Meine Nachbarschaft: Laubestraße
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Vorlagen
Neuanstrich der Bänke und Ausbesserungsarbeiten am Oppenheimer Platz
Antrag vom 07.11.2019, OF 1455/5 Betreff: Neuanstrich der Bänke und Ausbesserungsarbeiten am Oppenheimer Platz Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, am Oppenheimer Platz folgende Pflege- und Ausbesserungsarbeiten vorzunehmen: 1. Neuanstrich der Bänke 2. Ebnung der Kuhlen und Senken im Wegebereich: vor dem Tor an der Danneckerstraße, an der Schaukel 3. Ausbesserung und Neuansaat der Wiese, ggf. unter Inregressnahme der Firma, die einen ungeeigneten Unterboden mit viel zu grobem Schotter und teils tischtennisballgrossen Steinen eingearbeitet hat. 4. Anbringung eines niedrigen Maschendrahtzauns an der Blumenrabatte zum Schutz der Blumen vor den Bällen spielender Kinder 5. Beseitigung der Kritzeleien an den Steinen am Eingang und am Brunnen Der Ortsbeirat unterstützt diese Maßnahmen aus seinem Ortsbeiratsbudget mit einem Höchstbetrag bis zu 5.000,- Euro. Begründung: Der Oppenheimer Platz wird von den Bewohnern Sachsenhausens gerne frequentiert und stark genutzt. Schon wenige Jahren nach der sehr gelungenen Sanierung sind daher Gebrauchsspuren sichtbar. Es ist nicht sinnvoll, nicht im Sinne des Ortsbeirats und nicht im Sinne einer lebenswerten Stadt, Kindern das Ballspielen auf der Wiese im Park zu untersagen. Die angrenzende Blumenrabatte muss daher anderweitig vor Bällen geschützt werden. Ein niedriger, einfacher Drahtzaun wie er nach der Parksanierung angebracht wurde und bis vor 1 1/2 Jahren dort stand, kostet ca. 300 Euro und erfüllt diesen Zweck. Die Wiese ist seit der Sanierung löchrig und uneben, weil das beauftragte Unternehmen die Arbeiten nicht korrekt ausgeführt hat. Zur Abnahme wurde Rollrasen aufgebracht, der auf dem groben Schotter auch nicht wachsen konnte. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE FDP BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 5 am 22.11.2019, TO I, TOP 20 Die Vorlage OF 1455/5 wird zum gemeinsamen Antrag von CDU, SPD, GRÜNE, FDP, BFF und LINKE. erklärt. Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 367 2019 Die Vorlage OF 1455/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Errichtung gesicherter Fußgängerübergänge im Brückenviertel
Anregung an den Magistrat vom 25.10.2019, OM 5277 entstanden aus Vorlage: OF 1382/5 vom 25.08.2019 Betreff: Errichtung gesicherter Fußgängerübergänge im Brückenviertel Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, inwieweit im Bereich der sogenannten "Fünffingerkreuzung" Schifferstraße - Am Affentorplatz, Schifferstraße - Gutzkowstraße, Schifferstraße - Martin-May-Straße (siehe Abb. 1) Fußgängerüberwege für Anwohner und Passanten geschaffen werden können. Abb. 1 (Google-Maps) Begründung: Anwohner und Passanten der sogenannten "Fünffingerkreuzung" Schifferstraße - Am Affentorplatz, Schifferstraße - Gutzkowstraße, Schifferstraße - Martin-May-Straße (siehe Abb. 2) haben keine Möglichkeit, diesen Bereich ohne Gefahr oder weite Umwege zu überqueren. Abb. 2 (privat) Insbesondere für mobilitätseingeschränkte Personen ist dies ein unhaltbarer Zustand, zumal sich gerade hier mehrere medizinische Praxen befinden, die gerade von dieser Personengruppe aufgesucht werden. Wir fordern den Magistrat auf, durch die Einrichtung eines gesicherten Fußgängerüberweges an der o. g. Stelle Abhilfe zu schaffen. Das Argument, dass in Tempo-30-Zonen für gewöhnlich auf Fußgängerüberwege verzichtet werden kann, greift in diesem Fall aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht. Sollten zu diesem Zweck Fahrradbügel u. Ä. zu entfernen sein, so lassen sich für diese gewiss an anderer Stelle in unmittelbarer Nähe angemessene Ausweichstandorte finden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2020, ST 239 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32 1
Kurzzeitparken in der Textorstraße
Anregung an den Magistrat vom 13.09.2019, OM 5164 entstanden aus Vorlage: OF 1020/5 vom 17.10.2018 Betreff: Kurzzeitparken in der Textorstraße Der Magistrat wird gebeten, 1. in der Textorstraße auf der Seite der geraden Hausnummern bewirtschaftete Kurzzeitparkplätze einzurichten, und zwar von der Ecke zur Schweizer Straße bis einschließlich der Hausnummer 74. Die Parkplätze sollen auf der Fahrbahn eingerichtet werden, genauer auf der nicht benötigten Rechtsabbiegerspur auf der Textorstraße; 2. in der Textorstraße von der Kreuzung Stegstraße bis zur Kreuzung Schweizer Straße, ebenfalls auf der Seite der geraden Hausnummern, das Senkrechtparken halb auf der Straße anzuordnen und vor Bäumen, Café-Terrassen und sonstiger Gehwegmöblierung Längsparken auf der Fahrbahn einzurichten. Begründung: Zu 1.: Die Geschäftsinhaber in der Schweizer Straße wünschen sich zusätzliche bewirtschaftete Kurzzeitparkplätze für Kunden in diesem Bereich. Zu 2.: Die Textorstraße verfügt im genannten Abschnitt über insgesamt vier Fahrspuren, die aufgrund des geringen Verkehrsaufkommens gar nicht benötigt werden. Es können daher zusätzliche Längsparkplätze eingerichtet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2019, ST 2239 Anregung an den Magistrat vom 19.06.2020, OM 6192 Aktenzeichen: 32 4
Entfernung der Glas- und Altkleidercontainer Schifferstraße
Anregung an den Magistrat vom 13.09.2019, OM 5166 entstanden aus Vorlage: OF 1325/5 vom 06.08.2019 Betreff: Entfernung der Glas- und Altkleidercontainer Schifferstraße Der Magistrat wird gebeten, die Glas- und Altkleidercontainer an der Brückenstraße/Ecke Schifferstraße gegenüber des Hotels Maingau und des Schiffercafés ersatzlos zu entfernen. Auf diese Art soll der Magistrat den ständigen wilden Müllablagerungen in diesem Bereich vorbeugen. Begründung: Die Glascontainer werden nicht mehr benötigt, weil ganz in der Nähe an der Wallstraße/Ecke Elisabethenstraße Unterflurcontainer mit wesentlich größerem Fassungsvermögen eingerichtet wurden. Der Altkleidercontainer ist entbehrlich, weil es zahlreiche andere Container in der fußläufigen Umgebung gibt. Die jetzigen Abfallcontainer ziehen immer wieder wilde Sperrmüllablagerungen an. Sachsenhäuser Bürger fordern regelmäßig und seit Jahren die Entfernung aller Container von dieser Stelle. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2019, ST 2301 Aktenzeichen: 66 5
