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Sicherung Fußgängerüberweg Porzellanhofstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2023, OM 4384 entstanden aus Vorlage: OF 945/1 vom 22.08.2023 Betreff: Sicherung Fußgängerüberweg Porzellanhofstraße Der Magistrat wird gebeten, den Fußgängerüberweg in der Porzellanhofstraße/Zeil auf die gesamte Gehwegbreite der Zeil verbreitern und die Bordsteine in diesem Bereich vollständig absenken zu lassen. Zur Sicherung der querenden zu Fuß G ehenden und besseren Einsehbarkeit des Überweges ist vor dem Überweg in Fahrtrichtung rechts eine Sperrfläche mit Fahrradbügeln einrichten zu lassen. Begründung: Der Überweg ist aktuell unübersichtlich, unkomfortabel und nicht barrierefrei. Durch unmittelbar vor dem Überweg parkende Pkw werden zu Fuß Gehende oft erst sehr spät wahrgenommen. Ortsbeirat und Magistrat bemühen sich schon seit Langem darum, die "abgehängte" östliche Zeil besser an die Konstablerwache und Westzeil anzubinden. Die Sicherung der Fußwegebeziehungen ist ein wichtiger Schritt zur Erreichung dieses Zieles. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 34 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 1 am 16.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 1 am 06.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-2
Vergabe des Erbbaurechts an dem Grundstück Gemarkung Zeilsheim, Flur 11, Flurstücke 126 und 608/127, Steinkopfweg 3 Vortrag des Magistrats vom 10.07.2023, M 110
S A C H S T A N D : Anregung vom 12.09.2023, OA 383 entstanden aus Vorlage: OF 846/6 vom 12.09.2023 Betreff: Vergabe des Erbbaurechts an dem Grundstück Gemarkung Zeilsheim, Flur 11, Flurstücke 126 und 608/127, Steinkopfweg 3 Vortrag des Magistrats vom 10.07.2023, M 110 Vorgang: Beschl. d. Stv-V., § 4520/19 Mit Aufnahme des Magistratsvortrags M 110 auf die Tagesordnung der 23. Ortsbeiratssitzung wird der Ortsbeirat auf Grundlage des Stadtverordnetenbeschlusses vom 29. August 2019, § 4520, per Anhörung darüber informiert, dass o. g. Erbbaurecht an die Lebenshilfe Stiftung Frankfurt vergeben werden soll. Der Ortsbeirat begrüßt ausdrücklich die förderungswürdige Arbeit sozialer Stiftungen, die insbesondere in Wohngruppen für unsere Gesellschaft wertvolle Arbeit leisten. Nach Durchsicht des benannten Magistratsvortrages drängen sich seitens des Ortsbeirats jedoch erhebliche Rückfragen auf, die nach aktueller Sachlage einem positiven Votum des o. g. Anhörungsverfahren entgegenstehen. Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenverssammlung beschließen: 1. Die Vorlage M 110 wird bis zur Beantwortung der nachfolgenden Fragen zurückgestellt. 2. Der Magistrat wird gebeten, die nachfolgenden Fragen zu beantworten: a) Wie ist rechtlich sichergestellt, dass nach Vergabe des Erbbaurechtes seitens des Magistrats in jedem Fall gewährleistet werden kann, dass der historische Baumbestand der schützenswerten Kastanienallee erhalten werden kann? b) Aufgrund der geringen Breite der vorgesehenen Flurstücke scheint eine adäquate Nutzung nur möglich, wenn weite Teile der Flurstücke bebaut werden. Recherchen haben ergeben, dass das Wurzelwerk der Bäume weit in das Flurstück hineinreicht . Durch die notwendige großflächige Bebauung wären Kappungen des Wurzelwerks unvermeidbar. Darüber hinaus könnte ein notwendiger Rückschnitt der Kronen ebenfalls (aufgrund der Schwerpunktverlagerung) den Fortbestand der Kastanien gefährden. Wie kann eine adäquate Bebauung gewährleistet werden, ohne eine Gefährdung des Baumbestandes auszulösen? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 10.07.2023, M 110 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.10.2023, OM 4555 Stellungnahme des Magistrats vom 15.03.2024, ST 580 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ältestenausschuss Versandpaket: 20.09.2023 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 14.09.2023, TO I, TOP 39 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 110 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 749 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 383 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG; ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Beratung) 20. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 19.09.2023, TO I, TOP 17 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 110 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass vertraglich abgesichert wird, dass die vorhandenen Bäume und ihr Wurzelwerk durch Bebauung nicht beschädigt werden und erhalten bleiben sowie der Maßgabe, dass keine Befreiung vom B-Plan erfolgt und das vorgesehene Baufenster eingehalten wird. 2. Die Vorlage NR 749 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 383 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); CDU, LINKE. und AfD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme); AfD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRAKTION (M 110 = Annahme ohne Zusatz, NR 749 = Ablehnung, OA 383 = Annahme) BFF-BIG (M 110 = Annahme ohne Zusatz) Gartenpartei (M 110 = Ablehnung, NR 749 und OA 383 = Annahme) 23. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.09.2023, TO I, TOP 24 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. a) Der Vorlage M 110 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass vertraglich abgesichert wird, dass die vorhandenen Bäume und ihr Wurzelwerk durch die Bebauung nicht beschädigt werden und erhalten bleiben, sowie der Maßgabe, dass keine Befreiung vom B-Plan erfolgt und das dort vorgesehene Baufenster eingehalten wird. b) Es dienst zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss den Beschluss des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz, die Beratung der Vorlagen M 110, NR 749 und OA 383 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen, aufgehoben hat. 2. Die Vorlage NR 749 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 383 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. zu a) GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., Volt und FRAKTION gegen AfD (= Ablehnung); CDU, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Votum im Ältestenausschuss) zu b) GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., Volt und FRAKTION gegen AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) zu 3. zu Ziffer 1.: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) sowie FRAKTION (= Ablehnung) zu Ziffer 2.: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (M 110 = Ablehnung, NR 749 und OA 383 = Annahme) 23. Sitzung des Ältestenausschusses am 28.09.2023, TO I, TOP 4 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 110 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass vertraglich abgesichert wird, dass die vorhandenen Bäume und ihr Wurzelwerk durch die Bebauung nicht beschädigt werden und erhalten bleiben, sowie der Maßgabe, dass keine Befreiung vom B-Plan erfolgt und das dort vorgesehene Baufenster eingehalten wird. 2. Die Vorlage NR 749 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 383 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., Volt und FRAKTION gegen CDU, AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., Volt und FRAKTION gegen AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) zu 3. Ziffer 1.: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) sowie FRAKTION (= Ablehnung) Ziffer 2.: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (M 110 = Ablehnung, NR 749 und OA 383 = Annahme) 25. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.09.2023, TO I, TOP 13 Beschluss: 1. a) Der Vorlage M 110 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass vertraglich abgesichert wird, dass die vorhandenen Bäume und ihr Wurzelwerk durch die Bebauung nicht beschädigt werden und erhalten bleiben, sowie der Maßgabe, dass keine Befreiung vom B-Plan erfolgt und das dort vorgesehene Baufenster eingehalten wird. b) Es dienst zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss den Beschluss des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz, die Beratung der Vorlagen M 110, NR 749 und OA 383 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen, aufgehoben hat. 2. Die Vorlage NR 749 wird abgelehnt. 3. a) Die Vorlage OA 383 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Wortmeldung des Stadtverordneten Schwichtenberg dient zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. zu a) GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., Volt und FRAKTION gegen CDU, AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei (= Ablehnung) zu b) GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., Volt und FRAKTION gegen AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) zu 3. zu a: Ziffer 1.: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) sowie FRAKTION (= Ablehnung) Ziffer 2.: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 3800, 25. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 28.09.2023 Aktenzeichen: 23-21
Klimaschutz im Ortsbezirk 1: Seitenstreifen östliche Zeil begrünen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2023, OM 4388 entstanden aus Vorlage: OF 949/1 vom 22.08.2023 Betreff: Klimaschutz im Ortsbezirk 1: Seitenstreifen östliche Zeil begrünen Der Magistrat wird gebeten, die Pkw-Parkplätze in der östlichen Zeil (Nordseite) zwischen Klingerstraße und Porzellanhofstraße entfernen, entsiegeln und angemessen begrünen zu lassen. Begründung: In diesem Bereich der Ostzeil herrschen im Sommer die höchsten Temperaturen in der heißesten Stadt Deutschlands. Schatten spendende Bäume oder Grünflächen sind entweder abgestorben oder gar nicht vorhanden. Auch die Nachpflanzung der abgestorbenen Bäume tut not. Aufgrund der nahe gelegenen Parkhäuser und der sehr guten Anbindung der östlichen Zeil an den ÖPNV kann auf die wenigen Parkplätze leicht verzichtet werden. Bäume, Grünflächen und versickerbare Pflanzstreifen sind ein Gewinn für die Aufenthaltsqualität. Bild: Alexander Mitsch (Beispiel Straßenrandbegrünung mit Stauden und Bäumen) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.12.2023, ST 2442 Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2024, ST 1284
Zeilsheim: Zebrastreifen über Pfaffenwiese
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.07.2023, OM 4179 entstanden aus Vorlage: OF 807/6 vom 17.06.2023 Betreff: Zeilsheim: Zebrastreifen über Pfaffenwiese Die Pfaffenwiese ist eine stark befahrene Durchgangsstraße. Als Landesstraße gilt an ihr grundsätzlich Tempo 50. Eine sichere Querung ist nur an wenigen Stellen möglich, im Bereich des Zentrums beispielsweise an der Ampel auf Höhe der Bechtenwaldstraße und dem Zebrastreifen auf Höhe des Pflugspfads. Auf dem vergleichsweise langen und nicht überall gut einsehbaren circa 300 Meter langem Stück dazwischen ist keine Querungsmöglichkeit vorgesehen. Da sich auf dem Streckenabschnitt u. a. auf beiden Straßenseiten jeweils zwei Bushaltestellen, Gewerbe- bzw. Handelsbetriebe und Gastronomie befinden, besteht nicht nur aus den Reihen der Anwohner der Wunsch, hier einen Zebrastreifen einzurichten. Besonders Senioren und Kinder möchten zur Querung eine Hilfe nutzen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, die Einrichtung eines Zebrastreifens auf der Pfaffenwiese zwischen den Hausnummern 20 bis 40 zu prüfen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.10.2023, ST 2019 Aktenzeichen: 66-0
