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Meine Nachbarschaft: Ludwig-Landmann-Straße

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Vorlagen

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 7

Stadterweiterung Nordwest klimagerecht und ausgewogen gestalten - dazu Schaffung einer Ortsumfahrung Niederursel

31.05.2020 · Aktualisiert: 26.06.2020

Antrag vom 31.05.2020, OF 468/7 Betreff: Stadterweiterung Nordwest klimagerecht und ausgewogen gestalten - dazu Schaffung einer Ortsumfahrung Niederursel Um den motorisierten Individualverkehr im voraussichtlich entstehenden neuen Stadtteil zu reduzieren, ist es erforderlich, den übergeordneten und den entstehenden Verkehr auf übergeordnete Straßen zu lenken. Deshalb wird eine Ortsumfahrung Niederursel benötigt, die sinnvoller Weise zwischen der Rosa-Luxenburg-Straße und der Heerstraße/Guerickestraße verlaufen soll. Auch der spätere Busverkehr für den neuen Stadtteil kann nur funktionieren, wenn der Verkehr abfließt. Ein aktuelles Negativ-Beispiel ist die Situation auf der Westerbachstraße. Die Busse können sich dort nur Stop-and-Go fortbewegen. Eine frühzeitige Einsicht des Magistrats, die Problematik anzuerkennen und durch Schaffung einer Autobahnabfahrt z.B. über das Nordwestkreuz zu reduzieren, wäre hier dringend geboten. Deshalb fordert der Ortsbeirat 7 neben den Forderungen in der OF 455/7 den Magistrat auf, bei der Planung des neuen Stadtteils die Ortsumfahrung Niederursel zu berücksichtigen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 19.02.2020, OF 455/7 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 7 am 16.06.2020, TO I, TOP 7 Es besteht Einvernehmen, dass über die Vorlage OF467/7 ziffernweise abgestimmt wird. Beschluss: 1. Die Vorlage OF 455/7 wird durch die Annahme der Vorlage OF 467/7 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 467/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass unter Ziffer 4 im sechsten Satz der Vorlage nach den Worten "eine Weiterführung der U7" die Worte "die Verlängerung der U6 bis zur Praunheimer Brücke" gestrichen werden. 3. Die Vorlage OF 468/7 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Ziffer 1: SPD, GRÜNE, FDP, Herr Leitzbach und Herr Richter gegen CDU und Frau Lämmer (= Ablehnung); FARBECHTE (= Enthaltung) Ziffer 2: Annahme bei Enthaltung FARBECHTE Ziffer 3: SPD, GRÜNE, FDP und fraktionslos gegen CDU (= Ablehnung); FARBECHTE (= Enthaltung) Ziffer 4: SPD, CDU, GRÜNE, FDP und Herr Richter gegen Frau Lämmer und Herr Leitzbach (= Ablehnung); FARBECHTE (= Enthaltung) Ziffer 5: SPD, GRÜNE und Herr Leitzbach gegen CDU, FDP, Frau Lämmer und Herr Richter (= Ablehnung); FARBECHTE (= Enthaltung) Ziffer 6: SPD, GRÜNE und FDP gegen CDU und fraktionslos (= Ablehnung); FARBECHTE (= Enthaltung) zu 3. SPD, CDU, GRÜNE und FARBECHTE gegen FDP (= Annahme); fraktionslos (= Enthaltung)

Partei: FDP
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 7

Kurzfristig Pop-Up-Bikelanes auch im Ortsbezirk 7 einrichten

30.05.2020 · Aktualisiert: 28.08.2020

Antrag vom 30.05.2020, OF 490/7 Betreff: Kurzfristig Pop-Up-Bikelanes auch im Ortsbezirk 7 einrichten Als Reaktion auf die Corona-Pandemie wurden in verschiedenen Städten, z.B. Berlin, so genannte Pop-Up-Bikelanes eingerichtet. Diese schnell entstehenden Radwege sorgen kurzfristig für mehr Platz und Sicherheit im Radverkehr. Damit kann dem Umstand Rechnung getragen werden, dass Menschen vermehrt den ÖPNV meiden, aber gleichzeitig nicht auf ein Auto angewiesen sein möchten. Sie ermöglichen es den Radfahrenden außerdem, Distanz zu wahren. Der Magistrat wird gebeten, an diesen Straßen die Einrichtung von Pop-Up-Bikelanes zu prüfen und nach positiver Prüfung direkt umzusetzen: Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße (Breitenbachbrücke) /Am Industriehof/ Ludwig-Landmann-Straße bis Heerstraße zur Anknüpfung an die Radverbindung Richtung Oberursel Ludwig-Landmann-Straße zwischen Katharinenkreisel und Am Industriehof (in beide Richtungen), ab Industriehof Anknüpfung an Nr. 1 Gaugrafenstraße, Am Seedamm und Guerickestraße zwischen Heerstraße und Westerbachstraße Lorscher Straße jeweils ab und bis Fuchstanzstraße Richtung Eschborn bis Friedrich-Kahl-Straße. 1 + 2 . 3 4 Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 7 am 16.06.2020, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage OF 490/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 7 am 17.08.2020, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 490/7 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, CDU, FARBECHTE, FDP, Frau Lämmer und Herr Leitzbach gegen GRÜNE (= Annahme); Herr Richter (= Enthaltung)

Partei: GRÜNE
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 7

Thudichumstraße und Hausener Weg zur Tempo-30-Straße erklären?

29.05.2020 · Aktualisiert: 26.06.2020

Antrag vom 29.05.2020, OF 477/7 Betreff: Thudichumstraße und Hausener Weg zur Tempo-30-Straße erklären? Der Magistrat möge prüfen und berichten, ob die Thudichumstraße und deren Verlängerung, der Hausener Weg, zur Tempo 30-Straße erklärt werden könnte. Weiterhin bitten wir um die Beantwortung der folgenden Fragen: Ist es richtig, dass auf Verkehrswegen, auf denen Bussen verkehren, keine Tempo 30 Zonen eingerichtet werden dürfen? Trifft es zu, dass die Stadt an die VGF Strafzahlungen leisten muss, wenn auf Bustrassen eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h eingeführt wird? Begründung: Die Thudichumstraße und der Hausener Weg sind im Ortskern Rödelheim die einzig verbliebenen Straßen, in der Tempo 50 gefahren werden kann. Alle Nebenstraßen gehören zu Tempo 30-Zonen. Auch die Ortsdurchfahrt , die Lorscher Straße - von der Glashüttener Straße bis zur Sternbrücke ist auf 30 km/h beschränkt. Mit einer Anpassung an diese Begebenheit würde der Ortskern Rödelheim eine einheitliche Geschwindigkeitsbeschränkung erhalten. Das ist sowohl in klimapolitischer Hinsicht als auch in verkehrstechnischer Hinsicht von Vorteil: Eine einheitliche Begrenzung im Stadtteil würde die Akzeptanz seitens der Verkehrsteilnehmer stärken und Missverständnisse vermeiden helfen. Damit wird auch die Sicherheit in den anderen Bereichen erhöht, für die Bereits Tempo 30 gilt. Antragsteller: die farbechten - LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 7 am 16.06.2020, TO I, TOP 16 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1662 2020 Die Vorlage OF 477/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE und FARBECHTE gegen Frau Lämmer (= Ablehnung); CDU, FDP, Herr Leitzbach und Herr Richter (= Enthaltung)

Partei: die_farbechten_-_LINKE.
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Treffmöglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger im Schönhof-Viertel (südlich Rödelheimer Landstraße)

27.05.2020 · Aktualisiert: 19.02.2021

Anregung an den Magistrat vom 27.05.2020, OM 6070 entstanden aus Vorlage: OF 1060/2 vom 04.05.2020 Betreff: Treffmöglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger im Schönhof-Viertel (südlich Rödelheimer Landstraße) Der Magistrat wird gebeten, im neu entstehenden Schönhof-Viertel (südlich Rödelheimer Landstraße) eine Möglichkeit für die unkomplizierte und preisgünstige Anmietung von Räumlichkeiten für Vereine, Institutionen, Initiativen sowie alle Bürgerinnen und Bürger zu schaffen. Aus Kostengrünen ist dabei ausdrücklich nicht an einen eigenständigen Bürgertreff (Saalbau) gedacht. Diese Räumlichkeiten könnten z. B. in der neu zu bauenden Schule entstehen. In diesem Fall müssen die Zugänge so geregelt sein, dass Zugang und Vermietung nicht aus schulischen Gründen versagt werden kann. Selbstverständlich könne n die Räumlichkeiten tagsüber für schulische Zwecke genutzt werden. Auch eine abendliche Nutzung z. B. muss möglich sein. Begründung: Die Zahl der Räume, die von Vereinen, Institutionen und Initiativen problemlos und kostengünstig angemietet werden können, sind sehr begrenzt. Dies trifft auch auf die Ortsbezirke 2 und 7 zu. Mit dem Abriss des Bürgertreffs Bockenheim in der Schwälmer Straße wird sich dieses Angebot weiter verringern. Ein eigenständiger neuer Bürgertreff ist aus Kostengründen nicht realistisch. Es sollte aber möglich sein, die Zugänglichkeit für vorhandene Räume z. B. in der neuen Schule im Schönhof-Viertel so zu gestalten, dass eine öffentliche Nutzung in den Abendstunden regelhaft möglich ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.09.2020, ST 1641 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 61 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Jetzt aber wirklich: Radverkehr zügiger und sicherer machen

27.05.2020 · Aktualisiert: 19.02.2021

Anregung an den Magistrat vom 27.05.2020, OM 6064 entstanden aus Vorlage: OF 1075/2 vom 19.05.2020 Betreff: Jetzt aber wirklich: Radverkehr zügiger und sicherer machen Der Magistrat wird aufgefordert, zügig folgende Gefahrenstellen für Fahrradfahrer durch geeignete Maßnahmen zu entschärfen: - Bockenheimer Warte: Hier kommt es vor allem vor dem Supermarkt und an den Bushaltestellen immer wieder zu Konflikten mit Fußgängern, die den Radweg nicht wahrnehmen. Eine farbliche Hervorhebung zusammen mit aufgebrachten Piktogrammen würde Abhilfe schaffen. - Bahnunterführung Voltastraße: Die Situation ist besonders für aus der City West kommende Fahrradfahrer gefährlich, da sie sich komplett im Autoverkehr bewegen müssen. Hier sind zahlreiche Vorschläge gemacht worden, und die "Konzeptionsphase" in der Verwaltung dauert schon mehrere Jahre. - Katharinenkreisel: Die Situation der Radfahrer ist durch mehrere Ampeln und zu schmale Radwege sehr schwierig (besonders von der City West in Richtung Rebstock). - Rund um das Rebstockbad: Das Bad ist - wie der Magistrat selbst zugegeben hat - mit dem Fahrrad nicht sicher zu erreichen. Insbesondere die Kreuzungs- und Querungssituation um die Einmündung Leonardo-da-Vinci-Allee ist für Fahrradfahrer sehr unübersichtlich. Hier sollte unter Berücksichtig der vielen Wohnungen nicht auf den Neubau des Schwimmbades gewartet werden. Begründung: Der Radverkehr nimmt immer mehr zu. Diese Projekte können nicht auf die lange Bank geschoben werden oder von anderen Projekten abhängig sein, denn dort befinden sich täglich Radfahrer in schwierigen Situationen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2020, ST 1558 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schulbusproblem am Gymnasium Nord lösen

10.03.2020 · Aktualisiert: 18.08.2020

Anregung an den Magistrat vom 10.03.2020, OM 5880 entstanden aus Vorlage: OF 458/7 vom 18.02.2020 Betreff: Schulbusproblem am Gymnasium Nord lösen Der Magistrat wird gebeten, in Absprache mit dem Amt für Bau und Immobilien (ABI) zu prüfen und zu berichten, ob die derzeit schon für Busparkplätze genutzte Buskehre durch die Grünfläche hin zur Auffahrt zum Schulgelände erweitert werden kann und dort Schrägparkplätze für Busse eingerichtet werden können. Vorbehaltlich einer positiven Prüfung gilt es auch darzulegen, wie entsprechende Ausgleichsflächen für die wegfallende Grünfläche auf dem Schulgelände bereitgestellt werden können. Begründung: Die Buswende in der Kollwitzstraße wurde letzten Sommer als Notlösung für parkende Schulbusse eingerichtet. Dort können derzeit vier Busse parken. Bereits heute parken deswegen zwei Busse auf der Kollwitzstraße. Ab dem neuen Schuljahr werden zwei weitere Busse hinzukommen. Aufgrund der wachsenden Anzahl von Schülerinnen und Schülern wegen hinzukommender Klassenstufen wird in den kommenden Jahren mit einem Busaufkommen von zehn Bussen gerechnet. Spätestens dann werden die Busse den fließenden Verkehr eklatant behindern. Dementsprechend muss die Buskehre auf eine Kapazität von zehn Stellplätzen erweitert werden. Wenn die angrenzende Grünfläche hin zur Auffahrt zum Schulgelände integriert werden kann, entstehen genügend Schrägparkplätze, sodass dann auch weitere Busse ausreichend Platz finden werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2020, ST 1134 Aktenzeichen: 40 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Neue Werbeflächen der Firma STRÖER hier: Versetzen der Werbefläche am Fischstein

