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Meine Nachbarschaft: Praunheimer Weg

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Deine Nachbarschaft

Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrshindernis E-Roller in Alt-Niederursel

18.06.2020 · Aktualisiert: 26.11.2020

Anregung an den Magistrat vom 18.06.2020, OM 6211 entstanden aus Vorlage: OF 551/8 vom 02.06.2020 Betreff: Verkehrshindernis E-Roller in Alt-Niederursel Der Magistrat wird gebeten, die E-Roller-Verleiher wie z. B. Tier aufzufordern, dafür zu sorgen, dass diese Elektrokleinstfahrzeuge nicht auf den engen Fußgängerwegen im alten Ortskern von Niederursel abgestellt werden. Begründung: Zwischenzeitlich sind E-Scooter-Verleihsysteme auch im Frankfurter Nordwesten aktiv und die Fahrzeuge können auch in diesen Stadtteilen fahren. Leider halten sich viele Kunden oder die Verleiher selbst, die die Fahrzeuge zu Werbezwecken abstellen, nicht an die Verkehrsregeln. Insbesondere stehen oftmals sogar zwei Fahrzeuge nebeneinander auf einem der sehr engen Gehwege in Straßen wie Alt-Niederursel, Spielsgasse oder Schüttgrabenstraße. Dort ist ohnehin wenig Raum für Fußgänger, und die abgestellten Fahrzeuge zwingen Passanten auf die Fahrbahn. Für Mütter und Väter mit Kinderwagen ist das besonders unpraktisch und ggf. gefährlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2020, ST 1838 Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrsverhältnisse in der Stichstraße Thomas-Mann-Straße/Praunheimer Weg verbessern

18.06.2020 · Aktualisiert: 08.10.2021

Anregung an den Magistrat vom 18.06.2020, OM 6206 entstanden aus Vorlage: OF 514/8 vom 07.01.2020 Betreff: Verkehrsverhältnisse in der Stichstraße Thomas-Mann-Straße/Praunheimer Weg verbessern Vorgang: OM 1217/12 OBR 8; ST 1509/12 Der Magistrat wird beauftragt, in der vom Praunheimer Weg abzweigenden Stichstraße zum Kleinen Zentrum die nachfolgenden Vorschläge aufgrund von Anregungen der Anwohnerinnen und Anwohner zu realisieren: 1. Eine verbesserte Sicherung des Nord-Zugangs zum Kleinen Zentrum. Mit einer farblichen Kennzeichnung oder anderen wirkungsvollen Maßnahmen soll der schräge Überweg des Fußwegs bei der Hausnummer Praunheimer Weg 41 zum nördlichen Zugang des Kleinen Zentrums barrierefrei gestaltet und gesichert werden. 2. Die Zufahrt für größere Fahrzeuge, wie zum Beispiel der FES, in den Stichweg in Höhe Praunheimer Weg 41 soll durch entsprechende Maßnahmen gesichert werden. 3. Ein Längsparken gegenüber der Zufahrt Praunheimer Weg 41 soll durch farbliche Markierung vorgeschrieben werden. 4. Das Parkverhalten in der Stichstraße soll zumindest unregelmäßig durch die Stadtpolizei kontrolliert werden, damit die gröbsten Verstöße geahndet werden. Begründung: Zu Punkt 1.: Der nördliche Zugang zum Kleinen Zentrum erfolgt über den abschüssigen Fußweg Praunheimer Weg in Höhe Hausnummer 41, der unmittelbar an der Straße endet, über die Straße zum Kleinen Zentrum. Er wird von vielen Kindern, Eltern mit Kinderwagen, Menschen mit Gehbehinderungen und älteren Menschen benutzt, da der westliche Zugang zum Zentrum nur durch eine Treppe möglich ist. Dieser nicht gekennzeichnete nördliche Übergang, der zum als Feuerwehrzufahrt gekennzeichneten Nord-Zugang des Zentrums führt, stellt eine potenzielle Gefahrenquelle dar, weil beim Überqueren die Sicht auf den Verkehr durch parkende Fahrzeuge behindert ist. Insbesondere während Stoßzeiten werden an allen scheinbar freien Stellen Fahrzeuge geparkt und bewirken eine extreme Unübersichtlichkeit, die durch ab- und anfahrende Fahrzeuge noch erhöht wird. Außerdem kann bei diesem Übergang eine Barrierefreiheit dadurch erreicht werden, dass die Bordsteinkante abgesenkt oder durch Auffüllen geebnet wird, um Gehbehinderten mit Rollatoren oder Eltern mit Kinderwagen die Überquerung der Straße etwas leichter zu machen. Dieser neugestaltete Fußgängerüberweg schräg zum Kleinen Zentrum würde damit übersichtlicher, ungefährlicher und behindertengerechter. Anmerkung: Eine ähnliche Anregung wurde vom Ortsbeirat bereits im Mai 2012 beschlossen (OM 1217) und mit der Stellungnahme des Magistrats vom 14.09.2012, ST 1509, abgelehnt. Dessen Begründung lautet, dass es sich um den äußersten Rand einer Sackgasse mit einer Tempo-30-Zone handele, die infolge ihrer geringen Breite automatisch ein langsames Fahren erzwinge. Im Übrigen sei die Straße gut einsehbar und deshalb Sicherungsmaßnahmen nicht erforderlich. Diese Feststellung ist bei verkehrsruhigen Zeiten zutreffend, aber bei stärkerem Verkehr absolut unrealistisch, da insbesondere ältere Fußgänger unsicher sind, weil sie immer mit einem Fehlverhalten der Kfz-Fahrer rechnen müssen und sich nicht schnell genug in Sicherheit bringen können. Zu Punkt 2.: Der unter Punkt 1. bereits erwähnte Fußweg (vor der Litfaßsäule) und gegenüber dem Nord-Zugang zum Kleinen Zentrum ist als Fußgängerzone (Verkehrszeichen Nr. 239/Frau mit Kind) gekennzeichnet, dient aber auch als Zufahrt für die Müllentsorgung, Feuerwehr und Rettungsdienste. Durch falsches Parken wird diese Zufahrt häufig so eingeengt, dass bspw. die Müllentsorgung durch die FES unterbleibt, weil die Zufahrt und damit Leerung durch die Müllfahrzeuge nicht mehr möglich ist. Dies ist vermehrt seit etwa 9 Monaten insbesondere bei den großen FES-Fahrzeugen für die Biotonnen der Fall, die mittags anfahren und nicht einfahren können. Bei einem zweiwöchentlichen Leerungsrhythmus werden die Mülltonnen dann 4 Wochen nicht geleert. Besondere Sorge bereitet, dass im Notfall größeren Fahrzeugen - wie bspw. der Feuerwehr, aber auch Rettungsdiensten - die einzige für diesen Wohnbereich mögliche Zufahrt mit mehr als 20 Häusern versperrt wird und schnelle Hilfe nicht möglich ist. Zwischenzeitlich wurde durch das Aufstellen von 2 Fahrradständern seitliches Parken erschwert, jedoch mit der Folge, dass jetzt unmittelbar die Zufahrt zugeparkt wird. Um dies zu unterbinden, ist ein Hinweisschild "Feuerwehrzufahrt" dringend erforderlich, damit bei rücksichtslosem Fehlverhalten eine Sanktionierung möglich ist. Zu Punkt 3.: Eine weitere Zufahrtsbehinderung für diese Fahrzeuge ergibt sich auch durch das schräge Parken von Fahrzeugen auf der der Zufahrt gegenüberliegenden Straßenseite (seitlich vom Kiosk), weil dadurch ebenfalls die Ein- und Ausfahrmöglichkeiten erschwert oder ganz verhindert werden. Dieses Parken - halb Bürgersteig/halb Straße - erfolgt teilweise so unüberlegt, dass auf dem ohnehin sehr schmalen Bürgersteig für Behinderte mit Rolli oder Väter und Mütter mit Kinderwagen kein Durchkommen möglich ist. Dieses Schrägparken sollte durch farbliche Markierung in ein Längsparken geändert werden Zu Punkt 4.: Die Parkplatzsituation in dieser Stichstraße zum Kleinen Zentrum ist schwierig, das heißt aber nicht, dass dadurch alle Regeln eines vernünftigen Miteinanders aufgehoben sind. Zuparken der Feuerwehrzufahrt, des kleinen Wendehammers und der Gehwege in so rücksichtsloser Weise, dass kein Durchkommen mehr möglich ist, wird kaum geahndet. Das Ordnungsamt begründet seine Passivität mit Personalmangel, der es nur von Montag bis Samstagmittag erlaube - nach telefonischer Beschwerde - zu kommen. Bei allem Verständnis für Personalmangel muss es doch möglich sein, zumindest unregelmäßige Kontrollfahrten - noch besser Gänge - durchzuführen, um dem derzeitigen Eindruck, dass sich nur noch Dumme an Regeln halten, entgegenzuwirken und die rücksichtslosesten Verstöße zu sanktionieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.05.2012, OM 1217 Stellungnahme des Magistrats vom 14.09.2012, ST 1509 Stellungnahme des Magistrats vom 05.10.2020, ST 1775 Stellungnahme des Magistrats vom 12.04.2021, ST 806 Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Parkraumkonzept für das Geschäftszentrum von Alt-Niederursel

28.05.2020 · Aktualisiert: 14.06.2021

Anregung an den Magistrat vom 28.05.2020, OM 6079 entstanden aus Vorlage: OF 537/8 vom 29.02.2020 Betreff: Parkraumkonzept für das Geschäftszentrum von Alt-Niederursel Vorgang: OM 847/16 OBR 8; ST 332/18 Der Magistrat wird beauftragt, zur Planung und Umsetzung des Parkraumkonzeptes für das Geschäftszentrum von Alt-Niederursel einen Ortstermin mit den zuständigen Ämtern, Vertretern des Ortsbeirates und den ansässigen Gewerbetreibenden anzusetzen. Begründung: Zur Verbesserung der Erreichbarkeit des Geschäftszentrums, das weiterhin unter zahlreichen Leerständen leidet, hat der Ortsbeirat 2016 angeregt, zum Beispiel durch Kurzparkplätze die Zahl der Pkw-Stellplätze kunden- und gewerbefreundlich zu erhöhen. Besonders für die Abwicklung von Postdienstleistungen, aber auch für die Belieferung zum Beispiel der gastronomischen Betriebe ist eine Verbesserung der Parkraumsituation im Kreuzungsbereich Alt-Niederursel/Niederurseler Landstraße/Praunheimer Weg dringend geboten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.11.2016, OM 847 Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2018, ST 332 Stellungnahme des Magistrats vom 25.09.2020, ST 1722 Aktenzeichen: 66 3

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 8

Private Parkeinrichtung REWE-Supermarkt Alt-Niederursel 2

29.02.2020 · Aktualisiert: 15.06.2020

Antrag vom 29.02.2020, OF 532/8 Betreff: Private Parkeinrichtung REWE-Supermarkt Alt-Niederursel 2 Seit einigen Wochen gilt auf dem Parkplatz des Rewe Supermarkts (Alt-Niederursel 2) eine neue Parkordnung. Diese besagt, kurz gefasst, wer auf das Grundstück einfährt, erklärt automatisch sein Einverständnis, von der dortigen Videoüberwachung erfasst zu werden. Es wird dadurch kontrolliert, ob die maximale Parkzeit von 1,5h eingehalten wird. Die Parkordnung, die auf die Firma Parkdepot in München verweist, ist in der Nähe des Supermarkteingangs mäßig sichtbar ausgehängt. Zudem sind im Parkraum einzelne Schilder angebracht, die auf die videoüberwachte Kennzeichenerfassung und die Höchstparkdauer sowie das mögliche Bußgeld verweisen. Wird die Parkzeit überzogen, werden die Daten des Pkws längerfristig erfasst und für eine Strafzahlung verwendet. Abgesehen von der Frage, ob 1,5h in jedem Fall für einen Einkauf in einem Supermarkt ausreichen, stellt sich die Frage, ob eine solche Vorgehensweise den Grundsätzen des Datenschutzes entspricht. Dies vorausgeschickt fragt der Ortsbeirat den Magistrat: Sind die Vertrags- und Einstellbedingungen der Firma Parkdepot im Einklang mit den Bestimmungen des Hessischen Datenschutzrechts? Sieht der Magistrat eine Möglichkeit, mit dem Betreiber des Supermarktes und/oder dem Eigentümer der Flächen zu einer parkscheibengeregelten Parkordnung zu wechseln? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 8 am 28.05.2020, TO I, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1635 2020 Die Vorlage OF 532/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 8

