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Haushalt 2023 Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Stellenerweiterung im Jugendclub (Westside 488) der Heinrich-Lübke-Siedlung
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.04.2023, OF 296/7 Betreff: Haushalt 2023 Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Stellenerweiterung im Jugendclub (Westside 488) der Heinrich-Lübke-Siedlung Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten den folgenden Beschluss zu fassen: Im Haushalt 2023 werden im Bereich der Zuschüsse für die Träger der freien Jugendhilfe zusätzliche Mittel eingestellt, um den Personalschlüssel im Jugendclub in der Heinrich-Lübke-Siedlung, das Westside 488, um mindestens eine Stelle zu erhöhen. Begründung: Der Jugendclub "Westside 488" in der Heinrich-Lübke-Siedlung wird gemeinsam von Saz-Rock e.V. und dem Träger des Jugendclubs Praunheim, dem Evangelischen Verein für Jugendsozialarbeit, betrieben. In der Siedlung leben viele Familien. Für die dort wohnenden Kinder und Jugendlichen ist ein stabiles und dauerhaftes Angebot der offenen Kinder- und Jugendarbeit notwendig. Sie brauchen einen Ort, wo sie Freund*innen treffen, sich kreativ entfalten und sich austoben können. Sie bekommen dort auch Unterstützung in ihren Schul- und Lebenssituation sowie ein warmes Mittagessen. Derzeit sind zwei Halbtagsstellen vorhanden. Diese reichen allerdings nicht aus. Die dünne Personaldecke führt zu Einschränkungen der ohnehin unzureichenden Öffnungszeiten. Dieser ist in der Regel an drei Tagen in der Woche geöffnet. Nämlich Dienstag, Mittwochs und Donnerstags zwischen 15 und 20 Uhr. Urlaub, Fortbildungen und krankheitsbedingte Ausfälle können nicht abgefedert werden. Eine weitere Vollzeitstelle würde einerseits helfen das Angebot für Kinder und Jugendliche beständig aufrecht zu erhalten. Andererseits böte eine personelle Aufstockung die Möglichkeit einer Erweiterung der Öffnungszeiten. Die beengten Räumlichkeiten und die finanzielle Situation der offenen Kinder- und Jugendarbeit stellen ohnehin ein Problem dar. Hinzu kommt der Generationskonflikt in der Heinrich-Lübke-Siedlung, der dank verschiedener Aktionen und Maßnahmen des Quartiersmanagements, des Nachbarschaftszentrums des Frankfurter Verbands, dem Ortsbeirat, des Jugendclubs "Westside 488", des Jugendclub Praunheim und weiterer Akteur*innen vor Ort, die sich am Runden Tisch zur Situation in der Heinrich-Lübke Siedlung zusammengefunden haben, abgemildert werden konnte. Nicht zuletzt, deswegen ist der Jugendclub "Westside 488" ein wichtiger Anlaufpunkt für Kinder - und Jugendliche in der Siedlung. Dabei werden auch geschlechtsspezifische Angebote bereitgestellt. Aus den letzten Jahren ist das Graffitiprojekt an der Kollwitzstraße unterhalb der Ludwig-Landmann-Straße hervorzuheben. Um das Programm auch zukünftig gewährleisten zu können, benötigt es mindestens drei Stellenanteile. Antragsteller: GRÜNE SPD die farbechten-LINKE. FDP FREIE WÄHLER fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 7 am 25.04.2023, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 67 2023 Die Vorlage OF 296/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU und BFF
Parteien: GRÜNE, SPD, die_farbechten-LINKE., FDP, FREIE_WÄHLER, fraktionslos
Weiter lesenVerkehrssituation Oberhöchstädter Weg lösen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.04.2023, OM 3846 entstanden aus Vorlage: OF 287/7 vom 11.04.2023 Betreff: Verkehrssituation Oberhöchstädter Weg lösen Der Magistrat wird aufgefordert, entlastende verkehrliche Maßnahmen für den vorderen Abschnitt des Oberhöchstädter Weges ab der Einmündung Heerstraße bis auf Höhe der Hausnummer 15 zur Verbesserung der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer im Kreuzungsbereich mit der Heerstraße und zur Vermeidung von zunehmenden Behinderungen der Anwohnerinnen und Anwohner zu finden und dem Ortsbeirat vorzuschlagen. Dabei ist zu prüfen und zu berichten, ob eine Einbahnstraßenregelung nach Norden in diesem Abschnitt oder alternativ auch eine Verbreiterung des befahrbaren Straßenbereichs in diesem Abschnitt durch einseitiges Parkverbot eine Lösung sein kann. Begründung: Durch die einspurige Verkehrsführung mit erlaubtem Gegenverkehr kommt es regelmäßig zu Engpässen in diesem Straßenabschnitt. Ein Ausweichen der Autofahrerinnen und Autofahrer ist oft wegen des hohen Verkehrsaufkommens nicht möglich, schon das Einfahren in den Oberhöchstädter Weg aus der Heerstraße ist immer wieder stark erschwert. Der Verkehr staut sich bis auf die Heerstraße zurück, wo zusätzlich Busverkehr und Radfahrerinnen und Radfahrer behindert werden und das Risiko für die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer steigt. Eine Einbahnstraßenregelung würde die Verkehrssituation in diesem Bereich deutlich verbessern, hätte allerdings Auswirkungen auf das Verkehrsaufkommen im hinteren Straßenbereich bis zur Steinbacher Hohl. Alternativ könnte auch durch einseitiges Parkverbot eine zweispurige Verkehrsführung ermöglicht werden und damit den Gegenverkehr erleichtern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2023, ST 1684 Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4783 Aktenzeichen: 32-1
Zweiter Fahrkartenautomat für Station Heerstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.04.2023, OF 285/7 Betreff: Zweiter Fahrkartenautomat für Station Heerstraße Die oberirdischen U-Bahnstationen der U7 verfügen meist über zwei Fahrscheinautomaten. An der Endhaltestelle Heerstraße wurde jedoch der zweite Automat abgebaut. Bei Störungen (Technikfehler, fehlendes Wechselgeld, Geldannahmeverweigerung) kann kein Fahrausweis an dieser Station gelöst werden. Gerade ältere Mitbürger verfügen meist über keine Zeitkarten und sind daher besonders betroffen. Sie lassen sich auch durch die Technik meist leichter verunsichern. Auch ungünstige Lichtverhältnisse (Sonnenschein) sorgen mitunter dafür, dass die Benutzeroberfläche unlesbar und dadurch nicht nutzbar ist. Ein zweiter Fahrscheinautomat an der Station ließe sich alternativ nutzen. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat 7 beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, 1. dass bei der U-Bahnstation Heerstraße auf dem Bahnsteig wieder ein zweiter Fahrscheinautomat zur Verfügung gestellt wird und 2. dass beide Automaten so aufgestellt werden, dass auch bei jeder Sonneneinstrahlung die Benutzeroberflächen lesbar sind. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 7 am 25.04.2023, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 285/7 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, farbechte/LINKE und fraktionslos gegen CDU und BFF (= Annahme); FDP (= Enthaltung)
Partei: CDU
Weiter lesenBegrünung der U-Bahn-Gleise im Ortsbezirk 7
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.04.2023, OF 289/7 Betreff: Begrünung der U-Bahn-Gleise im Ortsbezirk 7 Vorgang: B 395/19 Im Bericht B 395/19 ist aufgeführt, dass auf einer Streckenlänge von insgesamt 2,3 km die Gleisabschnitte der U6 und U7 am Industriehof, auf der Ludwig-Landmann-Straße und am Hohen Weg im Zuge von Sanierungsarbeiten und innerhalb von fünf Jahren, also bis 2024, begrünt werden sollen. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat den aktuellen Sachstand der Maßnahme darzulegen und einen Umsetzungszeitpunkt zu benennen. Begründung: Die Begrünung von Gleisen hat positive Auswirkungen auf das Stadtklima, da durch eine bessere Regenwasserrückhaltung und Verdunstung eine mögliche Überhitzung an heißen Tagen abgemildert werden kann. Auch wirken sich grüne Gleisbette positiv auf das Erscheinungsbild aus. Stadtweit kommen dafür laut VGF 14 Kilometer Straßenbahnstrecke und 10 km U-Bahn Strecke in Frage. Mit dieser Anfrage setzt sich der Ortsbeirat für die Umsetzung der angekündigten Maßnahme in unserem Ortsbezirk ein. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 01.11.2019, B 395 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 7 am 25.04.2023, TO I, TOP 23 Beschluss: Auskunftsersuchen V 654 2023 Die Vorlage OF 289/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die letzten drei Worte des dem Tenor vorangestellten Satzes "begrünt werden sollen" durch die Worte "für eine Begrünung infrage kommen" ersetzt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenHaushalt 2023 Produktbereich 34 Grundstücks- und Gebäudemanagement Produktgruppe 34.04 Grundstücks- und Gebäudemanagement Mehr Photovoltaik auf Dächern der Stadt, von stadtnahen Stiftungen und städtischen Beteiligungsgesellschaften im Ortsbezirk 7
