Meine Nachbarschaft: Niederräder Brücke
Vorlage
Idee
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Deine Nachbarschaft
Vorlagen
Kunstrasenplatz für den SV 1919 Niederursel e. V.
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.02.2018, OF 258/8 Betreff: Kunstrasenplatz für den SV 1919 Niederursel e. V. Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Ortsbeirat begrüßt das in den Haushalt 2018 eingestellte Sonderbauprogramm Kunstrasenplätze mit einem Gesamtmittelbedarf von 26,5 Mio. EUR bis 2021. Es ist erfreulich, dass der Magistrat bereits begonnen hat, dieses Programm in die Tat umzusetzen (Sportanlagen Harheim, Pfortenstraße, Hahnstraße und Unterliederbach). Im Ortsbezirk 8 fehlt noch immer ein Kunstrasenplatz auf der Sportanlage des SV 1919 Niederursel e.V. (SVN). Mit ST 7 vom 09.01.2017 teilte der Magistrat zuletzt mit, dass die umweltschutz- und wasserrechtlichen Aspekte zur Realisierung eines Kunstrasenplatzes auf der Sportanlage am Dorfwiesenweg weiterhin geprüft würden und eine mögliche Lösung der Hochwasserproblematik durch einen Umbau des größtenteils außerhalb des Urselbach-Überschwemmungsbereiches befindlichen Rasenplatzes in einen Kunstrasenplatz erzielt werden könnte, und zwar unter gleichzeitiger Aufgabe des Tennenplatzes in seiner heutigen Form. Weiterhin teilt der Magistrat mit, eine abschließende Bewertung könne erst "zu einem späteren Zeitpunkt und bei höherer Planungsreife" im Zusammenhang mit dem Kunstrasen-Sonderprogramm erfolgen. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Welche konkreten Planungsschritte wurden seit Januar 2017 unternommen bzw. gibt es im Zusammenhang mit dem Sonderbauprogramm einen neuen Sachstand? 2. Wann wird der Kunstrasenplatz auf der Sportanlage des SVN voraussichtlich realisiert? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 8 am 15.02.2018, TO I, TOP 19 Beschluss: Auskunftsersuchen V 750 2018 Die Vorlage OF 258/8 wird als gemeinsamer Antrag von SPD und CDU in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenAnbringung eines Verkehrsspiegels auf dem Fahrradweg am Niederräder Ufer stadtauswärts kurz nach dem Wasser- und Schifffahrtsamt zur besseren Übersicht
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2017, OM 2155 entstanden aus Vorlage: OF 567/5 vom 01.09.2017 Betreff: Anbringung eines Verkehrsspiegels auf dem Fahrradweg am Niederräder Ufer stadtauswärts kurz nach dem Wasser- und Schifffahrtsamt zur besseren Übersicht Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob auf dem Fahrradweg am Niederräder Ufer stadtauswärts kurz nach dem Wasser- und Schifffahrtsamt zur besseren Übersicht ein Verkehrsspiegel angebracht oder Blockmarkie rungen auf dem Boden aufgetragen oder anderweitig die Verkehrssicherheit verbessert werden kann. Begründung: Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer, die auf dem Radweg am Niederräder Ufer stadtauswärts unterwegs sind, können kurz nach dem Wasser- und Schifffahrtsamt entweder geradeaus fahren oder die Abzweigung des Radweges Richtung Rudervereine und Kleingärten nutzen. Die Abzweigung ist recht unübersichtlich. Radfahrerinnen und Radfahrer, die geradeaus weiterfahren wollen, können erst sehr spät sehen, ob aus der Abzweigung jemand entgegenkommt und umgekehrt. Ein Verkehrsspiegel, der beiden Seiten ermöglicht, zu sehen, ob Gegenverkehr unterwegs ist, könnte die Stelle deutlich übersichtlicher machen. Quelle: OpenStreetMap Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2018, ST 243 Stellungnahme des Magistrats vom 05.03.2018, ST 519 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 5 am 19.01.2018, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 7
Durchgängiger asphaltierter Fahrradweg am Mainufer von Offenbach bis Schwanheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2017, OM 2137 entstanden aus Vorlage: OF 577/5 vom 09.09.2017 Betreff: Durchgängiger asphaltierter Fahrradweg am Mainufer von Offenbach bis Schwanheim Der Magistrat wird gebeten, den am Frankfurter Mainufer auf dem südlichen Tiefkai verlaufenden Fernradweg R3 durch folgenden Maßnahmen zu verbessern: 1. Beginnend am Deutschherrnufer bis zur Schaubstraße ist auf dem Hochkai eine Alternativroute für den Fernradweg R3 auszuweisen. Westlich der Schaubstraße ist der Radweg auf den Tiefkai zu verweisen. Die Ampeln sind so zu schalten, dass für den Radverkehr auf dem Hochkai, zumindest im Berufsverkehr, eine "grüne Welle" in beiden Richtungen möglich ist; 2. auf dem Deutschherrnufer zwischen Deutschherrnbrücke und Flößerbrücke ist ein asphaltierter Radweg anzulegen; 3. d er Weg ist, insbesondere im Bereich des Niederräder Ufers, auf mindestens vier Meter zu verbreitern und dergestalt um- bzw. auszubauen, dass er möglichst nicht auf einem gemeinsamen Weg mit den Fußgängern verläuft, soweit es ohne Eingriff in den Baumbestand möglich ist. Quelle: Google Maps Begründung: Es ist sowohl verkehrspolitisch als auch ökologisch und ökonomisch sinnvoll und erwünscht, dass Frankfurts Bürgerinnen und Bürger als auch Pendlerinnen und Pendler vom Kraftfahrzeug auf das Fahrrad umsteigen. Um den Umstieg zu erleichtern, Konflikten mit Passanten und Pkws vorzubeugen und das Fahrradfahren, insbesondere zur Arbeitsstätte, auch aus zeitlichen Aspekten attraktiv zu machen, ist es notwendig, Fahrradwege innerhalb Frankfurts zu schaffen, die ein schnelles und konfliktfreies Radeln von A nach B sicherstellen. Eine wichtige Fahrradverkehrsachse verläuft entlang des südlichen Frankfurter Mainufers. Hier verläuft der hessische Fernradweg R3 auf dem Tiefkai. Der Weg wird nicht nur von Freizeitradlern, sondern auch von Berufspendlern intensiv genutzt. Bei schönem Wetter, an Wochenenden und abends wird das Mainufer, insbesondere in Innenstadtnähe, von Fußgängern so stark frequentiert, dass Fahrradverkehr in dieser Zeit praktisch nicht möglich ist. Außerhalb des Innenstadtbereichs ist der Weg an vielen Stellen nur einen Meter breit und muss mit Fußgängern geteilt werden. Um ein konfliktfreies und zügiges Radfahren entlang des Mains zu ermöglichen, ist daher eine Alternativroute des Radweges, beginnend am Deutschherrnufer bis zur Schaubstraße, auf dem Hochkai auf dem dort überwiegend bereits vorhandenen asphaltierten Radweg auszuweisen und die Ampeln derart zu schalten, dass für den Radverkehr auf dem Hochkai, zumindest im Berufsverkehr, eine "grüne Welle" in beiden Richtungen möglich ist. Auf dem Abschnitt zwischen Deutschherrnbrücke und Flößerbrücke ist ein asphaltierter Radweg auf dem Hochkai anzulegen. Hochkai des Deutschherrnufers Entlang sowohl des Oberräder Ufers als auch des Niederräder Ufers ist der Fernradweg R3 als gemeinsamer Geh- und Radweg ausgewiesen. Diese gemeinsame Nutzung geht mit einem erheblich gesteigerten Gefahrenpotenzial einher und verärgert zudem Fahrradfahrer und Passanten gleichermaßen. Es sollte daher, soweit möglich, eine Trennung herbeigeführt werden. Um auch bei getrennt verlaufenden Rad- und Gehwegen auf derselben Fläche Konflikten vorzubeugen, sollte nach Möglichkeit eine haptische Trennung geschaffen werden, z. B. durch verschiedene Wegbeläge oder Abgrenzung mittels Gummikanten. Auch weist der Ortsbeirat darauf hin, dass für die Maßnahmen Landesmittel angefragt werden könnten, da es sich um einen hessischen Fernradweg handelt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.12.2017, ST 2532 Antrag vom 09.02.2018, OF 783/5 Anregung an den Magistrat vom 16.03.2018, OM 2923 Aktenzeichen: 66 5
