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Meine Nachbarschaft: Obermühlgasse

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Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Beratung zur Baustellenzufahrt Bauprojekt „Hofgut Obermühle“

08.03.2018 · Aktualisiert: 04.12.2018

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.03.2018, OM 2825 entstanden aus Vorlage: OF 266/8 vom 20.02.2018 Betreff: Beratung zur Baustellenzufahrt Bauprojekt "Hofgut Obermühle" In der Sitzung des Ortsbeirats am 15.02.2018 hat der Bauträger den Ortsbeirat über das Bauprojekt "Hofgut Obermühle" informiert. Dabei wurde auch das Problem der Zufahrtsmöglichkeiten für Baufahrzeuge angesprochen. Seitens des Bauträgers wurden zwei Zufahrtsmöglichkeiten vorgestellt: Zufahrt über die Krebsmühle und den Dorfwiesenweg sowie über den Weißkirchener Weg bzw. Alt-Niederursel und die Spielsgasse. Seitens der Straßenverkehrsamtes wurde dem Bauträger mitgeteilt, dass der Ortsbeirat über die Auswahl der Zufahrtsmöglichkeiten befragt werden soll. Dieses vorausgeschickt, bittet der Ortsbeirat 8 den Magistrat, in der nächsten Sitzung des Ortsbeirats dazu fachkundige Informationen zu geben, da der Ortsbeirat 8 diese für seine Entscheidung benötigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.06.2018, ST 1016 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Kunstrasenplatz für den SV 1919 Niederursel e. V.

01.02.2018 · Aktualisiert: 01.03.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.02.2018, OF 258/8 Betreff: Kunstrasenplatz für den SV 1919 Niederursel e. V. Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Ortsbeirat begrüßt das in den Haushalt 2018 eingestellte Sonderbauprogramm Kunstrasenplätze mit einem Gesamtmittelbedarf von 26,5 Mio. EUR bis 2021. Es ist erfreulich, dass der Magistrat bereits begonnen hat, dieses Programm in die Tat umzusetzen (Sportanlagen Harheim, Pfortenstraße, Hahnstraße und Unterliederbach). Im Ortsbezirk 8 fehlt noch immer ein Kunstrasenplatz auf der Sportanlage des SV 1919 Niederursel e.V. (SVN). Mit ST 7 vom 09.01.2017 teilte der Magistrat zuletzt mit, dass die umweltschutz- und wasserrechtlichen Aspekte zur Realisierung eines Kunstrasenplatzes auf der Sportanlage am Dorfwiesenweg weiterhin geprüft würden und eine mögliche Lösung der Hochwasserproblematik durch einen Umbau des größtenteils außerhalb des Urselbach-Überschwemmungsbereiches befindlichen Rasenplatzes in einen Kunstrasenplatz erzielt werden könnte, und zwar unter gleichzeitiger Aufgabe des Tennenplatzes in seiner heutigen Form. Weiterhin teilt der Magistrat mit, eine abschließende Bewertung könne erst "zu einem späteren Zeitpunkt und bei höherer Planungsreife" im Zusammenhang mit dem Kunstrasen-Sonderprogramm erfolgen. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Welche konkreten Planungsschritte wurden seit Januar 2017 unternommen bzw. gibt es im Zusammenhang mit dem Sonderbauprogramm einen neuen Sachstand? 2. Wann wird der Kunstrasenplatz auf der Sportanlage des SVN voraussichtlich realisiert? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 8 am 15.02.2018, TO I, TOP 19 Beschluss: Auskunftsersuchen V 750 2018 Die Vorlage OF 258/8 wird als gemeinsamer Antrag von SPD und CDU in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bauvorhaben „Hofgut Obermühle"

25.01.2018 · Aktualisiert: 04.12.2018

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.01.2018, OM 2687 entstanden aus Vorlage: OF 239/8 vom 09.01.2018 Betreff: Bauvorhaben "Hofgut Obermühle" An der Obermühle in Alt-Niederursel informiert ein Werbeschild über das Bauvorhaben "Hofgut Obermühle", Obermühlgasse 9-19. Unter Rücksicht auf die historischen Gebäudeformen entstehen dem Werbeschild und diversen Interneteinträgen zufolge fünf neue Mehrfamilienhäuser mit insgesamt 35 Eigentumswohnungen und 31 Kfz-Stellplätzen in einer Tiefgarage. Die Obermühle mit dem relativ hohen Wohnhaus und den anschließenden Wirtschaftsgebäuden war der Chronik von Niederursel zufolge "die Niederurseler Baumühle, wahrscheinlich auf dem Gelände der ehemaligen Burg. Die Anordnung des Hofes, der Grenzverlauf und bis in die jüngste Zeit sichtbare Wallreste sprechen für eine Befestigung". Das Bauvorhaben erstreckt sich folglich auf einen für das denkmalgeschützte Niederursel sehr markanten Ort. Erste Wohnungen sind nach Informationen auf der Vermarktungshomepage bereits verkauft. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, 1. das Bauvorhaben im Ortsbeirat vorzustellen; 2. mitzuteilen, welche denkmalgeschützten Teile der Obermühle erhalten und welche neu errichtet werden; 3. mitzuteilen, ob das Bauvorhaben durch die Nähe zum Mühlgraben des Urselbachs in einem festgestellten Überschwemmungsgebiet liegt und gegebenenfalls welche umweltschutz- und wasserrechtlichen Aspekte im Zuge der Baugenehmigung geprüft wurden; 4. mitzuteilen, mit welchem Zeitplan das Bauvorhaben umgesetzt werden soll; 5. mitzuteilen, mit welcher Streckenführung der Baustellenverkehr abgewickelt wird und ob in Alt-Niederursel aufgrund des Baustellenverkehrs mit verkehrlichen Einschränkungen zu rechnen ist (Wegfall von Parkplätzen et cetera). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.05.2018, ST 844 Aktenzeichen: 61 00

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Entfernung der Beschilderung „Radfahrer frei“ an der Straße Am Urselbach

25.01.2018 · Aktualisiert: 04.12.2018

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.01.2018, OM 2688 entstanden aus Vorlage: OF 242/8 vom 09.01.2018 Betreff: Entfernung der Beschilderung "Radfahrer frei" an der Straße Am Urselbach Der Magistrat wird gebeten, an der Straße Am Urselbach sämtliche Zusatzschilder "Radfahrer frei" zu entfernen und den Durchgang zur Spielsgasse entlang des Urselbachs ausschließlich für Fußgänger freizugeben. Folgende Schilder wären dabei zu entfernen: Verkehrszeichen VZ 1022-10 an der Ecke Seibertsgasse/Am Urselbach, Verkehrszeichen VZ 1022-10 in der Straße Am Urselbach am Beginn des Fußweges Richtung Spielsgasse und VZ 357-50 ("Durchlässige Sackgasse" für Fahrradfahrer und Fußgänger) an der Ecke Obermühlgasse/Dorfwiesenweg/Am Urselbach. Das zuletzt genannte Schild wäre durch VZ 357-51 ("Durchlässige Sackgasse" für Fußgänger) zu ersetzen. Begründung: Die sicher zunächst gut gemeinte Idee, Fußwege auch für Radfahrer freizugeben, setzt voraus, dass Fahrradfahrer die Regeln beachten und nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren. Auf die Fußgänger ist gemäß StVO in diesem Fall besondere Rücksicht zu nehmen. Nach Auskunft von vielen Bürgern, die an einer Begehung im alten Ortskern von Niederursel teilgenommen haben, verhalten sich sehr viele Radler, die den Fußweg Am Urselbach benutzen, rücksichtslos gegenüber Fußgängern. Sie fahren mit überhöhter Geschwindigkeit aus Richtung Dorfwiesenweg auf den Fußweg zu und/oder schießen plötzlich und unter Gefährdung des Straßenverkehrs auf den Gehweg Spielsgasse bzw. weiter auf die Straße selbst. Bisweilen wird die Beschilderung auch als Einladung für Motorrollerfahrer missverstanden, was auf diesem engen und wegen der Knickkurve schlecht einsehbaren Fußweg zu weiteren Konfliktsituationen mit Fußgängern führt. Der Ortsbeirat empfiehlt deshalb, die Zusatzbeschilderung aus Sicherheitsgründen zu entfernen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.04.2018, ST 827 Aktenzeichen: 66 7

OA (Anregung Ortsbeirat)

Ortsumfahrung Praunheim rechtzeitig bauen

23.01.2018 · Aktualisiert: 13.04.2022

S A C H S T A N D : Anregung vom 23.01.2018, OA 220 entstanden aus Vorlage: OF 228/7 vom 14.11.2017 Betreff: Ortsumfahrung Praunheim rechtzeitig bauen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, dafür zu sorgen, dass schnellstmöglich mit der Bauplanung und dem anschließenden Bau der Ortsumfahrung Praunheim begonnen wird. Begründung: Der Ortsbeirat ist der Meinung, dass die Heerstraße eine zusätzliche Belastung durch Baustellenfahrzeuge in großer Zahl - z. B. durch die Erweiterung der Nordweststadt im Bereich des Gerhart-Hauptmann-Ringes, durch Bebauung des Gewerbegebietes nördlich der Heerstraße sowie durch den Bau der Regionaltangente West bis zum Nordwestzentrum - nicht verkraften kann. Vor dem Bezug neuer Wohnquartiere sollen sowohl das nötige Straßennetz als auch die Infrastruktur des schienengebundenen öffentlichen Nahverkehrs gebaut sein. Da einerseits zeitnah Wohnraum benötigt wird und andererseits der Baustellenverkehr für die Schaffung der Infrastruktur nicht über die Heerstraße abgewickelt werden kann, wird dringend die Ortsumfahrung Praunheim benötigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Anregung vom 08.03.2018, OA 231 Antrag vom 18.02.2018, OF 263/8 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 10.08.2018, B 254 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 8 Versandpaket: 31.01.2018 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 8 am 15.02.2018, TO I, TOP 25 Beschluss: a) Die Vorlage OA 220 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des Verkehrsausschusses am 20.02.2018, TO I, TOP 29 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 220 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 20. Sitzung des OBR 8 am 08.03.2018, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung OA 231 2018 1. Der Vorlage OA 220 wird unter Hinweis auf OA 231 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 263/8 wird als gemeinsamer Antrag von SPD und CDU mit der Maßgabe beschlossen, dass Vorlage folgende Fassung erhält: "Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Vorlage OA 220 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Ortsumfahrung Praunheim nicht am Praunheimer Weg endet, sondern, wie ursprünglich geplant, in einem Tunnel bis zum Nordwestzentrum durchgebaut wird." Abstimmung: zu 1. SPD, CDU, FDP, REP und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung) zu 2. SPD, CDU, FDP, REP und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung) 19. Sitzung des Verkehrsausschusses am 13.03.2018, TO I, TOP 19 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 220 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 231 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 20. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 20.03.2018, TO I, TOP 29 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage OA 220 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 231 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, BFF und FRANKFURTER gegen AfD (= vereinfachtes Verfahren), LINKE. (= Ablehnung) sowie FDP und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE. (= Ablehnung) sowie BFF und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (OA 220 und OA 231 = Prüfung und Berichterstattung) 22. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 22.03.2018, TO II, TOP 38 Beschluss: 1. Der Vorlage OA 220 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 231 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, BFF und FRANKFURTER gegen AfD (= vereinfachtes Verfahren), LINKE. (= Ablehnung) sowie FDP, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Prüfung und Berichterstattung) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE. (= Ablehnung) sowie BFF und FRANKFURTER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2515, 22. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 22.03.2018 Aktenzeichen: 61 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Verkehrsspiegel für die Liegenschaften Weißkirchener Weg 22, 22a, 24 und 24a

