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Straßenlaternen vollständig erfassen
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.10.2025, OF 635/12 Betreff: Straßenlaternen vollständig erfassen Die Ortsvorsteherin wird gebeten, folgenden Brief an die SRM StraßenBeleuchtung Rhein-Main GmbH zu senden: Sehr geehrte Damen und Herren, im Ortsbezirk 12 Kalbach-Riedberg gibt es eine Reihe von Straßenlaternen, die in ihrem Online-Tool zur Störungsmeldung (https://www.srm-rheinmain.de/de/stoerungsmeldung/frankfurt) nicht erfasst sind. Dadurch ist es Bürgerinnen und Bürgern nicht möglich, etwaige Störungen zu melden und somit werden diese Störungen auch nicht oder nur mit großer Verzögerung behoben. Bitte ergänzen Sie daher die folgenden Straßenlaternen und prüfen Sie auch deren Funktion: 1. Auf dem Riedbergplatz vor dem Haus Riedbergplatz 1 (2 Laternen) 2. Vor dem Jugendhaus Riedberg (1 Laterne) 3. An der Friedrich-Karl-Klausing-Straße, zwischen Hausnummer 2-8 und dem Kätcheslachpark (4 Laternen) 4. An allen Fußgängerüberwegen über die Carl-Hermann-Rudloff-Allee: a) östlich der Einmündung Lucy-Hillebrand-Straße (2 Laternen) b) östlich der Einmündung Hans-Poelzig-Straße (2 Laternen) c) östlich des Kreisels Graf-von-Stauffenberg-Allee (2 Laternen) Mit freundlichen Grüßen Ulrike Neißner Ortsvorsteherin Kalbach-Riedberg Begründung: Die genannten Straßenlaternen sind teils seit längerem defekt und ihre Störung kann nicht gemeldet. Hinweise auf diesen Missstand über die Meldeplattform sowie per E-Mail an die SRM waren leider wirkungslos. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 12 am 31.10.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 635/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenSchattendachplanung Riedbergplatz
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.05.2025, OM 6999 entstanden aus Vorlage: OF 608/12 vom 12.05.2025 Betreff: Schattendachplanung Riedbergplatz Vorgang: M 63/25; OA 548/25 OBR 12 In Ergänzung und Konkretisierung zur Magistratsvorlage M 63 und der Anregung OA 548 wird der Magistrat gebeten, bei der Feinplanung der Umgestaltung des Riedbergplatzes hinsichtlich der Schattendächer eine Ausführung zu wählen, die - soweit möglich - diese Kriterien erfüllt: 1. Die tragenden Pfosten werden wahlweise aus Holz oder Stahl errichtet, wobei beim Kleinkinderspielbereich darauf geachtet wird, dass der Spielbereich nicht durch Pfosten eingeschränkt wird. 2. Die Schattenwirkung wird durch schräg stehende Holzlamellen erzielt, ähnlich der Ausführung am "Piratenspielplatz" (Kätcheslachpark West) am Riedberg. Quelle: Eigene Zeichnung 3. Für die geplanten drei Schattendächer werden die Lamellen so ausgerichtet, dass sie zu unterschiedlichen Zeiten ihre maximale Schattenwirkung erzielen, konkret bedeutet das: Dach Längsrichtung der Lamellen Maximaler Schatten ca. um #1, Kleinkinderspielbereich 325° (ungefähr parallel zur Otto-Schott-Straße) 16:00 MESZ #2, Mitte 280° 14:00 MESZ #3, östliche Betonmauer 245° 12:30 MESZ Diese Anordnung wird in der folgenden Skizze veranschaulicht: Quelle: Eigene Zeichnung 4. Das Schattendach #1 über dem Kleinkinderspielbereich wird wahlweise nach Westen erweitert oder verschoben, um zur Optimierung auf den späteren Nachmittag zu passen. 5. Die organische äußere Form der Schattendächer kann wahlweise durch entsprechend unterschiedlich weit überstehende Enden der Lamellen erzielt werden (vgl. Präsentation des Grünflächenamts, Seite 9, "Einfache Pergola") oder durch Einfassung in eine umlaufende Begrenzung in Holz oder Metall (vgl. Präsentation des Grünflächenamts, Seite 8, Wohnkomplex Jekaterinburg). Ziel ist es, die Schattendächer in architektonisch ansprechender, der Bedeutung des Platzes angemessener Weise zu gestalten. 6. Die Schattendächer #2 und #3 sollen - wenn möglich - durch Kletter- oder Rankpflanzen wie wilden Wein oder Knöterich zusätzlich begrünt werden. Die gewählten Pflanzen sollen im Sommer für eine höchstmögliche Kühlungswirkung sorgen und im Winter ihr Laub abwerfen. Pflanzen, die attraktiv für Wespen sind, sollen vermieden werden. Des Weiteren sei daran erinnert, dass das bestehende Klettergerüst einen hohen Spielwert aufweist und daher erhalten bleiben soll, z. B. durch Versetzung nach Westen anstelle oder ergänzend zu den dort bisher befindlichen Einzelspielgeräten. Begründung: Die Umgestaltung des Platzes folgt den Zielen, den Platz grüner, natürlicher, schattiger und somit auch kühler zu gestalten. Seine bisherigen Funktionen sollen dabei beibehalten oder sogar erweitert werden. Daher entspricht eine Gestaltung der Schattendächer mit einem hohen Holzanteil der Grundidee der Umgestaltung, weist eine sehr gute CO2-Bilanz auf und kann auch zu vergleichsweise niedrigen Kosten gebaut werden. In der Abwägung gegenüber geschlossenen Dächern erscheinen Holzlamellen als geeignet, um einerseits direktes Sonnenlicht abzuschatten, gleichzeitig aber auch die darunter liegenden Flächen nicht zu sehr zu verdunkeln. Die je nach Dach unterschiedlich gedrehten Lamellen sorgen dafür, dass zwischen Mittag und Abend immer wieder andere Flächen optimal beschattet werden, ausgehend von dem Kleinkinderspielbereich, der gerade am späteren Nachmittag seine stärkste Nutzung hat, gerade wenn die Sonne entlang der Hans-Bethe-Straße scheint. Gleichzeitig entsteht so eine zusätzliche Fokussierung des optischen Eindrucks auf die Platzmitte hin. Die Funktion als Regenschutz erscheint vernachlässigbar, da ein eingeschränkter Aufenthalt bei Regen auch unter den Vordächern des Riedbergzentrums möglich ist. Ebenso erscheint eine Dachbegrünung verzichtbar, da dafür ein wenig mehr Regenwasser in die Zisternen strömt und dadurch Erhalt und Pflege der zahlreichen Büsche, Beete und Bäume unterstützt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 28.03.2025, M 63 Anregung vom 25.04.2025, OA 548 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 12 am 12.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 12 am 31.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Dreizehnte Kita auf dem Riedberg
S A C H S T A N D : Anregung vom 19.01.2024, OA 433 entstanden aus Vorlage: OF 474/12 vom 04.01.2024 Betreff: Dreizehnte Kita auf dem Riedberg Vorgang: V 399/22 OBR 12; OM 3476/23 OBR 12; ST 1781/23; ST 2370/23 Das Bildungsdezernat hat mit Stellungnahme vom 28.08.2023, ST 1781, und vom 24.11.2023, ST 2370, darauf hingewiesen, dass keine freie Fläche für eine dreizehnte Kit a zur Verfügung steht. Darüber hinaus sucht das Bildungsdezernat stadtweit bei politisch Verantwortlichen und über die Bevölkerung für Kitas und Schulen geeignete Flächen und bittet, diese dem Dezernat vorzuschlagen. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob auf dem brachliegenden unbebauten Grundstück an der Mart-Stam-Straße/Ecke Walter-Gropius-Straße und Ernst-Balser-Straße (s. Plan) eine Nutzung für eine dreizehnte Kita gegebenenfalls mit öffentlich nutzbaren (anmietbaren) Räumen vorstellbar ist. Hierzu ist gegebenenfalls die Verkaufsbereitschaft des gegenwärtigen Eigentümers zu prüfen. Begründung: Foto HA: Stadtentwicklungsgesellschaft mbH Dem Ortsbeirat 12 ist bekannt, dass sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen durch Inflation, steigende Baustoffkosten und Zinserhöhungen geändert haben. Darüber hinaus stehen stadtweit nur wenige geeignete Flächen für Schulen und Kitas zur Verfügung. Daher ist eine solche Nutzung dort gut vorstellbar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 06.05.2022, V 399 Anregung an den Magistrat vom 27.01.2023, OM 3476 Stellungnahme des Magistrats vom 28.08.2023, ST 1781 Stellungnahme des Magistrats vom 24.11.2023, ST 2370 Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2025, ST 460 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Beratung im Ortsbeirat: 12 Versandpaket: 24.01.2024 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 19.02.2024, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 433 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme) 31. Sitzung des OBR 12 am 05.07.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 12 am 13.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 12 am 08.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 12 am 06.12.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 12 am 24.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 12 am 21.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 4391, 24. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 19.02.2024