Anbringung eines Zebrastreifens im Kreuzungsbereich der Trifelsstraße und Schwanheimer Straße in Niederrad
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.08.2017, OM 1965 entstanden aus Vorlage: OF 535/5 vom 04.08.2017 Betreff: Anbringung eines Zebrastreifens im Kreuzungsbereich der Trifelsstraße und Schwanheimer Straße in Niederrad Der Magistrat wird gebeten, in der Trifelsstraße im Kreuzungsbereich zur Schwanheimer Straße auf Höhe des Eingangs zum Spielplatz auf dem Haardtwaldplatz einen Zebrastreifen zur Verstärkung der Sicherheit anzubringen. Begründung: Im oben genannten Kreuzungsbereich auf der Trifelsstraße auf Höhe des Eingangs zum Spielplatz auf dem Haardtwaldplatz gibt es für Fußgängerinnen und Fußgänger keinen sicheren Weg, die Straße zu überqueren. Der Spielplatz wird gut genutzt und sollte an dieser Stelle sicher erreichbar sein. Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2017, ST 2216 Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2018, ST 380 Aktenzeichen: 32 1
Anbringung von Zebrastreifen im Kreuzungsbereich der Trifelsstraße, Schwanheimer Straße und Donnersbergstraße in Niederrad
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.06.2017, OF 474/5 Betreff: Anbringung von Zebrastreifen im Kreuzungsbereich der Trifelsstraße, Schwanheimer Straße und Donnersbergstraße in Niederrad Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, in der Trifelsstraße im Kreuzungsbereich zur Schwanheimer Straße auf Höhe des Eingangs zum Spielplatz auf dem Haardtwaldplatz und ggf. am Ende der Donnersbergstraße vor der Einmündung in die Trifelsstraße Zebrastreifen zur Verstärkung der Sicherheit anzubringen. Begründung: Im oben genannten Kreuzungsbereich, vor allem auf der Trifelsstraße auf Höhe des Eingangs zum Spielplatz auf dem Haardtwaldplatz, gibt es für Fußgänger*innen keinen sicheren Weg, die Straße zu überqueren. Der Spielplatz wird gut genutzt und sollte an dieser Stelle sicher erreichbar sein. Möglicherweise ist es auch sinnvoll, einen weiteren Zebrastreifen am Ende der Donnersbergstraße vor der Einmündung in die Trifelsstraße anzubringen, um die Sicherheit weiter zu erhöhen, vor allem für Fußgänger*innen, die aus der westlichen Schwanheimer Straße kommen. Quelle: Google Maps Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 5 am 23.06.2017, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 474/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 5 am 18.08.2017, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 474/5 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
Weiter lesenInstallation eines Fußgängerwegs und/oder Bürgersteigs von der Seniorenwohnanlage im Mainfeld Niederrad Richtung Licht- und Luftbad
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.05.2017, OM 1653 entstanden aus Vorlage: OF 454/5 vom 05.05.2017 Betreff: Installation eines Fußgängerwegs und/oder Bürgersteigs von der Seniorenwohnanlage im Mainfeld Niederrad Richtung Licht- und Luftbad Der Magistrat wird gebeten, ab der Seniorenwohnanlage Niederrad im Mainfeld Richtung Licht- und Luftbad über die Mainfeldstraße auf der rechten Straßenseite einen Fußgängerweg und/oder Bürgersteig zu installieren. Begründung: Ab der Kreuzung Im Mainfeld/Kirchpfad gibt es auf dem Weg Richtung Main auf der rechten Seite keinen Fußgängerweg oder Bürgersteig mehr. Viele Bürgerinnen und Bürger nutzen den Weg über die Mainfeldstraße, da dies die direkte Verbindung Richtung Main oder Licht- und Luftbad darstellt. In der Mainfeldstraße ist überhaupt kein abgegrenzter Weg für Fußgänger vorhanden. Bürgerinnen und Bürger, die den Bürgersteig auf der rechten Seite (Westen) nutzen, müssen auf Höhe der Seniorenwohnanlage die Straßenseite wechseln, um dann, um in die Mainfeldstraße zu gelangen, erneut die Straße zu queren. Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2017, ST 1844 Antrag vom 08.11.2019, OF 1449/5 Anregung an den Magistrat vom 22.11.2019, OM 5392 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32 1
Verkehrsregelung um den Haardtwaldplatz
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.04.2017, OM 1459 entstanden aus Vorlage: OF 387/5 vom 03.03.2017 Betreff: Verkehrsregelung um den Haardtwaldplatz Vorgang: OM 3037/14 OBR 5; ST 1018/14 Im Nachgang zur Stellungnahme des Magistrats vom 11.08.2014, ST 1018, hat eine Ortsbegehung stattgefunden, in der vom Straßenverkehrsamt folgende Änderungen vorgeschlagen wurden: 1. In der Haardtwaldstraße wird auf der östlichen Seite das Parken komplett auf der Fahrbahn angeordnet. Das Radfahren gegen die Einbahnstraße wird freigegeben; 2. in der Schwanheimer Straße wird die Einbahnstraßenregelung aufgehoben; 3. am Niederräder Ufer werden zwischen Tankstelle und Kreuzung zwei bis drei Parkplätze markiert; 4. die abknickende Vorfahrt Schwanheimer Straße/Trifelsstraße wird aufgehoben und dort ein Mini-Kreisel markiert; 5. auf der Trifelsstraße wird Schräg- statt Längsparken auf dem Gehweg angeordnet. Die Markierung einer Richtungsfahrbahn ist im Bereich der Parkplätze aufzuheben. Der Magistrat wird gebeten, diese Maßnahmen nunmehr umzusetzen. Begründung: Das Schrägparken in der Haardtwaldstraße hat sich nicht bewährt, weil für die Fußgänger meist keine ausreichende Gehwegbreite übrig bleibt. Außerdem ist das Parken auf Schrägparkplätzen bei Gegenverkehr zu unübersichtlich und sollte vermieden werden. Auf dem Niederräder Ufer verführt die separate Abbiegespur zur zügigen Weiterfahrt bis zur Trifelsstraße, wenn die Vorfahrtsregelung aufgehoben wird. Dem soll durch die Markierung von Parkplätzen entgegengewirkt werden. Das Schrägparken in der Trifelsstraße gleicht den Parkplatzverlust in der Haardtwaldstraße aus. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.03.2014, OM 3037 Stellungnahme des Magistrats vom 11.08.2014, ST 1018 Stellungnahme des Magistrats vom 08.09.2017, ST 1770 Antrag vom 30.01.2018, OF 742/5 Anregung vom 16.02.2018, OA 224 Antrag vom 03.11.2019, OF 1452/5 Anregung vom 22.11.2019, OA 501 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 5 am 18.08.2017, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1
Auwald am Goldsteiner und Schwanheimer Mainufer - Gründe für die neuerliche Verzögerung?
