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Meine Nachbarschaft: Kolberger Weg

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Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zeilsheim/Sindlingen: Ehemaligen Radweg auf der Westseite der WestHöchster Straße durch Verkehrszeichen 239 mit Zusatzzeichen 1022-10 (Fußgänger mit Untertitel „Radfahrer frei“) kennzeichnen

15.09.2020 · Aktualisiert: 12.03.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2020, OM 6476 entstanden aus Vorlage: OF 1354/6 vom 26.08.2020 Betreff: Zeilsheim/Sindlingen: Ehemaligen Radweg auf der Westseite der West-Höchster Straße durch Verkehrszeichen 239 mit Zusatzzeichen 1022-10 (Fußgänger mit Untertitel "Radfahrer frei") kennzeichnen Vorgang: OM 5257/19 OBR 6; ST 161/20 Der Magistrat wird gebeten, die Nutzung des ehemaligen Radweges auf der Westseite der West-Höchster Straße (Fahrtrichtung von Zeilsheim nach Sindlingen) auch für Radfahrer wieder möglich zu machen. Langsameren und ängstlichen Radfahrern sollte das Befahren wieder offiziell erlaubt sein, jedoch unter Hinweis auf den Vorrang der Fußgänger. Hierzu ist die Installation des Schildes "Fußgänger" mit dem Untertitel "Radfahrer frei" (Verkehrszeichen 239 mit dem Zusatzzeichen 1022-10 StVO) vorzunehmen (siehe auch Stellungnahme ST 161 vom 03.02.2020 bezüglich der Waldschulstraße in Griesheim). Begründung: Über viele Jahre konnten Radfahrer die Strecke von Zeilsheim nach Sindlingen auf einem durch farbliches Pflaster gekennzeichneten benutzungspflichtigen Radweg, der parallel zum Gehweg verläuft, gefahrlos nutzen. Nach Demontage des Radwegeschildes ist ein offizielles Fahren jetzt nur noch auf der Fahrbahn der West-Höchster Straße erlaubt. Viele ängstliche und unsichere Radfahrer sowie Familien mit Kindern nutzen den alten Radweg jedoch weiterhin, um dem regen Bus- und Kfz-Verkehr auf der Straße zu entgehen. Diese illegale Nutzung sollte durch das Anbringen der vorgeschlagenen Schilder legalisiert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.10.2019, OM 5257 Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2020, ST 161 Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 259 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 6 am 19.01.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Zeilsheim: Liegenschaft Alt-Zeilsheim 22 „Sedelhof“

17.08.2020 · Aktualisiert: 26.08.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.08.2020, OF 1348/6 Betreff: Zeilsheim: Liegenschaft Alt-Zeilsheim 22 "Sedelhof" Der Ortsbeirat 6 möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, nachfolgende Fragen zum Abriss der Gebäude der Liegenschaft Alt-Zeilsheim 22 vertraulich zu beantworten: - Wurde die gültige Erhaltungssatzung Nr.16 Zeilsheim vom 14. April 1993, die die städtebauliche Eigenart dieses Gebietes aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt beinhaltet, beim Abriss der Gebäude bedacht? - Gab es gegen den Abriss Bedenken des Denkmalamtes, so wie im Jahr 2013, als ein beantragter Neubau von Wohnungen an gleicher Stelle abgelehnt und auf den Erhalt der historischen Gebäude bestanden wurde. Wenn es Bedenken gab, weshalb wurden diese nicht berücksichtigt? - Wird die vom Investor geplante und wohl inzwischen genehmigte neue Bebauung der Liegenschaft den Zielen der Erhaltungssatzung gerecht oder gibt es erhebliche Abweichungen? - Ist die bisherige Handhabung der gültigen und von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Erhaltungssatzung Nr 16 Zeilsheim durch die Bauaufsicht und das Denkmalamt noch aktuell oder werden Baugenehmigungen nun zu Lasten des Erhalts historischer Gebäude großzügigerer erteilt? Begründung: Die Liegenschaft Alt-Zeilsheim 22 war bisher ein ehemaliges landwirtschaftliches Gehöft, bestehend aus einem Wohngebäude, Stallungen und einer Scheune, das über mehrere Jahrhunderte an dieser markanten Stelle das Ortsbild im alten Zeilsheim prägte. Die erste urkundliche Erwähnung als "Sedel Hoff" geht auf das Jahr 1384 zurück. Für die Bürgerschaft war dieses Gehöft ein Teil der Identität Zeilsheims. Anfang dieses Jahres erfolgte zur Verwunderung vieler Bürgerinnen und Bürger zunächst der Teilabriss des Wohngebäudes. Inzwischen wurden das gesamte Wohngebäude sowie die Scheune und die Stallungen restlos beseitigt. Seit einigen Wochen ruhen nun die Bauarbeiten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 6 am 18.08.2020, TO I, TOP 50 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1721 2020 Die Vorlage OF 1348/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zeilsheim: Beleuchtung der Hauptfußwege der Grünanlage im Pfortengartenweg

21.01.2020 · Aktualisiert: 31.08.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2020, OM 5686 entstanden aus Vorlage: OF 1194/6 vom 05.01.2020 Betreff: Zeilsheim: Beleuchtung der Hauptfußwege der Grünanlage im Pfortengartenweg Der Magistrat wird gebeten, die Fußwege in der Grünanlage zwischen Pfortengartenweg und Pflugspfad mit einer ausreichenden, möglichst insektenfreundlichen Beleuchtung zu versehen. Quelle: Google Maps Begründung: Die Fußwege im Park werden nicht nur zur Erholung benutzt, sondern auch als Zuwege zur Haltestelle "Neu-Zeilsheim", zur Kindertagesstätte und zum Durchgang zum Pflugspfad genutzt. Besonders ältere und gehbehinderte Menschen, aber auch Personen, die alleine unterwegs sind, haben hier gerade in der dunklen Jahreszeit ein ungutes Sicherheitsgefühl. Dies betrifft in den späten Nachmittagsstunden der dunklen Jahreszeit auch viele Kinder. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2020, ST 802 Aktenzeichen: 67 0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Eintrag der für die städtebauliche Entwicklung des Dorfes und der Stadt Bockenheim wichtigen Bauten in die Denkmalliste des Landes Hessen