21.01.2020 · Aktualisiert: 30.07.2020

Anregung an den Magistrat vom 21.01.2020, OM 5623 entstanden aus Vorlage: OF 439/7 vom 03.01.2020 Betreff: Neue Werbeflächen der Firma STRÖER hier: Versetzen der Werbefläche am Fischstein Der Magistrat wird gebeten, 1. die neue Werbefläche der Firma STRÖER Am Fischstein (Abzweigung Hausener Weg/Ludwig-Landmann-Straße) an einen anderen, mit dem Ortsbeirat abgesprochenen Ort versetzen zu lassen; 2. dafür Sorge zu tragen, dass die Standorte neuer Werbeflächen in Zukunft der Zustimmung des Ortsbeirats bedürfen. Begründung: Die o. g. Werbefläche ist ein Risiko für die Verkehrssicherheit. Der Fuß der Werbefläche steht mitten auf dem Fußgängerweg, sodass alle Personen auf den Radweg ausweichen müssen, der allerdings auch befahren wird. Außerdem ragt die Werbefläche so über den Radweg, dass ein Überblicken der Verkehrssituation insbesondere beim Abbiegen auf die Ludwig-Landmann-Straße erheblich erschwert wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.05.2020, ST 914 Beratung im Ortsbeirat: 7 Aktenzeichen: 61 00

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Altglassammelbehälter für die Siedlungen Rebstock und Kuhwald

20.01.2020 · Aktualisiert: 21.08.2020

Anregung an den Magistrat vom 20.01.2020, OM 5611 entstanden aus Vorlage: OF 983/2 vom 02.01.2020 Betreff: Altglassammelbehälter für die Siedlungen Rebstock und Kuhwald Vorgang: OM 4774/19 OBR 2; ST 1815/19 Die Stellungnahme des Magistrats wird zurückgewiesen. Die eingeschränkte Sicht für den aus der Funckstraße kommenden Verkehr tritt nur ein, wenn Radfahrer verkehrswidrig entgegen der Fahrtrichtung auf dem Richtung Katharinenkreisel führenden Radweg fahren. Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, den Altglassammelbehälter wieder an der bisherigen Stelle aufzustellen. Begründung: Der Altglassammelbehälter wurde immer stark genutzt. Auf ihn kann nicht verzichtet werden. Der Magistrat sollte verkehrswidriges Verhalten nicht auch noch zulasten der Allgemeinheit belohnen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.06.2019, OM 4774 Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2019, ST 1815 Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2020, ST 762 Aktenzeichen: 66 5

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Parkplätze am Friedhof Westhausen

26.11.2019 · Aktualisiert: 11.05.2020

Anregung an den Magistrat vom 26.11.2019, OM 5446 entstanden aus Vorlage: OF 432/7 vom 26.11.2019 Betreff: Parkplätze am Friedhof Westhausen Vorgang: V 783/18 OBR 7; ST 1006/18 Bezug nehmend auf die Stellungnahme ST 1006 wird der Magistrat aufgefordert, 1. die Parkplätze/die Trauerhalle des Friedhofs Westhausen ab der Ludwig-Landmann-Straße auszuschildern und eine deutliche Beschilderung der Einfahrt zum Parkplatz an der Trauerhalle anzubringen; 2. den Parkplatz an der Trauerhalle auch an Wochenenden und Feiertagen zu öffnen; 3. den Parkplatz an der Trauerhalle, wenn möglich, um weitere Parkplätze zu erweitern und die Einfahrt zu verbreitern. Begründung: Der Friedhof Westhausen ist für gehbehinderte und ältere Menschen nicht sehr gut an den öffentlichen Personenverkehr angeschlossen. Die Wege sind einfach zu weit. Bei Beisetzungen und zur Grabpflege nutzen daher viele Menschen den eigenen Pkw, es wird deshalb eine angemessene Zahl von Parkplätzen benötigt. Während auf der Internetseite der Friedhofsverwaltung ein weiterer Parkplatz als Friedhofsparkplatz ausgewiesen wird, ist nur der abgelegene Parkplatz an der Heerstraße ausgeschildert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 13.03.2018, V 783 Stellungnahme des Magistrats vom 04.06.2018, ST 1006 Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2020, ST 323 Aktenzeichen: 67 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrsberuhigung im Bereich Ludwig-LandmannStraße 405

26.11.2019 · Aktualisiert: 29.04.2020

Anregung an den Magistrat vom 26.11.2019, OM 5441 entstanden aus Vorlage: OF 419/7 vom 08.11.2019 Betreff: Verkehrsberuhigung im Bereich Ludwig-Landmann-Straße 405 Der Magistrat wird gebeten, den Straßenbereich vor der Liegenschaft Ludwig-Landmann-Straße 405 durch geeignete Maßnahmen, wie z. B. eine Geschwindigkeitsbegrenzung, sicherer zu machen. Begründung: In der Liegenschaft Ludwig-Landmann-Straße 405 ist eine Flüchtlingsunterkunft untergebracht und es leben dort sehr viele Kinder. Aufgrund der räumlich sehr begrenzten Außenflächen spielen die Kinder öfters auch vor dem Haus in der Nähe der stark befahrenen Ludwig-Landmann-Straße. Vor dem Haus befindet sich zwar eine Ampelanlage und es wurden inzwischen auch "Vorsicht Kinder"-Piktogramme auf der Fahrbahn aufgebracht. Allerdings verhindert dies nicht, dass viele Autofahrer trotzdem zu schnell fahren und gelegentlich auch die rote Ampel missachtet wird. Um diese Gefahrenquellen zu minimieren, erscheint es sinnvoll, die Einrichtung eines partiellen Tempolimits, ähnlich wie in der Rödelheimer Landstraße in Höhe eines Kindergartens, oder andere geeignete Maßnahmen zu prüfen und umzusetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.03.2020, ST 521 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Hundekotbeutelstation an der Ecke Eugen-Hartmann-Straße/Ziegelei-Allee

26.11.2019 · Aktualisiert: 11.05.2020

Anregung an den Magistrat vom 26.11.2019, OM 5444 entstanden aus Vorlage: OF 424/7 vom 08.11.2019 Betreff: Hundekotbeutelstation an der Ecke Eugen-Hartmann-Straße/Ziegelei-Allee Der Magistrat wird gebeten, an der Ecke Eugen-Hartmann-Straße/Ziegelei-Allee eine Hundekotbeutelstation aufzustellen. Begründung: An der oben bezeichneten Stelle wurden vermehrt nicht entfernte Hundekothaufen festgestellt, weshalb die Aufstellung einer Hundekotbeutelstation sinnvoll erscheint. Eine entsprechende Patin hat sich hier bereits zur Verfügung gestellt. Der Name wird dem Grünflächenamt mitgeteilt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2020, ST 253 Aktenzeichen: 67 0

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 7

Entwurf Bebauungsplan Nr. 834 - Südlich Rödelheimer Landstraße hier: ÖPNV

08.11.2019 · Aktualisiert: 29.01.2020

Antrag vom 08.11.2019, OF 420/7 Betreff: Entwurf Bebauungsplan Nr. 834 - Südlich Rödelheimer Landstraße hier: ÖPNV Vorgang: M 163/19 Grundsätzlich begrüßt der Ortsbeirat den Entwurf zum Bebauungsplan. In der Begründung zum Bebauungsplan Nr. 834 wird unter Punkt 6.3 der ÖPNV erwähnt. Der ÖPNV in Frankfurt erreicht schon heute bekanntermaßen bezüglich des Berufsverkehrs seine Kapazitätsgrenze. Die erwähnten S-Bahnlinien sind schon voll besetzt, wenn sie den angesprochenen Westbahnhof erreichen. Zudem sollen sie in das Umland verlängert werden. Die erwähnte Stadtbahnlinie U7 ist schon voll besetzt, wenn sie die angebotene Station "Kirchplatz" erreicht. Auch die angesprochenen Buslinien 34 und 72 sind im Berufsverkehr oft überfüllt. Alle genannten Linien zeichnen sich im Berufsverkehr durch Unpünktlichkeit, manchmal sogar durch Ausfälle, aus. Der RMV bemüht sich mit noch stärker subventionierten Fahrkarten noch mehr Fahrgäste für den überlasteten ÖPNV zu gewinnen. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu berichten, wie beabsichtigt er nachhaltig das ÖPNV-Angebot zu verbessern, damit auch die künftigen Bewohner des Neubaugebietes Platz in den Wagen des ÖPNV finden können? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 14.10.2019, M 163 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 7 am 26.11.2019, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 420/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 7 am 21.01.2020, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 420/7 wurde zurückgezogen.

Partei: CDU
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mehr „Wildwiesen“ im Ortsbezirk 7

22.10.2019 · Aktualisiert: 30.11.2020

Anregung an den Magistrat vom 22.10.2019, OM 5215 entstanden aus Vorlage: OF 389/7 vom 24.07.2019 Betreff: Mehr "Wildwiesen" im Ortsbezirk 7 "Am Straßenrand und auf Verkehrsinseln summt und brummt es. Bienen, Hummeln, Schmetterlinge taumeln im rauschenden Verkehr von Blüte zu Blüte, zwischen wippenden Gräsern krabbeln Käfer und Insekten. Mit Blumen- und Gräserwiesen in der City ersetzt das Grünflächenamt der Stadt Frankfurt am Main eintöniges Einheitsgrün im öffentlichen Raum - und schafft so wertvollen Lebensraum für eine artenreiche Tier- und Pflanzenwelt: in Parks, auf freien Flächen am Stadtrand, entlang von Straßen und auf Inseln mittendrin." (Zitat aus der Wiesenbroschüre der Stadt Frankfurt am Main) Um die Artenvielfalt im Ortsbezirk 7 zu fördern, wird der Magistrat gebeten, weitere Grünflächen im Ortsbezirk 7 in Wildwiesen umzuw andeln. Geeignete Stellen wären insbesondere - die Grünstreifen an den Straßen, zum Beispiel an der Ecke Heerstraße/Ludwig-Landmann-Straße oder an den Schienen auf der Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße, - Parks im Ortsbezirk 7 wie Teile im Brentanopark und Solmspark. Außerdem wird der Magistrat gebeten, auf bereits existierenden Wildwiesen das gelbe Schild "Wiesen für Insekten" aufzustellen, um der Bevölkerung die möglicherweise unordentlich wirkenden Wiesen zu erklären. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2020, ST 63 Aktenzeichen: 67 0

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 7

Aufklärung bezüglich der Liegenschaft Hausener Weg 120

21.10.2019 · Aktualisiert: 31.10.2019

Antrag vom 21.10.2019, OF 418/7 Betreff: Aufklärung bezüglich der Liegenschaft Hausener Weg 120 In der Septembersitzung des vergangenen Jahres wurde in der Ortsbeiratssitzung die Umwandlung der Liegenschaft Hausener Weg 120 vorgestellt. Zwei Personengruppen, die gegenwärtig auf dem engen Wohnungsmarkt in Frankfurt besondere Schwierigkeiten haben, eine Wohnung zu finden, sollten hier eine angemessene Unterkunft erhalten und zwar Geflüchtete und Studierende. Diese eindeutige Nutzungsbeschränkung wurde in der Baugenehmigung verankert. Demzufolge beschränkt sich die Nutzung "auf Personengruppen mit besonderen Wohnbedarf - Flüchtlingswohnen und studentisches Wohnen". Damals war die Rede von ca. 160 geflüchteten Menschen und 120 Studierenden. Ende diesen Jahres sollte der Umbau der Liegenschaft abgeschlossen sein. Mit dem Ende der Fertigstellung treten nun jedoch mehr und mehr Fragen auf, die einer dringenden Klärung bedürfen: Die Studierenden Appartments werden im Internet von der Firma prodomiWohnservice GmbH als vollausgestattete Studenten-Apartments (insgesamt 195) mit vielen Extras angeboten. Der qm-Preis liegt zwischen 32 und 35 €. Für die Mehrzahl der Studierenden ein nicht realisierbarer Betrag. Weiterhin kann man im Internet eine Anzeige folgenden Inhalts des Unternehmens " solidare real estate group" finden: September 2017- Erste Immobilie in Frankfurt am Main erworben. In Frankfurt wird ein ehemaliges Institutsgebäude gekauft. Gemeinsam mit der Stadt Frankfurt werden in einem innovativen Wohnkonzept 195 Micro-Apartments geplant.... Der Ortsbeirat bittet deshalb um die Beantwortung folgender Fragen: - Wer war vor dem Verkauf an die Firma Solidare Real Estate Group Eigentümer der Liegenschaft Hausener Weg 120? - Unter welcher Voraussetzung hat die Stadt Frankfurt eine Sondergenehmigung für den Umbau des Objekts erteilt? - Welches Dezernat hat den Vertrag mit dem Investor abgeschlossen? - Wurden die Apartments für die Studierenden aus Mitteln des "Frankfurter Programms zur Wohnraumförderung für Studierende" oder einem anderen Programm gefördert? - Gibt es eine vertragliche Vereinbarung bezüglich der Mietobergrenze für die Studierenden Apartments? - Erfolgt die Vergabe der Wohnungen über das Studentenwerk Frankfurt, bzw. die Wohnrauminitiative FrankfurtRheinMain e.V. (WIF), damit sicher gestellt ist, dass die Wohnungen nur von Studierenden angemietet werden können. - Welche vertraglichen Vereinbarungen gelten für die Unterkunft für die Geflüchteten a). hinsichtlich der qm/pro Person b.) der Ausstattung c.) der Instandhaltung d.) der sozialen Beratung und Unterstützung - Auf welcher Grundlage erfolgt die Abrechnung (z. B. Personen bezogen oder pauschal? - Wie viel Jahre beträgt die vertragliche Laufzeit für die Unterkunft? - Welche Pläne bestehen nach Ablauf dieser Vereinbarung für die Liegenschaft? - Wurden Absprachen getroffen bezüglich der baurechtlichen Situation der Liegenschaft (z. B. Änderung des Bebauungsplans)? Antragsteller: SPD CDU GRÜNE die farbechten - LINKE. FDP BFF fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 7 am 22.10.2019, TO I, TOP 24 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1442 2019 Die Vorlage OF 418/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: SPD CDU GRÜNE die_farbechten_-_LINKE. FDP BFF fraktionslos
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 7