Zeilsheim: Funktionalität Lärmschutz A 66 prüfen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.07.2023, OM 4180 entstanden aus Vorlage: OF 808/6 vom 17.06.2023 Betreff: Zeilsheim: Funktionalität Lärmschutz A 66 prüfen Die Lärmschutzwände an der A 66 in Zeilsheim machen einen alten und maroden Eindruck und Anwohnerinnen und Anwohner berichten von einer hohen Lärmbelästigung im Wohngebiet nördlich der Pfaffenwiese. Daten aus dem Lärmviewer scheinen diese Beobachtungen zu bestätigen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, die aktuelle Lärmbelastung an der A 66 in Zeilsheim zu überprüfen und für die Stellen, an denen Grenzwerte überschritten werden, Vorschläge für einen wirksamen Lärmschutz zu machen, wie die Überprüfung der bestehenden Lärmschutzvorrichtungen. Begründung: Da ein vergleichsweise dichtes Wohngebiet sowie eine Schule (Adolf-Reichwein-Schule) betroffen sind, sollte dringend der aktuelle Stand des Lärmschutzes kontrolliert und gegebenenfalls verbessert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.10.2023, ST 2198 Stellungnahme des Magistrats vom 02.04.2024, ST 608 Aktenzeichen: 79-3
In der heißesten Stadt Deutschlands sind auch kleinere Entsiegelungs- und Begrünungsmaßnahmen wertvoll
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.07.2023, OM 4203 entstanden aus Vorlage: OF 910/1 vom 17.06.2023 Betreff: In der heißesten Stadt Deutschlands sind auch kleinere Entsiegelungs- und Begrünungsmaßnahmen wertvoll Vorgang: OM 3585/23 OBR 1; ST 1078/23 Mit Stellungnahme vom 22.05.2023, ST 1078, erläutert der Magistrat, dass eine Entsiegelung der Parkplätze im Bereich zwischen Paulskirche und Kornmarkt nicht vorgesehen ist. Dies vorangestellt, wird der Magistrat gebeten, den betreffenden Bereich vollständig entsiegeln und begrünen zu lassen und höchstens notwendige Zufahrts- und Aufstellflächen der Feuerwehr wasserdurchlässig befestigen zu lassen. Das Vorhaben ist aus dem Klimaschutzfonds der Stadt Frankfurt zu finanzieren. Begründung: Der genannte Bereich ist vom ÖPNV hervorragend erschlossen und bestens an das Radwegenetz angeschlossen. Die Parkplätze liegen im unmittelbaren Einzugsbereich der Parkhäuser Hauptwache und Römer und sind daher überflüssig. Be- und Entladevorgänge können auch über den Kornmarkt oder eine noch einzurichtende Be- und Entladezone organisiert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.02.2023, OM 3585 Stellungnahme des Magistrats vom 22.05.2023, ST 1078 Stellungnahme des Magistrats vom 16.10.2023, ST 2135 Antrag vom 17.12.2023, OF 1095/1 Anregung an den Magistrat vom 16.01.2024, OM 4964 Stellungnahme des Magistrats vom 26.04.2024, ST 840 Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2024, ST 1907
Schild „Tauben füttern verboten“ am Roßmarkt anbringen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.07.2023, OM 4205 entstanden aus Vorlage: OF 912/1 vom 17.06.2023 Betreff: Schild "Tauben füttern verboten" am Roßmarkt anbringen Der Magistrat wird gebeten, am Roßmarkt Schilder mit der Aufschrift "Tauben füttern verboten" anzubringen. Am besten zweisprachig (Deutsch/Englisch) und mit Piktogramm. Begründung: Am Roßmarkt werden häufig Tauben gefüttert, was zu allerhand Problem führt, wie Vermehrung der Population oder Anlockung von Ratten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.10.2023, ST 2136 Aktenzeichen: 32-0
Pflege der neuangelegten Streuobstwiese hinter dem Zeilsheimer Schützenhaus
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.06.2023, OF 810/6 Betreff: Pflege der neuangelegten Streuobstwiese hinter dem Zeilsheimer Schützenhaus Der Ortsbeirat stellt dem R. V. Kleingärtner Frankfurt/Rhein-Main e. V. kurzfristig 2.000 Euro aus seinem Budget für die Pflege der neu angelegten Streuobstwiese hinter dem Zeilsheimer Schützenverein zur Verfügung. Die Unterstützung betrifft einen Zeitraum von 2 Jahren. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Die neuangelegte Streuobstwiese hinter dem Zeilsheimer Schützenverein bedarf in den ersten Jahren noch pflegende Unterstützung, insbesondere bei der jährlich durchzuführenden Mahd sowie der Bewässerung. Der R V. Kleingärtner Frankfurt/Rhein-Main e. V. kümmert sich seit dem Jahr 2021 um das ursprünglich verwilderte Areal und hat neben der Neupflanzung von 20 Obstbäumen einen sehr gelungenen Lehrpfad zur Streuobstthematik angelegt. Dieses Engagement sollte durch Übernahme von Kosten für die Pflege der Streuobstwiese gewürdigt und wirksam unterstützt werden. Die nahegelegene Schule und Kita können thematisch dieses Gelände in ihr Bildungsprogramm einbinden und so bereits frühzeitig auf Themen von Landschaftspflege, Biodiversität und Naturschutz eingehen und entsprechendes Wissen vermitteln. Bürger und Bürgerinnen können sich dann auch aktiv in die Pflege der neuen Streuobstwiese mit einbringen und letztendlich die vielfältigen "Früchte der Pflege" ernten. Die Streuobstwiese ist im Rahmen der Landschaftspflege für die Öffentlichkeit freizugänglich Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 6 am 04.07.2023, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage OF 810/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 6 am 12.09.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 810/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 6 am 10.10.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 810/6 wurde zurückgezogen.
Partei: LINKE.
Weiter lesenMehr Fahrradständer an der U-Bahn-Station „Zeilweg“
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.06.2023, OM 4150 entstanden aus Vorlage: OF 289/8 vom 23.03.2023 Betreff: Mehr Fahrradständer an der U-Bahn-Station "Zeilweg" Der Magistrat wird gebeten, die Anzahl der Fahrradabstellplätze zu erhöhen und diese zu überdachen. Dies kann zum einen durch das Ersetzen der vorhandenen Bügel durch eine zweistöckige Fahrrad-Garage geschehen und zum anderen durch neue Fahrradständer im Bereich zwischen der Bushaltestelle und dem stadteinwärts führenden Bahnsteig. Begründung: Die vorhandenen Fahrradständer sind überbelegt. Da die meisten Räder morgens auf dem Weg in die Stadt abgestellt werden und es auf diese Seite keine Fahrradständer gibt, werden die Räder an die Bügel zur Begrenzung der Rasenfläche angekettet. Diese sind dafür nicht geeignet und bieten auch nur für drei bis vier Räder Platz. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2023, ST 1946
Fahrradbügel Breite Gasse/Zeil und vor Zeil 10 aufstellen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.06.2023, OM 4048 entstanden aus Vorlage: OF 862/1 vom 19.05.2023 Betreff: Fahrradbügel Breite Gasse/Zeil und vor Zeil 10 aufstellen Der Magistrat wird gebeten, auf der Gehwegnase östlich der Einbiegung der Breiten Gasse auf die Zeil wenigstens zehn Fahrradbügel aufzustellen. Außerdem wird der Magistrat gebeten, einige der Poller vor dem Gebäude Zeil 10 durch Fahrradbügel zu ersetzen. Begründung: Im Bereich östlich der Einbiegung der Breiten Gasse auf die Zeil gibt es erkennbar zu wenig Radbügel, denn an jedem dortigen Baum werden beständig Fahrräder abgeschlossen. Die Gehwegnase und die gegenüberliegenden Poller sind geeignete Standorte für die nötigen Fahrradbügel. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.10.2023, ST 2118 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 1 am 10.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-2
Fahrradbügel Zeil 39 und 41
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.06.2023, OM 4047 entstanden aus Vorlage: OF 861/1 vom 21.05.2023 Betreff: Fahrradbügel Zeil 39 und 41 Der Magistrat wird gebeten , vor den Liegenschaften Zeil 39 und 41 Fahrradbügel anzubringen. Begründung: Aufgrund der Gastronomie und des Einzelhandels werden Abstellmöglichkeiten für Fahrräder an den o. g. Standorten benötigt. Zeil 39 Zeil 41 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.08.2023, ST 1814
Blaugrüne Infrastruktur gegen die Folgen der Klimakrise - Modellprojekt „Stadtlagune“
S A C H S T A N D : Anregung vom 06.06.2023, OA 360 entstanden aus Vorlage: OF 854/1 vom 16.05.2023 Betreff: Blaugrüne Infrastruktur gegen die Folgen der Klimakrise - Modellprojekt "Stadtlagune" Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 19.10.2023 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, ein Modellprojekt für mindestens eine großflächige blaugrüne Infrastruktur im Herzen des Ortsbezirks 1 auf den Weg zu bringen, das Regenwasser sammelt, zurückhält, teilweise versickern lässt und den Überschuss zur Bewässerung der Stadtbäume zur Verfügung stellt. Diese Infrastruktur soll außerdem in einen attraktiven Aufenthaltsbereich mit Wasserfläche in der Innenstadt eingebettet sein, in dem sich die Menschen aufhalten, erfrischen und entspannen können. Der Ortsbeirat 1 kann sich als Modellprojekt die Straße am Roßmarkt vorstellen, soweit weiterhin ausreichend Platz für Schaustellende vorgehalten wird. Weitere Standorte sind zu prüfen. Begründung: Es gibt bereits zahlreiche europäische Städte, die Straßen und Freiflächen in attraktive und vielfältig nutzbare Wasserretentionsflächen umgewandelt haben. Insbesondere die versiegelten und im Sommer heißen Innenstadtbereiche benötigen Flächen zur Versickerung, Regenrückhaltung und Verdunstungskühlung. Geoportal Frankfurt Foto und Visualisierung: Alexander Mitsch Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 15.07.2024, B 276 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 14.06.2023 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 06.07.2023, TO I, TOP 123 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 360 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE. und Volt gegen CDU und AfD (= vereinfachtes Verfahren), ÖkoLinX-ELF (= Annahme) und BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung mit Angabe der Kosten) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) 19. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 11.07.2023, TO I, TOP 89 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 360 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= vereinfachtes Verfahren), LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung mit Kostenangabe) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme) 22. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 05.12.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 360 spätestens in zwei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG 26. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 23.04.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 360 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Beschlussausfertigung(en): § 3509, 19. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 11.07.2023 § 4088, 22. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 05.12.2023 § 4655, 26. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 23.04.2024
Fahrradbügel und Sitzbänke an der Kaiserstraße zwischen Roßmarkt und Kaiserplatz aufstellen