14.11.2019 · Aktualisiert: 10.12.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.11.2019, OF 962/2 Betreff: Eintrag der für die städtebauliche Entwicklung des Dorfes und der Stadt Bockenheim wichtigen Bauten in die Denkmalliste des Landes Hessen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, sich dafür einzusetzen, das folgende für die städtebauliche und historische Entwicklung des Dorfes und der Stadt Bockenheim wichtige Gebäude in die Denkmalliste des Landes Hessen eingetragen werden: Gr. Seestr. 53 1858·1862: Heinr. Müller; 1882.85: Gg. Müller, Uhrmacher. 1904: Geschwister Müller; 1927·1935: F. M. Wiesbaden, Landesbankbeamter Gr. Seestr. 55 Erb. 1849; 1858·1862: Joh. Ph. Leppert, Stadtkämmerer (= Polizeibureau 1863, 1. Feb.); 1882: Christ. Gümpel, Kutscher; 1904: M. Gümpel, Privat. (Wiesbaden); 1927 . 1935: A. Mayer, Automobil-Vermietung Gr. Seestr. 57 Erb. etwa 1847: Anton Derlam?, dann Ph. Fried. Hedderich, 1862 an Stadtkämmerer Schäfer, †1884, sein Schwiegersohn Adam Schneider, Lehrer, 1904: J. Emmerich, Bürstenmacher; 1927·1935: O. Jung (St. Wendel) Landgr. Str 16 Erbaut um 1845; J. Hch. Hett u. Frau, auch noch 1862; 1882·1885: Major a. D. Duncker. 1904: Franz Reisinger, Malermeister; 1927·1935: Reisinger Erben. Landgr. Str 18 Erbaut 1840; 1854: Johann Schulheiß, Schlosser aus Gelnhausen; 1882: Schultheiß Erben; 1904: Franz Reisinger, Malermeister; 1927: dessen Erben; 1935: Bocken-heimer Volksbank Landgr. Str 24 Erb. wie [317]; 1848: Kaspar Knorr aus Munzingen (Württemb.), der Justina Cleb heiratete 1882·1885; 1904: Peter Knorr; 1927: Frau Knorr Wwe + Erben; 1935: F. Knorr, Ldgr. Str. 26 Erbaut 1848; Konrad Reibeling 1862; 1882·1904: M. R. Privatiere; 1927·1935: G. Menz, Eisenb.-Sekret. a. D. Ldgr. Str. 28 Erbaut 1849; Gg. Wetzel + Frau u. Tochter 1862; 1882: Salomon Müller; 1904·1927: Adolf Gutenstein, Viehhandlung; 1935: Dr. F. Gutenstein, Rechtsanwalt u. M. Gutenstein, Kaufmann. Leipz. Str. 79 Erbaut etwa 1810. Margaretha Buchenauer (Mündel) besitzt von 1821-1834 ihre 35 Rth; 1862 ist Franz Spahn Besitzer. 1872·1882: Peter Schmitz (∞ mit einer geb. Spahn). 1885: Letztere; 1904·1927: Heinr. Schmitz, ihr Sohn †1932; 1935: Emil Goll, sein Schwager †1939. Leipz. Str. 59 Erbaut 1827. Eigentümer Gg. Bender 1842, der 1857 eine Wirtschaft anlegte "Adler", die J. Feix führte (1868 noch). Gg. Bender verkaufte Haus 16 Rth, Garten 1 V. u. 29 Rth Wirtsgarten 1 V. 21 Rth. u. Kegelbahn 8,8 Rth, also nahezu 1 Morgen am 15. Mai 1872 an Fr. Klenk. 1882·1885 waren Gebrüder Philippi Besitzer (seit 30. Okt. 1872), die eine Klavierfabrik darin betrieben. Diese erwarb F. Schaaf (1904); die in die "Baldur"-Pianofortefabrik A.G. überging (1927); 1935 ist Eigentümerin die Deutsch-Schweitzerische Verwaltungsbank Leipz. Str. 57 1862 noch Bauplatz des Georg Bender, der in den 70er Jahren ein Haus errichten ließ. 1872·1882: G. Bender, Steinbruchbesitzer; 1885: derselbe (Rentner). 1904: Peter Bender, Privatmann, früher Kaufmann 1927 (Nr. 57) K. Hentschel, Straßenbau; ebenso 1935 Leipz. Str. 39 Erbaut um 1830; erstbekannter Besitzer Phil. Ferdinand Hedderich; 1862 Karl Hofmanns Erben, modo 1871 Phil. Ferd. Hedderich Wb. 1872; 1882·1883 Hahn (Fft.) 1904 B. Hahn, Privatiere; 1927 3 Geschwister Bock, Privatieren. 1935 dieselben 3 Frl. Leipziger Str. 35 Erbaut etwa 1824 von Rein & Bender, kam 1828 24. Mai an J. Christoph Wilke (für 4200 fl), der eine Wirtschaft anfing. Er starb 1869, 71 jährig. Sein ganzer Grundbesitz betrug 1831-1834 2 Viertel 5 Ruthen. Nachfolger im Besitz waren 1872: Rößel, Bautechniker; A. Filsinger?, 1882·1885 Gebr. Schmidt, Kolonial-u. Farbwarenhandlung; 1904·1927 J. Gies; 1935 s. Erben. Leipz. Str. 33 Erbaut etwa 1824 durch Peter Rein u. Dav. Bender, es kam schon früh an Spenglermeister Christian Schwenk, der 1872 (82 jährig) starb; es folgte im Besitz: 1882 Julius Müller, Cigarrenhändler; 1885 Jakob Berlyn, Landesproduktenhändler; 1904-1935 R. Schwab, Photograph. Leipz. Str. 31 Erbaut 1826 durch Rein & Bender. Die Bäckerei darin betrieb 1853 Joh. Matth. Edelmann bis 1880, seine Wwe bis 1896; dann erwarb sie Georg Bopp; von diesem kam sie 1908 an Alexander Stößel, der 1926 9/5 starb. Jetzige Eigentümer Stößel Erben (Frau Kathinka geb. Schudt u. Tochter Gertraude Leipz. Str. 22 Erbaut 1835; der Bauplatz gehörte 1825: Philipp Passavant; 1826: Uhrmacher Bingenheimer u. Chirurg Gottfried Bender; das neue Haus dann Eduard Engelhard; 1862·1871 dem Uhrmacher und Stadtrat Christian Friedr. Heinrich Mäcker; 1882 Jakob Pütz, Kontroleur; 1885 wieder Mäcker (wohl Nachkomme des Obigen); 1904 Photograph Carl Abel (†__); dann dessen Sohn; 1927 C. Bender, Bäcker; ebenso 1935 Leipz. Str. 24 Erbaut etwa 1823; erst genannt Herr von Baumbach; dann Meurer, Messer, dem 26. Okt. 1825 das Anwesen versteigert wurde; 30.3.1831: Stadtschreiber W. Knöll an den resigierten{?} Gg. Friedr. Barth von Wiesenbronn (Bayern). 2 Hypothek hat Peter Forell der es wohl gebaut hatte. (Neben Forell u. Hch. Fröhlich); vor und nach 1862 Gg. Matth. Zinnecker (1871); dessen Wwe 1882 u. 1885. 1904 F. A. Schauber, Privatmann; 1927·1935: C. Bender, Bäckermeister; 1940: Geishecker, Bäckermstr.? Leipz. Str. 26 Erbaut etwa 1838; der Bauplatz gehörte 1830 Hch. Fröhlich; es folgte Friedr. August Friedrich; 1848 hatte J. P. L. See den Verlag des "Bürgerblatt für Bockenheim" hier; vor und nach 1862: Franz Zimmermann Wwe (1871); 1882·1885 Konditor Karl Ludwig Paulizky; 1904: Philipp Bender, Privatier; 1927 A. Goldberg, Kaffeehaus, 1935 dessen Sohn C. Bender, Bäcker-meister Leipz. Str. 32 Erbaut 1822 durch Simon Heußler, kommt gleich an Schneider Fröhlich; 1827 erwarben die Gebr. Heß [181] u. [180]; hier wohnt Abraham Herz Heß u. besitzt es noch 1862·1871 u. 1882 (jetzt Privatier) den Pferdehandel treibt 1882 Meyer Heß; 1885: Meyer Heß; 1904 Sohn Strauß; 1927·1935 Ludwig Strauß, Kaufmann. Leipz. Str. 34 Siehe auch Nr. [181]; hier wohnt Joseph Herz Heß, auch 1862·1871 noch; 1882 Abraham Heß und Hermann Heß; 1885 Abraham Heß u. Hermann Heß' Wwe; 1927·1935: Heß Erben. Leipz. Str. 36 Die für die Industriel Entwicklung von Bockenheim wichtigen Fabrikgebäude im Hinterhof der Leipziger Strasse 36 sollen unter Denkmalschutz gestellt werden Der Neubau wurde wahrscheinlich im Jahr 1904 erstellt; 1927 Veifa-Werke A.G.; 1935 Siemens-Reiniger Werke Bei den Fabrikgebäuden handelt es sich um einer der Letzten erhaltenen Fabrikgebäude im Kern Bockenheims Leipz. Str. 72(Ecke Juliusstr.) Erbaut etwa 1848; der schräg auf die Straße stoßende Bauplatz gehörte Albrecht Bollbach. 1872 bekam er vom Präfekten Freiherr v.d. Tann die Zusicherung der Unterstützung betr. später notwendig werdende Konsolitation; das Haus gehörte zuerst David Bender; 1858·1862 Seligmann Kahn. 1865 erwarb es Jean Frischmann aus Ginnheim, der einen Holzhandel hierin u. gegenüber (Bauplatz K. L. Barthel S. 180) bis etwa ___ betrieb. Seit 1926? Karl Weil, Uhrmacher. 1904: Petri, Uhrmacher Grempstr. 26 Nr. [166], erbaut 1818/19. Besitzer war Heinrich Noé bis nach 1840; seine Witwe Maria, geb. Schuld hatte Barbier Kaspar Schmidt geheiratet (†1851); sie starb 17. Febr. 1865; die Erben verkauften das Haus 1. Dez. 1869 an Levi Höxter, Fruchthändler aus Zmesten. Seine Erben verkauften es an R. Roth, Stanzmesserfabrikant (1923, 1927, 1935). Grempstr. 24 Sie wurde erbaut 1799, vielleicht durch Krämer Anton Stötzer; 1812 ist sie sicher in seinem Besitz*. Seine Tochter Auguste heiratete Ökonom Franz Jakob Huppert, dessen Wirtschaft "Zur Walhalla" seit 1824 besteht u. während der Arbeiterbewegung von 1848 viel genannt wird. Er stirbt 1862, 20. Mai. An Ackerland besaß er 241/4 Mg. Es folgt ihm Peter Schulz. Nach 1870 verkauft dessen Witwe die gesamte Liegenschaft (Wohnhaus 1 V. 18,5 Rth, Hof u. Garten 11/4 V. 16,88 Rth) an Carl Theodor Heygen bis 1914. Dessen Wwe vergantet die Wirtschaft an Meyer, Löbig 1894, Renz, dann erfolgt der Abbruch. Neubau Grempstr. 24a: H. Platt, 1935 : Platt Erben. Grempstr. 24: Dr. Reichmann (Bozen) 19__. 1935: Th. Hense. Grempstr.20 u. 22. Der andere Schönhofsacker von 1 Viertel 1 Rth u. 6 Quadratfuß wurde 1784 an Zimmermann Asmus Reges verkauft, der dann eine Hofreite anlegte, die er wohl gleich an Johannes Schappel II. am 1. Juli 1808 an Chirurgus Ludwig Blum (Haus, Hofraum, Stall, Garten) für 2350 fl verkauft hatte, aber 2. März 1809 für 1605 fl wieder zurück kaufen mußte. Nachfolgerin wird die Witwe des Lehrers Andreas Müller (†1808) im selben Jahre für 1605 fl. 1835 ist die Liegenschaft bei Hartmann Müller (Bürger seit 1826), der 1847 schon tot ist. Nach dem Tode seiner Witwe 1854 kommt ein Teilungsvertrag zustande. Das Haus kommt an Zacharias Müller, dann (1864) an Peter Schwager. Es erfolgt der Umbau der Scheuer zu einem Wohnhaus; (das alte Haus wird abgebrochen.) es wird Eckhaus der etwa 1885 angefangenen Karlstraße, die 1897 den Namen Werderstraße bekam. Eigentümer seit 1866: Heinrich Schwager; seine Witwe starb 1937; jetzt Hch. Schwager Erben, denen auch der 1900 errichtete Neubau gehört. Grempstr. 15 kam um 1842·1845 in Andreas Weil's Besitz, 1857·1862· 1882: dessen Wwe, 1885·1904: Philipp Auth (†1906); 1927: Heinr. Auth; 1931: Auth Erben Grempstr. 17 Der Bauplatz, ein Garten, gehörte 1767 Johann Bender. Gebaut wurden beide Häuser etwa 1790 und gehörten 1828 dem Zimmermann Simon Heußler*,✴1835. 1839 Heußlers Erben, 1841-1856 gehörte [1091/2] dem Wundarzt Ignaz Ries; 1862 Hch. Adolf Sünder, 1882/85 dessen Erben. 1904 aber schon dem Besitzer von [109]: Philipp Auth, Zimmermeister; 1927: Heinrich Auth; 1935: E. Bender, Baugeschäft (Hauptgüterbahnhof). *Simon Heußler erwarb 15. Apr. 1828 von Friedr. Harth [99] 161/4 Rth von dessen Garten. S. Seite 166. Grempstr. 19 Erbaut 1736, wie am Torposten zu sehen ist, siehe auch Plan S. 53. Die Liegenschaft war 3 Viertel 4 Rth groß und gehörte bis 1783 Peter Christian Bügler. Von 3 Brüdern (Söhne) (Nikolaus, Zehntendeputierter 1824, Konrad (Soldat) 1804 u. Hieronymus) war wohl Hieronymus 1770, der 1792 schon tot ist, da seine Wwe für 1 Mg. Wiesen Maulwurfgeld bezahlt, der weitere Besitzer, da seine Tochter Mar. Helene 1798 den Jakob Philipp Reges (Sohn des Asmus R.) heiratet, der der folgende Besitzer wird. 1844 gehen ab 2 mal 35 Ruthen an Adam Görbert, der 1862 noch lebt. Vor 1873 war Georg Ezechiel Besier mit 29 Rth Hofraum und 24, 6 Rth Garten eingetragen. Am 3. Sept. 1873 wurde Fuhrunternehmer Jakob Schudt Eigentümer; nach seinem Tode (1887) die Wwe Katharina, dann sein Sohn Heinrich Schudt bis 1933†. Die Witwe desselben führt das Speditionsgeschäft (Toni Schudt geb. Heuralte Hofreite, 1480 schon erwähnt im Weißfrauen-Hauptbuch: "ist ein Born in dem Hof bei der Stiegel, gibt Sinthrums Henn 10ß Zinß; später: Cles Anthen - Henns Sohn." [Siehe Plan S. 53]. Später ist die Brauerei "zum Löwen", am Schlag gelegen, darin, "beim Löwenbrunnen", auch "Weißer Löwe" und "Herberge zum Löwen" genannt. Ob Jakob Schleicher, Bierbrauer, schon darin 1596 gewohnt hat? Erst Niklas Gruy ist sicher Inhaber 1603·1606; ebenso 1638 Paul Appel bis 1661. 1699 erscheint der "Weiße Löwe" mit Joh. Heinrich Berlitz für kurze Zeit, 1705 - 1711 ist Joh. David Emrich Bierbrauer darin, dann 1716,1717 Konr. Menger, dann mit Nikolaus Verlohrn, 1738 seine Witwe. (oder Konrad Storck) Die Brauerei scheint dann eingegangen zu sein, da Johann Bernhard Bender 1732 die halbe Liegenschaft (1 Viertel 182⁄3 Rth groß) "Haus mit Brauhaus" für 380 fl an die lutherische Gemeinde dahier zu einem Bet- und Schulhaus verkauft. Dieses hat heute noch im Dachgebälk einige Reste vom ehemaligen Glockenturm. Es wird am 25. November 1789 an Abraham Baer (auch Abraham Koppel genannt) für 1850 fl weitergegeben, als die Gemeinde das franz.-reformierte Kirchlein in der Rödelheimer Straße erwarben. Dessen Kinder teilen die bereits ___ ganz erworbene Hofreite. 1825·1828 hat Joseph Baer [41] behalten. Daniel Lazarus Baer gibt an seinen Bruder Salomon Lazarus B. von [411/2] 31,11 Rth ab, d. i. 1/2 von einem einstöckigen Vorderhaus, Hinterhaus, Hof, Seitenbau und Garten für 1250 fl. In [41] wohnt 1856 schon Johannes Weil. 1862 und später; 1882/85: Weils Erben: Katharina Bachmann geb. Weil †1904, da es Küfer August Naumann erkauft. 1935: P. Naumann, Wwe. ygen) weiter. Grempstr. 21 Ehe diese Liegenschaft an Abraham Baer (s.o.) kam, besaß sie 1789·1794 der Wagner Joh. Schöffer (Schäfer), wie der jetzt erst verschwundene Grenzstein I.S. 1789 bewies. darauf folgte Abraham Baer; 1825 Daniel Lazarus Baer an seinen Bruder Salomon Lazarus 31,11 Rth (w.v.). 1862 ist Heinrich Ott Besitzer und später noch;1882/85 dagegen Wwe Kath. Schulz, geb. Balck; 1901 Heinrich Fischer, Bauunternehmer, der den Neubau bewerkstelligt hat. 1927: H. Hecht, Kaufmann u. Frau B. May (Ölhandel). 1935: J. Stetter, Metzger wies. darauf folgte Abraham Baer; 1825 Daniel Lazarus Baer an seinen Bruder Salomon Lazarus 31,11 Rth (w.v.). 1862 ist Heinrich Ott Besitzer und später noch;1882/85 dagegen Wwe Kath. Schulz, geb. Balck; 1901 Heinrich Fischer, Bauunternehmer, der den Neubau bewerkstelligt hat. 1927: H. Hecht, Kaufmann u. Frau B. May (Ölhandel). 1935: J. Stetter, Metzger. [140] und [42] waren 1684 noch Zierholds Garten (Weißfrauengut). Luitgar (Lutgerus) Horn, der 1724 hier im Dorf einzog, hatte 1738 schon das Haus [42] in Besitz; 1746 seine Witwe. Am 7. Februar 1746 gaben Horns Kinder (Görg Koch und Frau geb. Horn) die Liegenschaft an Anna Horn für 623 fl; 1749 verkaufte diese dieselbe an Gnädige Herrschaft zu einem Försterhaus (An Förstern bzw. Forsthäusern wurden genannt Hennig 1747, Zorbach 1761·1763, Lentulus 1802, 1825 schon in Bergen) Das Haus kam dann in Privathände: 1825 Peter Rein; 1835 F. W. Lindheimer Wwe; 1849 Peter Rein wieder, der die Liegenschaft "zum Adler" an Wirt Georg Bender verkaufte; dieser sie - 1 Viertel 26 Rth haltend - weiter an Peter Schulz am 28. Januar 1857; (1862·1864; † vor 1876) 1882/85 seine Witwe; 1904: M. Meyer, Metzgermstr. Börsenplatz 5; K. L. Buchwald 1927·1940. Grempstraße 25 Das Haus [140] ist der Nummer nach etwa 1810 erbaut vielleicht durch Jakob Rein (Zunftmeister.); kam in den Besitz des Handelsmanns Burnitz (Fft), der es - 1 Viertel 182⁄3 Ruthen groß - für 3800 fl im Jahre 1825 an Schreinermeister Philipp Ettling weitergibt. 1857 ist Hermann Eppstein Eigentümer, der es 1861 (Hofraum, Stall u. Garten) an Spezereihändler Ferdinand Röbig weiter verkauft. 1882/85: derselbe noch in Besitz; 1904: sein Schwiegersohn Ludwig Bender, Weißbindermeister. 1927: W. Bender's Wwe; 1935: W. Benders Erben. Jetzt steht an des alten Hauses Stelle ein Neubau Begründung: Bei den Gebäuden handelt es sich um die letzten städtebaulich-historisch wichtigen Gebäude aus der Entwicklung des Dorfes und der Stadt Bockenheim im 19. Jahrhundert und früher. Diese historisch wichtigen Gebäude sollten unter besonderen Schutz gestellt werden. Dies gilt insbesondere, da sich durch den Abriss des im Jahr 1828 erbauten Gebäudes Leipziger Straße 68 und die geplante Aufstockung des Backhauses in der Friesengasse 13 gezeigt hat, dass die bestehende städtebauliche Erhaltungs-satzung für die historisch wichtigen Gebäude keinen ausreichenden Schutz bietet. Bei der Aufzählung handelt es sich um eine Abschrift der Häuserchronik des Dorfes und der Stadt Bockenheim von Heinrich Ludwig, 1941 Das Manuskript übertragen hat Herrmann Ludwig im Jahre 2008. Zahlen und Namen, die nach dem Baualter angegeben werden, beziehen sich auf die Jahre der jeweiligen Eigentumsübergänge und die Namen der neuen Eigentümer. Im Nachhinein stellt sich uns die Frage, warum historisch wichtigen 200jährigen Gebäuden der Status denkmalgeschützt verweigert wird, während - wie aktuell geschehen - der 40 Jahre alte Fernsehturm "Ginnheimer Spargel" unter Denkmalschutz gestellt wird. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 2 am 02.12.2019, TO I, TOP 18 Vor Abstimmung ändert die antragstellende Fraktion die Vorlage OF 962/2 dahin gehend ab, dass die Vorlage als Anregung an den Magistrat beschlossen werden soll. Beschluss: Die Vorlage OF 962/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, 3 SPD, FDP und Piraten gegen 2 GRÜNE, LINKE. und BFF (= Annahme); 1 SPD und 1 GRÜNE (= Enthaltung) 1 GRÜNE nimmt nicht an der Abstimmung teil

