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Fußgängerüberweg Otto-Schott-Straße zum Riedbergplatz

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.10.2018, OM 3836 entstanden aus Vorlage: OF 360/12 vom 12.10.2018 Betreff: Fußgängerüberweg Otto-Schott-Straße zum Riedbergplatz Vorgang: OM 4984/16 OBR 12; ST 915/16 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Überquerung der Otto-Schott-Straße zum Riedbergplatz für Fußgängerinnen und Fußgänger durch eine geeignete Querungshilfe (z. B. Zebrastreifen) sicherer gestaltet werden kann. Mit der Stellungnahme vom 11.07.2016, ST 915, wurde dieses Ansinnen an der Einfahrt in die Otto-Schott-Straße leider abgelehnt, jedoch hat sich das Fußgängeraufkommen durch die Bebauung Richtung Riedberg-We stflügel weiter erhöht. In unmittelbarer Nähe befinden sich eine Kita, ein Spielplatz und der Kinderschutzbund. Geeignet wäre aus Sicht des Ortsbeirats der Bereich zum Riedbergplatz in Höhe der Hans-Bethe-Straße. Dort gibt es bereits eine Querung für Sehbehinderte. Der Ortsbeirat würde begrüßen, wenn dies in Zusammenarbeit mit dem BSBH-Hessen (Blinden- und Sehbehindertenbund) mit Sitz in Frankfurt geschehen würde. Begründung: An dem oben genannten Straßenabschnitt besteht ein reger Fußgängerverkehr zwischen Riedbergplatz und Otto-Schott-Straße. Für ältere Menschen, Menschen mit Handicap, Schülerinnen und Schüler auf den Weg zum Gymnasium oder Familien mit Kindern entsteht an dieser Stelle eine unsichere Situation. Die Situation verschärft sich in typischen Einkaufszeiten, da sich hier die Frequenz sowohl von Fußgängern als auch von Autos, die in die Tiefgarage des Riedbergzentrums wollen, erhöht. Die geplante Verlegung der Haltestelle der Buslinie 29 an den Riedbergplatz ist ein weiteres Argument für eine sichere Gestaltung zur Fahrbahnquerung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.01.2016, OM 4984 Stellungnahme des Magistrats vom 11.07.2016, ST 915 Stellungnahme des Magistrats vom 25.01.2019, ST 164 Antrag vom 10.02.2019, OF 402/12 Anregung an den Magistrat vom 22.02.2019, OM 4337