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.05.2023, OF 868/1 Betreff: Fahrradbügel und Sitzbänke an der Kaiserstraße zwischen Roßmarkt und Kaiserplatz aufstellen Der Ortsbeirat 1 möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, auf den Gehwegen der Kaiserstraße zwischen Kaiserplatz und Roßmarkt weitere 15 Radbügel aufzustellen. Dabei soll insbesondere geprüft werden, ob auf dem südlichen Gehweg zusätzliche Bügel eingerichtet werden können. Weiterhin möge der Magistrat auf dem nördlichen Gehweg wenigstens zwei Sitzbänke aufstellen. Begründung: Die bestehenden Fahrradbügel auf der Nordseite der Straße sind sehr gut ausgelastet und häufig vollständig belegt; auf der Südseite stehen hingegen nur wenige Radbügel. Außerdem fehlt es im ganzen Abschnitt an Gelegenheiten, um sich auszuruhen. Der bestehende Platz auf dem nördlichen Gehweg kann hierfür gut genutzt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 1 am 06.06.2023, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OF 868/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 1 am 04.07.2023, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 868/1 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
Weiter lesenFußgängerinnen- und fußgängerfreundliche Umgestaltung des Bahnübergangs am Zeilweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.05.2023, OM 3974 entstanden aus Vorlage: OF 288/8 vom 28.03.2023 Betreff: Fußgängerinnen- und fußgängerfreundliche Umgestaltung des Bahnübergangs am Zeilweg Der Magistrat wird gebeten, a) zwischen dem Buber-Neumann-Weg und der Haltestelle "Zeilweg" einen Zebrastreifen zu markieren; b) am Bahnübergang Zeilweg auch auf der westlichen Seite zwischen Buber-Neumann-Weg und dem Fußweg zum Kinderzentrum Kupferhammer (Hundertwasser-Kindergarten) eine Querung für zu Fuß Gehende zu schaffen. Begründung: Zu a) Ein Zebrastreifen gibt den zur Haltestelle eilenden Fußgängerinnen und Fußgängern mehr Sicherheit und verlangsamt den Autoverkehr im Zeilweg. Zu b) Die Gleise der Stadtbahn verhindern eine direkte Wegeverbindung zwischen der Siedlung rund um den Buber-Neumann-Weg und dem Weg zum Hundertwasser-Kindergarten bzw. der Merton ́s Passage. Auch warten viele Fahrgäste der aus der Stadt kommenden Bahn auf der rechten Seite auf das Öffnen der Schranke, um schneller in den Buber-Neumann-Weg zu gelangen. Eigene Darstellung, Bildgrundlage: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2023, ST 1945 Stellungnahme des Magistrats vom 06.05.2024, ST 869 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 8 am 21.09.2023, TO I, TOP 51 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Gehweg Töngesgasse frei halten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.05.2023, OM 3915 entstanden aus Vorlage: OF 826/1 vom 12.04.2023 Betreff: Gehweg Töngesgasse frei halten Der Magistrat wird gebeten, in der Töngesgasse auf Höhe der Liegenschaft Liebfrauenberg 26 den Mast für das Straßennamensschild und die Verkehrszeichen entweder ganz entfernen oder so versetzen zu lassen, dass Fußgängerinnen und Fußgänger den dortigen Gehweg uneingeschränkt nutzen können. Die Maßnahme soll umgehend umgesetzt werden und nicht erst mit dem ungewissen Beginn weiterer Arbeiten in der Straße. Begründung: Die absurderweise als Fahrradstraße beschilderte Straße leidet sichtbar unter den Folgen der Verkehrsplanung der Achtzigerjahre. Der alles dominierende Autoverkehr schränkt die Bewegungsfreiheit der anderen Verkehrsteilnehmenden deutlich ein, ein Flanieren oder Überqueren der Straße ist kaum möglich. Die vom Magistrat angekündigten Maßnahmen werden sicherlich deutliche Verbesserungen bringen. In dem beschriebenen Abschnitt besteht jedoch umgehender Handlungsbedarf. Die Absenkung des Bordsteins, die es Rollstuhlfahrenden immerhin ermöglicht, den für sie unpassierbaren Gehweg zu verlassen und die Fahrbahn zu benutzen, ist eine Lösung, die keinen Tag länger hingenommen werden kann. Foto: Andreas Laeuen Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2023, ST 1698 Aktenzeichen: 32-1
Ein- und Ausfahrt Parkhaus Konstablerwache für Anwohnende erträglich machen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.05.2023, OM 3916 entstanden aus Vorlage: OF 828/1 vom 12.04.2023 Betreff: Ein- und Ausfahrt Parkhaus Konstablerwache für Anwohnende erträglich machen Der Magistrat wird gebeten, die bestehende Einbahnstraßenregelung in der Töngesgasse im Abschnitt zwischen Hasengasse und Fahrgasse (von Ost nach West) auf den gesamten Abschnitt in Richtung Hasengasse ausdehnen zu lassen. Gleichzeitig sind Radwege in beide Richtungen einzurichten. Der Bereich der Parkhausausfahrt ist so umzugestalten, dass der Verkehr ausschließlich über die Hasengasse abfließt. Begründung: Die große Anzahl von Pkw und deren Rückstau vor dem Parkhaus schränken die Gesundheit und Lebensqualität der Anwohnerinnen und Anwohner erheblich ein. Balkone sind nicht nutzbar, Gespräche auf der Straße kaum möglich. Radfahren ist in der offiziell als Fahrradstraße ausgewiesenen Straße, die als Zeilumfahrung dient, offensichtlich unerwünscht. Benutzbare Radwege, die dem Radverkehr ein zügiges und sicheres Durchkommen ermöglichen, müssen geschaffen werden. Durch eine Ausweitung der Einbahnstraßenregelung wird der Verkehr in diesem Straßenabschnitt entzerrt und mehr Platz für Radverkehr geschaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2023, ST 1700 Aktenzeichen: 32-1
Toilettenanlagen Konstablerwache und Hauptwache - Öffnungszeiten am Wochenende verlängern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.05.2023, OM 3920 entstanden aus Vorlage: OF 832/1 vom 12.04.2023 Betreff: Toilettenanlagen Konstablerwache und Hauptwache - Öffnungszeiten am Wochenende verlängern Der Magistrat wird gebeten, die Öffnungszeiten der Toiletten an der Konstablerwache und an der Hauptwache an den Tagen Donnerstag bis Samstag auszuweiten, sodass diese nachts bis 04:00 Uhr morgens geöffnet sind. Außerdem wird der Magistrat gebeten, den Notbetrieb an der Konstablerwache schnellstmöglich zu beenden, indem die Toilettenanlage repariert wird. Weiter sollen bei sanierungsbedingten Sperrungen einer der beiden Toilettenanlagen grundsätzlich Ersatztoiletten bereitgestellt werden. Begründung: Die Toiletten an der Konstablerwache schließen täglich um 22:00 Uhr, die Toiletten an der Hauptwache um 01:00 Uhr. Besonders an den Tagen Donnerstag bis Samstag sind diese Öffnungszeiten zu kurz. Gerade die Innenstadt (Zeil, Konstablerwache, Hauptwache) mit ihren Bars, Kneipen und Diskotheken ist an diesen Tagen auch zu späteren Nachtstunden noch hoch frequentiert und viele Partygänger benötigen eine Toilette. Da die Toilettenanlagen dann jedoch geschlossen sind, verrichten viele ihre Notdurft an Hauswänden, Litfaßsäulen oder Ähnlichem im öffentlichen Raum. Erweiterte Öffnungszeiten würden dem entgegenwirken, dass wild uriniert wird. Der zuständige Schutzmann vor Ort (Polizei) unterstützt diese Maßnahme ausdrücklich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.12.2023, ST 2463 Antrag vom 05.04.2024, OF 1208/1 Etatanregung vom 23.04.2024, EA 89 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 1 am 12.09.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 1 am 10.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 1 am 28.11.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 23-20
U-Bahn-Abfahrtmonitore an Umsteigestationen im Ortsbezirk 1 installieren
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.05.2023, OM 3926 entstanden aus Vorlage: OF 841/1 vom 12.04.2023 Betreff: U-Bahn-Abfahrtmonitore an Umsteigestationen im Ortsbezirk 1 installieren Der Magistrat wird gebeten, an allen U-Bahn-Umsteigestationen im Ortsbezirk 1 gut sichtbar Abfahrtmonitore an den Abgängen/Rolltreppen zur B-Ebene installieren zu lassen. Insbesondere sind folgende Stationen nachzurüsten: 1. U-Bahn-Station "Dom/Römer" - Abgang vor der Schirn/Markt; 2. U-Bahn-Station "Willy-Brandt-Platz" - Abgang neben der Tramhaltestelle/vor dem Schauspiel; 3. U-Bahn-Station "Konstablerwache" - Abgänge in Richtung Tram-/Bus-Haltestelle und Abgang Große Friedberger Straße; 4. U-Bahn-Station "Hauptwache" - Abgang vor traffiQ in Richtung Zeil. Begründung: Nach dem Vorbild des vor wenigen Jahren neu gestalteten Zugangs zur Station "Dom/Römer" vor dem Haus zur Goldenen Waage sollen Abfahrtmonitore auch an anderen U-Bahn-Zugängen nachgerüstet werden. So werden Fahrgäste über ihre Abfahrten und Verbindungen rechtzeitig vorab informiert und können sich orientieren. Die teilweise bereits in der B-Ebene installierten Monitore werden dadurch ergänzt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2023, ST 1650 Aktenzeichen: 92-13
Klares städtebauliches Konzept für Neuausschreibung des Paradieshofes: Paradiesplatz zum Ankerprojekt für Alt-Sachsenhausen machen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.03.2023, OM 3775 entstanden aus Vorlage: OF 710/5 vom 23.03.2023 Betreff: Klares städtebauliches Konzept für Neuausschreibung des Paradieshofes: Paradiesplatz zum Ankerprojekt für Alt-Sachsenhausen machen Vorgang: OM 2138/22 OBR 5 Der Magistrat wird aufgefordert, 1. zeitnah die Nutzung des Areals "Paradieshof" in Alt-Sachsenhausen neu auszuschreiben; 2. im Rahmen der Ausschreibung über den baulichen Zustand des Paradieshofes zeitnah zu berichten und vorhandene Gutachten, Grundrisse und Flächenberechnungen - auch mit Blick auf die Möglichkeit der Bereitstellung von bezahlbarem Wohnraum im Bestand - dem Ortsbeirat zur Verfügung zu stellen; 3. als Alternative zur Nutzung des Bestandsgebäudes auch einen möglichen Abriss und die Neugestaltung des Areals zu prüfen, z. B. nach dem Vorbild des in der Presse diskutierten Konzepts eines gemischtgenutzten Ankerprojekts unter Berücksichtigung des historischen Stadtgrundrisses; 4. dem Ortsbeirat über die Realisierbarkeit, Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit der Alternativen - Bestandsnutzung vs. Neubau - zu berichten. Begründung: Der Ortsbeirat hatte bereits mit seiner Anregung vom 06.05.2022, OM 2138, den Magistrat gebeten, die Nutzung des Paradieshofs neu auszuschreiben. In der Presseberichterstattung erklärte das zuständige Baudezernat, dass es noch bis "Jahresende" 2022 zu einer Ausschreibung kommen solle. Bislang ist allerdings nichts geschehen. Es besteht dringender Handlungsbedarf, da der Paradieshof weiter verfällt und die Qualität des Platzareals dadurch abgewertet wird, obwohl gerade hier Potenzial besteht, die Lebensqualität des Viertels aufzuwerten. Die Zeit des Wartens hat dazu geführt, dass in der öffentlichen Debatte Ideen diskutiert werden konnten, die angesichts der noch ausstehenden Ausschreibung Berücksichtigung verdienen. Hierunter ist auch eine neue, besonders vielversprechende Idee, die in der Planung mitberücksichtigt und geprüft werden sollte (FAZ vom 12.06.2022‚ "Vielleicht ein Gegenpol zum Halligalli im Viertel", abrufbar unter: https://www.faz.net/aktuell/rhein-main/frankfurt/neue-ausschreibung-fuer-paradie shof-in-alt-sachsenhausen-18095784.html; FNP vom 07.01.2023, S. 19). Die bisherigen Versuche der Stadt Frankfurt, den Paradieshof einer neuen Nutzung zuzuführen, sahen die Erhaltung des Bestandsgebäudes vor. Das Scheitern dieser Versuche drängt dazu, diese Prämisse zu überdenken. Es bestehen Zweifel an der Qualität der Bausubstanz, die vor der Neuausschreibung geklärt werden sollten. Die Stadt sollte insbesondere prüfen und dem Ortsbeirat hierüber berichten, in welchem Zustand sich das derzeitige Gebäude befindet