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Schüttgrabenstraße als Einbahnstraße
Anregung an den Magistrat vom 07.07.2022, OM 2500 entstanden aus Vorlage: OF 140/8 vom 05.03.2022 Betreff: Schüttgrabenstraße als Einbahnstraße Der Magistrat wird gebeten , in der Schüttgrabenstraße eine Einbahnstraßenregelung zu prüfen und das Ergebnis vor einer Umsetzung dem Ortsbeirat vorzustellen. Begründung: Immer wieder kommt es in der Schüttgrabenstraße (Anliegerstraße, Tempo-30-Zone) durch den erlaubten gegenläufigen Verkehr zu gefährlichen Situationen zwischen Pkw, Lkw, Lieferfahrzeugen, Radfahrenden und besonders Fußgängern, für die der Bürgersteig ohnehin viel zu schmal ist. Abgefahrene Spiegel und Blechschäden an parkenden Fahrzeugen kommen dort sehr häufig vor und wären vermeidbar, wenn Ausweichsituationen nicht erforderlich wären. Wer erst einmal in die Straße eingefahren ist, hat nur wenige Lücken (vor den Hausnummern 1 und 5) zur Verfügung, um an die Seite zu fahren. Sehr oft muss rückwärts gefahren werden, was zu neuen unübersichtlichen Situationen führt, gefahrvoll gerade für Radler, die aus Richtung Süden in die Schüttgrabenstraße einbiegen. Ein Verkehrsbedürfnis für Fahrten aus Richtung Spielsgasse/Alt-Niederursel besteht in aller Regel nicht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2022, ST 2507 Aktenzeichen: 66-7
Update für Tempo 30-Zonen im Ortsbezirk 8
Antrag vom 22.06.2022, OF 179/8 Betreff: Update für Tempo 30-Zonen im Ortsbezirk 8 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, ab Herbst 2022 in regelmäßigen Abständen Begehungen von Tempo 30-Zonen in Wohngebieten mit Ämtern anzusetzen mit dem Ziel von Nachbesserungen für mehr Verkehrssicherheit, zum Beispiel: bessere Sicht an Kreuzungen und Überwegen, mehr Sicherheit für Fußgängerinnen und Fußgänger bei der Straßenüberquerung, Beseitigung von Straßenschäden, Möglichkeiten der Begrünung, Verbesserung der Aufenthaltsqualität und der Barrierefreiheit, Optimierung der Parkplatzsituation. Die Begehungen sollen insbesondere in diesen zusammenhängen Straßenzügen durchgeführt werden: - Zone Alt-Heddernheim - Zone Gerhart-Hauptmann-Ring - Zone Oberfeldstraße - Zone Alt-Niederursel - Zone Titusstraße - Zone Römerstadt/Hadrianstraße - Zone Mertonviertel/Riedwiese - Zone Niederurseler Landstraße Die Ergebnisse der Begehungen werden von den Fraktionen zu Anträgen verschriftlicht und als Ortsbeiratsinitiativen (OI) dem Magistrat zur Umsetzung aufgegeben. Begründung: Nach Einführung der Tempo-30-Zonen zu Beginn der 90er Jahre in der Zuständigkeit der Frankfurter Ortsbeiräte haben sich Wohnqualität und Verkehrsfluss in den betreffenden Straßenzügen verbessert. Aber viele Verkehrsführungen, Verkehrszeichen und Piktogramme sind in die Jahre gekommen. Auch unterscheiden sich die Zonen in ihrer baulichen Ausgestaltung. Im Bereich Gerhart-Hauptmann-Ring gibt es zum Beispiel so gut wie keine Elemente, die innerhalb dieses großflächigen verkehrsberuhigten Bereichs auf die bestehende Geschwindigkeitsregelung hinweisen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 8 am 07.07.2022, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 179/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Hochwasserschutz und Gewässerökologie: Zusätzliche Renaturierung von Urselbach und Mühlgraben
Anregung an den Magistrat vom 02.06.2022, OM 2262 entstanden aus Vorlage: OF 169/8 vom 12.05.2022 Betreff: Hochwasserschutz und Gewässerökologie: Zusätzliche Renaturierung von Urselbach und Mühlgraben Vorgang: V 1638/20 OBR 8; ST 1610/20 Der Magistrat wird gebeten, im Zuge des Programms "100 wilde Bäche" 1. die Renaturierung des Urselbachs fortzusetzen, insbesondere im Abschnitt zwischen Krebs- und Papiermühle; 2. durch eine Erhöhung des Fußweges in Höhe der Papiermühle die Überschwemmungshäufigkeit des Dorfwiesenweges zu verringern; 3. weiterhin nach einer baulichen Lösung für das Durchlassproblem der kleinen Brücke in Höhe der Papiermühle zu suchen; 4. den Mühlgraben gewässerökologisch aufzuwerten. Begründung: Nach Auskunft des Magistrats vom 11.09.2020, ST 1610, ist der Urselbach mit Mühlgraben Bestandteil des Landesprogramms "100 wilde Bäche". Ziel ist, den Gewässern wieder ein breites und unberührtes Ufer und ein natürliches Bachbett zurückzugeben. Am Oberlauf vor der Bebauung, zwischen Papiermühle und der Stadtgrenze (vor der Kläranlage und der Krebsmühle), hat der Bach teilweise ein natürliches Bett, teilweise aber auch ein trapezförmiges steinernes Bett. Da wäre sicher viel Platz für ein paar Schwingungen in die Aue. Das würde auch die Hochwassersituation entschärfen. Allerdings muss die Brücke oberhalb der Papiermühle, wie beim Ortstermin des Ortsbeirates mit der Stadtentwässerung, der Unteren Wasserbehörde und der Feuerwehr am 10.12.2021 angesprochen, eine andere bauliche Gestaltung bekommen, damit die Stauungen von Treibgut bei Hochwasser zurückgehen. Im Kontext des Bäche-Programmes sollte auch der Mühlgraben, der teilweise kein natürliches Bett hat, gewässerökologisch aufgewertet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 28.05.2020, V 1638 Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2020, ST 1610 Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2023, ST 55 Anregung an den Magistrat vom 05.09.2024, OM 5860 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 8 am 10.11.2022, TO I, TOP 34 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 8 am 08.12.2022, TO I, TOP 29 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 79 1
Ausschreibung der Schülerinnen- und Schülerbeförderungsdienstleistung zur Mosaikschule
Anregung vom 05.05.2022, OA 189 entstanden aus Vorlage: OF 158/8 vom 19.04.2022 Betreff: Ausschreibung der Schülerinnen- und Schülerbeförderungsdienstleistung zur Mosaikschule Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Schülerinnen- und Schülerbeförderungsdienstleistung zur Mosaikschule für den Zeitraum ab 01.01.2023 neu auszuschreiben unter Berücksichtigung der folgenden Vorgaben: 1. In die Leistungsbeschreibung sind diese Kriterien aufzunehmen: Ortskunde der Fahrerinnen und Fahrer, Bereitstellung von Fahrzeugen mit angemessener Sitzplatzkapazität (mindestens Van oder Kleinbus), größtmögliche Professionalität und Erfahrung der Fahrerinnen und Fahrer im Umgang mit Menschen mit Behinderung, Bereitstellung einer Fachkraft morgens und am Nachmittag zur Koordination der An- und Abfahrten auf dem Schulhof und zu den 24 eigens bestehenden Parkplätzen. 2. Die Ausschreibung ist fachlich abzustimmen mit der Schulleitung, dem Elternbeirat und dem Stadtbehindertenbeauftragten. Nach Möglichkeit sind über den Elternbeirat evtl. geeignete Busunternehmen festzustellen, um diese schon im Vorfeld auf die geplante Ausschreibung hinzuweisen. 