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Vorlagen
Drängelgitter am Stichweg An der Sandelmühle - Brühlfeld
Anregung an den Magistrat vom 20.08.2020, OM 6370 entstanden aus Vorlage: OF 564/8 vom 05.08.2020 Betreff: Drängelgitter am Stichweg An der Sandelmühle - Brühlfeld Der Magistrat wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen ein Drängelgitter an beiden Enden des Stichweges An der Sandelmühle - Brühlfeld anzubringen. Begründung: Die aktuell vorhandenen Pfosten werden von Fahrrädern und Motorrädern umfahren, sodass es häufig zu gefährlichen Situationen kommt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.12.2020, ST 2120 Aktenzeichen: 66 0
An der Sandelmühle - Raser ausbremsen
Anregung an den Magistrat vom 20.08.2020, OM 6369 entstanden aus Vorlage: OF 563/8 vom 05.08.2020 Betreff: An der Sandelmühle - Raser ausbremsen Der Magistrat wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen die Straße An der Sandelmühle, beginnend an dem Bahnübergang Sandelmühle bis zum Alexander-Riese-Weg, mit Piktogrammen zu versehen, die auf die 30- km/h-Geschwindigkeitsbegrenzung hinweisen. Begründung: Nach mehreren Beinaheunfällen zwischen Fußgängern, Fahrradfahrern und den viel zu schnell fahrenden Pkws und aufgrund der Tatsache, dass immer mehr Pkws diese Straße als Abkürzung in Richtung Eschersheim nutzen, braucht es ein visuelles Zeichen analog zur Olof-Palme-Straße. Die Verkehrsschilder zur Geschwindigkeitsbegrenzung an beiden Enden des Straßenzuges reichen hier nicht aus. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.11.2020, ST 1998 Aktenzeichen: 32 4
Grundschule im geplanten Wohngebiet „An der Sandelmühle“ Vortrag des Magistrats vom 29.05.2020, M 85
Anregung vom 18.06.2020, OA 577 entstanden aus Vorlage: OF 557/8 vom 14.06.2020 Betreff: Grundschule im geplanten Wohngebiet "An der Sandelmühle" Vortrag des Magistrats vom 29.05.2020, M 85 Vorgang: OM 2292/17 OBR 8; ST 2388/18; OM 5531/19 OBR 8; ST 691/10 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt mitzuteilen, 1. wo sich für eine neue Heddernheimer Grundschule im geplanten Baugebiet "An der Sandelmühle" eine tatsächlich schon baureife Fläche befindet, damit die Schule bereits zum Schuljahr 2021/2022 in Betrieb gehen kann; 2. wann endlich der Entwurf für den Bebauungsplan Nr. 889 in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht wird, nachdem der Magistrat bereits im Dezember 2018 berichtet hat (ST 2388), er befinde sich "unmittelbar vor dem Beschlussgang zum Satzungsbeschluss"; 3. ob er auch einen provisorischen Schulstandort an anderer Stelle in Heddernheim prüft, falls die Flächen im Gebiet "An der Sandelmühle" noch nicht rechtzeitig verfügbar sind; 4. weshalb er kurzfristig seine Meinung geändert hat, wonach außer für eine Kindertagesstätte "aufgrund der begrenzten Größe des Neubaugebietes darüber hinaus keine ausreichenden Flächen für weitere wünschenswerte Einrichtungen . . zur Verfügung" stehen, etwa, wie vom Ortsbeirat angeregt, für eine Seniorenwohnanlage (ST 691 ). Begründung: Seit 2012 gibt es den Aufstellungsbeschluss für das Baugebiet "An der Sandelmühle". Von einem Grundschulstandort in diesem Gebiet war bisher noch nie die Rede. Auch wenn Grundschulkinder dem Grundsatz nach zu Fuß zur Schule gehen, ist doch in der Praxis mit einem Kfz-Verkehrsaufkommen zu rechnen ("Elterntaxis"). Die verkehrliche Situation an der Kreuzung am Bahnübergang in Höhe der U 2-Station Sandelmühle ist heute bereits, ohne das beabsichtigte Wohngebiet oder eine etwaige gewerbliche Zusatznutzung, die nach aktuellem Baurecht möglich wäre, am Limit. Der Magistrat hat die Möglichkeit einer zweiten Zufahrt etwa über die Kaltmühle bisher mit einem für den Ortsbeirat unbefriedigenden Ergebnis geprüft. Von Wohnungen abgesehen, war bisher auch nur von einem Kindergarten die Rede, der im Bereich "An der Sandelmühle" gebaut werden soll. Weitere Vorschläge aus dem Ortsbeirat für verkehrsarme Zusatznutzungen, etwa zu einer Seniorenwohnanlage, hat der Magistrat zurückgewiesen. Der Ortsbeirat begrüßt zwar die Absicht des Magistrats, die Robert-Schumann-Schule durch den Neubau einer weiteren Grundschule für Heddernheimer Kinder zu entlasten. Der Ortsbeirat fragt sich allerdings, warum ein derart flächenanspruchsvolles Projekt im Rahmen des B-Plan Nr. 889 noch möglich ist, da erst kürzlich mitgeteilt wurde: "Letztendlich ist das Bebauungsplanverfahren ,An der Sandelmühle' bereits weit fortgeschritten. Die langjährigen Abstimmungen . . sind weitgehend finalisiert und ein städtebaulicher Vertrag abgeschlossen" (ST 691). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 29.05.2020, M 85 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.11.2017, OM 2292 Stellungnahme des Magistrats vom 21.12.2018, ST 2388 Anregung an den Magistrat vom 04.12.2019, OM 5531 Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2020, ST 691 Stellungnahme des Magistrats vom 09.11.2020, ST 1936 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Bildung und Integration Beratung im Ortsbeirat: 8 Versandpaket: 24.06.2020 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 22.06.2020, TO I, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der Vorlage M 85 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der Vorlage OA 577 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und BFF gegen FDP und FRAKTION (= Ablehnung der Delegation) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und BFF gegen FDP und FRAKTION (= Ablehnung der Delegation) 41. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 30.06.2020, TO I, TOP 24 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 85 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage NR 1222 auf den Ausschuss für Bildung und Integration delegiert hat. 3. Die Vorlage OA 577 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRAKTION gegen AfD (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung), FDP und FRANKFURTER (= Votum im Plenum) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FDP (M 85 = Annahme im Rahmen NR 1222) ÖkoLinX-ARL (M 85 und NR 1222 = Ablehnung, OA 577 = Annahme) 46. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 02.07.2020, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Der Vorlage M 85 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1222 wird zur Beratung an den Ausschuss für Bildung und Integration delegiert. 3. Die Vorlage OA 577 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen AfD und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie FDP (= Annahme im Rahmen NR 1222); BFF (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung), FDP (= Annahme) und BFF (= Prüfung und Berichterstattung); AfD (= Enthaltung) zu 3. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 6008, 46. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 02.07.2020 Aktenzeichen: 61 00
Fußgängerfreundliche Ampelschaltung für den Kreuzungsbereich MarieCurieStraße/Altenhöferallee/Lurgiallee
Anregung an den Magistrat vom 28.05.2020, OM 6081 entstanden aus Vorlage: OF 534/8 vom 29.02.2020 Betreff: Fußgängerfreundliche Ampelschaltung für den Kreuzungsbereich Marie-Curie-Straße/Altenhöferallee/Lurgiallee Der Magistrat wird gebeten, die Ampelschaltung an der Kreuzung Lurgiallee/Marie-Curie-Straße/Altenhöferallee fußgängerfreundlicher zu gestalten. Begründung: Wenn man von der Lurgiallee Richtung Altenhöferallee läuft, um die Marie-Curie-Straße zu überqueren, muss man als Fußgänger sehr lange warten. Das gilt ebenfalls für die Gegenrichtung. Es ist nicht möglich, die Straße bis zur Mitte zu überqueren, da die Fußgängerampel erst Grün wird, wenn der Autoverkehr in beide Richtungen auf der Marie-Curie-Straße Rot hat. Das Überqueren lediglich bis zur Mitte ist von der Ampelschaltung nicht vorgesehen. Da dies ein Schulweg zum Gymnasium Riedberg ist und sich im Umkreis einige Bürogebäude befinden und derzeit an einem Studentenwohnheim gebaut wird, ist dort besonders zu den Stoßzeiten sehr viel Verkehr, sowohl Fahrzeuge als auch Fußgänger. Zur Entzerrung und zum besseren Fließen des Fußgängerverkehrs wird deshalb um eine für Fußgänger freundliche Ampelschaltung gebeten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.08.2020, ST 1414 Aktenzeichen: 32 1
Verkehrssicherheit südlicher Teil Zur Kalbacher Höhe
Anregung an den Magistrat vom 13.03.2020, OM 5938 entstanden aus Vorlage: OF 547/12 vom 29.02.2020 Betreff: Verkehrssicherheit südlicher Teil Zur Kalbacher Höhe Der Magistrat wird gebeten, die Verkehrssicherheit im südlichen Teil der Straße Zur Kalbacher Höhe, insbesondere im Teilabschnitt zwischen dem Kreisel Renoirallee/Zur Kalbacher Höhe und der Kreuzung Marie-Curie-Straße/Zur Kalbacher Höhe, entschieden zu erhöhen. Dies kann z. B. durch verstärkte Kontrollen, eine fest installierte Anlage zur Geschwindigkeitsüberwachung oder regelmäßigen Einsatz von mobilen Anlagen erfolgen. Über potenziell erfolgte Geschwindigkeitsmessungen ist dem Ortsbeirat zu berichten. Begründung: Schon mehrfach machten Anwohner darauf aufmerksam, dass im südlichen Teil der Straße Zur Kalbacher Höhe die zulässigen Geschwindigkeiten teils stark überschritten werden. So kam es zu mehreren Beinah-Unfällen, teils auch mit Kindern. Insbesondere zu Stoßzeiten versuchen Autofahrer oft noch die Ampel zu "erwischen" und beschleunigen stark. Aus persönlichen Gesprächen ist bekannt, dass in diesem Bereich auch schon Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt wurden. Der Ortsbeirat bittet, über diese zu berichten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.05.2020, ST 965 Aktenzeichen: 32 1
