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Vorlagen
Anbringung der Hinweistafel „Nur bei Grün - den Kindern ein Vorbild“ rund um die Containeranlage der Mühlbergschule
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2017, OM 2139 entstanden aus Vorlage: OF 545/5 vom 26.08.2017 Betreff: Anbringung der Hinweistafel "Nur bei Grün - den Kindern ein Vorbild" rund um die Containeranlage der Mühlbergschule Der Magistrat wird gebeten, an den Lichtsignalanlagen rund um die Containeranlage der Mühlbergschule die Hinweistafel "Nur bei Grün - den Kindern ein Vorbild" anzubringen. Begründung: Mit Beginn des Schuljahres 2017/2018 ist die Mühlbergschule in die Containeranlage am Länderweg eingezogen. Da es sich bei der Mühlbergschule um eine Grundschule handelt, liegt hier aus Sicht des Ortsbeirates eine besondere Fürsorge- und Sorgfaltspflicht der Stadt Frankfurt am Main vor. Der Schulelternbereit hat sich mit dem Wunsch, die entsprechenden Hinweistafeln zu installieren, an den Ortsbeirat gewandt. Dieser befürwortet das Ansinnen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.12.2017, ST 2464 Aktenzeichen: 66 7
Verkehrssituation Auf dem Mühlberg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2017, OM 2140 entstanden aus Vorlage: OF 546/5 vom 26.08.2017 Betreff: Verkehrssituation Auf dem Mühlberg Der Magistrat wird gebeten, die legalen Parkplätze in der Straße Auf dem Mühlberg durch Parkwinkel deutlich zu kennzeichnen. Begründung: Insbesondere an den Wochenenden und an Feiertagen wird die Straße Auf dem Mühlberg durch zahlreiche unzulässig abgestellte Fahrzeuge zugeparkt. Hervorgerufen wird dies durch Besucher und Nutzer der Herz-Marien-Kirche. Häufig ist es den Anwohnern nicht möglich, aus ihren Garagen- und Hofeinfahrten herauszufahren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.12.2017, ST 2521 Aktenzeichen: 32 1
Streckenführung Radschnellweg Darmstadt - Frankfurt
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2017, OM 2144 entstanden aus Vorlage: OF 555/5 vom 29.08.2017 Betreff: Streckenführung Radschnellweg Darmstadt - Frankfurt Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob der geplante Radschnellweg Darmstadt - Frankfurt ab Oberschweinstiege statt über den Welscher Weg und den Ziegelhüttenweg über die Stoltzeschneise, Darmstädter Landstraße, Babenhäuser Landstraße, Hainer Weg, Offenbacher Landstraße und Siemensstraße bis zum Main geführt werden kann. Auch andere baumfreundliche Wegeführungen sind dem Ortsbeirat willkommen. Es ist zu ermitteln, wie groß der zu erwartende Unterschied in der Fahrzeit zwischen Oberschweinstiege und Mainufer in der jeweiligen Variante ist. Begründung: Der Regionalverband FrankfurtRheinMain hat in seiner Machbarkeitsstudie vorgeschlagen, den Radweg durch den Stadtwald über den Welscher Weg und den Ziegelhüttenweg zu führen. Leider hat er nicht berücksichtigt, dass für die erforderliche Mindestbreite einschließlich separatem Gehweg zahlreiche Bäume gefällt werden müssten. Da sich Neu-Isenburg für den Weg durch den Wald entschieden hat, muss Frankfurt von der Stadtgrenze bis zur Oberschweinstiege den Anschluss ebenfalls durch den Wald führen. Ab Oberschweinstiege wäre jedoch die oben beschriebene Alternativroute möglich, für die voraussichtlich kein Baum fallen muss. Die Darmstädter Landstraße könnte zulasten des Grünstreifens verbreitert werden, auf dem lediglich Büsche stehen. Dank elektrischer Unterstützung sind heute Entfernungen von 15 Kilometern und mehr auch von weniger trainierten Personen mit dem Fahrrad zu bewältigen. Es fehlen jedoch gut ausgebaute Wege, die zügig befahren werden können. Der geplante Radschnellweg leistet hier Abhilfe und hat das Potenzial, täglich mehrere Tausend Autofahrten überflüssig zu machen. Es wäre jedoch schade, dafür neue Schneisen durch die Wälder zu schlagen. Die notwendigen Flächen sollten besser durch Umwidmungen und Verbreiterungen bestehender Verkehrswege gewonnen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2018, ST 364 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 5 am 19.01.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 61 1
Geschwindigkeitsüberschreitungen in der Seehofstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2017, OM 2146 entstanden aus Vorlage: OF 557/5 vom 29.08.2017 Betreff: Geschwindigkeitsüberschreitungen in der Seehofstraße Der Magistrat wird gebeten, bis Jahresende in der Seehofstraße zwischen Deutschherrnufer und Siemensstraße an zwei Terminen außerhalb der Schulferien Radarkontrollen zu veranlassen. Begründung: Anwohner beklagen die Gefährdung von Fußgängern durch eine überhöhte Geschwindigkeit von Pkws und bitten dringend um Abhilfe. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.12.2017, ST 2462 Aktenzeichen: 32 4
Umgestaltung der Seehofstraße hier: Ausreichende Breite von Rad- und Fußwegen unter der Brücke berücksichtigen Vortrag des Magistrats vom 14.08.2017, M 157
S A C H S T A N D : Anregung vom 15.09.2017, OA 186 entstanden aus Vorlage: OF 575/5 vom 29.08.2017 Betreff: Umgestaltung der Seehofstraße hier: Ausreichende Breite von Rad- und Fußwegen unter der Brücke berücksichtigen Vortrag des Magistrats vom 14.08.2017, M 157 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Vorplanung dahin gehend zu modifizieren, dass unterhalb der Eisenbahnbrücke mindestens zwei Meter breite Radwege und mindestens 1,5 Meter breite Fußwege vorgesehen werden. Begründung: Nach den Unterlagen der Vorplanung soll unterhalb der Eisenbahnbrücke der Fußweg ein Meter und der Radweg 1,85 Meter schmal werden. Das geht nicht. Die Stadt musste 6,5 Millionen Euro hinblättern, um die Eisenbahnbrücke aufweiten zu lassen. Da kann jetzt nicht ein handtuchbreiter Fußweg übrig bleiben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 14.08.2017, M 157 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.11.2017, ST 2237 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Versandpaket: 20.09.2017 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des Verkehrsausschusses am 19.09.2017, TO I, TOP 8 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 157 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 186 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes) sowie BFF (= Annahme im Rahmen OA 186) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 15. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.09.2017, TO I, TOP 24 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 157 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 186 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FRANKFURTER gegen AfD (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts und OA 186) sowie BFF und FRAKTION (= Annahme im Rahmen OA 186) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 157 = Ablehnung, OA 186 = Annahme) 17. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.09.2017, TO II, TOP 22 Beschluss: 1. Der Vorlage M 157 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 186 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FRANKFURTER gegen AfD (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts und OA 186), BFF und FRAKTION (= Annahme im Rahmen OA 186) sowie ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 1833, 17. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 28.09.2017 Aktenzeichen: 66 2
Tempo 40 km/h auf der Bruchfeldstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.06.2017, OM 1883 entstanden aus Vorlage: OF 479/5 vom 06.06.2017 Betreff: Tempo 40 km/h auf der Bruchfeldstraße Der Magistrat wird gebeten, die Höchstgeschwindigkeit in der Bruchfeldstraße auf 40 km/h zu begrenzen. Begründung: Die Bruchfeldstraße ist als Einkaufs- und Geschäftsstraße hochfrequentiert. Besonders für Fußgänger und Radfahrer ist die Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h zu schnell. Der Verkehrslärm beeinträchtigt das Einkaufserlebnis. Vor allem Kinder und ältere Menschen sind durch die hohe Geschwindigkeit gefährdet. Da auf der Strecke die Straßenbahn fährt, ist zu berücksichtigen, dass Geschwindigkeitsreduzierungen zu längeren Fahrplanzeiten führen. In Oberrad hat sich auf der Offenbacher Landstraße Tempo 40 als Kompromiss aus Verkehrsberuhigung und günstigen Fahrzeiten seit Jahrzehnten bewährt. Daher soll versucht werden, in Niederrad mit einer entsprechenden Maßnahme für Verkehrsberuhigung zu sorgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.10.2017, ST 1994 Aktenzeichen: 32 1
