Meine Nachbarschaft: Pfannmüllerstraße
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Erweiterung des verkehrsberuhigten Bereichs in Frankfurt Hausen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.08.2018, OM 3421 entstanden aus Vorlage: OF 291/7 vom 20.07.2018 Betreff: Erweiterung des verkehrsberuhigten Bereichs in Frankfurt Hausen Vorgang: OM 1772/17 OBR 7 Der Magistrat wird gebeten, entsprechend den Absprachen bei einem Ortstermin, den verkehrsberuhigten Bereich in Hausen um folgende Straßenbereiche zu erweitern: 1. Von der Hausener Obergasse bis zur Kreuzung Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße/Am Fischstein; 2. in der Bachmannstraße und im Hausener Brückweg; 3. von Alt-Hausen 30 (Einfahrt Tu S Hausen) bis zur Kreuzung Alt-Hausen/Hausener Brückweg. In einem ersten Schritt sollen dazu im Kreuzungsbereich Hausener Brückweg/Bachmannstraße/Große Nelkenstraße die Bordsteine abgesenkt und der gesamte Kreuzungsbereich neu markiert werden. Zudem wird der verkehrsberuhigte Bereich zeitnah durch Schilder und Fahrbahnmarkierungen kenntlich gemacht und die legalen Parkplätze werden abmarkiert. Sobald die entsprechenden Mittel vorhanden sind, werden die Straßenzüge entsprechend den Erfordernissen für einen verkehrsberuhigten Bereich umgebaut. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.06.2017, OM 1772 Stellungnahme des Magistrats vom 12.11.2018, ST 2081 Aktenzeichen: 32 1
Sichere Zufahrt zur Lebenshilfe Frankfurt am Main
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.03.2018, OM 2860 entstanden aus Vorlage: OF 254/7 vom 12.02.2018 Betreff: Sichere Zufahrt zur Lebenshilfe Frankfurt am Main Der Magistrat wird aufgefordert, ein Parkverbot von mindestens fünf Metern in der Zufahrtsstraße von der Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße/Breitenbachbrücke zur Lebenshilfe Frankfurt am Main und den Kleingärten einrichten zu lassen, um das gegenwärtige Unfallrisiko zu verringern (s iehe Skizze). Begründung: Viele Pendler, die von der Haltestelle "Industriehof" mit der U-Bahn weiterfahren, parken ihre Autos direkt in der Zufahrtsstraße von der Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße/Breitenbachbrücke zur Lebenshilfe Frankfurt und den Kleingärten. Die dort geparkten Autos behindern ein sicheres Warten auf herausfahrende Autos. Dies führt zu einem höheren Unfallrisiko. Von der Gefahr sind ebenfalls Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer, die von der Breitenbachbrücke kommen, betroffen. Quelle: Google Maps, Ergänzungen: Antragsteller Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.06.2018, ST 999 Aktenzeichen: 32 1
Radverkehr zügiger und sicherer machen hier: Weg von der City West über den Katharinenkreisel zum Rebstock
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.03.2018, OM 2837 entstanden aus Vorlage: OF 506/2 vom 02.02.2018 Betreff: Radverkehr zügiger und sicherer machen hier: Weg von der City West über den Katharinenkreisel zum Rebstock Der Magistrat wird aufgefordert, die Radwegeverbindung von der City West über den Katharinenkreisel zügiger und sicherer zu machen (Richtung von der City West beziehungsweise Ludwig-Landmann-Straße kommend zum Rebstock). Zum einen geht es um eine radfahrerfreundlichere Ampelschaltung, da in diese Richtung vier einzelne Ampelschaltungen passiert werden müssen, was sehr lange dauert. Zum anderen sind die Radwege sehr schmal, besonders vor der Einmündung zu der Straße Am Römerhof, wo der Bereich schon seit Jahren durch einen Bauzaun zusätzlich verengt ist. Begründung: Die Strecke wird von vielen Radfahrern genutzt und die beschriebenen Mängel und Probleme sind Bürgern aufgefallen, die sich an den Ortsbeirat gewandt haben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.08.2018, ST 1563 Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2019, ST 500 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 2 am 13.08.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1
Continental-Erweiterung: Verkehrsbedürfnisse klären
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.03.2018, OF 265/7 Betreff: Continental-Erweiterung: Verkehrsbedürfnisse klären Mit insgesamt etwa 4.500 Mitarbeitern ist das Technologie-Unternehmen Continental eines der größten Unternehmen im Rhein-Main-Gebiet. Presseberichten zufolge plant Continental am Standort Rödelheim ein neues Entwicklungsgebäude, das Platz bietet für 200 neue sowie für 900 weitere Mitarbeiter, die derzeit noch an anderen angemieteten Continental-Standorten in Frankfurt und Eschborn arbeiten. Die Parkraumsituation soll durch ein neues Parkhaus mit 1.700 Stellplätzen verbessert werden, was eine Entzerrung des Zufahrtverkehrs bewirken kann. Diese nachhaltigen Investitionen bestätigen einmal mehr die Attraktivität Frankfurts für Wirtschaft und Arbeitsplätze. Der Ortsbeirat begrüßt die bald 50jährige Treue von Continental zum Standort Rödelheim. Gleichwohl kann die Verkehrserschließung des Gewerbegebietes an der Guerickestraße, das zwischen A 5 und A 66 "eingeklemmt ist", noch optimiert werden. Das Frankfurter Verkehrsdezernat berichtet aktuell über die sehr starke Auslastung des Frankfurter öffentlichen Nahverkehrs. Eine Entspannung der Situation ist nicht in Sicht. Die Fertigstellung der RTW wird für 2023 in Aussicht gestellt - nach bisheriger Planung bis zur Verlängerung der Ludwig-Landmann-Straße. Für weitere Verkehre gibt es noch keine konkreteren Planungen. Eine eigene Station für die S5 als mögliche Option für eine bessere Erschließung dieses großen Gewerbestandortes war immer mal ein Thema, zumal Berufstätige eher das Auto nutzen, wenn das Angebot des ÖPNV unzureichend ist. Aber auch im Straßenbau fehlen Entlastungskonzepte. So steht der Bau der Ortsumfahrung Praunheim immer noch in den Sternen. Dem Vernehmen nach beklagt das Unternehmen Continental seinerseits das Fehlen einer zeitsparenden Radwegeverbindung zwischen dem S-Bahnhof Rödelheim und dem Werksgelände. Einer Statistik zufolge nutzen viele Mitarbeiter S-Bahn und Fahrrad in Kombination. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat 1. Wie will der Magistrat kurzfristig das Angebot des öffentlichen Nahverkehrs verbessern, damit die Bevölkerung in Rödelheim und Praunheim durch neue Pendlerverkehre nicht zusätzlich belastet wird? 2. Sieht der Magistrat langfristig Chancen für einen eigenen Haltepunkt der S5 im Bereich Guerickestraße? 3. Ist der Magistrat bereit, eine direkte Radwegeverbindung zwischen dem S-Bahnhof Rödelheim und dem Gewerbegebiet Guerickestraße nördlich der A66 zu prüfen und die Radwegeverbindung zur Ludwig-Landmann-Straße über Heerstraße zu verbessern? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 7 am 13.03.2018, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 265/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 7 am 10.04.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: Auskunftsersuchen V 810 2018 Die Vorlage OF 265/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenNeuer Stadtteil im Frankfurter Nordwesten: Bezahlbaren Wohnraum schaffen, bestehende Stadtteile schützen und den neuen Stadtteil nachhaltig planen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.11.2017, OM 2455 entstanden aus Vorlage: OF 221/7 vom 13.11.2017 Betreff: Neuer Stadtteil im Frankfurter Nordwesten: Bezahlbaren Wohnraum schaffen, bestehende Stadtteile schützen und den neuen Stadtteil nachhaltig planen In Frankfurt wird dringend bezahlbarer Wohnraum benötigt. Es ist wahrscheinlich, dass dieser Bedarf in den kommenden 15 Jahren nicht nachlässt und der Verzicht auf die Ausweisung neuer Wohnbaugebiete einen rasanten Anstieg der Mieten und der Kaufpreise für Immobilien nach sich ziehen würde. Diese Entwicklung befördert letztlich die Verdrängung einkommensschwächerer Bevölkerungsschichten aus der Stadt, was nicht im Interesse einer verantwortungsvollen Politik liegen kann. Gleichzeitig führt die Entwicklung neuer Baugebiete immer auch zu Problemen für die Bevölkerung in den benachbarten Stadtteilen. Neben einem erhöhten Verkehrsaufkommen ist vor allem der Verlust beliebter Freiflächen und ein negativer Einfluss auf das Stadtklima zu nennen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat aufgefordert, im Zuge der weiteren Planungen folgende Forderungen und Anregungen zu berücksichtigen und umzusetzen. Dem Ortsbeirat ist einmal jährlich ein detaillierter Bericht über den Stand der Planungen zu geben. Sobald eine Entscheidung gegen eine der Forderungen des Ortsbeirats im Magistrat gefallen ist, ist der Ortsbeirat unverzüglich zu informieren: A. Forderungen zum Schutz der Lebensqualität in den benachbarten Stadteilen 1. Entlang der Autobahn 5 vom Autobahnkreuz Nordwest bis zur Urselbachbrücke ist ein effektiver Lärmschutz zu errichten, der nicht mit der Realisierung des Riederwaldtunnels verknüpft ist. Zu prüfen ist eine nach neuesten Erkenntnissen konzipierte Lärmschutzbebauung, wie sie z. B. vor vielen Jahren erfolgreich entlang der Autobahn 66 realisiert wurde (Papageiensiedlung). 