Schutz vor asbesthaltigen Substanzen beim Abriss der Gebäude „Am Stockborn 17“ (Bebauungsplan 861 - Nördlich am Stockborn)
Vorlagentyp: OF SPD
Begründung
Abriss der Gebäude "Am Stockborn 1-7" (Bebauungsplan 861 - Nördlich am Stockborn) Der Ortsbeirat 8 möge beschließen: Der Ortsbeirat hat der Magistratsvorlage M 107 zum Bebauungsplan 861 "Nördlich am Stockborn" zugestimmt. In diesem Zusammenhang wurde der Ortsbeirat von Anwohnern darüber informiert, dass die derzeit auf dem Gelände stehenden Gebäude asbestverseucht seien und sie beim Abriss der Gebäude durch den asbesthaltigem Staub gesundheitliche Schäden befürchten. Sie fordern daher, dass die mit dem Abriss beauftragten Firmen dafür Sorgen zutragen hätten, dass die Anwohner beim Abbruch der Gebäude Am Stockborn 1-7 vor asbesthaltigem Staub geschützt werden.
Inhalt
S A C H S T A N D :
Antrag vom 12.11.2019,
OF 495/8 Betreff: Schutz vor asbesthaltigen Substanzen beim
Abriss der Gebäude "Am Stockborn 1-7" (Bebauungsplan 861 - Nördlich
am Stockborn) Der Ortsbeirat 8 möge
beschließen:
Der Ortsbeirat hat der
Magistratsvorlage M 107 zum Bebauungsplan 861 "Nördlich am Stockborn"
zugestimmt. In diesem Zusammenhang wurde der Ortsbeirat von Anwohnern darüber
informiert, dass die derzeit auf dem Gelände stehenden Gebäude asbestverseucht
seien und sie beim Abriss der Gebäude durch den asbesthaltigem Staub
gesundheitliche Schäden befürchten. Sie fordern daher, dass die mit dem
Abriss beauftragten Firmen dafür Sorgen zutragen hätten, dass die Anwohner beim
Abbruch der Gebäude Am Stockborn 1-7 vor asbesthaltigem Staub geschützt
werden. Dies vorausgeschickt bittet der
Ortsbeirat den Magistrat, dafür zu sorgen, dass die mit dem Abriss der Gebäude
"Am Stockborn 1- 7" beauftragten Firmen sicherstellen müssen, dass die Anwohner
vor asbesthaltigem Staub geschützt werden. Antragsteller:
SPD
Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 8
am 04.12.2019, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 495/8 wurde zurückgezogen.