Bebauungsplan für das Gebiet zwischen Vilbeler Landstraße/Landgraben und Nordring
Vorlagentyp: OA
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung vom 15.06.2010, OA 1148 entstanden aus Vorlage:
OF 630/16 vom
27.05.2010 Betreff: Bebauungsplan für das Gebiet zwischen Vilbeler
Landstraße/Landgraben und Nordring Die Stadtverordnetenversammlung möge
beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, für
das oben genannte Gebiet einen Bebauungsplan aufzustellen, damit nicht, wie in
der Vergangenheit in Bergen-Enkheim, durch die Ausführungen von Pultdächern
oder Staffelgeschossen eine höhere Geschosszahl als die umgebenen Häuser
erreicht wird und unter Umständen der Bebauungsplan Nr. 395 (Am Lindenplatz),
rechtsverbindlich seit 21.04.1970, bei dem Bebauungszusammenhang als Maßstab
herangezogen wird. Begründung: Für das oben genannte Gebiet
gibt es keinen Bebauungsplan. Bauvorhaben werden deshalb nach § 34 BauGB
genehmigt, da die Grundstücke im Innenbereich und in einem
Bebauungszusammenhang liegen. In Bergen-Enkheim wurden letztlich Bauprojekte nach
§ 34 BauGB genehmigt, welche sich in Größe, Form und Volumen deutlich von der
bestehenden Bebauung unterscheiden. Um diesem Gebiet jedoch die bauliche
Entwicklungsmöglichkeit zu geben, ist es dringend erforderlich, einen
rechtsverbindlichen Bebauungsplan aufzustellen. Antragstellender
Ortsbeirat:
Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Bericht des
Magistrats vom 15.11.2010, B 681
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 23.06.2010 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 23.08.2010, TO I, TOP
63 Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage OA
1148 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.
(Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Abstimmung:
CDU, GRÜNE und FAG gegen SPD und FREIE WÄHLER (= Annahme)
sowie LINKE. und FDP (= vereinfachtes Verfahren)
Beschlussausfertigung(en):
§ 8511, 43. Sitzung
des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 23.08.2010 Aktenzeichen: 61 00