und welche Arbeiten erforderlich wären, um das Bestandsgebäude einer neuen Nutzung zuzuführen. Insbesondere sollte ermittelt werden, inwieweit im Bestand eine Neuaufteilung des Gebäudes in kleinere Einheiten (Geschäfte, Cafés, Wohnungen etc.) möglich wäre und den Aufwand der Umbauten mit dem Aufwand eines Neubaus zu vergleichen. Anknüpfend an den historischen Stadtgrundriss des Quartiers könnte als Alternative zur Bestandsnutzung in einem ergebnisoffenen Verfahren ein alternatives Konzept entwickelt werden, das ganz neue Möglichkeiten der Nutzung eröffnet. Konkret geht es darum, "Brauns Gässchen" (andere Bezeichnung: "Brunnengässchen") wiederzubeleben, das derzeit vom Bestandsgebäude "Paradieshof" überbaut ist. Solche "Stumpfengässchen" haben das historische Stadtbild Alt-Sachenhausens vor der Zerstörung durch den Krieg geprägt. Die Idee zielt jedoch nicht darauf ab, bloße Rekonstruktionen zu errichten, sondern nach dem erfolgreichen Vorbild der Frankfurter "Neuen Altstadt" nach klaren städtebaulichen Vorgaben einen Wettbewerb zur Gestaltung der einzelnen Häuser auszuschreiben. Bei der Vermietung des geschaffenen Wohnraums sollte dieser auch nach sozialen Kriterien vergeben werden (z. B. junge Familien, Wohngruppen), sodass die Durchmischung des Viertels erhalten bleibt. Realisierbar erscheint nach vorläufigen Schätzungen eine Wohnfläche von insgesamt 660 Quadratmetern (8 bis 12 Wohnungen). Bei der Auswahl der Gewerbeflächen (etwa 340 Quadratmeter) im Erdgeschoss der Häuserzeile, die zum Paradiesplatz ausgerichtet ist, sollten insbesondere Geschäfte des täglichen Bedarfs (Bäckerei o. Ä.) sowie zur Tageszeit geöffnete Gastronomiebetriebe (Café) angezogen werden, die im Viertel bislang noch keinen Platz haben. Auch die Kreativwirtschaft (Mode, Kunst etc.), die schon im Brückenviertel ansässig ist, könnte hier einen Platz finden. Die Nutzungsmöglichkeiten des Areals würden dadurch diversifiziert. Das Ausgehviertel, welches erhalten bleiben soll, würde auch tagsüber an Lebensqualität gewinnen. Ein solches Ankerprojekt hätte eine positive Ausstrahlungswirkung auf das gesamte Viertel. Ganz konkret wäre zu erwarten, dass die umliegenden Grundstücke, die derzeit brachliegen und das Stadtbild negativ prägen, an Attraktivität gewinnen und private Investoren anziehen, die das Quartier ansprechend entwickeln und aufwerten. Das Vorhaben der Koalition, "endlich ein städtebauliches Gesamtkonzept zur Aufwertung" von Alt-Sachsenhausen zu entwickeln (GRÜNE/SPD/FDP/Volt, Koalitionsvertrag für Frankfurt 2021-2026, Zeile 1079) könnte durch das Projekt angestoßen werden. Abbildung 1: Historischer Stadtgrundriss, Stadtkarte 1852 "Foltz-Eberle" (Quelle: Geoportal Frankfurt) Zwischen Paradiesgasse Nr. 9 und 27 ist Brauns Gässchen ("Brauns-Gn.") gut zu erkennen. Abbildung 2: Aktueller Stadtgrundriss (Quelle: Geoportal Frankfurt) Brauns Gässchen ist durch den hinteren Teil des Gebäudes "Paradieshof" überbaut. Abbildung 3: Mögliche Realisierung einer Neubebauung des Areals unter Wiederherstellung von Brauns Gässchen (Quelle: Marie-Theres Deutsch) Abbildung 4: 3D-Visualisierung einer möglichen Neubebauung des Areals unter Wiederherstellung von Brauns Gässchen (Quelle: Marie-Theres Deutsch) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.05.2022, OM 2138 Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2024, ST 548 Stellungnahme des Magistrats vom 10.06.2025, ST 904 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 5 am 14.07.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 5 am 15.09.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 5 am 20.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 5 am 24.11.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 5 am 21.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 5 am 25.04.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 5 am 23.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Klimabewusst umgestalten: Begrünte Gleise für den Ortsbezirk
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.03.2023, OM 3815 entstanden aus Vorlage: OF 269/8 vom 09.03.2023 Betreff: Klimabewusst umgestalten: Begrünte Gleise für den Ortsbezirk Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, die U-Bahn-Gleise im Ortsbezirk 8 in den folgenden Bereichen zu begrünen: - Haltestelle "Sandelmühle" bis Beginn Brückenbauwerk über A 661 (1,3 Kilometer); - Bahnübergang Hessestraße bis Haltestelle "Niederursel" (zwei Kilometer); - Bahnübergang Hessestraße bis Haltestelle "Heddernheimer Landstraße" (ein Kilometer). Begründung: Die Begrünung von Gleisen hat vielerlei positive Auswirkungen auf das Stadtklima und das Erscheinungsbild von Städten. Vor allem vor dem Hintergrund des stetig voranschreitenden Klimawandels und der Überhitzung von urbanen Stadtbereichen stellt das Begrünen von Gleisanlagen ein wichtiges Werkzeug dar, Städte für den Klimawandel zu wappnen. Begrünte Gleise bringen viele positive Effekte für die Stadtökologie mit sich: Sie entlasten den Wasserhaushalt der Stadt und sind damit ökologisch (Verbesserung der Regenwasserrückhaltung im grünen Gleis sowie Verbesserung des Stadtklimas durch Verdunstung) als auch ökonomisch sinnvoll. Durch den Verdunstungseffekt kann die Temperatur im Gleis deutlich reduziert werden, die Vegetationsschicht bindet und filtert Schadstoffe aus der Luft und der von U-Bahnen ausgehende Lärmpegel kann zudem stark gesenkt werden (insbesondere das laute Quietschen in der Kurve zwischen den Stationen "Zeilweg" und "Heddernheimer Landstraße"), was zu gesünderen Wohn- und Arbeitsverhältnissen in den angrenzenden Stadtquartieren führt. Auch auf die Stadtgestaltung und das Erscheinungsbild der Gleise hat die Begrünung einen positiven Effekt. Durch die Begrünung von zwei Kilometern Doppelgleis könnte so im Ortsbezirk über ein Hektar Vegetationsfläche neu geschaffen werden. In vielen anderen deutschen Städten, wie z. B. in Berlin und Düsseldorf, gehört es bereits zur guten Praxis, die Gleisbetten von Stadtbahnen flächendeckend zu begrünen. Auch in anderen Stadtteilen Frankfurts, wie zum Beispiel am Riedberg (siehe Foto), wurden bereits begrünte Gleise realisiert. Begrünte Gleise am Riedberg (eigene Aufnahme) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.07.2023, ST 1575 Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 92-10
Mobilität im Ortsbezirk 1: Braubachstraße 1 bis 11 für Pkw vorübergehend sperren
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.03.2023, OM 3759 entstanden aus Vorlage: OF 768/1 vom 28.02.2023 Betreff: Mobilität im Ortsbezirk 1: Braubachstraße 1 bis 11 für Pkw vorübergehend sperren Der Magistrat wird gebeten, den Straßenabschnitt Braubachstraße 1 bis 11 sowie die Linksabbiegespur in der Fahrgasse in Richtung Braubachstraße vorübergehend während des Weihnachtsmarktes und weiterer Großveranstaltungen für den Individualverkehr sperren zu lassen. Begründung: Bei Überlastung des Parkhauses am Dom oder anderweitigen Verkehrsbehinderungen bilden sich Rückstaus in der Domstraße, Braubachstraße, Fahrgasse und Berliner Straße. Dadurch werden die Straßenbahnen der Linien 11, 12 und 14 oft blockiert. Auch ortsunkundige Pkw-Fahrende erfassen die komplexen Verkehrsregelungen nicht auf Anhieb, was auch für Radfahrende und zu Fuß Gehende zu gefährlichen Situationen führt. Eine Sperrung für Pkw führt zu einer sicheren Verkehrsführung für alle Verkehrsteilnehmenden und beschleunigt den öffentlichen Personennahverkehr. Bild: Geoportal Frankfurt Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.10.2023, ST 2029 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 32-1
Zeilsheim: Entsiegelung des Platzes an der Stadthalle
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.03.2023, OM 3666 entstanden aus Vorlage: OF 692/6 vom 04.02.2023 Betreff: Zeilsheim: Entsiegelung des Platzes an der Stadthalle Mitglieder der Ideenschmiede des Zeilsheimer Kulturforums e. V. haben sich mit guten Ideen zur Begrünung und Entsiegelung des Platzes an der Zeilsheimer Stadthalle bei der stadtweiten Kampagne "Green it-up" beworben. Leider hat die Jury andere Teilnehmende ausgewählt. Der Ortsbeirat sieht hier jedoch großen Handlungsbedarf und unterstützt diese Initiative und das Anliegen der Ideenschmiede, den Platz vor der Stadthalle inkl. der Zuwege (Fußgängerzone) zu entsiegeln, zu begrünen und attraktiver zu gestalten, sehr. Er möchte diese Ideen, aus einem tristen, im Sommer sich aufheizenden Platz einen schattigen grünen und attraktiven Aufenthaltsort zur Begegnung und für Stadtteilfeste zu formen, gern weiterverfolgen. Eine im Jahr 2013 vorgestellte Konzeptstudie wurde leider nie weiterverfolgt, sollte jedoch als Basis weiterer Überlegungen dienen. Hierfür sollte sie auf heutige Anforderungen und Bedürfnisse hin angepasst werden, beispielsweise durch Maßnahmen zur Regenwasserversickerung bzw. -nutzung. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, das Anliegen der Ideenschmiede aufzugreifen und auf Basis der Konzeptstudie von 2013 zeitnah vor dem Sommer eine Planungsgruppe mit Beteiligung der Ideenschmiede, der Zeilsheimer Bürgerinnen und Bürger sowie Anliegern und Vereinen einzuberufen. Hier sollen erste Maßnahmen zur Begrünung und längerfristig schrittweise Maßnahmen zur Entsiegelung und Beschattung besprochen, geplant und kalkuliert werden. Die vielfältige Nutzung des Platzes für Feste, spezifische Nutzungen von Teilflächen sowie die relevanten Rettungswege sind dabei zu berücksichtigen. Die Stadthalle, ihre Fassaden und das Dach sowie die Regenwassernutzung sollen in die Planungen einbezogen werden. Begründung: Der zentrale Platz vor der Stadthalle wird seiner Aufgabe, ein attraktiver Ort der Begegnung im Alltag (Einkauf, Vereinsleben, Gaststätten) und für Feste zu sein, nicht gerecht. Daher haben sich Bürgerinnen und Bürger in der Ideenschmiede Gedanken zur Aufwertung und ökologisch zeitgemäßen Gestaltung gemacht. Diese sollen den Zeilsheimerinnen und Zeilsheimern zur Diskussion vorgestellt werden. Der Ortsbeirat sieht dringenden Handlungsbedarf, diesen Platz zu entsiegeln, aufzuwerten und sowohl Aufenthaltsqualität als auch Mikroklima zu verbessern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.05.2023, ST 1053 Antrag vom 11.06.2023, OF 809/6 Antrag vom 02.05.2025, OF 1217/6 Antrag vom 02.05.2025, OF 1226/6 Anregung an den Magistrat vom 17.06.2025, OM 7100 Aktenzeichen: 79-3
Hundekotbeutelspender für Zeilsheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.03.2023, OM 3669 entstanden aus Vorlage: OF 697/6 vom 27.02.2023 Betreff: Hundekotbeutelspender für Zeilsheim Der Magistrat wird gebeten, Hundekotbeutelspender an folgenden Standorten in Zeilsheim installieren zu lassen: 1. Blauländchenstraße (siehe Lageplan) 2. Pfaffenwiese (siehe Lageplan) Paten zur Betreuung der Hundekotbeutelspender sind dem Ortsbeirat bekannt. Erforderliche Abfallbehälter sind in unmittelbarer Nähe vorhanden. Begründung: Der Wunsch nach Aufstellungen von Hundekotbeutelspendern wurde von Anliegern geäußert, die auch die Patenschaft übernehmen werden. Anlage 1_Standorte (ca. 537 KB) Anlage 2_Bilder (ca. 207 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1235 Aktenzeichen: 32-0
„Klamoddekurier“ der FES
