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Entschärfung der Kreuzung Altenhöferallee/Graf-von-Stauffenberg-Allee

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.09.2018, OM 3669 entstanden aus Vorlage: OF 351/12 vom 23.08.2018 Betreff: Entschärfung der Kreuzung Altenhöferallee/Graf-von-Stauffenberg-Allee Vorgang: OM 2488/17 OBR 12; ST 279/18; B 215/18 Am 20.08. wurde zum wiederholten Mal ein Schulkind in diesem o. g. Kreuzungsbereich durch einen motorisierten Verkehrsteilnehmer verletzt. Da ein Beschluss zur Errichtung einer Lichtsignalanlage vorliegt, eine Umsetzung bisher noch nicht erfolgt ist, müssen weitere Maßnahmen zur Sicherheit der Fußgängerinnen und Fußgänger ergriffen werden. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat aufgefordert, 1. auch im Hinblick auf die Schulwegsicherheitsbegehung am 25.05.2018, unverzüglich ein Warnlicht oder eine Interimslichtsignalanlage einzurichten, bis der endgültige Bau einer Lichtsignalanlage (s. ST 279) erfolgt; 2. im nächsten Bericht der Unfallforschungskommission in Frankfurt am Main (zuletzt veröffentlicht als Vorlage B 215) auch die Kreuzung Altenhöferallee/Graf-von-Stauffenberg-Allee zu betrachten und bei etwaiger weiterer Verzögerung der Einrichtung einer Lichtsignalanlage auch andere Maßnahmen zur Entschärfung zu prüfen, umzusetzen und deren Wirksamkeit zu ermitteln. Begründung: Die Kreuzung ohne zusätzliche Sicherungsmaßnahmen stellt in Zukunft weiterhin eine Gefahrenquelle insbesondere für Schulkinder dar. Anhand des vorliegenden Berichtes B 215 wird deutlich gezeigt, wie die Verkehrssicherheit an zahlreichen Unfallschwerpunkten (wie z. B. der Kreuzung Robert-Koch-Allee/Hans-Bethe-Straße) durch sicherheitssteigernde Maßnahmen effektiv verbessert werden kann. Gerade im Hinblick auf die dunklere zweite Jahreshälfte ist unverzüglich eine Abhilfe erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 01.12.2017, OM 2488 Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2018, ST 279 Bericht des Magistrats vom 23.07.2018, B 215 Stellungnahme des Magistrats vom 07.12.2018, ST 2279 Aktenzeichen: 32 1

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