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Meine Nachbarschaft: Propst-Goebels-Weg

Vorlage

Idee

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Vorlagen

OF (Antrag Ortsbeirat)

Baumaßnahme Wilhelmshöher Straße/Verkehrsumleitung Atzelbergstraße

06.06.2020 · Aktualisiert: 03.07.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.06.2020, OF 733/11 Betreff: Baumaßnahme Wilhelmshöher Straße/Verkehrsumleitung Atzelbergstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, 1. Ist die Atzelbergstraße baulich hergerichtet, um bis zu 12.000 Fahrzeuge am Tag aufzunehmen? 2. Welche Maßnahmen müssen bis Baubeginn noch vorgenommen werden? 3. Ist die neu entstehende Verkehrssituation in der Atzelbergstraße mit der Schulwegkommission abgestimmt? 4. Entspricht der Fußgängerüberweg an der Bushaltestelle Atzelberg Ost den Vorgaben für eine Verkehrsstraße mit täglich bis zu 12.000 Autos? Hierbei ist insbesondere die Lage direkt an der Kurve zu berücksichtigen, oder muss für die Zeit der Umleitung eine Lichtsignalanlage errichtet werden? Begründung: Durch die grundhafte Sanierung der Wilhelmshöher Straße ergibt sich für einen Zeitraum von bis zu 30 Monaten eine neue verkehrliche Situation in der Atzelbergstraße. Im Interesse aller sollten vorbereitende Maßnahmen im Vorfeld der Sanierung erledigt bzw. bedacht werden. Insbesondere die Schulwegsicherung sollte ausreichend vorbereitet sein. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 11 am 22.06.2020, TO I, TOP 30 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1687 2020 Die Vorlage OF 733/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Baumaßnahme Wilhelmshöher Straße/Verkehrsumleitung Atzelbergstraße

02.03.2020 · Aktualisiert: 03.07.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.03.2020, OF 725/11 Betreff: Baumaßnahme Wilhelmshöher Straße/Verkehrsumleitung Atzelbergstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, 1. Ist die Atzelbergstraße baulich hergerichtet, um bis zu 12.000 Fahrzeuge am Tag aufzunehmen? 2. Welche Maßnahmen müssen bis Baubeginn noch vorgenommen werden? 3. Welche Maßnahmen werden getroffen um Parkplätze für die Bewohner der Atzelbergstraße während Bauabschnitt 1 zu schaffen? 4. Ist die neu entstehende Verkehrssituation in der Atzelbergstraße mit der Schulwegkommission besprochen? Begründung: Durch die grundhafte Sanierung der Wilhelmshöher Straße ergibt sich für einen Zeitraum von bis zu 30 Monaten eine neue verkehrliche Situation in der Atzelbergstraße. Im Interesse aller sollten vorbereitende Maßnahmen im Vorfeld der Sanierung erledigt bzw. bedacht werden. Insbesondere die Schulwegsicherung sollte ausreichend vorbereitet sein. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 11 am 22.06.2020, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 725/11 wurde zurückgezogen.

Partei: FDP

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Grunderneuerung der Wilhelmshöher Straße - 1. Bauabschnitt Bauzeit deutlich verkürzen

17.02.2020 · Aktualisiert: 04.03.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.02.2020, OM 5791 entstanden aus Vorlage: OF 706/11 vom 24.01.2020 Betreff: Grunderneuerung der Wilhelmshöher Straße - 1. Bauabschnitt Bauzeit deutlich verkürzen Vorgang: M 144/19 Der Magistrat wird aufgefordert, 1. die Baumaßnahmen zur grundhaften Sanierung der Wilhelmshöher Straße derart zu organisieren, dass die derzeit veranschlagten 30 Monate deutlich unterschritten werden. Dies könnte, neben weiteren Planänderungen, z. B. durch Verlängerung der geplanten Baugruben (z. Zt. sind nur 50 Meter -Längen geplant) realisiert werden; 2. die vierwöchige komplette Sperrung infolge der Baumaßnahmen an der Kreuzung Wilhelmshöher Straße/Altebornstraße/Atzelbergstraße durch die Planung geeigneter Maßnahmen zu verhindern. Zumindest die Busse der Linie 43 sollten durchgängig über die Atzelbergstraße fahren können; 3. falls Ziffer 2. nicht realisierbar sein sollte, für den Bus der Linie 43 eine Ringbuslinie, beginnend in der Leonhardsgasse, über Gwinnerstraße - Borsigallee - Vilbeler Landstraße - Bergen Ost und zurück über die Wilhelmshöher Straße in die Leonhardsgasse einzurichten. Begründung: Der Ortsbeirat 11 begrüßt die Grundsanierung eines Teils der Wilhelmshöher Straße. Die Verkehrsbelastung in Seckbach an der Wilhelmshöher Straße ist schon seit Jahrzehnten ein großes Problem für die Anwohnerinnen und Anwohner. Als Hauptursache ist der Pendlerverkehr zu nennen. Gerade der Lastwagenverkehr verursacht immer wieder Schäden an der Bausubstanz im historischen Ortskern. Für Fußgängerinnen und Fußgänger bieten die Gehwege keine ausreichende Sicherheit. Bereits in den 1960er-Jahren wurden an den Magistrat Forderungen nach einer Grundsanierung der Straße erhoben und in den Folgejahren immer wieder vorgetragen. Im Jahr 2001 wurde dann die Wilhelmshöher Straße im Abschnitt zwischen der Straße Am Kappelgarten und der Henry und Emma Budge-Stiftung grundhaft saniert. Seitdem sind in diesem Abschnitt die Erschütterungen der Häuser nicht mehr feststellbar und die Anwohnerinnen und Anwohner mit dem Zustand zufrieden. Der stadteinwärts liegende Abschnitt der Straße blieb bis heute leider unberücksichtigt. Da die Baumaßnahmen für die Seckbacherinnen und Seckbacher und darüber hinaus auch für die Bürgerinnen und Bürger der angrenzenden Stadtteile eine große Belastung darstellen, ist die Bauzeit deutlich zu verkürzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 20.09.2019, M 144 Stellungnahme des Magistrats vom 15.05.2020, ST 1000 Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 311 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 11 am 30.11.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 11 am 25.01.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 5

OF (Antrag Ortsbeirat)

Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Umgestaltung der unteren Hofhausstraße

28.12.2019 · Aktualisiert: 31.01.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.12.2019, OF 663/11 Betreff: Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Umgestaltung der unteren Hofhausstraße Vorgang: EA 283/18 OBR 11; ST 1024/19 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die notwendigen Mittel für die Planung und Durchführung der Umgestaltung der unteren Hofhausstraße werden in den Haushalt 2020 / 2021 eingestellt. Dabei ist der Abschnitt der Hofhausstraße, zwischen Rathausgasse und mindestens Hausnummer 16, in gleichem Maße wie die angrenzenden Straßen Hintergasse, Zentgrafenstraße sowie Rathausgasse neu zu gestalten. Im Zuge der geplanten Fahrbahngrunderneuerung ist der vorgenannte Straßenabschnitt niveaugleich zu pflastern. Eine eventuell erforderliche Abgrenzung von Fußgängerbereichen zur Fahrbahn ist mit geeigneten Mitteln sicherzustellen. Im Abschnitt zwischen Rathausgasse und der Straße Im Staffel sind bauliche Veränderungen, zwecks Temporeduzierung, zu planen. Die Planung ist dem Ortsbeirat vorzulegen und mit diesem abzustimmen. Sollten die notwendigen Mittel in den Haushalt 2020 / 2021 nicht eingestellt werden können, sind die Mittel rechtzeitig für den Haushalt 2022 vom Magistrat anzumelden. Begründung: Nachdem die Straßen im alten Teil Seckbachs größtenteils saniert und gepflastert sind, sollte auch der Übergang von der Hintergasse zur Zentgrafenstraße - über die Hofhausstraße hinweg - in das Konzept der Verschönerung einbezogen werden. Außerdem ist die Hofhausstraße, aufgrund des desolaten Zustands, unbedingt zu sanieren. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 03.12.2018, EA 283 Stellungnahme des Magistrats vom 27.05.2019, ST 1024 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 11 am 20.01.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 61 2020 Die Vorlage OF 663/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OA (Anregung Ortsbeirat)

Sicherheit in Frankfurts Kitas

02.12.2019 · Aktualisiert: 25.10.2021

S A C H S T A N D : Anregung vom 02.12.2019, OA 511 entstanden aus Vorlage: OF 633/11 vom 10.11.2019 Betreff: Sicherheit in Frankfurts Kitas Nach dem tragischen Todesfall eines kleinen Jungen in der Kita KiZ 94, Atzelbergstraße 54, besteht dringender Handlungsbedarf für alle Frankfurter Kitas, um weitere gleich gelagerte Unfälle zu verhindern. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Auskunft über 1. die Sicherheitsstandards der städtischen Kitas zu geben; 2. die standardmäßigen und ggf. geplanten notwendigen präventiven Unfallvorkehrungen in den städtischen Kitas zu geben; 3. die verwaltungsseitigen Kontrollen nach vollendeten Sanierungen städtischer Kitas zu geben. Ferner wird der Magistrat aufgefordert, diese Informationen allen Beteiligten (Eltern und Kitas) proaktiv zur Verfügung zu stellen. Begründung: Vorbehaltlich der polizeilichen Ermittlungen zum Todesfall des kleinen Jungen vom 29.10.2019 in der Kita KiZ 94 in Seckbach, stellt sich allgemein die Frage, wie es um die Sicherheit in den städtischen Kitas bestellt ist und wie die Kontrolle durch den Magistrat erfolgt. So unglaublich die Vermutung auch klingt, dass ein Kleinkind in eine Steckdose in einer Kita gegriffen haben könnte, desto wichtiger ist es jetzt, dass die Staatsanwaltschaft den Unfall lückenlos aufklärt und die notwendigen präventiven Maßnahmen vonseiten der Stadt ergriffen werden, um in Zukunft für alle Kinder in allen Kitas das höchste Maß an Sicherheit zu haben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Integration Zuständige sonstige Gremien: KAV Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 11.12.2019 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung der KAV am 13.01.2020, TO II, TOP 7 Beschluss: Der Vorlage OA 511 wird zugestimmt. 36. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 20.01.2020, TO I, TOP 33 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 511 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRANKFURTER gegen BFF (= Vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 30.01.2020, TO II, TOP 60 Beschluss: Der Vorlage OA 511 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Vereinfachtes Verfahren) 59. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 03.02.2020, TO I, TOP 11 Beschluss: Der Vorlage OA 511 wird zugestimmt. Beschlussausfertigung(en): § 5223, 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 30.01.2020 Aktenzeichen: 40 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Geländer und Abfallbehälter für den Atzelbergplatz