Landesprogramm „100 Wilde Bäche“ hier: Förderung des Niederurseler Urselbaches

31.01.2020 · Aktualisiert: 15.06.2020

Antrag vom 31.01.2020, OF 539/8 Betreff: Landesprogramm "100 Wilde Bäche" hier: Förderung des Niederurseler Urselbaches In den letzten Jahrzehnten wurden von Seiten der Stadt Abschnitte des Frankfurter Urselbaches im Bereich Riedwiese und zwischen Krebsmühle und Hohemühle umfangreich naturnah umgebaut. Der Fischaufstieg am Eschersheimer Wehr der Nidda wird über den einmündenden Urselbach zukünftig umgesetzt und mit Ausgleichsmaßnahmen der Deutschen Bahn finanziert. Nun ist der Urselbach mit in dieses Landesprogramm für Frankfurt aufgenommen worden. Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten folgende Fragen zu beantworten: 1. Ist nur der Frankfurter Abschnitt des Urselbaches Teil dieses Programmes?Wenn ja, macht es Sinn, nur den letzten Teil dieses Taunusbaches zu begünstigen? 2. Sind auch die Mühllgräben des Urselbaches in Alt-Niederursel mit dabei? 3.Welche der grundsätzlichen Ziele sollen speziell am Urselbach umgesetzt werden? (Renaturierung, Artenschutz, Hochwasserschutz, Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie) 4. Hatte sich der Wasserverband und/oder die Stadt Frankfurt für das Projekt beworben und warum wurde gerade der Urselbach dafür ausgewählt? Begründung: Viel ist schon getan worden um den Urselbach naturnäher zu gestalten. Manches kann man bestimmt noch verbessern. Doch das Grundproblem ist die ungenügende Wasserqualität, zumal der Urselbach auf Frankfurter Gemarkung zu seinem weit überwiegenden Teil gereinigtes Wasser aus der Kläranlage Weißkirchen/An der Krebsmühle enthält. Wie bei vielen Kläranlagen fehlt dort noch die 4. Reinigungsstufe. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 8 am 28.05.2020, TO I, TOP 16 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1638 2020 Die Vorlage OF 539/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrsberuhigung der Seibertsgasse

23.01.2020 · Aktualisiert: 28.08.2020

Anregung an den Magistrat vom 23.01.2020, OM 5663 entstanden aus Vorlage: OF 501/8 vom 10.11.2019 Betreff: Verkehrsberuhigung der Seibertsgasse Vorgang: OM 2476/17 OBR 8; ST 694/18 Der Magistrat wird beauftragt, in der Seibertsgasse versetztes Parken einzuführen. Die Planung dazu ist vor der Umsetzung dem Ortsbeirat vorzustellen. Begründung: Der Magistrat hat in seiner vorbezeichneten Stellungnahme unter Ziffer 4. die Anregung befürwortet, in der Seibertsgasse versetztes Parken einzuführen. Die Maßnahme ist aus Sicht des Ortsbeirates nötig, um die Tempo-30-Regelung in diesem Teil der verkehrsberuhigten Zone von Alt-Niederursel zu verstärken. Bei Einfahrt in die Seibertsgasse, in der Kurve aus Richtung Alt-Niederursel/Karl-Kautsky-Weg, so beschreiben es die Anwohner, wird erheblich beschleunigt, bergab gefahren und das Tempo bis zur Einmündung in den Krautgartenweg durchgezogen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 30.11.2017, OM 2476 Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2018, ST 694 Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2020, ST 852 Aktenzeichen: 32 1

OA (Anregung Ortsbeirat)

Schulzentrum der Nordweststadt

23.01.2020 · Aktualisiert: 14.03.2022

Anregung vom 23.01.2020, OA 526 entstanden aus Vorlage: OF 519/8 vom 02.01.2020 Betreff: Schulzentrum der Nordweststadt Vorgang: OM 4418/19 OBR 8; ST 1182/19 Angesichts des allgemeinen Flächenmangels für weiterführende Schulen im Frankfurter Stadtgebiet anerkennt der Ortsbeirat die vom Amt für Bau und Immobilien gemäß Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2019, ST 1182, angekündigte und jetzt durchgeführte Untersuchung, ob einer Erweiterung der Europäischen Schule (ESF) am Standort Praunheimer Weg möglich ist. Die von Baudezernent Stadtrat Jan Schneider dem Bildungsausschuss der Stadtverordnetenversammlung und dem Ortsbeirat 8 vorgestellte Baumassenstudie für eine gemeinsame Entwicklung der Ernst-Reuter-Schulen (ERS) und der ESF im Gebiet des Schulzentrums der Nordweststadt zwischen Praunheimer Weg und Hammarskjöldring hat aufgezeigt, dass eine weitere Verschiebung des offenen Schulcampus der ERS nach Osten zwar technisch möglich ist. Die öffentlichen Reaktionen der vergangenen Wochen machen aber deutlich, dass dies nur gegen den vereinten Widerstand der drei Schulgemeinden durchführbar wäre. Auch die ESF, Schulleitung und Elternverein, halten die Pläne für unrealistisch, erkennen die Raumanforderungen der ERS an und wünschen sich für die ESF einen neuen Standort mit besserer Anbindung vor allem an die Europäische Zentralbank (EZB). Der Ortsbeirat sieht die von der Baumassenstudie angestrebte Neuordnung des Schulzentrums ebenfalls kritisch. Die ERS verlöre ihren städtebaulich charakteristischen offenen Campus-Charakter, vor allem durch den Wegfall von Grünflächen und Pausenhöfen, aber auch durch die einengende Massivität der zu erwartenden ESF-Baukörper auf dem Grundstück am Praunheimer Weg. Die verkehrliche Erschließung der ERS würde durch die eingeplante zukünftige Andienung der ESF über die Verbindungsstraße vom Praunheimer Weg zur ERS erschwert, was insbesondere zulasten der Kinder ginge, die Inklusionsbedarf haben und morgens über diese Strecke zu den Schulgebäuden gebracht werden. Eine Verlagerung der Turnhallen und des Lehrschwimmbades direkt an die nördliche Grenze zum Martin-Luther-King-Park ist für den Ortsbeirat nicht akzeptabel, zumal dort nicht einmal im bisherigen Umfang Sportflächen für den Unterricht und die Bedürfnisse der Sportvereine im Stadtteil entstünden. Schon heute sind die Hallenkapazitäten für Unterricht und Vereinssport am Limit. Eine Kompensation durch Außensportflächen direkt auf der für die Ortsumfahrung Praunheim und die Regionaltangente West gesicherten "Schultrasse" stellt keine langfristig befriedigende Lösung dar. Der Ortsbeirat plädiert für eine zügige Sanierung der ERS auf der Basis der Planungsphase 0 und eine zügige Bearbeitung der bereits erfolgten Ausschreibungen (Ausschreibung 25-2019-00359 v. 27.08.2019, Amtsblatt Nr. 35, S. 1071f). Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: 1. Die Stadtverordnetenversammlung lehnt eine Erweiterung der Europäischen Schule am derzeitigen Standort Praunheimer Weg ab. 2. Der Magistrat wird beauftragt, im Interesse der Ernst-Reuter-Schulen und zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen der Stadt Frankfurt am Main mit der Bundesrepublik Deutschland eine Verlagerung der Europäischen Schule in die Nähe der Europäischen Zentralbank zu prüfen und zu berichten. 3. Der Magistrat wird beauftragt, die Sanierung und Erweiterung der Ernst-Reuter-Schulen auf der Grundlage des aktuellen Schulprofils und der Planungsphase 0 mit Priorität auszuführen und die erforderlichen Haushaltsmittel vorzusehen. 4. Der Magistrat wird beauftragt, im Zuge der Erweiterung und Sanierung der Ernst-Reuter-Schulen zusammen mit den umliegenden Grund- und weiterführenden Schulen sowie mit interessierten Sportvereinen ein Konzept für das zukünftige Lehrschwimmbad zu erarbeiten. 5. Der Magistrat wird gebeten, auf dem nach Umzug der ESF frei gewordenen Gelände am Praunheimer Weg die Errichtung einer Grundschule zu prüfen. 6. Der Magistrat wird gebeten, im Gebiet des Schulzentrums dann auch zusätzliche Sportflächen zu prüfen, die von der Vereinswelt mitbenutzt werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2019, ST 1182 Bericht des Magistrats vom 26.06.2020, B 291 Bericht des Magistrats vom 18.12.2020, B 688 Bericht des Magistrats vom 28.05.2021, B 240 Bericht des Magistrats vom 17.12.2021, B 440 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Bildung und Integration Versandpaket: 29.01.2020 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 17.02.2020, TO I, TOP 36 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 526 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 37. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 17.02.2020, TO I, TOP 44 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 526 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 26.03.2020, TO II, TOP 70 Beschluss: Die Vorlage OA 526 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Ziffern 1. bis 4. sowie Ziffer 6. Annahme, Ziffer 5. Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 5508, 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 26.03.2020 Aktenzeichen: 40 33

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Durchgängig Tempo 30 auf der Niederurseler Landstraße zwischen Einmündung Roßkopfstraße und Einmündung Praunheimer Weg

04.12.2019 · Aktualisiert: 18.08.2020

Anregung an den Magistrat vom 04.12.2019, OM 5535 entstanden aus Vorlage: OF 500/8 vom 20.10.2019 Betreff: Durchgängig Tempo 30 auf der Niederurseler Landstraße zwischen Einmündung Roßkopfstraße und Einmündung Praunheimer Weg Der Magistrat wird beauftragt, auf der gesamten Niederurseler Landstraße Tempo 30 einzurichten. Begründung: 1. Viele Schüler der Heinrich-Kromer-Schule kommen mit dem Fahrrad. Zwischen Praunheimer Weg und Roßkopfstraße gibt es auf der gegenüberliegenden Seite der Schule keinen ausgewiesenen Fahrradweg. 2. Im verhältnismäßig kurzen Abschnitt der Niederurseler Landstraße zwischen Roßkopfstraße und dem Praunheimer Weg wechseln mehrmals die Angaben zur erlaubten Höchstgeschwindigkeit zwischen Tempo 30 und Tempo 50. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2020, ST 572 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 8

Schutz vor asbesthaltigen Substanzen beim Abriss der Gebäude „Am Stockborn 17“ (Bebauungsplan 861 - Nördlich am Stockborn)

12.11.2019 · Aktualisiert: 02.01.2020

Antrag vom 12.11.2019, OF 495/8 Betreff: Schutz vor asbesthaltigen Substanzen beim Abriss der Gebäude "Am Stockborn 1-7" (Bebauungsplan 861 - Nördlich am Stockborn) Der Ortsbeirat 8 möge beschließen: Der Ortsbeirat hat der Magistratsvorlage M 107 zum Bebauungsplan 861 "Nördlich am Stockborn" zugestimmt. In diesem Zusammenhang wurde der Ortsbeirat von Anwohnern darüber informiert, dass die derzeit auf dem Gelände stehenden Gebäude asbestverseucht seien und sie beim Abriss der Gebäude durch den asbesthaltigem Staub gesundheitliche Schäden befürchten. Sie fordern daher, dass die mit dem Abriss beauftragten Firmen dafür Sorgen zutragen hätten, dass die Anwohner beim Abbruch der Gebäude Am Stockborn 1-7 vor asbesthaltigem Staub geschützt werden. Dies vorausgeschickt bittet der Ortsbeirat den Magistrat, dafür zu sorgen, dass die mit dem Abriss der Gebäude "Am Stockborn 1- 7" beauftragten Firmen sicherstellen müssen, dass die Anwohner vor asbesthaltigem Staub geschützt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 8 am 04.12.2019, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 495/8 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ein Fahrradweg für den Gerhart-Hauptmann-Ring

17.10.2019 · Aktualisiert: 31.08.2020

Anregung an den Magistrat vom 17.10.2019, OM 5211 entstanden aus Vorlage: OF 483/8 vom 01.10.2019 Betreff: Ein Fahrradweg für den Gerhart-Hauptmann-Ring Der Magistrat wird beauftragt, den vorhandene Fahrradweg im Gerhart-Hauptmann-Ring zu sanieren und entsprechend der gegebenen Möglichk eiten (z. B. Einbeziehung des Grünstreifens, ggfs. Erweiterung Richtung Straße) so zu verbreitern, dass gegenläufiges Befahren möglich ist. Der rechte Bürgersteig würde somit ausschließlich den Fußgängern vorbehalten bleiben. Begründung: Ursprünglich wurde für den Gerhart-Hauptmann-Ring (von Niederursel in Richtung Praunheimer Weg) auf der linken Seite ein Fahrradweg angelegt, der mittlerweile schon lange nicht mehr benutzt werden darf. Der Ring liegt in einer Tempo-30-Zone, wird aber von drei Buslinien befahren. Dazu kommt, dass sich Autofahrer nur selten an die Geschwindigkeitsbegrenzung halten. Obwohl es in Tempo-30-Zonen üblich ist, gegenläufigen Radverkehr zu gestatten, ist dies im Gerhart-Hauptmann-Ring aufgrund der Enge der Straße und des Busverkehrs nicht möglich. Im Rahmen der zurzeit in Frankfurt stattfindenden Bemühungen, Radverkehr zu verbessern, ist die Reaktivierung des Radweges zwischen Niederursel und dem Praunheimer Weg erforderlich. Dafür spricht auch, dass Radfahrer, die auf dem Gerhart-Hauptmann-Ring in Fahrtrichtung unterwegs sind, wegen der Enge der Straße nicht vom Bus überholt werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2020, ST 214 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Geschwindigkeitskontrollen im Weißkirchener Weg

