Seckbacher Standorte in das Einzelhandels- und Zentrenkonzept aufnehmen Vortrag des Magistrats vom 13.01.2012, M 21
Vorlagentyp: OA
Inhalt
Anregung vom 13.02.2012, OA 136 entstanden aus Vorlage: OF 83/11 vom 27.01.2012
Betreff: Seckbacher Standorte in das Einzelhandels- und Zentrenkonzept aufnehmen Vortrag des Magistrats vom 13.01.2012, M 21 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: D er Magistrat wird aufgefordert, zur Sicherung und Entwicklung des Einzelhandels im Stadtteil Seckbach, folgende bestehende Einzelhandelsstandorte in das Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Frankfurt am Main aufzunehmen:
- Wilhelmshöher Straße (von Hausnummer 124 bis Hausnummer 169)
- Atzelbergplatz/Arolser Straße Begründung: Die im Stadtteil Seckbach vorhandenen Einzelhandelsbetriebe und Supermärkte sind derzeit für die Seckbacher Bürgerinnen und Bürger fußläufig erreichbar und somit unverzichtbar für die Nahversorgung. Darüber hinaus ist der Ausbau der Angebots- und Funktionsvielfalt absolut erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 13.01.2012, M 21