Parkplätze für den Friedhof Westhausen

22.09.2019 · Aktualisiert: 31.10.2019

Antrag vom 22.09.2019, OF 414/7 Betreff: Parkplätze für den Friedhof Westhausen Der Ortsbeirat bittet den Magistrat eindeutig zu klären, welche Parkplätze welchen Nutzergruppen am Friedhof Westhausen offenstehen, diese eindeutig zu beschildern und zumindest für gehbehinderte Menschen ausreichend Parkplätze in der Nähe der Trauerhalle zur Verfügung zu stellen. Begründung: Der Friedhof Westhausen ist für gehbehinderte und ältere Menschen nicht sehr gut an den öffentlichen Personenverkehr angeschlossen, die Wege sind einfach zu weit. Bei Beisetzungen und zur Grabpflege nutzen daher viele Menschen den eigenen PKW, es wird dementsprechend eine angemessene Zahl von Parkplätzen benötigt. Während auf der Internetseite der Friedhofsverwaltung weiterhin ein Parkplatz an der Heerstraße und der nun vom Gymnasium Nord genutzte Parkplatz als Friedhofsparkplätze ausgewiesen werden, ist nurmehr der abgelegene Parkplatz an der Heerstraße ausgeschildert. Besucherinnen und Besucher berichten jedoch, dass manchmal auch Parkplätze direkt in der Nähe der Trauerhalle genutzt werden können. Die Einfahrt zu diesen Parkplätzen befindet sich auf der Kollwitzstraße. Diese Parkplätze wären ideal für ältere bzw. gehbehinderte Menschen und sollten daher zumindest als "Behindertenparkplätze" beschildert werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 7 am 22.10.2019, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 414/7 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Tempo 30 in einem Teilbereich der Heerstraße

10.09.2019 · Aktualisiert: 28.02.2020

Anregung an den Magistrat vom 10.09.2019, OM 5029 entstanden aus Vorlage: OF 395/7 vom 26.08.2019 Betreff: Tempo 30 in einem Teilbereich der Heerstraße Der Magistrat wird gebeten, auf der Heerstraße zwischen Einmündung Ludwig-Landmann-Straße und S-Bahn-Linie die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h zu reduzieren. Sofern dies aus rechtlichen Gründen nicht möglich ist, wird der Magistrat gebeten, eine Anlage zur Geschwindigkeitsüberwachung in Höhe der Einmündung Fritz-Schumacher-Weg zu installieren. Begründung: Anwohnerinnen und Anwohner beklagen in diesem Abschnitt besonders in den Tagesrand- und Abendstunden eine hohe Gefährdung durch zu schnell fahrende Fahrzeuge. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.12.2019, ST 2372 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Leer stehendes Gebäude im Industriehof für die Stadt nutzbar machen

13.08.2019 · Aktualisiert: 13.03.2020

Anregung an den Magistrat vom 13.08.2019, OM 4875 entstanden aus Vorlage: OF 386/7 vom 25.07.2019 Betreff: Leer stehendes Gebäude im Industriehof für die Stadt nutzbar machen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, - wer der Besitzer der Liegenschaft Königsberger Straße 6 ist; - ob eine weitere Nutzung für diese Liegenschaft von diesem geplant ist, wenn ja, wofür und ab wann; - ob diese Liegenschaft für die Stadt Frankfurt oder eine städtische Wohnungsbaugesellschaft zu erwerben ist; - ob das Gebäude geeignet ist, um dem gewachsenen Bedarf an städtischen oder sozialen Einrichtungen im Industriehof gerecht zu werden; - ob auf dem Grund und Boden sozialer Wohnungsbau entstehen könnte. Begründung: Offensichtlich wird das Gebäude schon längere Zeit nicht genutzt, wie die Fotos zeigen. Da es sich nach Kenntnisstand des Ortsbeirates um Bundeseigentum handeln könnte, wäre das Angebot des Bundesfinanzministers zu nutzen, der zugesagt hat, Bundeseigentum für Kommunen kostengünstig bis gratis zur Verfügung zu stellen, um damit den sozialen Wohnungsbau zu fördern. Gleichzeitig wird vonseiten des Magistrats immer wieder betont, dass man händeringend geeignete Grundstücke und Immobilien für den Bau neuer Schulen und Kindertagesstätten suche. Ein solcher Bedarf könnte bei der oben genannten Liegenschaft realisiert werden. Bilder: Antragsteller Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.02.2020, ST 340 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 7 am 21.01.2020, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 23 21

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sinnvolle Ampelschaltung an der Haltestelle „Heerstraße“

13.08.2019 · Aktualisiert: 11.01.2021

Anregung an den Magistrat vom 13.08.2019, OM 4874 entstanden aus Vorlage: OF 384/7 vom 27.07.2019 Betreff: Sinnvolle Ampelschaltung an der Haltestelle "Heerstraße" Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass die Fußgängerampel an der U-Bahn-Haltestelle "Heerstraße" nur als reine "Drückampel" installiert wird und die automatische Schaltung abgestellt wird. Begründung: Die Ampel schaltet auf Knopfdruck, aber auch alle zwei Minuten automatisch auf Rot. Diese Automatik verursacht ständig unnötige Stausituationen bei der sowieso problematischen Verkehrslage an der Ecke Heestraße/Ludwig-Landmann-Straße. Es ist vollkommen ausreichend, wenn Fußgänger die Ampel bei Bedarf schalten können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.11.2019, ST 2072 Aktenzeichen: 32 1

OA (Anregung Ortsbeirat)

Vorbereitung des Ausbaus der westlichen Heerstraße

18.06.2019 · Aktualisiert: 06.11.2020

Anregung vom 18.06.2019, OA 436 entstanden aus Vorlage: OF 375/7 vom 03.06.2019 Betreff: Vorbereitung des Ausbaus der westlichen Heerstraße Vorgang: M 217/92; M 235/07; NR 943/08; OA 644/08 OBR 7 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, bis Juni 2020 eine Bau- und Finanzierungsvorlage zum Ausbau der Heerstraße zwischen Guerickestraße und Ludwig-Landmann-Straße zu erstellen. Begründung: Mit dem positiven Votum zum Vortrag des Magistrats vom 26.10.2007, M 235, unter Berücksichtigung des Antrages NR 943 und der Anregung OA 644 forderte die Stadtverordnetenversammlung den Magistrat u. a. auf, eine Bau - und Finanzierungsvorlage zu erstellen, damit der Ausbau der westlichen Heerstraße erfolgen kann. Die Vorplanung (M 235) nahm ausdrücklich auch Bezug auf den Vortrag des Magistrats M 217 aus dem Jahr 1992, in der das Radverkehrskonzept für die Stadt Frankfurt dargestellt wurde. Wegen der anstehenden Erschließung des Gewerbegebietes Praunheim Nord (1) kam die Stadtverordnetenversammlung überein, zunächst den Kreuzungsbereich Heerstraße/Ludwig-Landmann-Straße umzubauen. Danach sollten der Bau des Praunheimer Kreisels und die Grunderneuerung der östlichen Heerstraße erfolgen. Der Ausbau der westlichen Heerstraße sollte als Letztes erfolgen. Die östliche Heerstraße ist mittlerweile bis zur Ludwig-Landmann-Straße erneuert. Da in absehbarer Zeit Neuansiedlungen in Praunheim und Rödelheim anstehen, ist es dringend geboten, vorher auch den westlichen Abschnitt der Heerstraße zu sanieren und den künftigen Nutzern eine sichere Radverbindung anzubieten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 26.10.2007, M 235 Anregung vom 06.05.2008, OA 644 Antrag vom 05.06.2008, NR 943 Bericht des Magistrats vom 22.11.2019, B 430 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 26.06.2019 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des Verkehrsausschusses am 20.08.2019, TO I, TOP 87 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 436 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage M 176 vom 08.09.2017 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 35. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 29.08.2019, TO II, TOP 94 Beschluss: Die Vorlage OA 436 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage M 176 vom 08.09.2017 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 4512, 35. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 29.08.2019 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 7

Feldversuch an der Ampelschaltung an der Kreuzung Heerstraße, Ludwig-Landmann-Straße, Ziegeleiallee

27.04.2019 · Aktualisiert: 22.05.2019

Antrag vom 27.04.2019, OF 357/7 Betreff: Feldversuch an der Ampelschaltung an der Kreuzung Heerstraße, Ludwig-Landmann-Straße, Ziegeleiallee Die Radfahrampeln auf den Mittelinseln sind für Linksabbieger aufgrund der fehlenden Genehmigung für einen Feldversuch verhüllt. Radfahrende, die zum indirekten Linksabbiegen in die Wartetaschen gefahren sind, können nicht erkennen, wann sie die Fahrt ungefährdet fortsetzen können. Eine Nachfrage im Radfahrbüro hat ergeben, "dass seitens des Straßenverkehrsamtes ein Schreiben an das hessische Ministerium verschickt werden wird um sich diese Lösung genehmigen zu lassen". Aufgrund der nicht zufriedenstellenden Situation möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. darzulegen, ob dieses Schreiben bereits verschickt wurde und 2. welche Anstrengungen unternommen werden, die nicht zufriedenstellende Situation zu verbessern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 7 am 14.05.2019, TO I, TOP 13 Auf Wunsch der CDU erfolgt ziffernweise Abstimmung über die Vorlage. Beschluss: Auskunftsersuchen V 1282 2019 Die Vorlage OF 357/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Ziffer 1.: SPD, GRÜNE, FARBECHTE, BFF und fraktionslos gegen CDU und FDP (= Ablehnung) Ziffer 2.: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 7

Berichtswesen und aktuelle Fragen zur Voruntersuchung „Stadterweiterung Nord-West“ Bericht des Magistrats vom 04.03.2019, B 76