09.01.2018 · Aktualisiert: 01.03.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.01.2018, OF 245/8 Betreff: Verkehrsspiegel für die Liegenschaften Weißkirchener Weg 22, 22a, 24 und 24a Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, gegenüber der Zufahrt zu den Liegenschaften Weißkirchener Weg 22, 22a, 24 und 24a einen Verkehrsspiegel anzubringen. Begründung: Die vor einigen Jahren neu gebauten Häuser sind über eine rechtwinklige Zufahrt an den Weißkirchener Weg angebunden, der bei Ausfahrt nur sehr schlecht einsehbar ist. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 8 am 25.01.2018, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 245/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 8 am 15.02.2018, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 245/8 wird für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Tempo 30 im alten Ortskern von Niederursel besser durchsetzen

30.11.2017 · Aktualisiert: 30.06.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.11.2017, OM 2476 entstanden aus Vorlage: OF 227/8 vom 14.11.2017 Betreff: Tempo 30 im alten Ortskern von Niederursel besser durchsetzen Der Magistrat wird gebeten, die Tempo-30-Regelung im Gebiet Alt-Niederursel besser durchzusetzen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, die der Ortsbeirat wie folgt vorschlägt: 1. Ein größeres Tempo-30-Zonen-Schild an den folgenden Eingangsstraßen in die Zone: Ecke Praunheimer Weg/Weißkirchener Weg (für die Richtung Alt-Niederursel), Weißkirchener Weg (für die Richtung Schüttgrabenstraße, Hennegasse etc.) unmittelbar vor dem Neubau des Wohnhauses an der Zufahrt zum REWE-Supermarkt und - u. a. auch aufgrund von zu schnell fahrenden Fahrradfahrern - Oberurseler Weg/Ecke Spielsgasse; 2. zusätzliche Tempo-30-Piktogramme auf den breiteren Straßenzügen, dort wo sie fehlen, zum Beispiel Alt-Niederursel, Seibertsgasse, Krautgartenweg; 3. Reinigung des Gefahrenzeichens "Fußgängerüberweg" (VZ 145-12/22) am Oberurseler Weg kurz vor der Einmündung in den Kreuzungsbereich Krautgartenweg/Kreuzerhohl/Spielsgasse; 4. Prüfung von versetztem Parken in der Seibertsgasse; 5. das kleine Spielstraßenschild an der Ecke Alt-Niederursel/Kirchgartenstraße auch als Piktogramm auf der Straße anzubringen; 6. eine "Auframpung" des Weißkirchener Wegs in Höhe Hennegasse zur Verlangsamung des Verkehrs und zur besseren Ordnung des Abbiegeverkehrs in die und aus der Hennegasse; 7. zusätzliche Geschwindigkeitskontrollen. Begründung: Bei einer Ortsbegehung haben sich viele Anwohner aus dem Gebiet Alt-Niederursel über überhöhte Geschwindigkeiten von Pkw und Kleintransportern beklagt. Tatsächlich ist die Tempo-30-Zone zwar korrekt beschildert, aber die Schilder im Eingangsbereich der Zone sind oft zu klein oder werden etwa im Bereich der komplizierten Kreuzung Weißkirchener Weg/Praunheimer Weg/Niederurseler Landstraße leicht übersehen. Der Ortsbeirat schlägt ergänzende Maßnahmen vor, um die Sicherheit auf den verkehrsberuhigten Straßen im alten Ortskern von Niederursel zu erhöhen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2018, ST 694 Anregung an den Magistrat vom 23.01.2020, OM 5663 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zusätzliche Papierkörbe entlang des Dorfwiesenweges

30.11.2017 · Aktualisiert: 25.02.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.11.2017, OM 2474 entstanden aus Vorlage: OF 223/8 vom 14.11.2017 Betreff: Zusätzliche Papierkörbe entlang des Dorfwiesenweges Vorgang: OM 4097/17 OBR 8; ST 1329/15 Der Magistrat wird gebeten, unter Verweis unter anderem auf die Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2015, ST 1329, entlang des Dorfwiesenweges zwischen Werner-von-Ursel-Platz, Sportanlage des SV 1919 Niederursel (SVN) und im weiteren Verlauf der Spazierwege zum Urselbach in Höhe der A 5 eine ausreichende Anzahl von krähenvogelsicheren Papierkörben anzubringen. Begründung: Ab Werner-von-Ursel-Platz gibt es keine Papierkörbe mehr bis zur Stadtgrenze. Auch bedingt durch den Sportverein und seine Veranstaltungen, die privaten Nutzer des Vereinsheims des SVN und für Spaziergänger fehlen Papierkörbe in ausreichender Zahl. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2015, ST 1329 Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2018, ST 437 Aktenzeichen: 79 4

OA (Anregung Ortsbeirat)

Keine Betonburg am Stadtrand - für eine vernünftige Stadtplanung im Frankfurter Nordwesten Vortrag des Magistrats vom 08.09.2017, M 176