Bordsteinabsenkung in der Schifferstraße auf Höhe der Hausnummern 13 und 15
Anregung an den Magistrat vom 23.08.2019, OM 4997 entstanden aus Vorlage: OF 1322/5 vom 29.07.2019 Betreff: Bordsteinabsenkung in der Schifferstraße auf Höhe der Hausnummern 13 und 15 Der Magistrat wird aufgefordert, die Bordsteinkanten in der Schifferstraße in Sachsenhausen auf Höhe der Hausnummern 13 und 15 abzusenken, sodass dieser Bereich für mobilitätseingeschränkte Personen barrierefrei wird. Begründung: In diesem Bereich der Schifferstraße befinden sich mehrere Arztpraxen und andere medizinische Einrichtungen, die auch von Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrern etc. aufgesucht werden müssen. Eine Querung der Schifferstraße ist an dieser Stelle aufgrund der nicht barrierefreien Gestaltung der Bordsteinkanten für diesen Personenkreis nicht oder nur mit Hilfe möglich (siehe Abbildung). Der Ortsbeirat 5 bittet, hier schnellstmöglich Abhilfe zu schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.01.2020, ST 115 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 5 am 17.01.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 2
Mehr Sicherheit für die Kinder in der Spielstraße Brückenstraße
Anregung an den Magistrat vom 23.08.2019, OM 4998 entstanden aus Vorlage: OF 1323/5 vom 29.07.2019 Betreff: Mehr Sicherheit für die Kinder in der Spielstraße Brückenstraße Der Magistrat wird aufgefordert, zu beiden Seiten der Spielstraße Brückenstraße ein Schild aufzustellen, welches Radfahrer zu erhöhter Rücksicht den dort spielenden Kindern gegenüber anhält. Ziel dieser Maßnahme soll sein, dass die Radfahrer entweder absteigen und ihr Rad schieben oder zumindest Schrittgeschwindigkeit fahren. Begründung: Die Sicherheit für spielende Kinder sowie für alle Passanten in dieser Spielstraße ist dringend zu erhöhen. Aufgrund des guten und geraden Ausbauzustandes dieser auch als Radfahrweg zugelassenen Spielstraße fahren Radfahrer dort oft mit unangepasster Geschwindigkeit, was die dort spielenden Kinder und ihre Begleitpersonen häufig in gefährliche Situationen bringt. Es ist deshalb schon öfter zu Beschwerden gekommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2019, ST 2298 Aktenzeichen: 32 1
Radwege im Ortsbezirk 5
Anregung an den Magistrat vom 07.06.2019, OM 4700 entstanden aus Vorlage: OF 1280/5 vom 19.05.2019 Betreff: Radwege im Ortsbezirk 5 Vorgang: NR 829/19; NR 830/19; NR 831/19; NR 844/19; NR 845/19; NR 846/19; NR 847/19; NR 848/19; NR 849/19; NR 850/19 FRAKTION Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, inwieweit I. die kurzfristige Anlage eines Radweges mittels Abmarkierungen und II. die kurzfristige Anlage eines baulich getrennten Radweges und III. die mittel- oder langfristige Anlage eines baulich getrennten Radweges an folgenden Stellen möglich ist: 1. Alte Brücke; 2. Brückenstraße; 3. Darmstädter Landstraße; 4. Deutschordenstraße; 5. Dreieichstraße; 6. Elisabethenstraße; 7. Ignatz-Bubis-Brücke; 8. Mörfelder Landstraße; 9. Schweizer Straße; 10. Siemensstraße. Begründung: Die Initiative "Radentscheid Frankfurt" hat einen umfassenden Maßnahmenkatalog zur Verbesserung des Radwegenetzes in der Stadt Frankfurt am Main erarbeitet. Einige der darin genannten Maßnahmen können kurzfristig umgesetzt werden, andere werden erst mittel- und langfristig umgesetzt werden können. Um sich ein Bild über die verschiedenen Möglichkeiten zu machen, die zur Verbesserung des Radwegenetzes in der Stadt Frankfurt am Main beitragen können, bittet der Ortsbeirat um die genannten Daten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 19.04.2019, NR 829 Antrag vom 19.04.2019, NR 830 Antrag vom 19.04.2019, NR 831 Antrag vom 19.04.2019, NR 844 Antrag vom 19.04.2019, NR 845 Antrag vom 19.04.2019, NR 846 Antrag vom 19.04.2019, NR 847 Antrag vom 19.04.2019, NR 848 Antrag vom 19.04.2019, NR 849 Antrag vom 19.04.2019, NR 850 Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2019, ST 1829 Aktenzeichen: 32 1
Aufstellung von Fahrradbügeln
Anregung an den Magistrat vom 07.06.2019, OM 4705 entstanden aus Vorlage: OF 1286/5 vom 21.05.2019 Betreff: Aufstellung von Fahrradbügeln Der Magistrat wird gebeten, an folgenden Stellen Fahrradbügel aufzustellen: 1. Vor dem Haus "Neuer Wall 27" auf der Sperrfläche; 2. am Eingang zum Brückenspielplatz, Seite Gutzkowstraße; 3. Darmstädter Landstraße vor dem Haus Dreieichstraße 59. Begründung: In Sachsenhausen fehlen zahlreiche Fahrradabstellplätze. Daher ist es Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrern häufig nicht möglich, ihre Räder ordnungsgemäß abzustellen. Durch das Aufstellen von Fahrradbügeln können Fahrräder ordnungsgemäß abgestellt und mögliche Störungen verhindert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2019, ST 1831 Aktenzeichen: 66 2
Aufstellung einer Frau-Rauscher-Ampel in Alt-Sachsenhausen
Anregung an den Magistrat vom 22.03.2019, OM 4431 entstanden aus Vorlage: OF 1191/5 vom 03.03.2019 Betreff: Aufstellung einer Frau-Rauscher-Ampel in Alt-Sachsenhausen Der Magistrat wird aufgefordert, an einem geeigneten Fußgängerübergang in oder in unmittelbarer Nähe zu Alt-Sachsenhausen eine Fußgängerampel mit einem Frau-Rauscher-Motiv aufzustellen. Hierfür infrage kommen vor allem die Dreieichstraße, der Affentorplatz, die Paradiesgasse, die Elisabethenstraße, die Wallstraße, die Schulstraße sowie die Walter-Kolb-Straße. Darüber hinaus wird der Magistrat aufgefordert, sich ggf. nachdrücklich bei den zuständigen höheren Stellen auf Bezirks-, Landes- oder Bundesebene um eine Ausnahmegenehmigung zu bemühen, falls die Aufstellung einer Frau-Rauscher-Ampel nach Ansicht des Magistrats nicht unmittelbar mit den üblichen Richtlinien für Lichtsignalanlagen in Überreinstimmung gesehen wird. Begründung: Eine Verkehrsampel mit einem Motiv der Frau Rauscher passt sehr gut zum Stadtteil Sachsenhausen und insbesondere zu Alt-Sachsenhausen und dürfte darüber hinaus einen nicht unerheblichen Werbeeffekt für den Stadtteil haben. Fußgängerampeln mit einem eigenen thematischen, historischen oder regionalen Bezug sind in den letzten Jahren häufiger aufgestellt worden, so z. B. letztes Jahr an der Konstablerwache in Frankfurt anlässlich des Christopher Street Days. In Gladbeck, Duisburg und Freiberg (Sachsen) existieren Fußgängerampeln mit Bergmännern, in Bremen (zeitweilig) mit den Bremer Stadtmusikanten, in Mainz mit den "Mainzelmännchen", in Friedberg mit Elvis Presley. Am Weseler Bahnhof gibt es (im Zuge einer Ausnahmegenehmigung der zuständigen Bezirksregierung) eine Fußgängerampel mit einem Esel. Bei dieser Anregung handelt es sich nicht um einen (verspäteten) Karnevalsscherz. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2019, ST 2009 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 5 am 23.08.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 5 am 13.09.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 5 am 25.10.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1
Aufstellen von Fahrradbügeln
Anregung an den Magistrat vom 22.03.2019, OM 4430 entstanden aus Vorlage: OF 1189/5 vom 05.03.2019 Betreff: Aufstellen von Fahrradbügeln Der Magistrat wird gebeten, an folgenden Stellen Fahrradbügel aufzustellen: 1. Darmstädter Landstraße 4, nachdem die Parkbuchten aufhören; 2. Gutzkowstraße 24/Ecke Stegstraße, im Bereich der markierten Fläche; 3. Laubestraße, jeweils vor den Hausnummern 27, 33, 37, 39; 4. Schifferstraße, gegenüber der Hausnummer 66, nachdem die Parkplätze aufhören; 5. Auf der Verkehrsinsel auf der Elisabethenstraße auf der Höhe der Hausnummer 47, im Bereich der Kreuzung Brückenstraße; 6. Laubestraße 39/Ecke Schwanthalerstraße; 7. Textorstraße 62, nachdem die Parkplätze aufhören; 8. Stegstraße, jeweils vor den Hausnummern 52, 56, 60, 64. Begründung: In Sachsenhausen fehlen zahlreiche Fahrradabstellplätze. Daher ist es Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrern häufig nicht möglich, ihre Fahrräder ordnungsgemäß abzustellen. Durch das Aufstellen von Fahrradbügeln kann hier entgegengewirkt und mögliche Störungen verhindert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.07.2019, ST 1233 Aktenzeichen: 66 2
Abbiegemöglichkeiten vom und auf den Mainuferradweg
Anregung an den Magistrat vom 22.03.2019, OM 4438 entstanden aus Vorlage: OF 1203/5 vom 04.03.2019 Betreff: Abbiegemöglichkeiten vom und auf den Mainuferradweg Der Magistrat wird gebeten , sichere Abbiegemöglichkeiten zwischen Mainuferradweg und folgenden Querstraßen zu schaffen: Große Rittergasse, Schifferstraße, Dürerstraße und Rembrandtstraße. Der Bordstein ist dort abzusenken. Altenativ ist durch Piktogramme auf der Fahrbahn kenntlich zu machen, dass auf- und abfahrende Radfahrer die Fahrbahn nutzen. Begründung: Derzeit wird Radfahrenden aus Sachsenhausen nur an wenigen Stellen die Möglichkeit eingeräumt, auf den Mainuferradweg aufzufahren. An den anderen Punkten ist es nur möglich, wenn zumindest von oder bis zur nächsten Ampel auf der Fahrbahn gefahren wird. Radfahrende dürfen den Radweg frühzeitig verlassen, um sich zum Abbiegen einzuordnen, oder sie fahren bis zur nächsten Absenkung auf der Fahrbahn. Vielen Autofahrern ist diese Regelung nicht bekannt und sie rechnen daher nicht mit Radverkehr auf der Fahrbahn. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.07.2019, ST 1237 Aktenzeichen: 32 1
Messung mittels ViaCount-Geräten hier: Schifferstraße auf Höhe Abtsgäßchen
Anregung an den Magistrat vom 22.03.2019, OM 4432 entstanden aus Vorlage: OF 1195/5 vom 06.03.2019 Betreff: Messung mittels ViaCount-Geräten hier: Schifferstraße auf Höhe Abtsgäßchen Der Magistrat wird gebeten, in der Schifferstraße auf Höhe Abtsgäßchen Messungen mittels ViaCount-Geräten durchzuführen. Begründung: Anwohnerinnen und Anwohner der Schifferstraße beschweren sich über die gefahrenen Geschwindigkeiten. Der Ortsbeirat bittet daher um die oben genannte Messung, um das weitere Vorgehen beratschlagen zu können. Die gemessenen Geschwindigkeiten sind nach den Größenklassen "unter Limit", "über Limit" und "über Limit, sanktionierbar" in absoluten und relativen Zahlen aufzulisten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2019, ST 1301 Aktenzeichen: 32 4
Parksituation für Reisebusse verbessern
Anregung an den Magistrat vom 15.02.2019, OM 4236 entstanden aus Vorlage: OF 1117/5 vom 04.01.2019 Betreff: Parksituation für Reisebusse verbessern Vorgang: OM 3230/14 OBR 5; ST 258/15 Der Magistrat wird gebeten, 1. die Parkplätze in der Babenhäuser Landstraße stadtauswärts zumindest teilweise in Parkplätze für Reisebusse umzuwandeln; 2. Parkflächen am Südfriedhof zumindest am Wochenende und nachts für Reisebusse freizugeben; 3. den Busparkplatz in der Walter-Kolb-Straße 9-11 einer ordnungsgemäßen Verwendung zuzuführen und gegebenenfalls auf mainziel.de richtig auszuweisen; 4. Parkplätze für Reisebusse z u bewirtschaften. Die Gebühren sind nach Schadstoffausstoß zu staffeln. Begründung: Der Ortsbeirat wünscht, die Busparkplätze am Mainufer aufzuheben. Dagegen wurde eingewandt, dass es zu wenig Alternativen gebe. Dem möchte der Ortsbeirat mit oben genannten Vorschlägen abhelfen. Zu 1: Früher wurden die Parkplätze in der Babenhäuser Landstraße durch Lkws genutzt. Dies führte zu Problemen, weil Berufskraftfahrer in ihren Fahrzeugen übernachteten und die Motoren laufen ließen. Diese Probleme sind mit Busfahrern nicht zu erwarten, da ihnen Hotelzimmer zur Verfügung stehen. Auch in seiner Stellungnahme ST 258 hat der Magistrat auf Parkflächen in der Babenhäuser Landstraße verwiesen, um der misslichen Situation mit den Reisebussen am Südfriedhof zu begegnen. Zu 2: Trotz der Verbote stehen häufig Reisebusse am Südfriedhof. Diese Busse bedienen Gäste des Leonardo Royal Hotels. Nach Einschätzung des Ortsbeirats besteht kein Grund, die Parkflächen nicht zumindest zeitweise für Reisebusse zur Verfügung zu stellen. Zu 3: Dem Ortsbeirat ist nicht bekannt, ob der Parkplatz nicht von Reisebussen angesteuert wird, weil dort immer falsch geparkt wird, oder ob dort falsch geparkt wird, weil ohnehin keine Reisebusse dort parken oder parken sollen. Auf mainziel.de wird der Parkplatz nicht angezeigt. Der