28.10.2019 · Aktualisiert: 14.05.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.10.2019, OM 5317 entstanden aus Vorlage: OF 621/11 vom 14.10.2019 Betreff: Geländer und Abfallbehälter für den Atzelbergplatz Der Magistrat wird aufgefordert, auf dem Atzelbergplatz 1. ein Geländer an der Treppe vor dem Haus Atzelbergstraße 66 anzubringen, 2. mindestens vier zusätzliche Abfallbehälter auf dem Atzelbergplatz zu installieren. Die Standorte sollten in den Bereichen der Sitzgelegenheiten, in Höhe der Schaukästen sowie am Platzrand vor dem Gebäude Atzelbergplatz 9-11, liegen. Begründung: Bei der Neugestaltung des Atzelbergplatzes wurde offensichtlich das Erfordernis eines Geländers, an der im Tenor beschriebenen Stelle, nicht gesehen. Ein Geländer an diesem Treppenabschnitt ist allerdings gerade für ältere Personen unbedingt erforderlich. Die Anzahl der auf dem Platz befindlichen Abfallbehälter ist nicht ausreichend. Die vorhandenen Abfallbehälter sind überwiegend bereits lange vor ihrer Leerung voll. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2020, ST 310 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Anbringen einer Markierung im Bereich Auerweg/Friedberger Landstraße

16.09.2019 · Aktualisiert: 02.09.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.09.2019, OM 5110 entstanden aus Vorlage: OF 610/11 vom 29.08.2019 Betreff: Anbringen einer Markierung im Bereich Auerweg/Friedberger Landstraße Der Magistrat wird aufgefordert, an der Einmündung Auerweg/Friedberger Landstraße für Fahrradfahrende, welche aus nördlicher Richtung kommen, deutliche Fahrbahnmarkierungen anzubringen, die darauf hinweisen, dass die aus dem Auerweg kommenden Fahrzeuge vorfahrtsberechtigt sind. Begründung: Westlich, parallel zur B 521, verläuft die Zufahrt zur BG-Unfallklinik bzw. zum Blumen-Großmarkt. Diese Parallelstraße wird stark von Fahrradfahrern genutzt. Die aus nördlicher Richtung kommenden Radfahrer fahren aufgrund des Gefälles in der Regel mit hoher Geschwindigkeit und übersehen das vorhandene Verkehrsschild "Vorfahrt achten", welches auf die Vorfahrtsberechtigung der aus dem Auerweg kommenden Fahrzeuge hinweist. Da der Auerweg aufgrund der Zufahrt zu den Parkmöglichkeiten für die BGU-Mitarbeiter von Autos durchaus rege genutzt wird, kommt es an dieser Stelle immer wieder zu gefährlichen Situationen und Beinahe-Unfällen. Eine deutliche Markierung auf der Fahrbahn, die von Radfahrern nicht so leicht übersehen werden kann, kann hier für Abhilfe sorgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.01.2020, ST 126 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Gefahrenstelle Kreuzungsbereich HeinzHerbertKarryStraße/Arolser Straße/ Wilhelmshöher Straße beseitigen

25.03.2019 · Aktualisiert: 24.08.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.03.2019, OM 4451 entstanden aus Vorlage: OF 528/11 vom 06.03.2019 Betreff: Gefahrenstelle Kreuzungsbereich Heinz-Herbert-Karry-Straße/Arolser Straße/ Wilhelmshöher Straße beseitigen Der Magistrat wird aufgefordert, den oben genannten Straßenbereich durch bauliche oder signaltechnische Maßnahmen zu sichern, um weitere Gefahrensituationen zu vermeiden. Begründung: Immer wieder kommt es zu Gefahrensituationen/Zusammenstößen von Verkehrsteilnehmern im oben genannten Bereich. Insbesondere die Missachtung der nach rechts abknickenden Vorfahrtsstraße sowie überhöhte Geschwindigkeiten der Verkehrsteilnehmer bei der Einfahrt in die Arolser Straße sorgen für heftige Brems- und Ausweichmanöver, die Fahrrad- und Autofahrer gefährden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.07.2019, ST 1240 Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2020, ST 309 Aktenzeichen: 66 0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2019 Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Barrierefreien Zugang von der Atzelbergstraße, Höhe Bushaltestelle „Atzelberg Ost“, zum Atzelbergplatz herstellen

12.11.2018 · Aktualisiert: 19.12.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.11.2018, OF 462/11 Betreff: Haushalt 2019 Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Barrierefreien Zugang von der Atzelbergstraße, Höhe Bushaltestelle "Atzelberg Ost", zum Atzelbergplatz herstellen Vorgang: EA 50/18 OBR 11; ST 1319/18 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die im östlichen Randbereich des Atzelbergplatzes vorhandene Treppenanlage mit integrierten Rampen bis zur Atzelbergstraße (gegenüber der Bushaltestelle "Atzelberg-Ost") wird weitergeführt. Hierfür werden die notwendigen Mittel in den Haushalt eingestellt. Sollten die notwendigen Mittel in den Haushalt 2019 nicht eingestellt werden können, werden die Mittel rechtzeitig für den Haushalt 2020 vom Magistrat angemeldet. Begründung: Die Umgestaltung des Atzelbergplatzes umfasste barrierefreie Zugänge nördlich des Platzes und in Richtung Osten bis zur Hausnummer Atzelbergplatz 15. Ab der Hausnummer 15, in östlicher Richtung, befinden sich Rampen, welche durch ihre Steilheit nicht barrierefrei sind. Hier ist es sinnvoll, ein durchgängiges Konzept im Zuge der Barrierefreiheit zum Atzelbergplatz zu schaffen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 22.01.2018, EA 50 Stellungnahme des Magistrats vom 30.07.2018, ST 1319 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 11 am 03.12.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: Etatanregung EA 275 2018 Die Vorlage OF 462/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2019 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Umgestaltung der unteren Hofhausstraße

12.11.2018 · Aktualisiert: 19.12.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.11.2018, OF 471/11 Betreff: Haushalt 2019 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Umgestaltung der unteren Hofhausstraße Vorgang: EA 53/18 OBR 11; ST 1343/18 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die notwendigen Mittel für die Planung und Durchführung der Umgestaltung der unteren Hofhausstraße werden in den Haushalt eingestellt. Dabei ist der Abschnitt der Hofhausstraße, zwischen Rathausgasse und mindestens Hausnummer 16, in gleichem Maße wie die angrenzenden Straßen Hintergasse, Zentgrafenstraße sowie Rathausgasse neu zu gestalten. Im Zuge der geplanten Fahrbahngrunderneuerung ist der vorgenannte Straßenabschnitt niveaugleich zu pflastern. Eine eventuell erforderliche Abgrenzung von Fußgängerbereichen zur Fahrbahn ist mit geeigneten Mitteln sicherzustellen. Im Abschnitt zwischen Rathausgasse und der Straße Im Staffel sind bauliche Veränderungen, zwecks Temporeduzierung, zu planen. Die Planung ist dem Ortsbeirat vorzulegen und mit diesem abzustimmen. Sollten die notwendigen Mittel in den Haushalt 2019 nicht eingestellt werden können, werden die Mittel rechtzeitig für den Haushalt 2020 vom Magistrat angemeldet. Begründung: Nachdem die Straßen im alten Teil Seckbachs größtenteils saniert und gepflastert sind, sollte auch der Übergang von der Hintergasse zur Zentgrafenstraße - über die Hofhausstraße hinweg - in das Konzept der Verschönerung einbezogen werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 22.01.2018, EA 53 Stellungnahme des Magistrats vom 30.07.2018, ST 1343 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 11 am 03.12.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: Etatanregung EA 283 2018 Die Vorlage OF 471/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ampelanlage im Kreuzungsbereich Wilhelmshöher Straße/Altebornstraße/Atzelbergstraße geschwindigkeitsabhängig steuern

13.08.2018 · Aktualisiert: 11.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.08.2018, OM 3513 entstanden aus Vorlage: OF 389/11 vom 29.07.2018 Betreff: Ampelanlage im Kreuzungsbereich Wilhelmshöher Straße/Altebornstraße/Atzelbergstraße geschwindigkeitsabhängig steuern Der Magistrat wird aufgefordert, die Ampelanlage an oben genannter Kreuzung technisch so aufzurüsten, dass bei Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit (30 km/h) eine automatische Rotschaltung erfolgt. Begründung: Die Wilhelmshöher Straße wird außerhalb des Berufsverkehrs häufig als Rennstrecke genutzt. Insbesondere in den Abendstunden erfolgen häufig Geschwindigkeitsüberschreitungen. Aufgrund der schmalen Bürgersteige ist das Einhalten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit für das Sicherheitsgefühl der Bürger unverzichtbar. Durch die zuständigen Ämter und Behörden erfolgt eine Geschwindigkeitsüberwachung selten und in den Tagesrandstunden nie. Im Rahmen der technischen Umrüstung ist eine Ausweitung der Betriebszeit der Ampelanlage bis mindestens 23:00 Uhr wünschenswert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2019, ST 13 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Aufstellen eines Hinweisschildes (Achtung Wohngebiet Seckbach, gesperrt für Lkw über 7,5 Tonnen. Anlieger frei) in Höhe der Heinz-Herbert-Karry-Straße 1

11.06.2018 · Aktualisiert: 22.02.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.06.2018, OM 3323 entstanden aus Vorlage: OF 383/11 vom 26.04.2018 Betreff: Aufstellen eines Hinweisschildes (Achtung Wohngebiet Seckbach, gesperrt für Lkw über 7,5 Tonnen. Anlieger frei) in Höhe der Heinz-Herbert-Karry-Straße 1 Der Magistrat wird aufgefordert, ein Hinweisschild (Achtung Wohngebiet Seckbach, gesperrt für Lkw über 7,5 Tonnen. Anlieger frei) in der Heinz-Herbert-Karry-Straße 1 aufzustellen. Begründung: Auf der Seckbacher Landstraße befindet sich derzeit das unten als Lichtbild angefügte Verkehrshinweisschild. Es ist vielleicht dem Umstand geschuldet, dass es nicht ganz sauber ist oder einfach viel zu weit weg von der Gabelung Arolser Straße (Richtung Lidl) und Wilhelmshöher Straße aufgestellt ist, denn unzählige Fahrzeugführer von Lkws über 7,5 Tonnen fahren durch das Wohngebiet Seckbach aus dieser Richtung kommend. Würde das Hinweisschild an der Heinz-Herbert-Karry-Straße aufgestellt werden, bzw. dort wiederholt werden, könnte man möglicherweise besser auf die entsprechenden Verkehrsteilnehmer einwirken und ein unerlaubtes Durchfahren verhindern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.09.2018, ST 1789 Aktenzeichen: 66 7

