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Meine Nachbarschaft: Niederräder Brücke

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Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrsregelung Schwanheimer Straße in Höhe des Haardtwaldplatzes

28.03.2014 · Aktualisiert: 24.02.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.03.2014, OM 3037 entstanden aus Vorlage: OF 778/5 vom 03.02.2014 Betreff: Verkehrsregelung Schwanheimer Straße in Höhe des Haardtwaldplatzes Der Magistrat wird gebeten, 1. im Bereich Schwanheimer Straße/Haardtwaldplatz die sehr breite Schwanheimer Straße zwischen Trifelsstraße und Haardtwaldstraße für den Radverkehr in Richtung Osten freizugeben; 2. den Bereich Haardtwaldstraße, Trifelsstraße und das kurze Zwischenstück der Schwanheimer Straße zur Vereinheitlichung der Tempobeschilderung in die umliegende Tempo-30-Zone zu integrieren. Für den von der "Mainuferstraße" kommenden Kfz-Verkehr wird bereits vor der Einmündung in die Schwanheimer Straße das Verkehrszeichen Nr. 274.1 (Beginn einer Tempo-30-Zone) bzw. in der Gegenrichtung erst vor der Einmündung in das Niederräder Ufer das Verkehrszeichen Nr. 274.2 (Ende einer Tempo-30-Zone) aufgestellt. Begründung: Zu 1.: Zurzeit ist es für den Radverkehr nicht möglich, die Schwanheimer Straße von West nach Ost im Bereich des Haardtwaldplatzes zu befahren. Diese Verbindung ist jedoch für den Radverkehr aus Richtung Niederräder Brücke/Hahnstraße eine attraktive, ampelfreie Parallelverbindung mit wenig Kfz-Verkehr. Die Fahrbahnbreite ist mit ca. 6 Metern ausreichend für eine Freigabe in beide Richtungen. Zu 2.: Im angesprochenen Bereich gibt es auf kurzem Raum drei verschiedene Geschwindigkeitsregelungen: a) Tempo-30-Zone in der Schwanheimer Straße westlich und östlich des Haardtwaldplatzes, b) Tempo 50 im Bereich dazwischen und in der Zufahrt aus Richtung Mainufer sowie c) eine "runde 30" auf der Haardtwaldstraße und der Trifelsstraße. Da die beiden letztgenannten Straßen Wohnbebauung haben und an einen Spielplatz grenzen sowie zur Vereinheitlichung der Beschilderung, ist eine Tempo-30-Zone rund um den Platz sinnvoll. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.08.2014, ST 1018 Anregung an den Magistrat vom 21.04.2017, OM 1459 Antrag vom 03.11.2019, OF 1452/5 Anregung vom 22.11.2019, OA 501 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 5 am 18.07.2014, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

B 40: Aufhebung der Geschwindigkeitsbegrenzung rückgängig machen

18.02.2014 · Aktualisiert: 02.10.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.02.2014, OM 2889 entstanden aus Vorlage: OF 936/6 vom 30.01.2014 Betreff: B 40: Aufhebung der Geschwindigkeitsbegrenzung rückgängig machen Der Magistrat wird gebeten, sich dafür einzusetzen, dass die Aufhebung der Geschwindigkeitsbegrenzung auf der B 40 rückgängig gemacht wird . Begründung: Der aus dem Amt geschiedene hessische Verkehrsminister Florian Rentsch (FDP) hat vor der Übergabe seiner Amtsgeschäfte noch schnell die Geschwindigkeitsbegrenzungen auf mehreren Teilabschnitten von Autobahnen und Bundesstraßen aufheben lassen. Unter anderem ist hier auch der Abschnitt der B 40 vom Schwanheimer Knoten bis zum Schwanheimer Ufer betroffen. Die bisherige Geschwindigkeitsbegrenzung hat sich an dieser Stelle bewährt. Daher gibt es keinen Grund, diese aufzuheben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2014, ST 690 Aktenzeichen: 32 1

OA (Anregung Ortsbeirat)

