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Meine Nachbarschaft: Philipp-Puth-Straße

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Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Einrichtung einer Querungshilfe in der Victor-Slotosch-Straße zwischen dem Kreisel in der Vilbeler Landstraße und Bessemerstraße

19.05.2015 · Aktualisiert: 11.02.2021

Anregung an den Magistrat vom 19.05.2015, OM 4196 entstanden aus Vorlage: OF 314/16 vom 19.05.2015 Betreff: Einrichtung einer Querungshilfe in der Victor-Slotosch-Straße zwischen dem Kreisel in der Vilbeler Landstraße und Bessemerstraße Vorgang: ST 571/15 Der Magistrat wird gebeten, die mit der Stellungnahme ST 571 zugesagte Einrichtung einer Querungshilfe in der Victor-Slotosch-Straße zwischen dem Kreisel in der Vilbeler Landstraße und der Bessemerstraße nicht erst bei einer zukünftigen grundhaften Erneuerung der Victor-Slotosch-Straße einzurichten, sondern sofort. Gegebenenfalls ist die Querungshilfe auf die Fahrbahn aufzuschrauben. Zudem sollte die vorhandene 30 km/h-Beschränkung beidseitig bis zum Kreisel ausgedehnt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.04.2015, ST 571 Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2015, ST 1303 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 16

Anbindung des Neubaugebietes Leuchte nach Fertigstellung an die Buslinie 42

08.05.2015 · Aktualisiert: 19.02.2016

Antrag vom 08.05.2015, OF 312/16 Betreff: Anbindung des Neubaugebietes Leuchte nach Fertigstellung an die Buslinie 42 Vorgang: Erledigt gemäß § 21 GOS (Ablauf der IX. Wahlperiode) Der Ortsbeirat möge beschließen, der traffiQ-Verkehrsgesellschaft wird in Zusammenarbeit mit dem Magistrat gebeten, auf Basis der hervorragenden Ausarbeitung in der Bachelorarbeit von Frau S. eine Veränderung der bisherigen Linienführung der Buslinie in der dort zitierten Variante 2 vorzunehmen. Dies gilt vorbehaltlich der Einrichtung zweier weiterer Haltestellen im Linienweg: - Ecke Rangenbergstraße / Riedstraße - Im Heinrich-Bingemer-Weg etwa in Höhe "Am Hessenborn" und Fußweg Richtung Mühlbachtal Begründung: Die in der Ausarbeitung als Variante 2 beschriebene Linienveränderung ist nach Abwägung von Kosten und Nutzen klar die beste Empfehlung. Zwei angeregte Ergänzungen bedürfen der Begründung: Weitere Haltestelle Rangenbergstraße / Riedstraße Einen Nachteil haben die bisherigen Nutzer der Haltestelle in der Riedstraße zum einen, weil sie nun nicht mehr direkt in Betriebsrichtung U-Bahn / Hessencenter angebunden werden, zum anderen weil sie gar keine Haltestelle mehr in unmittelbarer Nähe haben. Das ist besonders schlecht deshalb, weil diese Haltestelle bisher bereits einen sehr großen Einzugsraum bediente, (der nur teilweise durch die neu eingerichtete Haltestelle in der Barbarossastraße aufgefangen wird), zum anderen dieser Einzugsbereich auch sehr hängiges Gelände umfasst. Vorschlag deshalb wäre, die Einrichtung einer Haltestelle in der Rangenbergstraße möglichst nah an der Riedstraße vorzusehen (sehr enge Haltestellentaktung gibt es auch im Bereich Marktstraße / Landgraben, und auch dort macht sie Sinn !) So wäre zum einen die direkte Verbindung nach Bergen gegeben, als auch die Umsteigemöglichkeit Richtung Hessencenter / U-Bahn bereits an der nächsten Haltestelle. Alle Nutzer, aber insbesondere gehbehinderte und ältere Bewohner werden diese Möglichkeit sehr zu schätzen wissen. Auf der rechten Seite der Rangenbergstraße darf nicht geparkt werden, so dass die Einrichtung nicht zu Lasten von Parkplätzen ginge. Weitere Haltestelle Heinrich - Bingemer Weg zwischen "Am Hessenborn" und der Kurve Hier geht es um die bessere Erschließung des Hangbereichs bei möglichst geringem Aufwand: Zwischen der Haltestelle Am Rebenborn und der Haltestelle Schule am Hang liegt ein relativ weiter Abstand. Zudem befindet sich hier mit dem Zugang zum Mühltal / Quellwanderweg auch ein den Stadtteil überschreitendes Ziel zur besseren Anbindung an, ohne dass ungebührlicher Aufwand betrieben würde. Auch vor dem Kurvenbereich gibt es ein Halteverbot. Zudem würde an der Haltestelle auch nur Bedarf gehalten, so dass in der Realität kaum mit längeren Fahrzeiten zu rechnen sein wird. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 19.12.2013, OF 215/16 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 16 am 19.05.2015, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 215/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 265/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 312/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Vorlage OF 313/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 16 am 30.06.2015, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 215/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 265/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 312/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Vorlage OF 313/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Vorlage OF 326/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 16 am 08.09.2015, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 215/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 265/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 312/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Vorlage OF 313/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Vorlage OF 326/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 16 am 29.09.2015, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 215/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 265/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 312/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Vorlage OF 313/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Vorlage OF 326/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 16 am 03.11.2015, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 215/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 265/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 312/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Vorlage OF 313/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Vorlage OF 326/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 16 am 01.12.2015, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 215/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 265/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 312/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Vorlage OF 313/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Vorlage OF 326/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 16 am 12.01.2016, TO I, TOP 7 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 215/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 265/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 312/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Vorlage OF 313/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Vorlage OF 326/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. Einstimmige Annahme 47. Sitzung des OBR 16 am 16.02.2016, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 215/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 265/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 312/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Vorlage OF 313/16 wurde zurückgezogen. 5. Die Vorlage OF 326/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 5. Einstimmige Annahme

Partei: SPD
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Geplanter Minikreisel Ecke Wilhelmshöher Straße/Im Trieb

27.04.2015 · Aktualisiert: 10.02.2021

Anregung an den Magistrat vom 27.04.2015, OM 4110 entstanden aus Vorlage: OF 317/11 vom 09.04.2015 Betreff: Geplanter Minikreisel Ecke Wilhelmshöher Straße/Im Trieb Der Magistrat wird gebeten, die geplante Umgestaltung/Erneuerung der Wilhelmshöher Straße und die Planung eines Minikreisels zu überprüfen und einen solchen Kreisel besser am Ende der Wilhelmshöher Straße/Ecke Einfahrt zur Vilbeler Landstraße zu planen. Begründung: In der engen und an dieser Stelle wegen einer leichten Kurve schlecht einsehbaren Fahrbahn ist ein Kreisel zu verhindern. Besser wäre es, ein Kreisel am Ende der Wilhelmshöher Straße, nämlich zur reibungslosen Eingliederung in die Vilbeler Landstraße, anzubringen. Durch einen Kreisel könnte besonders im Berufsverkehr dieser sowie auch der gesamte sonstige Verkehr mühelos, ohne lange Standzeiten und den damit verbundenen Rückstaus einfädeln und würde den fließenden Verkehr nicht blockieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2015, ST 1096 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bestehendes Lkw-Durchfahrtsverbot für Seckbach durchsetzen hier: Durchführung von Kontrollen und Anbringung eines zusätzlichen Hinweisschildes

27.04.2015 · Aktualisiert: 04.02.2021

Anregung an den Magistrat vom 27.04.2015, OM 4111 entstanden aus Vorlage: OF 318/11 vom 30.03.2015 Betreff: Bestehendes Lkw-Durchfahrtsverbot für Seckbach durchsetzen hier: Durchführung von Kontrollen und Anbringung eines zusätzlichen Hinweisschildes Vorgang: OM 2086/13 OBR 11; ST 926/13 Der Magistrat wird aufgefordert, 1. das Durchfahrtsverbot für Kraftfahrzeuge über 7,5 Tonnen Gesamtgewicht an sämtlichen Zufahrtsstraßen nach Seckbach verstärkt zu kontrollieren. In der Gelastraße, der Straße Im Trieb sowie der Nussgartenstraße ist zusätzlich das Durchfahrtsverbot für Busse zu kontrollieren. Kontrollen sind in folgenden Bereichen durchzuführen: - Seckbacher Landstraße/Heinz-Herbert-Karry-Straße/Wilhelmshöher Straße; - Vilbeler Landstraße/Wilhelmshöher Straße; - Berger Weg/Nussgartenstraße; - Gwinnerstraße/Gelastraße; - Flinschstraße/Gelastraße/Im Trieb; 2. zusätzlich zu dem vorhandenen Hinweisschild (Richtung stadtauswärts) vor der Straßenkreuzung Seckbacher Landstraße/Weidenbornstraße/Rendeler Straße ein zweites Hinweisschild zum Durchfahrtsverbot (Richtung stadtauswärts) hinter dieser Straßenkreuzung anzubringen. Begründung: Der Ortsbeirat weist die Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2013, ST 926, zurück. Es geht nicht darum, nur das Einfahrtsverbot, sondern das Durchfahrtsverbot (Ein- und Ausfahrt) für Lkw zu kontrollieren. Selbst der Verkehrsdezernent Herr Majer zeigte sich anlässlich der Bürgerinformationsveranstaltung am 20. März 2015 in Seckbach für solche Kontrollen offen. Wegen der Enge der Seckbacher Straßen wurde für schwere Kraftfahrzeuge zu Recht vor Jahren ein Durchfahrtsverbot durch den Stadtteil ausgewiesen. Allerdings sind die aufgestellten Verbotsschilder offensichtlich für Lkw- und Busfahrer längst kein Hinderungsgrund mehr, die Strecke durch den Stadtteil zwecks Wegeabkürzung zu durchfahren. Das vorhandene Hinweisschild ist für die Lkw-Fahrerinnen und Lkw-Fahrer, die von der Rendeler Straße oder Weidenbornstraße in die Seckbacher Landstraße in Richtung Seckbach einbiegen, nicht einsehbar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.03.2013, OM 2086 Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2013, ST 926 Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2015, ST 1097 Aktenzeichen: 32 4

OA (Anregung Ortsbeirat)

Überprüfung der Planung eines Jugendzentrums im Bebauungsplan Nr. 377 - Leuchte in BergenEnkheim