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.03.2023, OF 558/10 Betreff: "Klamoddekurier" der FES Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, in einer Sitzung des Ortsbeirates im 3. Quartal 2023 den Klamoddekurier des FES möglichst vorstellen zu lassen. Zeil soll dabei sein, auch in allen Stadtteilen des Ortsbezirks 10 die Leistungen des Klamoddekuriers buchbar zu erhalten. Begründung: Bisher sind die Leistungen des Klamoddekuriers leider nur in noch sehr wenigen Stadtteilen Frankfurts als Pilotprojekt buchbar. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 10 am 21.03.2023, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OF 558/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, FDP und AfD gegen SPD (= Ablehnung)
Partei: CDU
Weiter lesenGestaltung der Grünfläche an der Berliner Straße/Ecke Paulskirche
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.02.2023, OM 3585 entstanden aus Vorlage: OF 744/1 vom 01.02.2023 Betreff: Gestaltung der Grünfläche an der Berliner Straße/Ecke Paulskirche Der Magistrat wird gebeten, die Grünfläche neben der Pauls kirche an der Berliner Straße/Ecke Kornmarkt zu pflegen und neu zu gestalten. Dabei sollen die angrenzenden Parkplätze entsiegelt und der Grünfläche zugeführt werden. Die Planungen dazu sollen dem Ortsbeirat vor der Umsetzung vorgelegt werden. Begründung: Die Grünfläche neben der Paulskirche, einem der Wahrzeichen Frankfurts, ist in einem sehr traurigen Zustand. Die Fläche wirkt ungepflegt und wenig ansehnlich. Auch kann sie nicht zum Verweilen genutzt werden, da es keine Parkbank gibt. Ein paar Holzpfosten wurden lieblos am Rand der Fläche gesteckt, der Grund dafür erschließt sich einem jedoch nicht, warum dies gemacht wurde. Ebenso führt durch die Grünfläche eine Beetbegrenzung aus Metall, die noch aus der Zeit der alten Straßenführung stammt. Gerade neben einem so würdigen Gebäude wie der Paulskirche sollte mehr Wert auf die Gestaltung dieser Grünfläche gelegt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.05.2023, ST 1078 Antrag vom 17.06.2023, OF 910/1 Anregung an den Magistrat vom 04.07.2023, OM 4203 Aktenzeichen: 67-0
Zugang zur Hauptwache in der Schillerstraße frei halten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.02.2023, OM 3587 entstanden aus Vorlage: OF 746/1 vom 01.02.2023 Betreff: Zugang zur Hauptwache in der Schillerstraße frei halten Der Magistrat wird gebeten, den Zugang zur U- und S-Bahn-Haltestelle "Hauptwache" in der Schillerstraße frei zu halten und die Nutzung der Flächen vor dem Treppenabgang durch die Außengastronomie entsprechend einzuschränken. Die Einhaltung der Flächennutzung sollte regelmäßig überwacht werden. Begründung: Der Zugang zur Hauptwache in der Schillerstraße ist regelmäßig durch Zaunelemente einer Außengastronomie erschwert. Die Genehmigung zur Nutzung des öffentlichen Raums für Außengastronomie sollte entsprechend überarbeitet werden, sodass ein freier Zugang stets möglich ist. Da der Zugang auch als Fluchtweg aus der Hauptwache heraus genutzt werden kann, ist die Freihaltung des Zugangs unbedingt einzuhalten. Quelle: private Aufnahmen Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1206 Aktenzeichen: 66-0
Ortsbeiräte immer informieren
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.02.2023, OM 3538 entstanden aus Vorlage: OF 108/13 vom 29.01.2023 Betreff: Ortsbeiräte immer informieren Vorgang: F 1307/22 Im vergangenen Jahr feierten die Ortsbeiräte in Frankfurt ihr 50-jähriges Bestehen. Zu diesem Jubiläum erinnerten sowohl die Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher als auch die Stadtverordnetenvorsteherin daran, dass die Ortbeiräte in ihrer Arbeit ernst genommen werden müssen. Dies wurde auch und gerade an den Magistrat adressiert. Dass dies keine leeren Worte sind, beschreibt auch § 82 Absatz 3 Satz 1 HGO sowie § 3 Absatz 4 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Frankfurt. Hier ist klar festgehalten, dass Ortsbeiräte zu jeder Angelegenheit, die den Ortsbezirk betrifft, zu hören sind. Leider aber kam es nun vermehrt vor, dass der Ortsbeirat 13 wichtige Angelegenheiten aus der Presse erfuhr und nicht direkt informiert wurde. Dies war auch Gegenstand der Frage F 1307 in der Fragestunde der Stadtverordnetenversammlung vom 15. Dezember 2022. In der dazugehörigen Antwort wird jedoch lediglich darauf verwiesen, dass Ortsbeiräte sich doch den Pressenewsletter der Stadt Frankfurt abonnieren sollten. Der Autor der Antwort scheut sogar nicht einmal vor flapsigen Aussagen zurück: "Im Falle der Öffnung der Außenstellen kommt hinzu, dass unterstellt werden kann, dass Frankfurterinnen und Frankfurter ihre Termine im Bürgeramt nicht über die Ortsbeiräte buchen, sondern direkt bei der Stadt." Die gesamte Antwort zeigt nicht nur zwischen den Zeilen, sondern auch sehr explizit, dass das zuständige Dezernat wenig Interesse an einer konstruktiven Zusammenarbeit mit dem Ortsbeirat zu haben scheint. Zudem wird aus der Antwort ersichtlich, dass sich an die oben genannten Paragraf en der Hessischen Gemeindeordnung sowie der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte nicht gehalten werden möchte. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat aufgefordert, den § 82 Absatz 3 Satz 1 HGO sowie den § 3 Absatz 4 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Frankfurt in allen betreffenden Fällen einzuhalten. Alle Dezernentinnen und Dezernenten sollen hieran noch einmal erinnert werden, sodass sichergestellt ist, dass Ortsbeiräte in der Zukunft mindestens zeitgleich mit der Presse, besser sogar vor der Presse, informiert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Frage vom 08.12.2022, F 1307 Stellungnahme des Magistrats vom 15.05.2023, ST 1045
Zeilsheim: Ausfahrt Freiwillige Feuerwehr nicht behindern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.02.2023, OM 3513 entstanden aus Vorlage: OF 674/6 vom 21.01.2023 Betreff: Zeilsheim: Ausfahrt Freiwillige Feuerwehr nicht behindern Der Magistrat wird gebeten, im Sinne der Vermeidung von unnötigem Parksuchverkehr zu prüfen und zu berichten, inwieweit zumindest ein Teil der Parkplätze des Zeilsheimer Friedhofs (über 30 Parkplätze) als öffentlicher Parkraum ohne zeitliche Begrenzung freigegeben werden kann. Begründung: Geparkte Fahrzeuge, die sowohl Gehwege als auch einen breiten Teil der Straßenflächen versperren, machen es insbesondere Einsatzfahrzeugen der Freiwilligen Feuerwehr im Falle eines Einsatzes unmöglich, den direkten Weg zum oberen Abschnitt der Welschgrabenstraße zu passieren (siehe Abbildung 1). Im Falle eines Feuerwehreinsatzes bei den Bewohnern des oberen Abschnittes der Welschgrabenstraße/Höhe Friedhof Zeilsheim ist die Zufahrt für die Löschfahrzeuge der Feuerwehr nur über Umwege und mit zeitlicher Verzögerung möglich (siehe Abbildung 2). Dies hat zur Folge, dass wertvolle Einsatzzeit verstreicht, die zur Gefahrenbeseitigung genutzt werden sollte. Auch wiederholte Versuche seitens der Freiwilligen Feuerwehr, Gespräche mit Falschparkern, unter Hinweis auf § 12 der Straßenverkehrsordnung (StVO), aufzunehmen, sind gescheitert. Fahrzeuge werden trotz deutlicher Hinweise auf Gefahr für Leib und Leben verkehrswidrig dort abgestellt. Augenscheinlich wird nur ein sehr geringer Teil der Parkplätze des benachbarten Zeilsheimer Friedhofs im Steinkopfweg von Besucherinnen und Besuchern des Friedhofs benutzt. Eine Freigabe eines Teils des Parkraumes ohne zeitliche Begrenzung erscheint geeignet, den Parkdruck in der Welschgrabenstraße zu mindern. Abbildung 1: Luftbild zur Darlegung des Problemabschnittes sowie des direkten Weges (Quelle: Google Maps) Abbildung 2: Luftbild zur Darstellung des Umweges (Quelle: Google Maps) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1281 Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2280 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 66-0
Zeilsheim: Schulwegsicherung an der Käthe-Kollwitz-Schule
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.02.2023, OM 3514 entstanden aus Vorlage: OF 675/6 vom 19.01.2023 Betreff: Zeilsheim: Schulwegsicherung an der Käthe-Kollwitz-Schule Vorgang: OM 2580/22 OBR 6; ST 2797/22 Der Magistrat wird gebeten, wie in der Stellungnahme vom 19.12.2022, ST 2797, vorgeschlagen, eine Schulwegsicherung einzuberufen, um vor Ort insbesondere an der Kreuzung Frankenthaler Weg/West-Höchster Straße geeignete Maßnahmen zu finden, die ein sicheres Überqueren des Frankenthaler Weges ermöglichen. Begründung: Die Schulkinder werden beim Überqueren des Frankenthaler Weges vor der Schule durch ein- und ausparkende Autofahrer gefährdet. Auch ihre Sicht auf den Verkehr wird durch parkende oder dort haltende Autofahrer behindert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2580 Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2797 Stellungnahme des Magistrats vom 28.08.2023, ST 1820 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 6 am 06.06.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 6 am 04.07.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Pinkelecke Konstablerwache täglich nass reinigen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.01.2023, OM 3407 entstanden aus Vorlage: OF 707/1 vom 03.01.2023 Betreff: Pinkelecke Konstablerwache täglich nass reinigen Der Magistrat wird gebeten, den Durchgang von der Konstablerwache zu der Straße An der Staufenmauer zwischen den Liegenschaften Zeil 57 und Zeil 53 regelmäßig mindestens täglich nass reinigen zu lassen. Begründung: Der Bereich riecht dauerhaft extrem nach Urin. Viele Drogendealer der Konstablerwache halten sich in diesem Bereich auf, da sie dort von den Kameras auf der Konstablerwache nicht erfasst werden können. Aus denselben Gründen benutzen sie natürlich nicht die öffentlichen Toiletten in der B-Ebene, sondern verrichten ihre Notdurft in dem "geschützten" Durchgangsbereich. Da der Magistrat entgegen allen Forderungen aus dem Ortsbeirat 1 die Demontage der Kameras ablehnt, ist er in der Pflicht, die negativen Folgen seines Handelns beseitigen und den Bereich mindestens ständig reinigen zu lassen. Leider fahren Kehrfahrzeuge diesen Bereich nicht an, sondern beschränken sich lediglich auf die Gehwege der Zeil vor dem Durchgang. Foto: Andreas Laeuen Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.03.2023, ST 601 Aktenzeichen: 79-4
Radverkehr im Ortsbezirk 1: Radschutzstreifen Fahrgasse dauerhaft frei halten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.01.2023, OM 3409 entstanden aus Vorlage: OF 709/1 vom 03.01.2023 Betreff: Radverkehr im Ortsbezirk 1: Radschutzstreifen Fahrgasse dauerhaft frei halten Der Magistrat wird gebeten, den rot markierten Radschutzstreifen im Bereich der Fahrgasse/Ecke Berliner Straße in geeigneter Weise gegen Falschparker dauerhaft baulich zu sichern sowie die Ordnungsbehörden zu veranlassen, falsch geparkte Pkw konsequent abschleppen zu lassen. Begründung: Der Radweg ist in den Nachtstunden regelmäßig zugeparkt. Offenbar hat sich herumgesprochen, dass der ruhende Verkehr in Frankfurt nachts nicht überwacht wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1222 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 1 am 06.06.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32-1
Klimaschutz im Ortsbezirk 1: Warum werden die Wallanlagen weiter versiegelt?