Tempo 30 auf dem Riedberg
Anregung an den Magistrat vom 13.03.2020, OM 5933 entstanden aus Vorlage: OF 539/12 vom 30.01.2020 Betreff: Tempo 30 auf dem Riedberg Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob und wenn ja, in welchen Bereichen auf den inneren Erschließungsstraßen des Riedbergs, der Riedbergallee, Altenhöferallee, Graf-von-Stauffenberg-Allee und Carl-Hermann-Rudloff-Allee ein Tempolimit von 30 km/h angeordnet werden kann. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, die Ergebnisse der Prüfungen in einer Sitzung des Ortsbeirates öffentlich vorzustellen, um im Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern die Einführung etwaiger zusätzlicher Geschwindigkeitsbeschränkungen zu erörtern. Begründung: Das Baugebiet Riedberg ist mit vier Straßenanbindungen an das überörtliche Straßennetz angebunden und bietet keine Anreize für die Durchfahrung, sofern das Fahrziel nicht im Wohngebiet selbst liegt. Bereits jetzt ist die Straße Zur Kalbacher Höhe auf Tempo 30 begrenzt, ebenso ein Teilbereich der Graf-von-Stauffenberg-Allee und der Altenhöferallee. Um den Fahrzeugverkehr ruhiger und disziplinierter zu gestalten, dem Radverkehr einen sicheren Verkehrsraum zu bieten und auch den Fußgängerinnen und Fußgängern, insbesondere den zahlreichen Kindern, und Querungen der Fahrbahn zu erleichtern, sollte die Fahrgeschwindigkeit auf 30 km/h begrenzt werden. Damit würde auch die Lärmbelastung der dicht bebauten inneren Erschließungsstraßen, insbesondere in den Nachtstunden, deutlich gemildert. Die auf dem Riedberg verkehrenden Buslinien werden durch eine Tempo-30-Regelung nicht behindert, da diese Buslinien bereits heute durch Fahrbahnverengungen und zahlreiche Haltestellen Tempo 30 in der Regel nicht überschreiten können. Die vor Jahren für Kalbach eingerichtete Tempo-30-Zone hat sich trotz anfänglicher Bedenken überaus positiv entwickelt. Die gesamte Verkehrssituation in Kalbach hat sich entspannt, sodass Tempo 30 inzwischen von allen Anwohnern befürwortet wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.06.2020, ST 1248 Anregung an den Magistrat vom 15.01.2021, OM 7064 Antrag vom 26.04.2021, OF 8/12 Anregung an den Magistrat vom 07.05.2021, OM 121 Anregung an den Magistrat vom 01.07.2022, OM 2396 Aktenzeichen: 32 1
An der Sandelmühle - Viele Fragen keine Antworten
Antrag vom 04.03.2020, OF 527/8 Betreff: An der Sandelmühle - Viele Fragen keine Antworten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen nachfolgende Fragen zu prüfen und zu berichten:, 1. Die Feldfabrik wurde abgerissen, kommt nun das Wohngebiet und wenn ja, wann und unter welchen verkehrlichen Voraussetzungen? 2. Die Anwohner der Sandelmühle haben bis dato keine Antworten zu ihren Eingaben bezgl. der Bebauung erhalten. Wann kommen die Antworten? 3. Das Wohn- Mischgebiet Sandelmühle ist als Umweltzone deklariert. Trotzdem fahren täglich Fahrzeuge unter Richtwert Diesel 5 Richtung Sandelmühle Restaurant und City Camp Frankfurt. Ist diese Tolerierung gewollt? 4. Auf dem Parkplatz des Restaurants Sandelmühle parken Limousinen und Busse, die dem Standard Diesel 5 nicht entsprechen. Diese fahren täglich durch die Umweltzone! Existiert eine Sondernutzungserlaubnis? 5. Das City Camp Frankfurt erhält keine Sondernutzung für Fahrzeuge unter Diesel 5. Warum, wenn es dem Restaurant erlaubt sein sollte? 6. Vorausgesetzt es ist im Interesse der Stadt Frankfurt, das City Camp Frankfurt zu erhalten. Warum erhält es dann nicht die bereits beantragte Sondernutzungs-erlaubnis für die Durchfahrt? 7. Das Unternehmen Diehl wird den Standort innerhalb der kommenden 2 Jahre verlassen. Gibt es hier bereits Überlegungen zu einer Nachfolgebebauung und ist ein Eingriff auf das Gebiet des Campingplatzes geplant? 8. Wann kommt die versprochene Fischtreppe für den Urselbach mit Eingriffen in den Flusslauf und die angrenzenden Gebiete? Die Ausgleichsmaßnahme ist seit 2004 geplant und in der ST 1227 ausführlich beschrieben. 9. Ist es geplant, die Straße an der Sandelmühle aufgrund der o.a. Eingriffe zu verbreitern und diese dann zu einer erweiterten Durchgangsstraße zu machen? Begründung: Die Anwohner des Straßenzuges An der Sandelmühle sind äußerst besorgt über Andeutungen verschiedenster Stellen zu Veränderungen in ihrem Wohngebiet. Da es bisher aber keine klaren und überprüfbaren Aussagen auf Seiten der Stadt Frankfurt gibt, wurden die o.a. Fragen gesammelt mit dem Ziel, eine valide Aussage zu den künftigen Planungen zu erhalten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 8 am 28.05.2020, TO I, TOP 67 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1646 2020 Die Vorlage OF 527/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Baugebiet „An der Sandelmühle“: Verzicht auf den Bau einer Tiefgarage prüfen
Antrag vom 31.01.2020, OF 540/8 Betreff: Baugebiet "An der Sandelmühle": Verzicht auf den Bau einer Tiefgarage prüfen Die künftigen BewohnerInnen im noch zu bauenden Wohngebiet "An der Sandelmühle" sind schon heute vorzüglich und auf kürzesten Wegen mit U1/U2/U3 und Bus 29 an den öffentlichen Verkehr angebunden.Mittelfristig wird die U2 nach Bad Homburg Bahnhof sogar noch verlängert und es entstehen weitere Umsteigeoptionen, auch mit der Regionaltangente West. Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten: . noch einmal zu überdenken, ob es aufgrund der vorzüglichen ÖPNV-Anbindung nicht doch sinnvoll ist ist, dieses künftige Wohngebiet autoarm zu entwickeln und somit auf den Bau einer auch teuren Tiefgarage für den MIV zu verzichten. Begründung: Die Schienen- und Straßenkreuzung (U2/Palmestr./Kupferhammer/An der Sandelmühle/Hessestr. ist das Nadelöhr des Verkehrs und eine Zunahme von chaotischen Situationen sollte nicht sehenden Auges hingenommen werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 8 am 28.05.2020, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OF 540/8 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, CDU, BFF und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE und LINKE. (= Annahme)
Das Lurgi-Gelände für einen Neubau der Europäischen Schule (ESF) nutzen Vortrag des Magistrats vom 06.12.2019, M 208
Anregung vom 23.01.2020, OA 525 entstanden aus Vorlage: OF 513/8 vom 07.01.2020 Betreff: Das Lurgi-Gelände für einen Neubau der Europäischen Schule (ESF) nutzen Vortrag des Magistrats vom 06.12.2019, M 208 Vorgang: M 263/17 Bei der Vorstellung der Machbarkeitsstudie zur Erweiterung der ESF in der Ortsbeiratssitzung vom Dezember wurde Stadtrat Schneider auch auf das schon vor längerer Zeit für die Schule angedachte Lurgi-Gelände angesprochen. Das Grundstück wurde aber von einem Investor für 100 Millionen Euro gekauft und dies wird als zu teuer für die Stadt eingestuft. Vor dem Hintergrund der Vorlage M 208 - Vorkaufssatzung Nr. 7 - Nördlich Lurgiallee -, mit der Erwerbsmöglichkeit durch die Stadt und dem Verweis in der Magistratsvorlage auf den Bebauungsplan Nr. 922, in dem auch eine weiterführende Schule möglich ist, soll dieses Gelände unbedingt wieder für einen Standort der Europäischen Schule ins Auge gefasst werden. Es stellt sich außerdem die Frage, ob zurzeit alle zur Verfügung stehenden Mittel vonseiten des Baudezernats ausgeschöpft werden. Dieses vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, ob entsprechend des Vortrags des Magistrats vom 06.12.2019, M 208, das Lurgi-Gelände erworben und aufgrund des Bebauungsplans Nr. 922 unter anderem als Standort für die Europäische Schule ausgewiesen werden kann . Begründung: Das Grundstück Lurgiallee 5 wird im Vortrag des Magistrats vom 22.12.2017, M 263, unter Punkt Zu I. mit einer Größe von ca. 8,5 Hektar angegeben. Mit dieser Grundstückgröße kann der Flächenbedarf der Europäischen Schule mit rund 47.000 Quadratmetern in jedem Fall erfüllt werden. Bei der Versteigerung des Grundstücks wurde ein Preis von 102 Millionen Euro angegeben. Bei der Vorstellung der Machbarkeitsstudie von Herrn Stadtrat Schneider in der Ortsbeiratssitzung am 04.12.2019 wurde von ihm der Wert von 100 Millionen Euro genannt. Bei der oben genannten Grundstücksgröße ergibt sich ein Quadratmeterpreis von rund 1.200 Euro. Somit beträgt der anteilige Kaufpreis rund 56 Millionen Euro. Ferner ist zu berücksichtigen, dass bei dem genannten Quadratmeterpreis sicherlich nur eine hochpreisige Wohnbebauung möglich ist. Die Chance auf eine zusammenhängende Fläche für den besonderen Bedarf für einen neuen Standort der Europäischen Schule sollte in jedem Fall genutzt werden. Der Betrag für den Grundstückserwerb verringert sich auch noch durch das dann wieder frei gewordene Grundstück und die bestehenden Gebäude am jetzigen Standort der Europäischen Schule. Ein weiterer Vorteil des Standortes Lurgiallee 5 liegt darin, dass der umfangreiche Bring- und Holverkehr durch die nahe U-Bahn-Station "Riedwiese" gemindert werden