2. Die geplante Ortsumfahrung Praunheim ist komplett zu realisieren, bevor beiderseits des Steinbachtals die ersten Wohneinheiten entstehen. Dies schließt eine Tunnelanbindung an den Erich-Ollenhauer-Ring ein. 3. Die Stadterweiterung ist so zu planen, dass die Erschließung bevorzugt von Norden über die Rosa-Luxemburg-Straße erfolgt. 4. Die Rosa-Luxemburg-Straße erhält vor Baubeginn einen effektiven Lärmschutz, insbesondere von der Geschwister-Scholl-Schule bis zur neuen Feuerwache. Für diesen Bereich wird eine Einhausung geprüft. 5. Bei der Bebauung des Baugebiets ist ein Konzept zu entwickeln, welches dafür sorgt, dass die Frischluftschneisen nicht komplett zugebaut werden und somit die herabfallenden Taunuswinde ihre Wirkung für Frankfurt weiterhin entfalten können. Entlang des Steinbachtals sind möglichst breite Grünzonen zu erhalten, die komplett von der Bebauung freigehalten werden. Die Kaltluftzufuhr darf nicht abgeschnitten werden. 6. Es ist in diesem Zuge zu prüfen, ob die bestehende und sanierungsbedürftige Seniorenwohnanlage am Praunheimer Weg verlagert werden kann, um die Kaltluftzufuhr zu verbessern. Im Moment bildet dieser Gebäuderiegel eine unüberwindbare Barriere am Ende des Steinbachtals. 7. Der bereits beschlossene Rahmenplan Praunheim wird hinsichtlich der Verkehrsberuhigung in Alt-Praunheim und der Umgestaltung des Dalles (Seiten 26 bis 28 des Rahmenplans) bevorzugt umgesetzt. 8. Der vorhandene Tennisplatz der TSG Nordwest sowie die Kleingartenanlage des KGV Nordweststadt sollten bei der Stadterweiterung erhalten bleiben. 9. Die Regionaltangente-West wird bis zum Verknüpfungspunkt mit der U-Bahn-Linie U 6 und über eine Tunnelanbindung bis zum Nordwestzentrum weitergeführt. Zu prüfen ist zudem, ob die U-Bahn-Linie U 6 durch den neuen Stadtteil weitergeführt werden kann, diesen mit einer Haltestelle erschließt und schließlich auf die Trasse der Linie U 3 einbiegt. 10. Folgende weitere Möglichkeiten der Erschließung sind zu prüfen: Zusätzlicher S-Bahn-Haltepunkt, Linie U 6-Verlängerung bis Steinbach, direkte Buslinien über den neuen Stadtteil nach Steinbach/Eschborn/Weißkirchen. 11. Im Bereich der Wilhelm-Fay-Straße wird eine zusätzliche Anschlussstelle zur Autobahn 66 oder Bundesautobahn 648 geschaffen, um die Verkehrssituation im Bereich Westerbachstraße, Gaugrafenstraße, Am Seedam zu entschärfen und den bisherigen Verkehrsfluss über die Guerickestraße und die Heerstraße zu minimieren. 12. Die Verkehrsplanung ist so zu gestalten, dass eine Verkehrszunahme auf der Heerstraße und der Ludwig-Landmann-Straße vermieden wird. 13. Eine zusätzliche Ausfahrt von der Autobahn 5, z. B. in Höhe des Rastplatzes Taunusblick, birgt die große Gefahr, dass diese Ausfahrt als Einfallstor in die Stadt genutzt wird und der Verkehr über die Verlängerung der Ludwig-Landmann-Straße abfließt. Der Ortsbeirat lehnt eine solche Abfahrt daher ab, sofern nicht plausibel nachgewiesen werden kann, dass eine solche Abfahrt nur der Erschließung des neuen Stadtteils dient und zusätzliche Belastungen, insbesondere für die Ludwig-Landmann-Straße und die Heerstraße, ausgeschlossen werden. Auch im Falle der Errichtung einer Park-and-ride-Anlage ist sicherzustellen, dass kein zusätzlicher Verkehr durch Praunheim oder Rödelheim geführt wird. B. Anregungen zur Gestaltung des neuen Stadtteils 1. Die Planungen für den neuen Stadtteil sollten von einem Expertengremium begleitet werden (Consilium), dabei sind neben externen Experten auch Interessenvertreter der benachbarten Stadtteile zu berücksichtigen. 2. Der neue Stadtteil sollte nach den aktuellen Grundsätzen einer nachhaltigen Stadtentwicklung geplant werden. Dies schließt unter anderem eine klimafreundliche Bauweise, die Reduzierung des Individualverkehrs, die Nutzung und Erzeugung regenerativer Energien und den Bau getrennter Systeme für Trink- und Brauchwasser ein. 3. Bei der Planung sind Carsharing-Stationen, Ladestationen für E-Autos und E-Bikes sowie die Erschließung durch einen Radschnellweg (Frankfurt- Oberursel/Bad Homburg) zu berücksichtigen. 4. Die öffentliche Infrastruktur für den neuen Stadtteil (Schule, Kitas etc.) muss parallel mit dem Einzug der ersten Bewohnerinnen und Bewohner in ausreichender Kapazität zur Verfügung stehen. 5. Als ein weiterer Beitrag zur Aufwertung des neuen Stadtteils ist die Erweiterung des Grüngürtels rund um den neuen Stadtteil zu prüfen. 6. Es sollten möglichst innovative und vielfältige Architekturkonzepte gefördert werden. 7. Es sollte eine reduzierte Vergabe der Grundstücke an Großinvestoren angestrebt werden. Damit kann man eine kreativere und individuellere Architektur erreichen. Eine monotone Blockbebauung wie im Europaviertel ist auf jeden Fall zu vermeiden. 8. Die Vergabe der Grundstücke sollte in der Regel aufgrund einer Konzeptvergabe erfolgen. Dabei sollten gemeinschaftliche Wohnprojekte und Genossenschaften angemessen berücksichtigt werden. 9. Es ist sicherzustellen, dass auch bei privaten Investoren mindestens 30 Prozent der Wohnungen als geförderte Wohnungen im ersten und zweiten Förderweg entstehen. Mit den angrenzenden Nachbargemeinden ist eine einvernehmliche Regelung anzustreben. 10. Mit den von der Baumaßnahme betroffenen Landwirten ist ebenfalls eine einvernehmliche Regelung anzustreben. 11. Die Planungen für den neuen Stadtteil und die Ausbauplanungen für die Autobahn 5 sollten eng miteinander abgestimmt werden, um Zeitverzögerungen und Doppelarbeiten zu vermeiden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.03.2018, ST 657 Beratung im Ortsbeirat: 7 Aktenzeichen: 61 1
Einfacherer Zugang Solmsstraße/Ludwig-Landmann-Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.10.2017, OM 2256 entstanden aus Vorlage: OF 386/2 vom 05.10.2017 Betreff: Einfacherer Zugang Solmsstraße/Ludwig-Landmann-Straße Vorgang: OM 392/16 OBR 2; ST 1070/17 Der Magistrat wird aufgefordert, an der Treppe Solmsstraße/Ludwig-Landmann-Straße eine Möglichkeit zu schaffen, die diesen Bereich für Menschen mit Fahrrädern, Kinderwagen, Rollatoren und ähnlichen Mobilitätshilfsmitteln einfacher passierbar macht. Dazu könnte eine Rampe mit größerer Steigung gebaut werden, die zwar nicht den Anforderungen an vollständige Barrierefreiheit entspricht, aber trotzdem eine große Erleichterung für die genannten Gruppen darstellen würde. Begründung: Für Radfahrer ist diese Stelle wegen des alternativ zu fahrenden Umwegs ein Ärgernis. Das gilt auch für andere Verkehrsteilnehmer, die mit Rädern unterwegs sind. Der Magistrat hat in seiner Stellungnahme ST 1070 mitgeteilt, dass eine barrierefreie Rampe an diese Stelle baulich nicht möglich ist. Deswegen wird jetzt gefordert, zumindest für einen Teil der von der Treppe Betroffenen eine Lösung zu schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.08.2016, OM 392 Stellungnahme des Magistrats vom 09.06.2017, ST 1070 Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2018, ST 100
Dauerhafte Beibehaltung der geänderten Einfahrtsrichtung zum REWE-Markt in Hausen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2017, OM 2103 entstanden aus Vorlage: OF 193/7 vom 27.08.2017 Betreff: Dauerhafte Beibehaltung der geänderten Einfahrtsrichtung zum REWE-Markt in Hausen Vorgang: OM 983/16 OBR 7 Der Magistrat wird gebeten, dauerhaft den Hausener Brückweg zwischen Alt-Hausen und der REWE-Zufahrt in beide Richtungen freizugeben. Begründung: Die in der Anregung vom 29.11.2016, OM 983, geforderte probehalbe Verkehrsführung hat zu keinen unerwünschten Nebenwirkungen geführt. Daher bittet der Ortsbeirat 7 um eine dauerhafte Beibehaltung der geänderten Verkehrsführung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.11.2016, OM 983 Stellungnahme des Magistrats vom 24.11.2017, ST 2322 Aktenzeichen: 32 1
Standort der Parkbank in der Grünanlage Alt-Hausen verlegen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2017, OM 2104 entstanden aus Vorlage: OF 194/7 vom 28.08.2017 Betreff: Standort der Parkbank in der Grünanlage Alt-Hausen verlegen Der Magistrat wird gebeten, die Parkbank (mit Rückenlehne) zusammen mit dem Abfallbehälter in der kleinen Grünanlage in Alt-Hausen, welche derzeit direkt neben dem Vereinsgelände des TuS Hausen steht, in die Nähe der Praunheimer Landstraße zu verlegen und auch zukünftig dort zu belassen. Begründung: Der derzeitige Standort der Bank führt zu vielfältigen Belästigungen, insbesondere auch der angrenzenden Gaststätte. Bei einem Ortstermin wurde besprochen, dass die Parkbank zusammen mit dem Abfallbehälter von dem Vereinsgelände weg und in die Nähe der Praunheimer Landstraße verlegt wird. Bei diesem Standort ist auch eine bessere Einsehbarkeit von der Straße aus gegeben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.12.2017, ST 2422 Aktenzeichen: 67 0
Buchung Spielmobil Abenteuerspielplatz Riederwald e. V. für die Unterkunft Sportcampus