3. Vor der Ausschreibung ist eine Gefährdungsanalyse für eine sichere und fachgerechte Beförderung der Schülerinnen und Schüler (SuS) durchzuführen (für Fahrwege und Schulgelände). Begründung: Seit Januar 2022 wird die Beförderungsdienstleistung ausschließlich durch die Taxi-Vereinigung erbracht. Die Zahl der morgens in den engen Wendehammer der zur Schule führenden Stichstraße des Gerhart-Hauptmann-Rings einfahrenden Autos hat sich seitdem vervielfacht und sorgt auf dem Schulhof für beengte und mitunter gefährliche Situationen, wenn die Kinder aussteigen und zu den Schulgebäuden gebracht werden. Normale Pkw sind für eine adäquate Beförderung der Kinder zur Schule außerdem nicht gut geeignet, da die Jungen und Mädchen dieser Schulform andere Platzbedürfnisse im Fahrzeug haben. Die bis 2021 eingesetzten Kleinbusse mit erfahrenen Fahrerinnen und Fahrern haben die Schulkinder bewährt und sorgfältig von ihrem Zuhause an die Mosaikschule gebracht. Es ist sehr bedauerlich, dass seitens des Magistrats nicht mit mehr Nachdruck alle Möglichkeiten einer Verlängerung des Vertrages mit der Firma Köhler geprüft wurden. Bei allem guten Willen, der bei vielen Taxifahrerinnen und Taxifahrern erkennbar ist, kann die Beförderung eingeschränkt wegefähiger SuS über Taxen nur eine Übergangslösung sein. Die Eltern erwarten zu Recht, dass der Magistrat neu ausschreibt und diese Ausschreibung mit besonderer Sorgfalt vorbereitet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 09.09.2022, B 350 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Versandpaket: 11.05.2022 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 30.05.2022, TO I, TOP 87 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 189 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 1808, 8. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 30.05.2022 Aktenzeichen: 92 11
Nachnutzung Kirchort der Dietrich-Bonhoeffer-Gemeinde
Antrag vom 21.04.2022, OF 167/8 Betreff: Nachnutzung Kirchort der Dietrich-Bonhoeffer-Gemeinde Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten: Gibt es Planungen bzw. Gespräche mit dem Evangelischen Regionalverband in Bezug auf die Zukunft der Gebäude sowie des Grundstückes, auf dem die aufgegebene Kirche steht? Ist dem Magistrat bekannt, welche weiteren Kirchorte im Stadtteil kurz- oder mittelfristig aufgegeben werden? Gibt es ein langfristiges Konzept des Magistrats für den Umgang mit solchen Gebäuden und Flächen? Wer hat bisher Interesse an einem Kauf der Kirche(nflächen) signalisiert? Begründung: Wie bekannt ist [1] , soll der Kirchenstandort der evangelischen Dietrich-Bonhoeffer Gemeinde in der Thomas-Mann-Straße aufgegeben werden. Möglicherweise/ wahrscheinlich steht dieses Schicksal auch anderen Kirchen im Ortsbezirk bevor. Der Stadtteil hat schlechte Erfahrungen mit aufgegebenen Kirchen. Es hat Jahrzehnte gedauert, bis die ehemalige Kirche der evangelischen Deutsch reformierten Gemeinde im Gerhart-Hauptmann-Ring 398 im Jahr 2021 wieder einer sinnvollen Nutzung zugeführt wurde. Das darf nicht wieder passieren. Aus dieser Erfahrung sollte man lernen und frühzeitig und öffentlich über die zukünftige Nutzung nachdenken, beraten und informieren. Dabei sind die Bürger, die Vereine und Initiativen sowie der Ortsbeirat von Anfang an einzubeziehen. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 8 am 05.05.2022, TO I, TOP 23 Beschluss: Auskunftsersuchen V 394 2022 Die Vorlage OF 167/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Mühlenwanderweg in Niederursel erneuern
Anregung an den Magistrat vom 24.03.2022, OM 1896 entstanden aus Vorlage: OF 135/8 vom 05.03.2022 Betreff: Mühlenwanderweg in Niederursel erneuern Vorgang: OM 6722/20 OBR 8; ST 33/21 Der Magistrat wird gebeten, den Feldweg, der als Teil des Mühlenwanderweges den Dorfwiesenweg mit dem Oberurseler Weg verbindet, und den Weg, der als Teil des Mühlenwanderweges den Karl-Kautsky-Weg mit dem Krautgartenweg verbindet, wieder instand zu setzen und begehbar zu machen, ohne ihn zu versiegeln. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten zu berichten, wann die "Überarbeitung und Erneuerung der Kennzeichnung des Wegs in Zusammenarbeit mit der Stadt Oberursel" durch das Umweltamt in Angriff genommen wird (siehe Stellungnahme des Magistrats vom 11.01.2021, ST 33, und Anregung des Ortsbeirates vom 22.10.2020, OM 6722). Begründung: Der Mühlenwanderweg ist ein gern genutzter Wanderweg von der Hohemark über Oberursel und Niederursel zur Mündung des Urselbachs in die Nidda in Frankfurt-Heddernheim. Der Feldweg, der den Dorfwiesenweg als Teil des Mühlenwanderweges mit dem Oberurseler Weg verbindet, hat sehr viele Schlaglöcher und ist bei Regen sehr schlammig. Dieser Feldweg stellt darüber hinaus noch den einzigen Zugang zum Garten eines Hortes und einer Kindertagesstätte dar, die den Feldweg mit einem Bollerwagen nutzen. Der Feldweg, der als Teil des Mühlenwanderweges den Karl-Kautsky-Weg mit dem Krautgartenweg verbindet, ist ebenfalls bei Regen sehr schlammig, rutschig und kaum passierbar. Darüber hinaus steht noch die zugesagte "Überarbeitung und Erneuerung der Kennzeichnung des Wegs in Zusammenarbeit mit der Stadt Oberursel" durch das Umweltamt aus (siehe Stellungnahme des Magistrats vom 11.01.2021, ST 33, und Anregung des Ortsbeirates vom 22.10.2020, OM 6722). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.10.2020, OM 6722 Stellungnahme des Magistrats vom 11.01.2021, ST 33 Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2022, ST 1397 Aktenzeichen: 79 1
Die Tiefgaragen der Nordweststadt fit machen für Elektromobilität -2-
Anregung an den Magistrat vom 24.03.2022, OM 1895 entstanden aus Vorlage: OF 133/8 vom 05.03.2022 Betreff: Die Tiefgaragen der Nordweststadt fit machen für Elektromobilität -2- Vorgang: V 1305/19 OBR8; ST 86/20 Der Magistrat wird gebeten, mindestens eine der Tiefgaragen im Gerhart-Hauptmann-Ring (es bietet sich die derzeit leerstehende TG25a an) für Elektromobilität zunächst für einige Stellplätze zu ertüchtigen und dies im Vorfeld proaktiv zu bewerben. Bei steigendem Bedarf soll es möglich sein, auch weitere Plätze zügig zur Verfügung zu stellen. Begründung: Leider hat der Magistrat auf den ersten Vorstoß der Stärkung der Elektromobilität in der Nordweststadt sehr wenig aussagekräftig ausgeführt, dass zum einen kein "absehbarer Bedarf" bestünde"2 und gleichfalls bisher keine Anfragen nach Lademöglichkeiten eingegangen" seien. Entsprechend erfolgte keine weitere Behandlung dieses Anliegens. Ob dies an mangelnden Anfragen liegt, ist sicherlich in kurzer Zeit belanglos. Den Plänen der EU zufolge sollen ab 2035 keine neuen Fahrzeuge mehr mit herkömmlichem Verbrennungsmotor zugelassen werden. Spätestens dann ist de facto starkes Interesse vorhersehbar. Fahrzeugneuanschaffungen werden sich aber auch vor diesem Termin schon daran orientieren. Daher sollten bereits jetzt erste Ausbauschritte unternommen werden, bevor zum "Stichtag" viele gleichzeitig auf diese Idee kommen. Gerade die Nordweststadt ist für einen solche Ertüchtigung prädestiniert. Entgegen den meisten anderen Stadtteilen verfügt die Nordweststadt von Beginn an flächendeckend über viele frei anmietbare Tiefgaragenstellplätze. Diese bieten gegenüber anderen