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Meine Nachbarschaft: Ludwig-Klemann-Weg

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Vorlagen

OF (Antrag Ortsbeirat)

Neugestaltung des Schelmenburgplatzes in den Haushaltsjahren 2015 bis 2016

16.09.2014 · Aktualisiert: 14.10.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.09.2014, OF 264/16 Betreff: Neugestaltung des Schelmenburgplatzes in den Haushaltsjahren 2015 bis 2016 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in den Haushaltsjahren 2015/16 für die Umgestaltung des Schelmenburgplatzes 1.250.000,00 Euro zur Verfügung zu stellen. Begründung: Der Vorplatz der Schelmenburg soll grunderneuert werden. Geplant sind unter anderem die Erweiterung der Randbereiche, mehrere Sitzgelegenheiten rund um den Eingang der Schelmenburg und der Saalbau, sowie eine neue Bepflanzung und ein möglichst barrierefreier Zugang des Vorplatzes. Antragsteller: CDU GRÜNE WBE SPD FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 16 am 30.09.2014, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 1 2014 Die Vorlage OF 264/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, GRÜNE, WBE, SPD, FREIE_WÄHLER

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Beseitigung umfänglicher Graffiti-Schmierereien im Stadtteil

23.06.2014 · Aktualisiert: 17.07.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.06.2014, OF 252/16 Betreff: Beseitigung umfänglicher Graffiti-Schmierereien im Stadtteil Der Ortsbeirat möge beschließen, die Ortsvorsteherin wird gebeten, im Benehmen mit der Stabsstelle sauberes Frankfurt die Gerätschaften zu organisieren, mit Hilfe derer unerwünschte Graffiti professionell mit vertretbarem Aufwand entfernt werden kann. Ferner möge der Ortsbeitrat beschließen, an einem Samstag im Sommer dieses Jahres an neuralgischen Punkten die Schmierereien in einer gemeinsamen Aktion des Ortsbeirates durch die Ortsbeiratsmitglieder zu entfernen. Gerne können sich auch interessierte Bürger anschließen. Namentlich in den Bereichen Ludwig-Klemann-Weg, Neuer Weg, Marktstraße, Landgraben, Triebstraße und Barbarossastraße sollten alle betroffenen, im weiteren Sinne öffentlichen (d.h. nicht in Privatbesitz befindlichen Objekte) einer Reinigung unterzogen werden. Der Ortsbeirat möge ferner beschließen, dass gegen eine symbolische Gebühr von 20 €, die anschließend einem guten Zweck gespendet wird, auch private Hauseigentümer ihre Häuserfassaden durch die Mitglieder des Ortsbeirates gereinigt bekommen können. Anmeldungen hierfür werden in der Verwaltungsstelle entgegen genommen. Die Aktion wird rechtzeitig im Vorfeld in der Bergen-Enkheimer Presse publik gemacht. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 16 am 08.07.2014, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 252/16 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, WBE und FREIE WÄHLER gegen SPD (= Annahme)

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Entfernung von Graffiti im öffentlich zugänglichen und einsehbaren Raum von Bergen-Enkheim

21.06.2014 · Aktualisiert: 17.07.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.06.2014, OF 251/16 Betreff: Entfernung von Graffiti im öffentlich zugänglichen und einsehbaren Raum von Bergen-Enkheim Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die im öffentlichen Raum von Bergen-Enkheim an vielen Stellen, z. B. dem Verbindungsweg zwischen dem Landgraben und dem Schelmenburgplatz, dem Neuen Weg und der Triebstraße, der Marktstraße, am Schelmenburgeingang usw. angebrachten Graffiti mit der Aufforderung "BMC - BOMB MY CITY" oder "TÖTET BULLEN" und ähnlichen Texten und Tags über ganze Garagentore, Häuserfronten, Stromkästen, Kinderspielgeräte auf Spielplätzen (z. B. an der Hangschule) umgehend entfernt werden. Dabei sollten auch alle übrigen Schmierereien auf Stromkästen etc. gleich mit entfernt werden. Begründung: Diese Schmierereien einer fremdes Eigentum nicht achtenden Jugend sind eine Verhöhnung aller Opfer von Bombenkriegen und die Aufforderung, Frankfurt zu bombardieren und Frankfurter zu töten. Mit der Forderung "Tötet Bullen" über ein ganzes Garagentor wird der offensichtlichen Missachtung von Recht und Ordnung noch einmal Nachdruck verliehen. Dies verleiht dem ganzen Stadtteil eine Aura von Verwahrlosung, dem die Stadtverwaltung, hier der Magistrat, mit allem gebotenen Nachdruck entgegenwirken sollte. Nachdem die Stadt und private Eigentümer im letzten Jahr 783.000 Euro zur Entfernung nicht bestellter "Kunst" aufwenden mussten (http://www.f az.net/aktuell/rhein-main/graffiti-kunst-in-frankfurt-sprayen-ohne-angst-im-nac k en-12966308-p2.html) ist es an der Zeit, dass die Stadt die latente Duldung, ja Förderung von Grafitti einstellt und die Täter sehr viel mehr zur Rechenschaft zieht. Es kann auch nicht sein, dass die Stadt die mangelnde Überwachung des öffentlichen Raumes und die daraus folgenden Schmierereien mit den erheblichen Entfernungskosten zum ganz überwiegenden Teil auf die privaten Eigentümer abwälzt, weil sie nicht genügend Ordnungskräfte zur Überwachung des öffentlichen Raumes bereitstellt. So bleiben die das Recht verhöhnenden, destruktiven Schmierereien jahrelang bestehen, weil die privaten Eigentümer die Entfernungskosten nicht mehr tragen können oder wollen. Dies muss zur Unterstreichung von Recht und Öffentlicher Ordnung abgestellt werden. Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 16 am 08.07.2014, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 251/16 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, WBE und SPD gegen FREIE WÄHLER. (= Annahme)

Partei: FREIE_WÄHLER

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Schild .Ende Tempo 30 Zone. Ludwig-Kleemann-Weg

03.06.2014 · Aktualisiert: 23.07.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.06.2014, OF 247/16 Betreff: Schild "Ende Tempo 30 Zone" Ludwig-Kleemann-Weg Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Ortvorsteherin wird gebeten, das Amt für Straßenbau und Erschließung zu bitten, das Schild, welches das Ende und in Gegenrichtung den Beginn der Tempo 30 Zone ankündigt im nördlichen Ludwig-Kleemann-Weg vom Bereich der Einmündung in den Nordring an das obere Ende an die Einmündung zur B521 zu versetzen. Begründung: Derzeit wird dem Autofahrer, der in den nördlichen Teil des Ludwig-Kleemann-Weg einbiegt nach ca. 20 m das Verlassen der Tempo 30 Zone angezeigt. Das bedeutet, dass man auf dem Teilstück bis zur Einmündung zur B521 wieder mit 50 Km/h gefahren werden darf. Das in diesem Bereich viele Fußgänger unterwegs sind, wäre es ein wertvoller Beitrag zur Verkehrssicherung auch dort die Geschwindigkeit zu reduzieren. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 16 am 17.06.2014, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 247/16 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und Freie Wähler gegen WBE (= Ablehnung)

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Entfernung von Graffiti im öffentlichen Raum von Bergen-Enkheim

02.06.2014 · Aktualisiert: 17.07.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.06.2014, OF 245/16 Betreff: Entfernung von Graffiti im öffentlichen Raum von Bergen-Enkheim Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die im öffentlichen Raum von Bergen-Enkheim an vielen Stellen, z. B. dem Verbindungsweg zwischen dem Landgraben und dem Schelmenburgplatz, angebrachten Graffiti mit der Aufforderung "BMC - BOMB MY CITY" oder "TÖTET BULLEN" über ganze Garagentore umgehend entfernt werden. Dabei sollten auch alle übrigen Schmierereien auf Stromkästen etc. gleich mit entfernt w erden. Begründung: Diese Schmierereien einer wohlstandsverwahrlosten, irregeleiteten Jugend sind eine Verhöhnung aller Opfer von Bombenkriegen und die Aufforderung, Frankfurt zu bombardieren und Frankfurter zu töten. Mit der Forderung "Tötet Bullen" über eine ganzes Garagentor wird der Missachtung von Recht und Ordnung noch einmal Nachdruck verliehen. Dies verleiht dem ganzen Stadtteil eine Aura von Verwahrlosung, dem die Stadtverwaltung, hier der Magistrat, mit allem gebotenen Nachdruck entgegenwirken sollte. Anlage (ca. 300 KB) Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 16 am 17.06.2014, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 245/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 16 am 08.07.2014, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 245/16 wurde zurückgezogen.