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.04.2017, OF 372/6 Betreff: Auwald am Goldsteiner und Schwanheimer Mainufer - Gründe für die neuerliche Verzögerung? Vorgang: V 103/16 OBR 6; ST 1630/16 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, bei den zuständigen Stellen (u.a. Hessen Mobil) in Erfahrung zu bringen, warum in der Herbstpflanzungssaison 2016/2017 immer noch nicht damit begonnen wurde, den Auwald am Schwanheimer und Goldsteiner Mainufer anzupflanzen, welche Gründe für die Verzögerung verantwortlich sind und wann die Pflanzung nun erfolgen wird. Begründung: 20.000 Bäume und 4.500 Sträucher sollen am Schwanheimer Ufer gepflanzt werden. Der dadurch entstehende Auwald soll ein Ausgleich für Grünflächen sein, die durch den Bau des Riederwaldtunnels wegfallen. Die Bepflanzung war ursprünglich bereits für den Winter 2015/2016 angekündigt. Auf Nachfrage des Antragstellers antwortete der Magistrat in seiner Stellungnahme ST 1630 vom 25.11.2016: "Die Anpflanzung von Bäumen und Sträuchern erfolgt nunmehr in der Herbstpflanzungssaison 2016/2017." Diese Periode ist nun auch wieder verstrichen, ohne dass von Anpflanzungen etwas zu sehen ist. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 30.08.2016, V 103 Stellungnahme des Magistrats vom 25.11.2016, ST 1630 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 6 am 25.04.2017, TO I, TOP 27 Beschluss: Auskunftsersuchen V 431 2017 Die Vorlage OF 372/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenHaushalt 2017 Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.15 Sportstätten und Sportstättenvergabe Sanierung des Tennenplatzes auf dem Gelände der TSG Niederrad als Kunstrasenplatz
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.02.2017, OF 357/5 Betreff: Haushalt 2017 Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.15 Sportstätten und Sportstättenvergabe Sanierung des Tennenplatzes auf dem Gelände der TSG Niederrad als Kunstrasenplatz Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Es sind ausreichend Mittel zur Sanierung des Tennenplatzes auf dem Gelände der TSG Niederrad in den Haushalt 2017 einzustellen. Begründung: Der Tennenplatz auf dem Sportgeländer der TSG Niederrad in der Hahnstraße befindet sich in einem desolaten Zustand. Die TSG Niederrad ist der nächstgelegene Sportverein für die Bürostadt Niederrad in der zeitnah 10.000 neue Bürger wohnen werden. Diese sollen die Möglichkeit erhalten, Angebote der TSG auf annehmbaren Flächen zu nutzen. Der Sportverein bekommt durch die Sanierung in einen Kunstrasenplatz zudem die Möglichkeit, neue Mitglieder zu werben und das Sportangebot auch in den Wintermonaten aufrecht zu erhalten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 5 am 10.03.2017, TO I, TOP 16 Beschluss: Etatanregung EA 39 2017 Die Vorlage OF 357/5 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass das Wort "ausreichend" im Tenor ersatzlos entfällt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenVerhandlung für das Gelände von Blau-Gelb in Niederrad
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.02.2017, OM 1209 entstanden aus Vorlage: OF 297/5 vom 03.01.2017 Betreff: Verhandlung für das Gelände von Blau-Gelb in Niederrad Der Magistrat wird gebeten, in enger Abstimmung mit dem Ruderverein Germania in den künftigen Ver trag über das Gelände Mainfeldstraße 39, das bisher der Segelverein Blau-Gelb nutzt, einen Passus aufzunehmen, der die öffentliche Zugänglichkeit des Mainufers über dieses Grundstück sicherstellt. Begründung: Der Ortsbeirat begrüßt, dass der Ruderverein Germania das Vereinsgelände von Blau-Gelb übernehmen will und damit den Rudersport für Kinder und Jugendliche stärkt. Seit vielen Jahren versucht der Ortsbeirat, das Niederräder Mainufer im Bereich der Wassersportvereine für die gesamte Bevölkerung zugänglich zu machen. Bisher scheiterte das an der Weigerung der Vereine, die Uferzone freizugeben. Wenn nun ein neuer Vertrag geschlossen wird, sollte die Stadt dies zum Anlass nehmen, wenigstens in einem Teilbereich das Ufer für die Allgemeinheit zu öffnen. Was in anderen Stadtteilen möglich ist, nämlich Wassersportvereine am Main und gleichzeitig öffentliche Uferwege, sollte auch in Niederrad ermöglicht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.05.2017, ST 925 Aktenzeichen: 23 20
Umbenennung der „Bürostadt Niederrad“ in „Lyoner Viertel“
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.01.2017, OF 292/5 Betreff: Umbenennung der "Bürostadt Niederrad" in "Lyoner Viertel" Der Ortsbeirat fordert den Magistrat gem. § 3 (3) 2 1 GOOBR auf, die "Bürostadt Niederrad" in Lyoner Viertel umzubenennen. Begründung: Mit der Verabschiedung der Bebauungspläne Hahnstraße (BBP Nr. 885) in 2014 und Lyoner Straße (BBP Nr. 872) in 2016 ist der Weg zur Umwandlung der "Bürostadt Niederrad" in ein Wohn- und Büroviertel freigemacht worden. Mit dem Umbau bestehender Bürohochhäuser in Wohnhochhäuser und der Schaffung weiteren Wohnraums und weiterer Infrastruktur wird der Name "Bürostadt Niederrad" dem Charakter des Viertels nicht mehr gerecht. Antragsteller: CDU GRÜNE FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 5 am 20.01.2017, TO I, TOP 36 Beschluss: Die Vorlage OF 292/5 wird bis zur Sitzung am 10.03.2017 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 5 am 10.03.2017, TO I, TOP 7 Frau Bensinger stellt den Antrag zur Geschäftsordnung, die Beratung der Vorlage OF 292/5 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen. Vor Abstimmung der Vorlage OF 292/5 wird die Sitzung von 20:57 Uhr bis 21:02 Uhr unterbrochen. Beschluss: Initiative OI 8 2017 1. Der Geschäftsordnungsantrag wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 292/5 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass das Wort "Viertel" im Betreff und im Tenor durch das Wort "Quartier" ersetzt wird. Abstimmung: zu 1.: CDU, GRÜNE, FDP und 1 BFF gegen LINKE. und 1 BFF (= Annahme); SPD (= Enthaltung) zu 2.: CDU, GRÜNE, FDP und 1 BFF gegen SPD, 1 LINKE. und 1 BFF (= Ablehnung); 1 LINKE. (= Enthaltung)
Parteien: CDU, GRÜNE, FDP
Weiter lesenUmgestaltung der Lyoner Straße hier: Zwischen Einmündung Goldsteinstraße bis zur Lyoner Straße als Verlängerung der Adolf-Miersch-Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.11.2016, OM 936 entstanden aus Vorlage: OF 225/5 vom 13.10.2016 Betreff: Umgestaltung der Lyoner Straße hier: Zwischen Einmündung Goldsteinstraße bis zur Lyoner Straße als Verlängerung der Adolf-Miersch-Straße Der Magistrat wird gebeten, eine Umgestaltung der Lyoner Straße zwischen Einmündung Goldsteinstraße bis zur Lyoner Straße als Verlängerung der Adolf-Miersch-Straße zu planen, die u. a. die folgenden Elemente enthalten soll: 1. Aufhebung der trennenden Wirkung der Lyoner Straße in dem o. g. Abschnitt; 2. Berücksichtigung der Führung einer Ringbuslinie. Begründung: Mit der Verabschiedung des Bebauungsplans Nr. 885 - Hahnstraße in 2014 und des Bebauungsplans Nr. 872 - Lyoner Straße in 2016 ist der Weg zur Umwandlung der Bürostadt Niederrad in ein Wohn- und Büroviertel frei gemacht worden. Der o. g. Abschnitt der Lyoner Straße hat jedoch eine enorme trennende Wirkung. Bei einer Umgestaltung muss diese trennende Wirkung aufgehoben werden und zugleich muss ausreichend Platz bleiben, um beispielsweise eine Ringbuslinie dort führen zu können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2017, ST 517 Aktenzeichen: 66 0
Schaffung eines Quartiersplatzes im Bereich des Bebauungsplans Nr. 872 - Lyoner Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.11.2016, OM 881 entstanden aus Vorlage: OF 224/5 vom 13.10.2016 Betreff: Schaffung eines Quartiersplatzes im Bereich des Bebauungsplans Nr. 872 - Lyoner Straße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wo im Bereich des Bebauungsplan s Nr. 872 - Lyoner Straße ein Quartiersplatz angelegt werden kann. Begründung: Mit der Verabschiedung des Bebauungsplans Nr. 885 - Hahnstraße in 2014 und des Bebauungsplans Nr. 872 - Lyoner Straße in 2016 ist der Weg zur Umwandlung der Bürostadt Niederrad in ein Wohn- und Büroviertel freigemacht worden. Ein Wohn- und Büroviertel braucht nach Ansicht des Ortsbeirates jedoch einen Quartiersplatz. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.03.2017, ST 642 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 5 am 10.03.2017, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 61 00
Festlegung des weiteren Grundschulstandortes im Bereich der Bürostadt Niederrad
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.11.2016, OM 880 entstanden aus Vorlage: OF 222/5 vom 13.10.2016 Betreff: Festlegung des weiteren Grundschulstandortes im Bereich der Bürostadt Niederrad Der Magistrat wird gebeten, sich zeitnah auf den Standort für die weitere Grundschule im Bereich der Bürostadt Niederrad festzulegen. Begründung: Mit der Verabschiedung des Bebauungsplans Nr. 885 - Hahnstraße in 2014 und des Bebauungsplans Nr. 872 - Lyoner Straße in 2016 ist der Weg zur Umwandlung der Bürostadt Niederrad in ein Wohn- und Büroviertel freigemacht worden. Es ist zu erwarten, dass dort auch Familien mit Kindern im Grundschulalter hinziehen werden. Der Weg zur Frauenhofschule und zur Friedrich-Fröbel-Schule ist den Kindern nicht zuzumuten, außerdem werden beide Schulen nicht noch zusätzliche Kinder aufnehmen können, da die Kapazitätsgrenze nahezu erreicht ist (vgl. Datenteil zum integrierten Schulentwicklungsplan, S. 147 und S.156 f.). Aus diesem Grund muss sich zeitnah auf ein Grundstück festgelegt werden, und es muss zeitnah mit den Planungen zur Errichtung der Grundschule begonnen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.02.2017, ST 474 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 40 1
Auwald am Goldsteiner und Schwanheimer Mainufer - Wann wird er gepflanzt?