Lärmaktionsplan: Minderungsmaßnahmen für innerörtliche Straßen aufnehmen

27.08.2013 · Aktualisiert: 12.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung vom 27.08.2013, OA 409 entstanden aus Vorlage: OF 760/6 vom 12.08.2013 Betreff: Lärmaktionsplan: Minderungsmaßnahmen für innerörtliche Straßen aufnehmen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, in den vom Regierungspräsidium (RP) Darmstadt zu erstellenden nächsten Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, die nachfolgend aufgeführte Minderungsmaßnahme aufnehmen zu lassen: Tempo 30 auf innerörtlichen Straßen im Ortsbezirk 6, auf denen in der Lärmkartierung 2012 (siehe Website des Landes Hessen zur Umgebungslärmrichtlinie des Landes Hessen unter http://laerm.hessen.de/Main.html?role=default) Werte gemäß Lärmindizes LDEN/LNight von über 65 bzw. 55 dB(A) eingetragen sind. Dazu sind durch den Magistrat die betroffenen Straßenabschnitte zu ermitteln. Dort ist Tempo 30 als Lärmminderungsmaßnahme beim RP einzufordern. 1. Besonders hervorzuheben sind dabei folgende Straßen: Königsteiner Straße, Gotenstraße, Liederbacher Straße, Pfaffenwiese, Alt-Zeilsheim/West-Höchster Straße, Alt-Sossenheim/Westerbachstraße, Kurmainzer Straße, Sossenheimer Weg, Waldschulstraße, Espenstraße/Lärchenstraße, Mainzer Landstraße in Nied, Oeserstraße in Nied. 2. Auszunehmen sind jedoch folgende Straßen bzw. Straßenabschnitte, da sie entweder außerhalb der Bebauung verlaufen oder eine besondere Verkehrsleitfunktion haben, das heißt, sie nehmen Verkehr auf, der von anderen Straßen ferngehalten werden soll (z. B. aus Gründen der Entlastung der Anwohner vor dem Verkehr): Schwanheimer Ufer, Schwanheimer Brücke, Stroofstraße, Mainzer Landstraße von der Birminghamstraße stadtauswärts sowie ab Nied Kirche bis zur Bolongarostraße, Oeserstraße durch den Niedwald bis zum Römerhof, Schmalkaldener Straße, Hunsrückstraße von der Schmalkaldener Straße bis zur Silostraße, Silostraße, Pfaffenwiese von der Silostraße bis zum Ortsrand Zeilsheim, Hoechster-Farben-Straße. Auf den Straßen unter Ziffer 2. soll - dort, wo Wohnbevölkerung betroffen und dies möglich ist - durch alternative Maßnahmen, wie z. B. Lärmschutzwände, Lärmminderung erreicht werden. Hervorzuheben ist hier besonders die Straße Schwanheimer Ufer . Begründung: Im Laufe dieses Jahres wird der Lärmaktionsplan des Landes Hessen, der Teil der gesetzlich geregelten Lärmminderungsplanung (§ 47 BImSchG) ist, aktualisiert. Grundlage für die Erstellung des Lärmaktionsplans sind strategische Lärmkarten (Kartierungen), in denen die Belastungswerte dargestellt werden. Die Lärmkarten sind mittlerweile erstellt und stehen jedem Bürger im Internet zur Verfügung (Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie: www.hlug.de; direkter Link: http://laerm.hessen.de/Main.html?role=default). Werden aufgrund der Darstellung in den Lärmkarten bestimmte Belastungswerte überschritten, sind die Behörden verpflichtet, im Lärmaktionsplan entsprechende Minderungsmaßnahmen festzulegen. In der Endversion des Lärmaktionsplans, Stufe 1, veröffentlicht am 15.11.2010, heißt es im Abschnitt "Grundlagen der Lärmaktionsplanung" auf Seite 41: "In der ersten Stufe der Lärmaktionsplanung werden zunächst für alle Lärmkonfliktpunkte (LDEN/LNight > 70/60 dB(A)) Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung erarbeitet. Im Lärmaktionsplan der Stufe 2 werden zusätzlich Maßnahmen für die Lärmbelastungspunkte (LDEN/LNight > 65/55 dB(A)) entwickelt." Der Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, stellt die in Durchführung befindlichen und für die nächsten Jahre geplanten Lärmminderungsmaßnahmen im Straßenbereich vor. Der Lärmaktionsplan bildet darüber hinaus die Grundlage, auf deren Basis die zuständigen Behörden weitere Lärmminderungsmaßnahmen, wie z. B. Geschwindigkeitsreduzierungen, prüfen und ergreifen können. Zuständige Behörde für die Aufstellung von Lärmaktionsplänen ist in Hessen das "örtlich" zuständige Regierungspräsidium. Hinsichtlich der Region Frankfurt am Main wird somit die Aufgabe der Lärmminderungsplanung durch das Regierungspräsidium Darmstadt wahrgenommen. Die Kommunen werden vom RP aufgefordert, "Konfliktpunkte" zu definieren sowie entsprechende Minderungsmaßnahmen auszuarbeiten und an das RP weiterzuleiten. Minderungsmaßnahmen und Vorschläge bezüglich der Lärmaktionsplanung, die von einer Kommune stammen, haben wesentlich höheres Gewicht als Einwendungen bzw. Anregungen, die durch Einzelpersonen (Öffentlichkeit) an das RP herangetragen werden. Entscheidend ist, dass dem RP die "gewünschten" Minderungsmaßnahmen rechtzeitig vor der Erstellung des Entwurfs vorliegen. Die Chance, dass Einwendungen und Anregungen, die erst nach der Veröffentlichung des Entwurfs an das RP eingereicht werden, dann später doch noch in der Endversion des Lärmaktionsplans aufgeführt werden, ist sehr gering. Diese Anregungen landen in einem "unbedeutenden" Anhang und werden eigentlich nicht wirklich "ernst" genommen gemäß dem Motto: "Die Öffentlichkeit hatte die gesetzlich geregelte Möglichkeit, Anregungen und Einwendungen vorzutragen." Deshalb ist es wichtig und sinnvoll, schon jetzt den Magistrat aufzufordern, für den Ortsbezirk 6 bestimmte Minderungsmaßnahmen als notwendige lärmmindernde Maßnahmen für den Lärmaktionsplan des Landes Hessen einzufordern. Der Straßenverkehr und die damit verbundene Lärmbelastung hat in den letzten Jahren extrem zugenommen. Damit ist eine zunehmende Gesundheitsgefährdung der Anwohner verbunden. Tempo 30 reduziert den Straßenlärm erheblich (vgl. auch Vortrag von Prof. Dr. Spessert von der FH Jena im Ortsbeirat 6). Tempo 30 ist darüber hinaus eine kostengünstige und schnell umsetzbare Maßnahme. Neben dem positiven Einfluss auf die Verkehrssicherheit wird eine Tempo 30-Anordnung in den genannten Straßen aufgrund der örtlichen Gegebenheiten zu einem besseren Verkehrsfluss führen. Somit stellt eine Tempo 30-Anordnung in diesen Straßen auch keinen Nachteil für die Verkehrsinteressen der Nutzer dar. Auch die Belange des Wirtschaftsverkehrs werden nicht eingeschränkt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2014, ST 46 Antrag vom 27.02.2014, OF 953/6 Anregung an den Magistrat vom 18.03.2014, OM 2952 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Umwelt und Sport Verkehrsausschuss Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 04.09.2013 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 26.09.2013, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 409 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Ablehnung) 23. Sitzung des Verkehrsausschusses am 01.10.2013, TO I, TOP 34 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 409 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Ablehnung) Piraten (= Annahme) 13. Sitzung der KAV am 28.10.2013, TO II, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OA 409 wird abgelehnt. Beschlussausfertigung(en): § 3713, 23. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport vom 26.09.2013 Aktenzeichen: 79 3

OF (Antrag Ortsbeirat)

Verkehrsinseln Schwanheim

07.08.2013 · Aktualisiert: 04.09.2013

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.08.2013, OF 777/6 Betreff: Verkehrsinseln Schwanheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten bis zu 10.000 Euro aus dem Budget des Ortsbeirats 6 für die Umgestaltung der drei Verkehrsinseln, die sich im Kreuzungsbereich Geisenheimer Straße und Schwanheimer Ufer befinden, zu verwenden. Im Rahmen dieser Umgestaltungsarbeiten sollen die Verkehrsinseln neu begrünt und bepflanzt (entsprechend dem Ortseingang von Goldstein) werden, so dass der Ortseingang zu Schwanheim aufgewertet wird. Die derzeit dort befindlichen Gräser sollen entfernt werden. Begründung: Der oben genannte Kreuzungsbereich ist die Zufahrt von der Schwanheimer Uferstraße nach Schwanheim und hat somit eine große Bedeutung für die Attraktivität des Stadtteils. Es ist deshalb wünschenswert, wenn dieser Bereich durch entsprechende Maßnahmen aufgewertet wird. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 6 am 27.08.2013, TO I, TOP 31 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 175 2013 Die Vorlage OF 777/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU und SPD gegen GRÜNE, LINKE., FREIE WÄHLER und REP (= Ablehnung) bei Enthaltung FDP

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Aufstellen von Bänken im Hof der Salzmannschule

28.06.2013 · Aktualisiert: 03.07.2013

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.06.2013, OF 639/5 Betreff: Aufstellen von Bänken im Hof der Salzmannschule Der Ortsbeirat beauftragt den Magistrat, zusätzlich 5 Bänke in den beiden Schulhöfen der Salzmannschule aufstellen zu lassen. Hiervon sollen drei Bänke im Schulhof der Außenstelle in der Goldsteinstraße und zwei Bänke im Schulhof der Hauptstelle in der Schwanheimer Straße aufgestellt werden. Diese Maßnahme ist aus dem Ortsbeiratsbudget zu finanzieren und gilt bis zu einem Höchstbetrag von 4.000 Euro. Begründung: Die Schülerinnen und Schüler der Salzmannschule wünschen sich schon seit Längerem zusätzliche Bänke für die beiden Schulhöfe. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 5 am 28.06.2013, TO I, TOP 53 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 174 2013 Die Vorlage OF 639/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, GRÜNE, SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schwanheimer Ufer/Friedhof Schwanheim

18.06.2013 · Aktualisiert: 03.06.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.06.2013, OM 2272 entstanden aus Vorlage: OF 756/6 vom 18.06.2013 Betreff: Schwanheimer Ufer/Friedhof Schwanheim Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen, die im Rahmen des Ortstermins am 13. Mai 2013 in Schwanheim mit Vertretern des Straßenverkehrsamtes, des Amtes für Straßenbau und Erschließung und des Grünflächenamtes besprochen wurden, bei der Umgestaltung der Straße Schwanheimer Ufer im Bereich der Schwanheimer Brücke zu berücksichtigen und umzusetzen: Die Verschränkung auf eine Fahrspur sollte bereits nach dem Fußgängerüberweg in Höhe des Schwanheimer Friedhofs erfolgen und nicht, wie in den aktuellen Plänen vorgesehen, unter der Schwanheimer Brücke. Dadurch wäre es möglich, im Bereich des Schwanheimer Friedhofs den Bürgersteig bis zur Einmündung zum Friedhof zu verlängern (diese Einmündung soll erhalten bleiben). Ferner könnten weitere Parkplätze für den Friedhof und für das Gewerbegebiet entstehen. Begründung: Im Rahmen der Erschließung des neuen Gewerbegebiets in Schwanheim ist beabsichtigt, die Fahrbahn im Bereich der Schwanheimer Brücke auf eine Fahrspur zu reduzieren. Um nun eine Verlängerung des Fußweges zu ermöglichen, müsste ein Teil der Fahrbahn benutzt werden, sodass nach dem Fußgängerüberweg am Schwanheimer Friedhof bereits mit der Verschränkung auf eine Fahrspur begonnen werden müsste, was aus Sicht der Ämter auch möglich ist. Mit dieser Maßnahme könnte der Weg verlängert werden, sodass Fußgänger ohne Hindernis zum Haupteingang des Friedhofs und zum Main gelangen könnten. Ferner könnten weitere Parkplätze für die Friedhofsbesucher und für das Gewerbegebiet entstehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.09.2013, ST 1435 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Umbau Knoten Sportfeld