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.04.2023, OF 282/7 Betreff: Haushalt 2023 Produktbereich 34 Grundstücks- und Gebäudemanagement Produktgruppe 34.04 Grundstücks- und Gebäudemanagement Mehr Photovoltaik auf Dächern der Stadt, von stadtnahen Stiftungen und städtischen Beteiligungsgesellschaften im Ortsbezirk 7 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten den folgenden Beschluss zu fassen: Der Magistrat wird gebeten, im Haushalt für 2023 erhöhte Mittel für die Ausstattung von Gebäuden der Stadt, stadtnaher Stiftungen und städtischen Beteiligungsgesellschaften mit Photovoltaikanlagen im Ortsbezirk 7 bereitzustellen und das entsprechende Personal dafür vorzusehen. Wir schlagen u.a. die Dächer folgender Schulen vor: - Heinrich-Luppe-Schule - Ebelfeldschule - Sporthalle der Michael-Ende-Schule (Niddagaustraße) - Agnes-Karll-Schule, falls dies gemäß der ST 224/23 auf Zustimmung der Heilig-Geist-Stiftung trifft Darüber hinaus möge der Magistrat prüfen und berichten, welche Dächer von stadteigenen Liegenschaften, sowie derer von stadtnahen Stiftungen und städtischen Beteiligungsgesellschaften, in unserem Ortsbezirk geeignet sind für die Ausstattung mit Photovoltaik-Anlagen. Begründung: Bereits im Jahr 2018 hat die Stadtverordnetenversammlung mit der Zustimmung zur NR 495 bekräftigt, dass die Stadt der Vorbildfunktion beim Ausbau der erneuerbaren Energien und des Klimaschutzes weiter gerecht werden will und auf stadteigenen Dächern sowie auf Dächern stadtnaher Stiftungen und städtischer Beteiligungsgesellschaften die Installation von Photovoltaikanlagen zu forcieren. Im September 2022 wurde mit der Verabschiedung des NR 452 eine Antragsreihe Solaroffensive zur Forcierung der Fotovoltaik-Nutzung in Frankfurt gestartet. Der in der März-Sitzung von der Stadtverordnetenversammlung verabschiedete NR 578 nimmt die Nutzung von Dachflächen auf stadteigenen Liegenschaften, sowie derer von stadtnahen Stiftungen und städtischen Beteiligungsgesellschaften in den Mittelpunkt. Sie spielen eine zentrale Rolle bei der Erreichung der Klimaneutralität bis zum Jahr 2035. Auf diesen Flächen müssen alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden: von finanziellen Mitteln über personelle Kapazitäten bis hin zu konkreten Zeitplanen der Errichtung. Das fordern wir auch in unserem Ortsbezirk. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 7 am 25.04.2023, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 63 2023 Die Vorlage OF 282/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass aus dem Betreff und dem ersten Satz des Tenors die Worte "stadtnahe Stiftungen und städtische Beteiligungsgesellschaften" sowie der vierte Spiegelstrich des Tenors gestrichen werden. Abstimmung: GRÜNE, SPD, farbechte/LINKE, FDP und fraktionslos gegen BFF (= Ablehnung); CDU (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenVerkehrssituation Kreuzung Praunheimer Hohl/Kollwitzstraße - Umsetzung der Vorschläge der Stellungnahme ST 403/22
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.03.2023, OM 3659 entstanden aus Vorlage: OF 261/7 vom 28.02.2023 Betreff: Verkehrssituation Kreuzung Praunheimer Hohl/Kollwitzstraße - Umsetzung der Vorschläge der Stellungnahme ST 403/22 Vorgang: OM 3006/22 OBR 7; ST 403/23 Der Ortsbeirat begrüßt die vorgeschlagene Lösung des Magistrats, den Kreuzungsbereich Praunheimer Hohl/Kollwitzstraße für die Radfahrenden rot zu markieren und die Bordsteine entsprechend abzusenken. Der Magistrat wird daher gebeten, die Umsetzung zu veranlassen. Begründung: Der Ortsbeirat hatte in der Anregung vom 01.11.2022, OM 3006, darum gebeten zu prüfen, wie die unübersichtliche Situation an der genannten Einmündung verbessert werden kann. Der Lösungsvorschlag des Magistrats sorgt für mehr Sicherheit und vor allem mehr Aufmerksamkeit für Radfahrende, die diese Stelle passieren. Die Maßnahme ist leicht umsetzbar, benötigt jedoch noch die Zustimmung des Ortsbeirats. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 01.11.2022, OM 3006 Stellungnahme des Magistrats vom 06.02.2023, ST 403 Stellungnahme des Magistrats vom 30.06.2023, ST 1413 Aktenzeichen: 32-1
Wohnungsbau-Stopp in Praunheim beenden
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.02.2023, OF 266/7 Betreff: Wohnungsbau-Stopp in Praunheim beenden Durch die Voruntersuchung für eine SEM hat der Magistrat nahezu sämtliche Bautätigkeiten zwischen Heerstraße/Praunheimer Weg und der Autobahn A5 seit über 5 Jahren verhindert. Die heutige Wohnungsknappheit in Frankfurt verlangt aber einen raschen Wohnungsbau. Der Baustopp wurde damit begründet, dass eines Tages für 30.000 Menschen Wohnungen entstehen könnten. Die Bundes- und Landespolitik hat mittlerweile festgestellt, dass das Abwandern aus dem ländlichen Raum und aus Deutschlands Osten in die Ballungsräume enorme Probleme zur Folge hat. Maßnahmen der verantwortungsbewussten Politiker gegen diese Entwicklung, wie z. B. Ausbau der Infrastruktur, Home-Office u. a., zeigen erste Erfolge. Nicht nur die "neuen" Bundesländer verzeichnen einen Zuzug, sondern auch Klein- und Mittelstädte. Das Wachstum vieler Großstädte hingegen stagniert derzeit. (Frankfurt am Main 2018: 747.800 EW; 2019: 758.600 EW; 2020: 758.800 EW; 2021: 753.600 EW). Unklar ist, ob überhaupt und, falls ja, in welchem Umfang dem Magistrat gestattet wird, in den Schutzbereich des Regionalen Grünzuges über Zielabweichungsverfahren eines Tages einzugreifen. Nach Vortrag des Planungsdezernates sei der größte Teil der vorgesehenen Wohnungsbaufläche praktisch schon in städtischem Eigentum. Ein großer finanzieller Gewinn dürfte somit durch eine SEM kaum zu erzielen sein. Der Baustopp durch die über fünfjähre Voruntersuchung hat dazu geführt, dass etwa 1000 Wohnungssuchende, die schon bereits westlich der Nordweststadt geplante Wohnungen (Bebauungsplan 906) nicht beziehen konnten. Ohne städtebauliche Entwicklungsmaßnahme wäre es der Stadt in kurzer Zeit möglich, in Praunheim - nördlich der Heerstraße - nach Änderung des bestehenden, bzw. durch Beschlussfassung des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Baumaßnahmen für Wohnen, Gewerbe und Infrastruktur zeitnah durchzuführen, da dieses Areal nicht zum regionalen Grünzug gehört. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat 7 beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen 1. Der rechtsverbindliche Bebauungsplan B 854 (nördliche Heerstraße - Teilbereich 1) und der in Aufstellung befindliche B 696 (nördliche Heerstraße - Teilbereich 2) werden derart geändert, dass zur Autobahn hin Gewerbe (u. a. wg. der Höchstspannungstrasse) und nach Süden im Wesentlichen Wohnbebauung vorgesehen wird. 2. Die Ortsumfahrung Praunheim soll um das neue Wohngebiet herumführen, damit ein autoarmes Wohngebiet entstehen kann und der Ortskern Praunheims zum Verweilen durch eine attraktive Alternative vom Autoverkehr entlastet wird. 3. Parallel zum Straßenzug Praunheimer Weg/Heerstraße/Guerickestraße soll eine vom IV freigehaltene Trasse von der Nordweststadt über Praunheim nach Rödelheim für einen ungehinderten ÖPNV (Bus oder Straßenbahn) angelegt werden. 4. Die Planungshinweise der klimaökologischen Untersuchung von GEO-NET Umweltconsulting GmbH aus 2019 sollen berücksichtigt werden. 5. Die Trinkwassergewinnung des Wasserwerks Praunheim II soll nicht nur geschützt werden. Die Möglichkeit einer Kapazitätserweiterung der Wassergewinnung soll erhalten bleiben. 6. Der Ausbau des ÖPNV sollte dem Bezug der Wohnungen und der Gewerbeeröffnungen vorangehen, damit von vornherein eine attraktive Alternative zum IV vorhanden ist. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 7 am 14.03.2023, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 266/7 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, farbechte/LINKE, FDP und fraktionslos gegen CDU (= Annahme); BFF (= Enthaltung)
Partei: CDU
Weiter lesenNutzung der leer stehenden Gebäude des THW in der Königsberger Straße 6
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.02.2023, OM 3535 entstanden aus Vorlage: OF 254/7 vom 30.01.2023 Betreff: Nutzung der leer stehenden Gebäude des THW in der Königsberger Straße 6 Vorgang: OM 2505/13 OBR 7; ST 100/14; V 1322/15 OBR 7; ST 1050/15 Der Magistrat wird gebeten, das THW bzw. das Bundesamt für Immobilien zu kontaktieren und zu klären: - Ist eine Nutzung für die seit Jahren leer stehenden Gebäude des THW in der Königsberger Straße 6 zeitnah vorgesehen? Wenn ja, wann soll diese erfolgen? - Wenn nein, k ann eine Nutzung für kommunale Belange - auch in Form einer Zwischennutzung - in Aussicht gestellt werden? Begründung: Seit Jahren schaut der Ortsbeirat zu, wie die Gebäude des THW in der Königsberger Straße verfallen. Anfragen bezüglich einer privaten Nutzung, um z. B. den Mangel an Nahversorgung im Quartier im Industriehof zu begegnen, wurden negativ beantwortet. Ob es in absehbarer Zeit zu einer Nutzung kommt, konnte das THW nicht bestätigen. Angesichts des Mangels an öffentlichem Raum ist der jahrelange Leerstand der Gebäude des THW in der Königsberger Straße eine pure Verschwendung und nicht hinnehmbar. Sollte das THW keine aktuellen Pläne für eine Nutzung haben, wäre mit dem Bundesamt für Immobilien zu verhandeln, ob die Gebäude für die Stadt Frankfurt zur Verfügung gestellt werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2014, ST 100 Stellungnahme des Magistrats vom 20.07.2015, ST 1050 Stellungnahme des Magistrats vom 20.10.2023, ST 2142 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 7 am 12.09.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 7 am 10.10.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 23-11
Unterführung U-Bahn-Station „Stephan-Heise-Straße“ ein Schildbürgerstreich
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.02.2023, OM 3532 entstanden aus Vorlage: OF 249/7 vom 26.01.2023 Betreff: Unterführung U-Bahn-Station "Stephan-Heise-Straße" ein Schildbürgerstreich Die U-Bahn-Unterführung an der Stephan-Heise-Straße ähnelt sehr einem Schildbürgerstreich. Allerdings sehr zum Unmut der Nutzer, die mit Fahrrad, Kinderwagen oder anderen rollenden Geräten die Unterführung benutzen wollen. An den Auf- und Abgängen zu den Haltestellen endet der Versuch abrupt, da entweder gar keine oder nur stückhafte "Fahrradschienen" auf den Treppen angebracht sind. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat aufgefordert, bei der VGF zu veranlassen, dass die fehlenden Fahrradschienen unverzüglich angebracht werden und damit eine reibungslose Nutzung der Treppen durch diese Personengruppen gewährleistet ist. . Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1182 Aktenzeichen: 92 1