Flächen für öffentlich geförderten Wohnungsbau auf dem Riedberg
S A C H S T A N D : Anregung vom 19.01.2024, OA 432 entstanden aus Vorlage: OF 469/12 vom 04.01.2024 Betreff: Flächen für öffentlich geförderten Wohnungsbau auf dem Riedberg Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob auf dem brachliegenden unbebauten Grundstück an der Mart-Stam-Straße/Ecke Walter-Gropius-Straße und Ernst-Balser-Straße (s. Plan) eine Nutzung für u. a. öffentlich geförderten Wohnungsbau, genossenschaftliches Wohnen und generationsübergreifendes Wohnen vorstellbar ist. Hierzu ist gegebenenfalls die Verkaufsbereitschaft des gegenwärtigen Eigentümers zu prüfen. Begründung: Foto HA: Stadtentwicklungsgesellschaft mbH Dem Ortsbeirat 12 ist bekannt, dass sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen durch Inflation, steigende Baustoffkosten und Zinserhöhungen geändert haben. In dem Ortsbezirk Kalbach-Riedberg steht nur eine Fläche für genossenschaftliches Wohnen zur Verfügung. Auch ist nur wenig öffentlich geförderter Wohnraum vorhanden. Daher sollten gerade jetzt vor dem Hintergrund der schwierigen Immobilienvermarktung hochpreisiger Objekte solche Alternativen in Erwägung gezogen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 06.05.2024, B 176 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 24.01.2024 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 20.02.2024, TO I, TOP 36 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 432 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung), LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Ablehnung) Protokollnotiz der Gartenpartei: "Besser wäre es, zu prüfen, ob auf den Flächen ein Mini-Wald entstehen kann. Zusätzliche Versiegelung ist zu vermeiden. Günstiger Wohnraum kann entstehen, wenn die Stadt Eigentumswohnungen aufkauft und günstig vermietet." Beschlussausfertigung(en): § 4390, 24. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 20.02.2024 Aktenzeichen: 64-1
Überdachte Bushaltestellen Riedberg: Erinnerung
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.12.2023, OM 4908 entstanden aus Vorlage: OF 462/12 vom 26.11.2023 Betreff: Überdachte Bushaltestellen Riedberg: Erinnerung Vorgang: OM 1149/21 OBR 12; ST 634/22; B 157/23 Wieder ist ein Jahr vergangen und der Magistrat wird erneut gebeten, die Haltestellen entlang der Linie 29 endlich mit Witterungsschutz und Sitzmöglichkeiten auszustatten. Die Nachrüstung von Wartehallen der Haltestellen "Lucy-Hillebrand-Straße", "Ernst-Balser-Straße" sowie "Hans-Poelzig-Straße" waren bereits für Juli 2022 geplant. Der barrierefreie Ausbau der Haltestellen "Ludwig-Fulda-Weg" inklusive Wartehalle ist Bestandteil des Programms E3-2016, die Haltestellen "Uni-Campus Riedberg" Bestandteil des Ausbauprogramms E3-2017. Für diese wurden bisher noch gar keine Termine genannt. Begründung: In der Vorlage B 157 vom 11.04.2023 hieß es, für die barrierefreien Bushaltestellen "Lucy-Hillebrand-Straße", "Ernst-Balser-Straße" sowie "Hans-Poelzig-Straße" seien Wartehallen aus dem Bestand vorgesehen, die von anderen, teils aufgelösten Haltestellen dorthin versetzt werden könnten. Entsprechende Anträge seien gestellt. Falls diese Wartehallen nicht infrage kämen, müssten fabrikneue Wartehallen bestellt werden, für die zuvor Förderanträge zu stellen seien. An den beiden Haltestellen "Hans-Leistikow-Straße" wurden im Dezember 2022 Wartehallen aufgestellt. Der erste Antrag dazu stammte aus dem Jahr 2016. Seinen Dank dafür verbindet der Ortsbeirat mit der Hoffnung, dass die anderen Wartehallen auch endlich zeitnah installiert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.11.2021, OM 1149 Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2022, ST 634 Bericht des Magistrats vom 11.04.2023, B 157 Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1112 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 12 am 26.04.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-13
Baulücken endlich schließen
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.11.2023, OF 458/12 Betreff: Baulücken endlich schließen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten dem Ortsbeirat Auskunft darüber zu geben, 1. ob das von einem am Riedberg ansässigen Bauträger befindliche Baufenster (s. Plan rot markiert 303, 308) gelegen an der "Mart-Stam-Straße" Ecke "Walter-Gropius-Straße", "Ernst-Balser-Straße" nach 3-jährign Stillstand (mit Nutzung als Lagerfläche) ohne Bebauung einer weiteren städtebaulichen Entwicklung zugeführt werden kann oder 2. ob mit einer Nutzung und Planungsänderung von Seiten des Bauträgers bzw. des Stadtplanungsamtes zu rechnen ist? Begründung: Dem Ortsbeirat 12 ist bekannt, dass sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen durch Inflation, steigende Baustoffkosten und Zinserhöhungen geändert haben. Dennoch müssen geplante Bauprojekte - wie das im Westflügel genannte - endlich einen Abschluss finden, um dauerhafte Baulücken mit ihren negativen Auswirkungen auf das Erscheinungsbild im Stadtteil zu verhindern. Foto HA: Stadtentwicklungsgesellschaft mbH Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 12 am 08.12.2023, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 458/12 wird abgelehnt. Abstimmung: 4 CDU, 3 GRÜNE, FDP und BFF gegen 1 CDU und SPD (= Annahme); 1 CDU und 1 GRÜNE (= Enthaltung)
Partei: SPD
Weiter lesenCarsharing-Standorte in Kalbach-Riedberg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.05.2023, OM 3951 entstanden aus Vorlage: OF 391/12 vom 24.04.2023 Betreff: Carsharing-Standorte in Kalbach-Riedberg Der Magistrat wird gebeten, die folgenden Standorte für die Einrichtung von Carsharing-Stellplätzen zu prüfen und hierbei auch zu prüfen, ob diese ganz oder teilweise mit Ladepunkten für elektrische Carsharing-Fahrzeuge ausgerüstet werden können: - Zur Kalbacher Höhe, gegenüber Nr. 7; - Käthe-Kruse-Straße, gegenüber Nr. 7; - Riedbergallee, bei Nr. 68; - Konrad-Zuse-Straße, bei Nr. 35; - Ludwig-Fulda-Weg, Nähe Riedbergallee; - Ernst-Abbe-Straße, Nähe Altenhöferallee; - Hans-Bethe-Straße, bei Nr. 12; - Eugen-Kaufmann-Straße, bei Nr. 4; - Hans-Poelzig-Straße, bei Nr. 3; - Cäsar-von-Hofacker-Straße, bei Nr. 10; - Altenhöferallee, gegenüber Nr. 187; - An der Bergstraße, bei Nr. 10; - Lange Meile, südlich der Einmündung Im Brombeerfeld; - Am Oberschlag, bei Nr. 3. Begründung: Carsharing ermöglicht es, die Anzahl privater Pkw in der Gesellschaft zu reduzieren. Sollen diese Fahrzeuge emissionsfrei betrieben werden, ist es aber notwendig, anstelle von sogenannten "Free-Floating-Systemen" mit flexiblem Abstellen auf öffentlichen Parkplätzen eine Lade-Infrastruktur gleich mitzudenken. Die vorgeschlagenen Standorte sorgen für eine akzeptable fußläufige Erreichbarkeit und kombinieren diese mit weiteren Nutzungskombinationen wie Freizeitnutzungen oder Einkäufen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2023, ST 1974 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 66-0
Anschluss ans Fernwärmenetz am Riedberg Vortrag des Magistrats vom 10.02.2023, M 20