12.09.2019 · Aktualisiert: 14.02.2020

Anregung an den Magistrat vom 12.09.2019, OM 5071 entstanden aus Vorlage: OF 467/8 vom 27.08.2019 Betreff: Geschwindigkeitskontrollen im Weißkirchener Weg Der Weißkirchener Weg befindet sich in einer Tempo-30-Zone. Es ist allerdings mittlerweile üblich, dass die dort vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit nicht eingehalten bzw. mit deutlich erhöhtem Tempo gefahren wird. Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass auf dem Weißkirchener Weg zwischen der Einfahrt zum REWE-Markt und dem Abzweig Schüttgrabenstraße sporadisch Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt werden. Außerdem würde die Installation einer mobilen Messstation dazu beitragen, die Geschwindigkeit zu verringern. Begründung: Ergibt sich aus dem Tenor. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.11.2019, ST 2050 Aktenzeichen: 32 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Unterirdische Altglasentsorgung im Bereich der Kreuzung Weißkirchener Weg/Schüttgraben und Gerhart-Hauptmann-Ring

13.06.2019 · Aktualisiert: 14.02.2020

Anregung an den Magistrat vom 13.06.2019, OM 4727 entstanden aus Vorlage: OF 443/8 vom 28.05.2019 Betreff: Unterirdische Altglasentsorgung im Bereich der Kreuzung Weißkirchener Weg/Schüttgraben und Gerhart-Hauptmann-Ring Im Rahmenplan Niederursel vom 06.02.2012 ist als Handlungsfeld 5 der Bereich der Kreuzung Weißkirchener Weg/Schüttgraben und Gerhart-Hauptmann-Ring ausgewiesen. Dort befand sich bis zur Errichtung eines Bücherschranks ein Altglascontainer, der bisher nicht ersetzt wurde. Es bietet sich daher an, bei der Umsetzung des Handlungsfelds 5 des Rahmenplans Niederursel in diesem Kreuzungsbereich eine unterirdische Altglasentsorgung zu planen und zu bauen. Dieses vorausgeschickt, wird der Magistrat beauftragt, im Kreuzungsbereich Weißkirchener Weg/Schüttgraben und Gerhart-Hauptmann-Ring den Altglascontainer, der sich bis zur Aufstellung eines Bücherschranks dort befand, durch eine unterirdische Altglasentsorgung zu ersetzen. Dies könnte auch im Zusammenhang mit der Umsetzung des Handlungsfelds 5 des Rahmenplans Niederursel realisiert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.10.2019, ST 1937 Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 79 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Beschilderung „Spielende Kinder“

13.06.2019 · Aktualisiert: 16.10.2019

Anregung an den Magistrat vom 13.06.2019, OM 4725 entstanden aus Vorlage: OF 428/8 vom 04.03.2019 Betreff: Beschilderung "Spielende Kinder" Der Magistrat wird beauftragt, Beschilderungen an den nachgenannten Straßen mit den Gefahrzeichen 136 nach Anlage 1 zu § 40 StVO (Spielende Kinder) an folgenden Stellen anzubringen: 1. Dorfwiesenweg kurz nach Werner-von-Ursel-Platz in Richtung Sportplatz; 2. Dorfwiesenweg in Höhe Sportplatzeinfahrt in Richtung Niederursel; 3. Dorfwiesenweg kurz nach der Einfahrt vom Friedhof aus; 4. Alt-Niederursel kurz nach der Einmündung Obermühlgasse Richtung Bildungsstätte "der Hof"; 5. am Übergang über den Urselbach zum Dorfwiesenweg. Begründung: In den angrenzenden Liegenschaften sind Kindereinrichtungen, die häufig Aktivitäten im Umfeld durchführen. Da die Straßensituation in den genannten Bereichen sehr unübersichtlich ist, ist die Beschilderung notwendig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.09.2019, ST 1671 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Straßenbegleitgrün im Gerhart-Hauptmann-Ring (Hauptstraße, ungerade Hausnummern) anders gestalten und Lkw-Parken unterbinden

13.06.2019 · Aktualisiert: 16.10.2019

Anregung an den Magistrat vom 13.06.2019, OM 4730 entstanden aus Vorlage: OF 448/8 vom 27.05.2019 Betreff: Straßenbegleitgrün im Gerhart-Hauptmann-Ring (Hauptstraße, ungerade Hausnummern) anders gestalten und Lkw-Parken unterbinden Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie das Straßenbegleitgrün im Gerhart-Hauptmann-Ring entlang der Hauptstraße (Seite der ungeraden Hausnummern) an den Stellen, die komplett abgefahren sind, wieder instand gesetzt oder zweckdienlich umgestaltet werden kann, damit insbesondere das verbotswidrige Parken von Lkws auf diesen Grünstreifen unterbunden wird. Begründung: Das beigefügte Foto dokumentiert den ruinierten Zustand der Flächen, die Lkw-Fahrer zudem dazu weiter einladen, ihre Fahrzeuge dort zu parken. Über diesen Zustand beklagen sich Anwohnerinnen und Anwohner des Gerhart-Hauptmann-Rings. Foto: Katja Klenner Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2019, ST 1848 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schlechte Müll- und Sperrmüllsituation im GerhartHauptmannRing verbessern

13.06.2019 · Aktualisiert: 16.10.2019

Anregung an den Magistrat vom 13.06.2019, OM 4728 entstanden aus Vorlage: OF 444/8 vom 29.05.2019 Betreff: Schlechte Müll- und Sperrmüllsituation im Gerhart-Hauptmann-Ring verbessern Der Magistrat wird beauftragt, Konzepte zur Beseitigung der schlechten Müll- und Sperrmüllsituation im Gerhart-Hauptmann-Ring mit den beteiligten Wohnungsgesellschaften zu entwickeln und zeitnah umzusetzen. Begründung: Im Gerhart-Hauptmann-Ring leben viele Menschen in Mehrfamilienhäusern unterschiedlicher Größe. Zu den Häusern gehören Flächen für Müllcontainer und zunehmend auch Flächen zum Sammeln von Sperrmüll. Diese Flächen sind oftmals leider mehr als überfüllt und quellen über. Auf Sperrmüllflächen wird zunehmend auch eine große Anzahl von Restmülltüten abgestellt. Einen Abtransport scheint es offensichtlich nicht in dem erforderlichen Maß zu geben. In jüngster Vergangenheit kam es auf einer Müllabstellfläche vor dem Haus Nr. 344 und auf einer Sperrmüllabstellfläche (die auch mit Restmülltüten belagert war) zwischen den Häusern Nr. 318 und 320 zu Bränden. Die Plätze sind nun nahezu komplett heruntergebrannt, allerdings hat die Beseitigung der verkohlten Überreste wiederum lange auf sich warten lassen. Die Stadt muss den Vermüllungszuständen (auch dem sog. "wilden Sperrmüll") entgegentreten, die Wohnungsgesellschaften mit in die Pflicht nehmen und wirksame Konzepte zur Müll- und Sperrmüllbeseitigung im Gerhart-Hauptmann-Ring entwickeln und umsetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.08.2019, ST 1566 Aktenzeichen: 79 4

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 8

Leerstände in Niederursel - was kann für mehr Wohnraum unternommen werden?

27.05.2019 · Aktualisiert: 27.06.2019

Antrag vom 27.05.2019, OF 447/8 Betreff: Leerstände in Niederursel - was kann für mehr Wohnraum unternommen werden? Der Ortsbeirat wolle beschließen: Anwohner weisen Ortsbeiratsmitglieder darauf hin, dass in Niederursel (alter Ortskern und Bereich Niederurseler Landstraße) aktuell (Stand 09.05.2019) sehr viele Wohnungen/Liegenschaften offensichtlich leerstehen. Briefkästen sind zugeklebt oder vermüllt, die Namensschilder an den Klingeln sind zugeklebt oder entfernt, die Fenterläden teilweise zu, die Häuser/Wohneinheiten wirken unbew ohnt oder stehen, wie in einem Fall, voll mit Elektroschrott. Dies gilt für folgende Liegenschaften: Kirchgartenstraße 5, Alt-Niederursel 8-10, Alt-Niederursel 18, Marie-Luise-Kaschnitz-Straße 40, Weißkirchener Weg 34, 38 und 56, Niederurseler Landstraße 30, 82, 146 und 148. Viele Bürgerinnen und Bürger in Frankfurt am Main suchen angesichts der bekannten aktuellen Lage auf dem Wohnungsmarkt eine Drei- bis Vierzimmerwohnung. Dies vorausgeschickt fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Hat der Magistrat Kenntnis von diesen Leerständen? 2. Liegen dem Magistrat Bauanträge für Umnutzungen/Umbauten bei diesen Liegenschaften vor oder gab es Bauberatungen? 3. Bietet der Magistrat bei ihm bekannten Leerständen den Eigentümern Beratung an, z.B. durch die Bauämter oder den Stadtteilarchitekten? 4. Welche weiteren Möglichkeiten sieht der Magistrat, ohne Androhung von Enteignungen zum Wohle der Allgemeinheit Eigentümer zum Vermieten oder Verkaufen ihrer Liegenschaften zu bewegen? 5. Die Hofreite Alt-Niederursel 18 hat 1978 für ihren damaligen Umbau eine besondere Würdigung durch die Stadt erhalten (Plakette am Hoftor). Hat der Magistrat Kenntnis davon, welche Planungen die Eigentümer für diese im alten Ortskern so typische Liegenschaft haben? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 8 am 13.06.2019, TO I, TOP 14 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1306 2019 Die Vorlage OF 447/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, FDP, BFF, FREIE WÄHLER gegen LINKE. (= Ablehnung)

Partei: CDU
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 8

Die Tiefgaragen der Nordweststadt fit machen für Elektromobilität

27.05.2019 · Aktualisiert: 27.06.2019

Antrag vom 27.05.2019, OF 445/8 Betreff: Die Tiefgaragen der Nordweststadt fit machen für Elektromobilität Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten mitzuteilen 1. wie viele Stellplätze in den Tiefgaragen der Nordweststadt stehen aktuell insgesamt zur Verfügung (inklusive der Stellplätze in aktuell nicht betriebenen Tiefgaragen). 2. wie viele Stellplätze wurden über die letzten 5 Jahre im Jahresmittelvermietet und wie viele im Jahresmittel waren nicht vergeben (inklusive geschlossener TGs). 3. ob angedacht ist einzelne TG für Elektromobilität zu nächst für einige Stellplätze zu ertüchtigen und proaktiv zu bewerben, sowie bei steigendem Bedarf auch weitere Plätze zügig zur Verfügung stellen. 4. aus welchen Gründen steht die Tiefgarage 25a im Gerhart-Hauptmann-Ring für eine Benutzung nicht zur Verfügung und welche Maßnahmen werden geplant, um diese Parkplätze für den ruhenden Verkehr in der Nordweststadt wieder verfügbar zu machen? 5. Was unternimmt der Magistrat gegen das illegale, dauerhafte Parken auf dem Fußweg neben der Tiefgaragenzufahrt 25a? Begründung: Entgegen den meisten anderen Stadtteilen verfügt die Nordweststadt von Beginn an flächendeckend über viele frei anmietbare Tiefgaragenplätze. Diese bieten gegenüber anderen Quartieren einen großen Vorteil um Elektromobilität auch in reinen Wohngebieten zu forcieren, wie dies im Strategiepapier "Elektromobilität im Jahr 2025 in Frankfurt am Main", 05/2011). Dort wird folgerichtig festgestellt, dass in derart verdichteten Gebieten Lademöglichkeiten nicht im öffentlichen Raum bereit gestellt werden können. Quartiersgaragen werden hierbei als wichtiges Element bewertet, auch dort Elektromobilität attraktiv zu machen. Hierüber verfügt die Nordweststadt vielzählig. Der Ortsbeirat kann sich daher vorstellen zunächst in einzelnen Tiefgaragen durch die Vorhaltung ausreichend starker Stromverkabelungen, an die Mieter eigene für den Privatgebrauch vorgesehene Ladestationen anzuschließen lassen können, die Attraktivität von Tiefgaragen und Wohnquartier zu steigern. Der verbrauchte Strom soll hierbei privat abgerechnet werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 8 am 13.06.2019, TO I, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1305 2019 Die Vorlage OF 445/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass Ziffer 4., Ziffer 5 und in der Begründung das Wort "folgerichtig" gestrichen werden. Abstimmung: zu Absatz 1 und 2: SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER gegen BFF (= Ablehnung) zu Absatz 3:: SPD, CDU, GRÜNE, 1 LINKE., FDP und FREIE WÄHLER gegen 1 LINKE. und BFF (= Ablehnung)