Ampelschaltung der Kreuzung Heerstraße/Ludwig-Landmann-Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.01.2023, OM 3351 entstanden aus Vorlage: OF 237/7 vom 27.12.2022 Betreff: Ampelschaltung der Kreuzung Heerstraße/Ludwig-Landmann-Straße Vorgang: M 86/22 Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob die Ampelschaltung der Kreuzung Heerstraße/Ludwig-Landmann-Straße für eine höhere Leistungsfähigkeit verbessert werden kann. Begründung: In Frankfurt ist der Straßenverkehr so umfangreich, dass wegen der gesundheitlichen Belastung der Bevölkerung Gerichte der Stadt Frankfurt Auflagen erteilt haben. Trotz "Corona-Zeit" ist in Praunheim mittlerweile der Straßenverkehr derart angestiegen, dass im Berufsverkehr des Öfteren die Kreuzung Heerstraße/Ludwig-Landmann-Straße zugestellt ist, da der Verkehr nicht abfließt. Leidtragende sind nicht nur die Verkehrsteilnehmer - wie Fahrgäste der Buslinie M 60 -, sondern auch die durch Abgase belasteten Anwohner. Mit der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme SEM-4 plant der Magistrat eine weitere Belastung des Straßennetzes. Schon in der wohlwollenden verkehrlichen Machbarkeitsuntersuchung von Durth Roos Consulting GmbH von 2019 wird nicht berücksichtigt, dass schon jetzt der Kreuzungsbereich Heerstraße/Ludwig-Landmann-Straße im Berufsverkehr überlastet ist. Die Kapazitätsberechnung von 2019 geht noch von einer "Neubürgerzahl" von 9.533 (Anlage 7.2) östlich der Autobahn aus. Nun sind aber laut "Variante Ost" (Seite 5) Quartiere für 17.000 Neubürger geplant, also auch mehr Verkehr. Nicht berücksichtigt wurde der vorgesehene Radschnellweg, der jeweils eine Fahrspur auf der Ludwig-Landmann-Straße dem Autoverkehr nehmen soll (M 86, Punkt F-011). Diese Spuren werden aber benötigt für die notwendige Kapazität des Knotens (Leistungsfähigkeitsnachweis, s. Grafik). Nicht berücksichtigt wurden die Radfahrer bei dem abbiegenden Autoverkehr. Das Argument "künftig mehr ÖPNV-Nutzer" führt zum nächsten ungelösten Widerspruch: Für mehr ÖPNV-Nutzer muss die U-Bahn-Linie 7 mit Vier-Wagen-Zügen verkehren. Die maximale Grünphase des parallel fahrenden Autoverkehrs zur Querung der Heerstraße im Berufsverkehr (lt. Durth Roos Consulting GmbH von 2019) ist jedoch für lange U-Bahn-Züge zu kurz. Die Kapazitätsberechnung geht nicht auf. Bei der Vorstellung der Planungsvorhaben im Ortsbeirat im November 2022 wurde den vorgenannten Bedenken entgegengehalten, mit einer Änderung der Ampelschaltung könne man all diese Probleme lösen. Wenn eine Änderung der Schaltung diese umfangreichen Probleme lösen kann, sollte man schon jetzt mit einer Optimierung der Ampelanlage für eine Minderung der Verkehrsstaus in Praunheim sorgen. Quelle: Machbarkeitsuntersuchung von Durth Roos Consulting GmbH, 2019 - Stadtplanungsamt ++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++ +++++++++++++ Nicht berücksichtigt wurden Fußgänger-Querungen, Radverkehr und Querung der Heerstraße der U-Bahn-Linie 7 mit Vier-Wagen-Zügen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 03.06.2022, M 86 Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2023, ST 1111 Beratung im Ortsbeirat: 7 Aktenzeichen: 32 1
Kontrolle der „Rennstrecke“ Heerstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.01.2023, OM 3352 entstanden aus Vorlage: OF 238/7 vom 16.12.2022 Betreff: Kontrolle der "Rennstrecke" Heerstraße Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass in der Heerstraße zwischen Fritz-Schumacher-Weg und Ludwig-Landmann-Straße in Richtung Praunheim Geschwindigkeitskontrollen mit Blitzgeräten durchgeführt werden. Begründung: Anwohner beklagen, dass der Straßenabschnitt als Rennstrecke benutzt wird. Besonders wenn die Ampel an der Kreuzung Ludwig-Landmann-Straße/Heerstraße auf Rot schaltet, beginnt nicht selten eine Vollgasfahrt, um noch schnell die Kreuzung zu überqueren. Die Tatsache, dass in diesem Teilabschnitt viele Kleinkinder wohnen, erhöht die Unfallgefahr, wenn Raser mit Vollgas nur noch die Ampel im Blick haben. Eine Geschwindigkeitskontrolle soll das Bewusstsein für Rücksichtnahme verbessern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2023, ST 1120 Beratung im Ortsbeirat: 7 Aktenzeichen: 32 3
Gleichbehandlung von Wettbüros und Spielhallen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.01.2023, OM 3353 entstanden aus Vorlage: OF 239/7 vom 28.12.2022 Betreff: Gleichbehandlung von Wettbüros und Spielhallen Im Stadtteil Rödelheim sind auf einem kleinen Areal zwischen Burgfriedenstraße, Radilostraße, Lorscher Straße und Alexanderstraße insgesamt vier Spielhallen und sechs Wettbüros bzw. Sportscafés/Lounges angesiedelt. Da für Spielhallen ein Mindestabstand gilt, nicht aber für Wettannahmestellen, eröffnen mittlerweile in Rödelheim immer weitere Wettbüros. Ein solches wird gerade fünf Meter entfernt von einem bereits existierenden in der Alexanderstraße/Ecke Lorscher Straße eröffnet in Sichtweite zur knapp 50 Meter entfernten nächsten Spielhalle. Sämtliche Spielhallen und Wettbüros zeichnen sich dadurch aus, dass sie nahezu keinen sichtbaren Publikumsverkehr haben, was zumindest Fragen zu ihren Geschäftstätigkeiten aufkommen lässt. Aufgrund der Vergleichbarkeit des Angebots von Spielhallen und Wettbüros und der von ihnen ausgehenden Gefahren, insbesondere für Jugendliche, wird der Magistrat daher aufgefordert, - sich beim Land dafür einzusetzen, dass die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen sind, um die für Spielhallen geltenden Mindestabstände auf Wettbüros bzw. Spielhallen und Wettbüros auszudehnen und - die Legalität der Geschäftstätigkeit der Spielhallen und Wettbüros in Rödelheim regelmäßig zu überprüfen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.04.2023, ST 929 Aktenzeichen: 32 0
Zuschuss Adventsfest Westhausen
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.01.2023, OF 247/7 Betreff: Zuschuss Adventsfest Westhausen Der Ortsbeirat bittet um Bereitstellung eines Betrages in Höhe von EUR 300,00 aus dem Ortsbeiratsbudget, um die Organisation des Adventsfests in Westhausen am 11.12.2022 nachträglich zu unterstützen. Der Betrag ist der Caritas (Quartiersmanagement Praunheim) als Hauptausrichter zu überweisen. Begründung: Ausgehend von der Bürger*inneninitiative, die sich um die Nutzung der Liegenschaft Kollwitzstraße 5-7 als Nachbarschaftszentrum bemüht, fand dort am dritten Advent des vergangenen Jahres ein Fest für die Menschen in Westhausen statt. Der große Zulauf hat erneut den großen Bedarf für einen sozialen Treffpunkt gezeigt. Sowohl das Quartiersmanagement Praunheim als auch das Sozialrathaus Bockenheim stehen hinter der Veranstaltung. Bei weihnachtlicher Stimmung wurden Speisen und Getränke kostenlos ausgegeben. Auch ein Nikolausbesuch wurde eingeplant, der besonders die Kinder in der Siedlung freute. Kosten sind ebenfalls durch die Öffentlichkeitsarbeit im Vorfeld angefallen. Der Ortsbeirat möchte o.g. Zuschuss zur Kostendeckung gewähren, weist jedoch darauf hin, dass dies insbesondere hinsichtlich der Kurzfristigkeit, in der das Anliegen vorgebracht wurde und welches hauptsächlich im Nachhinein bearbeitet werden konnte, einen Ausnahmefall darstellt. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 7 am 17.01.2023, TO I, TOP 22 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 189 2023 Die Vorlage OF 247/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und BFF gegen farbechte/LINKE und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Anpassung des Schulbezirks (Grundschulen)
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2022, OM 3295 entstanden aus Vorlage: OF 506/2 vom 14.10.2022 Betreff: Anpassung des Schulbezirks (Grundschulen) Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. wie die Grundschulbezirke im kommenden Schuljahr 2023/2024 durch die im Sommer 2023 geplante Grundschuleröffnung in der Schloßstraße 29 bis 31 in Bockenheim neu aufgeteilt werden; 2. inwieweit die Schulbezirke angepasst werden können, damit die Georg-Büchner-Schule aufgrund ihrer anwachsenden Schülerinnen- und Schüleraufnahmen im Grundschulbereich nicht weiter überlastet wird; 3. welche Möglichkeit besteht, die Postsiedlung und das Übergangswohnheim in der Ludwig-Landmann-Straße dem Schulbezirk der neuen Grundschule in Bockenheim (Schloßstraße 29 bis 31) zuzuordnen, oder die genannten Gebiete der Brentanoschule (Rödelheim) oder Viktoria-Luise- Schule (Rebstock) zuzuordnen. Begründung: Die Georg-Büchner-Schule verfügt über einen zweizügigen Grundschulbereich für die Klassen 1. bis 4. Hinzu kommen zwei Vorlaufkurse für Kinder im Vorschulalter sowie eine Intensivklasse in der Grundstufe, die erst im Mai 2022 eingerichtet wurde. Im Verlauf der Monate Juni und Juli 2022 wurde klar ersichtlich, dass nicht, wie in allen Jahren zuvor, eine hohe Fluktuation der Anmeldezahlen von der ersten Sprachstandserhebung bis zur tatsächlichen Einschulung vorliegt, sondern dass eine zusätzliche Klasse für die Jahrgangsstufe 1 eingerichtet werden musste. Somit ist die Georg-Büchner-Schule in der Jahrgangsstufe 1 nun dreizügig. Die Einrichtung zusätzlicher Klassen stellt für die Georg-Büchner-Schule aufgrund der nicht vorhandenen Raumkapazitäten eine große Herausforderung dar. Für die zusätzliche 1. Klasse, wie auch für die neue Intensivklasse, mussten zwei benachbarte, ebenfalls dringend benötigte Differenzierungsräume aufgelöst und miteinander verbunden sowie ein Fachraum umgewidmet werden. Das verringert die pädagogische Qualität der Schule. Der durch die Mehrklassenbildung entstehende Lehrkräftebedarf konnte bisher zudem nicht vollständig abgedeckt werden - somit kann auch die vorgesehene Stundentafel bisher nicht vollständig umgesetzt werden. Die ebenfalls steigenden Anmeldezahlen in den beiden Vorlaufkursen sowie die wachsenden Anmeldezahlen für die diesjährige Sprachstandserhebung sind deutliche Indizien dafür, dass auch im kommenden Schuljahr 2023/2024 eine Dreizügigkeit im dann neuen Jahrgang 1 ansteht. Für eine weitere Klasse stehen jedoch keine weiteren räumlichen Kapazitäten mehr zur Verfügung. Eine Veränderung der Schulbezirksgrenzen wäre also sinnvoll, um die ursprüngliche Zweizügigkeit der Grundstufe der Georg-Büchner-Schule aufrechterhalten zu können. Die an der Georg-Büchner-Schule bereits eingeschulten Schülerinnen und Schüler aus der Postsiedlung könnten bis zur endgültigen Umsetzung einer veränderten Schulbezirksgrenze weiterhin an der Georg-Büchner-Schule verbleiben, während ab dem kommenden Schuljahr neu einzuschulende Schülerinnen und Schüler beispielsweise der Grundschule Bockenheim zugeordnet werden könnten. Beide Schulen (Georg-Büchner-Schule und Grundschule Bockenheim) könnten von einer bestehenden Schulbuslinie angefahren werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.03.2023, ST 666 Anregung vom 28.04.2025, OA 554 Aktenzeichen: 40-31