10.03.2015 · Aktualisiert: 13.11.2020

Anregung vom 10.03.2015, OA 614 entstanden aus Vorlage: OF 297/16 vom 21.02.2015 Betreff: Überprüfung der Planung eines Jugendzentrums im Bebauungsplan Nr. 377 - Leuchte in Bergen-Enkheim Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, 1. zu prüfen, inwieweit die Planung eines weiteren Jugendzentrums/Jugendhauses im Stadtteil Bergen-Enkheim, wie im Bebauungsplan Nr. 377 vorgesehen, weiter verfolgt werden sollte; 2. zu prüfen, ob stattdessen auf der dafür vorgesehenen Fläche für den Gemeinbedarf (0,4 Hektar) neben der weiteren notwendigen (und eingeplanten) Kindertagesstätte eine Altenwohnanlage eingeplant werden soll; 3. gegebenenfalls dafür notwendige Änderungen - auch für die dafür benötigte Fläche über die bisher vorgesehenen 0,4 Hektar hinaus - in der Umsetzung des Bebauungsplans Nr. 377 zu prüfen, zeitnah einzuplanen und die FAAG mit der Umsetzung zu beauftragen. Begründung: Nach der Rechtskraft des Bebauungsplans Nr. 377 - Leuchte wurde in Bergen ein Jugendhaus am Marktplatz errichtet und inzwischen mit zwei Vollzeitstellen in Betrieb genommen. Es ist zu erwarten, dass deshalb auf absehbare Zeit im Stadtteil Bergen-Enkheim keine finanziellen Mittel bereit gestellt werden können, um ein weiteres Jugendhaus zu errichten. Stattdessen ist eine dramatisch steigende Nachfrage nach seniorengerechten Wohnungen festzustellen. Modell hierfür könnte die bestehende Altenwohnanlage Rangenbergstraße sein, deren Wohnungen sehr begehrt sind. Diese werden bereits von der FAAG bewirtschaftet. Anlage Anlage 1 (ca. 139 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2015, ST 1023 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Soziales und Gesundheit Zuständige sonstige Gremien: Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 18.03.2015 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 27.04.2015, TO I, TOP 40 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 614 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: SPD, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER; CDU und GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: RÖMER und Piraten (= Annahme) 39. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 30.04.2015, TO I, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 614 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: SPD, LINKE., und FDP; CDU und GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER, RÖMER und Piraten (= Annahme) 40. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 05.05.2015, TO I, TOP 38 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 614 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Piraten und REP (= Annahme) ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 41. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 07.05.2015, TO II, TOP 38 Beschluss: Die Vorlage OA 614 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, RÖMER, Piraten, NPD und REP (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 28. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 18.05.2015, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OA 614 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Beschlussausfertigung(en): § 5926, 41. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 07.05.2015 Aktenzeichen: 51

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 16

Parkverbot in engen Wohnstraßen, Ausschilderung aller in Bergen-Enkheim .zu engen Straßen. gemäß §.12.Absatz.1, §.49.StVO, §.24.STVg; 51b BKat mit dem Verkehrszeichen .Eingeschränktes Halteverbot.

12.01.2015 · Aktualisiert: 26.02.2015

Antrag vom 12.01.2015, OF 286/16 Betreff: Parkverbot in engen Wohnstraßen, Ausschilderung aller in Bergen-Enkheim "zu engen Straßen" gemäß § 12 Absatz 1, § 49 StVO, § 24 STVg; 51b BKat mit dem Verkehrszeichen "Eingeschränktes Halteverbot" Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten, sämtliche Straßen in Bergen-Enkheim, die gemäß den obigen Paragraphen zu eng zum Parken sind, z.B. Kreuzbergstraße, Siedlerstraße, Laurentiusstraße nördlicher Teil, Am Hessenborn, Bruderhofstraße und Im Hermeshain von Röhrborngasse bis Am Bächelchen usw., die nicht entsprechend ausgeschildert sind, zu erfassen und zur rechtlichen Klarstellung für die Anwohner mit dem Verkehrszeichen "Eingeschränktes Halteverbot" auszuschildern, um den Anwohnern, Handwerkern, Anlieferern und sonstigen Besuchern rechtliche Sicherheit zu geben, wo man parken/nicht parken oder nur kurz, auch zum Be- und Entladen halten kann Begründung: Es gibt in Bergen-Enkheim neben den aufgeführten viele weitere schmale Altstadtstraßen, in denen laut den obigen Paragraphen niemals geparkt und höchstens mal kurz gehalten werden darf. Diese Straßen sind, mit wenigen Ausnahmen, wie z.B. nördlicher Teil der Laurentiusstraße, nicht ausgeschildert, so daß dort häufig geparkt wird. Nachdem die emsige Stadtpolizei solche Straßen gerne abfährt und reihenweise Knöllchen verteilt, sollten alle Bürger über die rechtliche Situation mittels dem Verkehrsschild "Eingeschränktes Halteverbot" aufgeklärt werden, denn kein Mensch mißt mit einem Metermaß nach, wie breit der verbliebene Straßenraum ist und ob das zulässig ist. Andererseits laufen Anwohner und Anlieger dauernd Gefahr, schon bei kurzem Halt mit einer Ordnungswidrigkeit sanktioniert zu werden. Das ist nicht bürgerfreundlich und kann nicht Sinn einer verantwortungsvollen Verkehrsüberwachung sein. Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 16 am 10.02.2015, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 286/16 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, WBE und SPD gegen FREIE WÄHLER (= Annahme)

Partei: FREIE_WÄHLER
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 16

Wendehammer der Volkshausstraße mit Abgrenzung zur VictorSlotosch-Straße/Kreisel an der Vilbeler Landstraße

15.11.2014 · Aktualisiert: 18.12.2014

Antrag vom 15.11.2014, OF 276/16 Betreff: Wendehammer der Volkshausstraße mit Abgrenzung zur Victor-Slotosch--Straße/Kreisel an der Vilbeler Landstraße Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten, am Wendehammer Volkshausstraße wieder alle Absperrungen zur Victor-Slotosch- Straße und dem neuen Kreisel Vilbeler Landstraße anzubringen, da seit dem Bau des Kreisels und den Umbauten im Straßenraum die Absperrung zur Volkshausstraße teilweise verschwunden und eine breite Lücke entstanden ist. Begründung: Dauerparker aus dem Wendehammer fahren jetzt durch die entstandene Lücke über den Bürgersteig in den Kreisel ein. Das ist gefährlich, da weder Fußgänger noch Autofahrer damit rechnen. Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 16 am 02.12.2014, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 276/16 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FREIE_WÄHLER
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Parksituation an der Riedstraße/Einfahrt in die Straße An den Pappeln in Enkheim

04.11.2014 · Aktualisiert: 05.11.2020

Anregung an den Magistrat vom 04.11.2014, OM 3620 entstanden aus Vorlage: OF 273/16 vom 18.09.2014 Betreff: Parksituation an der Riedstraße/Einfahrt in die Straße An den Pappeln in Enkheim Der Magistrat wird aufgefordert, durch geeignete Straßenmarkierungen den Ein-/ Ausfahrtsbereich der Straße An den Pappeln besser zu kennzeichnen und somit zum Beispiel auch für Rettungsfahrzeuge, Feuerwehren et cetera frei zu halten. Begründung: Aufgrund beidseitigen Parkens längs der Riedstraße im Abschnitt Rangenbergstraße/Leuchte wird oft die Ein-/Ausfahrt der Straße An den Pappeln nicht oder unzureichend beachtet, sogar offenbar gar nicht als solche erkannt und zugeparkt. Verschärft noch durch zeitweise hohes Verkehrsaufkommen (nahe gelegenes Schwimmbad, in beide Betriebsrichtungen verkehrende Buslinie 42) entsteht hier wegen unübersichtlicher Verkehrsbedingungen erhebliche Unfallgefahr für alle Verkehrsteilnehmer, die bereits wiederholt Anlass zu Bürgerbeschwerden bot. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.12.2014, ST 1637 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Errichtung von Schieberillen an der Treppe des Verbindungsweges Vilbeler Landstraße 177 und Kirchgasse

04.11.2014 · Aktualisiert: 05.11.2020

Anregung an den Magistrat vom 04.11.2014, OM 3619 entstanden aus Vorlage: OF 270/16 vom 20.10.2014 Betreff: Errichtung von Schieberillen an der Treppe des Verbindungsweges Vilbeler Landstraße 177 und Kirchgasse Der Magistrat wird aufgefordert, an der Treppe des Verbindungsweges Vilbeler Landstraße 177 und Kirchgasse eine Schieberampe mittels zweier Schieberillen zu errichten. Diese soll die Nutzung der Treppe am Ende des neu errichteten Fahrradwegs auf der ehemaligen Straßenbahnstrecke für Fahrradfahrer und Kinderwagen ermöglichen. Begründung: Die neue Fahrradroute von Seckbach nach Bergen auf der alten Straßenbahnstrecke erfreut sich großer Beliebtheit. Allerdings endet die Fahrradstrecke abrupt an der alten Endhaltestelle. Um weiter auf eine befahrbare Strecke zu gelangen, muss das Fahrrad oder von vielen Familien der Kinderwagen eine Treppe hochgetragen werden, was vor allem für Kinder und junge Mütter mit Schwierigkeiten verbunden ist. Diese werden dann gezwungen, die viel befahrene und enge Vilbeler Landstraße zu nutzen. Die Einrichtung einer Rampe auf dem kleinen Treppenstück ist eine kostengünstige Verbindungsmöglichkeit zweier bestehender Fahrradwege. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.02.2015, ST 274 Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2015, ST 760 Aktenzeichen: 92 1

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 16

Geschwindigkeitskontrollen in der Stargarder Straße

13.10.2014 · Aktualisiert: 26.11.2014

Antrag vom 13.10.2014, OF 269/16 Betreff: Geschwindigkeitskontrollen in der Stargarder Straße Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten, während der einseitigen Sperrung der östlichen Barbarossastraße, wegen der Erschließung des Baugebietes Leuchte und der Bauarbeiten in der Riedstraße, bei einseitiger Sperrung und Betrieb einer Behelfsampel, in der von Ost nach Süd durchgängigen, schmalen, schnurgeraden und einseitig beparkten Stargarder Straße, regelmäßig Geschwindigkeitskontrollen durchzuführen. Begründung: Seit Beginn der Verkehrsbeschränkungen nutzen Anwohner und Ortskundige diese Wohnstraße vermehrt, gerne auch mit erhöhter Geschwindigkeit, um schnell und ohne weitere Ampeln auf die Ausfahrt Leuchte in die Vilbeler Landstraße zu kommen. Das ist zwar verständlich, nicht aber, dass die zugelassene Höchstgeschwindigkeit laufend erheblich überschritten wird. Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 16 am 04.11.2014, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 269/16 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FREIE_WÄHLER
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 16

Aufstellung eines Bebauungsplanes Entenbachgebiet zwischen der Taschnerstraße, der Vilbeler Landstraße und dem Florianweg, um die unhaltbare Situation der illegalen Bebauung dieses Landschaftsschutzgebietes I zu beordnen

13.10.2014 · Aktualisiert: 15.09.2015

Antrag vom 13.10.2014, OF 268/16 Betreff: Aufstellung eines Bebauungsplanes Entenbachgebiet zwischen der Taschnerstraße, der Vilbeler Landstraße und dem Florianweg, um die unhaltbare Situation der illegalen Bebauung dieses Landschaftsschutzgebietes I zu beordnen Der Ortsbeirat wolle beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der Magistrat wird beauftragt, für diese, als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesene, relativ kleine Fläche zwischen bestehender Bebauung an der Taschnerstraße und dem Florianweg, und der breiten Durchgangsstraße Vibeler Landstraße, einen Bebauungsplan zu erstellen, damit die seit Jahren immer weiter ausgeuferte, illegale Bebauung beordnet bzw. auch entfernt werden kann, um eine rechtsgültige, überprüfbare und genehmigungsfähige Bebauung zu ermöglichen. Begründung: Wie eine Ortsbegehung des OBR 16 mit den Leitern des Umweltamtes und der Unteren Naturschutzbehörde ergeben hat, gibt es im Entenbachgebiet eine Ansammlung von provisorischen Hütten, die zum Teil offensichtlich beheizt werden, wenig ansehnlichen Altglasanbauten, Gestellen und Schuppen, sowie provisorische Zäune aus Metallschrott und altem Bauholz, die die einzelnen durchaus gepflegten Gemüsegärten mit hervorragendem Gartenboden einfrieden. Diese unübersichtliche, illegale Gemengelage befindet sich zwischen zwei gepflegten Wohnstraßen und sollte aus Ordnungs- aber auch aus Sicherheitsgründen (z.B. Feuerstätten) einer geordneten Bebauung, z.B. als Kleingartenanlage, zugeführt werden. Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 16 am 04.11.2014, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 268/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 16 am 02.12.2014, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 268/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 16 am 14.01.2015, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 268/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 16 am 10.02.2015, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 268/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 16 am 10.03.2015, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 268/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 16 am 28.04.2015, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 268/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 16 am 19.05.2015, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 268/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 16 am 30.06.2015, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 268/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 16 am 08.09.2015, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 268/16 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE und SPD gegen WBE und BFF (= Annahme)

Partei: FREIE_WÄHLER
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 11

Haushalt 2015/2016 Blindenanforderungstaster an den Querungsstellen mit Lichtsignalanlage Vilbeler.Landstraße/Kilianstädter Straße und Pfortenstraße/Baumertstraße nachzurüsten.