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.08.2016, OF 122/6 Betreff: Auwald am Goldsteiner und Schwanheimer Mainufer - Wann wird er gepflanzt? Der Ortsbeirat 6 fragt den Magistrat: 1. Wieso wurde im Winter 2015/2016 entgegen der ursprünglichen Ankündigung nicht damit begonnen, Bäume und Sträucher für einen Auwald am Goldsteiner Mainufer zu pflanzen? 2. Wird die Anpflanzung nun im Winter 2016/2017 komplett vollendet, oder verzögert sich der Zeitplan? 3. Welche Gehölze werden gepflanzt (Baumarten, Straucharten)? Begründung: "20.000 Bäume und 4.500 Sträucher sollen am Schwanheimer Ufer gepflanzt werden. Der dadurch entstehende Auwald soll ein Ausgleich für Grünflächen sein, die durch den Bau des Riederwaldtunnels wegfallen... Im Winter, noch vor dem Frost, werde ein Teil der Bäume und Büsche gepflanzt. Nach dem der nicht mehr genutzte Brunnen zurückgebaut worden sei, würden die verbleibenden Bäume gepflanzt, wieder vor dem Frost, im Winter des kommenden Jahres." Dies war am 16. Oktober 2015 der Frankfurter Rundschau zu entnehmen. Wie bei einer Ortsbesichtigung festgestellt werden musste, ist aber im Winter 2015/2016 entgegen der Ankündigung keine Anpflanzung erfolgt. Es stellt sich daher die Frage, wie es weiter geht und ob im kommenden Winter nun mit einer Anpflanzung zu rechnen ist. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 6 am 30.08.2016, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 103 2016 Die Vorlage OF 122/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenNeuordnung der Verkehrsregeln auf der Hauptverkehrsstraße Niederräder Ufer
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.06.2016, OF 95/5 Betreff: Neuordnung der Verkehrsregeln auf der Hauptverkehrsstraße Niederräder Ufer Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat, die aktuelle Situation der Verkehrsregeln auf der Hauptverkehrsstraße Niederräder Ufer zu prüfen und eine Neuordnung selbiger zu veranlassen. Begründung: Die aktuelle Regelung des Verkehrs auf der Hauptverkehrsstraße Niederräder Ufer von und zu den Seitenstraßen aus Niederrad, Bürostadt und Mainufer ist undurchsichtig und chaotisch. So kann man am Wasser- und Schifffahrtsamt und am Licht- und Luftbad ohne Ampel von der Schnellstraße abbiegen und auf diese einbiegen und an den ampelgesteuerten Kreuzungen nicht. Autofahrer*innen, die von der Mainfeldstraße auf die Hauptverkehrsstraße wollen, können nur nach rechts in diese einbiegen. Es ist zu überlegen, die Ampel so zu schalten, dass man nach links und rechts auf das Niederräder Ufer einbiegen kann. Wer aktuell vom Mainufer kommend Richtung Innenstadt fahren will, muss erst in die andere Richtung fahren, um den Spielplatz Haardtwaldplatz fahren und wieder auf die Hauptverkehrsstraße einbiegen. Die Bewohner*innen des Mainfeldes können momentan nicht direkt auf die Schnellstraße einbiegen, die Ampelschaltung lässt nur ein gerades Überqueren der Schnellstraße zu. Wenn die Ampel Rot zeigt für das Niederräder Ufer, sollte man von der Mainfeldstraße auf die Hauptverkehrsstraße in beide Richtungen einbiegen können. Wer aktuell von der Autobahn kommend vom Niederräder Ufer zu den Vereinen in der Mainfeldstraße möchte muss einen Umweg durch Niederrad in Kauf nehmen. Es solle möglich sein, von der Hauptverkehrsstraße nach links zu den Vereinen abbiegen zu können. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 5 am 01.07.2016, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 95/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 5 am 09.09.2016, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 95/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP und BFF gegen SPD und LINKE. (= Annahme)
Partei: SPD
Weiter lesenTempo 50 am Niederräder und Schwanheimer Ufer
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.06.2016, OF 96/5 Betreff: Tempo 50 am Niederräder und Schwanheimer Ufer Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat, am Niederräder und Schwanheimer Ufer bis mindestens zur Autobahnauffahrt der A5, die Höchstgeschwindigkeit für Verkehrsteilnehmer*innen auf 50 km/h herabzusetzen. Begründung: Die Straßen Niederräder und Schwanheimer Ufer trennen Niederrad inkl. Bürostadt von den Erholungsflächen, Rad- und Fußgängerwegen am Main. Entsprechend häufig werden die genannten Straßen von Fußgänger*innen und Radfahrer*innen zum Überqueren genutzt. Zusätzlich biegen sowohl von den Vereinen und Kleingärten am Main und aus Niederrad und der Bürostadt Kraftfahrer*innen auf die hoch frequentierte Uferstraße ein. Das Unfallrisiko ist entsprechend hoch. Das Herabsetzen der Höchstgeschwindigkeit auf 50 km/h, wie im neuen Koalitionsvertrag für Hauptverkehrsstraßen generell vorgesehen, würde die Situation deutlich entschärfen. Zusätzlich wird durch die geringere Geschwindigkeit der Verkehrsteilnehmer*innen die Umwelt entlastet. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 5 am 01.07.2016, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 96/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP und BFF gegen SPD und LINKE. (= Annahme)
Partei: SPD
Weiter lesenPlanung der KGS Niederrad für das Schuljahr 2016/2017 stoppen
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.05.2016, OF 26/5 Betreff: Planung der KGS Niederrad für das Schuljahr 2016/2017 stoppen Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat, die Planungen, die eine Inbetriebnahme der Kooperativen Gesamtschule Niederrad schon für das kommende Schuljahr 2016/17 vorsieht, zu stoppen. Begründung: In dem jüngst von der Landesregierung genehmigten Schulentwicklungsplan wurde die Inbetriebnahme einer Gesamtschule in Niederrad für das Schuljahr 2016/17 festgeschrieben. In den Entwürfen für den Schulentwicklungsplan war allerdings immer eine Errichtung der Gesamtschule Niederrad für das Jahr 2019 vorgesehen. Die plötzliche Vorverlegung der Errichtung der Gesamtschule für 2016 stellte das Schulamt vor große Herausforderungen alleine, was die Standortsuche, aber auch die Einrichtung einer Planungsgruppe für die neue Schule betrifft. Nach einigem Hin und Her soll nun die Außenstelle der Salzmannschule als provisorische Übergangslösung für die Errichtung der KGS Niederrad herhalten. Dafür werden sechs Klassen der Salzmannschule, die bisher in der Außenstelle untergebracht waren, auf das Hauptgelände der Haupt- und Realschule umziehen müssen. Das Gelände in der Schwanheimer Straße reicht jedoch für die Aufnahme der Schüler*innen aus der Außenstelle nicht aus. Schon jetzt befinden sich fünf Container auf dem Pausenhof, weshalb weitere Container doppelstöckig aufgestellt werden müssten, damit kein Platz auf dem Hof verloren geht. Dieser inakzeptable Plan stellt einen fragwürdigen Umgang mit Haupt- und Realschüler*innen dar. Schüler*innen aller Schularten sollten die gleichen Chancen haben, wozu auch zählt, in einem würdigen Umfeld unterrichtet zu werden. Die Salzmannschule, die schon lange als Haupt- und Realschule funktioniert, hat über Jahrzehnte hinweg Erfahrung mit Seiteneinsteigern und Intensivklassen gesammelt. Diese Schule hat heute ein sehr ausgeprägtes Profil für die intensive Sprachförderung, bietet aber auch mit ihrem Praxisbezug und der engen Zusammenarbeit mit den ortsansässigen Arbeitgebern eine hervorragende Basis für junge Menschen, die eine Berufsausbildung nach dem Haupt- oder Realschulabschluss anstreben. Zudem zählt die Salzmannschule zu den Inklusionsschulen der Modellregion Süd. Trotz des großen Erfolgs der Salzmannschule soll sie auslaufen und dazu noch in diesem Sommer all ihre Fachräume verlieren, um einer Kooperativen Gesamtschule zu weichen, die aufgrund der Schulform keinen fließenden Übergang ermöglichen kann. Dabei hat die Salzmannschule heute eine noch viel größere Bedeutung, gerade wenn es um die Integration der vielen Kinder und Jugendlichen, die mit und ohne Eltern aus den Krisengebieten geflüchtet sind und auf eine gute Art und Weise in unserem Schulsystem erfolgreich ihren Weg in unserer Gesellschaft finden sollen. Die jüngst bekanntgewordenen Zahlen der Anmeldungen an der KGS Niederrad sowie der stadtweite Überhang an Gymnasialplätzen gibt nun die Chance durch eine längere Vorplanungszeit um ein bis maximal zwei Schuljahre eine optimale Lösung für die Niederräder Gesamtschule zu finden, die es einerseits ermöglicht, der künftigen Gesamtschule einen guten Start zu ermöglichen ohne dabei die Funktionsfähigkeit der weiterhin arbeitenden und auch notwendigen Salzmannschule einzuschränken. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 5 am 03.06.2016, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 26/5 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