02.11.2017 · Aktualisiert: 07.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung vom 02.11.2017, OA 195 entstanden aus Vorlage: OF 205/8 vom 12.10.2017 Betreff: Keine Betonburg am Stadtrand - für eine vernünftige Stadtplanung im Frankfurter Nordwesten Vortrag des Magistrats vom 08.09.2017, M 176 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Vorlage M 176 wird abgelehnt. Begründung: Mit der Vorlage M 176 soll der Magistrat beauftragt werden, auf den Gemarkungen Praunheim und Niederursel vorbereitende Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme durchzuführen. Erklärungen des Planungsdezernenten der Stadt Frankfurt am Main zufolge besteht ein Wohnbaupotenzial für bis zu 30.000 Menschen. Schwerpunktmäßig soll eine Erweiterung der Nordweststadt nach Westen und Süden bis nach Praunheim sowie eine "Siedlungsentwicklung" auf den großen Acker- und Kaltluftproduktionsflächen westlich der A 5 geprüft werden. Für das bislang als Gewerbegebiet ausgewiesene Areal nördlich der Heerstraße soll festgestellt werden, ob Ergänzungen mit Wohnnutzungen möglich sind. Diese Zielsetzung eines Mega-Stadtteils, der unter Preisgabe wertvoller Grünflächen nahtlose Übergänge zwischen den Vordertaunusgemeinden Steinbach und Oberursel einerseits und den Frankfurter Stadtteilen Niederursel und Praunheim andererseits schaffen würde, wird vom Ortsbeirat grundsätzlich abgelehnt. Der Ortsbeirat kann nachvollziehen, dass die politischen Entscheidungsträger das Instrument der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme heranziehen wollen, um diesen Stadtteil bauen zu können, da die konventionelle Planung einer derart großflächigen Bodenversiegelung nur schwer mit dem Außenbereichs-Paragrafen 35 BauGB in Einklang zu bringen wäre. Grundsätzlich darf im Außenbereich nicht gebaut werden. Ausnahmen sind in Übereinstimmung mit der regionalen Flächennutzungsplanung zwar zulässig, aber das Bauvorhaben darf dem Gesetz zufolge keine schädlichen Umwelteinwirkungen hervorrufen oder diesen selbst ausgesetzt sein. Belange des Natur-, Boden- und Denkmalschutzes oder der Landschaftspflege dürfen nicht beeinträchtigt werden und für das Bauvorhaben unwirtschaftliche Aufwendungen, beispielsweise für den Straßenbau oder den Bau wie auch die Verlegung von Versorgungsanlagen, dürfen nicht notwendig werden. Das Bauvorhaben darf das Orts- und Landschaftsbild bzw. die natürliche Eigenart der Landschaft nicht zerstören oder verunstalten. Wie aus der Begründung des Magistratsvortrages selbst hervorgeht, handelt es sich tatsächlich um schützenswerte "wertvolle Landschaftsteile im Einzugsbereich des Steinbachs und des Urselbachs", vorwiegend Flächen, die als Landschaftsschutzgebiet I oder II kategorisiert und im Regionalen Flächennutzungsplan als "Vorhaltsgebiete für besondere Klimafunktionen" ausgewiesen sind. Aus Sicht des Magistrats sollen sie zu einem "Bestandteil einer qualifizierten Vernetzung von bebauten Siedlungsteilen und freier Landschaft bzw. Erholungsflächen werden können" (S. 4). Das bedeutet aus örtlicher Sicht nichts anderes als die Aufgabe wertvoller Grünflächen, die derzeit zur Sicherung von Frischluftschneisen für ein verträgliches Stadtklima, zur intensiven landwirtschaftlichen Nutzung oder zur Nutzung als Naherholungsfläche für Spaziergänger und Kleingärtner dienen. Insbesondere die noch aktiven landwirtschaftlichen Betriebe, die in diesem Gebiet tätig sind, das sind etwa 15 bis 20, produzieren für die hoher Nachfrage unterliegende Lebensmittelversorgung mit regionalen Erzeugnissen. Die Bauern aus Steinbach, Oberursel-Weißkirchen und Niederursel gehören zur heimischen Identität, die aus Sicht des Ortsbeirates schützenswert ist. Dem Vernehmen nach wird in dem zukünftigen Baugebiet eine verdichtete, großstädtische Bauweise angestrebt mit Blocks von fünf bis sieben Etagen. Da nach Abzug aller "Problemflächen" (Starkstromleitungen mit Abstandsgebot, Verbreiterung der Autobahn mit bereits planfestgestellten Lärmschutzwällen, Trinkwasser- und Gasversorgungsleitungen, Überschwemmungsgebiete, Vogelschutzgebiete für die seltene Feldlerche sowie den Sumpfrohrsänger, der vorhandenen Tennisanlage usw.) eine hohe Einwohnerzahl in diesem Gebiet nur rentabel durch reinen Geschosswohnungsbau erzielt werden kann, entstünde langfristig ein Problembezirk, der für den sozialen Frieden im Frankfurter Nordwesten abträglich wäre. Es stellt sich zudem die Frage, wie man auf die Idee kommen kann, ein Siedlungsprojekt dieser Größenordnung direkt an der viel befahrenen A 5 mit entsprechender Hochlärmbelastung anzusiedeln und welches Menschenbild hinter dieser Zielsetzung steckt. Auch aus diesen Gründen lehnt der Ortsbeirat einen derart großen zusätzlichen Stadtteil auf dem Gebiet des Ortsbezirks 8 ab. Zur möglichen verkehrlichen Erschließung des großen Wohngebietes enthält der Magistratsvortrag nur vage Andeutungen zu Verkehrsprojekten, die schon ohne einen zusätzlichen Stadtteil dieser Größe zur Abwicklung der Verkehrsströme im Frankfurter Nordwesten längst erforderlich gewesen wären, vom Magistrat aber bisher nicht wirklich effektiv, sondern eher halbherzig vorangetrieben wurden: RTW über Praunheimer Weg zum Nordwestzentrum, Südumgehung Weißkirchen, Ortsumfahrung Praunheim mit Durchbau bis zum Nordwestzentrum. Speziell auf die Ortsumfahrung Praunheim mit ihrer Tunnelführung bis zum Erich-Ollenhauer-Ring angesprochen, hat der Frankfurter Planungsdezernent über die Presse und bei der Bürgerinformationsveranstaltung am 27.09.2017 bereits verlauten lassen, sich darauf nicht festlegen zu wollen. Es ist daher zu fragen, wie ernst die Ankündigung des Magistrats sei, zuerst die Infrastruktur und dann die Wohnungen schaffen zu wollen. Die vermutlich am schnellsten herstellbare Anbindung des geplanten Stadtteils an die U 6 wird sehr wahrscheinlich nicht ausreichen, um die Quartiere, wenn sie die angepeilte Größe mit mehreren Tausend Einwohnern erzielen, tragfähig mit dem ÖPNV zu vernetzen. Die A-Linie der U-Bahn Richtung Hauptwache ist heute bereits an der Belastungsgrenze, und ob die RTW, deren Ast bislang im Halbstundentakt zum Gewerbegebiet an der Heerstraße führen soll, die erforderliche Verkehrsleistung erbringt, ist unklar. Die Rosa-Luxemburg-Straße ist in der Rushhour bereits jetzt an der Belastungsgrenze. Verkehrsströme müssten folglich auch durch die Nordweststadt und durch Praunheim abfließen. Diese zusätzliche Belastung etwa von Wohnstraßen wie dem Gerhart-Hauptmann-Ring oder noch mehr Ost-West-Verkehr über Heerstraße und Bernadottestraße/In der Römerstadt ist nicht mehr zumutbar und wird vom Ortsbeirat abgelehnt. Für die verkehrliche Erschließung des angedachten Baugebietes ist aus heutiger Sicht eine befriedigende Lösung nicht zu erwarten. Eine komplette Bebauung der großzügigen Freiflächen zwischen Paul-Kornfeld-Weg und dem Steinbach, ein Eingriff in das Urselbachtal und eine Vernichtung der wertvollen und sehr fruchtbaren Ackerböden jenseits der A 5 ("Auf der Steinritz", "In der Goethegewann", "Auf dem Geiersberg" usw.) wird vom Ortsbeirat abgelehnt, um genügend Flächen für Naherholung, Landwirtschaft und Kaltluftproduktion frei zu halten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.09.2017, M 176 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Verkehrsausschuss Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 08.11.2017 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des Verkehrsausschusses am 07.11.2017, TO I, TOP 10 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 176 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 195 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRANKFURTER 16. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 14.11.2017, TO II, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 176 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 195 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER 16. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 04.12.2017, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 176 wird im Rahmen der Vorlage NR 463 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 461 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 463 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Die Vorlage OA 195 wird unter Hinweis auf NR 463 abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) sowie LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FRAKTION gegen AfD und BFF (= Annahme) sowie LINKE. und FRANKFURTER (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. Ziffern 1. bis 6.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD, FDP und BFF (= Ablehnung) Ziffer 7.: CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) zu 4. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und FRANKFURTER (= Annahme) sowie LINKE., FDP und FRAKTION (= Ablehnung ohne Zusatz) 16. Sitzung des Verkehrsausschusses am 05.12.2017, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 176 wird im Rahmen der Vorlage NR 463 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 461 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 463 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Die Vorlage OA 195 wird unter Hinweis auf NR 463 abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) sowie LINKE. (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 3. Ziffern 1. bis 6.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Ablehnung) Ziffer 7.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) zu 4. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und FRANKFURTER (= Annahme) sowie LINKE. (= Ablehnung ohne Zusatz) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FDP (M 176 = Annahme ohne Zusatz, NR 461 und NR 463 = Ablehnung, OA 195 = Ablehnung ohne Zusatz) FRAKTION (M 176 = Annahme ohne Zusatz, NR 461 = Ablehnung, OA 195 = Ablehnung ohne Zusatz) 17. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 12.12.2017, TO I, TOP 25 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 176 wird im Rahmen der Vorlage NR 463 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 461 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 463 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Der Vorlage NR 464 wird mit der Maßgabe zugestimmt, die klimatischen Untersuchungen gemäß § 165 Abs. 4 BauGB im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen durchzuführen. 5. Die Vorlage NR 474 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage OA 195 wird unter Hinweis auf NR 463 abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) sowie LINKE. und FDP (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 3. Ziffern 1. bis 6.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRANKFURTER gegen AfD, FDP und BFF (= Ablehnung) Ziffer 7.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) zu 4. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Annahme ohne Zusatz) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 6. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und FRANKFURTER (= Annahme) sowie LINKE. und FDP (= Ablehnung ohne Zusatz) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRAKTION (M 176 = Annahme ohne Zusatz, NR 461 und NR 464 = Ablehnung, NR 463 = Annahme, OA 195 = Ablehnung ohne Zusatz) ÖkoLinX-ARL (M 176, NR 461 und NR 463 = Ablehnung, NR 464 = Annahme ohne Zusatz, OA 195 = Annahme) 19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 14.12.2017, TO I, TOP 9 Beschluss: 1. Der Vorlage M 176 wird im Rahmen der Vorlage NR 463 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 461 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 463 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Der Vorlage NR 464 wird mit der Maßgabe zugestimmt, die klimatischen Untersuchungen gemäß § 165 Abs. 4 BauGB im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen durchzuführen. 5. Die Vorlage NR 474 wird abgelehnt. 6. a) Die Vorlage OA 195 wird unter Hinweis auf die Vorlage NR 463 abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Kößler, Pawlik, Stock, Tafel-Stein, Mund, Dr. Römer, Yilmaz, Zieran und Baier sowie von Stadtrat Josef dienen zur Kenntnis. c) Es dient zur Kenntnis, dass die FRAKTION zehn Minuten Redezeit an ÖkoLinX-ARL übertragen hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 3. Ziffern 1. bis 6.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRAKTION gegen AfD, FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Ziffer 7.: CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 4. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL (= Annahme ohne Zusatz) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) und FRAKTION (= Ablehnung) zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FRAKTION gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 6. zu a) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie LINKE., FDP und FRAKTION (= Ablehnung ohne Zusatz) Beschlussausfertigung(en): § 2080, 19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 14.12.2017 Aktenzeichen: 61 0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Keine Betonburg am Stadtrand – für eine vernünftige Stadtplanung im Frankfurter Nordwesten!