Partei: LINKE.

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zeilsheim: Ampelanlage im Kreuzungsbereich Pfaffenwiese/Lenzenbergstraße/Annabergstraße umrüsten

22.10.2019 · Aktualisiert: 10.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.10.2019, OM 5255 entstanden aus Vorlage: OF 1133/6 vom 02.10.2019 Betreff: Zeilsheim: Ampelanlage im Kreuzungsbereich Pfaffenwiese/Lenzenbergstraße/Annabergstraße umrüsten Der Magistrat wird gebeten, die im Kreuzungsbereich Pfaffenwiese/Lenzenbergstraße/Annabergstraße befindliche Ampelanlage so umzurüst en, dass diese im Nachtbetrieb nicht abgeschaltet wird, sondern generell Rot zeigt und nur beim Überfahren von Kontaktschleifen auf Grün umschaltet. Begründung: Nach allgemeiner Wahrnehmung der Bürger wird auf der Pfaffenwiese insbesondere nachts mit überhöhter Geschwindigkeit gefahren. Der temporäre Einsatz eines sogenannten Blitzanhängers hat daran leider wenig geändert. Der Umbau der Ampelanlage sollte zur Beruhigung der Situation beitragen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2020, ST 162 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Geschwindigkeitskontrollen mit Enforcement-Trailer ausweiten

07.05.2019 · Aktualisiert: 19.11.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.05.2019, OM 4541 entstanden aus Vorlage: OF 1007/6 vom 16.04.2019 Betreff: Geschwindigkeitskontrollen mit Enforcement-Trailer ausweiten Vorgang: OM 4070/18 OBR 6; ST 421/19 Der Magistrat wird gebeten, die Geschwindigkeitskontrollen mit dem Enforcement-Trailer auf nachfolgende Standorte im Ortsbezirk 6 auszuweiten: - Zur Frankenfurt (Goldstein); - Alt-Griesheim (Griesheim, im Bereich der Boehleschule); - Elsterstraße (Griesheim, im Bereich vor dem Kindergarten St. Hedwig); - Gotenstraße (Höchst); - Königsteiner Straße (Höchst); - Sossenheimer Weg (Höchst, zwischen Gotenstraße und Bahnübergang); - Hoechster-Farben-Straße (Höchst und Sindlingen); - Oeserstraße (Nied, im Bereich zwischen Bahnhof und Nied Brücke); - Birminghamstraße (Nied, im Bereich zwischen Oeserstraße und Mainzer Landstraße); - Alt-Schwanheim (Schwanheim); - Rheinlandstraße (Schwanheim, im westlichen Abschnitt); - Kurmainzer Straße (Sossenheim, zwischen Dunantring und Victor-Gollancz-Haus); - West-Höchster-Straße (Zeilsheim, zwischen Annabergstraße und Frankenthaler Weg); - Alt-Zeilsheim (Zeilsheim, zwischen Welschgrabenstraße und Frankenthaler Weg). Begründung: Der sog. Enforcement-Trailer hat sich als wichtiger Bestandteil der Verkehrsüberwachung etabliert - insbesondere auch, weil die Kontrollen ohne Personal fortlaufend über mehrere Tage "rund um die Uhr" (also auch nachts) durchgeführt werden können. Damit trägt er nicht nur zur Steigerung der Verkehrssicherheit, sondern auch zur Reduzierung des nächtlichen Lärmpegels bei. Zwischenzeitlich wurde von der Stadt sogar ein weiterer Enforcement-Trailer angeschafft. Im Ortsbezirk 6 gibt es derzeit neun genehmigte Messstellen (siehe Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2019, ST 421). Der Ortsbeirat 6 bittet nun, die Kontrollen auf o. g. Standorte im Ortsbezirk 6 auszuweiten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.12.2018, OM 4070 Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2019, ST 421 Stellungnahme des Magistrats vom 05.08.2019, ST 1435 Aktenzeichen: 32 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zeilsheim: Spiel- und Bolzplätze in Zeilsheim - Wie ist der Stand der Dinge?

07.05.2019 · Aktualisiert: 07.11.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.05.2019, OM 4540 entstanden aus Vorlage: OF 1006/6 vom 23.04.2019 Betreff: Zeilsheim: Spiel- und Bolzplätze in Zeilsheim - Wie ist der Stand der Dinge? Der Magistrat wird gebeten, a) Auskunft über den aktuellen Stand zu Maßnahmen für folgende Zeilsheimer Spiel- und Bolzplätze zu geben: 1. Pfortengartenweg/Pflugspfad: Neugestaltung für U3; 2. Blauländchenstraße: Bolzplatz-Sanierung; 3. Frankenthaler Weg: Neuerrichtung von Geräten; und/oder b) die Situation im Rahmen eines Ortstermins unter Beteiligung der Kinderbeauftragten und des Quartiersmanagements zu erläutern. Begründung: Mehrmalige Initiativen der Kinderbeauftragten und des Quartiersmanagements, Informationen zum Stand der Dinge zu Maßnahmen auf Zeilsheimer Spielplätzen zu erhalten, waren leider fruchtlos und führten zu keiner Kommunikation. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.08.2019, ST 1539 Antrag vom 25.11.2020, OF 1446/6 Antrag vom 17.12.2020, OF 1445/6 Anregung an den Magistrat vom 19.01.2021, OM 7115 Anregung an den Magistrat vom 19.01.2021, OM 7116 Antrag vom 07.06.2022, OF 515/6 Auskunftsersuchen vom 28.06.2022, V 434 Aktenzeichen: 67 2

OF (Antrag Ortsbeirat)

Zeilsheim: Pförtnerampel in der Pfaffenwiese soll Raser bremsen

23.04.2019 · Aktualisiert: 15.05.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.04.2019, OF 1005/6 Betreff: Zeilsheim: Pförtnerampel in der Pfaffenwiese soll Raser bremsen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen, ob die im Kreuzungsbereich Pfaffenwiese/Annabergstraße/ Lenzenbergstraße befindliche Ampelanlage so umgerüstet werden kann, dass diese im Nachtbetrieb für den Verkehr generell "Rot" zeigt und nur für sich nähernde Kraftfahrzeuge mit erlaubter Höchstgeschwindigkeit auf "Grün" schaltet. Begründung: Nach allgemeiner Wahrnehmung der Bürger wird auf der Pfaffenwiese besonders in den Nachstunden mit überhöhter Geschwindigkeit gefahren. Der temporäre Einsatz eines sog. "Blitzanhängers" hat daran leider wenig geändert. Der Umbau der Lichtzeichenanlage zu einer "Pförtnerampel" mit entsprechenden Sensoren und die Verwendung einer intelligenten Schaltung sollten zur Beruhigung der Situation beitragen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 6 am 07.05.2019, TO I, TOP 39 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1246 2019 Die Vorlage OF 1005/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zeilsheim: Sicherheit für den Radverkehr im Bereich Hofheimer Straße/Alt-Zeilsheim verbessern

26.03.2019 · Aktualisiert: 25.01.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.03.2019, OM 4480 entstanden aus Vorlage: OF 969/6 vom 11.03.2019 Betreff: Zeilsheim: Sicherheit für den Radverkehr im Bereich Hofheimer Straße/Alt-Zeilsheim verbessern D er Magistrat wird gebeten, einen Ortstermin zu organisieren, damit die Probleme für den Radverkehr im Bereich Hofheimer Straße/Alt-Zeilsheim besprochen und Lösungen gefunden werden können. Begründung: Von einem Radfahrer, der die Strecke im Berufsverkehr täglich benutzt, wird Folgendes vorgebracht: Das Linksabbiegen von der Hofheimer Straße am Ortsausgang von Zeilsheim in den Feldweg nach Kriftel sei für Radfahrerinnen/Radfahrer gefährlich. Diese Einschätzung ist aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens sehr gut nachvollziehbar. Als eine Lösungsmöglichkeit wird vorgeschlagen, auf der in Fahrtrichtung Hofheim linken Seite den recht breiten Bürgersteig als Radweg für beide Richtungen zu gestalten. Ebenfalls als problematisch beschrieben wird die Fahrt in die andere Richtung. Hier ist der neuralgische Punkt die Kreuzung der Hofheimer Straße mit der Straße Alt-Zeilsheim. Will man mit dem Fahrrad von der Hofheimer Straße kommend links in die Straße Alt-Zeilsheim abbiegen (zum Münsterer Weg), so würde man häufig von Autos geschnitten, die von rechts kommen und die Fahrräder übersehen. Auch diese Bedenken sind nachvollziehbar. Hier wird vorgeschlagen, die Radwegeführung durch die Flanbrechtstraße zu verlegen. Dies würde möglicherweise auch das o. a. Problem lösen können. Der Ortsbeirat kann sich so ohne Weiteres keine der Problemlösungen zu eigen machen. Die Durchführung eines Ortstermins mit den beteiligten Ämtern hat sich in der Vergangenheit oft bewährt, um zu durchführbaren Lösungen zu kommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2019, ST 1337 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zeilsheim: Ortstermin Schulwegsicherung Käthe-Kollwitz-Schule