19.03.2019 · Aktualisiert: 28.03.2019

Antrag vom 19.03.2019, OF 353/7 Betreff: Berichtswesen und aktuelle Fragen zur Voruntersuchung "Stadterweiterung Nord-West" Bericht des Magistrats vom 04.03.2019, B 76 Mit fast einem halben Jahr Verspätung hat der Magistrat den ersten der gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung halbjährlich zu erstattenden Zwischenberichte zu den laufenden Gutachten bzw. deren Kosten betreffend die Voruntersuchung zu dem möglichen neuen Stadtteil an der A5 vorgelegt. Daraus geht hervor, dass in den elf Monaten zwischen dem Stadtverordnetenbeschluss über die Voruntersuchung (Dezember 2017) und der als Anlage zur B 76 vorgelegten ersten Kostentabelle (Stand: November 2018) lediglich 44.000,- Euro für Gutachten (Anfangswerte, Landschaftsplanung, Verkehr, Artenschutz) und 6.000,- Euro für einen vergeblichen Förderprogramm-Antrag "Nachhaltiges Wohnumfeld" verausgabt wurden. Hieraus ergeben sich weitere Fragen. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Aus welchen Gründen ist der Bericht so spät vorgelegt worden? Bedeutet die Verzögerung, dass die Voruntersuchung deutlich länger als die bisher geplanten zwei Jahre dauern wird? 2. Bisher verpflichtet sind nach dem Bericht rund 150.000,- Euro. Mit welchen Gesamtkosten für Gutachten, Consilium und Ideenwettbewerb rechnet der Magistrat? 3. Aus welchen Gründen sind die Kosten für das nur zweimal jährlich tagende Consilium so hoch angesetzt? 4. Im gültigen Regionalen Flächennutzungsplan von 2010 sind die zu untersuchenden Freiflächen als "Vorrangebiet Regionaler Grünzug", "Vorranggebiet Landwirtschaft" und "Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktionen" ausgewiesen. Weshalb wurde vom Magistrat der Antrag zu dem Förderprogramm "Nachhaltiges Wohnumfeld" (B 76 Ziffer 4, S. 5f) eingereicht, wenn eine wesentliche Antragsvoraussetzung, nämlich die Übereinstimmung des geplanten Baugebiets mit den Zielen des aktuell gültigen Regionalen Flächennutzungsplanes, gar nicht gegeben ist? 5. Zum 31.03.2019 müsste nach dem Beschluss zur NR 463 bereits der nächste Zwischenbericht vorgelegt werden. Kann der Magistrat bereits eine aktualisierte Kostenübersicht vorlegen? 6. Machbarkeitsstudie Verkehr (B 76 Ziffer 3, S. 5): An welchen "maßgeblichen, für die Erschließung in Betracht kommenden Knotenpunkten und Straßenquerschnitten" wurden die erwähnten, offensichtlich bereits im Vorfeld der jetzt beauftragten Studie gemachten Verkehrserhebungen konkret durchgeführt? Sind dabei auch die Rosa-Luxemburg-Straße, der Weißkirchner Weg, der Gerhart-Hauptmann-Ring, der Praunheimer Weg, die Haingrabenstraße, die Steinbacher Hohl, die Heerstraße und die Ludwig-Landmann-Straße in den Blick genommen worden? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? 7. Warum ist die landwirtschaftliche Betroffenheitsanalyse (B 76 Ziffer 3, S. 5) bei den Prioritäten der Gutachtenvergabe offensichtlich weit hinten angesiedelt? 8. Wann konkret plant der Magistrat, ein Zielabweichungsverfahren (B 76 Ziffer 7, S.6) zu führen und vor welchen Behörden, dem Ministerium für Landesentwicklung und/oder dem Regierungspräsidium Darmstadt bzw. vor der Regionalversammlung Südhessen)? Kann und sollte ein solches Verfahren überhaupt geführt werden bevor die als "ergebnisoffen" bezeichnete Voruntersuchung abgeschlossen ist bzw. die Stadtverordnetenversammlungen einen Satzungsbeschluss über eine Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme oder wenigstens einen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan gefasst hat? 9. Derzeit wird in den Fachbehörden der Regionalplanung bereits an dem neuen Entwurf für den Regionalen Flächennutzungsplan gearbeitet, der 2023 beschlossen werden soll. Vor der Erstellung des Planentwurfs, der im Sommer 2020 vorliegen soll, reichen die kommunalen Fachbehörden und die Planungsträger Verkehr erste Grundlagen und Konzepte beim Regierungspräsidium Darmstadt und beim Planungsverband ein. Zudem führen die regionalen Planungsbehörden die sogenannten "Gemeindegespräche" zu deren Entwicklungsabsichten. Welche Vorschläge bringt die Stadt Frankfurt derzeit für das Gebiet der Stadterweiterung Nord-West in diesen fortlaufenden Prozess ein und nimmt sie dabei Rücksicht auf die Ergebnisoffenheit der aktuell noch laufenden Voruntersuchung? 10. Der Presse war zu entnehmen, dass die ABG Frankfurt Holding GmbH bereits vereinzelte Grundstücke im Umfang von 7,3 Hektar angekauft hat - gibt es in dem Voruntersuchungsgebiet weitere Grundstücksankäufe durch die Stadt Frankfurt am Main und/oder Wohnungsbaugesellschaften der öffentlichen Hand, an denen die Stadt Anteilseigner ist? Plant etwa die Nassauische Heimstätte ebenfalls Grundstücksankäufe, die der Bevorratung in diesem Gebiet dienen? 11. "Josefstadt" - Hat der Magistrat tatsächlich die Absicht, diesen Stadtteil nach dem derzeitigen Planungsdezernenten zu benennen oder hat er bereits versucht, in Gesprächen mit den Medien, die regelmäßig diesen Begriff unwidersprochen anwenden, endlich darauf hinzuwirken, diese mit der Wiener Josefstadt identische Bezeichnung zur Beschreibung des Projekts nicht mehr zu verwenden? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 04.03.2019, B 76 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 7 am 19.03.2019, TO I, TOP 26 Beschluss: 1. Die Vorlage B 76 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 353/7 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung CDU zu 2. SPD, GRÜNE, FARBECHTE, FDP und Herr Leitzbach gegen CDU (= Annahme) bei Enthaltung Frau Lämmer

Partei: CDU
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Umbau des Bunkers an der Heerstraße

19.03.2019 · Aktualisiert: 19.10.2022

Anregung an den Magistrat vom 19.03.2019, OM 4365 entstanden aus Vorlage: OF 346/7 vom 04.03.2019 Betreff: Umbau des Bunkers an der Heerstraße Grundsätzlich begrüßt der Ortsbeirat die Schaffung von Wohnraum im Bunker an der Heerstraße, zumal der Umbau in Abstimmung mit dem Denkmalschutz erfolgen soll. Die Umbaumaßnahmen sind allerdings für die unmittelbaren Nachbarn mit erheblichen Belästigungen verbunden, da die dicken Bunkerwände gerade an der Südseite an vielen Stellen durchbrochen werden müssen. Zudem scheint es dem Bauherrn nicht zu gelingen, eine Mindestanzahl von Parkplätzen für den neu entstandenen Wohnraum nachzuweisen. Die vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, bei der Erteilung der Baugenehmigung und der Überwachung der Bauausführung Folgendes zu berücksichtigen: 1. Der Bauherr muss entsprechend der Stellplatzsatzung eine Mindestzahl von Stellplätzen auch tatsächlich nachweisen können und nicht ablösen. Sollten diese nicht auf dem Grundstück nachgewiesen werden können, sind diese im Umfeld nachzuweisen. Möglich wäre z. B. eine verpflichtende Anmietung auf dem Gelände der Landesfachschule des KFZ-Gewerbes. Die vage Hoffnung auf den späteren Bau einer Tiefgarage ist nicht ausreichend. 2. Die Baumaßnahmen müssen dem Schutz der Nachbarschaft Rechnung tragen. Ausnahmegenehmigungen für Baumaßnahmen am Wochenende oder in den Abendstunden werden nicht erteilt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.07.2019, ST 1365 Anregung vom 24.11.2020, OA 634 Aktenzeichen: 63 0

OA (Anregung Ortsbeirat)

Beschleunigung der Buslinie 60

19.03.2019 · Aktualisiert: 03.02.2020

Anregung vom 19.03.2019, OA 371 entstanden aus Vorlage: OF 345/7 vom 04.03.2019 Betreff: Beschleunigung der Buslinie 60 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, durch bauliche Maßnahmen die Buslinie 60 in Praunheim zu beschleunigen. In West-Ost-Richtung soll bei der Neugestaltung der Heerstraße zwischen Guerickestraße und Ludwig-Landmann-Straße eine Busspur eingerichtet werden, auf der auch das Radfahren erlaubt ist. Begründung: Regelmäßige Staus im Berufsverkehr belasten die Bevölkerung in Praunheim außerordentlich. Eine Verringerung des Verkehrsaufkommens durch öffentlichen Nahverkehr ist nicht zu erkennen, da für den Pendler Busse, die im Stau stehen, nicht attraktiver sind als das eigene Fahrzeug. Auf eine weitere, entlastende Straße warten die Praunheimer seit 80 Jahren. Die Prüfung einer Straßenbahn zur Entlastung des Verkehrs auf der Heerstraße ist vertagt worden, sodass eher durch eine weitere Bebauung Praunheims mehr Belastung als weniger Belastung wahrscheinlich ist. Eine Busspur würde im Berufsverkehr die Attraktivität des schnelleren Busses gegenüber dem (fast) stehenden Individualverkehr erhöhen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 23.08.2019, B 307 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 27.03.2019 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des Verkehrsausschusses am 14.05.2019, TO I, TOP 78 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 371 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD (= vereinfachtes Verfahren), LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie BFF (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 3978, 30. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 14.05.2019 Aktenzeichen: 92 11

OA (Anregung Ortsbeirat)

Schönhof-Viertel - Neues Stadtquartier südlich der Rödelheimer Landstraße

19.03.2019 · Aktualisiert: 25.11.2019

Anregung vom 19.03.2019, OA 370 entstanden aus Vorlage: OF 342/7 vom 04.03.2019 Betreff: Schönhof-Viertel - Neues Stadtquartier südlich der Rödelheimer Landstraße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, 1. dafür Sorge zu tragen, dass die Nassauische Heimstätte auf ihren Grundstücken 40 Prozent geförderte Wohnungen errichtet und dass die Firma Instone auf ihren Grundstücken 30 Prozent geförderte Wohnungen errichtet. Dabei ist eine ausgewogene Verteilung zwischen Wohnungen des 1. und 2. Förderwegs anzustreben. Die Wohnungen sind auch tatsächlich im Gebiet nachzuweisen; 2. die Erschließung des Gebiets mit dem öffentlichen Personenverkehr rechtzeitig zu planen. Dabei sollte auch eine Busverbindung zur Straßenbahnlinie 17 geprüft werden; 3. eine direkte Fußwegverbindung zum Westbahnhof sicherzustellen; 4. sicherzustellen, dass im Gebiet ausreichend Plätze für Carsharing und Ladestationen für Elektrofahrzeuge erstellt werden. Begründung: Der Ortsbeirat begrüßt es ausdrücklich, dass auf dem Areal nun endlich Wohnungen errichtet werden. Die bisher vorgestellten Planungen finden grundsätzlich die Zustimmung des Ortsbeirats. Da die Gesellschafter der Nassauischen Heimstätte das Unternehmen Ende 2018 beauftragt haben, den Anteil geförderter Wohnungen in Frankfurt auf 40 Prozent zu steigern, sollte dieser Wert auf den Grundstücken der NH auch nachgewiesen werden. Für die Firma Instone gilt der Wert von 30 Prozent gefördertem Wohnraum. Die bereits existierende Buslinie vom Industriehof zum Rödelheimer Bahnhof stellt eine Grunderschließung des Gebiets zwar sicher, dürfte angesichts der zu erwartenden 6.000 neuen Einwohnerinnen und Einwohner aber nicht ausreichen. Neben einer Taktverdichtung und einer geänderten Wegführung über den zentralen Quartiersplatz hält der Ortsbeirat auch eine Anbindung durch die zu schaffende Unterführung an die Straßenbahnlinie 17 für sinnvoll. Der Verkehrsknotenpunkt Westbahnhof sollte zumindest für die Bewohnerinnen und Bewohner des östlichen Arealbereichs direkt zu Fuß erreichbar sein. Die Brücke zum Schönhof und die alte "Siemens-Privatverbindung" erfüllen diese Aufgabe nicht. Präferiert wird eine neue öffentlich zugängliche barrierefreie Fußgängerbrücke zum Westbahnhof. Immer mehr Menschen verzichten in der Großstadt auf ein eigenes Auto, sofern die Anbindung an den öffentlichen Personenverkehr gut ist und im Wohngebiet ausreichend Carsharing-Angebote vorhanden sind. Dafür ist bereits bei der Planung Sorge zu tragen. Möglicherweise kann dadurch auch die Zahl der nachzuweisenden Stellplätze moderat reduziert werden, um Baukosten z. B. für ein zweites Tiefgaragengeschoss zu vermeiden. Dies reduziert auch die späteren Mietkosten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 12.08.2019, B 284 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Verkehrsausschuss Versandpaket: 27.03.2019 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 13.05.2019, TO I, TOP 35 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 370 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Ziffer 1. Ablehnung, Ziffern 2. bis 4. Prüfung und Berichterstattung) 30. Sitzung des Verkehrsausschusses am 14.05.2019, TO I, TOP 77 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 370 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: Ziffer 1.: CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) Ziffern 2. bis 4.: CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FDP gegen LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 3977, 30. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 13.05.2019 Aktenzeichen: 61 0

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 8

Berichtswesen und aktuelle Fragen zur Voruntersuchung „Stadterweiterung Nord-West“