Rückbau des Biegwegs durch den Biegwald
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2022, OM 3304 entstanden aus Vorlage: OF 533/2 vom 09.11.2022 Betreff: Rückbau des Biegwegs durch den Biegwald Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob der Biegweg im Bereich des Biegwaldes zwischen Hessenkolleg (Biegweg 41), genauer hinter der Zufahrt zum Biegweg 47, am östlichen Ende und der Zufahrt zur Kleingartenanlage am westlichen Ende (siehe Abbildung), zurückgebaut sowie für den privaten Pkw-Verkehr gesperrt werden kann. Fuß- und Radverkehr sollen nach wie vor möglich sein. Dies bedeutet eine Entfernung oder Verschmälerung der Asphaltoberfläche um die Zerschneidung des wertvollen Waldes weitgehend rückgängig zu machen; 2. ob der Rebstöcker Weg, z. B. durch ein Parkverbot, in beide Richtungen befahrbar gemacht werden kann. Dabei ist eine Verkehrszählung durchzuführen und insbesondere zu prüfen, wie der Mehrverkehr auf die Rödelheimer Landstraße abfließen kann; 3. ob an der Verbreiterung der Straße hinter dem Abzweig zum Restaurant Haus Biegwald ein Wendehammer eingerichtet werden kann, um den Biegweg als Auffahrtsstraße für den Rebstöcker Weg entbehrlich zu machen. Anliegendenverkehr zu den Kleingärten jenseits des Wendehammers (siehe Abbildung) soll weiterhin ermöglicht werden; 4. ob hierbei die Erreichbarkeit der Liegenschaften entlang des Rebstöcker Weges bis zum Haus Biegwald für Eigentümerinnen und Eigentümer, Anliegerinnen und Anlieger, Feuerwehr und Rettungsfahrzeuge weiterhin hinreichend gewährleistet wäre; 5. mit welchen Kosten diese Maßnahmen umzusetzen wären. Begründung: Jede versiegelte Fläche, die nicht mehr in ihrer Funktion benötigt wird, sollte zurückgebaut und entsiegelt werden. Der Biegweg zerschneidet den Biegwald und trennt damit das Biotop auf. Menschen können trotzdem durch den Wald wandern, aber müssen nicht mit ihrem Pkw und dem Lärm des Verbrennungsmotors die Natur stören. Der Wald würde durch das Entsiegeln der Straße an Wert gewinnen. In Zeiten der Klimakrise sollte jeder Baum, der aufgeforstet werden kann, höchste Priorität haben. Derzeit wird der Biegweg innerhalb des Waldes nur als Ausfahrtsstraße für den Rebstöcker Weg, der eine Einbahnstraße ist, genutzt. Ebenso ist häufig zu beobachten, dass dieser als Parkplatz für den Ausflug mit Hunden im Wald oder Abstellfläche für nicht mehr zugelassene Pkw verwendet wird. Alle diese Nutzungen erscheinen entbehrlich, sofern der Rebstöcker Weg unter Erhaltung der Erreichbarkeit für Einsatzfahrzeuge und Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Anliegerinnen und Anlieger der betroffenen Liegenschaften in beide Richtungen befahrbar gemacht werden könnte. Eine Entsiegelung wäre begrüßenswert, aber nur denkbar, wenn die Nachteile des Mehrverkehrs auf der Rödelheimer Seite tragbar sind. (Quelle: Open Street Maps, 2022) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 752 Aktenzeichen: 66-2
Fahrradparken am Industriehof ausweiten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.11.2022, OM 3196 entstanden aus Vorlage: OF 225/7 vom 15.11.2022 Betreff: Fahrradparken am Industriehof ausweiten Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie und wo zusätzliche Fahrradabstellmöglichkeiten hinter der Bushaltestelle stadteinwärts am Industriehof geschaffen werden können, um dem weiter steigenden Bedarf zu begegnen. Insbesondere soll geprüft werden, ob überdachte, doppelstöckige Fahrradabstellanlagen, analog zu denen am Rödelheimer Bahnhof, installiert werden können. Begründung: Die U-Bahn- und Bushaltestelle "Am Industriehof" wird von vielen Menschen genutzt, um zwischen Bus, U-Bahn, privaten Fahrrädern und Leihangeboten (Rad, Roller) umzusteigen. Sie stellt damit einen attraktiven Mobilitätshub dar, der schon bald durch das neue Wohngebiet "Südlich Rödelheimer Landstraße" und die Straßenbahnlinie 13 noch stärker frequentiert werden wird. Aktuell gibt es südwestlich der Haltestelle einige Fahrradabstellmöglichkeiten sowie eine Station für Leihräder und Leihroller. An Wochentagen sind diese Plätze zumeist überbelegt, sodass Räder entlang des Gehweges geparkt werden und diesen verengen. Ebenso blockieren auch Leihräder Gehweg und Fahrradständer. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2023, ST 701 Stellungnahme des Magistrats vom 02.10.2023, ST 1994 Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2024, ST 509 Stellungnahme des Magistrats vom 21.10.2024, ST 1787 Aktenzeichen: 66-2
Rückbau des Biegwegs durch den Biegwald
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.11.2022, OF 227/7 Betreff: Rückbau des Biegwegs durch den Biegwald Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und berichten, 1. ob der Biegweg im Bereich des Biegwaldes zwischen der Zufahrt zum Biegweg 47 am östlichen Ende und der Zufahrt zur Kleingartenanlage am westlichen Ende (siehe Abbildung) zurückgebaut sowie für den privaten PKW-Verkehr gesperrt werden kann. Fuß- und Radverkehr sollen nach wie vor möglich sein. Dies bedeutet eine Entfernung oder Verschmälerung der Asphaltoberfläche, um die Zerschneidung des wertvollen Waldes weitgehend rückgängig zu machen; 2. ob der Rebstöcker Weg, z.B. durch ein Parkverbot, in beide Richtungen befahrbar gemacht werden kann. Dabei ist eine Verkehrszählung durchzuführen und insbesondere zu prüfen, wie der Mehrverkehr auf die Rödelheimer Landstraße abfließen kann; 3. ob an der Verbreiterung der Straße hinter dem Abzweig zum Restaurant Haus Biegwald ein Wendehammer eingerichtet werden kann, um den Biegweg als Auffahrtsstraße für den Rebstöcker Weg entbehrlich zu machen. Anliegerverkehr zu den Kleingärten jenseits des Wendehammers (Anlage 5) soll weiterhin ermöglicht werden. 4. ob hierbei die Erreichbarkeit der Liegenschaften entlang des Rebstöcker Weges bis zum Haus Biegwald für Eigentümer:innen, Anlieger:innen, Feuerwehr und Rettungsfahrzeuge weiterhin hinreichend gewährleistet wäre. 5. mit welchen Kosten diese Maßnahmen umzusetzen wären. Begründung: Jede versiegelte Fläche, die nicht mehr in ihrer Funktion benötigt wird, sollte zurück gebaut und entsiegelt werden. Der Biegweg zerschneidet den Biegwald und trennt damit das Biotop auf. Menschen können trotzdem durch den Wald wandern, aber müssen nicht mit ihrem PKW und dem Lärm des Verbrennungsmotors die Natur stören. Der Wald würde durch das Entsiegelnder Straße an Wert zugewinnen. In Zeiten der Klimakrise sollte jeder Baum, der aufgeforstet werden kann, höchste Priorität haben. Derzeit wird der Biegweg innerhalb des Waldes nur als Ausfahrtsstraße für den Rebstöcker Weg, der derzeit eine Einbahnstraße ist, genutzt. Ebenso ist häufig zu beobachten, dass dieser als Parkplatz für den Ausflug mit Hunden im Wald oder Abstellfläche für nicht mehr zugelassene PKW verwendet wird. Alle diese Nutzungen erscheinen entbehrlich, sofern der Rebstöcker Weg unter Erhaltung der Erreichbarkeit für Einsatzfahrzeuge und Eigentümer:innen sowie Anlieger:innen der betroffenen Liegenschaften in beide Richtungen befahrbar gemacht werden könnte. Eine Entsiegelung wäre begrüßenswert, aber nur denkbar, wenn die Nachteile des Mehrverkehrs auf Rödelheimer Seite tragbar sind. Es dient zur Kenntnis, dass dieser Antrag wortgleich im Ortsbeirat 2 und 7 eingereicht wurde. Quelle: Open Street Maps Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 7 am 29.11.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 227/7 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE und farbechte/LINKE (= Annahme)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenErsatzfläche für Rettungsdienste und Katastrophenschutz in dem nicht genutzten Teil des THW in der Königsberger Straße 8 schaffen
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.11.2022, OF 223/7 Betreff: Ersatzfläche für Rettungsdienste und Katastrophenschutz in dem nicht genutzten Teil des THW in der Königsberger Straße 8 schaffen Vorgang: V 1322/15 OBR 7; ST 1714/15 Der Magistrat möge sich bei der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben dafür einsetzen, dass der seit langem nicht genutzte Teil des Gebäudes und Geländes neben der THW- Regionalstelle Frankfurt, Königsberger Straße 8, für Rettungsdienste und Katastrophenschutz zur Verfügung gestellt werden kann. Begründung: Mit den Plänen zur Erweiterung der Kerschensteiner Schule fällt für das Deutsche Rote Kreuz (DRK) eine Zwischennutzung für seine zwei Rettungswagen und ein Notarzeinsatzfahrzeug im Hausener Spritzenhaus in nächster Zukunft fort. In der Frankfurter Rundschau vom 12.8.2022 beklagt sich deshalb das DRK darüber, dass ein Flächengewinn für den einen zulasten ihrer Hilfsorganisation gehe. Ein möglicher Ersatz nicht nur für das DRK, sondern allgemein für Rettungsdienste könnte in einem nahe und zentral gelegenen Gebiet im Industriehof geschaffen werden. In der o.g. ST verweist der Magistrat im Punkt "zu 2" darauf, dass laut Aussage der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA) die Gebäude vom Technischen Hilfswerk THW genutzt würden und deshalb einer anderen Nutzung nicht zur Verfügung stehen. Das stimmt aber mindestens seit sieben Jahren und für die rechte Hälfte des Gebäudes und Geländes nicht. Die Nichtnutzung und der Verfall der Gebäudehälfte der Königsberger Straße 8 wurden schon 2015 beim Magistrat beanstandet. Frankfurt hat großen Bedarf an Flächen für öffentliche Nutzung und ein Leerstand ist deshalb nicht zu verantworten. Hier sollte eine zeitnahe Lösung und Zurverfügungstellung für Rettungsdienste gefunden werden. Antragsteller: die farbechten-LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 21.04.2015, V 1322 Stellungnahme des Magistrats vom 07.12.2015, ST 1714 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 7 am 29.11.2022, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 223/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 7 am 17.01.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 223/7 wurde zurückgezogen.
Partei: die_farbechten-LINKE.