Mehr Sicherheit Länderweg - Strahlenberger Weg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.05.2017, OM 1647 entstanden aus Vorlage: OF 446/5 vom 03.05.2017 Betreff: Mehr Sicherheit Länderweg - Strahlenberger Weg Der Magistrat wird gebeten, im Straßenverlauf Länderweg - Strahlenberger Weg von der Seehofstraße bis zur Straße Im Bärengarten/Speckweg Tempo 30 anzuordnen. Begründung: Die Verbindung ist keine Durchgangsstraße, sondern lediglich eine Zufahrt zu den dortigen Liegenschaften. Kunden und Beschäftigte befahren die Wege häufig mit überhöhter Geschwindigkeit. Im westlichen Bereich befindet sich die Containerschule. Daher gibt es dort viel Fußgängerverkehr mit Kindern. Im östlichen Bereich ist der Gehweg sehr schmal, auf dem zwei Personen nicht nebeneinander gehen können. Fußgänger benutzen daher vielfach die Fahrbahn. Die Geschwindigkeitsreduzierung ist zur Erhöhung der Sicherheit angebracht. Die Kinderbeauftragten des Ortsbezirkes befürworten diese Maßnahme. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2017, ST 1512 Antrag vom 08.10.2019, OF 1435/5 Anregung an den Magistrat vom 25.10.2019, OM 5296 Aktenzeichen: 32 1
Zusätzliche Poller am Ende des Fahrradweges
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.05.2017, OM 1635 entstanden aus Vorlage: OF 402/5 vom 06.04.2017 Betreff: Zusätzliche Poller am Ende des Fahrradweges Der Magistrat wird gebeten, an der Einmündung des geteerten Fahrradweges östlich des Häuserblocks Offenbacher Landstraße 501-507 in Richtung Offenbach zusätzlich zwei rot- weiß gestreifte Poller anzubringen. Begründung: Zurzeit nehmen einige Autofahrer diesen geteerten Fahrradweg als Schleichweg durch die Oberräder Felder. Bei der Einmündung auf die Offenbacher Landstraße stehen zwar drei Poller, die ein Weiterfahren geradeaus unmöglich machen, aber es gibt die Möglichkeit, links (vom Main aus gesehen) durch eine Lücke doch auf die Offenbacher Landstraße zu fahren (s. Foto mit den Fahrspuren) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.09.2017, ST 1773 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66 0
Aufstellen einer zusätzlichen Bank an der Ersatzhaltestelle des Schienenersatzverkehrs E 16 in der Offenbacher Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.05.2017, OM 1663 entstanden aus Vorlage: OF 465/5 vom 04.05.2017 Betreff: Aufstellen einer zusätzlichen Bank an der Ersatzhaltestelle des Schienenersatzverkehrs E 16 in der Offenbacher Landstraße Der Magistrat wird gebeten, an der Ersatzhaltestelle des Schienenersatzverkehrs E 16 (ersetzt die Straßenbahnlinien 16 und 17 für die Dauer des Umbaus der Offenbacher Landstraße) in Höhe der Offenbacher Landstraße Hausnummer 364 an geeigneter Stelle eine Haltestellen-Bank aufzustellen. Begründung: Da die Umbauarbeiten der Offenbacher Landstraße und damit der Schienenersatzverkehr laut aktueller Planung bis zum Februar 2018 andauern sollen, sollte an dieser Stelle eine Haltestellen-Bank aufgestellt werden. Hier warten sehr viele Leute mit ihren Einkaufstaschen, da diese Haltestelle die nächstgelegene zum REWE-Markt ist. Darunter sind viele ältere Leute, die zu den Altenwohnanlagen in der Wiener Straße fahren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2017, ST 1847 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 92 13
Umsetzung der Bank in der Balduinstraße an die Ersatzhaltestelle des Busses Nr. 81 in der Georg-Treser-Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.05.2017, OM 1662 entstanden aus Vorlage: OF 464/5 vom 04.05.2017 Betreff: Umsetzung der Bank in der Balduinstraße an die Ersatzhaltestelle des Busses Nr. 81 in der Georg-Treser-Straße Der Magistrat wird gebeten, an der Ersatzhaltestelle in der Georg-Treser-Straße in der Nähe der Hausnummer 16 die Bank umzusetzen, die bisher in der Balduinstraße vor der Hausnummer 55 steht. Begründung: Da die Umbauarbeiten der Offenbacher Landstraße und damit der Schienenersatzverkehr laut aktueller Planung bis zum Februar 2018 andauern werden, muss die Bank nicht für diesen Zeitraum an der ehemaligen Haltestelle auf zufällig vorbeikommende Spaziergänger warten, sondern soll an den neuen Haltepunkt umgesetzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2017, ST 1511 Aktenzeichen: 92 13
Mehr Sicherheit für den Radverkehr auf der Offenbacher Landstraße zwischen Mühlberg und Breulsweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.05.2017, OM 1645 entstanden aus Vorlage: OF 444/5 vom 03.05.2017 Betreff: Mehr Sicherheit für den Radverkehr auf der Offenbacher Landstraße zwischen Mühlberg und Breulsweg Der Magistrat wird gebeten, in der Offenbacher Landstraße zwischen der Haltestelle "Mühlberg" und dem Breulsweg in beiden Fahrtrichtungen das Radfahren auf der Fahrbahn zu ermöglichen. Wo der Platz ausreicht, soll ein Radweg auf der Straße markiert und der Autoverkehr gegebenenfalls auf die Straßenbahnschienen verlagert werden, wie dies schon im weiteren Verlauf der Offenbacher Landstraße der Fall ist. Andernfalls bleiben die Bordsteinradwege erhalten, aber deren Benutzungspflicht ist aufzuheben. Dann sind ein Schutzstreifen oder auch Fahrradsymbole auf der Straße zu markieren und ebenfalls die Verlagerung des Autoverkehrs zu erwägen. Begründung: Die Bordsteinradwege sind deutlich zu schmal und haben weder einen Schutzbereich gegen die parkenden Autos noch gegen den Fahrzeugverkehr auf der Straße. Daher bieten sie keine ausreichende Sicherheit. Zudem werden sie häufig durch schlampig geparkte Fahrzeuge weiter eingeengt. An den schrägen Auffahrten auf die Bordsteinradwege kommt es immer wieder zu schweren Stürzen. Die Strecke ist außerdem Schulweg. Eine Verbesserung der Sicherheit ist also dringend geboten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2017, ST 1846 Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2018, ST 447 Antrag vom 23.07.2018, OF 925/5 Auskunftsersuchen vom 10.08.2018, V 947 Stellungnahme des Magistrats vom 21.09.2018, ST 1913 Antrag vom 01.09.2020, OF 1744/5 Auskunftsersuchen vom 18.09.2020, V 1762 Anregung an den Magistrat vom 05.05.2023, OM 3962 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32 1
Den Wirtschaftsweg zwischen dem Oberräder Bahnhof und dem Bärengarten durch Schranken für den Autoverkehr nachhaltig schließen
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.05.2017, OF 466/5 Betreff: Den Wirtschaftsweg zwischen dem Oberräder Bahnhof und dem Bärengarten durch Schranken für den Autoverkehr nachhaltig schließen Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat, zu prüfen und zu berichten, ob der Wirtschaftsweg zwischen dem Oberräder Bahnhof und dem Bärengarten durch Schranken für den Autoverkehr nachhaltig geschlossen werden kann. Begründung: Dieser Wirtschaftsweg ist für den Autoverkehr gesperrt, mit Ausnahme für ausschließlich landwirtschaftlichen Verkehr. Diese Straßenverkehrsregelung wird täglich hundertfach missachtet. Im Bärengarten ansässige Unternehmen nutzen diese illegale Route teilweise als regulären Zu- und Abgang zur ihren Unternehmen. Ein Abrissunternehmen mitunter auch mit schwerem Gerät. Des Weiteren nutzen viele Pendler diese Route täglich. Teilweise wird mit unangemessen hoher Geschwindigkeit gefahren und Fußgänger, Radfahrer, Inlineskater und andere legale Nutzer mit nicht hinreichendem Abstand passiert oder sie müssen gar abseits der Straße warten bis das Auto oder der LKW sie passiert hat. Es wurden von mir bis heute keine Polizeikontrollen registriert. Dieser Weg ist mit gutem Grunde für den Autoverkehr gesperrt, leider ist dies jedoch wirkungslos, wenn nicht überwacht wird, oder bestenfalls mittels einer Absperrung die Zufahrt verhindert wird. In einer Stadt, die vom Autoverkehr dominiert wird, wo alternative mobilitätsformen ständig dem Autoverkehr unterworfen sind, braucht es Rückzugsräume für Fußgänger und Radfahrer. Straßen, wo es ihnen garantiert ist, dass sie sich nicht dem Autoverkehr unterordnen müssen. Des Weiteren ist die Koexistenz auf diesem Wirtschaftsweg mit einem hohen Unfallrisiko verbunden, insbesondere in den Kurven am Oberräder Bahnhof und bei der Einmündung in den Bärengarten. Da dieser Wirtschaftsweg