18.03.2019 · Aktualisiert: 28.03.2019

Antrag vom 18.03.2019, OF 422/8 Betreff: Berichtswesen und aktuelle Fragen zur Voruntersuchung "Stadterweiterung Nord-West" Mit fast einem halben Jahr Verspätung hat der Magistrat den ersten der gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung halbjährlich zu erstattenden Zwischenberichte zu den laufenden Gutachten bzw. deren Kosten betreffend die Voruntersuchung zu dem möglichen neuen Stadtteil an der A5 vorgelegt. Daraus geht hervor, dass in den elf Monaten zwischen dem Stadtverordnetenbeschluss über die Voruntersuchung (Dezember 2017) und der als Anlage zur B 76 vorgelegten ersten Kostentabelle (Stand: November 2018) lediglich 44.000,- Euro für Gutachten (Anfangswerte, Landschaftsplanung, Verkehr, Artenschutz) und 6.000,- Euro für einen vergeblichen Förderprogramm-Antrag "Nachhaltiges Wohnumfeld" verausgabt wurden. Hieraus ergeben sich weitere Fragen. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Aus welchen Gründen ist der Bericht so spät vorgelegt worden? Bedeutet die Verzögerung, dass die Voruntersuchung deutlich länger als die bisher geplanten zwei Jahre dauern wird? 2. Bisher verpflichtet sind nach dem Bericht rund 150.000,- Euro. Mit welchen Gesamtkosten für Gutachten, Consilium und Ideenwettbewerb rechnet der Magistrat? 3. Aus welchen Gründen sind die Kosten für das nur zweimal jährlich tagende Consilium so hoch angesetzt? 4. Im gültigen Regionalen Flächennutzungsplan von 2010 sind die zu untersuchenden Freiflächen als "Vorrangebiet Regionaler Grünzug", "Vorranggebiet Landwirtschaft" und "Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktionen" ausgewiesen. Weshalb wurde vom Magistrat der Antrag zu dem Förderprogramm "Nachhaltiges Wohnumfeld" (B 76 Ziffer 4, S. 5f) eingereicht, wenn eine wesentliche Antragsvoraussetzung, nämlich die Übereinstimmung des geplanten Baugebiets mit den Zielen des aktuell gültigen Regionalen Flächennutzungsplanes, gar nicht gegeben ist? 5. Zum 31.03.2019 müsste nach dem Beschluss zur NR 463 bereits der nächste Zwischenbericht vorgelegt werden. Kann der Magistrat bereits eine aktualisierte Kostenübersicht vorlegen? 6. Machbarkeitsstudie Verkehr (B 76 Ziffer 3, S. 5): An welchen "maßgeblichen, für die Erschließung in Betracht kommenden Knotenpunkten und Straßenquerschnitten" wurden die erwähnten, offensichtlich bereits im Vorfeld der jetzt beauftragten Studie gemachten Verkehrserhebungen konkret durchgeführt? Sind dabei auch die Rosa-Luxemburg-Straße, der Weißkirchner Weg, der Gerhart-Hauptmann-Ring, der Praunheimer Weg, die Haingrabenstraße, die Steinbacher Hohl, die Heerstraße und die Ludwig-Landmann-Straße in den Blick genommen worden? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? 7. Warum ist die landwirtschaftliche Betroffenheitsanalyse (B 76 Ziffer 3, S. 5) bei den Prioritäten der Gutachtenvergabe offensichtlich weit hinten angesiedelt? 8. Wann konkret plant der Magistrat, ein Zielabweichungsverfahren (B 76 Ziffer 7, S.6) zu führen und vor welchen Behörden, dem Ministerium für Landesentwicklung und/oder dem Regierungspräsidium Darmstadt bzw. vor der Regionalversammlung Südhessen)? Kann und sollte ein solches Verfahren überhaupt geführt werden bevor die als "ergebnisoffen" bezeichnete Voruntersuchung abgeschlossen ist bzw. die Stadtverordnetenversammlung einen Satzungsbeschluss über eine Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme oder wenigstens einen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan gefasst hat? 9. Derzeit wird in den Fachbehörden der Regionalplanung bereits an dem neuen Entwurf für den Regionalen Flächennutzungsplan gearbeitet, der 2023 beschlossen werden soll. Vor der Erstellung des Planentwurfs, der im Sommer 2020 vorliegen soll, reichen die kommunalen Fachbehörden und die Planungsträger Verkehr erste Grundlagen und Konzepte beim Regierungspräsidium Darmstadt und beim Planungsverband ein. Zudem führen die regionalen Planungsbehörden die sogenannten "Gemeindegespräche" zu deren Entwicklungsabsichten. Welche Vorschläge bringt die Stadt Frankfurt derzeit für das Gebiet der Stadterweiterung Nord-West in diesen fortlaufenden Prozess ein und nimmt sie dabei Rücksicht auf die Ergebnisoffenheit der aktuell noch laufenden Voruntersuchung? 10. Der Presse war zu entnehmen, dass die ABG Frankfurt Holding GmbH bereits vereinzelte Grundstücke im Umfang von insgesamt 7,3 Hektar angekauft bzw. optioniert hat - gibt es in dem Voruntersuchungsgebiet weitere Grundstücksankäufe und -optionen durch/für die Stadt Frankfurt am Main und/oder Wohnungsbaugesellschaften der öffentlichen Hand, an denen die Stadt Anteilseigner ist? Plant etwa die Nassauische Heimstätte ebenfalls Grundstücksankäufe, die der Bevorratung in diesem Gebiet dienen? 11. "Josefstadt" - Hat der Magistrat tatsächlich die Absicht, diesen angedachten Stadtteil nach dem derzeitigen Planungsdezernenten zu benennen oder hat er bereits versucht, in Gesprächen mit den Medien, die regelmäßig diesen Begriff unwidersprochen anwenden, endlich darauf hinzuwirken, diese mit der Wiener Josefstadt identische Bezeichnung zur Beschreibung des Projekts nicht mehr zu verwenden? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 04.03.2019, B 76 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 8 am 21.03.2019, TO I, TOP 30 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1207 2019 1. Die Vorlage B 76 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 422/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass Ziffer 11 der Vorlage gestrichen wird. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen SPD (= Zurückweisung) zu 2. CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen SPD (= Ablehnung)

Partei: CDU
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fragen zur Bildungslandschaft im Ortsbezirk 7 speziell in Rödelheim-Ost

22.01.2019 · Aktualisiert: 19.08.2024

Anregung an den Magistrat vom 22.01.2019, OM 4142 entstanden aus Vorlage: OF 334/7 vom 20.12.2018 Betreff: Fragen zur Bildungslandschaft im Ortsbezirk 7 speziell in Rödelheim-Ost Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, 1. ob der Grundschulstandort der Michael-Ende-Schule in der Assenheimer Straße für die steigenden Schülerzahlen in Rödelheim-Ost ausreicht und ob dort Flächen für mögliche Erweiterungen darstellbar sind. Sollte dies nicht der Fall sein, inwieweit wäre ein zweiter Grundschulstandort für Rödelheim-Ost möglich? 2. ob der jetzige Standort der Haupt- und Realschule in der Niddagaustraße zukunftsträchtig ist; 3. inwieweit nördlich der Heerstraße oder in Westhausen ein Schulstandort für den Haupt- und Realschulzweig der Michael-Ende-Schule zur Verfügung stehen könnte, der der Schulgemeinde auch Erweiterungsmöglichkeiten bietet. Ferner wird der Magistrat aufgefordert, dem Ortsbeirat die Auswirkungen der geplanten Baugebiete (Nachverdichtung in den Stadtteilen, Bebauung nördlich der Heerstraße, südlich der Rödelheimer Landstraße, mögliche Bebauung Im Vogelsgesang usw.) auf die bestehenden Schulgemeinden in den Stadtteilen darzulegen. Begründung: Die Michael-Ende-Schule hat ihre Schülerkapazität bereits seit Langem erreicht. Aufgrund der steigenden Schülerzahlen muss die Grundschule in der Assenheimer Straße dringend erweitert werden. Da das aktuelle Grundstück begrenzte Erweiterungsmöglichkeiten hat und bereits erste Containeranlagen auf dem Schulhof stehen, braucht der Grundschulzweig dringend ein Erweiterungskonzept oder ggf. ein neues Grundstück bzw. eine Entlastung durch eine weitere Grundschule für Rödelheim-Ost. Der Haupt- und Realschulzweig der Michael-Ende-Schule ist ebenfalls überlastetet und benötigt dringend eine Erweiterung (z. B. nördlich der Heerstraße) oder einen neuen, ausbaufähigen Schulstandort. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.09.2019, ST 1734 Antrag vom 12.11.2019, OF 427/7 Auskunftsersuchen vom 21.01.2020, V 1542 Antrag vom 04.01.2022, OF 97/7 Auskunftsersuchen vom 18.01.2022, V 277 Auskunftsersuchen vom 06.06.2023, V 687 Stellungnahme des Magistrats vom 16.06.2023, ST 1332 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 7 am 18.06.2019, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 7 am 13.08.2019, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Neuschaffung von Wohnraum

22.01.2019 · Aktualisiert: 28.01.2021

Anregung an den Magistrat vom 22.01.2019, OM 4141 entstanden aus Vorlage: OF 338/7 vom 18.01.2019 Betreff: Neuschaffung von Wohnraum Der Magistrat wird gebeten, folgende Sachverhalte bezüglich brach liegender Liegenschaften zu prüfen und danach zu berichten: 1. Es sind die Eigentümer der Liegenschaft Alexanderstraße 30 zu ermitteln und mit diesen Verhandlungen aufzunehmen in Hinblick eines Verkaufs bzw. eines Ankaufs durch die Stadt Frankfurt, zum Zwecke einer Bebauung für Menschen, die Anspruch auf einen sozial geförderten Wohnraum haben; 2. Es ist Kontakt mit der Hanseatischen Betreuungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH aufzunehmen, mit der Frage, ob sie daran interessiert sei, ihr Projekt als nicht realisierbar zu beenden und die Liegenschaft (Fläche des ehemaligen Bunkers) - vorzugsweise an die Stadt Frankfurt - zu veräußern. Begründung: Zu 1: Angesichts des dringend benötigten Bedarfs an Wohnraum ist es völlig unverständlich, dass Liegenschaften teilweise über Jahre unbewohnbar brach liegen. Zu 2: Bei der Hanseatischen Betreuungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH handelt es sich um das Unternehmen, das beabsichtigte, auf dem Gelände des ehemaligen Bunkers in der Thudichumstraße ein Seniorenpflegeheim zu errichten. Alle von diesem Unternehmen gemachten Aussagen deuten in die Richtung, dass man nach einem Generalbauunternehmen suche, das bereit sei, zu sozialverträglichen Preisen zu bauen. Da dieses zu finden in der heutigen hochkonjunkturellen Phase mehr als unwahrscheinlich ist, erscheint ein Verkauf sinnvoll. In diesem Falle könnte auf dem Gelände bezahlbarer Wohnraum entstehen, Erstellung auf dem ersten und zweiten Förderweg, als Ausgleich für die Eigentumswohnanlage, die in der Alexanderstraße geplant ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.05.2019, ST 829 Aktenzeichen: 64 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Erhöhte Gefahr am Katharinenkreisel

26.11.2018 · Aktualisiert: 11.10.2022

Anregung an den Magistrat vom 26.11.2018, OM 3946 entstanden aus Vorlage: OF 724/2 vom 25.11.2018 Betreff: Erhöhte Gefahr am Katharinenkreisel Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und berichten, 1. zu welchem baulichen Zweck die Baumaßnahmen am und im Katharinenkreisel stattfanden und stattfinden; 2. warum die Absperrungen für die Baumaßnahmen so verkehrsgefährdend veranlasst wurden; 3. ob es richtig ist, dass nach einem schweren Verkehrsunfall diese Absperrung umgehend zurückgebaut wurde. Ferner wird der Magistrat gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass sich der Unfallschwerpunkt Katharinenkreisel bei zukünftigen Baumaßnahmen nicht noch verschlimmert. Begründung: Durch die Wegnahme einer Fahrspur an der Autobahnabfahrt sowie dem verkürzten Rechtabbieger in die Straße Am Römerhof ist es schon zu vielen Beinaheunfällen gekommen, da die Autofahrer gerade im Berufsverkehr durch die Baustelle noch mehr überfordert sind als ohnehin schon in diesem Kreisverkehr. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2019, ST 413 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 8

