Sperrung der Stichstraße Weißadlergasse für den Kfz-Verkehr
Vorlagentyp: OM
Inhalt
Anregung an den Magistrat vom 18.06.2019, OM 4810 entstanden aus Vorlage: OF 936/1 vom 01.06.2019
Betreff: Sperrung der Stichstraße Weißadlergasse für den Kfz-Verkehr Der Magistrat wird gebeten,
- die Stichstraße Weißadlergasse für den Kfz-Verkehr zu sperren und die Widmung der Straße auf den Fußgängerverkehr zu beschränken. Der dortige Fußgängerstreifen kann dann entfernt werden;
- den Straßenraum der Weißadlergasse durch Absenkung der Bordsteine so umzugestalten, dass ein barrierefreies Queren der Straße möglich wird;
- an geeigneter Stelle (bspw. westlich der Stichstraße Weißadlergasse) ausreichend Fahrradbügel anzubringen;
- zwei Bänke auf der südlichen Seite der Stichstraße in Blickrichtung Norden aufzustellen;
- Außengastronomie auf dem Bürgersteig östlich der Stichstraße nicht zu genehmigen. Die Gastronomie auf dem Karl-Heinrich-Ulrichs-Platz bleibt davon unberührt. Begründung: Die Stichstraße Weißadlergasse ist eine sehr kurze Sackgasse und wird derzeit vorwiegend zum Parken genutzt. Dies ist dort jedoch nur in den Abendstunden und an Feiertagen erlaubt. Durch die Sperrung der Straße für den Kfz-Verkehr bzw. eine Widmungsbeschränkung würde eine Umgestaltung ermöglicht, mit der sich nicht nur die Aufenthaltsqualität in der Straße verbessern würde, sondern die auch dem Fußgänger- und Radverkehr zugutekäme. Die Außengastronomie an der Stichstraße Weißadlergasse im östlichen Bereich befindet sich zurzeit auf dem Bürgersteig. Dort behindert diese ein problemloses Benutzen des Gehwegs (siehe Bild). Eine Genehmigung dafür, falls erteilt, muss aufgehoben werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1