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Meine Nachbarschaft: Katharinenkreisel

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Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Wieder einen Altglassammelbehälter für die Siedlung Rebstock aufstellen

17.06.2019 · Aktualisiert: 30.07.2020

Anregung an den Magistrat vom 17.06.2019, OM 4774 entstanden aus Vorlage: OF 850/2 vom 10.06.2019 Betreff: Wieder einen Altglassammelbehälter für die Siedlung Rebstock aufstellen Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass für die Siedlung Rebstock an einer für die Bewohner gut zugänglichen Stelle wieder ein Altglassammelbehälter als Ersatz für den Altglascontainer, der am Standort Am Römerhof 26 entfernt wurde, aufgestellt wird. Begründung: Bisher entsorgten die Rebstöckler ihr Altglas im Kuhwald im Altglascontainer Am Römerhof 26. Dieser Container wurde von Remondis weggenommen. Dies möglicherweise, weil immer wieder viel Sammelgut, was nicht mehr in den Container hineinging, davor platziert wurde, wie Anwohner berichteten. Der Bedarf besteht in dem Quartier in jedem Fall. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2019, ST 1815 Antrag vom 02.01.2020, OF 983/2 Anregung an den Magistrat vom 20.01.2020, OM 5611 Aktenzeichen: 66 5

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Fahrradverkehr Theodor-Heuss-Allee

30.05.2019 · Aktualisiert: 27.06.2019

Antrag vom 30.05.2019, OF 838/2 Betreff: Fahrradverkehr Theodor-Heuss-Allee Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob der stadtauswärts führende Radweg entlang der Theodor-Heuss-Allee zukünftig in beide Fahrtrichtungen freigegeben werden kann. Begründung: Anfrage von Nutzern. Aktuell ist der Radweg nur für den Radverkehr stadtauswärts freigegeben. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 2 am 17.06.2019, TO II, TOP 27 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1331 2019 Die Vorlage OF 838/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 7

Feldversuch an der Ampelschaltung an der Kreuzung Heerstraße, Ludwig-Landmann-Straße, Ziegeleiallee

27.04.2019 · Aktualisiert: 22.05.2019

Antrag vom 27.04.2019, OF 357/7 Betreff: Feldversuch an der Ampelschaltung an der Kreuzung Heerstraße, Ludwig-Landmann-Straße, Ziegeleiallee Die Radfahrampeln auf den Mittelinseln sind für Linksabbieger aufgrund der fehlenden Genehmigung für einen Feldversuch verhüllt. Radfahrende, die zum indirekten Linksabbiegen in die Wartetaschen gefahren sind, können nicht erkennen, wann sie die Fahrt ungefährdet fortsetzen können. Eine Nachfrage im Radfahrbüro hat ergeben, "dass seitens des Straßenverkehrsamtes ein Schreiben an das hessische Ministerium verschickt werden wird um sich diese Lösung genehmigen zu lassen". Aufgrund der nicht zufriedenstellenden Situation möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. darzulegen, ob dieses Schreiben bereits verschickt wurde und 2. welche Anstrengungen unternommen werden, die nicht zufriedenstellende Situation zu verbessern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 7 am 14.05.2019, TO I, TOP 13 Auf Wunsch der CDU erfolgt ziffernweise Abstimmung über die Vorlage. Beschluss: Auskunftsersuchen V 1282 2019 Die Vorlage OF 357/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Ziffer 1.: SPD, GRÜNE, FARBECHTE, BFF und fraktionslos gegen CDU und FDP (= Ablehnung) Ziffer 2.: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

„Öffentliche Toilette“ in Form des Grünstreifens in der Braunfelsstraße ab Ecke Scherbiusstraße

25.03.2019 · Aktualisiert: 02.12.2020

Anregung an den Magistrat vom 25.03.2019, OM 4484 entstanden aus Vorlage: OF 764/2 vom 08.02.2019 Betreff: "Öffentliche Toilette" in Form des Grünstreifens in der Braunfelsstraße ab Ecke Scherbiusstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die Hygieneverhältnisse an der bezeichneten Stelle durch das Grünflächenamt verbessert werden können. Der Magistrat wi rd anschließend um Umsetzung dieser Maßnahmen gebeten. Begründung: Beschwerde von Bewohnern, dass der ungepflegte Streifen auf der linken Seite der Braunfelsstraße (von der Scherbiusstraße Richtung Parrotweg kommend) als öffentliche Toilette genutzt wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.06.2019, ST 1112 Stellungnahme des Magistrats vom 20.12.2019, ST 2398 Aktenzeichen: 66 0

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 7

Berichtswesen und aktuelle Fragen zur Voruntersuchung „Stadterweiterung Nord-West“ Bericht des Magistrats vom 04.03.2019, B 76

19.03.2019 · Aktualisiert: 28.03.2019

Antrag vom 19.03.2019, OF 353/7 Betreff: Berichtswesen und aktuelle Fragen zur Voruntersuchung "Stadterweiterung Nord-West" Bericht des Magistrats vom 04.03.2019, B 76 Mit fast einem halben Jahr Verspätung hat der Magistrat den ersten der gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung halbjährlich zu erstattenden Zwischenberichte zu den laufenden Gutachten bzw. deren Kosten betreffend die Voruntersuchung zu dem möglichen neuen Stadtteil an der A5 vorgelegt. Daraus geht hervor, dass in den elf Monaten zwischen dem Stadtverordnetenbeschluss über die Voruntersuchung (Dezember 2017) und der als Anlage zur B 76 vorgelegten ersten Kostentabelle (Stand: November 2018) lediglich 44.000,- Euro für Gutachten (Anfangswerte, Landschaftsplanung, Verkehr, Artenschutz) und 6.000,- Euro für einen vergeblichen Förderprogramm-Antrag "Nachhaltiges Wohnumfeld" verausgabt wurden. Hieraus ergeben sich weitere Fragen. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Aus welchen Gründen ist der Bericht so spät vorgelegt worden? Bedeutet die Verzögerung, dass die Voruntersuchung deutlich länger als die bisher geplanten zwei Jahre dauern wird? 2. Bisher verpflichtet sind nach dem Bericht rund 150.000,- Euro. Mit welchen Gesamtkosten für Gutachten, Consilium und Ideenwettbewerb rechnet der Magistrat? 3. Aus welchen Gründen sind die Kosten für das nur zweimal jährlich tagende Consilium so hoch angesetzt? 4. Im gültigen Regionalen Flächennutzungsplan von 2010 sind die zu untersuchenden Freiflächen als "Vorrangebiet Regionaler Grünzug", "Vorranggebiet Landwirtschaft" und "Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktionen" ausgewiesen. Weshalb wurde vom Magistrat der Antrag zu dem Förderprogramm "Nachhaltiges Wohnumfeld" (B 76 Ziffer 4, S. 5f) eingereicht, wenn eine wesentliche Antragsvoraussetzung, nämlich die Übereinstimmung des geplanten Baugebiets mit den Zielen des aktuell gültigen Regionalen Flächennutzungsplanes, gar nicht gegeben ist? 5. Zum 31.03.2019 müsste nach dem Beschluss zur NR 463 bereits der nächste Zwischenbericht vorgelegt werden. Kann der Magistrat bereits eine aktualisierte Kostenübersicht vorlegen? 6. Machbarkeitsstudie Verkehr (B 76 Ziffer 3, S. 5): An welchen "maßgeblichen, für die Erschließung in Betracht kommenden Knotenpunkten und Straßenquerschnitten" wurden die erwähnten, offensichtlich bereits im Vorfeld der jetzt beauftragten Studie gemachten Verkehrserhebungen konkret durchgeführt? Sind dabei auch die Rosa-Luxemburg-Straße, der Weißkirchner Weg, der Gerhart-Hauptmann-Ring, der Praunheimer Weg, die Haingrabenstraße, die Steinbacher Hohl, die Heerstraße und die Ludwig-Landmann-Straße in den Blick genommen worden? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? 7. Warum ist die landwirtschaftliche Betroffenheitsanalyse (B 76 Ziffer 3, S. 5) bei den Prioritäten der Gutachtenvergabe offensichtlich weit hinten angesiedelt? 8. Wann konkret plant der Magistrat, ein Zielabweichungsverfahren (B 76 Ziffer 7, S.6) zu führen und vor welchen Behörden, dem Ministerium für Landesentwicklung und/oder dem Regierungspräsidium Darmstadt bzw. vor der Regionalversammlung Südhessen)? Kann und sollte ein solches Verfahren überhaupt geführt werden bevor die als "ergebnisoffen" bezeichnete Voruntersuchung abgeschlossen ist bzw. die Stadtverordnetenversammlungen einen Satzungsbeschluss über eine Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme oder wenigstens einen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan gefasst hat? 9. Derzeit wird in den Fachbehörden der Regionalplanung bereits an dem neuen Entwurf für den Regionalen Flächennutzungsplan gearbeitet, der 2023 beschlossen werden soll. Vor der Erstellung des Planentwurfs, der im Sommer 2020 vorliegen soll, reichen die kommunalen Fachbehörden und die Planungsträger Verkehr erste Grundlagen und Konzepte beim Regierungspräsidium Darmstadt und beim Planungsverband ein. Zudem führen die regionalen Planungsbehörden die sogenannten "Gemeindegespräche" zu deren Entwicklungsabsichten. Welche Vorschläge bringt die Stadt Frankfurt derzeit für das Gebiet der Stadterweiterung Nord-West in diesen fortlaufenden Prozess ein und nimmt sie dabei Rücksicht auf die Ergebnisoffenheit der aktuell noch laufenden Voruntersuchung? 10. Der Presse war zu entnehmen, dass die ABG Frankfurt Holding GmbH bereits vereinzelte Grundstücke im Umfang von 7,3 Hektar angekauft hat - gibt es in dem Voruntersuchungsgebiet weitere Grundstücksankäufe durch die Stadt Frankfurt am Main und/oder Wohnungsbaugesellschaften der öffentlichen Hand, an denen die Stadt Anteilseigner ist? Plant etwa die Nassauische Heimstätte ebenfalls Grundstücksankäufe, die der Bevorratung in diesem Gebiet dienen? 11. "Josefstadt" - Hat der Magistrat tatsächlich die Absicht, diesen Stadtteil nach dem derzeitigen Planungsdezernenten zu benennen oder hat er bereits versucht, in Gesprächen mit den Medien, die regelmäßig diesen Begriff unwidersprochen anwenden, endlich darauf hinzuwirken, diese mit der Wiener Josefstadt identische Bezeichnung zur Beschreibung des Projekts nicht mehr zu verwenden? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 04.03.2019, B 76 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 7 am 19.03.2019, TO I, TOP 26 Beschluss: 1. Die Vorlage B 76 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 353/7 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung CDU zu 2. SPD, GRÜNE, FARBECHTE, FDP und Herr Leitzbach gegen CDU (= Annahme) bei Enthaltung Frau Lämmer

Partei: CDU
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OA (Anregung Ortsbeirat)

Beschleunigung der Buslinie 60

19.03.2019 · Aktualisiert: 03.02.2020

Anregung vom 19.03.2019, OA 371 entstanden aus Vorlage: OF 345/7 vom 04.03.2019 Betreff: Beschleunigung der Buslinie 60 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, durch bauliche Maßnahmen die Buslinie 60 in Praunheim zu beschleunigen. In West-Ost-Richtung soll bei der Neugestaltung der Heerstraße zwischen Guerickestraße und Ludwig-Landmann-Straße eine Busspur eingerichtet werden, auf der auch das Radfahren erlaubt ist. Begründung: Regelmäßige Staus im Berufsverkehr belasten die Bevölkerung in Praunheim außerordentlich. Eine Verringerung des Verkehrsaufkommens durch öffentlichen Nahverkehr ist nicht zu erkennen, da für den Pendler Busse, die im Stau stehen, nicht attraktiver sind als das eigene Fahrzeug. Auf eine weitere, entlastende Straße warten die Praunheimer seit 80 Jahren. Die Prüfung einer Straßenbahn zur Entlastung des Verkehrs auf der Heerstraße ist vertagt worden, sodass eher durch eine weitere Bebauung Praunheims mehr Belastung als weniger Belastung wahrscheinlich ist. Eine Busspur würde im Berufsverkehr die Attraktivität des schnelleren Busses gegenüber dem (fast) stehenden Individualverkehr erhöhen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 23.08.2019, B 307 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 27.03.2019 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des Verkehrsausschusses am 14.05.2019, TO I, TOP 78 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 371 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD (= vereinfachtes Verfahren), LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie BFF (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 3978, 30. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 14.05.2019 Aktenzeichen: 92 11

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 8

Berichtswesen und aktuelle Fragen zur Voruntersuchung „Stadterweiterung Nord-West“

18.03.2019 · Aktualisiert: 28.03.2019

Antrag vom 18.03.2019, OF 422/8 Betreff: Berichtswesen und aktuelle Fragen zur Voruntersuchung "Stadterweiterung Nord-West" Mit fast einem halben Jahr Verspätung hat der Magistrat den ersten der gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung halbjährlich zu erstattenden Zwischenberichte zu den laufenden Gutachten bzw. deren Kosten betreffend die Voruntersuchung zu dem möglichen neuen Stadtteil an der A5 vorgelegt. Daraus geht hervor, dass in den elf Monaten zwischen dem Stadtverordnetenbeschluss über die Voruntersuchung (Dezember 2017) und der als Anlage zur B 76 vorgelegten ersten Kostentabelle (Stand: November 2018) lediglich 44.000,- Euro für Gutachten (Anfangswerte, Landschaftsplanung, Verkehr, Artenschutz) und 6.000,- Euro für einen vergeblichen Förderprogramm-Antrag "Nachhaltiges Wohnumfeld" verausgabt wurden. Hieraus ergeben sich weitere Fragen. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Aus welchen Gründen ist der Bericht so spät vorgelegt worden? Bedeutet die Verzögerung, dass die Voruntersuchung deutlich länger als die bisher geplanten zwei Jahre dauern wird? 2. Bisher verpflichtet sind nach dem Bericht rund 150.000,- Euro. Mit welchen Gesamtkosten für Gutachten, Consilium und Ideenwettbewerb rechnet der Magistrat? 3. Aus welchen Gründen sind die Kosten für das nur zweimal jährlich tagende Consilium so hoch angesetzt? 4. Im gültigen Regionalen Flächennutzungsplan von 2010 sind die zu untersuchenden Freiflächen als "Vorrangebiet Regionaler Grünzug", "Vorranggebiet Landwirtschaft" und "Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktionen" ausgewiesen. Weshalb wurde vom Magistrat der Antrag zu dem Förderprogramm "Nachhaltiges Wohnumfeld" (B 76 Ziffer 4, S. 5f) eingereicht, wenn eine wesentliche Antragsvoraussetzung, nämlich die Übereinstimmung des geplanten Baugebiets mit den Zielen des aktuell gültigen Regionalen Flächennutzungsplanes, gar nicht gegeben ist? 5. Zum 31.03.2019 müsste nach dem Beschluss zur NR 463 bereits der nächste Zwischenbericht vorgelegt werden. Kann der Magistrat bereits eine aktualisierte Kostenübersicht vorlegen? 6. Machbarkeitsstudie Verkehr (B 76 Ziffer 3, S. 5): An welchen "maßgeblichen, für die Erschließung in Betracht kommenden Knotenpunkten und Straßenquerschnitten" wurden die erwähnten, offensichtlich bereits im Vorfeld der jetzt beauftragten Studie gemachten Verkehrserhebungen konkret durchgeführt? Sind dabei auch die Rosa-Luxemburg-Straße, der Weißkirchner Weg, der Gerhart-Hauptmann-Ring, der Praunheimer Weg, die Haingrabenstraße, die Steinbacher Hohl, die Heerstraße und die Ludwig-Landmann-Straße in den Blick genommen worden? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? 7. Warum ist die landwirtschaftliche Betroffenheitsanalyse (B 76 Ziffer 3, S. 5) bei den Prioritäten der Gutachtenvergabe offensichtlich weit hinten angesiedelt? 8. Wann konkret plant der Magistrat, ein Zielabweichungsverfahren (B 76 Ziffer 7, S.6) zu führen und vor welchen Behörden, dem Ministerium für Landesentwicklung und/oder dem Regierungspräsidium Darmstadt bzw. vor der Regionalversammlung Südhessen)? Kann und sollte ein solches Verfahren überhaupt geführt werden bevor die als "ergebnisoffen" bezeichnete Voruntersuchung abgeschlossen ist bzw. die Stadtverordnetenversammlung einen Satzungsbeschluss über eine Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme oder wenigstens einen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan gefasst hat? 9. Derzeit wird in den Fachbehörden der Regionalplanung bereits an dem neuen Entwurf für den Regionalen Flächennutzungsplan gearbeitet, der 2023 beschlossen werden soll. Vor der Erstellung des Planentwurfs, der im Sommer 2020 vorliegen soll, reichen die kommunalen Fachbehörden und die Planungsträger Verkehr erste Grundlagen und Konzepte beim Regierungspräsidium Darmstadt und beim Planungsverband ein. Zudem führen die regionalen Planungsbehörden die sogenannten "Gemeindegespräche" zu deren Entwicklungsabsichten. Welche Vorschläge bringt die Stadt Frankfurt derzeit für das Gebiet der Stadterweiterung Nord-West in diesen fortlaufenden Prozess ein und nimmt sie dabei Rücksicht auf die Ergebnisoffenheit der aktuell noch laufenden Voruntersuchung? 10. Der Presse war zu entnehmen, dass die ABG Frankfurt Holding GmbH bereits vereinzelte Grundstücke im Umfang von insgesamt 7,3 Hektar angekauft bzw. optioniert hat - gibt es in dem Voruntersuchungsgebiet weitere Grundstücksankäufe und -optionen durch/für die Stadt Frankfurt am Main und/oder Wohnungsbaugesellschaften der öffentlichen Hand, an denen die Stadt Anteilseigner ist? Plant etwa die Nassauische Heimstätte ebenfalls Grundstücksankäufe, die der Bevorratung in diesem Gebiet dienen? 11. "Josefstadt" - Hat der Magistrat tatsächlich die Absicht, diesen angedachten Stadtteil nach dem derzeitigen Planungsdezernenten zu benennen oder hat er bereits versucht, in Gesprächen mit den Medien, die regelmäßig diesen Begriff unwidersprochen anwenden, endlich darauf hinzuwirken, diese mit der Wiener Josefstadt identische Bezeichnung zur Beschreibung des Projekts nicht mehr zu verwenden? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 04.03.2019, B 76 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 8 am 21.03.2019, TO I, TOP 30 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1207 2019 1. Die Vorlage B 76 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 422/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass Ziffer 11 der Vorlage gestrichen wird. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen SPD (= Zurückweisung) zu 2. CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen SPD (= Ablehnung)

Partei: CDU
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Die Stadt vom Grün her denken - Mehr Artenvielfalt in die Stadt

21.01.2019 · Aktualisiert: 25.01.2021

Anregung an den Magistrat vom 21.01.2019, OM 4122 entstanden aus Vorlage: OF 694/2 vom 09.11.2018 Betreff: Die Stadt vom Grün her denken - Mehr Artenvielfalt in die Stadt Der Magistrat wird gebeten, als weitere Fläche für das Konzept von Blumen- und Stadtwiesen in Frankfurt am Main die etwas brach liegende Fläche im Übergang vom Rebstockwald zum Fußgängerweg entlang der Leonardo-da-Vinci-Allee zu nutzen. Gleichsam wird der Magistrat gebeten zu prüfen, ob sich für gleiches Ansinnen die Fläche entlang der Angelika-Machinek-Straße eignen würde. Die Fläche soll zudem mit Informationsschildern versehen werden, um Anwohnerinnen und Anwohner über den gewollten Wildwuchs zu informieren. Begründung: "Der Rückgang der Artenvielfalt ist ein noch größeres Problem als der Klimawandel." Prof. Dr. Dr. h. c. Volker Mosbrugger, Generaldirektor der Senckenberg Gesellschaft für Naturforschung. Quelle: OpenStreetMap Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.05.2019, ST 825 Antrag vom 02.08.2019, OF 880/2 Anregung an den Magistrat vom 16.09.2019, OM 5119 Aktenzeichen: 79 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrssicherheit im Bereich der Ludwig-Landmann-Straße 405

21.01.2019 · Aktualisiert: 25.01.2021

Anregung an den Magistrat vom 21.01.2019, OM 4124 entstanden aus Vorlage: OF 736/2 vom 04.01.2019 Betreff: Verkehrssicherheit im Bereich der Ludwig-Landmann-Straße 405 Der Magistrat wird gebeten, im Straßenverlauf vor der Einrichtung Ludwig-Landmann-Straße 405 ein Hinweisschild Nr. 136 "Kinder" nach Anlage 1 der StVO aufzustellen und ggf. weitere Maßnahmen zu ergreifen, um auf die Gefährdung der rund 150 in der Einrichtung lebenden und vor dem Haus spielenden Kinder hinzuweisen. Begründung: Bitte der Einrichtungsleitung des DRK. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.05.2019, ST 851 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradständer an der Neuen Gymnasialen Oberstufe in der Voltastraße

26.11.2018 · Aktualisiert: 02.09.2019

Anregung an den Magistrat vom 26.11.2018, OM 3955 entstanden aus Vorlage: OF 695/2 vom 09.11.2018 Betreff: Fahrradständer an der Neuen Gymnasialen Oberstufe in der Voltastraße Der Magistrat wird aufgefordert, am Gebäude der Neuen Gymnasialen Oberstufe in der Voltastraße Fahrradabstellmöglichkeiten zu installieren . Begründung: Es gibt derzeit keine Fahrradabstellmöglichkeiten auf oder neben dem Schulgelände. Schüler und Lehrer stellen ihre Räder derzeit unsachgemäß an einem Gitter ab, das den Bürgersteig von der Fahrbahn trennt. Zum einen reichen die wenigen Meter Gitter nicht aus und zum anderen wird dadurch der Bürgersteig stark verengt, sodass der Bedarf an anderen, "richtigen" Fahrradabstellmöglichkeiten besteht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.03.2019, ST 602 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Erhöhte Gefahr am Katharinenkreisel

26.11.2018 · Aktualisiert: 11.10.2022

Anregung an den Magistrat vom 26.11.2018, OM 3946 entstanden aus Vorlage: OF 724/2 vom 25.11.2018 Betreff: Erhöhte Gefahr am Katharinenkreisel Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und berichten, 1. zu welchem baulichen Zweck die Baumaßnahmen am und im Katharinenkreisel stattfanden und stattfinden; 2. warum die Absperrungen für die Baumaßnahmen so verkehrsgefährdend veranlasst wurden; 3. ob es richtig ist, dass nach einem schweren Verkehrsunfall diese Absperrung umgehend zurückgebaut wurde. Ferner wird der Magistrat gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass sich der Unfallschwerpunkt Katharinenkreisel bei zukünftigen Baumaßnahmen nicht noch verschlimmert. Begründung: Durch die Wegnahme einer Fahrspur an der Autobahnabfahrt sowie dem verkürzten Rechtabbieger in die Straße Am Römerhof ist es schon zu vielen Beinaheunfällen gekommen, da die Autofahrer gerade im Berufsverkehr durch die Baustelle noch mehr überfordert sind als ohnehin schon in diesem Kreisverkehr. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2019, ST 413 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 7

Tägliche Stauprobleme an der Heerstraße lösen

07.11.2018 · Aktualisiert: 05.12.2018

Antrag vom 07.11.2018, OF 318/7 Betreff: Tägliche Stauprobleme an der Heerstraße lösen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten die zuständigen Ämter damit zu beauftragen, Lösungsvorschläge zu erarbeiten um die extreme Stausituation an der Kreuzung Heerstraße/Ludwig-Landmann-Straße zu beseitigen oder wenigstens zu entschärfen. Begründung: Täglich, besonders zu den Hauptverkehrszeiten, bilden sich endlose Staus auf der Heerstraße von beiden Richtungen in die Ludwig-Landmann-Straße einbiegend. Das führt wiederum zu Rückstaus auf der Ludwig-Landmann-Straße bei den Linksabbiegern in die Heerstraße, weil die Kreuzung permanent zugestellt ist. Auslöser dieses Chaos sind die Bushaltestelle mit der dazugehörenden Bedarfsampel, die parkenden Autos und die Fußgängerampel zur Straßenbahnhaltestelle. Trotz der Komplexität der Situation muß eine vertretbare Lösung gefunden werden. Nicht nur die Autofahrer leiden unter der Situation, sondern auch die Anwohner sind die Leidtragenden. Antragsteller: REP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 7 am 27.11.2018, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 318/7 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, GRÜNE und FARBECHTE gegen CDU, FDP, BFF, REP und fraktionslos (= Annahme)

Partei: REP
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Wird diese Baustelle auch mal fertiggestellt?

29.10.2018 · Aktualisiert: 21.10.2020

Anregung an den Magistrat vom 29.10.2018, OM 3872 entstanden aus Vorlage: OF 660/2 vom 07.10.2018 Betreff: Wird diese Baustelle auch mal fertiggestellt? Der Magistrat wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass die seit Sommer andauernde (Klein)-Baustelle im Mittelstreifen am Straßenbahngleisbett an der Straße Am Römerhof auf Höhe des QGREEN-Hotels bzw. in der Nähe des Katharinenkreisels endlich fertiggestellt wird. Begründung: Seit Monaten ist durch diese überschaubare Baustelle, die einfach nicht fertiggestellt wird, eine Stolperfalle und ein Schandfleck entstanden. Der Magistrat soll dringend auf eine zügige Fertigstellung drängen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.01.2019, ST 75 Aktenzeichen: 92 12

OA (Anregung Ortsbeirat)

Bebauungsplan Nr. 919 - Am Römerhof Vortrag des Magistrats vom 21.09.2018, M 167

29.10.2018 · Aktualisiert: 06.09.2019

Anregung vom 29.10.2018, OA 322 entstanden aus Vorlage: OF 683/2 vom 26.10.2018 Betreff: Bebauungsplan Nr. 919 - Am Römerhof Vortrag des Magistrats vom 21.09.2018, M 167 Der Ortsbeirat 2 begrüßt die Überlegungen des Magistrats zur Bebauung des Quartiers Am Römerhof. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Die Verabschiedung der Vorlage M 167/18 wird bis zur öffentlichen Vorstellung und Diskussion des Bebauungsplans Nr. 919 "Am Römerhof" im Ortsbeirat 2 zurückgestellt (maximal bis 31.03.2019). 2. Der Magistrat wird gebeten, im Rahmen der öffentlichen Vorstellung des Bebauungsplans Nr. 919 im Ortsbeirat 2 insbesondere die folgenden Fragen zu beantworten: a) Was passiert mit dem Feldbahnmuseum? b) Wie sollen die wegfallenden Sportflächen qualitativ und in räumlicher Nähe ersetzt werden? c) Warum und mit welchen Maßgaben will die Stadt Architektur-Wettbewerbe ausloben? d) Was passiert mit dem derzeit an dieser Stelle aktiven Gewerbe (z. B. TÜV, Touring)? e) Was passiert mit dem Bus-Betriebshof, nachdem die Verlagerung nach Höchst wohl nicht kommen wird? f) Was passiert mit den Parkplätzen und Zufahrten zu den Kleingartenanlagen? g) Was passiert mit dem Wohnmobilstellplatz der Messe Frankfurt? Wo sollen die Messecamper in Zukunft stehen? h) Was passiert mit dem neu erbauten Servicezentrum "Rund ums Auto"? i) Wird die dem Ortsbeirat 2 in Aussicht gestellte Brücke zwischen dem Rebstockpark neu und dem neuen Wohnviertel realisiert? Begründung: Informationsbedarf. Der Magistrat hatte seinerzeit dem Ortsbeirat 2 zugesagt, den Bebauungsplan in öffentlicher Sitzung des Ortsbeirates im betroffenen Stadtteil vorzustellen und die Bürger (m/w) so frühzeitig zu informieren und zu beteiligen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 21.09.2018, M 167 dazugehörende Vorlage: Antrag vom 15.08.2019, OF 885/2 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Wirtschaft und Frauen Versandpaket: 31.10.2018 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 30.10.2018, TO I, TOP 7 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Wirtschaft und Frauen die Beratung der Vorlage M 167 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Wirtschaft und Frauen die Beratung der Vorlage OA 322 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, und FRANKFURTER gegen LINKE. (= Zurückstellung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und FRANKFURTER gegen LINKE. (= Zurückstellung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF (M 167 = Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Fraktion (M 167 = Annahme) 26. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 06.11.2018, TO I, TOP 32 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 167 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 322 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION 28. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 08.11.2018, TO II, TOP 33 Beschluss: 1. Die Beratung der Vorlage M 167 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 322 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION 27. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 11.12.2018, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 167 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die für eine Bebauung durch öffentliche Wohnungsbaugesellschaften vorgesehenen 40 % im geförderten Wohnungsbau zu 15 % im ersten Förderweg und 25 % im zweiten Förderweg gebaut werden und in beiden Fällen eine gleichmäßige Verteilung auf die verschiedenen Stufen unter den betreffenden städtischen Richtlinien angestrebt wird. Der Magistrat wird beauftragt, die ABG Frankfurt Holding mit einem Gesellschafterbeschluss entsprechend zu beauftragen. 2. a) Die Ziffer 1. der Vorlage OA 322 wird abgelehnt. b) Der Ziffer 2. der Vorlage OA 322 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE. und FDP (= Annahme ohne Zusatz), BFF und FRAKTION (= Annahme im Rahmen OA 322) sowie FRANKFURTER (= Ablehnung) zu 2. a) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) b) CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 167 = Ablehnung, OA 322 = Annahme) 29. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 13.12.2018, TO II, TOP 28 Beschluss: 1. Der Vorlage M 167 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die für eine Bebauung durch öffentliche Wohnungsbaugesellschaften vorgesehenen 40 Prozent im geförderten Wohnungsbau zu 15 Prozent im ersten Förderweg und zu 25 Prozent im zweiten Förderweg gebaut werden und in beiden Fällen eine gleichmäßige Verteilung auf die verschiedenen Stufen unter den betreffenden städtischen Richtlinien angestrebt wird. Der Magistrat wird beauftragt, die ABG Frankfurt Holding mit einem Gesellschafterbeschluss entsprechend zu beauftragen. 2. a) Die Ziffer 1. der Vorlage OA 322 wird abgelehnt. b) Der Ziffer 2. der Vorlage OA 322 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE. und FDP (= Annahme ohne Zusatz), BFF und FRAKTION (= Annahme im Rahmen OA 322) sowie FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. a) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) b) CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL Beschlussausfertigung(en): § 3335, 28. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 08.11.2018 § 3475, 29. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 13.12.2018 Aktenzeichen: 61 00

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 7

Schnelle Umsetzung der Park and Ride-Anlage "Taunusblick" an der U 6 und A 5

08.10.2018 · Aktualisiert: 29.10.2018

Antrag vom 08.10.2018, OF 309/7 Betreff: Schnelle Umsetzung der Park and Ride-Anlage "Taunusblick" an der U 6 und A 5 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten sich dafür einzusetzen, dass eine Park-and-Ride-Anlage an der Autobahn A 5 über der Trasse der in Richtung Steinbach verlängerten Stadtbahn (derzeit U 6) errichtet wird. Hierfür möge er sich mit den zuständigen Stellen des Bundes, des Landes und der Stadt Eschborn ins Benehmen setzen. Angefahren werden sollte die Anlage über die Zufahrten der ehemaligen US-Tankstelle (jetzt Raststätte "Taunusblick") einerseits und andererseits durch die angeschlossene Stadtbahn. Da die Flächen an der A5 nach dem neuesten Landesentwicklungsplan als "Landwirtschaftlicher Vorzugsraum" gelten, um Flächenversiegelungen zu erschweren, sollte das offene Parkhaus über der planerisch bereits gesicherten U-Bahntrasse errichtet werden (Eigentümer des betroffenen "Steinbacher Stadtweges" ist die Stadt Eschborn). Wegen der Dringlichkeit und Finanzierung sollte geprüft werden, ob der Bau und das anschießende Betreiben der Anlage in "öffentlich-privater Partnerschaft" durchgeführt werden kann. Begründung: Mit dem Zuzug von Berufstätigen aus den ländlichen Räumen in die Ballungsräume wuchs der Ausbau der jeweiligen Verkehrsinfrastruktur nicht mit. Die Folgen sind unter Anderem zu hohe Luftverschmutzungen in den Großstädten. Für Frankfurt am Main empfahl deshalb das Verwaltungsgericht als eine Entlastungsmöglichkeit den Bau von P&R-Anlagen. Die aktuelle Diskussion um Luftreinhaltepläne und Dieselfahrverbote erhöht den Druck auf die Verkehrspolitik, mehr solche Anlagen im Rhein-Main-Gebiet zu errichten. Schon 1991 schlug Professor Bernhard Winkler in einem Gutachten für die Stadt Frankfurt vor, an der Peripherie große P&R-Anlagen zu bauen, um den Auto-Pendlern vor Frankfurts Toren das Umsteigen in einen eng getakteten öffentlichen Nahverkehr anzubieten. Da in Frankfurt die Zahl freier (städtischer) Flächen sehr beschränkt ist, bietet es sich an, als erste Lösungen über den vorhandenen Verkehrstrassen (ausnahmslos in öffentlicher Hand) die P&R-Anlagen zu errichten. Dies hat sich andernorts schon bewährt. Anbieten würde sich z. B. zum einen eine P&R-Anlage zur Einhausung der A661 in Verbindung mit der U4 und zum anderen eine Verknüpfung der U6 mit der A5 durch eine P&R-Anlage über der Trasse der U-Bahn in Richtung Steinbach. Seit den siebziger Jahren ist die Verlängerung der Ludwig-Landmann-Straße (auf Frankfurter Seite) und der Steinbacher Stadtweg (auf Eschborner Seite) für eine Verlängerung der Bahn vorbereitet worden (z. B. Brückenbauwerk der Autobahn). Eine umfangreiche Verbreiterung der Autobahn in diesem Bereich ist vorgesehen. Mittlerweile ist es einhellige Meinung der Bundespolitik als auch der Landespolitik, dafür zu sorgen, dass die Menschen des ländlichen Raumes nicht mehr ihre Heimat verlassen müssen. Dem kommen P&R-Anlagen mit einem attraktiven ÖPNV entgegen. Es liegt auch im Interesse des Umlandes, wenn die Stadtbahnlinie U6 nach Steinbach verlängert wird. Die entstehenden höheren Betriebskosten für den RMV sind gerechtfertigt, da sie letztendlich der Milderung der Umweltbelastung in Frankfurt dienen. Insgesamt läst sich die Subventionierung des ÖPNV im Wesentlichen nur mit ökologischen und sozialen Wirkungen begründen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 7 am 23.10.2018, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 309/7 wird abgelehnt. Abstimmung: 4 SPD, GRÜNE, FARBECHTE und FDP gegen CDU, REP und fraktionslos (= Annahme) bei Enthaltung 1 SPD

Partei: CDU
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mehr Kontrollen im Innenstadtbereich, um „Poser“ zu disziplinieren und Lärmquellen im öffentlichen Straßenraum abzustellen

18.09.2018 · Aktualisiert: 03.03.2022

Anregung an den Magistrat vom 18.09.2018, OM 3689 entstanden aus Vorlage: OF 708/1 vom 31.08.2018 Betreff: Mehr Kontrollen im Innenstadtbereich, um "Poser" zu disziplinieren und Lärmquellen im öffentlichen Straßenraum abzustellen Der Magistrat wird gebeten, vermehrt die künstlich getunten Automobile und Motorräder insbesondere in der Gutleutstraße, der Mainzer Landstraße, der Europa-Allee und der Straße Am Römerhof in dem zum Ortsbezirk 1 gehörenden Teil sowie in der Innenstadt und im Bahnhofsviertel zu kontrollieren, um eine unnötige Lärmquelle durch sogenannte "Pos er" im öffentlichen Straßenraum einzudämmen. Begründung: In den letzten Wochen ist es den Bürgerinnen und Bürgern im Innenstadtbereich und des Bahnhofsviertels erneut vermehrt unangenehm aufgefallen, dass diese Lärmquellen die Umwelt beeinträchtigen und die Lebensqualität im o. a. Stadtbereich tagsüber und nachts erheblich stören. Wenn eine Minderheit von Menschen keine andere Möglichkeit findet, auf sich aufmerksam zu machen, darf dies kein Anlass sein, die Umwelt einem Lärmterror auszusetzen. Die Stadtpolizei sollte deshalb diese unverantwortlichen Verkehrsteilnehmer schon bei der ersten akustischen Wahrnehmung verstärkt verfolgen und nicht nur Verwarnungen aussprechen, sondern im Wiederholungsfall auch Bußgeldbescheide erteilen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.12.2018, ST 2300 Aktenzeichen: 32 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Feuerwehrzufahrten entlang der Europa-Allee sichern

18.09.2018 · Aktualisiert: 21.10.2020

Anregung an den Magistrat vom 18.09.2018, OM 3694 entstanden aus Vorlage: OF 717/1 vom 02.09.2018 Betreff: Feuerwehrzufahrten entlang der Europa-Allee sichern Der Magistrat wird gebeten, sich mit den Eigentümern der betreffenden Liegenschaften in Verbindung zu setzen, damit alle Feuerwehrzufahrten in der Europa-Allee zwischen Tel-Aviv-Platz und der Straße Am Römerhof gesiegelt werden. Weiterhin wird der Magistrat gebeten, die Feuerwehrzufahrten regelmäßig zu kontrollieren, damit dort parkende Autos entfernt werden, insbesondere im Bereich des Hauses in der Europa-Allee 133. Begründung: An den neuen Häusern in der Europa-Allee 121-163 gibt es zahlreiche Feuerwehrzufahrten. Teilweise sind diese von der Stadt Frankfurt gesiegelt, teilweise nicht. Hier sollte durch Siegelung aller Schilder klargestellt werden, dass die Stadt hinter dem Verbot steht und dieses auch durchsetzt. Parkende Autos in einer Feuerwehrzufahrt stellen eine hohe Gefahr für die Anwohner dar. Im Brandfall kommt die Feuerwehr nicht durch und es kann zu lebensgefährlichen Situationen kommen. Deshalb ist die regelmäßige Kontrolle dieser Feuerwehrzufahrten dringend erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2019, ST 18 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 37 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Parksituation am Brentanobad

11.09.2018 · Aktualisiert: 06.09.2019

Anregung an den Magistrat vom 11.09.2018, OM 3628 entstanden aus Vorlage: OF 293/7 vom 20.08.2018 Betreff: Parksituation am Brentanobad Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. w elche Möglichkeiten bestehen, die Parksituation rund um das Brentanobad und um das Stadion am Brentanobad zu verbessern (z. B. durch Erlaubnis des permanenten Parkens auf der Ludwig-Landmann-Straße zwischen Fischstein und Brentanobad stadteinwärts, da es im Abschnitt zwischen dem Rödelheimer Parkweg und der Rödelheimer Landstraße - Foto 1 - erlaubt ist). 2. inwiefern die Möglichkeit besteht, vermehrt Kontrollen durch die Polizei und städtische Verkehrspolizei hinsichtlich der Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung vornehmen zu lassen. Begründung: Insbesondere an den heißen Sommertagen ist die Parksituation rund um das Brentanobad unerträglich. Weiterhin ist auch während gut besuchter Fußballspiele die Situation häufig besorgniserregend. Pkws parken wild auf dem Gehweg, sodass teilweise ein gegenseitiges Vorbeikommen auf den Rad- und Gehwegen zu Fuß, geschweige denn mit Kinderwagen oder Fahrrädern unmöglich ist (Foto 2). Leider ist vielen Autofahrerinnen und Autofahrern darüber hinaus nicht klar, wie sie parken sollen, weshalb diese dann, anstelle auf dem temporären Parkstreifen, auf den Rad- und Gehwegen parken. Vor dem Hintergrund der anzunehmenden weiteren heißen Sommer (aufgrund des Klimawandels) und den damit einhergehenden Besucherzahlen des Brentanobads und der zu erwartenden Fußballspiele muss unbedingt Abhilfe geschaffen werden. Foto 1 Foto 2 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.11.2018, ST 2216 Antrag vom 26.08.2019, OF 401/7

OA (Anregung Ortsbeirat)

Neue Straßenbahnlinie zur Entlastung des Frankfurter Nordwestens

11.09.2018 · Aktualisiert: 04.06.2019

Anregung vom 11.09.2018, OA 298 entstanden aus Vorlage: OF 302/7 vom 11.09.2018 Betreff: Neue Straßenbahnlinie zur Entlastung des Frankfurter Nordwestens Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob im Frankfurter Nordwesten eine Straßenbahnlinie (auch als Teil eines zu planenden Ringbahnsystems) entsprechend des unten geschilderten Verlaufs sinnvoll ist und welche Auswirkungen die Planung für eine solche Straßenbahnlinie auf die Planungen für die Regionaltangente West (RTW) hat. Der Verlauf soll vom Nordwestzentrum zum Praunheimer Weg und zum Gewerbegebiet Praunheim (nördlich der Heerstraße) führen. Über die Gleise zur VGF-Zentralwerkstatt soll sie die Guerickestraße erreichen. In der Guerickestraße, am Seegewann und in der Gaugrafenstraße bis zur Westerbachstraße soll sie im Straßenraum integriert werden. Eine Verlängerung entlang des Westerbaches mit Anbindung der Postsiedlung bis zum Westbahnhof (ggf. als Zweisystemfahrzeug) zur S-Bahn soll geprüft werden. Begründung: Seit Jahren steigt in Frankfurt die Zahl der Einwohnerinnen und Einwohner, Arbeitsplätze und Pendler. Der Ausbau der Verkehrsinfrastruktur (ÖPNV und Straßennetz) wuchs nicht in ausreichendem Maße mit. Im Frankfurter Nordwesten wird dies deutlich an der zunehmenden Überlastung der Hauptstraßen wie der Bernadottestraße, der Heerstraße (mit der Ludwig-Landmann-Straße als Zubringer von der Autobahn), der Guerickestraße und der Westerbachstraße. Der öffentliche Personennahverkehr entlastet die Straßen nur ungenügend, da er in Ostwestrichtung und Westostrichtung durch Omnibusse erbracht wird, die ihrerseits im Berufsverkehr meist im Stau stehen und daher keine attraktive Alternative zum Individualverkehr sind. Leidtragende sind nicht nur die Verkehrsteilnehmer wegen verlorener Zeit und Stress; Leidtragende sind insbesondere die hiesigen Einwohner wegen der Lärm- und Abgasemissionen. Eine Entlastung Praunheims durch eine Umfahrung war in den letzten 80 Jahren politisch nicht umsetzbar. Eine Entlastung von Rödelheim und Sossenheim durch weitere Anschlüsse an das Autobahnnetz wird von Bund und Land abgelehnt, da das Fernstraßennetz für die Lösung innerörtlicher Verkehrsprobleme nicht in Anspruch genommen werden soll. Gut angenommen werden in Frankfurt Straßenbahn, Stadtbahn und S-Bahn, wenn sie unabhängig vom Stau des Straßenverkehrs eine schnelle und leistungsfähige Verbindung herstellen. Eine Verbesserung des ÖPNV im schon überlasteten Frankfurter Nordwesten ist dringend geboten, da beabsichtigt ist, - nördlich der Heerstraße das Gewerbegebiet zu erweitern und/oder eventuell Wohnungen zu bauen, - die Niederlassung von Continental zu vergrößern und - das Areal westlich der Gaugrafenstraße intensiv gewerblich zu nutzen. Eine Anbindung der Linie an das S-Bahn-Netz im Westbahnhof wäre eine attraktive Alternative für die pendelnden Autofahrer aus dem und in das Umland. Der vorgeschlagene Streckenverlauf bietet sich an, da das Nordwestzentrum als ein Endpunkt nicht nur ein Einkaufszentrum, sondern auch ein Verkehrsknoten des ÖPNV ist. Gemeinsam könnte eine Trasse mit der geplanten RTW Richtung Praunheim genutzt werden. Ob ober- oder unterirdisch müsste abgewogen werden. Am Praunheimer Weg könnte eine Station den Schülern sowie den Nordweststädtern dienen. Am nördlichen Ende des Steinbacher Hohles könnte eine neue Siedlung sowie das Gelände des Nordwestkrankenhauses an den ÖPNV angeschlossen werden. Wird nun die Trasse unweit der Heerstraße geführt, dient die Bahn sowohl der Siedlung Praunheim als auch dem künftigen Gewerbegebiet (und/oder Wohngebiet) nördlich der Heerstraße. Nach Kreuzen der Ziegelei-Allee kann die Bahn die Betriebsgleise zur VGF-Zentralwerkstatt bis zur Guerickestraße nutzen. Das Profil der Guerickestraße, am Seegewann und der Gaugrafenstraße erlauben eine Mittellage der Gleise. In der Guerickestraße können die Einkaufsmärkte einerseits und andererseits das vergrößerte Continental-Werk angeschlossen werden. Am Seegewann bietet sich eine Station an, die das Wohn- und Gewerbegebiet der Eschborner Landstraße erschließt. Eine weitere Station müsste einerseits das vorhandene und andererseits das beabsichtigte (westliche) Gewerbegebiet an der Gaugrafenstraße erschließen. Im Bereich der Westerbachstraße wären Umsteigebeziehungen zum Busverkehr sinnvoll. Nun bietet sich parallel zum Westerbach eine eigene Trasse an. Angebunden werden kann hier das westliche Wohngebiet Rödelheims. Das Naherholungsgebiet "Biegwald" und anschließend die Postsiedlung können nun ebenfalls mit der Bahn erreicht werden. Die etwa 2.000 neuen Wohneinheiten des vorgesehenen "Schönhof-Viertels" können ebenfalls angebunden werden. Der Westbahnhof als Ziel bietet die Möglichkeit für die Pendler, nun von hier aus schnell mit der S-Bahn das Umland zu erreichen. Quelle: Thomas Rätzke Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Anregung vom 25.10.2018, OA 315 Antrag vom 25.10.2018, OF 356/8 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 08.02.2019, B 34 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 2, 8 Versandpaket: 19.09.2018 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 8 am 25.10.2018, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung OA 315 2018 1. Der Vorlage OA 298 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 356/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. 4 SPD, CDU, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER gegen 1 SPD und GRÜNE (= Ablehnung) bei Enthaltung BFF zu 2. 4 SPD, CDU, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER gegen 1 SPD und GRÜNE (= Ablehnung) bei Enthaltung BFF 26. Sitzung des OBR 2 am 29.10.2018, TO I, TOP 42 Beschluss: Die Vorlage OA 298 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des Verkehrsausschusses am 30.10.2018, TO I, TOP 30 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 298 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 315 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FDP zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FDP 26. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 06.11.2018, TO I, TOP 35 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage OA 298 wird mit der Maßgabe zugestimmt, die Straßenbahn bei der Fortschreibung des GVP zu untersuchen. 2. Der Vorlage OA 315 wird mit der Maßgabe zugestimmt, den Vorschlag bei der Fortschreibung des GVP zu untersuchen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und LINKE. (= Annahme), FDP und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) sowie BFF (= Annahme im Rahmen OA 315) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= vereinfachtes Verfahren), LINKE. und BFF (= Annahme) sowie FDP und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (OA 298 und OA 315 = Annahme) 28. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 08.11.2018, TO II, TOP 50 Beschluss: 1. Der Vorlage OA 298 wird mit der Maßgabe zugestimmt, die Straßenbahn bei der Fortschreibung des GVP zu untersuchen. 2. Der Vorlage OA 315 wird mit der Maßgabe zugestimmt, den Vorschlag bei der Fortschreibung des GVP zu untersuchen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme ohne Zusatz), FDP und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) sowie BFF (= Annahme im Rahmen OA 315) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= vereinfachtes Verfahren), LINKE., BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme ohne Zusatz) sowie FDP und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 3352, 28. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 08.11.2018 Aktenzeichen: 92 11

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Halte-/Parkmöglichkeiten für insbesondere Reisebusse in der Voltastraße

10.09.2018 · Aktualisiert: 03.03.2022

Anregung an den Magistrat vom 10.09.2018, OM 3582 entstanden aus Vorlage: OF 620/2 vom 23.08.2018 Betreff: Halte-/Parkmöglichkeiten für insbesondere Reisebusse in der Voltastraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob in der Voltastraße, Höhe Kreuzung Pfingstbrunnenstraße, in der Zeit zwischen 07:00 Uhr und 10:00 Uhr sowie 16:00 Uhr und 22:00 Uhr auf einigen der vorhandenen Parkplätze ausschließlich Kurzzeitparkplätze (max. 30 Minuten) für bis zu zwei Reisebusse eingerichtet werden können; 2. ob im Gegenzug in der Pfingstbrunnenstraße zwischen Voltastraße und Ohmstraße das Parken für Pkw auf der westlichen Straßenseite auf Teilen des Bürgersteigs erlaubt werden kann, falls dort nicht der Schulweg verläuft; 3. ob die Pfingstbrunnenstraße nördlich der Voltastraße für Kraftomnibusse gesperrt werden kann; 4. wo in diesem Teil Bockenheims ggf. zusätzliche Busparkplätze ausgewiesen werden können, durch die Straßenverkehr und Anwohner nicht gestört werden. Begründung: Hinweis von Bewohnern, dass Reisebusse, die das Mercure-Hotel in der Voltastraße anfahren, dort oftmals keine geeignete Halte- oder Parkmöglichkeit finden. Sie parken daher regelmäßig in der Pfingstbrunnenstraße verkehrsregelwidrig in der zweiten Reihe, im eingeschränkten Halteverbot, auf Taxiparkplätzen, im unmittelbaren Kreuzungsbereich oder vor Zufahrten, u. a. einer ausgewiesenen Feuerwehrzufahrt. Zusätzlich beeinträchtigen ein- und aussteigende Passagiere und das Be- und Entladen der Reisebusse die bereits teilblockierten Fahrbahnen. Durch den Wegfall der ausgewiesenen Busparkplätze in der Theodor-Heuss-Allee hat sich die Situation noch verschärft. Es stehen aktuell keine weiteren Busparkplätze im Viertel zur Verfügung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.11.2018, ST 2203 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Heinrich-Hertz-Straße - Sanierung JETZT!

10.09.2018 · Aktualisiert: 25.01.2021

Anregung an den Magistrat vom 10.09.2018, OM 3595 entstanden aus Vorlage: OF 629/2 vom 05.08.2018 Betreff: Heinrich-Hertz-Straße - Sanierung JETZT! Der Magistrat wird aufgefordert, umgehend den oberen Teil der Heinrich-Hertz-Straße (zwischen Franklinstraße und Voltastraße) zu sanieren. Eine Auffüllung der teils bis zu 15 Zentimeter tiefen Löcher mit Asphalt erscheint nicht mehr möglich. Begründung: Nachdem die letzten Baumaßnahmen in der Heinrich-Hertz-Straße nun auch seit Längerem abgeschlossen sind, muss nun die Stadt tätig werden, um die Gefährdung, die von den Löchern in dieser Straße ausgehen, abzustellen. Eine Auffüllung der Löcher mit Asphalt ist schon keine Option mehr, da auch der Unterbau großflächig angegriffen ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.01.2019, ST 176 Stellungnahme des Magistrats vom 13.05.2019, ST 855 Antrag vom 02.08.2019, OF 876/2 Anregung an den Magistrat vom 19.08.2019, OM 4969 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 2 am 21.01.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 5

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 7

Anfrage zur falschparkenden Pkw auf der Ludwig-Landmann-Straße Höhe U-Bahn-Station „Friedhof Westhausen“ (stadteinwärts)

27.08.2018 · Aktualisiert: 29.10.2018

Antrag vom 27.08.2018, OF 296/7 Betreff: Anfrage zur falschparkenden Pkw auf der Ludwig-Landmann-Straße Höhe U-Bahn-Station "Friedhof Westhausen" (stadteinwärts) Falsch parkende PKW behindern regelmäßig den Fuß- und Radverkehr auf der Ludwig-Landmann-Straße Höhe U-Bahn-Station "Friedhof Westhausen" (stadteinwärts) - siehe Foto. An der vielbefahrenden Straße stellt dies eine Gefahrensituation dar, insbesondere bei sich möglicherweise öffnenden Türen. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, Welche Möglichkeiten bestehen, PKW-Fahrer*innen beim Parken an der o.g. Stelle zu hindern (z. B. durch Frankfurter Hüte an der Bordsteinkante). Foto 1 Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 7 am 11.09.2018, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 296/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 7 am 23.10.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 296/7 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 1

Mehr Lebensqualität im Europaviertel II: Europa-Allee endlich als urbanen Boulevard gestalten!

28.07.2018 · Aktualisiert: 30.01.2019

Antrag vom 28.07.2018, OF 651/1 Betreff: Mehr Lebensqualität im Europaviertel II: Europa-Allee endlich als urbanen Boulevard gestalten! Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Europaallee zur Verbesserung der Aufenthalts- und Lebensqualität für Anlieger und Besucher endlich zu einem urbanen Boulevard umzugestalten, und zwar durch folgende Umbaumaßnahmen (siehe umseitige Abbildung): - Die Häuser der Anlieger werden durch seitliche, verkehrsberuhigte Erschließungsstraßen (Tempo 30 Zonen) erschlossen, in denen auch der Fahrradverkehr gefährdungsfrei abgewickelt wird; - Der sich anschließende Grünstreifen verringert sich auf Grund des Platzbedarfs der U-Bahnrampe auf nunmehr 7,80m, was noch eine hinreichende Aufenthaltsqualität verspricht; - Der Grünstreifen zwischen den durchgehenden Fahrbahnen entspricht nunmehr der Breite der U-Bahntrasse. Abbildung 1 (Anmerkung: Diese Abbildung ist deckungsgleich mit Abbildung 5 der Begründung) Begründung: Mit einer solchen Konzeption könnte für den öffentlichen Raum der Europaallee für die Anlieger und Besucher eine größere Lebensqualität gewonnen werden, die einem breiten, selbstbewussten Boulevard gerecht wird. Die Erschließung muss einerseits feinteilig entlang der Häuser erfolgen und ein dem Quartier entsprechendes Leben ermöglichen. Sie muss andererseits die Funktionen einer Straße gerecht werden, die überörtliche Funktionen erfüllt. Dies ermöglicht der vorgeschlagene Entwurf. Bei der Entscheidung über den Straßengrundriss, also die Breite der Bürgersteige, der Straßen und Radwege sowie der Grünflächen wurden schwerwiegende Fehler gemacht, unter denen die Europaallee heute leidet. Die ursprüngliche Idee zur Gestaltung der Europaallee fußte auf den folgenden Überlegungen: Es sollte eine repräsentative neue Ost-West-Achse entstehen mit dem Charakter eines europäischen Boulevards. (Historisch waren Boulevards repräsentative Straßen auf ehemaligen Befestigungsanlagen oder Eisenbahntrassen, die sich durch eine großzügige Gestaltung des Straßenraums auszeichneten.) Der Idee zur Europaallee lag der Grundriss der Lissaboner "Avenida da Liberdade" zu Grunde. Diese Gestaltungsvorstellung integrierte zwei weitere Prämissen: die einer breiten Frischluftschneise für die Belüftung der Innenstadt mittels des vorherrschenden Westwinds und die der potentiellen Entlastung der Mainzer Landstraße und der Theodor-Heuss-Allee von dem von Westen einströmenden Pendlerverkehren. Es wurde deshalb aus verkehrlichen, klimatischen und gestalterischen Gründen ein Straßenquerschnitt von 60m gewählt. Am östlichen und am westlichen Ende der Straße sollten entsprechend inszenierte Höhepunkte den öffentlichen Raum gestalten. Am östlichen Ende ein Platz mit dem Foyer eines (Musical)Theaters sowie weit sichtbare Wasserspiele und am westlichen Ende durch ein kulturelles Institut. Soweit die ursprüngliche Zukunftsvision für das Europaviertel. Aus all dem wurde mangels Kreativität und Gestaltungswillen des Magistrats nichts! Zunächst zum Straßengrundriss: In den 90er Jahren wurde ein Straßengrundriss geplant, der großen europäischen Boulevards (so der "Avenida da Liberdade") entsprach. Neben 6m breiten Bürgersteigen, was für die Fußgängerfrequenzen und Außengastronomie völlig ausreichend ist, sollten Nebenerschließungsstraßen mit Parkplätzen (Tempo 30-Zonen) und integriertem Radverkehr entstehen. Nach opulenten 12m breiten Grünflächen sollten mittig die beiden durchgehenden zweispurigen Straßen für den Durchgangsverkehr liegen. Abbildung 2 zeigt einen Ausschnitt aus dieser ursprünglich geplanten Konzeption für die öffentlichen Flächen. Abbildung 2 Dieses bewährte Konzept sollte sowohl eine gute Erschließung der anliegenden Gebäude mit ausreichenden Parkplätzen als auch einem verkehrssichern Radverkehr sicher stellen können. Die beiden Seitenerschließungsstraßen sollten als Tempo 30 Zonen ausgewiesen werden. Die 12m breiten Grünräume hätten gleichermaßen als beruhigte Abstandsflächen wie auch als Aufenthaltsflächen für die Anwohner dienen können. Der Durchgangsverkehr wäre in seinen Belastungen reduziert worden. Für die mittlere Verkehrstrennung reicht ein Abstandsstreifen von 1m. Dieses Konzept wurde vom Magistrat der Stadt in den 2000er Jahren aus nicht nachvollziehbaren Gründen über den Haufen geworfen. Stattdessen wurde der in Abbildung 3 ausschnittsweise dargestellte Grundriss beschlossen und ausgeführt. