Schrittgeschwindigkeit (Tempo 10) für die Zuwegung zum Sitz der Lebenshilfe Frankfurt e.V. und den Kleingärten
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 05.07.2016, OM
338 entstanden aus Vorlage:
OF 21/7 vom 20.06.2016
Betreff: Schrittgeschwindigkeit (Tempo 10) für die Zuwegung zum
Sitz der Lebenshilfe Frankfurt e.V. und den Kleingärten
Der Ortsbeirat bittet den
Magistrat, für den gesamten Zuweg zum Sitz der
Lebenshilfe Frankfurt e.V. (postalisch
Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße 2) maximal Schrittgeschwindigkeit
(Tempo 10) zuzulassen. Begründung: Im hinteren Bereich der Zuwegung gilt diese
Geschwindigkeitsbegrenzung bereits. Durch die Einrichtungen der Lebenshilfe hat
der Verkehr auf diesem Weg aber gerade im vorderen Bereich stark zugenommen.
Auch Fußgänger und Radfahrer nutzen diesen Abschnitt verstärkt. Um die
Sicherheit auf diesem schmalen Zuweg zu gewährleisten, hält der Ortsbeirat ein
Tempolimit von 10 km/h für sinnvoll. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 7
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 07.10.2016, ST 1388
Aktenzeichen: 32 4