09.10.2017 · Aktualisiert: 02.11.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.10.2017, OF 201/7 Betreff: Keine Betonburg am Stadtrand - für eine vernünftige Stadtplanung im Frankfurter Nordwesten! Der Ortsbeirat wolle beschließen: 1. Der Magistratsvortrag 176 und damit die Voruntersuchung für eine Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme mit dem Ziel, westlich und südlich der Nordweststadt und darüber hinaus auch westlich der A 5 bis zu den Stadtgrenzen von Steinbach und Oberursel eine Großsiedlung für bis zu 30.000 Menschen zu bauen, wird abgelehnt. 2. Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die M 176 ebenfalls abzulehnen. 3. Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, zur Fortsetzung der Wohnbaulandentwicklung im Frankfurter Nordwesten und auf der Basis eines konventionellen Bebauungsplanverfahrens zügig eine maßvolle Erweiterung Praunheims im derzeitigen Außenbereich rund um die frühere Ziegelei am Steinbach (Steinbacher Hohl 150) zu verwirklichen. Eine Nutzung von Flurstücken, die innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes B696 (Gewerbegebiet nördlich Heerstraße, Teilbereich 2, M 22 v. 13.01.2012) zu Wohnbauzwecken ist dabei nicht vorzusehen. Begründung: Mit der Vorlage M 176 soll der Magistrat beauftragt werden, auf den Gemarkungen Praunheim und Niederursel vorbereitende Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme durchzuführen. Erklärungen des Planungsdezernenten der Stadt Frankfurt am Main zufolge besteht ein Wohnbaupotential für bis zu 30.000 Menschen. Schwerpunktmäßig soll eine Erweiterung der Nordweststadt nach Westen und Süden bis nach Praunheim sowie eine "Siedlungsentwicklung" auf den großen Acker- und Kaltluftproduktionsflächen westlich der A 5 geprüft werden. Für das bislang als Gewerbegebiet ausgewiesene Areal nördlich der Heerstraße soll festgestellt werden, ob Ergänzungen mit Wohnnutzungen möglich sind. Diese Zielsetzung eines Mega-Stadtteils, der unter Preisgabe wertvoller Grünflächen und von Teilen des Gewerbegebietes Heerstraße nahtlose Übergänge zwischen den Vordertaunusgemeinden Steinbach und Oberursel einerseits, und den Frankfurter Stadtteilen Niederursel und Praunheim andererseits schaffen würde, wird vom Ortsbeirat grundsätzlich abgelehnt. Der Ortsbeirat kann nachvollziehen, dass die politischen Entscheidungsträger das Instrument der Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme heranziehen wollen, um diesen Stadtteil bauen zu können. Denn die konventionelle Planung einer derart großflächigen Bodenversiegelung wäre nur schwer mit dem Außenbereichs-Paragraphen 35 BauGB in Einklang zu bringen. Grundsätzlich darf im Außenbereich nicht gebaut werden. Ausnahmen sind in Übereinstimmung mit der regionalen Flächennutzungsplanung zwar zulässig, aber das Bauvorhaben darf dem Gesetz zufolge keine schädlichen Umwelteinwirkungen hervorrufen oder diesen selbst ausgesetzt sein. Belange des Natur-, Boden- und Denkmalschutzes oder der Landschaftspflege dürfen nicht beeinträchtigt werden und für das Bauvorhaben unwirtschaftliche Aufwendungen, bspw. für den Straßenbau oder den Bau wie auch die Verlegung von Versorgungsanlagen, dürfen nicht notwendig werden. Das Bauvorhaben darf das Orts- und Landschaftsbild bzw. die natürliche Eigenart der Landschaft nicht zerstören oder verunstalten. Wie aus der Begründung des Magistratsvortrages selbst hervorgeht, handelt es sich tatsächlich um schützenswerte "wertvolle Landschaftsteile im Einzugsbereich des Steinbachs und des Urselbachs", vorwiegend Flächen, die als Landschaftsschutzgebiet I oder II kategorisiert und im Regionalen Flächennutzungsplan als "Vorhaltsgebiete für besondere Klimafunktionen" ausgewiesen sind. Aus Sicht des Magistrates sollen sie zu einem "Bestandteil einer qualifizierten Vernetzung von bebauten Siedlungsteilen und freier Landschaft bzw. Erholungsflächen werden können" (S.4). Das bedeutet aus örtlicher Sicht nichts anderes als die Aufgabe wertvoller Grünflächen, die derzeit zur Sicherung von Frischluftschneisen für ein verträgliches Stadtklima, zur intensiven landwirtschaftlichen Nutzung oder zur Nutzung als Naherholungsfläche für Spaziergänger und Kleingärtner dienen. Insbesondere die noch aktiven landwirtschaftlichen Betriebe, die in diesem Gebiet tätig sind, das sind etwa 15 bis 20, produzieren für die hoher Nachfrage unterliegende Lebensmittelversorgung mit regionalen Erzeugnissen. Die in dem Untersuchungsgebiet tätigen Bauern gehören zur heimischen Identität, die aus Sicht des Ortsbeirats schützenswert ist. Zugleich zielt die Voruntersuchung darauf ab, bereits gesicherte Gewerbeflächen nördlich der Heerstraße für Wohnzwecke nutzbar zu machen. Gewerbeflächen sind in Frankfurt knapp und werden speziell in Praunheim benötigt. Der Ortsbeirat lehnt eine Aufweichung des Beschlusses zum Bebauungsplan B696 aus diesem Grund ab. Dem Vernehmen nach, wird in dem zukünftigen Baugebiet eine verdichtete, großstädtische Bauweise angestrebt mit Blocks von fünf bis sieben Etagen. Da nach Abzug aller "Problemflächen" (Starkstromleitungen mit Abstandsgebot, Verbreiterung der Autobahn mit bereits planfestgestellten Lärmschutzwällen, Trinkwasser- und Gasversorgungsleitungen, Überschwemmungsgebiete, Vogelschutzgebiete für die seltene Feldlerche sowie den Sumpfrohrsänger, der vorhandenen Tennisanlage usw.) eine hohe Einwohnerzahl in diesem Gebiet nur rentabel durch reinen Geschosswohnungsbau erzielt werden kann, entstünde langfristig ein Problembezirk, der für den sozialen Frieden im Frankfurter Nordwesten abträglich wäre. Es stellt sich zudem die Frage, wie man auf die Idee kommen kann, ein Siedlungsprojekt dieser Größenordnung direkt an der viel befahrenen A5 mit entsprechender Hochlärmbelastung anzusiedeln und welches Menschenbild hinter dieser Zielsetzung steckt. Auch aus diesen Gründen lehnt der Ortsbeirat einen derart großen zusätzlichen Stadtteil auch auf dem Gebiet des Ortsbezirks 7 ab. Zur möglichen verkehrlichen Erschließung des großen Wohngebietes enthält der Magistratsvortrag nur vage Andeutungen zu Verkehrsprojekten, die schon ohne einen zusätzlichen Stadtteil dieser Größe zur Abwicklung der Verkehrsströme im Frankfurter Nordwesten längst erforderlich gewesen wären, vom Magistrat aber bisher nicht wirklich effektiv, sondern eher halbherzig vorangetrieben wurden: RTW über Praunheimer Weg zum Nordwestzentrum, Südumgehung Weißkirchen, Ortsumfahrung Praunheim mit Durchbau bis zum Nordwestzentrum. Speziell auf die Ortsumfahrung Praunheim mit ihrer Tunnelführung bis zum Erich-Ollenhauer-Ring angesprochen, hat der Frankfurter Planungsdezernent über die Presse und bei der Bürgerinformationsveranstaltung am 27.09.2017 bereits verlauten lassen, sich darauf nicht festlegen zu wollen. Es ist daher zu fragen, wie ernst gemeint die Ankündigung des Magistrats ist, zuerst die Infrastruktur schaffen zu wollen, dann die Wohnungen. Die vermutlich am schnellsten herstellbare Anbindung des geplanten Stadtteils an die U 6 wird sehr wahrscheinlich nicht ausreichen, um die Quartiere, wenn sie die angepeilte Größe mit mehreren tausend Einwohnern erzielen, tragfähig mit dem ÖPNV zu vernetzen. Die A-Linie der U-Bahn Richtung Hauptwache ist heute bereits an der Belastungsgrenze, und ob die RTW, deren Ast bislang im Halbstundentakt zum Gewerbegebiet an der Heerstraße führen soll, die erforderliche Verkehrsleistung erbringt, ist unklar. Die Rosa-Luxemburg-Straße ist in der Rush Hour bereits jetzt an der Belastungsgrenze. Verkehrsströme müssten folglich auch durch die Nordweststadt und durch Praunheim abfließen. Diese zusätzliche Belastung etwa von Wohnstraßen wie dem Gerhart-Hauptmann-Ring oder noch mehr Ost-West-Verkehr über Heerstraße und Bernadottestraße / In der Römerstadt ist nicht mehr zumutbar und wird vom Ortsbeirat abgelehnt. Für die verkehrliche Erschließung des angedachten Baugebietes ist aus heutiger Sicht eine befriedigende Lösung nicht zu erwarten. Folgerichtig soll sich die Untersuchung wohl auch deshalb auf sogenannte "Anpassungsbereiche" außerhalb des eigentlichen Untersuchungsgebietes beziehen, in denen aus "verkehrlichen" und "infrastrukturellen" Gründen bauliche Maßnahmen erforderlich sein können. Diese Anpassungsbereiche enthalten das Urselbachtal zwischen Autobahnbrücke und Spielsgasse, den Großteil des denkmalgeschützten Alt-Niederursel, den Weißkirchener Weg und alle Stichstraßen westlich der Hauptstraße des Gerhart-Hauptmann-Rings. Die Grenze des Untersuchungsgebietes verläuft weiter entlang des Praunheimer Weges über die Haingrabenstraße zur Heerstraße. Damit ist klar, in welcher Weise diese Trabantenstadt an Frankfurt vor allem in verkehrlicher Hinsicht angebunden werden soll. Aus Praunheimer Sicht bergen diese "Anpassungsbereiche" erhebliche Risiken für die bestehende Lebensqualität in Straßenzügen wie bspw. der Steinbacher Hohl, Oberhöchstädter Weg, Haingrabenstraße und Alt-Praunheim. Der Ortsbeirat plädiert für eine vernünftige Stadtplanung, die auf intelligent konzipierte Arrondierungen und Verdichtungen mit attraktivem neuen Wohnraum setzt. Die Entwicklung des früheren Ziegeleigeländes und des großen Grundstücks zwischen dem Steinbach und den Behelfsheimen an der Steinbacher Hohl ist deshalb aus Sicht des Ortsbeirats voranzutreiben. Eine komplette Bebauung der großzügigen Freiflächen zwischen Paul-Kornfeld-Weg und dem Steinbach wird vom Ortsbeirat abgelehnt, um genügend Flächen für Naherholung, Landwirtschaft und Kaltluftproduktion freizuhalten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.09.2017, M 176 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 7 am 24.10.2017, TO I, TOP 10 Beschluss: 1. Der Vorlage M 176 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 201/7 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OF 202/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. SPD, GRÜNE, FARBECHTE und FDP gegen CDU und REP (= Ablehnung) zu 2. SPD, GRÜNE, FARBECHTE und FDP gegen CDU und REP (= Annahme) zu 3. Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zufahrt und Parksituation Mosaikschule, Gerhart-Hauptmann-Ring 240a

17.08.2017 · Aktualisiert: 01.11.2017

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.08.2017, OM 1942 entstanden aus Vorlage: OF 182/8 vom 01.08.2017 Betreff: Zufahrt und Parksituation Mosaikschule, Gerhart-Hauptmann-Ring 240a Im Gerhart-Hauptmann-Ring 240a, Mosaikschule, wird in erheblichem Umfang illegal geparkt. Dies hat zur Folge, dass An- und Abfahrt der Schulbusse der behinderten Kinder teilweise in massivem Maß gestört ist. Viele Kinder werden auch von ihren Eltern gebracht und haben nur sehr eingeschränkt die Möglichkeit, mit einem Rollstuhl die vorgesehenen Wege zu benutzen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die Parksituation an dieser Stelle entschärft werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.10.2017, ST 2107

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Anbringung von umlegbaren Parkpfosten

17.08.2017 · Aktualisiert: 01.11.2017

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.08.2017, OM 1941 entstanden aus Vorlage: OF 181/8 vom 01.08.2017 Betreff: Anbringung von umlegbaren Parkpfosten Vor den Häusern Gerhart-Hauptmann-Ring 23-25 wird in erheblichem Umfang illegal geparkt. Somit sind die Flucht- und Rettungswege oft nicht nutzbar und die Rasenflächen werden in erheblichem Maß dauerhaft geschädigt. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, die in der Nordweststadt üblichen Parkpfosten zu installieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.10.2017, ST 2106

OF (Antrag Ortsbeirat)

Erneuerung des großen Spielplatzes mit Boulebahn südlich des Kinderzentrums Gerhart-Hauptmann-Ring 27