Wohnquartieren, in denen es keine solchen Stellplatzmöglichkeiten gibt, einen großen Vorteil, um Elektromobilität auch in reinen Wohngebieten zu forcieren, wie dies im Strategiepapier "Elektromobilität im Jahr 2025 in Frankfurt am Main", 05/2011 dargelegt wird. Dort wird folgerichtig festgestellt, dass in derart verdichteten Gebieten Lademöglichkeiten nicht im öffentlichen Raum bereitgestellt werden können. Quartiersgaragen werden hierbei als wichtiges Element bewertet, auch dort Elektromobilität attraktiv zu machen. Hierüber verfügt die Nordweststadt vielzählig. Der Ortsbeirat kann sich daher vorstellen, zunächst in einer einzelnen Tiefgarage bzw. in einzelnen Tiefgaragen eine ausreichende Stromversorgung vorzubereiten, an der die Mieter (nach Absprache mit der PBG) eigene für den Privatgebrauch vorgesehene Ladestationen bzw. Wallboxen anschließen lassen können. Dies würde auch die Belegungszahlen der dortigen Tiefgaragenstellplätze und die Attraktivität des Wohnquartiers steigern. Der verbrauchte Strom soll hierbei privat abgerechnet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 13.06.2019, V 1305 Stellungnahme des Magistrats vom 24.01.2020, ST 86 Stellungnahme des Magistrats vom 04.07.2022, ST 1556 Stellungnahme des Magistrats vom 23.01.2023, ST 268 Stellungnahme des Magistrats vom 31.07.2023, ST 1591 Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2024, ST 173 Aktenzeichen: 66-3
Fußgängerüberwege
Anregung an den Magistrat vom 24.03.2022, OM 1900 entstanden aus Vorlage: OF 150/8 vom 08.03.2022 Betreff: Fußgängerüberwege Der Magistrat wird gebeten, 1. einen Fußgängerüberweg vor dem Haus Gerhart-Hauptmann-Ring 3 auf die Verkehrsinsel gegenüber; 2. einen Fußgängerüberweg von der Verkehrsinsel auf den Gehweg vor dem Bücherschrank; 3. einen Fußgängerüberweg über den Weißkirchener Weg in Höhe Hausnummer 42; 4. einen Fußgängerüberweg über den Weißkirchener Weg in Höhe Hausnummer 59. zu veranlassen. Begründung: Die Fußgängersituation in dem beschriebenen Bereich ist absolut nicht ausreichend und nicht zumutbar. Dies gilt speziell für alte Menschen (insbesondere für Personen mit Rollator) sowie für Kinder und Jugendliche, welche zur Bushaltestelle möchten oder an dem Kinder- und Jugendprogramm der Freiwilligen Feuerwehr Niederursel teilnehmen oder auf dem Weg zum SV Niederursel sind. Die erste Übergangsmöglichkeit ist in Höhe des Weißkirchener Wegs 1 und die nächste über die Brücke in Höhe Gerhart-Hauptmann-Ring 112. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.07.2022, ST 1558 Aktenzeichen: 32 1
Verstärkte Kontrollen des ruhenden Verkehrs im Gerhart-Hauptmann-Ring und in den angrenzenden Straßen
Anregung an den Magistrat vom 20.01.2022, OM 1464 entstanden aus Vorlage: OF 86/8 vom 05.01.2022 Betreff: Verstärkte Kontrollen des ruhenden Verkehrs im Gerhart-Hauptmann-Ring und in den angrenzenden Straßen Der Magistrat wird beauftragt, dass die Kontrollen des ruhenden Verkehrs im Gerhart-Hauptmann-Ring (inklusive der Stichstraßen) und den angrenzenden Straßen dauerhaft in kürzeren, unregelmäßigen Abständen durchgeführt werden. Begründung: Der Gerhart-Hauptmann-Ring (inklusive Stichstraßen) und die an den Gerhart-Hauptmann-Ring angrenzenden Straßen sind immer stärker von falsch/wild parkenden Fahrzeugen belastet. Weder Halte- und Durchfahrtsverbote noch Bürgersteige oder Radfahrwege werden beachtet. Das führt zu einer Gefährdung von Kindern, Fußgängerinnen und Fußgängern sowie Radfahrerinnen und Radfahrern. In der Vergangenheit durchgeführte Kontrollen haben Wirkung gezeigt, jedoch hält diese Wirkung nicht lange an. Es bedarf daher einer nachhaltigen Kontrolle, um eine dauerhaft abschreckende Wirkung zu erzielen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2022, ST 1179 Aktenzeichen: 32 4
Überschwemmung des Dorfwiesenwegs
Anregung an den Magistrat vom 20.01.2022, OM 1467 entstanden aus Vorlage: OF 99/8 vom 18.10.2021 Betreff: Überschwemmung des Dorfwiesenwegs Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die geringe Fahrbahnerhöhung in der Höhe Dorfwiesenweg/Obermühlgasse/Am Urselbach so abgetragen werden kann, dass ein Ablauf des sich im Dorfwiesenweg sammelnden Hochwassers in Richtung Mühlgraben und Spielsgasse in den Mühlgraben ermöglicht wird. Begründung: Bedingt durch viele Regenfälle kam es im Bereich Dorfwiesenweg 1 bis 3 häufig zu Überschwemmungen. Der Dorfwiesenweg hat an dieser Stelle seinen tiefsten Punkt. Das Wasser entsteht größtenteils durch Abfluss von überschüssigem Regenwasser aus Niederursel, dem Dorfwiesenweg sowie dem Überlaufen des Urselbaches an einer Fußgängerbrücke in der Nähe der Autobahn A 5 (inklusive teilweise der Auffangbecken für Brückenabwasser unter der BAB 5). Die Anwohner müssen daher immer zu entsprechenden Schutzmaßnahmen greifen. Im Verlauf des Dorfwiesenweges, in etwa am Werner-von-Ursel-Platz, ist die Straße leicht erhöht. Wenn diese Erhöhung (geschätzt circa 30 Zentimeter) an das Straßenniveau des Dorfwiesenwegs angepasst wird, kann das Wasser weiter in Richtung der Straße Am Urselbach ablaufen. Dadurch wird die am Mühlgraben liegende Wiese überschwemmt und könnte den Niederschlag in den Mühlgraben abgeben, der wenig später in den Urselbach mündet. Die Straße muss dabei so gestaltet werden, dass sich keine Probleme für die Liegenschaften Am Urselbach ergeben. Dies könnte durch eine entsprechende Ausgestaltung der Straße erreicht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.04.2022, ST 1033 Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2022, ST 2506 Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2023, ST 1124 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 78 Stellungnahme des Magistrats vom 26.08.2024, ST 1570 Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2025, ST 603 Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1859 Aktenzeichen: 66-0
Umsetzung des Rahmenplans Niederursel
Anregung vom 20.01.2022, OA 135 entstanden aus Vorlage: OF 94/8 vom 01.01.2022 Betreff: Umsetzung des Rahmenplans Niederursel Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die zuletzt 2019 angekündigte Vorplanung für den Straßenzug Alt-Niederursel abzuschließen und dieses Teilprojekt des Rahmenplans Niederursel dem Ortsbeirat und interessierten Stadtverordneten vor einer Beschlussfassung im Magistrat in geeigneter Form vorzustellen. Begründung: Der 2015 von den Stadtverordneten beschlossene Rahmenplan Niederursel zeigt für den denkmalgeschützten alten Ortskern eine planerische Zukunftsperspektive auf. Im Zuge der vom Magistrat zuvor vorbildlich durchgeführten Bürgerbeteiligung wurde deutlich, dass eine Neuordnung des teilweise sehr sanierungsbedürftigen Straßenraumes im Bereich Alt-Niederursel zwischen Obermühlgasse und Karl-Kautsky-Weg aufgrund der vielfältigen Anforderungen und Nutzungsansprüche die größte Bedeutung für die Bewohner im Stadtteil hat. Seit 2017 kündigt der Magistrat nun zu diesem ersten Teilprojekt eine Vorplanung an. Dass sie vorangetrieben würde, ist zuletzt 2019 dem Ortsbeirat mitgeteilt worden. Der Ortsbeirat fragt sich, wann diese Vorplanung endlich vorgestellt wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.04.2024, OM 5419 Bericht des Magistrats vom 18.11.2024, B 426 Bericht des Magistrats vom 18.08.2025, B 302 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 26.01.2022 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 15.02.2022, TO I, TOP 35 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 135 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme) 10. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 24.02.2022, TO II, TOP 42 Beschluss: Der Vorlage OA 135 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 1350, 10. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 24.02.2022 Aktenzeichen: 61 00