OF (Antrag Ortsbeirat)

Zentgrafenstraße 1-9a: Einrichtung einer Sackgasse

16.05.2018 · Aktualisiert: 18.06.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.05.2018, OF 381/11 Betreff: Zentgrafenstraße 1-9a: Einrichtung einer Sackgasse Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, eine Sackgasse in der Zentgrafenstraße 1-9a einzurichten. Das Verkehrszeichen 357-50 (Sackgasse, Fußgänger und Radfahrer frei) ist an der Einmündung Hofhausstraße aufzustellen. Begründung: Die Zentgrafenstraße 1-9a (Abschnitt zwischen Hofhausstraße und Ellerstraße) ist ein verkehrsberuhigter Bereich (Z. 325.1). Dennoch wird er laut Anwohnern immer wieder als Umfahrung genutzt, um schneller in den oberen Teil der Zentgrafenstraße zu kommen. Dabei wird weder auf die Einhaltung der richtigen Geschwindigkeit (zwischen 4-7 km/h) noch auf den Vorrang von Fußgängern geachtet. Um die Anwohner besser schützen zu können und um der Gültigkeit des verkehrsberuhigten Bereichs auch tatsächlich Geltung zu verschaffen, ist es unabdingbar, einen einzelnen Poller vor der HN 9 zu installieren, der die weitere Durchfahrt unterbindet. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 11 am 11.06.2018, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 381/11 wurde zurückgezogen.

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2018 Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Barrierefreien Zugang von der Atzelbergstraße, Höhe Bushaltestelle „Atzelberg Ost“, zum Atzelbergplatz herstellen

30.12.2017 · Aktualisiert: 29.01.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.12.2017, OF 281/11 Betreff: Haushalt 2018 Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Barrierefreien Zugang von der Atzelbergstraße, Höhe Bushaltestelle "Atzelberg Ost", zum Atzelbergplatz herstellen Vorgang: ST 1710/17 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt 2018 werden für den Weiterbau, der im östlichen Randbereich des Atzelbergplatzes vorhandenen Treppenanlage mit integrierten Rampen, bis zur Atzelbergstraße (gegenüber der Bushaltestelle "Atzelberg-Ost"), die notwendigen Mittel eingestellt. Begründung: Die Umgestaltung des Atzelbergplatzes umfasste barrierefreie Zugänge nördlich des Platzes und in Richtung Osten bis zur Hausnummer Atzelbergplatz 15. Ab der Hausnummer 15, in östlicher Richtung, befinden sich Rampen, welche durch ihre Steilheit nicht barrierefrei sind. Aus städtebaulicher Sicht ist es sinnvoll, ein durchgängiges Konzept im Zuge der Barrierefreiheit zum Atzelbergplatz zu schaffen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.09.2017, ST 1710 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 11 am 22.01.2018, TO I, TOP 16 Beschluss: Etatanregung EA 50 2018 Die Vorlage OF 281/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2018 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Umgestaltung der unteren Hofhausstraße

30.12.2017 · Aktualisiert: 29.01.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.12.2017, OF 284/11 Betreff: Haushalt 2018 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Umgestaltung der unteren Hofhausstraße Vorgang: ST 1661/17 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt 2018 werden für Planung und Durchführung der Umgestaltung der unteren Hofhausstraße die notwendigen Mittel eingestellt. Dabei ist der Abschnitt der Hofhausstraße zwischen Rathausgasse und mindestens Hausnummer 16 in gleichem Maße wie die angrenzenden Straßen Hintergasse, Zentgrafenstraße sowie Rathausgasse neu zu gestalten. Im Zuge der geplanten Fahrbahngrunderneuerung ist der oben genannte Straßenabschnitt niveaugleich zu pflastern. Eine eventuell erforderliche Abgrenzung von Fußgängerbereichen zur Fahrbahn ist mit geeigneten Mitteln sicherzustellen. Im Abschnitt zwischen Rathausgasse und der Straße Im Staffel sind bauliche Veränderungen zwecks Temporeduzierung zu planen. Die Planung ist dem Ortsbeirat vorzulegen und mit diesem abzustimmen. Begründung: Nachdem die Straßen im alten Teil Seckbachs größtenteils saniert und gepflastert sind, sollte auch der Übergang von der Hintergasse zur Zentgrafenstraße - über die Hofhausstraße hinweg - in das Konzept der Verschönerung einbezogen werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2017, ST 1661 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 11 am 22.01.2018, TO I, TOP 16 Beschluss: Etatanregung EA 53 2018 Die Vorlage OF 284/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Gegen Leerstand von Häusern und Wohnungen vorgehen !

19.10.2017 · Aktualisiert: 14.11.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.10.2017, OF 247/11 Betreff: Gegen Leerstand von Häusern und Wohnungen vorgehen ! Der Ortsbeirat möge beschließen: In Frankfurt herrscht enorme Wohnungsnot im Bereich des bezahlbaren Wohnraums. Umso ärgerlicher ist wenn Wohnungen und Häuser ohne ersichtlichen Grund jahrelang leer stehen. Im Stadtteil Seckbach sind dies unter anderem: 1 Reihenhaus, Atzelbergstraße 71, 1 Einzelhaus, Im Staffel 99, 1 Haus mit Ladengeschäften, Wilhelmshöherstraße 142, 1 Einzelhaus, Zentgrafenstraße 30. Dies vorrausgeschickt fragen wir den Magistrat. 1. Sind dem Magistrat die aufgeführten Leestände bekannt? 2. Gibt es Kenntnisse über Gründe für den jahrelangen Leerstand? 3. Befinden sich der Magistrat bzw. die zuständigen Behörden im Dialog mit den Eigentümern um eine baldige Wohnraumnutzung wieder zu ermöglichen? 4. Welche Mittel wird der Magistrat einsetzen um diese Leestände bald möglichst zu beseitigen? Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 11 am 06.11.2017, TO I, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 635 2017 Die Vorlage OF 247/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass bei Punkt 4. das Wort "Mittel" durch das Wort "Maßnahmen" ersetz wird. Abstimmung: SPD, LINKE., GRÜNE und FDP gegen CDU und BFF (= Ablehnung)

Partei: LINKE.

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Straßenmarkierung auf der Höhe Zentgrafenstraße 18 „Achtung Kinder“ auf der Fahrbahn aufbringen

19.06.2017 · Aktualisiert: 13.02.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.06.2017, OM 1812 entstanden aus Vorlage: OF 223/11 vom 30.05.2017 Betreff: Straßenmarkierung auf der Höhe Zentgrafenstraße 18 "Achtung Kinder" auf der Fahrbahn aufbringen Der Magistrat wird gebeten, auf der Fahrbahn der Zentgrafenstraße, in der Nähe der Hausnummer 18, eine Straßenmarkierung "Achtung Kinder" aufbringen zu lassen. Begründung: Zwischen der Hausnummer 18 und 24 der Zentgrafenstraße befinden sich die Zugänge des Spielplatzes und des Kinderhorts. Hier kommt es vor, dass Kinder unachtsam die Zentgrafenstraße betreten. Um Autofahrerinnen und Autofahrer auf die Situation hinzuweisen, wurde eine Markierung in der Höhe der Zentgrafenstraße 28 aufgebracht. Im unteren Bereich der Zentgrafenstraße fehlt dieser Hinweis. Um Unfälle vorzubeugen, sollte eine Straßenmarkierung "Achtung Kinder" im Bereich der Zentgrafenstraße 18, auf die Fahrbahn, aufgebracht werden. Anlage Anlage 1 (ca. 133 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2017, ST 1868 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2017 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Umgestaltung der unteren Hofhausstraße

25.02.2017 · Aktualisiert: 23.03.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.02.2017, OF 140/11 Betreff: Haushalt 2017 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Umgestaltung der unteren Hofhausstraße Vorgang: EA 49/12 OBR 11; ST 1493/12 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die notwendigen Mittel für Planung und Durchführung der Umgestaltung der unteren Hofhausstraße in den Haushalt einzustellen. Dabei ist der Abschnitt der Hofhausstraße zwischen Rathausgasse und mindestens Hausnummer 16 in gleichem Maße wie die angrenzenden Straßen Hintergasse, Zentgrafenstraße sowie Rathausgasse neu zu gestalten. Im Zuge der geplanten Fahrbahngrunderneuerung ist der oben genannte Straßenabschnitt niveaugleich zu pflastern. Eine eventuell erforderliche Abgrenzung von Fußgängerbereichen zur Fahrbahn ist mit geeigneten Mitteln sicherzustellen. Im Abschnitt zwischen Rathausgasse und der Straße Im Staffel sind bauliche Veränderungen zwecks Temporeduzierung zu planen. Die Planung ist dem Ortsbeirat vorzulegen und mit diesem abzustimmen. Begründung: Nachdem die Straßen im alten Teil Seckbachs größtenteils saniert und gepflastert sind, sollte auch der Übergang von der Hintergasse zur Zentgrafenstraße - über die Hofhausstraße hinweg - in das Konzept der Verschönerung einbezogen werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 19.03.2012, EA 49 Stellungnahme des Magistrats vom 10.09.2012, ST 1493 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 11 am 13.03.2017, TO I, TOP 16 Beschluss: Etatanregung EA 75 2017 Die Vorlage OF 140/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2017 Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Barrierefreien Zugang von der Atzelbergstraße, Höhe Bushaltestelle „Atzelberg Ost“, zum Atzelbergplatz herstellen