Partei: CDU
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ein Grüngürteltier für Praunheim - Aufwertung des Umfelds der ehemaligen Praunheimer Werkstätten im Sinne des Rahmenplans Praunheim

14.05.2019 · Aktualisiert: 20.12.2019

Anregung an den Magistrat vom 14.05.2019, OM 4661 entstanden aus Vorlage: OF 356/7 vom 29.04.2019 Betreff: Ein Grüngürteltier für Praunheim - Aufwertung des Umfelds der ehemaligen Praunheimer Werkstätten im Sinne des Rahmenplans Praunheim Vorgang: OM 4139/19 OBR 7 Der Magistrat wird gebeten, die dreieckige Grünfläche zwischen Graebestraße, Niddaradweg und Altarm gärtnerisch neu zu gestalten, ein bis zwei Sitzbänke zu installieren und das Aufstellen eines Grüngürteltiers zu prüfen. Begründung: Leider ist es noch nicht zur Umsetzung des Rahmenplans Praunheims, der aus der Planungswerkstatt Praunheim entstanden ist, gekommen. Zu den lokalisierten Handlungsfeldern gehörte die Gestaltung der Graebestraße ebenso wie eine Öffnung des Geländes der ehemaligen Praunheimer Werkstätten zur Nidda. Aufgrund der derzeitigen Zwischennutzung als Unterkunft für geflüchtete Menschen wurde der bisherige - eher introvertierte - Charakter der Außenanlagen nicht verändert. In Zukunft soll sich der Hof des Gebäudeensembles entsprechend des Rahmenplans nach Süden öffnen. "Die Zugangssituation von der Praunheimer Brücke her soll neu geordnet werden und die derzeit unübersichtliche, wenig einladende Situation soll platzartig umgestaltet werden, sodass Fußgänger und Radfahrer von den Niddaradwegen leichter in den Ortskern gelangen können. Je nach Nutzungskonzept des Gebäudes sollte der Hof auch direkt von Süden aus zugänglich sein. Eine öffnende Geste, wie beispielsweise die Öffnung der das Gelände umgebenden Mauer und eine pergolaartige Überdachung, könnte die Wirkung zusätzlich verbessern. Mit der Schaffung von attraktiven Aufenthaltsmöglichkeiten und Zugängen zur Nidda und zum Altarm kann der Ort im Zusammenhang mit einer attraktiven Nutzung der Praunheimer Werkstätten insgesamt eine Attraktion innerhalb des Grüngürtels Frankfurt darstellen" (vgl. Publikation "Im Dialog 11" des Stadtplanungsamtes, Februar 2014, Seite 25). Der Frankfurter Verein für soziale Heimstätten als Träger der Unterkunft für geflüchtete Menschen, der Verein Kunstwerk Praunheim e. V. und der Jugendclub Praunheim versuchen schon jetzt, immer wieder mit Aktionen im Stadtteil zu wirken. Am 18. Mai 2019 wird mit einem gemeinsamen interkonfessionellen Fastenbrechen auf der Graebestraße die nächste Aktion stattfinden, die zudem mit einem Kunstevent gekoppelt ist. Die Kunstaktion soll dabei ganz besonders den Bezug zur Nidda im Sinne des Rahmenplans Praunheim verdeutlichen. Da aufgrund der aktuellen Gegebenheiten eine baldige Umsetzung des oben skizzierten Handlungsfeldes nicht absehbar ist, möchte der Ortsbeirat zumindest mit kleinen Maßnahmen zur Aufwertung der Gesamtsituation beitragen. Dazu gehört u. a. der Auftrag an den Magistrat, die Nutzung von Grünflächen als Parkflächen wirkungsvoll zu unterbinden (vgl. OM 4139). Die oben genannten Maßnahmen würden ebenfalls zu einer Aufwertung dieser wichtigen Eingangssituation von Alt-Praunheim beitragen. Zudem sind sie schnell und kostengünstig umzusetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.01.2019, OM 4139 Stellungnahme des Magistrats vom 05.08.2019, ST 1474 Anregung vom 26.11.2019, OA 508 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Altkleidercontainer im Wendehammer Gerhart-Hauptmann-Ring 77/79

08.05.2019 · Aktualisiert: 14.10.2019

Anregung an den Magistrat vom 08.05.2019, OM 4598 entstanden aus Vorlage: OF 430/8 vom 23.04.2019 Betreff: Altkleidercontainer im Wendehammer Gerhart-Hauptmann-Ring 77/79 Der Magistrat wird beauftragt, dafür zu sorgen, dass der auf städtischem Grund stehende Altkleidercontainer im Wendehammer Gerhart-Hauptmann-Ring 77/79 ersatzlos entfernt wird. Begründung: Bei dem Altkleidercontainer handelt es sich um eine kommerzielle Sammelvorrichtung, die in der Nachbarschaft immer wieder Anlass zu Beschwerden gibt. Eine Leerung scheint nur unregelmäßig zu erfolgen, denn der Container ist immer voll und viele Altkleidersäcke werden dann einfach vor das Behältnis gestellt. Die Folge ist eine ständig wachsende Verwahrlosung im Bereich des Wendehammers. Auf dem Kleidercontainer ist keine Rufnummer angegeben, die für Hinweise an den Eigentümer dienlich sein könnte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.08.2019, ST 1612 Aktenzeichen: 66 5

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Rückbau der Baustellenzufahrten an der Thomas-Mann-Straße 18

08.05.2019 · Aktualisiert: 14.10.2019

Anregung an den Magistrat vom 08.05.2019, OM 4599 entstanden aus Vorlage: OF 434/8 vom 23.04.2019 Betreff: Rückbau der Baustellenzufahrten an der Thomas-Mann-Straße 18 Der Magistrat wird beauftragt, sich mit der Wohnungsbaugesellschaft Nassauische Heimstätte (NH) in Verbindung zu setzen und auf einen Rückbau der provisorischen Baustellenzufahrten rund um das Hochhaus Thomas-Mann-Straße 18 zu drängen und damit unter anderem auch das derzeitige "wilde Parken" auf den aktuell noch geschotterten Flächen zu unterbinden. Weiterhin wird der Magistrat gebeten, der NH als Eigentümerin vorzuschlagen, die Grünflächen rund um das Wohnhochhaus attraktiv zu gestalten. Bei den Gestaltungsmaßnahmen sollten bereits die zur Thomas-Mann-Straße 18 festgestellten Ergebnisse des s tädtebaulichen Ideenwettbewerbes "Neue Ideen für die Nordweststadt" Berücksichtigung finden ("Musterhof"). Begründung: Die Haustechnik in der Thomas-Mann-Straße 18 wurde über einen längeren Zeitraum saniert und ist mittlerweile nach Auskunft von Anwohnern bereits seit Längerem abgeschlossen. Die provisorischen Baustellenzufahrten wurden bislang nicht zurückgebaut und werden, für die Anwohner störend, als Pkw-Abstellplätze missbraucht. Des Weiteren kann schon eine attraktive Neugestaltung dieser Flächen zu einer Verbesserung des Wohnumfeldes in diesem Bereich der Thomas-Mann-Straße erheblich beitragen. In diesem Zusammenhang schlägt der Ortsbeirat vor, bei der Neugestaltung der Flächen rund um dieses höchste Haus der Nordweststadt, in dem sich vorwiegend Einzimmerapartments befinden, die Ergebnisse des städtebaulichen Ideenwettbewerbs zu berücksichtigen, damit eine nachhaltige Aufwertung der Wohnlage erreicht werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.08.2019, ST 1504 Aktenzeichen: 63 1

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 8

Bücherschrank am Kultur- und Sozialzentrum Gerhart-Hauptmann-Ring 398

08.05.2019 · Aktualisiert: 14.05.2019

Antrag vom 08.05.2019, OF 440/8 Betreff: Bücherschrank am Kultur- und Sozialzentrum Gerhart-Hauptmann-Ring 398 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in Absprache mit der Konversionsgrundstücks-entwicklungsgesellschaft (KEG), dem Evangelischen Verein für Wohnraumhilfe, dem Quartiersmanagement und dem Verein Vokus 398 e.V. einen Bücherschrank auf dem Grundstück des neuen Kultur- und Sozialzentrums im Gerhart-Hauptmann-Ring 398 aufzustellen. Die Maßnahme wird aus dem Ortsbeiratsbudget finanziert mit einer Obergrenze von 8.000 Euro. Begründung: Die Bücherschränke erfreuen sich immer größerer Beliebtheit. Im Kernbereich der Nordweststadt gibt es einen solchen "Tauschturm" noch nicht. Als Standort bietet sich besonders das neue Kultur- und Sozialzentrum im Gerhart-Hauptmann-Ring 398 an, da dort nicht nur der große Saal für Konzerte, Theater, Kino, Gottesdienste oder Vereinstreffen geplant ist, sondern in den kleineren Räumen auch ein Café, ein Kindergarten sowie Beratungsangebote entstehen. Das Gebäude wird somit zu einem regen Stadtteiltreffpunkt und ist ideal als Standort für einen Bücherschrank geeignet, zum Beispiel auf der zum Wendehammer hin dem Gebäude vorgelagerten Grünfläche. Antragsteller: SPD CDU GRÜNE LINKE. FDP BFF FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 8 am 08.05.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 296 2019 Die Vorlage OF 440/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: SPD CDU GRÜNE LINKE FDP BFF FREIE_WÄHLER
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OA (Anregung Ortsbeirat)