kann. Der übrige Bring- und Holverkehr (Individualverkehr) lässt sich leichter über die vierspurige Marie-Curie-Straße und dem nahen Autobahnanschluss abwickeln, zumal mit der nahen Autobahn A 661 eine direkte Verbindung zum Hauptstandort der EZB gegeben ist. Bei einem Gespräch mit einem Schulleiter der Europäischen Schule wurde von diesem ausgeführt, dass ein größerer Teil der Schülerinnen und Schüler im Bereich Riedberg wohnhaft ist. Somit kann durch den neuen wohnortnahen Standort die Schule auch zu Fuß oder mit dem Rad erreicht werden. Der für die Eltern aufwendige und für die Anwohner belastende Hol- und Bringverkehr im Bereich der Nordweststadt (insbesondere auf dem Praunheimer Weg) würde sich deutlich vermindern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 06.12.2019, M 208 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 22.12.2017, M 263 Vortrag des Magistrats vom 06.12.2019, M 208 Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2020, ST 1011 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 8 Versandpaket: 29.01.2020 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 28.01.2020, TO I, TOP 40 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 208 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 525 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER; AfD und BFF (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 208 = Annahme, OA 525 = Ablehnung) 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 30.01.2020, TO II, TOP 37 Beschluss: 1. Der Vorlage M 208 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 525 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL; AfD und BFF (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 38. Sitzung des OBR 8 am 28.05.2020, TO I, TOP 73 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 8 am 21.01.2021, TO I, TOP 41 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Beschlussausfertigung(en): § 5200, 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 30.01.2020
Kalbach-Riedberg an einen Radschnellweg Frankfurt anbinden
Anregung an den Magistrat vom 17.01.2020, OM 5641 entstanden aus Vorlage: OF 528/12 vom 06.01.2020 Betreff: Kalbach-Riedberg an einen Radschnellweg Frankfurt anbinden Vorgang: NR 1010/19 FRANKFURTER Der Magistrat wird gebeten, bei der Etablierung eines Radschnellwegs für Frankfurt gemäß der Vorlage NR 1010 auch entsprechende Anbindungen für Kalbach und Riedberg einzurichten. Hierfür bieten sich unter anderem die folgenden Achsen an: a) Kalbach - (Alter Flugplatz oder Bonames) - Homburger Landstraße - Frankfurter Berg b) Kalbach - Alter Flugplatz - Niddauferweg - Freibad Eschersheim c) Riedberg - Mertonviertel - Niddabrücke Alt-Eschersheim d) Uni Campus Riedberg - Querung Marie-Curie-Straße/Neumühlenweg - Heddernheim Begründung: Die Vorlage NR 1010 enthält eine grobe Skizze von möglichen Verbindungen, in denen Kalbach-Riedberg bislang nicht explizit angebunden ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 26.10.2019, NR 1010 Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2020, ST 792 Aktenzeichen: 32 1
Altglascontainer südlicher Riedberg
Anregung an den Magistrat vom 29.11.2019, OM 5511 entstanden aus Vorlage: OF 502/12 vom 15.11.2019 Betreff: Altglascontainer südlicher Riedberg Der Magistrat wird gebeten, im Bereich des südlichen Riedbergs Altglascontainer aufzustellen. Diese sind in der Nähe und in gleicher Anzahl wie die wegfallenden Container am Cézanneweg zu positionieren. Dabei sollten die Container unterirdisch angelegt werden. Als mögliche Standorte sollten die südwestliche Ecke Konrad-Zuse-Straße/Topgraphischer Weg und die nördliche Ecke Renoirallee/Zur Kalbacher Höhe geprüft werden. Begründung: Aufgrund der Baumaßnahme am Cézanneweg fallen dort zumindest temporär Altglascontainer weg. Um lange Wege für die Bewohner des Quartiers zu vermeiden, sind diese in der Nähe zu ersetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.03.2020, ST 416 Aktenzeichen: 66 5
Einsatz von hellem Asphalt im Straßenbau
Anregung an den Magistrat vom 17.10.2019, OM 5213 entstanden aus Vorlage: OF 490/8 vom 01.10.2019 Betreff: Einsatz von hellem Asphalt im Straßenbau Der Magistrat wird gebeten, 1. bei allen Straßen, Geh- und Fahrradwegen im Ortsbezirk, die zur grundhaften Erneuerung anstehen (z. B. die Straße In der Römerstadt in Höhe der U-Bahn-Station), sowie bei geplanten Neubaugebieten (z. B. An der Sandelmühle) nur noch hellen Asphalt als Belag einzusetzen; 2. zu prüfen, inwieweit heller Belag bei bereits bestehenden Straßenbelägen eingesetzt werden kann; 3. mitzuteilen, wie sich heller Belag bei Regen verhält (Aquaplaning). Begründung: Durch hellen Asphalt kommt es zu weniger Hitzespeicherung in heißen Sommern. Dadurch können Straßen nachts etwas schneller abkühlen, da sie nicht so viel Speicherwärme abgeben. In Zeiten des Klimawandels muss jede Möglichkeit zur Temperaturabkühlung genutzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2020, ST 213 Aktenzeichen: 66 5
Unansehnliche Werbetafeln entlang der Marie-Curie-Straße
Anregung an den Magistrat vom 12.09.2019, OM 5078 entstanden aus Vorlage: OF 470/8 vom 22.08.2019 Betreff: Unansehnliche Werbetafeln entlang der Marie-Curie-Straße Der Magistrat wird gebeten, in den Bereichen Rosa-Luxemburg-Straße und Marie-Curie-Straße die beiden dort befindlichen unansehnlichen und mit Graffiti versehenen Werbetafeln mit der Aufschrift "CKV City Concept - Wohnstile Europas" zu entfernen und ggf. die Firma an den Beseitigungskosten teilhaben zu lassen. Die Schilder befinden sich a) auf der Marie-Curie-Straße, an der Auffahrt zur Rosa-Luxemburg-Straße (Richtung Oberursel); b) ca. 40 Meter weiter unmittelbar im Kurvenbereich der Rosa-Luxemburg-Straße (stadteinwärts - siehe Kartenausschnitt) (Karte: OpenStreetMap - Bilder: Ralf Porsche) Begründung: Historisch betrachtet dürfte es sich bei den Werbetafeln um ein Relikt aus den Anfängen der Besiedelung des Riedbergs um Ende der 90er-Jahre des letzten Jahrtausends handeln. Seinerzeit verwiesen derartige Bildtafeln augenscheinlich auf die um Käufer werbenden Projekt- und Maklerbüros des "Europaquartiers" entlang der Straße Zur Kalbacher Höhe. Die Ansiedelung der Bewohner auf diesem Areal wurde bereits vor mehr als 10 Jahren abgeschlossen, jedoch die Werbung nicht entfernt. Inzwischen fällt sie der Verwahrlosung anheim. Eine Entfernung ist daher angezeigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.12.2019, ST 2411 Aktenzeichen: 66 0
Geförderter Wohnungsbau in Kalbach-Riedberg
Antrag vom 30.08.2019, OF 474/12 Betreff: Geförderter Wohnungsbau in Kalbach-Riedberg Der Magistrat wird gebeten, zu berichten, in welchen Objekten in Kalbach-Riedberg geförderter Wohnungsbau realisiert wurde und ob weitere Projekte mit geförderten Wohnungsbau im Stadtteil geplant sind. Bei weiteren Bauvorhaben ist geförderter Wohnungsbau auszuweisen. Begründung: In der Ortsbeiratssitzung am 16. August 2019 stellte der Geschäftsführer der ABG das Bauprojekt Zur Kalbacher Höhe / Cézanneweg vor. Im Zuge der Vorlage M14 entstand der Eindruck, dass hier auch geförderter Wohnungsbau realisiert wird. Da wider Erwarten im oben genannten Objekt keine geförderten Wohnungen entstehen sollen, wird um die oben genannten Informationen gebeten. Auch wenn die Zusagen zu gefördertem Wohnungsbau nicht pro Stadtteil zu realisieren sind, ist es doch sehr wünschenswert geförderten Wohnungsbau im Stadtteil Kalbach-Riedberg zu realisieren. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 12 am 13.09.2019, TO I, TOP 7 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1416 2019 Die Vorlage OF 474/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Bushaltestelle in Höhe des 14. Polizeireviers Marie-Curie-Straße
Antrag vom 30.08.2019, OF 480/12 Betreff: Bushaltestelle in Höhe des 14. Polizeireviers Marie-Curie-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten unter Einbeziehung des Ortsbeirates 8 zu prüfen in Abstimmung mit Traffiq, ob auf der Marie-Curie-Straße in Höhe des 14. Polizeireviers eine Bushaltestelle in beiden Richtungen für die Linie 29 errichtet werden kann, da dadurch für die Bediensteten des Reviers und auch Besuchern die Erreichbarkeit deutlich verbessert wird. Begründung: Für ältere Besucherinnen und Besuchern sowie mobilitätseingeschränkte Personen ist das Polizeirevier nur umständlich erreichbar. Weiterhin haben die Bediensteten des Reviers inzwischen alle ein Landesticket (Jobticket), was zu gewissen Zeiten auch diesen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern den Umstieg auf den ÖPNV ermöglicht. Daher steigert eine gute Erreichbarkeit des Arbeitsplatzes die Nutzung des ÖPNV. Da es sich bei den heutigen Haltestellen immer nur um Bedarfshaltepunkte handelt, diese in der Regel rund 300 m voneinander entfernt liegen, ist dies eine gute Ergänzung im Haltestellenplan. Damit ist weder der fließende Verkehr noch der Radverkehr nur gering beeinträchtigt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 12 am 13.09.2019, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 480/12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 12 am 25.10.2019, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 480/12 wurde zurückgezogen.