24.05.2013 · Aktualisiert: 10.06.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.05.2013, OM 2264 entstanden aus Vorlage: OF 608/5 vom 08.05.2013 Betreff: Umbau Knoten Sportfeld Der Magistrat wird gebeten, im Zuge des Planfeststellungsverfahrens "Umbau Knoten Sportfeld, 2. Ausbaustufe" folgende Änderungen zu erwirken: 1. Verkürzung der Zeit zwischen Abriss der bestehenden und Bau der neuen Lärmschutzwand in Höhe des Paul-Gerhardt-Rings; 2. Alle Grundstücke westlich der Bahnlinie im Bereich der Bebauungspläne Nr. 885 - Hahnstraße und Nr. 872 - Lyoner Straße sollen dahin gehend überprüft werden, ob sie in den Planfeststellungsunterlagen hinsichtlich der zukünftigen Bebauung korrekt in die Lärmberechnung eingeflossen sind; 3. Bau eines barrierefreien Fuß- und Radweges entlang der neuen Mainbrücke. Dieser Weg soll über das Gelände des Alten Bahnhofs entlang der Donnersbergstraße direkt bis zur Goldsteinstraße geführt werden, aber auch einen barrierefreien Zugang zum Niederräder Ufer vorsehen; 4. Zwischen Goldsteinstraße und Adolf-Miersch-Straße wird entlang der Bahnlinie im Zuge der Bauarbeiten eine Baustraße errichtet. Diese Straße soll nach Abschluss der Arbeiten als Fuß- und Radweg erhalten bleiben und entsprechend hergerichtet werden; 5. Der Fuß- und Radweg über die Golfstraße soll ausreichend große Kurvenradien vorsehen, die das zügige Befahren auch durch Radfahrer erlaubt; 6. Die Verschwenkung des Europaradweges entlang des Mains soll entsprechend der Bedeutung dieses überregionalen Weges so großzügig bemessen werden, dass auch für schnelle Radreisende keine Langsamfahrstelle entsteht. Begründung: Zu 1.: Zwischen Abriss und Neuerrichtung des Lärmschutzes ist ein Zeitverlauf von drei Jahren geplant. Das ist zu lang, da direkt an der Bahnlinie Wohnhäuser stehen. Zu 2.: Der Lärmschutz ist offenbar nicht aufgrund der zukünftig geplanten Bebauung berechnet worden. Zu 3.: Es ist nicht vermittelbar, dass über den Main mit Millionenaufwand eine neue Brücke gebaut wird, aber an dieser Stelle noch immer die barrierefreie Querung für Fußgänger und Radfahrer fehlt. Die Donnersbergstraße als Wegeverbindung von der Goldsteinstraße zum Alten Bahnhof soll erhalten bleiben und zur Mainbrücke fortgesetzt werden. Zu 4.: Es fehlt eine direkte Fuß- und Radwegverbindung von der S-Bahn-Station "Niederrad" zur Goldsteinstraße. Da im Zuge der Bauarbeiten ohnehin eine Baustraße errichtet wird, wäre es unsinnig, diese wieder zurückzubauen. Zu 5.: In den Planungsunterlagen ist der Weg über die Golfstraße mit sehr engen Kurvenradien eingezeichnet. Hier sind für einen zeitgemäßen Fuß- und Radweg ausreichende Kurvenradien vorzusehen. Zu 6.: Der Stützpfeiler für die Vorlandbrücke soll auf dem jetzigen Europaradweg errichtet werden. Die Verschwenkung des Fuß- und Radweges soll an dieser Stelle mit ausreichender Breite und großzügigen Kurvenradien erfolgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.09.2013, ST 1421 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 69

OF (Antrag Ortsbeirat)

Erhalt des .Niederräder Ufers" als Durchgangsstraße

08.04.2013 · Aktualisiert: 29.05.2013

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.04.2013, OF 609/5 Betreff: Erhalt des "Niederräder Ufers" als Durchgangsstraße Der Ortsbeirat 5 forciert den Magistrat auf, unabhängig von der Neugestaltung des Wohnviertels "Im Mainfeld" das "Niederräder Ufer" als Durchgangsstraße zu erhalten. Begründung: Die Präsentation zur Siedlung "Im Mainfeld" im Ortsbeirat deutet darauf hin, daß der Magistrat im Zuge der Neuplanung des Areals die Straße "Niederräder Ufer" verengen und in ihrer verkehrlichen Relevanz reduzieren möchte. Das "Niederräder Ufer" wird jedoch dringend als Durchgangsstraße für den Verkehr nach Sachsenhausen bzw. Goldstein/Schwanheim benötigt. Reduziert man die Leistungsfähigkeit des "Niederräder Ufers" als Durchgangsstraße, so würde dies den Autoverkehr in das Wohnviertel hineinverlagem. Das "Niederräder Ufer" muß deshalb als Durchgangsstraße erhalten bleiben Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 5 am 24.05.2013, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage OF 609/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE und FAG gegen SPD, FDP und FREIE WÄHLER (= Annahme)

Partei: FDP

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Hundeauslauf in Niederrad

28.09.2012 · Aktualisiert: 03.02.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.09.2012, OM 1596 entstanden aus Vorlage: OF 399/5 vom 08.09.2012 Betreff: Hundeauslauf in Niederrad Der Magistrat wird gebeten, den Hundeauslauf in Niederrad, im Dreieck zwischen Mainfeldstraße, Im Mainfeld und Niederräder Ufer gelegen, durch einen Zaun rund um das Gelände abzusichern. Begründung: Der Hundeauslauf ist zurzeit nur eingeschränkt nutzbar, da er keine Umzäunung hat und sich im Dreieck von drei Straßen befindet, von denen eine stark befahren ist. Wenn ein Hund von der Leine gelassen wird und frei läuft, kann es sein, dass der Hund sehr rasch auf eine der angrenzenden Straßen gerät, etwa auf das Niederräder Ufer. Dort besteht sowohl für den Hund als auch für die dort fahrenden Pkw Gefahr. Die Hundeauslauffläche wird deshalb von den Hundebesitzern, die sich der Gefahr bewusst sind, kaum angenommen. Ein Zaun rund um das Gelände würde dieses Problem kostengünstig und einfach lösen und den Hundeauslauf nutzbar machen. Das Beispiel im Grüneburgpark zeigt, dass diese Flächen intensiv und gerne genutzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.01.2013, ST 16 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 67 0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Sportanlagen im Lyoner Viertel

29.07.2012 · Aktualisiert: 29.08.2012

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.07.2012, OF 352/5 Betreff: Sportanlagen im Lyoner Viertel Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, inwieweit die Sporteinrichtungen Hahnstraße und die Reitanlagen von der Bebauung des Lyoner Viertels betroffen sind. Begründung: Das Gebiet der Sportanlagen ist in der Planung für das Neubaugebiet miteinbezogen. Diese Sportanlagen sind für die Wohnqualität sowohl der Niederräder Bürgerinnen und Bürger als auch für die Bewohnerinnen und Bewohner des Neubaugebietes sehr wichtig. Eine Einschränkung für die Vereine und die Bürgerinnen und Bürger wäre ein Verlust der Lebensqualität. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 5 am 24.08.2012, TO I, TOP 19 Beschluss: Auskunftsersuchen V 465 2012 Die Vorlage OF 352/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Geisenheimer Straße