04.10.2014 · Aktualisiert: 13.10.2014

Antrag vom 04.10.2014, OF 278/11 Betreff: Haushalt 2015/2016 Blindenanforderungstaster an den Querungsstellen mit Lichtsignalanlage Vilbeler Landstraße/Kilianstädter Straße und Pfortenstraße/Baumertstraße nachzurüsten. Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Nachrüstung von Blindenanforderungstastern an den Querungsstellen mit Lichtsignalanlage Vilbeler Landstraße/Kilianstädter Straße und Pfortenstraße / Baumertstraße werden die notwendigen Mittel in den Haushalt eingestellt. Begründung: im Ortsteil Fechenheim-Nord beheimatet. Wenn sehbehinderte Menschen ihre Hunde von dieser Schule übernehmen, leben diese für eine Weile im Hotel in der Vilbeler Landstraße, damit die Tiere sich an die neuen Eigentümerinnen und Eigentümer gewöhnen können. Die Querungsstelle Pfortenstraße/Baumertstraße ist die am meisten genutzte Querungsstelle in Fechenheim und liegt im Zentrum von Fechenheim mit seinen Geschäften. Ampeln für sehbehinderte Menschen sind mit am Ampelmast in einer Höhe von circa 2,10 Metern montierten trichterförmigen akustischen Signalgebern ausgerüstet. Im Normalfall müssen bei diesen Ampeln die Signale über die Fußgängergrünphase von sehbehinderten Menschen angefordert werden. Dafür ist ein Kästchen mit dem Anforderungstaster in etwa 0,85 Meter Höhe vorgesehen. Mit diesem akustischen und taktilen Signal wird im Normalfall keine Freigabe für die Fußgängerinnen und Fußgänger, sondern nur das Freigabesignal für sehbehinderte Menschen angefordert. Besteht die Möglichkeit der Anforderung der Grünphase, so ist für die sehenden Fußgängerinnen und Fußgänger ein gekennzeichneter Taster vorgesehen. Die sehbehinderten Menschen fordern durch Drücken ihres Anforderungstasters für das Freigabesignal gleichzeitig die Grünphase an. Nähern sich die sehbehinderten Menschen dem Ampelmast, so orientieren sie sich anhand des "Klopfgeräusches". Nach Erreichen des Ampelmastes ertasten die sehbehinderten Menschen mit ihrer freien Hand das Anforderungskästchen. Den Anforderungstaster für die Freigabesignale finden die sehbehinderten Menschen an dessen Unterseite. Ein während einer Grünphase betätigter Anforderungstaster aktiviert das Freigabesignal erst zur nächsten Grünphase. Eine Grundorientierung vermittelt ihm ein auf einem Vibrationsplättchen aufgebrachter, in Überquerungsrichtung weisender Pfeil. Bei einzelnen Bauformen sind Vibrationsplättchen verbaut. Das Vibrationsplättchen ist vor allem für hör- und sehbehinderte Menschen hilfreich, aber auch sehbehinderte Menschen ohne Hörbehinderung nutzen meist diese zusätzliche Information über die auf die Vibrationsplättchen aufgelegten Finger. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 11 am 06.10.2014, TO I, TOP 6 Beschluss: Etatanregung EA 10 2014 Die Vorlage OF 278/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Strom für die Verkehrsinsel des Kreisverkehrs Vilbeler Landstraße

09.09.2014 · Aktualisiert: 04.05.2021

Anregung an den Magistrat vom 09.09.2014, OM 3412 entstanden aus Vorlage: OF 259/16 vom 26.08.2014 Betreff: Strom für die Verkehrsinsel des Kreisverkehrs Vilbeler Landstraße Der Magistrat wird aufgefordert, einen Stromanschluss für die Verkehrsinsel des Kreisverkehrs auf der Vilbeler Landstraße herzustellen. Dies sollte aus Kostengründen durch "schießen" der Leitung erfolgen. Falls dies aufgrund bereits vorhandener Leitungen nicht möglich sein sollte, wäre die Methode der Spülbohrung zu prüfen. Begründung: Der Ortsbeirat berät aktuell noch über die genaue Gestaltung der Verkehrsinsel, welche aus dem Verschönerungsetat des Ortsbeirates bezahlt werden soll. Für die weitere Planung zur Gestaltung der Verkehrsinsel wird ein Stromanschluss vorausgesetzt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.12.2014, ST 1636 Stellungnahme des Magistrats vom 11.05.2015, ST 686 Stellungnahme des Magistrats vom 06.11.2015, ST 1578

OA (Anregung Ortsbeirat)

Einrichtung einer Querungshilfe zwischen dem Kreisel in der Vilbeler Landstraße und der Bessemerstraße

09.09.2014 · Aktualisiert: 12.11.2020

Anregung vom 09.09.2014, OA 549 entstanden aus Vorlage: OF 258/16 vom 17.08.2014 Betreff: Einrichtung einer Querungshilfe zwischen dem Kreisel in der Vilbeler Landstraße und der Bessemerstraße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in der Victor-Slotosch-Straße im Bereich zwischen der Vilbeler Landstraße und der Bessemerstraße eine Querungshilfe anzulegen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.12.2014, ST 1515 Antrag vom 12.04.2015, OF 302/16 Stellungnahme des Magistrats vom 13.04.2015, ST 571 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 17.09.2014 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des Verkehrsausschusses am 07.10.2014, TO I, TOP 16 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 549 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5134, 33. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 07.10.2014 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bewegungsangebot für Senioren auf der Fläche zwischen dem Sportplatz Rangenbergstraße und der Leuchte

09.09.2014 · Aktualisiert: 28.02.2020

Anregung an den Magistrat vom 09.09.2014, OM 3410 entstanden aus Vorlage: OF 255/16 vom 08.07.2014 Betreff: Bewegungsangebot für Senioren auf der Fläche zwischen dem Sportplatz Rangenbergstraße und der Leuchte Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob auf der Fläche zwischen dem Sportplatz Rangenbergstraße und der Leuchte ein Bewegungsangebot für Senioren eingerichtet werden kann. Begründung: Es sollen auf öffentlicher Fläche motorische Fitnessangebote, unter Berücksichtigung der besonderen Fähigkeiten und Defizite von älteren Menschen, gemacht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.12.2014, ST 1517 Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2015, ST 467 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Anforderungstaster für sehbehinderte Menschen an den Querungsstellen mit Lichtsignalanlage Vilbeler Landstraße/Kilianstädter Straße und Pfortenstraße/Baumertstraße nachzurüsten

12.05.2014 · Aktualisiert: 25.02.2020

Anregung an den Magistrat vom 12.05.2014, OM 3134 entstanden aus Vorlage: OF 246/11 vom 06.04.2014 Betreff: Anforderungstaster für sehbehinderte Menschen an den Querungsstellen mit Lichtsignalanlage Vilbeler Landstraße/Kilianstädter Straße und Pfortenstraße/Baumertstraße nachzurüsten Der Magistrat wird aufgefordert, für sehbehinderte Menschen an den Lichtsignalanlagen der Querungsstellen Vilbeler Landstraße/Kilianstädter Straße und Pfortenstraße/Baumertstraße Blindenanforderungstaster nachzurüsten. Begründung: In beiden Wohngebieten gibt es sehbehinderte Menschen. Auch eine Schule für Blindenhunde ist im Ortsteil Fechenheim-Nord beheimatet. Wenn sehbehinderte Menschen ihre Hunde von dieser Schule übernehmen, leben diese für eine Weile im Hotel in der Vilbeler Landstraße, damit die Tiere sich an die neuen Eigentümerinnen und Eigentümer gewöhnen können. Die Querungsstelle Pfortenstraße/Baumertstraße ist die am meisten genutzte Querungsstelle in Fechenheim und liegt im Zentrum von Fechenheim mit seinen Geschäften. Ampeln für sehbehinderte Menschen sind mit am Ampelmast in einer Höhe von circa 2,10 Metern montierten trichterförmigen akustischen Signalgebern ausgerüstet.
Im Normalfall müssen bei diesen Ampeln die Signale über die Fußgängergrünphase von sehbehinderten Menschen angefordert werden. Dafür ist ein Kästchen mit dem Anforderungstaster in etwa 0,85 Meter Höhe vorgesehen. Mit diesem akustischen und taktilen Signal wird im Normalfall keine Freigabe für die Fußgängerinnen und Fußgänger, sondern nur das Freigabesignal für sehbehinderte Menschen angefordert. Besteht die Möglichkeit der Anforderung der Grünphase, so ist für die sehenden Fußgängerinnen und Fußgänger ein gekennzeichneter Taster vorgesehen. Die sehbehinderten Menschen fordern durch Drücken ihres Anforderungstasters für das Freigabesignal gleichzeitig die Grünphase an. Nähern sich die sehbehinderten Menschen dem Ampelmast, so orientieren sie sich anhand des "Klopfgeräusches". Nach Erreichen des Ampelmastes ertasten die sehbehinderten Menschen mit ihrer freien Hand das Anforderungskästchen. Den Anforderungstaster für die Freigabesignale finden die sehbehinderten Menschen an dessen Unterseite. Ein während einer Grünphase betätigter Anforderungstaster aktiviert das Freigabesignal erst zur nächsten Grünphase. Eine Grundorientierung vermittelt ihm ein auf einem Vibrationsplättchen aufgebrachter, in Überquerungsrichtung weisender Pfeil. Bei einzelnen Bauformen sind Vibrationsplättchen verbaut. Das Vibrationsplättchen ist vor allem für hör- und sehbehinderte Menschen hilfreich, aber auch sehbehinderte Menschen ohne Hörbehinderung nutzen meist diese zusätzliche Information über die auf die Vibrationsplättchen aufgelegten Finger. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2014, ST 1067 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 16

Illegale Gärten im Entenbachgebiet und an der Vilbeler Landstraße

09.04.2014 · Aktualisiert: 26.11.2014

Antrag vom 09.04.2014, OF 238/16 Betreff: Illegale Gärten im Entenbachgebiet und an der Vilbeler Landstraße Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten, die wilden Gärten im Entenbachgebiet zu beordnen und dafür Sorge zu tragen, dass die Ansammlung von provisorischen Hütten, die zum Teil offensichtlich beheizt werden, und die wenig ansehnlichen Altglasanbauten, Gestelle und Schuppen, die sich zwischen zwei gepflegten Wohnstraßen befinden, entfernt werden. Begründung: Im Landschaftsschutzgebiet am Entenbach ist zwischen Taschnerstraße und Florianweg eine von der Vilbeler Landstraße aus einsehbare "Favela" entstanden, die einen ungepflegten, nicht zumutbaren Slum-Eindruck vermittelt. Da es sich immer noch um ein Landschaftsschutzgebiet handelt, ist dieser unhaltbare Zustand umgehend zu beenden. Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 16 am 06.05.2014, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 238/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 16 am 17.06.2014, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 238/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 16 am 08.07.2014, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 238/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 16 am 09.09.2014, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 238/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Es soll ein Ortstermin mit der Unteren Naturschutzbehörde vereinbart werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 16 am 30.09.2014, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 238/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 16 am 04.11.2014, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 238/16 wurde zurückgezogen.