Magistrat möge die Situation klären und entweder den Busparkplatz in Pkw-Parkplätze umwandeln oder die Haltestelle von Falschparkern frei halten. Zu 4: Der Ortsbeirat begrüßt den Vorschlag des Vereins der Frankfurter Stadt- und Gästeführer, die Busparkplätze zu bewirtschaften. Wenn es nichts kostet, wird dort geparkt, wo es am einfachsten ist. Parkflächen werden von Fahrzeugen blockiert, die ebenso gut weiter außerhalb abgestellt werden könnten. Zudem gibt die Bewirtschaftung Anlass, einen ausreichenden Kontrolldruck durch die Stadtpolizei aufrechtzuerhalten. Die Dieselantriebe der Busse tragen erheblich zur Schadstoffbelastung in der Stadt bei. Die Staffelung der Parkgebühren nach Schadstoffausstoß könnte zur Vermeidung eines allgemeinen Dieselfahrverbotes beitragen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.06.2014, OM 3230 Stellungnahme des Magistrats vom 16.02.2015, ST 258 Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2019, ST 1294 Aktenzeichen: 32 1
Radfahrstreifen Walter-Kolb-Straße und Gartenstraße
Antrag vom 04.01.2019, OF 1116/5 Betreff: Radfahrstreifen Walter-Kolb-Straße und Gartenstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, 1. den teilweise vorhandenen Radfahrstreifen auf der Walter-Kolb-Straße bis zur Schweizer Straße zu verlängern und an der Kreuzung Schweizer-/Gartenstraße eine indirekte Linksabbiegermöglichkeit einzurichten. 2. in der Gegenrichtung ab der Schweizer Straße bis zum Beginn des Radfahrstreifens in Höhe Schulstraße eine Radverkehrsanlage einzurichten. Begründung: Die Walter-Kolb-Straße ist mit vier Fahrspuren bis zur Oppenheimer Landstraße überdimensioniert und verführt zu überhöhten Geschwindigkeiten. In dem Abschnitt wäre ein überbreite Kfz-Spur pro Richtung ausreichend. Im Abschnitt bis zur Schweizer Straße ist die Gartenstraße dreispurig. Wenn hier kein Radfahrstreifen eingerichtet werden kann, sollte ein Schutzstreifen markiert werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 5 am 18.01.2019, TO I, TOP 22 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1121 2019 Die Vorlage OF 1116/5 wird als Auftrag an den Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Fahrradbügel für das Brückenviertel
Anregung an den Magistrat vom 23.11.2018, OM 3972 entstanden aus Vorlage: OF 1085/5 vom 05.11.2018 Betreff: Fahrradbügel für das Brückenviertel Der Magistrat wird gebeten, im Sachsenhäuser Brückenviertel an der Kreuzung Brückenstraße/Schulstraße/Wallstraße Fahrradbügel unter Wegfall maximal eines Pkw-Stellplatzes zu installieren. Begründung: Beim Ortstermin im Brückenviertel am 31.10.2018 wurde sowohl vonseiten des Amtes für Straßenbau und Erschließung als auch dem Gewerbeverein Brückenviertel die Schaffung von Fahrradstellplätzen an der Kreuzung Brückenstraße/Schulstraße/Wallstraße befürwortet; insbesondere vor dem Hintergrund, dass bereits in Zeiten, in denen das Viertel wenig frequentiert ist, nahezu alle Fahrradabstellmöglichkeiten (Laternen, Schildermasten) belegt sind. Der Ortsbeirat 5 begrüßt dieses Ansinnen, da es sowohl verkehrspolitisch als auch ökologisch und ökonomisch sinnvoll und erwünscht ist, dass Frankfurts Bürgerinnen und Bürger vom Kraftfahrzeug auf das Fahrrad umsteigen. Um den Umstieg zu erleichtern, sind Fahrradabstellmöglichkeiten vorzusehen. Unter Beachtung der im Brückenviertel angespannten Parksituation ist der Wegfall von Pkw-Parkplätzen aber auf einen zu begrenzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2019, ST 470 Aktenzeichen: 66 2
Verbotenes Fahren von Pkws und Lkws auf Straßenbahnschienen vor dem Südbahnhof und durch die Hedderichstraße zwischen Bruchstraße und Darmstädter Landstraße
Anregung an den Magistrat vom 02.11.2018, OM 3903 entstanden aus Vorlage: OF 991/5 vom 06.09.2018 Betreff: Verbotenes Fahren von Pkws und Lkws auf Straßenbahnschienen vor dem Südbahnhof und durch die Hedderichstraße zwischen Bruchstraße und Darmstädter Landstraße Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass mit geeigneten Maßnahmen verhindert wird, dass besonders in den Abendstunden Pkws und Lkws auf Straßenbahnschienen vor dem Südbahnhof und durch die Hedderichstraße zwischen Bruchstraße und Darmstädter Landstraße fahren, obwohl dies dort nicht gestattet ist. Begründung: Nicht nur von Passanten, sondern auch von Bus- und Straßenbahnfahrern wird kritisiert, dass besonders in den Abendstunden die oben genannte Streckenführung von Pkws und Lkws befahren wird. Dies führt zur besonderen Gefährdung nicht nur der Wartenden an den Haltestellen, sondern auch für das Bedienungspersonal von Bussen und Straßenbahnen. Die Straßenführung der Hedderichstraße an der Post vorbei durch die Brückenstraße oder die Bruchstraße zur Textorstraße ist die einzige Möglichkeit, zur Darmstädter Landstraße zu gelangen. Der beschriebene Weg auf den Schienen wird deshalb als Abkürzung genutzt, obwohl die Durchfahrt dort nicht gestattet ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.01.2019, ST 194
Planung Diesterwegplatz
Anregung an den Magistrat vom 21.09.2018, OM 3771 entstanden aus Vorlage: OF 985/5 vom 04.09.2018 Betreff: Planung Diesterwegplatz Vorgang: OM 290/16 OBR 5; ST 763/17 Der Magistrat wird erneut gebeten, den Diesterwegplatz attraktiver zu gestalten. Die in der Stellungnahme ST 763 zugesagten Maßnahmen wurden bisher nur zum kleinen Teil umgesetzt. Der Magistrat wird um eine baldige Vorstellung der zugesagten Planung gebeten. Zur genannten Stellungnahme des Magistrats hat der Ortsbeirat folgende Anmerkungen: Anstelle des Containers befindet sich jetzt ein weiterer Gitterverschlag links (östlich) des Bahnhofsgebäudes. Die Mülllagerung auf dem Platz ist damit entgegen der Stellungnahme des Magistrats institutionalisiert. Die geforderte Hecke als Sichtschutz wird daher immer noch benötigt. Gegen den noch immer ungepflegten Eindruck der Bahnhofsnebengebäude, insbesondere der Treppen und Höfe, sind weitere Maßnahmen erforderlich. Der Ortsbeirat hält die Anbringung eines Sichtschutzes nach wie vor für geeignet. Der Ortsbeirat hält kleinere Andienungsflächen der Saalbau für ausreichend. Der Magistrat wird gebeten, im Rahmen der Planung anhand von Beispielen darzulegen, warum die Andienungsflächen auf dem Platz im derzeitigen Umfang benötigt werden. Gegen den ungepflegten Eindruck der Bänke sowie der Kies- und Krautflächen und die Vermüllung auf dem Platz sind weitere Maßnahmen erforderlich. Einige Lauflinien auf dem Platz befinden sich in gerader Verlängerung der auf den Platz mündenden Diesterwegstraße und Stegstraße. Der Ortsbeirat regt erneut an, sie zu verlängern. Es würde die Optik des Pl atzes sicher nicht stören. Gegebenenfalls ist zu prüfen, wo die Wege in der ursprünglichen Platzgestaltung angelegt waren. Es gibt schon seit Mitte des 19. Jahrhunderts Bänke mit Lehne längs in der Mitte und Sitzflächen nach beiden Seiten, die dem Denkmalschutz eventuell besser entsprechen als die Frankfurter Bänke. Begründung: Bürgerinnen und Bürger in Sachsenhausen warten dringend auf eine Verbesserung der Situation auf dem Diesterwegplatz. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 01.07.2016, OM 290 Stellungnahme des Magistrats vom 21.04.2017, ST 763 Stellungnahme des Magistrats vom 25.01.2019, ST 193 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 5 am 18.01.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Entfernung der Graffitis an den Eingangssäulen zum Oppenheimer Platz
Anregung an den Magistrat vom 21.09.2018, OM 3762 entstanden aus Vorlage: OF 972/5 vom 25.08.2018 Betreff: Entfernung der Graffitis an den Eingangssäulen zum Oppenheimer Platz Der Magistrat wird gebeten , die Graffitis an den zur Walter-Kolb-Straße befindlichen Eingangssäulen zum Oppenheimer Platz zu entfernen. Begründung: Bürgerinnen und Bürger haben sich beschwert, dass die beiden zur Walter-Kolb-Straße befindlichen Eingangssäulen mit Graffitis beschmiert sind. Aus Sicht des Ortsbeirates sind die beschmierten Eingangssäulen dem Gesamtbild des Oppenheimer Platzes nicht zuträglich. Daher bittet der Ortsbeirat um Entfernung derselben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.12.2018, ST 2337
Fahrradroute Gutzkowstraße
Anregung an den Magistrat vom 21.09.2018, OM 3770 entstanden aus Vorlage: OF 984/5 vom 04.09.2018 Betreff: Fahrradroute Gutzkowstraße Vorgang: M 76/18 Der Magistrat wird gebeten, von der Gutzkowstraße über die Willemerstraße eine durchgehende Fahrradroute bis zum Anschluss Seehofstraße einzurichten. Dafür sind die Mittel einzusetzen, die aufgrund der zurückgestellten Vorlage M 76 - Fahrradroute Textorstraße - nicht mehr benötigt werden. Begründung: Die Gutzkowstraße lässt sich wesentlich einfacher als Radroute ausbauen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 20.04.2018, M 76 Stellungnahme des Magistrats vom 18.01.2019, ST 136 Beratung im Ortsbeirat: 5
Sperrung nördliches Mainufer hier: Verkehrszählung in Sachsenhausen
Anregung an den Magistrat vom 08.06.2018, OM 3300 entstanden aus Vorlage: OF 872/5 vom 15.05.2018 Betreff: Sperrung nördliches Mainufer hier: Verkehrszählung in Sachsenhausen Der Magistrat wird gebeten, vor und während der probeweisen Sperrung des nördlichen Mainufers eine Verkehrszählung am Sachsenhäuser Ufer, entlang der Walter-Kolb-Straße, der Gartenstraße, der Kennedyallee und der Mörfelder Landstraße durchzuführen. Die Ergebnisse sind dem Ortsbeirat anschließend vorzustellen. Begründung: Verkehrsdezernent Klaus Oesterling (SPD) möchte ab dem Sommer 2019 das nördliche Mainufer probeweise für den Autoverkehr sperren lassen. Derzeit fahren täglich rund 20.000 Fahrzeuge auf dieser Seite des Mainufers. Durch die geplante Sperrung wird es zu einer Verlagerung des Verkehrs kommen. Von dieser Verlagerung wird insbesondere auch Sachsenhausen negativ betroffen sein. Um die Auswirkungen objektiv bewerten zu können, ist eine umfassende Verkehrszählung vor und während der probeweisen Sperrung nötig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.09.2018, ST 1879 Aktenzeichen: 61 10
Zebrastreifen zur Verkehrsinsel auf der Textorstraße/Ecke Brückenstraße schaffen
Anregung an den Magistrat vom 16.03.2018, OM 2928 entstanden aus Vorlage: OF 788/5 vom 20.02.2018 Betreff: Zebrastreifen zur Verkehrsinsel auf der Textorstraße/Ecke Brückenstraße schaffen Der Magistrat wird gebeten, zwei Zebrastreifen zur Verkehrsinsel auf der Textorstraße/Ecke Brückenstraße zu schaffen und die Bordsteine abzusenken. Begründung: Auf der Verkehrsinsel befinden sich zwei Altglascontainer. Zudem ist ein Queren der Textorstraße auf Höhe des Cafés Ernst (Textorstraße 40) durch dort parkende Kfzs erschwert und meist mit Kinderwagen unmöglich. Um das Queren der Textorstraße an dieser Stelle zu erleichtern und die Zugänglichkeit der Altglascontainer zu verbessern, bietet sich die Installation von zwei Zebrastreifen an. (Quelle: Google Maps) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2018, ST 1129 Antrag vom 14.10.2020, OF 1814/5 Anregung an den Magistrat vom 30.10.2020, OM 6853 Aktenzeichen: 66 7
Querungsmöglichkeit der Baustelle Elisabethenstraße schaffen
Antrag vom 30.01.2018, OF 758/5 Betreff: Querungsmöglichkeit der Baustelle Elisabethenstraße schaffen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten darauf hinzuwirken, dass in den Arbeitspausen (insbesondere nach Feierabend und am Wochenende) der Baustelle an der Elisabethenstraße die Absperrgitter so gestellt werden, dass eine Querung der Elisabethenstraße von und in die Brückenstraße für den Fußverkehr in direkter Richtung möglich ist. Begründung: Derzeit ist eine Querung der Elisabethenstraße für Fußgänger in direkter Richtung von der Alten Brücke kommend in die südliche Brückenstraße nicht möglich. Vielmehr leiten die Absperrgitter Fußgänger zu einer Querungsstelle weiter östlich unmittelbar auf eine Parkbucht (kurz vor der Zufahrt zur Liegenschaft Brückenstraße 17 von der Elisabethenstraße). Zwischen den parkenden Autos können Fußgänger vom PKW-Verkehr leicht übersehen werden. Nicht zuletzt aus Gründen der Unfallgefahr ist diese Wegeführung eine unhaltbare Situation. Zudem klagen seit der Einrichtung der Baustelle Inhaber der Geschäfte im Brückenviertel über Umsatzeinbußen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 5 am 16.02.2018, TO I, TOP 34 Beschluss: Die Vorlage OF 758/5 wurde zurückgezogen.