Partei: FREIE_WÄHLER

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Weitere Spender für Hundekottüten in Bergen-Enkheim

07.04.2014 · Aktualisiert: 14.05.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.04.2014, OF 240/16 Betreff: Weitere Spender für Hundekottüten in Bergen-Enkheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Ortsvorsteherin wird gebeten über die Presse und die Mitglieder des Ortsbeirates werden gebeten in persönlichen Gesprächen Patenschaften zu suchen, die das Befüllen der Spender für Hundekottüten übernehmen. Bei Erfolg soll nach Absprache mit dem Fachamt geprüft werden, ob folgende Standorte zu realisieren sind: 1 x Voltenseeweg, 1 x Jean-Kempf-Weg, 1 x Barbarossastraße/ Rangenbergstraße, 2 x Leuchte ( Hausnummer 31 und 56 ), 1 x Marktplatz, 1 x Nordring/ Haingasse, 1 x Nordring/Landgraben und 1 x Ludwig-Klemann-Weg/Schelmenweg. Anlage 1 (ca. 37 KB) Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 16 am 06.05.2014, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 240/16 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Annahme bei einer Enthaltung GRÜNE

Partei: WBE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Weitere Papierkörbe in Bergen-Enkheim

07.04.2014 · Aktualisiert: 14.05.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.04.2014, OF 242/16 Betreff: Weitere Papierkörbe in Bergen-Enkheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Ortsvorsteherin wird gebeten mit dem Grünfiächenamt und der FES zu vereinbaren, dass in folgenden Straßen Papierkörbe aufgestellt werden: Nordring/Haingasse, Ludwig-Klemann-Weg/Schelmenweg, Marktplatz, Leuchte 50, Leuchte 35 und Jean-Kempf-Weg/Eingang zur Kleingartenanlage Pfingstweide. Hinweis: An der Stadtmauer/Fritz-Schubert-Ring stehen mit dem Papierkorb an der Haltestelle derVGF 5 Papierkörbe auf ca. 60 Meter Gehweg. Drei Papierkörbe könnten ohne weiteres in den o. g. Standorten eingesetzt werden. Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 16 am 06.05.2014, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 242/16 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: WBE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Parkplatz der Nassauischen Heimstätte Wohnungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH im Ludwig-Klemann-Weg/Jüdischer Friedhof, Flurstück 25, Flurstücknummer 6

18.03.2014 · Aktualisiert: 02.06.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.03.2014, OM 2992 entstanden aus Vorlage: OF 234/16 vom 03.03.2014 Betreff: Parkplatz der Nassauischen Heimstätte Wohnungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH im Ludwig-Klemann-Weg/Jüdischer Friedhof, Flurstück 25, Flurstücknummer 6 Der Magistrat wird aufgefordert, in Verhandlungen mit der Nassauischen Heimstätte zu erreichen, dass der oben genannte Parkplatz - wie die anderen Parkplätze der Nassauischen Heimstätte im Nordring, Ludwig-Klemann-Weg, in der Leuchte und im Schelmenweg - mit einem Rasengittersteinbelag versehen wird, um dadurch eine immer wiederkehrende wilde Müll- und Sperrmüllablagerung zu vermeiden. Auch für den Jüdischen Friedhof, direkt hinter diesem Parkplatz liegend, wäre dies eine optische Verbesserung, denn der derzeitige Zustand ist wirklich kein Aushängeschild für Bergen-Enkheim. Begründung: Die Parkplatzfläche ist naturbelassen, und immer wieder werden hier Wildablagerungen von Müll und Sperrmüll, nicht nur alleine von den Mietern der Nassauischen Heimstätte, ausgeübt. Die FES ist immer bemüht, zeitnah die Wildablagerungen von Müll und Sperrmüll zu entsorgen, da aber oft 2 - 3 Wildablagerungen in der Woche stattfinden, ist eine zeitnahe Entsorgung durch die FES nicht immer möglich. Der Parkplatz, ausgestattet mit einem Rasengittersteinbelag, wäre dann ein Hindernis für weitere Wildablagerungen von Müll und Sperrmüll. Die anderen Parkplätze der Nassauischen Heimstätte in Bergen-Enkheim zeigen dies deutlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.06.2014, ST 846 Aktenzeichen: 92 4

OF (Antrag Ortsbeirat)

Änderung der Grünphase der Ampelanlage Vilbeler Landstraße

12.02.2014 · Aktualisiert: 01.04.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.02.2014, OF 228/16 Betreff: Änderung der Grünphase der Ampelanlage Vilbeler Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, ) die Grünphase für die Fußgänger an der Ampelanlage Vilbeler Landstraße in Höhe Nordring zu verlängern. ) eine Rotlichtampel anzubringen, die Richtung Nordring ausgerichtet ist. Begründung: Autofahrer fahren auch noch bei Rotlicht über diese Ampel hinweg, wenn bereits für Fußgänger "grün" angezeigt wird. Fußgänger können erst sicher die Straße überqueren, wenn wirklich die Fahrzeuge still stehen. Dadurch "verkürzt" sich die Grünphase und die Fußgängerampel zeigt bereits wieder "rot" bevor ältere und langsam laufende Personen oder Kinder die andere Straßenseite erreicht haben. Auch wird von Autofahrern die aus dem Nordring nach links in die Vilbeler Landstraße einbiegen die Ampel bei "rot" zu spät erkannt, weil diese sich hauptsächlich auf eine Lücke in dem fließenden Verkehr konzentrieren. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 16 am 18.03.2014, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 228/16 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Sicherstellung mindestens einer Basisversorgung mit öffentlichen Telefonen in den Kernbereichen der beiden Ortsteile Bergen und Enkheim

28.01.2014 · Aktualisiert: 12.02.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.01.2014, OF 225/16 Betreff: Sicherstellung mindestens einer Basisversorgung mit öffentlichen Telefonen in den Kernbereichen der beiden Ortsteile Bergen und Enkheim Der Ortsbeirat möge beschließen, die Ortsvorsteherin wird gebeten, im Gespräch mit der Telekom mindestens zu erreichen, dass in den Kernbereichen von Bergen (Bereich Rathausplatz, Verwaltungsstelle, Schelmenburgplatz) und Enkheim (Triebstraße, Bereich zwischen Volksbank und Post) eine wettergeschützte Möglichkeit zum Telefonieren erhalten bleibt, respektive umgehend wieder geschaffen wird. Für regelmäßige Wartung und Funktionskontrolle ist zu sorgen. Nicht mehr genutztes "Mobiliar" ist zu entfernen, respektive für die Dauer des Verbleibs im öffentlichen Raum ebenfalls hinreichend zu warten und zu sichern. Entstandene Schäden sind zeitnah zu beseitigen, um - Verletzungen vorzubeugen. - Weiteren Vandalismus zu verhindern - Das öffentliche Stadtbild in dem Zustand zu erhalten, wie wir es in Bergen-Enkheim gewöhnt sind Begründung: Dass immer mehr Gelegenheiten zum öffentlichen Telefonieren zurückgebaut werden ist vor dem Hintergrund der weiten Verbreitung von Mobiltelefonen verständlich. Dass die meisten im Berufsleben stehenden Bürger über ein Handy verfügen und auch kaum mehr jemanden kennen, der keines besitzt, sollte dennoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass es weiter viele Menschen gibt, die aus verschiedenen Gründen keines nutzen (Altersgründe, Kinder, grundsätzliche Beweggründe, Behinderung, Armut ...). Aber auch diejenigen, die Handys nutzen, kennen gut die Situation, dass gerade im Notfall das Ding im verschlossenen Auto liegt, der Akku leer ist, kein Empfang da ist, die Tasche mitsamt Handy geklaut wurde etc. pp. Es muss in jedem Ortskern an einem für jeden instinktiv zu erahnenden Ort möglich sein, ein Telefongespräch zu führen, das ja immer auch aus einer Notlage heraus geführt werden könnte und in dem der Faktor Zeit schlimmstenfalls über Leben und Tod entscheidet. Wenn aber Gerätschaften nicht mehr genutzt werden, macht es keinen Sinn, sie weiter in der Stadtlandschaft stehen zu lassen, sie völlig wartungsfrei sich selbst und dem Vandalismus zu überlassen und zudem beim Bürger die Illusion aufrechtzuerhalten, dort im Zweifel auch telefonieren zu können. Dieser Irrtum kostet dann, wenn es zählt, wertvollste Minuten. Möglicherweise gäben aber zwei in Bergen-Enkheim nicht mehr benötigte Telefonzellen auch eine brauchbare Grundlage ab, um sie kostensparend in einen öffentlichen Bücherschrank umzubauen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 09.02.2014, OF 226/16 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 16 am 11.02.2014, TO I, TOP 14 Beschluss: 1. Die Ortsvorsteherin wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 225/16 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. 2. Die Ortsvorsteherin wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 226/16 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Prüfung der Einrichtung sogenannter sicherer Hol- und Bringzonen in Laufnähe der Bergen-Enkheimer Grundschulen, sowie nach Möglichkeit auch der Schule am Ried