24.04.2012 · Aktualisiert: 22.05.2012

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.04.2012, OF 379/6 Betreff: Geisenheimer Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt bis zu Euro 5.000,- aus dem Budget des Ortsbeirats 6 für die Neugestaltung von drei Grünflächen im Kreuzungsbereich Geisenheimer Straße und Mauritiusstraße (z.B. Bepflanzung mit Rosen), zu verwenden (Markierte Flächen in der Anlage). Begründung: Der vorgenannte Kreuzungsbereich ist ein als Ortseingang von Schwanheim von zentraler Bedeutung. Um diesen Eingang entsprechend aufzuwerten, beabsichtigt der Ortsbeirat die in der Anlage markierten Grünflächen neu zu gestalten, z.B. durch Pflanzung von Rosen oder ähnlichen Blumen. Die Grünflächen im Kreuzungsbereich Geisenheimer Straße und Schwanheimer Ufer wurden bereits vom Grünflächenamt neu angelegt, so dass hinsichtlich einer weiteren Neugestaltung in diesem Bereich derzeit nicht nachgedacht werden muss. Hier ist erst die Entwicklung abzuwarten. Anlage 1 (ca. 384 KB) Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 6 am 15.05.2012, TO I, TOP 16 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 90 2012 Die Vorlage OF 379/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sicherheit auf dem Fuß- und Radweg am Mainufer in Höhe Bürostadt

17.02.2012 · Aktualisiert: 13.11.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.02.2012, OM 923 entstanden aus Vorlage: OF 196/5 vom 02.01.2012 Betreff: Sicherheit auf dem Fuß- und Radweg am Mainufer in Höhe Bürostadt Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass zur Erhöhung der Sicherheit bei Dunkelheit für die Fußgänger und Radfahrer auf dem gemeinsamen Mainuferweg im Bereich Bürostadt, zwischen Einmündung Lyoner Straße und Autobahnbrücke, folgende Maßnahmen durchgeführt werden: 1. Installierung von Sichtblenden an den Leitplanken, zum Beispiel in Form von Lamellen; 2. Markierung von reflektierenden Begrenzungsstreifen. Begründung: Der gemeinsame Fuß- und Radweg ist in dem im Antragstenor genannten Bereich relativ schlecht beleuchtet und befindet sich auf gleichem Höhenniveau mit dem stark befahrenen Schwanheimer Ufer. Aufgrund dessen werden die sich auf diesem Weg befindlichen Verkehrsteilnehmer sehr stark vom Autoverkehr geblendet. Es besteht ein hohes Unfallrisiko, da Fußgänger (und Radfahrer ohne Licht) von entgegenkommenden Radfahrern erst sehr spät gesehen werden. Durch die Installation eines Blendschutzes wie zum Beispiel Lamellen, wie an Autobahnen üblich, würde der abrupte Wechsel der Hell- und Dunkelphasen gemindert. Ergänzend können zwei weiße Begrenzungslinien kostengünstig weiteren Sicherheitsgewinn bewirken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.05.2012, ST 738 Aktenzeichen: 66 2

OF (Antrag Ortsbeirat)

Stichweg von der Mainfeldstraße zum Main

01.01.2012 · Aktualisiert: 25.01.2012

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.01.2012, OF 193/5 Betreff: Stichweg von der Mainfeldstraße zum Main Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, 1. wie hoch die Kosten für die Erstellung des Weges sind, 2. wie lange die geplante Nutzungsdauer bis zur ersten Instandsetzung des Weges ist, 3. wer die Pflege des Weges übernimmt, 4. inwieweit eine Zusicherung seitens der Stadt Frankfurt am Mai an den Verein erfolgt, den Weg jeden Abend zu vers chließen. Begründung: Im Zusammenhang mit dem Bau des Stichweges von der Mainfeldstraße zum Main haben sich für die Mitglieder der Sport- und Kulturgemeinschaft Frankfurt am Main e.V. die folgenden Fragen ergeben. Da dem Ortsbeirat hierüber keine Zahlen und Fakten vorliegen, bittet er den Magistrat um Beantwortung der Fragen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 5 am 20.01.2012, TO I, TOP 19 Beschluss: Auskunftsersuchen V 241 2012 Die Vorlage OF 193/5 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass Ziffer 4. im Antragstenor ersatzlos gestrichen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat)

.Ehrenrunden. um den Kinderspielplatz: Wann kommt die Änderung der Einbahnstraßenregelung am Haardtwaldplatz?

05.08.2011 · Aktualisiert: 26.08.2011

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.08.2011, OF 68/5 Betreff: "Ehrenrunden" um den Kinderspielplatz: Wann kommt die Änderung der Einbahnstraßenregelung am Haardtwaldplatz? Seit einigen Monaten ist nun die Bereichswache Niederrad in Betrieb. Die Ausfahrten der Rettungsfahrzeuge, vor allem des Malteser Hilfsdienstes, mit Blaulicht und Martinshorn rund um den Haardtwaldplatz finden genauso statt - wie im Vorfeld befürchtet wurde! Bei der Vorstellung vor dem Ortsbeirat im Januar 2010 wurde dieses Szenario noch bestritten - ebenso in der ST699 aus 2010, in der die Aufhebung der Einbahnstraßenregelung für den kurzen Abschnitt auf der Schwanheimer Straße angekündigt wurde: Zitat: "Feuerwehreinsätze werden von der neuen Feuerwache Niederrad über eine neue Ausfahrt direkt auf das Niederräder Ufer abgewickelt. Sollte diese Ausfahrt wi-der Erwarten nicht zur Verfügung stehen, können Einsatzfahrzeuge unter Inanspruch-nahme ihrer Sonderrechte die Schwanheimer Straße auch gegen die Einbahnstraßen-richtung befahren, um zum Niederräder Ufer zu gelangen. (. ) Gleichwohl hat der Magistrat(. ), die Absicht, den Zweirichtungsverkehr in der Schwanheimer Straße zwischen Trifelsstraße und Haardtwaldstraße zu ermöglichen (...)" Vor dem Hintergrund dieser ST und den reellen Erfahrungen sowie der Tatsache, dass sich ein Kinderspielplatz im Zentrum der "Rettungsdienstehrenrunden" befindet, bittet der Ortsbeirat den Magistrat zu klären, wann konkret mit der Einrichtung des Zweirichtungs-verkehrs in diesem Abschnitt der Schwanheimer Straße zu rechnen ist. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 5 am 19.08.2011, TO I, TOP 29 Beschluss: Auskunftsersuchen V 89 2011 Die Vorlage OF 68/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrssituation Rheinlandstraße/Zur Frankenfurt

31.05.2011 · Aktualisiert: 07.01.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 31.05.2011, OM 95 entstanden aus Vorlage: OF 40/6 vom 14.05.2011 Betreff: Verkehrssituation Rheinlandstraße/Zur Frankenfurt Der Magistrat wird gebeten, die im Kreuzungsbereich Rheinlandstraße/Zur Frankenfurt befindliche Auffahrtsmöglichkeit für Fahrradfahrer in Richtung Schwanheimer Ufer so zu versetzen, dass Radfahrer möglichst gerade auf den westlichen Fahrradweg (Rheinlandstraße Richtung Kreisel) auffahren können. Begründung: Derzeit befindet sich die Auffahrtsmöglichkeit auf den westlichen Fahrradweg auf Höhe der in der Fahrbahnmitte ausgewiesenen Parkplätze und zwar in Richtung Kreisel, sodass die Fahrradfahrer, die aus der Straße "Zur Frankenfurt" kommen und an der Rheinlandstraße links Richtung Kreisel abbiegen wollen, erst links in die Rheinlandstraße abbiegen müssen, um dann scharf rechts auf den Fahrradweg zu gelangen, wobei sofort wieder links bzw. rechts eingelenkt werden muss. Besonders für ältere Fahrradfahrer ist der gesamte Abbiegevorgang aufgrund der engen Kurven sehr schwierig. Es bietet sich deshalb an, diese Auffahrtsmöglichkeit in Richtung Schwanheimer Ufer zu versetzen, damit Fahrradfahrer auf den Fahrradweg geführt werden, ohne im Kreuzungsbereich erst nach links abbiegen zu müssen. Dies würde die Gefahrenlage beim Linksabbiegen für Fahrradfahrer und Autofahrer erheblich entschärfen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.08.2011, ST 899 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schließdienst Licht- und Luftbad Niederrad