Weiter lesenVerkehrssituation Kreuzung Praunheimer Hohl/Kollwitzstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.11.2022, OM 3006 entstanden aus Vorlage: OF 212/7 vom 17.10.2022 Betreff: Verkehrssituation Kreuzung Praunheimer Hohl/Kollwitzstraße Viele Autofahrerinnen und Autofahrer, die z. B. schnell ihre Kinder in die Ebelfeldschule bringen wollen, übersehen, von der Ludwig-Landmann-Straße kommend, an der Ecke zur Praunheimer Hohl die Vorfahrt der Radfahrenden, die geradeaus weiter in der Kollwitzstraße fahren wollen. Möglicherweise liegt dies daran, dass der Radweg nicht direkt auf der Kollwitzstraße weitergeführt wird, sondern die Radfahrer kurz in die Praunheimer Hohl abbiegen müssen, um dann die Straße zu queren. Der Magistrat wird daher gebeten, die Radwegeführung zu überprüfen und Lösungsvorschläge zur Entschärfung der Situation zu machen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.02.2023, ST 403 Antrag vom 28.02.2023, OF 261/7 Anregung an den Magistrat vom 14.03.2023, OM 3659 Aktenzeichen: 32 1
Calisthenics-Bewegungspark für Praunheim
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.10.2022, OF 210/7 Betreff: Calisthenics-Bewegungspark für Praunheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fordert den Magistrat dazu auf, einen Bewegungs-/Calisthenicspark in Praunheim zu errichten. Als Ort käme hierfür der nördliche Bereich der Ziegelei-Allee infrage. Die Ausstattung der Sportanlage soll sich an den bereits vorhandenen im Rödelheimer Brentanopark, sowie dem in Hausen orientieren. Ziel ist die Schaffung eines gut erreichbaren, niedrigschwelligen Angebots und Anreizes für sportliche Betätigung im Stadtteil. Begründung: Regelmäßiger Sport hat zahlreiche gesundheitliche Vorteile. Durch Sport wird Stress abgebaut, das Immunsystem gestärkt sowie Krankheiten wie Krebs, Herzkreislauferkrankungen, Diabetes, Adipositas und Depressionen entgegengewirkt. Dennoch bewegt sich ein grosser Teil der Menschen in Industrieländern wie Deutschland nicht ausreichend. Sport zu fördern liegt im öffentlichen Interesse. Ein Bewegungs-/Calisthenicspark in Praunheim schafft ein Angebot und zugleich Anreiz zur sportlichen Aktivität. Übungen in diesen Sportanlagen sind leicht auszuführen und machen Spaß. Zudem sind besagte Sporteinrichtungen rund um die Uhr geöffnet und kostenlos. Sie sprechen nicht nur bereits erprobte Sportler*innen sondern auch interessierte Passanten an. Calisthenics-/Bewegungsparks sind zugleich ein Symbol für die Relevanz von Sport und ein vielversprechender Versuch Sport flexibel in den gefüllten Alltag der Menschen zu integrieren. Der Gesundheit im Ortsbezirk würde mit der Umsetzung dieser Forderung ein großer Gefallen getan werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 7 am 01.11.2022, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 210/7 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, farbechte/LINKE und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FREIE WÄHLER (= Annahme); SPD, FDP und BFF (= Enthaltung)
Partei: CDU
Weiter lesenAushängeschild Katharinenkreisel?
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.10.2022, OM 2940 entstanden aus Vorlage: OF 478/2 vom 25.09.2022 Betreff: Aushängeschild Katharinenkreisel? Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie der Katharinenkreisel, vormals Opel-Rondell, saniert und renoviert und damit aufgewertet werden kann, sodass die verkehrliche Anbindung der bestehenden und entstehenden Quartiere gewährleistet werden kann. Hier müssen Fuß- und Fahrradwege barrierefrei gestaltet werden. Die br achliegenden Flächen sollten begrünt werden. Auf einen Fly-Over soll dabei verzichtet werden. Begründung: Der Katharinenkreisel ist das "Eingangstor" von der Autobahn 648 (Wiesbadener Straße), und verbindet das Rebstockquartier über den Römerhof mit der City West/Voltastraße und der Ludwig-Landmann-Straße sowie der Theodor-Heuss-Allee. Der Kreisel wurde 2003 nach der Stifterin Katharina vom Rebstock in Katharinenkreisel umbenannt. Hier sollte der heiligen Katharina ein Denkmal gesetzt werden. Der aktuelle Zustand des Kreisels bietet weder ein angenehmes Bild für Gäste der Stadt oder Anwohner noch setzt dieser der heiligen Katharina ein ordentliches Denkmal. Ob man den Kreisel zu Fuß, mit dem Fahrrad oder mit dem Auto durchquert, der Kreisel ist schmutzig und staubig. Hier parken Autos unrechtmäßig auf brachliegenden und unbefestigten Flächen. Fuß- und Fahrradwege sind rund um den Kreisel uneben und bieten Stolpergefahren für alle Verkehrsteilnehmer. Durch Begrünung der brachliegenden Flächen würde die Luftqualität verbessert und die ohrenbetäubende Lärmbelastung eingedämmt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 135 Stellungnahme des Magistrats vom 28.08.2023, ST 1809 Anregung an den Magistrat vom 02.12.2024, OM 6229 Aktenzeichen: 66-7
Lückenschluss im Radwegenetz zwischen Fritz-Schumacher-Weg und Kollwitzstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.10.2022, OM 2797 entstanden aus Vorlage: OF 203/7 vom 20.09.2022 Betreff: Lückenschluss im Radwegenetz zwischen Fritz-Schumacher-Weg und Kollwitzstraße Vorgang: OM 1414/17 OBR 7 Der Magistrat wird aufgefordert, gemeinsam mit dem zuständigen Amt für Bau und Immobilien (Flächeneigentümer der betroffenen Fläche) dafür Sorge zu tragen, dass die Lückenschlussmaßnahme L026 zwischen Fritz-Schumacher-Weg und Kollwitzstraße im Radwegenetz zügig abgeschlossen wird. Der neu entstehende Radweg soll mindestens drei Meter breit sein und befestigt werden. Dabei soll heller Asphalt zum Einsatz kommen. Selbstverständlich ist sicherzustellen, dass Fahrzeuge des MIV den Weg nicht benutzen können. Des Weiteren wird der Magistrat gebeten darzulegen, wann mit einer Fertigstellung zu rechnen ist und welche ökologischen Eingriffe - aufgrund der Bäume und Büsche an besagter Stelle - notwendig sind. Begründung: Seit einigen Jahren fordert der Ortsbeirat einen Radweg parallel zum Friedhof Westhausen, zuletzt in der Vorlage vom 18.04.2017, OM 1414. Eine solche Anbindung wäre attraktiv für viele Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums Nord, aber auch für alle anderen Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrerinnen und Radfahrer. Die derzeitige Route durch den Friedhof könnte vermieden werden. Gleichzeitig würde dies zu weniger Kfz-Verkehr in der Siedlung führen. Nun war zu beobachten, dass im nördlichen Bereich zwischen Fritz-Schumacher-Weg und der Schinkelstraße die Radverkehrslücke geschlossen wurde. Letzteres erfolgte auf Anregung des Radfahrbüros durch das Grünflächenamt (Zaunversetzung) und das Amt für Straßenbau und Erschließung (Wegebefestigung). Diese Entwicklung ist zu begrüßen und stärkt die Hoffnung, dass es nun tatsächlich bald zu einer Umsetzung des gesamten Lückenschlusses kommt. Bei einer telefonischen Rücksprache mit dem Radfahrbüro wurde dem Ortsbeirat mitgeteilt, dass diese Lücke auch der Stadt als Lückenschluss für den Radverkehr L026 bekannt ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.04.2023, ST 991 Stellungnahme des Magistrats vom 06.11.2023, ST 2308 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 7 am 14.03.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 7 am 25.04.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 7 am 03.09.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 7 am 29.10.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 7 am 26.11.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 7 am 21.01.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 7 am 11.02.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 7 am 18.03.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 7 am 22.04.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 7 am 20.05.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 7 am 17.06.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 7 am 02.09.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Dazu-Antrag zur M 86
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.09.2022, OF 199/7 Betreff: Dazu-Antrag zur M 86 Der Ortsbeirat 7 steht dem Plan, eine RSV durch Rödelheim zu führen positiv gegenüber, bittet aber um die Beantwortung folgender Fragen: F-009 Beidseitig verläuft die RSV entlang Bushaltestellen. Wie kann hier eine Entflechtung erreicht werden, um eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmer*innen zu vermeiden? F-010 Die Querung der Ludwig Landmann Straße erfordert in dieser Form die Nutzung einer Bedarfsampel. Wie kann hier eine kurze Reaktionszeit gewährleistet werden, um zu vermeiden, dass Radfahrer*innen die Linksabbiegerspur (und dabei zwei Fahrspuren queren müssten, was an dieser Stelle nicht ungefährlich ist) nutzen, um unnötigen Wartezeiten zu entgehen? F-013 Im fraglichen Bereich auf der nördlichen Seite befindet sich eine Bushaltestelle. Wie soll diese in die RSV integriert werden? Der Hausener Weg wird in östlicher Richtung kurz nach der Einmündung Seelenberger Straße durch eine Ampel zur Ludwig Landmann-Straße hin reguliert. Es ist zu beobachten, dass an dieser Stelle seitens der Autofahrer noch beschleunigt wird, um die Ampel noch bei Grün zu schaffen. Hier sehen wir ein erhöhtes Gefahrenpotential für die Radfahrer*innen, die den Hausener Weg kreuzen müssen. Sind entsprechende Querungshilfen oder andere entschärfende Maßnahmen geplant? F-015 Durch die baulichen Gegebenheiten sehen wir hier eine deutliche Gefahrenstelle, eine Verkehrsführung im Mischverkehr scheint nicht zielführend. Gäbe es die Möglichkeit durch Erweiterung des Tunnelprofils hier eine Entlastung zu erreichen? F-016 /F-017a Die Vorplanung würde zu drei verschiedenen Wegführungen auf wenigen hundert Metern führen. Sinnvoller wäre eine stringente Verkehrsführung. Wenn man davon ausgeht, dass der kritische Bereich durch die Verkehrsbelastung im Bereich F-017a definiert wird, wäre ein durchgängiger Zweirichtungsradweg nicht sinnvoller? Begründung: ergibt sich aus den einzelnen Punkten. Antragsteller: die farbechten-LINKE. Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 03.06.2022, M 86 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 7 am 04.10.2022, TO I, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 500 2022 1. Der Vorlage M 86 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 199/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass dem ersten Satz des Tenors der folgende Halbsatz angefügt wird: "diese sollen als Anregung für die bevorstehende Detailplanung verstanden werden, sofern sie zu diesem Zeitpunkt noch nicht beantwortet werden können." Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, farbechte/LINKE und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und BFF (= Ablehnung) zu 2. Annahme bei Enthaltung CDU und BFF
Partei: die_farbechten-LINKE.