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.08.2017, OF 343/2 Betreff: Buchung Spielmobil Abenteuerspielplatz Riederwald e. V. für die Unterkunft Sportcampus Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat 2 stellt aus seinem Budget einen Betrag i. H. V. insgesamt 610,-- € zur Verfügung, um das Spielmobil des Abenteuerspielplatzes Riederwald e. V. für einen Einsatz auf dem Gelände der Flüchtlingsunterkunft Sportcampus zu buchen. Die Kosten sind berechnet für einen Tag mit sechs Stunden inkl. zwei Betreuer*innen. Geplant ist der Einsatz im Zeitraum September/Oktober. Detailliertere Absprachen sind mit der Leitung der Unterkunft zu treffen, deren Kontaktdaten dem Verein Abenteuerspielplatz Riederwald e. V. bekannt sind. Begründung: Das Spielmobil war bereits zur Freude der Kinder in den Unterkünften Ludwig-Landmann-Straße und Sportcampus zu Gast. Für weitere Einsätze in 2017 stehen keine Landesmittel mehr zur Verfügung. Die Leitung der Unterkunft Sportcampus würde sehr gerne in diesem Jahr zumindest noch einen weiteren Einsatz im Zeitraum September/Oktober auf dem Gelände ermöglichen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 2 am 21.08.2017, TO I, TOP 35 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 115 2017 Die Vorlage OF 343/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenErweiterung des verkehrsberuhigten Bereichs in Frankfurt Hausen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.06.2017, OM 1772 entstanden aus Vorlage: OF 170/7 vom 16.05.2017 Betreff: Erweiterung des verkehrsberuhigten Bereichs in Frankfurt Hausen Der Magistrat wird aufgefordert, den bisher verkehrsberuhigten Bereich in Hausen wie folgt zu erweitern: 1. Von der Hausener Obergasse bis zur Kreuzung Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße/Am Fischstein. 2. In der Bachmannstaße und im Hausener Brückweg, 3. Von Alt-Hausen 30 (Einfahrt TuS Hausen) bis zur Kreuzung Alt-Hausen/Hausener Brückweg (siehe Anlage). Die vorhandenen Parkplätze in diesem Bereich sollen durch dann notwendige Abmarkierungen erhalten bleiben. Langfristig sollten die vorhandenen Bürgersteige auf Fahrbahnhöhe abgesenkt werden. Begründung: Bereits vor über einem Jahr wurde diese Verkehrsberuhigung bei einer gemeinsamen Begehung des Ortsbeirates, des Arbeitskreises Hausen und Vertretern des Straßenbauamtes besprochen (Es sollte mit der Maßnahme auf die Beendigung der Arbeiten der Evangelischen Gemeinde in Alt-Hausen gewartet werden). Die Enge der Straßen und die zum Teil sehr schmalen Bürgersteige sind insbesondere für ältere Bürger (z. B. vom Altenzentrum Santa Teresa) ein Hindernis und Gefahrenpunkt. Die Kreuzung Hausener Brückweg/Bachmannstraße/Große Nelkenstraße ist für Autos ein Gefahrenpunkt. Anlage Anlage 1 (ca. 67 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2017, ST 1851 Anregung an den Magistrat vom 07.08.2018, OM 3421 Aktenzeichen: 32 1
Zuschuss zur Finanzierung einer Lernfreizeit für Kinder der Geflüchteten aus den Sammelunterkünften in den Ortsbezirken 2 und 7
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.05.2017, OF 168/7 Betreff: Zuschuss zur Finanzierung einer Lernfreizeit für Kinder der Geflüchteten aus den Sammelunterkünften in den Ortsbezirken 2 und 7 Der Ortsbeirat 7 unterstützt den Verein für Jugendbildung zur Finanzierung einer Lernfreizeit für Kinder der Geflüchteten aus Sammelunterkünften (Labsaal, Ludwig-Landmann-Straße, In der Au) und beauftragt den Magistrat, aus dem Ortsbeiratsbudget hierfür Euro 1000 zur Verfügung zu stellen. Begründung: Der Verein für Jugendbildung plant für den Zeitraum vom 31.07. bis 04.08.17 eine Lernfreizeit für dreißig Kinder aus Frankfurter Sammelunterkünften im Schullandheim Wegscheide. Die Gesamtkosten belaufen sich auf ca. 7000 €. Mittlerweile hat der Verein vom Stadtschulamt die Zusage über eine Teilfinanzierung der geplanten Freizeit in Höhe von 5000 € erhalten. Bemühungen um Unterstützung durch andre Institutionen waren bisher erfolglos. Da Kinder aus Sammelunterkünften aus Bockenheim und Rödelheim betroffen sind, bietet es sich an, dass die restlichen Kosten je zur Hälfte aus Mitteln der Ortsbeiräte 2 und 7 übernommen werden. Antragsteller: SPD CDU die farbechten - LINKE. GRÜNE FDP BFF REP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 7 am 16.05.2017, TO I, TOP 17 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 91 2017 Die Vorlage OF 168/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: SPD, CDU, die_farbechten_-_LINKE., GRÜNE, FDP, BFF, REP
Weiter lesenEinrichtung von Tempo 30 in der Muckermannstraße sowie in der Kollwitzstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.04.2017, OM 1412 entstanden aus Vorlage: OF 124/7 vom 14.02.2017 Betreff: Einrichtung von Tempo 30 in der Muckermannstraße sowie in der Kollwitzstraße Der Magistrat wird beauftragt, für - die komplette Muckermannstraße zwischen Schinkelstraße und Kollwitzstraße Tempo 30 (siehe Anlage) einzurichten; - die Kollwitzstraße, ab der Ludwig-Landmann-Straße bis zu dem bereits bestehenden Tempo-30-Abschnit t, den Tempo-30-Bereich zu erweitern (siehe Anlage). Begründung: Im Bereich der Muckermannstraße befindet sich das Gymnasium Nord und die Straße wird als direkter Schulweg benutzt. Zudem liegt die Margarete-Schütte-Lihotzky-Anlage mit Spiel- und Bolzplatz genau gegenüber. Des Weiteren liegt die Kollwitzstraße auf dem Schulweg der Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums Nord und der Grundschülerinnen und Grundschüler der Ebelfeldschule. Hieraus ergibt sich die Notwendigkeit, dass von den Pkw-Fahrerinnen und Pkw-Fahrern gefordert wird, ihr Fahrverhalten diesen Gegebenheiten anzupassen, was auch von der Schulleiterin der Ebelfeldschule unterstützt und begrüßt wird. Anlage Anlage 1 (ca. 119 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2017, ST 1219 Aktenzeichen: 32 1
Planungen für das Gebiet südlich der Rödelheimer Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.04.2017, OM 1421 entstanden aus Vorlage: OF 154/7 vom 03.04.2017 Betreff: Planungen für das Gebiet südlich der Rödelheimer Landstraße Vorgang: M 250/13; OA 490/14 OBR 7; M 2/15 Der Magistrat wird beauftragt, dem Ortsbeirat die aktuellen Pläne für den Bebauungsplan Nr. 834 - Südlich Rödelheimer Landstraße zu übermitteln und in einer Sitzung des Ortsbeirates vorzustellen. Begründung: Mit der Magistratsvorlage M 250 hatte der Magistrat ein Strukturkonzept für die Fläche südlich der Rödelheimer Landstraße vorgelegt. Der Ortsbeirat 7 hatte dem mit Auflagen zugestimmt (OA 490). Insbesondere hatte der Ortsbeirat gefordert, den Bereich Morsestraße als Gewerbegebiet zu erhalten. Mit der Vorlage M 2 hat die Stadtverordnetenversammlung beschlossen, beim Regierungspräsidium Darmstadt die Umwandlung der im Regionalplan Südhessen ausgewiesenen gewerblichen Baufläche in eine gemischte Baufläche "mit Ausnahme einer Fläche zwischen Morsestraße und Ludwig-Landmann-Straße" zu beantragen mit dem Ziel, ein Vorranggebiet Siedlung zu entwickeln. Unter Missachtung dieses Beschlusses hat der Magistrat die Umwandlung der gesamten Fläche (also auch des im gültigen Regionalplan ausgewiesenen Gewerbegebiets an der Morsestraße) beantragt und auch genehmigt bekommen (Drucksache IX/27.1, zu finden im Internet unter rp-darmstadt.hessen.de/irj/RPDA_Internet?cid=edf6b86f832105183957f3324f9ca9f6). In dieser Drucksache ist ein Strukturplan zum Bebauungsplan enthalten, der mit dem beschlossenen Strukturplan nichts mehr zu tun hat: Die gesamte Fläche ist als Mischgebiet ausgewiesen. In diesem Bereich gibt es viele aktive Gewerbebetriebe. Vor allem der Bereich um die Morsestraße ist geprägt durch viele kleine und mittelständische Handwerks- und Handelsbetriebe. Eine Umwandlung in ein Wohn- oder Mischgebiet ist nicht sinnvoll und würde die Vertreibung der bisherigen Nutzer bedeuten, die keine Chance haben, in Frankfurt eine bezahlbare Ersatzfläche zu finden und daher in ihrer Existenz vernichtet werden. Dies steht auch in der Stellungnahme der IHK. Die Nutzer sind überwiegend nur Mieter und nicht Eigentümer, sodass sie faktisch keinen Bestandsschutz haben, da sie jederzeit gekündigt werden können. Es ist nicht hinnehmbar, dass immer mehr Gewerbeflächen in Frankfurt verloren gehen und damit vor allem das Kleingewerbe und das produzierende Gewerbe aus Frankfurt vertrieben werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 20.12.2013, M 250 Anregung vom 25.03.2014, OA 490 Vortrag des Magistrats vom 12.01.2015, M 2 Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2017, ST 1212 Aktenzeichen: 61 0
Bessere Ausschilderung Praunheims
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.04.2017, OM 1415 entstanden aus Vorlage: OF 141/7 vom 02.04.2017 Betreff: Bessere Ausschilderung Praunheims Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass 1. auf der Ludwig-Landmann-Straße, etwa in Höhe der Gemarkungsgrenze, eine Ortsteiltafel (Zeichen 313-50 StVO) mit der Aufschrift "Praunheim" aufgestellt wird; 2. die Hinweistafeln (Nordweststadt, Praunheim, Krankenhaus Nordwest) an der Ludwig-Landmann-Straße innerhalb Praunheims (gegenüber Stephan-Heise-Straße und vor Ludwig-Landmann-Straße 31) dahin gehend geändert werden, dass der Name "Praunheim" entfällt; 3. die Ortstafel (Zeichen 310 StVO) an der Autobahnabfahrt aus Richtung Wiesbaden in Richtung Praunheim statt mit dem Zusatz "Hausen" mit dem Zusatz "Praunheim" versehen wird. Begründung: Ortsunkundige werden, obwohl sie sich schon in Praunheim befinden - die Siedlungen Westhausen, Praunheim und Heinrich-Lübke-Siedlung gehören zu Praunheim -, in Richtung Alt-Praunheim geleitet. Sie müssen wieder zurückfahren, wenn sich ihr Ziel im westlichen Praunheim befindet. Unnötiger Kfz-Verkehr sollte vermieden werden. Die Ortstafel an der Autobahnabfahrt befindet sich gerade noch in der Gemarkung Hausen, die Ludwig-Landmann-Straße befährt die Autofahrerin/der Autofahrer jedoch in Praunheim. Hausen könnte sie/er direkt nur durch Rückwärtsfahren erreichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2017, ST 1269 Aktenzeichen: 66 7