18.05.2017 · Aktualisiert: 29.05.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.05.2017, OF 168/8 Betreff: Erneuerung des großen Spielplatzes mit Boulebahn südlich des Kinderzentrums Gerhart-Hauptmann-Ring 27 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß § 3 (3) GOOBR beauftragt, gemeinsam mit den Kinderbeauftragten des Ortsbeirates den großen Spielplatz mit Vorhergehender TrefferBoulebahnNächster Treffer südlich des Kinderzentrums Gerhart-Hauptmann-Ring 27, gelegen im Bereich Gerhart-Hauptmann-Ring zwischen den Häusern 77 und 57, umfassend zu erneuern und als Mehrgenerationenanlage zu entwickeln. Im Einzelnen schlägt der Ortsbeirat folgende Maßnahmen/Ergänzungen vor: - Wegnahme einer Tischtennisplatte - Sanierung der Vorhergehender TrefferBoulebahn - Klettergerüst / Niedrigseilgarten - Rutschen für große und kleine Kinder - Drehkreisel - Schaukeln für Babys und größere Kinder Hängematten - Vergrößerung des Sandkastens Kleines Labyrinth Balancier- und Turngeräte Wippen - Anlage eines Schachfeldes und/oder einzelner Schachtische (Figuren- und Schlüsseldienst kann über das Quartiersmanagement organisiert werden) In diesem Zusammenhang wird der Magistrat gebeten, den Ortsbeirat zu informieren, wer Eigentümer der früheren Trinkhalle vordem Haus Gerhart-Hauptmann-Ring 77 ist und welche Planungen bestehen, das Gebäude zu nutzen oder abzureißen. Der Ortsbeirat schlägt vor, das Dach für Zwecke der Stadtimkerei zu nutzen. Ein Kontakt kann über den Ortsbeirat hergestellt werden. , Begründung: Dieser große Spielplatz ist leider wenig attraktiv und muss erneuert werden. Die Tischtennisplatten sind noch in Ordnung. Der Sandkasten ist modernisierungsbedürftig. Es entstünde ein attraktiver Stadtteilspielplatz, der in diesem Teil der Nordweststadt einfach fehlt. Er bietet sich ideal als ergänzendes Bewegungsangebot für das Kinderzentrum GHR 27, den Kindergarten der Dietrich-Bonhoeffer-Gemeinde (Kita "Sternenhimmel") und die mit Kindern arbeitenden Einrichtungen im Kleinen Einkaufszentrum Thomas-Mann-Straße an. Letztere verfügen über keine Außenflächen für Spielangebote. Däs nördlich des Spielplatzes gelegene, früher als Trinkhalle genutzte, Gebäude steht seit geraumer Zeit leer. Die Anwohner fragen sich, was mit dem Gebäude geschehen soll. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 04.04.2017, OF 143/8 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 8 am 18.05.2017, TO I, TOP 12 Beschluss: Initiative OI 9 2017 1. Die Vorlage OF 143/8 wird durch die Annahme der Vorlage OF168/8 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 168/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der erste Spiegelstrich entfällt und folgender Spiegelstrich an vorletzter Stelle in die Aufzählung eingefügt wird: "- Im Bedarfsfall: Wegnahme einer Tischtennisplatte" Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrsprobleme am Kindergarten der Dietrich-Bonhoeffer-Gemeinde

20.04.2017 · Aktualisiert: 15.01.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.04.2017, OM 1432 entstanden aus Vorlage: OF 147/8 vom 05.04.2017 Betreff: Verkehrsprobleme am Kindergarten der Dietrich-Bonhoeffer-Gemeinde Der Magistrat wird beauftragt, 1. am Beginn des Fußgängerüberwegs zu den Häusern Thomas-Mann-Straße 12-18 sowie am Haus Gerhart-Hauptmann-Ring 79 jeweils eine Feuerwehrschranke mit kombinierter Schließanlage anzubringen. Die aktuell angebrachte Schranke am Haus Gerhart-Hauptmann-Ring 79 ist zu ersetzen; 2. zum Schutz der Grünanlagen im Umfeld der Häuser Thomas-Mann-Straße 12-18 und Gerhart-Hauptmann-Ring 79-81a zusätzliche Findlinge auszulegen; 3. die Treppenanlage an der Thomas-Mann-Straße vor dem Haus Nr. 10 zu renovieren (z. B. Beläge erneuern, Schienen entfernen und Handläufe versetzen) und die Grünfläche rund um die Brückenanlage zu lichten und besser sauber zu halten; 4. die Rampe zwischen dem Kindergarten und dem Kleinen Einkaufszentrum umzugestalten und besser barrierefrei zu machen (z. B. durch einen geschwungen angelegten Weg). Begründung: Ergibt sich aus dem Verlauf sowie den festgestellten Ergebnissen des Ortstermins des Ortsbeirates mit Vertretern des Straßenverkehrsamtes, des Amtes für Straßenbau und Erschließung, des Grünflächenamtes, der Ev. Kirchengemeinde und des Eigentümerbeirates der Häuser Gerhart-Hauptmann-Ring 79-81a. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2017, ST 1197 Auskunftsersuchen vom 19.10.2023, V 783 Aktenzeichen: 66 0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Erneuerung des großen Spielplatzes mit Boulebahn südlich des Kinderzentrums Gerhart-Hauptmann-Ring 27

04.04.2017 · Aktualisiert: 29.05.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.04.2017, OF 143/8 Betreff: Erneuerung des großen Spielplatzes mit Boulebahn südlich des Kinderzentrums Gerhart-Hauptmann-Ring 27 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß § 3 (3) GOOBR beauftragt, gemeinsam mit den Kinderbeauftragten des Ortsbeirates den großen Spielplatz mit Boulebahn südlich des Kinderzentrums Gerhart-Hauptmann-Ring 27, gelegen im Bereich Gerhart-Hauptmann-Ring zwischen den Häusern 77 und 57, umfassend zu erneuern. Im Einzelnen schlägt der Ortsbeirat folgende Maßnahmen/Ergänzungen vor: - Wegnahme einer Tischtennisplatte - Sanierung der Boulebahn - Klettergerüst - Rutschen für große und kleine Kinder - Drehkreisel - Schaukeln für Babys und größere Kinder - Hängematten - Vergrößerung des Sandkastens mit Wasserzuleitung (z.B. für Burgenbau) - Kleines Labyrinth In diesem Zusammenhang wird der Magistrat gebeten, den Ortsbeirat zu informieren, wer Eigentümer der früheren Trinkhalle vor dem Haus Gerhart-Hauptmann-Ring 77 ist und welche Planungen bestehen, das Gebäude zu nutzen oder abzureißen. Begründung: Dieser große Spielplatz ist leider wenig attraktiv und muss erneuert werden. Die Tischtennisplatten sind noch in Ordnung. Der Sandkasten ist modernisierungsbedürftig. Es entstünde ein attraktiver Stadtteilspielplatz, der in diesem Teil der Nordweststadt einfach fehlt. Er bietet sich ideal als ergänzendes Bewegungsangebot für das Kinderzentrum GHR 27, den Kindergarten der Dietrich-Bonhoeffer-Gemeinde (Kita "Sternenhimmel") und die mit Kindern arbeitenden Einrichtungen im Kleinen Einkaufszentrum Thomas-Mann-Straße an. Letztere verfügen über keine Außenflächen für Spielangebote. Das nördlich des Spielplatzes gelegene, früher als Trinkhalle genutzte, Gebäude steht seit geraumer Zeit leer. Die Anwohner fragen sich, was mit dem Gebäude geschehen soll. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 18.05.2017, OF 168/8 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 8 am 20.04.2017, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 143/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 8 am 18.05.2017, TO I, TOP 12 Beschluss: Initiative OI 9 2017 1. Die Vorlage OF 143/8 wird durch die Annahme der Vorlage OF168/8 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 168/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der erste Spiegelstrich entfällt und folgender Spiegelstrich an vorletzter Stelle in die Aufzählung eingefügt wird: "- Im Bedarfsfall: Wegnahme einer Tischtennisplatte" Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OA (Anregung Ortsbeirat)

Beseitigung notwendiger Bürgersteigflächen durch die Stadt in der Kalbacher Hauptstraße 37 und dem Weißkirchener Weg 34

10.03.2017 · Aktualisiert: 19.04.2022

S A C H S T A N D : Anregung vom 10.03.2017, OA 133 entstanden aus Vorlage: OF 138/12 vom 24.02.2017 Betreff: Beseitigung notwendiger Bürgersteigflächen durch die Stadt in der Kalbacher Hauptstraße 37 und dem Weißkirchener Weg 34 Vorgang: OM 717/16 OBR 12; ST 43/17 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Magistrat wird beauftragt, durch das Rechtsamt prüfen zu lassen, inwieweit die Rechtsauffassung und Handlungsweise der Bauaufsicht zutrifft, durch die Stadt hergestellte und unterhaltene öffentliche Verkehrsflächen, sofern sie sich im Privatbesitz befinden, ohne Entwidmungsverfahren beseitigen und bebauen lassen zu können, oder ob diese Handlungsweise im Widerspruch zu der Entscheidung des Bundesgerichtshofs steht, nach der auch im privaten Besitz befindliche Verkehrsflächen zum öffentlichen und zu erhaltenden Verkehrsraum zählen, sofern sie aufgrund stillschweigender oder ausdrücklicher Duldung des Verfügungsberechtigten zur Benutzung durch jedermann zugelassen sind. 2. Der Magistrat wird aufgefordert zu berichten, mit welchen Begründungen das Erwerbsrecht der Stadt nach § 3 des Verkehrsflächenbereinigungsgesetzes nicht in Anspruch genommen wurde, um die Erhaltung der für den öffentlichen Verkehr notwendigen Bürgersteigflächen vor den Gebäuden Kalbacher Hauptstraße 37 und Weißkirchener Weg 34 zu sichern. Begründung: In Beantwortung einer Anregung des Ortsbeirats 12 mit Stellungnahme vom 09.01.2017, ST 43, erklärt die Bauaufsicht, dass die Bebauung einer bisher der Öffentlichkeit zugänglichen und von der Stadt hergestellten und instand gehaltenen Bürgersteigfläche zulässig ist, da diese Fläche nicht im öffentlichen Eigentum ist und somit nicht den Status eines öffentlichen Bürgersteigs erfüllt. Infolge wurde der bisher 1,5 Meter breite Bürgersteig auf eine Breite von 1,0 Meter und stellenweise auf 0,60 Meter reduziert. Im Weißkirchener Weg 34 stehen vor dem Geschäft eines Altgerätehändlers auf dem öffentlichen Bürgersteig Schrottgeräte. Auch in diesem Fall, der zur Gefährdung von Passanten führt, erkennt die Bauaufsicht keine Funktion als Verkehrsfläche, da sich der betreffende Teil des Bürgersteigs im Privatbesitz befindet. In den alten Ortsteilen kommt es durch früher geltende Baugesetze nicht selten vor, dass die vor den bebauten Privatgrundstücken liegenden Verkehrsflächen, meist Bürgersteige, zum Teil in Privatbesitz sind. Das Urteil des Bundesgerichtshofs stützt die Auffassung, dass es sich dabei um öffentliche Verkehrsflächen handelt, die nicht zur freien Verwendung der Eigentümer stehen. Um die Nutzungsrechte dieser Flächen zu regeln, wurde 2001 das Verkehrsflächenbereinigungsgesetz als Bundesgesetz erlassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.10.2016, OM 717 Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2017, ST 43 Bericht des Magistrats vom 14.08.2017, B 262 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 8 Versandpaket: 15.03.2017 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 8 am 20.04.2017, TO I, TOP 40 Beschluss: Der Vorlage OA 133 wird zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF 10. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 24.04.2017, TO I, TOP 26 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 133 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 11. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 02.05.2017, TO I, TOP 25 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 133 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 13. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 04.05.2017, TO II, TOP 58 Beschluss: Die Vorlage OA 133 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD, LINKE., BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 1353, 13. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 04.05.2017 Aktenzeichen: 61 0

