Erinnerungen: .Radfahren gegen die Einbahnstraße in der Jahnstraße. und .Oeder Weg/ Ecke Querstraße: Erhöhung der Sicherheit für Fahrradfahrer.
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 21.06.2012, OM
1350 entstanden aus
Vorlage: OF 193/3 vom
07.05.2012 Betreff: Erinnerungen: "Radfahren gegen die
Einbahnstraße in der Jahnstraße" und "Oeder Weg/ Ecke Querstraße:
Erhöhung der Sicherheit für Fahrradfahrer" Vorgang: OM 4016/10 OBR 3; ST 617/10; OM 153/11 OBR 3; ST
972/11 Der Magistrat wird aufgefordert, wie in der
Stellungnahme ST 617 bereits angekündigt, aber nie umgesetzt, die
Jahnstraße auch zwischen Blumenstraße und Oeder Weg entgegen der Fahrtrichtung
für Fahrradfahrer zu öffnen und ebenso wie in der Stellungnahme ST 972
zugesagt, und ebenfalls bislang nicht umgesetzt, die Verkehrsführung für die
Radfahrer im Oeder Weg/ Ecke Jahnstraße/Querstraße
anzupassen. Begründung: Mit der Anregung OM 4016 wurde der Magistrat bereits
2010 zur Öffnung der Jahnstraße aufgefordert. Die Stellungnahme ST 617
bestätigte, dass der Anregung entsprochen wird - explizit auch zwischen
Blumenstraße und Oeder Weg. Bis zum heutigen Tag ist dies allerdings nicht
geschehen. Für eine Sonderbehandlung dieses
Abschnittes ist kein Grund ersichtlich. Die Breite der Jahnstraße beträgt meist
mindestens 5 Meter (Höhe Haus Nr. 54: 5 Meter, Höhe Haus Nr. 51:
5,15 Meter). Nur in der leichten Kurve auf Höhe des Hauses Nr. 45 sinkt
dort die Breite auf nur 4,45 Meter. Dieser Abschnitt ist aber nur wenige
Meter lang und in beide Richtungen gut einsehbar, sodass Radfahrer leicht
vorher anhalten können oder alternativ das Rad kurz auf den Fußweg mit sehr
niedrigem Bordstein (Einfahrt) heben können, um entgegenkommende Fahrzeuge
passieren zu lassen. Zum Vergleich: In der rund 150 Meter langen
Baustraße besteht bei ebenfalls einseitigem Parken über die gesamte Länge eine
Breite von nur 4,50 Meter - und auch dort sind keine Probleme bekannt. Durch die nicht umgesetzte Anregung ist die
Sicherheit gefährdet: Autofahrer rechnen gemäß Beschilderung nicht mit
entgegenkommenden Radfahrern, während letztere (womöglich in Unkenntnis der
geltenden Besonderheit) davon ausgehen, dieses rund 100 Meter kurze Stück
legal befahren zu dürfen. Die Änderung der Verkehrsführung an der Kreuzung
Oeder Weg und Querstraße/Jahnstraße wurde in der Anregung OM 153 gefordert und
am 08.08.2011 durch den Magistrat in der Stellungnahme ST 972 zur
Umsetzung in Aussicht gestellt. Auch hier gibt es noch keine Umsetzung. Antragstellender
Ortsbeirat:
Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Anregung an
den Magistrat vom 11.03.2010, OM 4016
Stellungnahme des
Magistrats vom 05.05.2010, ST 617
Anregung an den
Magistrat vom 09.06.2011, OM 153
Stellungnahme des
Magistrats vom 08.08.2011, ST 972
Stellungnahme des
Magistrats vom 24.09.2012, ST 1560