14.10.2013 · Aktualisiert: 07.11.2013

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.10.2013, OF 205/16 Betreff: Prüfung der Einrichtung sogenannter sicherer Hol- und Bringzonen in Laufnähe der Bergen-Enkheimer Grundschulen, sowie nach Möglichkeit auch der Schule am Ried Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, in Laufnähe bis zu 250 Meter im Umkreis der Schule am Landgraben und der Schule am Hang sogenannte Hol- und Bringzonen für SchülerInnen der betroffenen Schulen einzurichten, um damit das tägliche Sicherheitsrisiko vor den Schulen durch kreuz- und quergeparkte "Eltern-Taxis" zu verhindern und den SchülerInnen zumindest ein Minimum an Bewegung zuzumuten. Auch in der weiterführenden Schule am Ried sollte die Situation nach Möglichkeit optimiert werden. Der Magistrat wird auch um Auskunft gebeten, welche rechtlichen Möglichkeiten es für die Schulen gibt, nach Einrichtung solcher Zonen die unmittelbare Andienung bis ans Schultor wirkungsvoll zu untersagen. Begründung: Im aktuellen Heft der ADAC-Motorwelt (siehe Anhang) wird im Zusammenhang mit der kritisch gesehenen Praxis der "Eltern-Taxis" vor den Schulen oben skizziertes vorgeschlagen. Auch unermüdliches Einwirken der Schulen auf Teile der Elternschaft führt offenbar nicht dazu, dass auch diese ihren Kindern den täglichen Schulweg zutraut und das damit zusammenhängende Lernen ermöglicht. Die Verkehrssituation morgens und mittags vor den Schulen bleibt abenteuerlich und eine Gefährdung für alle Kinder. Innerhalb des Radius von 250 Metern und durch Zebrastreifen besichert befindet sich bei der Schule am Landgraben etwa der Bereich des oberen Landgrabens zwischen Nordring und Turnhalle oder bei der Schule am Hang der Fritz-Schubert-Ring unterhalb des Heinrich-Bingemer-Weges, die sich möglicherweise zur Einrichtung solcher Zonen nutzen ließen. Anlage 1 (ca. 232 KB) Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 16 am 29.10.2013, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 205/16 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE und FREIE WÄHLER gegen WBE und SPD (= Annahme)

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Gestaltung der Außenanlagen des Jugendhauses Bergen und unter Einbeziehung der Sanierung und Wiederherstellung des Berger Marktplatzes

09.09.2013 · Aktualisiert: 22.10.2013

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.09.2013, OF 195/16 Betreff: Gestaltung der Außenanlagen des Jugendhauses Bergen und unter Einbeziehung der Sanierung und Wiederherstellung des Berger Marktplatzes Der Ortsbeirat wolle beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, 1. nach Fertigstellung des Jugendhauses Bergen, die notwendige Herstellung der Außenanlagen, einschließlich den gepflasterten Zugängen zum Haus, dem Ortsbeirat vor der Bauausführung vorzustellen und diese zügig bauen zu lassen, damit das Haus von Besuchern noch in diesem Herbst trockenen Fußes erreicht werden kann. 2. nach Abriß des alten Jugendhauses die Sanierung und Wiederherstellung des Berger Marktplatzes unter Einbeziehung des Spielplatzes und der Halfpipe und unter Berücksichtigung der Gestaltung der gesamten Grünanlagen und der Außen- anlagen des Jugendhauses zu planen und in den Etat einzustellen. 3. Dem Ortsbeirat die geplante Neugestaltung des Berger-Marktplatzes, der mit dem sehr gelungenen Jugendhaus ein bisher fehlender, ganzjähriger Treffpunkt für Jung und Alt werden könnte, vor Verabschiedung durch die städtischen Gremien vorzustellen. Begründung: Die Außenanlagen müssen zügig hergestellt und mit dem Fußwegenetz Erlenseerstraße und Nordring/Bushaltestelle sowie dem Fußwegenetz auf dem Marktplatz verbunden werden, da das Haus sonst bei Regen von den Besuchern total verschmutzt würde. Der Berger Marktplatz muß dringend saniert und die Spielanlagen modernisiert werden. Der Ortsbeirat möchte in die Planungen einbezogen werden, um auf die end- gültige Gestaltung evtl. noch Einfluß nehmen zu können. Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 16 am 24.09.2013, TO I, TOP 11 Beschluss: Der Ortsvorsteher wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 195/16 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FREIE_WÄHLER

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Weitere Bushaltestelle der Linie 551 im Nordring/Ecke Vilbeler Landstraße

09.04.2013 · Aktualisiert: 26.05.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.04.2013, OM 2110 entstanden aus Vorlage: OF 172/16 vom 22.03.2013 Betreff: Weitere Bushaltestelle der Linie 551 im Nordring/Ecke Vilbeler Landstraße Der Magistrat wird gebeten, in Verhandlungen mit dem RMV die Einrichtung einer weiteren Bushaltestelle der Linie 551 beidseits im Bereich Nordring/Ecke Vilbeler Landstraße zu erreichen, damit die Anwohner des Neubaugebietes und Patienten der Praxis für Fachärzte in der Vilbeler Landstraße 225 nicht den weiten Weg von der Haltestelle der Linie 551 im Landgraben/Nordring laufen müssen. Begründung: Viele ältere Bürgerinnen und Bürger suchen diese Praxis für Fachärzte auf - eine weitere Haltestelle im Nordring/Ecke Vilbeler Landstraße würde das kundenfreundliche Verhalten des RMV ergänzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.07.2013, ST 1029 Stellungnahme des Magistrats vom 20.12.2013, ST 1791 Aktenzeichen: 92 13

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Durchgehend rechts vor links auf dem Nordring

05.03.2013 · Aktualisiert: 22.07.2013

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.03.2013, OM 2009 entstanden aus Vorlage: OF 162/16 vom 19.02.2013 Betreff: Durchgehend rechts vor links auf dem Nordring Der Magistrat wird aufgefordert, den Nordring in kompletter Länge in die bestehende Tempo-30-Zone 16 1/6 (Bergen-Enkheim Nord) einzubeziehen, um die durchschnittliche Geschwindigkeit des Verkehrs zu reduzieren und den Nordring zudem für den Pendlerverkehr weniger attraktiv zu machen. Begründung: Eine entsprechende Regelung auf dem Landgraben hat sich seit Jahren bewährt, hier konnte durch die Maßnahme erreicht werden, dass insgesamt langsamer gefahren wird und an den Kreuzungen mehr Rücksicht genommen werden muss. Zudem macht diese Maßnahme den Nordring weniger attraktiv für die täglichen Pendlerströme. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.05.2013, ST 629 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Wann erfolgt die Sanierung der Häuser an der Gruckau?