Unterstützung des Projektes „Die Frankfurter Kunstsäule“ (II)
Antrag vom 19.12.2017, OF 700/5 Betreff: Unterstützung des Projektes "Die Frankfurter Kunstsäule" (II) Der Ortsbeirat beauftragt den Magistrat, in Zusammenarbeit mit "Kultur am Main" auf dem Brückenspielplatz an der Einmündung der Brückenstraße in der Gutzkowstraße das Projekt "Die Frankfurter Kunstsäule" zu verwirklichen. Diese Maßnahme ist aus dem Ortsbeiratsbudget zu finanzieren und gilt bis zu einem Höchstbetrag von 2.000,00 Euro. Begründung: Das Projekt "Die Frankfurter Kunstsäule" ist in der Ortsbeiratssitzung am Freitag, dem 10.02.2017 durch Herrn Koch und Herrn Hartlaub vorgestellt worden. Das Projekt stellte im Jahr 2017 eine Bereicherung für den Stadtteil Sachsenhausen dar. Der Ortsbeirat befürwortet das Projekt und würde sich über eine Verwirklichung auch im Jahre 2018 freuen. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE FDP LINKE. BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 5 am 19.01.2018, TO I, TOP 24 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 163 2018 Die Vorlage OF 700/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Sperrung des Radverkehrs in Einbahnstraßen aufgrund von Baustellen
Anregung an den Magistrat vom 24.11.2017, OM 2443 entstanden aus Vorlage: OF 669/5 vom 07.11.2017 Betreff: Sperrung des Radverkehrs in Einbahnstraßen aufgrund von Baustellen Der Magistrat wird gebeten, die Freigabe von Einbahnstraßen für den Radverkehr nicht mehr bei der Einrichtung von Baustellen grundsätzlich aufzuheben. Begründung: Exemplarisch sei hier in der Vergangenheit für mehrere Monate die Stegstraße in Höhe der Gutzkowstraße genannt. Gegenwärtig besteht eine Sperrung in der Waidmannstraße/Ecke Kennedyallee und der Martin-May-Straße/Ecke Gutzkowstraße, in beiden Fällen wegen einer zehn Meter langen Einengung an einer Baustelle. Die Restbreite der Fahrbahn beträgt mindestens drei Meter. Außerdem sind die Strecken gut einsehbar, sodass ein Begegnungsverkehr problemlos möglich ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2018, ST 170 Aktenzeichen: 32 1
Gelbes Blinklicht für Fußgängerquerungen an der Kreuzung Brückenstraße/Schifferstraße
Anregung an den Magistrat vom 24.11.2017, OM 2429 entstanden aus Vorlage: OF 649/5 vom 07.11.2017 Betreff: Gelbes Blinklicht für Fußgängerquerungen an der Kreuzung Brückenstraße/Schifferstraße Der Magistrat wird gebeten, an der Kreuzung Brückenstraße/ Schifferstraße zwei gelbe Blinklichter anzubringen und so die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Begründung: Aufgrund der Baumaßnahmen entlang der Elisabethenstraße wird der Verkehr derzeit über die Brückenstraße und dann weiter über die Schifferstraße Richtung Süden geführt. Dies führt zu einem deutlich erhöhten Verkehrsaufkommen in diesem Bereich. An die Schifferstraße grenzt der stark frequentierte Spielplatz "Alter Friedhof Sachsenhausen". Zahlreiche Kinder und Jugendliche nutzen die Ampelanlage Brückenstraße/Schifferstraße auf ihrem Weg zu diesem Spielplatz. Kinder und andere Fußgänger, welche die Schifferstraße überqueren, und Autofahrer, die aus der Brückenstraße kommen und in die Schifferstraße abbiegen, haben gleichzeitig eine Grünphase. Durch das Anbringen von gelben Blinklichtern werden die Autofahrer auf die parallele Grünphase der Fußgänger aufmerksam gemacht und die Verkehrssicherheit wird deutlich gesteigert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2018, ST 168 Anregung an den Magistrat vom 14.02.2020, OM 5781 Aktenzeichen: 32 1
Fußgängersicherheit im Abtsgäßchen
Anregung an den Magistrat vom 24.11.2017, OM 2435 entstanden aus Vorlage: OF 658/5 vom 07.11.2017 Betreff: Fußgängersicherheit im Abtsgäßchen Der Magistrat wird gebeten, das Abtsgäßchen als verkehrsberuhigten Bereich auszuweisen und für den Durchgangsverkehr zu sperren. Begründung: Anwohner beobachten häufig gefährlich schnelle Pkws, deren Fahrer mit völligem Unverständnis auf Fußgänger reagieren. Die Kraftfahrer sind wohl der Ansicht, die Fußgänger sollten die schmalen Schrammborde rechts und links der Fahrbahn benutzen. Diese sind jedoch nicht durchgängig begehbar und erfordern für die Benutzung ein Mindestmaß an Sportlichkeit. In der Straße gibt es auch zwei Gaststätten, von deren Besuchern nicht erwartet werden kann, dass sie sich beim Abschied schleunigst von der Straßenfläche entfernen, um eiligen Kraftfahrern die Durchfahrt zu ermöglichen. Außerdem ist an der Einmündung der kleinen Brückenstraße ein eigentlich überflüssiges Tempo-30-Schild angebracht, das Autofahrer nochmals zu einer besonderen Rücksichtnahme auffordern soll. Es vermittelt aber offenbar den falschen Eindruck, dass bis zu diesem Schild die innerorts üblichen 50 km/h gefahren werden dürften, die leider auch immer wieder ausgenutzt werden. Aus diesen Gründen ist es angebracht, das Abtsgäßchen in einen verkehrsberuhigten Bereich umzuwandeln. Das ganz in der Nähe liegende Fritschengäßchen wurde ebenfalls als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen. Diese Maßnahme hat sich bewährt. Wegen der Enge des Abtsgäßchens ist es unerwünscht, dass diese Straße als Durchfahrt beim Parkplatzsuchverkehr oder als Umfahrung der Ampeln in der Paradiesgasse genutzt wird. Der Ortsbeirat hält es für vertretbar, diese Autos bis zur Paradiesgasse vorfahren zu lassen. Dort führt die Straße zweispurig stadtauswärts. Es ist daher sinnvoll, das Abtsgäßchen für den Kraftfahrzeugverkehr zu sperren und nur für Anlieger freizugeben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2018, ST 128 Aktenzeichen: 32 1
Abfallbehälter und Fahrradbügel für das Brückenviertel II
Anregung an den Magistrat vom 03.11.2017, OM 2317 entstanden aus Vorlage: OF 581/5 vom 25.09.2017 Betreff: Abfallbehälter und Fahrradbügel für das Brückenviertel II Vorgang: OM 1648/17 OBR 5; ST 1357/17 Der Magistrat wird gebeten, im Sachsenhäuser Brückenviertel weitere Abfallbehälter und Fahrradbügel zu installieren. Mögliche Standorte: Gelb = Mülleimer; rot = Fahrradständer Quelle: Auszug aus dem Auskunftssystem des Stadtplanungsamtes Begründung: Der Ortsbeirat begrüßt, dass der Magistrat in seiner Stellungnahme vom 31.07.2017, ST 1357, mitgeteilt hat, dass er zumindest einen Abfallbehälter an der Kreuzung der Wallstraße mit der Brückenstraße aufstellen wird. Um Verschmutzungen im Brückenviertel, welches in den letzten Jahren zusehends lebendiger geworden ist und wo daher aus Sicht des Ortsbeirates eine positive Entwicklung stattfindet, zu begegnen, ist es sinnvoll, weitere Abfallbehälter in der Wallstraße und der Brückenstraße anzubringen. Auch ist es wünschenswert, hier, wie an vielen anderen Stellen im Stadtgebiet, Möglichkeiten zu schaffen, Fahrräder abzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.05.2017, OM 1648 Stellungnahme des Magistrats vom 31.07.2017, ST 1357 Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2018, ST 284 Stellungnahme des Magistrats vom 21.09.2018, ST 1916 Stellungnahme des Magistrats vom 02.11.2018, ST 2048 Aktenzeichen: 79 4
Fahrradbügel Stegstraße/Textorstraße versetzen