27.05.2011 · Aktualisiert: 10.02.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.05.2011, OM 76 entstanden aus Vorlage: OF 52/5 vom 25.05.2011 Betreff: Schließdienst Licht- und Luftbad Niederrad Der Magistrat wird gebeten, das Gelände "Niederräder Ufer" und "Licht- und Luftbad", in der Zeit von 09.00 Uhr bis zum Einbruch der Dunkelheit, an 365 Tagen im Jahr zu öffnen und in der Nacht durch einen Schließdienst abschließen zu lassen. Begründung: Das "Licht- und Luftbad" ist nun dem Gelände "Niederräder Ufer" sehr schön angeschlossen und bildet eine Einheit. Die Bürger können in Zukunft das gesamte südliche Mainufer bis zum "Licht- und Luftbad" begehen und ihre Freizeit dort verbringen. Da dieses Stück Mainufer mit dem "Licht- und Luftbad" endet und im sogenannten LiLu keine Beleuchtung vorhanden ist, ist es erforderlich, nach Einbruch der Dunkelheit dieses Gelände abzuschließen, um Vandalismus und evtl. Gefahren und/oder Straftaten zu verhindern. Dazu müsste die gesamte Halbinsel neben dem bereits vorgesehenen Zaun (1,2 Meter hoch) durch Tore an den jeweiligen Zugängen abschließbar gestaltet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.08.2011, ST 931 Aktenzeichen: 51

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mehr Licht in Niederrad

18.02.2011 · Aktualisiert: 02.03.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.02.2011, OM 5044 entstanden aus Vorlage: OF 1256/5 vom 14.02.2011 Betreff: Mehr Licht in Niederrad Der Magistrat wird gebeten, 1. den Weg zwischen den Straßenbahnschienen und dem Haardtwaldspielplatz und 2. die Mainfeldstraße vom Wassersportclub in Richtung Tankstelle mit einer angemessenen Straßenbeleuchtung auszustatten. Begründung: Zu 1: Der offizielle Weg zwischen den Straßenbahnschienen und dem Haardtwaldspielplatz ist ohnehin in einem sehr schlechten Zustand und wird von den Bürgern sehr stark frequentiert. In dunkler Jahreszeit und nachts befindet sich dieser Weg völlig im Dunkeln. Zu 2: Die Mainfeldstraße muss nahtlos gut beleuchtet sein, da sie größtenteils für Fußgänger sehr unübersichtlich ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.04.2011, ST 607 Aktenzeichen: 91 52

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Einrichten von Parkbuchten in der Schwanheimer Straße

29.10.2010 · Aktualisiert: 06.01.2012

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.10.2010, OM 4716 entstanden aus Vorlage: OF 1171/5 vom 06.10.2010 Betreff: Einrichten von Parkbuchten in der Schwanheimer Straße Der Magistrat wird gebeten, in der Schwanheimer Straße auf der Nordseite Parkbuchten einzurichten, die das Parken auf dem Bürgersteig vorgeben. Begründung: Die Straße ist leider zu eng für beidseitiges Parken, sodass die Müllabfuhr oft nicht durchfahren kann, und die Feuerwehr hätte im Ernstfall auch keine Chance, an den Brandort zu kommen. Wenn die Pkws auf der Nordseite auf dem Bürgersteig parken würden, wäre das Problem gelöst. Die Müllabfuhr und die Feuerwehr könnten problemlos ihr Ziel anfahren und die Bürgerinnen und Bürger den Bürgersteig auf der anderen Straßenseite nutzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2011, ST 292 Aktenzeichen: 66 3

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mülldetektive/Überwachung der kleinen Grünanlage am westlich Ende der Schwanheimer Uferstraße

17.08.2010 · Aktualisiert: 10.01.2012

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.08.2010, OM 4388 entstanden aus Vorlage: OF 1530/6 vom 30.07.2010 Betreff: Mülldetektive/Überwachung der kleinen Grünanlage am westlich Ende der Schwanheimer Uferstraße Der Magistrat wird gebeten, am westlichen Ende der Schwanheimer Uferstraße Mülldetektive einzusetzen oder eine andere Form der Überwachung zum Schutz der Grünfläche vor Vermüllung durchzuführen. Begründung: Vor einigen Jahren wurde am westlichen Ende der Straße Schwanheimer Ufer (Zugang zum Schwanheimer Unterfeld) aus einer unansehnlichen Fläche eine attraktive Grünfläche hergerichtet. Viele Bürgerinnen und Bürger waren erfreut über diese Änderung. Leider liegt die Grünanlage besonders nach den Wochenenden voller Abfälle und Sperrmüll. Hier ist ein richtiger Schwerpunkt illegaler Müllentsorgung entstanden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.11.2010, ST 1439 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Beschilderung des Kobelt-Zoos in Schwanheim

15.06.2010 · Aktualisiert: 06.06.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.06.2010, OM 4305 entstanden aus Vorlage: OF 1491/6 vom 31.05.2010 Betreff: Beschilderung des Kobelt-Zoos in Schwanheim Der Magistrat wird gebeten, 1. nach Rücksprache mit dem Ortsbeirat an den Zufahrtsstraßen nach Schwanheim (Schwanheimer Uferstraße, Schwanheimer Bahnstraße) an geeigneten Stellen Hinweisschilder zum Kobelt-Zoo aufzustellen; 2. zu prüfen und zu berichten, ob dem Grundstück, auf dem sich der Zoo befindet, eine Hausnummer zugeordnet werden kann. Begründung: Der Kobelt-Zoo in Schwanheim ist ein beliebter Ausflugsort für Familien mit Kindern bis weit über die Stadtgrenzen von Frankfurt hinaus. Es ist von den Besuchern immer wieder zu hören, dass man den Zoo sehr schlecht findet, da keine Beschilderung vorhanden ist. Auch per Navigationsgerät ist der Zoo nicht zu finden, da das Grundstück keine eigene Hausnummer hat. Gibt man nun als Auswärtiger die Bahnstraße an, so ist das Ziel auch bereits in der Nähe des Frankfurter Flughafens erreicht. Der Kobelt-Zoo wird auf den Internetseiten der Stadt Frankfurt als Ausflugsziel vorgestellt, kann aber nur durch Ortskundige gefunden werden, denn selbst wenn man den Hinweisen auf der Homepage der Stadt Frankfurt folgt, wird man nicht unbedingt den Eingang finden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.08.2010, ST 1158 Aktenzeichen: 66 7

OA (Anregung Ortsbeirat)

Rampen am Schwanheimer Ufer und der Auffahrt zur Bundesautobahn A 5 Vortrag des Magistrats vom 19.03.2010, M 46