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.01.2023, OM 3410 entstanden aus Vorlage: OF 710/1 vom 03.01.2023 Betreff: Klimaschutz im Ortsbezirk 1: Warum werden die Wallanlagen weiter versiegelt? In den letzten Tagen wurde auf bzw. neben der Liegenschaft Zeil 2 eine Fläche gerodet, die sich innerhalb der Wallservitut befindet, und mit Betonsteinen versiegelt. Dies widerstrebt allen Bemühungen, Frankfurt zu einer Schwammstadt zu entwickeln. Dies vorangestellt, wird der Magistrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. War dem Magistrat bekannt, dass diese Baumaßnahme durchgeführt werden sollte? 2. Hat der Magistrat diese Baumaßnahme genehmigt und wenn ja, aufgrund welcher rechtlichen Grundlage? 3. Hat der Magistrat der Beseitigung der bestehenden Bepflanzung zugestimmt? 4. Wurden der bauausführenden Firma Gestattungen a) zur Einfahrt in die Friedberger Anlage, b) zum Parken innerhalb des Parkbereichs und c) zum Lagern von Baumaterialien erteilt? 5. In welcher Weise wurden Ortsbeirat und Stadtverordnetenversammlung an diesem Eingriff in das Wallservitut beteiligt bzw. welche Beschlüsse liegen dem Magistrat vor, die solche Genehmigungen rechtfertigen? 6. Sollte der Magistrat die durchgeführten Rodungen und Versiegelungen nicht genehmigt haben, welche weiteren Schritte wird der Magistrat unternehmen, um a) den vorherigen Zustand wiederherstellen zu lassen und b) sicherzustellen, dass Begehrlichkeiten der Grundstückeigentümerinnen und -eigentümer, in Bereiche der geschützten Wallanlagen einzudringen, nicht wieder aufkeimen? Fotos: rechts Google Street View (vor der Maßnahme); links Andreas Laeuen (nach der Baumaßnahme) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1220 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 1 am 06.06.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 66-0
Fahrradständer Roßmarkt 7
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.01.2023, OM 3412 entstanden aus Vorlage: OF 712/1 vom 02.01.2023 Betreff: Fahrradständer Roßmarkt 7 Der Magistrat wird gebeten, Fahrradständer im Bereich Roßmarkt 7 vor dem Cinéma Filmtheater zu installieren. Begründung: In diesem Bereich sind keine Fahrradständer vorhanden, daher werden Fahrräder oft an Verkehrsschildern oder den Baumschützern auf dem Gehweg abgeschlossen. Da viele Filmfreunde anscheinend mit dem Fahrrad kommen, braucht der Bereich mehr sichere Abstell- und Abschließmöglichkeiten. Fotos (privat) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1218 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 1 am 06.06.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 66-2
Rathenauplatz und Goetheplatz vervollständigen, Börsenstraße und Goetheplatz für Autoverkehr sperren
S A C H S T A N D : Anregung vom 24.01.2023, OA 313 entstanden aus Vorlage: OF 705/1 vom 03.01.2023 Betreff: Rathenauplatz und Goetheplatz vervollständigen, Börsenstraße und Goetheplatz für Autoverkehr sperren Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, folgende Maßnahmen zur Vervollständigung und gestalterischen Aufwertung des Goetheplatzes und des Rathenauplatzes, zur Verbesserung der Verkehrssicherheit der zu Fuß Gehenden von der Hauptwache zur Alten Oper und zur Verringerung des Verkehrslärms zu treffen: 1. Der Straßenabschnitt der Börsenstraße und des Goetheplatzes zwischen Börsenplatz und Junghofstraße wird für den Pkw- und Lkw-Verkehr testweise für ein Jahr gesperrt und zur Fußgängerzone umgewidmet. Die Parkplätze entfallen. Der Radverkehr darf diesen Abschnitt weiterhin befahren. Der Anlieferverkehr darf zu definierten Zeiten zur Belieferung einfahren. 2. Die Beschilderungen und Straßenmarkierungen in der Börsenstraße und am Eschenheimer Tor werden angepasst. Der Pkw-Verkehr in Richtung Süden wird ab Eschenheimer Tor über die Bockenheimer Anlage und Taunusanlage geführt. 3. Die Lichtsignalanlage an der Kreuzung Biebergasse/Kalbächer Gasse/Börsenstraße/Goetheplatz wird abgeschaltet. Markierungen im Fahrbahnbereich weisen auf den Vorrang der zu Fuß Gehenden hin. 4. Im ehemaligen Fahrbahnbereich auf der Fahrbahn entlang der Plätze sowie auf den ehemaligen Pkw-Parkplätzen sollen Radbügel und Bänke in ausreichender Anzahl installiert werden. Begründung: Die vom Grünflächenamt vorgeschlagenen Maßnahmen zur Aufwertung, Begrünung und Beschattung des Rathenau- und Goetheplatzes wurden vom Ortsbeirat 1 begrüßt und beschlossen. Damit die Bereiche auch als Plätze wahrgenommen und genutzt werden können, ist jedoch der Entfall der flankierenden und trennenden Straße Goetheplatz notwendig. Insbesondere die Querungsmöglichkeiten der Großen Bockenheimer Straße und der Goethestraße über den Goetheplatz zur Hauptwache werden dadurch erst nutzbar und attraktiv. Die bestehende Fußgängerzone zwischen Zeil und Große Bockenheimer Straße (Freßgass') wird nicht mehr durch eine dreispurige Straße unterbrochen und der Abschnitt der Börsenstraße wird zur fußläufigen Verbindung zum Börsenplatz. Einzelhandel und Gastronomie profitieren von dem Wegfall der Barriere und der Durchlässigkeit für zu Fuß Gehende und Radfahrende. Goetheplatz und Roßmarkt werden so erstmals als geschlossene Platzflächen erlebbar und von den Menschen nutzbar. Lärm, Abgase und Autoposer gehören dann der Vergangenheit an. In diesem Zuge müssen auch die Zufahrten zu den Parkhäusern Börse und Schillerpassage neu geregelt, markiert und beschildert werden. Nach einer erfolgreichen Testphase von einem Jahr sollen Optimierungen durchgeführt und die Verkehrsführung verstetigt werden. Dann können gestalterische Maßnahmen wie der Umbau der Fahrbahn zur Platzfläche und Flächen für die Außengastronomie umgesetzt werden. Bild: Google Maps Street View Bild unten: Geoportal Frankfurt, Eintragungen Alexander Mitsch Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.07.2023, ST 1580 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 01.02.2023 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 13.02.2023, TO I, TOP 33 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 313 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 15. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 14.02.2023, TO I, TOP 39 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 313 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU (= Beratung) 16. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 20.03.2023, TO I, TOP 25 Der Tagesordnungspunkt 25. wird vorgezogen und vor den übrigen TO-I-Punkten 7., 11. und 14. behandelt. Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 313 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD und BFF-BIG (= Ablehnung) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) 16. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 21.03.2023, TO I, TOP 42 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 313 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD und BFF-BIG (= Ablehnung) sowie LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 3025, 16. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 21.03.2023 Aktenzeichen: 32-1
Zeilsheim: Katzenstirn - Gefährliches Befahren des Gehwegs verhindern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.01.2023, OM 3367 entstanden aus Vorlage: OF 667/6 vom 15.01.2023 Betreff: Zeilsheim: Katzenstirn - Gefährliches Befahren des Gehwegs verhindern Die Straße Katzenstirn ist, wie zahlreiche Straßen in Zeilsheim, eine vergleichsweise schmale Straße mit Einbahnstraßenverkehr und Tempo 30. Geparkt wird auf dem rechten Fahrbahnrand. Da durch das Parken die Straße verengt wird, nutzen Fahrer von schweren Lkws, Transportern von Paket-/Kurierdiensten, aber auch Fahrer von Pkws den Gehweg als Ausweichfläche. Gefährlich wird dies besonders auf der Höhe der Hausnummern 6 und 8, an denen der Hauseingang direkt an der Straße liegt. Aufgrund der mangelnden Einsehbarkeit und der fehlenden Schutzzone kommt es zu gefährlichen Begegnungen, wie Bewohner berichten. Besonders Kinder können die Gefahr dort nicht einschätzen. Zudem ist zu beobachten, dass der Gehweg durch die häufige Befahrung uneben und stark abgesenkt worden ist. Die Erschütterungen haben offensichtlich auch Auswirkungen auf Fundament und Mauerwerk. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um das Befahren des Gehwegs Katzenstirn besonders an den Grundstücken 6 und 8 zu verhindern. Als Lösungsmöglichkeit ist eine gezielte Abpollerung der Eingänge in Erwägung zu ziehen, aber auch eine Prüfung, ob auf diesem Straßenabschnitt der Einbahnstraße eine Ausweisung der Parkplätze auf dem linken statt dem rechten Fahrbahnrand möglich ist. Ebenso sollte geprüft und berichtet werden, ob die Breite der Straße überhaupt Parken auf der Fahrbahn zulässt. Begründung: Durch die Gefahrensituation besteht Handlungsbedarf. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.07.2023, ST 1596 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 6 am 06.06.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Zeilsheim: Bürgerinnen- und Bürgerengagement und „Green it up“Projekt fördern
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.12.2022, OF 650/6 Betreff: Zeilsheim: Bürgerinnen- und Bürgerengagement und "Green it up"-Projekt fördern Die stadtweite Kampagne Greenit-up fördert Begrünung und Entsiegelung von öffentlichen Flächen in den einzelnen Quartieren. Im Rahmen des Projektes wird engagierten Bürger*innen ein Budget für bis zu 250 qm zur Verfügung gestellt, welches mit dem städtischen Klimabonus aufgestockt wird. Eine fachkundige Jury entscheidet, wer in die engere Auswahl kommt, danach gibt es Aktionen vor Ort und im März eine finale Auswahl. Auch in Frankfurt-Zeilsheim hat sich eine Gruppe aus Bürger*innen aus den Initiativen Ideenschmiede und Kulturforum e.V. zusammen getan, um den Platz um die Zeilsheimer Stadthalle herum "von einem grauen, tristen, ungenutzten und im Sommer viel zu "heißen" Quartiersplatz in einen schattigen, grünen, die Sinne ansprechenden, attraktiven Ort der Begegnung für alle Zeilsheimer Bürger:innen zu verwandeln". Der Ort soll "durch eine systematische Entsiegelung und attraktive Begrünung in einen ästhetischen, nachhaltigen und lebenswerten Quartiersplatz" verwandelt werden. Fünf in dem Antrag vertretene Personen haben sich zur nachhaltigen Betreuung der Pflanzen und der Begrünung sowie zur Koordination und weiteren Bekanntmachung des Projekts verpflichtet. Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, das Anliegen zur Entsiegelung des Platzes an der Zeilsheimer Stadthalle aufzunehmen und zu prüfen, bei positiver Annahme durch Green-it zusammen mit allen Projektteilnehmer*innen. Auch wenn der Antrag von Greenit-up nicht angenommen werden sollte, ist eine Umsetzung der Maßnahmen anzustreben. Durch eine systematische Entsiegelung und attraktive Begrünung soll der Ort in einen ästhetischen, nachhaltigen und lebenswerten Quartiersplatz verwandelt werden. Die Maßnahmen des Antrags im Einzelnen: - Baumbepflanzung systematisch weiterführen (im Moment sind beide Wege, die vom Platz abgehen, nur spärlich und lückenhaft mit Bäumen bepflanzt) - Entsiegelung und Bepflanzung an den Eingangstreppen zum Saalbau sowie rund um die Fassade des Saalbaus herum - eine kreisrunde Entsiegelung auf dem Vorplatz vor dem Saalbau, die den Platz wirksam als grünen, schattigen und lebenswerten Platz ausweist - Entsiegelung und Bepflanzung an den zwei Eingangspunkten auf den Platz, um den Platz optisch vom davor liegenden, grauen Rewe-Parkplatz abzusetzen. - vertikale Begrünung und/oder Dachbegrünung am Saalbau Wichtig wäre in erster Linie, durch größere Pflanzen Beschattungsmöglichkeiten zu schaffen, um den Menschen zu ermöglichen, sich auf dem Platz aufzuhalten, sich nach dem Einkauf im angrenzenden Rewe kurz hinzusetzen und auszuruhen oder sich die Zeit zwischen schönem Grün zu vertreiben, während das Kind im Saalbau an einer Sportveranstaltung teilnimmt. Dies würde nicht nur das Mikroklima für die vielen Menschen, die sich um den Saalbau herum aufhalten (oft ältere Menschen, die vom Einkaufen kommen und Eltern, die ihre kleinen Kinder zu Angeboten begleiten) verbessern, ihnen im Sommer eine Möglichkeit geben, im Schatten zu warten, sich auszuruhen oder schlicht Zeit zu verbringen. Es würde auch ein notwendiges grünes "Gegengewicht" gegen die Abgase und Geräusche des in einigen Metern Entfernung liegenden Rewe-Parkplatzes bedeuten. Viele kleine und große Pflanzen könnten so nicht nur für Schatten sorgen, sondern auch CO2 resorbieren. Begründung: Die Wirkung in den öffentlichen Raum wäre wohl an keinem Ort in Zeilsheim so groß wie an diesem, da der Ort tagtäglich hoch frequentiert ist: Von Besucher*innen des Saalbaus ebenso wie von Menschen, die im direkt angrenzenden Rewe einkaufen und von Besucher*innen der kleineren gastronomischen Angebote am Platz. Durch Entsiegelung und durchgehende Begrünung könnte die Fläche zu einem Ort werden, an dem sich Bürger*innen gerne aufhalten, um sich unter einem Baum im Schatten auszuruhen und einander in entspannter, erholsamer Umgebung zu begegnen. Ein Platz, der zum Schlendern, Schauen und Sich-Begegnen einlädt. Mit ihren Ideen wollen Bürger*innen den Platz vor dem Saalbau in ein grünes Kleinod verwandeln, der den Menschen aus Zeilsheim die Möglichkeit gibt, sich zu erholen, sich zu begegnen und ihre Umgebung ästhetisch zu genießen. Der Ortsbeirat unterstützt den Antrag und möchte damit dem westlichsten Stadtteil Frankfurt besondere Aufmerksamkeit widmen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 16.01.2023, OF 665/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 6 am 17.01.2023, TO I, TOP 12 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 650/6 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 665/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenSirenen in den Stadtteilen des Ortsbezirks 10
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.12.2022, OF 505/10 Betreff: Sirenen in den Stadtteilen des Ortsbezirks 10 Der Magistrat möge prüfen und berichten, ob und ggfls. wo in den nächsten Jahren Sirenen in den Stadtteilen Berkersheim, Bonames, Eckenheim, Frankfurter Berg und Preungesheim des Ortsbezirks 10 aufgestellt werden können. Begründung: Bei dem bundesweiten Sirenenwarntag am 8. Dezember 2022 konnte festgestellt werden das es in Frankfurt am Main kein funktionierendes Sirenenwarnsystem mehr gibt. In den vergangenen Jahrzehnten wurden durch die systematische Vernachlässigung des Katastrophen- und Brandschutzes durch die Stadt Frankfurt am Main fast sämtliche Sirenenwarnanlagen abgebaut. In Frankfurt am Main existieren noch zwei Sirenen-Anlagen: a) Industriepark Höchst (10 Sirenen), mit denen die Stadtteile Höchst, Unterliederbach, Sindlingen, Zeilsheim und die westlichen Teile von Nied und Schwanheim erreicht werden können, b) Fechenheim (4 Sirenen), mit denen die Stadtteile Fechenheim, Bergen-Enkheim, Riederwald und Seckbach erreicht werden können. Da Apps- und Handy-Warnungen nicht ausreichend sind und nur maximal 50% der Bevölkerung erreichen können, ist hier dringender Handlungsbedarf geboten, insbesondere unter Berücksichtigung der Aufarbeitung der Flutkatastrophe an der Ahr und sonstiger Naturkatastrophen. Aus einer Machbarkeitsstudie aus dem Jahre 2017 geht hervor, dass ca. 150 Sirenen im Stadtgebiet Frankfurt am Main fehlen (Kostenaufwand ca. 3 bis 5 Millionen Euro Investitionskosten, Wartungs- und Betriebskosten etc.). Mit der Installation dieser Sirenen soll vermutlich in den Jahren 2023 bis 2027 begonnen werden; Haushaltsmittel sollen angeblich im Haushalt 2023 erstmals Antragsteller: AfD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 10 am 10.01.2023, TO II, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 505/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 10 am 07.02.2023, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 505/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 10 am 21.03.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 505/10 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU und SPD gegen AfD (= Annahme); LINKE. und FDP (= Enthaltung)
Partei: AfD
Weiter lesenVerkehrssicherheit im Ortsbezirk 1: Fahrbahntrenner in der Battonnstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.12.2022, OM 3248 entstanden aus Vorlage: OF 680/1 vom 15.11.2022 Betreff: Verkehrssicherheit im Ortsbezirk 1: Fahrbahntrenner in der Battonnstraße Der Magistrat wird gebeten, in der Battonnstraße zwischen der Einmündung Klingerstraße und der Kreuzung mit der Kurt-Schumacher-Straße in Höhe der AOK Fahrbahntrenner anbringen zu lassen, um das unerlaubte Wenden von Pkw auf diesem Straßenabschnitt wirksam zu unterbinden. Begründung: Seit geraumer Zeit ist zu beobachten, dass Fahrzeuge, die aus Richtung Süden kommend nach rechts in die Battonnstraße einbiegen, unmittelbar nach dem Einbiegen auf der Fahrbahn einen sogenannten "U-Turn" machen, um dann geradeaus in westlicher Richtung die Kreuzung Kurt-Schumacher-Straße zu überqueren und die Fahrt in Richtung Berliner Straße fortzusetzen. Damit wollen die Autofahrenden den Umweg über die Allerheiligenstraße und Klingerstraße vermeiden, da ein Linksabbiegen von der Kurt-Schumacher-Straße in die Battonnstraße in Fahrtrichtung Westen nicht gestattet ist. Diese Wendemanöver auf der Fahrbahn führen regelmäßig zu brenzligen Situationen für Radfahrende und Autofahrende in der Stoltzestraße und Battonnstraße. Ein Anbringen von Fahrbahntrennern würde diese illegalen Wendemanöver wirksam unterbinden. Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 797 Aktenzeichen: 32-1
Radverkehr im Ortsbezirk 1: Zusätzliche Fahrradständer vor der Postfiliale am Goetheplatz
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.12.2022, OM 3249 entstanden aus Vorlage: OF 681/1 vom 15.11.2022 Betreff: Radverkehr im Ortsbezirk 1: Zusätzliche Fahrradständer vor der Postfiliale am Goetheplatz Der Magistrat wird gebeten, vor der Postfiliale am Goetheplatz 6 mindestens zehn weitere Fahrradständer anbringen zu lassen. Begründung: Insbesondere zu den Öffnungszeiten der Postfiliale und der angrenzenden Gastronomiebetriebe sowie während Veranstaltungen auf dem benachbarten Roßmarkt sind die vorhandenen Fahrradständer meist belegt. Zahlreiche Fahrräder werden an Pollern, Schilderpfosten oder Laternenmasten angeschlossen und behindern teilweise die zu Fuß Gehenden. Foto: Alexander Mitsch Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.04.2023, ST 937 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 66-2
Weitere Fahrradständer im Bereich Schillerstraße/An der Hauptwache/Biebergasse und Einrichtung einer Zone für E-Scooter
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.12.2022, OM 3252 entstanden aus Vorlage: OF 685/1 vom 11.11.2022 Betreff: Weitere Fahrradständer im Bereich Schillerstraße/An der Hauptwache/Biebergasse und Einrichtung einer Zone für E-Scooter Der Magistrat wird gebeten, weitere Fahrradständer im Bereich Schillerstraße/An der Hauptwache/Biebergasse zu installieren, bevorzugt in der Nähe der Abgänge zur U-Bahn und S-Bahn. Des Weiteren soll geprüft werden, ob in dem Bereich eine Zone für E-Scooter in der Nähe errichtet werden kann. Begründung: Die Fahrradständer direkt am Abgang an der Kreuzung von Schillerstraße und An der Hauptwache werden gut genutzt, an Markttagen sind sie hoffnungslos überfüllt. Unachtsam aufgestellte E-Scooter verschlimmern die Situation. Daher braucht der Bereich mehr sichere Abstell- und Abschließmöglichkeiten. Fotos (privat) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2023, ST 875 Aktenzeichen: 66-2
Vorschläge zu Carsharing-Stationen im öffentlichen Straßenraum
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.12.2022, OM 3259 entstanden aus Vorlage: OF 695/1 vom 15.11.2022 Betreff: Vorschläge zu Carsharing-Stationen im öffentlichen Straßenraum Vorgang: B 380/22 Der Magistrat wird gebeten, folgende Standortvorschläge für Carsharing-Stationen im öffentlichen Straßenraum im sogenannten "Teilraum", in dem sich der Ortsbezirk 1 befindet, zu berücksichtigen: 1. Innenstadt: Schillerstraße nahe Eschenheimer Turm außerhalb der Fußgängerzone; 2. Gutleut: Haltestelle "Erntestraße" (Fahrten in Richtung Autobahn und Umweg Hafentunnel wegen Sperrung Camberger Brücke); 3. Gallus: Frankenallee/Schwalbacher Straße; 4. Gallus: Krifteler Straße/Mainzer Landstraße (nahe Lidl, Aldi, REWE ); 5. Gallus: Galluswarte nahe der S-Bahn-Station (insbesondere für mobilitätseingeschränkte Personen). Des Weiteren wird der Magistrat gebeten, vorrangig an Umsteigepunkten des ÖPNV Mobilitätsstationen mit weiteren Mobilitätsangeboten zu planen, um den Umstieg auf nachhaltige Verkehrsmittel bequemer zu machen und zu beschleunigen. Begründung: Im Bericht des Magistrats vom 30.09.2022, B 380, schreibt der Magistrat, dass er den Ortsbeiräten Gelegenheit gibt, eigene Standortvorschläge zu stationsgebundenen Carsharing-Stationen einzubringen. Die aufgeführten Orte stellen Umsteigepunkte und stark frequentierte Haltestellen des ÖPNV dar oder befinden sich vor Einzelhandelszentren. Anschlussfahrten oder der Transport von größeren Gütern können so bequem durchgeführt werden. Außerdem ist mit einer guten Auslastung der Carsharingangebote zu rechnen. Im Bereich des Hauptbahnhofes und der Innenstadt bieten sich zudem die bestehenden Parkhäuser für stationsgebundenes Carsharing an. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 30.09.2022, B 380 Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 783
Überdachungen für große Parkplätze mit Fotovoltaikanlagen
S A C H S T A N D : Anregung vom 05.12.2022, OA 285 entstanden aus Vorlage: OF 356/11 vom 15.11.2022 Betreff: Überdachungen für große Parkplätze mit Fotovoltaikanlagen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Um die Energiewende voranzutreiben, die Aufheizung der Stadt Frankfurt zu verringern und einen entscheidenden Beitrag zur umweltgerechten Stadt zu leisten, wird der Magistrat gebeten, Verpflichtungen zu erlassen, Stellflächen auf Außenparkplätzen für Pkw von 2.000 Quadratmetern oder ab einer Größe von 80 Pkw-Stellplätzen mit Fotovoltaikmodulen zu versehen. Copyright: Stadtwerke Baden-Baden Die Anlagen müssen bei technischen, sicherheitstechnischen, architektonischen oder vermögensrechtlichen Zwängen nicht durchgesetzt werden. Parkplätze mit mehr als 200 Plätzen müssen innerhalb von drei Jahren - fünf Jahre, wenn die Zahl der Parkplätze zwischen 80 und 200 liegt - in Übereinstimmung mit den rechtlichen Vorgaben gebracht werden. Parkplätze in der Nähe von bemerkenswerten Standorten können von der Regelung ausgenommen werden. Begründung: Die französische Regierung hat z. B. mit Weitsicht bereits ein solches Gesetz erlassen. Es wäre wünschenswert, um die im Koalitionsvertrag festgeschriebene Klimaneutralität bis 2035 in Frankfurt zu erreichen, diese Maßnahme zügig in der Stadt Frankfurt umzusetzen. Diese Maßnahme wurde bereits im Koalitionsvertrag (Zeile 226 ff.) festgehalten. Zusätzlich lassen sich die im Koalitionsvertrag (Zeile 489 ff.) festgehaltenen Ziele der "Schwammstadt" ebenfalls bestens umsetzen, da die Dachflächen wie Trichter wirken und die aufgefangenen Wassermengen anderweitig Verwendung finden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 727 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 14.12.2022 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 19.01.2023, TO I, TOP 30 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 285 wird im Rahmen der Vorlage NR 371/22 im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren ohne Zusatz), LINKE. (= Annahme), AfD (= Ablehnung) sowie ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) 14. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 23.01.2023, TO I, TOP 29 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 285 wird im Rahmen der Vorlage NR 371 im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren ohne Zusatz), LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Ablehnung) 14. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 24.01.2023, TO I, TOP 41 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 285 wird im Rahmen der Vorlage NR 371/22 im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren ohne Zusatz), LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie AfD (= Ablehnung) und BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2726, 14. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz vom 19.01.2023 Aktenzeichen: 79 1