Anregung an den Magistrat vom 03.11.2017, OM 2337 entstanden aus Vorlage: OF 611/5 vom 20.10.2017 Betreff: Fahrradbügel Stegstraße/Textorstraße versetzen Der Magistrat wird gebeten, unter Beibehaltung der bisher genehmigten Außengastronomie des Eiscafés den östlichsten Fahrradbügel an der Straßenecke Stegstraße/Textorstraße zu versetzen. Als Ersatzstandort bietet sich beispielsweise die bisher ungenutzte Parkbucht an der Textorstraße unmittelbar vor dem genannten Eiscafé an. Begründung: Durch die Außengastronomie des besagten Eiscafés in Verbindung mit dem Fahrradbügel kam es in der Vergangenheit zu einer Behinderung des Fußverkehrs auf dem östlichen Gehweg der Stegstraße. Beispielsweise mit Kinderwagen war diese Stelle teilweise schwierig zu passieren. Gleichzeitig ist die Außengastronomie des Eiscafés ein wichtiger Baustein für die gewünschte Belebung der Textorstraße und daher erhaltenswert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2018, ST 381 Aktenzeichen: 66 2
Öffnung der Brückenstraße
Anregung an den Magistrat vom 03.11.2017, OM 2335 entstanden aus Vorlage: OF 608/5 vom 17.10.2017 Betreff: Öffnung der Brückenstraße Der Magistrat wird erneut gebeten, die Brückenstraße auf dem Teilstück zwischen der Wallstraße und der Elisabethenstraße für den Fahrradverkehr in nördlicher Richtung nach Abschluss der Bauarbeiten auf der Elisabethenstraße zu öffnen. Begründung: Der Ortsbeirat schließt sich damit der wiederholten und dringlich vorgetragenen Bitte von Sachsenhäuser Bürgern an. Die allerwenigsten Radfahrer nehmen den Umweg über die verkehrsreiche Walter-Kolb-Straße oder schieben ihr Rad durch die Brückenstraße. Die Straße trägt ihren Namen, weil sie der direkte Weg zur Alten Brücke ist. Wer soll verstehen, dass die Straße diese Funktion für den Radverkehr nicht übernehmen kann? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2018, ST 686 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 5 am 16.03.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32 1
Parkplätze in der Oppenheimer Straße kenntlich machen
Anregung an den Magistrat vom 15.09.2017, OM 2147 entstanden aus Vorlage: OF 558/5 vom 29.08.2017 Betreff: Parkplätze in der Oppenheimer Straße kenntlich machen Der Magistrat wird gebeten, die Parkplätze auf der Fahrbahn in der Oppenheimer Straße zwischen der Hausnummer 31 und der Einmündung Schifferstraße auf der Seite der ungeraden Hausnummern deutlich kenntlich zu machen. Auch die Mitarbeiter der Parkraumüberwachung sind entsprechend zu schulen, dass in diesem Bereich nicht auf dem Gehweg geparkt werden soll. Begründung: Der Gehweg ist schmal und wird stark von Fußgängern frequentiert. Daher ist parken in diesem Bereich auf der Straße vorgesehen. Diese Regelung ist aber den Autofahrern nicht bewusst. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.12.2017, ST 2468 Aktenzeichen: 66 3
Fußgängerquerung an der Gutzkowstraße/Ecke Stegstraße sichern
Anregung an den Magistrat vom 23.06.2017, OM 1894 entstanden aus Vorlage: OF 495/5 vom 06.06.2017 Betreff: Fußgängerquerung an der Gutzkowstraße/Ecke Stegstraße sichern Der Magistrat wird gebeten, die Fußgängerquerung der Stegstraße im Bereich der Gutzkowstraße durch Poller an der Ecke vor der Gutzkowstraße 24 zu sichern. Begründung: Die abgesenkte Fußgängerquerung an dieser Stelle wird regelmäßig von Pkws zugeparkt, sodass Fußgänger auf die Fahrbahn ausweichen müssen. Das macht die Situation gefährlich für Fußgänger und unübersichtlich für Autofahrer, vor allem bei schlechter Sicht abends und nachts. In dieser Zeit herrscht reger Straßen- und Fußgängerverkehr aufgrund der zahlreichen gastronomischen Angebote in der Umgebung. Zudem liegt die Querung im Bereich eines ausgewiesenen Schulwegs. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2017, ST 1849 Aktenzeichen: 32 1
Weitere Abfallbehälter in der Brückenstraße
Anregung an den Magistrat vom 19.05.2017, OM 1648 entstanden aus Vorlage: OF 447/5 vom 01.05.2017 Betreff: Weitere Abfallbehälter in der Brückenstraße Der Magistrat wird gebeten, auf der westlichen Seite der Brückenstraße zwischen der Elisabethenstraße und der Schifferstraße zwei Abfallbehälter anzubringen und regelmäßig zu leeren. Begründung: Im sogenannten Brückenviertel mangelt es an Abfallbehältern. Um die Aufenthaltsqualität dieses aufstrebenden Quartiers weiter zu steigern, empfiehlt es sich, an dem angegebenen Ort Abfallbehälter anzubringen und diese regelmäßig zu leeren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.07.2017, ST 1357 Antrag vom 25.09.2017, OF 581/5 Anregung an den Magistrat vom 03.11.2017, OM 2317 Aktenzeichen: 79 4
Das Brückenviertel im überarbeiteten Einzelhandels- und Zentrenkonzept angemessen darstellen
Anregung an den Magistrat vom 19.05.2017, OM 1649 entstanden aus Vorlage: OF 448/5 vom 01.05.2017 Betreff: Das Brückenviertel im überarbeiteten Einzelhandels- und Zentrenkonzept angemessen darstellen Der Magistrat wird gebeten, das Einzelhandels- und Zentrenkonzept wie folgt zu überarbeiten: 1. Das Quartier um die Brückenstraße/Elisabethenstraße/Wallstraße wird zukünftig als B-Zentrum dargestellt. 2. Die räumliche Umgrenzung dieses Quartiers wird um die östliche Schulstraße, die südliche Brückenstraße, die Kleine Brückenstraße und die Schifferstraße erweitert. Begründung: Derzeit wird das Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Frankfurt am Main von 2011 überarbeitet. Dieses Konzept soll die künftige Einzelhandelsentwicklung in Frankfurt steuern und hat nicht zuletzt im Rahmen des Genehmigungsverfahrens von Einzelhandelsvorhaben eine wichtige Orientierungsfunktion. In dem Konzept von 2011 ist das sogenannte "Brückenviertel" als C-Zentrum dargestellt, passender wäre jedoch die Kategorie B-Zentrum. In Anlage 2 des Konzepts werden C-Zentren als Versorgungszentren mit Ausrichtung auf den Stadtteil bzw. den zugeordneten Wohnsiedlungsbereich mit einem Angebotsschwerpunkt im täglichen Bedarf, ergänzt um ausgewählte mittel- und langfristige Bedarfsgüter und einem Lebensmittel-SB-Markt als Magnetbetrieb definiert. Demgegenüber wird ein B-Zentrum als ein Versorgungszentrum mit Ausrichtung auf die Versorgungsstruktur des Ortsbezirks mit teilweise auch übergreifenden Versorgungsfunktionen sowie differenzierten Gütern und Dienstleistungen des kurz- und mittelfristigen Bedarfs, ergänzt um spezialisierte langfristige Angebote, u. a. Warenhaus, Kaufhaus, Fachgeschäfte mit zentrenrelevanten Sortimenten, als Magnetbetriebe umschrieben. Das sogenannte Brückenviertel hat keinen Lebensmittelmittel-SB-Markt als Magnetbetrieb. Auch ein Schwerpunkt im Angebot des Alltagsbedarfs ist im Brückenviertel nicht gegeben. Vielmehr verhält es sich so, dass das Angebot hochgradig spezialisiert ist und eine Versorgungsfunktion über die Grenzen des Ortsbezirks hinaus erfüllt. Tatsächlich hat sich unter den über 65 Läden im Viertel mit 15 verschiedenen Bekleidungsgeschäften ein entsprechender Schwerpunkt gebildet. Ferner finden sich hier mehrere Musikfachhändler, Kinderbekleidungsgeschäfte, Einrichtungs- und Designläden, zwei Buchhandlungen, zwei Apfelweinfachhändler, ein Feinkost- und Spirituosenfachhandel, spezialisierte Lebensmittelhändler und Gastronomiebetriebe, die jeweils den oben umschriebenen Magnetbetrieben im Sinne eines B-Zentrums entsprechen. Läden für den Alltagsbedarf stellen im Brückenviertel gerade lediglich eine Ergänzung zu solchen des mittelfristigen Bedarfs dar, welche den deutlichen Schwerpunkt bilden. Auch die räumliche Umgrenzung ist zu überarbeiten, denn die Orientierungsfunktion des Konzepts wird den tatsächlichen Begebenheiten des Viertels nicht gerecht. So wird im Konzept von 2011 (Anlage 3) lediglich die nördliche Brückenstraße, die Wallstraße und die Elisabethenstraße erfasst. Unerwähnt bleiben die Schifferstraße, die Kleine Brückenstraße und der südlich vom Alten Friedhof gelegene Teil der Brückenstraße. Diese sind jedoch genauso Teil des Brückenviertels und weisen ebenfalls eine Ladenstruktur auf, die auf den spezifischen Charakter dieses Zentrums ausgerichtet ist. Des Weiteren stehen diese Läden in einem fußläufig erlebbaren Zusammenhang zu dem im Konzept von 2011 bereits anerkannten Viertel. Da auch laut dem Konzept außerhalb des jeweiligen Versorgungszentrums lediglich in besonders gelagerten Einzelfällen und nach eingehender Prüfung eine Neuansiedlung zugelassen werden soll, bedarf es einer grundsätzlichen Ausweitung der Fläche des Zentren-Bereichs des Brückenviertels. Denn durch diese Verknappung der für Einzelhandel verfügbaren Flächen steigen die Gewerbemieten, was gerade für den inhabergeführten Einzelhandel zur Verdrängung aus angestammten Versorgungszentren führt bzw. eine Ansiedlung solcher erschwert. Es ist aber so, dass gerade der inhabergeführte Einzelhandel zur Lebendigkeit eines Stadtteils beiträgt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.09.2017, ST 1751 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 61 0
Tempo-30-Zonen um die Textorstraße
Anregung an den Magistrat vom 19.05.2017, OM 1643 entstanden aus Vorlage: OF 441/5 vom 03.05.2017 Betreff: Tempo-30-Zonen um die Textorstraße Der Magistrat wird gebeten, die Textorstraße zwischen Holbeinstraße und Brückenstraße in die jeweiligen Tempo-30-Zonen westlich und östlich der Schweizer Straße zu integrieren. Zwischen Holbeinstraße und Oppenheimer Landstraße ist die Textorstraße für den Radverkehr gegen die Einbahnstraße freizugeben. Begründung: Die vor mehr als zehn Jahren begonnen Überlegungen für eine Radroute in der Textorstraße sind über das Vorplanungsstadium nicht hinausgekommen. Leider ist nicht erkennbar, dass sich das in den nächsten zehn Jahren ändern könnte. Es ist daher sinnvoll, nun mit kostengünstigen, kurzfristig umsetzbaren Maßnahmen für den Radverkehr eine akzeptable Umfahrung zur verkehrsreichen Mörfelder Landstraße zu schaffen. In der Textorstraße besteht schon jetzt im angegebenen Bereich eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h. Sie ist aber als Vorfahrtstraße ausgeschildert und zum Teil sehr breit, was zu Geschwindigkeitsübertretungen verführt. Durch die Einbeziehung in die schon bestehenden Tempo-30-Zonen kann die Vorfahrtsregelung entfallen und die Einhaltung der Höchstgeschwindigkeit besser durchgesetzt werden. Dies würde die Straße für den Radverkehr attraktiver machen. Zudem könnte die Wiederholung des Verkehrszeichens "Tempo 30" vor jeder Kreuzung entfallen und der Schilderwald gelichtet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2017, ST 1948 Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2018, ST 1130 Antrag vom 14.10.2020, OF 1815/5 Anregung an den Magistrat vom 30.10.2020, OM 6854 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 5 am 15.09.2017, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 23. Sitzung des OBR 5 am 08.06.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32 1
Querungsmöglichkeit im Verlauf der Brückenstraße Vortrag des Magistrats vom 27.03.2017, M 69
Anregung vom 21.04.2017, OA 145 entstanden aus Vorlage: OF 425/5 vom 03.04.2017 Betreff: Querungsmöglichkeit im Verlauf der Brückenstraße Vortrag des Magistrats vom 27.03.2017, M 69 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, im Zuge der Umgestaltung der Elisabethenstraße den Einmündungsbereich der Brückenstraße mit in die Planung einzubeziehen und 1. für Fußgänger eine Querungsmöglichkeit über die Brückenstraße ohne Verkehrsinsel sowie 2. für den Radverkehr eine Durchfahrt durch die Brückenstraße und eine Querungsmöglichkeit über die Elisabethenstraße Richtung Norden zu schaffen. Begründung: Im Verlauf der Elisabethenstraße ist zwischen dem Sanierungsgebiet des Vortrags des Magistrats vom 27.03.2017, M 69, und dem im Jahr 2015 sanierten südlichen Brückenkopf der Alten Brücke leider einzig für die Brückenstraße keine befriedigende Lösung gefunden worden: Fußgänger müssen Richtung Norden zunächst eine der Abbiegespuren überqueren und dann auf einer Verkehrsinsel auf ihr Grünsignal warten und im ungünstigen Fall noch einmal auf der Mittelinsel der Elisabethenstraße stehen bleiben. Die Brückenstraße zwischen Schulstraße und Elisabethenstraße Richtung Norden ist nicht für den Radverkehr freigegeben. Dennoch nutzen viele Radfahrende diesen Abschnitt verbotswidrig, weil er die natürliche und kürzeste Verbindung aus diesem Viertel Richtung Innenstadt ist. Sie fahren über die Fußgängerampel der Elisabethenstraße und setzen sich dabei der Gefahr durch den Abbiegeverkehr von der Elisabethenstraße in die Brückenstraße aus. Leider kann deswegen die Brückenstraße nicht ohne gesonderte Signalregelung für den Radverkehr freigegeben werden. Diese Mängel sollen nun im Zuge der Umgestaltung der Elisabethenstraße beseitigt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 27.03.2017, M 69 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2017, ST 1282 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 26.04.2017 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 24.04.2017, TO I, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage M 69 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage NR 303 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 145 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 10. Sitzung des Verkehrsausschusses am 25.04.2017, TO I, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage M 69 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage NR 303 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 145 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 11. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 02.05.2017, TO I, TOP 23 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 69 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 303 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 145 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION gegen AfD und FRANKFURTER (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 3. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) sowie BFF (= Annahme) und FRANKFURTER (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 69 und NR 303 = Ablehnung, OA 145 = Annahme) 13. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 04.05.2017, TO II, TOP 46 Beschluss: 1. Der Vorlage M 69 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 303 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 145 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION gegen AfD, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 3. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung), BFF und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FRANKFURTER (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 1341, 13. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 04.05.2017 Aktenzeichen: 32 1
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