Partei: FREIE_WÄHLER
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 16

Weitere Spender für Hundekottüten in Bergen-Enkheim

07.04.2014 · Aktualisiert: 14.05.2014

Antrag vom 07.04.2014, OF 240/16 Betreff: Weitere Spender für Hundekottüten in Bergen-Enkheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Ortsvorsteherin wird gebeten über die Presse und die Mitglieder des Ortsbeirates werden gebeten in persönlichen Gesprächen Patenschaften zu suchen, die das Befüllen der Spender für Hundekottüten übernehmen. Bei Erfolg soll nach Absprache mit dem Fachamt geprüft werden, ob folgende Standorte zu realisieren sind: 1 x Voltenseeweg, 1 x Jean-Kempf-Weg, 1 x Barbarossastraße/ Rangenbergstraße, 2 x Leuchte ( Hausnummer 31 und 56 ), 1 x Marktplatz, 1 x Nordring/ Haingasse, 1 x Nordring/Landgraben und 1 x Ludwig-Klemann-Weg/Schelmenweg. Anlage 1 (ca. 37 KB) Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 16 am 06.05.2014, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 240/16 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Annahme bei einer Enthaltung GRÜNE

Partei: WBE
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 16

Weitere Papierkörbe in Bergen-Enkheim

07.04.2014 · Aktualisiert: 14.05.2014

Antrag vom 07.04.2014, OF 242/16 Betreff: Weitere Papierkörbe in Bergen-Enkheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Ortsvorsteherin wird gebeten mit dem Grünfiächenamt und der FES zu vereinbaren, dass in folgenden Straßen Papierkörbe aufgestellt werden: Nordring/Haingasse, Ludwig-Klemann-Weg/Schelmenweg, Marktplatz, Leuchte 50, Leuchte 35 und Jean-Kempf-Weg/Eingang zur Kleingartenanlage Pfingstweide. Hinweis: An der Stadtmauer/Fritz-Schubert-Ring stehen mit dem Papierkorb an der Haltestelle derVGF 5 Papierkörbe auf ca. 60 Meter Gehweg. Drei Papierkörbe könnten ohne weiteres in den o. g. Standorten eingesetzt werden. Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 16 am 06.05.2014, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 242/16 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: WBE
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schutz der Bergen-Enkheimer Wohnbevölkerung vor Lärm und Schadstoffen nach dem Bau des Riederwaldtunnels hier: Rechtsanträge auf zusätzliche Schutzmaßnahmen entlang der Bundesautobahn 66 (Abschnitt A 66 Bergen-Enkheim) gemäß § 75 Abs. 2 HVwVfG

18.03.2014 · Aktualisiert: 14.05.2020

Anregung an den Magistrat vom 18.03.2014, OM 2991 entstanden aus Vorlage: OF 235/16 vom 12.03.2014 Betreff: Schutz der Bergen-Enkheimer Wohnbevölkerung vor Lärm und Schadstoffen nach dem Bau des Riederwaldtunnels hier: Rechtsanträge auf zusätzliche Schutzmaßnahmen entlang der Bundesautobahn 66 (Abschnitt A 66 Bergen-Enkheim) gemäß § 75 Abs. 2 HVwVfG Vorbemerkungen zur Beschreibung des Ist-Zustandes und Prognose: Für den östlichen - schon seit 1978 in Betrieb befindlichen - Abschnitt der A 66 bei Bergen-Enkheim beziehungsweise Fechenheim-Nord wurde 1973 ein Planfeststellungsbeschluss erlassen. Zu diesem Zeitpunkt gab es im Vergleich zu heute weder festgelegte Lärm- noch Schadstoffgrenzwerte. Aufgrund der Tatsache, dass die A 66 seit über 35 Jahren am Hessen-Center endet, weil der Weiterbau nicht, wie ursprünglich geplant, vorankam und immer noch nicht absehbar ist, fahren heute nach neuester Zählung lediglich circa 22.000 Kfz am Tag auf diesem Teilstück. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um reinen Pendlerverkehr. Insbesondere nachts ist praktisch kaum Verkehr festzustellen. Gleichzeitig muss nach Eröffnung des Riederwaldtunnels künftig mit bis zu 100.000 Kfz pro Tag - also quasi fast einer Verfünffachung der Verkehrsbelastung gegenüber heute - gerechnet werden, wobei der Anteil des Schwerverkehrs sich laut neuester Verkehrsuntersuchung (VU-Prognosehorizont 2025) von heute circa 600 auf dann weit über 6.000 Kfz pro Tag verzehnfachen wird. Dabei bestehen, bezogen auf den in dieser VU von offizieller Seite prognostizierten Anteil des Schwerverkehrs, an der Einstufung der A 66 als "Regional-" beziehungsweise "Pendlerautobahn" sehr begründete Zweifel. So wird mit der Anbindung der A 66 eine neue parallele Fernstraßenverbindung zu den bestehenden Autobahnen A 3 und A 5 aus nord-östlicher Richtung nach Frankfurt beziehungsweise ins Rhein-Main-Gebiet geschaffen, welche - entgegen der Darstellung in der VU - nicht ohne Wirkung beim Fernverkehr bleiben wird. Schließlich wird sich die künftig durchgehend befahrbare Bundesautobahn 66 Frankfurt - Fulda/A 7 nach eigener Aussage des Hessischen Verkehrsministeriums zu einer "wichtigen Ost-West-Achse im innerdeutschen und innereuropäischen Verkehr" entwickeln. Das heißt, während heute nachts auf diesem Abschnitt - insbesondere aufgrund des nicht vorhandenen Schwerverkehrs - noch im wahrsten Sinne des Wortes "Nachtruhe" herrscht, muss künftig mit hohem Schwer- beziehungsweise Transitverkehrsaufkommen gerechnet werden. Für die in Bergen-Enkheim lebende Wohnbevölkerung wie auch für die hier betroffenen Einrichtungen wie Schulen, Kindergärten und Altenwohnanlagen ist also nicht der seitens der Landesstraßenbaubehörde Hessen Mobil hervorgehobene Unterschied der prognostizierten Lärmbelastung zwischen der Prognose 2015 und der Prognose 2025 von circa 1 dB(A) relevant, sondern der Unterschied zu den heutigen Lärmbelastungen. Insbesondere können Argumentationshilfen auf Basis der 80er-Jahre als inzwischen überholt und damit nach aktuellen Maßgaben als falsche Basis angesehen werden. So muss im Bereich Bergen-Enkheims im wahrsten Sinne des Wortes "über Nacht" von einer Lärmzunahme gegenüber heute von mehr als 20 dB(A) und tagsüber immer noch von circa 10 dB(A) (Vervierfachung des Verkehrs = 6 dB(A) und Verzehnfachung des Lkw-Verkehrs = circa 10 dB(A) bezogen auf Schwerverkehrslärm) zusätzlich ausgegangen werden. Im Moment gibt es nachts praktisch keinen relevanten Nachtverkehr (weder Pkw- noch Lkw-Verkehr), sodass die Lärmzunahme gegenüber heutigen Verhältnissen entsprechend gravierend ausfallen wird. Da es sich hier bezogen auf den damaligen Planfeststellungsbeschluss durchaus "um damals noch nicht voraussehbare gravierende Veränderungen handeln" wird, kann davon ausgegangen werden, dass, wie im Falle Bornheims, auch den betroffenen Bewohnern Bergen-Enkheims nun im Zusammenhang mit der Anbindung der A 66 an die A 661 "ergänzende Maßnahmen" zugestanden werden müssen. Nicht nur der Lärm, sondern auch die künftige Schadstoffbelastung bereitet den Betroffenen große Sorgen. So wird sich die Schadstoffbelastung, wie im Falle des Lärms gegenüber heute, ebenso drastisch erhöhen. Zudem liegt Bergen-Enkheim im direkten Ausbreitungsbereich des Ostportals des einen Kilometer langen, nicht gefilterten Riederwaldtunnels, bezogen auf die Hauptwindrichtung aus Südwest. Extrem betroffen davon werden insbesondere außer dem Hessen-Center die benachbarte Riedparksiedlung, das Wohngebiet Enkheim und außer dem Kleingartengebiet Pfingstweide mit dem Wohnbereich der Philipp-Puth-Straße auch das Wohngebiet der Leuchte sein. Dies gilt auch für die zu erwartenden extremen Schadstoffkonzentrationen im Bereich der Brücken. Vor allem für Familien mit Kindern, aber auch Schul- und Kindergartengruppen und alle anderen Erholungssuchenden sind dies die einzigen Querungsmöglichkeiten, um unter anderem zum allseits beliebten Heinrich-Kraft-Park zu gelangen. Die dramatische Lärm- und Schadstoffzunahme trifft aber nicht nur die Wohnbereiche Bergen-Enkheims massiv, sondern selbstverständlich auch den Bereich des Wohngebietes Fechenheim-Nord sowie den gesamten Enkheimer und Fechenheimer Wald als wesentliche Teile des östlichen Frankfurter GrünGürtels und somit die dort eingerichteten und von der Bevölkerung angenommenen unentbehrlichen Erholungsparks im Frankfurter Osten, insbesondere den Bergen-Enkheims. Es trifft zwar zu, dass der Bereich Bergen-Enkheim nicht Bestandteil der Baurechtsschaffung für den Riederwaldtunnel ist. Dies gilt aber selbstverständlich auch für Bereiche Bornheims, Seckbachs und des Riederwaldes (unter anderem Bereich Seckbachtalbrücke, Erlenbruchbrücke), welche ebenfalls außerhalb des Planfeststellungsgebiets liegen, aber trotzdem nun sogenannte "ergänzende Maßnahmen" zum Lärmschutz erhalten. Betroffene Bürger hatten 2007, im Bereich der 1980 planfestgestellten A 661, Rechtsanträge für nachträgliche Schutzmaßnahmen gestellt und erreicht, dass das Land Hessen entgegen ursprünglicher Absicht beispielsweise erstmals Lärmberechnungen für Bornheim durchführte und dabei deutliche Grenzwertüberschreitungen nach Anbindung der A 66 (Riederwaldtunnel) einräumen musste. Aus diesen Anträgen gingen schließlich die oben genannten "ergänzenden Maßnahmen" hervor. Die Lärmmaßgaben entsprechen dem technischen und auch "sozialen" Entsprechungen von vor dreißig Jahren. Daher wird der Magistrat aufgefordert, gegenüber Hessen Mobil zu beantragen, einerseits die Lärm- und Schadstoffbelastung im Bereich der bereits heute in Betrieb befindlichen Autobahn A 66 im Bereich Bergen-Enkheim zu ermitteln und diese den künftigen Belastungen gegenüberzustellen. Anderseits sind zusätzlich Schutzmaßnahmen vor den zu erwartenden Lärm- und Schadstoffbelastungen infolge der Anbindung der A 66 an die A 661 entsprechend den heute gültigen Lärm- und Schadstoffgrenzwerten zu planen. Der Magistrat wird weiterhin aufgefordert, analog den bereits 2007 von Anliegern Bornheims, Seckbachs und des Riederwaldes im Bereich der 1980 planfestgestellten A 661 erfolgreich gestellten Anträgen, im Interesse eigener betroffener städtischer Einrichtungen im Bereich Bergen-Enkheims ebenfalls Rechtsanträge für zusätzliche Schutzmaßnahmen im Zusammenhang mit der Anbindung der A 66 an das Land Hessen zu richten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2014, ST 832 Aktenzeichen: 79 2

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 16

Zustand des Kreuzungsbereichs der Straße .Am Hessen-Center.