26.03.2019 · Aktualisiert: 07.02.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.03.2019, OM 4481 entstanden aus Vorlage: OF 970/6 vom 07.01.2019 Betreff: Zeilsheim: Ortstermin Schulwegsicherung Käthe-Kollwitz-Schule Der Magistrat wird gebeten, einen Ortstermin mit Vertretern des Stadtschulamts, der Schulleitung, der Kinderbeauftragten, Elternvertretern und dem Ortsbeirat zur Schulwegsicherung durchzuführen. Im Wesentlichen sollen folgende zwei Schwerpunkte besprochen werden: 1. Fußgängerüberwege für die Einmündungen Blauländchenstraße/Klosterhofstraße, Alt-Zeilsheim/Welschgrabenstraße sowie Frankenthaler Weg/Kranentrank; 2. Situation aufgrund der Falschparker rund um die Käthe-Kollwitz-Schule. Begründung: Bürgerinnen und Bürger sind auf den Ortsbeirat zugegangen mit der Bitte, die Schulwege in Zeilsheim sicherer zu machen. Auf Nachfrage bei der Kinderbeauftragten wurde klar, dass diese Forderungen nachvollziehbar sind. Daher scheint es geboten, vor Ort die Situation mit den zuständigen Ämtern zu prüfen, um dann einen geeigneten Vorschlag für die Beordnung des Schulverkehrs zu erlangen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 02.11.2021, OF 251/6 Anregung an den Magistrat vom 23.11.2021, OM 1103 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 6 am 13.08.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 6 am 10.09.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 6 am 22.10.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 6 am 26.11.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 6 am 27.10.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 6 am 24.11.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 6 am 19.01.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 6 am 23.02.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 6 am 04.05.2021, TO I, TOP 11 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 6 am 01.06.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 6 am 29.06.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 6 am 07.09.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 6 am 26.10.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 6 am 23.11.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Die Ausführung der Ortsvorsteherin, dass bezüglich der Angelegenheit bereits vor geraumer Zeit ein Ortstermin stattgefunden hat, dient zur Kenntnis. b) Die Angelegenheit wird für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40 31

OF (Antrag Ortsbeirat)

Nutzung der Sportanlage Mainwasen in der jetzigen Form beibehalten

06.03.2019 · Aktualisiert: 22.05.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.03.2019, OF 1196/5 Betreff: Nutzung der Sportanlage Mainwasen in der jetzigen Form beibehalten Der Ortsbeirat fordert den Magistrat der Stadt Frankfurt auf, die Nutzung der Sportanlage Mainwasen an der Gerbermühlstraße in der jetzigen Form beizubehalten und eine Aufteilung des Geländes in Sportanlage und Schule sowie die gänzliche Nutzung als Schulgelände auszuschließen. Begründung: Die Sportanlage Mainwasen umfasst einen Rasen- und einen Kunstrasenplatz, zwei Kunstrasenfelder, einen Hartplatz, einen Tennisplatz und eine Kegelbahn. Sie ist Heimat und Trainingsstätte der Frankfurter Traditionsclubs Vfl Germania 1894 und SV 1894 Sachsenhausen mit zusammen über 600 Mitgliedern und ca. 30 Fußballmannschaften. Beide Vereine verfügen über langfristige Nutzungsverträge mit der Stadt Frankfurt. Beide Vereine engagieren sich sozial stark. So hat der SV 1894 Sachsenhausen erfolgreich ein Inklusionsteam aufgebaut und bietet Flüchtlingen seit Jahren eine, nicht nur, sportliche Heimat. Hierzu kooperiert er mit Suchthilfeeinrichtungen, Kliniken und Flüchtlingsunterkünften. Dafür wurde die Arbeit des Vereins bereits mehrfach ausgezeichnet. Zudem finden auf dem Gelände immer wieder Schulveranstaltungen statt. Dies alles steht auf dem Spiel, wenn die Sportanlage zugunsten eines Neubaus der Europäischen Schule weichen müsste. Hinzu kommt, dass die Sportanlage Mainwasen Teil des Grüngürtels ist und als Luftleitbahn fungiert, die sich positiv auf das Stadtklima auswirkt. Auch ist es unter Gerechtigkeitsaspekten den Bürger*innen kaum zu vermitteln, wenn dringend benötigte Errichtungen staatlicher Schulen, wie zum Beispiel in der Bürostadt in Niederrad, mangels geeigneter Flächen nicht zustande kommen, aber für die Europäische Schule (Privatschule), auf Wunsch der EZB, insbesondere für die Kinder ihrer Mitarbeiter, Flächen im Grüngürtel und der Allgemeinheit dienendend, bereitgestellt würden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 5 am 22.03.2019, TO I, TOP 38 Beschluss: Die Vorlage OF 1196/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 5 am 10.05.2019, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 1196/5 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., BFF und fraktionslos (= Annahme)

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Nied und Zeilsheim: Geschwindigkeitskontrollen durch Blitzanhänger fortsetzen

04.12.2018 · Aktualisiert: 30.09.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.12.2018, OM 4070 entstanden aus Vorlage: OF 866/6 vom 18.11.2018 Betreff: Nied und Zeilsheim: Geschwindigkeitskontrollen durch Blitzanhänger fortsetzen Vorgang: OM 2352/17 OBR 6; ST 1471/18 1. Der Magistrat wird gebeten, die Geschwindigkeitskontrollen durch den Blitzanhänger (Enforcement-Trailer) auf der Oeserstraße in Nied und der Pfaffenwiese in Zeilsheim wieder in stärkerer Intensität aufzunehmen. Wünschenswert wäre, etwa alle drei Monate Messungen durchzuführen. 2. Der Magistrat wird außerdem gebeten darzulegen, ob es zutrifft, dass zwischen dem 21.02.2018 und dem Datum, an dem die ST 1471 erstellt wurde, überhaupt keine Messungen mit dem Enforcement-Trailer im Ortsbe zirk 6 durchgeführt wurden. Begründung: In seiner Stellungnahme ST 1471 berichtet der Magistrat über den Einsatz des Blitzanhängers im Frankfurter Westen. Dabei wurden erhebliche Tempoüberschreitungen an beiden o. g. Standorten festgestellt. Ein fragwürdiger "Rekord" wurde mit einer Messung in der Oeserstraße erreicht, bei der ein Fahrzeug auf einer Tempo-40-Strecke mit 159 km/h geblitzt wurde. Betrachtet man die in der Vorlage ST 1471 angegebenen Standzeiten des Blitzanhängers, muss man sich allerdings wundern, wieso in der Oeserstraße seit dem 21.02.2018 nicht mehr gemessen wurde, in der Pfaffenwiese nicht mehr seit dem 05.12.2017 (zum Stand der Stellungnahme am 06.08.2018) Rasen in Wohngebieten darf nicht geduldet werden, Menschenleben stehen auf dem Spiel, aber auch der Nachtschlaf der Bevölkerung verdient es, geschützt zu werden. Legt man dann noch zugrunde, dass in der Vorlage ST 1471 dargelegt wurde, dass bis zum Datum der Stellungnahme noch keine weitere Messstelle im Ortsbezirk 6 genehmigt worden war, bei der einzigen anderen Messstelle in Sossenheim die Software versagte und kein geeigneter Standort gefunden werden konnte, kommt man zu dem unerfreulichen Schluss, dass zwischen dem 21.02.2018 und Anfang August im gesamten Ortsbezirk 6 überhaupt nicht mehr gemessen wurde. Dies wäre aufgrund der Größe des Ortsbezirks - ca. 20 Prozent der Frankfurter Bevölkerung - nicht akzeptabel. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.11.2017, OM 2352 Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2018, ST 1471 Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2019, ST 421 Antrag vom 16.04.2019, OF 1007/6 Anregung an den Magistrat vom 07.05.2019, OM 4541 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mehr Sitzbänke für mehr Lebensqualität: Das Programm „Sitzbänke - ausgeruht mobil“ im Frankfurter Westen umsetzen

11.09.2018 · Aktualisiert: 30.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.09.2018, OM 3610 entstanden aus Vorlage: OF 778/6 vom 27.08.2018 Betreff: Mehr Sitzbänke für mehr Lebensqualität: Das Programm "Sitzbänke - ausgeruht mobil" im Frankfurter Westen umsetzen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V., § 1314/17 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob in Umsetzung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 04.05.2017, §1314, zum Programm "Sitzbänke - ausgeruht mobil" an den nachfolgenden Standorten zusätzliche Sitzbänke sinnvoll sind. Bei einem positiven Ergebnis sind die entsprechenden Bänke aufzustellen. - Alten-/Seniorenheim Goldstein, Ecke Tränkweg, Goldsteinstraße, kleine Grünfläche (Goldstein); - Erneuerung der Bänke im Goldsteinpark (Goldstein); - am Eingang zum Waldfriedhof (Goldstein); - im Harthweg an der Haltestelle der Linie 12 stadtauswärts (Goldstein); - auf dem Waldfriedhof Goldstein, hier sind Bänke entfernt worden (Goldstein); - Alt-Schwanheim/Ecke Am Abtshof (Schwanheim); - im Wald Goldstein-Süd (Durchgang vom Wildpfad, Grünanlage), im Wald rund um den Waldfriedhof in Richtung Schwanheimer Wiesen (Goldstein-Süd); - zwischen Mainzer Landstraße 514-528 (Griesheim); - am Mainufer in Griesheim (Griesheim); - vor dem Haus Mainzer Landstraße 500 (Griesheim); - Alte Falterstraße, Evangelische Segensgemeinde (Griesheim); - alte Bänke auf dem Fuß-/Radweg an der Fußgängerbrücke Mainzer Landstraße 683 erneuern (Griesheim); - Hartmannsweilerstraße, Parkweg (Griesheim); - am Bahnübergang in Griesheim, Elektronstraße (Griesheim); - am Bürgerhaus Griesheim (Griesheim); - Griesheimer Friedhof, Waldschulstraße (Griesheim); - Erneuerung der Holzbank von Rosemarie Fendel am Mainufer kurz vor Höchst (Höchst); - Amtsgasse, Bolongarostraße (Höchst); - Höchster Fußgängerzone (Höchst); - an der Höchster Fähre ggü. des Bogenschützenvereins an einem verwilderten Garten (Schwanheim); - zwischen dem Höchster Friedhof und dem Sossenheimer Bahnhof, auf der Seite vom Friedhof im Schatten (Höchst/Sossenheim); - zwischen der Hobby-Werkstatt Nied und der Schwanheimer Brücke am Mainufer (Nied); - Birminghamstraße zwischen Tram-Haltestelle und Seniorenwohnanlage auf beiden Seiten (Nied); - Bushaltestelle "Nied Kirche", Bus 51, 54, 59 (Nied); - renaturierter Bereich der Nidda in Nied an der ehemaligen Schleuse/Höhe ehem. Tilly-Bad (Nied); - an der Altenwohnanlage in der Birminghamstraße auf halbem Weg zwischen Altenwohnanlage Birminghamstraße und Bushaltestelle "Nidda-Kampfbahn" (Nied); - an der Ecke des Wegs vom Georgshof/Krumme Weide (Nied); - auf halbem Weg zwischen Georgshof und Nidda (Nied); - an der Nidda zwischen Nied und der Eisenbahner-Siedlung (Nied); - Bushaltestelle "Nied Kirche", vor der Apotheke (Nied); - zwischen Wörthspitze und Niedwald, fünf Bänke (Nied); - entlang der Nidda, vor allem neben den Gleisen gibt es keine Bank und keinen Mülleimer (Nied); - Erneuerung zweier Bänke in Schwanheim, Kreuz Höchster Weg (Schwanheim); - Kelsterbacher Weg (Schwanheim); - Straßburger Straße am Ende der Wiese (Schwanheim); - Ingelheimer Straße 14-16, eine Bank im Schatten (Schwanheim); - Schwanheimer Waldspielpark, es sind zwar Bänke vorhanden, aber nicht genügend oder defekt (Schwanheim); - Kinderspielplatz Merziger Weg 1, Durchgang zum Völklinger Weg (Schwanheim); - Kelsterbacher Weg, Nürburgstraße und dort auf dem Grünstreifen vor dem ALDI-Markt (Schwanheim); - vor/neben dem neuen Gemeindepavillion der Ev. Martinusgemeinde, Martinskirchstraße 52b (Schwanheim); - Kelsterbacher Weg in Richtung Schwanheimer Dünen (Schwanheim); - verwitterte Bänke auf dem Sindlinger Friedhof (Sindlingen); - völlig defekte Bänke entlang des Mainufers von Sindlingen in Richtung Okriftel erneuern (Sindlingen); - Bushaltestellen in Sindlingen, Pfingstbornstraße beidseitig sowie im Ortskern Sindlingen (Sindlingen); - am "Dalles" (Apotheke) zwei Bänke (Sindlingen); - am geteerten Weg zwischen Sindlingen und Zeilsheim im Feld im Bereich des Radwegs (Sindlingen, Zeilsheim); - von Sindlingen und von Zeilsheim zum Krifteler Ziegeleipark (Sindlingen, Zeilsheim); - Sossenheimer Friedhof, Gewann 10 (Sossenheim); - Wilhelm-Fay-Straße (Sossenheim); - zwei Bänke auf der Siegener Straße, bergauf in Richtung der Geschäfte (Sossenheim); - ein oder mehrere Bänke in der Nähe des Boule-Platzes im Bereich des Kerbeplatzes (Sossenheim); - in der Nähe der Nidda auf dem Feld, Umgebung Laufgraben, es gibt nur eine Bank und die ist bei schönem Wetter immer besetzt - Google Koordinaten 50°06'51.9"N 8°34'40.9"E - (Sossenheim); - Sossenheimer Unterfeld und Sossenheimer Niddaufer (Sossenheim); - Flutbogen der Nidda nach Norden drei bis fünf Bänke (Sossenheim); - innerhalb des Grüngürtels entlang der Nidda, hauptsächlich rechts zwischen Sossenheimer Wehr und im weiteren Verlauf der Wegbezeichnung An der Nidda bis Gemarkung Wiesenfeldstraße (Sossenheim); - in Sossenheim befindet sich ein kleiner Park zwischen Schaumburger Straße und Alt-Sossenheim, der Park ist vernachlässigt und die wenigen Bänke sind kaputt und/oder alt (Sossenheim); - Nidda-Uferweg auf Sossenheimer Seite zwischen Mittlerer Sand und Sossenheimer Wehr (Sossenheim/Nied); - im verlängerten Cheruskerweg zwischen Cheruskerweg 66 und der Eisenbahnbrücke der Königsteinbahn über die A 66 bei dem großen Feld auf der Frankfurter Seite (Unterliederbach); - Feldweg Blauländchenstraße nach Kriftel (Zeilsheim); - Feldweg Richtung Kriftel, Blauländchenstraße (Zeilsheim); - Zeilsheimer Stadthalle (Zeilsheim); - Fußweg neben der S 2 zwischen Bahnhof Zeilsheim und Jahrhunderthalle (Zeilsheim); - im kleinen Park Ecke Arnstädter Weg/Blankenburger Weg (Zeilsheim); - Münsterer Weg und in der Blauländchenstraße (Feld) (Zeilsheim); - Rosengarten, Greifswalder Weg, Friedhof Zeilsheim, Kleintierzüchter (Zeilsheim); - Friedhof Zeilsheim (Zeilsheim); - Brücke Blauländchenstraße (Zeilsheim); - Münsterer Weg, Blauländchen Straße (Zeilsheim); - am südlichen Weg (Fußweg) neben der Autobahn A 66 zwischen der Ausfahrt Zeilsheim und Höchst (Zeilsheim/Höchst). Begründung: Sitzbänke sind ein wichtiges Element für eine gute Lebensqualität im Stadtteil. Dabei geht es nicht nur darum, einen Platz zum Hinsetzen, zum Betrachten und Genießen der Umgebung und zum Gespräch mit anderen zu haben. Sie tragen vielmehr auch dazu bei, den Straßenraum fußgängerfreundlich zu gestalten und die Mobilität zu erleichtern, indem sie eine Station zum Ausruhen bieten, die es vor allem auch Senioren erleichtert, Wege im Stadtteil, etwa zum Einkaufen oder zu einer Haltestelle des öffentlichen Nahverkehrs, selbstständig zurückzulegen. Die Stadtverordnetenversammlung hat daher das Programm "Sitzbänke - ausgeruht mobil" beschlossen und Mittel im städtischen Haushalt bereitgestellt, um im Stadtgebiet zusätzliche Sitzbänke aufzustellen. Dabei wurde auch festgelegt, dass die Ortsbeiräte über die Standorte der Sitzbänke entscheiden. Über dieses Programm sollten auch in den Stadtteilen des Ortsbezirks 6 - Frankfurter Westen weitere Sitzgelegenheiten geschaffen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.12.2018, ST 2261 Stellungnahme des Magistrats vom 14.06.2019, ST 1156 Stellungnahme des Magistrats vom 20.12.2019, ST 2425 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zeilsheim: Spielplatz hinter der Kita Blauländchenstraße 30