Einsätze des 14. Polizeireviers durch Ausfahrt nach Westen unterstützen
Antrag vom 05.08.2019, OF 465/12 Betreff: Einsätze des 14. Polizeireviers durch Ausfahrt nach Westen unterstützen Der Magistrat wird gebeten, die bei der Einweihung des 14. Polizeireviers an der Marie-Curie-Straße zugesagte Öffnung des Mittelstreifens für eine mit Bedarfsampel gesicherte Ausfahrtmöglichkeit der Polizei-Einsatzkräfte direkt nach Westen einzurichten. Begründung: Das 14. Polizeirevier versorgt ein großes Gebiet von Praunheim bis Nieder-Erlenbach und Harheim. Auch wenn viele Einsatzfahrten aus Streifenfahrten heraus starten, ist es insbesondere für angeforderte Verstärkung notwendig, schnellstmöglich auch vom Polizeirevier aus zu Einsätzen starten zu können. Bei Fahrten nach Westen müssen die Einsatzkräfte bislang aber noch nach Osten fahren und können erst an der großen Kreuzung "Zur Kalbacher Höhe" wenden. Dies verlangsamt die Anfahrt und erhöht auch das Unfallrisiko zusätzlich. Eine Einebnung des Mittelstreifens und eine durch die Polizei steuerbare Bedarfsampel beschleunigt die Einsatzfahrten und macht sie sicherer. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 12 am 16.08.2019, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 465/12 wird bis zur Sitzung am 25.10.2019 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 12 am 25.10.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 465/12 wurde zurückgezogen.
Erhalt der Kita Sonnenwind
Anregung an den Magistrat vom 29.03.2019, OM 4509 entstanden aus Vorlage: OF 412/12 vom 18.03.2019 Betreff: Erhalt der Kita Sonnenwind Der Magistrat wird gebeten, 1. der beabsichtigten Schließung der Kita Sonnenwind entschieden entgegenzutreten und die Kita Sonnenwind so lange als Kindertagesstätte mit drei Gruppen für 3- bis 6-Jährige an dem jetzigen Standort zu belassen, bis 2. diese im Rahmen eines Neubaus, z. B. auf einem der noch nicht bebauten Baugrundstücke westlich der Kita oder im Bereich Zur Kalbacher Höhe/Ecke Marie-Curie-Straße, insgesamt in neue Räumlichkeiten verlagert werden kann. Auch eine zeitweise Unterbringung in einem Provisorium ist denkbar; 3. weiterhin die neu entstehenden Pavillons auf der angrenzenden Fläche des Alten Gerichtsplatzes nach modernen Ansprüchen so zu bauen, dass diese den Erfordernissen einer ESB/Ganztagsschule für eine 5-zügige Grundschule genügen. Begründung: Im Rahmen des Elterninformationsabends am 13.03.2019 in der Grundschule Riedberg wurden Pläne für eine Verlagerung und Umwandlung von Hortplätzen aus den Kitas Schatzinsel und Weltraum in die ESB der Grundschule Riedberg und im Gegenzug die Verlagerung von Kindergartenplätzen von der Kita Sonnenwind in die Kitas Schatzinsel und Weltraum vorgestellt. Dies würde bedeuten, dass ab dem Jahr 2020 jährlich ca. eine Gruppe im Kindergarten Sonnenwind geschlossen und der jeweils frei werdende Raum von Schulkindern genutzt wird. Für die dieses Jahr aufgenommene Kinder soll Bestandsschutz bestehen. Das heißt, dass mit einem Abschluss des Umbaus erst im Jahr 2023 zu rechnen ist und in der Zwischenzeit ständig Unruhe in einer Kita herrscht, welche bisher für ihre Stabilität im Bereich Personal als auch für das Angebot eines halb offenen Konzepts mit unterschiedlichen Themenräumen bekannt und geschätzt ist. Nach den jetzigen Plänen würden die Kinder der Kita Sonnenwind jährlich neu geordnet werden und jedes Jahr Umbaumaßnahmen in der Kita mit einer Einschränkung des Angebots erfolgen sowie einige Erzieherinnen und Erzieher aus der Kindergartenbetreuung gehen müssen. Die Schaffung von einigen neuen Kindergartenplätzen steht hierbei in keinerlei Verhältnis zu der Zerschlagung bestehender, gut funktionierender Strukturen eines ausgezeichneten Teams. Die Kita Sonnenwind ist eine der ältesten Kindertagesstätten im Stadtteil und genießt einen hervorragenden Ruf. Auch entscheiden sich viele Familien bewusst für eine konfessionell ausgerichtete Kinderbetreuung, diese Möglichkeit würde durch Schließung der Einrichtung eingeschränkt werden. Auch wenn die Räumlichkeiten für die Nachmittagsbetreuung der Grundschulkinder gebraucht werden, gilt es, die Kita-Gemeinschaft und das Betreuungsteam zu erhalten. Es sollten Möglichkeiten der Auslagerung an andere Standorte im Stadtteil geprüft werden. Schon beschlossene, aber noch zu entwickelnde Einrichtungen könnten mittelfristig einen neuen Standort bieten. Auch eine zeitweise Unterbringung in einem Provisorium ist denkbar. Sollte dennoch kurzfristiger Raum für die ESB benötigt werden, könnte man als Zwischenlösung in einem ersten Schritt den Bewegungsraum der Kita in einen ESB-Raum umwandeln. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 10.05.2019, OA 393 Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2019, ST 2013 Anregung an den Magistrat vom 09.07.2021, OM 585 Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2022, ST 2475 Antrag vom 30.10.2022, OF 315/12 Auskunftsersuchen vom 11.11.2022, V 543 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 12 am 16.08.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 12 am 13.09.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 12 am 25.10.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 12 am 19.06.2020, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 12 am 28.08.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 12 am 18.09.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 12 am 23.10.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 12 am 27.11.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 12 am 15.01.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 12 am 19.02.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 12 am 07.05.2021, TO I, TOP 11 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 12 am 11.06.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 12 am 09.07.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 12 am 10.09.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 12 am 29.10.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 12 am 26.11.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 12 am 21.01.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 12 am 18.02.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 12 am 18.03.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 12 am 06.05.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 12 am 03.06.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 12 am 01.07.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 12 am 09.09.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 12 am 14.10.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40 4
Hortbetreuung im Bereich der Grundschule Riedberg, Zur Kalbacher Höhe
Antrag vom 14.03.2019, OF 413/12 Betreff: Hortbetreuung im Bereich der Grundschule Riedberg, Zur Kalbacher Höhe Da das Stadtschulamt strukturelle Veränderungen im Hortbereich im Bereich der Grundschule Riedberg, der Kita Schatzinsel und der Kita Weltraum beabsichtigt, wurde ein Elterninformationsabend durchgeführt. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten folgende Fragen zu beantworten: 1. Wird durch die Verlagerung an der Grundschule Riedberg von Hortplätzen in ESB Plätze derselbe Betreuer*innen Schlüssel zugrundgelegt, den die Kindertagesstätten für die Hortbetreuung vorsehen. 2. Welche Gruppengröße haben EBS Gruppen entstehen im Vergleich zum Hort? 3. Welche beruflichen Grundlagen benötigen die Erzieher*innen für die ESB und welche werden für Hortgruppen in Kitas vorausgesetzt? 4. Wie wird ein Angebot in den Ferien für alle Schüler*innen der Grundschule Riedberg dem Bedarf gerecht? Reicht die vorhanden Erzieher*innen dann aus? 5. Wird es künftig weiter ein (kostenloses?) Angebot für Kinder vor der Schule geben, da davon auszugehen ist, dass dieses - welches bisher die Horte übernommen haben - durch die EBS zu gewährleisten ist? 6. Und / Oder wird es weiter die Frühbetreuung durch den Förderverein geben, so dass die ehemaligen Hortkinder vor und nach der Schule nun unterschiedliche Erzieher*innen haben? Begründung: Die Schließung der Kita Sonnenwind stellt eine Veränderung auf dem Riedberg dar. Durch die weitere Schießung von Hortgruppen in zwei Kitas wird es künftig nicht mehr möglich sein für Kinder in diesem Einzugsbereich nach dem Wechsel in die Schule ein bestehendes räumlich bekanntes Umfeld mit ebenfalls vertrauten Erziehern vorzufinden. Diese Einrichtungen haben auch deshalb die Eltern bewusst gewählt. Daher sind die im Rahmen des Elterninformationsabend entstandenen Fragen zu beantworten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 12 am 29.03.2019, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 413/12 wurde zurückgezogen.