25.02.2017 · Aktualisiert: 23.03.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.02.2017, OF 136/11 Betreff: Haushalt 2017 Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Barrierefreien Zugang von der Atzelbergstraße, Höhe Bushaltestelle "Atzelberg Ost", zum Atzelbergplatz herstellen Vorgang: Vorgang: Anregung vom 04.07.2016, OA 37 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: der Magistrat wird gebeten, die im östlichen Randbereich des Atzelbergplatzes angelegte Treppenanlage mit integrierten Rampen bis zur Atzelbergstraße (gegenüber der Bushaltestelle "Atzelberg-Ost") weiterzuführen und hierfür die notwendigen Mittel in den Haushalt einzustellen. Begründung: Die Umgestaltung des Atzelbergplatzes umfasste barrierefreie Zugänge nördlich des Platzes und in Richtung Osten bis zur Hausnummer Atzelbergplatz 15. Ab der Hausnummer 15, in östlicher Richtung, befinden sich Rampen, welche durch ihre Steilheit nicht barrierefrei sind. Hier ist es sinnvoll, ein durchgängiges Konzept im Zuge der Barrierefreiheit zum Atzelbergplatz zu schaffen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 11 am 13.03.2017, TO I, TOP 16 Beschluss: Etatanregung EA 71 2017 Die Vorlage OF 136/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OA (Anregung Ortsbeirat)

Änderungen/Ergänzungen zu den vorbereitenden Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme zwischen Huthpark, Hauptfriedhof und Günthersburgpark Vortrag des Magistrats vom 22.04.2016, M 82

05.09.2016 · Aktualisiert: 06.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung vom 05.09.2016, OA 57 entstanden aus Vorlage: OF 49/11 vom 10.08.2016 Betreff: Änderungen/Ergänzungen zu den vorbereitenden Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme zwischen Huthpark, Hauptfriedhof und Günthersburgpark Vortrag des Magistrats vom 22.04.2016, M 82 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in die Planungen für das sogenannte Ernst-May-Viertel folgende Punkte aufzunehmen: 1. Volleinhausung der A 661 über circa 1.200 Meter zwischen der Friedberger Landstraße und der Seckbacher Landstraße. Eine Einhausung über eine Länge von nur 400 Metern wird abgelehnt. 2. Erhalt der Auffahrt stadtauswärts auf die Friedberger Landstraße in Höhe des Auerwegs. 3. Erhalt des Fußwegs von der Festeburgsiedlung in den Huthpark über Hartmannweg und Propst-Goebels-Weg. 4. Herrichtung eines Fußwegs von der Melsunger Straße in den Huthpark. 5. Für eine eventuelle räumliche Erweiterung der Friedrich-Ebert-Schule werden entsprechende Freiflächen zwischen der Schule und dem geplanten Quartier nördlich der Friedrich-Ebert-Schule vorgehalten. 6. Im geplanten Quartier nördlich der Friedrich-Ebert-Schule wird ein Nachbarschaftszentrum für den Stadtteil Seckbach eingeplant. 7. Gemäß des Klimaplanatlas der Stadt Frankfurt wird während der weiteren Entwicklung des Projektes Sorge getragen, dass der notwendige Luftaustausch im Strömungskorridor für die nordöstlichen Strömungsbereiche erhalten bleibt, sodass der sogenannte Wetterauwind in das Stadtgebiet eindringen kann. Begründung: Aufgrund der Vorstellung des Stadtplanungsamts am 12.07.2016 zu den vorbereitenden Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme zwischen Huthpark, Hauptfriedhof und Günthersburgpark kam es zu Anregungen einzelner Bürger zu der vorgenannten Entwicklungsmaßnahme. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 22.04.2016, M 82 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 19.05.2017, B 168 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Umwelt und Sport Verkehrsausschuss Versandpaket: 14.09.2016 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 26.09.2016, TO I, TOP 17 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 82 wird bis zur Sitzung des Ausschusses am 05.12.2016 zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 87 wird bis zur Sitzung des Ausschusses am 05.12.2016 zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 57 wird bis zur Sitzung des Ausschusses am 05.12.2016 zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 58 wird bis zur Sitzung des Ausschusses am 05.12.2016 zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 4. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 29.09.2016, TO I, TOP 13 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 82 wird bis zur Sitzung des Ausschusses am 01.12.2016 zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 87 wird bis zur Sitzung des Ausschusses am 01.12.2016 zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 115 wird bis zur Sitzung des Ausschusses am 01.12.2016 zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 57 wird bis zur Sitzung des Ausschusses am 01.12.2016 zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 58 wird bis zur Sitzung des Ausschusses am 01.12.2016 zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION 4. Sitzung des Verkehrsausschusses am 04.10.2016, TO I, TOP 8 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 82 wird bis zur Sitzung des Ausschusses am 06.12.2016 zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 87 wird bis zur Sitzung des Ausschusses am 06.12.2016 zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 115 wird bis zur Sitzung des Ausschusses am 06.12.2016 zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 57 wird bis zur Sitzung des Ausschusses am 06.12.2016 zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 58 wird bis zur Sitzung des Ausschusses am 06.12.2016 zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 5. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 11.10.2016, TO II, TOP 3 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 82 wird bis zur Sitzung des Ausschusses am 13.12.2016 zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 87 wird bis zur Sitzung des Ausschusses am 13.12.2016 zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 115 wird bis zur Sitzung des Ausschusses am 13.12.2016 zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 57 wird bis zur Sitzung des Ausschusses am 13.12.2016 zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 58 wird bis zur Sitzung des Ausschusses am 13.12.2016 zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 6. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 01.12.2016, TO I, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage M 82 auf den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage NR 87 auf den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage NR 115 auf den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage NR 146 auf den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau delegiert hat. 5. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage OA 57 auf den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau delegiert hat. 6. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage OA 58 auf den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau delegiert hat. 7. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage OA 84 auf den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau delegiert hat. 8. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage OA 85 auf den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FDP zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FDP zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FDP zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FDP zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FDP zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FDP zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FDP zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FDP 6. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 05.12.2016, TO I, TOP 18 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 82 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 87 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 115 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage NR 146 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 57 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 58 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Beratung der Vorlage OA 84 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 8. Die Beratung der Vorlage OA 85 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER 6. Sitzung des Verkehrsausschusses am 06.12.2016, TO I, TOP 10 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 82 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 87 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 115 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage NR 146 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 57 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 58 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Beratung der Vorlage OA 84 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 8. Die Beratung der Vorlage OA 85 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER 7. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 13.12.2016, TO II, TOP 3 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 82 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 87 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 115 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage NR 146 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 57 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 58 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Beratung der Vorlage OA 84 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 8. Die Beratung der Vorlage OA 85 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER 7. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 16.01.2017, TO I, TOP 18 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 82 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 87 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 115 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage NR 146 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 57 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 58 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Beratung der Vorlage OA 84 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 8. Die Beratung der Vorlage OA 85 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER 7. Sitzung des Verkehrsausschusses am 17.01.2017, TO I, TOP 14 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 82 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 87 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 115 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage NR 146 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 57 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 58 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Beratung der Vorlage OA 84 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 8. Die Beratung der Vorlage OA 85 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 8. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 24.01.2017, TO II, TOP 3 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 82 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 87 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 115 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage NR 146 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 57 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 58 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Beratung der Vorlage OA 84 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 8. Die Beratung der Vorlage OA 85 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FRANKFURTER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FRANKFURTER zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FRANKFURTER zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FRANKFURTER zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FRANKFURTER 8. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 13.02.2017, TO I, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 82 wird im Rahmen der Vorlage NR 235 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 87 wird abgelehnt. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage NR 115 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 4. Die Vorlage NR 146 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage OA 57 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 235 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 6. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 58 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 7. Die Vorlage OA 84 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 235 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 8. Die Vorlage OA 85 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) sowie FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER gegen BFF (= Annahme) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, BFF und FRAKTION gegen LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) zu 5. CDU, SPD und GRÜNE gegen LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz) zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 7. CDU, SPD und GRÜNE gegen LINKE. (= Ablehnung), BFF (= vereinfachtes Verfahren) sowie FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz) und FRANKFURTER (= Annahme) zu 8. CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: AfD (M 82 = Annahme im Rahmen NR 87, NR 115, OA 57, OA 58, OA 84 und OA 85, NR 87, OA 57, OA 84 und OA 85 = Annahme, NR 146 = Ablehnung) FDP (M 82 = Annahme im Rahmen NR 115, NR 87, NR 146 und OA 84 = Ablehnung, OA 57 und OA 85 = Annahme) 8. Sitzung des Verkehrsausschusses am 14.02.2017, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 82 wird im Rahmen der Vorlage NR 235 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 87 wird abgelehnt. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage NR 115 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 4. Die Vorlage NR 146 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage OA 57 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 235 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 6. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 58 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 7. Die Vorlage OA 84 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 235 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 8. Die Vorlage OA 85 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Annahme im Rahmen NR 87, NR 115, OA 57, OA 58, OA 84 und OA 85), LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung), FDP (= Annahme im Rahmen NR 115) sowie FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRAKTION gegen LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) zu 5. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION (= Annahme) sowie FRANKFURTER (= Ablehnung) zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 7. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FRAKTION (= Annahme), LINKE., FDP und FRANKFURTER (= Ablehnung) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 8. CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen AfD, LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme) sowie FRANKFURTER (= Ablehnung) 9. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 21.02.2017, TO I, TOP 18 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 82 wird im Rahmen der Vorlage NR 235 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 87 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 115 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage NR 146 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage OA 57 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 235 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 6. Die Vorlage OA 58 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 235 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 7. Die Vorlage OA 84 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 235 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 8. Die Vorlage OA 85 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) sowie FDP (= Annahme im Rahmen NR 115) FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 3. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRAKTION gegen LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) zu 5. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION (= Annahme) sowie FRANKFURTER (= Ablehnung) zu 6. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz) zu 7. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FRAKTION (= Annahme), LINKE., FDP und FRANKFURTER (= Ablehnung) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 8. CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen AfD, LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme) sowie FRANKFURTER (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 82, NR 87, NR 146, OA 58 und OA 84 = Ablehnung, NR 115 und OA 85 = Annahme, OA 57 = Ziffern 1. und 7 Annahme, Ziffern 2. bis 6 Prüfung und Berichterstattung) 11. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 23.02.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Der Vorlage NR 235 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 240 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 251 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OA 120 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage OA 126 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 6. a) Die Vorlage OA 128 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Kößler, Pawlik, Tafel-Stein, Yilmaz, Zieran, Baier, Förster und Wehnemann sowie von Stadtrat Josef dienen zur Kenntnis. 7. a) Die Vorlage NR 247 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Kößler, Pawlik, Tafel-Stein, Yilmaz, Zieran, Baier, Förster und Wehnemann sowie von Stadtrat Josef dienen zur Kenntnis. 8. Der Vorlage M 80 wird im Rahmen der Vorlage NR 235 zugestimmt. 9. Die Vorlage NR 186 wird abgelehnt. 10. a) Die Vorlage OA 125 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Kößler, Pawlik, Tafel-Stein, Yilmaz, Zieran, Baier, Förster und Wehnemann sowie von Stadtrat Josef dienen zur Kenntnis. 11. Der Vorlage M 81 wird im Rahmen der Vorlage NR 235 zugestimmt. 12. Die Vorlage NR 86 wird abgelehnt. 13. Die Vorlage NR 114 wird abgelehnt. 14. Die Vorlage OA 82 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 15. a) Die Vorlage OA 83 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Kößler, Pawlik, Tafel-Stein, Yilmaz, Zieran, Baier, Förster und Wehnemann sowie von Stadtrat Josef dienen zur Kenntnis. 16. Der Vorlage M 82 wird im Rahmen der Vorlage NR 235 zugestimmt. 17. Die Vorlage NR 87 wird abgelehnt. 18. Die Vorlage NR 115 wird abgelehnt. 19. Die Vorlage NR 146 wird abgelehnt. 20. Die Vorlage OA 57 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 235 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 21. Die Vorlage OA 58 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 235 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 22. Die Vorlage OA 84 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 235 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 23. a) Die Vorlage OA 85 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Kößler, Pawlik, Tafel-Stein, Yilmaz, Zieran, Baier, Förster und Wehnemann sowie von Stadtrat Josef dienen zur Kenntnis. 24. Der Vorlage M 83 wird im Rahmen der Vorlage NR 235 zugestimmt. 25. Die Vorlage NR 88 wird abgelehnt. 26. Die Vorlage NR 120 wird abgelehnt. 27. a) Die Vorlage NR 141 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Kößler, Pawlik, Tafel-Stein, Yilmaz, Zieran, Baier, Förster und Wehnemann sowie von Stadtrat Josef dienen zur Kenntnis. 28. a) Der Vorlage NR 102 wird im Rahmen der Vorlage NR 235 zugestimmt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Kößler, Pawlik, Tafel-Stein, Yilmaz, Zieran, Baier, Förster und Wehnemann sowie von Stadtrat Josef dienen zur Kenntnis. c) Es dient zur Kenntnis, dass die FRAKTION fünf Minuten und die FRANKFURTER zehn Minuten Redezeit an die LINKE. übertragen haben. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD, LINKE., FDP, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen AfD (= Annahme) zu 3. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, LINKE. und BFF (= Annahme) zu 5. Ziffer 1.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Annahme), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 251) sowie FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Ziffer 2.: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD (= Annahme), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 251) sowie BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 6. zu a) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP, BFF, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 7. zu a) CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FRAKTION gegen AfD, LINKE., BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu 8. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 186) sowie BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, BFF, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) zu 10. zu a) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FRANKFURTER (= Annahme), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 186), FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie BFF, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 11. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung), FDP (= Annahme im Rahmen NR 114) sowie FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) zu 12. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 13. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu 14. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 15. zu a) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme), LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) zu 16. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung), FDP (= Annahme im Rahmen NR 115) sowie FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) zu 17. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 18. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu 19. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL gegen LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) zu 20. zu Ziffern 1. und 7.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FRANKFURTER (= Ablehnung) zu Ziffern 2. bis 6.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION (= Annahme), FRANKFURTER (= Ablehnung) sowie ÖkoLinX-ARL (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz) zu 21. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER (= Annahme), FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz) sowie ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 22. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FRAKTION (= Annahme), LINKE., FDP, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 23. zu a) CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FRANKFURTER (= Ablehnung) zu 24. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung), FDP (= Annahme im Rahmen NR 141) sowie FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) zu 25. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 26. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) sowie BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 27. zu a) CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie FDP, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) zu 28. zu a) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme ohne Zusatz) sowie FDP und FRAKTION (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 1053, 11. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 23.02.2017 Aktenzeichen: 61 0