Weiter lesenDenkmalschutz für Schwanheimer Straße 31
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.05.2016, OF 27/5 Betreff: Denkmalschutz für Schwanheimer Straße 31 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Steht das vor kurzem ausgebrannte Vorderhaus auf dem Gelände der Schwanheimer Straße 31 unter Denkmal- oder Ensembleschutz? 2. Wie kann gewährleistet werden, dass dieses Gebäude, das ein wichtiger Bestandteil des ursprünglichen Ortskerns Niederrads ist, nach dem Brand wiederaufgebaut wird? Begründung: Vor kurzem ist das Anwesen Schwanheimer Straße 31 ausgebrannt. Währenddessen der Anbau an das zur Schwanheimer Straße hin gerichtete Haus eine Bausünde der 60er Jahre darstellt, bildet das alte, zur Schwanheimer Straße hin gerichtete, Gebäude vom Heimatmuseum bis zum Haus Schwanheimer Straße 37 ein Ensemble aus kleinen Häusern aus dem alten Ortskern. Gegenüber stehen Häuser aus der Zeit zu Beginn des vergangenen Jahrhunderts mit guter Bausubstanz. Das Vorderhaus auf der Schwanheimer Straße 31 hat mit seiner alten Bausubstanz für Niederräder als Bestandteil des ursprünglichen Ortskerns einen hohen Stellenwert. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 5 am 03.06.2016, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 27/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 5 am 01.07.2016, TO I, TOP 7 Beschluss: Auskunftsersuchen V 79 2016 Die Vorlage OF 27/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenMitführen von Hundekottüten durch Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer im Ortsbezirk 5
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.05.2016, OF 49/5 Betreff: Mitführen von Hundekottüten durch Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer im Ortsbezirk 5 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, im Ortsbezirk 5, in Parkanlagen und auf Gehwegen vermehrt "Hundekot verboten"-Schilder aufzustellen, Hundebesitzer*innen dazu zu verpflichten, Hundekottüten mitzuführen und verstärkt Kontrollen durchführen zu lassen, um Hundehalter*innen an ihre Pflicht der Beseitigung von Hundekot - notfalls durch Bußgelder - zu erinnern. Begründung: Im Ortsbezirk 5, insbesondere im Stadtteil Niederrad, nimmt die Verschmutzung durch Hundekot immens zu. Am meisten betroffen davon sind unter anderem der Bereich rund um den Spielplatz am Haardtwaldplatz, die Schwanheimer Straße zum Mainufer und die Bruchfeldstraße. Hundekot nicht zu beseitigen ist eine Ordnungswidrigkeit und wird mit einem Bußgeld geahndet. Aufgestellte Tütenspender werden durch die Stadt nicht mehr flächendeckend aufgefüllt oder von Hundebesitzer*innen nicht genutzt. Es ist nicht zu erwarten, dass sich am ordnungswidrigen Verhalten immer noch zu vieler Hundebesitzer*innen, Hundekot nicht zu entfernen, ohne entsprechende Maßnahmen etwas ändert. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 5 am 03.06.2016, TO I, TOP 47 Beschluss: Die Vorlage OF 49/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP und BFF gegen SPD und LINKE. (= Annahme)
Partei: SPD
Weiter lesenSanierung des Tennenplatzes auf dem Gelände der TSG Niederrad als Kunstrasenplatz
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.05.2016, OF 22/5 Betreff: Sanierung des Tennenplatzes auf dem Gelände der TSG Niederrad als Kunstrasenplatz Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, zu prüfen und zu berichten, welche kurzfristigen Maßnahmen auf dem Sportgelände der TSG Niederrad zu realisieren sind, um den Sportbetrieb zu optimieren und zu verbessern und ob die Sanierung des Tennenplatzes als Kunstrasenplatz eine solche Möglichkeit darstellt. Begründung: Der Tennenplatz auf dem Sportgelände der TSG Niederrad in der Hahnstraße befindet sich in einem desolaten Zustand. Die TSG Niederrad ist der nächstgelegene Sportverein für die Bürostadt Niederrad in der zeitnah 10.000 neue Bürger wohnen werden. Diese sollen die Möglichkeit erhalten, Angebote der TSG auf annehmbaren Flächen zu nutzen. Der Sportverein bekommt durch die Sanierung in einen Kunstrasenplatz zudem die Möglichkeit, neue Mitglieder zu werben und das Sportangebot auch in den Wintermonaten aufrecht zu erhalten. Eine Auslagerung der TSG Niederrad auf ein anderes Gelände ist ausdrücklich keine geeignete Maßnahme. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 5 am 03.06.2016, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 22/5 wird durch die Annahme der Vorlage OF 21/5 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenSicherstellung des Spielbetriebes der TSG Niederrad
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.05.2016, OF 21/5 Betreff: Sicherstellung des Spielbetriebes der TSG Niederrad Vorgang: ST 1376/14 Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, I. welche kurzfristigen und II. welche langfrstigen Maßnahmen geplant sind, um einen adäquaten Spielbetrieb für die TSG Niederrad zu gewährleisten. Begründung: Der Tennenplatz und der Rasenplatz auf dem Sportgelände der TSG Niederrad in der Hahnstraße befinden sich in einem mangelhaften Zustand. Bei Regen stehen Pfützen auf dem Tennenplatz und dieser ist somit nicht oder nur sehr eingeschränkt nutzbar. Der Sommerspielbetrieb 2016 findet idR auf dem Rasenplatz statt. Der Winterspielbetrieb hingegen findet wieder auf dem Tennenplatz statt. Um den Spielbetrieb für die TSG Niederrad aufrechtzuerhalten, ist es unabdingbar, dass dem Verein kurzfristige und langfristige Maßnahmen aufgezeigt werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.10.2014, ST 1376 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 5 am 03.06.2016, TO I, TOP 19 Beschluss: Auskunftsersuchen V 38 2016 Die Vorlage OF 21/5 wird als interfraktioneller Antrag mit der Maßgabe beschlossen, dass die Begründung wie folgt lautet: "Der Tennenplatz auf dem Sportgelände der TSG Niederrad in der Hahnstraße befindet sich in einem desolaten Zustand. Die TSG Niederrad ist der nächstgelegene Sportverein für die Bürostadt Niederrad in der zeitnah 10.000 neue Bürger wohnen werden. Diese sollen die Möglichkeit erhalten, Angebote der TSG auf annehmbaren Flächen zu nutzen. Der Sportverein bekommt durch die Sanierung in einen Kunstrasenplatz zudem die Möglichkeit, neue Mitglieder zu werben und das Sportangebot auch in den Wintermonaten aufrechtzuerhalten. Eine Auslagerung der TSG Niederrad auf ein anderes Gelände ist ausdrücklich keine geeignete Maßnahme." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenSanierung des Tennenplatzes auf dem Gelände der TSG Niederrad als Kunstrasenplatz
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.04.2016, OF 9/5 Betreff: Sanierung des Tennenplatzes auf dem Gelände der TSG Niederrad als Kunstrasenplatz Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, den Tennenplatz auf dem Sportgelände der TSG Niederrad schnellstmöglich als Kunstrasenplatz zu sanieren. Begründung: Der Tennenplatz auf dem Sportgeländer der TSG Niederrad in der Hahnstraße befindet sich in einem desolaten Zustand. Bereits in einem Antrag vom 18.07.2014 wurde eine Sanierung angeregt - ohne Ergebnis. Die TSG Niederrad ist der nächstgelegene Sportverein für die Bürostadt Niederrad in der zeitnah 10.000 neue Bürger wohnen werden. Diese sollen die Möglichkeit erhalten, Angebote der TSG auf annehmbaren Flächen zu nutzen. Der Sportverein bekommt durch die Sanierung in einen Kunstrasenplatz zudem die Möglichkeit, neue Mitglieder zu werben und das Sportangebot auch in den Wintermonaten aufrecht zu erhalten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 5 am 29.04.2016, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 9/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und BFF (= Annahme)
Partei: SPD
Weiter lesenHundeauslaufflächen in Niederrad und Sachsenhausen - Kosten der Einzäunung
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.11.2015, OM 4747 entstanden aus Vorlage: OF 1176/5 vom 09.11.2015 Betreff: Hundeauslaufflächen in Niederrad und Sachsenhausen - Kosten der Einzäunung Der Magistrat wird gebeten, die Kosten der Einzäunung folgender Hundeauslaufflächen zu ermitteln und pro Fläche aufgeschlüsselt mitzuteilen: - Dreieck Mainfeldstraße; - Niederräder Ufer; - Otto-Hahn- Platz. Der Zaun sollte jeweils circa 1,2 Meter hoch sein. Begründung: Die Einzäunung erhöht die Akzeptanz und Nutzbarkeit der Fläche für die Hundebesitzer, die nicht mehr um das Leben ihrer Tiere fürchten müssen. Der Ortsbeirat hält die Einzäunung der kleinen, an stark befahrenen Straßen gelegenen Hundeauslaufflächen im Interesse der Niederräder und Sachsenhäuser Bürger weiterhin für geboten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.03.2016, ST 538 Aktenzeichen: 67 0