Zusätzliche Kita-Plätze in der Nordweststadt
Antrag vom 01.01.2022, OF 91/8 Betreff: Zusätzliche Kita-Plätze in der Nordweststadt Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. zu prüfen und zu berichten, ob in der Liegenschaft Niederurseler Landstraße 156 eine zusätzliche Kindertagesstätte eingerichtet werden kann; 2. welche weiteren Liegenschaften der Magistrat -ggf. in Verbindung mit freien Trägern- aktuell prüft, um den Versorgungsgrad mit Kinderkrippen-, Kindergarten- und Hortplätzen in der Nordweststadt und hier insbesondere im Bezirk der Erich-Kästner-Schule zu erhöhen. Begründung: Im Gebäudekomplex des ehemaligen "Tankstellendreiecks" gibt es leider vermehrt Leerstand in den Ladenzeilen-Erdgeschossen auf der "Innenseite" entlang des Seitenarms zur Straße Alt-Niederursel. Eine sehr große Ladenfläche steht im Haus Niederurseler Landstraße 156 leer (ehemaliger Schleckermarkt). Da der Versorgungsgrad mit Kinderkrippen- und Kindergartenplätzen in der gesamten Nordweststadt weiterhin unter dem städtischen Durchschnitt liegt, werden zusätzliche Plätze benötigt. Das gilt insbesondere für den Bezirk der Erich-Kästner-Schule, wo nach dem letzten Magistratsbericht zur Thematik die Krippenversorgung mit 17% weit unter dem Versorgungsziel von 40% liegt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 8 am 20.01.2022, TO I, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 284 2022 Die Vorlage OF 91/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Ehemaliges Behelfsheim Oberurseler Weg 15
Antrag vom 01.01.2022, OF 90/8 Betreff: Ehemaliges Behelfsheim Oberurseler Weg 15 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die sichtbar geplante Wiedererrichtung des Gebäudes Oberurseler Weg 15 steht nach Auskunft des Magistrats nicht im Einklang mit dem dortigen Baurecht, weil es sich um ein Grundstück im Außenbereich und im Landschaftsschutzgebiet Zone 1 handelt. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: Wurden bereits Schritte zur Beseitigung der illegalen Baustelle unternommen und wenn ja welche? Wenn nein, wann ist damit zu rechnen? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 8 am 20.01.2022, TO I, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 290 2022 Die Vorlage OF 90/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Bahnübergang am Krautgartenweg besser sichern
Anregung an den Magistrat vom 02.12.2021, OM 1238 entstanden aus Vorlage: OF 70/8 vom 10.11.2021 Betreff: Bahnübergang am Krautgartenweg besser sichern Nach Informationen eines Bürgers ist am Sonntag, dem 29. August 2021, ein Radfahrer bei regnerischem Wetter auf dem Bahnübergang in der Verlängerung des Krautgartenweges gestürzt. Dabei wurde der Radfahrer so schwer verletzt, dass der Bürger den Notarzt rufen musste. Nur zehn Minuten später stürzte an gleicher Stelle ein weiterer Radfahrer. Auf Nachfrage wurde dem Bürger mitgeteilt, dass der Bereich bei der Einsatzleitstelle schon lange als Gefahrenpunkt bekannt sei und keine Anfahrtsbeschreibung für den Rettungswagen/Notarzt notwendig sei. Auch einem Mitglied des Ortsbeirates wurde von Anliegern berichtet, dass Radfahrer an dieser Stelle häufig stürzen. Der Krautgartenweg ist in der Verlängerung des Oberurseler Weges eine wichtige Verbindung für den (innerstädtischen) Radverkehr, der Alt-Niederursel mit dem Mertonviertel und Heddernheim verbindet. An diesem Bahnübergang trifft der Fahrradweg in einem sehr spitzen Winkel auf die Bahnschienen und in der Folge besteht die Gefahr, dass Radfahrer in den Schienen hängen bleiben. Einige Radfahrer, welche die Gefahr kennen, fahren in Schlangenlinien über den Bahnübergang. Auch dies führt nach Bürgerinformationen ebenfalls zu gefahrvollen Situationen in Form von Kollisionen mit Fußgängern und anderen Radfahrern. Dieser äußerst gefährliche Bahnübergang wird von Radfahrern häufig unterschätzt. Derzeit ist der Bahnübergang mit einer Ampel und Warnbaken gesichert. Jedoch findet sich kein gesonderter Hinweis auf den für Radfahrer gefährlichen Bahnübergang. Das Schild "Radfahrer bitte absteigen" ist sehr unscheinbar und auf einer Höhe von ca. einem Meter angebracht. Darüber hinaus ist das Schild zugewachsen und aus Richtung Niederursel kommend nicht zu erkennen. Der Bahnübergang wurde kürzlich mit Piktogrammen ("Warndreieck mit Ausrufezeichen") auf der Straße vor und nach dem Bahnübergang versehen. Der Magistrat wird um Beantwortung der folgenden Fragen gebeten: - Wie viele Unfälle wurden in den letzten fünf Jahren an diesem Bahnübergang gemeldet oder sind der Einsatzleitstelle bekannt geworden? - Wie oft wurde ein Notarzt oder Rettungswagen zu einem Einsatz in diesem Bereich gerufen? Der Magistrat wird aufgefordert, eine Zählung der Radfahrer an dem Bahnübergang vorzunehmen und über die Ergebnisse zu berichten. Der Magistrat wird weiterhin gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die Verkehrssituation am Bahnübergang Krautgartenweg verbessert werden kann. Dabei sind auch folgende Vorschläge des Ortsbeirates zu prüfen: - Erhöhung der Erkennbarkeit des gefährlichen Bahnüberganges durch deutlichere Warnhinweise für Verkehrsteilnehmer (z. B. durch entsprechende Warnschilder oder weitere Piktogramme auf der Fahrbahn). Das Schild "Radfahrer bitte absteigen" ist auf Augenhöhe eines Radfahrers anzubringen und von Bewuchs frei zu halten. - Sicherung des Bahnüberganges durch Schranken und Zäune zur Reduzierung der Radfahrgeschwindigkeit, wie dies bspw. an der U-Bahn- Station "Wiesenau" und im weiteren Verlauf des Radweges Richtung Heddernheim bereits der Fall ist. - Alternativ zur Sicherung durch Schranken und Zäune wären auch Maßnahmen zur Reduzierung der Radfahrgeschwindigkeiten an diesem Bahnübergang bspw. durch entsprechende Bodenmarkierungen, Rüttelstreifen, quer zur Fahrbahn laufende Schwellen oder in die Straße eingefasste Rippenplatten denkbar. - Aufnahme des Bahnüberganges bei der VGF als Unfallschwerpunkt. (Fotos privat) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.01.2022, OM 1470 Stellungnahme des Magistrats vom 14.03.2022, ST 667 Anregung an den Magistrat vom 02.06.2022, OM 2265 Aktenzeichen: 66 2
Gerhart-Hauptmann-Ring besser an das Nordwestzentrum (NWZ) anbinden: Taktzeiten der Ringbuslinie 71 nachbessern