Verbesserung des Radverkehrs auf der Heerstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.04.2017, OM 1416 entstanden aus Vorlage: OF 144/7 vom 29.03.2017 Betreff: Verbesserung des Radverkehrs auf der Heerstraße Die Heerstraße liegt für den Radverkehr auf der Verbindung zwischen Praunheim sowie der Bürostadt Eschborn. Westlich der U-Bahn-Haltestelle "Heerstraße" besteht die Heerstraße allerdings nur aus einer engen zweispurigen Straße, die sich Radfahrerinnen und Radfahrer und Pkw teilen müssen, sowie einem Fußgängerweg. Insbesondere zwischen der Mündung des Fritz-Schumacher-Wegs und der Ludwig-Landmann-Straße auf die Heerstraße ist es für Radfahrerinnen und Radfahrer nur möglich, im dichten Pkw-Berufsverkehr zu fahren oder den Fußgängerweg zu nutzen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, in Zusammenarbeit mit den zuständigen Ämtern eine Planung zu entwickeln, um die unbefriedigen de Situation für den Radverkehr, den Pkw-Verkehr und den Fußverkehr zu verbessern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2017, ST 1266 Aktenzeichen: 32 1
Aufstellung von insgesamt vier Spendern für Hundekotbeutel in der Siedlung Westhausen und in Hausen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.04.2017, OM 1424 entstanden aus Vorlage: OF 162/7 vom 18.04.2017 Betreff: Aufstellung von insgesamt vier Spendern für Hundekotbeutel in der Siedlung Westhausen und in Hausen Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass im Rahmen eines Pilotprojekts insgesamt vier Spender für Hundekotbeutel plus Abfallbehälter in der Siedlung Westhausen und in Hausen an den in den anliegenden Darstellungen gekennzeichneten Stellen aufgestellt werden. Begründung: Der Wahlunterrichtskurs "Stadtteil-Botschafter" der Liebigschule ist auf den Ortsbeirat zugegangen mit der Bitte um Aufstellung von Spendern für Hundekotbeutel, da die Grünflächen der Siedlung Westhausen sowie der Hausener Obergasse offensichtlich als Hundetoiletten benutzt werden. Um das Bewusstsein der Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer für diese Verunreinigung zu schärfen, befürwortet der Ortsbeirat 7 das berechtigte Anliegen der Schülerinnen und Schüler. Die Namen und Anschriften der Paten, die bereit sind, für das Bestücken der Tütenspender zu sorgen, sind dem Ortsbeirat bekannt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.07.2017, ST 1247 Aktenzeichen: 67 0
Straßenbegleitgrün Anfang Ludwig-Landmann-Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.04.2017, OF 143/7 Betreff: Straßenbegleitgrün Anfang Ludwig-Landmann-Straße In letzter Zeit wurde die Bepflanzung des Straßenbegleitgrüns in der Ludwig-Landmann-Straße vor den Häusern 3 bis 19 - zum Beispiel durch Fällen von Bäumen - reduziert. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu berichten, ob in naher Zukunft nachgepflanzt wird, oder ob geplant ist, diesen Bereich neu zu gestalten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 7 am 18.04.2017, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 143/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 7 am 16.05.2017, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 143/7 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
Weiter lesenGrundschul-Standort im Industriehof?
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.03.2017, OF 152/7 Betreff: Grundschul-Standort im Industriehof? Das Quartier Industriehof ist mit neuen Wohnvierteln bereits jetzt auf eine Einwohnerzahl von 2000 angewachsen, mit den neu geplanten Wohnungen werden bis zu 500 weitere Personen hinzukommen. (Das "R&L-Gebäude" an der Ludwig-Landmann-Straße soll abgerissen werden und an dieser Stelle ein Komplex mit 180 Wohnungen entstehen.) Schon jetzt gibt es 7 Einrichtungen/Kindertagesstätten für Kinder unter 6 Jahren - diese werden bislang in die Kerschensteiner Schule oder in die Georg-Büchner-Schule eingeschult, was für die "kurzen Beine" lange Wege bedeutet - oder das Elterntaxi herausfordert. Beide "Lösungen" sind unzulänglich und könnten dadurch beseitigt werden, dass der Industriehof eine Grundschule erhält. Diese müsste durch rechtzeitige Planungen in Bezug auf Grundstücksbevorratung und Schulentwicklungsplan berücksichtigt werden. Wir fragen deshalb den Magistrat: Sieht der Magistrat ebenfalls die Notwendigkeit der Einrichtung eines Grundschulstandorts im Industriehof? Welche Voraussetzungen plant er hierfür zu schaffen? Antragsteller: die farbechten - LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 7 am 18.04.2017, TO I, TOP 24 Beschluss: Auskunftsersuchen V 397 2017 Die Vorlage OF 152/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass in der ersten Frage das Wort "ebenfalls" und die zweite Frage gestrichen werden sowie an die erste Frage die Worte "oder ist der Magistrat der Meinung, dass ein Ausbau der Kerschensteinerschule ausreichend ist" angehängt werden. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU
Partei: die_farbechten_-_LINKE.
Weiter lesenKommunale Standards und Rahmenbedingungen für die Unterbringung und Integration von Flüchtlingen in Frankfurt am Main
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.03.2017, OM 1368 entstanden aus Vorlage: OF 245/2 vom 08.03.2017 Betreff: Kommunale Standards und Rahmenbedingungen für die Unterbringung und Integration von Flüchtlingen in Frankfurt am Main Vorgang: B 42/17 1. Der Magistrat wird beauftragt, die im Bericht des Magistrats, B 42, auf Seite 21, Zeile 25, erwähnten "Leitlinien zur Integration von Geflüchteten" dem Ortsbeirat 2 vorzulegen. 2. Der Magistrat wird ferner gebeten, vor dem Hintergrund der informativen, umfassenden Erläuterungen im Bericht des Magistrats, B 42, Vor-Ort-Termine zu organisieren, bei denen Vertreterinnen und Vertreter des Ortsbeirates 2 und der Stabsste lle Flüchtlingsmanagement (SFM) mit den für die drei - demnächst vier - Flüchtlingsunterkünfte im Ortsbezirk (Labsaal, Ludwig-Landmann-Straße, Am Römerhof und demnächst Unterkunft hinter der Sport-Uni) verantwortlichen Betreibern und - wenn möglich - den Bewohnerinnen und Bewohnern ins Gespräch kommen können. Begründung: Auch Ortsbeiräte gehören zu den Multiplikatorinnen und Multiplikatoren im Bereich der Integration. Es ist daher wichtig, dass sie sich auch vor Ort ein Bild machen können, wie die von der Stadt vorgegebenen Rahmenbedingungen umgesetzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 15.02.2016, B 42 Stellungnahme des Magistrats vom 19.06.2017, ST 1095 Aktenzeichen: 51
Bepflanzung für die Grünfläche „Am Industriehof“/Ecke Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.02.2017, OF 126/7 Betreff: Bepflanzung für die Grünfläche "Am Industriehof"/Ecke Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße Die Grünfläche an der Ecke "Am Industriehof"/ Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße (gegenüber des Studentenwohnheims), die in den Stadtteil Hausen hineinführt, wird durch Anpflanzungen, z.B. von Solitären und Frühblühern, aufgewertet. Begründung: Eine ansehnlichere Gestaltung der Grünfläche konnte bisher nicht realisiert werden, weil drei Bäume die Fläche verschatteten und in Konkurrenz zu anderen Gewächsen standen. Nachdem zwei der drei Bäume gefällt wurden, ist die Grünfläche weitgehend frei, aber trostlos. Hier sollte umgehend nachgepflanzt werden, dabei könnte auch eine Bepflanzung z.B. mit Felsenbirnen, Blut-Johannisbeere oder anderen blühenden Sträuchern erfolgen, ergänzt durch Blumenzwiebeln, die im Frühjahr das Auge erfreuen. Damit würde diese bislang vernachlässigte Straßenecke ein bisschen den Charakter eines Stadtteileingangs erhalten und somit optische oder soziale Aspekte gleichermaßen berücksichtigen. Die Aufwertung von Grünflächen, auch wenn sie klein sind, hat auch ökologische Begründungen. Aktueller Bezug wäre der Klimaplanatlas (gerade vom Dezernat Umwelt und Frauen angekündigt), wobei bereits seit langem bekannt ist, dass Frankfurt wie vielen Großstädten klimabedingte Hitzewellen bevorstehen, denen nur z.B. durch konsequentes Begrünen entgegengewirkt werden kann. Dies wurde bereits 2009 in einer Pilotstudie von Offenbacher Meteorologen dringend empfohlen. (s. Klimawandel nimmt Frankfurt in den Schwitzkasten. Frankfurter Rundschau, 29. April 2009) Antragsteller: die farbechten - LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 7 am 07.03.2017, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 126/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 7 am 18.04.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 126/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 7 am 16.05.2017, TO I, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage OF 126/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 7 am 13.06.2017, TO I, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage OF 126/7 wurde zurückgezogen.