Verkürzte Taktzeiten der U 2 und verlängerte Räum- und Schließzeiten der Gleisübergänge in Heddernheim und Niederursel
Antrag vom 04.02.2019, OF 406/8 Betreff: Verkürzte Taktzeiten der U 2 und verlängerte Räum- und Schließzeiten der Gleisübergänge in Heddernheim und Niederursel Mit dem positiven Ausgang des Bad Homburger Bürgerentscheid im Oktober 2018 zur Verlängerung der U2 bis Bad Homburg-Bahnhof wird es wohl in einigen Jahren zu einer Taktverdichtung von 20 Minuten auf 15 Minuten kommen (außerhalb der Stoßzeiten), perspektivisch ist wohl auch ein 7,5 Minutentakt möglich. Gleichzeitig wird das neue Wohngebiet "An der Sandelmühle" ausschließlich über den Schienenübergang/Kreuzung An der Sandelmühle/Kupferhammer/Hessestr./Olof-Palme-Str. angebunden. Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten: Ist es dem Magistrat bewußt, dass sich mit der Taktverdichtung auch die Räum- und Schließzeiten an oben genannter Kreuzung verlängern werden, wie sich damit auch die Staugefahr für den Fahrzeugverkehr weiter erhöhen wird? Was gedenkt der Magistrat dagegen zu tun? Gibt es im Zuge eines möglichen Dieselfahrverbotes in Frankfurt Überlegungen, die ehemalige VDM-Deponie als P+R Parkplatz zu reaktivieren? Auch diese Zufahrt wäre von längeren Schließzeiten betroffen. Begründung: Trotz gegensätzlicher Lösungsansätze der Parteien vor Ort, der Ortsbeirat ist sich insgesamt einig, dass sich mit dem zukünftigen Wohngebiet "An der Sandelmühle" und der Taktverdichtung der U2 an oben genannter Stelle eine echte verkehrliche Engstelle manifestieren wird. Der Magistrat ist aufgerufen, nachhaltige Lösungen vorzustellen. Es ist nicht im Sinne Frankfurts, mit der Abmilderung eines Problems (preiswerter Wohnraum) ein bestehendes Problem (Verkehrsstau des MIV) zu verstärken. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 8 am 21.02.2019, TO I, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1186 2019 Die Vorlage OF 406/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE und LINKE. gegen CDU und FDP (= Ablehnung) bei Enthaltung BFF
Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit im Ortsbezirk 8
Antrag vom 19.12.2018, OF 392/8 Betreff: Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit im Ortsbezirk 8 Co 2-Reduktion fürs Klima, weniger Schadstoffe in der Luft, mehr Sicherheit für Kinder - das sind nur einige, gewichtige Vorteile einer Geschwindigkeitsreduktion. Der Ortsbezirk 8 sollte dabei vorangehen und im Rahmen eines Pilotprojektes zeigen, dass Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit sinnvoll und umsetzbar ist. Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Im Rahmen eines Pilotversuches wird im Ortsbezirk 8 als Regelgeschwindigkeit von Tempo 30 auf Straßen eingeführt. Ausgenommen davon sind folgende Straßen: Marie-Curie-Straße, Dillenburger Str./Maybachbrücke, Rosa-Luxemburg-Straße. Auf denen gilt dann Tempo 50. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 8 am 24.01.2019, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 392/8 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: CDU, FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen SPD, GRÜNE und LINKE. (= Annahme)
Fußgängerquerung Marie-Curie-Straße
Anregung an den Magistrat vom 29.11.2018, OM 4032 entstanden aus Vorlage: OF 367/8 vom 13.11.2018 Betreff: Fußgängerquerung Marie-Curie-Straße Vorgang: OM 239/11 OBR 8; ST 1285/11; OM4807/15 OBR 8; ST 329/16; OM 1198/17 OBR 8; ST 1058/17 Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass die mit den Anregungen an den Magistrat vom 11.08.2011, OM 239, vom 03.12.2015, OM 4807, und vom 09.02.2017, OM 1198, geforderte Querung der Marie-Curie-Straße bzw. die Umsetzung der Maßnahme endlich ausgeführt wird. Mit den Stellungnahmen des Magistrats vom 28.11.2011, ST 1285, vom15.02.2016, ST 329, und vom 09.06.2017, ST 1058, wurde die Einrichtung der Querung immer wieder zugesagt. Zuletzt für den Herbst 2017! Nun geht der Herbst 2018 zu Ende und es ist wieder nichts geschehen. Begründung: Seit vor einigen Jahren die vorbereitenden Arbeiten abgeschlossen waren, erhält der Ortsbeirat auf seine Anfragen zwar Zusagen für die endgültige Einrichtung der Querung, es passiert jedoch nichts. Es ist nicht hinnehmbar, dass Jahr für Jahr Spaziergänger und Radfahrer an dieser Stelle einen sehr stark befahrenen Autobahnzubringer überqueren. Vor allen Dingen vor dem Hintergrund, dass schon in der Stellungnahme ST 1285 aus dem Jahre 2011 mitgeteilt wurde, dass die Finanzierung gesichert ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.08.2011, OM 239 Stellungnahme des Magistrats vom 28.11.2011, ST 1285 Anregung an den Magistrat vom 03.12.2015, OM 4807 Stellungnahme des Magistrats vom 15.02.2016, ST 329 Anregung an den Magistrat vom 09.02.2017, OM 1198 Stellungnahme des Magistrats vom 09.06.2017, ST 1058 Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2019, ST 512 Aktenzeichen: 32 1
Weitere Altkleidercontainer auf dem Riedberg
Antrag vom 14.11.2018, OF 381/12 Betreff: Weitere Altkleidercontainer auf dem Riedberg Der Magistrat wird gebeten, weitere Standorte für Altkleider-Container auf dem Riedberg zu prüfen und zu genehmigen. Begründung: Altkleider-Container dienen der Sammlung von nicht länger benötigten Kleidungsstücken und auch Schuhen. Die gesammelten Gegenstände werden weiter genutzt oder einer geregelten Verwertung zugeführt. Aus der Bevölkerung kommt immer wieder der Wunsch, doch mehr solcher Container an möglichst zentral gelegenen, gut erreichbaren Standorten durch zugelassene Betreiber aufstellen zu lassen. Als geeignete Standorte auf dem Riedberg bieten sich u.E. an: 1. Die Südseite des Riedbergplatzes zwischen den dort vorhandenen Fahrradständern (dort wäre auch Platz für zwei Container) 2. Die Südwestseite der Querung Topografischer Weg/Konrad-Zuse-Straße 3. Die freie Fläche auf der Nordseite der Einmündung der Renoirallee in die Straße "Zur Kalbacher Höhe" (Die Fläche ist so groß, dass auch der dort im Frühjahr stehende Spargel-Verkaufsstand noch ausreichend Platz hat). Bei dieser Gelegenheit weisen wir darauf hin, dass auf dem Riedberg immer wieder illegale Container aufgestellt werden. Sie sollten umgehend entfernt werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 12 am 30.11.2018, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 381/12 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen CDU und LINKE. (= Annahme)