07.08.2018 · Aktualisiert: 20.07.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.08.2018, OM 3403 entstanden aus Vorlage: OF 744/6 vom 24.07.2018 Betreff: Zeilsheim: Spielplatz hinter der Kita Blauländchenstraße 30 Der Magistrat wird gebeten, die südwestlich der neu gebauten Kita in der Blauländchenstraße gelegene Fläche des Spielplatzes wieder in einen funktionsfähigen Zustand zu versetzen sowie sie den Kindern und Jugendlichen im Stadtteil zur Gestaltung ihrer Freizeit zur Verfügung zu stellen. Die Maßnahme sollte vor der Umsetzung mit dem Ortsbeirat abgestimmt werden. Begründung: Im Zuge des Neubaus der Kita Blauländchenstraße 30 wurde der vorhandene Spielplatz abgebaut und die verkleinerte Fläche mit Erde aufgefüllt. Eine Neugestaltung des Platzes mit möglichen Nutzungen für Kinder und Jugendliche (z. B. als Bolzplatz) ist dringend erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.11.2018, ST 2036 Antrag vom 17.12.2020, OF 1445/6 Anregung an den Magistrat vom 19.01.2021, OM 7115 Aktenzeichen: 67 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zeilsheim: Erholungsfläche Spielplatz Coburger Weg/Neu-Zeilsheim

07.08.2018 · Aktualisiert: 16.12.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.08.2018, OM 3404 entstanden aus Vorlage: OF 745/6 vom 24.07.2018 Betreff: Zeilsheim: Erholungsfläche Spielplatz Coburger Weg/Neu-Zeilsheim Vorgang: OM 1918/17 OBR 6; ST 2308/17 Der Magistrat wird gebeten, a) das in der Vorlage ST 2308 angekündigte Nutzungskonzept zur Umgestaltung der Freifläche des Spielplatzes im Coburger Weg dem Ortsbeirat 6 vorzustellen; b) die während der Ortsbegehung am 27.06.2017 zugesagten Veränderungen der Verkehrswege im Umfeld des Platzes (Entfernung des Parkplatzes vor dem Haus im Coburger Weg 58, Randeinfassung der Bäume als Schutz der Wurzelbereiche, Sperrmarkierungen in den Einmündungen Coburger Weg/Neu-Zeilsheim) umzusetzen (s. auch Protokoll des Ortstermins vom 10.07.2017). Begründung: Zwölf Monate nach der Ortsbegehung am ehemaligen Spielplatz im Coburger Weg hat sich leider nichts getan. Weder wurde das in der Stellungnahme des Magistrats zugesagte Nutzungskonzept entwickelt noch ein Planungsentwurf erstellt. Auch die Verbesserung der Verkehrswege durch Sperrmarkierungen wurde bisher nicht umgesetzt, was insbesondere die Entsorgungsfahrzeuge der FES immer wieder vor große Probleme stellt. Anlage 1 (ca. 207 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.08.2017, OM 1918 Stellungnahme des Magistrats vom 24.11.2017, ST 2308 Stellungnahme des Magistrats vom 12.11.2018, ST 2053 Aktenzeichen: 61 0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Spielplatz Frankenthaler Weg

03.07.2018 · Aktualisiert: 10.08.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.07.2018, OF 746/6 Betreff: Spielplatz Frankenthaler Weg Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, für den Spielplatz Frankentaler Weg in Zeilsheim drei weitere Geräte für ältere Kinder aufzustellen. Der Ortsbeirat unterstützt die Maßnahme bis zu einer Gesamtsumme von 15.000,00 EUR. Begründung: Im Stadtteil gibt es den Wunsch, dass der zentral in Zeilsheim gelegene Spielplatz für ältere Kinder etwas attraktiver wird. In Zusammenarbeit mit der Kinderbe-auftragten von Zeilsheim wurden daher geeignete Spielgeräte vorabgestimmt. Hierunter sind bspw. ein sogenannter Balltrichter, eine Motorik-Wand und ein Wackelsteg. Die genannten Geräte würden nach Vorabstimmung mit dem Grünflächenamt auf den Spielplatz passen und das Angebot -wie gewünscht- erweitern. Die genaue Platzierung soll in einem gemeinsamen Ortstermin, unter Teilnahme interessierter Ortsbeiräte, der Kinderbeauftragten und Vertretern des Grünflächenamts abgestimmt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 6 am 07.08.2018, TO I, TOP 25 Die Vorlage OF 746/6 wird zum gemeinsamen Antrag der SPD, der GRÜNEN, der LINKE. und der BFF erklärt. Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 229 2018 Die Vorlage OF 746/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bespielbarkeit der Kegelbahnen im Bürgerhaus Nieder-Erlenbach

20.02.2018 · Aktualisiert: 14.05.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.02.2018, OM 2796 entstanden aus Vorlage: OF 142/13 vom 01.02.2018 Betreff: Bespielbarkeit der Kegelbahnen im Bürgerhaus Nieder-Erlenbach Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die Kegelbahnen im Bürgerhaus Nieder- Erlenbach unabhängig von der Verpachtung des Restaurants weiterhin bespielbar sind. Begründung: Die aktiven Kegler aus dem Ort sind zurzeit gezwungen, ihre Spiele auf andere Bahnen in anderen Orten zu verlagern. Je länger dieser Zustand anhält, umso schwerer wird es für einen eventuell baldigen neuen Pächter, die Bahnen wieder an regelmäßige Kegler zu vermieten. Auch der AGB Frankfurt Holding gehen dadurch Mieteinnahmen verloren. Bereits jetzt könnte den Keglern während der Dienstzeiten der Hausmeister die Nutzung der Kegelbahnen wieder ermöglicht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.04.2018, ST 818 Aktenzeichen: 91 8

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zeilsheim: Piktogramme für Radwege

20.02.2018 · Aktualisiert: 26.11.2018

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.02.2018, OM 2760 entstanden aus Vorlage: OF 588/6 vom 06.02.2018 Betreff: Zeilsheim: Piktogramme für Radwege Der Magistrat wird gebeten, sowohl auf den nachfolgend genannten Fahrradwegen als auch auf den parallel verlaufenden Fahrbahnen Piktogramme aufzubringen, um Radfahrern die erlaubte Nutzung anzuzeigen: a) West-Höchster Straße in Richtung Sindlingen; b) Pfaffenwiese in beiden Richtungen. Begründung: Die Erfahrungen nach dem Wegfall der Benutzungspflicht für die oben genannten Radwege zeigen eine erhöhte Verunsicherung und Irritation bei den Radfahrern, ob der bisher genutzte separate Fahrstreifen überhaupt noch befahren werden darf. Durch das Aufbringen von Piktogrammen sollte hier unbedingt Abhilfe geschaffen werden, um den Radfahrern, die nicht auf der belebten Fahrbahn fahren wollen, mehr Sicherheit zu geben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2018, ST 930 Aktenzeichen: 66 7

OF (Antrag Ortsbeirat)

Zeilsheim: Selbstverwaltetes Sommercafé im Rosengärtchen

12.11.2017 · Aktualisiert: 13.12.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.11.2017, OF 538/6 Betreff: Zeilsheim: Selbstverwaltetes Sommercafé im Rosengärtchen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat möge die Möglichkeiten prüfen und berichten, in Zeilsheim die kleine Grünanlage in der Straße Neu Zeilsheim/Greifswalder Weg (Rosengärtchen) für ein Sommercafé zu verwenden. Zeilsheimer Bürger möchten ein Konzept erstellen, um in der genannten Grünanlage direkt gegenüber des Kinderspielplatzes im Sommer ein Café zu betreiben. Insbesondere die Frage nach einem 220 Volt Stromanschluss und die Frage nach der Errichtung einer kleinen Hütte ohne Fundament, um Sitzmöglichkeiten zu lagern, ist von Bedeutung. Begründung: Der kleine Park wird zwar gepflegt, aber kaum genutzt. Außer einem einsamen Abfallbehälter befindet sich dort, seitdem alle Bänke entfernt wurden, nichts mehr. Für die Erstellung eines Konzeptes durch die Akteure Vorort ist es wichtig, die Einschätzung des Magistrats zu kennen, da es sich um umfangreiche Absprachen mit vielen Beteiligten handelt. Aus diesem Grund bitten wir den Magistrat um eine Einschätzung der Umsetzungsmöglichkeiten im Vorfeld. Antragsteller: fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 6 am 05.12.2017, TO I, TOP 14 Beschluss: Auskunftsersuchen V 706 2017 Die Vorlage OF 538/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE., BFF, FDP, REP und fraktionslos gegen CDU (= Ablehnung)