Weiter lesenStationsbasiertes Carsharing in Praunheim, Hausen und Industriehof
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.09.2022, OF 208/7 Betreff: Stationsbasiertes Carsharing in Praunheim, Hausen und Industriehof Vorgang: NR 343/22 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, Anbietern von stationsbasiertem Carsharing auf Basis der NR 343 / 2022 folgende Stellplätze vorzuschlagen: - Königsberger Straße, bei Nr. 2 (Nähe U-Bahn Station / Bushaltestelle Industriehof, Koordinaten 50.128937, 8.628874) - Praunheimer Landstraße 78 (Nähe U-Bahn Station / Bushaltestelle Hausen, Koordinaten 50.138925, 8.624595) - Heerstraße Nähe Nr. 253 (Nähe U-Bahn Station Heerstraße, Koordinaten 50.144956, 8.607559) Begründung: Basierend auf der NR 343 bat die Verwaltung die Ortsbeiräte, konkrete Stellplätze für stationsbasiertes Carsharing zu benennen. Die oben genannten Orte zeichnen sich durch einfache Erreichbarkeit mit ÖPNV sowie durch stationsbasiertes Bikesharing aus und ermöglichen somit einen stärkeren und attraktiveren Mobilitätsmix. Mit diesen Standortvorschlägen soll ein Startschuss gesetzt werden. Dabei sind diese nicht als abschließend für die jeweiligen Stadtteile zu betrachten. Beispielsweise folgen GRÜNE Vorschläge für stationsbasiertes Carsharing in Rödelheim und Westhausen in der Sitzung am 01. November. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 06.04.2022, NR 343 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 7 am 04.10.2022, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 208/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 7 am 01.11.2022, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 208/7 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
Weiter lesenLegale und sichere Fahrradverbindung zwischen Lötzener Straße und Rödelheimer Parkweg ermöglichen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2585 entstanden aus Vorlage: OF 193/7 vom 22.08.2022 Betreff: Legale und sichere Fahrradverbindung zwischen Lötzener Straße und Rödelheimer Parkweg ermöglichen Der Magistrat wird gebeten, mit den folgenden Maßnahmen die Verbindung der Lötzener Straße via Ludwig-Landmann-Straße zum Rödelheimer Parkweg für Radfahrende in beide Richtungen unterbrechungsfrei nutzbar zu machen: 1. Eine Bordsteinabsenkung in voller Länge am Ende der Lötzener Straße für Radfahrende als Ersatz für die aktuelle provisorische Rampe (Abbildung 2); 2. die Freigabe des Radwegs entlang der Ludwig-Landmann-Straße zwischen Lötzener Straße und Ampel (ca. 20 Meter) für Radfahrende in beide Richtungen, sowie die Freigabe der Durchfahrt für Radfahrende zur Lötzener Straße; 3. Entfernung eines Pollers in der Durchfahrt zur Lötzener Straße zur Verbreiterung der Durchfahrt; 4. die Freigabe des Radwegs entlang der Ludwig-Landmann-Straße zwischen Ampel und Rödelheimer Parkweg (ca. 20 Meter ) für Radfahrende in beide Richtungen. Begründung: Die genannte Verbindung ist eine der Hauptrouten für Fuß- und Radverkehr zwischen dem Industriehof und Rödelheim, da hier die Ludwig-Landmann-Straße gefahrlos überquert werden kann. Radfahrende haben jedoch das Problem, dass diese Verbindung für sie nicht unterbrechungsfrei nutzbar ist und sie mehrmals absteigen und schieben müssten, um diese Verbindung rechtskonform zu nutzen. Speziell an der Engstelle zur Lötzener Straße kann dies zu Konflikten mit Fußgängerinnen und Fußgängern führen, da hier z. B. auch Postzustellende mit Lastenfahrrädern verkehren. Antragstellerin Fraktion BÜNDNIS90/Die GRÜNEN Fraktionssprecherin Miriam Dahlke Abbildung 1: Karte mit Markierung der Maßnahmen (Quelle: Geoportal Frankfurt) Abbildung 2: Verbindung Lötzener Straße/Ludwig-Landmann-Straße (Quelle: privat) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2023, ST 20 Beratung im Ortsbeirat: 7 Aktenzeichen: 32 1
Maßnahmen für saubere Gehwege
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2552 entstanden aus Vorlage: OF 185/7 vom 22.08.2022 Betreff: Maßnahmen für saubere Gehwege Bürgerinnen und Bürger in Rödelheim beschweren sich aktuell wieder vermehrt über mit Hundekot verschmutzte Gehwege, was sich unter anderem in einer aktuellen Petition auf dem Portal "Frankfurt fragt mich" widerspiegelt. Eine Rolle spielt hier sicherlich auch die Zunahme gehaltener Hunde in den letzten Jahren. Aus diesem Grund sollten zusätzliche Maßnahmen getroffen werden, um Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer für die Problematik zu sensibilisieren sowie Angebote der Entsorgung zu schaffen. Explizit sollten dabei auch Bereiche ohne Straßenbegleitgrün ins Auge gefasst werden, da hier die Nutzungskonflikte noch deutlicher zu Tage treten. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, an den unten genannten Stellen in Rödelheim Spender für Hundekotbeutel, bestenfalls mit integrierter Mülltonne, aufzustellen. Im Straßenraum ist darauf zu achten, dass keine zusätzlichen Barrieren für Fußgängerinnen und Fußgänger entstehen und ausreichend Platz auf dem Gehweg verbleibt. Darüber hinaus soll die Aufstellung mit einer Plakataktion zur Aufklärung der Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer begleitet werden, wie sie bereits in anderen Kommunen erfolgreich durchgeführt wurde. 1. Kreuzung Niddagaustraße/Am Alten See 2. Kreuzung Niddauferweg/Fußweg zur Nidda am Ende der Marquardstraße bzw. am Anfang der Röderichstraße (Genaue Koordinaten des gewünschten Standorts: 50°07'19.1"N 8°36'37.4"E) 3. Prießnitzstraße gegenüber Hausnummer 15 (Grünfläche bzw. Spielplatz) Bei positivem Bescheid kann für jede der Stellen eine Patin/ein Pate genannt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2812 Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2023, ST 1440 Aktenzeichen: 66-0
Leistungsfähigkeit der Kreuzung Ludwig-Landmann-Straße/Heerstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.08.2022, OF 188/7 Betreff: Leistungsfähigkeit der Kreuzung Ludwig-Landmann-Straße/Heerstraße Für eine weitere Wohn- und Gewerbebebauung zwischen Heerstraße und Niederursel verlangt als Voraussetzung die "verkehrliche Machbarkeitsstudie" vom Oktober 2019 in Punkt 4.2.4 Leistungsfähigkeitsuntersuchung - MIV - (ab Seite 15) eine Mehrspurigkeit der Ludwig-Landmann-Straße und (im Kreuzungsbereich) der Heerstraße. Im Magistratsvortrag M86 vom 03.06.2022 Radschnellverbindung Frankfurt -Vordertaunus (FRM 5) äußert die Verwaltung die Absicht (Punkt F-011) baulich getrennte Radwege in der Ludwig-Landmann-Straße einzurichten, wodurch für den MIV nur noch je eine Fahrspur verbleibt; und somit die Bedingungen der "verkehrlichen Machbarkeitsstudie" nicht mehr erfüllt werden. Bislang wurde auch noch nicht überprüft, wie sich eine Verlängerung der U 7 auf die Leistungsfähigkeit der Kreuzung auswirkt. Eine verstärkte Nutzung der U-Bahn zu Lasten des MIV erfordert eine dichtere Taktung und längere U-Bahnzüge. Schon heutzutage kommt es mitunter vor, dass der Verkehr nicht ausreichend von der Kreuzung abfließen kann (entgegen von Berechnungen) und es zu Rückstauungen kommt. So kommt es auch zu Verspätungen im Busbetrieb (Linie M60), da er im MIV "mitschwimmt". So stellt auch folgerichtig der Magistrat in seinem Bericht B 209 vom 16.05.2022 fest: "...Die Liniengeschwindigkeiten sanken in den vergangenen Jahren stetig. Alle Metrobuslinien und Straßenbahnlinien (außer der Linie 17) weisen mit einer Durchschnittsgeschwindigkeit zwischen13 und 19 km/h eine niedrige bzw. sehr niedrige Liniengeschwindigkeit auf, auch im deutschlandweitem Vergleich..." Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat 7 beschließen: Der Magistrat wird gebeten für den Bereich Heerstraße und Ludwig-Landmann-Straße die Verkehrsabwicklung neu zu planen, unter Berücksichtigung neuen U-Bahn-Verkehrs, des Radschnellweges sowie einer Kapazitätserweiterung für den MIV auch aufgrund von vorgesehenen maßvollem Siedlungsneubau, der sich durchdacht an bestehende Stadtteile anfügt. Die Planungen sollten frühzeitig dem OBR vorgestellt werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 7 am 06.09.2022, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 188/7 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, farbechte/LINKE und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, SPD, FDP und BFF (= Annahme)
Partei: CDU
Weiter lesenLegale und sichere Fahrradverbindung zwischen Lötzener Straße und Rödelheimer Parkweg ermöglichen
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.08.2022, OF 193/7 Betreff: Legale und sichere Fahrradverbindung zwischen Lötzener Straße und Rödelheimer Parkweg ermöglichen Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, mit den folgenden Maßnahmen die Verbindung der Lötzener Straße via Ludwig-Landmann-Straße zum Rödelheimer Parkweg für Radfahrende in beide Richtungen unterbrechungsfrei nutzbar zu machen: 1. Eine Bordsteinabsenkung in voller Länge am Ende der Lötzener Straße für Radfahrende als Ersatz für die aktuelle provisorische "Rampe" (Abbildung 2) 2. Die Freigabe des Radwegs entlang der Ludwig-Landmann-Straße zwischen Lötzener Straße und Ampel (ca. 20m) für Radfahrende in beide Richtungen, sowie die Freigabe der Durchfahrt für Radfahrende zur Lötzener Straße 3. Entfernung eines Pollers in der Durchfahrt zur Lötzener Straße zur Verbreiterung der Durchfahrt 4. Die Freigabe des Radwegs entlang der Ludwig-Landmann-Straße zwischen Ampel und Rödelheimer Parkweg (ca. 20m) für Radfahrende in beide Richtungen Begründung: Die genannte Verbindung ist eine der Hauptrouten für Fuß- und Radverkehr zwischen dem Industriehof und Rödelheim, da hier die Ludwig-Landmann-Straße gefahrlos überquert werden kann. Radfahrende haben jedoch das Problem, dass diese Verbindung für sie nicht unterbrechungsfrei nutzbar ist und sie mehrmals absteigen und schieben müssten, um diese Verbindung rechtskonform zu nutzen. Speziell an der Engstelle zur Lötzener Straße kann dies zu Konflikten mit Fußgänger:innen führen, da hier z.B. auch Postzustellende mit Lastenfahrrädern verkehren. Antragstellerin Fraktion BÜNDNIS90/Die GRÜNEN Fraktionssprecherin Miriam Dahlke Abbildung 1: Karte mit Markierung der Maßnahmen (Quelle: Geoportal Frankfurt) Abbildung 2: Verbindung Lötzener Straße / Ludwig-Landmann-Straße (Quelle: privat) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7
Partei: GRÜNE
Weiter lesenStudentisches Wohnen im Wohnkomplex Hausener Weg 120
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.08.2022, OF 192/7 Betreff: Studentisches Wohnen im Wohnkomplex Hausener Weg 120 Den Medien war zu entnehmen, dass der Immobilienfonds Next Generation Invest den Wohnkomplex im Hausener Weg 120 erworben hat. Dort leben unter einem Dach Studierende und Flüchtlinge. Vor gut zwei Jahren war dieser Komplex in die Schlagzeilen geraten, nachdem die rund 24 Quadratmeter großen Mikro-Wohnungen für Studierende für fast 1000 Euro am Markt angeboten wurden und damit doppelt so teuer waren, als ursprünglich vom Vermieter angekündigt. Das hatte auch im Ortsbeirat für großen Ärger gesorgt. Der neue Eigentümer hat angekündigt die Preise für die 106 Studierenden-Apartments zu senken. Durch eine Neukonzeptionierung soll es zur Reduzierung der Mietpreise kommen und bezahlbarer Wohnraum entstehen. Gleichzeitig wird angekündigt, dass der neue Eigentümer verschiedene Anträge bei der Stadt gestellt hat. Durch die Unterbringung geflüchteter Menschen hat die Stadt Frankfurt in erheblichem Maß zur sicheren Finanzierung des Anlageobjekts beigetragen, gleichzeitig ist es dem Magistrat seinerzeit nicht gelungen den Investor dazu zu verpflichten Studierendenwohnungen zu moderaten Preisen anzubieten. Die vorausgeschickt bittet der Ortsbeirat um die Beantwortung der folgenden Fragen: 1. Welche Informationen liegen dem Magistrat über die Pläne des neuen Eigentümers vor? 2. Beinhalten die bei der Stadt Frankfurt gestellten Anträge auch den Wunsch nach einer Förderung des Wohnraums? 3. Hat der Magistrat die Möglichkeit, Preisobergrenzen für den angebotenen Wohnraum festzusetzen? Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 7 am 06.09.2022, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 192/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 7 am 04.10.2022, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 192/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 7 am 01.11.2022, TO I, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 531 2022 Die Vorlage OF 192/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass als Ziffer 4. die Worte "Ist das Studentenwerk eingebunden?" angefügt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenVerkehrsspiegel an der Kreuzung Trümpertstraße/Alexanderstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.06.2022, OM 2337 entstanden aus Vorlage: OF 171/7 vom 13.06.2022 Betreff: Verkehrsspiegel an der Kreuzung Trümpertstraße/Alexanderstraße Der Magistrat wird gebeten, zur Verbesserung der Verkehrssicherheit an der Kreuzung Trümpertstraße/Alexanderstraße (an der Ecke des Restaurants MILLYs, ehemals Blaue Adria) geeignete Maßnahmen zu ergreifen, wie zum Beispiel das Anbringen eines Verkehrsspiegels, von Fahrradbügeln o. Ä. Begründung: Durch den fast regelmäßig zugeparkten o. g. Kreuzungsbereich ist die Sicht nach rechts in die Alexanderstraße von der Trümpertstraße kommend nicht möglich, ohne sehr weit auf die Kreuzung vorfahren zu müssen. Ein Verkehrsspiegel würde hier Abhilfe schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.10.2022, ST 2370 Aktenzeichen: 66 7
Kreuzungsbereich An der Litzelwiese 52/Am Niddatal mit Fuß-/Radweg sicher gestalten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.06.2022, OM 2340 entstanden aus Vorlage: OF 177/7 vom 13.06.2022 Betreff: Kreuzungsbereich An der Litzelwiese 52/Am Niddatal mit Fuß-/Radweg sicher gestalten Die Magistrat wird gebeten, zwei der derzeit vier bestehenden Poller entsprechend der Abbildung 2 im Kreuzungsbereich der Straße An der Litzelwiese (Höhe Hausnummer 52)/Am Niddatal und dem Fuß- bzw. Radweg so zu versetzen, dass ein durchgehender Fuß- und Radweg entsteht und Autos den Bereich nicht mehr befahren können. Abbildung 1: Kreuzungsbereich Rad-/Fußweg und Straße An der Litzelwiese (Quelle: Geoportal Frankfurt) Begründung: Der o. g. Kreuzungsbereich liegt auf der Radwegverbindung zwischen Niddapark und Heerstraße/Gemeinden des Vordertaunus. Der Weg wird auch von vielen zu Fuß Gehenden als Zugang zur Nidda genutzt. Daneben ist er das Ende einer Sackgasse der Straße Am Niddatal, welcher von Autofahrenden gelegentlich zum Wenden genutzt wird. Dabei kann es jedoch zu Gefahrensituationen kommen, da durch hohen Bewuchs die gegenseitige Sichtbarkeit stark eingeschränkt ist. Um dies zu entschärfen, sollen die bestehenden Poller so versetzt werden, dass Straße und Gehweg baulich getrennt werden. Abbildung 2: Versetzen der Poller im Kreuzungsbereich (Quelle: privat) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.10.2022, ST 2405 Aktenzeichen: 66 2
Alle Jahre wieder: Falsch geparkte Autos an Sommertagen am Brentanobad
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.06.2022, OM 2342 entstanden aus Vorlage: OF 180/7 vom 28.06.2022 Betreff: Alle Jahre wieder: Falsch geparkte Autos an Sommertagen am Brentanobad Vorgang: OM 5878/20 OBR 7; ST 996/20 Die Parksituation am Brentanobad beschäftigt den Ortsbeirat kontinuierlich. An den heißen Juni-Tagen 2022, insbesondere an den verlängerten Wochenenden, haben erneut viele Menschen den Weg ins Schwimmbad gesucht. Trotz sehr guter ÖPNV-Anbindung ist leider zu beobachten gewesen, dass die Anzahl wild geparkter Autos am Brentanobad wieder drastisch zugenommen hat. Die auf Initiative des Ortsbeirats platzierten Steine schützen die Grünfläche nicht vollständig. Immer noch blockieren Autos den Gehweg ab der Niddabrücke der Ludwig-Landmann-Straße dermaßen, dass eine massive Verkehrsbehinderung für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrende entsteht. Im Februar 2020 hatte der Ortsbeirat in seiner Anregung OM 5878 gefordert: " Zusätzlich soll ab der Niddabrücke durch eine ausführliche Bepollerung oder Installation von Frankfurter Hüten das Parken auf den Rad- und Gehwegen verhindert werden. Insbesondere bei den Absenkungen des Bordsteins ist eine solche Absicherung von entscheidender Bedeutung, da diese als Auffahrmöglichkeit zu den Rad- und Gehwegen sowie zu den Grünstreifen fungieren. Dafür soll des Weiteren geprüft werden, ob die jeweiligen Absenkungen des Bordsteins aufgehoben werden können." Der Magistrat hatte damals mit der Stellungnahme ST 996 geantwortet: "Der Anregung wird entsprochen, indem das Auffahren und Parken auf den Geh- und Radwegen im Bereich der Zufahrten mittels Poller unterbunden wird. Diese Arbeiten werden im 3. Quartal 2020 ausgeführt." Allerdings wurde der Anregung noch nicht entsprochen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, das Parken auf der Brücke und auf dem Gehweg Richtung Brentanobad wirksam und konsequent, bspw. mittels Frankfurter Hüten und Pollern, zu verhindern, da ansonsten der Situation nicht beizukommen ist. In der Anregung OM 5878 hatte der Ortsbeirat weiterhin gefordert, dass an den warmen Sommertagen eine verstärkte Verkehrsüberwachung durchgeführt wird. Laut Stellungnahme ST 996 sollte der Anregung entsprochen werden ("Der Anregung wird entsprochen. Die Städtische Verkehrspolizei wird im Rahmen der Dienstzeit und personell vorhandener Ressourcen Kontrollen durchführen") . Daher wird der Magistrat um Auskunft gebeten, in welchem Umfang die verstärkte Verkehrsüberwachung seit 01.07.2020 stattgefunden hat. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.03.2020, OM 5878 Stellungnahme des Magistrats vom 15.05.2020, ST 996 Stellungnahme des Magistrats vom 14.10.2022, ST 2406 Aktenzeichen: 32 1
Katholische Schule an der Ludwig-Landmann-Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.06.2022, OF 173/7 Betreff: Katholische Schule an der Ludwig-Landmann-Straße Vorgang: M 41/21 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat um die Beantwortung der folgenden Fragen: 1. Wann ist mit einem Baubeginn für die geplante katholische Schule zu rechnen? 2. Liegen dem Magistrat Kenntnisse über eine mögliche Verschiebung des Baus oder eine gänzliche Abkehr von den Bauplänen vor? 3. Wie wird sichergestellt, dass die zugesagten Fördergelder für den Bau der Schule nicht ausgezahlt werden, wenn kein Schulbau erfolgt? 4. Wie wird sichergestellt, dass das Gelände auch ohne einen möglichen Schulbau ausschließlich als Gemeinbedarfsfläche und nicht für kommerzielle Zwecke genutzt werden kann? 5. Wie wird sichergestellt, dass das an die Freyberg Stiftung verkaufte städtische Grundstück wieder an die Stadt zurückübertragen wird, wenn es nicht zu einem Schulbau kommen sollte? Begründung: Mit der M 41 vom Februar 2021 hat die Stadt Frankfurt der St. Raphael gGmbH einen Investitionskostenzuschuss von 16 Millionen Euro gewährt. Zu diesem enormen Investitionskostenzuschuss war die Stadt nicht verpflichtet. Der damalige Kämmerer Uwe Becker (CDU) hat sich in besonderem Maße für diesen Investitionskostenzuschuss eingesetzt. Nun gibt es Gerüchte, dass der Bau der Schule verschoben bzw. gänzlich aufgegeben wurde. In diesem Fall sollte sichergestellt werden, dass kein Investitionskostenzuschuss ausgezahlt wird, das Gelände nicht für kommerzielle Zwecke genutzt werden kann und das an die Freyberg Stiftung, die Grundstückseigentümerin der geplanten Schule, verkaufte städtische Gelände an die Stadt rückübertragen wird. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 26.02.2021, M 41 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 7 am 28.06.2022, TO I, TOP 14 Beschluss: Auskunftsersuchen V 431 2022 Die Vorlage OF 173/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP
Partei: SPD
Weiter lesenPark-, Ride-and-Bike-Anlage an der Autobahn A 5
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.05.2022, OM 2162 entstanden aus Vorlage: OF 163/7 vom 03.05.2022 Betreff: Park-, Ride-and-Bike-Anlage an der Autobahn A 5 Vorgang: OA 589/20 OBR 7; B 39/22 In seinem Bericht B 39 zur Anregung des Ortsbeirates 7 vom 17.08.2020, OA 589, erklärte der Magistrat unter anderem: "Der Magistrat misst dem Aspekt Park and Ride (P+R) im Allgemeinen und P+R an der Tank- und Rastanlage (T+R) Taunusblick im Besonderen - in Übereinstimmung mit der Haltung weiterer regionaler Akteurinnen und Akteure - einen hohen Stellenwert bei. Darüber hinaus hat die Autobahn GmbH mittlerweile grundsätzliches Interesse geäußert, mit weiteren regionalen Akteurinnen und Akteure die Frage eines "intermodalen Mobilitätshubs" im Bereich der T+R Taunusblick weiter beleuchten zu wollen." Zweifel hegt der Magistrat bislang an einer stadtbahnmäßigen Anbindung der Park-and-ride-Anlage, da beabsichtigt ist, die U-Bahn-Linie U 7 möglicherweise zum Nordwestzentrum zu verlängern. Eine Verlängerung der U 7 nach Steinbach sei wegen zu geringem Verkehrsaufkommen nicht sinnvoll. Seit der letzten Verkehrserhebung ist die Einwohnerzahl und die Pendlerzahl im Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main erheblich gewachsen. Der RMV klagt, dass die S-Bahn-Linie S 5 - die Steinbach und den Vordertaunus erschließt - schon weitgehend ausgelastet ist. Diese Bahn wird derzeit in den Hintertaunus verlängert und wird somit weitere Fahrgäste aufnehmen müssen. Eine Entlastung durch die Stadtbahn bietet sich an. Auch ein Splitten der U 7 nördlich der Heerstraße zum a) Nordwestzentrum und b) zunächst zur Park-and-ride-Anlage an der A 5 bietet sich an. traffiQ weist darauf hin, dass die U-Bahn nach Einführung der neuen Zugsicherungstechnik (DTC) in höherer Taktfolge fahren könne. Getrennte Endstationen könnten den Richtungswechsel bei enger Zugfolge erleichtern. Dies vorausgeschickt, wird Magistrat gebeten, die Planung der Park-, Ride-and-Bike-Großanlage bei der Raststätte Taunusblick zielstrebig und zeitnah durchzuführen. Hierbei ist auch das Splitten der Stadtbahnlinie U 7 in Erwägung zu ziehen. Auch der Zugang zur Regionaltangente West ist zu prüfen. Ein Anschluss der Park-and-ride-Anlage an das Frankfurter Straßennetz soll weiterhin unterbleiben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 17.08.2020, OA 589 Bericht des Magistrats vom 04.02.2022, B 39 Stellungnahme des Magistrats vom 15.08.2022, ST 1846 Aktenzeichen: 61 10