S A C H S T A N D : Anregung vom 17.03.2023, OA 338 entstanden aus Vorlage: OF 374/12 vom 17.03.2023 Betreff: Anschluss ans Fernwärmenetz am Riedberg Vortrag des Magistrats vom 10.02.2023, M 20 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Magistratsvortrag M 20 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass 1. die Aufnahme der Grundschule Riedberg (Zur Kalbacher Höhe 15) in die Anlage 1 zum Anschluss an das Fernwärmenetz geprüft wird und 2. an den Ortsbeirat 12 berichtet wird, warum die Liegenschaften Friedrich-Dessauer-Straße 2 (Gymnasium Riedberg) und Magda-Spiegel-Weg 10 (Kinderzentrum Magda-Spiegel-Weg) in der Liegenschaftstabelle möglicher weiterer Anschlüsse geführt werden, obwohl diese bereits an das Fernwärmenetz angeschlossen sein müssten. Begründung: Zum Anschluss der Grundschule Riedberg ist nur eine sehr kurze Verbindungsleitung erforderlich, die dann die Umstellung auf Fernwärme ermöglicht und die Anlieferung der Pellets mit schweren Lkw überflüssig machen würde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 10.02.2023, M 20 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.04.2024, ST 803 Zuständige Ausschüsse: Ältestenausschuss Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 12 Versandpaket: 22.03.2023 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des Ältestenausschusses am 30.03.2023, TO I, TOP 5 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 20 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 338 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., Volt und FRAKTION gegen CDU, AfD und BFF-BIG (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen LINKE. (= Annahme), AfD (= Ablehnung) sowie BFF-BIG und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF (M 20 und OA 338 = Annahme) Gartenpartei (M 20 = Ablehnung, OA 338 = Annahme) 21. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 30.03.2023, TO II, TOP 51 Beschluss: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss den Beschluss des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau, des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz sowie des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen, die Beratung der Vorlage M 20 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen, aufgehoben hat. Der Vorlage M 20 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 338 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. zu a) GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG zu b) GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, AfD, BFF-BIG und Gartenpartei (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme), AfD (= Ablehnung) sowie BFF-BIG und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) 22. Sitzung des OBR 12 am 14.07.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 12 am 22.09.2023, TO I, TOP 5 Es besteht Einvernehmen im Ortsbeirat (bei einer Enthaltung CDU), die Fristabläufe weiterhin monatlich anzumahnen, bis die jeweilige Antwort des Magistrats vorliegt. Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 12 am 13.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 12 am 08.12.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 12 am 19.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 12 am 23.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 12 am 15.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 3145, 21. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 30.03.2023 Aktenzeichen: 91-50
Erinnerung Nr. III - Überdachte Bushaltestellen am Riedberg IV
S A C H S T A N D : Anregung vom 09.12.2022, OA 296 entstanden aus Vorlage: OF 325/12 vom 28.11.2022 Betreff: Erinnerung Nr. III - Überdachte Bushaltestellen am Riedberg IV Vorgang: OM 1149/21 OBR 12; ST 634/22 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die schon mehrfach zugesagten (zuletzt mit Stellungnahme vom 04.03.2022, ST 634) überdachten Bushaltestellen im Verlauf der Linie 29 auf dem Riedberg zeitnah zu errichten. Dies betrifft: Haltestelle Zuletzt zugesagt für Hans-Leistikow-Straße September/Oktober 2022 Ernst-Balser-Straße Juli 2022 Hans-Poelzig-Straße Juli 2022 Lucy-Hillebrand-Straße Juli 2022 Uni Campus Riedberg 2022 Ludwig-Fulda-Weg (noch kein Datum genannt) Begründung: Entlang des Verlaufs der Buslinie 29 sind sechs Bushaltestellen hintereinander und in beiden Fahrtrichtungen ohne Wetterschutz. Die schon seit 2018 mehrfach angefragte Nachrüstung wurde immer wieder in Aussicht gestellt (zuerst für 2019), bis heute aber in keinem Fall errichtet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.11.2021, OM 1149 Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2022, ST 634 Bericht des Magistrats vom 11.04.2023, B 157 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 14.12.2022 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 23.01.2023, TO I, TOP 33 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 296 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2730, 14. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 23.01.2023 Aktenzeichen: 92-13
Fußgängerfurten sind keine Parkplätze
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.11.2022, OM 3109 entstanden aus Vorlage: OF 313/12 vom 31.10.2022 Betreff: Fußgängerfurten sind keine Parkplätze Der Magistrat wird gebeten, der illegalen Nutzung von Fußgängerfurten und Andienflächen für Mülltonnen als Parkplätzen entgegenzutreten. Diese Fußgängerfurten befinden sich zwischen den längs der Straßen gepflanzten Bäume, haben aber das normale Fußweg-Pflaster und keine zweite Bordsteinkante zum Rest des Fußwegs hin. Dies kann z. B. durch eine Markierung auf diesem Pflaster oder auf der Fahrbahn davor (wie vor der Walther-Nernst-Straße 1) geschehen. Dies betrifft die folgenden Stellen: - Annette-Kolb-Weg gegenüber der Einmündung des Ludwig-Fulda-Wegs (zweimal); - Ludwig-Fulda-Weg gegenüber der Einmündung Helene-Adler-Weg (nördliche Furt); - Friedrich-Dessauer-Straße gegenüber der Einmündung Walther-Nernst-Straße (östliche Furt); - Joseph-von-Fraunhofer-Straße an der Einmündung Walther-Nernst-Straße (zweimal); - Zur Kalbacher Höhe: a) gegenüber Nelly-Sachs-Platz auf Höhe des Spielplatzes; b) gegenüber der Einmündung Gräfin-Dönhoff-Straße; c) gegenüber der Einmündung der Margarete-Steiff-Straße. Begründung: Da sich diese Furten nicht vor einer Ein-/Ausfahrt befinden, wird die Zweckentfremdung der Furten gerne auf Unkenntnis zurückgeführt, weil es sich vermeintlich um eine durchgehende Reihe von Parkplätzen zwischen Bäumen handelt. Dieser Argumentation soll durch eine Markierung der Boden entzogen werden, ohne gleich auf "Abpollerungen" zurückzugreifen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.02.2023, ST 578 Aktenzeichen: 32 1
Benennung eines Platzes nach Emmy Noether
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.08.2022, OF 277/12 Betreff: Benennung eines Platzes nach Emmy Noether Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Platz, welchen die Ernst-Abbe-, Otto-Schott-, Walther-Nernst- und Joseph-von-Fraunhofer-Straße durch ihr Zusammentreffen bilden, wird nach der Mathematikerin Emmy Noether benannt und durch ein Straßenschild "Emmy-Noether-Platz" kenntlich gemacht. Dieses wird durch ein Zusatzschild "* 1882, † 1935, Mathematikerin, Begründerin der modernen Algebra" ergänzt. Die Adressen der umliegenden Gebäude bleiben weiter den bisherigen Straßen zugeordnet, so dass sich keine Adressänderungen ergeben. Begründung: Dieser Platz ist am Riedberg gut bekannt, hat aber keinen eigenen Namen, sondern wird z. B. mit "der mit dem schrägen Weg" umschrieben. Emmy Noether war eine deutsche Mathematikerin. Sie war die zweite Frau, die in Deutschland in Mathematik promovierte und die erste, die in diesem Fach in Deutschland habilitierte. Nach wichtigen Beiträgen zur theoretischen Physik (insbesondere zu Erhaltungssätzen, "Noether-Theorem") waren es vor allem ihre Arbeiten im Bereich der modernen Algebra, für die sie berühmt wurde. Nach ihr wurden eine ganze Reihe von mathematischen Strukturen und Sätzen benannt. Während ihrer Hauptschaffenszeit in Göttingen hatte sie ab 1930 auch eine Gastprofessur in Frankfurt. 1933 musste sie aufgrund unterstellter Nähe zum Kommunismus die Universität verlassen und nahm eine Stelle am Frauencollege von Bryn Mawr (Pennsylvania, USA) an. Durch Komplikationen einer Operation verstarb sie am 14. April 1935. Im Quartier Riedberg-Mitte sind die Straßen bislang ausschließlich nach Wissenschaftlern benannt. Emmy Noether fügt sich als zusätzlicher Impuls hervorragend in dieses Benennungsschema ein und erinnert auch an die Schwierigkeiten, die Frauen ihrer Zeit in Forschung und Lehre hatten. Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 12 am 09.09.2022, TO I, TOP 23 Beschluss: Initiative OI 9 2022 Die Vorlage OF 277/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, SPD
Weiter lesenSicherstellung des Verkehrsflusses/ÖPNV-Busverkehrs in der Altenhöferallee auf Höhe des Gymnasiums