Partei: fraktionslos

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ortsbezirk 6: Ergebnisse der Verkehrsüberwachung durch den Blitzanhänger

07.11.2017 · Aktualisiert: 08.01.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.11.2017, OM 2352 entstanden aus Vorlage: OF 491/6 vom 22.10.2017 Betreff: Ortsbezirk 6: Ergebnisse der Verkehrsüberwachung durch den Blitzanhänger Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat die Ergebnisse der Verkehrsüberwachung für alle Standorte im Ortsbezirk 6 (aktuell in der Pfaffenwiese und in der Oeserstraße) vorzustellen. Dabei sollte aufgeschlüsselt werden, wie viele Fahrzeuge mit welcher Geschwindigkeit gemessen wurden. Begründung: In der Pfaffenwiese wurde im Oktober 2017 an zwei Standorten der neue Blitzanhänger der Stadtpolizei aufgestellt, der über mehrere Tage den Verkehr überwacht hat. Dies wurde positiv von der Bevölkerung aufgenommen und intensiv in den sozialen Medien diskutiert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2018, ST 165 Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2018, ST 1471 Antrag vom 18.11.2018, OF 866/6 Anregung an den Magistrat vom 04.12.2018, OM 4070

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zeilsheim: Fußgängerwege vor den Schulen

07.11.2017 · Aktualisiert: 15.12.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.11.2017, OM 2353 entstanden aus Vorlage: OF 492/6 vom 22.10.2017 Betreff: Zeilsheim: Fußgängerwege vor den Schulen Der Magistrat wird gebeten, vor den Schuleingängen der Adolf-Reichwein-Schule (in der Lenzenbergstraße) und der Käthe-Kollwitz-Schule (im Frankenthaler Weg) den Fußgängerweg großflächig mit Absperrgittern zu versehen, die das Auffahren von Pkws auf den Fußgängerweg direkt vor dem Schuleingang verhindern und somit die Kinder schützen. Begründung: Die Probleme mit den "Elterntaxis" nehmen mittlerweile Ausmaße an, denen nicht mehr durch freundliche Bitten und Ansprachen abgeholfen werden kann. Täglich überfahren Pkws die Fußgängerwege an den Schuleingängen, um dort zu halten oder anderen Verkehrsteilnehmern auszuweichen. Dabei wird keine Rücksicht auf die Schüler genommen. Dies kann leider nur noch durch bauliche Maßnahmen unterbunden werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2018, ST 250 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zeilsheim: Benutzungspflicht für die Radwege in der Pfaffenwiese aufheben!

12.09.2017 · Aktualisiert: 19.01.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2017, OM 2081 entstanden aus Vorlage: OF 465/6 vom 28.08.2017 Betreff: Zeilsheim: Benutzungspflicht für die Radwege in der Pfaffenwiese aufheben! Der Magistrat wird gebeten, die Benutzungspflicht für die Radwege entlang der Pfaffenwiese in Zeilsheim aufzuheben und damit schnellen Radfahrerinnen/Radfahrern die Nutzung der Straße zu ermöglichen. Die Bordsteinradwege sollen jedoch weiter für Radfahrerinnen/ Radfahrer nutzbar bleiben, die diese Wege bevorzugen. Begründung: Unter Fachleuten gilt es inzwischen als Tatsache, dass Bordsteinradwege zwar ein Gefühl von Sicherheit vermitteln, sich für die sie benutzenden Radfahrerinnen/Radfahrer aber in vielen Fällen tatsächlich gefährlicher darstellen als die Mitbenutzung der Straße. Die Radwege entlang der Pfaffenwiese sind durch die Nähe zu zwischen den Bäumen parkenden Autos besonders problematisch. Für schnell fahrende Radfahrerinnen/Radfahrer sind die Radwege entlang der Pfaffenwiese heute schon nur mit Einschränkungen nutzbar. Man kann einfach nicht so schnell darauf fahren, wie man eigentlich möchte. Zukünftig ist durch die technische Entwicklung mit der zunehmenden Verwendung elektrisch angetriebener Fahrräder mit einer deutlichen Zunahme schneller Fahrradfahrerinnen/Fahrradfahrer zu rechnen. Von diesen würde ein großer Teil lieber auf der Straße fahren als auf dem Bordsteinradweg. Dies lässt die derzeitige Beschilderung aber nicht zu. Gleichzeitig muss aber auch den Radfahrerinnen/Radfahrern Rechnung getragen werden, die in langsamem Tempo weiter auf dem Bordsteinradweg fahren wollen. Dies ist rechtlich kein Problem, muss nur entsprechend ausgeschildert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.11.2017, ST 2309 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Zeilsheim: Umbau der Haltestellen „Lenzenbergstraße“ zurückstellen

31.07.2017 · Aktualisiert: 15.11.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 31.07.2017, OF 447/6 Betreff: Zeilsheim: Umbau der Haltestellen "Lenzenbergstraße" zurückstellen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, den für 2018 geplanten Umbau der Bushaltestellen Lenzenbergstraße zurückzustellen, bis die Straße "Pfaffenwiese" saniert wurde und der Radweg umgebaut wurde. (vgl. OF 446/6 / 17) Begründung: Die Planungen für die beiden Bushaltestellen Lenzenbergstraße in der Pfaffenwiese sehen vor, dass vor und hinter der Haltestellen der Radverkehr auf die Straße umgeleitet wird. Die langfristigen Planungen sehen allerdings vor, den gesamten Radverkehr auf die Pfaffenwiese zu verlegen. Dazu müssten aber bei der nächsten Sanierung der Straße der Radweg zurückgebaut werden. Die Haltestellen jetzt umzubauen, würden die Planungen für den Rückbau behindern bzw. unmöglich machen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 6 am 15.08.2017, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 447/6 wird so lange zurückgestellt, bis der Ortstermin mit den zuständigen Fachämtern in der Pfaffenwiese im Abschnitt zwischen Jahrhunderthalle und Kolberger Weg stattgefunden hat (vgl. OF 446/6, TOP 24.). Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 6 am 07.11.2017, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 447/6 wurde zurückgezogen.

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Zeilsheim: Sanierung der Pfaffenwiese mit Umbau der Radwege

31.07.2017 · Aktualisiert: 15.11.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 31.07.2017, OF 446/6 Betreff: Zeilsheim: Sanierung der Pfaffenwiese mit Umbau der Radwege Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Pfaffenwiese zwischen Jahrhunderthalle und Kolberger Weg zu sanieren. (Ausgenommen davon die Kreuzung Lenzenbergstraße/Annabergstraße, die 2015 erneuert wurde) Entsprechende Planungen und finanzielle Mittel sollten in den kommenden Haushalt eingestellt werden, damit die Sanierung entsprechend der Ressourcen bis 2019 erfolgen kann. Bei dieser Sanierung sollen folgende Besonderheiten berücksichtigt werden: - Abbau der hochgesetzten Radwege. - Fahrradschutzstreifen auf der Fahrbahn. - Umbau der Bushaltestellen zu barrierefreie Bushaltestellen. Begründung: Nach der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte (§3, Absatz 2, Satz 7) hat der Ortsbeirat das Vorschlagsrecht bei der Instandsetzung von öffentlichen Geh- und Fahrradwegen, sowie von Straßenoberflächen. Die Straße Pfaffenwiese ist zuletzt durch den Austausch von Versorgungsleitungen zwischen der Jahrhunderthalle und Kellerskopfweg in einen Asphaltflickenteppich verwandelt worden. Die Radwege (ohne Benutzungspflicht) sind durch die Wurzelaufbrüche der Kastanien kaum noch gefährdungsfrei nutzbar. Diese Radwege zurückzubauen und die freigewonnene Fläche zur Hälfte der Fahrbahn und zur anderen Hälfte dem Grünstreifen/den Kastanien zu Gute kommen lassen, ist eine denkbare Lösung. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 6 am 15.08.2017, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 446/6 wird so lange zurückgestellt, bis ein Ortstermin mit den zuständigen Fachämtern in der Pfaffenwiese im Abschnitt zwischen Jahrhunderthalle und Kolberger Weg stattgefunden hat. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 6 am 07.11.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 446/6 wurde zurückgezogen.

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zeilsheim: Erweiterung des Parkplatzes am SBahnHaltepunkt „Zeilsheim“

13.06.2017 · Aktualisiert: 02.12.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.06.2017, OM 1742 entstanden aus Vorlage: OF 421/6 vom 28.05.2017 Betreff: Zeilsheim: Erweiterung des Parkplatzes am S-Bahn-Haltepunkt "Zeilsheim" Der Magistrat wird gebeten, die Parkplatzkapazität am S-Bahn-Haltepunkt "Zeilsheim" zu erweitern, um die Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel durch das Umsteigen auf die S-Bahn zu fördern. Dazu könnten die städtischen Grundstücke, die unmittelbar neben dem bisherigen Parkplatz liegen, genutzt oder ein Parkhaus errichtet werden. Damit dieser Prozess angestoßen werden kann, ist zunächst dem Ortsbeirat eine Machbarkeitsstudie vorzulegen und eine Kostenschätzung zu erstellen. Begründung: Der S-Bahn-Haltepunkt "Zeilsheim" verfügt über einen kleinen Parkplatz im Bereich der Bus-Wendeschleife mit aktuell 30 Parkplätzen. Im Rahmen eines Ortstermins, der aufgrund der vielen Falschparker im Umfeld des S-Bahnhofs mit Vertretern der Fachämter stattgefunden hat, wurde von allen Beteiligten die Notwendigkeit einer Parkplatzerweiterung erkannt. Ab circa 07:30 Uhr sind alle zur Verfügung stehenden Parkplätze belegt. Dabei lässt ein Blick auf die Kennzeichen nicht erkennen, dass der Parkplatz überwiegend von Pendlern aus dem Main-Taunus-Kreis belegt wird, die eine Tarifgrenze beim RMV-Fahrpreis einsparen wollen. Die Akzeptanz des Nahverkehrs könnte im Bereich des S-Bahn-Haltepunktes "Zeilsheim" durch Erhöhung der Parkplatzkapazität gesteigert werden. Berücksichtigung bei der Bewertung des Magistrats soll auch die Tatsache finden, dass ein illegales Parken zwischen den Platanen der West-Höchster Straße in Kürze unterbunden wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2017, ST 1893 Aktenzeichen: 61 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zeilsheim: Aufenthaltsqualität in der Feldgemarkung

25.04.2017 · Aktualisiert: 28.01.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.04.2017, OM 1527 entstanden aus Vorlage: OF 381/6 vom 10.04.2017 Betreff: Zeilsheim: Aufenthaltsqualität in der Feldgemarkung Vorgang: OIB 254/14 OBR 6; ST 1128/14; OM 4320/15 OBR 6; ST 1466/15; NR 289/17 CDU/SPD/GRÜNE Der Magistrat wird gebeten, Bezug nehmend auf den im Geschäftsgang befindlichen Antrag NR 289 "Mehr Sitzbänke im öffentlichen Raum für alle! Besondere Sensibilität für die Mobilität von Seniorinnen und Senioren" die seit vielen Jahren vom Ortsbeirat geforderten Sitzbänke in der Feldgemarkung Zeilsheim (in der Verlängerung der Blauländchenstraße und der Welschgrabenstraße sowie am alten Krifteler Weg) aufzustellen. Begründung: Die Feldgemarkung am westlichsten Stadtrand Frankfurts lädt zu Spaziergängen und Radtouren ein. Die Felder und Wiesen eignen sich hervorragend zur Naherholung. Leider wurden vor vielen Jahren die dort vorhandenen Bänke entfernt, sodass ältere oder mobilitätseingeschränkte Mitbürger kaum mehr eine Chance auf Erholung haben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 08.07.2014, OIB 254 Stellungnahme des Magistrats vom 01.09.2014, ST 1128 Anregung an den Magistrat vom 30.06.2015, OM 4320 Stellungnahme des Magistrats vom 02.10.2015, ST 1466 Antrag vom 15.03.2017, NR 289 Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2017, ST 1411 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zeilsheim: Fahren gegen die Einbahnstraße unter Begehung eines Rotlichtverstoßes an der Baustelle in der Pfaffenwiese