OA (Anregung Ortsbeirat)

Teilhabechancen von Flüchtlingen im Ortsbezirk 8 verbessern

09.03.2017 · Aktualisiert: 19.04.2022

S A C H S T A N D : Anregung vom 09.03.2017, OA 131 entstanden aus Vorlage: OF 117/8 vom 18.02.2017 Betreff: Teilhabechancen von Flüchtlingen im Ortsbezirk 8 verbessern Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, wie 1. Flüchtlingen, die in Unterkünften im Ortsbezirk 8 (z. B. Gerhart-Hauptmann-Ring 398c) leben und die noch keinen Platz in einem Deutschkurs erhalten haben, die Nutzung des RMV, soweit noch nicht vorhanden, ermöglicht werden kann; 2. mehr Plätze in Deutschkursen, speziell für geflüchtete Frauen, angeboten und die Möglichkeiten der Kinderbetreuung für die Kurszeiten verbessert werden können; 3. durch die Bereitstellung bzw. Vermittlung von gebrauchsfähigen, verkehrssicheren Fahrrädern (Fundbüro, Werkstatt Frankfurt) vor allem die Nahmobilität für mehr Flüchtlinge verbessert werden kann. Begründung: Im Ortsbezirk 8 leben in verschiedenen Liegenschaften zahlreiche Flüchtlinge über einen oft sehr langen Zeitraum. Die beantragten Maßnahmen sollen für diesen Personenkreis die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben im Ortsbezirk, speziell deren Mobilität, verbessern. Die Teilhabe an Angeboten der Bildung und des kulturellen Lebens im Ortsbezirk ist für die dort lebenden Flüchtlinge ein wichtiger Baustein, ihre Integrationsbemühungen zu unterstützen. Außerdem werden die Bemühungen der ehrenamtlich in der Flüchtlingshilfe tätigen Mitbürger damit ebenfalls unterstützt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2017, ST 1470 Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2018, ST 147 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Beratung im Ortsbeirat: 8 Versandpaket: 15.03.2017 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 27.04.2017, TO I, TOP 28 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 131 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 13. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 04.05.2017, TO II, TOP 57 Beschluss: Die Vorlage OA 131 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., FDP, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie BFF (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 1352, 13. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 04.05.2017 Aktenzeichen: 51

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Einrichtung einer Linksabbiegerspur zur Europäischen Schule Frankfurt

09.03.2017 · Aktualisiert: 13.06.2017

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.03.2017, OM 1333 entstanden aus Vorlage: OF 112/8 vom 20.02.2017 Betreff: Einrichtung einer Linksabbiegerspur zur Europäischen Schule Frankfurt Vorgang: OM 4090/15 OBR 8; ST 1000/15 Mit der Anregung an den Magistrat vom 23.04.2015, OM 4090, hat der Ortsbeirat 2015 um die Einrichtung einer Linksabbiegerspur zur Europäischen Schule Frankfurt (ESF) gebeten. Dies wurde mit der Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2015, ST 1000, zugesagt. Eine Umsetzung der mit vergleichsweise geringem Aufwand verbundenen Maßnahme erfolgte bisher leider nicht. Der Magistrat wird gebeten, die mit der Stellungnahme ST 1000 zugesagte Maßnahme schnellstmöglich umzusetzen. Begründung: Da keine Änderungen an den vorliegenden Umständen eingetreten sind, wird die Begründung zur OM 4090 zitiert: "Aufgrund einer fehlenden Fahrspur für Linksabbieger wird der Verkehr vor der ESF gerade in den Stoßzeiten erheblich beeinträchtigt. Häufig stauen sich Fahrzeuge bis zur Einmündung des Gerhart-Hauptmann-Rings auf dem Praunheimer Weg. Hiervon beeinträchtigt werden auch die Busse der Linien 72 und 73. Entsprechend groß ist der Druck für Linksabbieger, möglichst jede kleine Lücke im Gegenverkehr zu nutzen, um zügig auf das Gelände der ESF zu gelangen und somit die Straße freizugeben. Dies geht unweigerlich zulasten einer bedächtigen Fahrweise. Die Einrichtung einer solchen Spur ist überdies mit geringen Mitteln möglich, da der Praunheimer Weg in diesem Bereich zweispurig ausgebaut ist, wovon eine ehemalige Fahrspur als Parkzone genutzt wird." Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.04.2015, OM 4090 Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2015, ST 1000 Stellungnahme des Magistrats vom 09.06.2017, ST 1060

OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2017 Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Umsetzung des Rahmenplanes Niederursel

07.03.2017 · Aktualisiert: 24.03.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.03.2017, OF 122/8 Betreff: Haushalt 2017 Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Umsetzung des Rahmenplanes Niederursel Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die vom Magistrat für sein Arbeitsprogramm 2017 angekündigten vorbereitenden Vermessungsarbeiten und konkretisierenden Vorplanungen zur Neugestaltung des Straßenzuges Alt-Niederursel werden begrüßt. 1. Im Vorgriff auf den Haushalt 2018 wird der Magistrat gebeten, für die Vorplanung der Maßnahme "Gestaltung des Straßenraums Alt-Niederursel" aus dem Rahmenplan Niederursel auskömmliche Planungsmittel einzustellen. Begründung: Der Rahmenplan Niederursel (M 14 v. 16.01.2015) zeigt für den denkmalgeschützten alten Ortskern eine planerische Zukunftsperspektive in den nächsten 10 bis 15 Jahren auf. Im Zuge der vom Magistrat durchgeführten Bürgerbeteiligung wurde deutlich, dass eine Neuordnung des teilweise sehr sanierungsbedürftigen Straßenraumes im Bereich AltNiederursel zwischen Obermühlgasse und Karl-Kautsky-Weg aufgrund der vielfältigen Anforderungen und Nutzungsansprüche die größte Bedeutung für die Bewohner im Stadtteil hat. Insbesondere ist die Situation für Fußgänger aufgrund der schmalen Bordsteine problematisch. Der Ortsbeirat teilt diese Auffassung und hält die im Abschlussbericht zum Rahmenplan vorgeschlagene Neugestaltung dieses Straßenzuges für die dringlichste Maßnahme zur Umsetzung in nächster Zeit. Dem Vernehmen nach kann damit gerechnet werden, dass eine Vorplanung erstellt wird, sobald die vorbereitenden Vermessungsarbeiten abgeschlossen und ausgewertet sind. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 8 am 09.03.2017, TO I, TOP 21 Beschluss: Etatanregung EA 50 2017 Die Vorlage OF 122/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Standort: Niederurseler Hang (Westflügel): Streubobstwiesenpflege langfristig sichern

23.02.2017 · Aktualisiert: 26.04.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.02.2017, OF 116/8 Betreff: Standort: Niederurseler Hang (Westflügel): Streubobstwiesenpflege langfristig sichern Dankenswerterweise hat die Hessenagentur Fachfirmen beauftragt, betagte Streuobstwiesen in städtischem Eigentum grundhaft zu entbuschen, die Bäume zu pflegen und Neuanpflanzungen vorzunehmen. Die Pflegemaßnahmen an diesen Orten sind auf 3 Jahre befristet. Vor diesem Hintergrund wolle der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten: Die Flächen werden im Anschluss dieser 3 jährigen Pflegezeit an Bürgerinnen und Bürger der Stadt Frankfurt kostenlos verpachtet. Dabei sind die nahen Anwohner auf dem Riedberg ( insbesondere der Westflügel)und in Alt-Niederursel (wenn möglich) zu bevorzugen. Entsprechende Werbemaßnahmen in diesen Wohngebieten werden in geeigneter Weise durchgeführt. Diese sind mit den beiden Ortsbeiräten abzustimmen. Begründung: Für die Pflege, soziale Kontrolle und die Verbundenheit ist es sicherlich von Vorteil, wenn die Pächterinnen und Pächter aus der nahen Umgebung kommen könnten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 8 am 09.03.2017, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 116/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 8 am 20.04.2017, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 116/8 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE

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OA (Anregung Ortsbeirat)

Gaslaternen-Umrüstung - Mut zur Revision!