OA (Anregung Ortsbeirat)

Barrierefreien Zugang von der Atzelbergstraße, Höhe Bushaltestelle „Atzelberg Ost“, zum Atzelbergplatz herstellen

04.07.2016 · Aktualisiert: 23.01.2020

S A C H S T A N D : Anregung vom 04.07.2016, OA 37 entstanden aus Vorlage: OF 32/11 vom 01.06.2016 Betreff: Barrierefreien Zugang von der Atzelbergstraße, Höhe Bushaltestelle "Atzelberg Ost", zum Atzelbergplatz herstellen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den barrierefreien Zugang zum Atzelbergplatz auch im östlichen Randbereich des Platzes herzustellen. Um dies umzusetzen, ist die im östlichen Randbereich des Atzelbergplatzes angelegte Treppenanlage mit integrierten Rampen bis zur Atzelbergstraße (gegenüber der Bushaltestelle "Atzelberg-Ost") weiterzuführen. Begründung: Die Umgestaltung des Atzelbergplatzes umfasste barrierefreie Zugänge nördlich des Platzes und in Richtung Osten bis zur Hausnummer Atzelbergplatz 15. Ab der Hausnummer 15, in östlicher Richtung, befinden sich Rampen, welche durch ihre Steilheit nicht barrierefrei sind. Hier ist es sinnvoll, ein durchgängiges Konzept im Zuge der Barrierefreiheit zum Atzelbergplatz zu schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2017, ST 69 Etatanregung vom 13.03.2017, EA 71 Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2017, ST 1215 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 11 Versandpaket: 13.07.2016 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 05.09.2016, TO I, TOP 33 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 37 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., FDP und BFF (= Annahme) sowie FRAKTION und FRANKFURTER (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 462, 3. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 05.09.2016 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Installation einer Fahrradanlage beziehungsweise eines Fahrradständers in der Atzelbergstraße 911

04.07.2016 · Aktualisiert: 30.06.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.07.2016, OM 319 entstanden aus Vorlage: OF 33/11 vom 01.06.2016 Betreff: Installation einer Fahrradanlage beziehungsweise eines Fahrradständers in der Atzelbergstraße 9-11 Der Magistrat wird gebeten, neben der Einfahrt zum Parkplatz des Gebäudes in der Atzelbergstraße 9-11, gegenüber Haus Nr. 35, eine Fahrradanlage beziehungsweise einen Fahrradständer zu installieren. Begründung: Für die mit dem Fahrrad ankommenden Besucherinnen und Besucher des Atzelbergplatzes besteht derzeit keine Möglichkeit, ihr Fahrrad ordnungsgemäß und sicher abzustellen. Außerdem sind an dem beantragten Standort ständige wilde Müllablagerungen zu beobachten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.10.2016, ST 1393 Aktenzeichen: 66 2

OF (Antrag Ortsbeirat)

Wegesanierung im Huthpark fortführen

08.10.2015 · Aktualisiert: 23.11.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.10.2015, OF 364/11 Betreff: Wegesanierung im Huthpark fortführen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, 1. Weshalb wurde die begonnene Wegesanierung im Huthpark eingestellt? 2. Wann wird die Wegesanierung fortgeführt? 3. Ist auch die Sanierung des Propst-Goebels-Weges geplant (südöstlicher Zugang zum Huthpark)? Begründung: Seit ca. einem Jahr wird die Wegesanierung im Huthpark nicht mehr fortgeführt. Dies ist aber dringend notwendig. Wege an denen die Sanierung begonnen, aber nicht vollendet wurde, werden durch den auftretenden Regen jetzt weitaus stärker ausgewaschen und beschädigt als vorher. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 11 am 16.11.2015, TO I, TOP 14 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1516 2015 Die Vorlage OF 364/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Markierung der Mittellinie in der Hofhausstraße

16.03.2015 · Aktualisiert: 04.09.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.03.2015, OM 3987 entstanden aus Vorlage: OF 310/11 vom 12.02.2015 Betreff: Markierung der Mittellinie in der Hofhausstraße Der Magistrat wird aufgefordert, in der S-Kurve der Hofhausstraße (Höhe Hintergasse/Zentgrafenstraße) eine Mittellinie auf die Straße aufzubringen. Aufgrund der hier vorhandenen erhöhten Unfallgefahr ist ausnahmsweise von den Richtlinien innerhalb Tempo-30-Zonen abzuweichen. Begründung: Obwohl die Straße im besagten Bereich breit genug für zwei Autos ist, schneiden die meisten bergauf fahrenden Autofahrerinnen und Autofahrer die Kurve so stark an, dass sie dadurch auf die andere Straßenseite geraten und somit den Gegenverkehr gefährden. Da der Kurvenbereich für Autofahrerinnen und Autofahrer schlecht einsehbar ist, ergibt sich hier eine erhöhte Unfallgefahr. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.06.2015, ST 909 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Anbringung eines Zebrastreifens in der Arolser Straße in Höhe Friedrich-Ebert-Schule

28.10.2013 · Aktualisiert: 25.09.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.10.2013, OM 2577 entstanden aus Vorlage: OF 214/11 vom 10.10.2013 Betreff: Anbringung eines Zebrastreifens in der Arolser Straße in Höhe Friedrich-Ebert-Schule Der Magistrat wird aufgefordert, einen markierten Fußgängerüberweg in Höhe des Lidl-Supermarktes oder in Höhe der Friedrich-Ebert-Schule anzubringen, da die Arolser Straße täglich durchgehend zugeparkt und ein sicheres Queren der Straße nicht gewährleistet ist. Begründung: Der Lidl-Supermarkt liegt in etwa in gleicher Höhe wie die Friedrich-Ebert-Schule und wird regelmäßig von den Schülerinnen und Schülern zum Einkauf des Pausensnacks genutzt. Durch das Parken der vielen Fahrzeuge ist es sehr schwierig, die Verkehrssituation rechtzeitig zu überblicken. Es wäre daher sicher sehr sinnvoll, eine sichere Verkehrsmaßnahme, nämlich das Anlegen eines Zebrastreifens, in der Arolser Straße vorzunehmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.01.2014, ST 151 Aktenzeichen: 66 2

OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2012 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Gestaltung der unteren Hofhausstraße