Anregung an den Magistrat vom 02.12.2021, OM 1240 entstanden aus Vorlage: OF 73/8 vom 10.11.2021 Betreff: Gerhart-Hauptmann-Ring besser an das Nordwestzentrum (NWZ) anbinden: Taktzeiten der Ringbuslinie 71 nachbessern Der Magistrat wird gebeten, 1. eine Verdichtung der Taktzeiten der Busl inie 71 an Samstagen von 30 auf 20 Minuten zu prüfen; 2. einen früheren Betriebsbeginn der Linie 71 an Samstagen zu prüfen; 3. über neue Fahrgastzählungen zu prüfen, ob die Linie 71 auch an Sonn- und Feiertagen verkehren kann. Begründung: Der gesamte Gerhart-Hauptmann-Ring muss über den ÖPNV besser an das Nordwestzentrum (NWZ) angebunden werden. Für viele ältere Menschen aus diesem Wohngebiet ist der direkte Bus zum NWZ ein wichtiger "Link" zur Teilnahme an den Angeboten im NWZ. Vor allem samstags ist ein Halbstundentakt des 71ers daher unzureichend. Für an Samstagen Berufstätige ist der Betriebsbeginn erst um 09:13 Uhr sehr spät. Eine Ausdehnung der Fahrten zumindest in der ersten Tageshälfte wäre wünschenswert. Auch sonntags gibt es in der Nordweststadt wohnhafte Berufstätige zum Beispiel in Schichtbetrieben, für die eine schnelle Verbindung zum Umsteigepunkt NWZ wichtig wäre. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2022, ST 743 Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 92 11
Barrierefreier Umbau Bushaltestelle „Weißkirchener Weg“
Antrag vom 10.11.2021, OF 75/8 Betreff: Barrierefreier Umbau Bushaltestelle "Weißkirchener Weg" Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten mitzuteilen, - wann ein barrierefreier Umbau der Bushaltestelle "Weißkirchener Weg" erfolgt - und sofern dieser nicht zeitnah umgesetzt wird, ob ggf. kurzfristig Maßnahmen zur besseren Nutzbarkeit für Menschen mit Beeinträchtigungen erfolgen können. Begründung: Die Bushaltestelle "Weißkirchener Weg" (Linien 71, M72, M73) liegt in einer langgezogenen Kurve. Hierdurch bedingt kann der Bus nicht immer die Bordsteinkante optimal anfahren kann, weswegen es immer wieder dazu führt, dass die Rollator-/Rollstuhlrampe nicht sicher ausgelegt werden kann, bzw. nur teilweise aufliegt. Auf diese Rampe angewiesenen Anwohner weisen immer wieder darauf hin, dass sie dann erst mit dem nächsten Bus weiterfahren können, sofern dieser enger an den Bordstein fährt. Bild: Stadt Frankfurt - planAS Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 8 am 02.12.2021, TO I, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 257 2021 Die Vorlage OF 75/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Geschwindigkeitsreduzierung im Weißkirchener Weg
Anregung an den Magistrat vom 04.11.2021, OM 1027 entstanden aus Vorlage: OF 64/8 vom 19.10.2021 Betreff: Geschwindigkeitsreduzierung im Weißkirchener Weg Der Magistrat wird gebeten, im Bereich des Weißkirchener Wegs/Ecke Schüttgrabenstraße das einseitige Parken durch versetztes Parken auszutauschen. Begründung: Durch den Umbau des "ehemaligen Tankstellendreiecks" im Bereich Praunheimer Weg, Niederurseler Landstraße und Weißkirchener Weg fließt ein Teil des Durchgangsverkehrs nicht mehr durch den Praunheimer Weg in Richtung Nordwestkrankenhaus, sondern durch den Weißkirchener Weg und den Gerhart-Hauptmann-Ring ab. Die Straße ist mit dem Verkehrszeichen "Tempo-30-Zone" (Zeichen 247.1) gekennzeichnet. Trotzdem kommt es häufig zu Geschwindigkeitsüberschreitungen, da die Bauart der Straße dies zulässt und aufgrund der Buslinien die Vorfahrtsregel rechts vor links außer Kraft gesetzt wurde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 535 Aktenzeichen: 32-1
Hochwasserschutz in Alt-Niederursel
Antrag vom 16.10.2021, OF 59/8 Betreff: Hochwasserschutz in Alt-Niederursel Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie der Hochwasserschutz für die betroffenen Straßen in Alt-Niederursel verbessert werden kann. Dabei sind folgende Vorschläge des Ortsbeirates zu prüfen: 1. Zwischen dem Klärwerk Oberursel und Alt-Niederursel befindet sich eine kleine Brücke über den Urselbach. Wenn der Pegel des Urselbaches steigt, verfangen sich an dieser Brücke Äste, Zweige und Unrat. In der Folge tritt der Urselbach an dieser Stelle über die Ufer und das Wasser fließt den Dorfwiesenweg hinunter und sammelt sich an der niedrigsten Stelle zwischen den Hausnummern 1 bis 6. Hier wäre zu prüfen, ob der Durchfluss durch weitere Rohre oder Umgehungen verbessert werden kann. Dabei wäre auch ein Umbau der Brücke zu prüfen. 2. Im weiteren Verlauf des Urselbaches in Richtung Alt-Niederursel zweigt der Mühlgraben vom Urselbach ab. Die Abzweigung zum Mühlgraben ist jedoch verschlossen und wurde mit zwei Fahrradschlössern abgeschlossen. Wenn der Pegel des Urselbaches steigt, kann der Mühlgraben den Urselbach nicht entlasten. In der Folge tritt der Urselbach in der Spielsgasse zwischen den Häusern 14 bis 22 über die Ufer. Hier wäre die Entfernung der Schlösser zu prüfen und sichergestellt werden, dass die Abzweigung des Mühlgrabens dauerhaft geöffnet bleibt. Darüber hinaus muss der Mühlgraben dauerhaft gepflegt und gereinigt werden. 3. In der Spielsgasse befindet sich eine Anlage der Mainova (siehe Bild 3). Ist diese Anlage hinreichend gegen Hochwasser geschützt? 4. Im weiteren Verlauf des Urselbaches zweigen die Gräben zur ehemaligen Tabakmühle ab. Wenn der Pegel des Urselbaches steigt, könnten diese Gräben den Durchlauf des Urselbaches beschleunigen und vermeiden, dass die Spielsgasse und auch der Dorfwiesenweg überschwemmt werden. Allerdings sind die Abzweigungen der Gräben regelmäßig mit Ästen und Unrat verschmutzt (siehe Bild 4), so dass das Wasser auch hier nicht ablaufen kann. Beim letzten Hochwasserereignis ist der 5. Urselbach auch an den Abzweigungen über die Ufer getreten. Hier ist zu prüfen, wie die Abzweigungen in die Gräben frei von Schmutz gehalten werden können. Begründung: Letztmalig am 22. August 2021 wurden in Alt-Niederursel die Spielsgasse zwischen den Hausnummern 14 und 22 (siehe Bild 1) und der Dorfwiesenweg zwischen den Hausnummern 1 und 6 (siehe Bild 2) ca. kniehoch vom Urselbach überschwemmt. Beide Straßen waren für Fußgänger, Fahrradfahrer und KFZ unpassierbar. In der Folge müssen KFZ, die aus der Richtung Kreuzerhohl und Krautgartenweg kommen und, die Seibertsgasse nutzen und gegen die Einbahnstraße fahren. Darüber hinaus wurden Gärten, Höfe und wohl auch Keller überschwemmt. Bild 1 Bild 2 Bild 3 Bild 4 Bilder: Antragsteller Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 8 am 04.11.2021, TO I, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 217 2021 Die Vorlage OF 59/8 wird als interfraktioneller Antrag mit der Maßgabe beschlossen, dass die beiden ersten Absätze der Vorlage OF 60/8 als Ziffern 6. und 7. dem Tenor angefügt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Wiederherstellung Bürgersteig vor Haus Alt-Niederursel 5
