Entschärfung der Kreuzung Altenhöferallee/Graf-von-Stauffenberg-Allee
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 14.09.2018, OM
3669 entstanden aus
Vorlage: OF 351/12 vom
23.08.2018 Betreff: Entschärfung der Kreuzung
Altenhöferallee/Graf-von-Stauffenberg-Allee Vorgang: OM 2488/17 OBR 12; ST 279/18; B
215/18 Am 20.08. wurde zum wiederholten Mal ein Schulkind in
diesem o. g. Kreuzungsbereich durch einen motorisierten Verkehrsteilnehmer
verletzt. Da ein Beschluss zur Errichtung einer Lichtsignalanlage vorliegt,
eine Umsetzung bisher noch nicht erfolgt ist, müssen weitere Maßnahmen zur
Sicherheit der Fußgängerinnen und Fußgänger ergriffen werden. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat
aufgefordert, 1. auch im Hinblick auf die
Schulwegsicherheitsbegehung am 25.05.2018, unverzüglich ein Warnlicht oder eine
Interimslichtsignalanlage einzurichten, bis der endgültige Bau einer
Lichtsignalanlage (s. ST 279) erfolgt; 2. im nächsten Bericht der
Unfallforschungskommission in Frankfurt am Main (zuletzt veröffentlicht als
Vorlage B 215) auch die Kreuzung
Altenhöferallee/Graf-von-Stauffenberg-Allee zu betrachten und bei etwaiger
weiterer Verzögerung der Einrichtung einer Lichtsignalanlage auch andere
Maßnahmen zur Entschärfung zu prüfen, umzusetzen und deren Wirksamkeit zu
ermitteln. Begründung: Die Kreuzung ohne zusätzliche Sicherungsmaßnahmen
stellt in Zukunft weiterhin eine Gefahrenquelle insbesondere für Schulkinder
dar. Anhand des vorliegenden Berichtes
B 215 wird deutlich gezeigt, wie die Verkehrssicherheit an zahlreichen
Unfallschwerpunkten (wie z. B. der Kreuzung
Robert-Koch-Allee/Hans-Bethe-Straße) durch sicherheitssteigernde Maßnahmen
effektiv verbessert werden kann. Gerade im Hinblick auf die dunklere zweite
Jahreshälfte ist unverzüglich eine Abhilfe erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 12
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 01.12.2017, OM 2488
Stellungnahme des
Magistrats vom 09.02.2018, ST 279
Bericht des
Magistrats vom 23.07.2018, B 215
Stellungnahme des
Magistrats vom 07.12.2018, ST 2279
Aktenzeichen: 32 1