05.03.2012 · Aktualisiert: 28.03.2012

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.03.2012, OF 103/11 Betreff: Haushalt 2012 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Gestaltung der unteren Hofhausstraße Vorgang: ST 72/11 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert, die notwendigen Mittel für Planung und Durchführung der Umgestaltung der unteren Hofhausstraße in den Haushalt einzustellen. Dabei ist der Abschnitt der Hofhausstraße zwischen Rathausgasse und mindestens bis Hausnummer 16 in gleichem Maße wie die angrenzenden Straßen Hintergasse, Zentgrafenstraße sowie Rathausgasse neu zu gestalten. Im Zuge der geplanten Fahrbahngrunderneuerung ist der oben genannte Straßenabschnitt niveaugleich zu pflastern. Eine eventuell erforderliche Abgrenzung von Fußgängerbereichen zur Fahrbahn, ist mit geeigneten Mitteln sicherzustellen. Im Abschnitt zwischen Rathausgasse und der Straße Im Staffel sind bauliche Veränderungen zwecks Temporeduzierung zu planen. Die Planung ist dem Ortsbeirat vorzulegen und mit diesem abzustimmen. Begründung: Nachdem die Straßen im alten Teil Seckbachs größtenteils saniert und gepflastert sind, sollte auch der Übergang von der Hintergasse zur Zentgrafenstraße - über die Hofhausstraße hinweg - in das Konzept der Verschönerung einbezogen werden. Die sowieso anstehende Grundsanierung der Hofhausstraße bietet hierzu eine einmalige Chance. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2011, ST 72 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 11 am 19.03.2012, TO I, TOP 13 Beschluss: Etatanregung EA 49 2012 Die Vorlage OF 103/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2012 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Ausweitung des verkehrsberuhigten Bereichs in der Zentgrafenstraße

05.03.2012 · Aktualisiert: 28.03.2012

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.03.2012, OF 102/11 Betreff: Haushalt 2012 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Ausweitung des verkehrsberuhigten Bereichs in der Zentgrafenstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert, die notwendigen Mittel für Planung und Bau der Ausweitung des verkehrsberuhigten Bereichs in der Zentgrafenstraße, in den Haushalt einzustellen. Der bereits bestehende verkehrsberuhigte Bereich ist bis zur Hausnummer 26 / 28 der Zentgrafenstraße fort zu führen. Begründung: Im genannten Straßenabschnitt befindet sich der evangelische Kindergarten und teilweise ist die Straße hier bereits niveaugleich angelegt bzw. nur einseitig mit einem Gehweg versehen. Von daher bietet sich die Ausweitung des verkehrsberuhigten Bereichs an. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 11 am 19.03.2012, TO I, TOP 13 Beschluss: Etatanregung EA 48 2012 Die Vorlage OF 102/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OA (Anregung Ortsbeirat)

Seckbacher Standorte in das Einzelhandels- und Zentrenkonzept aufnehmen Vortrag des Magistrats vom 13.01.2012, M 21

13.02.2012 · Aktualisiert: 23.04.2013

S A C H S T A N D : Anregung vom 13.02.2012, OA 136 entstanden aus Vorlage: OF 83/11 vom 27.01.2012 Betreff: Seckbacher Standorte in das Einzelhandels- und Zentrenkonzept aufnehmen Vortrag des Magistrats vom 13.01.2012, M 21 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: D er Magistrat wird aufgefordert, zur Sicherung und Entwicklung des Einzelhandels im Stadtteil Seckbach, folgende bestehende Einzelhandelsstandorte in das Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Frankfurt am Main aufzunehmen: 1. Wilhelmshöher Straße (von Hausnummer 124 bis Hausnummer 169) 2. Atzelbergplatz/Arolser Straße Begründung: Die im Stadtteil Seckbach vorhandenen Einzelhandelsbetriebe und Supermärkte sind derzeit für die Seckbacher Bürgerinnen und Bürger fußläufig erreichbar und somit unverzichtbar für die Nahversorgung. Darüber hinaus ist der Ausbau der Angebots- und Funktionsvielfalt absolut erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 13.01.2012, M 21 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.10.2012, ST 1634 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Wirtschaft und Frauen Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 11 Versandpaket: 15.02.2012 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 14.02.2012, TO I, TOP 7 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 21 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 136 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP 8. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 28.02.2012, TO II, TOP 12 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 21 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 136 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER 8. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 19.03.2012, TO I, TOP 16 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 21 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 136 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 145 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten 8. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 20.03.2012, TO I, TOP 10 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 21 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 136 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 145 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER 9. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 27.03.2012, TO II, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 21 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 136 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 145 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER und Piraten zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER und Piraten zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER und Piraten 9. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 23.04.2012, TO I, TOP 12 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 21 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 136 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 145 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 162 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 174 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten zu 4. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten zu 5. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten 9. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 24.04.2012, TO I, TOP 8 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 21 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 136 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 145 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 162 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 174 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP zu 4. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP zu 5. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP 10. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.04.2012, TO II, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 21 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 136 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 145 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 162 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 174 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten zu 4. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten zu 5. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten 10. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 21.05.2012, TO I, TOP 34 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 21 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 136 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 145 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 162 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 174 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten zu 4. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten zu 5. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten 10. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 22.05.2012, TO I, TOP 14 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 21 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 136 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 145 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 162 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 174 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP zu 4. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP zu 5. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP 11. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 24.05.2012, TO II, TOP 3 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 21 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 136 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 145 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 162 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 174 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten zu 4. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten zu 5. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten 11. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 18.06.2012, TO I, TOP 10 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 21 wird im Rahmen der Vorlage NR 326 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 326 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage OA 136 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 145 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 5. Die Vorlage OA 162 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 6. Die Vorlage OA 174 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und Piraten (= Ablehnung) sowie FDP (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. Erster Satz: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und Piraten (= Ablehnung) Rest der Vorlage: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und Piraten zu 3. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP und Piraten (= Annahme) zu 4. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP und Piraten (= Annahme) zu 5. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP und Piraten (= Annahme) zu 6. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP und Piraten (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FREIE WÄHLER (M 21 = Enthaltung, OA 136, OA 145, OA 162 und OA 174 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (M 21 = Ablehnung, NR 326 = Ziffern 1., 3. und 4. Annahme, Ziffer 2. Ablehnung, OA 136, OA 145, OA 162 und OA 174 = Annahme) NPD (M 21 und NR 326 = Enthaltung, OA 136, OA 145, OA 162 und OA 174 = Annahme) REP (M 21, NR 326, OA 136, OA 145, OA 162 und OA 174 = Annahme) Stv. Ochs (M 21 = Ablehnung, NR 326 = Prüfung und Berichterstattung, OA 136, OA 145, OA 162 und OA 174 = Annahme) 11. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 19.06.2012, TO I, TOP 7 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 21 wird im Rahmen der Vorlage NR 326 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 326 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage OA 136 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 145 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 5. Die Vorlage OA 162 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 6. Die Vorlage OA 174 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD und LINKE. (= Ablehnung) sowie FDP (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. NR 326, erster Satz: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und LINKE. (= Ablehnung) Rest der Vorlage: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP zu 3. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und FDP (= Annahme) zu 4. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und FDP (= Annahme) zu 5. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und FDP (= Annahme) zu 6. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und FDP (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FREIE WÄHLER (M 21 = Enthaltung, OA 136, OA 145, OA 162 und OA 174 = Annahme) Piraten (M 21= Ablehnung, NR 326 = erster Satz Ablehnung, Rest der Vorlage Annahme, OA 136, OA 145, OA 162 und OA 174 = Annahme) 12. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.06.2012, TO II, TOP 3 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 21 wird im Rahmen der Vorlage NR 326 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 326 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage OA 136 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 145 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 5. Die Vorlage OA 162 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 6. Die Vorlage OA 174 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und Piraten (= Ablehnung) sowie FDP (= Annahme ohne Zusatz); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 2. Erster Satz: CDU, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD, LINKE. und Piraten (= Ablehnung) Rest der Vorlage: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten zu 3. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten (= Annahme) zu 4. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten (= Annahme) zu 5. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten (= Annahme) zu 6. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten (= Annahme) 13. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.06.2012, TO II, TOP 14 Beschluss: 1. Der Vorlage M 21 wird im Rahmen der Vorlage NR 326 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 326 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage OA 136 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 145 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 5. Die Vorlage OA 162 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 6. Die Vorlage OA 174 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FDP und REP gegen SPD, LINKE., Piraten und Stv. Ochs (= Ablehnung); FREIE WÄHLER und NPD (= Enthaltung) zu 2. Erster Satz: CDU, GRÜNE, FDP und REP gegen SPD, LINKE. und Piraten (= Ablehnung) sowie Stv. Ochs (= Prüfung und Berichterstattung); NPD (= Enthaltung) Rest der Vorlage: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Piraten und REP gegen Stv. Ochs (= Prüfung und Berichterstattung); NPD (= Enthaltung) zu 3. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, NPD, REP und Stv. Ochs (= Annahme) zu 4. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, NPD, REP und Stv. Ochs (= Annahme) zu 5. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, NPD, REP und Stv. Ochs (= Annahme) zu 6. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, NPD, REP und Stv. Ochs (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 21 = Ablehnung, NR 326 = Ziffern 1., 3. und 4. Annahme, Ziffer 2. Ablehnung, OA 136, OA 145, OA 162 und OA 174 = Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 1859, 13. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 28.06.2012 Aktenzeichen: 92 31

OA (Anregung Ortsbeirat)

Die grundhafte Erneuerung der Wilhelmshöher Straße 2012 durchführen!