Partei: die_farbechten_-_LINKE.
Weiter lesenGrundstück des R & L-Centers an der Ludwig-Landmann-Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.12.2016, OF 107/7 Betreff: Grundstück des R & L-Centers an der Ludwig-Landmann-Straße Die auf Wohnimmobilien spezialisierte BIEN-RIES AG hat das rund 8.000 Quadratmeter großes Grundstück des R & L-Centers an der Ludwig-Landmann-Straße 349-351 erworben. Hier sollen 180 Wohnungen mit einer Gesamtwohnfläche von 12.400 Quadratmetern entstehen. Laut Internetrecherche ist Verkaufsbeginn und Baustart der Eigentumswohnungen für 2017 geplant und 2018 werden die ersten Eigentümer ihr neues Zuhause beziehen können. Der Bebauungsplan 679 sieht für das Gebiet ein Mischgebiet mit max. 4 Geschossen vor und weist klare Baufenster aus. Seitens einiger Anwohner wird befürchtet, dass bei dem Bauvorhaben die im B-Plan festgelegten Höhen überschritten werden. Vor diesem Hintergrund bittet der Ortsbeirat den Magistrat um die Beantwortung der folgenden Fragen: Liegt für das Vorhaben bereits eine Genehmigung erteilt worden? Bewegt sich diese Baugenehmigung im Rahmen des Bebauungsplans oder sind mit dem Bauherren Befreiungen vom B-Plan vereinbart worden? Konnte für dieses Bauvorhaben der angestrebte Anteil von 30 % geförderter Wohnungen festgeschrieben werden bzw. warum konnte dies ggf. nicht realisiert werden? Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 7 am 17.01.2017, TO I, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 306 2017 Die Vorlage OF 107/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass das erste Wort der Frage Nr. 1 "ist" lautet. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenVerkehrsverbesserung im Hausener Brückweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.11.2016, OM 983 entstanden aus Vorlage: OF 104/7 vom 15.11.2016 Betreff: Verkehrsverbesserung im Hausener Brückweg Der Magistrat wird gebeten, probeweise den Hausener Brückweg zwischen Alt-Hausen und der REWE-Zufahrt in beide Richtungen freizugeben. Im Hausener Brückweg ist südöstlich vor dem REWE-Markt das Schild "Vorrang vor dem Gegenverkehr" (Nr. 308) und an der Kreuzung mit Alt-Hausen das Schild "Vorrang des Gegenverkehrs" (Nr. 208) aufzustellen. Begründung: Es wurde beobachtet, dass des Öfteren Autofahrer die Einbahnstraßenregelung im Hausener Brückweg missachteten, um zum REWE-Markt zu gelangen, und dadurch aggressive Reaktionen hervorriefen. Eine geregelte Nutzung eines Teilstücks der Straße in beide Richtungen mindert zum einen Umwegfahrten (= Verringerung der Emissionen) und zum anderen sorgt Gegenverkehr in schmalen Straßen für eine Verringerung der Fahrgeschwindigkeiten (= Verkehrsberuhigung). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2017, ST 404 Anregung an den Magistrat vom 12.09.2017, OM 2103
Kontrollen an der Niddabrücke im Bereich Hausener Weg/Hausener Obergasse
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.11.2016, OM 982 entstanden aus Vorlage: OF 103/7 vom 15.11.2016 Betreff: Kontrollen an der Niddabrücke im Bereich Hausener Weg/Hausener Obergasse Der Magistrat wird gebeten, verstärkt Kontrollen an der Niddabrücke im Bereich Hausener Weg/Hausener Obergasse durchzuführen, um die verkehrsgefährdende illegale Nutzung der Einbahnstraße zu unterbinden bzw. einzuschränken. Begründung: Während die Nutzung der Niddabrücke für Kraftfahrzeuge aus Richtung Hausener Weg gestattet ist, kann die Brücke aus Richtung Hausener Obergasse nicht genutzt werden. Leider nutzen viele Kraftfahrzeuge aber dennoch die Brücke aus Richtung Hausen und gefährden dadurch den Verkehr. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2017, ST 520 Aktenzeichen: 32 4
Freie Nutzung der Hausener Nidda-Brücke
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.11.2016, OF 102/7 Betreff: Freie Nutzung der Hausener Nidda-Brücke Der Magistrat wird gebeten, probeweise die Hausener Nidda-Brücke in beide Richtungen freizugeben. Vor der Brücke ist im Hausener Weg das Schild "Vorrang vor dem Gegenverkehr" (Nr. 308) und in der Hausener Obergasse das Schild "Vorrang des Gegenverkehrs" (Nr. 208) aufzustellen. Begründung: Es wurde beobachtet, dass des Öfteren Autofahrer die Einbahnstraßenregelung der Brücke missachteten und aggressive Reaktionen hervorriefen. Eine geregelte Nutzung der Brücke in beide Richtungen mindert zum einen Umwegfahrten (= Verringerung der Emissionen) und zum anderen sorgt Gegenverkehr in schmalen Straßen für eine Verringerung der Fahrgeschwindigkeiten (= Verkehrsberuhigung). Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 7 am 29.11.2016, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 102/7 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, FARBECHTE, GRÜNE und FDP gegen CDU und REP (= Annahme) bei Enthaltung BFF
Partei: CDU
Weiter lesenÜberprüfung der Ampelschaltung der Fußgängerampel auf der Ludwig-Landmann-Straße zwischen Parkweg und Rossittener Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.11.2016, OM 812 entstanden aus Vorlage: OF 79/7 vom 17.10.2016 Betreff: Überprüfung der Ampelschaltung der Fußgängerampel auf der Ludwig-Landmann-Straße zwischen Parkweg und Rossittener Straße Überquert man die Fußgängerampel auf der Ludwig-Landmann-Straße zwischen Parkweg und Rossittener Straße in westlicher Richtung (Richtung Stadion), wird zuerst die Fußgängerampel auf der westlichen Seite (Nähe Stadion) Rot. Überquert man die Ampel nicht zügig (z. B. Personen mit Gehbehinderung), kommt es vor, dass die Ampel schon R ot wird, bevor die Ludwig-Landmann-Straße vollständig überquert wurde. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, die Schaltung und Schaltungsdauer dieser beiden Ampeln zu überprüfen und zu koppeln. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2017, ST 130 Aktenzeichen: 32 1
Schulwegsicherung an der Ludwig-Landmann-Straße/Am Ebelfeld
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.11.2016, OM 815 entstanden aus Vorlage: OF 83/7 vom 13.10.2016 Betreff: Schulwegsicherung an der Ludwig-Landmann-Straße/Am Ebelfeld Der Magistrat wird gebeten, in Abstimmung mit der VGF geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um den Überweg über die Ludwig-Landmann-Straße zur Straße Am Ebelfeld abzusichern. Gegebenenfalls ist hier ein Sicherungsgitter anzubringen. Begründung: Der offizielle Schulweg aus der Schinkelstraße geht über die Ludwig-Landmann-Straße zur Ebelfeldschule. Hier muss die Ludwig-Landmann-Straße am Übergang zur Straße Am Ebelfeld gequert werden. Da die Ampelschaltung offensichtlich eine Vorrangschaltung für die U-Bahn hat, passiert es, dass die Kinder auf dem schmalen Bereich zwischen Ludwig-Landmann-Straße und den Gleisen warten müssen. Eltern berichten von gefährlichen Situationen, weil oft die U-Bahn die Geschwindigkeit nicht der jeweiligen Situation anpasst. Dies gilt wohl für die Einfahrt als auch für die Ausfahrt in den Haltestellenbereich. Gemäß der Aussage der Eltern reduzieren viele Fahrer die Geschwindigkeit, wenn die Kinder in dem erwähnten Bereich stehen, aber leider nicht alle. Da eine Änderung der Ampelschaltung vermutlich nicht möglich ist, sollten entweder die U-Bahnen entsprechend langsam fahren oder ein Sicherungsgitter angebracht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2017, ST 295 Stellungnahme des Magistrats vom 02.10.2017, ST 1997 Aktenzeichen: 32 1
Verkehrssituation rund um das Brentanobad und das Stadion am Brentanobad verbessern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.11.2016, OM 813 entstanden aus Vorlage: OF 80/7 vom 17.10.2016 Betreff: Verkehrssituation rund um das Brentanobad und das Stadion am Brentanobad verbessern Der Magistrat wird gebeten, gemeinsam mit dem Ortsbeirat und betroffenen Anliegern geeignete Maßnahmen zu entwickeln, die die Situation rund um das Brentanobad und das Stadion am Brentanobad, insbesondere auf den Straßen Ludwig-Landmann-Straße und Rödelheimer Parkweg, verbessern. Es soll beispielweise die Möglichkeit geprüft werden, verstärkt den ÖPNV, wie z. B. durch anlassbezogene Busse für die Anreise, nutzbar zu machen. Begründung: Besucherinnen und Besuchern des Brentanobads und von Veranstaltungen, die im Stadion am Brentanopark stattfinden, parken vermehrt wild auf den Grünstreifen und dem Fahrradweg der Ludwig-Landmann-Straße und im Rödelheimer Parkweg im absoluten Halteverbot. Weiterhin herrscht ein hoher "Parkdruck" in den anliegenden Straßen des Wohngebietes Industriehof. Das hohe Verkehrsaufkommen wird einerseits von den Anwohnern als Problem wahrgenommen, andererseits ist auch die Situation für die Besucherinnen und Besucher unbefriedigend. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2017, ST 423
Mülleimer zur Parkbank auf der Grünfläche Alt- Hausen versetzen.