21.02.2014 · Aktualisiert: 01.04.2014

Antrag vom 21.02.2014, OF 229/16 Betreff: Zustand des Kreuzungsbereichs der Straße "Am Hessen-Center" Die Ortsvorsteherin wird gebeten, mit dem Betreiber des Hessen-Center (diese Straße ist im Eigentum des Center-Betreibers) Kontakt aufzunehmen, mit dem Ziel, den Kreuzungsbereich der Straße "Am Hessen-Center" zu erneuern. Dies betrifft einerseits die Erneuerung der Markierungen, insbesondere aber ein Absenken der viel zu hohen Bordsteinkanten an den Überwegen. Begründung: Für Fußgänger und vor allem Ältere Menschen oder Frauen mit Kinderwagen sind die Borsteinkanten zu den Zebrastreifen viel zu hoch. Hier ist die Gefahr sehr groß, dass man stolpert. Ebenfalls sind die Markierungen der Zebrastreifen zu erneuern, das sie so gut wie nicht mehr zu erkennen sind. (Siehe hierzu auch die Bilder auf der Rückseite des Antrages Anlage 1 (ca. 3,9 MB) Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 16 am 18.03.2014, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 229/16 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 16

Aufstellung eines Abfallbehälters in der Vilbeler Landstraße

12.02.2014 · Aktualisiert: 01.04.2014

Antrag vom 12.02.2014, OF 227/16 Betreff: Aufstellung eines Abfallbehälters in der Vilbeler Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in der Vilbeler Landstraße im Bereich des Ärzte- und Geschäftshauses Nr. 255 einen Abfallbehälter nebst Spender für Hundekottüten aufzustellen Begründung: Der o.g. Bereich sowie die angrenzenden Streuobstwiesen werden sehr stark von Hundehaltern zum Ausführen Ihrer Hunde genutzt. Verhalten sich diese im öffentlichen Straßenraum noch einigermaßen diszipliniert, was die Beseitigung des Hundekots betrifft, fallen die Hemmungen, wenn der gepflasterte Bürgersteig verlassen wird. Die Grünanlagen in dem parallel zur Casimirstraße verlaufenden Fußweg und die angrenzenden Wiesen sind von Hundekot übersät. Da aber ein Abfallbehälter in erreichbarer Nähe fehlt, wird manche "Hinterlassenschaft" der Hunde zwar noch verpackt aber in den Büschen entsorgt. Dieser Bereich ist Start und Ziel für den dort beheimateten Waldkindergarten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 16 am 18.03.2014, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 227/16 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 16

Änderung der Grünphase der Ampelanlage Vilbeler Landstraße

12.02.2014 · Aktualisiert: 01.04.2014

Antrag vom 12.02.2014, OF 228/16 Betreff: Änderung der Grünphase der Ampelanlage Vilbeler Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, ) die Grünphase für die Fußgänger an der Ampelanlage Vilbeler Landstraße in Höhe Nordring zu verlängern. ) eine Rotlichtampel anzubringen, die Richtung Nordring ausgerichtet ist. Begründung: Autofahrer fahren auch noch bei Rotlicht über diese Ampel hinweg, wenn bereits für Fußgänger "grün" angezeigt wird. Fußgänger können erst sicher die Straße überqueren, wenn wirklich die Fahrzeuge still stehen. Dadurch "verkürzt" sich die Grünphase und die Fußgängerampel zeigt bereits wieder "rot" bevor ältere und langsam laufende Personen oder Kinder die andere Straßenseite erreicht haben. Auch wird von Autofahrern die aus dem Nordring nach links in die Vilbeler Landstraße einbiegen die Ampel bei "rot" zu spät erkannt, weil diese sich hauptsächlich auf eine Lücke in dem fließenden Verkehr konzentrieren. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 16 am 18.03.2014, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 228/16 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Einrichtung eines Fußgängerüberweges auf der Leuchte in Höhe der Arnswalder Straße

29.10.2013 · Aktualisiert: 26.02.2020

Anregung an den Magistrat vom 29.10.2013, OM 2612 entstanden aus Vorlage: OF 204/16 vom 14.10.2013 Betreff: Einrichtung eines Fußgängerüberweges auf der Leuchte in Höhe der Arnswalder Straße Der Magistrat wird aufgefordert, auf der Leuchte in Höhe der Arnswalder Straße einen Fußgängerüberweg einzurichten. Begründung: Der bebaute Teil der Leuchte ist eine schnurgerade Straße, die - gerade im Bereich zwischen Arnswalder Straße und ihrem Ende - auch recht schnell befahren wird, um die Grünphasen an der Vilbeler Landstraße auszunutzen. Aus den umliegenden großen Wohneinheiten gibt es andererseits häufiger den Bedarf, die Leuchte in diesem Bereich zu queren, um zum Beispiel die Bushaltestelle der Linie 42 in Richtung Bergen zu erreichen. Gerade ältere Mitbürger fühlen sich hier beim Queren der Leuchte nicht sicher und würden einen Fußgängerüberweg sehr begrüßen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.12.2013, ST 1790 Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2014, ST 650 Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2014, ST 1170 Aktenzeichen: 32 1

OA (Anregung Ortsbeirat)

Bereitstellung von Mitteln zur Einrichtung einer Blinden-Ampelanlage an der Fußgängerquerung der Vilbeler Landstraße in Höhe Verbindungsweg Kirchgasse/Vilbeler Landstraße nach Haus Nr. 177 zur Bushaltestelle des 43er Busses auf der Südseite der Vilbeler L

29.10.2013 · Aktualisiert: 25.11.2020

Anregung vom 29.10.2013, OA 432 entstanden aus Vorlage: OF 201/16 vom 14.10.2013 Betreff: Bereitstellung von Mitteln zur Einrichtung einer Blinden-Ampelanlage an der Fußgängerquerung der Vilbeler Landstraße in Höhe Verbindungsweg Kirchgasse/Vilbeler Landstraße nach Haus Nr. 177 zur Bushaltestelle des 43er Busses auf der Südseite der Vilbeler Landstraße und schnellstmögliche Ausführung derselben Antrag der FREIEN WÄHLER vom 26.09.2013, NR 710 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Vorlage NR 710 wird der nachfolgende Plan angefügt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 26.09.2013, NR 710 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 24.01.2014, B 19 Bericht des Magistrats vom 04.07.2014, B 236 Antrag vom 19.09.2016, OF 63/16 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Versandpaket: 06.11.2013 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des Verkehrsausschusses am 05.11.2013, TO I, TOP 6 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage NR 710 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 2. Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage OA 432 nicht die erforderliche Mehrheit erreicht hat und somit abgelehnt ist. Abstimmung: zu 1. SPD, LINKE. und FDP gegen FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) sowie Piraten (= Ablehnung); CDU und GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) LINKE. (= vereinfachtes Verfahren) Piraten (= Ablehnung) CDU, GRÜNE, SPD und FDP (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) 25. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 12.11.2013, TO I, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage NR 710 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 2. Die Vorlage OA 432 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP gegen FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) sowie Piraten (= Ablehnung) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD und LINKE. (= vereinfachtes Verfahren) sowie FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme); Piraten (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (NR 710 = Enthaltung, OA 432 = Annahme) NPD (NR 710 und OA 432 = Annahme) 26. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 14.11.2013, TO II, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage NR 710 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 2. Die Vorlage OA 432 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP gegen FREIE WÄHLER, RÖMER und NPD (= Annahme) sowie Piraten (= Ablehnung); ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD und LINKE. (= vereinfachtes Verfahren) sowie FDP, FREIE WÄHLER, RÖMER, ÖkoLinX-ARL und NPD (= Annahme); Piraten (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 3881, 26. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 14.11.2013 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 16

Bebauung des Neubaugebietes Leuchte

24.09.2013 · Aktualisiert: 22.10.2013

Antrag vom 24.09.2013, OF 196/16 Betreff: Bebauung des Neubaugebietes Leuchte Gemäß dem Vorschlag des Magistrats im zweiten Absatz der Stellungnahme B402 vom 12.08.2013 wird gebeten, mindestens für den Zeitraum der Erschließung und Bebauung des Neubaugebietes Leuchte die folgenden verkehrlichen Veränderungen am Knotenpunkt Leuchte / Vilbeler Landstr. vorzunehmen und die erforderlichen Mittel in den Haushalt 2014 einzustellen: - die heutige Ausfahrt aus der Leuchte auf sechs bis sieben Meter zu verbreitern und die Verkehrsinsel im Einmündungsbereich entsprechend zu verkleinern. - Die Spur für Rechtsabbieger von der Borsigallee um einen Pfeil zum Gerade ausfahren zu erweitern. - die Signalisierung der Ausfahrt Leuchte entsprechend anzupassen. Begründung: Die umfangreichen Verkehrsbewegungen mit Baufahrzeugen und schwerem Gerät müssen über die Straße "Leuchte" abgewickelt werden unter Zu-und Abfluss auf die Vilbeler Landstraße. Eine Andienung über den Fritz-Schubert-Ring verbietet sich aufgrund des Nadelöhrs am Ende (Röhrborngasse) vollends und wäre technisch gar nicht möglich. Es ist aber auch eine (teilweise) Abwicklung über die engen Straßen Barbarossastraße und Triebstraße kaum denkbar und den Anwohnern nicht zumutbar. Als Alternative bietet sich somit nur noch die zügige planerische Umgestaltung des "Knoten Vilbeler Landstraße / Borsigallee an. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 16 am 24.09.2013, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 196/16 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE und FREIE WÄHLER gegen WBE und SPD (= Annahme)

Partei: SPD
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Einbeziehung des Park-and-ride-Parkhauses in die neu geplante Ausfahrt der A 66 in Richtung Borsigallee/Friesstraße, komplementär zur bestehenden Zufahrt aus Richtung Borsigallee und Kruppstraße