25.04.2017 · Aktualisiert: 06.01.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.04.2017, OM 1525 entstanden aus Vorlage: OF 378/6 vom 09.04.2017 Betreff: Zeilsheim: Fahren gegen die Einbahnstraße unter Begehung eines Rotlichtverstoßes an der Baustelle in der Pfaffenwiese Der Magistrat wird gebeten, alle erdenklichen Maßnahmen zu ergreifen, damit das verkehrswidrige und hochgefährliche Verhalten vieler Autofahrerinnen/Autofahrer an der Baustelle i n der Pfaffenwiese in Zeilsheim schnellstens abgestellt wird. Begründung: Seit einigen Wochen ist die Pfaffenwiese am Ortseingang von Zeilsheim auf einer Strecke von mehreren Hundert Metern in einer Richtung gesperrt, weil die eine Straßenhälfte durch Bauarbeiten blockiert ist. Derzeit besteht eine Einbahnstraßenregelung in Richtung Zeilsheim. In der anderen Richtung muss auf eine Umleitungsstrecke ausgewichen werden. Um den Bussen der VGF diese Umleitung zu ersparen, wurde jedoch eine Ampel eingerichtet, die den Autoverkehr Richtung Zeilsheim zurückhält, wenn die Busse von Zeilsheim in Richtung Unterliederbach Grün erhalten. Da die Kapazität der halbierten Fahrbahn aber zu gering ist, ist die zweite Ampel eine reine Busampel (der weiße Querstrich bedeutet Rot, die senkrechte Anordnung bedeutet Grün). Diese Ampel springt auch nur an, wenn sie ein Bus anfunkt. Inzwischen fahren aber auch viele Autofahrerinnen/Autofahrer an diese Busampel heran und dann widerrechtlich bei weißem Querstrich in den Baustellenbereich hinein. Dabei ist es aufgrund einer Kurve nicht möglich, die Strecke komplett bis zur anderen Ampel einzusehen. Diese ist aber auf Grün geschaltet, wenn bei der Busampel der Querstrich zu sehen ist. Das heißt, die Fahrzeuge fahren, ohne zu wissen, ob sie auf der Strecke Gegenverkehr haben werden, gegen eine ausdrückliche Einbahnstraßenregelung und unter prinzipieller Begehung eines Rotlichtverstoßes durch den Baustellenbereich. Seitens des 17. Polizeireviers erfuhren Mitglieder des Ortsbeirats, dass man nicht ständig einen Funkwagen vor Ort platzieren könnte. Dies ist verständlich, aber zivile Kontrollen wären sowieso viel effektiver. Irgendetwas muss jedenfalls geschehen, bevor es zum ersten schweren Unfall kommt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2017, ST 1285 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zeilsheim: Radwegmarkierung Pfaffenwiese/Lenzenbergstraße

14.02.2017 · Aktualisiert: 12.01.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.02.2017, OM 1241 entstanden aus Vorlage: OF 305/6 vom 29.01.2017 Betreff: Zeilsheim: Radwegmarkierung Pfaffenwiese/Lenzenbergstraße Der Magistrat wird gebeten, die Markierung des Radweges in der Pfaffenwiese - aus Richtung Jahrhunderthalle kommend und in Richtung Ortsmitte führend - an der Kreuzung mit der Lenzenbergstraße zu verbessern, um zu verhindern, da ss Fahrradnutzer auf den Bürgersteig im Bereich der Liegenschaft Pfaffenwiese 103 fahren. Begründung: Aktuell endet der markierte Radweg vor der Lichtsignalanlage in Höhe des Gemeindezentrums und beginnt nach dem Drogeriemarkt und der Bäckerei mit dem abgesetzten Radweg erneut. Das Zwischenstück im Bereich der Pfaffenwiese 103 ist nicht extra markiert. Die Markierung bei der Fußgängerampel an der Einmündung mit der Lenzenbergstraße suggeriert jedoch dem Radfahrenden, dass sein Radweg auf dem Bürgersteig fortgeführt wird. Dies führt oft zu Problemen, wenn Fahrradfahrer unmittelbar vor dem Drogeriemarkt auf Fußgänger treffen, die gerade das Geschäft in Richtung Lichtsignalanlage verlassen haben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.05.2017, ST 844 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Behinderung und Gefährdung des Fußgängerverkehrs in der West-Höchster Straße ausschließen

29.11.2016 · Aktualisiert: 24.06.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.11.2016, OM 960 entstanden aus Vorlage: OF 249/6 vom 10.11.2016 Betreff: Behinderung und Gefährdung des Fußgängerverkehrs in der West-Höchster Straße ausschließen Der Magistrat wird gebeten, 1. in der West-Höchster Straße zwischen S-Bahnhof Zeilsheim und West-Höchster Straße in Höhe Hausnummer 25 ein Parkverbot einzurichten; 2. den Bürgersteig in der West-Höchster Straße zwischen der West-Höchster Straße in Höhe Hausnummer 25 und dem Ende der Platanenreihe am S-Bahnhof Zeilsheim mit Pfählen oder anderen Maßnahmen zu versehen, die geeignet sind, die Durchfahrt von Autos zu verhindern; 3. zu prüfen und zu berichten, wie Pendler effektiv auf den komfortablen Park-and-ride-Parkplatz am S-Bahnhof Frankfurt-Höchst Farbwerke (oder andere geeignete Alternativparkplätze) verwiesen werden können. Begründung: Es ist zu beobachten, dass der S-Bahnhof Zeilsheim zunehmend von Park-and-ride-Pendlern genutzt wird. Der verhältnismäßig kleine Parkplatz an der Busendhaltestelle am Bahnhof ist zu klein, um alle Parkwilligen aufzunehmen. Das hat zur Folge, dass die Flächen an der West-Höchster Straße zwischen den Platanen beim Bahnhof anfangend beidseitig genutzt werden. Dabei werden häufig Fußgänger behindert und gefährdet. Die auf der Seite zum Feld hin parkenden Autos ragen häufig in den Gehweg hinein, sodass es häufig sehr schwierig ist, dort mit einem Kinderwagen vorbeizukommen. Der Platz ist zum Parken viel zu eng. Hier sollte das Parken verboten werden. Auf der gegenüberliegenden Seite ist der Gehweg (der auch von Radfahrern mitgenutzt wird) so breit, dass Autos mitunter nicht über die Bordsteinkante einparken, sondern über die Einfahrt (Liegenschaft mit der Hausnummer 25) oder den Beginn des asphaltierten Feldweges am Bahnhof auf den Gehweg einfahren und von dort zu freien Plätzen zwischen den Platanen fahren, um dann zu parken. Die Fahrzeuge bilden so eine Gefahr für Fußgänger. Pfähle an dieser Stelle scheinen eine geeignete Maßnahme, um ein Befahren des Gehweges zu verhindern. Autofahrer, die beim Park-and-ride ihre Reifen schonen wollen, sollten darauf hingewiesen werden, dass es an der S-Bahn-Station Frankfurt-Höchst Farbwerke einen genügend großen, wenn auch nicht kostenfreien (2 Euro pro Tag) Parkplatz gibt. Hier wäre zu prüfen, welche erfolgsversprechenden, praktikablen und kostengünstigen Maßnahmen diesbezüglich eingeleitet werden können. Vielleicht ist ein Hinweisschild auf dem schon vorhandenen Parkplatz ausreichend. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.02.2017, ST 436 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Zeilsheim: Vorplanung Alt-Zeilsheim/Pfortengartenweg

11.11.2016 · Aktualisiert: 25.01.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.11.2016, OF 248/6 Betreff: Zeilsheim: Vorplanung Alt-Zeilsheim/Pfortengartenweg Vorgang: OI 63/15 OBR 6; B 341/15 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, im Vorfeld der Sanierung der Straße Alt-Zeilsheim (Abschnitt Hofheimer Straße -Pfortengartenweg) eine Verkehrszählung durchzuführen, die Aufschluss darüber gibt, wie viel Fahrzeuge die Straße insbesondere entgegen der Hauptverkehrsrichtung nutzen. Die Verkehrszählung soll als Grundlage für die Entscheidung der zukünftigen Verkehrsführung dienen. Begründung: Der nächste Bauabschnitt der Straße Alt-Zeilsheim soll im kommenden Jahr folgen. Eine Sanierung ergibt die Möglichkeit die grundlegende Verkehrsführung zu überdenken. Aktuell ist der kleine Abschnitt zwischen der Hofheimer Straße und dem Pfortengartenweg für den Zweirichtungsverkehr freigegeben. Durch abgestellte Fahrzeuge ist die Straße jedoch so verengt, dass es gerade zu den Hauptverkehrszeiten zu Rückstaus kommt. Entgegen der Hauptverkehrsrichtung fahrende Fahrzeuge blockieren oft die vielen Busse, die dort auch eine Haltestelle haben. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Initiative vom 21.04.2015, OI 63 Bericht des Magistrats vom 11.09.2015, B 341 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 6 am 29.11.2016, TO I, TOP 15 Die GRÜNE-Fraktion stellt den Antrag zur Geschäftsordnung, die Vorlage OF 248/6 vorerst zurückzustellen und die Ortsvorsteherin zu beauftragen, einen Ortstermin mit Vertreterinnen/Vertreter der zuständigen Fachämter in der Straße Alt-Zeilsheim im Abschnitt zwischen der Hofheimer Straße und dem Pfortengartenweg zu organisieren. Beschluss: 1. Dem Geschäftsordnungsantrag der GRÜNE-Fraktion wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 248/6 wird so lange zurückgestellt, bis ein Ortstermin mit Vertreterinnen/Vertretern der zuständigen Fachämter in der Straße Alt-Zeilsheim im Abschnitt zwischen der Hofheimer Straße und dem Pfortengartenweg stattgefunden hat. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 6 am 17.01.2017, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 248/6 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE., BFF, FDP und REP gegen CDU (= Annahme) bei Enthaltung FREIE WÄHLER

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zeilsheim: Umwandlung der Gehwegfläche im Stichweg Neu-Zeilsheim

01.11.2016 · Aktualisiert: 29.07.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.11.2016, OM 752 entstanden aus Vorlage: OF 223/6 vom 12.10.2016 Betreff: Zeilsheim: Umwandlung der Gehwegfläche im Stichweg Neu-Zeilsheim Der Magistrat wird gebeten, im Stichweg Neu-Zeilsheim 9 den nicht genutzten und auch nie nutzbaren Gehweg aufzuheben. Stattdessen sollen die vier vorhandenen Längsparkplätze in Schrägparkplätze geändert werden, um somit die Raumaufteilung besser nutzen zu können. Zusätzlich soll geprüft werden, ob unter Zuhilfenahme umliegender städtischer Flächen ein bis zwei weitere Parkplätze geschaffen werden können. Als dritte Maßnahme soll das Parken in der Kurve verhindert und somit die Feuerwehrzufahrt zu den Wohnblöcken im Pfortengartenweg wirksam gesichert werden. Begründung: Der Stichweg in der Straße Neu-Zeilsheim, zwischen Pfaffenwiese und Pfortengartenweg gelegen, ist eine kleine Anliegerstraße und Zufahrt zu einem Garagenhof. Direkt vor dem Garagenhof gibt es vier Parkplätze, die längs des Bürgersteigs angeordnet sind. Dieser Bürgersteig hat dort keinerlei Funktion, da die Wegeverbindungen allesamt in Richtung der Parkanlage verlaufen. Die Aufhebung des Gehweges hat keinerlei Nachteile. Die Umwandlung in Schrägparkplätze allerdings Vorteile, da so eine Dreckecke von großem Unkrautwuchs und wilden Sperrmüllablagerungen sowie Drogendealer-Verstecken befreit werden könnte. Der Parkdruck ist wie in allen Siedlungsteilen Frankfurts sehr hoch. Die Prüfung, ob weitere Parkplätze geschaffen werden können, sollte daher obligatorisch sein. Ein Muss ist der Schutz der Feuerwehrzufahrt, die abends durch in der Kurve parkende Fahrzeuge nicht gewährleistet ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2017, ST 115 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Tempo 30 in der Sindlinger Bahnstraße