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.10.2016, OF 78/7 Betreff: Mülleimer zur Parkbank auf der Grünfläche Alt- Hausen versetzen. Der Magistrat wird gebeten, den Mülleimer auf der Grünfläche Alt-Hausen 29 an die Sitzbank zu versetzen und regelmäßig leeren zu lassen. Begründung: Nachdem die Parkbank bereits versetzt wurde, fehlt jetzt noch die Versetzung des Müllbehälters an die Bank. Vielleicht führt der neue Standort dann auch zu einer regelmäßigen Leerung. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 7 am 01.11.2016, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 78/7 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
Weiter lesenBessere Anbindung Bockenheim/City West/Rebstockviertel für den Fahrradverkehr
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.08.2016, OM 392 entstanden aus Vorlage: OF 66/2 vom 27.06.2016 Betreff: Bessere Anbindung Bockenheim/City West/Rebstockviertel für den Fahrradverkehr Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen zu prüfen und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit im Rahmen einer Bürgerfragestunde zu berichten: 1. Eine legale und sichere Radverkehrsführung durch bauliche Veränderungen, Markierungen und Ampelschaltungen von der Robert-Meyer-Straße (Westend/Innenstadt) durch die Bahnunterführung in die Voltastraße/Kreuznacher Straße und umgekehrt. 2. E inen barrierefreien Weg (eine Rampe für Radfahrer) neben den Treppenstufen des Fußgängerweges von der Ludwig-Landmann-Straße (Rödelheim) in die Solmsstraße/Franklinstraße und umgekehrt. Begründung: Bessere Ausgestaltung der Fahrradwegeverbindungen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.11.2016, ST 1536 Stellungnahme des Magistrats vom 09.06.2017, ST 1070 Antrag vom 05.10.2017, OF 385/2 Antrag vom 05.10.2017, OF 386/2 Anregung an den Magistrat vom 23.10.2017, OM 2255 Anregung an den Magistrat vom 23.10.2017, OM 2256 Aktenzeichen: 32 1
Finanzierung eines Sandkastens mit Sitzfläche für die vom DRK betriebene Flüchtlingsunterkunft in der Ludwig-Landmann-Straße 405
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.08.2016, OF 57/7 Betreff: Finanzierung eines Sandkastens mit Sitzfläche für die vom DRK betriebene Flüchtlingsunterkunft in der Ludwig-Landmann-Straße 405 Der Ortsbeirat 7 stellt dem Deutschen Roten Kreuz, Bezirksverband Frankfurt e.V. aus seinem Budget Mittel i. H. v. bis zu maximal 500,- EUR für die Anschaffung eines Sandkastens mit Sitzfläche für die Flüchtlingsunterkunft in der Ludwig-Landmann-Str. 405 zur Verfügung. Die Gesamtkosten von max. 1000,- € werden zwischen dem Ortsbeirat 2 und dem Ortsbeirat 7 geteilt. Begründung: Die Mittel dienen der Unterstützung der Arbeit des DRK vor Ort. Die o.g. Kostenschätzung ist mit dem DRK abgestimmt. 50 % der Kosten übernimmt der Ortsbeirat 2. Antragsteller: SPD CDU die farbechten - LINKE. GRÜNE FDP BFF REP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 7 am 30.08.2016, TO I, TOP 22 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 28 2016 Die Vorlage OF 57/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: SPD, CDU, die_farbechten_-_LINKE., GRÜNE, FDP, BFF, REP
Weiter lesenFinanzierung eines Sandkastens mit Sitzfläche für die vom DRK betriebene Flüchtlingsunterkunft in der Ludwig-Landmann-Straße 405
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.08.2016, OF 91/2 Betreff: Finanzierung eines Sandkastens mit Sitzfläche für die vom DRK betriebene Flüchtlingsunterkunft in der Ludwig-Landmann-Straße 405 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat 2 stellt dem Deutschen Roten Kreuz, Bezirksverband Frankfurt e.V. aus seinem Budget die erforderlichen Mittel i.H.v. bis zu maximal 1.000,- EUR für die Anschaffung eines Sandkastens mit Sitzfläche für die Flüchtlingsunterkunft in der Ludwig-Landmann-Str. 405 zur Verfügung. In Abhängigkeit von einer evtl. Co-Finanzierung des OBR 7 soll die Abwicklung wie folgt erfolgen: Für den Fall einer Co-Finanzierung des OBR 7: jeweils 50%ige Übernahme der Kosten durch die Budgets der OBRs 7 und 2; für den Fall, dass sich der OBR 7 nicht beteiligt: 100%ige Übernahme der Kosten durch das Budget des OBR 2. Begründung: Unterstützung der Arbeit des DRK vor Ort. Die o.g. Kostenschätzung ist mit dem DRK abgestimmt. Antragsteller: GRÜNE CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 2 am 29.08.2016, TO I, TOP 21 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 27 2016 Die Vorlage OF 91/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, CDU
Weiter lesenSchrittgeschwindigkeit (Tempo 10) für die Zuwegung zum Sitz der Lebenshilfe Frankfurt e.V. und den Kleingärten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.07.2016, OM 338 entstanden aus Vorlage: OF 21/7 vom 20.06.2016 Betreff: Schrittgeschwindigkeit (Tempo 10) für die Zuwegung zum Sitz der Lebenshilfe Frankfurt e.V. und den Kleingärten Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, für den gesamten Zuweg zum Sitz der Lebenshilfe Frankfurt e.V. (postalisch Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße 2) maximal Schrittgeschwindigkeit (Tempo 10) zuzulassen. Begründung: Im hinteren Bereich der Zuwegung gilt diese Geschwindigkeitsbegrenzung bereits. Durch die Einrichtungen der Lebenshilfe hat der Verkehr auf diesem Weg aber gerade im vorderen Bereich stark zugenommen. Auch Fußgänger und Radfahrer nutzen diesen Abschnitt verstärkt. Um die Sicherheit auf diesem schmalen Zuweg zu gewährleisten, hält der Ortsbeirat ein Tempolimit von 10 km/h für sinnvoll. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.10.2016, ST 1388 Aktenzeichen: 32 4
Führung des Radwegs Rödelheimer Landstraße in Fahrtrichtung Sternbrücke/Kreuzung LudwigLandmann-Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.12.2015, OM 4788 entstanden aus Vorlage: OF 582/7 vom 18.10.2015 Betreff: Führung des Radwegs Rödelheimer Landstraße in Fahrtrichtung Sternbrücke/Kreuzung Ludwig-Landmann-Straße Bei der Überquerung der Ludwig-Landmann-Straße, aus der Rödelheimer Landstraße kommend, in Fahrtrichtung Rödelheim ergibt sich für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer das Problem, dass eine durchgängige Querung der Ludwig-Landmann-Straße aufgrund der Ampelschaltung in den meisten Fällen nicht möglich ist. Deshalb sind Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer gezwungen, auf der Verkehrsinsel anzuhalten. Für ein normales Rad stellt dies kein Problem dar, aber bei der Nutzung von Fahrradanhängern ergibt sich das Problem, dass die Verkehrsinsel zu schmal ist und entweder ein Teil des ziehenden Rades oder der Anhänger in den Verkehr reicht. Da es sich meist um Fahrradanhänger für den Transport von Kindern handelt, ist dies ein äußerst unangenehmer Zustand. Dies vorausgeschickt, wird folgende Maßnahme vorgeschlagen: Da der Radweg in der Rödelheimer Landstraße nicht der Nutzungspflicht unterliegt, ist eine Führung des Radverkehrs über besagte Verkehrsinsel nicht mehr notwendig. Um eine alternative Verkehrsführung zu erreichen, wird der Magistrat gebeten, in Abstimmung mit dem Radfahrbüro folgende Punkte umzusetzen: 1. Der Radweg - ohne Benutzungspflicht - wird an geeigneter Stelle auf die Rödelheimer Landstraße geführt und durch Markierungen für die anderen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer kenntlich gemacht. 2. Im Haltebereich der Ampel wird für den Radverkehr eine vorgelagerte Haltezone eingerichtet. 3. Das nach der Aufhebung der Benutzungspflicht obsolete und verwirrende Verkehrszeichen "Radweg Ende" auf der westlichen Seite der Kreuzung wird entfernt. 4. Das Verkehrsschild "Tempo 30" am Beginn der Sternbrücke wird vorverlegt auf den Beginn der Bushaltestelle, um den anderen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern deutlich zu machen, dass auch im Bereich der Bushaltestelle mit Radverkehr auf der Fahrbahn zu rechnen ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2016, ST 366 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2016, ST 1225 Anregung an den Magistrat vom 24.11.2020, OM 6881 Aktenzeichen: 32 1
Zustand der Gehwege im Ortskern Hausen
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.11.2015, OF 593/7 Betreff: Zustand der Gehwege im Ortskern Hausen Im Hausener Ortskern, insbesondere in den Straßen "Hausener Brückweg" und Bachmannstraße sowie teilweise auch am Einfahrtsbereich zu der Straße "Großen Nelkenstraße", sind die Gehwege extrem schmal und verlaufen abschüssig zur Straße hin. Ein Befahren des Bürgersteigs mit einem Rollstuhl oder einem Rollator ist in dem genannten Bereich fast unmöglich. Der Zustand der Gehwege ist an dieser Stelle deshalb besonders schwerwiegend, weil sich das Altenzentrum St. Teresa in unmittelbarer Nähe befindet und die dort wohnenden Senioren darauf angewiesen sind, diese Gehwege nutzen zu können. Ein Ausbau, bzw. eine bloße Verbreiterung der Gehwege ist an diesen Stellen aufgrund der geringen Straßenbreite schwierig. Vor diesem Hintergrund, bittet der Ortsbeirat den Magistrat zu prüfen und zu berichten, welche Maßnahmen ergriffen werden können, um die Situation der Gehwege im Ortskern Hausen, insbesondere in den Straßen Hausener Brückweg und Bachmannstraße, zu verbessern. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 49. Sitzung des OBR 7 am 01.12.2015, TO I, TOP 11 Beschluss: a) Die Vorlage OF 593/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Der Ortsvorsteher wird beauftragt, einen Ortstermin in der Angelegenheit zu vereinbaren. Abstimmung: Einstimmige Annahme 50. Sitzung des OBR 7 am 19.01.2016, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 593/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 51. Sitzung des OBR 7 am 16.02.2016, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 593/7 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
Weiter lesenAmpelsteuerung Ludwig-Landmann-Straße/Rödelheimer Landstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.09.2015, OF 574/7 Betreff: Ampelsteuerung Ludwig-Landmann-Straße/Rödelheimer Landstraße Bei der Überquerung der Ludwig-Landmann-Straße aus der Rödelheimer Landstraße kommend in Fahrtrichtung Rödelheim, ergibt sich für Fahrradfahrer das Problem, dass eine durchgängige Querung der Ludwig-Landmann-Straße aufgrund der Ampelschaltung in den meisten Fällen nicht möglich ist. Deshalb sind Fahrradfahrer gezwungen auf der Verkehrsinsel anzuhalten. Für ein normales Rad stellt dies kein Problem dar, aber bei der Nutzung von Fahrradanhängern ergibt sich das Problem, dass die Verkehrsinsel zu schmal ist und entweder ein Teil des ziehenden Rades oder der Anhänger in den Verkehr reicht. Da es sich meist um Fahrradanhänger für den Transport von Kindern handelt, ist dies ein äußerst unangenehmer Zustand. Deshalb bittet der OBR den Magistrat dafür Sorge zu tragen, dass die Ampelschaltung an besagter Kreuzung dahingehend überprüft und optimiert wird, dass ein Überqueren der Ludwig-Landmann-Straße ohne Unterbrechung für Radfahrer zu jeder Tageszeit ermöglicht wird. Antragsteller: fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 7 am 06.10.2015, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 574/7 wurde zurückgezogen.