Zukunft des Kirchengrundstücks von St. Matthias in der Thomas-Mann-Straße

21.03.2019 · Aktualisiert: 18.08.2020

Anregung vom 21.03.2019, OA 377 entstanden aus Vorlage: OF 417/8 vom 05.03.2019 Betreff: Zukunft des Kirchengrundstücks von St. Matthias in der Thomas-Mann-Straße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, im Hinblick auf eine mögliche Aufgabe oder Teilaufgabe des Kirchortes St. Matthias, Thomas-Mann-Straße 2-4, 1. das Bistum Limburg um förmliche Auskunft zu bitten, welche Planungen es zur Zukunft des Gemeindezentrums mit den dort bestehenden pastoralen und karitativen Angeboten hegt; 2. zu prüfen und zu berichten, ob aufgrund der planungsrechtlichen Sicherung der betreffenden Grundstücke als "Baugrundstücke für den Gemeinbedarf - kath. Kirchenzentrum" (Bebauungsplan NW 103c Nr.1 v. 26.06.1965) - Verpflichtungen für die katholische Kirche abzuleiten sind, an dieser Stelle der Nordweststadt mit einem Gemeindezentrum inklusive Kirchbau und Kindergarten vertreten zu sein. Falls vor dem Bau von St. Matthias dazu Verträge zwischen der Stadt und der katholischen Kirche geschlossen wurden, so sind die Inhalte dieser Verträge in dem Magistratsbericht aufzuführen; 3. darüber Auskunft zu erteilen, ob sich der Denkmalschutz des Kirchengebäudes nur auf einzelne bauliche Aspekte (z. B. die in den Beton eingeprägten Bildwerke von Hans Mettel) oder auf das gesamte Gotteshaus, das dazugehörige Gemeindezentrum sowie auch - in raumordnender Hinsicht - auf das städtebauliche Umfeld des Sakralbaus erstreckt; 4. gegenüber dem Bistum Limburg anzuregen, im Falle der pfarrstrukturell möglicherweise unvermeidbaren Aufgabe des Kirchortes eine anderweitige zweckgemäße, stadtkirchlich profilierte Nutzung der kirchlichen Gebäude - beistpielsweise durch eine muttersprachliche katholische Kirchengemeinde, eine caritativ tätige Ordensgemeinschaft oder Betreutes Wohnen mit Gemeinschaftseinrichtungen im Kirchengebäude - in Betracht zu ziehen, die es ermöglicht, die Kirchbauten ebenso nachhaltig wie wirtschaftlich zu unterhalten. Begründung: Am 9. Dezember 2018 titelte die Frankfurter Rundschau "Warten auf die Abrissbirne" und berichtete über eine mögliche Aufgabe von St. Matthias als einer der sieben Kirchorte der neuen Großpfarrei St. Katharina von Siena. Viele Gemeindemitglieder, aber auch die nicht-katholischen Bürgerinnen und Bürger in der Nordweststadt sind verunsichert, dachte man doch, die bereits sehr emotionale Diskussion von 2006 um den notwendigen Erhalt des Kirchenstandortes habe im Bistum Limburg zu einem tragfähig finanzierten Konzept für diese Gemeindebauten geführt. St. Matthias leistet seit dem Bau der Nordweststadt wichtige Gemeinwesenaufgaben und dient den katholischen Christen in der westlichen Nordweststadt als Versammlungszentrum. Eine mögliche bauliche Arrondierung der Nordweststadt kann zudem neue Bezugspunkte für Seelsorge- und caritative Arbeit bringen. Eine Preisgabe dieser für den sozialen Zusammenhalt wichtigen Gebäude, auch und ganz besonders der 2006 unter Denkmalschutz gestellten Kirche, führt zu problematischen Effekten im Stadtteil. Schon der Wegfall der früheren Deutschen Evangelisch-Reformierten Gemeinde vor gut 20 Jahren hat im Gerhart-Hauptmann-Ring einen erheblichen Mangel an Versammlungsräumen offengelegt, der erst jetzt durch den Umbau des Bestandsgebäudes in ein Sozial- und Kulturzentrum kompensiert wird. Wenn nun St. Matthias wegbricht, beginnt diese Diskussion von Neuem. Im gültigen Bebauungsplan ist nicht nur der Gemeinbedarf für diese Flächen festgeschrieben, sondern auch eine konkrete Nutzung als "Kirchengrundstück". Daraus ist abzuleiten, dass es die Absicht der damaligen Stadtplanung war, für den neu gebauten Stadtteil tragfähige Strukturen der Gemeinwesenarbeit zu schaffen, und zwar mit der Gewähr der Dauer, wofür als Partner bevorzugt die beiden körperschaftlich verfassten Großkirchen infrage kamen. Ihnen war und ist zuzutrauen, einen stabilen Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenleben in einem großen Stadtquartier zu leisten. Aus diesem für die städtebauliche Grundstruktur der Nordweststadt wichtigen Grund sollte sich die Stadt Frankfurt am Main bei kirchlicherseits etwa bestehenden Abriss-, Verkaufs- und Neubauplänen und/oder im Falle der Erarbeitung von Umnutzungskonzepten auch mit möglichen Dritten frühzeitig einschalten und das Gespräch suchen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.09.2019, ST 1676 Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2020, ST 26 Stellungnahme des Magistrats vom 06.03.2020, ST 415 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 8 Versandpaket: 27.03.2019 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 13.05.2019, TO I, TOP 38 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 377 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Annahme) 37. Sitzung des OBR 8 am 23.01.2020, TO I, TOP 47 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 3984, 30. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 13.05.2019 Aktenzeichen: 23 20

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 7

Berichtswesen und aktuelle Fragen zur Voruntersuchung „Stadterweiterung Nord-West“ Bericht des Magistrats vom 04.03.2019, B 76

19.03.2019 · Aktualisiert: 28.03.2019

Antrag vom 19.03.2019, OF 353/7 Betreff: Berichtswesen und aktuelle Fragen zur Voruntersuchung "Stadterweiterung Nord-West" Bericht des Magistrats vom 04.03.2019, B 76 Mit fast einem halben Jahr Verspätung hat der Magistrat den ersten der gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung halbjährlich zu erstattenden Zwischenberichte zu den laufenden Gutachten bzw. deren Kosten betreffend die Voruntersuchung zu dem möglichen neuen Stadtteil an der A5 vorgelegt. Daraus geht hervor, dass in den elf Monaten zwischen dem Stadtverordnetenbeschluss über die Voruntersuchung (Dezember 2017) und der als Anlage zur B 76 vorgelegten ersten Kostentabelle (Stand: November 2018) lediglich 44.000,- Euro für Gutachten (Anfangswerte, Landschaftsplanung, Verkehr, Artenschutz) und 6.000,- Euro für einen vergeblichen Förderprogramm-Antrag "Nachhaltiges Wohnumfeld" verausgabt wurden. Hieraus ergeben sich weitere Fragen. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Aus welchen Gründen ist der Bericht so spät vorgelegt worden? Bedeutet die Verzögerung, dass die Voruntersuchung deutlich länger als die bisher geplanten zwei Jahre dauern wird? 2. Bisher verpflichtet sind nach dem Bericht rund 150.000,- Euro. Mit welchen Gesamtkosten für Gutachten, Consilium und Ideenwettbewerb rechnet der Magistrat? 3. Aus welchen Gründen sind die Kosten für das nur zweimal jährlich tagende Consilium so hoch angesetzt? 4. Im gültigen Regionalen Flächennutzungsplan von 2010 sind die zu untersuchenden Freiflächen als "Vorrangebiet Regionaler Grünzug", "Vorranggebiet Landwirtschaft" und "Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktionen" ausgewiesen. Weshalb wurde vom Magistrat der Antrag zu dem Förderprogramm "Nachhaltiges Wohnumfeld" (B 76 Ziffer 4, S. 5f) eingereicht, wenn eine wesentliche Antragsvoraussetzung, nämlich die Übereinstimmung des geplanten Baugebiets mit den Zielen des aktuell gültigen Regionalen Flächennutzungsplanes, gar nicht gegeben ist? 5. Zum 31.03.2019 müsste nach dem Beschluss zur NR 463 bereits der nächste Zwischenbericht vorgelegt werden. Kann der Magistrat bereits eine aktualisierte Kostenübersicht vorlegen? 6. Machbarkeitsstudie Verkehr (B 76 Ziffer 3, S. 5): An welchen "maßgeblichen, für die Erschließung in Betracht kommenden Knotenpunkten und Straßenquerschnitten" wurden die erwähnten, offensichtlich bereits im Vorfeld der jetzt beauftragten Studie gemachten Verkehrserhebungen konkret durchgeführt? Sind dabei auch die Rosa-Luxemburg-Straße, der Weißkirchner Weg, der Gerhart-Hauptmann-Ring, der Praunheimer Weg, die Haingrabenstraße, die Steinbacher Hohl, die Heerstraße und die Ludwig-Landmann-Straße in den Blick genommen worden? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? 7. Warum ist die landwirtschaftliche Betroffenheitsanalyse (B 76 Ziffer 3, S. 5) bei den Prioritäten der Gutachtenvergabe offensichtlich weit hinten angesiedelt? 8. Wann konkret plant der Magistrat, ein Zielabweichungsverfahren (B 76 Ziffer 7, S.6) zu führen und vor welchen Behörden, dem Ministerium für Landesentwicklung und/oder dem Regierungspräsidium Darmstadt bzw. vor der Regionalversammlung Südhessen)? Kann und sollte ein solches Verfahren überhaupt geführt werden bevor die als "ergebnisoffen" bezeichnete Voruntersuchung abgeschlossen ist bzw. die Stadtverordnetenversammlungen einen Satzungsbeschluss über eine Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme oder wenigstens einen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan gefasst hat? 9. Derzeit wird in den Fachbehörden der Regionalplanung bereits an dem neuen Entwurf für den Regionalen Flächennutzungsplan gearbeitet, der 2023 beschlossen werden soll. Vor der Erstellung des Planentwurfs, der im Sommer 2020 vorliegen soll, reichen die kommunalen Fachbehörden und die Planungsträger Verkehr erste Grundlagen und Konzepte beim Regierungspräsidium Darmstadt und beim Planungsverband ein. Zudem führen die regionalen Planungsbehörden die sogenannten "Gemeindegespräche" zu deren Entwicklungsabsichten. Welche Vorschläge bringt die Stadt Frankfurt derzeit für das Gebiet der Stadterweiterung Nord-West in diesen fortlaufenden Prozess ein und nimmt sie dabei Rücksicht auf die Ergebnisoffenheit der aktuell noch laufenden Voruntersuchung? 10. Der Presse war zu entnehmen, dass die ABG Frankfurt Holding GmbH bereits vereinzelte Grundstücke im Umfang von 7,3 Hektar angekauft hat - gibt es in dem Voruntersuchungsgebiet weitere Grundstücksankäufe durch die Stadt Frankfurt am Main und/oder Wohnungsbaugesellschaften der öffentlichen Hand, an denen die Stadt Anteilseigner ist? Plant etwa die Nassauische Heimstätte ebenfalls Grundstücksankäufe, die der Bevorratung in diesem Gebiet dienen? 11. "Josefstadt" - Hat der Magistrat tatsächlich die Absicht, diesen Stadtteil nach dem derzeitigen Planungsdezernenten zu benennen oder hat er bereits versucht, in Gesprächen mit den Medien, die regelmäßig diesen Begriff unwidersprochen anwenden, endlich darauf hinzuwirken, diese mit der Wiener Josefstadt identische Bezeichnung zur Beschreibung des Projekts nicht mehr zu verwenden? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 04.03.2019, B 76 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 7 am 19.03.2019, TO I, TOP 26 Beschluss: 1. Die Vorlage B 76 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 353/7 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung CDU zu 2. SPD, GRÜNE, FARBECHTE, FDP und Herr Leitzbach gegen CDU (= Annahme) bei Enthaltung Frau Lämmer

Partei: CDU
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 8

Berichtswesen und aktuelle Fragen zur Voruntersuchung „Stadterweiterung Nord-West“