Insektenwiese und Blühflächen im Ortsbezirk 8
Anregung an den Magistrat vom 25.10.2018, OM 3810 entstanden aus Vorlage: OF 336/8 vom 28.08.2018 Betreff: Insektenwiese und Blühflächen im Ortsbezirk 8 Der Magistrat wird gebeten, 1. im Martin-Luther-King-Park und in der Anlage am Neumühlenweg (zwischen Spielplatz und Marie-Curie-Straße) eine Bienen- und Insektenwiese anzulegen; 2. auf den Mittelstreifen des Hammarskjöldrings, der Bernadottestraße und der Ernst-Kahn-Straße ebenfalls Wildblumenbeeten in gestalterischer Abwechslung zu den bereits bestehenden gärtnerischen Bepflanzungen anzulegen. Gegebenenfalls könnten auch unbepflanzte Baumscheiben bedacht werden; 3. auf der Rasenfläche der Kreuzung Praunheimer Weg/Am Stockborn und zwischen Auf- und Abfahrt Marie-Curie-Straße ebenfalls eine Wildblumenwiese für Schmetterlinge, Bienen und andere Insekten anzulegen. Begründung: Aufgrund des weltweiten Bienensterbens und der starken Zunahme versiegelter Flächen sowie der zum Teil falschen Blumenpflanzung in Privatgärten, ist es notwendig, zusätzliche Nahrungsquellen für Bienen und andere Insekten zu schaffen. Durch den selteneren Schnitt könnte die Ausbreitung blühender Pflanzen gefördert werden, was Insekten, Schmetterlingen und auch Vögeln Lebensraum bietet. Von solchen Wildblumenwiesen profitiert das gesamte städtische Mikroklima. Außerdem verbessert sich die Aufenthaltsqualität bzw. die optische Gestaltung des Straßenbegleitgrüns. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.01.2019, ST 102 Aktenzeichen: 67 0
Pavillon an der Grundschule Riedberg
Anregung an den Magistrat vom 10.08.2018, OM 3460 entstanden aus Vorlage: OF 322/12 vom 26.07.2018 Betreff: Pavillon an der Grundschule Riedberg Vorgang: V 817/18 OBR 12; ST 1214/18 Im Rahmen der Ortsbeiratssitzung am 15.06.2018 in der Grundschule Riedberg äußerte die Bildungs- und Integrationsdezernentin Frau Weber den Vorschlag, Schulcontainer im Bereich Marie-Curie-Straße/Ecke Zur Kalbacher Höhe nach eingehender Prüfung aufzustellen, um einen weiteren Standort in Grundschulnähe in Erwägung zu ziehen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten zu prüfen, ob ergänzend oder alternativ zum Vorschlag der Schuldezernentin, Schulcontainer auf die gepflasterte Fläche zwischen der Grundschule und dem Baufeld Deutsche Wohnwert ("Alter Gerichtsplatz") aufgestellt werden können. Diese Fläche ist fast doppelt so groß (rund 2.100 Quadratmeter) wie die vonseiten des Schuldezernates vorgeschlagene. Begründung: Die Idee, für die notwendige Erweiterung der Grundschule Riedberg Schulpavillons an die vom heutigen Standort 400 Meter entfernte verkehrsreiche Örtlichkeit Marie-Curie-Straße/Ecke Zur Kalbacher Höhe möglicherweise aufzustellen, hat bei der Schulgemeinde und Elternschaft Unverständnis ausgelöst. Zum einen ist diese Erweiterung mit einem längeren Weg verbunden und die Schulwegsicherheit sind neben einer Beeinträchtigung des Schullebens Argumente, die den Schulelternbeirat zur Formulierung eines offenen Briefes vom 20.06.2018 an die Schuldezernentin veranlasste. Da das oben vorgeschlagene Grundstück, Flurstück 583/12 (Bebauungsplan B 803Ä2), rund doppelt so groß wie u. a. das Flurstück 224, Bebauungsplan B 820 (s. V 817 und dazu ST 1214), ist, dabei vom Flächenzuschnitt rechteckig mit nur wenig Gefälle (ein Meter auf 60 Meter) und eine Zuwegung von allen Seiten möglich ist, ist dieses Grundstück unbedingt in die Planung als Erweiterungsfläche einzubeziehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 13.04.2018, V 817 Stellungnahme des Magistrats vom 09.07.2018, ST 1214 Stellungnahme des Magistrats vom 03.12.2018, ST 2267 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 12 am 30.11.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40 2
Mehr Sitzbänke für mehr Lebensqualität: Das Programm „Sitzbänke - ausgeruht mobil“ auch im Ortsbezirk 8 umsetzen
Anregung an den Magistrat vom 09.08.2018, OM 3455 entstanden aus Vorlage: OF 316/8 vom 09.07.2018 Betreff: Mehr Sitzbänke für mehr Lebensqualität: Das Programm "Sitzbänke - ausgeruht mobil" auch im Ortsbezirk 8 umsetzen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V., § 1314/17 Der Magistrat wird in Umsetzung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 04.05.2017, § 1314, zum Programm "Sitzbänke - ausgeruht mobil" beauftragt, an folgenden Standorten zusätzliche Sitzbänke aufzustellen: 1. Zwei Sitzbänke entlang des Max-Kirschner-Weges; 2. eine Sitzbank vor der Turnhalle Habelstraße 11; 3. eine Sitzbank an der oberen Hälfte der Hundewiese am "Bubeloch" an der Nidda; 4. eine Sitzbank auf dem schmalen Weg zwischen Campingplatz "City Camp Sandelmühle" und Alexander-Riese-Weg; 5. eine Sitzbank im Knick der Straße An der Sandelmühle gegenüber Haus Nr. 34; 6. eine Sitzbank unter den Bäumen zwischen Gerhart-Hauptmann-Ring 80 und 96; 7. eine Sitzbank auf der Wiese hinter dem Haus Gerhart-Hauptmann-Ring 60 und neben Haus Nr. 62; 8. eine Sitzbank auf der Wiese vor den Häusern Gerhart-Hauptmann-Ring 56-60; 9. eine Sitzbank entlang des Spazierweges zwischen Oberurseler Weg (Wendehammer) und der Krebsmühle; 10. eine Sitzbank an dem Verbindungsweg zwischen Hundertwasser-Kindergarten entlang der Stadtbahngleise bis zur Station "Zeilweg"; 11. zusätzliche Sitzgelegenheiten in der U-Bahn-Station "Nordwestzentrum" in beide Fahrtrichtungen. Begründung: Sitzbänke sind ein wichtiges Element für eine gute Lebensqualität im Stadtteil. Dabei geht es nicht nur darum, einen Platz zum Hinsetzen, zum Betrachten und Genießen der Umgebung und zum Gespräch mit anderen zu haben. Sie tragen vielmehr auch dazu bei, den Straßenraum fußgängerfreundlich zu gestalten und die Mobilität zu erleichtern, indem sie eine Station zum Ausruhen bieten, die es vor allem auch Senioren erleichtert, Wege im Stadtteil, etwa zum Einkaufen oder zu einer Haltestelle des öffentlichen Nahverkehrs, selbstständig zurückzulegen. Die genannten Standorte wurden von Bürgern bei einer von der CDU-Stadtverordnetenfraktion durchgeführten Befragung vorgeschlagen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.11.2018, ST 2141 Aktenzeichen: 67 0
Gefahr durch das Gebäude der ehemaligen Diskothek „Ebo‘s“ (Hessestraße/Ecke Dillenburger Straße)?