Trinkwassergewinnung auch in Frankfurt - und für Frankfurt langfristig sichern

15.11.2018 · Aktualisiert: 12.12.2018

Antrag vom 15.11.2018, OF 358/8 Betreff: Trinkwassergewinnung auch in Frankfurt - und für Frankfurt langfristig sichern Vorgang: ST 1698/18 Teile eines (beantragten) Trinkwasserschutzgebietes befinden sich im Bereich des Stadtteils Niederursel des Ortsbezirkes 8. Förderanlagen sind in der Nachbarschaft in Praunheim verortet. Insgesamt werden wohl 20% des Frankfurter Eigenbedarfs auch auf Frankfurter Stadtgebiet gefördert. Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten: 1. "Beim Grundwasser müssen Quantität und Qualität erhalten werden, um die Trinkwassergewinnung weiter sicherzustellen". So steht es in der beschlossenen "Anpassungsstrategie - Klimawandel" der Stadt Frankfurt. Eigentlich können im Wasserwerk Praunheim 2,6 Mio Kubikmeter pro Jahr gefördert werden. Doch Schadstoffe wie chlorierte Kohlenwasserstoffe, Pflanzenschutzmittel und Nitrate haben zu einer erheblichen Beschränkung für das Wasserwerk geführt. Dazu wird/könnte es weitere Bebauung mit RTW, Gewerbegebiet Heerstraße und Wohnbebauung beiderseits der Bundesautobahn A5 geben. Das führt zur Frage, wie die Zukunft des Wasserwerkes mittel-und langfristig gesichert werden kann, auch weil "Hessenwasser" als Anlagenbetreiber sagt, es verfolge weiterhin das Ziel, das Einzugsgebiet der Förderanlagen als Trinkwasserschutzgebiet zu sichern. Konkret gefragt, geht das - ausgewiesenes Trinkwasserschutzgebiet und gleichzeitige Bebauung dieses Schutzgebietes? 2.Wie stark muss das in Praunheim geförderte Trinkwasser mit wenig belastetem Trinkwasser anderer Förderorte verschnitten werden um es in das Leitungsnetz einspeisen können? Gibt es Überlegungen, mögliche tiefer gelegene Grundwasserleiter zu erkunden? 3. Die Stadt Frankfurt wächst und wächst. Gleichzeitig haben trinkwasserliefernde Umlandgemeinden in Spessart, Ried und Vogelsberg aufgrund ihrer ausgewiesenen Trinkwasserschutzgebiete Hindernisse bei der Ausweisung neuer Gewerbegebiete und Wohnflächen. Was sagt die Stadt Frankfurt dazu? Kann sie sich vorstellen, finanzielle Kompensationsleistungen an diese Gemeinden zu leisten? Begründung: Die Sicherung des Grundwassers und der Förderanlagen in Frankfurt ist wohl bedeutend teurer, als sich per Fernleitung Trinkwasser aus dem nahen und fernen Umland liefern zu lassen. Ziel muss es aber weiterhin sein, einen gewichtigen Anteil Frankfurter Trinkwasser vor Ort fördern zu können und zu wollen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 16.08.2018, OF 343/8 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2018, ST 1698 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 8 am 29.11.2018, TO I, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1070 2018 1. Die Vorlage OF 343/8 wird durch die Annahme der Vorlage OF 358/8 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 358/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER gegen BFF (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 7

Haushalt 2019 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Alle Jahre wieder: Mittel für die Sanierung der Kollwitzstraße in den Haushalt einstellen

12.11.2018 · Aktualisiert: 05.12.2018

Antrag vom 12.11.2018, OF 316/7 Betreff: Haushalt 2019 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Alle Jahre wieder: Mittel für die Sanierung der Kollwitzstraße in den Haushalt einstellen Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung folgenden Beschluss zu fassen: In den Haushalt werden nicht nur Planungsmittel in Höhe von 270.000 € eingestellt, sondern auch die für die Umsetzung der Sanierung notwendigen Mittel von insgesamt 2,7 Mio. €. Begründung: Der Ortsbeirat hat sich bereits mehrfach für eine rasche Umsetzung der bereits vorgesehenen Sanierung eingesetzt. Leider musste die Sanierung immer wieder verschoben werden. Eine entsprechende Planung existiert bereits, so dass die nun eingestellten Planungsmittel in Höhe von 270.000 € allenfalls als "Beruhigungspille" betrachtet werden können. Die Straße befindet sich nach dem Abschluss von Bauarbeiten im Westring in einem desolaten Zustand. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 7 am 27.11.2018, TO I, TOP 9 Beschluss: Etatanregung EA 245 2018 Die Vorlage OF 316/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 7

Tägliche Stauprobleme an der Heerstraße lösen

07.11.2018 · Aktualisiert: 05.12.2018

Antrag vom 07.11.2018, OF 318/7 Betreff: Tägliche Stauprobleme an der Heerstraße lösen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten die zuständigen Ämter damit zu beauftragen, Lösungsvorschläge zu erarbeiten um die extreme Stausituation an der Kreuzung Heerstraße/Ludwig-Landmann-Straße zu beseitigen oder wenigstens zu entschärfen. Begründung: Täglich, besonders zu den Hauptverkehrszeiten, bilden sich endlose Staus auf der Heerstraße von beiden Richtungen in die Ludwig-Landmann-Straße einbiegend. Das führt wiederum zu Rückstaus auf der Ludwig-Landmann-Straße bei den Linksabbiegern in die Heerstraße, weil die Kreuzung permanent zugestellt ist. Auslöser dieses Chaos sind die Bushaltestelle mit der dazugehörenden Bedarfsampel, die parkenden Autos und die Fußgängerampel zur Straßenbahnhaltestelle. Trotz der Komplexität der Situation muß eine vertretbare Lösung gefunden werden. Nicht nur die Autofahrer leiden unter der Situation, sondern auch die Anwohner sind die Leidtragenden. Antragsteller: REP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 7 am 27.11.2018, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 318/7 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, GRÜNE und FARBECHTE gegen CDU, FDP, BFF, REP und fraktionslos (= Annahme)

Partei: REP
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Wird diese Baustelle auch mal fertiggestellt?

29.10.2018 · Aktualisiert: 21.10.2020

Anregung an den Magistrat vom 29.10.2018, OM 3872 entstanden aus Vorlage: OF 660/2 vom 07.10.2018 Betreff: Wird diese Baustelle auch mal fertiggestellt? Der Magistrat wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass die seit Sommer andauernde (Klein)-Baustelle im Mittelstreifen am Straßenbahngleisbett an der Straße Am Römerhof auf Höhe des QGREEN-Hotels bzw. in der Nähe des Katharinenkreisels endlich fertiggestellt wird. Begründung: Seit Monaten ist durch diese überschaubare Baustelle, die einfach nicht fertiggestellt wird, eine Stolperfalle und ein Schandfleck entstanden. Der Magistrat soll dringend auf eine zügige Fertigstellung drängen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.01.2019, ST 75 Aktenzeichen: 92 12

OA (Anregung Ortsbeirat)

Bebauungsplan Nr. 861 - Nördlich Am Stockborn

25.10.2018 · Aktualisiert: 11.10.2022

Anregung vom 25.10.2018, OA 316 entstanden aus Vorlage: OF 348/8 vom 09.10.2018 Betreff: Bebauungsplan Nr. 861 - Nördlich Am Stockborn Vorgang: OA 170/12 OBR 8; OA 713/16 OBR 8; B 240/16; OA 140/17 OBR 8 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Bebauungsplan Nr. 861 - Nördlich Am Stockborn - in der Fassung der gemäß Bekanntmachung im Amtsblatt vom 07.08.2018 erfolgten öffentlichen Auslegung soll bezüglich folgender Punkte zu überarbeiten: 1. Die zum genannten Bebauungsplan in der Anregung des Ortsbeirats 8 vom 20.04.2017, OA 140, enthaltenen Punkte bezüglich einer weitestmöglichen Erhaltung des Baumbestandes, der Bebauung mit nicht mehr als vier Geschossen einschließlich Dachgeschoss, einer höchstens 12.000 Quadratmeter Bruttogeschossfläche, einer Straßenfront Am Stockborn mit drei Vorsprüngen und mindestens jeweils drei Bestandsbäumen in den beiden Rücksprüngen sind zu berücksichtigen. 2. Die GRZ darf 0,4 nicht überschreiten. 3. Es wird nicht für mehr als 100 Wohnungen geplant. 4. Die in der Hessischen Bauordnung vorgesehenen Abstandsflächen sind von den Gebäuden auf dem Bebauungsplangebiet auch untereinander einzuhalten. Begründung: Zunächst wird auf die Begründung der Anregung des Ortsbeirates 8 vom 20.04.2017, OA 140, verwiesen und an die Anregungen des Ortsbeirates 8 vom 22.03.2012, OA 170, und vom 21.01.2016, OA 713, erinnert. Mit den beiden zuletzt genannten Anregungen wurden eine Begrenzung auf 50 Wohnungen, eine aufgelockerte, der Umgebung angepasste Bebauung und eine Begrenzung der GRZ auf 0,4 gefordert. Die vorgesehene Blockrandbebauung an zwei Seiten des geplanten Straßenblocks entspricht in keiner Hinsicht der umliegenden Bebauungsstruktur und entspricht entgegen der Ausführungen im offengelegten Entwurf auch nicht der Struktur der Nordweststadt, die als Raumstadt erfolgreich geplant wurde. Für eine Neubebauung Am Stockborn sind deshalb größere Rücksprünge in der Straßenfront vorzusehen. Die quer zur Blickachse verlaufende Riegelbebauung darf nicht mehr als vier Geschosse inklusive Dachgeschoss aufweisen. Dies entspricht im Übrigen der Bauhöhe der meisten Gebäude der Nordweststadt, soweit diese eine größere Breite als Höhe aufweisen. Die unmittelbare Nachbarschaft ist nur mit zwei Vollgeschossen und einem Dachgeschoss bebaut. Eine Begrenzung der GRZ auf 0,4 entspricht der Höchstgrenze für diesen Wert gemäß § 17 der Baunutzungsverordnung. Es gibt keine Veranlassung, von diesem Wert abzuweichen, wie es auch im Bericht des Magistrats vom 09.09.2016, B 240, zugesichert wurde. Die in der Offenlegung entworfene Planung für eine Bebauung entspricht nicht dem Umfeld. Eine verdichtete Bebauung mit 130 Wohnungen weicht erheblich von der umliegenden Bebauung ab. Weiterhin scheinen die Baufenster auf dem Bebauungsplangebiet so dicht zueinander geplant zu sein, dass ihre Distanzen untereinander die Abstandsflächen der Hessischen Bauordnung nicht einhalten. Unabhängig von der Frage, ob solche Abstandsflächen untereinander baurechtlich einzuhalten sind, sind sie gleichwohl erforderlich, um Spannungen der zukünftigen Nachbarn untereinander und darüber hinaus zu vermeiden. Die Baudichte geht erheblich über das Maß hinaus, das in anderen Baugebieten mit einer entsprechenden Entfernung zur Innenstadt derzeit vorgesehen wurde oder beabsichtigt ist (vgl. Bebauungspläne Nr. 889 - Sandelmühle, Nr. 803 Ä6 - Riedberg-Niederurseler Hang und Nr. 894 - Ben-Gurion-Ring). Mehr als 12.000 Quadratmeter sollten daher nicht zugelassen werden, eher weniger. Angesichts der zusätzlichen Verkehrsbelastungen, die von einem neuen Laden oder einem anderen Gewerbebetrieb ausgehen würde, darf der Bebauungsplan eine solche Nutzung nicht zulassen. An dieser Stelle besteht bereits jetzt eine hohe Verkehrsbelastung. Das Gebiet ist derzeit mit dem Nordwestzentrum, dem Laden auf der Bernadottestraße sowie den Läden in Alt-Praunheim, in der Römerstadt und auf der Heerstraße bestens versorgt. Allenfalls könnte ein kleiner Laden, der Anwohner (z. B. das Seniorenwohnheim) in Laufweite versorgen könnte, zugelassen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 22.03.2012, OA 170 Anregung vom 21.01.2016, OA 713 Bericht des Magistrats vom 09.09.2016, B 240 Anregung vom 20.04.2017, OA 140 Auskunftsersuchen vom 29.11.2018, V 1074 Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2019, ST 665 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 31.10.2018 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 03.12.2018, TO I, TOP 34 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 316 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD, BFF und FRANKFURTER (= Annahme) sowie LINKE. (= Ablehnung) und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 3401, 26. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 03.12.2018 Aktenzeichen: 61 00

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mobilitätsoffensive: Ausbau des ÖPNV im Nordwesten Frankfurts

23.10.2018 · Aktualisiert: 11.10.2022

Anregung an den Magistrat vom 23.10.2018, OM 3799 entstanden aus Vorlage: OF 310/7 vom 11.09.2018 Betreff: Mobilitätsoffensive: Ausbau des ÖPNV im Nordwesten Frankfurts Vorgang: B 62/14 Der Frankfurter ÖPNV braucht dringend ein Update: Die steigenden Wachstumsprognosen für das Rhein-Main-Gebiet, das bevorstehende Dieselfahrverbot sowie die geplanten Bebauungen nördlich der Heerstraße erfordern einen modernen und attraktiven ÖPNV und ein Park-and-ride-Angebot. Die Verlagerung der S-Bahn-Linie S 5 zum geplanten neuen Stadtteil, die Verlängerung der U-Bahn-Linie U 6, der Bau der Regionaltangente West (RTW) sowie ein großer Park-and-ride-Platz Taunussblick nördlich der BAB 5 würden den Individualverkehr reduzieren und zahlreichen Pendlern sowie Frankfurterinnen und Frankfurtern den Weg in die Frankfurter Innenstadt erleichtern. Darüber hinaus verhindert ein attraktiver ÖPNV einen Verkehrsinfarkt, der der wachsenden Mainmetropole bevorstehen wird, wenn Frankfurt den öffentlichen Nahverkehr nicht zügiger ausbaut. Die Verlängerung der Linie U 6 und der Park-and-ride-Platz Taunusblick mit der Anbindung an die RTW sind wichtige Beiträge für die Verkehrsinfrastruktur im Frankfurter Nordwesten. Aufgrund der neuen Idee der Verlagerung der Linie S 5 und der Planungen für den neuen Stadtteil ist eine neue Machbarkeitsstudie zwingend erforderlich. Der Magistrat wird daher beauftragt, 1. sich erneut mit der Möglichkeit eines Park-and-ride-Platzes Taunusblick mit Anbindung an die RTW, U 6 und S 5, der Verlängerung der U 6 bis Steinbach/Bad Homburg und der Verlagerung der S 5 zum neuen Stadtteil zu beschäftigen; 2. eine erneute Machbarkeitsstudie für diese Projekte unter Berücksichtigung der geplanten Bebauung nördlich der Heerstraße zu erstellen; 3. dafür zu sorgen, dass eine Autobahnausfahrt an dieser Stelle ausgeschlossen wird. Der Ortsbeirat bittet eindringlich, nicht auf die B 62 zu verweisen, da sich die Grundlagen größtenteils geändert haben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 03.03.2014, B 62 Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2019, ST 508 Beratung im Ortsbeirat: 7 Aktenzeichen: 61 1