Partei: fraktionslos
Weiter lesenVerlegung der Europäischen Schule vorsorglich prüfen
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.03.2015, OF 580/8 Betreff: Verlegung der Europäischen Schule vorsorglich prüfen Vorgang: M 22/12; ST 363/15 In den kommenden Wochen wird die Machbarkeitsstudie zur Erweiterung der Europäischen Schule (ESF) erwartet. Von der Schulleitung der Europäischen Schule Frankfurt (ESF) gegebene Informationen, die auch Ortsbeiratsmitgliedern bekannt wurden, deuten darauf hin, dass die ESF nach Möglichkeit ihren Standort im Frankfurter Norden behalten möchte, da er verkehrsmäßig sehr günstig mit den Wohnorten der Schüler und der vergleichsweise jungen Lehrkräfte, die ihrerseits mit Familien in der Umgebung wohnhaft geworden sind, verknüpft ist. Ob die zur Zeit am Standort Praunheimer Weg zur Verfügung stehenden Flächen für einen Ausbau der Schule ausreichen, der fast eine Verdoppelung der Schülerzahlen binnen 5 bis 10 Jahren vorsieht, erscheint aus Sicht des Ortsbeirates unter Würdigung der verkehrsinfrastrukturellen Rahmenbedingungen äußerst fraglich. Insofern sollte aus rein praktischen Erwägungen eine Verlegung der Schule innerhalb des Frankfurter Nordens nicht kategorisch ausgeschlossen sein. Unabhängig von der Haltung des Magistrats in der ST 363 v. 06.03.2015, die sich auf den zukünftig verdichteten Bereich des östlichen Teilgebietes des Gewerbegebietes nördlich der Heerstraße bezieht, stellt sich die Frage, ob diesbezüglich einmal geprüft wurde, ob die ESF genügend Entwicklungsfläche auf dem ca. 10.000 m2 großen Areal des im nördlichen Teil des im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 696 (Gewerbegebiet Nördlich Heerstraße Teilbereich 2) befindlichen, nicht mehr genutzten landwirtschaftlichen Hofes hätte. Die verkehrliche Erschließung könnte über die A66 und die einmal fertig ausgebaute Ludwig-Landmann-Straße stattfinden. Soziale Einrichtungen sind laut Beschluss zur M 22 v. 13.02.2012 im gesamten Plangebiet ausnahmsweise möglich. Dies vorausgeschickt, wolle der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat mitzuteilen, ob er - unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Machbarkeitsstudie - zur Erweiterung der ESF eine Verlegung der ESF auf die o.a. Fläche des ehemaligen Hofgutes im nördlichen Teil des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 696 (Gewerbegebiet Nördlich Heerstraße Teilbereich 2) prüfen wird. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 13.01.2012, M 22 Stellungnahme des Magistrats vom 06.03.2015, ST 363 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 8 am 23.04.2015, TO I, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1336 2015 Die Vorlage OF 580/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Worte "ca. 10.000 m2 großen" gestrichen werden. Abstimmung: CDU, SPD, FDP und fraktionslos gegen GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung)
Partei: CDU
Weiter lesenMöglichkeiten eines Park-and-ride-Platzes Taunusblick prüfen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.09.2014, OM 3479 entstanden aus Vorlage: OF 431/7 vom 01.09.2014 Betreff: Möglichkeiten eines Park-and-ride-Platzes Taunusblick prüfen Vorgang: B 62/14 Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, ob eine Verlängerung der U-Bahn-Linie U 6 bis ins Gewerbegebiet nördlich der Heerstraße und die Errichtung eines Park-and-ride-Platzes südöstlich der A 5 möglich ist unter Sicherstellung, dass keine Anbindung des Individualverkehrs an die Ludwig-Landmann-Straße erfolgt. Eine Vorplanung und eine Kosten-Nutzen-Analyse sowie die Prüfung einer Anbindung an die Regionaltangente West (RTW) wären begrüßenswert. Im Rahmen der Untersuchungen der Verlängerung der U 6 bis Steinbach wurde diese "kleine" Lösung leider nicht betrachtet (B 62). Begründung: Der Bericht B 62 (Verlängerung der Stadtbahnlinie U 6 nach Nordwesten) lässt vermuten, dass eine Verlängerung der U 6 ins Gewerbegebiet und ein Park-and-ride-Platz Taunusblick eine sinnvolle Ergänzung des Verkehrsnetzes wären. Eine Anbindung an die RTW würde die Attraktivität sicherlich noch weiter erhöhen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2015, ST 72 Beratung im Ortsbeirat: 7 Aktenzeichen: 61 10
Aufstellung des Bücherschrankes im Stadtteil Hausen
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.06.2014, OF 411/7 Betreff: Aufstellung des Bücherschrankes im Stadtteil Hausen Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, einen Bücherschrank im Stadtteil Hausen in der Hausener Obergasse gegenüber der evangelischen Kirche in Alt-Hausen aufzustellen. Der genaue Standort soll nach der Empfehlung des "Arbeitskreises Hausen" an der Stelle der ehemaligen Telefonzelle sein. Die Kosten von ca. 6.000 Euro werden vollständig aus den Mitteln des Ortsbeirats-Budgets beglichen. Begründung: Der Ortsbeirat begrüßt den Vorschlag des Arbeitskreises Hausen, für Alt-Hausen einen Bücherschrank zu fordern. Die Forderung soll deshalb durch die Finanzierung aus dem Ortsbeirats-Budget realisiert werden. Antragsteller: CDU SPD die farbechten - LINKE. GRÜNE FREIE WÄHLER FDP REP fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 7 am 15.07.2014, TO I, TOP 10 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 260 2014 Die Vorlage OF 411/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die ersten beiden Sätze des Tenors wie folgt lauten: "Der Magistrat wird beauftragt, einen Bücherschrank im Stadtteil Hausen aufzustellen. Der genaue Standort wäre in der Hausener Obergasse gegenüber der evangelischen Kirche in Alt-Hausen." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, die_farbechten_-_LINKE., GRÜNE, FREIE_WÄHLER, FDP, REP, fraktionslos
Weiter lesenSchleichwege für Radler in Westhausen
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.06.2014, OF 406/7 Betreff: Schleichwege für Radler in Westhausen Der Magistrat möge prüfen mit welchen Maßnahmen der "Radschleichverkehr" durch die Fußwege zwischen Ludwig-Landmann-Straße und Zillestraße in Höhe der Johanna-Kirchner-Straße gestoppt werden kann. Begründung: Insbesondere Schülerinnen und Schüler nutzen auf dem Weg zur Liebigschule/ Franz. Schule gerne die schmalen Fußwege zwischen Ludwig-Landmann-Straße und Zillestraße als Abkürzung. Diese Nutzung geschieht leider oftmals ohne Rücksicht auf die Fußgänger/Anwohner in diesem Bereich. Daraus entstehen gefährliche Situationen. Möglicherweise lässt sich dieser Schleichweg durch einfache bauliche Maßnahmen (Drängelgitter o.ä.) unattraktiv machen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 7 am 17.06.2014, TO I, TOP 19 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1058 2014 Die Vorlage OF 406/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, FREIE WÄHLER, FDP, REP gegen FARBECHTE (= Ablehnung) bei Enthaltung GRÜNE und fraktionslos
Partei: SPD
Weiter lesenBebauungsplan Nr. 679 - Einspruch der Eigentümergemeinschaft Am Industriehof 3-5
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.05.2014, OM 3140 entstanden aus Vorlage: OF 384/7 vom 27.04.2014 Betreff: Bebauungsplan Nr. 679 - Einspruch der Eigentümergemeinschaft Am Industriehof 3-5 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, dem von der o. g. Eigentümergemeinschaft erhobenen Einspruch gegen den Bebauungsplan Nr. 679 sorgfältig zu prüfen und nach Möglichkeit stattzugeben. Begründung: Erst nach der offiziellen Behandlung im Ortsbeirat wurde der Ortsbeirat über die Bedenken der Eigentümergemeinschaft Am Industriehof 3-5 gegen den Bebauungsplan informiert. Der Ortsbeirat hatte vor der letzten Ortsbeiratssitzung am 25.03. ein längeres Gespräch mit der Eigentümergemeinschaft und hat sich die Situation ausführlich schildern lassen. Der Ortsbeirat teilt die Bedenken der Eigentümergemeinschaft hinsichtlich der im Bebauungsplan vorgenommenen Überplanung einer privaten Zufahrtsstraße durch eine öffentliche Straße. Aus Sicht des Ortsbeirats sind die berechtigten Interessen der ansässigen Gewerbebetriebe durch bestehende privatrechtlich abgesicherte Wegerechte ausreichend gewährleistet. Eine öffentliche Straße würde die Möglichkeit der Eigentümergemeinschaft, auf eine vereinbarungsgemäße Nutzung der Privatstraße zu drängen, stark einschränken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2014, ST 1081 Aktenzeichen: 61 00
Grundstücksspekulationen im Grüngürtel?