08.10.2012 · Aktualisiert: 08.11.2012

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.10.2012, OF 147/16 Betreff: Wann erfolgt die Sanierung der Häuser an der Gruckau? Der Ortsbeirat möge beschließen; Der Magistrat wird gebeten, bei der Nassauischen Heimstätte in Erfahrung zu bringen, für wann die überfällige Sanierung der Häuser "An der Gruckau" geplant wird. Begründung: Die in den 50er Jahren entstandenen Solitäre sind sichtbar in die Jahre gekommen und zur grundlegenden Sanierung überfällig. Da die freistehenden und mit ausreichend Freifläche umgebenen Bauten, -zudem sehr "zentrumsnah" gelegen- sich möglicherweise gut für eine bedarfsgerechte Anpassung eignen, sind die Planungen der Nassauischen Heimstätte für den Ortsbeirat von besonderem Interesse. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 16 am 30.10.2012, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 147/16 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Parkstreifen östlich der Schönecker Straße zum Berger Marktplatz hin

25.09.2012 · Aktualisiert: 30.01.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.09.2012, OM 1603 entstanden aus Vorlage: OF 136/16 vom 10.09.2012 Betreff: Parkstreifen östlich der Schönecker Straße zum Berger Marktplatz hin Der Magistrat wird aufgefordert, den oben genannten Parkstreifen mit Verbundsteinen, wie beim Parkstreifen im Nordring, auszulegen. Begründung: Der nicht bindende Belag des Parkstreifens wird bei starkem Regenfall auf die Schönecker Straße gespült und gelangt so in die Kanalisation. Eine Auslegung des Parkstreifens mit Verbundsteinen wäre wünschenswert und würde auch das Gesamtbild des Berger Marktplatzes erheblich aufwerten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.01.2013, ST 93 Beratung im Ortsbeirat: 16 Aktenzeichen: 66 5

OF (Antrag Ortsbeirat)

Änderung der Vorfahrt an der Ecke Erlenseer Straße/Nordring

12.06.2012 · Aktualisiert: 26.06.2012

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.06.2012, OF 123/16 Betreff: Änderung der Vorfahrt an der Ecke Erlenseer Straße/Nordring Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten, 1. an der Nordseite der Erlenseer Straße ca. 30 m vor der Kurve am Nordring eine große optische Blinkanlage oder Geschwindigkeitsanzeige aufzustellen, die die aus Richtung der B 521 - meist zu schnell - kommenden Fahrzeuge auf den nach der Kurve, jetzt eigentlich von der Bushaltestelle zu weit entfernten Zebrastreifen und mögliche Fußgänger hinweist. 2. die abknickende Vorfahrt der Erlenseer Straße aufzuheben und mittels des Straßenverkehrsschildes "Vorfahrt beachten" den von Osten kommenden Verkehr an der Kreuzung Erlenseer Straße/Nordring/Frohngrundweg zu verlangsamen. Begründung: Zu 1. Eine optische Blinkanlage oder Geschwindigkeitsanzeige würde die nach wie vor zu schnell fahrenden Fahrzeuge deutlich verlangsamen und die Unfallgefahr verringern. Zu 2. Die Ausfahrt aus dem Frohngrundweg nach Osten ist mitten in der abknickenden Vorfahrtsstraße sehr gefährlich, weil man praktisch bis in die Straßenmitte fahren muß, um sehen zu können, was von Osten kommt. Wenn die Vorfahrt beachtet werden muß, müssen von Osten kommende Fahrzeuge zwangsläufig an dieser Stelle langsamer werden, weil die Kreuzung schlecht einsehbar ist. Das würde auch Fußgänger mit schützen, die heute die Erlenseer Straße knapp hinter der Kurve überqueren, weil an der Ecke Nordring die Bushaltestelle und der Eingang zum Kinderspielplatz ist. Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 16 am 12.06.2012, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 123/16 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE und WBE gegen SPD, FREIE WÄHLER und LINKE. (= Annahme)

Partei: FREIE_WÄHLER

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Optische Blinkanlage oder Geschwindigkeitsanzeige an der Ecke Erlenseer Straße/Nordring auf der Nordseite der Erlenseer Straße

23.04.2012 · Aktualisiert: 26.06.2012

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.04.2012, OF 115/16 Betreff: Optische Blinkanlage oder Geschwindigkeitsanzeige an der Ecke Erlenseer Straße/Nordring auf der Nordseite der Erlenseer Straße Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten, 1. an der Nordseite der Erlenseer Straße ca. 30 m vor der Kurve am Nordring eine große optische Blinkanlage oder Geschwindigkeitsanzeige aufzustellen, die die aus Richtung der B 521 - meist zu schnell - kommenden Fahrzeuge auf den nach der Kurve, jetzt eigentlich von der Bushaltestelle zu weit entfernten Zebrastreifen und mögliche Fußgänger hinweist. 2. zu prüfen, ob ein Zebrastreifen etwas weiter nördlich, in räumlicher Nähe zur Bushaltestelle auf der Erlenseer Straße aufgebracht werden kann, um das jetzt übliche gefährliche Queren am Drängelgitter direkt nach der Kurve zu verhindern, weil dort auch der Eingang zum Spielplatz auf dem Berger-Marktplatz ist. Begründung: Eine optische Blinkanlage oder Geschwindigkeitsanzeige würde die nach wie vor zu schnell fahrenden Fahrzeuge deutlich verlangsamen und die Unfallgefahr verringern. Nach der Verlegung der Bushaltestelle aus der Erlenseer Straße an den Nordring liegt der Zebrastreifen an der Erlenseerstraße jetzt ungünstig zur neuen Bushaltestelle, so dass viele Fußgänger schon vor dem Zebrastreifen die Straße queren und auch Fußgänger, die in den Nordring wollen, die Querung kurz nach dem an der südlichen Ecke Erlenseer Straße angebrachten "Drängelgitter" vorziehen. Diese Fußgänger und selbst der in Höhe der Straße "Am Berger Marktplatz" angebrachte Zebrastreifen sind für die von Osten - meist zu schnell- kommenden Fahrzeuge durch die Kurve sehr schlecht erkennbar. Da die Bushaltestelle jetzt doch von sehr vielen Kindern und älteren Menschen benutzt wird, sollte dieser Gefahrenpunkt schnellstmöglich beseitigt werden, bevor etwas passiert. Anlage 1 (ca. 168 KB) Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 16 am 15.05.2012, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 115/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 16 am 12.06.2012, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 115/16 wurde zurückgezogen.

Partei: FREIE_WÄHLER

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Fußgängerüberweg im Ludwig-Klemann-Weg Bestandteil des Schulwegplans der Schule am Landgraben

28.03.2012 · Aktualisiert: 25.04.2012

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.03.2012, OF 113/16 Betreff: Fußgängerüberweg im Ludwig-Klemann-Weg Bestandteil des Schulwegplans der Schule am Landgraben Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen: dass der Fußgängerüberweg beziehungsweise Zebrastreifen erneuert beziehungsweise neu aufgetragen wird. Begründung: Der Fußgängerüberweg ist nur noch zur Hälfte vorhanden. Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 16 am 17.04.2012, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 113/16 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: WBE

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OA (Anregung Ortsbeirat)

Bürgersteig im Frohn-Grundweg auf der rechten Seite bis zum Haus Nordring 101

14.02.2012 · Aktualisiert: 23.04.2013

S A C H S T A N D : Anregung vom 14.02.2012, OA 148 entstanden aus Vorlage: OF 98/16 vom 29.01.2012 Betreff: Bürgersteig im Frohn-Grundweg auf der rechten Seite bis zum Haus Nordring 101 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Frohn-Grundweg von der Straße Nordring bis zur offiziellen Einfahrt und Eingang zum Haus Nordring 101 auf der rechten Seite mit erhöhten Kantensteinen auszubauen, um eine abgrenzende Wirkung zu den landwirtschaftlichen Flächen zu erzielen. Begründung: Die auf der rechten Seite parkenden Pkw, obwohl ein absolutes Halteverbot eingerichtet ist, stehen auf landwirtschaftlichen Flächen und beanspruchen immer mehr landwirtschaftliche Fläche beim Parken. Eigentümer der landwirtschaftlichen Flächen haben schon zur Selbsthilfe gegriffen und Holzpfosten zur Abgrenzung eingesetzt. Der Ausbau des Frohn-Grundweges ist daher dringend erforderlich, damit die Abgrenzung zu den landwirtschaftlichen Flächen deutlich erkennbar ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.08.2012, ST 1391 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 16 Versandpaket: 22.02.2012 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des Verkehrsausschusses am 20.03.2012, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 148 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD und Piraten (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 1382, 8. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 20.03.2012 Aktenzeichen: 66 2

OF (Antrag Ortsbeirat)

Legalisierung der Parksituation in der Straße .Am Weißen Turm.