02.09.2013 · Aktualisiert: 25.09.2020

Anregung an den Magistrat vom 02.09.2013, OM 2462 entstanden aus Vorlage: OF 186/16 vom 25.06.2013 Betreff: Einbeziehung des Park-and-ride-Parkhauses in die neu geplante Ausfahrt der A 66 in Richtung Borsigallee/Friesstraße, komplementär zur bestehenden Zufahrt aus Richtung Borsigallee und Kruppstraße Der Magistrat wird aufgefordert, sich in den Planungen zur Umgestaltung der Ausfahrt der A 66 in Enkheim im Zusammenhang mit dem Riederwaldtunnel für eine direkte Anbindung des Park-and-ride-Parkhauses an die Autobahn einzusetzen. Die bisherigen Zufahrtswege aus Richtung Borsigallee und Kruppstraße sind beizubehalten. Begründung: Bisher kann das Park-and-ride-Parkhaus nur über die Stauzone Borsigallee erreicht werden. Eine Verkehrsentlastung zu Berufsverkehrszeiten in diesem Bereich durch das Park-and-ride-Parkhaus ist deshalb nur fiktiv. Eine maßgebliche Entlastung des Zugangsverkehrs nach Frankfurt wie auch eine bessere Auslastung des Parkhauses könnte aber erreicht werden, wenn das Park-and-ride-Parkhaus auch bereits vor dem Einbiegen in die Borsigallee zugänglich wäre. Verbunden damit wäre dann von dort aus auch eine bessere Verkehrsanbindung an die U 4/U 7-Haltestelle und eine Reduzierung des Parksuch- und Schleichverkehrs in Enkheims Wohnstraßen. Dies kann jedoch keineswegs auf Kosten der bisherigen Zufahrtswege aus Richtung Borsigallee und Kruppstraße geschehen. Bei deren Wegfall wäre ein weiteres Zuparken der angrenzenden Wohnstraßen zu befürchten, wenn den Pendlern über Vilbeler Landstraße und Leuchte ein direkter Zufahrtsweg gar nicht mehr zur Verfügung steht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2013, ST 1734 Aktenzeichen: 66 3

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Entschärfung der Verkehrssituation längs der Bundesstraße B 521 nördlich von Bergen

27.08.2013 · Aktualisiert: 01.10.2020

Anregung an den Magistrat vom 27.08.2013, OM 2384 entstanden aus Vorlage: OF 184/16 vom 27.05.2013 Betreff: Entschärfung der Verkehrssituation längs der Bundesstraße B 521 nördlich von Bergen Der Magistrat wird aufgefordert, in Zusammenarbeit mit den eventuell beteiligten Bundesbehörden umgehend Maßnahmen einzuleiten und umzusetzen, damit zukünftig eine Fußgängerquerung der Bundesstraße B 521 nördlich von Bergen ohne lebensbedrohliche Gefährdungen möglich wird. Begründung: Inzwischen hat es allein auf dem nördlich von Bergen verlaufenden Bundesstraßenabschnitt drei Todesopfer gegeben, letztmals am 4. Mai 2013. Da der nördlich gelegene Landschaftsbereich als Ausflugsgebiet genutzt wird, besteht hier latente Gefahr weiterer tragischer Unfälle. Diese ist unverzüglich durch geeignete Maßnahmen, beispielsweise einer gesicherten Fußgängerquerung, zu verhindern. Eine Maßnahme könnte unter anderem eine Bedarfsampel sein, wie es sie bereits im Bereich Vilbeler Landstraße im Enkheimer Wald gibt. Insbesondere sind die Erfahrungen der Verkehrsexperten hier einzubringen, damit eine Personengefährdung ausgeschlossen wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2013, ST 1706 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 16

Nichts hält so lange, wie ein Provisorium . umfassende Verkehrsleitplanung für Bergen-Enkheim vor Beginn der Bauarbeiten im Neubaugebiet .Leuchte.

22.04.2013 · Aktualisiert: 23.05.2013

Antrag vom 22.04.2013, OF 177/16 Betreff: Nichts hält so lange, wie ein Provisorium - umfassende Verkehrsleitplanung für Bergen-Enkheim vor Beginn der Bauarbeiten im Neubaugebiet "Leuchte" Präambel: Das kurz vor der Bebauung stehende Neubaugebiet "Leuchte" wurde bereits in den 60er Jahren des letzten Jahrhunderts geplant. Die unzureichende verkehrliche Erschließung dieses Neubaugebietes wurde bereits in den 70er Jahren mit dem damals baurechtlich sehr anfechtbaren Lückenschluß zwischen dem Ende der Leuchte an der Justizsiedlung und dem Fritz-Schubert-Ring zur Erschließung, des zur Zeit der Fertigstellung ebenfalls noch gar nicht baurechtlich genehmigten Schwimmbades gelegt. Der Lückenschluß nach Bergen wurde durch die Hangbrücke zwischen Fritz-Schubertring und "Im Sperber" bei der Erschließung des Baugebietes "Pfingstborn II" Anfang der 70er Jahre vollzogen, obwohl die "innerörtliche Verbindungsstraße" in der sehr schmalen Einbahnstraßen-Altstadtgasse "Röhrborngasse" mitten auf der Marktstraße, kurz vor dem Engpaß am Berger Rathaus endet. Im Laufe der Jahre hat sich diese, nach dem damaligen Romero-Plan vorläufige, heutige "Grundnetzstraßenverbindung" zu einem sehr viel genutzten Schleichweg entwickelt, der nur über die Röhrborngasse nach Norden abfließen kann. Das kann mit dem zu erwartenden Anliegerverkehr aus dem Neubaugebiet "Leuchte" und der geplanten Öffnung der Leuchte in die Borsigallee so nicht bleiben. Anbei zwei Fotos aus der Röhrborngasse. Der Ortsbeirat wolle beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der Magistrat wird beauftragt für Bergen-Enkheim vor Beginn der Bauarbeiten zum Neubaugebiet "Leuchte" in Abstimmung mit dem Ortsbeirat 16 ein schlüssiges Verkehrskonzept für die Verkehrsleitplanung in Bergen-Enkheim zu erstellen, mit dem der Durchgangsverkehrs aus den Wohngebieten ferngehalten wird und insbesondere das Nadelöhr "Röhrborngasse" entlastet wird. Dabei ist auch zu klären, inwieweit die seit Jahrzehnten geplante Umgehungsstraße "Westumgehung Bergen-Enkheim/Ostumfahrung Seckbach" die Verkehrssituation im Frankfurter Osten auch unter Einbeziehung des zu erwartenden zusätzlichen Verkehrs mit dem Lückenschluß der A66/A661 entlasten könnte. Begründung: In Bergen-Enkheim beruht die Verkehrsleitung zum größten Teil auf Planungen aus den 70er und 80er Jahren des letzten Jahrhunderts. Es gibt ein Netz von Einbahnstraße, das zum Teil nicht mehr sinnvoll ist und eher mehr Verkehr generiert als verhindert. Es wurden große, zum Teil regelrecht abgeschottete Neubaugebiete, wie "Am Rosenträger" und "Hinter den Obergärten" erschlossen und bebaut, die den Anliegerverkehr vervielfacht haben, aber über den älteren Stadtkern erschlossen werden. Dazu kommen das "Hessencenter" und das Unterzentrum an der Victor-Slotosch-Straße, das am Ortsende "gefangene" Schwimmbad und die Riedschule, die alle sehr viel Verkehr generieren. Aller innerörtlicher Verkehr nach Norden wird über den steilen Neuen Weg, die noch steilere Röhrborngasse und die Leuchte/FritzSchubert-Ring/Röhrborngasse abgewickelt. Dazu kommt der beständig zunehmende Schleichverkehr aus der Vilbeler Landstraße, um den Bogen um Bergen-Enkheim Richtung Norden abzukürzen und die vielen Ampeln zu umgehen. Es muss deshalb eine Lösung gefunden werden, um das wie in einem Sack durch das Naturschutzgebiet gefangene Enkheim vom Schleichverkehr zu entlasten, damit der Anliegerverkehr sinnvoll und lärmschonend abgewickelt und der Schleichverkehr aus Bergen- Enkheim ferngehalten werden kann. Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 16 am 14.05.2013, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 177/16 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, WBE, SPD und Fraktionslos gegen FREIE WÄHLER (= Annahme)

Partei: FREIE_WÄHLER
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Weitere Bushaltestelle der Linie 551 im Nordring/Ecke Vilbeler Landstraße

09.04.2013 · Aktualisiert: 26.05.2020

Anregung an den Magistrat vom 09.04.2013, OM 2110 entstanden aus Vorlage: OF 172/16 vom 22.03.2013 Betreff: Weitere Bushaltestelle der Linie 551 im Nordring/Ecke Vilbeler Landstraße Der Magistrat wird gebeten, in Verhandlungen mit dem RMV die Einrichtung einer weiteren Bushaltestelle der Linie 551 beidseits im Bereich Nordring/Ecke Vilbeler Landstraße zu erreichen, damit die Anwohner des Neubaugebietes und Patienten der Praxis für Fachärzte in der Vilbeler Landstraße 225 nicht den weiten Weg von der Haltestelle der Linie 551 im Landgraben/Nordring laufen müssen. Begründung: Viele ältere Bürgerinnen und Bürger suchen diese Praxis für Fachärzte auf - eine weitere Haltestelle im Nordring/Ecke Vilbeler Landstraße würde das kundenfreundliche Verhalten des RMV ergänzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.07.2013, ST 1029 Stellungnahme des Magistrats vom 20.12.2013, ST 1791 Aktenzeichen: 92 13

OA (Anregung Ortsbeirat)

Öffnung der Straße Leuchte mit Baubeginn im Baugebiet Leuchte

09.04.2013 · Aktualisiert: 21.01.2014

Anregung vom 09.04.2013, OA 362 entstanden aus Vorlage: OF 170/16 vom 22.03.2013 Betreff: Öffnung der Straße Leuchte mit Baubeginn im Baugebiet Leuchte Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Straße Leuchte während der Bauzeit so zu öffnen, dass eine Einfahrt in diese von der Borsigallee und von der Vilbeler Landstraße aus Richtung Bergen möglich ist, damit der Quell- und Zielverkehr des Baugebietes mit schwerem Gerät und Baumaterial nicht durch die Barbarossastraße oder Riedstraße geführt werden muss. Begründung: Es ist bekannt, dass die Nutzung der Barbarossastraße und Riedstraße für jedermann im Rahmen der Widmung und der verkehrsrechtlichen Vorschriften gestattet ist (Gemeingebrauch, § 14 HStrG). Beide Straßen sind jedoch für den Quell- und Zielverkehr des Baugebietes Leuchte nicht ausgerichtet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 12.08.2013, B 402 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 17.04.2013 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des Verkehrsausschusses am 28.05.2013, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 362 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, Piraten und RÖMER (= Annahme) sowie FREIE WÄHLER (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 3152, 20. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 28.05.2013 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Lkw-Durchfahrtsverbot in Seckbach kontrollieren