Anregung an den Magistrat vom 08.07.2021, OM 545 entstanden aus Vorlage: OF 39/8 vom 22.06.2021 Betreff: Wiederherstellung Bürgersteig vor Haus Alt-Niederursel 5 Der Magistrat wird gebeten, den Bürgersteig vor dem Haus Alt-Niederursel 5 instand zu setzen. Begründung: Die dort eingesetzten Pflastersteine sind abgesackt und bilden eine große Sturzgefahr, insbesondere für ältere Mitbürger oder kleine Kinder. Die Bauarbeiten werden so umfangreich, dass ein Antrag über den Ortsbeirat notwendig ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.11.2021, ST 2149 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 8 am 02.12.2021, TO I, TOP 34 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 2
Grundwasserströme im Bereich der Obermühle Niederursel
Antrag vom 21.06.2021, OF 33/8 Betreff: Grundwasserströme im Bereich der Obermühle Niederursel Beim vergangenen Starkregenereignis an Fronleichnam 2021 kam es im Bereich Dorfwiesenweg zu Wassereinbrüchen in Wohnkellern. Anwohner beklagen und vermuten, dass Keller dort Wasser ziehen, seit das große Bauprojekt "Obermühle" realisiert wird. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Hält es der Magistrat für möglich, dass sich durch den Neubau die Grundwasserströme verändert haben und dass deswegen Wasser in die Kellerbereiche am Dorfwiesenweg eindringen? 2. Wurde die Auswirkung dieses riesigen Wohngebäudes auf einer Fläche unmittelbar am Hochwassergebiet des Urelbachs auf die Grundwasserströme und die damit mögliche Gefahr für die umliegenden Gebäude im Rahmen der Baugenehmigung untersucht? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? 3. Im Bachbett des Mühlgraben sind Risse entstanden die das Auslaufen des Wassers ermöglichen und somit in die Außen- und Innenwand der Mühle dringen. Wurde eine Überprüfung im Zusammenhang mit dem Neubau durchgeführt? Der Abstand zwischen Mühlgraben und dem Neubau unterschreitet 10m. 4. Wem obliegen die Wasserrechte und somit auch die Verantwortung für den Mühlgraben und das Wehr? 5. Es liegen Wohnungen deutlich unter dem Mühlgraben. Auf welcher Basis wurde dies genehmigt da bei heftigem Überlauf eine erhebliche Gefährdungssituation für die dort lebenden Anwohner möglich erscheint? Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 8 am 08.07.2021, TO I, TOP 21 Beschluss: Auskunftsersuchen V 113 2021 Die Vorlage OF 33/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Bahnübergang an der Kreuzerhohl besser sichern
Antrag vom 21.06.2021, OF 31/8 Betreff: Bahnübergang an der Kreuzerhohl besser sichern Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die Verkehrssituation am Bahnübergang von der Kreuzerhohl in Alt-Niederursel verbessert werden kann. Dabei sind folgende Vorschläge des Ortsbeirates zu prüfen: - Erhöhung der Erkennbarkeit des Bahnüberganges durch deutlichere Warnhinweise für Verkehrsteilnehmer, die die Kreuzerhohl in Richtung Alt-Niederursel befahren (z.B. durch entsprechende Warnschilder, Piktogramme auf der Fahrbahn oder eine Bahnschranke) - Erhöhung der Erkennbarkeit der Vorfahrtsstraße Kreuzerhohl für Verkehrsteilnehmer auf dem Krautgartenweg durch entsprechende Warnschilder - Anbringen von Spiegeln, welche die Sicht vom Krautgartenweg kommen in die Kreuzerhohl und vom Oberurseler Weg in die Spielsgasse erlauben - Maßnahmen zur Reduzierung der Radfahrgeschwindigkeiten an dieser Kreuzung bspw. durch entsprechende Bodenmarkierungen, Rüttelstreifen oder in die Straße eingefasste Rippenplatten Begründung: Die Kreuzerhohl und der Oberurseler Weg ist eine wichtige Verbindung für den (innerstädtischen) Radverkehr mit Spitzenwerten während der Präsenzzeiten der Universität, der Kindertagesstätte und den Schulen. Der Bahnübergang ist für Verkehrsteilnehmer, die die Kreuzerhohl hinab fahren, nur sehr spät zu erkennen und unzureichend beschildert. Unmittelbar nach dem Bahnübergang ist eine Kreuzung. Verkehrsteilnehmer vom Kreuzerhohl müssen den Verkehrsteilnehmer vom Oberurseler Weg kommend Vorfahrt gewähren. Jedoch ist Ihnen (vice versa) die Sicht in den Oberurseler Weg aufgrund der Bahnanlagen versperrt. Die Verkehrsteilnehmer aus dem Krautgartenweg müssen wiederum den Verkehrsteilnehmern, die von der Kreuzerhohl hinab fahren, Vorfahrt gewähren. Aufgrund des Bahnsteiges ist Ihnen die Sicht auf die Kreuzerhohl versperrt (vice versa). Aus Richtung Oberurseler Weg fahren Verkehrsteilnehmer sehr häufig mit viel zu hoher Geschwindigkeit auf die Kreuzung zu und verletzten die Vorfahrt der Radfahrenden aus der Spielsgasse. Die Verkehrssituation an der Kreuzerhohl, Bahnübergang und der Kreuzung führt nach Bürgerinformationen häufig zu gefahrvollen Situationen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 8 am 08.07.2021, TO I, TOP 19 Beschluss: Auskunftsersuchen V 111 2021 Die Vorlage OF 31/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
E-Scootern im Ortsbezirk feste Stellplätze zuweisen
Anregung an den Magistrat vom 10.06.2021, OM 255 entstanden aus Vorlage: OF 13/8 vom 24.05.2021 Betreff: E-Scootern im Ortsbezirk feste Stellplätze zuweisen Der Magistrat wird gebeten, im Ortsbezirk feste Ausleih- und Rückgabestationen für sogenannte E-Scooter zu planen und wildes Abstellen dieser Fahrzeuge außerhalb dieser Anlagen durch Festschreibung des GPS-gesteuerten Blockierens der Abstellfunktion an den Rollern durchzusetzen. Denkbare Standorte für Abstellanlagen sind zum Beispiel Oberurseler Weg, Hadrianstraße/Höhe U-Bahn-Station, Wendehammer an der U-Bahn-Station "Heddernheimer Landstraße", Walter-Möller-Platz und im Bereich der Nordweststadt. Begründung: Seitdem ein neuer Anbieter von E-Scootern auch Niederursel und Heddernheim mit seinem Angebot regelrecht überschwemmt hat, spitzt sich das Fehlverhalten bei der Nutzung von E-Scootern weiter zu: Die Geräte werden nach Nutzung wild abgestellt und blockieren die Bürgersteige, werden in Wiesen (etwa im Niddapark) geworfen oder versperren Spazierwege und Einfahrten. Durch feste Ausleih- und Rückgabestationen könnte im Wege einer ohnehin erforderlichen Sondernutzungssatzung mehr breite Akzeptanz für solche Elektrokleinstfahrzeuge geschaffen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2021, ST 1671 Aktenzeichen: 66 0
Sichern der Freifläche Thomas-Mann-Straße Einmündung Gerhart-Hauptmann-Ring
Anregung an den Magistrat vom 10.06.2021, OM 260 entstanden aus Vorlage: OF 21/8 vom 23.04.2021 Betreff: Sichern der Freifläche Thomas-Mann-Straße Einmündung Gerhart-Hauptmann-Ring Der Magistrat wird beauftragt, an der Einmündung der Thomas-Mann-Straße in den Gerhart-Hauptmann-Ring die rechte mit Pflastersteinen befestigte Seite zum Beispiel durch Blumenkübel oder Bäume zu sichern, um ein Parken zu verhindern. Begründung: An der Einmündung der Thomas-Mann-Straße in den Gerhart-Hauptmann-Ring wurde die rechte Seite der Einmündung mit Pflastersteinen befestigt. Dies hat zur Folge, dass diese Fläche intensiv als Parkfläche genutzt wird. Somit ist ein Einsehen in den Vorfahrt berechtigten Gerhart-Hauptmann-Ring massiv erschwert bzw. unmöglich gemacht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.10.2021, ST 1864 Aktenzeichen: 66 0
Wann wird der Mühlgraben wieder gereinigt?
