Fußgängerüberweg Otto-Schott-Straße zum Riedbergplatz
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 26.10.2018, OM
3836 entstanden aus
Vorlage: OF 360/12 vom
12.10.2018 Betreff: Fußgängerüberweg Otto-Schott-Straße zum
Riedbergplatz Vorgang: OM 4984/16 OBR 12; ST 915/16 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu
berichten, ob die Überquerung der Otto-Schott-Straße zum Riedbergplatz für
Fußgängerinnen und Fußgänger durch eine geeignete Querungshilfe (z. B.
Zebrastreifen) sicherer gestaltet werden kann. Mit der Stellungnahme vom 11.07.2016, ST 915,
wurde dieses Ansinnen an der Einfahrt in die Otto-Schott-Straße leider
abgelehnt, jedoch hat sich das Fußgängeraufkommen durch die Bebauung Richtung
Riedberg-We stflügel weiter erhöht. In unmittelbarer Nähe
befinden sich eine Kita, ein Spielplatz und der Kinderschutzbund. Geeignet wäre aus Sicht des Ortsbeirats der Bereich
zum Riedbergplatz in Höhe der Hans-Bethe-Straße. Dort gibt es bereits
eine Querung für Sehbehinderte. Der Ortsbeirat würde begrüßen, wenn dies in
Zusammenarbeit mit dem BSBH-Hessen (Blinden- und Sehbehindertenbund) mit Sitz
in Frankfurt geschehen würde. Begründung: An dem oben genannten Straßenabschnitt besteht ein
reger Fußgängerverkehr zwischen Riedbergplatz und Otto-Schott-Straße. Für
ältere Menschen, Menschen mit Handicap, Schülerinnen und Schüler auf den Weg
zum Gymnasium oder Familien mit Kindern entsteht an dieser Stelle eine
unsichere Situation. Die Situation verschärft sich in typischen Einkaufszeiten,
da sich hier die Frequenz sowohl von Fußgängern als auch von Autos, die in die
Tiefgarage des Riedbergzentrums wollen, erhöht. Die geplante Verlegung der Haltestelle der Buslinie
29 an den Riedbergplatz ist ein weiteres Argument für eine sichere Gestaltung
zur Fahrbahnquerung. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 12
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 22.01.2016, OM 4984
Stellungnahme des
Magistrats vom 11.07.2016, ST 915
Stellungnahme des
Magistrats vom 25.01.2019, ST 164
Antrag vom
10.02.2019, OF
402/12
Anregung an den Magistrat vom 22.02.2019, OM 4337