Freie Nutzung der Hausener Nidda-Brücke
Begründung
Nidda-Brücke Der Magistrat wird gebeten, probeweise die Hausener Nidda-Brücke in beide Richtungen freizugeben. Vor der Brücke ist im Hausener Weg das Schild "Vorrang vor dem Gegenverkehr" (Nr. 308) und in der Hausener Obergasse das Schild "Vorrang des Gegenverkehrs" (Nr. 208) aufzustellen. Begründung: Es wurde beobachtet, dass des Öfteren Autofahrer die Einbahnstraßenregelung der Brücke missachteten und aggressive Reaktionen hervorriefen. Eine geregelte Nutzung der Brücke in beide Richtungen mindert zum einen Umwegfahrten (= Verringerung der Emissionen) und zum anderen sorgt Gegenverkehr in schmalen Straßen für eine Verringerung der Fahrgeschwindigkeiten (= Verkehrsberuhigung).
Inhalt
Antrag vom 15.11.2016, OF 102/7
Betreff: Freie Nutzung der Hausener Nidda-Brücke Der Magistrat wird gebeten, probeweise die Hausener Nidda-Brücke in beide Richtungen freizugeben.
Vor der Brücke ist im Hausener Weg das Schild "Vorrang vor dem Gegenverkehr" (Nr. 308) und in der Hausener Obergasse das Schild "Vorrang des Gegenverkehrs" (Nr. 208) aufzustellen. Begründung: Es wurde beobachtet, dass des Öfteren Autofahrer die Einbahnstraßenregelung der Brücke missachteten und aggressive Reaktionen hervorriefen. Eine geregelte Nutzung der Brücke in beide Richtungen mindert zum einen Umwegfahrten (= Verringerung der Emissionen) und zum anderen sorgt Gegenverkehr in schmalen Straßen für eine Verringerung der Fahrgeschwindigkeiten (= Verkehrsberuhigung).Beratung im Ortsbeirat: 7