Antrag vom 24.05.2021, OF 9/8 Betreff: Wann wird der Mühlgraben wieder gereinigt? Bis zu ihrer Stilllegung 1948 trieb das Wasser des Mühlgrabens das Mühlrad der ehemaligen Obermühle an. Heute ist der Mühlgraben der Natur teilweise zurückgegeben und entlastet den Urselbach bei Hochwasser. Der Oberlauf ist vor einigen Jahren von der Stadt sehr schön renaturiert worden. Im Bereich der Obermühle fließt er unterirdisch und tritt in Höhe der Obermühlgasse wieder ans Tageslicht. Doch so idyllisch, wie es klingt, ist es aktuell nicht. Nach Auskunft des Magistrats v. 03.12.2020 hindern ungeklärte Eigentumsfragen die Stadtentwässerung an der Reinigung des Mühlgrabens im Bereich der ehemaligen Obermühle. In der Vergangenheit ist diese Dienstleistung regelmäßig von der Stadtentwässerung durchgeführt worden, und zwar am Oberlauf des Mühlgrabens zwischen Schleuse und Obermühle sowie am Unterlauf zwischen Obermühle und Spielsgasse. Nach Informationen von direkten Anwohnern wird der Graben seit ca. zwei Jahren nicht mehr gereinigt. Die Schleuse am Beginn des Oberlaufs ist dauerhaft geschlossen, nur seicht fließt etwas Wasser durch den Graben. Im Bereich Obermühlgasse sind die Einfassungen teilweise in schlechtem Zustand, die Mauern mittlerweile mit Büschen bewachsen. Bei Niedrigwasser sieht der Graben dreckig von Schmutz und Schlamm aus und bei warmen Temperaturen stinkt es. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Warum dauert es so lange, die Eigentumsverhältnisse und damit die Bau- und Reinigungslasten zu klären? 2. Welche Abschnitte des Mühlgrabens sind von diesen Eigentumsfragen betroffen, nur jene im Verlauf des Betontrogs in Höhe der Obermühle selbst oder auch andere Abschnitte, etwa jener offene zwischen Obermühlgasse und Spielsgasse? 3. Wer ist Eigentümer des Mühlgrabens zwischen der Schleuse an den Kleingärten und Spielsgasse? 4. Weshalb werden die vom Rechtsstreit ggf. nicht betroffenen Abschnitte des Mühlgrabens nicht wie bisher gereinigt? 5. Weshalb ist die Schleuse am Oberlauf dauerhaft geschlossen? 6. Ist bei Starkregenereignissen u.ä. sichergestellt, dass Wasser des Urselbachs auch durch den Mühlgraben abfließen kann? 7. Wann wird der Mühlgraben wieder regelmäßig gereinigt und wer ist zu dieser Dienstleistung verpflichtet? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 8 am 10.06.2021, TO I, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 45 2021 Die Vorlage OF 9/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Verkehrssituation und Schulwegsicherheit in der Straße Alt-Niederursel Höhe Hausnummer 12 bis 16
Anregung an den Magistrat vom 06.05.2021, OM 90 entstanden aus Vorlage: OF 1/8 vom 21.04.2021 Betreff: Verkehrssituation und Schulwegsicherheit in der Straße Alt-Niederursel Höhe Hausnummer 12 bis 16 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die Verkehrssituation in der Straße Alt-Niederursel verbessert werden kann, dabei sind folgende Vorschläge des Ortsbeirates zu prüfen: - Einrichtung einer Parkverbotszone auf der Straße zwischen den Hausnummern 23 und 19; - Verbreiterung des Bürgersteiges an den Häuserecken der Hausnummern 12 und 16, die in den Bürgersteig hineinragen und diesen auf unter 50 Zentimeter verengen. Begründung: Auf der Straße Alt-Niederursel ragen die Ecken der Häuser mit den Hausnummern 12 und 16 stark in den Bürgersteig hinein und verengen diesen an zwei Stellen auf unter 50 Zentimeter. Die Fahrbahn wird an dieser Stelle durch in Fahrtrichtung links parkende Fahrzeuge verengt. Die Straße Alt-Niederursel ist eine Einbahnstraße, wobei Fahrradfahrer die Straße gegen die Einbahnstraße einfahren dürfen, und eine Tempo-30-Zone. Nach Bürgerinformationen kommt es häufig zu gefahrvollen Situationen, da der Bürgersteig und die Fahrbahn an dieser Stelle sehr eng sind. Fußgänger müssen die Fahrbahn mit nutzen und Autos müssen aufgrund parkender Fahrzeuge und entgegenkommender Fahrradfahrer sehr weit rechts fahren. Der Fußweg wird häufig genutzt, da dies die einzige Verbindung zwischen Alt-Niederursel und den lokalen Geschäften darstellt. Darüber hinaus ist die Straße Alt-Niederursel ein Schulweg der Heinrich-Kromer-Schule. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.08.2021, ST 1422 Aktenzeichen: 32 1
Drängelgitter Höhe Praunheimer Weg (vor Erich-Kästner-Schule)
Anregung an den Magistrat vom 25.02.2021, OM 7327 entstanden aus Vorlage: OF 630/8 vom 08.02.2021 Betreff: Drängelgitter Höhe Praunheimer Weg (vor Erich-Kästner-Schule) Der Magistrat wird gebeten, zwischen Praunheimer Weg 99 (in Höhe Blumenbeet/Straßenbegleitgrün/Halteverbotsschild) und der Fußgängerbrücke entlang des Fußgängerwegs Drängelgitter anzubringen. Begründung: Die dortige Wegführung lädt sehr stark dazu ein, die Straße illegal zu überqueren. Eltern, die ihre Kinder aus Richtung der Häuser im Bereich Praunheimer Weg 91/Gerhart-Hauptmann-Ring 133 zur Schule bringen, meiden den etwas längeren Weg über die extra dafür vorgesehene Brücke. Zudem wollen viele Personen - oftmals im Eiltempo - die Bushaltestelle vor der Schule erreichen. In Kombination mit dem Busverkehr, dem Radverkehr, dem normalen Fahrzeugaufkommen und den "Elterntaxis" zu bestimmten Tageszeiten ist die Situation aus Sicht des Ortsbeirates gefahrvoll und könnte durch Drängelgitter, die das Fußgängeraufkommen aus Richtung Westen besser steuern, etwas entschärft werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2021, ST 1137 Aktenzeichen: 66 2
Verkehrssituation in der Thomas-Mann-Straße (Tempo 30-Zone)
Antrag vom 08.02.2021, OF 628/8 Betreff: Verkehrssituation in der Thomas-Mann-Straße (Tempo 30-Zone) Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, wie die Verkehrssituation in der Thomas-Mann-Straße verbessert werden kann. Dabei sind folgende Vorschläge des Ortsbeirates zu prüfen: Im Abschnitt zwischen Fußgängerbrücke und Hausnummer 19 das bisherige Parken auf dem Seitenstreifen entsprechend der Parkraumordnung im übrigen Straßenabschnitt zwischen Hausnummer 53 bis 59 auf die Straße zu verlegen und damit eine Verengung der Fahrbahn in Höhe des Discounter-Marktes zu erwirken. Im Kreuzungsbereich zur Stichstraße Hausnummer 1-11 die Ecken mit Sperrflächen zu versehen und diese mit Bügelfahrradständern zu bebauen. Begründung: Im Einmündungsbereich Thomas-Mann-Straße/Praunheimer Weg wird speziell im Bereich Höhe Stichstraße Thomas-Mann-Straße 1-11 und vor dem Discounter zu schnell gefahren. Die Breite der Straße lädt in diesem Abschnitt dazu ein. Es kommt nach Anwohnerbeobachtung häufig zu gefahrvollen Situationen, denn in diesem Bereich der Thomas-Mann-Straße halten sich viele Fußgänger auf (Discounter, Kindergarten, Arche, weitere soziale Einrichtungen, Arztpraxen usw.). Vor allem Fahrzeuge aus dem Praunheimer Weg, die aus Fahrtrichtung Süden in die Thomas-Mann-Straße einbiegen, bringen sehr viel "Schwung" mit. Zugleich wird aus Fahrtrichtung Gerhart-Hauptmann-Ring gerne Gas gegeben, wenn die relativ enge Straße vor dem Discounter plötzlich breiter wird. Die zugeparkten "Ecken" an der Stichstraße 1-11 verschlechtern in dem o.g. Bereich noch einmal die Einsehbarkeit der Hauptstraße. Durch Sperrflächen mit Radbügeln könnte sich das verbessern, zudem Radabstellplätze vor dem Discounter nicht ausreichend vorhanden sind. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 8 am 25.02.2021, TO I, TOP 12 Beschluss: Initiative OI 36 2021 Die Vorlage OF 628/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und BFF gegen SPD (= Ablehnung); FREIE WÄHLER (= Enthaltung)
Anlage eines Zebrastreifens im Weißkirchner Weg