Verkehrsüberwachung am Schwanheimer Ufer
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.06.2015, OM 4248 entstanden aus Vorlage: OF 1103/5 vom 07.06.2015 Betreff: Verkehrsüberwachung am Schwanheimer Ufer Der Magistrat wird gebeten, am Schwanheimer Ufer die Lichtzeichenanlage in Höhe der Autobahnauffahrt mit einer kombinierten Rotlicht- und Geschwindigkeitsüberwachungsanlage auszustatten. Begründung: Bedauerlicherweise ist das Schwanheimer Ufer häufig der Ort für Verkehrsunfälle aufgrund überhöhter Geschwindigkeit. In den letzten acht Jahren waren drei Verkehrstote zu beklagen. Der Ortsbeirat erhofft sich eine verbesserte Verkehrsdisziplin durch die Rotlicht- und Geschwindigkeitsüberwachungsanlage. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.10.2015, ST 1469 Aktenzeichen: 32 4
Vorlage des Stadtteilverkehrsplanes Niederrad
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.06.2015, OF 1102/5 Betreff: Vorlage des Stadtteilverkehrsplanes Niederrad Vorgang: ST 1406/14 Der OBR fragt den Magistrat, wann der schon seit 2005 in Bearbeitung befindliche Stadtteilverkehrsplan Niederrad fertig gestellt ist und im Zusammenhang damit, wann die Vorstellung der Verkehrsführung in der Triftstraße/Adolf-Miersch-Straße sowie die Radwegeführung dem OBR zur Beratung vorgelegt werden. Begründung: Die Forderung eines Stadtteilverkehrsplans für Niederrad und damit verbunden für eine geänderte Verkehrsführung mit Linksabbiegemöglichkeiten, besseren Bedingungen für den Radverkehr, Reduzierung der Geschwindigkeiten in der Achse Triftstraße - Adolf-Miersch-Straße - Lyoner Straße bestehen schon seit vielen Jahren. Die Überlegung, einen Verkehrsplan für diesen Bereich von Niederrad zu erstellen, kam vor allem im Zusammenhang mit dem Bau der neuen Autobahnabfahrt in der Straßburger Straße auf. Inzwischen ist die Anschlussstelle fertiggestellt. Außerdem werden momentan mehrere Wohngebäude u.a. in der Lyoner Straße und Hahnstraße erbaut oder sind geplant. Einige sind schon fertiggestellt und bewohnt. Das erfordert eine bewohnerfreundliche Verkehrsführung für alle Verkehrsteilnehmer. Zuletzt hatte der OBR die Vorlage im Juli 2014 angemahnt. In der ST 1406 vom Oktober 2014 wurde der Abschluss der Planung für Ende 2014 angekündigt. Antragsteller: CDU GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.10.2014, ST 1406 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 5 am 26.06.2015, TO I, TOP 18 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1377 2015 Die Vorlage OF 1102/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, GRÜNE
Weiter lesenTempo 50 am Niederräder Ufer
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.06.2015, OF 1106/5 Betreff: Tempo 50 am Niederräder Ufer 1. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat dafür Sorge zu tragen, dass von der Unterführung der A 5 bis zur Deutschordensstraße die Höchstgeschwindigkeit auf 50 Km/h festgesetzt wird. 2. Überdies bitten wir zu prüfen und zu berichten an welchen Einmündungen es sinnvoll ist, Ampelanlagen zu errichten. Begründung: Das Schwanheimer Ufer ist eine der am stärksten frequentierten Straßen Frankfurts. Das Unfallrisiko der Zu-und Abfahrten der Autobahn und der einmündenden Straßen ist hoch. Vor kurzem war ein Todesopfer auf der Höhe der A5 zu beklagen. Auffahrunfälle in diesem Bereich sind nicht selten. Eine Tempo 50-Zone wird das Sicherheitsrisiko entschärfen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 5 am 26.06.2015, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 1106/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP und Herr Kehrmann gegen SPD und Frau Hofmann (= Annahme)
Partei: SPD
Weiter lesenFußgängerampel am Niederräder Ufer in Höhe der Niederräder Brücke
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.05.2015, OM 4235 entstanden aus Vorlage: OF 1064/5 vom 07.04.2015 Betreff: Fußgängerampel am Niederräder Ufer in Höhe der Niederräder Brücke Der Magistrat wird gebeten, den Ampelmast der Lichtsignalanlage am Niederräder Ufer östlich der Niederräder Eisenbahnbrücke (in Höhe Wendehammer Schwanheimer Straße) für den Verkehr stadteinwärts (Richtung Osten) um einige Meter nach Westen zum Wendehammer Schwanheimer Straße zu versetzen und die Fahrbahnmarkierung entsprechend zu verändern. Begründung: Die oben angesprochene Lichtsignalanlage dient der sicheren Querung der Uferstraße für zu Fuß Gehende und Radfahrende, die vom Mainuferweg (Mainfeldstraße) über die Rampe zur Schwanheimer Straße und zur Eisenbahnbrücke wollen. Die Lichtsignalanlage steht allerdings ca. 30 Meter östlich der Einmündung in die Schwanheimer Straße und des Zugangs zum Mainuferweg. Das Versetzen des westlichen Ampelmastes würde die direkte Querung der Uferstraße ermöglichen. Zudem würde die oft zu beobachtende Situation vermieden, dass Fußgänger und Radfahrer die schraffierte Fläche in der Fahrbahnmitte als Aufstellfläche und Querungshilfe nutzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.10.2015, ST 1510 Stellungnahme des Magistrats vom 15.02.2016, ST 306 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32 1
Schaukasten für den Bezirksverein Niederrad
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.05.2015, OM 4243 entstanden aus Vorlage: OF 1089/5 vom 12.05.2015 Betreff: Schaukasten für den Bezirksverein Niederrad Der Magistrat wird aufgefordert, dem Bezirksverein Niederrad die Aufstellung eines Schaukastens auf dem Bruchfeldplatz zu gestatten. Begründung: Der Bezirksverein betreibt in Niederrad das Heimatmuseum in der Schwanheimer Straße und möchte mit dem Schaukasten am Bruchfeldplatz über Veranstaltungen, Ausstellungen und Feste informieren. In einem Schreiben an das Grünflächenamt wurde das Ansinnen im Jahr 2008 schon einmal vorgetragen, aber wegen der damals unmittelbar geplanten Umgestaltung des Bruchfeldplatzes abschlägig beschieden. Da die Umgestaltung nicht in absehbarer Zeit durchgeführt wird, sollte dem Wunsch des Bezirksvereins entsprochen werden. Der Schaukasten soll neben den beiden schon existierenden an der Südwestecke aufgestellt werden. Der Bezirksverein kommt für die Kosten für Beschaffung des Kastens und dessen Aufstellung auf. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.09.2015, ST 1292 Aktenzeichen: 67 0
Geeignete Maßnahmen zur Verhinderung weiterer schwerer Verkehrsunfälle am Schwanheimer Ufer sowie an den Auffahrten und an der Abfahrt von der Bundesautobahn A.5
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.05.2015, OF 1380/6 Betreff: Geeignete Maßnahmen zur Verhinderung weiterer schwerer Verkehrsunfälle am Schwanheimer Ufer sowie an den Auffahrten und an der Abfahrt von der Bundesautobahn A 5 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgrund der aktuellen Ereignisse gebeten, unter Beteiligung des teilweise zuständigen Ortsbeirats 5 zu prüfen und zu berichten durch welche Maßnahmen an o. g. Kreuzungen (s. Anlage) mehr Sicherheit geschaffen werden kann. Folgende Vorschläge sind in die Prüfung einzubeziehen und zu bewerten. 1. die Aufstellung von festinstallierten Blitzanlagen in alle Richtungen, 2. der Kontrolle von Rotphasen der Ampelanlagen durch diese Blitzanlagen, 3. Überprüfung der Ampelschaltung und besonders der Umschaltphasen der Ampelanlagen, 4. den Umbau der Kreuzung in einen Kreisverkehr. Begründung: In den letzten Jahren kam es immer wieder zu schweren Verkehrsunfällen an den o. g. Kreuzungen. Immer wieder wurde und wird zu schnell gefahren und bzw. oder die Rotphase einer Ampelanlage missachtet. Die bisher getroffenen Maßnahmen haben leider nicht zu einer Verbesserung der Situation geführt, sodass härtere und effektivere Maßnahmen ergriffen müssen, um die Verkehrssünder und besonders etwaige unbeteiligte Dritte zu schützen. Anlage: (Quelle:https://www.google.de/maps/ place/Schwanheimer+Ufer,+Frankfurt+am+Main/@50.0882746,8.6179249,278m/data=!3m1 ! 1e3!4m2!3m1!1s0x47bd0a4982d55083:0x9815194d37daf6a1) Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 6 am 19.05.2015, TO I, TOP 54 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1357 2015 Die Vorlage OF 1380/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenBlendschutz auf dem Fuß- und Radweg am Mainufer in Höhe der Bürostadt