Antrag vom 14.07.2018, OF 319/8 Betreff: Gefahr durch das Gebäude der ehemaligen Diskothek "Ebo's" (Hessestraße/Ecke Dillenburger Straße)? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten mitzuteilen, ob und welche Gefahren von dem stetig weiter verfallenden Gebäude der ehemaligen Diskothek "Ebo's" ausgehen und wie der Magistrat die Sicherheit für Anwohner und Passanten bewertet. Begründung: Das Gebäude der ehemaligen Diskothek verfällt seit Jahren zusehends. Fensterscheiben sind geborsten, einige daher provisorisch zugemauert oder durch Holzbretter ersetzt. Hinter den letzten verbliebenen Glasscheiben stapelt sich Sperrmüll. An einer leicht zugänglichen Wand lehnt sich seit Jahren ein Baugerüst, dessen Sinn sich nicht mehr erschließt. Das Gelände selbst ist nicht gegen unbefugtes Betreten gesichert und bietet insbesondere abenteuerlustigen Kindern und Jugendlichen diverse Erkundungsmöglichkeiten. Im Hinterhof fristen mindestens 10 abgemeldete Fahrzeuge (zumeist Transporter mit gewerblichen Aufschriften) sowie diverser Schrott und Grünschnittreste ihr Dasein. Auch macht die von außen erkennbare Bausubstanz mit Schimmel und Rissen im Gemäuer keinen vertrauenerweckenden Eindruck mehr. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 8 am 09.08.2018, TO I, TOP 22 Beschluss: Auskunftsersuchen V 941 2018 Die Vorlage OF 319/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei einer Enthaltung BFF
Leerstandsmanagement für den Ortsbezirk 8
Antrag vom 09.07.2018, OF 315/8 Betreff: Leerstandsmanagement für den Ortsbezirk 8 Der Ortsbeirat möge beschließen: In Frankfurt am Main besteht hohe Nachfrage nach Wohnraum und Gewerbeflächen. Zugleich ist in den Stadtteilen zu beobachten, dass Wohngebäude nicht vermietet/nicht bewohnt sind und gewerbliche Flächen leer stehen. Einige Beispiele sind die Wohnhäuser Hessestraße / Ecke Dillenburger Straße (ehemalige Diskothek "Ebos"), Habelstraße 23 oder Weißkirchener Weg 34 sowie das Lurgi-Haus in der Lurgiallee 5, in dem nach Presseangaben rund 60.000 Quadratmeter Bürofläche leer stehen. Der Magistrat hat zu letzterem vorgeschlagen, dieses große Gebäude abzureißen und ein Wohnquartier zu errichten (Bebauungsplan Nr. 922 Nördlich Lurgiallee). Dies voraus geschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Verfügt der Magistrat über ein Leerstandskataster und - daraus abgeleitet - ein Leerstandsmanagement, um auf Eigentümer beratend zuzugehen mit dem Ziel, neuen Wohnraum oder nützliche Gewerbeflächen zu schaffen 2. Welche Initiativen hat der Magistrat in den vergangenen Jahren bei welchen einzelnen Liegenschaften im Ortsbezirk ergriffen und mit welchem Erfolg? 3. Welche Maßnahmen ergreift der Magistrat außerdem aktuell und mit welchem Erfolg, um Bestandsflächen im Ortsbezirk 8 für zusätzlichen und vor allem preiswerten Wohnraum zur Verfügung zu stellen? 4. Welchen aktuellen Sachstand zum Vorhaben gemäß M 263/2017 kann der Magistrat mitteilen, seitdem das Lurgi-Haus im vergangenen Dezember 2017 zwangsversteigert und dem Vernehmen nach von dem Immobilienunternehmen Aroundtown erworben wurde? Bleibt der Magistrat bei seiner Absicht, das Gelände zu einem Wohngebiet umzuwidmen oder wird das Areal weiterhin im Schwerpunkt für gewerbliche Zwecke zu nutzen sein? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 8 am 09.08.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: Auskunftsersuchen V 940 2018 Die Vorlage OF 315/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Verschmutzung im Bereich der Straße An der Sandelmühle
Antrag vom 29.05.2018, OF 303/8 Betreff: Verschmutzung im Bereich der Straße An der Sandelmühle Der Ortsbeirat wolle beschließen: den Magistrat zu beauftragen, die Grünflächen im Bereich der Straße An der Sandelmühle Richtung Hausnummer 11a-b (Kurvenbereich der Straße etwas nordöstlich der U2-Station "Sandelmühle") zu reinigen. Begründung: Die Grünflächen entlang dieses etwas abseits gelegenen Teils der Straße An der Sandelmühle sind stark mit Müll verschmutzt. Eine regelmäßigere Reinigung und Pflege der Gehölze ist aus Sicht des Ortsbeirats wünschenswert. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 8 am 14.06.2018, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 303/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 8 am 09.08.2018, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 303/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 8 am 13.09.2018, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 303/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 8 am 25.10.2018, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 303/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 8 am 29.11.2018, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 303/8 wurde zurückgezogen.
Verkehrssituation in der Straße An den Mühlwegen verändern
Anregung an den Magistrat vom 17.05.2018, OM 3179 entstanden aus Vorlage: OF 282/8 vom 26.04.2018 Betreff: Verkehrssituation in der Straße An den Mühlwegen verändern Vorgang: OM 1200/17 OBR 8; ST 1130/17 Der Magistrat wird gebeten, folgende bei einem Ortstermin des Ortsbeirates am 24.04.2018 in der Straße An den Mühlwegen mit dem Amt für Straßenbau und Erschließung sowie dem Straßenverkehrsamt besprochenen Maßnahmen umzusetzen: 1. An der Kreuzung An den Mühlwegen/Olof-Palme-Straße einen Verkehrsspiegel zu installieren, da durch einen Neubau an der Ecke der Kreuzung ein 90-Grad-Winkel entstanden ist, der die Kreuzung für Fahrzeuge, die aus der Straße An den Mühlwegen kommend in die Olof-Palme-Straße links abbiegen wollen, uneinsehbar macht. 2. J eweils ein Piktogramm "Verkehrsberuhigter Bereich" am Anfang und am Ende der Straße An den Mühlwegen auf der Straße anzubringen. Begründung: Auf die Begründung in der Anregung an den Magistrat vom 09.02.2017, OM 1200, sowie auf die im Beisein der Ämter bei dem Ortstermin gemachten Ausführungen der Anwohner wird verwiesen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.02.2017, OM 1200 Stellungnahme des Magistrats vom 19.06.2017, ST 1130 Stellungnahme des Magistrats vom 08.10.2018, ST 1955 Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 32 1
Zwei seniorengerechte Sitzbänke für den Bereich westlich der Nidda
Anregung an den Magistrat vom 17.05.2018, OM 3175 entstanden aus Vorlage: OF 270/8 vom 03.04.2018 Betreff: Zwei seniorengerechte Sitzbänke für den Bereich westlich der Nidda Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass im Bereich zwischen der Straße Kaltmühle und dem Schild, das den Beginn des Naturschutzgebietes Riedwiese ausweist, eine seniorengerechte Sitzbank aufgestellt wird. Begründung: Auch dieser Niddabereich wird gerne von vielen Spaziergängern genutzt. Es fehlen allerdings Ausruhmöglichkeiten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.08.2018, ST 1574 Aktenzeichen: 67 0
Änderung der Beschilderung in der Dillenburger Straße
Anregung an den Magistrat vom 19.04.2018, OM 3053 entstanden aus Vorlage: OF 272/8 vom 02.04.2018 Betreff: Änderung der Beschilderung in der Dillenburger Straße Der Magistrat wird gebeten, auf der Dillenburger Straße stadteinwärts im Bereich der Kreuzung Hessestraße die Beschilderung "absolutes Haltverbot" (Zeichen 283) verbunden mit dem Zusatzschild (Mo.-Fr. 7-9 h / 16-19 h) dahin gehend zu ändern, dass zwischen den Hausnummern 49 bis 35 keinerlei Parken/Halten mehr erlaubt ist. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, in der Dillenburger Straße das Haltverbot zu den gemäß Zusatzschild nicht erlaubten Zeiten durchzusetzen. Begründung: Die Dillenburger Straße ist auf der stadteinwärtigen Seite mit einem temporären Halteverbot auf einer der beiden Fahrstreifen versehen. Vom Parken/Halten ausgenommen sind die Zeiten des Berufsverkehrs. Leider wird diese Einschränkung nicht beachtet. Im Bereich der Kreuzung Dillenburger Straße/Hessestraße stadteinwärts gibt es eine Vielzahl von Linksabbiegern, welche in das Mertonviertel einfahren wollen. In Unkenntnis der Ampelschaltung halten die meisten Fahrzeugführer an, um den vermeintlich entgegenkommenden Verkehr passieren zu lassen. Aufgrund des beparkten rechten Fahrstreifens können diese nicht überholt werden. Die Leistungsfähigkeit der Kreuzung wird dadurch erheblich gemindert und es bilden sich unnötige Staus, welche die Anwohner belasten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.07.2018, ST 1301 Aktenzeichen: 32 1
Öffentliche Toiletten an der REWE-Filiale in Kalbach und an der Lidl-Filiale/dem Kebabhaus am Riedberg bereitstellen
