Schrittgeschwindigkeit (Tempo 10) für die Zuwegung zum Sitz der Lebenshilfe Frankfurt e.V. und den Kleingärten
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Anregung an den Magistrat vom 05.07.2016, OM 338 entstanden aus Vorlage: OF 21/7 vom 20.06.2016
Betreff: Schrittgeschwindigkeit (Tempo 10) für die Zuwegung zum Sitz der Lebenshilfe Frankfurt e.V. und den Kleingärten Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, für den gesamten Zuweg zum Sitz der Lebenshilfe Frankfurt e.V. (postalisch Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße 2) maximal Schrittgeschwindigkeit (Tempo 10) zuzulassen. Begründung: Im hinteren Bereich der Zuwegung gilt diese Geschwindigkeitsbegrenzung bereits. Durch die Einrichtungen der Lebenshilfe hat der Verkehr auf diesem Weg aber gerade im vorderen Bereich stark zugenommen. Auch Fußgänger und Radfahrer nutzen diesen Abschnitt verstärkt. Um die Sicherheit auf diesem schmalen Zuweg zu gewährleisten, hält der Ortsbeirat ein Tempolimit von 10 km/h für sinnvoll. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7