18.03.2013 · Aktualisiert: 04.02.2021

Anregung an den Magistrat vom 18.03.2013, OM 2086 entstanden aus Vorlage: OF 166/11 vom 25.02.2013 Betreff: Lkw-Durchfahrtsverbot in Seckbach kontrollieren Der Magistrat wird aufgefordert, das Durchfahrtsverbot für Lastkraftwagen und Busse an sämtlichen Zufahrtsstraßen nach Seckbach verstärkt zu kontrollieren. In der Gelastraße, der Straße Im Trieb sowie der Nußgartenstraße ist zusätzlich das Durchfahrtsverbot für Busse zu kontrollieren. Kontrollen sind in folgenden Bereichen durchzuführen: - Seckbacher Landstraße/Heinz-Herbert-Karry-Straße/Wilhelmshöher Straße - Vilbeler Landstraße/Wilhelmshöher Straße - Berger Weg/Nußgartenstraße - Gwinnerstraße/Gelastraße - Flinschstraße/Gelastraße/Im Trieb Begründung: Wegen der Enge der Seckbacher Straßen wurde für schwere Kraftfahrzeuge zu Recht vor Jahren ein Durchfahrtsverbot durch den Stadtteil ausgewiesen. Allerdings sind die aufgestellten Verbotsschilder offensichtlich für Lkw- und Busfahrer längst kein Hinderungsgrund mehr, die Strecke durch den Stadtteil zwecks Wegeabkürzung zu durchfahren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2013, ST 926 Antrag vom 30.03.2015, OF 318/11 Anregung an den Magistrat vom 27.04.2015, OM 4111 Aktenzeichen: 32 4

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 16

Bank auf die Nordseite des Jean-Kempf-Weges in Enkheim und Instandsetzung des Weges bis weit in den Enkheimer Wald hinein

31.12.2012 · Aktualisiert: 29.01.2013

Antrag vom 31.12.2012, OF 158/16 Betreff: Bank auf die Nordseite des Jean-Kempf-Weges in Enkheim und Instandsetzung des Weges bis weit in den Enkheimer Wald hinein Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten, am Jean-Kempf-Weg mittig zwischen der Vilbeler Landstraße und dem Eingang zur Kleingartenanlage auf der Nordseite eine Bank aufzustellen und den gesamten Weg bis weit in den Wald hinein im zeitigen Frühjahr so auszubessern und instand zu setzen, dass auch alte Menschen mit Rollator, Behinderte und Radfahrer diesen Weg ungefährdet nutzen können, um in die Natur und den Wald zu gelangen. Begründung: Der Jean-Kempf-Weg ist ein von vielen Bergen-Enkheimern gern genutzter Weg in den Wald und zum Geflügelzüchter- und Kleingartenverein. Sein Zustand ist, insbesondere im befahrbaren Teil und im Wald, in beklagenswertem und für Behinderte gefährlichem Zustand. Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 16 am 16.01.2013, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 158/16 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Hierbei soll berücksichtigt werden, dass im Frühjahr der Volkslauf über den Jean-Kempf-Weg geführt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FREIE_WÄHLER
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kreisverkehr Altenhöferallee/Riedbergallee

02.11.2012 · Aktualisiert: 19.10.2020

Anregung an den Magistrat vom 02.11.2012, OM 1688 entstanden aus Vorlage: OF 172/12 vom 21.10.2012 Betreff: Kreisverkehr Altenhöferallee/Riedbergallee Vorgang: OM 1231/12 Der Magistrat wird gebeten, sich bei der Neuplanung des Kreisverkehres an der Altenhöferallee/Ecke Riedbergallee am Kreisverkehr in der Vilbeler Landstraße an der Einmündung der Victor-Slotosch-Straße zu orientieren. Insbesondere sollte der Radweg von der Fahrbahn durch kleinere Verkehrsinseln getrennt werden. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, den Ortsbeirat frühzeitig über die Planung zu informieren, insbesondere vor dem Hintergrund der Vorlage OM 1231. Falls möglich, sollte der Umbau vor dem Riedbergzentrum und des Kreisels in einem Gesamtkonzept umgesetzt werden. Begründung: Durch die Trennung des Radwegs von der Fahrbahn wird die Verkehrssicherheit deutlich erhöht. Radfahrer im Kreisel sind geschützt und abbiegende Fahrzeuge können die Radfahrer viel besser sehen, weil der tote Winkel minimiert wird. Auch die Erfahrungen in anderen Städten zeigen, dass sich diese Form des Kreisverkehres positiv auf die Unfallzahlen auswirkt und die gefahrene Geschwindigkeit deutlich reduziert wird (siehe auch: http://www.rostock-heute.de/kreisverkehr-luetten-klein/37152). Der Umbau des Kreisels betrifft auch die Altenhöferallee vor dem Riedbergzentrum, weshalb es sinnvoll erscheint, hier eine Gesamtplanung für einen Umbau zu erstellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.05.2012, OM 1231 Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2013, ST 547 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 12 am 15.03.2013, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Blinden- und sehbehindertengerechte Barrierefreiheit im Bereich U-Bahn-Station Enkheim/Hessencenter

30.10.2012 · Aktualisiert: 22.10.2020

Anregung an den Magistrat vom 30.10.2012, OM 1643 entstanden aus Vorlage: OF 148/16 vom 16.10.2012 Betreff: Blinden- und sehbehindertengerechte Barrierefreiheit im Bereich U-Bahn-Station Enkheim/Hessencenter Der Magistrat wird aufgefordert, die Verkehrssituation im Hinblick auf eine blinden- und sehbehindertengerechte Barrierefreiheit, besonders im Bereich der Kreuzung Borsigallee/Vilbeler Landstraße/Leuchte, zu überprüfen und geeignete technische Maßnahmen zu treffen, um an erforderlichen Stellen, vorrangig an der Endhaltestelle der U-Bahn-Station Enkheim mit Umsteigemöglichkeiten in verschiedene Buslinien, ein ungefährdetes Erreichen des nahegelegenen Hessencenters (unter anderem mit einer Augenarztpraxis) zu gewährleisten. Begründung: Der angesprochene Bereich wird von vielen blinden beziehungsweise sehbehinderten Menschen täglich frequentiert. Deshalb ist es notwendig, die angesprochene Barrierefreiheit zu schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2013, ST 175 Stellungnahme des Magistrats vom 08.07.2013, ST 1028 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Parkmarkierungen auf dem mittleren Parkstreifen der Leuchte

25.09.2012 · Aktualisiert: 02.08.2013

Anregung an den Magistrat vom 25.09.2012, OM 1577 entstanden aus Vorlage: OF 133/16 vom 07.08.2012 Betreff: Parkmarkierungen auf dem mittleren Parkstreifen der Leuchte Der Magistrat wird aufgefordert, den mittleren Parkstreifen der Leuchte zwischen Vilbeler Landstraße und Rumpenheimer Straße mit Parkmarkierungen zu versehen. Begründung: In der Leuchte könnten etliche Parkplätze gewonnen werden, wenn durch eine Unterteilung des Parkstreifens mittels Markierungen die einzelnen Plätze gekennzeichnet würden. Viele Autofahrer parken so großzügig schräg oder mit so viel Abstand, dass sie mit einem Kleinwagen zwei mögliche Parkplätze blockieren. Andere parken so dicht an schon parkenden Wagen, dass die Besitzer kaum noch ins Auto steigen können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.01.2013, ST 91 Beratung im Ortsbeirat: 16 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Durchgehend Tempo 30 ab dem Kreisel in der Victor-Slotosch-Straße

25.09.2012 · Aktualisiert: 02.08.2013

Anregung an den Magistrat vom 25.09.2012, OM 1604 entstanden aus Vorlage: OF 138/16 vom 09.09.2012 Betreff: Durchgehend Tempo 30 ab dem Kreisel in der Victor-Slotosch-Straße Der Magistrat wird aufgefordert, auf der Victor-Slotosch-Straße zwischen der Vilbeler Landstraße und der Bessemerstraße Tempo 30 einzurichten. Begründung: Maßgeblich wegen der zahlreichen Einfahrten und Verkehrsüberwege im Bereich der Discountermärkte wurde vor einiger Zeit Tempo 30 in der Victor-Slotosch-Straße eingeführt. Nun, nachdem der Kreisel fertiggestellt ist, fällt auf, dass die ersten rund 100 Meter der Straße nicht entsprechend ausgeschildert sind, obwohl hier die meisten Menschen wohnen. Dies sollte unbürokratisch noch nachgeholt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2013, ST 33 Beratung im Ortsbeirat: 16 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 16

Sachstand der Planung für den zweiten Kreisverkehr Kreuzungsbereich Leuchte/Vilbeler Landstraße/Borsigallee und Triebstraße

25.09.2012 · Aktualisiert: 08.11.2012

Antrag vom 25.09.2012, OF 143/16 Betreff: Sachstand der Planung für den zweiten Kreisverkehr Kreuzungsbereich Leuchte/Vilbeler Landstraße/Borsigallee und Triebstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu berichten wie der Sachstand der Planung für den zweiten Kreisverkehr Leuchte .Vilbeler Landstraße, Borsigallee, Triebstraße ist. Begründung: Wenn der zweite Kreisverkehr zügig fertig gestellt wird , entfällt auch der morgendliche Stau in oben genannten Antrag . Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 07.09.2012, OF 132/16 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 16 am 25.09.2012, TO I, TOP 10 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 132/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 143/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 16 am 30.10.2012, TO I, TOP 7 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 132/16 wurde zurückgezogen. 2. Die Ortsvorsteherin wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 143/16 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: zu 2. CDU, GRÜNE, WBE, SPD und Fraktionslos gegen FREIE WÄHLER (=Ablehnung)

Partei: CDU
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 16

Einrichtung einer Fußgängerbedarfsampel an der Überquerung B.521 in Höhe der Verlängerung des Frohngrundweges Richtung Norden.

09.09.2012 · Aktualisiert: 04.10.2012

Antrag vom 09.09.2012, OF 141/16 Betreff: Einrichtung einer Fußgängerbedarfsampel an der Überquerung B 521 in Höhe der Verlängerung des Frohngrundweges Richtung Norden. Der Ortsbeirat möge beschließen; der Magistrat wir gebeten, sich im Benehmen mit den zuständigen Landesbehörden, für die Einrichtung einer Fußgängerbedarfsampel an der bezeichneten Stelle einzusetzen, vergleichbar derjenigen, die in der Vilbeler Landstraße zwischen der Autobahnbrücke A66 / Mainkur - Fechenheim eingerichtet worden ist . Begründung: Die attraktiven Ziele nördlich der B 521 (z.B. Hohe Straße, Rabenwäldchen, Berger Nord-hang, jüdischer Friedhof) können von älteren Fußgängern, Eltern in Begleitung kleinerer Kin-der -und letztere oft auf Fahrrädchen-, nur unter gefährlichen Bedingungen erreicht werden. Gerade von älteren Bergener Bürgern ist manchmal zu hören, dass sie, obwohl sie benach-bart wohnen, die Querung der Bundesstraße scheuen. Eine Fußgängerbedarfsampel, wie sie sich seit einiger Zeit an verschiedenen Stellen bewähren, könnte hier Abhilfe schaffen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 16 am 25.09.2012, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 141/16 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, WBE und Fraktionslos gegen GRÜNE und SPD (= Annahme)

Partei: SPD
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 16

Schleichverkehr durch Enkheim durch Stau vor dem Kreisel Vilbeler Landstraße/Barbarossastraße/Victor-Slotosch-Straße

