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Bespielbarkeit der Kegelbahnen im Bürgerhaus Nieder-Erlenbach

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.02.2018, OM 2796 entstanden aus Vorlage: OF 142/13 vom 01.02.2018 Betreff: Bespielbarkeit der Kegelbahnen im Bürgerhaus Nieder-Erlenbach Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die Kegelbahnen im Bürgerhaus Nieder- Erlenbach unabhängig von der Verpachtung des Restaurants weiterhin bespielbar sind. Begründung: Die aktiven Kegler aus dem Ort sind zurzeit gezwungen, ihre Spiele auf andere Bahnen in anderen Orten zu verlagern. Je länger dieser Zustand anhält, umso schwerer wird es für einen eventuell baldigen neuen Pächter, die Bahnen wieder an regelmäßige Kegler zu vermieten. Auch der AGB Frankfurt Holding gehen dadurch Mieteinnahmen verloren. Bereits jetzt könnte den Keglern während der Dienstzeiten der Hausmeister die Nutzung der Kegelbahnen wieder ermöglicht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.04.2018, ST 818 Aktenzeichen: 91 8