Nied und Zeilsheim: Geschwindigkeitskontrollen durch Blitzanhänger fortsetzen
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 04.12.2018, OM
4070 entstanden aus
Vorlage: OF 866/6 vom
18.11.2018 Betreff: Nied und Zeilsheim:
Geschwindigkeitskontrollen durch Blitzanhänger fortsetzen Vorgang:
OM 2352/17 OBR 6; ST
1471/18 1. Der Magistrat wird gebeten, die
Geschwindigkeitskontrollen durch den Blitzanhänger (Enforcement-Trailer) auf
der Oeserstraße in Nied und der Pfaffenwiese in Zeilsheim wieder in stärkerer
Intensität aufzunehmen. Wünschenswert wäre, etwa alle drei Monate Messungen
durchzuführen. 2. Der Magistrat wird außerdem
gebeten darzulegen, ob es zutrifft, dass zwischen dem 21.02.2018 und dem Datum,
an dem die ST 1471 erstellt wurde, überhaupt keine Messungen mit dem
Enforcement-Trailer im Ortsbe zirk 6 durchgeführt
wurden. Begründung: In seiner Stellungnahme ST 1471 berichtet der
Magistrat über den Einsatz des Blitzanhängers im Frankfurter Westen. Dabei
wurden erhebliche Tempoüberschreitungen an beiden o. g. Standorten
festgestellt. Ein fragwürdiger "Rekord" wurde mit einer Messung in der
Oeserstraße erreicht, bei der ein Fahrzeug auf einer Tempo-40-Strecke mit 159
km/h geblitzt wurde. Betrachtet man die in der Vorlage ST 1471 angegebenen
Standzeiten des Blitzanhängers, muss man sich allerdings wundern, wieso in der
Oeserstraße seit dem 21.02.2018 nicht mehr gemessen wurde, in der Pfaffenwiese
nicht mehr seit dem 05.12.2017 (zum Stand der Stellungnahme am 06.08.2018)
Rasen in Wohngebieten darf nicht geduldet werden,
Menschenleben stehen auf dem Spiel, aber auch der Nachtschlaf der Bevölkerung
verdient es, geschützt zu werden. Legt man dann noch zugrunde, dass in der Vorlage ST
1471 dargelegt wurde, dass bis zum Datum der Stellungnahme noch keine weitere
Messstelle im Ortsbezirk 6 genehmigt worden war, bei der einzigen anderen
Messstelle in Sossenheim die Software versagte und kein geeigneter Standort
gefunden werden konnte, kommt man zu dem unerfreulichen Schluss, dass zwischen
dem 21.02.2018 und Anfang August im gesamten Ortsbezirk 6 überhaupt nicht mehr
gemessen wurde. Dies wäre aufgrund der Größe des Ortsbezirks - ca. 20 Prozent
der Frankfurter Bevölkerung - nicht akzeptabel. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 6
- Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende
Vorlage:
Anregung an den Magistrat vom 07.11.2017, OM 2352
Stellungnahme des
Magistrats vom 06.08.2018, ST 1471
Stellungnahme des
Magistrats vom 22.02.2019, ST 421
Antrag vom
16.04.2019, OF
1007/6
Anregung an den Magistrat vom 07.05.2019, OM 4541
Aktenzeichen: 32 1