Bespielbarkeit der Kegelbahnen im Bürgerhaus Nieder-Erlenbach
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 20.02.2018, OM
2796 entstanden aus Vorlage:
OF 142/13 vom
01.02.2018 Betreff: Bespielbarkeit der Kegelbahnen im Bürgerhaus
Nieder-Erlenbach Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen,
dass die Kegelbahnen im Bürgerhaus Nieder- Erlenbach
unabhängig von der Verpachtung des Restaurants weiterhin bespielbar sind.
Begründung: Die aktiven Kegler aus dem Ort sind zurzeit
gezwungen, ihre Spiele auf andere Bahnen in anderen Orten zu verlagern. Je
länger dieser Zustand anhält, umso schwerer wird es für einen eventuell
baldigen neuen Pächter, die Bahnen wieder an regelmäßige Kegler zu vermieten.
Auch der AGB Frankfurt Holding gehen dadurch Mieteinnahmen verloren.
Bereits jetzt könnte den Keglern während der Dienstzeiten der Hausmeister die
Nutzung der Kegelbahnen wieder ermöglicht werden. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 13
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 30.04.2018, ST 818
Aktenzeichen: 91 8