beleuchtet ist wäre er auch ideal für Kinder, um in der dunklen Jahreszeit Inlineskater oder Skateboard zu fahren. Leider ist dies wegen des hohen Verkehrsaufkommens kaum Möglich oder wird ständig durch durchfahrende Autos unterbrochen. Dieses Jahr wird die Offenbacher Landstraße in Oberrad saniert. Es ist davon auszugehen, dass der illegale Verkehr über den Bärengarten dramatisch zunehmen wird, so lange keine Gegenmaßnahmen vorgenommen werden. Es steht zu befürchten, dass täglich tausende Autofahrer diese Route nehmen werden. Der Verkehr setzt sich fort bis zur Seehofstraße, wobei auch der Bärengarten illegal durchfahren wird, da diese Straße nur für Anwohner frei ist. Gleichzeitig ist damit zu rechnen, dass aufgrund der verschlechterten Verkehrsanbindung Oberrads der Anteil an Fahrradfahrer zunehmen wird, unter anderem von Schülern der weiterführendenden Schulen in Sachsenhausen. Der Wirtschaftsweg vom Oberräder Bahnhof über den Bärengarten ist die meistgenutzte Radstrecke zwischen Oberrad und Sachsenhausen. Durch Arbeiten auf der Offenbacher Landstraße entsteht hier ein Konflikt, der nur durch die vollständige Sperrung des Wirtschaftsweges für den Autoverkehr gelöst werden kann. Die Alternativroute für den Autoverkehr muss über die Gerbermühlstraße erfolgen und es muss ein Fokus darauf gerichtet werden, wie der Autoverkehr im Ganzen, nicht nur während der Sperrung der Offenbacher Landstraße reduziert werden kann. Derzeit ist bereits zu beobachten, wie Autofahrer wegen der teilweisen Sperrung der Gräfendeichstraße, den östlichen Teil über die Felder anfahren anstatt über die Offenbacher Landstraße. Die Zugänglichkeit für die Gärtner zu Ihren Feldern kann über ein Schrankensystem gewährleistet werden. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 15.08.2017, OF 543/5 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 5 am 19.05.2017, TO I, TOP 54 Beschluss: Die Vorlage OF 466/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 5 am 23.06.2017, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 466/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 5 am 18.08.2017, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 466/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 5 am 15.09.2017, TO I, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 589 2017 1. Die Vorlage OF 466/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 543/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, GRÜNE, FDP und LINKE. gegen SPD und BFF (= Ablehnung) 16. Sitzung des OBR 5 am 03.11.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 466/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 5 am 24.11.2017, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 466/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 5 am 19.01.2018, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 466/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen LINKE. (= Annahme)
Partei: LINKE.
Weiter lesenSchaffung der Voraussetzungen zur Nutzung des Internets hier: Liegenschaft Offenbacher Landstraße 386
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.04.2017, OM 1463 entstanden aus Vorlage: OF 396/5 vom 03.04.2017 Betreff: Schaffung der Voraussetzungen zur Nutzung des Internets hier: Liegenschaft Offenbacher Landstraße 386 Der Magistrat wird gebeten, die nötigen Voraussetzungen zu schaffen, sodass die Liegenschaft Offenbacher Landstraße 386 an das Internet angeschlossen werden kann. Begründung: Die Liegenschaft Offenbacher Landstraße 386 ist neu errichtet worden. Leider läuft in Sachen Telekommunikation nicht alles rund. Die Bewohnerinnen und Bewohner des Hauses sind Kunde bei Unitymedia. Unitymedia kann seine Dienste in der Liegenschaft nicht anbieten. Die Deutsche Telekom hat wiederum keinen Port frei, um die Bewohnerinnen und Bewohner zu versorgen. Aus Sicht des Ortsbeirates gehört das Internet heute zu den unverzichtbaren Kommunikationsmitteln. Daher ist dafür Sorge zu tragen, dass auch in der Liegenschaft Offenbacher Landstraße 386 Internet empfangen werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.07.2017, ST 1322 Aktenzeichen: 16 1
Umgestaltung der westlichen Offenbacher Landstraße hier: Aufstellen von Fahrradbügeln
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.04.2017, OM 1461 entstanden aus Vorlage: OF 394/5 vom 03.04.2017 Betreff: Umgestaltung der westlichen Offenbacher Landstraße hier: Aufstellen von Fahrradbügeln Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wo im Bereich der umzugestaltenden Offenbacher Landstraße Fahrradb ügel montiert werden können. Begründung: Nach der Informationsveranstaltung zur Umgestaltung der westlichen Offenbacher Landstraße - 2. Teilabschnitt haben sich Bürgerinnen und Bürger mit dem Wunsch nach Fahrradbügeln gemeldet. Da in den dem Ortsbeirat vorliegenden Planungsunterlagen keine Fahrradbügel eingezeichnet sind, bittet der Ortsbeirat - soweit noch nicht geschehen - um Prüfung des Sachverhaltes. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2017, ST 1946 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 5 am 18.08.2017, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 2
Sanierung der westlichen Offenbacher Landstraße hier: Schaffung von Ersatzparkplätzen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.04.2017, OM 1464 entstanden aus Vorlage: OF 397/5 vom 05.04.2017 Betreff: Sanierung der westlichen Offenbacher Landstraße hier: Schaffung von Ersatzparkplätzen Der Magistrat wird gebeten, während der Sanierung der Offenbacher Landstraße ausreichend Ersatzparkplätze im Stadtteil Oberrad zu schaffen. Begründung: Während der Sanierungsarbeiten entlang der Offenbacher Landstraße fallen zahlreiche Parkplätze weg. Baulärm, Verkehrsbeeinträchtigungen und die fehlenden Parkplätze werden die Oberräderinnen und Oberräder über einige Monate hinweg belasten. Auch die Gewerbetreibenden sind unmittelbar von dem Wegfall der Parkplätze betroffen und müssen mit Umsatzrückgängen rechnen. Durch die Schaffung von Ersatzparkplätzen im Stadtteil Oberrad können die Unannehmlichkeiten für die Oberräderinnen und Oberräder und Gewerbetreibenden zumindest etwas reduziert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2017, ST 1293 Aktenzeichen: 32 1
Installation eines Ballfangzaunes am östlichen Ende der Festwiese Villa Bonn
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.04.2017, OM 1467 entstanden aus Vorlage: OF 401/5 vom 03.04.2017 Betreff: Installation eines Ballfangzaunes am östlichen Ende der Festwiese Villa Bonn Der Magistrat wird gebeten, am östlichen Ende der Festwiese Villa Bonn einen Ballfangzaun zu installieren. Begründung: Auf der Festwiese Villa Bonn sind zwei Tore aufgestellt worden. Der Bolzplatz wird von den Kindern und Jugendlichen im Stadtteil Oberrad gut angenommen. Am östlichen Ende grenzt die Festwiese Villa Bonn unmittelbar an den Hansenweg. Wird das Tor verfehlt, landet der Ball auf dem Hansenweg und rollt wegen des Gefälles in Richtung Offenbacher Landstraße. Der Ortsbeirat hält daher die Installation eines Ballfangzaunes für geboten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.07.2017, ST 1238 Antrag vom 03.08.2019, OF 1348/5 Anregung an den Magistrat vom 23.08.2019, OM 5017 Aktenzeichen: 67 0
Umgestaltung der westlichen Offenbacher Landstraße hier: Verlagerung der Call-a-Bike-Station (Balduinstraße)
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.04.2017, OM 1462 entstanden aus Vorlage: OF 395/5 vom 03.04.2017 Betreff: Umgestaltung der westlichen Offenbacher Landstraße hier: Verlagerung der Call-a-Bike-Station (Balduinstraße) Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es sinnvoll und möglich ist, 1. die vor der Liegenschaft Balduinstraße 65 angesiedelte Call-a-Bike-Station auf der westlichen Offenbacher Landstraße anzusiedeln oder 2. eine zusätzliche Call-a -Bike-Station auf der westlichen Offenbacher Landstraße anzusiedeln. Begründung: Die vor der Liegenschaft Balduinstraße 65 angesiedelte Call-a-Bike-Station ist von der Lage eher ungünstig zu beurteilen. Aus Sicht des Ortsbeirates ist eine Verlagerung in die Offenbacher Landstraße sinnvoll. Alternativ ist noch die Schaffung einer zusätzlichen Call-a-Bike-Station sinnvoll. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2017, ST 1465 Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2018, ST 130 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66 5