Rückbau des Biegwegs durch den Biegwald
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.05.2022, OF 394/2 Betreff: Rückbau des Biegwegs durch den Biegwald Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten: 1. den Biegweg nach der Postsiedlung zurückzubauen und die Asphaltoberfläche zu entfernen sowie für den privaten PKW-Verkehr zu sperren, um die Zerschneidung des wertvollen Waldes rückgängig zu machen und zu entsiegeln, 2. den Biegweg in einen nicht asphaltierten Fuß- und Radweg mit deutlich geringerer Breite und mit zusätzlichen Bäumen und Sitzgelegenheiten umzuwandeln, 3. zu prüfen und berichten, ob die Anlage eines Hirschkäfermeilers im Biegwald als Artenschutzprojekt und spannendes Bildungsprojekt im Grüngürtel in Zusammenarbeit mit umliegenden Schulen als Lernstation im Frankfurter Grüngürtel eingerichtet werden kann. Hier bei wäre insbesondere der personelle und finanzielle Aufwand zu prüfen. Begründung: Jede versiegelte Fläche, die nicht mehr in ihrer Funktion benötigt wird, sollte zurück gebaut und entsiegelt werden. Der Biegweg zerschneidet den Biegwald und trennt damit das Biotop auf. Statt des asphaltierten Weges könnten neue Bäume den Pfad säumen und den Wald komplementieren. Menschen können trotzdem durch den Wald wandern, aber müssen nicht mit ihrem PKW und dem Lärm des Vebrennungsmotors die Natur stören. Der Wald würde durch das Abschaffen der Straße an Wert zugewinnen. Jeder Baum der aufgeforstet werden kann, sollte höchste Priorität haben in einer Zeit in der mehr Wald gerodet statt nachgepflanzt wird. Der Hirschkäfer (Lucanus cervus), der auf der Roten Liste Deutschlands unter Kategorie 2 "stark gefährdet" geführt wird, ist wohl eines der auffälligsten und interessantesten Insekten Europas. Als Larve hilft er das Totholz der Wälder in Humus umzuwandeln. Aufgrund seiner Lebensweise kann er als Indikator für intakte und natürliche Wälder angesehen werden. Der bis zu 7,5 cm lange Hirschkäfer (Weibchen bis ca. 4 cm) verdankt seinen Namen den geweihartigen Oberkieferzangen des Männchens. Der Hirschkäfer kommt bevorzugt in lichten Eichenwäldern mit absterbenden Althölzern und Baumstümpfen vor. Ebendiese Eichenbaumstümpfe finden sich gehäuft im Biegwald. Um den selten gewordenen und besonders schützenswerten Hirschkäfer zu fördern und zu unterstützen, wäre es wünschenswert einen Hirschkäfermeiler im Biegwald anzulegen. Ziel und Zweck eines Naturschutzprojekts ist es Arten zu erhalten und der Bevölkerung mit Informationen dazu, die Wichtigkeit von Insekten und dem Erhalt der Artenvielfalt nahe zu bringen. Erfreulicherweise gehört der Frankfurter Stadtgarten in der Nähe des Frankfurter Flughafens zu einem individuumreichen Gebiet von Hirschkäfern. Die Nähe des Biegwaldes zum Stadtwald und die geeigneten Voraussetzungen des Biegwalds als lichter Eichenwald prädestiniert den Standort nahezu dazu dort solch ein Artenschutzprojekt zu starten. In einem Artgutachten von 2006 werden weitere populationsreichere Gegenden wie z.B. der Forstamtsbereich Lampertheim genannt, welcher jedoch wegen der absehbaren negativen Entwicklung des Waldbestandes keine vergleichbar gute Bewertung erhalten konnte, wie der Frankfurter Stadtwald. Im Frankfurter Grüngürtel gibt es eine Reihe von Lernorten und Lernstationen. Zwischen dem Abenteuergelände BDP und der Revierförsterei Schwanheim klafft jedoch eine beträchtliche Lücke im westlichen Grüngürtel. Diese könnte durch einen geeigneten Lernort im Biegwald etwas geschlossen werden. Anlage: (Quellen: https://www.hlnug.de/fileadmin/dokumente/naturschutz/artenschutz/steckbriefe/Kae fer/Gutachten/artgutachten_2006_hirschkaefer_lucanus_cervus.pdf https://www.gemeinde-lauter.de/freizeit-tourismus/sehe nswuerdigkeiten/hirschkaefermeiler/ https://frankfurt.de/-/media/frankfurtde/frankfurt-the men/umwelt-und-gruen/umwelt-und-gruen-a-z/pdf/gruenguertel/lernen-efl/entdecken- forschen-und-lernen-2022.ashx) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 2 am 30.05.2022, TO I, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage OF 394/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 2 am 04.07.2022, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 394/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 2 am 12.09.2022, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 394/2 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
Weiter lesenAufenthaltsqualität in Bockenheim und im Westend auch nach Sonnenuntergang gewährleisten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.05.2022, OM 2085 entstanden aus Vorlage: OF 346/2 vom 07.04.2022 Betreff: Aufenthaltsqualität in Bockenheim und im Westend auch nach Sonnenuntergang gewährleisten Vorgang: Beschl. d. Stv.-V., § 4832/14 Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass der öffentliche Raum im Ortsbezirk 2 derart gestaltet wird, dass die Aufenthaltsqualität - möglichst für alle Lebewesen - auch im Dunkeln erhalten bleibt bzw. gesteigert wird. In diesem Sinne wird der Magistrat gebeten, 1. mindestens an folgenden Orten im Ortsbezirk 2 mit nachhaltigen Beleuchtungslösungen und ggf. zusätzlichen Maßnahmen (z. B. Notrufsäulen) dafür zu sorgen, dass diese Orte auch für mobilitätseingeschränkte Fußgängerinnen und Fußgänger im Dunkeln bequem benutzbar sind und möglichen Angstgefühlen von Bürgerinnen und Bürgern entgegengewirkt wird: - Wege für Fußgängerinnen und Fußgänger unter dem Katharinenkreisel, v. a. stadteinwärts, - Brücke City West-Kuhwaldsiedlung über Theodor-Heuss-Allee, - Ginnheimer Straße, - Markgrafenstraße, - Parrotweg; 2. zu prüfen und zu berichten, wann der Austausch von Gaslaternen im Ortsbezirk 2 abgeschlossen sein wird; 3. zu prüfen und zu berichten, wo ein Einsatz von smarter Beleuchtung im Ortsbezirk 2 geplant ist und mit welchen Sensoren diese Systeme ausgestattet werden können; 4. zu prüfen und zu berichten, wie schädliche und unzweckmäßige Beleuchtung im öffentlichen Raum im Ortsbezirk 2 (z. B. Schaukästen, Hotels) im Sinne des Artenschutzes und der Aufenthaltsqualität aller Lebewesen reduziert werden kann und welche derartigen Maßnahmen bereits geplant sind. Begründung: Hinweise von Bürgerinnen und Bürgern auf die mangelhafte Beleuchtungssituation an oben genannten Orten, die einer barrierefreie Nutzung des öffentlichen Raums hier im Wege stehen und bei einigen Bürgerinnen und Bürgern auch ein Gefühl der Unsicherheit wecken. Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 24.07.2014, § 4832, beinhaltet den weitgehenden Ersatz der veralteten Gasbeleuchtung durch neue, effizientere, elektrische LED-Leuchten im gesamten Stadtgebiet von Frankfurt am Main. Dieser Umbau ging in den letzten Jahren leider zu langsam voran und sollte von der neuen Stadtregierung jetzt zügiger vorangetrieben werden. Denn jede alte Gasleuchte schadet dem Klima, sorgt in der Regel nicht für eine ausreichende Beleuchtung und sorgt für unnötige Belastungen des städtischen Haushalts. Die zuletzt von der Koalition in Aussicht gestellten intelligenten Beleuchtungslösungen bietet großes Potenzial für eine Verbesserung der Aufenthaltsqualität auch nach Sonnenuntergang. Es besteht Informationsbedarf über entsprechende Planungen für den Ortsbezirk 2, damit sich der Ortsbeirat frühzeitig einbringen und das Projekt auf lokaler Ebene begleiten kann. Übermäßige und vor allem falsch gerichtete, schlecht gesteuerte Beleuchtung in kalten Lichtfarben führt zu einer Aufhellung des Himmels. Diese Lichtglocke beeinträchtigt nachweislich das Leben vieler nachtaktiver Arten, stört Pflanzen und belastet auch die menschliche Gesundheit. Best-Practice-Beispiele, wie die "Sternenstadt" Fulda, zeigen, wie man durch einen standort- und bedarfsgerechten Einsatz von künstlicher Beleuchtung Lichtverschmutzung vermeiden und dadurch das Wohlbefinden aller Lebewesen steigern kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2022, ST 1882 Stellungnahme des Magistrats vom 10.03.2023, ST 677 Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2023, ST 1952 Aktenzeichen: 66-2
Mehr Radabstellbügel in Hausen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.04.2022, OM 1959 entstanden aus Vorlage: OF 154/7 vom 11.04.2022 Betreff: Mehr Radabstellbügel in Hausen Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, wo an folgenden Stellen in Hausen, die teilweise bereits schraffiert sind, Radbügel errichtet werden können, um die Kapazitäten für parkende Fahrräder deutlich zu erhöhen: 1. neben der Bushaltestelle M72/73 Am Industriehof (in Richtung Hausen/Praunheim); 2. Praunheimer Landstraße Nr. 12 bis 16, nahe Apotheke oder nahe Moschee; 3. neben der Bushaltestelle M72/73 Hausen; 4. Kreuzung Alt-Hausen/Hausener Brückweg; 5. Ecke Pfannmüllerstraße/Am Fischstein, insbesondere im Einzugsbereich der Bar Ma Vie; 6. links und rechts des Eingangs der Kerschensteinerschule (Straße Am Spritzenhaus). Begründung: Auf dem Weg zu einer menschengerechten und fahrradfreundlichen Stadt fehlen auch im Ortsbezirk 7 noch ausreichende Abstellmöglichkeiten für Fahrräder. Ein positiver Nebeneffekt ist, dass Radbügel verhindern, dass Autos rechtswidrig abgestellt werden können. Dadurch wird auch die Einsehbarkeit der einzelnen Stellen erhöht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.08.2022, ST 1845 Antrag vom 08.09.2022, OF 207/7 Anregung an den Magistrat vom 04.10.2022, OM 2799 Anregung an den Magistrat vom 29.11.2022, OM 3195 Aktenzeichen: 66 2
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