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Erinnerungen: .Radfahren gegen die Einbahnstraße in der Jahnstraße. und .Oeder Weg/ Ecke Querstraße: Erhöhung der Sicherheit für Fahrradfahrer.

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.06.2012, OM 1350 entstanden aus Vorlage: OF 193/3 vom 07.05.2012 Betreff: Erinnerungen: "Radfahren gegen die Einbahnstraße in der Jahnstraße" und "Oeder Weg/ Ecke Querstraße: Erhöhung der Sicherheit für Fahrradfahrer" Vorgang: OM 4016/10 OBR 3; ST 617/10; OM 153/11 OBR 3; ST 972/11 Der Magistrat wird aufgefordert, wie in der Stellungnahme ST 617 bereits angekündigt, aber nie umgesetzt, die Jahnstraße auch zwischen Blumenstraße und Oeder Weg entgegen der Fahrtrichtung für Fahrradfahrer zu öffnen und ebenso wie in der Stellungnahme ST 972 zugesagt, und ebenfalls bislang nicht umgesetzt, die Verkehrsführung für die Radfahrer im Oeder Weg/ Ecke Jahnstraße/Querstraße anzupassen. Begründung: Mit der Anregung OM 4016 wurde der Magistrat bereits 2010 zur Öffnung der Jahnstraße aufgefordert. Die Stellungnahme ST 617 bestätigte, dass der Anregung entsprochen wird - explizit auch zwischen Blumenstraße und Oeder Weg. Bis zum heutigen Tag ist dies allerdings nicht geschehen. Für eine Sonderbehandlung dieses Abschnittes ist kein Grund ersichtlich. Die Breite der Jahnstraße beträgt meist mindestens 5 Meter (Höhe Haus Nr. 54: 5 Meter, Höhe Haus Nr. 51: 5,15 Meter). Nur in der leichten Kurve auf Höhe des Hauses Nr. 45 sinkt dort die Breite auf nur 4,45 Meter. Dieser Abschnitt ist aber nur wenige Meter lang und in beide Richtungen gut einsehbar, sodass Radfahrer leicht vorher anhalten können oder alternativ das Rad kurz auf den Fußweg mit sehr niedrigem Bordstein (Einfahrt) heben können, um entgegenkommende Fahrzeuge passieren zu lassen. Zum Vergleich: In der rund 150 Meter langen Baustraße besteht bei ebenfalls einseitigem Parken über die gesamte Länge eine Breite von nur 4,50 Meter - und auch dort sind keine Probleme bekannt. Durch die nicht umgesetzte Anregung ist die Sicherheit gefährdet: Autofahrer rechnen gemäß Beschilderung nicht mit entgegenkommenden Radfahrern, während letztere (womöglich in Unkenntnis der geltenden Besonderheit) davon ausgehen, dieses rund 100 Meter kurze Stück legal befahren zu dürfen. Die Änderung der Verkehrsführung an der Kreuzung Oeder Weg und Querstraße/Jahnstraße wurde in der Anregung OM 153 gefordert und am 08.08.2011 durch den Magistrat in der Stellungnahme ST 972 zur Umsetzung in Aussicht gestellt. Auch hier gibt es noch keine Umsetzung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.03.2010, OM 4016 Stellungnahme des Magistrats vom 05.05.2010, ST 617 Anregung an den Magistrat vom 09.06.2011, OM 153 Stellungnahme des Magistrats vom 08.08.2011, ST 972 Stellungnahme des Magistrats vom 24.09.2012, ST 1560

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