11.06.2010 · Aktualisiert: 19.01.2012

S A C H S T A N D : Anregung vom 11.06.2010, OA 1133 entstanden aus Vorlage: OF 1083/5 vom 08.06.2010 Betreff: Rampen am Schwanheimer Ufer und der Auffahrt zur Bundesautobahn A 5 Vortrag des Magistrats vom 19.03.2010, M 46 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Bauwerke mit den laufenden Nummern 55 und 56 (interne Bw-Nr. 43 n und 43 o) in der Weise zu sanieren, dass sie nach Möglichkeit barrierefrei gestaltet werden. Sollte dies aus technischen Gründen nicht möglich sein, sollte die Gestaltung auf jeden Fall stufenlos erfolgen, auch wenn die Steigung mehr als 6 Prozent betragen sollte. Begründung: In den oben genannten Rampenbauwerken sind momentan einzelne Stufen integriert, die allen Passanten, die Gegenstände mit sich führen, ob Fahrräder, Kinderwagen, Rollator oder Rollstuhl, die Nutzung der Brücken erheblich erschweren oder gar unmöglich machen. Eine barrierefreie Gestaltung mittels Rampen mit 6 Prozent Steigung ist auf jeden Fall anzustreben. Sollte dies aus technischen Gründen (verfügbare Fläche) nicht möglich sein, sollte dennoch eine stufenlose Rampe realisiert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 19.03.2010, M 46 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Versandpaket: 16.06.2010 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Verkehrsausschusses am 22.06.2010, TO I, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage M 46 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage NR 1817 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage NR 1832 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage NR 1856 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 5. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage NR 1860 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 6. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage NR 1861 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 7. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage NR 1868 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 8. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 1115 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 9. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 1116 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 10. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 1117 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 11. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 1130 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 12. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 1132 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 13. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 1133 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 14. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 1135 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 15. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 1136 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 10. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 11. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 12. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 13. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 14. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 15. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 29.06.2010, TO I, TOP 17 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 46 wird unter Berücksichtigung der Vorlagen NR 1911, OA 1115, OA 1130 und OA 1133 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1817 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1832 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage NR 1856 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage NR 1860 wird abgelehnt. 6. Der Vorlage NR 1861 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 7. Die Vorlage NR 1868 wird abgelehnt. 8. Der Vorlage NR 1911 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 9. Der Vorlage OA 1115 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 10. Die Vorlage OA 1116 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 11. Die Vorlage OA 1117 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 12. Der Vorlage OA 1130 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 13. Die Vorlage OA 1132 wird abgelehnt. 14. Der Vorlage OA 1133 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 15. Die Vorlage OA 1135 wird abgelehnt. 16. Die Vorlage OA 1136 wird abgelehnt. 17. Die Vorlage OA 1153 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, FAG und FREIE WÄHLER (= Ablehnung); LINKE. (= Votum im Plenum) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG und FREIE WÄHLER (= Annahme) zu 3. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 4. a) Ziffer 1.: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG und FREIE WÄHLER (= Annahme) b) Ziffern 2. bis 4.: CDU, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE. und FAG (= Annahme) zu 5. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG und FREIE WÄHLER (= Annahme) zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 7. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG und FREIE WÄHLER (= Annahme) zu 8. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und FAG (= Ablehnung) sowie FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung) zu 9. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD (= vereinfachtes Verfahren) und LINKE. (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FAG (= Annahme im Rahmen NR 1860); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 10. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE. (= Prüfung und Berichterstattung) und FAG (= Annahme im Rahmen NR 1860); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 11. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE. und FAG (= Ablehnung); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 12. CDU, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen SPD, FAG und FREIE WÄHLER (= Ablehnung) zu 13. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG und FREIE WÄHLER (= Annahme) zu 14. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und FREIE WÄHLER gegen LINKE. (= vereinfachtes Verfahren) zu 15. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG und FREIE WÄHLER (= Annahme) zu 16. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG und FREIE WÄHLER (= Annahme) zu 17. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD (= vereinfachtes Verfahren), LINKE. und FAG (= Ablehnung) sowie FREIE WÄHLER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: REP (M 46, OA 1117, OA 1130 und OA 1153 = Ablehnung, NR 1817, NR 1832, NR 1856, NR 1860, NR 1861, NR 1868, OA 1132, OA 1133, OA 1135 und OA 1136 = Annahme, OA 1115 und OA 1116 = Prüfung und Berichterstattung) NPD (M 46, NR 1911, OA 1116, OA 1130 und OA 1153 = Ablehnung, NR 1856, NR 1860, NR 1861, NR 1868, OA 1132, OA 1135 und OA 1136 = Annahme, OA 1115, OA 1117 und OA 1133 = Prüfung und Berichterstattung, NR 1817 und NR 1832 = Enthaltung) Stv. Holtz (M 46 und OA 1132 = Annahme, NR 1817, NR 1832, NR 1856, NR 1860, NR 1861, NR 1868, OA 1117, OA 1135 und OA 1136 = Ablehnung, OA 1115, OA 1116 und OA 1130 = Prüfung und Berichterstattung, OA 1133 = vereinfachtes Verfahren) Stv. Schenk (M 46 = Annahme, NR 1817, NR 1832, NR 1856, NR 1860, NR 1861, NR 1868, OA 1117, OA 1132, OA 1135 und OA 1136 = Ablehnung, NR 1911, OA 1115, OA 1116, OA 1130 und OA 1153 = Prüfung und Berichterstattung, OA 1133 = vereinfachtes Verfahren) 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 01.07.2010, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Der Vorlage M 46 wird unter Berücksichtigung der Vorlagen NR 1911, OA 1115, OA 1130 und OA 1133 zugestimmt. Namentliche Abstimmung zur Vorlage M 46: Stadtverordnete Ayyildiz Nein Stadtverordneter Baier Ja Stadtverordneter Baumgärtner Nein Stadtverordnete Becker Nein Stadtverordnete Dr. von Beckh Nein Stadtverordnete Bender Ja Stadtverordneter Brillante fehlt Stadtverordneter Bührmann Ja Stadtverordnete Burkert Ja Stadtverordnete Ursula Busch Nein Stadtverordneter Hans Busch Nein Stadtverordneter Cunitz Ja Stadtverordneter Daum Ja Stadtverordnete David fehlt Stadtverordnete Demaria Ja Stadtverordneter Diehl Ja Stadtverordnete Dörhöfer Ja Stadtverordneter Dürr fehlt Stadtverordnete Enzmann Nein Stadtverordneter Feldmann Nein Stadtverordnete Feldmayer Ja Stadtverordneter Fey Nein Stadtverordneter Dr. Galanos Ja Stadtverordnete Gauls Ja Stadtverordneter Gerhardt Ja Stadtverordnete Dr. Hambrock Ja Stadtverordnete Hanisch Ja Stadtverordnete Prinzessin von Hannover Ja Stadtverordnete auf der Heide Ja Stadtverordneter Heumann Ja Stadtverordneter Heuser Ja Stadtverordneter Holtz fehlt Stadtverordneter Hübner Nein Stadtverordneter Kirchner Ja Stadtverordneter Klingelhöfer Nein Stadtverordnete Köremezli-Erkiner Nein Stadtverordnete Krauße Ja Stadtverordneter Krebs fehlt Stadtverordnete Lang Ja Stadtverordneter Lange Ja Stadtverordneter Langer fehlt Stadtverordnete Latsch Nein Stadtverordnete Dr. Lehr Ja Stadtverordneter zu Löwenstein Ja Stadtverordnete Loizides Ja Stadtverordneter Mack Nein Stadtverordneter Majer Ja Stadtverordnete Meister Ja Stadtverordneter Mertens Ja Stadtverordnete Momsen Ja Stadtverordneter Müller Nein Stadtverordneter Ochs fehlt Stadtverordneter Oesterling fehlt Stadtverordneter Paris Nein Stadtverordneter Paulsen Ja Stadtverordneter Pürsün Ja Stadtverordneter Quirin Ja Stadtverordneter Rätzke Ja Stadtverordneter Dr. Dr. Rahn Nein Stadtverordnete Reifschneider-Groß Ja Stadtverordneter Reininger Nein Stadtverordnete Rinn Ja Stadtverordnete Sautner Nein Stadtverordneter Schenk Ja Stadtverordnete Scheurich Nein Stadtverordneter Schneeweis Ja Stadtverordneter Schneider Ja Stadtverordneter Scholz Ja Stadtverordnete Seitz Nein Stadtverordneter Dr. Seubert Ja Stadtverordneter Siegler Ja Stadtverordneter Stapf fehlt Stadtverordneter Stock Ja Stadtverordnete Streb-Hesse Nein Stadtverordnete Tafel-Stein Ja Stadtverordnete Dr. Teufel Ja Stadtverordnete Thiele Nein Stadtverordnete Triantafillidou Ja Stadtverordneter Trinklein fehlt Stadtverordneter Viehl Nein Stadtverordnete Volpp Nein Stadtverordneter Vowinckel Ja Stadtverordneter Wagner Ja Stadtverordneter Stefan Freiherr von Wangenheim Ja Stadtverordnete Sylvia Weber Nein Stadtverordneter Arnold Weber Nein Stadtverordnete Weil-Döpel Nein Stadtverordnete Weißbach Ja Stadtverordnete Dr. Weyland Ja Stadtverordnete Dr. Wolter-Brandecker Nein Stadtverordneter Yüksel Nein Stadtverordneter Zarcadas fehlt Stadtverordneter Zieran fehlt 2. Die Vorlage NR 1817 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1832 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage NR 1856 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage NR 1860 wird abgelehnt. 6. Der Vorlage NR 1861 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 7. Die Vorlage NR 1868 wird abgelehnt. 8. Der Vorlage NR 1911 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 9. Der Vorlage OA 1115 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 10. Die Vorlage OA 1116 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 11. Die Vorlage OA 1117 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 12. Der Vorlage OA 1130 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 13. Die Vorlage OA 1132 wird abgelehnt. 14. Der Vorlage OA 1133 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 15. Die Vorlage OA 1135 wird abgelehnt. 16. Die Vorlage OA 1136 wird abgelehnt. 17. a) Die Vorlage OA 1153 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Ursula Busch, Majer, Rinn, Hübner, Fey, Reininger und zu Löwenstein sowie von Stadtkämmerer Becker dienen zur Kenntnis. 18. a) Die Vorlage NR 1879 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Ursula Busch, Majer, Rinn, Hübner, Fey, Reininger und zu Löwenstein sowie von Stadtkämmerer Becker dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 2. CDU, GRÜNE, FDP und Stv. Schenk gegen SPD, LINKE., FAG und FREIE WÄHLER (= Annahme) zu 3. CDU, GRÜNE, FDP und Stv. Schenk gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 4. a) Ziffer 1.: CDU, GRÜNE, FDP und Stv. Schenk gegen SPD, LINKE., FAG und FREIE WÄHLER (= Annahme) b) Ziffern 2. bis 4.: CDU, GRÜNE, FDP, FREIE WÄHLER und Stv. Schenk gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE. und FAG (= Annahme) zu 5. CDU, GRÜNE, FDP und Stv. Schenk gegen SPD, LINKE., FAG und FREIE WÄHLER (= Annahme) zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER gegen Stv. Schenk (= Ablehnung) zu 7. CDU, GRÜNE, FDP und Stv. Schenk gegen SPD, LINKE., FAG und FREIE WÄHLER (= Annahme) zu 8. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und FAG (= Ablehnung) sowie FREIE WÄHLER und Stv. Schenk (= Prüfung und Berichterstattung) zu 9. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD (= vereinfachtes Verfahren) und LINKE. und Stv. Schenk (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FAG (= Annahme im Rahmen NR 1860); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 10. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE. und Stv. Schenk (= Prüfung und Berichterstattung) und FAG (= Annahme im Rahmen NR 1860); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 11. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE., FAG und Stv. Schenk (= Ablehnung); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 12. CDU, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen SPD, FAG und FREIE WÄHLER (= Ablehnung) sowie Stv. Schenk (= Prüfung und Berichterstattung) zu 13. CDU, GRÜNE, FDP und Stv. Schenk gegen SPD, LINKE., FAG und FREIE WÄHLER (= Annahme) zu 14. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und FREIE WÄHLER gegen LINKE. und Stv. Schenk (= vereinfachtes Verfahren) zu 15. CDU, GRÜNE, FDP und Stv. Schenk gegen SPD, LINKE., FAG und FREIE WÄHLER (= Annahme) zu 16. CDU, GRÜNE, FDP und Stv. Schenk gegen SPD, LINKE., FAG und FREIE WÄHLER (= Annahme) zu 17. zu a) CDU, GRÜNE, FDP und Stv. Schenk gegen SPD (= vereinfachtes Verfahren), LINKE. und FAG (= Ablehnung) sowie FREIE WÄHLER (= Annahme) zu 18. zu a) CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE. und FREIE WÄHLER (= Annahme) sowie FAG (= Annahme im Rahmen NR 1860); Stv. Schenk (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 8335, 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 01.07.2010 Aktenzeichen: 61 10

