Änderung der Beschilderung in der Dillenburger Straße
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 19.04.2018, OM
3053 entstanden aus Vorlage:
OF 272/8 vom
02.04.2018 Betreff: Änderung der Beschilderung in der
Dillenburger Straße Der Magistrat wird gebeten, auf der Dillenburger
Straße stadteinwärts im Bereich der Kreuzung Hessestraße die Beschilderung
"absolutes Haltverbot" (Zeichen 283) verbunden mit dem Zusatzschild
(Mo.-Fr. 7-9 h / 16-19 h) dahin gehend zu ändern, dass zwischen den Hausnummern
49 bis 35 keinerlei Parken/Halten mehr erlaubt ist. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, in der
Dillenburger Straße das Haltverbot zu den gemäß Zusatzschild nicht erlaubten Zeiten durchzusetzen. Begründung: Die Dillenburger Straße ist auf der stadteinwärtigen
Seite mit einem temporären Halteverbot auf einer der beiden Fahrstreifen
versehen. Vom Parken/Halten ausgenommen sind die Zeiten des Berufsverkehrs.
Leider wird diese Einschränkung nicht beachtet. Im Bereich der Kreuzung Dillenburger
Straße/Hessestraße stadteinwärts gibt es eine Vielzahl von Linksabbiegern,
welche in das Mertonviertel einfahren wollen. In Unkenntnis der Ampelschaltung
halten die meisten Fahrzeugführer an, um den vermeintlich entgegenkommenden
Verkehr passieren zu lassen. Aufgrund des beparkten rechten Fahrstreifens
können diese nicht überholt werden. Die Leistungsfähigkeit der Kreuzung wird
dadurch erheblich gemindert und es bilden sich unnötige Staus, welche die
Anwohner belasten. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 8
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 23.07.2018, ST 1301
Aktenzeichen: 32 1