07.09.2012 · Aktualisiert: 08.11.2012

Antrag vom 07.09.2012, OF 132/16 Betreff: Schleichverkehr durch Enkheim durch Stau vor dem Kreisel Vilbeler Landstraße/Barbarossastraße/Victor-Slotosch-Straße Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die morgendlichen, sich von Süden her aufbauenden und bis hinter die Ampelanlage Philipp-Puthstraße reichenden Staus so kanalisiert, aufgestellt und geleitet werden können, dass nicht schon an der Philipp-Puth-Straße clevere Fahrer, die die Stausituation von der Autobahnbrücke kommend gut übersehen können, Schleichwege über die Philipp-Puthstraße, Auerbacher Straße, Leuchte und dann quer durch Enkheim suchen, um den Stau zu umgehen. Im übrigen werden auch die anderen, nach Osten abbiegenden Wohnstraßen zur Umgehung des Staus durch Enkheim benutzt, während die mögliche Aufstellfläche vor dem Kreisel durch kaum benutzte aufwendige Fahrradwegmarkierungen eingeschränkt wird. Begründung: Der Kreisel ist für viele Autofahrer noch gewöhnungsbedürftig. Es kann aber nicht sein, dass dass der hohe Verkehrsdurchfluß auf der Vilbeler Landstraße jetzt vor dem Kreisel aufgestaut wird und sich Schleichwege durch die Wohnviertel von Enkheim sucht. Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 25.09.2012, OF 143/16 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 16 am 25.09.2012, TO I, TOP 10 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 132/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 143/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 16 am 30.10.2012, TO I, TOP 7 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 132/16 wurde zurückgezogen. 2. Die Ortsvorsteherin wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 143/16 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: zu 2. CDU, GRÜNE, WBE, SPD und Fraktionslos gegen FREIE WÄHLER (=Ablehnung)

Partei: FREIE_WÄHLER
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Pflanzung großkroniger Laubbäume auf den neu entstandenen Mittelinseln der Vilbeler Landstraße

21.08.2012 · Aktualisiert: 06.01.2021

Anregung an den Magistrat vom 21.08.2012, OM 1436 entstanden aus Vorlage: OF 128/16 vom 03.08.2012 Betreff: Pflanzung großkroniger Laubbäume auf den neu entstandenen Mittelinseln der Vilbeler Landstraße Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob auf den neu entstandenen Mittelinseln auf der Vilbeler Landstraße, zwischen Triebstraße und Voltenseestraße, die Pflanzung je eines großkronigen Laubbaumes vorgenommen werden kann, sofern deren Wuchs nicht mit bestehenden Bäumen auf privatem Grund kollidieren würde oder die Sicht (etwa vor Ampeln) einschränken würde. Begründung: Auf alten Postkartenansichten der Straße, vor dem autogerechten mehrspurigen Ausbau, ist der Bereich der Vilbeler Landstraße im Verlauf in Enkheim noch als baumbestandene Allee zu sehen, mit Baumreihen links und rechts der Straße. Wenngleich sich das so nicht mehr realisieren lässt, verspricht doch die Pflanzung großkroniger Bäume auf den Mittelinseln einen etwa vergleichbaren Charakter herbeizuführen und wäre krönender Abschluss der umfangreichen Umbauarbeiten, in die der Ortsbeirat große Hoffnungen zur Verbesserung der Lebensqualität an der Straße setzt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.11.2012, ST 1680 Aktenzeichen: 66 0

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 16

Grundstück Vilbeler Landstraße 98

03.08.2012 · Aktualisiert: 29.08.2012

Antrag vom 03.08.2012, OF 125/16 Betreff: Grundstück Vilbeler Landstraße 98 Der Ortsbeirat möge beschießen: Der Magistrat wird gebeten dem Ortsbeirat mitzuteilen, welcher Nutzung das Grundstück Vilbeler Landstraße 98 (872 m2) zugeführt werden soll. Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 16 am 21.08.2012, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 125/16 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: WBE
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Rückbau der Bushaltestellen und einer Wartehalle der ehemaligen Buslinie 940 in der Vilbeler Landstraße

12.06.2012 · Aktualisiert: 12.11.2019

Anregung an den Magistrat vom 12.06.2012, OM 1273 entstanden aus Vorlage: OF 121/16 vom 26.05.2012 Betreff: Rückbau der Bushaltestellen und einer Wartehalle der ehemaligen Buslinie 940 in der Vilbeler Landstraße Der Magistrat wird aufgefordert, 1. die Bushaltestellen zurückzubauen und die Wartehalle zu entfernen; 2. die Bürgersteige auf die vorhandene Breite auszubauen und das Parken dann auf den Bürgersteigen (wie in Bergen-Enkheim mehrfach möglich) mit Zeichen 1040-33 (Parken mit Parkscheibe in gekennzeichneten Flächen für zwei Stunden) einzurichten. Begründung: Die Bushaltestellen werden schon einige Zeit nicht mehr benutzt und die noch stehende Wartehalle ist kein Aushängeschild für Bergen-Enkheim. Das Einrichten von genehmigten Parkmöglichkeiten ist für die Gewerbetreibenden und das Ärztehaus dringend erforderlich. Die gewünschte Parkzeit von zwei Stunden soll die Dauerparker verdrängen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.09.2012, ST 1516 Aktenzeichen: 92 13

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 16

Akustische Signalanlage an den Ampelanlagen Vilbeler Landstraße/Leuchte/Borsigallee

24.04.2012 · Aktualisiert: 24.05.2012

Antrag vom 24.04.2012, OF 116/16 Betreff: Akustische Signalanlage an den Ampelanlagen Vilbeler Landstraße/Leuchte/Borsigallee Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten die auch akustisch steuerbaren, aber meistens defekten Ampelanlagen zu überprüfen und ggf. zu reparieren und dafür Sorge zu tragen, dass die akustische Steuerung verlässlich funktioniert. Begründung: Wie dem beigefügten Artikel aus der FNP vom 24.4.2012 zu entnehmen ist, scheint das ein generelles Problem dieser Steuerungsanlagen zu sein, die bei höherer Lärmbelastung aus der Umgebung nicht mehr die Quelle unterscheiden können und dann gänzlich versagen. Es kann doch nicht sein, dass an einer hoch frequentierten Straße mit oft sehr lautem Schwerlastverkehr die akustischen Steuerungssysteme für Blinde nur sehr bedingt funktionieren, aber eine Verkehrssicherheit für die Behinderten vortäuschen, die oft nicht gegeben ist. Anlage 1 (ca. 8 KB) Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 16 am 15.05.2012, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 116/16 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FREIE_WÄHLER
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 16

Informationstafeln an den Ortseingängen

29.03.2012 · Aktualisiert: 24.05.2012

Antrag vom 29.03.2012, OF 110/16 Betreff: Informationstafeln an den Ortseingängen Der Ortsbeirat stellt aus seinem Verschönerungs-Budget finanzielle Mittel für die Aufstellung von Hinweistafel für Veranstaltung zur Verfügung. Diese können von ortsansässigen Vereinen und Institutionen kostenlos für die Ankündigung Ihrer Veranstaltungen mittels Plakaten kostenlos genutzt werden. Die Kosten betragen pro Standort ca. 2.000,00 €. Der Ortsbeirat wird von den Eigentümern der in Frage kommenden Grundstücke die Genehmigung zur Aufstellung einholen. Begründung: In den meisten Gemeinden und Städten es Umlandes befinden sich an den Ortseingängen meist schön gestaltete Hinweistafeln mit Plakatierungsflächen für Feste und Veranstaltungen. Auch sind diese oft mit einem Willkommensgruß überschrieben. Mit solchen Hinweistafeln für Bergen-Enkheim sollen auch Autofahrer, die an unserem Stadtteil vorbei fahren über kulturelle Veranstaltungen in Bergen-Enkheim informiert werden und zum Besuch angeregt werden. .Als mögliche Standorte wären z.B. der Kreuzungsbereich B 521/L3209/ Erlenseer Straße, der Einmündungsbereich B 521/Vilbeler Landstraße, die Borsigallee in Höhe Endstation der U-Bahnen oder die Vilbeler Landstraße vor der Auotbahnbrücke. Die Standorte vor Ampelanlagen eignen sich besonders, weil die Autofahrer zum Anhalten gezwungen sind und die nötige Zeit haben die Hinweise zu lesen ohne dadurch beim Fahren abgelenkt zu werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 16 am 17.04.2012, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 110/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 16 am 15.05.2012, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 110/16 wird durch die Annahme der Vorlage OM 1211 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Eingeschränktes Halteverbot an der Borsigallee und der Vilbeler Landstraße zwischen Siedlerstraße und Leuchte erweitern

20.03.2012 · Aktualisiert: 14.01.2020

Anregung an den Magistrat vom 20.03.2012, OM 1027 entstanden aus Vorlage: OF 103/16 vom 05.03.2012 Betreff: Eingeschränktes Halteverbot an der Borsigallee und der Vilbeler Landstraße zwischen Siedlerstraße und Leuchte erweitern Der Magistrat wird beauftragt, das neu eingerichtete eingeschränkte Halteverbot an der Borsigallee und der Vilbeler Landstraße zwischen Siedlerstraße und Leuchte zwischen 7.00 Uhr und 17.00 Uhr auszuweiten. Es soll auf zwei Stunden Haltezeit in diesen Stunden erweitert werden, um die Dauerparker auszuschließen, den Patienten des Ärztehauses aber ausreichend Behandlungszeitraum zu bieten und den Besuch von Gewerbebetrieben zu ermöglichen. Begründung: Die Parkplätze sind meistens leer, weil für die kurze Haltemöglichkeit kaum Bedarf besteht. Andererseits werden auf der gegenüberliegenden Straßenseite mit dem Ärztehaus, einem Restaurant und anderen Gewerbebetrieben verzweifelt Parkplätze gesucht, weil die Wartezeiten bei den Ärzten in der Regel länger als zwei bis drei Minuten betragen und nicht ausreichend Parkplätze vorhanden sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2012, ST 1192 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 16

Beleuchtung des provisorischen Fußweges entlang der Baustelle Barbarossastraße/Vilbeler Landstraße (Kreisel)

30.01.2012 · Aktualisiert: 22.02.2012

Antrag vom 30.01.2012, OF 95/16 Betreff: Beleuchtung des provisorischen Fußweges entlang der Baustelle Barbarossastraße/Vilbeler Landstraße (Kreisel) Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass an der seit Wochen stillstehenden Baustelle an der Vilbeler Landstraße der provisorische Fußweg zwischen der Barbarossastraße, am Rande des ehemaligen Tankstellengeländes bis zur Ampelanlage Vilbeler Landstraße und weiter zur Victor-Slotosch-Straße, in der Dunkelheit ordentlich ausgeleuchtet wird, damit der Verkehrssicherungspflicht Genüge getan wird. Begründung: Dieser Fußweg wird von der Enkheimer Bevölkerung häufig genutzt, weil er zu den Discountern in der Victor-Slotosch-Straße führt. Da die Supermärkte z.T. bis 24 Uhr geöffnet haben, muß dieser Straßenabschnitt während der Bauzeit des Kreisels besser ausgeleuchtet werden, als es jetzt der Fall ist. Gerade ältere Passanten fühlen sich hier unsicher und fürchten Stolperfallen im groben Schotter. Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 16 am 14.02.2012, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 95/16 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FREIE_WÄHLER
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