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.08.2022, OF 267/12 Betreff: Sicherstellung des Verkehrsflusses/ÖPNV-Busverkehrs in der Altenhöferallee auf Höhe des Gymnasiums Der Ortsbeirat wird gebeten dem folgenden Antrag zuzustimmen: Der Magistrat wird gebeten: Ziel muss es sein den Busverkehr und damit den ÖPNV in seiner Qualität (Pünktlichkeit) zu stärken. Dafür ist es erforderlich die Parkplätze in der Altenhöferallee auf Höhe und Seite des Gymnasiums (Friedrich-Dessauer-Straße 2) dauerhaft zusperren. Um die Wirksamkeit der Maßnahme vorab zu prüfen, sollten zunächst durch Aufstellen großer Blumentöpfe o.ä. die Parkplätze blockiert und in dieser Zeit die Fahrzeiten des Busverkehr geprüft werden, in wie weit sich die Pünktlichkeit der Busse in den Stoßzeiten verbessert. Werden die Ankunfts- bzw. Abfahrtzeiten an der Bushaltestelle "Annette-Kolb-Weg" eingehalten? Begründung: Die betroffenen Parkplätze werden sehr häufig von Eltern für einen kurzen Stopp genutzt, um ihre Kinder am Gymnasium abzusetzen. Durch das Ein- und Ausfahren von der Straße auf die Parkplätze wird der nachfolgende Verkehr aufgehalten. Dadurch kommt es zu Verzögerungen des Busverkehrs, was besonders bei den Fahrgästen (u.a. Schüler*innen des Gymnasiums) zu spüren ist. Nur wenige Meter weiter befindet sich die Bushaltestelle "Annette-Kolb-Weg", welche nur verzögert erreicht wird. Die Eltern sollten die bestehende Möglichkeit nutzen, in die Friedrich-Dessauer-Straße abzubiegen und dort ihre Kinder vor dem Gymnasium absetzen. In diese Seitenstraße findet kein Durchgangsverkehr statt, im Vergleich zur Altenhöferallee. Die Maßnahmen verbessert die Pünktlich und stärket somit den ÖPNV, was mehr Menschen motiviert Bus und Bahn zu nutzen. Quelle: Google Maps Antragsteller: Volt Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 09.09.2022, OF 282/12 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 12 am 09.09.2022, TO I, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 474 2022 1. Die Vorlage OF 267/12 wird durch die Annahme der Vorlage OF 282/12 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 282/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, FDP, Volt und LINKE. gegen BFF (= Ablehnung)
Partei: Volt
Weiter lesenErhöhung der Verkehrssicherheit am Spielplatz Römische Straße Süd
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.06.2022, OM 2287 entstanden aus Vorlage: OF 240/12 vom 20.05.2022 Betreff: Erhöhung der Verkehrssicherheit am Spielplatz Römische Straße Süd Der Magistrat wird gebeten, zur Erhöhung der Verkehrssicherheit für Kinder am Spielplatz Römische Straße Süd (Arthur-von-Weinberg-Straße) Poller auf der auf den Fotos gezeigten Verkehrsfläche (Nicht-Parkplatz - siehe Anlage) zu installieren. Die Anregung erfolgt auf Initiative der Kinderbeauftragten Eva Bieber. Begründung: Am Spielplatz Römische Straße Süd (Arthur-von-Weinberg-Straße) gibt es in der Verlängerung des Max-von-Pettenkofer-Weges die Möglichkeit, durch ein kleines Tor auf den Spielplatz zu gelangen. Dazu müssen die Kinder die Straße überqueren. Der zu überquerende Weg ist - in Abgrenzung zum angrenzenden, dunkel gepflasterten Parkplatz - hell gepflastert. Leider ist aber der hell gepflasterte Straßenabschnitt regelmäßig von parkenden Autos blockiert. Die Kinder müssen daher zwischen den parkenden Autos auf die Straße treten, um den Spielplatz zu erreichen. Dadurch entsteht das stark erhöhte Risiko, dass Kinder übersehen werden. Außerdem wird der Zugang für Eltern mit Kinderwagen durch die auf einer nicht als Parkplatz vorgesehenen Verkehrsfläche parkenden Fahrzeuge erschwert. Die Installation von Pollern auf dem hell gepflasterten Übergang zum Spielplatz würde die Verkehrssicherheit an dieser Stelle erheblich erhöhen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.10.2022, ST 2446 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 66 7
Querung Otto-Schott-Straße/Hans-Bethe-Straße sicherer gestalten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.06.2022, OM 2288 entstanden aus Vorlage: OF 241/12 vom 20.05.2022 Betreff: Querung Otto-Schott-Straße/Hans-Bethe-Straße sicherer gestalten Der Magistrat wird gebeten, für Fußgängerinnen, Fußgänger und insbesondere Kinder die Querung der Otto-Schott-Straße von und zum Riedbergplatz auf Höhe der Einmündung der Hans-Bethe-Straße sicherer zu gestalten. Dies könnte durch verschiedene Maßnahmen geschehen: 1. Fortführung der Platz-Pflasterung in den Kreuzungsbereich. Die betroffene Fläche würde sich hierbei an den vorhandenen Blindenleitstreifen orientieren; 2. oder auf gleicher Fläche die Fahrbahn aufasphaltieren, analog zu den Fußgängerquerungen entlang des Grünzugs Römische Straße; 3. oder auf gleicher Fläche eine auffällige Fahrbahnmarkierung, z. B. als Schachbrettmuster wie am Martin-Luther-Platz oder als Kreuzschraffur wie z. B. im österreichischen Höchst, siehe https://www.riedberg-kinder.de/links/schraffur. 4. Sollte sich keine dieser Möglichkeiten umsetzen lassen, so wird ersatzweise zumindest darum gebeten, zusätzliche "Achtung, Kinder"-Fahrbahnmarkierungen aus allen drei Fahrtrichtungen (in südlicher Fahrtrichtung für die dortigen Radfahrer) anzubringen. Alle Bilder - Quelle: geoportal.frankfurt.de, (c) Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main, (c) Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation plus eigene Hervorhebungen Begründung: Die Querung der Otto-Schott-Straße wird sehr rege genutzt, insbesondere auch von sehr vielen Kindern, wozu der nahe gelegene Kleinkinderspielplatz, die Eisdiele und der Weg zum Einkaufszentrum beitragen. Die breite Rampe zur Straße (Feuerwehrzufahrt) und die breite Treppe mit Blindenleitstreifen verleiten immer wieder gerade Kinder, unbedacht in den Kreuzungsbereich zu laufen, was dem Ortsbeirat von Eltern und anliegenden Gewerbetreibenden bestätigt wurde. Verschärft wird die Situation dadurch, dass in der Otto-Schott-Straße oft auch unzulässig direkt an den Übergängen in zweiter Reihe geparkt wird. Die Anregung erfolgt auf Initiative der Kinderbeauftragten für Kalbach (Eva Maria Lang) und Riedberg (Eva Bieber). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2022, ST 2148 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 32 1
Fahrpläne an den Bushaltestellen im Westflügel
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.05.2022, OM 2130 entstanden aus Vorlage: OF 223/12 vom 24.04.2022 Betreff: Fahrpläne an den Bushaltestellen im Westflügel Der Magistrat wird gebeten, darauf zu achten, dass an allen Haltestellen im Stadtteil Kalbach-Riedberg die aktuellen Fahrpläne ausgehängt sind. Entlang der Linie 29 fehlen sie derzeit an den Haltestellen "Lucy-Hillebrand-Straße", "Ernst-Balser-Straße" sowie "Hans-Poelzig-Straße". Begründung: Ein attraktiver ÖPNV trägt dazu bei, den Individualverkehr zu verringern. Dazu gehört auch eine entsprechende Ausstattung der Haltestellen mit Fahrplänen. Die Nachrüstung der o. g. Haltestellen mit Wartehallen ist für Juli 2022 versprochen, die aktuellen Fahrpläne sollten allerdings schon jetzt ausgehängt werden, denn nicht jeder Fahrgast besitzt ein Handy und die entsprechende App mit den Fahrplänen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2022, ST 2008 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 92 13
Aufstellung fehlender Abfallbehälter entlang der Altenhöferallee
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.07.2021, OM 601 entstanden aus Vorlage: OF 70/12 vom 22.06.2021 Betreff: Aufstellung fehlender Abfallbehälter entlang der Altenhöferallee Der Magistrat wird gebeten, die Aufstellung zusätzlicher Abfallbehälter mit Haube in dem Abschnitt der Altenhöferallee zwischen der Friedrich-Dessauer-Straße und der Graf-von-Stauffenberg-Allee zu veranlassen. Begründung: Auf dem gesamten Teilstück der Altenhöferallee zwischen der Friedrich-Dessauer-Straße und der Graf-von-Stauffenberg-Allee befinden sich weder stadteinwärts noch stadtauswärts Abfallbehälter entlang der Bürgersteige. Die Fußgängerinnen und Fußgänger haben daher keine Möglichkeit, ihren Müll, z. B. Behälter von to-go-Getränken, Taschentücher oder Tüten mit Hundekot, entlang dieses Teilstückes ordentlich zu entsorgen. Dies führt dazu, dass der Müll wahllos in die Natur geworfen wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1618 Aktenzeichen: 79 4
Tempo 30 für Teile der Riedbergallee
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.05.2021, OM 123 entstanden aus Vorlage: OF 10/12 vom 26.04.2021 Betreff: Tempo 30 für Teile der Riedbergallee Der Magistrat wird gebeten, auf der Riedbergallee zwischen dem Kreisel Altenhöferallee und der Kreuzung Robert-Koch-Allee die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h zu begrenzen. In Abstimmung mit dem Ortsbeirat 8 soll dies ebenfalls analog für die Gegenrichtung zwischen der Einmündung Ruth-Moufang-Straße und dem Kreisel Altenhöferallee gelten. (c) Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main, Stand 04.2021, (c) Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation plus eigene Bearbeitung Begründung: In beiden Richtungen der Riedbergallee gibt es eine ganze Reihe von Gefahrenpunkten, die in Summe eine Reduktion der Höchstgeschwindigkeit zur Verbesserung der Verkehrssicherheit erfordern: - Ein- und ausparkende Fahrzeuge auf Höhe des Riedbergplatzes; - plötzlich bremsende Fahrzeuge an der Einmündung der Otto-Schott-Straße; - auf fast ganzer Länge der U-Bahn-Station "Uni Campus Riedberg" zahlreiche querende Fußgänger, darunter viele Schülerinnen und Schüler und Studentinnen und Studenten; - ein- und ausparkende Fahrzeuge vor dem Edeka-Markt; - plötzliche Zusammenführung mit dem Radweg direkt vor dem Kreisel. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.08.2021, ST 1423 Anregung an den Magistrat vom 01.07.2022, OM 2396 Aktenzeichen: 32 1
Aufstellen von Fahrradständern in den Kreuzungsbereichen Hans-Bethe-Straße/Arthur-von-Weinberg-Straße und Hans-Bethe-Straße/Robert-Koch-Allee
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.01.2021, OM 7062 entstanden aus Vorlage: OF 700/12 vom 29.12.2020 Betreff: Aufstellen von Fahrradständern in den Kreuzungsbereichen Hans-Bethe-Straße/Arthur-von-Weinberg-Straße und Hans-Bethe-Straße/Robert-Koch-Allee Der Magistrat wird gebeten, durch geeignete Maßnahmen (z. B. Aufstellung von Fahrradständern oder Pollern, wie bereits an einigen Stellen vorhanden) dafür zu sorgen, dass auf den Fußwegflächen in den Kreuzungsbereichen Hans-Bethe-Straße/Arthur-von-Weinberg-Straße und Hans-Bethe-Straße /Robert-Koch-Allee nicht mehr geparkt werden kann und Fußgänger (auch mit Rollstühlen, Kinderwagen oder Rollatoren) sicher die Straße überqueren können. Begründung: Nicht nur die leider - trotz Zusage des Straßenverkehrsamtes - immer noch nicht markierte Feuerwehrzufahrt Hans-Bethe-Straße 13/Arthur-von-Weinberg-Straße 2-4, sondern auch die oben genannten Fußwegflächen werden regelmäßig mit Kraftfahrzeugen aller Art zugeparkt (Beispiel: siehe Foto). Rollstuhlfahrer, Familien mit Kinderwagen und auch Fußgänger allgemein können die abgesenkten Bürgersteige nicht nutzen und sind gezwungen, auf die Straße auszuweichen. Für Sehbehinderte sind die taktilen Leitsysteme auf den zugeparkten Flächen nicht mehr verfügbar. Für alle Verkehrsteilnehmer wird die Sicht in den Kreuzungsbereichen deutlich eingeschränkt und das allgemeine Unfallrisiko steigt. Aus den genannten Gründen sollte das Zuparken durch geeignete Maßnahmen verhindert werden. Quelle: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.04.2021, ST 982 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 66 2
IGS Kalbach-Riedberg und Grundschulen wirksam unterstützen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.01.2021, OM 7058 entstanden aus Vorlage: OF 695/12 vom 04.01.2021 Betreff: IGS Kalbach-Riedberg und Grundschulen wirksam unterstützen Vorgang: V 1863/20 OBR 12 Ergänzend zur Vorlage V 1863 wird der Magistrat gebeten, die IGS Kalbach-Riedberg angesichts des wohl nicht planmäßig möglichen Umzugs in ihren Neubau durch die temporäre Bereitstellung weiterer Flächen wirksam zu unterstützen und darüber zu berichten. Hierbei sollen Räume in den folgenden Gebäuden auf ihre Nutzbarkeit geprüft werden: 1. Jugendhaus Riedberg 2. Familienzentrum Billabong 3. Ggf. anzumieten: Flächen für eine künftige, aber noch nicht erfolgte gastronomische Nutzung in den Gebäuden - Mart-Stam-Straße 12 - Leberecht-Migge-Anlage 1 - Krebsmühle 4. Alternativ: Sperrung eines Straßenabschnitts neben der IGS, um dort für einige Monate Unterrichtscontainer aufzustellen. In der Folge soll auch über die Auswirkungen auf die Grundschulen Marie-Curie-Schule und Grundschule 3 Riedberg (künftig: Judith-Kerr-Schule) berichtet werden und etwaige dortige Maßnahmen umgehend vorbereitet werden, zum Beispiel eine zusätzliche Erweiterung der Grundschule 3 auf deren Südseite, wo die bisher dort befindliche Baustellenzufahrt spätestens im Sommer 2021 nicht mehr benötigt wird. Begründung: Der Presse war zu entnehmen, dass die IGS Kalbach-Riedberg nicht wie geplant zum Schuljahr 2021/2022 in ihren Neubau umziehen kann. Am jetzigen Standort hat die IGS aber keine Kapazität für einen weiteren Jahrgang. Auch die Grundschule 3 kann dadurch nicht umziehen und für die Entlastung der überbelegten Marie-Curie-Schule sorgen. Maßnahmen zum temporären Ausgleich müssen umgehend gestartet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 27.11.2020, V 1863 Stellungnahme des Magistrats vom 26.03.2021, ST 710 Aktenzeichen: 40 2
Konzept für Jugendliche im Quartier Mertonviertel/Riedwiese
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.11.2020, OM 6936 entstanden aus Vorlage: OF 612/8 vom 09.11.2020 Betreff: Konzept für Jugendliche im Quartier Mertonviertel/Riedwiese Der Magistrat wird beauftragt, für das Quartier Mertonviertel/Riedwiese ein Konzept für offene Jugendarbeit zu entwickeln, u. a. mit folgenden Bestandteilen: 1. Das Konzept soll In- und Outdoor-Angebote enthalten, also auch ein Jugendhaus mit Öffnungszeiten, die speziell an Wochenenden länger sind (d. h. Freitag und Samstag bis 23:00 Uhr). 2. Die Bolzplätze an der Rosa-Luxemburg-Straße und am Max-Kirschner-Weg sollen erweitert und durch neue geeignete Flächen und Geräte (z. B. überdachter Tisch für Kartenspiel, Bodenschachspiel, Skaterbahn, Basketball usw.) ergänzt werden. 3. Es soll geprüft werden, wo die auf dem Rathenauplatz erprobten orangenen Sitzkringel ("Riesen-Donuts") für Jugendliche aufgestellt werden können. 4. Für den bereits gut ausgebauten Bolzplatz an der Rosa-Luxemburg-Straße soll eine verbesserte Gestaltung sowie eine Beleuchtung geprüft werden. Begründung: Im Rahmen eines Bürgerrundgangs im Mertonviertel haben Eltern und Jugendliche gegenüber Ortsbeiratsmitgliedern auf fehlende ortsnahe Angebote für Jugendliche hingewiesen. Die vorhandenen Spielplätze und -geräte sind vor allem für Kinder bis 12 Jahren da (z. B. Spielplatz Hundertwasser-Kita, Spielplatz Emil-v.-Behring-Straße/Gleisdreieck). Das Jugendhaus am Riedberg in der Friedrich-Dessauer-Straße ist zu weit entfernt und schließt zudem freitags bereits um 22:00 Uhr. An den restlichen Wochentagen variieren die Öffnungszeiten zwischen 21:00 Uhr und 19:00 Uhr, sonntags und montags ist komplett geschlossen. Derzeit gibt es ausschließlich für Kinder Angebote. Es fehlt an Angeboten für Heranwachsende, zum Beispiel fehlen Flächen, auf denen sie sich speziell im Sommer draußen gut aufhalten können, ohne Anwohner zu stören. Deswegen sollen zum Beispiel geeignete Standorte für zusätzliche Tischtennisplatten geprüft und ggf. umgesetzt werden, dazu Sitzgelegenheiten mit Tischen. Die "Riesen-Donuts" eignen sich gut, weil sie modern aussehen und ein Sitzen in gemeinsamer Runde ermöglichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.03.2021, ST 613 Aktenzeichen: 51