15.08.2011 · Aktualisiert: 03.05.2012

S A C H S T A N D : Anregung vom 15.08.2011, OA 57 entstanden aus Vorlage: OF 28/11 vom 24.07.2011 Betreff: Die grundhafte Erneuerung der Wilhelmshöher Straße 2012 durchführen! Vorgang: OA 1269/11 OBR 11; ST 1315/10 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Baureifplanung zur grundhaften Erneuerung der Wilhelmshöher Straße 2011 abzuschließen und die Baumaßnahme im Jahr 2012, nach Beendigung der Baustelle Friedberger Landstraße, durchzuführen. Die grundhafte Erneuerung betrifft den Abschnitt zwischen Arolser Straße und der Straße Am Kappelgarten. Begründung: Die soeben abgeschlossene Aufbringung einer neuen Straßendecke auf der Wilhelmshöher Straße, im Abschnitt zwischen Arolser Straße und der Kreuzung Atzelbergstraße/Altebornstraße, ist eine reine Maßnahme zur Sicherung des Straßenzustands. Diese Sicherungsmaßnahme darf nicht dazu führen, dass die grundhafte Erneuerung der Wilhelmshöher Straße wiederum verschoben wird. Wegen ihres katastrophalen Zustands ist die Wilhelmshöher Straße seit Jahrzehnten ein Ärgernis. Der Ortsbeirat sowie die Seckbacher Bürgerinnen und Bürger wurden bisher immer wieder vertröstet und hingehalten. Nun ist es an der Zeit, endlich die gründliche Sanierung der Straße vorzunehmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 09.12.2011, B 508 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 24.08.2011 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des Verkehrsausschusses am 20.09.2011, TO I, TOP 23 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 57 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und Piraten (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 603, 3. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 20.09.2011 Aktenzeichen: 66 5

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fußweg von der Haltestelle Atzelberg Ost zum Atzelbergplatz

17.01.2011 · Aktualisiert: 13.06.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.01.2011, OM 4904 entstanden aus Vorlage: OF 521/11 vom 06.12.2010 Betreff: Fußweg von der Haltestelle Atzelberg Ost zum Atzelbergplatz Der Magistrat wird gebeten, den Fußweg von der Bushaltestelle Atzelberg Ost zum Atzelbergplatz, der über mehrere Treppenanlagen und Rampen geht und von Bewohnern der angrenzenden Häuser sowie von Eltern und Kindern, die einen der beiden Kindergärten besuchen, benutzt wird, so umzugestalten, dass er von älteren Menschen, Gehbehinderten, Rollstuhlfahrern, Müttern mit Kinderwagen und Anwohnern gefahrlos und angstfrei genutzt werden kann. Zudem ist die unterste Treppenanlage und die zugehörige Rampe der einzige Zugang zur Zahnarztpraxis in der Atzelbergstraße 88. Diese Treppenanlage ist so steil, dass sie kaum ohne Hilfe einer zweiten Person, die aufwärts und abwärts dem Rollstuhlschiebenden beisteht, bewältigt werden kann. In diesem Zusammenhang ist auch die zweite Rampe zu nennen, die unvergleichlich steilste der gesamten Anlage. Begründung: Die Umgestaltung der beiden genannten Rampen wäre ein Beitrag für eine barrierefreie Nutzung eines notwendigen Verkehrsweges. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.04.2011, ST 563 Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2011, ST 1442 Aktenzeichen: 61 0

OA (Anregung Ortsbeirat)

Albert Speer & Partner (AS&P) - Gutachten zur Einhausung der A 661 Städtebauliche und stadträumliche Verflechtung der Stadtteile Bornheim und Seckbach

22.11.2010 · Aktualisiert: 30.09.2013

S A C H S T A N D : Anregung vom 22.11.2010, OA 1223 entstanden aus Vorlage: OF 501/11 vom 03.11.2010 Betreff: Albert Speer & Partner (AS&P) - Gutachten zur Einhausung der A 661 Städtebauliche und stadträumliche Verflechtung der Stadtteile Bornheim und Seckbach Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, ein vom Ortsbeirat 11 vorgelegtes Szenario 4 in die Gesamtabwägung einzubeziehen und für die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung heranzuziehen, das einen städtebaulichen Testentwurf unter Berücksichtigung der Baustruktur der Szenarien 1, 2 und 3 darstellt (siehe Entwurf Anlage 4). Dieses sieht wie folgt aus: In einem Szenario 4 würde aus Szenario 1 (Siedlungsentwicklung Nord A1) statt der Teileinhausung die Kompletteinhausung des untersuchten Bereichs der A 661 bevorzugt werden. Aus Szenario 1 würde weiterhin die Siedlungserweiterung westlich der A 661 an das bestehende Quartier "New Atterberry" mit der Erschließung über die Valentin-Senger-Straße und über Stichstraßen unverändert übernommen werden. Östlich der A 661 würde die Siedlungserweiterung des Quartiers "An der Festeburg" mit der Bebauung um die Ringerschließung in geschlossener Bauweise übertragen werden, die sich aber nicht nur an den Rändern zum Kleingartengebiet, sondern auch zum "Grünen Deckel" durch die versetzte Anordnung von Stadthäusern öffnen würde. Aus Szenario 2 würde die Siedlungserweiterung des bestehenden Quartiers "Seckbach -West" (B) in einer reduzierten Form mit der Erschließung über die Seckbacher Landstraße und die Arolser Straße übernommen werden. Die Bebauung schlösse zwar auch in Zeilen an den Bestand an, um eine städtebauliche Fassung der bestehenden Baustruktur zu erhalten, aber statt der Wohncluster aus Reihenhäusern und Stadtvillen würde sich durch die aufgelockerte Aufstellung von Stadthäusern, analog zur Erweiterung des "Festeburgquartiers", die Siedlungserweiterung zur "Grünspange" und zum "Gründeckel" öffnen und den Kaltlufttransport der Freiflächen mit hoher Kaltluftproduktion nach Süden begünstigen. Aus Szenario 3 würde für den Siedlungsbereich nördlich des Quartiers "An den Röthen" (C) die bestehende Struktur der sich auffächernden Zeilen aufgenommen und diese durch Geschosswohnungsbauten mit der Erschließung über die Dortelweiler Straße ergänzt werden. Auf die Wohnhöfe mit Winkelbebauung und die Kette von Stadtvillen würde aber verzichtet werden, um die im Landschaftsplan als "freizuhaltende Flächen aus Klimaschutzgründen" bezeichneten Flächen nicht zu überbauen. Der für die Siedlungsentwicklung erforderliche Eingriff in das Landschaftsschutzgebiet Zone 1 auf Bereichen der Kleingartenflächen mit zum Teil sehr hoher ökologischer Wertigkeit im Szenario 4 fiele gegenüber Szenario 2 und 3 deutlich geringer aus und käme damit auch dem Schutzziel der Erhaltung und Entwicklung der vielfältigen Nutzungsstrukturen von Flora und Fauna näher. Die Regionalwinde könnten vom Nordosten über das Plangebiet Richtung Innenstadt (Huthpark, Bornheimer Friedhof, Wasserpark) ungehinderter strömen. Durch die aufgelockerte Baukubatur an den Randbereichen zum anschließenden Grünraum würde neben den Wechselwirkungen durch Ein- und Ausblicke auch aus klimatologischen Gründen der bestmögliche städtebauliche Benefit erzielt. Daher ist mit der Kompletteinhausung und mit dem vom Ortsbeirat vorgeschlagenen Szenario 4 ein ganzheitlicher Ansatz der stadträumlichen Verflechtung der Stadtteile und der Landschaftsräume Bornheim und Seckbach bestmöglich umsetzbar. Das Szenario 4 ermöglicht eine zusätzliche Durchwegung des bisher mangelhaft fußläufig erschlossenen Bereichs östlich der A 661 zwischen Huthpark und westlichem Seckbach über die eingehauste und begrünte Autobahn hinweg und verhilft zu einer Vernetzung mit hoher Qualität und stadtteilübergreifender Bedeutung zum bestehenden Günthersburgpark über die vorgehaltene, aber nicht überbaute Trasse der Alleenspange südlich des Bornheimer Friedhofs. Begründung: Der Ortsbeirat 11 sieht sich in der Reihe der Gründerväter der Einhausung im Frankfurter Osten an erster Stelle. Schon im Januar 2007 hat der Ortsbeirat auf Vorschlag des Aktionsbündnisses Unmenschliche Autobahn als erstes parlamentarisches Gremium die vollständige Einhausung der A 661 im Planbereich angeregt. Obwohl die Entscheidung zur Zeit noch aussteht, ob die A 661 einen Deckel bekommt, der eine ungeordnete Ausbreitung von Lärm, Abgas und Feinstaub verhindern kann, begrüßt der Ortsbeirat ausdrücklich den bei Verkehrsminister Peter Ramsauer erzielten Teilerfolg der Oberbürgermeisterin Petra Roth und des Planungsdezernenten Edwin Schwarz. Es ist ermutigend, dass eine finanzielle Beteiligung des Bundes eingehend geprüft wird und er sich je nach dem Untersuchungsergebnis möglicherweise angemessen engagieren wird, wenn sich das Land Hessen und die Stadt Frankfurt ebenfalls adäquat beteiligen werden. Erfreulicherweise ist mit einer diesbezüglichen Stellungnahme zeitnah zu rechnen. Daher legt auch der Ortsbeirat frühzeitig ein, nach seiner Einschätzung, konsensfähiges Konzept mit einem verkleinerten und ausgewogenen Angebot an Geschosswohnungsbau in Form von freistehenden Einzelhäusern und in Form von Zeilen oder Blockrändern vor. Eine überfällige Gesamtbelastungsstudie, die die Bedrohung der Gesundheit und Lebensqualität der Menschen durch Flug- und Kraftfahrzeugbewegungen nicht nur im Frankfurter Osten aufzeigen würde, könnte auch Hinweise auf den volkswirtschaftlichen Nutzen einer Einhausung liefern, die bisher noch keinen Eingang in die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung gefunden hat. Der Ortsbeirat strebt daher keine maximale Ausnutzung der Flächenpotentiale zu Ungunsten der Grün- und Freiräume sowie der Klimafunktion an. Vielmehr sieht sich der Ortsbeirat in erster Linie dem Primat der Politik verpflichtet und erst in zweiter Linie der Wirtschaftlichkeit. Dass dies andernorts bereits praktiziert wurde, zeigt das Beispiel des Petueltunnels in München, der 2002 freigegeben wurde. Mit einer Länge von ca. 1.500 m, einem Aufkommen von ca. 120 000 Kfz/24 h und Baukosten von ca. 200 Mio. Euro entstand auf dem Tunnel und in den Randbereichen der Petuelpark mit Themengärten, einem Kanal, Brücken und anderen Elementen für Grün- und Freiflächen. Im Vordergrund standen weder die Möglichkeiten einer Refinanzierung der Baukosten, noch die Wertsteigerung der Grundstücke, noch die Möglichkeiten einer maximalen Entwicklungschance durch Neuansiedlung von Geschosswohnungsbauten. Im Vordergrund stand ausschließlich die Möglichkeit, neue Grünräume für das belastete Stadtklima zu schaffen. Anlage 1 (ca. 243 KB) Anlage 2 (ca. 252 KB) Anlage 3 (ca. 250 KB) Anlage 4 (ca. 232 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 08.04.2011, B 191 Bericht des Magistrats vom 10.02.2012, B 85 Anregung vom 18.06.2012, OA 223 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 3, 4 Versandpaket: 01.12.2010 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 17.01.2011, TO I, TOP 40 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 1223 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE., FAG und FREIE WÄHLER (= Annahme) 48. Sitzung des OBR 4 am 18.01.2011, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OA 1223 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, 3 SPD, 3 GRÜNE und FDP gegen LINKE. (= Annahme) bei Enthaltung 1 SPD und 2 GRÜNE 47. Sitzung des Verkehrsausschusses am 18.01.2011, TO I, TOP 21 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 1223 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen FDP (= vereinfachtes Verfahren) sowie FAG und FREIE WÄHLER (= Annahme) 50. Sitzung des OBR 3 am 20.01.2011, TO II, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OA 1223 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 51. Sitzung des OBR 3 am 10.02.2011, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OA 1223 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE und ÖkoLinX-ARL gegen CDU (= Annahme); SPD, LINKE. und FDP (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 9252, 47. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 17.01.2011 Aktenzeichen: 61 12

