Entfernung der Beschilderung „Radfahrer frei“ an der Straße Am Urselbach
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 25.01.2018, OM
2688 entstanden aus
Vorlage: OF 242/8 vom
09.01.2018 Betreff: Entfernung der Beschilderung "Radfahrer
frei" an der Straße Am Urselbach Der Magistrat wird gebeten, an der Straße Am
Urselbach sämtliche Zusatzschilder "Radfahrer frei" zu entfernen und den Durchgang zur Spielsgasse entlang des Urselbachs
ausschließlich für Fußgänger freizugeben. Folgende Schilder wären dabei zu
entfernen: Verkehrszeichen VZ 1022-10 an der Ecke Seibertsgasse/Am
Urselbach, Verkehrszeichen VZ 1022-10 in der Straße Am Urselbach am Beginn
des Fußweges Richtung Spielsgasse und VZ 357-50 ("Durchlässige Sackgasse"
für Fahrradfahrer und Fußgänger) an der Ecke
Obermühlgasse/Dorfwiesenweg/Am Urselbach. Das zuletzt genannte Schild wäre
durch VZ 357-51 ("Durchlässige Sackgasse" für Fußgänger) zu ersetzen.
Begründung: Die sicher zunächst gut gemeinte Idee, Fußwege auch
für Radfahrer freizugeben, setzt voraus, dass Fahrradfahrer die Regeln beachten
und nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren. Auf die Fußgänger ist gemäß StVO in
diesem Fall besondere Rücksicht zu nehmen. Nach Auskunft von vielen Bürgern,
die an einer Begehung im alten Ortskern von Niederursel teilgenommen haben,
verhalten sich sehr viele Radler, die den Fußweg Am Urselbach benutzen,
rücksichtslos gegenüber Fußgängern. Sie fahren mit überhöhter Geschwindigkeit
aus Richtung Dorfwiesenweg auf den Fußweg zu und/oder schießen plötzlich und
unter Gefährdung des Straßenverkehrs auf den Gehweg Spielsgasse bzw. weiter auf
die Straße selbst. Bisweilen wird die Beschilderung auch als Einladung für
Motorrollerfahrer missverstanden, was auf diesem engen und wegen der Knickkurve
schlecht einsehbaren Fußweg zu weiteren Konfliktsituationen mit Fußgängern
führt. Der Ortsbeirat empfiehlt deshalb, die Zusatzbeschilderung aus
Sicherheitsgründen zu entfernen. Antragstellender
Ortsbeirat:
Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme
des Magistrats vom 30.04.2018, ST 827
Aktenzeichen: 66 7