18.03.2019 · Aktualisiert: 28.03.2019

Antrag vom 18.03.2019, OF 422/8 Betreff: Berichtswesen und aktuelle Fragen zur Voruntersuchung "Stadterweiterung Nord-West" Mit fast einem halben Jahr Verspätung hat der Magistrat den ersten der gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung halbjährlich zu erstattenden Zwischenberichte zu den laufenden Gutachten bzw. deren Kosten betreffend die Voruntersuchung zu dem möglichen neuen Stadtteil an der A5 vorgelegt. Daraus geht hervor, dass in den elf Monaten zwischen dem Stadtverordnetenbeschluss über die Voruntersuchung (Dezember 2017) und der als Anlage zur B 76 vorgelegten ersten Kostentabelle (Stand: November 2018) lediglich 44.000,- Euro für Gutachten (Anfangswerte, Landschaftsplanung, Verkehr, Artenschutz) und 6.000,- Euro für einen vergeblichen Förderprogramm-Antrag "Nachhaltiges Wohnumfeld" verausgabt wurden. Hieraus ergeben sich weitere Fragen. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Aus welchen Gründen ist der Bericht so spät vorgelegt worden? Bedeutet die Verzögerung, dass die Voruntersuchung deutlich länger als die bisher geplanten zwei Jahre dauern wird? 2. Bisher verpflichtet sind nach dem Bericht rund 150.000,- Euro. Mit welchen Gesamtkosten für Gutachten, Consilium und Ideenwettbewerb rechnet der Magistrat? 3. Aus welchen Gründen sind die Kosten für das nur zweimal jährlich tagende Consilium so hoch angesetzt? 4. Im gültigen Regionalen Flächennutzungsplan von 2010 sind die zu untersuchenden Freiflächen als "Vorrangebiet Regionaler Grünzug", "Vorranggebiet Landwirtschaft" und "Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktionen" ausgewiesen. Weshalb wurde vom Magistrat der Antrag zu dem Förderprogramm "Nachhaltiges Wohnumfeld" (B 76 Ziffer 4, S. 5f) eingereicht, wenn eine wesentliche Antragsvoraussetzung, nämlich die Übereinstimmung des geplanten Baugebiets mit den Zielen des aktuell gültigen Regionalen Flächennutzungsplanes, gar nicht gegeben ist? 5. Zum 31.03.2019 müsste nach dem Beschluss zur NR 463 bereits der nächste Zwischenbericht vorgelegt werden. Kann der Magistrat bereits eine aktualisierte Kostenübersicht vorlegen? 6. Machbarkeitsstudie Verkehr (B 76 Ziffer 3, S. 5): An welchen "maßgeblichen, für die Erschließung in Betracht kommenden Knotenpunkten und Straßenquerschnitten" wurden die erwähnten, offensichtlich bereits im Vorfeld der jetzt beauftragten Studie gemachten Verkehrserhebungen konkret durchgeführt? Sind dabei auch die Rosa-Luxemburg-Straße, der Weißkirchner Weg, der Gerhart-Hauptmann-Ring, der Praunheimer Weg, die Haingrabenstraße, die Steinbacher Hohl, die Heerstraße und die Ludwig-Landmann-Straße in den Blick genommen worden? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? 7. Warum ist die landwirtschaftliche Betroffenheitsanalyse (B 76 Ziffer 3, S. 5) bei den Prioritäten der Gutachtenvergabe offensichtlich weit hinten angesiedelt? 8. Wann konkret plant der Magistrat, ein Zielabweichungsverfahren (B 76 Ziffer 7, S.6) zu führen und vor welchen Behörden, dem Ministerium für Landesentwicklung und/oder dem Regierungspräsidium Darmstadt bzw. vor der Regionalversammlung Südhessen)? Kann und sollte ein solches Verfahren überhaupt geführt werden bevor die als "ergebnisoffen" bezeichnete Voruntersuchung abgeschlossen ist bzw. die Stadtverordnetenversammlung einen Satzungsbeschluss über eine Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme oder wenigstens einen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan gefasst hat? 9. Derzeit wird in den Fachbehörden der Regionalplanung bereits an dem neuen Entwurf für den Regionalen Flächennutzungsplan gearbeitet, der 2023 beschlossen werden soll. Vor der Erstellung des Planentwurfs, der im Sommer 2020 vorliegen soll, reichen die kommunalen Fachbehörden und die Planungsträger Verkehr erste Grundlagen und Konzepte beim Regierungspräsidium Darmstadt und beim Planungsverband ein. Zudem führen die regionalen Planungsbehörden die sogenannten "Gemeindegespräche" zu deren Entwicklungsabsichten. Welche Vorschläge bringt die Stadt Frankfurt derzeit für das Gebiet der Stadterweiterung Nord-West in diesen fortlaufenden Prozess ein und nimmt sie dabei Rücksicht auf die Ergebnisoffenheit der aktuell noch laufenden Voruntersuchung? 10. Der Presse war zu entnehmen, dass die ABG Frankfurt Holding GmbH bereits vereinzelte Grundstücke im Umfang von insgesamt 7,3 Hektar angekauft bzw. optioniert hat - gibt es in dem Voruntersuchungsgebiet weitere Grundstücksankäufe und -optionen durch/für die Stadt Frankfurt am Main und/oder Wohnungsbaugesellschaften der öffentlichen Hand, an denen die Stadt Anteilseigner ist? Plant etwa die Nassauische Heimstätte ebenfalls Grundstücksankäufe, die der Bevorratung in diesem Gebiet dienen? 11. "Josefstadt" - Hat der Magistrat tatsächlich die Absicht, diesen angedachten Stadtteil nach dem derzeitigen Planungsdezernenten zu benennen oder hat er bereits versucht, in Gesprächen mit den Medien, die regelmäßig diesen Begriff unwidersprochen anwenden, endlich darauf hinzuwirken, diese mit der Wiener Josefstadt identische Bezeichnung zur Beschreibung des Projekts nicht mehr zu verwenden? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 04.03.2019, B 76 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 8 am 21.03.2019, TO I, TOP 30 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1207 2019 1. Die Vorlage B 76 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 422/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass Ziffer 11 der Vorlage gestrichen wird. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen SPD (= Zurückweisung) zu 2. CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen SPD (= Ablehnung)

Partei: CDU
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 10

Nadelöhr auf der Hügelstraße in Richtung Eckenheim

05.03.2019 · Aktualisiert: 16.05.2019

Antrag vom 05.03.2019, OF 720/10 Betreff: Nadelöhr auf der Hügelstraße in Richtung Eckenheim Die Hügelstraße wird in Fahrtrichtung Eckenheim auf Höhe der Jean-Monnet- Straße und der Karl-von-Drais-Straße durch zwei Fahrspuren geleitet. Die eine Spur ist für die Rechtsabbieger und die andere Spur für alle, die Geradeaus oder Nach links in die Sigmund-Freud-Straße abbiegen wollen. Dadurch staut sich der Verkehr häufig. Dies vorausgeschickt, möge der Ortsbeirat 10 beschließen, den Magistrat aufzufordern, zu prüfen und zu berichten, wie die Verkehrssituation in diesem Bereich verbessert werden kann, damit die Fahrzeuge in alle Richtungen ohne unnötige Verkehrsstaus fahren können, wobei sich die Lösung an den Maßnahmen, die in der Haingrabenstraße in Praunheim für die Entschärfung des Verkehrsproblems gesorgt haben, orientieren könnten. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 10 am 19.03.2019, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 720/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 10 am 07.05.2019, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 720/10 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen BFF (= Annahme)

Partei: BFF
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Stilvolle Außensanierung des Hauses Gerhart-Hauptmann-Ring 15 - ein Beispiel für andere Wohnungsbaugesellschaften in der Nordweststadt

24.01.2019 · Aktualisiert: 27.01.2021

Anregung an den Magistrat vom 24.01.2019, OM 4186 entstanden aus Vorlage: OF 387/8 vom 09.01.2019 Betreff: Stilvolle Außensanierung des Hauses Gerhart-Hauptmann-Ring 15 - ein Beispiel für andere Wohnungsbaugesellschaften in der Nordweststadt 1. Der Ortsbeirat begrüßt die von der Wohnbaugenossenschaft in Frankfurt am Main eG durchgeführte energetische Sanierung des Mehrfamilienwohnhauses Gerhart-Hauptmann-Ring 15 mit der imposanten Neugestaltung der zur Straße gerichteten Fassade durch ein haushohes Porträtbild des Dichters und Schriftstellers Gerhart Hauptmann. 2. Der Magistrat wird gebeten, die in der Nordweststadt mit Mehrfamilienhäusern ansässigen öffentlichen und privaten Wohnungsbaugesellschaften sowie die Wohnungsbaugenossenschaften auf dieses Projekt hinzuweisen und damit eine Anregung zu geben, durch nicht nur konventionell qualitätvolle, sondern auch ideenreiche Sanierungsmaßnahmen zugleich das Wohnumfeld entschieden aufzuwerten. Begründung: Das Haus Gerhart-Hauptmann-Ring 15 mit 34 Wohnungen im Besitz der Wohnbaugenossenschaft in Frankfurt am Main eG ist von August bis Dezember 2018 energetisch saniert worden: neue Fenster, neue Eingangs-, Wohnungs- und Kellertüren, Sanierung des Flachdachs, Wärmedämmverbundsystem an der Fassade und Dämmung der Kellerdecke. Ein Großteil der Kosten soll durch gesenkte Heizungskosten abgedeckt werden, die Mieterhöhungen fallen dadurch mit voraussichtlich 13,50 Euro je Wohnung pro Monat moderat aus. Hinzu kommt ein neuer, am Farbleitplan der Nordweststadt durchaus orientierter Fassadenanstrich, der auf der Nordseite zur Straße hin durch ein imposantes, mit Werkzitaten ergänztes Bildnis des Dichters und Schriftstellers Gerhart Hauptmann (1862-1946) verziert ist und an diesem markanten Entrée zum Gerhart-Hauptmann-Ring einen Blickfang darstellt, der als ein Beitrag zur Identität der Nordweststadt gesehen werden kann. Andere Bauträger können durch das Beispiel ermutigt werden, ihren Mieterinnen und Mietern ein attraktives Umfeld zu bieten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2019, ST 671 Aktenzeichen: 60 10

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 8

Ampelanlage Roßkopfstraße

07.01.2019 · Aktualisiert: 01.02.2019

Antrag vom 07.01.2019, OF 381/8 Betreff: Ampelanlage Roßkopfstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, dass die Ampelanlage an der Roßkopfstraße/Niederurseler Landstraße 24 Stunden in Betrieb bleibt und nicht am Abend ausgeschaltet wird. Begründung: Die Niederurseler Landstraße ist für Radfahrer eine wichtige Ost-West-Verbindung. Abends und Nachts, nach abschalten der Ampelanlage, stellt die Einmündung eine besondere Gefahrenstelle dar. Die Niederurseler Landstraße ist dann zwar Vorfahrtsstraße aber viele Fahrzeuge missachten das Stoppschild und biegen mit erhöhter Geschwindigkeit links ab. Da das Eckgrundstück Niederurseler Landstr./Roßkopfstr. stark bewachsen ist, kann der Bereich nicht (rechtzeitig) eingesehen werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 8 am 24.01.2019, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 381/8 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD (= Annahme) bei Enthaltung BFF

Partei: SPD
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OA (Anregung Ortsbeirat)

Städtebauliche Neuordnung des Areals „Kleines Einkaufszentrum“ in der Thomas-Mann-Straße

29.11.2018 · Aktualisiert: 18.08.2020

Anregung vom 29.11.2018, OA 342 entstanden aus Vorlage: OF 339/8 vom 28.08.2018 Betreff: Städtebauliche Neuordnung des Areals "Kleines Einkaufszentrum" in der Thomas-Mann-Straße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, 1. dem Eigentümer des "Kleinen Einkaufszentrums" keinen Nachlass von Schulden zu gewähren; 2. mit den in Frankfurt am Main tätigen Wohnungsbaugesellschaften der öffentlichen Hand (ABG, NH, GWH usw.) Gespräche mit dem Ziel zu führen, eine dieser Gesellschaften zu überzeugen, das "Kleine Einkaufszentrum" in der Thomas-Mann-Straße 6 zu erwerben, abzureißen und einer zu den Zielsetzungen des Städtebaulichen Wettbewerbs zur Zukunft der Nordweststadt passenden neuen Nutzung zuzuführen (Wohnungsbau mit Nahversorgungsangeboten sowie Räume für soziale Nutzungen). Begründung: Der anstehende Neubau des Supermarktes Netto sowie immer neue Trading-down-Effekte, auch durch die ansässigen Mindernutzungen verursacht, bieten aktuell Anlass, dass sich der Magistrat endlich über die Zukunft dieses Einkaufszentrums klar wird und eine städtebauliche Neuordnung des Areals durchführt. Dazu wird es erforderlich sein, das Zentrum mit Grundstück zu erwerben. Es wäre wünschenswert für die Stabilität des Stadtteils, wenn eine Wohnungsbaugesellschaft der öffentlichen Hand, möglichst mit städtischen Besitzanteilen, investiert und zusätzlichen Wohnraum für die Mittelschicht, aber auch nach den Förderwegen 1 und 2 schaffen würde. Zusätzlich sind attraktive und sozial verträgliche Angebote der Nahversorgung in diesem Bereich gefragt. Auch sollen Räume für Einrichtungen der sozialen Fürsorge mitgeplant werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.05.2019, ST 1014 Stellungnahme des Magistrats vom 20.12.2019, ST 2356 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 05.12.2018 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 21.01.2019, TO I, TOP 34 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 342 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen AfD, LINKE., FDP und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 3548, 27. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 21.01.2019 Aktenzeichen: 61 0

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 8

Baumfällmaßnahmen Grundstück Am Stockborn 1 - 7

12.11.2018 · Aktualisiert: 12.12.2018

Antrag vom 12.11.2018, OF 369/8 Betreff: Baumfällmaßnahmen Grundstück Am Stockborn 1 - 7 Auf dem Grundstück Am Stockborn 1 - 7 wurden am 06.11.2018 begonnen, die Bäume zu fällen. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen, den Magistrat zu bitten zu prüfen und berichten, ob 1. eine gültige Baumfällgenehmigung vorliegt, 2. die evtl. gültige Baumfällgenehmigung unter Vorbehalt steht, 3. die vorliegenden Baumgutachten nicht einer Baumfällgenehmigung entgegenstehen, 4. die Tatsache, dass der Bebauungsplan noch nicht geändert ist, einer Baumfällgenehmigung entgegen steht, 5. die Beschlüsse des Ortsbeirats hinsichtlich des Baumbestands (u.a. OA 316 vom 25.10.2018 und OA 140 vom 20.04.2017) nicht berücksichtigt werden sollen und 6. der Magistrat gegenüber dem Investor oder dem Veranlasser der Baumfällungen Maßnahmen ergreift (wenn ja, welche), falls keine gültige Genehmigung vorliegt. Begründung: Die ab dem 06.11.2018 gefällten Bäume fallen unter die Baumschutzsatzung. Einem Anwohner wurde in einem Telefongespräch mitgeteilt, dass seit mehr als einem Jahr eine Genehmigung für die Fällung der Bäume vorliege. Es konnte aber keine Auskunft von Seiten der Stadt Frankfurt in dem Telefongespräch gegeben werden, ob die Genehmigung unter einem Vorbehalt stehe. Eine Baumfällgenehmigung kommt in Hinblick auf bereits vorliegende Gutachten nur zur Ermöglichung einer öffentlich-rechtlich zulässigen Bebauung des Grundstücks in Betracht, denn bis auf einen Baum sind alle absolut gesund. Für das Grundstück kann es aber derzeit keine Baugenehmigung geben, weil der Bebauungsplan noch nicht geändert wurde. Allenfalls kann es eine Abbruchgenehmigung geben. Für eine Abbruchgenehmigung kann aber nicht die Fällung von 31 Bäumen erteilt worden sein. Für den Abbruch der Gebäude dürfte wahrscheinlich kein einziger Baum zu fällen sein. Falls doch, kann ein solches Erfordernis nur in Bezug auf einige wenige Bäume bestehen. Der Ortsbeirat 8 hat mehrfach die Anregung beschlossen (siehe u.a. OA 316 vom 25.10.2018 und OA 140 vom 20.04.2017), dass der Baumbestand auf diesem Grundstück weitestgehend erhalten und die Bebauungsplanung entsprechend angepasst werden soll. Die jetzt begonnenen Fällungen stehen den Anregungen des Ortsbeirats entgegen. Es entsteht der Eindruck, dass der Investor mit dem Vorgehen Fakten schaffen will bzw. Fakten schafft, damit das Argument der Baumerhaltung im politischen Prozess des Bebauungsplanverfahrens nicht mehr beachtet werden muss. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 8 am 29.11.2018, TO I, TOP 20 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1074 2018 Die Vorlage OF 369/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu Ziffern 1. bis 5. der Vorlage: Einstimmige Annahme zu Ziffer 6. der Vorlage: SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, FREIE WÄHLER gegen CDU (= Ablehnung)