Schaffung von zusätzlichem Parkraum hier: Offenbacher Landstraße 522 bis 528
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.03.2017, OM 1344 entstanden aus Vorlage: OF 376/5 vom 19.02.2017 Betreff: Schaffung von zusätzlichem Parkraum hier: Offenbacher Landstraße 522 bis 528 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob auf der südlichen Seite der Offenbacher Landstraße zwischen der Liegenschaft Offenbacher Landstraße 522 und Offenbacher Landstraße 528 unter Berücksichtigung von einer verbleibenden Gehwegbreite von 1,5 Metern Parkplätze auf dem Bürgersteig eingerichtet werden können. Begründung: Im o. g. Bereich der Offenbacher Landstraße werden zusätzliche Parkplätze benötigt. Der Ortsbeirat schlägt für die Schaffung von zusätzlichem Parkraum diese Fläche vor. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.06.2017, ST 1051 Aktenzeichen: 32 1
Haushalt 2017 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Umgestaltung der östlichen Offenbacher Landstraße zwischen Einmündung de-Neufville-Straße und Stadtgrenze Frankfurt/Offenbach
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.02.2017, OF 342/5 Betreff: Haushalt 2017 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Umgestaltung der östlichen Offenbacher Landstraße zwischen Einmündung de-Neufville-Straße und Stadtgrenze Frankfurt/Offenbach Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung zu beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Mittel für die Planung zur Umgestaltung der östlichen Offenbacher Landstraße zwischen Einmündung De-Neufville-Straße und der Stadtgrenze Frankfurt/Offenbach in den neuzubeschließenden Haushalt 2017 einzuplanen. In der vorzulegenden abgestimmten Planung sollen folgende Punkte enthalten sein: 1. Die Straßenbahnhaltestellen sind barrierefrei umzugestalten und mit dynamischen Fahrgastanzeigen auszustatten. 2. Der marode Gleiskörper ist auszutauschen. 3. Anstelle des Kopfsteinpflasters ist Flüsterasphalt einzubauen. 4. Die Straße ist zu begrünen. Begründung: Die östliche Offenbacher Landstraße zwischen Einmündung De-Neufville-Straße und der Stadtgrenze Frankfurt/Offenbach ist - ebenso wie der westliche Teil der Offenbacher Landstraße - dringend sanierungsbedürftig. Nach der bevorstehenden Sanierung der westlichen Offenbacher Landstraße soll nun auch der östliche Teil saniert werden. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 5 am 10.03.2017, TO I, TOP 16 Beschluss: Etatanregung EA 26 2017 Die Vorlage OF 342/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, FDP
Weiter lesenHaushalt 2017 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Neuordnung des westlichen Bürgersteigs des Hansenwegs zwischen den Liegenschaften Hansenweg 8 und 20
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.02.2017, OF 343/5 Betreff: Haushalt 2017 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Neuordnung des westlichen Bürgersteigs des Hansenwegs zwischen den Liegenschaften Hansenweg 8 und 20 Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung zu beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Mittel für die Neuordnung des westlichen Bürgersteigs des Hansenwegs zwischen den Liegenschaften Hansenweg 8 und 20 in den neuzubeschließenden Haushalt 2017 miteinzuplanen. Begründung: Im Hansenweg existiert zwischen den Liegenschaften Hansenweg 8 und Hansenweg 20 kein durchgehender Bürgersteig. Kommt man aus Richtung der Offenbacher Landstraße, so endet der Bürgersteig nach der Liegenschaft Hansenweg 8 und man gelangt über eine Treppe dann auf die Höhe der Festwiese Villa Bonn. Hier herrscht keine Barrierefreiheit. Da die Mauer, die den Höhenunterschied zwischen Festwiese Villa Bonn und Hansenweg ausgleicht ohnehin sanierungsbedürftig erscheint, hält es der Ortsbeirat für das Beste, dass die Mauer zurückgebaut und in westliche Richtung verschoben wird. Auf der somit freiwerdenden Fläche soll ein durchgängiger Bürgersteig geführt werden. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 5 am 10.03.2017, TO I, TOP 16 Beschluss: Etatanregung EA 27 2017 Die Vorlage OF 343/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, FDP
Weiter lesenNeues Wohnen südlich der Gerbermühlstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.02.2017, OM 1208 entstanden aus Vorlage: OF 290/5 vom 03.01.2017 Betreff: Neues Wohnen südlich der Gerbermühlstraße Der Magistrat wird gebeten, für das Gebiet zwischen der Gerbermühlstraße im Norden, der Seehofstraße im Westen und der Eisenbahngleise im Süden ein städtebauliches Konzept zu erarbeiten und dieses der Stadtverordnetenversammlung zwecks Planaufstellungsbeschlusses zuzuleiten. Wünschenswert ist eine Blockrandbebauung bei sieben Vollgeschossen. Als Gebietstyp empfiehlt der Ortsbeirat ein Mischgebiet gemäß § 6 Baunutzungsverordnung (BauNVO) bzw. - wenn zu dem Zeitpunkt des Aufstellungsbeschlusses bereits erlassen - "Urbanes Gebiet" (MU) gem. § 6a BauNVO-Referentenentwurf vom 16.06.2016. Ferner empfiehlt der Ortsbeirat eine Festsetzung einer Baulinie parallel zur Gerbermühlstraße sowie Maßnahmen zum passiven Schallschutz gem. § 9 Abs. 1 Nr. 24 Baugesetzbuch (BauGB) sowie § 9 Abs. 5 Nr. 1 BauGB. Begründung: Im Frankfurter Süden, wie auch in der ganzen Stadt, fehlt Wohnraum. Insbesondere mehr Angebotsplanung - statt Planung auf Zuruf - ist geeignet, die Situation zu verbessern. Das o. g. Gebiet ist bisher vorwiegend gewerblich genutzt und durch eine niedrige bauliche Ausnutzung charakterisiert. In Anbetracht des Wohnraummangels ist jedoch eine Entwicklung hin zu einem Wohnstandort angeraten. So ist insbesondere die Nachfrage nach innenstadtnahem Wohnraum in Blockrandbebauung hoch. Wünschenswert ist daher die Fortführung der Bebauung des gegenüberliegenden Deutschherrnviertels. Um kostspieligen Nachbarstreitigkeiten aufgrund des Abstandsflächenrechts den Boden zu entziehen, empfiehlt sich eine verbindliche Festsetzung von sieben Vollgeschossen im Bebauungsplan. Um eine architektonisch ansprechende Bebauung zu gewährleisten, empfiehlt sich die Festsetzung einer geschlossenen Bauweise bzw. einer Baulinie parallel zur Gerbermühlstraße. Im Ergebnis kann so die Schaffung von Wohnraum auch zur Stadtreparatur genutzt werden. Durch die nunmehr beidseitig mögliche Bebauung entlang der Gerbermühlstraße kann ein passendes Entree für Sachsenhausen geschaffen werden. Die Bestandsbebauung erfüllt diese Funktion nicht. Für eine Entwicklung dieses Areals zu einem Wohngebiet spricht auch, dass es verkehrstechnisch gut erschlossen ist durch die Straßenbahnlinien 15 und 16 sowie durch die S-Bahn-Haltestelle "Mühlberg". Ferner ist es auch eine der wenigen wohnraumgeeigneten Flächen im Frankfurter Süden, die nicht der Wohnraumbeschränkung unterliegen. Gleichwohl sollte die bestehende gewerbliche Nutzung auch in immissionsschutzrechtlicher Sicht Bestandsschutz genießen. Es empfiehlt sich daher die Festsetzung eines Mischgebiets gemäß § 6 BauNVO bzw. "Urbanes Gebiet" gemäß § 6a BauNVO in der Form des Referentenentwurfs vom 16.06.2016. Auch hinsichtlich des Immissionsschutzes wäre der Bebauungsplan vollzugsfähig. Durch die Errichtung eines neuen Gebäuderiegels entsteht zwar die Gefahr der Beeinträchtigung durch einen Echoeffekt verstärkten Verkehrslärm der Gerbermühlstraße; dem kann durch Maßnahmen gem. § 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB bzw. § 9 Abs. 5 Nr. 1 BauGB entgegengewirkt werden. Die erforderlichen Maßnahmen am Gebäude, z. B. Schallschutzfenster, sind nach DIN 4109 oder VDI 2719 zu ermitteln und nachzuweisen. Dies gilt ebenso für die angrenzenden Eisenbahnlinien. Das Baugebiet an der Nell-Breuning-Straße zeigt nachdrücklich, dass dies durch geschickte bauliche Maßnahmen möglich ist. Quelle: Openstreetmap - Mitwirkende - veröffentlicht unter CC-BY-SA 2.0 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2017, ST 882 Antrag vom 08.11.2017, OF 660/5 Anregung an den Magistrat vom 19.01.2018, OM 2604 Antrag vom 06.11.2019, OF 1477/5 Anregung vom 22.11.2019, OA 502 Aktenzeichen: 61 0
Entwicklung des Grundstücks Offenbacher Landstraße 468