Antrag vom 06.01.2021, OF 623/8 Betreff: Anlage eines Zebrastreifens im Weißkirchner Weg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, durch welche Verkehrsführungsmaßnahmen und/oder bauliche Querungshilfen die Fußgängerquerung des Weißkirchner Weges in Höhe Schüttgrabenstraße (zwischen Weißkirchner Weg 59 und Gerhart-Hauptmann-Ring 1, innerhalb der Tempo-30-Zone) besser gesichert werden kann und ob - abweichend von der Regel - zur Durchsetzung der Fußgängersicherheit hier ein Zebrastreifen angelegt werden kann. Begründung: Auf dieser Höhe des Weißkirchner Weges queren sehr viele Fußgängerinnen und Fußgänger die Straße, um aus der ganzen nördlichen Nordweststadt (Fußweg aus Richtung Gerhart-Hauptmann-Ring 7-9) durch die Schüttgrabenstraße und die Spielsgasse zur U-Bahn-Station Niederursel zu gelangen. Der Weißkirchner Weg ist in diesem Abschnitt stark befahren, da es sich um die Zubringerstraße zum großen Wohngebiet Gerhart-Hauptmann-Ring handelt. Teilweise wird - gemessen an der Tempo 30-Zone - viel zu schnell gefahren. Der Übergang ist insofern zwar klar gekennzeichnet, da kurz hinter der Hausnummer 59 ein absolutes Halteverbot eingerichtet ist, das auch aus Brandschutzgründen für die Häuser Gerhart-Hauptmann-Ring 1-3 erforderlich ist. Dieses Halteverbot wird vor allem in den Abendstunden und nachts generell, tagsüber häufig mißachtet. Oftmals stehen dort auch Kleinlaster. Das hat zur Folge, dass die Sichtverhältnisse für Fußgänger aus Richtung Nordweststadt sehr schlecht sind. Nur durch "Rausrecken" des Kopfes aus den Reihen geparkter Fahrzeuge ist ein Blick auf die Fahrbahn möglich. Der Ortsbeirat bittet deshalb den Magistrat, diese Situation zu verbessern, z. B. durch einen Zebrastreifen, der auch in einer Tempo-30-Zone aus Gründen der Verkehrssicherheit möglich ist. Sollten die hierzu nötigen Querungszahlen oder die Kraftfahrzeugstärke nicht gegeben sein, würde der Ortsbeirat auch andere bauliche Querungshilfen begrüßen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 8 am 21.01.2021, TO I, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1924 2021 Die Vorlage OF 623/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Wilden Sperrmüll in der Nordweststadt besser in den Griff bekommen
Anregung vom 26.11.2020, OA 641 entstanden aus Vorlage: OF 613/8 vom 09.11.2020 Betreff: Wilden Sperrmüll in der Nordweststadt besser in den Griff bekommen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt: 1. In Zusammenarbeit mit den Wohnungsbaugesellschaften soll den entsprechenden Hausanschriften in der Nordweststadt ein festgelegter, umzäunter oder ummauerter Sperrmüllplatz zugewiesen werden, der ausschließlich für den Sperrmüll benutzt wird und den Mietern bekannt gegeben wird. 2. Die Wohnungsbaugesellschaften sollen gebeten werden, zur Sauberhaltung ihrer Grundstücke eigene "Müll-Sheriffs" - das können z. B. Ein-Euro-Jobber sein - einzusetzen, die für Sauberkeit auf den Flächen sorgen und wilden Sperrmüll, dessen Verursacher nicht festgestellt werden kann, zu diesen Sperrmüllabholplätzen in nächster Nähe bringen. 3. Die Nordweststadt mit den Straßen Weißkirchener Weg, Gerhart-Hauptmann-Ring, Thomas-Mann-Straße, Praunheimer Weg, Hammarskjöldring, Bernadottestraße, Heilmannstraße, Ernst-Kahn-Straße und In der Römerstadt wird 2021 zu einem abfallpolizeilichen Ermittlungsschwerpunkt. Es sollen vermehrt Sperrmüllsünder ermittelt und entsprechende Bußgelder verhängt werden. 4. Die zum 01.07.2020 erhöhten Bußgelder für illegale Sperrmüllentsorgung und für nicht termingerecht rausgestellten Sperrmüll werden bis zu dem nach Kreislaufwirtschaftsgesetz maximal zulässigen Betrag erhöht. Begründung: Wild lagernder Abfall ist in der Nordweststadt zunehmend ein Problem. Immer wieder taucht in den Straßenräumen unangemeldeter oder zu früh abgelegter Sperrmüll auf, behindert die Verkehrswege und sorgt für Umweltverschmutzung. Die Stadtpolizei hat hierzu bereits Ermittlungsschwerpunkte gebildet, zum Beispiel in der Stichstraße Gerhart-Hauptmann-Ring 71 bis 89, wo es in letzter Zeit zu erheblichen Beschwerden gekommen ist. Bürgerinnen und Bürger, die ihren Sperrmüll früher "loswerden" wollen, diesen entweder schon viel zu früh auf die nur beschränkt vorhandenen Abfuhrplätze oder einfach auf die Straße, auf die Gehwege oder auf die Grünflächen stellen, die gerade "passen", werden ihr Verhalten entweder nur durch harte Bußgelder oder gar nicht ändern. Daher werden die Eigentümer der größeren Siedlungsbauten, das sind im Schwerpunkt die Wohnungsbaugesellschaften, nicht umhinkommen, mehr Verantwortung zu übernehmen und das Sperrmüllproblem mit eigenen Investitionen besser in den Griff zu bekommen. Feste und umfriedete Sperrmüllplätze, die systematisch in der ganzen Nordweststadt eingerichtet werden, können dafür sorgen, dass die Verwahrlosungen zurückgehen und der aus Unwissenheit oder Dreistigkeit zum Beispiel drei Wochen zu früh abgelegte Sperrmüll nicht im Weg herumliegt. Um wilden Sperrmüll auf den Grundstücken der Stadt und der Wohnungsbaugesellschaften könnten sich im öffentlichen Interesse zur Unterstützung der Stadtpolizei, der Stabsstelle Sauberes Frankfurt und der FES Hilfskräfte kümmern, zum Beispiel im Rahmen der Reinigungsarbeiten, die als Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung nach § 16d SGB II gelten ("Ein-Euro-Jobber"). Die Bußgelderhöhung zum 01.07.2020 ist zwar zu begrüßen, aber die Stadt sollte den gesamten gesetzlichen Ermessensspielraum nutzen, vor allem, wenn es um umweltschädlichen Sperrmüll wie zum Beispiel Kühlschränke geht. Bei Sperrmüll über einen Kubikmeter und 100 Kilogramm wären das 1.500 Euro. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 19.04.2021, B 158 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Umwelt und Sport Versandpaket: 02.12.2020 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.01.2021, TO I, TOP 184 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 641 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme), LINKE. (= Ablehnung) sowie FDP und BFF (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 51. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.01.2021, TO II, TOP 96 Beschluss: Die Vorlage OA 641 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme), LINKE. (= Ablehnung) sowie FDP und BFF (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 7056, 51. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 28.01.2021 Aktenzeichen: 79 4
Friedhof Niederursel - hier: Instandsetzung der alten Friedhofsmauer
Antrag vom 06.10.2020, OF 594/8 Betreff: Friedhof Niederursel - hier: Instandsetzung der alten Friedhofsmauer Der Ortsbeirat möge beschließen: Auf dem seit seiner Einweihung 1851 mehrfach erweiterten Friedhof Niederursel oberhalb des Weißkirchener Wegs ist noch die alte Umfassungsmauer erhalten, für die, wie zu lesen ist, Steine von der Hohen Mark verwendet wurden. Die Mauer ist in einem sehr schlechten Zustand. Putz ist abgefallen, tiefe Risse sind da. Die Nutzer der an der Mauer gelegenen Grabstätten sind von der Friedhofsverwaltung angeschrieben worden, die Mauer solle deswegen entfernt werden. Dem Ortsbeirat sind die Finanzierungsprobleme für die Stadtteilfriedhöfe etwa aufgrund weiter rückläufiger Zahlen an Erdbestattungen sehr bewusst. Allerdings ist er der Auffassung, dass diese Friedhofsmauer erhalten werden sollte, denn sie markiert nicht nur die historische Umfassung des alten Friedhofs, dessen Anlage auf einem Acker der Grafen zu Solms-Rödelheim zu einem heftigen Streit zwischen der Frankfurter und der Rödelheimer Dorfhälfte führte. Die Mauer bildet auch eine Führung zur Architektur der alten Friedhofskapelle. Entlang der Mauer befinden sich außerdem Gräber alter Niederurseler Familien. Die an der Mauer angebrachten Grabplatten können aufgrund ihrer Größe nicht in jedem Fall einfach auf die Gräber gelegt werden. Die alte Mauer und diese Familien-Grabstätten sind Teil der Friedhofskultur. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und dem Ortsbeirat zu berichten: 1. ob und zu welchen Kosten eine Instandsetzung der alten Friedhofsmauer möglich ist; 2. ob es ggf. möglich ist, zur Entlastung des Etats der Friedhofsverwaltung eine Kostenbeteiligung über das Ortsbeiratsbudget zu regeln; 3. in welchem baulichen Zustand sich die alte Friedhofskapelle befindet, ob sie unter Denkmalschutz steht und in welcher Regelmäßigkeit sie zu welchen Kosten unterhalten wird; 4. ob die geplante Niederlegung der Mauer eine Einzelmaßnahme ist oder ob geplant ist, auf allen Stadtteilfriedhöfen bauliche Anlagen (Mauern, alte Brunnen etc.) zu entfernen, deren Unterhaltung nicht mehr finanzierbar erscheint. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 8 am 22.10.2020, TO I, TOP 18 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1783 2020 Die Vorlage OF 594/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
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