Taktile Bodenleitsysteme für Blinde und Sehbehinderte auf dem Riedberg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.08.2020, OM 6452 entstanden aus Vorlage: OF 585/12 vom 05.06.2020 Betreff: Taktile Bodenleitsysteme für Blinde und Sehbehinderte auf dem Riedberg Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, warum im Bereich der nachstehenden Kreuzungen bzw. Einmündungen im Quartier "Mitte" des Riedbergs keine bzw. nicht an allen Übergängen sog. taktile Bodenleitsysteme für Blinde und Sehbehinderte vorhanden sind sowie - sofern für das Fehlen der Markierungen keine Sachgründe bestehen - entsprechende taktile Markierungen anzubringen: 1. Einmündung Robert-Koch-Allee in Riedbergallee; 2. Kreuzung Robert-Koch-Allee/Hans-Bethe-Straße (hier fehlt die entsprechende Markierung an einer von vier Ecken); 3. Einmündung Joseph-von-Fraunhofer-Straße in Robert-Koch-Allee (hier fehlt die Markierung auf einer der beiden Seiten); 4. Ecke Friedrich-Dessauer-Straße/Robert-Koch-Allee; 5. Übergang über die Otto-Schott-Straße am Ende der Joseph-von-Fraunhofer-Straße; 6. Übergang über die Ernst-Abbe-Straße am Ende der Otto-Schott-Straße. Begründung: Taktile Markierungen bzw. Bodenleitsysteme ermöglichen es blinden und sehbehinderten Menschen, sich insbesondere im öffentlichen Raum und an Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel sicherer und leichter zu bewegen. Entsprechende Markierungen sind in weiteren Bereichen des Riedbergs vorhanden. An den oben genannten Stellen fehlen diese, ohne dass ohne Weiteres ersichtlich wäre, warum diese dort fehlen. Daher wird der Magistrat um entsprechende Prüfung und Berichterstattung bzw. um Ergänzung der entsprechenden Markierungen gebeten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 304 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 12 am 15.01.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 2
Tempo 30
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.08.2020, OM 6457 entstanden aus Vorlage: OF 608/12 vom 12.08.2020 Betreff: Tempo 30 Der Magistrat wird gebeten, in der Altenhöferallee zwischen den beiden Kreiseln an der Riedbergallee und der Friedrich-Dessauer-Straße eine Geschwindigkeitsreduzierung auf Tempo 30 einzurichten. Begründung: Auf diesem Streckenabschnitt kommt es immer wieder zu teils waghalsigen Manövern auf der Straße. Oftmals überqueren hier auch ältere und gehbehinderte Bewohnerinnen und Bewohner aus den angrenzenden Senioren- und Pflegeheimen die Straße und werden durch schnell fahrende Fahrzeuge gefährdet. Da Tempo 30 auf dem ganzen Riedberg nicht möglich scheint, wird eine Temporeduktion an dieser Stelle vorgeschlagen, um die Situation für alle Beteiligten zumindest an dieser Stelle zu entschärfen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.11.2020, ST 2005 Anregung an den Magistrat vom 09.07.2021, OM 586 Aktenzeichen: 32 1
Dachbegrünung von Fahrgastunterständen - Pilotprojekt Kalbach-Riedberg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.08.2020, OM 6451 entstanden aus Vorlage: OF 578/12 vom 03.06.2020 Betreff: Dachbegrünung von Fahrgastunterständen - Pilotprojekt Kalbach-Riedberg Vorgang: OM 3668/18 OBR 12; ST 651/19; OM 5509/19 OBR 12; ST 583/20 Der Magistrat wird gebeten, seiner Stellungnahme ST 583 folgend, für die geplanten Wartehallen an den Haltestellen "Ernst-Balser-Straße", "Hans-Leistikow-Straße", "Hans-Poelzig-Straße", "Lucy-Hillebrandt-Straße" sowie "Uni Campus Riedberg" im Rahmen eines Pilotprojekts Wartehallen inklusive einer Dachbegrünung zu beschaffen. Begründung: Mit der Stellungnahme (ST 583) teilt der Magistrat mit, dass bei einer anstehenden Neubeschaffung einer Wartehalle im Stadtgebiet angestrebt wird, in Form eines Pilotprojektes ein Modell inklusive einer Dachbegrünung zu beschaffen. Seit Langem fordert der Ortsbeirat 12 die Errichtung von Wartehallen entlang der Buslinie 29, deren Fertigstellung zugesagt, aber noch nicht vollzogen wurde. Die Voraussetzungen eines Pilotprojektes sieht der Ortsbeirat Kalbach-Riedberg damit als erfüllt und bittet um Umsetzung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 14.09.2018, OM 3668 Stellungnahme des Magistrats vom 29.03.2019, ST 651 Anregung an den Magistrat vom 29.11.2019, OM 5509 Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2020, ST 583 Stellungnahme des Magistrats vom 27.11.2020, ST 2085 Anregung an den Magistrat vom 26.11.2021, OM 1149 Aktenzeichen: 92 13
Tempo 30 auf der Altenhöferallee zwischen Riedbergallee und Friedrich-Dessauer-Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.01.2020, OF 526/12 Betreff: Tempo 30 auf der Altenhöferallee zwischen Riedbergallee und Friedrich-Dessauer-Straße Im Dezember ereignete sich bedauerlicherweise ein Verkehrsunfall in Höhe des Riedbergzentrums. Es ist unbestritten, dass die Verkehrssituation in diesem Streckenabschnitt unübersichtlich und gefährlich ist. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Altenhöferallee zwischen Friedrich-Dessauer-Straße und Riedbergallee in eine Tempo-30-Zone umzuwandeln. Begründung: Durch die Nähe zum Gymnasium sind viele junge Fahrradfahrer*innen auf diesen Abschnitt der Straße unterwegs. Ältere Menschen aus den Senioren- und Pflegeheimen überqueren die Altenhöferallee in diesem Bereich, da der Umweg zu den Zebrastreifen sehr weit ist. Auf Grund der Geschäfte und Bäckereien auf beiden Straßenseiten sind ständig Autos in Doppelreihen geparkt, die eine unübersichtliche Situation verursachen. Andere Autofahrer*innen fahren dabei aber noch die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50km/h. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 30.01.2020, OF 537/12 dazugehörende Vorlage: Antrag vom 30.01.2020, OF 537/12 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 12 am 17.01.2020, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 526/12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 12 am 14.02.2020, TO I, TOP 4 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 526/12 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 537/12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenZusätzliche Fahrradständer für das Gymnasium Riedberg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.11.2019, OM 5507 entstanden aus Vorlage: OF 496/12 vom 18.11.2019 Betreff: Zusätzliche Fahrradständer für das Gymnasium Riedberg Der Magistrat wird gebeten, die Anzahl der Fahrradständer rund um das Gymnasium Riedberg deutlich zu erhöhen. Mögliche Standorte ergeben sich z. B. am Rande des Vorplatzes des Gymnasiums und auf dem Platz zwischen Gymnasium, Jugendhaus und Sporthalle, siehe die jeweils markierten Bereiche auf den Luftbildern. Bild 1: Platz vor dem Eingang des Gymnasiums mit frei gehaltenen Wegebeziehungen Bild 2: Westseite der Platzmitte Friedrich-Dessauer-Straße/Robert-Koch-Allee Quelle der Luftbilder: (c) Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main, Stand 04.2019, (c) Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation Begründung: Die bislang installierten Fahrradständer reichen nicht aus, wodurch - insbesondere in den Sommermonaten - zahlreiche Fahrräder an Treppengeländern, Verkehrsschildern oder sogar auf den Mittelinseln der Zebrastreifen angeschlossen werden. Es gilt, die Fahrradmobilität der Schülerinnen und Schüler zu unterstützen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.03.2020, ST 417 Stellungnahme des Magistrats vom 10.08.2020, ST 1415 Anregung an den Magistrat vom 08.11.2024, OM 6088 Aktenzeichen: 66 2
Lucy-Hillebrand-Straße als Einbahnstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.08.2019, OM 4916 entstanden aus Vorlage: OF 457/12 vom 05.08.2019 Betreff: Lucy-Hillebrand-Straße als Einbahnstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Lucy-Hillebrand-Straße als Einbahnstraße in nördliche Fahrtrichtung eingerichtet werden kann, um die beobachteten Ausweichmanöver von entgegenkommenden Fahrzeugen über den westlichen Bürgersteig zu vermeiden. Begründung: Gerade durch den Verkehr im Zusammenhang mit der Kita Erasmus kommt es morgens und nachmittags oft zu gefährlichen Szenen in der Lucy-Hillebrand-Straße, bei denen eines der entgegenkommenden Fahrzeuge über den westlichen Bürgersteig ausweicht, was natürlich unzulässig ist und dortige Fußgänger - gerade auch Eltern mit Kindern - gefährdet. Die Situation wird aktuell noch durch den starken Baustellenverkehr im Zusammenhang mit den nördlich gelegenen Baustellen entlang der Mart-Stam-Straße verschärft. Zusammen mit der direkt östlich gelegenen Wolfgang-Bangert-Straße als Einbahnstraße in südliche Richtung ließe sich eine verkehrliche Entschärfung in der Lucy-Hillebrand-Straße herbeiführen, ohne längere Umwege zu erzeugen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.11.2019, ST 2053 Aktenzeichen: 32 1