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ampelschaltungen Niederräder Ufer und Kennedyallee

16.04.2010 · Aktualisiert: 29.09.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.04.2010, OM 4121 entstanden aus Vorlage: OF 1028/5 vom 30.03.2010 Betreff: Ampelschaltungen Niederräder Ufer und Kennedyallee Der Magistrat wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass die Fußgängerampeln an der Querung über die Kennedyallee in Höhe Niederräder Landstraße sowie über das Niederräder Ufer in Höhe Deutschordenstraße bei jeder Grünphase für den Kfz-Verkehr ebenfalls automatisch, auch ohne Anforderung, auf Grün geschaltet werden. Begründung: An beiden genannten Kreuzungen waren früher die Grünphasen für Fußgänger immer automatisch gleichzeitig mit denen für den Kfz-Verkehr geschaltet. Seit einiger Zeit bekommen Fußgänger nur noch auf Anforderung Grün. Fußgängern und Radfahrern ist nicht zu vermitteln, warum sie, obwohl der parallel fließende Autoverkehr Grün hat, die Fahrbahn nicht queren dürfen, weil sie nicht rechtzeitig einen Knopf gedrückt haben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.08.2010, ST 1134 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Lösung für Parkplatzsituation am Licht- und Luftbad noch vor der Sommersaison 2010 finden

12.03.2010 · Aktualisiert: 30.09.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.03.2010, OM 4036 entstanden aus Vorlage: OF 1010/5 vom 26.02.2010 Betreff: Lösung für Parkplatzsituation am Licht- und Luftbad noch vor der Sommersaison 2010 finden Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass der Parkplatz am Licht- und Luftbad am Niederräder Ufer nur von Besuchern des Licht- und Luftbades genutzt werden kann. Hierzu ist ein Schild mit dem Hinweis "Parken nur für Besucher des Licht- und Luftbades" anzubringen. Begründung: In den Wintermonaten ist festzustellen, dass die Parkplätze des Licht- und Luftbades von den frühen Morgenstunden bis in die Abendstunden belegt sind. Es ist davon auszugehen, dass diese von Mitarbeitern der Uniklinik kostenlos genutzt werden. Dieses Verhalten setzt sich in den Sommermonaten fort. Den Gästen des Licht- und Luftbades sowie der dortigen Gastronomie werden damit die wenigen Parkplätze noch weggenommen. Die optimale Lösung besteht im Parkscheibensystem. Sollte dies aus nicht wirklich nachvollziehbaren Gründen auch hier nicht möglich sein, bittet der Ortsbeirat um entsprechende Parkschilder, die ausschließlich für Gäste des Licht- und Luftbades gelten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.06.2010, ST 803 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 23 20

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Aufhebung Einbahnstraßenregelung auf Schwanheimer Straße zwischen Trifelsstraße und Haardtwaldstraße