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.02.2017, OM 1219 entstanden aus Vorlage: OF 330/5 vom 20.01.2017 Betreff: Entwicklung des Grundstücks Offenbacher Landstraße 468 1. Der Ortsbeirat begrüßt die ihm vorgelegten Pläne zur Entwicklung des Grundstücks Offenbacher Landstraße 468. 2. Der Magistrat wird gebeten, a) die Planung positiv zu begleiten und b) eine Baugenehmigung zu erteilen. Begründung: Die Versorgung der Oberräder Bürgerrinnen und Bürger ist mangelhaft. Im Stadtteil Oberrad selbst gibt es einen größeren Einkaufsmarkt am Buchrainplatz. Daher ist es geboten, an der genannten Stelle einen Supermarkt zu errichten. Zudem befinden sich in der Nähe dieses Grundstücks zwei Altenwohnanlagen, das REHA-Zentrum. Im sog. Roten Haus (Offenbacher Landstraße 501 - 507) wohnen auch viele Seniorinnen und Senioren. Viele der Bewohnerinnen und Bewohner sind gesundheitlich eingeschränkt und können nicht bis zum REWE-Markt am Buchrainplatz laufen bzw. die steil ansteigende Wiener Straße zum Nahkauf hinauflaufen. Für viele ist die Fahrkarte mit der Straßenbahn hin und zurück zu teuer. Der neue Penny-Markt hingegen wäre fußläufig zu erreichen und ist im unteren Preissegment angesiedelt. Der nächste Discounter befindet sich am Lokalbahnhof in Sachsenhausen (Aldi) bzw. der Lidl zwei Haltestellen davor. Aus diesen Gründen begrüßt der Ortsbeirat die Entwicklung dieses Grundstücks und bittet den Magistrat, diese positiv zu begleiten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2017, ST 877 Aktenzeichen: 63 0
Bewohnerparken in der Straße Auf dem Mühlberg im Bereich zwischen Offenbacher Landstraße und Am Mühlkanal
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.01.2017, OM 1178 entstanden aus Vorlage: OF 288/5 vom 13.12.2016 Betreff: Bewohnerparken in der Straße Auf dem Mühlberg im Bereich zwischen Offenbacher Landstraße und Am Mühlkanal Der Magistrat wird aufgefordert, in der Straße Auf dem Mühlberg im Bereich zwischen Offenbacher Landstraße und Am Mühlkanal das Bewohnerparken einzuführen. Begründung: Der genannte Bereich ist durch parkende Pkws mittlerweile überlastet. Es wird auf beiden Seiten der Straße auf den Bürgersteigen geparkt, sodass es für sich begegnende Pkws nur sehr schwierig ist, aneinander vorbeizukommen. Außerdem wird der Bereich von Nichtanwohnern wegen der nahe liegenden S-Bahn-Stationen als Park-and-ride-Parkplatz überstrapaziert. Auch kommt es immer öfter vor, dass Pkws von Flughafennutzern über mehrere Tage abgestellt werden. Das Gleiche gilt für Transporter vom Sprintertyp, die durch ihre Fahrzeugbreite die Nutzung des Bürgersteigs erheblich erschweren oder gar unmöglich machen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2017, ST 622 Aktenzeichen: 32 1
Durchgangsverkehr durch die Straße An der Goetheruh verhindern
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.01.2017, OF 286/5 Betreff: Durchgangsverkehr durch die Straße An der Goetheruh verhindern Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, den Schleichverkehr in der schmalen Straße "An der Goetheruh" mit einer Sperre entweder am Anfang in Höhe Wendelsweg oder an geeigneter Stelle im Verlauf zu verhindern. Begründung: Dieser Weg wird besonders nachmittags und abends als Zufahrt von Sachsenhausen zu den Sportplätzen am Scheerwald genutzt. Leider wird er aber auch als Schleichweg nach Oberrad und Offenbach zunehmend in Anspruch genommen. Er ist für den Zweirichtungsverkehr von Kraftfahrzeugen jedoch nicht ausgelegt, da auf Grund der mangelnden Breite schwer ausgewichen werden kann. Fußgänger und Radfahrer müssen dann den unbefestigten Seitenstreifen benutzen, was auf der unbeleuchteten Strecke bei Dunkelheit besonders gefährlich ist. Da sich in diesem Bereich keine Wohnhäuser und kein Gewerbe befinden, ist die Sperrung für den Kfz-Verkehr zumutbar. Ab Frühjahr 2017 ist durch die Sperrung der Offenbacher Landstraße mit zusätzlichem Schleichverkehr zu rechnen. Daher besteht jetzt dringender Handlungsbedarf. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 5 am 20.01.2017, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OF 286/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 5 am 10.02.2017, TO I, TOP 9 Der Ortsvorsteher wird einvernehmlich beauftragt, im Sinne der Vorlage OF 286/5 einen Ortstermin mit Vertreterinnen und Vertretern des zuständigen Fachamtes zu vereinbaren. Beschluss: Die Vorlage OF 286/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 5 am 10.03.2017, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 286/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 5 am 21.04.2017, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 286/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 5 am 19.05.2017, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 286/5 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
Weiter lesenGemeinsamer Fuß- und Radweg entlang der Seehofstraße zwischen dem Länderweg und der Siemensstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.11.2016, OM 873 entstanden aus Vorlage: OF 214/5 vom 20.10.2016 Betreff: Gemeinsamer Fuß- und Radweg entlang der Seehofstraße zwischen dem Länderweg und der Siemensstraße Der Magistrat wird gebeten, den Fuß- und Radweg entlang der Seehofstraße zwischen der Fahrradabstellanlage Mühlberg am Länderweg und dem Knotenpunkt Siemensstraße/ Gerbermühlstraße mit Fahrradsymbolen zu markieren. Begründung: Der benutzungspflichtige und beschilderte Fuß- und Radweg ist eine wichtige und viel genutzte Radroute von der Offenbacher Landstraße nach Sachsenhausen und zum Mainufer. Es ist nicht für alle Fußgänger erkennbar, dass hier Radfahrer gegen die Fahrtrichtung der Kraftfahrzeuge fahren dürfen, da sie nicht unbedingt an den Verkehrsschildern vorbeikommen müssen. Zusätzliche Markierungen durch Fahrradsymbole würden helfen, Gefahrensituationen zu vermeiden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.02.2017, ST 349
Sitzgelegenheit an der Haltestelle „Frankensteiner Platz“
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.11.2016, OM 867 entstanden aus Vorlage: OF 204/5 vom 17.10.2016 Betreff: Sitzgelegenheit an der Haltestelle "Frankensteiner Platz" Der Magistrat wird gebeten, an der Haltestelle "Frankensteiner Platz" in Richtung Konstablerwache eine Sitzgelegenheit zu errichten. Als Standort erster Wahl wird vorgeschlagen, eine Bank direkt an der Haltestelle auf Höhe der Dreieichstraße 3 aufzustellen. Alternativ besteht auf dem Frankensteiner Platz die Möglichkeit, eine Bank aufzustellen. Begründung: An dieser Stelle der Haltestelle befindet sich keine Sitzmöglichkeit. Das Fehlen einer Sitzgelegenheit ist für gehbehinderte Bürgerinnen und Bürger und Seniorinnen und Senioren, die auf die Bahn warten, unzumutbar. Der Frankensteiner Platz an der Dreieichstraße/Ecke Seehofstraße bietet hierfür genügend Platz. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.02.2017, ST 348 Aktenzeichen: 92 13
Installation von Auffindesignalen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.10.2016, OM 695 entstanden aus Vorlage: OF 167/5 vom 20.09.2016 Betreff: Installation von Auffindesignalen Der Magistrat wird gebeten, die Fußgängerampeln in der Offenbacher Landstraße/ Ecke Wiener Straße mit Auffindesignalen (für sogenannte Blindenampeln) auszustatten. Begründung: An diesen Ampeln überqueren die Bewohner der nahe gelegenen Altenwohnanlagen (Wiener Straße 128 und Wiener Straße 132) sowie die Bewohner der REHA-Werkstatt (Wiener Straße 124 und 134) die Straße, denen die akustischen Signale eine Hilfe beim Überqueren wären. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2017, ST 117 Aktenzeichen: 32 1
Zweirichtungsradweg zwischen der Wellengasse und der Wehrstraße (erneuter Versuch)
S A C H S T A N D : Anregung vom 01.07.2016, OA 36 entstanden aus Vorlage: OF 98/5 vom 15.06.2016 Betreff: Zweirichtungsradweg zwischen der Wellengasse und der Wehrstraße (erneuter Versuch) Vorgang: M 172/13; OM 3902/15 OBR 5; ST 242/16 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, im Zuge der Sanierung der westlichen Offenbacher Landstraße einen Zweirichtungsradweg zwischen der Wellengasse und der Wehrstraße in der Bau- und Finanzierungsvorlage zu berücksichtigen. Die in der Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2016, ST 242, angeführten Argumente für dessen Verwerfung sind nochmals zu überdenken. Begründung: Der Magistrat befürwortet in seiner oben angeführten Vorlage die Einrichtung einer Nordparallele zur Offenbacher Landstraße, für die ein Lückenschluss zwischen der Wellengasse und der Wehrstraße gefunden werden muss. Leider greift der Magistrat nun wieder auf die jahrzehntealte Planung für das Grundstück Gemarkung Oberrad, Flur 8, Nr. 485, zurück. Das entscheidende Hindernis für diese Wegführung ist jedoch die Tatsache, dass das Grundstück nach wie vor bebaut ist, wie dies der Magistrat völlig richtig in seinem Vortrag vom 20.09.2013, M 172, dargestellt hat. In dieser Vorlage hat der Magistrat daher folgerichtig den Lückenschluss über die Offenbacher Landstraße befürwortet. Als Hindernis für den Zweirichtungsradweg betrachtet der Magistrat das Konfliktpotenzial zwischen dem links fahrenden Radverkehr und den ein- und ausfahrenden Kraftfahrzeugen von und zum Grundstück des Getränkemarktes. Konflikte mit dem einfahrenden Kraftfahrzeugverkehr dürften eher gering sein, da Radfahrende auf dem Radweg gut sichtbar sind. Ausfahrende Fahrzeugführer können durch Bodenmarkierungen und zusätzliche Schilder gewarnt werden. Insgesamt handelt es sich um den Verkehr für knapp 20 Parkplätze. Das Konfliktpotenzial erscheint daher beherrschbar. Dagegen würde der Verzicht auf den Radweg die Konflikte nicht verhindern, da Radfahrende erfahrungsgemäß verbotswidrig den Fußweg benutzen, wenn keine verkehrsgünstigen Verbindungen angeboten werden. Der Verzicht auf die Parkplätze erscheint dem Ortsbeirat hinnehmbar, zumal ein Teil der Parkplätze auch in der jüngeren Vergangenheit gar nicht bestand. Die fehlende Weiterführung des Radwegs in die Wasserhofstraße sollte der Magistrat zum Anlass nehmen, diese nun zu errichten, da diese auch erforderlich wäre, wenn der Magistrat die Radwegführung über das oben genannte Grundstück Gemarkung Oberrad, Flur 8, Nr. 485, realisieren würde. Auch in der Informationsveranstaltung des Ortsbeirats am 09.06.2016 anlässlich der Verkehrsplanung zum Umbau der westlichen Offenbacher Landstraße lehnte der Magistrat erneut den vom Ortsbeirat favorisierten Zweirichtungsradweg ab. Dieser mag nicht der reinen Lehre über die optimale Gestaltung von links geführten Radwegen entsprechen, der dringend benötigte Lückenschluss über den Zweirichtungsradweg ist jedoch kurzfristig realisierbar. Dagegen besteht in den nächsten Jahrzehnten keine aussichtsreiche Chance, einen Radweg über das bebaute Grundstück zu verwirklichen. Die Stadtverordnetenversammlung darf daher nicht die Chance verstreichen lassen, kurzfristig eine erhebliche Verbesserung für die Nahmobilität von Fußgängern und Radfahrern zu erwirken, und sollte daher den Magistrat anweisen, die vom Ortsbeirat gewünschte Planung des Zweirichtungsradwegs umzusetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 20.09.2013, M 172 Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2016, ST 242 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 06.07.2016 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des Verkehrsausschusses am 06.09.2016, TO I, TOP 19 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 36 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (= Ablehnung) 6. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 15.09.2016, TO II, TOP 22 Beschluss: 1. Der Vorlage M 138 wird im Rahmen der Vorlage OA 36 zugestimmt. 2. Der Vorlage OA 36 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen AfD, FDP, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme ohne Zusatz) sowie BFF (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie BFF (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 521, 6. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 15.09.2016 Aktenzeichen: 32 1
Erneuerung der Verkehrsinsel an der Kreuzung Offenbacher Landstraße/Darmstädter Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.07.2016, OM 289 entstanden aus Vorlage: OF 83/5 vom 09.06.2016 Betreff: Erneuerung der Verkehrsinsel an der Kreuzung Offenbacher Landstraße/Darmstädter Landstraße Der Magistrat wird gebeten, die Verkehrsinsel für die Fußgängerüberquerung der Darmstädter Landstraße an der Kreuzung Offenbacher Landstraße/Darmstädter Landstraße zu erneuern. Begründung: Aktuell stellt die Verkehrsinsel für Fußgängerinnen und Fußgänger, insbesondere mit Kinderwagen oder Fahrrad, eine Gefährdung bei der Überquerung der Straße dar. Die Breite der Verkehrsinsel ermöglicht kein sicheres Überqueren der Straße. Es fehlt eine Abgrenzung der Verkehrsinsel zur Straße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.10.2016, ST 1342 Aktenzeichen: 66 0
Aufstellen von zusätzlichen Fahrradbügeln auf dem Buchrainplatz
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.07.2016, OM 301 entstanden aus Vorlage: OF 103/5 vom 13.06.2016 Betreff: Aufstellen von zusätzlichen Fahrradbügeln auf dem Buchrainplatz Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob - und wenn ja, an welcher Stelle - es möglich ist, zusätzliche Fahrradbügel auf dem Buchrainplatz aufzustellen. Begründung: Die Etablierung des Restaurants in der Liegenschaft Offenbacher Landstraße 357 hat erfreulicherweise zu einer weiteren Belebung des Buchrainplatzes beigetragen. Bürgerinnen und Bürger haben nun geäußert, dass es auf dem Buchrainplatz nicht ausreichend viele Fahrradbügel gibt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.09.2016, ST 1299 Aktenzeichen: 66 2
Errichtung eines Bauzaunes im Länderweg/Strahlenberger Weg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.07.2016, OM 307 entstanden aus Vorlage: OF 117/5 vom 26.05.2016 Betreff: Errichtung eines Bauzaunes im Länderweg/Strahlenberger Weg Der Magistrat wird gebeten, im Bereich Länderweg/Strahlenberger Weg - Schulersatzgebäude entlang der Böschung zu den Gleisanlagen der Deutschen Bahn AG einen Zaun oder eine andere wirksame Absperrung der Gleisanlage errichten zu lassen. Begründung: Der Zaun dient als vorbeugender Schutz, um spielerische und sonstige Aktivitäten auf den Gleisen der dort einquartierten Kinder zu verhindern. Vorfälle dieser Art sind schon bekannt geworden. Im Rahmen der Fürsorgepflicht wird dies als notwendige vorbeugende Maßnahme angesehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.10.2016, ST 1349
Installation eines Blinklichtes an der Einmündung des Lettigkautweges in die Offenbacher Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.07.2016, OM 308 entstanden aus Vorlage: OF 118/5 vom 26.06.2016 Betreff: Installation eines Blinklichtes an der Einmündung des Lettigkautweges in die Offenbacher Landstraße Der Magistrat wird gebeten, an der Lichtsignalanlage über den Lettigkautweg ein Blinklicht zu installieren, das die von der Offenbacher Landstraße kommenden und nach rechts in den Lettigkautweg fahrenden Fahrzeugführer auf die Fußgängerinnen und Fußgänger hinweist. Begründung: Schülerinnen und Schüler, die zum neuen Standort der Mühlbergschule am Länderweg auf der "Gartenseite" der Offenbacher Landstraße laufen, müssen an dieser Stelle den Lettigkautweg überqueren, wobei Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Rechtsabbieger von der Offenbacher Landstraße zeitgleich Grün haben. Daher erscheint eine Warnung der Autofahrerinnen und Autofahrer als vorbeugende Maßnahme sinnvoll. Der Umzug der Schule findet im Herbst 2016 statt, daher kommt dieser Wunsch aus den Reihen des Schulbeirates. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.10.2016, ST 1387
Benennung einer Straße im Stadtteil Oberrad
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.06.2016, OF 272/5 Betreff: Benennung einer Straße im Stadtteil Oberrad Der Ortsbeirat fordert den Magistrat gem. § 3 (3) 2 1 GOOBR auf, die ost-westliche parallel zur Offenbacher Landstraße und zur Gräfendeichstraße zwischen Flaschenburgstraße und Erbacher Straße liegende Verbindung in Ludwig-Gallmeyer-Straße zu benennen. Begründung: Durch eine Neuordnung des Gebietes zwischen Erbacher Straße, Gräfendeichstraße, Flaschenburgstraße und Offenbacher Landstraße wird eine zusätzliche Straße zur Erschließung des Gebietes benötigt. Der Ortsbeirat hält Ludwig-Gallmeyer für eine geeignete Persönlichkeit. Antragsteller: CDU SPD LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 5 am 20.01.2017, TO I, TOP 16 Beschluss: Initiative OI 6 2017 Die Vorlage OF 272/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, LINKE.
Weiter lesenGelbes Blinklicht für Fußgängerquerung Kreuzung Offenbacher Landstraße/Darmstädter Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.06.2016, OM 145 entstanden aus Vorlage: OF 39/5 vom 16.05.2016 Betreff: Gelbes Blinklicht für Fußgängerquerung Kreuzung Offenbacher Landstraße/Darmstädter Landstraße Der Magistrat wird gebeten, an der Kreuzung Offenbacher Landstraße/ Darmstädter Landstraße ein gelbes Blinklicht anzubringen. Begründung: Fußgänger, welche die Darmstädter Landstraße überqueren, und Rechtsabbieger, die von der Offenbacher Landstraße kommen und in Richtung Norden in die Darmstädter Landstraße abbiegen, haben gleichzeitig eine Grünphase. Für die Autofahrer ist die Grünphase der Fußgänger nur sehr schwer einsehbar. Durch das Anbringen eines gelben Blinklichts werden die Autofahrer auf die parallele Grünphase der Fußgänger aufmerksam gemacht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2016, ST 1063 Aktenzeichen: 32 1
Schaffung von zusätzlichem Parkraum hier: Nördliche Seite der Offenbacher Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.02.2016, OM 4991 entstanden aus Vorlage: OF 1211/5 vom 24.01.2016 Betreff: Schaffung von zusätzlichem Parkraum hier: Nördliche Seite der Offenbacher Landstraße Der Magistrat wird gebeten, auf der nördlichen Seite der Offenbacher Landstraße zwischen der Liegenschaft Offenbacher Landstraße Nr. 219 und der gegenüberliegenden Liegenschaft Offenbacher Landstraße Nr. 212 zwischen den Bäumen Parkplät ze einzurichten. Begründung: Im o. g. Bereich der Offenbacher Landstraße werden zusätzliche Parkplätze benötigt. Der Ortsbeirat schlägt für die Schaffung von zusätzlichem Parkraum die Fläche zwischen den Bäumen vor. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.05.2016, ST 808 Antrag vom 05.11.2018, OF 1082/5 Anregung an den Magistrat vom 23.11.2018, OM 3969 Aktenzeichen: 32 1
Zusätzliche Beleuchtung des Gebietes zwischen der S-Bahn-Station „Mühlberg“ und der Liegenschaft Seehofstraße Nr. 41
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.02.2016, OM 4994 entstanden aus Vorlage: OF 1215/5 vom 24.01.2016 Betreff: Zusätzliche Beleuchtung des Gebietes zwischen der S-Bahn-Station "Mühlberg" und der Liegenschaft Seehofstraße Nr. 41 Der Magistrat wird gebeten, das Gebiet zwischen der S-Bahn-Station "Mühlberg" und der Liegenschaft Seehofstraße Nr. 41 mit zusätzlicher Beleuchtung auszustatten. Begründung: Im Rahmen der Bürgerfragestunde des Ortsbeirates 5 am Freitag, dem 22.01.2016, haben Bürgerinnen und Bürger gebeten, dass man im o. g. Bereich zusätzliche Beleuchtung installieren möge, da der Bereich - besonders unter der Eisenbahnunterführung über die Seehofstraße - nur mäßig beleuchtet ist. Der Ortsbeirat bittet daher, diesen Bereich mit zusätzlichen Leuchtmitteln auszustatten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2016, ST 868 Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2016, ST 1735 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 91 52
Beseitigung der Gefährdung für Anwohner, Fußgänger und Radfahrer in der Wehrstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.01.2016, OF 1213/5 Betreff: Beseitigung der Gefährdung für Anwohner, Fußgänger und Radfahrer in der Wehrstraße Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat um die Beseitigung der Gefahrensituation für Anwohner und Fußgänger in der Wehrstraße durch geeignete Maßnahmen. Diese wären zum Beispiel: · ein Schild, das auf die Doppelkurve hinweist; · eine Bedarfsampel, die nur dann auf Rot für die Autofahrer schaltet, wenn Fußgänger am Übergang stehen. Begründung: Überwege über die die Wehrstraße gibt es nur an der der Ecke zur Offenbacher Landstraße und der Gerbermühlstraße. Dazwischen liegt ein halber Kilometer ohne sichere Querungsmöglichkeit. Fußgänger und Radfahrer überqueren deshalb die Straße überall. Autofahrer missbrauchen die Wehrstraße als Rennstrecke und schon mehrmals sind in der Vergangenheit Autos im Vorgarten des Hauses Nr. 31 gelandet. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 48. Sitzung des OBR 5 am 12.02.2016, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 1213/5 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
Weiter lesenFreigabe der Einbahnstraße Speckgasse für den Radverkehr von Offenbacher Landstraße bis Kochstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.01.2016, OM 4964 entstanden aus Vorlage: OF 1189/5 vom 05.01.2016 Betreff: Freigabe der Einbahnstraße Speckgasse für den Radverkehr von Offenbacher Landstraße bis Kochstraße Der Magistrat wird gebeten, 1. den kurzen Abschnitt der Speckgasse südlich der Kochstraße für den Radverkehr zu öffnen; 2. den Bordstein an der Einmündung der westlichen Kochstraße in die Speckgasse niveaugleich abzusenken. Das Drängelgitter ist gegebenenfalls zu versetzen oder zu entfernen; 3. zu prüfen und zu berichten, ob die Beschilderung an der Ecke Kochstraße/Speckgasse, die das Rechtsabbiegen für Lkws verbietet, aufgehoben werden kann. Begründung: Die Speckgasse ist auf einem kurzen, ca. 50 Meter langen Abschnitt zwischen der Offenbacher Landstraße und der Kochstraße als Einbahnstraße in Richtung Süden ausgewiesen und für den Radverkehr nicht in der Gegenrichtung freigegeben. Was für den Autoverkehr aufgrund der Breite sinnvoll erscheint, ist für den Radverkehr nicht notwendig. Der Abschnitt ist übersichtlich und ein Begegnungsverkehr unproblematisch. An der Einmündung des von Westen kommenden Fuß- und Radweges in die Kochstraße ist der Bordstein nicht abgesenkt. An der Einmündung der von Osten kommenden Kochstraße in die Speckgasse ist es für Lkws über 2,8 Tonnen verboten, nach rechts abzubiegen. Gewerbebetriebe, die die in den Feldern befindlichen Grundstücke erreichen wollen, müssen größere Umwege fahren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.04.2016, ST 739 Antrag vom 17.10.2017, OF 587/5 Anregung an den Magistrat vom 03.11.2017, OM 2322 Aktenzeichen: 66 0
Schleichverkehr Oberräder Grüngürtel
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.10.2015, OM 4620 entstanden aus Vorlage: OF 1149/5 vom 21.09.2015 Betreff: Schleichverkehr Oberräder Grüngürtel Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wo auf der Wegeverbindung entlang der Bahn Strahlenberger Weg - Im Bärengarten - Wehrstraße eine Sperre eingerichtet werden kann, um den unerwünschten und illegalen Schleichverkehr zu unterbinden. Begründung: Die oben genannte Wegeverbindung ist nur für Anwohner oder den landwirtschaftlichen Verkehr freigegeben. Diese Wege werden gern von Erholungssuchenden genutzt. Leider ist immer wieder zu beobachten, dass Autofahrer diese Wegeverbindung als Abkürzung von bzw. zum Autohaus im Strahlenberger Weg oder zur Schule im Länderweg benutzen. Dadurch werden Fußgänger erheblich belästigt und gefährdet. Derzeit ist lediglich der Strahlenberger Weg als Zufahrt zu den Büro- und Gewerbebetrieben entweder über den Länderweg oder von der Offenbacher Landstraße in Höhe der Freiwilligen Feuerwehr vorgesehen. Durch eine Sperre mittels Poller oder Findlingen im Bereich der Straße Im Bärengarten könnte dem abgeholfen werden, ohne die Erreichbarkeit der Grundstücke zu verhindern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.01.2016, ST 29 Auskunftsersuchen vom 15.09.2017, V 589 Aktenzeichen: 32 1
Einrichtung von Sperrflächen und Setzen von Fahrradbügeln in der Kinzigstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.10.2015, OM 4622 entstanden aus Vorlage: OF 1151/5 vom 24.08.2015 Betreff: Einrichtung von Sperrflächen und Setzen von Fahrradbügeln in der Kinzigstraße Der Magistrat wird gebeten, die Grenzmarkierungen bzw. Zickzacklinien an der Einmündung der Kinzigstraße in die Kochstraße rechts und links in vier Sperrflächen umzuwandeln. Auf diese vier Sperrflächen sollten jeweils zwei Fahrradbügel gesetzt werden, und zwar mittig, wie die Poller an der Einmündung der Offenbacher Landstraße in den Hansenweg (s. Foto). Begründung: Schon mehrmals konnten die Mülltonnen der anliegenden Häuser in der Kochstraße nicht geleert werden, weil der Müllwagen nicht in die Kochstraße einbiegen konnte, da auf den Grenzmarkierungen Autos geparkt wurden (s. Foto). In Notfällen würden auch Rettungsfahrzeuge an der Einfahrt gehindert (z. B. Feuerwehr, Notarzt, Krankentransporte). Zudem wird oftmals auch der Bürgersteig von der Kinzigstraße zur Kochstraße versperrt - sehr zur berechtigten Verärgerung von Eltern mit Kinderwagen, Senioren mit Rollatoren oder Rollstuhlfahrern. Durch die Umwandlung in Sperrflächen und das Setzen von Fahrradbügeln wäre das Parken unterbunden und das Problem mit der Einfahrt gelöst. . Zugeparkte Sperrfläche Einmündung Hansenweg Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2016, ST 244 Stellungnahme des Magistrats vom 29.04.2016, ST 741 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66 2
Gewerbliche Nutzung in den Kleingärten südlich der Offenbacher Landstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.08.2015, OF 1132/5 Betreff: Gewerbliche Nutzung in den Kleingärten südlich der Offenbacher Landstraße Aus der Presse und Ortsbesichtigung ist offenkundig festzustellen, dass in dieser Kleingartenanlage Rockkonzerte und andere gewerbliche Veranstaltungen stattfinden. Der Ortsbeirat bittet deshalb den Magistrat, alle zuständigen Ämter oder/und Fachdienste, unter anderem das Umweltamt, das Grünflächenamt, das Ordnungsamt sowie die Bauaufsicht und die Stadtplanung aufzufordern, eine inhaltliche Stellungnahme zu diesen Veranstaltungen abzugeben. Eine Beurteilung nach dem Kleingartengesetz sowie der Lärmemissionen ist erforderlich. Begründung: Eine Kleingartenanlage dient der Erholung und Freude Kleingärtner/innen. Sicher gehört dazu auch ein Treffpunkt wie eine kleine Gaststätte. Die Nutzung dieses Areals geht über einen Treffpunkt im Einzugsbereich der Kleingärtner oder der im Umkreis lebenden Bevölkerung erheblich hinaus und hat - schon aufgrund der bekannten Zeitungsanzeigen - überörtlichen Charakter. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 5 am 11.09.2015, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 1132/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 5 am 09.10.2015, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 1132/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 5 am 06.11.2015, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 1132/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 5 am 27.11.2015, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 1132/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 47. Sitzung des OBR 5 am 22.01.2016, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 1132/5 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
Weiter lesenSetzen von Pollern auf den Sperrflächen in der Kinzigstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.08.2015, OF 1131/5 Betreff: Setzen von Pollern auf den Sperrflächen in der Kinzigstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, auf der Einmündung der Kinzigstraße in die Kochstraße rechts und links auf den vier Sperrflächen jeweils zwei Poller zu setzen und zwar mittig wie an der Einmündung der Offenbacher Landstraße in den Hansenweg (s. Foto) Begründung: Schon mehrmals konnten die Mülltonnen in den anliegenden Häusern der Kochstraße nicht geleert werden, weil der Müllwagen nicht in die Kochstraße einbiegen konnte, da auf den Sperrflächen Autos geparkt haben (s. Foto). In Notfällen würden auch Rettungsfahrzeuge an der Einfahrt gehindert (z.B. Feuer- wehr, Notarzt, Krankentransport ) Zudem wird oftmals auch der Bürgersteig von der Kinzigstraße zur Kochstraße versperrt - sehr zur berechtigten Verärgerung von Eltern mit Kinderwagen, Senioren mit Rollatoren oder Rollstuhlfahrer. Wenn dort auf der halben Fläche Poller gesetzt werden (wie an der Einmündung in den Hansenweg), wäre das Parken unterbunden und das Problem mit der Einfahrt gelöst. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 5 am 11.09.2015, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 1131/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 5 am 09.10.2015, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 1131/5 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
Weiter lesenAnbringung einer zusätzlichen Haltelinie an den Lichtsignalanlagen an den Verkehrsknotenpunkten Offenbacher Landstraße/Nonnenpfad und Offenbacher Landstraße/Schafheckstraße (II)
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.06.2015, OM 4251 entstanden aus Vorlage: OF 1110/5 vom 26.05.2015 Betreff: Anbringung einer zusätzlichen Haltelinie an den Lichtsignalanlagen an den Verkehrsknotenpunkten Offenbacher Landstraße/Nonnenpfad und Offenbacher Landstraße/Schafheckstraße (II) Vorgang: OM 1992/13 OBR 5; ST 673/13 Der Magistrat wird gebeten, die in der Stellungnahme des Magistrats vom 13.05.2013, ST 673, zugesagten Haltelinien an der Lichtsignalanlage am Verkehrsknotenpunkt Offenbacher Landstraße/Nonnenpfad in Richtung Offenbach vor der Einmündung des Nonnenpfades in die Offenbacher Landstraße und an der Lichtsignalanlage am Verkehrsknotenpunkt Offenbacher Landstraße/Schafheckstraße in Richtung Offenbach vor der Einmündung der Schafheckstraße in die Offenbacher Landstraße anzubringen. Begründung: Derzeit ist es vor allem während der Hauptverkehrszeit schwierig, aus dem Nonnenpfad bzw. aus der Schafheckstraße in die Offenbacher Landstraße einzubiegen. Sobald die Lichtsignalanlage Rot anzeigt, fahren die Verkehrsteilnehmer bis an die Haltelinie direkt vor der Lichtsignalanlage heran, sodass es nicht möglich ist, von dem Nonnenpfad bzw. der Schafheckstraße in die Offenbacher Landstraße einzubiegen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.02.2013, OM 1992 Stellungnahme des Magistrats vom 13.05.2013, ST 673 Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2015, ST 1399 Aktenzeichen: 32 1
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