Zeilsheim: Falschparken in der Welschgrabenstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.11.2022, OM 2996 entstanden aus Vorlage: OF 610/6 vom 16.10.2022 Betreff: Zeilsheim: Falschparken in der Welschgrabenstraße Die Welschgrabenstraße ist eine Straße, die vom Froschbrunnenplatz am Friedhof vorbei in die Felder und die dortigen Schrebergärten führt. Sie ist so schmal, dass beim Parken kaum die notwendige Straßenbreite frei bleibt. Selbst ein einziges falsch geparktes Auto kann so die Durchfahrt verhindern. Nach Beobachtungen von Nutzern und Spaziergängern geschieht dies häufiger. Kann am Anfang der Straße noch über das Schotterbett eines Grundstücks ausgewichen werden, ist dies weiter in Richtung Friedhof nicht mehr möglich. Einsätze der anliegenden Feuerwehr wurden so bereits behindert. Die Feuerwehr dokumentiert die Fälle und gibt gerne Auskunft darüber. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um unzulässiges Parken in der Welschgrabenstraße zu unterbinden. Neben Kontrollen sollten auch geeignete bauliche Maßnahmen in Betracht gezogen werden. Begründung: Da es in unmittelbarer Umgebung, u. a. am Parkplatz des Friedhofs, offensichtlich ausreichende Parkmöglichkeiten gibt, besteht kein Grund, Falschparken an dieser Stelle zu tolerieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.02.2023, ST 417 Aktenzeichen: 32 1
Ensembleschutz für die Häuserzeile südliche Höllbergstraße zwischen Kurhessenstraße und Landgraf-Philipp-Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.10.2022, OM 2910 entstanden aus Vorlage: OF 338/9 vom 28.09.2022 Betreff: Ensembleschutz für die Häuserzeile südliche Höllbergstraße zwischen Kurhessenstraße und Landgraf-Philipp-Straße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Häuserzeile auf der südlichen Höllbergstraße zwischen Kurhessenstraße und Landgraf-Philipp-Straße unter Ensembleschutz gestellt werden kann. Begründung: Bei der genannten Häuserzeile handelt es sich um die letzte noch vollständig und weitgehend unverändert erhaltene Bebauung aus der Zeit vor dem 1. Weltkrieg. In der Umgebung sind zwar noch weitere Beispiele dieses für das Viertel typischen Baustils vorhanden, jedoch ist die genannte Zeile die letzte noch vollständig erhaltene. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 747 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 9 am 16.02.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 9 am 16.03.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 64-3
Klimaschutz im Ortsbezirk 1: Brönnerstraße lebenswert und klimagerecht umgestalten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.10.2022, OM 2810 entstanden aus Vorlage: OF 611/1 vom 13.09.2022 Betreff: Klimaschutz im Ortsbezirk 1: Brönnerstraße lebenswert und klimagerecht umgestalten Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen in der Brönnerstraße in den künftigen Planungen zu berücksichtigen und möglichst zeitnah umsetzen zu lassen: 1. Die derzeit existierenden fünf Fahrspuren sollen auf drei Fahrspuren reduziert werden, die sich wie folgt aufteilen: a) eine Fahrspur aus dem Parkhaus Galeria, die sich in zwei Aufstellspuren in Richtung Stephanstraße erweitert und b) eine Fahrspur aus der Stephanstraße, die sich in Richtung Parkhaus Galeria in zwei Fahrspuren erweitert und deren rechte Fahrspur auch in Richtung Zeil nutzbar ist. 2. Der Parkstreifen in Richtung Zeil wird aufgelöst. 3. Der verbleibende Raum wird entsiegelt, begrünt und wenn möglich mit Bäumen bepflanzt. Der Gehweg wird verbreitert. So entsteht ein attraktiver Fußweg in Richtung Zeil. Begründung: Die überdimensionierten Fahrbahnen sind ein Relikt der autogerechten Stadt und nicht mehr notwendig. Durch den beabsichtigten Umbau der Einmündung Stephanstraße werden Rückstaus vermieden. Parkplätze stehen in dem Parkhaus Galeria Karstadt im Überfluss zur Verfügung, sodass straßenbegleitendes Parken überflüssig geworden ist. Um Regenwasser wirksam versickern lassen zu können, müssen Asphaltflächen großflächig entsiegelt werden. Durch Begrünung der Flächen reduzieren sich die sommerlichen Temperaturen und die Aufenthaltsqualität erhöht sich. Luftbild: Geoportal Frankfurt Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 151 Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2023, ST 1921 Beratung im Ortsbeirat: 1
Ideen
Straßenbahn-Waggons von der Konstablerwache bis zur Hauptwache aufstellen
Einst war die Zeil die Einkaufsmeile Frankfurt. Heute hat sie sehr an Attraktivität verloren. Warum werden keine ansprechenden und für Touristen interessanten Bistros oder kleine Lokale auf der Zeil integriert, anstelle der hässlichen, eckigen, nichtssagenden "Container". Die Stadt Frankfurt besitzt ältere Straßenbahn-Waggons, von denen man einige von Konstablerwache bis zur Hauptwache aufstellen und darin kleine Restaurants einrichten könnte. Diese Idee wurde in Uruguay, in der Hauptstadt, realisiert und wurden zur Touristenattraktion und die Lokale sind immer ausgebucht (siehe beigefügte Fotos).
Füßgängerzone rund um Zeil ausweiten
Auf der Zeil ist es immer furchtbar voll. Durch die Cafés in der Mitte, Musikanten, Künstler und Bettler wird es noch einmal enger. Die Nebenstraßen dagegen kaum frequentiert (und auch nicht immer sehr schön, oft sieht man Spielotheken, unattraktive Kneipen oder einfach die Hintereingänge der Geschäfte). Ich bin dafür, dass die Füßgängerbereiche auch auf die Nebenstraßen um die Zeil ausgeweitet werden. So werden auch diese Straßen aufgewertet und für Ladeninhaber attraktiver. Außerdem ist dann mehr Platz für Cafés, Geschäfte und zum Flanieren für alle Frankfurter!
Weniger Alkohol in der Alt- und Innenstadt Frankfurt
Durch den Verkauf von insbesondere auch hochprozentigem Alkohol bis Mitternacht bei Rewe und noch nach Mitternacht in zwei Kiosken auf der Berliner Straße hat sich in den letzten Jahren schon einiges im Stadtbild geändert: viele ziehen schon schwer betrunken mit ihrem mitgebrachten Alkohol durch die Stadt, und es sind verstärkt Polizeieinsätze wegen Schlägereien und Randalierens notwendig. Das ist kein Nachtleben, das Freude macht, zudem fördert der unkontrollierte Alkoholverkauf den Alkoholismus, gerade auch bei Jugendlichen, dessen Folgen man an den schweren Alkoholikern auf den Straßen der Innenstadt ablesen kann. Deshalb hat man ja zum Schutz der Menschen in einigen anderen Bundesländern auch den Verkauf von Alkohol an Tankstellen in den Abendstunden verboten. Hessen ist da leider eine traurige Ausnahme. Auch wenn hier wohl das Länderrecht entscheidend ist, könnte man doch wenigstens das Trinken auf öffentlichen Plätzen eindämmen.
Laermschutz Wohngebiete an Autobahnen
Wenn in Frankfurt ueber Laermbelaestigung gesprochen wird, dann meistens ueber Fluglaerm. Autoverkehr verursacht aber ebenso eine erhebliche Laermbelaestigung. Auf der A 66 Frankfurt Richtung Wiesbaden gab es frueher bis Zeilsheim eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 100 km/h. Aus irgendwelchen Gruenden wurde diese vor 2-3 Jahren aufgehoben, d.h. ab der Abfahrt Jahrhunderthalle gibt es keine Begrenzung mehr. Das gleiche gilt in die Gegenrichtung. Die Laermbelaestigung hat dadurch bis in den alten Ortskern von Zeilsheim sehr zugenommen. Nun gibt es bei einer Geschwindigkeitsbegrenzung genuegend ruecksichtslose Fahrer, die sich nicht daran halten. Das erlebe ich taeglich auf meiner Fahrt nach Frankfurt zwischen Nordwestkreuz und Miquellallee. Dennoch wird dort wenigstens nicht ganz so schnell gefahren, wie auf einer Strecke, auf der keine Beschraenkung herrscht. Mein Vorschlag waere, auf allen stadtnahen Autobahnen eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 80 km/h pro Stunde einzufuehren und diese auch zu ueberwachen. Das geht in Muenchen auch, immerhin doppelt so gross wie Frankfurt und bekanntlich die attraktivste und eine der lebenswertesten Staedte Deutschlands und der Welt.
Rossmarkt und Steinweg die Bepflasterung durch Gehplatten erneuern
Rossmarkt und Steinweg die Bepflasterung durch Gehplatten erneuern
Aufwertung der Allerheiligenstrasse
Als Parallelstrasse zur Zeil sollte die Stadt auf jeden Fall darauf achten, die Allerheiligenstrasse aufzuwerten. Aufgrund der Hotels laufen auch sehr viele Touristen durch diese Strasse. Leider macht die Verwahrlosung, der Dreck, der Drogenhandel usw. nicht gerade den besten Eindruck auf unsere schöne Stadt. Da sollte dringend von Seiten der Stadt was getan werden.
Mehr kleine Pinten und rustikale Kneipen
Eine alteingesessene Frankfurterin, wünscht sich mehr kleine Pinten, rustikale Kneipen, wie es sie früher gab. Tags pulsiert das Leben, nachts ist tote Hose auf der Zeil. Die Buden in der Mitte der Zeil gefallen nicht. Die Anruferin wünscht sich eine Verglasung rechts und links (Café, Imbiss) der Zeil mit Bepflanzung, Sitzplätze, von denen aus man das Treiben auf der Zeil beobachten kann. Außerdem mehr Grün, z.B. um den Brunnen beim ehem. Woolworth und in der Mitte der Zeil.
Für mehr Pflanzen / Bäume im Innenstadtbereich
Die Zeil und der Goetheplatz / Rossmarkt wirken zur Zeit ziemlich trist, denn es gibt dort nur wenig Pflanzen und Bäume. Daher die Idee, den gesamten Innenstadtbereich verstärkt zu begrünen und mehr Pflanzen und Bäumen in das Stadtbild zu integrieren.
U-Bahnansagen an den Stationen zusätzlich in Englisch
Es wäre ja Idee an den Stationen - Hauptbahnhof (U4 & U5) - Festhalle/Messe (U4) - Hauptwache/Zeil (U1, U2, U3, U6, U7 & U8) - Dom/Römer (U4 & U5) - Südbahnhof (U1, U2, U3 & U8) - Willy-Brandt-Platz (U1, U2, U3, U4, U5 & U8) - Alte Oper (U6 & U7) - Bockenheimer Warte (U4, U6 & U7) - Konstablerwache/Zeil (nur bei den Linien U6 & U7) die U-Bahnansagen an den o.g. Stationen zusätzlich in Englisch zu machen da gerade dort Internationaler Fahrgast-Verkehr Vorbild hierzu ist die Station Konstablerwache/Zeil (bei den Linien U4 & U5) denn dies wäre auch ein Pluspunkt für die VGF und Stadt Frankfurt für eine Tourismus freundliche Stadt.
Hauptfriedhof für´s Radfahren freigeben!
Der Frankfurter Hauptfriedhof ist knapp 70 ha groß und damit einer der größten Friedhofkomplexe Deutschlands. Oftmals erinnert er in seinen Ausmaßen und in seiner Gestaltung eher an einen Park als an einen Friedhof. Für den Fahrradverkehr stellt er allerdings ein ziemlich großes Hindernis dar, da man ihn - an Hauptverkehrsstraßen entlang - komplett umfahren muss, Radfahren ist auf dem gesamten Gelände des Friedhofs komplett verboten. Dies wird von der Stadt sogar unter Androhung (und ggf. Anordnung) von Bußgeldern kontrolliert und durchgesetzt. Da ein Friedhof in erster Linie ein Ort der Besinnung, des Gedenkens und der Ruhe sein soll, ist dies zwar irgendwo verständlich, dennoch stellt sich die Frage, warum nicht zumindest die (breiten) Hauptwege des riesigen Friedhofes für den Radverkehr freigegeben werden können. Dies wäre für den Radverkehr ein echter Zugewinn und würde die Besucher des Friedhofes nicht ernsthaft stören. Auch jetzt halten sich viele Radfahrer nicht an das Verbot und man fragt sich zudem, warum Radfahren verboten ist, aber ständig irgendwelche Autos auf dem Gelände unterwegs sind. Kurzum: Gebt die Hauptwege des Hauptfriedhofes endlich für Radfahrer frei, von mir aus nur mit Schrittgeschwindigkeit wie sogar auf der Zeil zugelassen. Dies wäre ein gutes Zeichen dafür, dass es die Stadt mit der Förderung des Radverkehres wirklich ernst meint!