Bauvorhaben „Hofgut Obermühle"
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 25.01.2018, OM
2687 entstanden aus
Vorlage: OF 239/8 vom
09.01.2018 Betreff: Bauvorhaben "Hofgut Obermühle" An der Obermühle in Alt-Niederursel informiert ein
Werbeschild über das Bauvorhaben "Hofgut Obermühle", Obermühlgasse 9-19.
Unter Rücksicht auf die historischen Gebäudeformen entstehen dem Werbeschild
und diversen Interneteinträgen zufolge fünf neue Mehrfamilienhäuser mit
insgesamt 35 Eigentumswohnungen und 31 Kfz-Stellplätzen in einer
Tiefgarage. Die Obermühle mit dem relativ hohen Wohnhaus und den anschließenden
Wirtschaftsgebäuden war der Chronik von Niederursel zufolge "die Niederurseler
Baumühle, wahrscheinlich auf dem Gelände der ehemaligen Burg. Die Anordnung des
Hofes, der Grenzverlauf und bis in die jüngste Zeit sichtbare Wallreste
sprechen für eine Befestigung". Das Bauvorhaben erstreckt sich folglich auf
einen für das denkmalgeschützte Niederursel sehr markanten Ort. Erste Wohnungen
sind nach Informationen auf der Vermarktungshomepage bereits verkauft. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten,
1. das Bauvorhaben im Ortsbeirat vorzustellen;
2. mitzuteilen, welche
denkmalgeschützten Teile der Obermühle erhalten und welche neu errichtet
werden; 3. mitzuteilen, ob
das Bauvorhaben durch die Nähe zum Mühlgraben des Urselbachs in einem
festgestellten Überschwemmungsgebiet liegt und gegebenenfalls welche
umweltschutz- und wasserrechtlichen Aspekte im Zuge der Baugenehmigung geprüft
wurden; 4. mitzuteilen, mit
welchem Zeitplan das Bauvorhaben umgesetzt werden soll; 5. mitzuteilen, mit welcher Streckenführung der
Baustellenverkehr abgewickelt wird und ob in Alt-Niederursel aufgrund des Baustellenverkehrs mit verkehrlichen
Einschränkungen zu rechnen ist (Wegfall von Parkplätzen et cetera). Antragstellender
Ortsbeirat:
Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme
des Magistrats vom 04.05.2018, ST 844
Aktenzeichen: 61 00