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.04.2015, OM 4085 entstanden aus Vorlage: OF 1063/5 vom 07.04.2015 Betreff: Blendschutz auf dem Fuß- und Radweg am Mainufer in Höhe der Bürostadt Vorgang: ST 738/12 Der Magistrat wird gebeten, am Niederräder Mainufer in Höhe der Bürostadt zwischen der Autobahnbrücke und der Einmündung in die Lyoner Straße auf dem Fuß- und Radweg einen Blendschutz zu installieren. Begründung: Entlang des Niederräder Ufers, zwischen der Autobahnbrücke und der Einmündung in die Lyoner Straße, fahren Radfahrerinnen und Radfahrer und laufen Fußgängerinnen und Fußgänger in beiden Richtungen auf der nördlichen Seite des Schwanheimer Ufers. Wer stadteinwärts unterwegs ist, wird insbesondere während der dunklen Jahreszeiten durch entgegenkommende, stadtauswärts fahrende Kraftfahrzeuge geblendet. Dies stellt ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar. Einen Blendschutz sieht der Ortsbeirat als dringend geboten an. In seiner Stellungnahme vom 21.05.2012, ST 738, spricht sich der Magistrat gegen einen besonderen Blendschutz aus, da es sich vor Ort um keine Besonderheit handele. Der Ortsbeirat ist hier anderer Meinung. Gerade hier handelt es sich um eine besondere Verkehrssituation, denn Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer sind gezwungen, den linksseitigen Weg in beide Richtungen zu nutzen und sind somit der Blendwirkung des stadtauswärts fahrenden Kraftverkehrs in besonderer Weise ausgesetzt. Der Magistrat ist darüber hinaus der Ansicht, die Leitplanke sowie die Hecke würden einen ausreichenden Blendschutz bieten. Auch hier ist der Ortsbeirat anderer Meinung. Radfahrende sind, wenn sie auf dem Sattel sitzen, in der Regel zu hoch positioniert, um vom Blendschutz der Leitplanke und der Hecke zu profitieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.05.2012, ST 738 Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2015, ST 1078 Aktenzeichen: 66 2
Stadtteil- und Stadtbezirksgrenze Niederrad - Schwanheim
S A C H S T A N D : Anregung vom 28.11.2014, OA 576 entstanden aus Vorlage: OF 977/5 vom 12.11.2014 Betreff: Stadtteil- und Stadtbezirksgrenze Niederrad - Schwanheim Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Stadtteilgrenze und die Stadtbezirksgrenze zwischen Niederrad und Goldstein beziehungsweise Schwanheim nach Westen auf die Linie der Autobahn A 5 zu verschieben, sodass diese mit der Ortsbezirksgrenze zusammenfallen. Begründung: Es gibt in der Bevölkerung immer wieder Verwunderung und Anfragen, weil in den entsprechenden Karten und Stadtplänen die Stadtteilgrenze von Niederrad quer durch die Bürostadt verläuft. Auch die Stadtteilschilder an den Ost-West-Straßenverbindungen stehen beispielsweise am Schwanheimer Ufer in Höhe der Eisenbahnbrücke und in der Goldsteinstraße in Höhe der Hahnstraße. In Anbetracht dessen, dass in naher Zukunft in größerem Maße Wohnbevölkerung in diesem Gebiet ansässig sein wird, ist eine andere und nachvollziehbare Grenzziehung wünschenswert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Anregung vom 13.01.2015, OA 586 Antrag vom 11.12.2014, OF 1235/6 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 24.04.2015, B 179 Antrag vom 15.10.2016, OF 221/5 Auskunftsersuchen vom 04.11.2016, V 245 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 03.12.2014 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 6 am 13.01.2015, TO I, TOP 47 Beschluss: Anregung OA 586 2015 1. Die Vorlage OA 576 wird unter Hinweis auf OA 586 abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 1235/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 36. Sitzung des Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit am 26.01.2015, TO I, TOP 24 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage OA 576 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 2. Die Vorlage OA 586 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und LINKE. (= Ablehnung) sowie FREIE WÄHLER (= vereinfachtes Verfahren) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und LINKE. (= Annahme) sowie FREIE WÄHLER (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: RÖMER und REP (OA 576 und OA 586 = Prüfung und Berichterstattung) ÖkoLinX-ARL (OA 576 = Ablehnung, OA 586 = Annahme) NPD (OA 576 und OA 586 = vereinfachtes Verfahren) 38. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 29.01.2015, TO II, TOP 51 Beschluss: 1. Die Vorlage OA 576 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 2. Die Vorlage OA 586 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FDP, RÖMER und REP gegen SPD und LINKE. (= Ablehnung) sowie FREIE WÄHLER und NPD (= vereinfachtes Verfahren) zu 2. CDU, GRÜNE, FDP, RÖMER und REP gegen SPD und LINKE. (= Annahme) sowie FREIE WÄHLER und NPD (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (OA 576 = Ablehnung, OA 586 = Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5560, 38. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 29.01.2015 Aktenzeichen: 32 0
Wann wird mit der Sanierung der Sportanlage Hahnstraße begonnen?
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.10.2014, OF 972/5 Betreff: Wann wird mit der Sanierung der Sportanlage Hahnstraße begonnen? In der 26. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 14.11.2013 wurde die Sanierung der Sportanlage Hahnstraße beschlossen. Der Ortsbeirat 5 hat der M 213 am 29.11.2013 ebenfalls zugestimmt. Zu dem damaligen Zeitpunkt ist von einer zügigen Umsetzung ausgegangen worden. Denn nach dem Umbau des Waldstadions zu einer reinen Fußballarena wurde die Sportanlage zum Bundes- und Landesstützpunkt der Leichtathletik in Frankfurt. Jedoch bietet die Sportanlage derzeit keine entsprechende Infrastruktur. Gleichzeitig verfügt Frankfurt seit dem Umbau des Waldstadions über keine Sportstätte mehr, auf der in der Sommersaison internationale oder auch nur nationale Leichtathletikwettkämpfe durchgeführt werden können. Da die Sanierung, mit der auch dieser Mangel beseitigt werden sollte, nun offensichtlich noch nicht in Angriff genommen wurde, haben erste Spitzensportler wie die langjährige Weltrekordhalterin im Hammerwerfen und Olympionikin Betty Heidler Frankfurt verlassen. Dies bedeutet einen schweren Verlust für die Sportstadt Frankfurt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 5 am 07.11.2014, TO I, TOP 23 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1172 2014 Die Vorlage OF 972/5 wird als Anfrage an den Magistrat beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenDauerhafte Lärmmessung in der Schwanheimer Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.09.2014, OF 928/5 Betreff: Dauerhafte Lärmmessung in der Schwanheimer Straße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, eine Messung der von der Firma Schrott-Wetzel ausgehenden Lärmemissionen in der Zeit von 6.00 bis 7.00 Uhr über einen längeren Zeitraum durchzuführen und zu prüfen, ob in dieser Zeit die Vorgaben der TA Lärm für Lärmspitzen in reinen Wohngebieten überschritten werden. Sollte dieses der Fall sein, dann muss geprüft werden, ob die Betriebsgenehmigung für die Firma Schrott-Wetzel zu widerrufen ist oder zumindest so zu modifizieren ist, dass die im betroffenen Abschnitt der Schwanheimer Straße für die Anwohner auftretenden Lärmbelästigungen das nach der TA Lärm zulässige Maß nicht überschreiten. Begründung: Mit dem Beginn des Jahres 2014 hat die Firma Schrott-Wetzel auf der Niederrad gegenüber liegenden Mainuferseite den Betrieb aufgenommen. Verarbeitet wird dort Metallschrott. Der dadurch entstehende Lärm ist für die Anwohner in dem Wohngebiet auf der Niederräder Seite unerträglich. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 5 am 10.10.2014, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 928/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD (= Annahme); FAG (= Enthaltung)
Partei: SPD
Weiter lesenUmweg entlang der Alten Niederräder Brücke
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.09.2014, OF 520/1 Betreff: Umweg entlang der Alten Niederräder Brücke Der Magistrat wird aufgefordert, dem Fuß- und Radverkehr eine kurze und zumutbare Umleitung entlang der Gleise zur Alten Niederräder Brücke anzubieten. Hierfür bietet sich das Gelände der Mainova an. Begründung: Seit Monaten ist der kurze Wegabschnitt Gutleutstraße - ehem. Druckwasserwerk gesperrt und damit keine Zufahrt mehr auf den Fuß- und Radweg entlang der Alten Niederräder Brücke mehr gegeben. Der Umweg bis zur Zanderstraße ist unzumutbar. Das Gelände der Mainova (Heizkraftwerk West) bietet sich als Umleitung an. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 1 am 07.10.2014, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage OF 520/1 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
Weiter lesenSicherstellung des Spielbetriebes auf dem Tennenplatz der TSG Niederrad