Antrag vom 28.03.2018, OF 293/12 Betreff: Öffentliche Toiletten an der REWE-Filiale in Kalbach und an der Lidl-Filiale/dem Kebabhaus am Riedberg bereitstellen Der Magistrat wird gebeten öffentliche Toiletten an der Rewe Filiale in Kalbach ,Lange Meile 33 und an der Lidl Filiale/dem Kebab Haus am Riedberg , Zur Kalbacher Höhe 6 bereitzustellen. Dies sollte bestenfalls in Kooperation mit den jeweiligen Filialen/dem Imbiss realisiert, verantwortet und gewartet werden. (Bitte keine DIXI-Toiletten) Begründung: 1.Um uns und Andere vor ansteckenden Viren und Bakterien zu schützen, gehört das regelmäßige Händewaschen zu einem verantwortungsvollen Umgang, unseren Mitmenschen und uns selbst gegenüber. Vor Allem an öffentlichen Plätzen, an denen Lebensmittel eingenommen werden, sollte die Möglichkeit gegeben sein, sich vor und nach dem Essen die Hände zu waschen. Dies sollte eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein, ist aber an beiden genannten Orten nicht gegeben. 2. Ebenfalls sollte es selbstverständlich sein, dass Menschen denen Essen und Trinken geboten wird, auch ein gang zur Toilette möglich ist. Doch auch diese sind an zuvor erwähnten öffentlichen Plätzen nicht vorzufinden. DIXI-Toiletten sind für Kinder, körperlich beeinträchtigte und ältere Menschen nur schwierig zu handhaben und sollten daher nur als aller letztes Mittel in frage kommen. Die Toiletten sollten barrierefrei zu erreichen sein. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 12 am 13.04.2018, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 293/12 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, 2 SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE. (= Annahme); 2 SPD (= Enthaltung)
Heddernheim-Nord, B-Plan Nr. 537 und B-Plan Nr. 820
Antrag vom 26.03.2018, OF 284/12 Betreff: Heddernheim-Nord, B-Plan Nr. 537 und B-Plan Nr. 820 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten über die weitere Entwicklung der drei unbebauten Grundstücke Am Bonifatiusbrunnen Flurstück 150, 224 (Ecke Zur Kalbacher Höhe), welches nur teilweise bebaut ist im B-Plan 537 sowie Zur Kalbacher Höhe Flurstück 337/1 im B-Plan 820 (ehemals CKV) Auskunft zu geben, ob diese für eine Wohnbebauung oder andere Nutzung wie Kita vorgesehen sind. Begründung: Derzeit ist im Hinblick auf den angespannten Wohnungsmarkt mit wenig bezahlbarem Wohnraum und fehlender Wohnbauflächen sowie fehlender Flächen für u. a. Kitas jedes brach liegende Grundstück in Betracht zu ziehen. Hierzu verweisen wir auf die ST 1259 vom 19.08.2013. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 12 am 13.04.2018, TO I, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 817 2018 Die Vorlage OF 284/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Sechs Gaslaternen dauerhaft ausschalten
Anregung an den Magistrat vom 08.03.2018, OM 2824 entstanden aus Vorlage: OF 247/8 vom 10.01.2018 Betreff: Sechs Gaslaternen dauerhaft ausschalten Hinter der U-Bahn-Station "Sandelmühle" befindet sich die Straße An der Sandelmühle mit Gaslaternen-Straßenbeleuchtung. Diese glimmen dort vor sich hin und haben in Höhe der Haltestelle keinen Zweck mehr, da dieser Straßenabschnitt schon sehr gut von den benachbarten 18 weißfarbenen Stromlaternen (stadtauswärts) der U-Bahn-Station "Sandelmühle" ausgeleuchtet wird. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten zu prüfen, ob es möglich ist, diese sechs Gaslaternen in direkter Höhe der U-Bahn-Station "S andelmühle" dauerhaft auszuschalten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.06.2018, ST 1156 Aktenzeichen: 91 52
Wilde Müllhalde unter der Rosa-Luxemburg-Straße beseitigen
Antrag vom 09.01.2018, OF 241/8 Betreff: Wilde Müllhalde unter der Rosa-Luxemburg-Straße beseitigen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass unterhalb der Rosa-Luxemburg-Straße zwischen Neumühlenweg und der Verlängerung des Krautgartenweges im oberen Teil des Brückenauflegers (etwa in Höhe der Abfahrt der L 3004 auf die Marie-Curie-Straße) die dort befindliche wilde Müllhalde, die offensichtlich als regelmäßiger Treffpunkt genutzt wird, sowie die dort angebrachten Sichtschutzfolien am Geländer entfernt werden; den Bereich zukünftig regelmäßig zu kontrollieren und im Interesse einer für Spaziergänger angemessenen Sauberkeit regelmäßiger zu reinigen. Begründung: Die umzäunte Fläche im oberen Teil des Brückenauflegers haben ganz offensichtlich Personen, die sich dort regelmäßig aufhalten, mit Sichtschutzfolien vor Blicken geschützt. Dort und auch an der angrenzenden Treppenanlage hoch zur Fahrbahn der L 3004 befindet sich sehr viel Müll und Unrat. Insbesondere Scherben von zerschlagenen Flaschen machen im Umfeld des Brückenbauwerkes auch Spaziergängern (z.B. mit Hunden) zu schaffen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 8 am 25.01.2018, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 241/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 8 am 15.02.2018, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 241/8 wird für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Aufbringung eines Piktogramms „Tempo-30-Zone“ am unteren Beginn der Straße Zur Kalbacher Höhe
Anregung an den Magistrat vom 01.12.2017, OM 2486 entstanden aus Vorlage: OF 244/12 vom 14.11.2017 Betreff: Aufbringung eines Piktogramms "Tempo-30-Zone" am unteren Beginn der Straße Zur Kalbacher Höhe Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass am unteren Beginn der Straße Zur Kalbacher Höhe ein Piktogramm "Tempo-30-Zone" aufgebracht wird. Begründung: Im unteren Bereich der Straße Zur Kalbacher Höhe befinden sich nach rund 50 Metern zwar zwei Verkehrszeichen "Tempo-30-Zone". Diese Zeichen sind allerdings ziemlich klein und das Zeichen auf der rechten Seite wird von davorstehenden Bäumen weitgehend verdeckt, sodass es leicht übersehen werden kann. Jedenfalls ist zu beobachten, dass zahlreiche Autofahrer nach der Einfahrt in die Straße Zur Kalbacher Höhe stark beschleunigen und Tempo 30 deutlich überschreiten. Von daher bietet es sich an, ergänzend ein großes Piktogramm ("Tempo-30-Zone") am Beginn der Straße Zur Kalbacher Höhe auf der Fahrbahnoberfläche aufzubringen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2018, ST 433 Aktenzeichen: 32 1
Den Ortsbeirat Kalbach-Riedberg bei Schulstandortplanungen im Umfeld des Ortsbezirks 12 einbeziehen (hier: Lurgihaus)
Anregung an den Magistrat vom 01.12.2017, OM 2484 entstanden aus Vorlage: OF 242/12 vom 17.11.2017 Betreff: Den Ortsbeirat Kalbach-Riedberg bei Schulstandortplanungen im Umfeld des Ortsbezirks 12 einbeziehen (hier: Lurgihaus) Der Magistrat wird gebeten, bei der Planung von neuen Schulstandorten für weiterführende Schulen neben dem jeweils zuständigen Ortsbeirat auch die benachbarten und mit betroffenen Ortsbeiräte einzubeziehen. Begründung: Am 12. Dezember 2017 gelangt der Gebäudekomplex "Lurgihaus" (Lurgiallee 5, Olof-Palme-Straße 21, 23 und 25) zur Zwangsversteigerung (siehe http://www.zvg-portal.de/index. php?button=showAnhang&land abk=he&file id=99537&zvg id=43726). Der Presse war zu entnehmen, dass es Überlegungen der Stadt Frankfurt gibt, den Komplex zu erwerben, abzureißen und komplett neu zu entwickeln. Hierbei ist auch vom Bau einer neuen Schule die Rede. Eine weitere Grundschule würde die angespannte Situation auf dem Riedberg lösen, eine weiterführende Schule an diesem verkehrsgünstig gelegenen Standort (U 2-Station "Riedwiese") wäre für den ganzen Norden Frankfurts, somit auch für Kalbach-Riedberg, eine Erleichterung. Eine frühzeitige Einbindung unterstützt die Kommunikationsarbeit des Ortsbeirats mit den Bürgerinnen und Bürgern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.03.2018, ST 588 Aktenzeichen: 40 1
Verkehrskonzept in Zusammenhang mit dem Bebauungsplan 889 „An der Sandelmühle“ - Das Ergebnis des Magistrats ist ernüchternd und wenig überzeugend
Antrag vom 30.11.2017, OF 229/8 Betreff: Verkehrskonzept in Zusammenhang mit dem Bebauungsplan 889 "An der Sandelmühle" - Das Ergebnis des Magistrats ist ernüchternd und wenig überzeugend Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wolle zwei weitere Möglichkeiten prüfen und dann darüber berichten: 1. Erste Möglichkeit: Zur dauerhaften Verringerung des Verkehrsaufkommens in diesem Bereich wird die Olof-Palme-Straße in Höhe der Querung des Urselbachs für beide Fahrtrichtungen als Sackgasse eingerichtet. Das geschieht mittels versenkbarer Poller und gewährleistet weiterhin die freie Durchfahrt des Bus-ÖPNV. Die Sackgasse gilt nicht für Fahrräder, diese haben freie Durchfahrt. 2. Zweite Möglichkeit: Die geplante Verlagerung des U-Bahn BetriebshofsHeddernheim an einen anderen Ort - und der dabei entstehende freie Raum wird genutzt, um eine Straßenanbindung des Neubaugebietes an den H.P.-Müller-P latz herzustellen. Somit könnte der jetzige beschrankte Straßenübergang an der Kreuzung An der Sandelmühle, Hessestraße, Kupferhammer und Olof-Palme-Straße dauerhaft geschlossen werden. Begründung: Die im Bericht des Magistrats angeführte sehr maßvolle Erhöhung des Verkehrsaufkommens erscheint in Hinblick auf die in naher Zukunft stetig wachsende Stadt als nicht überzeugend. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 27.10.2017, B 351 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 8 am 30.11.2017, TO I, TOP 27 Beschluss: 1. Die Vorlage B 351 wird zurückgewiesen. 2. Die Vorlage OF 229/8 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. SPD, CDU, FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE und LINKE. (= Annahme)
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