01.11.2016 · Aktualisiert: 29.07.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.11.2016, OM 748 entstanden aus Vorlage: OF 214/6 vom 16.10.2016 Betreff: Tempo 30 in der Sindlinger Bahnstraße Der Magistrat wird gebeten, die zulässige Höchstgeschwindigkeit in der Sindlinger Bahnstraße zwischen der L 3006 (Sindlinger Kreisel) und der S-Bahn-Station "Frankfurt-Zeilsheim" auf 30 km/h zu reduzieren. Begründung: Der Straßenzug der Sindlinger Bahnstraße und der West-Höchster Straße ist in Zeilsheim bis zur Annabergstraße schon auf 30 km/h reduziert. Die gültige Begrenzung der Geschwindigkeit auf 30 km/h hat die Verkehrssicherheit in diesem Bereich deutlich verbessert und den Fahrzeuglärm vermindert. Da an der Sindlinger Bahnstraße sich ein Spielplatz befindet und der S-Bahnhof mit vielen Nutzern liegt, die hier die Straße queren, wäre eine Reduzierung der Geschwindigkeit sinnvoll. Der Schulweg der Schüler der Ludwig-Weber-Schule berührt die Straße ebenfalls. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2017, ST 114 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zeilsheim: Verkehrsuntersuchung in der Pfaffenwiese

01.11.2016 · Aktualisiert: 30.10.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.11.2016, OM 751 entstanden aus Vorlage: OF 222/6 vom 12.10.2016 Betreff: Zeilsheim: Verkehrsuntersuchung in der Pfaffenwiese Der Magistrat wird gebeten, als Grundlage für evtl. weitere Maßnahmen eine genaue Auswertung der Verkehre in der Pfaffenwiese vorzunehmen. Dazu sollen über einen geeigneten Zeitraum von mindestens dreimal 24 Stunden an mindestens zwei mittleren Werktagen und einem Samstag außerhalb der Schulferien oder Wochen mit Feiertagen Verkehrszählungen (Menge und gefahrene Geschwindigkeit in beide Verkehrsrichtungen) erfolgen. Der Standort für die Verkehrszählung sollte vorzugsweise zwischen Frankenthaler Weg und Annabergstraße liegen. Der Auswertung sollen die Berichte der bisherigen Ergebnisse von Geschwindigkeitsüberwachungen der Jahre 2015 und 2016 wie auch eine Stellungnahme der Verkehrsunfallkommission über alle gemeldeten Unfälle der letzten vier Jahre beigefügt werden. Begründung: Lärm und Geschwindigkeit sind auf fast allen Straßen in Frankfurt ein Dauerthema. Unzählige Anträge und Stellungnahmen zu diesem Themengebiet zeigen, dass die Ortsbeiräte die Anregungen und Sorgen der Anwohner ernst nehmen. Eine Auswertung - wie hier gefordert - soll Grundlage dazu sein, das subjektive Empfinden auf eine fakten- und ergebnisorientierte Basis zu stellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.01.2017, ST 214 Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2018, ST 425 Aktenzeichen: 61 10

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zeilsheim: Fußgängerüberweg Alt-Zeilsheim

04.10.2016 · Aktualisiert: 29.06.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.10.2016, OM 613 entstanden aus Vorlage: OF 182/6 vom 18.09.2016 Betreff: Zeilsheim: Fußgängerüberweg Alt-Zeilsheim Der Magistrat wird gebeten, nach Beendigung der Baumaßnahme zur Umsetzung des Verkehrskonzepts für die Straße Alt-Zeilsheim den Fußgängerüberweg an der Einmündung mit dem Kolberger Weg bei den dann anstehenden Markierungsmaßnahmen deutlicher kenntlich zu machen. Farbige und größere Bodenmarkierungen im Vorfeld des Überweges könnten neben den blau-weißen Reflektoren am Schildermast die Sichtbarkeit erhöhen. Begründung: Nach einem Ortstermin der Kinderbeauftragten und des Straßenverkehrsamtes wurde von beiden Seiten befürwortet, die Sicherheit am Fußgängerüberweg zu erhöhen. Dieser ist Bestandteil des Schulwegeplanes der Käthe-Kollwitz-Schule. Die Erfahrungen der Vergangenheit haben gezeigt, dass die Verkehrsführung in der Straße Alt-Zeilsheim im Bereich der Straßeneinmündung mit dem Kolberger Weg für viele Autofahrer unübersichtlich und damit für die Kinder gefährdend ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2016, ST 1704 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ortsbezirk 6: Kita-Betreuungsplätze bei Bauverzögerungen

30.08.2016 · Aktualisiert: 04.09.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.08.2016, OM 434 entstanden aus Vorlage: OF 136/6 vom 11.08.2016 Betreff: Ortsbezirk 6: Kita-Betreuungsplätze bei Bauverzögerungen Der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um denjenigen Eltern zu helfen, denen ein Betreuungsplatz aufgrund von Verzögerungen bei den Neubauten der Modulbau-Kitas noch nicht zur Verfügung steht. Die Hilfe soll individuell in Absprache mit den Eltern erfolgen und die Lücke schließen, die auf die Eltern zukommt, die im guten Glauben eines Betreuungsplatzes die Wiederaufnahme ihrer Arbeitsverhältnisse vertraglich vorbereitet haben. Begründung: Bauverzögerungen und verspätete Inbetriebnahmen von städtischen Gebäuden sind unangenehme Begleiterscheinungen des aktuellen Baubooms in Frankfurt. Die Verzögerung bei der Fertigstellung der Kita in der Blauländchenstraße hat aber eine Schwachstelle aufgedeckt, die bislang im Ortsbezirk nicht so stark in Erscheinung getreten ist. Im Stadtteil Zeilsheim ist die Betreuungsquote noch nicht ausreichend hoch. Eltern, die einen Platz in der neuen Kita erhalten haben, sind daher sehr dankbar, wieder in das Berufsleben einsteigen zu können. Für die Eltern ist es aber unverständlich und nicht akzeptabel, wenn der Magistrat die Eltern und Kinder bei einer Bauverzögerung im Regen stehen lässt. Auch wenn der starke Regen im Frühsommer für einen Teil der Verzögerungen verantwortlich zu sein scheint, so können sie nicht alleine zulasten der Eltern gehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.11.2016, ST 1520 Aktenzeichen: 40 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Wiederaufstellung abmontierter Sitzbänke in Zeilsheim

30.08.2016 · Aktualisiert: 26.06.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.08.2016, OM 433 entstanden aus Vorlage: OF 134/6 vom 15.08.2016 Betreff: Wiederaufstellung abmontierter Sitzbänke in Zeilsheim Der Magistrat wird gebeten, in der Vergangenheit abmontierte Sitzbänke in Zeilsheim wieder aufzustellen und zu prüfen, ob zusätzliche Aufstellungsorte für Bänke geschaffen werden können, um Ruhegelegenheiten zu schaffen. Begründung: In der jüngsten Vergangenheit sind in Zeilsheim mehrere Sitzbänke abmontiert worden, so geschehen im kleinen Park im Arnstädter Weg (gegenüber Hausnummer 7) und in der Grünanlage Neu-Zeilsheim/Frankenthaler Weg. Lediglich die Abfalleimer sind dort verblieben (siehe Fotos). Möglicherweise wurden auch an anderen Stellen Sitzgelegenheiten entfernt. Somit sind die Grünflächen als Ruheplätze für ältere Bürgerinnen und Bürger kaum noch zu nutzen. Gerade Sitzgelegenheiten im näheren Wohnumfeld sind für Menschen höheren Alters von großer Bedeutung zum Ausruhen auf dem Weg vom Einkaufen oder zum Treffen und Austausch mit den Nachbarn. Die Aufstellung von ausreichenden Sitz- und Ruhegelegenheiten ist daher erstrebenswert, um älteren Bürgerinnen und Bürgern soziale Kontakte und Bewegungsmöglichkeiten zu ermöglichen, was zurzeit nur sehr eingeschränkt möglich ist. Neu-Zeilsheim/Frankenthaler Weg (Juni 2016) Arnstädter Weg (August 2016) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2016, ST 1733 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Grünfläche Katzenstirn/Pfaffenwiese wieder in einen akzeptablen Pflegezustand versetzen

30.08.2016 · Aktualisiert: 14.07.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.08.2016, OM 432 entstanden aus Vorlage: OF 133/6 vom 15.08.2016 Betreff: Grünfläche Katzenstirn/Pfaffenwiese wieder in einen akzeptablen Pflegezustand versetzen Der Magistrat wird gebeten, mit der Rhein-Main Wohnen GmbH, Pfaffenwiese 300, Kontakt aufzunehmen und darauf zu dringen, dass diese die Grünfläche Katzenstirn/Pfaffenwiese 52 in Zeilsheim in einen akzeptablen Pflegezustand versetzt, in dem auch die angebrachten Bronzetafeln wieder zur Geltung kommen. Begründung: An der Einmündung der Katzenstirn in die Pfaffenwiese befinden sich zwei kleine Grünflächen, die sich in einem deutlich unterschiedlichen Pflegezustand befinden (siehe Fotos). Die Grünfläche, auf der sich früher Toilettenhäuschen und die alte Bushaltestelle befanden, ist mit einer Rasenfläche versehen, die trotz des wachstumsfördernden Regens in diesem Sommer vom Grünflächenamt gut gepflegt wurde. Ein anderes Bild bietet die Fläche auf der anderen Seite der Katzenstirn. Sie befindet sich in einem überwucherten und ungepflegten Zustand. Auch die dort auf die Märchensiedlung verweisenden Bronzetafeln gehen unter. Nach Hinweisen aus der Bürgerschaft baten Mitglieder des Ortsbeirates das Grünflächenamt, die an der Hausnummer 52 gelegene Fläche ebenfalls in einen ansehnlichen Zustand zu versetzen. Dieser Bitte konnte das Grünflächenamt jedoch nicht nachkommen, da sich die Fläche im Besitz der Rhein-Main Wohnen GmbH befindet. Diese hat sich in der Vergangenheit als schwierigere Ansprechpartnerin in Grundstücksangelegenheiten erwiesen. Da eine so deutliche Vernachlässigung einer solch prominent an Pfaffenwiese und Bushaltestelle gelegenen Fläche unakzeptabel ist - Stimmen aus der Bürgerschaft sprechen von "Verwahrlosung" - wird der Magistrat gebeten, mit der Besitzerin eine nicht nur kurzfristige Lösung der Pflege dieser Fläche zu erreichen. (Foto von Ende Juni 2016) (Foto vom August 2016) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2016, ST 1846 Aktenzeichen: 67-4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zeilsheim: Verkehrssituation Alt-Zeilsheim/Pfortengartenweg

31.05.2016 · Aktualisiert: 16.06.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 31.05.2016, OM 109 entstanden aus Vorlage: OF 52/6 vom 10.05.2016 Betreff: Zeilsheim: Verkehrssituation Alt-Zeilsheim/Pfortengartenweg Der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen zum Schutz der Passanten und der Wohngebäude zu ergreifen, die ein Be- oder Überfahren des Bürgersteigs vor den Häusern Alt-Zeilsheim 55 und 57 wirkungsvoll verhindern. Aus Sicht des Ortsbeirates ist hierfür ein Verhindern von Parkverstößen mit baulichen Maßnahmen im Pfortengartenweg und in der Straße Alt-Zeilsheim erforderlich sowie eine Reihe von schützenden Pollern vor den betroffenen Häusern. Begründung: Die Bewohner der Liegenschaften in der Straße Alt-Zeilsheim 55 und 57 erleben fast täglich Situationen, in denen größere Fahrzeuge den Kurvenradius vom Pfortengartenweg in die Straße Alt-Zeilsheim nicht einhalten können, den Bürgersteig überfahren und oftmals auch das Haus treffen. Am Haus sind für jeden Laien Dutzende solcher Unfallstellen ersichtlich. Meist führt der Unfall noch zu einer Fahrerflucht. Die Anwohner können auf Wunsch gerne entsprechende Aktenzeichen beim 17. Polizeirevier nennen oder ihre Außenspiegel-Sammlung vorzeigen. Die angebrachten Parkwinkel und Straßenschilder, die das Ende der Parkzonen im Pfortengartenweg und in der Straße Alt-Zeilsheim zeigen, dienen den Kraftfahrzeugnutzern nur als nett gemeinte Hinweise und müssen durch bauliche Maßnahmen verstärkt werden. Der Hinweis auf die Stadtpolizei-Verkehrssicherheit ist mit Bezug auf die Häufigkeit und Zeiten der Kontrollfahrten im Stadtteil Zeilsheim und der offensichtlichen Lage und Realität nicht zielführend. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2016, ST 1048 Aktenzeichen: 66 0

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