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 7

Erweiterung der Kerschensteinerschule auf dem bisherigen Standort der Feuerwehr

09.10.2018 · Aktualisiert: 05.12.2018

Antrag vom 09.10.2018, OF 304/7 Betreff: Erweiterung der Kerschensteinerschule auf dem bisherigen Standort der Feuerwehr Vorgang: M 108/18 Der Magistrat möge prüfen und berichten: Nach der Realisierung des Neubaus für die Freiwillige Feuerwehr Hausen auf dem Grundstück "Am Ellerfeld" könnte sich eine einmalige Gelegenheit für die Kerschensteiner Schule ergeben: nämlich das Schulgelände um den bisherigen Standort der Feuerwehr Hausen "Am Spritzenhaus 1-3" zu erweitern. Begründung: Im gesamten Ortsbezirk besteht ein hoher Bedarf an zusätzlichen Schulplätzen. Zugleich gibt es kaum freie Flächen, erst recht nicht in unmittelbarer Nähe von bereits bestehenden Schulen. Ein Brennpunkt sind die Grundschulen, deren Raumbedarf durch die Errichtung von Containern zulasten der Schulhöfe gewährleistet werden muss. Die Situation an der Kerschensteiner Schule stellt keine Ausnahme dar. Angesichts der wachsenden Schülerzahlen (zur Zeit 340 Kinder), der Raumnot, der begrenzten Möglichkeiten im Schulhof (kein Platz für eine Kletterlandschaft), der Nachmittagsbetreuung mit ihrem Raumbedarf, und der zu erwartenden weiteren Zuwächse durch Neubauten und Nachverdichtungen, der möglichen Wohnbebauung "Im Vogelsang", sowie durch die geplante Unterkunft für Geflüchtete am Hausener Weg, ist eine Erweiterung dringend geboten. Abhilfe könnte hierbei das Grundstück bieten, auf dem gegenwärtig das Gebäude der Freiwilligen Feuerwehr Hausen steht, nach deren Umzug in das neu errichtete Feuerwehrhaus "Am Ellerfeld". Selbstverständlich ist dies nur im Einvernehmen mit dem Dezernat IX (Wirtschaft, Sport, Sicherheit und Feuerwehr) möglich. Die Ankündigung in der M 108 vom 06.Juli.2018 lautet: "Der bisherige Standort "Am Spritzenhaus 1 - 3" wird zur weiteren Verwendung für Katastrophenschutz-, Brandschutz- und Rettungsdienstzwecke beibehalten." Daraus wird nicht ersichtlich, welche konkreten Aufgaben in der Liegenschaft vorgesehen sind und ob diese nicht auch an anderer Stelle möglich wären. Ein weiterer Vorteil wäre, dass man einen Teil der Straße für die Erweiterung des Schulhofs nutzen könnte! Antragsteller: die farbechten - LINKE. FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 15.06.2018, M 108 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 7 am 23.10.2018, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 304/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 7 am 27.11.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 304/7 wurde zurückgezogen.

Parteien: die_farbechten_-_LINKE. FDP
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Parksituation am Brentanobad

11.09.2018 · Aktualisiert: 06.09.2019

Anregung an den Magistrat vom 11.09.2018, OM 3628 entstanden aus Vorlage: OF 293/7 vom 20.08.2018 Betreff: Parksituation am Brentanobad Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. w elche Möglichkeiten bestehen, die Parksituation rund um das Brentanobad und um das Stadion am Brentanobad zu verbessern (z. B. durch Erlaubnis des permanenten Parkens auf der Ludwig-Landmann-Straße zwischen Fischstein und Brentanobad stadteinwärts, da es im Abschnitt zwischen dem Rödelheimer Parkweg und der Rödelheimer Landstraße - Foto 1 - erlaubt ist). 2. inwiefern die Möglichkeit besteht, vermehrt Kontrollen durch die Polizei und städtische Verkehrspolizei hinsichtlich der Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung vornehmen zu lassen. Begründung: Insbesondere an den heißen Sommertagen ist die Parksituation rund um das Brentanobad unerträglich. Weiterhin ist auch während gut besuchter Fußballspiele die Situation häufig besorgniserregend. Pkws parken wild auf dem Gehweg, sodass teilweise ein gegenseitiges Vorbeikommen auf den Rad- und Gehwegen zu Fuß, geschweige denn mit Kinderwagen oder Fahrrädern unmöglich ist (Foto 2). Leider ist vielen Autofahrerinnen und Autofahrern darüber hinaus nicht klar, wie sie parken sollen, weshalb diese dann, anstelle auf dem temporären Parkstreifen, auf den Rad- und Gehwegen parken. Vor dem Hintergrund der anzunehmenden weiteren heißen Sommer (aufgrund des Klimawandels) und den damit einhergehenden Besucherzahlen des Brentanobads und der zu erwartenden Fußballspiele muss unbedingt Abhilfe geschaffen werden. Foto 1 Foto 2 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.11.2018, ST 2216 Antrag vom 26.08.2019, OF 401/7

OA (Anregung Ortsbeirat)

Neue Straßenbahnlinie zur Entlastung des Frankfurter Nordwestens

11.09.2018 · Aktualisiert: 04.06.2019

Anregung vom 11.09.2018, OA 298 entstanden aus Vorlage: OF 302/7 vom 11.09.2018 Betreff: Neue Straßenbahnlinie zur Entlastung des Frankfurter Nordwestens Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob im Frankfurter Nordwesten eine Straßenbahnlinie (auch als Teil eines zu planenden Ringbahnsystems) entsprechend des unten geschilderten Verlaufs sinnvoll ist und welche Auswirkungen die Planung für eine solche Straßenbahnlinie auf die Planungen für die Regionaltangente West (RTW) hat. Der Verlauf soll vom Nordwestzentrum zum Praunheimer Weg und zum Gewerbegebiet Praunheim (nördlich der Heerstraße) führen. Über die Gleise zur VGF-Zentralwerkstatt soll sie die Guerickestraße erreichen. In der Guerickestraße, am Seegewann und in der Gaugrafenstraße bis zur Westerbachstraße soll sie im Straßenraum integriert werden. Eine Verlängerung entlang des Westerbaches mit Anbindung der Postsiedlung bis zum Westbahnhof (ggf. als Zweisystemfahrzeug) zur S-Bahn soll geprüft werden. Begründung: Seit Jahren steigt in Frankfurt die Zahl der Einwohnerinnen und Einwohner, Arbeitsplätze und Pendler. Der Ausbau der Verkehrsinfrastruktur (ÖPNV und Straßennetz) wuchs nicht in ausreichendem Maße mit. Im Frankfurter Nordwesten wird dies deutlich an der zunehmenden Überlastung der Hauptstraßen wie der Bernadottestraße, der Heerstraße (mit der Ludwig-Landmann-Straße als Zubringer von der Autobahn), der Guerickestraße und der Westerbachstraße. Der öffentliche Personennahverkehr entlastet die Straßen nur ungenügend, da er in Ostwestrichtung und Westostrichtung durch Omnibusse erbracht wird, die ihrerseits im Berufsverkehr meist im Stau stehen und daher keine attraktive Alternative zum Individualverkehr sind. Leidtragende sind nicht nur die Verkehrsteilnehmer wegen verlorener Zeit und Stress; Leidtragende sind insbesondere die hiesigen Einwohner wegen der Lärm- und Abgasemissionen. Eine Entlastung Praunheims durch eine Umfahrung war in den letzten 80 Jahren politisch nicht umsetzbar. Eine Entlastung von Rödelheim und Sossenheim durch weitere Anschlüsse an das Autobahnnetz wird von Bund und Land abgelehnt, da das Fernstraßennetz für die Lösung innerörtlicher Verkehrsprobleme nicht in Anspruch genommen werden soll. Gut angenommen werden in Frankfurt Straßenbahn, Stadtbahn und S-Bahn, wenn sie unabhängig vom Stau des Straßenverkehrs eine schnelle und leistungsfähige Verbindung herstellen. Eine Verbesserung des ÖPNV im schon überlasteten Frankfurter Nordwesten ist dringend geboten, da beabsichtigt ist, - nördlich der Heerstraße das Gewerbegebiet zu erweitern und/oder eventuell Wohnungen zu bauen, - die Niederlassung von Continental zu vergrößern und - das Areal westlich der Gaugrafenstraße intensiv gewerblich zu nutzen. Eine Anbindung der Linie an das S-Bahn-Netz im Westbahnhof wäre eine attraktive Alternative für die pendelnden Autofahrer aus dem und in das Umland. Der vorgeschlagene Streckenverlauf bietet sich an, da das Nordwestzentrum als ein Endpunkt nicht nur ein Einkaufszentrum, sondern auch ein Verkehrsknoten des ÖPNV ist. Gemeinsam könnte eine Trasse mit der geplanten RTW Richtung Praunheim genutzt werden. Ob ober- oder unterirdisch müsste abgewogen werden. Am Praunheimer Weg könnte eine Station den Schülern sowie den Nordweststädtern dienen. Am nördlichen Ende des Steinbacher Hohles könnte eine neue Siedlung sowie das Gelände des Nordwestkrankenhauses an den ÖPNV angeschlossen werden. Wird nun die Trasse unweit der Heerstraße geführt, dient die Bahn sowohl der Siedlung Praunheim als auch dem künftigen Gewerbegebiet (und/oder Wohngebiet) nördlich der Heerstraße. Nach Kreuzen der Ziegelei-Allee kann die Bahn die Betriebsgleise zur VGF-Zentralwerkstatt bis zur Guerickestraße nutzen. Das Profil der Guerickestraße, am Seegewann und der Gaugrafenstraße erlauben eine Mittellage der Gleise. In der Guerickestraße können die Einkaufsmärkte einerseits und andererseits das vergrößerte Continental-Werk angeschlossen werden. Am Seegewann bietet sich eine Station an, die das Wohn- und Gewerbegebiet der Eschborner Landstraße erschließt. Eine weitere Station müsste einerseits das vorhandene und andererseits das beabsichtigte (westliche) Gewerbegebiet an der Gaugrafenstraße erschließen. Im Bereich der Westerbachstraße wären Umsteigebeziehungen zum Busverkehr sinnvoll. Nun bietet sich parallel zum Westerbach eine eigene Trasse an. Angebunden werden kann hier das westliche Wohngebiet Rödelheims. Das Naherholungsgebiet "Biegwald" und anschließend die Postsiedlung können nun ebenfalls mit der Bahn erreicht werden. Die etwa 2.000 neuen Wohneinheiten des vorgesehenen "Schönhof-Viertels" können ebenfalls angebunden werden. Der Westbahnhof als Ziel bietet die Möglichkeit für die Pendler, nun von hier aus schnell mit der S-Bahn das Umland zu erreichen. Quelle: Thomas Rätzke Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Anregung vom 25.10.2018, OA 315 Antrag vom 25.10.2018, OF 356/8 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 08.02.2019, B 34 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 2, 8 Versandpaket: 19.09.2018 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 8 am 25.10.2018, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung OA 315 2018 1. Der Vorlage OA 298 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 356/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. 4 SPD, CDU, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER gegen 1 SPD und GRÜNE (= Ablehnung) bei Enthaltung BFF zu 2. 4 SPD, CDU, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER gegen 1 SPD und GRÜNE (= Ablehnung) bei Enthaltung BFF 26. Sitzung des OBR 2 am 29.10.2018, TO I, TOP 42 Beschluss: Die Vorlage OA 298 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des Verkehrsausschusses am 30.10.2018, TO I, TOP 30 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 298 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 315 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FDP zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FDP 26. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 06.11.2018, TO I, TOP 35 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage OA 298 wird mit der Maßgabe zugestimmt, die Straßenbahn bei der Fortschreibung des GVP zu untersuchen. 2. Der Vorlage OA 315 wird mit der Maßgabe zugestimmt, den Vorschlag bei der Fortschreibung des GVP zu untersuchen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und LINKE. (= Annahme), FDP und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) sowie BFF (= Annahme im Rahmen OA 315) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= vereinfachtes Verfahren), LINKE. und BFF (= Annahme) sowie FDP und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (OA 298 und OA 315 = Annahme) 28. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 08.11.2018, TO II, TOP 50 Beschluss: 1. Der Vorlage OA 298 wird mit der Maßgabe zugestimmt, die Straßenbahn bei der Fortschreibung des GVP zu untersuchen. 2. Der Vorlage OA 315 wird mit der Maßgabe zugestimmt, den Vorschlag bei der Fortschreibung des GVP zu untersuchen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme ohne Zusatz), FDP und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) sowie BFF (= Annahme im Rahmen OA 315) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= vereinfachtes Verfahren), LINKE., BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme ohne Zusatz) sowie FDP und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 3352, 28. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 08.11.2018 Aktenzeichen: 92 11