12.03.2010 · Aktualisiert: 30.09.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.03.2010, OM 4035 entstanden aus Vorlage: OF 1009/5 vom 26.02.2010 Betreff: Aufhebung Einbahnstraßenregelung auf Schwanheimer Straße zwischen Trifelsstraße und Haardtwaldstraße Der Magistrat wird gebeten, nach Fertigstellung der Feuerwache Niederrad, die Aufhebung der Einbahnstraßenregelung auf der Schwanheimer Straße zwischen Trifelsstraße und Haardtwaldstraße zu veranlassen. Begründung: Das Konzept der Feuerwache wurde dem Ortsbeirat 5 in der Januarsitzung detailliert vorgestellt. Hauptrichtung für Feuerwehreinsätze ist schon aus praktischen Gründen die Ausfahrt zum Niederräder Ufer. In Notfällen muss auch die südliche Ausfahrt zur Schwanheimer Straße nutzbar sein. Da in Noteinsätzen buchstäblich jede Sekunde wichtig sein kann, ist die Runde um den Haardtwaldplatz zu vermeiden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.05.2010, ST 699 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Querungshilfe Schwanheimer Friedhof

09.03.2010 · Aktualisiert: 04.07.2012

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.03.2010, OM 3977 entstanden aus Vorlage: OF 1401/6 vom 17.02.2010 Betreff: Querungshilfe Schwanheimer Friedhof Der Magistrat wird gebeten, die bereits bestehende Querungshilfe (Fußgängerampel) auf der Straße "Schwanheimer Ufer" in Höhe des Schwanheimer Friedhofs um ein akustisches Signal zu erweitern. Begründung: Um zum Schwanheimer Friedhof zu gelangen, muss man die Schwanheimer Uferstraße überqueren. Es handelt sich dabei um eine vierspurige Fahrbahn mit entsprechender Breite. Gerade für ältere Menschen, die den Friedhof regelmäßig aufsuchen, kommt es bei der Überquerung öfters zu größeren Problemen. Da besonders ältere Menschen nicht mehr so gut sehen, reicht das Lichtsignal nicht mehr aus, um gefahrlos die Straße zu überqueren. Aus diesem Grund sollte an dieser Stelle die Lichtsignalanlage um ein akustisches Signal erweitert werden, damit auch Menschen mit eingeschränkter Sehkraft oder Sehbehinderung diese Straße gefahrlos überqueren können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.05.2010, ST 718 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Durchlässige Sackgassen

15.01.2010 · Aktualisiert: 30.09.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.01.2010, OM 3866 entstanden aus Vorlage: OF 980/5 vom 27.12.2009 Betreff: Durchlässige Sackgassen Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die Sackgassenschilder (Zeichen 357) im Ortsbezirk 5 um die Piktogramme "Fußgänger" oder "Radfahrer" ergänzt werden, soweit die Durchlässigkeit der Sackgassen nicht ohne Weiteres zu erkennen ist. Im Ortsbezirk 5 kommen beispielsweise die Schilder in folgenden Straßen in Frage: Wasserhofstraße/Bachwiesenstraße Grazer Weg/Wiener Straße Wiener Straße 45 Offenbacher Landstraße/Schafheckstraße Offenbacher Landstraße/GlaserstraßeZiegelhüttenweg/Gablonzer Straße/Schwarzsteinkautweg Mörfelder Landstraße/Riedhofweg Oppenheimer Straße/Dreikönigsstraße Deutschherrnufer/Große Rittergasse Heinrich-Hoffmann-Straße/Deutschordenstraße Schwanheimer Straße/ Trifelsstraße Jugenheimer Straße/ Melibocusstraße Heinrich-Seliger-Straße/Abzweigung Waldfriedstraße Begründung: Die Durchlässigkeit vieler Sackgassen ist für Fußgänger oder Radfahrer häufig nicht ohne Weiteres erkennbar. Die neue Straßenverkehrsordnung erlaubt jetzt die Ergänzung des Zeichens 357 um Fußgänger- oder Fahrradsymbole. Der Ortsbeirat 5 sieht in dieser Kennzeichnung einen Service, der besonders den umweltfreundlichen Verkehrsteilnehmern zugutekommt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2010, ST 387 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Feuerwache Schwanheimer Straße

25.09.2009 · Aktualisiert: 27.04.2012

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.09.2009, OM 3623 entstanden aus Vorlage: OF 903/5 vom 23.09.2009 Betreff: Feuerwache Schwanheimer Straße Vorgang: M 180/09 Der Magistrat wird aufgefordert, für die im letzten Winter gefällten Bäume auf dem Gelände der geplanten Feuerwache ("Staffelstandort Niederrad") in der Schwanheimer Straße ausreichende Ersatzpflanzungen im Stadtteil Niederrad vorzunehmen. Der Magistrat wird weiterhin gebeten, für die Baumpflanzungen Standorte im Straßenraum oder auf öffentlichen Plätzen in Niederrad zu finden und diese dem Ortsbeirat 5 vorzuschlagen. Der Ortsbeirat 5 schlägt als Standorte für die Pflanzungen beispielhaft die Triftstraße, Odenwaldstraße und die Gerauer Straße vor und bittet den Magistrat, die Standorte auf ihre Eignung zu überprüfen. Begründung: Auf dem Gelände der geplanten Feuerwache Schwanheimer Straße befand sich bis zum Winter ein kleiner Wald, von dem nach den Rodungsarbeiten nur ein kleiner Rest übrig blieb. Abgesehen davon, dass die Niederräder Bevölkerung und der Ortsbeirat 5 von den bevorstehenden Rodungen nicht informiert wurden, ist bisher kein Konzept bekannt, wie der Verlust dieses Auenwäldchens ausgeglichen werden soll. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 04.09.2009, M 180 Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2010, ST 328 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 5 am 12.03.2010, TO I, TOP 10 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 37 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrsführung Feuerwache Schwanheimer Straße

25.09.2009 · Aktualisiert: 18.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.09.2009, OM 3622 entstanden aus Vorlage: OF 902/5 vom 23.09.2009 Betreff: Verkehrsführung Feuerwache Schwanheimer Straße Vorgang: M 180/09 Der Magistrat wird aufgefordert zu berichten, wie die Zu- und Ausfahrt der geplanten Feuerwache Schwanheimer Straße sowie insbesondere die zukünftige Verkehrsführung Richtung Niederräder Ufer vorgesehen sind. Begründung: Abgesehen davon, dass weder die Bevölkerung noch der Ortsbeirat 5 öffentlich über den Feuerwehrneubau informiert wurden, geht aus der Magistratsvorlage M 180/09 nicht hervor, wie die neue Feuerwache an das öffentliche Straßennetz angebunden sein wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 04.09.2009, M 180 Stellungnahme des Magistrats vom 10.02.2010, ST 304 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Neue Treppe für den Verbindungsweg Im Mainfeld und Kelsterbacher Straße

30.11.2007 · Aktualisiert: 18.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.11.2007, OM 1845 entstanden aus Vorlage: OF 430/5 vom 06.11.2007 Betreff: Neue Treppe für den Verbindungsweg Im Mainfeld und Kelsterbacher Straße Der Magistrat wird gebeten, den Verbindungsweg von der Kelsterbacher Straße zum Mainfeld (Höhe Restaurant Weidemann) optisch, z. B. durch eine breite Treppe, zu sichern und aufzuwerten sowie seitlich eine behindertengerechte Rampe zu errichten. Begründung: Seit dem Bau der Straße Im Mainfeld und der Wohnhochhäuser wurde die Mainfeldstraße durchtrennt. Das von der Kelsterbacher Straße abzweigende Teilstück endet als Sackgasse vor einem um ca. 1 Meter höher gelegenen Fußweg. Die Verbindung wurde als schmale Treppe und seitlich einer kleinen Rampe angebracht. Die zentrale Front endet jedoch direkt vor dem Hang hinauf zum Fußweg. Dieser Trampelweg ist nicht sicher angelegt und auch nicht gepflegt. Gestrüpp wächst auf diesem Weg und macht ihn unsicher. Eine breite, optisch ansprechende Steintreppe mit behindertengerechter Rampe wäre für die Bürger sicherer und würde die Schmuddelecke erheblich aufwerten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.05.2008, ST 725 Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2008, ST 1697 Stellungnahme des Magistrats vom 17.06.2009, ST 872 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 5 am 16.05.2008, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche vorläufige Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 66 2

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