Fußgänger besser sichern zwischen Riedbergplatz und Hans-Bethe-Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.02.2019, OM 4337 entstanden aus Vorlage: OF 402/12 vom 10.02.2019 Betreff: Fußgänger besser sichern zwischen Riedbergplatz und Hans-Bethe-Straße Vorgang: OM 3836/18 OBR 12; ST 164/19 Der Magistrat wird gebeten, die Querung der Otto-Schott-Straße zwischen Riedbergplatz und Hans-Bethe-Straße besser zu sichern, z. B. durch markierte und mit Pfosten gesicherte Aufstellflächen vom Straßenrand aus wie im Bild beispielhaft dargestellt. Begründung: Nachdem die Stellungnahme ST 164 klargestellt hat, dass der starke Fußgängerverkehr über die Otto-Schott-Straße nicht durch einen Fußgängerüberweg ("Zebrastreifen") gesichert werden kann, sollten hier andere wirksame Verbesserungen umgesetzt werden. Die Otto-Schott-Straße ist nicht nur durch den Verkehr der umliegenden Wohnblöcke und ihrer Tiefgaragen belastet, sondern zusätzlich durch den gesamten Verkehr in die Tiefgarage des Riedbergzentrums. Während am Südende der Otto-Schott-Straße Fußgänger ggf. im Schutz der Ampel Riedbergallee die Otto-Schott-Straße queren können, ist dies - bei gleicher Verkehrsmenge - auf der Höhe der Hans-Bethe-Straße nicht möglich. Die Einrichtung einer künstlichen Fahrbahnverengung hat sich zur Querung der Straße Am Hasensprung mit dem Weg Am Schlittenberg sehr bewährt und sollte daher auch an dieser Stelle in ähnlicher Weise umgesetzt werden. Dies gilt umso mehr, als die Otto-Schott-Straße für eine Einbahnstraße ungewöhnlich breit ist, da sie ja ursprünglich für ein Befahren in beide Richtungen geplant war. Dadurch werden Autofahrer eher zu zu schnellem Fahren verleitet, während sich die Querungszeit für Fußgänger dadurch verlängert. Auch mit einer Verengung bleibt die Durchfahrt von liefernden Lkws und ggf. sogar Stadtbussen möglich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.10.2018, OM 3836 Stellungnahme des Magistrats vom 25.01.2019, ST 164 Stellungnahme des Magistrats vom 27.05.2019, ST 1036 Aktenzeichen: 66 2
Über Mobilfunkmasten informieren und Ballung vermeiden
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.11.2018, OM 4049 entstanden aus Vorlage: OF 382/12 vom 16.11.2018 Betreff: Über Mobilfunkmasten informieren und Ballung vermeiden Der Magistrat wird gebeten, - über die Errichtung von Mobilfunkmasten in Kalbach-Riedberg transparent und frühzeitig zu informieren (Standort, Sendeleistung, Hauptabstrahlrichtungen, Sicherheitsabstände, unterstützte Mobilfunknetze und allgemein den Stand der wissenschaftlichen Forschung hinsichtlich Gesundheitsrisiken durch solche hochfrequenten Sendeanlagen) und - eine Ballung mehrerer Sendeanlagen in kleinem Umkreis (wie zuletzt bei der Errichtung auf dem Dach der Joseph-von-Fraunhofer-Straße 1, rund 90 Meter entfernt von dem Sendemast auf der Hans-Bethe-Straße 2, geschehen) zu vermeiden. Begründung: Nach der Errichtung der neuesten Mobilfunkanlage auf dem Dach der Joseph-von-Fraunhofer-Straße 1 erreichten den Ortsbeirat mehrere Beschwerden von Anwohnerinnen und Anwohnern, die sich insbesondere über mögliche gesundheitliche Risiken große Sorgen machen. In beiden Fällen wurde die räumliche Nähe zu gleich zwei Anlagen besonders kritisch gesehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.03.2019, ST 600 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 63 0
Fußgängerüberweg Otto-Schott-Straße zum Riedbergplatz
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.10.2018, OM 3836 entstanden aus Vorlage: OF 360/12 vom 12.10.2018 Betreff: Fußgängerüberweg Otto-Schott-Straße zum Riedbergplatz Vorgang: OM 4984/16 OBR 12; ST 915/16 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Überquerung der Otto-Schott-Straße zum Riedbergplatz für Fußgängerinnen und Fußgänger durch eine geeignete Querungshilfe (z. B. Zebrastreifen) sicherer gestaltet werden kann. Mit der Stellungnahme vom 11.07.2016, ST 915, wurde dieses Ansinnen an der Einfahrt in die Otto-Schott-Straße leider abgelehnt, jedoch hat sich das Fußgängeraufkommen durch die Bebauung Richtung Riedberg-We stflügel weiter erhöht. In unmittelbarer Nähe befinden sich eine Kita, ein Spielplatz und der Kinderschutzbund. Geeignet wäre aus Sicht des Ortsbeirats der Bereich zum Riedbergplatz in Höhe der Hans-Bethe-Straße. Dort gibt es bereits eine Querung für Sehbehinderte. Der Ortsbeirat würde begrüßen, wenn dies in Zusammenarbeit mit dem BSBH-Hessen (Blinden- und Sehbehindertenbund) mit Sitz in Frankfurt geschehen würde. Begründung: An dem oben genannten Straßenabschnitt besteht ein reger Fußgängerverkehr zwischen Riedbergplatz und Otto-Schott-Straße. Für ältere Menschen, Menschen mit Handicap, Schülerinnen und Schüler auf den Weg zum Gymnasium oder Familien mit Kindern entsteht an dieser Stelle eine unsichere Situation. Die Situation verschärft sich in typischen Einkaufszeiten, da sich hier die Frequenz sowohl von Fußgängern als auch von Autos, die in die Tiefgarage des Riedbergzentrums wollen, erhöht. Die geplante Verlegung der Haltestelle der Buslinie 29 an den Riedbergplatz ist ein weiteres Argument für eine sichere Gestaltung zur Fahrbahnquerung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.01.2016, OM 4984 Stellungnahme des Magistrats vom 11.07.2016, ST 915 Stellungnahme des Magistrats vom 25.01.2019, ST 164 Antrag vom 10.02.2019, OF 402/12 Anregung an den Magistrat vom 22.02.2019, OM 4337
Entschärfung der Kreuzung Altenhöferallee/Graf-von-Stauffenberg-Allee
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.09.2018, OM 3669 entstanden aus Vorlage: OF 351/12 vom 23.08.2018 Betreff: Entschärfung der Kreuzung Altenhöferallee/Graf-von-Stauffenberg-Allee Vorgang: OM 2488/17 OBR 12; ST 279/18; B 215/18 Am 20.08. wurde zum wiederholten Mal ein Schulkind in diesem o. g. Kreuzungsbereich durch einen motorisierten Verkehrsteilnehmer verletzt. Da ein Beschluss zur Errichtung einer Lichtsignalanlage vorliegt, eine Umsetzung bisher noch nicht erfolgt ist, müssen weitere Maßnahmen zur Sicherheit der Fußgängerinnen und Fußgänger ergriffen werden. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat aufgefordert, 1. auch im Hinblick auf die Schulwegsicherheitsbegehung am 25.05.2018, unverzüglich ein Warnlicht oder eine Interimslichtsignalanlage einzurichten, bis der endgültige Bau einer Lichtsignalanlage (s. ST 279) erfolgt; 2. im nächsten Bericht der Unfallforschungskommission in Frankfurt am Main (zuletzt veröffentlicht als Vorlage B 215) auch die Kreuzung Altenhöferallee/Graf-von-Stauffenberg-Allee zu betrachten und bei etwaiger weiterer Verzögerung der Einrichtung einer Lichtsignalanlage auch andere Maßnahmen zur Entschärfung zu prüfen, umzusetzen und deren Wirksamkeit zu ermitteln. Begründung: Die Kreuzung ohne zusätzliche Sicherungsmaßnahmen stellt in Zukunft weiterhin eine Gefahrenquelle insbesondere für Schulkinder dar. Anhand des vorliegenden Berichtes B 215 wird deutlich gezeigt, wie die Verkehrssicherheit an zahlreichen Unfallschwerpunkten (wie z. B. der Kreuzung Robert-Koch-Allee/Hans-Bethe-Straße) durch sicherheitssteigernde Maßnahmen effektiv verbessert werden kann. Gerade im Hinblick auf die dunklere zweite Jahreshälfte ist unverzüglich eine Abhilfe erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 01.12.2017, OM 2488 Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2018, ST 279 Bericht des Magistrats vom 23.07.2018, B 215 Stellungnahme des Magistrats vom 07.12.2018, ST 2279 Aktenzeichen: 32 1