01.12.2016 · Aktualisiert: 27.10.2020

S A C H S T A N D : Anregung vom 01.12.2016, OA 99 entstanden aus Vorlage: OF 83/8 vom 15.11.2016 Betreff: Gaslaternen-Umrüstung - Mut zur Revision! Vorgang: M 69/14; Beschl. d. Stv.-V., § 4832/14 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Magistrat wird gebeten zu berichten, welche Gaslaternen im Ortsbezirk 8 gemäß des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 24.07.2014, § 4832 (M 69), bislang entfernt oder umgerüstet wurden. 2. Der Magistrat wird gebeten zu berichten, gegliedert nach Straßen, wann die Gaslaternen im Ortsbezirk 8 zuletzt gewartet wurden. 3. Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 24.07.2014, § 4832 (M 69), wird einer Revision unterzogen mit dem Ziel, stadtweit historisch wertvolle "Gaslicht-Viertel" in Betrieb zu halten und damit das Lichtspektrum und die das Stadtbild prägende Originalität der Gaslaternen besonders in historischen und älteren Stadtvierteln dauerhaft als erhaltenswert für die Stadt Frankfurt am Main einzustufen. 4. Der Magistrat wird daraus folgend beauftragt, im Gebiet des Ortsbezirks 8 bestehende Gaslaternen in Betrieb zu halten: a) im Bereich innerhalb der Erhaltungssatzung Heddernheim, der den geschichtlich ältesten Teil der Gemeinde Heddernheim umfasst. Das sind die folgenden Straßen: Brühlstraße 6 bis Ende und 11 bis Ende, Heddernheimer Landstraße von Dillgasse bis Hessestraße, Bendelgasse, Gerningstraße, Cohausenstraße von Mark-Aurel-Straße bis Domitianstraße, Diezer Straße, Habelstraße von Oranienstraße bis Antoninusstraße, In der Römerstadt 1-48, Alt-Heddernheim 1-75 (Ost) bzw. 2-80 (West), Nistergasse, Oranienstraße, Wörbachstraße, Wenzelweg 24/29 bis Ende, Kastellstraße, Nassauer Straße Anfang bis Dillenburger Straße, Heddernheimer Kirchstraße, Severusstraße, Mark-Aurel-Straße, Antoninusstraße Anfang bis Habelstraße, Augustusstraße und Domitianstraße, Cohausenstraße bis Habelstraße. Als beispielhaft für den Siedlungsbau der frühen 30er- Jahre wird auch die Georg-Wolff-Straße als typisch für eine Wohnstraße mit Gaslicht bewertet. Der dortige Gaslaternen-Bestand bleibt ebenfalls in Betrieb. b) im denkmalgeschützten Teil von Niederursel, dem alten Ortskern. Das sind die folgenden Straßen: Kirchgartenstraße, Schüttgrabenstraße, Erbsengasse, Hennegasse und Alt-Niederursel. Begründung: Mit großem Aufwand hat der Magistrat 2014 ein Programm zum Austausch und zur Umrüstung von sämtlichen Gaslaternen im Gebiet der Stadt Frankfurt auf den Weg gebracht - gegen den Widerstand vieler Bürgerinnen und Bürger, die das besondere Licht sowie speziell die sehr schönen Aufsatzleuchten unter den Gaslaternen schätzen und für ihre Wohnviertel erhalten wollen. Bis 2025 soll das Programm zur Umrüstung von insgesamt 5.500 Gaslaternen abgeschlossen sein. Bislang ist in den Jahren 2015 und 2016 jedoch nur ein Bruchteil der Haushaltsmittel für das Umrüstprogramm ausgegeben worden, die Umsetzung geht Medienberichten zufolge nur schleppend voran. So sind nach Angaben des Straßenbauamts bisher nur 334 Leuchten in 33 Straßen ersetzt worden, darunter auch Leuchten im Zeilweg in Heddernheim. Die Bürgerinnen und Bürger fragen sich mittlerweile, ob die Maßnahme tatsächlich so dringlich ist, wie immer mitgeteilt wurde, stets begründet mit einer angeblich mangelhaften Standfestigkeit der Masten, zu hohem Wartungsaufwand und angeblich schlechter Verfügbarkeit thoriumfreier Glühstrümpfe. Da mittlerweile bekannt ist, dass auch thoriumfreie Glühstrümpfe lieferbar sind, unternimmt der Ortsbeirat noch einmal den Versuch, einen Bestandsschutz der im Ortsbezirk 8 vorhandenen historischen Gasbeleuchtung zu erreichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 28.03.2014, M 69 Stellungnahme des Magistrats vom 28.04.2017, ST 822 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 07.12.2016 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 16.01.2017, TO I, TOP 29 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: a) Die Ziffern 1. und 2. der Vorlage OA 99 werden im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Ziffern 3. und 4. der Vorlage OA 99 werden abgelehnt. Abstimmung: zu a) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FRANKFURTER (= Annahme), LINKE. und FRAKTION (= Ablehnung) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) zu b) CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRAKTION gegen AfD und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (= Annahme) 7. Sitzung des Verkehrsausschusses am 17.01.2017, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: a) Die Ziffern 1. und 2. der Vorlage OA 99 werden im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Ziffern 3. und 4. der Vorlage OA 99 werden abgelehnt. Abstimmung: zu a) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und FRANKFURTER (= Annahme), LINKE. und FRAKTION (= Ablehnung) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) zu b) CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRAKTION gegen AfD, BFF und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 10. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 26.01.2017, TO II, TOP 42 Beschluss: a) Die Ziffern 1. und 2. der Vorlage OA 99 werden im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Ziffern 3. und 4. der Vorlage OA 99 werden abgelehnt. Abstimmung: zu a) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme), LINKE. und FRAKTION (= Ablehnung) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) zu b) CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRAKTION gegen AfD, BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 981, 10. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 26.01.2017 Aktenzeichen: 91 52

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Beseitigung der unzumutbaren Zustände beim Altgerätehandel im Weißkirchner Weg 34

01.12.2016 · Aktualisiert: 09.06.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.12.2016, OM 1037 entstanden aus Vorlage: OF 81/8 vom 15.11.2016 Betreff: Beseitigung der unzumutbaren Zustände beim Altgerätehandel im Weißkirchner Weg 34 Vorgang: V 1376/05 OBR 8; ST 580/05; V 45/06 OBR 8; ST 905/06; V 873/13 OBR 8; ST 206/14; V 116/14 OBR 8; ST 278/15; OM 4806/15 OBR 8; ST 433/16 Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat mitzuteilen, welche gewerbeaufsichtliche, bauaufsichtliche und umweltrechtliche Verfahren gegen den Eigentümer der Liegenschaft Weißkirchener Weg 34 seit 2005 geführt wurden, zu welchen Ergebnissen diese Verfahren geführt haben und welche Maßnahmen aktuell gegen den Betreiber des Altgerätehandels unternommen werden. Begründung: Der Ortsbeirat verweist auf die Stellungnahmen des Magistrats ST 580, ST 905, ST 206, ST 278 und ST 433. Trotz einiger erfolgter Maßnahmen ist der dort herrschende Zustand unverändert! Wie auf den beigefügten aktuellen Bildern (vom 12.11.2016) zu sehen ist, werden die Altgeräte auch auf dem Bürgersteig gelagert. Zeitweise wurde in den letzten Wochen auch der Straßenbereich einbezogen. Neben der seit Jahren bestehenden optischen Beeinträchtigung für die Nachbarn können gefährliche Situationen für Fußgänger entstehen, da in den verbliebenen schmalen Bereich Zubehörteile ragen. Da die Geräte außerdem nicht gesichert sind, kann damit Unfug (auch durch Kinder) betrieben werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 10.02.2005, V 1376 Stellungnahme des Magistrats vom 11.05.2005, ST 580 Auskunftsersuchen vom 08.06.2006, V 45 Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2006, ST 905 Auskunftsersuchen vom 31.10.2013, V 873 Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2014, ST 206 Auskunftsersuchen vom 06.11.2014, V 1161 Stellungnahme des Magistrats vom 20.02.2015, ST 278 Anregung an den Magistrat vom 03.12.2015, OM 4806 Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2016, ST 433 Stellungnahme des Magistrats vom 08.05.2017, ST 852 Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 32 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zugang Gerhart-Hauptmann-Ring 71 und 73 durch Geländer sichern

01.12.2016 · Aktualisiert: 19.06.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.12.2016, OM 1035 entstanden aus Vorlage: OF 79/8 vom 16.11.2016 Betreff: Zugang Gerhart-Hauptmann-Ring 71 und 73 durch Geländer sichern Anwohner des Gerhart-Hauptmann-Rings bemängeln, dass der steile Zugang (Zufahrt) zu den Häusern Gerhart-Hauptmann-Ring 71 und 73 nicht durch ein Treppengeländer gesichert ist. Menschen mit Mobilitätseinschränkungen haben Probleme, diesen steilen Zugang, der gleichzeitig Auffahrt ist, zu begehen. Dies vorausgeschickt, bittet der Ortsbeirat 8 den Magistrat zu veranlassen, dass an dem Zugang/an der Auffahrt zu den Häusern Gerhart-Hauptmann-Ring 71 und 73 ein Geländer angebracht wird, damit der steile Zugang von Anwohnern mit Mobilitätseinschränkungen ohne Probleme genutzt werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2017, ST 491 Aktenzeichen: 66 0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Verkehrsprobleme am Kindergarten der Dietrich-Bonhoeffer-Gemeinde

08.11.2016 · Aktualisiert: 09.12.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.11.2016, OF 86/8 Betreff: Verkehrsprobleme am Kindergarten der Dietrich-Bonhoeffer-Gemeinde Seit Eröffnung des neuen Kindergartengebäudes der Dietrich-Bonhoeffer-Gemeinde, Thomas-Mann-Straße 10, hat sich ein für die Anwohner mittlerweile unzumutbarer Hol- und Bringverkehr entwickelt. Eltern aus dem Stadtteil, die ihre Jüngsten nicht zu Fuß, sondern mit Pkw zum Kindergarten fahren und so auch wieder abholen, nutzen die Fußwege zu den Adressen Thomas-Mann-Straße 12-18 und Gerhart-Hauptmann-Ring (GHR) 79-81 a, um die Kindertagesstätte vom rückwärtigen Gebäudeteil aus direkt zu erreichen. Dabei wird auf den Wiesen, den Randbeeten und vor Hauseingängen geparkt und gewendet - zusätzlich zur Lärmbelästigung für die Anwohner auch eine nicht ungefährliche Lage, denn es sind eindeutig Fußwege, die hier entgegen der Straßenverkehrsordnung befahren werden. Besonders spielende Kinder und gehbehinderte Senioren sind betroffen. Hinzu kommen ihrerseits einige wenige Anwohner, die ihre Pkw vor das Haus GHR 79-81a fahren und dort auch länger parken. Die Anwohner, die auf die Einhaltung der Regeln achten wollen, haben mit Hilfe des Grünflächenamtes, im Falls des Hauses 79-81a sogar auf eigene Rechnung, versucht, die Lage mit dem Auslegen von Felsgestein am Wiesenrand zu verbessern - ohne nennenswerten Erfolg. Die Schranke im Wendehammer GHR 71ff ist hilfreich, jedoch fehlt das Schloss bereits seit dem Sommer diesen Jahres. Insgesamt ist das auf den Fußwegen festzustellende Pkw-Aufkommen zu den Hol- und Bringzeiten der Kita für die Anwohner nicht hinnehmbar. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: 1. einen Ortstermin der zuständigen Ämter mit dem Ortsbeirat und der verantwortlichen Leitung der Kindertagesstätte anzuberaumen, um Möglichkeiten einer Besserung der lage zu erörtern und auf den Weg zu bringen. Dabei ist der Eigentümerbeirat des der Kindertagesstätte gegenüberliegenden Hauses GHR 79-81 a zuzuladen 2. bei diesem Ortstermin folgende Vorschläge zu prüfen: a) Einrichtung einer Kurzparkzone an der Thomas-Mann-Straße vor Haus Nr. 10, dem offiziellen Weg und kürzesten Weg von der Straße zur Kindertagesstätte; b) Anbringen einer Schranke am Beginn des Fußgängerweges (gesiegelte Feuerwehrzufahrt) vor dem Haus Thomas-Mann-Straße 18; c) Wiederanbringung des Schlosses an der Schranke vor dem Haus GHR 79; d) weitere Maßnahmen zur Sicherung der Wiese hinter der Kindertagesstätte (Steine, Baumstämme usw.); e) Zusammenarbeit mit der Kita-Leitung mit dem Ziel, die Information der Eltern zu intensivieren, um die Zahl der "Eltern-Taxis" merklich zu reduzieren. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 8 am 01.12.2016, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 86/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