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.07.2014, OM 3367 entstanden aus Vorlage: OF 896/5 vom 18.07.2014 Betreff: Sicherstellung des Spielbetriebes auf dem Tennenplatz der TSG Niederrad Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass der Tennenplatz auf dem Sportgelände der TSG Niederrad in der Hahnstraße spätestens zum Winterspielbetrieb 2014/2015 in einem bespielbaren Zustand ist. Begründung: Der Tennenplatz auf dem Sportgelände der TSG Niederrad in der Hahnstraße befindet sich in einem mangelhaften Zustand. Bei Regen stehen Pfützen auf dem Platz, und dieser ist somit nicht oder nur sehr eingeschränkt nutzbar. Mit dem Sommerspielbetrieb 2014 findet ein Wechsel auf den Rasenplatz statt. Der Winterspielbetrieb hingegen findet wieder auf dem Tennenplatz statt. Daher ist dieser bis zum Beginn des Winterspielbetriebes 2014/2015 wieder in einen bespielbaren Zustand zu bringen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.10.2014, ST 1376 Auskunftsersuchen vom 03.06.2016, V 38 Aktenzeichen: 52 2
Umbaumaßnahmen am Knoten Sportfeld (II) hier: zusätzlicher Lärmschutz
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.07.2014, OM 3362 entstanden aus Vorlage: OF 882/5 vom 27.06.2014 Betreff: Umbaumaßnahmen am Knoten Sportfeld (II) hier: zusätzlicher Lärmschutz Vorgang: OM 1451/12 OBR 5 Der Magistrat wird gebeten, bei den weiteren Planungen der Umbaumaßnahmen am Knoten Sportfeld den Lärmschutz für die dort lebende Bevölkerung noch stärker zu berücksichtigen, indem 1. vor der Bauphase westlich und östlich der Bahntrasse vom Schwanheimer Ufer bis zur Goldsteinstraße eine Lärmschutzwand mit einer Mindesthöhe von 5,5 Metern und 2. nach der Bauphase westlich und östlich der Bahntrasse vom Schwanheimer Ufer bis zur Goldsteinstraße eine Lärmschutzwand mit einer Mindesthöhe von 5,5 Metern errichtet wird. Begründung: In der Ortsbeiratssitzung am Freitag, dem 11.05.2012, wurden die Umbaumaßnahmen am Knoten Sportfeld vorgestellt. Die Bürgerinnen und Bürger bemängelten, dass in einigen Punkten dem Lärmschutz nicht genügend Rechnung getragen worden sei. Der Ortsbeirat begrüßt die bisherigen Bemühungen der Stadt Frankfurt am Main, ist aber der Meinung, dass der Schutz der Bevölkerung noch optimiert werden kann. Zum Schutz der Bevölkerung bittet der Ortsbeirat den Magistrat, den bislang eingeplanten Schallschutz nochmals auf Optimierungsmöglichkeiten hin zu überprüfen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.08.2012, OM 1451 Stellungnahme des Magistrats vom 12.12.2014, ST 1532 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 5 am 28.11.2014, TO I, TOP 9 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 69
Einrichtung einer Tempo-50-Zone von der Niederräder Eisenbahnbrücke bis zur Deutschordenstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.07.2014, OF 887/5 Betreff: Einrichtung einer Tempo-50-Zone von der Niederräder Eisenbahnbrücke bis zur Deutschordenstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, am Niederräder Ufer von der Niederräder Eisenbahnbrücke bis zur Deutschordensstraße eine Tempo 50-Zone einzurichten Begründung: In dem Bereich der Niederräder Eisenbahnbrücke bis zur Deutschordensstraße ist derzeit eine Fahrgeschwindigkeit von 70 km/h erlaubt. In der näheren Umgebung dieses Straßenzuges befinden sich zwei Kindergärten. Deshalb sollte dort lediglich eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h zulässig sein. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 5 am 18.07.2014, TO I, TOP 50 Beschluss: Die Vorlage OF 887/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD (= Annahme)
Partei: SPD
Weiter lesenDauerhafte Lärmmessung in der Schwanheimer Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.05.2014, OF 834/5 Betreff: Dauerhafte Lärmmessung in der Schwanheimer Straße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, eine Messung der von der Fa. Schrott-Wetzel ausgehenden Lärmimissionen über einen längeren Zeitraum durchzuführen und zu prüfen, ob aufgrund der dabei festgestellten Ergebnisse die Betriebsgenehmigung für die Fa. Schrott Wetzel zu widerrufen oder zumindest so zu modifizieren ist, dass die im betroffenen Abschnitt der Schwanheimer Straße für die Anwohner auftretenden Lärmbelästigungen das nach der TA Lärm zulässige Maß nicht überschreiten. Begründung: Mit dem Beginn des Jahres 2014 hat die Fa. Schrott Wetzel auf der Niederrad gegenüberliegenden Mainuferseite den Betrieb aufgenommen. Verarbeitet wird dort Metallschrott. Der dadurch entstehende Lärm ist für die Anwohner in dem Wohngebiet auf der Niederräder Seite unerträglich. Es ist davon auszugehen, dass vor allen in der Zeit zwischen 6:00 Uhr und 7:00 Uhr die Vorgaben der TA Lärm für Lärmspitzen in reinen Wohngebieten deutlich überschritten werden. Sollte dies der Fall sein, ist eine Neubewertung der Betriebsgenehmigung der Fa. Schrott Wetzel vom Magistrat zwingend zu veranlassen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 5 am 13.06.2014, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 834/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 5 am 18.07.2014, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 834/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 5 am 12.09.2014, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 834/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 5 am 10.10.2014, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 834/5 wurde unter Hinweis auf den Tagesordnungspunkt 19. zurückgezogen.
Partei: SPD
Weiter lesenAusweisung der Mainfeldstraße als verkehrsberuhigten Bereich
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.05.2014, OM 3158 entstanden aus Vorlage: OF 822/5 vom 05.04.2014 Betreff: Ausweisung der Mainfeldstraße als verkehrsberuhigten Bereich Der Magistrat wird gebeten, die Mainfeldstraße als verkehrsberuhigten Bereich auszuweisen. Begründung: In der Mainfeldstraße gibt es nur eine Verkehrsfläche, die für Fußgänger und Fahrzeuge gleichermaßen eingerichtet ist. Da an dieser Straße Wassersportvereine und Kleingärten Anlieger sind, müssen sowohl Fußgänger als auch Fahrzeuge diese Straße passieren können. Bisher gab es in diesem Bereich sehr oft Anlass zu Ärger und Streit, weil die Straße sehr eng ist und die Auto- und Radfahrer recht wenig Rücksicht auf die Fußgänger genommen haben. Wenn die komplette Mainfeldstraße als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen wird, wären Fahrzeuge und Fußgänger gleichberechtigt und die Auto- und Radfahrer müssten sich an die Geschwindigkeitsbegrenzung halten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2014, ST 1071 Aktenzeichen: 32 1
Verkehrsregelung Schwanheimer Straße in Höhe des Haardtwaldplatzes
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.03.2014, OM 3037 entstanden aus Vorlage: OF 778/5 vom 03.02.2014 Betreff: Verkehrsregelung Schwanheimer Straße in Höhe des Haardtwaldplatzes Der Magistrat wird gebeten, 1. im Bereich Schwanheimer Straße/Haardtwaldplatz die sehr breite Schwanheimer Straße zwischen Trifelsstraße und Haardtwaldstraße für den Radverkehr in Richtung Osten freizugeben; 2. den Bereich Haardtwaldstraße, Trifelsstraße und das kurze Zwischenstück der Schwanheimer Straße zur Vereinheitlichung der Tempobeschilderung in die umliegende Tempo-30-Zone zu integrieren. Für den von der "Mainuferstraße" kommenden Kfz-Verkehr wird bereits vor der Einmündung in die Schwanheimer Straße das Verkehrszeichen Nr. 274.1 (Beginn einer Tempo-30-Zone) bzw. in der Gegenrichtung erst vor der Einmündung in das Niederräder Ufer das Verkehrszeichen Nr. 274.2 (Ende einer Tempo-30-Zone) aufgestellt. Begründung: Zu 1.: Zurzeit ist es für den Radverkehr nicht möglich, die Schwanheimer Straße von West nach Ost im Bereich des Haardtwaldplatzes zu befahren. Diese Verbindung ist jedoch für den Radverkehr aus Richtung Niederräder Brücke/Hahnstraße eine attraktive, ampelfreie Parallelverbindung mit wenig Kfz-Verkehr. Die Fahrbahnbreite ist mit ca. 6 Metern ausreichend für eine Freigabe in beide Richtungen. Zu 2.: Im angesprochenen Bereich gibt es auf kurzem Raum drei verschiedene Geschwindigkeitsregelungen: a) Tempo-30-Zone in der Schwanheimer Straße westlich und östlich des Haardtwaldplatzes, b) Tempo 50 im Bereich dazwischen und in der Zufahrt aus Richtung Mainufer sowie c) eine "runde 30" auf der Haardtwaldstraße und der Trifelsstraße. Da die beiden letztgenannten Straßen Wohnbebauung haben und an einen Spielplatz grenzen sowie zur Vereinheitlichung der Beschilderung, ist eine Tempo-30-Zone rund um den Platz sinnvoll. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.08.2014, ST 1018 Anregung an den Magistrat vom 21.04.2017, OM 1459 Antrag vom 03.11.2019, OF 1452/5 Anregung vom 22.11.2019, OA 501 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 5 am 18.07.2014, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1
Ideen
Keine Ideen gefunden.