Deutlichere Kennzeichnung von Feuerwehrzufahrten auf dem Riedberg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.08.2018, OM 3463 entstanden aus Vorlage: OF 325/12 vom 20.07.2018 Betreff: Deutlichere Kennzeichnung von Feuerwehrzufahrten auf dem Riedberg Vorgang: OM 1165/17 OBR 12; ST 610/17; OM 1677/17 OBR 12; ST 1484/17 Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass die Feuerwehrzufahrten in den Bereichen Hans-Bethe-Straße 3/Arthur-von-Weinberg-Straße 2 bis 4 und Robert-Koch-Allee 12/14 bis 16/18 durch Aufbringen eines Zackenmusters deutlicher gekennzeichnet werden. Begründung: Mit der Vorlage vom 20.01.2017, OM 1165, hatte sich der Ortsbeirat dafür ausgesprochen, die Feuerwehrzufahrten vor allem im Bereich Riedberg durch Aufbringen von Zackenmustern deutlicher zu kennzeichnen, um dem verbreiteten widerrechtlichen Parken auf diesen kritischen Bereichen entgegenzuwirken. Der Magistrat hatte mit Vorlage vom 17.03.2017, ST 610, eine flächendeckende Umsetzung einer solchen Maßnahme als nicht machbar abgelehnt, eine Umsetzung im begründeten Einzelfall aber als möglich bewertet. Mit Vorlage vom 19.05.2017, OM 1677, hatte der Ortsbeirat konkret die Feuerwehrzufahrt im Bereich Hans-Bethe-Straße 3/Arthur-von-Weinberg-Straße 2 bis 4 für eine ergänzende Markierung vorgeschlagen. Der Magistrat hatte mit Vorlage vom 14.08.2017, ST 1484, mitgeteilt, dass dem Antrag entsprochen werde. Geschehen ist bisher leider nichts. Die Feuerwehrzufahrt wird - auch mangels Kontrollen - sozusagen gewohnheitsrechtlich regelmäßig teilweise oder ganz zugeparkt. Fallweise wurden sogar Autos ohne Nummernschild dort für mehrere Tage abgestellt. Es besteht also in mehrfacher Hinsicht Handlungsbedarf. Eine ähnliche Situation wie im vorgenannten Bereich ergibt sich bei der Feuerwehrzufahrt zwischen den Häusern Robert-Koch-Allee 12/14 und 16/18. Beide genannten Feuerwehrzufahrten sollten in einem Zug so schnell wie möglich ergänzend markiert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.01.2017, OM 1165 Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2017, ST 610 Anregung an den Magistrat vom 19.05.2017, OM 1677 Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2017, ST 1484 Stellungnahme des Magistrats vom 16.11.2018, ST 2130 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 32 1
Tempo 30 auf der Altenhöferallee zwischen Friedrich-Dessauer-Straße und Riedbergallee
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.05.2018, OM 3196 entstanden aus Vorlage: OF 305/12 vom 30.04.2018 Betreff: Tempo 30 auf der Altenhöferallee zwischen Friedrich-Dessauer-Straße und Riedbergallee Der Magistrat wird gebeten, auf der Altenhöferallee zwischen Friedrich-Dessauer-Straße und Riedbergallee Tempo 30 anzuordnen . Begründung: Durch die Nähe zum Gymnasium sind viele junge Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer auf diesen Abschnitt der Straße unterwegs. Ältere Menschen aus den Senioren- und Pflegeheimen überqueren die Altenhöferallee in diesem Bereich, da der Umweg zu den Zebrastreifen sehr weit ist. Aufgrund der Geschäfte und Bäckereien auf beiden Straßenseiten sind ständig Autos in Doppelreihen geparkt, die eine unübersichtliche Situation verursachen. Andere Autofahrerinnen und Autofahrer fahren dabei aber noch die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2018, ST 1490 Aktenzeichen: 32 1
Zebrastreifen über die Altenhöferallee in Höhe Ernst-Abbe-Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.03.2018, OF 269/12 Betreff: Zebrastreifen über die Altenhöferallee in Höhe Ernst-Abbe-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten einen Zebrastreifen über die Altenhöferallee in Höhe Ernst-Abbe-Straße einzurichten, um die Verkehrssicherheit in diesem Straßenabschnitt zu erhöhen. Begründung: Bereits am 25.05.2012 hat der Ortsbeirat 12 die OM 1232 beschlossen. Der Magistrat hat mit ST 755 vom 03.06.2013 die Errichtung des Fußgängerweges abgelehnt, " da an dieser Stelle weder die vorgeschriebenen Aufstellflächen für Fußgänger noch die erforderlichen Sichtverhältnisse vorhanden sind". Inzwischen dürfte nach 6 Jahren diese Sachlage überholt sein, denn u. a. viele ältere Menschen aus den Senioren- und Pflegeheimen überqueren die Altenhöferallee in diesem Bereich. Der Umweg zu den Zebrastreifen an der Riedbergerallee oder an der Friedrich-Dessauer-Strasse sehr weit ist. Auch befinden sich viele Geschäfte beidseits der Altenhöferallee, die von einer besseren ungefährlichen Erreichbarkeit profitieren würden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 12 am 16.03.2018, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 269/12 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, FDP und BFF gegen SPD (= Annahme); GRÜNE und LINKE. (= Enthaltung)
Partei: SPD
Weiter lesenAkustische Warnanlagen für Lichtsignalanlagen hier: Querung Robert-Koch-Allee
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.08.2017, OM 1978 entstanden aus Vorlage: OF 197/12 vom 30.07.2017 Betreff: Akustische Warnanlagen für Lichtsignalanlagen hier: Querung Robert-Koch-Allee Der Magistrat wird gebeten, an der Riedbergallee/Ecke Robert-Koch-Allee zu deren Querung eine akustische Warnanlage an der dortigen Lichtsignalanlage zu installieren. Begründung: Viele Fußgängerampeln sind inzwischen bereits mit akustischen Freigabesignalen ausgestattet, die gerade sehbehinderten Menschen eine sichere Querung von Straßen ermöglicht. An der Lichtsignalanlage über die Riedbergallee zur U-Bahn-Station ist sie vorhanden und in dem oben genannten Bereich nachzurüsten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2017, ST 2188 Aktenzeichen: 32 1
Deutlichere Kennzeichnung der Feuerwehrzufahrt HansBetheStraße 3/ ArthurvonWeinbergStraße 2 bis 4
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.05.2017, OM 1677 entstanden aus Vorlage: OF 170/12 vom 02.05.2017 Betreff: Deutlichere Kennzeichnung der Feuerwehrzufahrt Hans-Bethe-Straße 3/ Arthur-von-Weinberg-Straße 2 bis 4 Vorgang: OM 1165/17 OBR 12; ST 610/17 Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass die Feuerwehrzufahrt im Bereich Hans-Bethe-Straße 3/Arthur-von-Weinberg-Straße 2 bis 4 durch Aufbringen eines Zackenmusters (absolutes Halteverbot) deutlicher gekennzeichnet wird. Begründung: Mit Anregung vom 20.01.2017, OM 1165, war der Magistrat gebeten worden, für eine deutlichere Kennzeichnung der Feuerwehrzufahrten - insbesondere im Stadtteil Riedberg - zu sorgen. Der Magistrat hat mit Stellungnahme vom 17.03.2017, ST 610, eine ergänzende flächendeckende Markierung der vorhandenen Feuerwehrzufahrten im Stadtteil Kalbach-Riedberg und darüber hinaus als nicht umsetzbar abgelehnt, aber eine Prüfung bzw. Umsetzung im Einzelfall zugesagt. Die Feuerwehrzufahrt im Bereich Hans-Bethe-Straße 3/Arthur-von-Weinberg-Straße 2 bis 4, die wegen der dichten Bebauung im Brandfall von besonderer Bedeutung ist, wird seit Langem von Anwohnern und Besuchern regelmäßig ganz oder weitgehend als Parkfläche genutzt. Da die widerrechtliche Nutzung als Parkfläche offensichtlich in keiner Weise überwacht bzw. mit Bußgeldern geahndet wird, hat sich dort eine Art von Gewohnheitsrecht herausgebildet. Die ergänzende Markierung der Feuerwehrzufahrt mit einem Zackenmuster könnte darauf hinwirken, dass die einschlägigen Regeln (Park- und Halteverbot) in Erinnerung gerufen und auch tatsächlich eingehalten werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.01.2017, OM 1165 Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2017, ST 610 Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2017, ST 1484 Antrag vom 20.07.2018, OF 325/12 Anregung an den Magistrat vom 10.08.2018, OM 3463 Aktenzeichen: 32 1
Ideen
Fussgängerüberweg wird von parkenden Autos blockiert
Auf dem Fußgängerüberweg Otto-Schott-Straße zwischen Riedbergplatz und Hans-Bethe-Straße parkt ständig ein Auto trotz Halteverbotsschild. Ein Zebrastreifen wäre hier angebracht und würde das verhindern. Auch ein größeres Halteverbotsschild wäre wichtig.
30 Zone Gymnasium Riedberg
Ich halte eine 30er Zone auf der Altenhöferallee, zwischen Friedrich-Dessauer-Straße und Friedrich-Karl-Klausing-Straße für sinnvoll. Es laufen Tagsüber sehr viele Kinder über die Straße. Von und zur Schule. Durch den Park direkt nebenan würden auch dort querende geschützt.
Patenschaften für Straßenzüge zur Müllbeseitigung
Auf dem Riedberg häuft sich der Müll auf den öffentlichen Straßen. FES kann sich noch so viel Mühe geben, die Papierkörbe und öffentlichen Plätze zu säubern, am nächsten Tag sieht es wieder so aus wie vorher. Achtlos weggeworfene Masken, Verpackungsmaterial, Papiertaschentücher, Zigarettenkippen, Flaschen, Lebensmittel, Sperrmüll, Kassenquittungen, Hausmülltüten und vieles mehr machen mich jeden morgen wütend auf dem Weg zum Bäcker. Mindestens einmal in der Woche sammle ich deshalb den Müll in den Straßen Hans-Bethe, Robert-Koch-Allee und Friedrich-Dessauer ein. Jedes Mal kommen 1 - 2 Eimer zusammen. Patenschaften für andere Straßen würden das Gesamtbild des Riedbergs wesentlich verbessern und die Umwelt weniger belasten. Die Übernahme der Patenschaft sollte als Ehrenamt anerkannt werden.