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Gestaltung der unteren Hofhausstraße

27.09.2010 · Aktualisiert: 20.05.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.09.2010, OM 4617 entstanden aus Vorlage: OF 483/11 vom 24.08.2010 Betreff: Gestaltung der unteren Hofhausstraße Der Magistrat wird aufgefordert, den Abschnitt der Hofhausstraße zwischen Rathausgasse und mindestens bis Hausnummer 16 in gleichem Maße wie die angrenzenden Straßen Hintergasse, Zentgrafenstraße sowie Rathausgasse zu gestalten. Im Zuge der geplanten Fahrbahngrunderneuerung ist der oben genannte Straßenabschnitt niveaugleich zu pflastern. Eine eventuell erforderliche Abgrenzung von Fußgängerbereichen zur Fahrbahn ist mit geeigneten Mitteln sicherzustellen. Im Abschnitt zwischen Rathausgasse und der Straße Im Staffel sind bauliche Veränderungen zwecks Temporeduzierung zu planen. Die Planung ist dem Ortsbeirat vorzulegen und mit diesem abzustimmen. Begründung: Nachdem die Straßen im alten Teil Seckbachs größtenteils saniert und gepflastert sind, sollte auch der Übergang über die Hofhausstraße in das Konzept der Verschönerung einbezogen werden. Die anstehende Grundsanierung der Hofhausstraße bietet hierzu eine einmalige Chance. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2011, ST 72 Aktenzeichen: 66 0

OA (Anregung Ortsbeirat)

Aus für die Nahversorgung in Seckbach-Mitte: Kein neuer Lebensmittelsupermarkt in der Wilhelmshöher Straße 67 Bericht des Magistrats vom 27.08.2010, B 565

27.09.2010 · Aktualisiert: 04.07.2012

S A C H S T A N D : Anregung vom 27.09.2010, OA 1203 entstanden aus Vorlage: OF 484/11 vom 27.09.2010 Betreff: Aus für die Nahversorgung in Seckbach-Mitte: Kein neuer Lebensmittelsupermarkt in der Wilhelmshöher Straße 67 Bericht des Magistrats vom 27.08.2010, B 565 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. den geplanten Wohnungsbau auf dem Gelände der katholischen Kirchengemeinde Maria-Rosenkranz in der Wilhelmshöher Straße 67 zügig umzusetzen; 2. die Planung zum Bau eines Lebensmittelsupermarktes an gleicher Stelle einzustellen; 3. die Planung dem Ortsbeirat vorzulegen und mit diesem abzustimmen. Begründung: Aufgrund der zu erwartenden negativen Auswirkungen auf die Nahversorgung im Ortskern Seckbachs, den Lebensmitteldiscounter in der Atzelbergsiedlung sowie der Zunahme des Verkehrs in der Wilhelmshöher Straße, sollten die Planungen hierzu eingestellt werden. Obwohl der REWE-Markt in der Wilhelmshöher Straße 145 ein kleiner Markt mit eingeschränktem Sortiment ist, so deckt er doch die Grundbedürfnisse der Anwohnerinnen und Anwohner in der Seckbacher Ortsmitte und darüber hinaus ab. Würde der geplante neue Lebensmittelsupermarkt gebaut, so bestünde die begründete Befürchtung, dass der genannte REWE-Markt und die umliegenden kleinen Einzelhandelsgeschäfte aufgeben müssten. Der neue Supermarkt wäre somit nicht, wie im Magistratsbericht behauptet, ein sogenannter Ergänzungsstandort, sondern eher ein "Verdrängungsstandort". Der Verkehr auf der Wilhelmshöher Straße würde um ca. 1.520 Pkw-Bewegungen zunehmen. Die vom Magistrat in Auftrag gegebene Verträglichkeitsstudie weist auf diese negativen Auswirkungen hin und beschreibt die Problematik folgendermaßen: a) Der aufgrund seiner zu geringen Betriebsgröße/Angebotsvielfalt nicht mehr zeitgemäße REWE-Markt (Wilhelmshöher Straße 145) würde perspektivisch aus dem Markt ausscheiden. Für einen Teil der Bevölkerung bedeutete dies allerdings eine Verschlechterung der fußläufigen Erreichbarkeit des Vollsortimentangebotes. Im Falle einer Schließung des heute in Seckbach an der Wilhelmshöher Straße 145 bestehenden REWE-Marktes könnte es zu "Frequenzrückgängen" für die umliegenden kleinflächigen Anbieter kommen. b) Auf den bestehenden Lidl-Lebensmitteldiscounter in der Arolser Straße würde die Neuansiedlung ebenfalls Auswirkungen haben, die allerdings nicht existenzgefährdend seien. c) Das zusätzliche Verkehrsaufkommen würde ca. 760 Pkw-Kunden pro Tag im Jahresdurchschnitt betragen. Für An- und Abfahrten vom Plangrundstück errechneten sich damit im werktäglichen Durchschnitt circa 1.520 zusätzliche Verkehrsbewegungen. Unter den Gesichtspunkten der Verkehrsbelastung und der Verkehrssicherheit würden von dem Vorhaben nicht unerhebliche Wirkungen ausgehen. Die Verkehrsanbindung über die Wilhelmshöher Straße lässt die Erhöhung der Verkehrsbelastung als problematisch erscheinen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 27.08.2010, B 565 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.01.2011, ST 213 Bericht des Magistrats vom 29.08.2011, B 341 Bericht des Magistrats vom 22.06.2012, B 290 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Wirtschaft und Frauen Beratung im Ortsbeirat: 11 Versandpaket: 06.10.2010 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 01.11.2010, TO I, TOP 56 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 565 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 1203 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und FREIE WÄHLER gegen LINKE. (= Zurückweisung) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG und FREIE WÄHLER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: REP und NPD (B 565 = Kenntnis, OA 1203 = Annahme) 45. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 02.11.2010, TO I, TOP 17 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 565 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 1203 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und FREIE WÄHLER gegen LINKE. (= Zurückweisung) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG und FREIE WÄHLER (= Annahme) 48. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.11.2010, TO II, TOP 76 Beschluss: 1. Die Vorlage B 565 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 1203 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG, FREIE WÄHLER, REP und NPD gegen LINKE. (= Zurückweisung) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG, FREIE WÄHLER, REP und NPD (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 9034, 48. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.11.2010

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Einrichtung eines Behindertenparkplatzes in der Atzelbergstraße in Frankfurt am Main-Seckbach

30.08.2010 · Aktualisiert: 09.01.2012

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.08.2010, OM 4504 entstanden aus Vorlage: OF 466/11 vom 08.07.2010 Betreff: Einrichtung eines Behindertenparkplatzes in der Atzelbergstraße in Frankfurt am Main-Seckbach Der Magistrat wird gebeten, in der Atzelbergstraße, in unmittelbarer Nähe der Haus-Nr. 46, mindestens einen Behindertenparkplatz einzurichten. Begründung: In der Atzelbergstraße 46 sind mehrere Institutionen (u.a. die AWO und das Büro des Quartier-Managements) untergebracht, die auch sehr häufig von schwerbehinderten Personen aufgesucht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.10.2010, ST 1366 Aktenzeichen: 66 3

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Geschwindigkeitskontrollen in Seckbach

22.09.2008 · Aktualisiert: 29.04.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.09.2008, OM 2645 entstanden aus Vorlage: OF 252/11 vom 22.08.2008 Betreff: Geschwindigkeitskontrollen in Seckbach Der Magistrat wird aufgefordert, 1. Geschwindigkeitskontrollen durchzuführen und den Ortsbeirat über die Ergebnisse zu informieren. Diese Kontrollen sollen an mehreren aufeinander folgenden Tagen, über einen Zeitraum von zwei Monaten, alle zwei Wochen in den Nachmittags- und in den Nachtstunden an folgenden Standpunkten stattfinden: - Wilhelmshöher Straße, für den stadtauswärts fahrenden Verkehr, auf der Höhe zwischen den Straßen "An der Rosenkranzkirche" und "Atzelbergstraße", - Wilhelmshöher Straße, für den stadteinwärts fahrenden Verkehr, auf Höhe des Bitzwegs, - Wilhelmshöher Straße, auf der Höhe der Zentgrafenschule, - Nußgartenstraße 150 Meter - 250 Meter vor der Einmündung in den Kreuzweg. 2. zeitgleich zu überprüfen, ob das LKW-Verbot eingehalten wird. Begründung: Aufgrund der Bausubstanz und der Nähe der Häuser zur Straße sind die Bewohnerinnen und Bewohner der Hofhausstraße und der Wilhelmshöher Straße durch den Durchgangsverkehr besonders betroffen. Um eine nachhaltige Wirkung der Maßnahmen sicherzustellen, müssen die Kontrollen über einen mittleren Zeitraum immer wieder greifen, so soll eine Gewöhnung an diese Maßnahmen erreicht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.11.2008, ST 1636 Aktenzeichen: 32 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 11

Garagen-Bau- und Betriebsgesellschaft hier: Garagenanlage Atzelbergstraße

26.04.2004 · Aktualisiert: 30.11.2025

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