Partei: SPD
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 8

Altenwohnanlage am Eduard-Bernstein-Weg

08.11.2018 · Aktualisiert: 12.12.2018

Antrag vom 08.11.2018, OF 371/8 Betreff: Altenwohnanlage am Eduard-Bernstein-Weg Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die im Eduard-Bernstein-Weg 2-22 befindliche Altenwohnanlage in der Betreuung durch den Frankfurter Verband für Alten- und Behindertenhilfe e.V. bietet mit insgesamt 180 Ein-und Zweizimmerwohnungen wichtigen preiswerten Wohnraum für Rentnerinnen und Rentner. Sie wurde 1995 und 2002 zuletzt saniert. Dem Vernehmen nach soll die Stiftung Waisenhaus als Eigentümerin die Grundstücke Eduard-Bernstein-Weg 4, 8, 12, 14 und 16 verkauft haben. Einige Häuser stünden bereits leer und sollen angeblich zugunsten eines Hochhauses abgerissen werden. Der aktuell noch gültige Bebauungsplan NW 103c Nr. 1 sieht derzeit reines Wohngebiet und eine zweigeschossige Bauweise vor. Das GWH-Hochhaus Eduard-Bernstein-Weg 2 war im Bebauungsplan bereits vorgesehen (maximal 14 Geschosse). Die Wohnanlage bietet älteren Menschen ein optimales Umfeld: kurze Wege zu Nahversorgungsmöglichkeiten in der Nordweststadt und in Alt-Niederursel, optimale Verkehrsanbindung zum Nordwestzentrum und Naherholungsmöglichkeiten im direkt benachbarten Martin-Luther-King-Park inklusive Senioren-Fitness-Parcours. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Treffen die Informationen nach Kenntnis des Magistrates zu? 2. Wenn ja, wer ist der neue Eigentümer? 3. Wenn ja, welches Wohnbauprojekt wird hier angestrebt? Bleibt es bei einer Seniorenwohnanlage mit Betreuung? Wenn nein, welcher Anteil geförderten Wohnraums ist ggf. vorgesehen und ist eine Änderung des Bebauungsplanes erforderlich und beabsichtigt? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 8 am 29.11.2018, TO I, TOP 22 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1075 2018 Die Vorlage OF 371/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 8

Piktogramm in der Tempo 30-Zone vor der Heinrich-Kromer-Schule

08.11.2018 · Aktualisiert: 01.02.2019

Antrag vom 08.11.2018, OF 372/8 Betreff: Piktogramm in der Tempo 30-Zone vor der Heinrich-Kromer-Schule Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, auf der Niederurseler Landstraße in der Tempo 30-Zone vor der Heinrich-Kromer-Schule in Fahrtrichtung Osten (Richtung Heddernheim) ebenfalls ein Achtung-Schüler-Piktogramm anzubringen, da dieses bisher nur in Fahrtrichtung Niederursel auf der Straße angebracht ist. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 8 am 29.11.2018, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 372/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 8 am 24.01.2019, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 372/8 wird für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 8

Kleine Grünfläche vor dem Haus Alt-Niederursel 1a

06.11.2018 · Aktualisiert: 27.02.2019

Antrag vom 06.11.2018, OF 377/8 Betreff: Kleine Grünfläche vor dem Haus Alt-Niederursel 1a Im Geschäftszentrum von Alt-Niederursel direkt vor dem Lotto-Shop Alt-Niederursel 1 a befindet sich eine ca. 1 x 1 Meter große Lücke im Trottoir, die einmal als kleine Grünfläche gedacht war. Seit einiger Zeit sind die Beete in den Einfassungen leer und der Boden ist abgesenkt, so dass für Passanten eine massive Stolpergefahr besteht. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, die unansehnliche kleine Grünfläche vor dem Lottoshop Alt-Niederursel 1a neu zu gestalten, die Unfallgefahr zu beseitigen und für den Fall, dass es sich um eine Fläche in Privatbesitz handelt, auf die Verkehrssicherungspflicht hinzuweisen und auf eine schönere Gestaltung hinzuwirken. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 8 am 29.11.2018, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OF 377/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 8 am 24.01.2019, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 377/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 8 am 21.02.2019, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 377/8 wurde zurückgezogen.

Partei: CDU
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OA (Anregung Ortsbeirat)

Bebauungsplan Nr. 861 - Nördlich Am Stockborn

25.10.2018 · Aktualisiert: 11.10.2022

Anregung vom 25.10.2018, OA 316 entstanden aus Vorlage: OF 348/8 vom 09.10.2018 Betreff: Bebauungsplan Nr. 861 - Nördlich Am Stockborn Vorgang: OA 170/12 OBR 8; OA 713/16 OBR 8; B 240/16; OA 140/17 OBR 8 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Bebauungsplan Nr. 861 - Nördlich Am Stockborn - in der Fassung der gemäß Bekanntmachung im Amtsblatt vom 07.08.2018 erfolgten öffentlichen Auslegung soll bezüglich folgender Punkte zu überarbeiten: 1. Die zum genannten Bebauungsplan in der Anregung des Ortsbeirats 8 vom 20.04.2017, OA 140, enthaltenen Punkte bezüglich einer weitestmöglichen Erhaltung des Baumbestandes, der Bebauung mit nicht mehr als vier Geschossen einschließlich Dachgeschoss, einer höchstens 12.000 Quadratmeter Bruttogeschossfläche, einer Straßenfront Am Stockborn mit drei Vorsprüngen und mindestens jeweils drei Bestandsbäumen in den beiden Rücksprüngen sind zu berücksichtigen. 2. Die GRZ darf 0,4 nicht überschreiten. 3. Es wird nicht für mehr als 100 Wohnungen geplant. 4. Die in der Hessischen Bauordnung vorgesehenen Abstandsflächen sind von den Gebäuden auf dem Bebauungsplangebiet auch untereinander einzuhalten. Begründung: Zunächst wird auf die Begründung der Anregung des Ortsbeirates 8 vom 20.04.2017, OA 140, verwiesen und an die Anregungen des Ortsbeirates 8 vom 22.03.2012, OA 170, und vom 21.01.2016, OA 713, erinnert. Mit den beiden zuletzt genannten Anregungen wurden eine Begrenzung auf 50 Wohnungen, eine aufgelockerte, der Umgebung angepasste Bebauung und eine Begrenzung der GRZ auf 0,4 gefordert. Die vorgesehene Blockrandbebauung an zwei Seiten des geplanten Straßenblocks entspricht in keiner Hinsicht der umliegenden Bebauungsstruktur und entspricht entgegen der Ausführungen im offengelegten Entwurf auch nicht der Struktur der Nordweststadt, die als Raumstadt erfolgreich geplant wurde. Für eine Neubebauung Am Stockborn sind deshalb größere Rücksprünge in der Straßenfront vorzusehen. Die quer zur Blickachse verlaufende Riegelbebauung darf nicht mehr als vier Geschosse inklusive Dachgeschoss aufweisen. Dies entspricht im Übrigen der Bauhöhe der meisten Gebäude der Nordweststadt, soweit diese eine größere Breite als Höhe aufweisen. Die unmittelbare Nachbarschaft ist nur mit zwei Vollgeschossen und einem Dachgeschoss bebaut. Eine Begrenzung der GRZ auf 0,4 entspricht der Höchstgrenze für diesen Wert gemäß § 17 der Baunutzungsverordnung. Es gibt keine Veranlassung, von diesem Wert abzuweichen, wie es auch im Bericht des Magistrats vom 09.09.2016, B 240, zugesichert wurde. Die in der Offenlegung entworfene Planung für eine Bebauung entspricht nicht dem Umfeld. Eine verdichtete Bebauung mit 130 Wohnungen weicht erheblich von der umliegenden Bebauung ab. Weiterhin scheinen die Baufenster auf dem Bebauungsplangebiet so dicht zueinander geplant zu sein, dass ihre Distanzen untereinander die Abstandsflächen der Hessischen Bauordnung nicht einhalten. Unabhängig von der Frage, ob solche Abstandsflächen untereinander baurechtlich einzuhalten sind, sind sie gleichwohl erforderlich, um Spannungen der zukünftigen Nachbarn untereinander und darüber hinaus zu vermeiden. Die Baudichte geht erheblich über das Maß hinaus, das in anderen Baugebieten mit einer entsprechenden Entfernung zur Innenstadt derzeit vorgesehen wurde oder beabsichtigt ist (vgl. Bebauungspläne Nr. 889 - Sandelmühle, Nr. 803 Ä6 - Riedberg-Niederurseler Hang und Nr. 894 - Ben-Gurion-Ring). Mehr als 12.000 Quadratmeter sollten daher nicht zugelassen werden, eher weniger. Angesichts der zusätzlichen Verkehrsbelastungen, die von einem neuen Laden oder einem anderen Gewerbebetrieb ausgehen würde, darf der Bebauungsplan eine solche Nutzung nicht zulassen. An dieser Stelle besteht bereits jetzt eine hohe Verkehrsbelastung. Das Gebiet ist derzeit mit dem Nordwestzentrum, dem Laden auf der Bernadottestraße sowie den Läden in Alt-Praunheim, in der Römerstadt und auf der Heerstraße bestens versorgt. Allenfalls könnte ein kleiner Laden, der Anwohner (z. B. das Seniorenwohnheim) in Laufweite versorgen könnte, zugelassen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 22.03.2012, OA 170 Anregung vom 21.01.2016, OA 713 Bericht des Magistrats vom 09.09.2016, B 240 Anregung vom 20.04.2017, OA 140 Auskunftsersuchen vom 29.11.2018, V 1074 Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2019, ST 665 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 31.10.2018 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 03.12.2018, TO I, TOP 34 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 316 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD, BFF und FRANKFURTER (= Annahme) sowie LINKE. (= Ablehnung) und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 3401, 26. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 03.12.2018 Aktenzeichen: 61 00

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Insektenwiese und Blühflächen im Ortsbezirk 8

25.10.2018 · Aktualisiert: 11.10.2022

Anregung an den Magistrat vom 25.10.2018, OM 3810 entstanden aus Vorlage: OF 336/8 vom 28.08.2018 Betreff: Insektenwiese und Blühflächen im Ortsbezirk 8 Der Magistrat wird gebeten, 1. im Martin-Luther-King-Park und in der Anlage am Neumühlenweg (zwischen Spielplatz und Marie-Curie-Straße) eine Bienen- und Insektenwiese anzulegen; 2. auf den Mittelstreifen des Hammarskjöldrings, der Bernadottestraße und der Ernst-Kahn-Straße ebenfalls Wildblumenbeeten in gestalterischer Abwechslung zu den bereits bestehenden gärtnerischen Bepflanzungen anzulegen. Gegebenenfalls könnten auch unbepflanzte Baumscheiben bedacht werden; 3. auf der Rasenfläche der Kreuzung Praunheimer Weg/Am Stockborn und zwischen Auf- und Abfahrt Marie-Curie-Straße ebenfalls eine Wildblumenwiese für Schmetterlinge, Bienen und andere Insekten anzulegen. Begründung: Aufgrund des weltweiten Bienensterbens und der starken Zunahme versiegelter Flächen sowie der zum Teil falschen Blumenpflanzung in Privatgärten, ist es notwendig, zusätzliche Nahrungsquellen für Bienen und andere Insekten zu schaffen. Durch den selteneren Schnitt könnte die Ausbreitung blühender Pflanzen gefördert werden, was Insekten, Schmetterlingen und auch Vögeln Lebensraum bietet. Von solchen Wildblumenwiesen profitiert das gesamte städtische Mikroklima. Außerdem verbessert sich die Aufenthaltsqualität bzw. die optische Gestaltung des Straßenbegleitgrüns. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.01.2019, ST 102 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Auto-Poser stoppen - Stichstraße zum Kleinen Zentrum technisch verkehrsberuhigen

