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Nied und Zeilsheim: Geschwindigkeitskontrollen durch Blitzanhänger fortsetzen

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.12.2018, OM 4070 entstanden aus Vorlage: OF 866/6 vom 18.11.2018 Betreff: Nied und Zeilsheim: Geschwindigkeitskontrollen durch Blitzanhänger fortsetzen Vorgang: OM 2352/17 OBR 6; ST 1471/18 1. Der Magistrat wird gebeten, die Geschwindigkeitskontrollen durch den Blitzanhänger (Enforcement-Trailer) auf der Oeserstraße in Nied und der Pfaffenwiese in Zeilsheim wieder in stärkerer Intensität aufzunehmen. Wünschenswert wäre, etwa alle drei Monate Messungen durchzuführen. 2. Der Magistrat wird außerdem gebeten darzulegen, ob es zutrifft, dass zwischen dem 21.02.2018 und dem Datum, an dem die ST 1471 erstellt wurde, überhaupt keine Messungen mit dem Enforcement-Trailer im Ortsbe zirk 6 durchgeführt wurden. Begründung: In seiner Stellungnahme ST 1471 berichtet der Magistrat über den Einsatz des Blitzanhängers im Frankfurter Westen. Dabei wurden erhebliche Tempoüberschreitungen an beiden o. g. Standorten festgestellt. Ein fragwürdiger "Rekord" wurde mit einer Messung in der Oeserstraße erreicht, bei der ein Fahrzeug auf einer Tempo-40-Strecke mit 159 km/h geblitzt wurde. Betrachtet man die in der Vorlage ST 1471 angegebenen Standzeiten des Blitzanhängers, muss man sich allerdings wundern, wieso in der Oeserstraße seit dem 21.02.2018 nicht mehr gemessen wurde, in der Pfaffenwiese nicht mehr seit dem 05.12.2017 (zum Stand der Stellungnahme am 06.08.2018) Rasen in Wohngebieten darf nicht geduldet werden, Menschenleben stehen auf dem Spiel, aber auch der Nachtschlaf der Bevölkerung verdient es, geschützt zu werden. Legt man dann noch zugrunde, dass in der Vorlage ST 1471 dargelegt wurde, dass bis zum Datum der Stellungnahme noch keine weitere Messstelle im Ortsbezirk 6 genehmigt worden war, bei der einzigen anderen Messstelle in Sossenheim die Software versagte und kein geeigneter Standort gefunden werden konnte, kommt man zu dem unerfreulichen Schluss, dass zwischen dem 21.02.2018 und Anfang August im gesamten Ortsbezirk 6 überhaupt nicht mehr gemessen wurde. Dies wäre aufgrund der Größe des Ortsbezirks - ca. 20 Prozent der Frankfurter Bevölkerung - nicht akzeptabel. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.11.2017, OM 2352 Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2018, ST 1471 Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2019, ST 421 Antrag vom 16.04.2019, OF 1007/6 Anregung an den Magistrat vom 07.05.2019, OM 4541 Aktenzeichen: 32 1