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.04.2014, OF 386/7 Betreff: Grundstücksspekulationen im Grüngürtel? Im Grünbereich südlich der Japanischen Schule, zwischen Hohem Weg, Knöterichweg und Breitenbachstraße/ Am Industriehof, sind zahlreiche Kleingärten und das Gut Hausen mit seinen Einrichtungen für behinderte Menschen angesiedelt. Das Areal gehört fast komplett zum Grüngürtel der Stadt Frankfurt. Es gibt Gerüchte über Grundstückankäufe durch die ABG-Holding. Diese Gerüchte geben zu der Sorge Anlass, dass in diesem Bereich die Aufhebung des Grüngürtelstatus geplant ist und eine Bebauung des Areals vorgesehen ist. Dies vorausgeschickt bittet der Ortsbeirat um die Beantwortung der folgenden Fragen: Hat die AGB Holding in diesem Bereich Grundstücke erworben ? Befinden sich diese im geschützten Bereich des Grüngürtels ? Sind dem Magistrat weitere Grundstückverkäufe in diesem Areal bekannt ? Ist die Aufhebung des geschützten Grüngürtelstatus für das Gebiet geplant und wo würden ggf. die nötigen Ausgleichsflächen entstehen ? Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 7 am 13.05.2014, TO I, TOP 14 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1020 2014 Die Vorlage OF 386/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenBebauungsplan Nr. 834 - Südlich Rödelheimer Landstraße Vortrag des Magistrats vom 20.12.2013, M 250
S A C H S T A N D : Anregung vom 25.03.2014, OA 490 entstanden aus Vorlage: OF 377/7 vom 23.03.2014 Betreff: Bebauungsplan Nr. 834 - Südlich Rödelheimer Landstraße Vortrag des Magistrats vom 20.12.2013, M 250 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Vorlage M 250 wird mit folgenden Änderungen zugestimmt: Der Magistrat wird beauftragt, im Bebauungsplan Nr. 834 folgende Punkte zu berücksichtigen: 1. Im Gebiet zwischen Ludwig-Landmann-Straße/Rödelheimer Landstraße/Morsestraße soll das dort ansässige mittelständische Gewerbe erhalten bleiben und sich weiter entwickeln dürfen. Deshalb ist das Gebiet als Gewerbegebiet auszuweisen - genau, wie dies beim südlich angrenzenden Teil des Plangebiets der Fall ist. Die Straße, die über vorhandene Bebauung gelegt werden soll, ist zu streichen. 2. Für das gesamte Planungsgebiet wird der Magistrat gebeten zu prüfen, ob durch eine andere Zuordnung von Misch- und Wohngebieten und durch die Errichtung von Lärmschutzwänden/-wällen das Konfliktpotenzial für bestehendes Gewerbe zur heranrückenden Wohnbebauung unter besonderer Berücksichtigung der Lärmemissionen reduziert werden kann. 3. Es werden ausreichende Flächen für Kindertagesstätten im Bebauungsplan reserviert. Wenn die Kitas nicht als Solitärbauten ausgeführt werden können, ist vertraglich festzulegen, dass diese Bauten vorrangig erstellt und bezugsfertig werden. 4. Nach § 9 Absatz 7 und 8 des BauGB sind im Bebauungsplan mindestens 30 Prozent der Fläche für geförderten Wohnungsbau vorzusehen. Diese Richtlinie ist auch in entsprechenden städtebaulichen Verträgen zu setzen. Begründung: Im unter 1. genannten Gebiet werden ohne Rücksicht auf die vorhandene Nutzung ein Wohngebiet und eine neue Straße vorgesehen. Eine Vertreibung dieser Betriebe würde dem Stadtteil aber einen großen Schaden zufügen, ginge dadurch das Angebot im Nahbereich und Arbeitsplätze verloren. Die Ausweisung als Wohngebiet nimmt den betroffenen Betrieben die Möglichkeit zur Weiterentwicklung und birgt erhebliches Konfliktpotenzial. Bei der Integration der Kindertagesstätten in anderweitige, nicht von der Stadt selbst gebaute Gebäude besteht die Gefahr, dass diese Bebauung erst realisiert wird, wenn der Bedarf nicht mehr existiert bzw. im neuen Wohngebiet Zuzugsgruppen ausgegrenzt werden. Um die Attraktivität des neuen Wohngebiets auch für junge Familien sicherzustellen, ist hier auf eine sorgfältige Planung und entsprechende vertragliche Ausgestaltung zu achten. Der starke Rückgang der mietpreisgebundenen Wohnungen in Frankfurt verbunden mit dem zunehmenden Zuzug hat den Mangel an preiswerten Wohnflächen dramatisch verschärft. Eine Durchsetzung dieser Quote im Rahmen städtebaulicher Verträge kann kein Ersatz für eine Festschreibung im Bebauungsplan sein, da sich die Stadt an dieser Stelle von Investoren beliebig erpressbar macht. Der § 9 des BauGB sieht an dieser Stelle ausdrücklich einen Handlungsspielraum der Kommunen vor, und dieser sollte auch in Hinblick auf die Absichtserklärungen des Magistrats vollumfänglich ausgenutzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 20.12.2013, M 250 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2014, ST 1088 Antrag vom 03.04.2017, OF 154/7 Anregung an den Magistrat vom 18.04.2017, OM 1421 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 02.04.2014 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 12.05.2014, TO I, TOP 18 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 250 wird im Rahmen der Vorlage NR 882 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 857 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 882 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Die Vorlage OA 490 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD, ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) sowie LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 857 und OA 490); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE und ELF Piraten gegen SPD, LINKE. und RÖMER (= Annahme); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, ELF Piraten und RÖMER gegen LINKE. (= Ablehnung); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 4. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FDP (M 250 und NR 857 = Annahme, NR 882 und OA 490 = Annahme im Rahmen NR 857) 30. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 20.05.2014, TO II, TOP 4 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 250 wird im Rahmen der Vorlage NR 882 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 857 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 882 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Die Vorlage OA 490 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP, ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) sowie LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 857 und OA 490); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE und ELF Piraten gegen SPD, LINKE., FDP und RÖMER (= Annahme); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, ELF Piraten und RÖMER gegen LINKE. (= Ablehnung) und FDP (= Annahme im Rahmen NR 857); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 4. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) sowie FDP (= Annahme im Rahmen NR 857) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 250 und NR 882 = Annahme, NR 857 = Ablehnung, OA 490 = Ziffer 1. Prüfung und Berichterstattung, Ziffern 2. bis 4. Annahme) REP (M 250, NR 857, NR 882 und OA 490 = Annahme) 31. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 22.05.2014, TO II, TOP 35 Beschluss: 1. Der Vorlage M 250 wird im Rahmen der Vorlage NR 882 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 857 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 882 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Die Vorlage OA 490 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP, ELF Piraten, RÖMER und REP (= Annahme ohne Zusatz) sowie LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 857 und OA 490); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE und ELF Piraten gegen SPD, LINKE., FDP, RÖMER und REP (= Annahme); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, ELF Piraten, RÖMER und REP gegen LINKE. (= Ablehnung) und FDP (= Annahme im Rahmen NR 857); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 4. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, ELF Piraten, RÖMER und REP (= Annahme) sowie FDP (= Annahme im Rahmen NR 857) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 250 und NR 882 = Annahme, NR 857= Ablehnung, OA 490 = Ziffer 1. Prüfung und Berichterstattung, Ziffern 2. bis 4. Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 4579, 31. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 22.05.2014 Aktenzeichen: 61 00
Parken entlang der Ludwig-Landmann-Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.11.2013, OM 2717 entstanden aus Vorlage: OF 337/7 vom 10.11.2013 Betreff: Parken entlang der Ludwig-Landmann-Straße Der Magistrat wird gebeten, für die Zeit von 20:00 Uhr bis 0 7:00 Uhr eine Erweiterung der Parkmöglichkeiten auf der rechten Fahrspur der Ludwig-Landmann-Straße zwischen Heerstraße und Am Ebelfeld stadteinwärts zu prüfen. Begründung: Im genannten Abschnitt der Ludwig-Landmann-Straße ist das Parken auf der rechten Fahrspur bereits teilweise legal möglich. In den Nachtstunden könnte aufgrund des geringeren Verkehrsaufkommens der Streckenabschnitt, in dem das Parken erlaubt ist, verlängert werden. Gerade in den Abendstunden ist in diesem Bereich der Parkdruck hoch und faktisch wird der Fahrstreifen schon jetzt häufig illegal als Parkplatz genutzt. Diese Situation könnte zumindest für die Nachtstunden legalisiert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2014, ST 448 Beratung im Ortsbeirat: 7
Umfahrung der Heerstraße hat sich bewährt . Einbahnstraße prüfen
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.09.2013, OF 316/7 Betreff: Umfahrung der Heerstraße hat sich bewährt - Einbahnstraße prüfen Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob nach der erfolgten Sanierung des Streckenabschnitts zwischen Ludwig-Landmann-Straße und Eberstadtstraße die Heerstraße in diesem Streckenabschnitt als Einbahnstraße ausgewiesen werden kann. Die Erreichbarkeit der Geschäfte direkt nach der Kreuzung zur Eberstadtstraße ist dabei von beiden Seiten sicherzustellen. Begründung: Die Sanierung bringt große Belastungen für die Anwohner mit sich. Gleichwohl hat sich die Nutzung der eingerichteten Umfahrung prinzipiell bewährt und hat zu keinen zusätzlichen Staus geführt. Es erscheint sinnvoll nach der Sanierung die Heerstraße in diesem Abschnitt nur für den Verkehr nach Westen zu nutzen. Für den Verkehr nach Osten (Praunheim / Nordweststadt) könnte auch weiterhin die bisherige Umleitung genutzt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 7 am 24.09.2013, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 316/7 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
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