13.09.2018 · Aktualisiert: 30.09.2022

Anregung an den Magistrat vom 13.09.2018, OM 3649 entstanden aus Vorlage: OF 338/8 vom 28.08.2018 Betreff: Auto-Poser stoppen - Stichstraße zum Kleinen Zentrum technisch verkehrsberuhigen Der Magistrat wird gebeten, die vom Praunheimer Weg abzweigende Stichstraße - Zufahrt zum Kleinen Einkaufszentrum Thomas-Mann-Straße 6 - durch technische Maßnahmen verkehrszuberuhigen, um dadurch das sogenannte Auto-Posing in diesem Straßenabschnitt unattraktiv zu machen. Begründung: Nachbarn beklagen über das Quartiersmanagement Nordweststadt gegenüber dem Ortsbeirat, dass es in letzter Zeit nachts häufig zu wilden Autofahrten kommt, wenn "Kunden" die Gaststätte mit Glücksspielangebot im Kleinen Einkaufszentrum mit ihren "Rennwagen" besuchen oder verlassen. Es ist oftmals 03:00 Uhr oder 04:00 Uhr in der Nacht, wenn die Motoren dieser getunten und meist tiefergelegten Fahrzeuge in der Stichstraße und anschließend auf dem Praunheimer Weg aufheulen und die Anwohner um den Schlaf bringen. Die Abschaffung der Sperrstunde erleichtert der "Gaststätte" leider den nächtlichen Publikumsverkehr, was zulasten der Anwohner rund um das Kleine Zentrum geht. Das schnelle Beschleunigen aufgemotzter Motoren in einer derart kurzen Stichstraße ist ein so gravierendes Problem, das neben polizeilichen Maßnahmen auch durch bauliche Veränderungen der Straßenoberfläche unmöglich gemacht werden muss. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.01.2019, ST 86 Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 66 0

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 8

Baugenehmigung und Umnutzung in reinem Wohngebiet in der Nachbarschaft Niederurseler Landstraße 81

29.08.2018 · Aktualisiert: 19.09.2018

Antrag vom 29.08.2018, OF 345/8 Betreff: Baugenehmigung und Umnutzung in reinem Wohngebiet in der Nachbarschaft Niederurseler Landstraße 81 Der Ortsbeirat möge beschließen: Nach Aussagen einer Familie, die in der Niederurseier Landstraße 81 wohnt, wird der ehemalige EDEKA Laden in der Nachbarschaft angeblich ohne Baugenehmigung für eine gastronomische Nutzung (Shisha-Bar) umgebaut. Da sich das Bauvorhaben in einem reinen Wohngebiet befindet, wäre das nach Hessischem Baurecht nicht zulässig, da es sich bei dem gastronomischen Angebot um ein störendes Gewerbe handelt. Dieses vorausgeschickt bittet der Ortsbeirat 8 den Magistrat klären zulassen, ob es sich bei dem Umbauvorhaben eines ehemaligen EDEKA Markts mit der Umnutzung für ein gastronomisches Gewerbe in der Nachbarschaft der Niederurseier Landstraße 81 um ein genehmigungsfähiges Vorhaben handelt und ob das Bauvorhaben verhindert werden kann, da es sich bei der Umnutzung um ein störendes Gewerbe handelt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 8 am 13.09.2018, TO I, TOP 29 Beschluss: Auskunftsersuchen V 992 2018 Die Vorlage OF 345/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der letzte Halbsatz des zweiten Absatzes der Vorlage folgende Fassung erhält: ". ., da es sich möglicherweise nach der Umnutzung um ein störendes Gewerbe handelt." Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen 1 LINKE. (= Ablehnung) bei einer Enthaltung LINKE.

Partei: SPD
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 8

Regenwassernutzung statt Regenwasserableitung - Bebau-ungsplan 861 „Nördlich Am Stockborn“

23.08.2018 · Aktualisiert: 19.09.2018

Antrag vom 23.08.2018, OF 340/8 Betreff: Regenwassernutzung statt Regenwasserableitung - Bebau-ungsplan 861 "Nördlich Am Stockborn" Aufgrund der schwierigen Bodenverhältnisse kann man dass Regenwasser vor Ort nicht versickern lassen. Stattdessen wird es in den öffentlichen Regenwasserkanal und in den Steinbach abgeleitet. Linderung bringt da nur die Verdunstung auf der vorgeschriebenen extensiven Dachbegrünung der Flachdächer. So steht es in der Begründung zum Bebauungsplan 861. Vor diesem Hintergrund wolle der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird um Auskunft zu folgender Frage gebeten: Inwiefern hat man sich mit der Möglichkeit beschäftigt, das anfallende Regenwasser in Zisternen zu sammeln und vor Ort zu nutzen. Als Beispiele sind da zu nennen die Grünflächenbewässerung und der Gebrauch für die Toilettenspülung. Begründung: Erkenntnisse zum Klimawandel, dem Hochwasserschutz und zum sorgsamen Umgang mit Trinkwasser sollten auch umfassend in die Realität umgesetzt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 8 am 13.09.2018, TO I, TOP 24 Beschluss: Auskunftsersuchen V 990 2018 Die Vorlage OF 340/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mehr Sitzbänke für mehr Lebensqualität: Das Programm „Sitzbänke - ausgeruht mobil“ auch im Ortsbezirk 8 umsetzen

09.08.2018 · Aktualisiert: 28.03.2022

Anregung an den Magistrat vom 09.08.2018, OM 3455 entstanden aus Vorlage: OF 316/8 vom 09.07.2018 Betreff: Mehr Sitzbänke für mehr Lebensqualität: Das Programm "Sitzbänke - ausgeruht mobil" auch im Ortsbezirk 8 umsetzen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V., § 1314/17 Der Magistrat wird in Umsetzung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 04.05.2017, § 1314, zum Programm "Sitzbänke - ausgeruht mobil" beauftragt, an folgenden Standorten zusätzliche Sitzbänke aufzustellen: 1. Zwei Sitzbänke entlang des Max-Kirschner-Weges; 2. eine Sitzbank vor der Turnhalle Habelstraße 11; 3. eine Sitzbank an der oberen Hälfte der Hundewiese am "Bubeloch" an der Nidda; 4. eine Sitzbank auf dem schmalen Weg zwischen Campingplatz "City Camp Sandelmühle" und Alexander-Riese-Weg; 5. eine Sitzbank im Knick der Straße An der Sandelmühle gegenüber Haus Nr. 34; 6. eine Sitzbank unter den Bäumen zwischen Gerhart-Hauptmann-Ring 80 und 96; 7. eine Sitzbank auf der Wiese hinter dem Haus Gerhart-Hauptmann-Ring 60 und neben Haus Nr. 62; 8. eine Sitzbank auf der Wiese vor den Häusern Gerhart-Hauptmann-Ring 56-60; 9. eine Sitzbank entlang des Spazierweges zwischen Oberurseler Weg (Wendehammer) und der Krebsmühle; 10. eine Sitzbank an dem Verbindungsweg zwischen Hundertwasser-Kindergarten entlang der Stadtbahngleise bis zur Station "Zeilweg"; 11. zusätzliche Sitzgelegenheiten in der U-Bahn-Station "Nordwestzentrum" in beide Fahrtrichtungen. Begründung: Sitzbänke sind ein wichtiges Element für eine gute Lebensqualität im Stadtteil. Dabei geht es nicht nur darum, einen Platz zum Hinsetzen, zum Betrachten und Genießen der Umgebung und zum Gespräch mit anderen zu haben. Sie tragen vielmehr auch dazu bei, den Straßenraum fußgängerfreundlich zu gestalten und die Mobilität zu erleichtern, indem sie eine Station zum Ausruhen bieten, die es vor allem auch Senioren erleichtert, Wege im Stadtteil, etwa zum Einkaufen oder zu einer Haltestelle des öffentlichen Nahverkehrs, selbstständig zurückzulegen. Die genannten Standorte wurden von Bürgern bei einer von der CDU-Stadtverordnetenfraktion durchgeführten Befragung vorgeschlagen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.11.2018, ST 2141 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Probleme mit der Sperrmüllabfuhr

09.08.2018 · Aktualisiert: 29.04.2022

Anregung an den Magistrat vom 09.08.2018, OM 3453 entstanden aus Vorlage: OF 312/8 vom 24.07.2018 Betreff: Probleme mit der Sperrmüllabfuhr Vorgang: V 461/17 OBR 8; ST 1382/17 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu veranlassen, dass 1. die Sperrmüllablagerungen der Nordweststadt und in der Römerstadt unabhängig von den festen Terminen der Siedlungsabfuhr zeitnah nach der Meldung (unter anderem über das Portal Mängelmelder) beseitigt werden, 2. bei der jeweiligen Sperrmüllabfuhr die gesamten Ablagerungen beseitigt werden und 3. die Stadtpolizei eingeschaltet wird, um zu ermitteln, wer für die wilden Sperrmüllablagerungen außerhalb der festen Termine der Siedlungsabfuhr bzw. ohne Terminvereinbarung für die Sperrmüllabfuhr verantwortlich ist. Begründung: Nachdem Bewohner der südlichen Nordweststadt und der Römerstadt auf wilde Sperrmüllablagerungen hingewiesen haben, wurde von einem Ortsbeiratsmitglied der benannte Bereich mehrmals in Augenschein genommen. Insbesondere von wilden Sperrmüllablagerungen betroffen sind die folgenden Bereiche: a) Wendehammer In der Römerstadt 124/Haupteingang der Römerstadtschule, b) Wendehammer In der Römerstadt 154, c) Wendehammer Bernadottestraße 49/Im Weimel 14, d) Ernst-Kahn-Straße 9, e) Hadrianstraße 20, f) Gerhart-Hauptmann-Ring 100 und g) Gerhart-Hauptmann-Ring 314. In der Nähe der Ablagerungen zu a), b) und c) befindet sich jeweils ein Kinderspielplatz. Bei den Ablagerungen handelt es sich oftmals auch um Möbelteile mit zum Teil hervorstehenden Nägeln und Schrauben sowie Glasteilen. Somit besteht für die Kinder eine Verletzungsgefahr. Ferner wachsen die Kinder mit dem Eindruck auf, dass es normal ist, wenn über längere Zeit Abfall und Unrat im Bereich ihres Spielplatzes und vor ihrer Schule herumliegt. Mehrmals wurde bei der Meldung der Abfallberge darauf hingewiesen, dass die jeweilige Abfuhr mit dem festgelegten Siedlungsabfuhrtermin erfolgen werde. In der Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2017, ST 1382 (Absatz 2), wird dargestellt, dass nach der Meldung von wilden Sperrmüllablagerungen (auch im Bereich von Siedlungsabfuhr) ein Abfuhrtermin disponiert wird. Entsprechend ist die Bitte unter Punkt 1. zu verstehen. Bei den Beobachtungen wurde immer wieder festgestellt, dass offensichtlich nicht alle Teile der Ablagerungen entfernt wurden. Somit kann auch der Eindruck entstehen, dass die Abfuhr noch nicht abgeschlossen ist und man noch Sperrmüll dazu legen kann. Deshalb die Bitte, dass bei der Abfuhr alle Teile (z. B. auch Elektroschrott und Farbeimer) mitgenommen werden. Ferner ist offensichtlich, dass die genannten Problembereiche insbesondere in der Zeit der Dämmerung und bei Nacht von den in der Nähe wohnenden Personen zum Teil schlecht einsehbar sind. Somit ist auch denkbar, dass die Ablagerungen durch Personen erfolgen, die nicht in der Nähe wohnen. Auch aus diesem Grund und entsprechend Absatz 3 der oben genannten Stellungnahme wird um die Einschaltung der Stadtpolizei gebeten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 18.05.2017, V 461 Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2017, ST 1382 Stellungnahme des Magistrats vom 12.11.2018, ST 2068 Aktenzeichen: 91 2

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