Zeilsheim: Benutzungspflicht für die Radwege in der Pfaffenwiese aufheben!
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 12.09.2017, OM
2081 entstanden aus Vorlage:
OF 465/6 vom
28.08.2017 Betreff: Zeilsheim: Benutzungspflicht für die Radwege
in der Pfaffenwiese aufheben! Der Magistrat wird gebeten, die Benutzungspflicht für
die Radwege entlang der Pfaffenwiese in Zeilsheim aufzuheben und damit
schnellen Radfahrerinnen/Radfahrern die Nutzung der Straße zu ermöglichen. Die
Bordsteinradwege sollen jedoch weiter für Radfahrerinnen/ Radfahrer
nutzbar bleiben, die diese Wege bevorzugen. Begründung: Unter Fachleuten gilt es inzwischen als Tatsache,
dass Bordsteinradwege zwar ein Gefühl von Sicherheit vermitteln, sich für die
sie benutzenden Radfahrerinnen/Radfahrer aber in vielen Fällen tatsächlich
gefährlicher darstellen als die Mitbenutzung der Straße. Die Radwege entlang
der Pfaffenwiese sind durch die Nähe zu zwischen den Bäumen parkenden Autos
besonders problematisch. Für schnell fahrende Radfahrerinnen/Radfahrer sind
die Radwege entlang der Pfaffenwiese heute schon nur mit Einschränkungen
nutzbar. Man kann einfach nicht so schnell darauf fahren, wie man eigentlich
möchte. Zukünftig ist durch die technische Entwicklung mit der zunehmenden
Verwendung elektrisch angetriebener Fahrräder mit einer deutlichen Zunahme
schneller Fahrradfahrerinnen/Fahrradfahrer zu rechnen. Von diesen würde ein
großer Teil lieber auf der Straße fahren als auf dem Bordsteinradweg. Dies
lässt die derzeitige Beschilderung aber nicht zu. Gleichzeitig muss aber auch den
Radfahrerinnen/Radfahrern Rechnung getragen werden, die in langsamem Tempo
weiter auf dem Bordsteinradweg fahren wollen. Dies ist rechtlich kein Problem,
muss nur entsprechend ausgeschildert werden. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 6
- Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende
Vorlage:
Stellungnahme des Magistrats vom 24.11.2017, ST 2309
Aktenzeichen: 32 1