Fußgängerfurten sind keine Parkplätze
Anregung
Der Magistrat wird gebeten, der illegalen Nutzung von Fußgängerfurten und Andienflächen für Mülltonnen als Parkplätzen entgegenzutreten. Diese Fußgängerfurten befinden sich zwischen den längs der Straßen gepflanzten Bäume, haben aber das normale Fußweg-Pflaster und keine zweite Bordsteinkante zum Rest des Fußwegs hin. Dies kann z. B. durch eine Markierung auf diesem Pflaster oder auf der Fahrbahn davor (wie vor der Walther-Nernst-Straße 1) geschehen. Dies betrifft die folgenden Stellen: - Annette-Kolb-Weg gegenüber der Einmündung des Ludwig-Fulda-Wegs (zweimal); - Ludwig-Fulda-Weg gegenüber der Einmündung Helene-Adler-Weg (nördliche Furt); - Friedrich-Dessauer-Straße gegenüber der Einmündung Walther-Nernst-Straße (östliche Furt); - Joseph-von-Fraunhofer-Straße an der Einmündung Walther-Nernst-Straße (zweimal); - Zur Kalbacher Höhe: a) gegenüber Nelly-Sachs-Platz auf Höhe des Spielplatzes; b) gegenüber der Einmündung Gräfin-Dönhoff-Straße; c) gegenüber der Einmündung der Margarete-Steiff-Straße.