01.01.2012 · Aktualisiert: 25.01.2012

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.01.2012, OF 86/16 Betreff: Legalisierung der Parksituation in der Straße "Am Weißen Turm" Der Ortsbeirat möge beschließen; Der Magistrat wird aufgefordert, die derzeit bestehende Parksituation in der genannten Straße im Abschnitt zwischen Landgraben und Vilbeler Landstraße zu legalisieren. Hierzu ist beidseitig die Beschilderung "Parken mit zwei Rädern auf dem Bürgersteig" anzubringen. Begründung: In der genannten Straße ist die derzeitige Parksituation zwar gängige Praxis und einzige Möglichkeit des Abstellens von PKW, da andernfalls der Fließverkehr kein Durchkommen fände und das Parken damit nach StVO gänzlich untersagt wäre. Auch verbleibt genügend Fläche, um als Gehweg zur Verfügung zu stehen. Da es in letzter Zeit verstärkt zur Verteilung von Strafzetteln in Bereichen kommt, die jahrzehntelang unbedenklich beparkt wurden ist es nötig, in den genannten Bereichen Rechtssicherheit zu schaffen (vergl. Fotos im Anhang). Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 16 am 17.01.2012, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 86/16 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Leitungspläne Schelmenburgplatz

29.11.2011 · Aktualisiert: 27.04.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.11.2011, OM 637 entstanden aus Vorlage: OF 66/16 vom 15.11.2011 Betreff: Leitungspläne Schelmenburgplatz Der Magistrat wird beauftragt, dem Ortsbeirat sämtliche Leitungspläne für den Platz vor der Schelmenburg zur Verfügung zu stellen. Dies betrifft sowohl solche, die von städtischen Betrieben wie der Stadtentwässerung Frankfurt am Main, als auch von städtischen Gesellschaften wie der Mainova und nicht städtischen Gesellschaften wie der Hessenwasser aufgestellt wurden. Begründung: Der Ortsbeirat arbeitet derzeit an einer Vorplanung zur Umgestaltung des Schelmenburgplatzes. Hierfür ist es unumgänglich notwendig, sämtliche Leitungspläne zu erhalten, um realistisch zu handeln. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2012, ST 574 Beratung im Ortsbeirat: 16 Aktenzeichen: 66 0

OA (Anregung Ortsbeirat)

Entfernung der Sperrflächen in Bergen

25.10.2011 · Aktualisiert: 27.09.2012

S A C H S T A N D : Anregung vom 25.10.2011, OA 89 entstanden aus Vorlage: OF 59/16 vom 09.10.2011 Betreff: Entfernung der Sperrflächen in Bergen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Sperrflächen, die bei der Aufstellung der Poller für die Tempo-30-Zone aufgetragen wurden - die Poller wurden im Jahr 2007 wieder entfernt, aber die Sperrflächen nicht -, sofort zu entfernen. Dies ist in den Straßen Ludwig-Klemann-Weg, Nidderauer Straße, Schalksbornstraße, Haingasse und Schönecker Straße der Fall. Begründung: In einigen Fällen wurden Fahrzeughalter mit einem Verwarnungsgeld von 25 Euro belegt, die auf den Sperrflächen parkten. Der Ortsbeirat hat im Jahr 2006 die Entfernung der Poller gewünscht, damit in den Wohngebieten mehr Parkplätze zur Verfügung stehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.03.2012, ST 452 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 02.11.2011 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des Verkehrsausschusses am 06.12.2011, TO I, TOP 26 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 89 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE und LINKE. gegen SPD, FDP, FREIE WÄHLER und Piraten (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 937, 5. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 06.12.2011 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Ortstermine mit der Stadtpolizei/Ordnungsbehörde

11.10.2011 · Aktualisiert: 09.11.2011

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.10.2011, OF 58/16 Betreff: Ortstermine mit der Stadtpolizei/Ordnungsbehörde Der Ortsbeirat 16 möge beschließen, die Ortsvorsteherin wird gebeten, nunmehr verbindlich mit der Stadtpolizei, resp. weiteren mit der Ordnung des ruhenden Verkehrs in Bergen-Enkheim betrauten Institutionen Ortstermine an den neuralgischen Punkten des Stadtteils anzuberaumen. Begründung: Immer wieder kommt es in den Straßen Bergen-Enkheims zur Ausstellung von Strafzetteln wegen unzulässigen Parkens, die sich den Bürgern (und auch den lokalen Politikern) nicht erschließen. Vor dem Hintergrund der Parksituation in den engen Wohnstraßen des Stadtteiles ist aber oft ein anderes Parkverhalten nicht nur nicht zu erwarten, sondern auch teilweise gar nicht möglich oder es wäre der Verkehrssituation überhaupt nicht dienlich, wenn der eng ausgelegten ausgeschilderten Parkordnung Folge geleistet würde (Beispiele hierfür sind etwa die Parksituation in den Straßen "Am Weißen Turm, Heinrich-Bingemer-Weg oder auf der Markstraße). Da andererseits den Ordnungshütern rechtlich gar keine andere Möglichkeit gelassen wird, als diese "Parkverstöße" zu ahnden, muss mit diesen zusammen und den zuständigen Handelnden von Seiten des Ordnungsamtes dringend eine Begehung der betreffenden Straßen stattfinden, um entweder eine der Situation angemessene Beschilderung zu erreichen oder sonst der Situation angemessen Rechnung zu tragen. Die derzeitige Situation ist jedenfalls stellenweise unhaltbar und eine Zumutung für die Bürger des Stadtteils. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 16 am 25.10.2011, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 58/16 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, WBE und LINKE. gegen SPD (= Annahme) bei Enthaltung FREIE WÄHLER

Partei: SPD

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OA (Anregung Ortsbeirat)

Durchgehend rechts vor links auf dem Nordring

13.09.2011 · Aktualisiert: 22.10.2013

S A C H S T A N D : Anregung vom 13.09.2011, OA 74 entstanden aus Vorlage: OF 48/16 vom 13.09.2011 Betreff: Durchgehend rechts vor links auf dem Nordring Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 31.01.2012 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, nach Beendigung der Straßenbaumaßnahmen in der Marktstraße auf dem Nordring in kompletter Länge rechts vor links einzuführen, um die durchschnittliche Geschwindigkeit des Verkehrs zu reduzieren und den Nordring zudem für den Pendlerverkehr weniger attraktiv zu machen. Begründung: Eine entsprechende Regelung auf dem Landgraben hat sich seit Jahren bewährt. Auch hier konnte durch die Maßnahme erreicht werden, dass insgesamt langsamer gefahren wird und an den Kreuzungen mehr Rücksicht genommen werden muss. Im Nordring ist, wie auch die vorgenommenen Radarmessungen beweisen, eine weitere Maßnahme zur Reduzierung der Verkehrsgeschwindigkeit anzuraten. Radarmessungen im Zeitraum vom 10. Februar 2011 bis 18. Juli 2011 belegen die gefahrenen Geschwindigkeiten von 47 km/h bis 62 km/h deutlich. Zudem macht diese Maßnahme den Nordring weniger attraktiv für die täglichen Pendlerströme. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 22.06.2012, B 296 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 21.09.2011 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des Verkehrsausschusses am 01.11.2011, TO I, TOP 28 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 74 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und Piraten (= Annahme) 8. Sitzung des Verkehrsausschusses am 20.03.2012, TO I, TOP 3 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 74 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten Beschlussausfertigung(en): § 746, 4. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 01.11.2011 § 1399, 8. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 20.03.2012 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Einrichtung der Verkehrsführung rechts vor links im Nordring