OA (Anregung Ortsbeirat)

Sanierung der Kollwitzstraße zeitnah beginnen

05.06.2018 · Aktualisiert: 22.01.2019

Anregung vom 05.06.2018, OA 277 entstanden aus Vorlage: OF 283/7 vom 22.05.2018 Betreff: Sanierung der Kollwitzstraße zeitnah beginnen Vorgang: EA 96/18 OBR 7 Der Ortsbeirat hat sich bereits mehrfach für eine rasche Umsetzung der bereits geplanten Sanierung der Kollwitzstraße ausgesprochen. Zuletzt ist dies mit der Etatanregung EA 96 vom 23.01.2018 geschehen. Bisher ist die Sanierung aber immer wieder verschoben werden und es ist zu befürchten, dass der Etatanregung des Ortsbeirats erneut nicht entsprochen wird. Allerdings hat sich, seitdem die Etatanregung gestellt wurde, der Zustand der Kollwitzstraße erheblich verschlechtert. Es kam zu zwei Fahrbahnabsenkungen, die zunächst nur notdürftig repariert werden konnten. Zudem rollt nun seit einigen Wochen ein Teil des Baustellenverkehrs für eine Baumaßnahme der Vonovia über diese Straße - der Zustand der Straße wird sich dadurch weiter verschlechtern. Aufgrund dieser neuen Situation möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, die Planungen für eine Sanierung der Kollwitzstraße zügig abzuschließen, um unmittelbar nach Beendigung der laufenden Baumaßnahme der Vonovia mit der lange geplanten Sanierung beginnen zu können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 23.01.2018, EA 96 Stellungnahme des Magistrats vom 18.01.2019, ST 69 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 7 Versandpaket: 13.06.2018 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des Verkehrsausschusses am 14.08.2018, TO I, TOP 31 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 277 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2947, 23. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 14.08.2018

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Entfernung von Halte- bzw. Parkverbotsschildern

08.05.2018 · Aktualisiert: 30.09.2022

Anregung an den Magistrat vom 08.05.2018, OM 3140 entstanden aus Vorlage: OF 276/7 vom 23.04.2018 Betreff: Entfernung von Halte- bzw. Parkverbotsschildern Der Magistrat wird gebeten, die Halte- bzw. Parkverbotsschilder in der Alexanderstraße zwischen den Hausnummern 31 bis 47 zu entfernen. Begründung: Die Schilder wurden dort vor etlichen Jahren aufgestellt, da sich gegenüber der Hausnummer 35 ein Markt der Firma Lidl befand. Durch die Schilder sollte dafür Sorge getragen werden, dass die Sattelzüge bei der Anlieferung von Waren ungehindert in den Hof und zur sich darin befindliche Rampe an- und abfahren konnten, ohne dass gegenüber geparkte Fahrzeuge dies unmöglich machten. Der Lidl-Markt befindet sich seit Jahren an anderer Stelle und in dem ehemaligen Markt befindet sich jetzt ein Spielsalon. Bei der sowieso herrschenden Parkplatznot in Rödelheim wäre ein Entfernen der Schilder eine große Hilfe. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2018, ST 1495 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Lärmschutz für das Rebstockviertel

12.03.2018 · Aktualisiert: 26.11.2018

Anregung an den Magistrat vom 12.03.2018, OM 2831 entstanden aus Vorlage: OF 513/2 vom 21.02.2018 Betreff: Lärmschutz für das Rebstockviertel Der Magistrat wird gebeten, sich bei der Landesregierung dafür einsetzen, auf der Autobahn 648 in Höhe der Tankstelle Tempo 80 sowie vor der Brücke Tempo 60 einzurichten und möglichst auch eine Geschwindigkeitsüberwachung an dieser Stelle vorzunehmen. Begründung: Die Autobahn 648 reicht weit in das Stadtgebiet bis zur Messe hinein, obwohl die Bebauung, hier das Rebstockviertel, sich schon nach Westen ausgebreitet hat. In Höhe des autobahnnahen Rebstockviertels ist derzeit noch immer Tempo 100 erlaubt und 80 km/h vor der Brücke über den Katharinenkreisel. Die Brücke über den Kreisel hat noch die bauliche Besonderheit, das typische "daram daram" hervorzurufen, dessen Lärm weit in das Viertel hineinreicht. Die nahe an die Autobahn geplante Wohnbebauung wird dadurch weiterhin durch den Autobahnlärm belastet, wenn nicht Lärm mindernde Maßnahmen ergriffen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.06.2018, ST 1025 Aktenzeichen: 79 3

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Radverkehr zügiger und sicherer machen hier: Weg von der City West über den Katharinenkreisel zum Rebstock

12.03.2018 · Aktualisiert: 11.10.2022

Anregung an den Magistrat vom 12.03.2018, OM 2837 entstanden aus Vorlage: OF 506/2 vom 02.02.2018 Betreff: Radverkehr zügiger und sicherer machen hier: Weg von der City West über den Katharinenkreisel zum Rebstock Der Magistrat wird aufgefordert, die Radwegeverbindung von der City West über den Katharinenkreisel zügiger und sicherer zu machen (Richtung von der City West beziehungsweise Ludwig-Landmann-Straße kommend zum Rebstock). Zum einen geht es um eine radfahrerfreundlichere Ampelschaltung, da in diese Richtung vier einzelne Ampelschaltungen passiert werden müssen, was sehr lange dauert. Zum anderen sind die Radwege sehr schmal, besonders vor der Einmündung zu der Straße Am Römerhof, wo der Bereich schon seit Jahren durch einen Bauzaun zusätzlich verengt ist. Begründung: Die Strecke wird von vielen Radfahrern genutzt und die beschriebenen Mängel und Probleme sind Bürgern aufgefallen, die sich an den Ortsbeirat gewandt haben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.08.2018, ST 1563 Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2019, ST 500 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 2 am 13.08.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 7

Continental-Erweiterung: Verkehrsbedürfnisse klären

11.03.2018 · Aktualisiert: 18.04.2018

Antrag vom 11.03.2018, OF 265/7 Betreff: Continental-Erweiterung: Verkehrsbedürfnisse klären Mit insgesamt etwa 4.500 Mitarbeitern ist das Technologie-Unternehmen Continental eines der größten Unternehmen im Rhein-Main-Gebiet. Presseberichten zufolge plant Continental am Standort Rödelheim ein neues Entwicklungsgebäude, das Platz bietet für 200 neue sowie für 900 weitere Mitarbeiter, die derzeit noch an anderen angemieteten Continental-Standorten in Frankfurt und Eschborn arbeiten. Die Parkraumsituation soll durch ein neues Parkhaus mit 1.700 Stellplätzen verbessert werden, was eine Entzerrung des Zufahrtverkehrs bewirken kann. Diese nachhaltigen Investitionen bestätigen einmal mehr die Attraktivität Frankfurts für Wirtschaft und Arbeitsplätze. Der Ortsbeirat begrüßt die bald 50jährige Treue von Continental zum Standort Rödelheim. Gleichwohl kann die Verkehrserschließung des Gewerbegebietes an der Guerickestraße, das zwischen A 5 und A 66 "eingeklemmt ist", noch optimiert werden. Das Frankfurter Verkehrsdezernat berichtet aktuell über die sehr starke Auslastung des Frankfurter öffentlichen Nahverkehrs. Eine Entspannung der Situation ist nicht in Sicht. Die Fertigstellung der RTW wird für 2023 in Aussicht gestellt - nach bisheriger Planung bis zur Verlängerung der Ludwig-Landmann-Straße. Für weitere Verkehre gibt es noch keine konkreteren Planungen. Eine eigene Station für die S5 als mögliche Option für eine bessere Erschließung dieses großen Gewerbestandortes war immer mal ein Thema, zumal Berufstätige eher das Auto nutzen, wenn das Angebot des ÖPNV unzureichend ist. Aber auch im Straßenbau fehlen Entlastungskonzepte. So steht der Bau der Ortsumfahrung Praunheim immer noch in den Sternen. Dem Vernehmen nach beklagt das Unternehmen Continental seinerseits das Fehlen einer zeitsparenden Radwegeverbindung zwischen dem S-Bahnhof Rödelheim und dem Werksgelände. Einer Statistik zufolge nutzen viele Mitarbeiter S-Bahn und Fahrrad in Kombination. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat 1. Wie will der Magistrat kurzfristig das Angebot des öffentlichen Nahverkehrs verbessern, damit die Bevölkerung in Rödelheim und Praunheim durch neue Pendlerverkehre nicht zusätzlich belastet wird? 2. Sieht der Magistrat langfristig Chancen für einen eigenen Haltepunkt der S5 im Bereich Guerickestraße? 3. Ist der Magistrat bereit, eine direkte Radwegeverbindung zwischen dem S-Bahnhof Rödelheim und dem Gewerbegebiet Guerickestraße nördlich der A66 zu prüfen und die Radwegeverbindung zur Ludwig-Landmann-Straße über Heerstraße zu verbessern? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 7 am 13.03.2018, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 265/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 7 am 10.04.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: Auskunftsersuchen V 810 2018 Die Vorlage OF 265/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 7

Aktualisierung des Bebauungsplans südlich Rödelheimer Landstraße und dessen zeitnahe Umsetzung

10.03.2018 · Aktualisiert: 17.05.2018

Antrag vom 10.03.2018, OF 264/7 Betreff: Aktualisierung des Bebauungsplans südlich Rödelheimer Landstraße und dessen zeitnahe Umsetzung Unter den geänderten Bedingungen- geplanter Wegzug des Speditionsunternehmens Fermont - wird der Magistrat aufgefordert, den Bebauungsplan für das Gebiet südlich Rödelheimer Landstraße zu aktualisieren und bei dieser Änderung von vorn herein alle - für ein funktionierendes Gemeinwesen notwendigen - Einrichtungen zu berücksichtigen: - beginnend bei den Betreuungseinrichtungen für Klein- und Vorschulkinder, - über ein ausreichendes schulisches und außerschulisches Angebot für Kinder und Jugendliche, - bis zu altersübergreifenden Begegnungsstätten und seniorengerechtem Wohnen. Antragsteller: die farbechten - LINKE. Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 12.02.2018, OF 255/7 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 7 am 13.03.2018, TO I, TOP 9 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 255/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 264/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 7 am 10.04.2018, TO I, TOP 4 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 255/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 264/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 7 am 08.05.2018, TO I, TOP 4 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 255/7 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 264/7 wurde zurückgezogen.

Partei: die_farbechten_-_LINKE.
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 7

Wegfall der Parkplätze des Friedhofs Westhausen an der Kollwitzstraße

22.02.2018 · Aktualisiert: 21.03.2018

Antrag vom 22.02.2018, OF 260/7 Betreff: Wegfall der Parkplätze des Friedhofs Westhausen an der Kollwitzstraße Vorgang: ST 2228/17 Bezugnehmend auf die ST2228 fragt der Ortsbeirat den Magistrat. 1. Wie sollen ältere, betagte, gehbehinderte oder auch junge Menschen mit Kindern den langen Weg von der Heerstraße zur Trauerhalle bewerkstelligen? 2. Wie sollen diese Personen Ihre Grabpflege mit Gartenwerkzeugen und Pflanzen leisten können, zumal die entsprechenden Gärtnereien auf der anderen Seite des Friedhofs liegen? 3. Sollte das Konzept eines Friedhofs nicht abgestimmt sein auf die Wege Parkplatz - Trauerhalle (hier kommen auch viele Teilnehmer von weit her!) und Parkplatz - Gräber? 4. Sollte deshalb der flächenmäßig große Friedhof Westhausen nicht doch wieder zwei Parkplätze erhalten? Begründung: Brief der Siedlung Niddatal e.V. Anlage 1 (ca. 7 KB) Antragsteller: SPD CDU GRÜNE die farbechten - LINKE. FDP BFF REP fraktionslos Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2017, ST 2228 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 7 am 13.03.2018, TO I, TOP 14 Beschluss: Auskunftsersuchen V 783 2018 Die Vorlage OF 260/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: SPD CDU GRÜNE die_farbechten_-_LINKE. FDP BFF REP fraktionslos
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