„Kfz-Barriere“ in der Thomas-Mann-Straße wieder entfernen

03.11.2016 · Aktualisiert: 07.02.2017

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.11.2016, OM 846 entstanden aus Vorlage: OF 70/8 vom 17.10.2016 Betreff: "Kfz-Barriere" in der Thomas-Mann-Straße wieder entfernen Damit an der Bushaltestelle "Thomas-Mann-Straße" im Gerhart-Hauptmann-Ring der städtische Linienbus wieder von Kraftfahrzeugen und insbesondere von Rettungswagen und Taxis überholt werden kann, wird der Magistrat gebeten, die übergroße Fußgängerfläche gegenüber der Haltestelle umzubauen. Begründung: Die vor circa zwei Jahren ohne Abstimmung mit dem Ortsbeirat gebaute überdimensionierte Fußgängerfläche verhindert für alle nachfolgenden Kfz ein Überholen des an der Haltestelle wartenden Busses. Steigen sehr viele Fahrgäste zu, halten zwei Busse der Linien 71, 72 oder 73 hintereinander, werden mehrere Fahrscheine im Bus gelöst oder kommt es zu anderen Verzögerungen bei der Weiterfahrt, bildet sich nicht selten ein Rückstau hinter den Omnibussen, der zu großen Zeitverlusten führt, da zum Beispiel jeder zweite Pkw in der Zwischenzeit bereits in die Thomas-Mann-Straße hätte abbiegen können. Ein Durchkommen für Rettungswagen ist an dieser Stelle, ist es erst einmal zum Rückstau gekommen, ebenfalls nicht möglich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2017, ST 261

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Parkraumkonzept für das Geschäftszentrum von Alt-Niederursel

03.11.2016 · Aktualisiert: 16.12.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.11.2016, OM 847 entstanden aus Vorlage: OF 71/8 vom 17.10.2016 Betreff: Parkraumkonzept für das Geschäftszentrum von Alt-Niederursel Im Geschäftszentrum von Alt-Niederursel sind Parkplätze Mangelware. Insbesondere wären Kurzparkzonen hilfreich, um schnelle Erledigungen zu ermöglichen, etwa die Inanspruchnahme von Post- oder Sparkassendienstleistungen. Immerhin konnte vor gut einem Jahr auf Initiative des Ortsbeirates ein Behindertenparkplatz eingerichtet werden. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zur besseren Beordnung im Sinne des Einzelhandels ein Parkraumkonzept für das Geschäftszentrum Alt-Niederursel/ Ecke Niederurseler Landstraße zu entwickeln. Eine Kurzparkzone vor dem Haus Praunheimer Weg 2 ist dabei mit zu prüfen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.02.2017, ST 480 Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2017, ST 1814 Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2018, ST 332 Anregung an den Magistrat vom 28.05.2020, OM 6079 Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Gedenktafel zur Erinnerung an die Jüdische Gemeinde Niederursel

03.11.2016 · Aktualisiert: 07.02.2017

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.11.2016, OM 844 entstanden aus Vorlage: OF 68/8 vom 16.10.2016 Betreff: Gedenktafel zur Erinnerung an die Jüdische Gemeinde Niederursel Vorgang: OM 2308/13 OBR 8; ST 1368/13 Der Magistrat wird gebeten, einen Textvorschlag für eine Gedenktafel zur Erinnerung an die Jüdische Gemeinde Niederursel und insbesondere an die einstmals existierende Synagoge zu erarbeiten. Dieser soll dem Ortsbeirat zur Beratung vorgelegt werden. Die Gedenktafel soll am oder im unmittelbaren Bereich des Hauses Alt-Niederursel 3 angebracht werden. Es handelt sich hierbei um das Areal, auf dem sich die Synagoge befunden hat. Eine Finanzierung aus Mitteln seines Budgets stellt der Ortsbeirat in Aussicht Begründung: Im Rahmen der Stellungnahme des Magistrats vom 06.09.2013, ST 1368, stieß der Vorschlag des Ortsbeirats zur Anbringung einer Gedenktafel bei den Beteiligten des Hauses Alt-Niederursel 3 (der Kirchengemeinde Niederursel und dem Evangelischen Regionalverband) auf großes Interesse. Um das Ansinnen umsetzen zu können, wird der Magistrat gebeten, gegebenenfalls zusammen mit dem Kultur- und Denkmalamt der Stadt Frankfurt sowie der Jüdischen Gemeinde, einen Textentwurf für eine solche Tafel auszuarbeiten und vorzuschlagen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.06.2013, OM 2308 Stellungnahme des Magistrats vom 06.09.2013, ST 1368 Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2017, ST 256

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

„Fahrradfahren erlaubt“ zwischen Spielsgasse und Seibertsgasse

06.10.2016 · Aktualisiert: 29.06.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.10.2016, OM 666 entstanden aus Vorlage: OF 34/8 vom 16.08.2016 Betreff: "Fahrradfahren erlaubt" zwischen Spielsgasse und Seibertsgasse Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass an der Ecke Spielsgasse/Krautgartenweg, vor der Gaststätte "Lahmer Esel", unter dem "Anlieger frei"-Schild ein Schild 1022-10 (Fahrradfahren erlaubt) angebracht wird. Begründung: Damit soll das Fahrradfahren vom Oberurseler Weg kommend in Richtung Seibertsgasse legalisiert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.11.2016, ST 1620 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Parken erlauben zwischen Spielgasse und Seibertsgasse

06.10.2016 · Aktualisiert: 15.06.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.10.2016, OM 667 entstanden aus Vorlage: OF 50/8 vom 20.09.2016 Betreff: Parken erlauben zwischen Spielgasse und Seibertsgasse Der Magistrat wird gebeten, das eingeschränkte Halteverbot in der Straße Alt-Niederursel zwischen Spiels- und Seibertsgasse (in Fahrtrichtung links) aufzuheben, um notwendigen Parkraum in Niederursel zu schaffen. Begründung: Früher benötigten die dort angesiedelten landwirtschaftlichen Betriebe ungehinderte Ein- bzw. Ausfahrtmöglichkeiten. Da diese nicht mehr existieren, sollte das Parken an dieser Stelle erlaubt bzw. legalisiert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.12.2016, ST 1646 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Wiedereinbau eines Mühlrades an der Schilasmühle

06.10.2016 · Aktualisiert: 08.06.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.10.2016, OM 668 entstanden aus Vorlage: OF 51/8 vom 15.09.2016 Betreff: Wiedereinbau eines Mühlrades an der Schilasmühle Vorgang: OM 4703/15; ST 265/16 Die Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2016, ST 265, zur Anregung an den Magistrat vom 05.11.2015, OM 4703, wird zurückgewiesen, da die Europäische Wasserrahmenrichtlinie durchaus eine Rekonstruktion eines Mühl- oder Wasserrades zulässt, sofern eine Aufstiegsmöglichkeit für Fische und andere Wasserlebewesen vorhanden ist. Dies soll so auf jeden Fall in den Planungen berücksichtigt werden. Mittlerweile wurde ein Standort gefunden, der wesentlich besser geeignet ist, als der in der Anregung OM 4703 genannte. Die am Oberurseler Weg gelegene Schilasmühle verfügt als ehemalige Mühle immer noch über einen Werkgraben. Dieser vorhandene Graben könnte instand gesetzt und ein Mühlrad installiert werden. Da vorgesehen ist, die Schilasmühle in eine Kindertagesstätte mit dem Schwerpunkt Natur umzubauen, könnte das Mühlrad nicht nur als Anschauungs- und Bildungsobjekt für den Mühlenwanderweg, sondern auch als Energielieferant für die Kita dienen. Außerdem wäre eine Renaturierung der Mühleninsel damit verbunden. Dazu kommt, dass dieses Projekt für die FH Darmstadt so interessant ist, dass der Fachbereich Bauingenieurswesen daraus eine Masterarbeit für den Studiengang Wasserbau vorgesehen hat. Diese Masterarbeit könnte als Planungsgrundlage dienen und auch eine Beantragung beim RP Darmstadt ermöglichen . Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, die Umsetzung dieses für Niederursel bedeutsamen Projektes zu veranlassen. Begründung: Da der neue Standort nur die Wiederauflebung der alten Installationen erfordert, entfallen größere Bauarbeiten. Durch die Masterarbeit der FH Darmstadt würde dies auch für die Planungsarbeiten zutreffen. Verschiedene Niederurseler Institutionen und Einzelpersonen sind daran interessiert, dieses Projekt ebenfalls zu unterstützen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2016, ST 1833 Aktenzeichen: 90 31

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Renaturierung des Urselbachs

01.09.2016 · Aktualisiert: 01.07.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.09.2016, OM 508 entstanden aus Vorlage: OF 19/8 vom 21.06.2016 Betreff: Renaturierung des Urselbachs Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob der Urselbach - für einen besseren Hochwasserschutz - im Bereich zwischen Krebsmühle und Papiermühle mäandernd verlaufen kann . Außerdem wäre es hilfreich, vor der Urselbach-Talbrücke eine Rückhaltemöglichkeit zu schaffen. Begründung: Ein besserer Hochwasserschutz für Alt-Niederursel - Werner-von-Ursel-Platz, Spielsgasse - ist dringend geboten. Allein in diesem Jahr trat der Urselbach schon mehrmals über die Ufer und richtete größere Schäden an. Die Hochwasserwelle kam schnell, ging ebenso schnell zurück, hinterließ allerdings viel Schlamm und überflutete Keller. Gerade im o. g. Bereich kann man den Urselbach als "Autobahn" für die Hochwasserwelle bezeichnen, denn der Verlauf ist gerade und ohne Hindernisse. Wäre der Verlauf mäandernd und gäbe es eine Rückhaltemöglichkeit, könnte das Wasser gestreckt und dosiert abfließen oder in das Grundwasser sickern. Als Nebeneffekt würde ein kleines "Auengebiet" entstehen, das Heimat für viele Tierarten sein könnte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.10.2016, ST 1498 Aktenzeichen: 90 31

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