29.08.2011 · Aktualisiert: 14.10.2011

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.08.2011, OF 47/16 Betreff: Einrichtung der Verkehrsführung rechts vor links im Nordring Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Mit Beendigung der Straßenbaumaßnahmen in der Markistraße wird im gesamten Nordring nach der Straßenverkehrsordnung die Verkehrsführung RECHTS vor LINKS eingerichtet. Begründung: Der Nordring ( 30 km/h ) wird grundsätzlich mit überhöhter Geschwindigkeit befahren. Radarmessungen in dem Zeitraum vom 10. Februar 2011 bis 18. Juli 2011 belegen die gefahrenen Geschwindigkeiten von 47 km/h bis 62 km/h deutlich. Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 16 am 13.09.2011, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 47/16 wird durch die Annahme der Vorlage OF 48/16 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: WBE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Durchgehend Rechts-vor-Links auf dem Nordring

21.08.2011 · Aktualisiert: 14.10.2011

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.08.2011, OF 37/16 Betreff: Durchgehend Rechts-vor-Links auf dem Nordring Der Ortsbeirat 16 möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, auf dem Nordring in kompletter Länge Rechts-vor-Links einzuführen, um die durchschnittliche Geschwindigkeit des Verkehrs zu reduzieren und den Nordring zudem für den Pendlerverkehr weniger attraktiv zu machen. Begründung: Eine entsprechende Regelung auf dem Landgraben hat sich seit Jahren bewährt. Auch hier konnte durch die Maßnahme erreicht werden, dass insgesamt langsamer gefahren wird und an den Kreuzungen mehr Rücksicht genommen werden muss. Im Nordring ist, wie auch die vorgenommenen Radarmessungen beweisen, eine weitere Maßnahme zur Reduzierung der Verkehrsgeschwindigkeit anzuraten. Zudem macht diese Maßnahme den Nordring weniger attraktiv für die täglichen Pendler. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 16 am 13.09.2011, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 37/16 wird durch die Annahme der Vorlage OF 48/16 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Platzbenennung

31.05.2011 · Aktualisiert: 21.06.2011

S A C H S T A N D : Antrag vom 31.05.2011, OF 22/16 Betreff: Platzbenennung Der Ortsbeirat fordert den Magistrat gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte auf, den, bisher zur Marktstraße gehörenden Platz vor der Schemenburg, in: Schelmenburgplatz umzubenennen. Begründung: Umgangssprachlich wird dieser Platz ohnehin Schelmenburgplatz genannt. Weiterhin soll durch die Umbenennung eine größere Identifikation der Bevölkerung mit diesem wichtigen Platz erreicht werden. Antragsteller: CDU GRÜNE WBE SPD FREIE WÄHLER LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 16 am 31.05.2011, TO I, TOP 25 Beschluss: Initiative OI 1 2011 Die Vorlage OF 22/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei einer Enthaltung SPD

Parteien: CDU, GRÜNE, WBE, SPD, FREIE_WÄHLER, LINKE.

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OA (Anregung Ortsbeirat)

Endlich Konzept für die Sanierung und Neugestaltung des Platzes vor der Schelmenburg (Schelmenburgplatz) vorlegen

30.11.2010 · Aktualisiert: 06.01.2012

S A C H S T A N D : Anregung vom 30.11.2010, OA 1237 entstanden aus Vorlage: OF 706/16 vom 14.11.2010 Betreff: Endlich Konzept für die Sanierung und Neugestaltung des Platzes vor der Schelmenburg (Schelmenburgplatz) vorlegen Vorgang: OA 2118/05 OBR 16; OA 2119/05 OBR 16; ST 1088/10 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, möglichst zügig die Planung für die Sanierung und Neugestaltung des Schelmenburgplatzes vorzustellen, da die Maßnahme in 2012 vorgesehen und in der Prioritätenliste B, § 7831 vom 25.03.2010, gelistet ist (siehe ST 1088/10). Daher sind die Anregungen OA 2118/05 und OA 2119/05 vom 06.10.2005, unter Beteiligung des Ortsbeirats 16 an der Planung, zu berücksichtigen. Begründung: Es sind noch 13 Monate bis zum Jahr 2012, aber es liegt dem Ortsbeirat 16 immer noch kein Ergebnis vor. Der Schelmenburgplatz, seit der Eingemeindung 1977 unverändert, ist in einem sehr schlechten Zustand. Der Schelmenburgplatz vor der Frankfurter Sparkasse und Stadthalle Bergen als Visitenkarte und Veranstaltungsort bedarf dringend einer Sanierung und Neugestaltung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 26.04.2011, B 210 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 08.12.2010 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 17.01.2011, TO I, TOP 41 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 1237 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP, NPD und Stv. Holtz (= Annahme) 50. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27.01.2011, TO II, TOP 57 Beschluss: Der Vorlage OA 1237 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, FREIE WÄHLER, REP, NPD und Stv. Holtz Beschlussausfertigung(en): § 9359, 50. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 27.01.2011 Aktenzeichen: 61 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Straßenkreuzung Nordring/Landgraben

30.11.2010 · Aktualisiert: 21.01.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.11.2010, OM 4803 entstanden aus Vorlage: OF 703/16 vom 14.11.2010 Betreff: Straßenkreuzung Nordring/Landgraben Der Magistrat wird gebeten, die derzeitige Vorfahrtregelung aufzuheben und durch "rechts vor links" zu ersetzen. Begründung: Da der Nordring sehr oft als Rennstrecke benutzt wird, würde diese Maßnahme wesentlich zur Verkehrsberuhigung in diesem Bereich beitragen. Beispiel: Rangenbergstraße/Barbarossastraße, hier hat die Einführung der Regelung "rechts vor links" wesentlich zur Verkehrsberuhigung beigetragen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.02.2011, ST 371 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ortseingangsschild an der Erlenseer Straße und Tempo-30-Beschilderung versetzen

26.10.2010 · Aktualisiert: 21.01.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.10.2010, OM 4649 entstanden aus Vorlage: OF 675/16 vom 11.10.2010 Betreff: Ortseingangsschild an der Erlenseer Straße und Tempo-30-Beschilderung versetzen Der Magistrat wird gebeten, 1. zu klären, ob das Ortseingangsschild an der Erlenseer Straße circa 30 Meter nach Osten hinter die Abzweigung in die Hohe Straße versetzt werden kann, 2. weiterhin zu klären, ob auch das Tempo-30-Schild entsprechend nach Osten versetzt werden kann, 3. soweit 1. und 2. möglich sind, diese auch umzusetzen, 4. an der Ecke Nordring/Erlenseer Straße Richtung Osten die in den Ort einfahrenden Fahrzeuge auf ihre Geschwindigkeit hin öfter zu kontrollieren. Begründung: Fahrzeuge, die von der B 521 kommen, fahren in der Regel auch hinter dem Ortseingangsschild noch viel zu schnell und ignorieren fast immer das Tempo-30-Schild, das gleich danach kommt. Das betrifft auch die Linienbusse. Wenn die Schilder weiter nach Osten gesetzt werden, ist die mögliche Geschwindigkeit nach der Ampelanlage niedriger und das Tempo-30-Schild auch besser zu sehen. Um dem guten Willen der Autofahrer etwas nachzuhelfen, sollte deshalb die Geschwindigkeit hin und wieder gemessen und Übertretungen sanktioniert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.01.2011, ST 178 Aktenzeichen: 66 7

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Parken auf dem Bürgersteig in Bergen-Enkheim

26.10.2010 · Aktualisiert: 21.01.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.10.2010, OM 4647 entstanden aus Vorlage: OF 656/16 vom 30.08.2010 Betreff: Parken auf dem Bürgersteig in Bergen-Enkheim In letzter Zeit ist die Stadtpolizei in Bergen-Enkheim aktiv geworden, um das verbotswidrige Parken auf dem Bürgersteig gemäß § 12 StVO zu ahnden. Das ist keineswegs zu beanstanden, auch wenn auf dem Bürgersteig noch genügend Platz für Fußgänger - auch mit Kinderwagen - vorhanden ist. Gleichwohl führt die polizeiliche Vorgehensweise zu einer Verunsicherung vieler Verkehrsteilnehmer, weil beim "korrekten" Parken auf engen Straßen der fließende Verkehr behindert werden könnte. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob er es für angebracht oder fallweise sogar für notwendig hält, in Anbetracht der begrenzten Parkmöglichkeiten in Bergen-Enkheim vermehrt das Verkehrszeichen Z 315 (z. B. 315-55 längs halb auf dem rechten Gehweg) aufstellen zu lassen, damit einerseits weiterhin ausreichend Parkmöglichkeiten bestehen, andererseits aber auch dem fließenden Verkehr Rechnung getragen wird. Sofern erforderlich und/oder zweckmäßig, könnte zusätzlich zur Beschilderung eine weiße durchgezogene Linie auf dem Bürgersteig markieren, wie weit der Bürgersteig zum Parken genutzt werden kann und welcher Abstand zu Häusern bzw. Zäunen/Mauern einzuhalten ist. Besonderer Handlungsbedarf besteht - teilweise nur für bestimmte Abschnitte - für folgende Straßen: - Marktstraße, z. B. von "Am Königshof" bis Conrad-Weil-Gasse - Riedstraße - "Am Weißen Turm" zwischen Landgraben und Vilbeler Landstraße - Usastraße - Speierlingweg - Bruderhofstraße - Ostpreußenstraße zwischen Westpreußen- und Stettiner Straße. Begründung: In vielen Straßen von Bergen-Enkheim parken Pkws mit zwei Reifen auf dem Bürgersteig ohne Behinderung von Fußgängern, auch wenn diese z. B. Kinderwagen oder Rollatoren benutzen, vor allem auch dann, wenn das Parken in beiden Fahrtrichtungen erlaubt ist. Würden sich die parkplatzsuchenden Autofahrer aber "korrekt" verhalten (alle Reifen auf der Fahrbahn), wäre häufig der fließende Verkehr behindert (siehe Foto). Zwar ist das Halten an engen und unübersichtlichen Straßenstellen unzulässig (§ 12 Abs. 1 Ziff.1 StVO), jedoch ist es für die Verkehrsteilnehmer schwierig, die Situation richtig einzuschätzen, weil das Parken an den fraglichen Stellen jahrelang nicht beanstandet wurde. Im Interesse der beteiligten Verkehrsteilnehmer und zur Aufrechterhaltung der bisher ohne Probleme genutzten Parkmöglichkeiten sollte daher vermehrt von dem hier erwähnten Verkehrszeichen in Bergen-Enkheim Gebrauch gemacht werden, auch wenn dadurch zusätzliche Kosten entstehen. Der eingangs geschilderte Sachverhalt begünstigt zwar die Stadtkasse, benachteiligt aber - ohne konkreten Anlass - die Verkehrsteilnehmer. Deshalb sollten Maßnahmen der vorgeschlagenen Art nicht an den Kosten scheitern. Beispiel für die Parksituation auf der Marktstraße in Bergen: Zu wenig Platz auf der Fahrbahn, genügend Platz für das Parken mit zwei Reifen auf dem Rand des Bürgersteigs. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.02.2011, ST 344 Beratung im Ortsbeirat: 16 Aktenzeichen: 32 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Halteplatz für den Bus der Stadtbücherei in der Straße „Am Weißen Turm“

26.10.2010 · Aktualisiert: 21.01.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.10.2010, OM 4652 entstanden aus Vorlage: OF 686/16 vom 11.10.2010 Betreff: Halteplatz für den Bus der Stadtbücherei in der Straße "Am Weißen Turm" Der Magistrat wird aufgefordert, den Halteplatz für den Bus der Stadtbücherei so auszuschildern, dass der Bus auch an dem vorgesehenen Platz halten und von den Kindern auch ohne Gefahr aufgesucht werden kann. Begründung: Die derzeitige Beschilderung ist so klein und unglücklich angebracht, dass sie nicht beachtet wird und der Platz immer von Fahrzeugen zugeparkt ist. Der Bus steht dann in der Straße "Landgraben" nahe der Einfahrt zur Baustelle der Schule, wo täglich für mindestens zwei Jahre die Baufahrzeuge ein- und ausfahren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.02.2011, ST 346 Beratung im Ortsbeirat: 16 Aktenzeichen: 32 1

OA (Anregung Ortsbeirat)

Bebauungsplan für das Gebiet zwischen Vilbeler Landstraße/Landgraben und Nordring

15.06.2010 · Aktualisiert: 22.10.2013

S A C H S T A N D : Anregung vom 15.06.2010, OA 1148 entstanden aus Vorlage: OF 630/16 vom 27.05.2010 Betreff: Bebauungsplan für das Gebiet zwischen Vilbeler Landstraße/Landgraben und Nordring Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, für das oben genannte Gebiet einen Bebauungsplan aufzustellen, damit nicht, wie in der Vergangenheit in Bergen-Enkheim, durch die Ausführungen von Pultdächern oder Staffelgeschossen eine höhere Geschosszahl als die umgebenen Häuser erreicht wird und unter Umständen der Bebauungsplan Nr. 395 (Am Lindenplatz), rechtsverbindlich seit 21.04.1970, bei dem Bebauungszusammenhang als Maßstab herangezogen wird. Begründung: Für das oben genannte Gebiet gibt es keinen Bebauungsplan. Bauvorhaben werden deshalb nach § 34 BauGB genehmigt, da die Grundstücke im Innenbereich und in einem Bebauungszusammenhang liegen. In Bergen-Enkheim wurden letztlich Bauprojekte nach § 34 BauGB genehmigt, welche sich in Größe, Form und Volumen deutlich von der bestehenden Bebauung unterscheiden. Um diesem Gebiet jedoch die bauliche Entwicklungsmöglichkeit zu geben, ist es dringend erforderlich, einen rechtsverbindlichen Bebauungsplan aufzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 15.11.2010, B 681 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 23.06.2010 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 23.08.2010, TO I, TOP 63 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 1148 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE und FAG gegen SPD und FREIE WÄHLER (= Annahme) sowie LINKE. und FDP (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 8511, 43. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 23.08.2010 Aktenzeichen: 61 00

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Revitalisierung des Schelmenburgplatzes Fördermittel des Landes Hessen aus der Innenstadt-Offensive „Ab in die Mitte“

15.06.2010 · Aktualisiert: 06.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.06.2010, OM 4325 entstanden aus Vorlage: OF 633/16 vom 31.05.2010 Betreff: Revitalisierung des Schelmenburgplatzes Fördermittel des Landes Hessen aus der Innenstadt-Offensive "Ab in die Mitte" Der Magistrat wird beauftragt, beim Land Hessen für die Umsetzung der oben angegebenen Maßnahme Fördermittel aus dem Wettbewerb "Ab in die Mitte" zu beantragen. Begründung: Im beschlossenen Etat-Antrag vom 10.03.2010, E 206, wurde die Realisierung des Projektes für das Jahr 2012 in Aussicht gestellt. Das Programm "Ab in die Mitte" unterstützt Initiativen zur Stärkung unter anderem von Ortszentren. Der Ortsbeirat ist sich sicher, dass das Projekt aufgrund seiner Bedeutung durch das Land Hessen gefördert wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.08.2010, ST 1124 Aktenzeichen: 61 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ausdehnung der Erhaltungssatzung Nr. 31

15.06.2010 · Aktualisiert: 06.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.06.2010, OM 4323 entstanden aus Vorlage: OF 636/16 vom 15.06.2010 Betreff: Ausdehnung der Erhaltungssatzung Nr. 31 Der Magistrat wird aufgefordert, in den Geltungsbereich der bestehenden Erhaltungssatzung Nr. 31 die gründerzeitliche Baustruktur im westlichen Siedlungsbereich des Bergener Stadtkerns einzubeziehen. Konkret wird um Einbeziehung mindestens der folgenden Bauabschnitte in die Erhaltungssatzung Nr. 31 gebeten: Am Weißen Turm, Hausnummern 25-41 sowie 24-50 Am Landgraben, Hausnummern 1-17, sowie 2-4 Usastraße, Hausnummer 1 sowie 2-4 Vilbeler Landstraße, Hausnummer 227-243 sowie 212-242 sowie gegebenenfalls weitere Bauten nach Maßgabe der zugrunde liegenden Kriterien. Begründung: Den Geltungsbereich in der genannten Weise auszudehnen, ist durch den Magistrat bereits bei der Erstellung der Erhaltungssatzung in Erwägung gezogen worden. Die Ausdehnung ist wünschenswert, um alle Teile Bergens, die historisch gewachsen sind und von wesentlichen Veränderungen der Baustruktur verschont werden sollen, einzuschließen. Nachdem in mehreren Erhaltungssatzungen (neben der für Enkheim etwa auch in der für Eckenheim oder Heddernheim beschlossenen Satzung) eine Zweiteilung der schützenswerten Bereiche vorgenommen worden ist, muss das auch in diesem Falle möglich sein. Die zur Erweiterung vorgeschlagenen Gebiete zeigen gemeinsame prägende Merkmale auf, wie sie sämtlich im Teilbereich 2 des geschützten Geltungsbereichs anzutreffen sind: einheitliche Traufhöhen, teilweise eingepflegtes Fachwerk, Ausführung in Klinker- oder Backstein, Vorgärten mit zum Teil altem Baumbestand, Hinterhöfe mit charakteristischer Bebauung, wertvolle Zeugnisse ehemals landwirtschaftlicher oder handwerklicher Nutzung. Trotz zahlreicher erfolgter Umbauten und Anbauten ist der Charakter des Gebietes erhalten geblieben. Vereinzelt ist schon zu beobachten, dass bei Umgestaltungen - etwa in der Vilbeler Landstraße - die Vorgärten zu Gunsten gepflasterter Autoaufstellflächen versiegelt wurden, respektive Neubauten bis an die straßenseitige Bebauungsgrenze herangerückt sind. Es lohnt sich aber, die vorhandenen gestalterischen Merkmale zu bewahren, da sie bis heute eine hervorragende Wohnqualität gewährleisten. Anlage 1 (ca. 305 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.08.2010, ST 1205 Aktenzeichen: 61 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Konzept zu nächtlichen Geschwindigkeitskontrollen

13.04.2010 · Aktualisiert: 06.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.04.2010, OM 4103 entstanden aus Vorlage: OF 597/16 vom 27.03.2010 Betreff: Konzept zu nächtlichen Geschwindigkeitskontrollen Zu den Überlegungen des Magistrates zur nächtlichen Einführung von Tempo-30 auf einigen Durchgangsstraßen in Frankfurt am Main: Auch in Bergen-Enkheim ist durch den Durchgangsverkehr auf der Vilbeler Landstraße und der Borsigallee, aber auch in der Marktstraße, im Nordring und im Fritz-Schubert-Ring/Leuchte die nächtliche Ruhe der Anwohner in besonderer Weise von deutlich zu schnellem nächtlichem Verkehr beeinträchtigt. Der Magistrat wird deshalb beauftragt, ein Konzept auszuarbeiten, wie die bestehenden Geschwindigkeitsbeschränkungen auch während der Nachtzeiten stadtweit einigermaßen eingehalten werden können. Begründung: Die existierenden Geschwindigkeitsbeschränkungen reichen zur Gewährleistung eines befriedigenden Nachtschlafes im Regelfall durchaus aus, immer vorausgesetzt, diese werden eingehalten. Dies ist leider nicht der Fall, insbesondere deshalb, weil nächtens kaum mit mobilen Geschwindigkeitskontrollen zu rechnen ist, und der geringe Verkehr in der Stadt das schnellere Fahren zulässt. Ohne hinreichende Kontrollmöglichkeiten aber wird jede Geschwindigkeitsreduzierung zur Farce, egal ob Tempo 30, 40 oder 50 eingehalten werden soll. Der Schwerpunkt ist daher darauf zu legen, auch für die Nacht ein effektives System zur Tempoüberwachung für die Stadt Frankfurt zu erarbeiten. Erst wenn dieses steht, kann gegebenenfalls punktuell über ergänzende Geschwindigkeitsreduzierungen nachgedacht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2010, ST 918 Aktenzeichen: 32 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrssicherheit /Schulwegsicherung an der Kreuzung Nordring /Landgraben

24.11.2009 · Aktualisiert: 15.06.2012

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.11.2009, OM 3757 entstanden aus Vorlage: OF 544/16 vom 06.11.2009 Betreff: Verkehrssicherheit /Schulwegsicherung an der Kreuzung Nordring /Landgraben Der Magistrat wird beauftragt, geeignete Maßnahmen zu veranlassen, die Verkehrssicherheit an oben genannter Kreuzung, künftig offizieller Schulweg für fast alle Grundschulkinder, die zur ausgelagerten Landgrabenschule auf das Gelände des TV Bergen-Enkheim gehen, deutlich zu erhöhen. Zu beachten sind dabei zwei unterschiedliche Aspekte: 1. Die Kreuzung birgt für die Kinder ein erhöhtes Risiko, da der dort befindliche Fußgängerüberweg meist auf der südlichen Seite bis zur Markierung des Überweges "zugeparkt" ist, was dazu führt, dass Grundschulkinder die Straße nur unzureichend einsehen können. Hier wäre eine geeignete Maßnahme notwendig, die das - bisher legale - Parken nahe des Fußgängerüberwegs nachhaltig verhindert. 2. Für Autofahrer, die aus südlicher Richtung vom Landgraben her kommen, ist beim Abbiegen in den Nordring die Einsichtnahme in den Nordring (insbesondere nach links) derart schlecht, dass die Autofahrer erst in den Nordring einsehen können, wenn sie schon fast mittig auf der Kreuzung stehen. Die Situation verschärft sich künftig noch, wenn viele sehr junge Schulkinder auf dieser Kreuzung die Aufmerksamkeit der Fahrer fordern. Hier würde gegebenenfalls ein Spiegel die Situation deutlich verbessern. Begründung: Im gegenwärtigen Ausbauzustand wird die Kreuzung den an sie gestellten Anforderungen nicht gerecht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2010, ST 187 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Beleuchtung Gehweg am Landgraben

03.06.2008 · Aktualisiert: 31.05.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.06.2008, OM 2371 entstanden aus Vorlage: OF 319/16 vom 30.04.2008 Betreff: Beleuchtung Gehweg am Landgraben Der Magistrat wird gebeten, den etwa 10 bis 15 Meter von der Fahrbahn der Straße "Am Landgraben" zwischen Marktstraße und der Straße "Am Weißen Turm" in östlicher Richtung versetzten, mit stark Laub tragenden Bäumen gesäumten Gehweg mit einer Beleuchtung auszustatten, die geeignet ist, bei Dunkelheit oder eingeschränktem Tageslicht eine solche Helligkeit zu erzeugen, dass gefahrlos der Fußgängerverkehr in dem alleeähnlichen Bereich, ohne Angst vor Wegeunebenheiten oder Belästigungen durch auffällige Personen, stattfinden kann. Begründung: Die genannte Strecke "Am Landgraben" wird im Straßenbereich, in dem Kraftfahrzeugverkehr stattfindet, durch Bogenleuchten gut erhellt. Der etwa 10 bis 15 Meter abseits in östliche Richtung verlaufende Fußweg ist mit dicht wachsenden Laubbäumen versehen, so dass die Straßenleuchten nicht ausreichen, den Weg gut zu erhellen. Diese Dunkelheit führt zu Gefahren beim Begehen und mitunter zu Pöbeleien aus dem Dunkeln durch auffällige Personen; im Übrigen sind Verunreinigungen durch Tierkot kaum zu erkennen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.08.2008, ST 1353 Stellungnahme des Magistrats vom 20.02.2009, ST 291 Aktenzeichen: 91 52

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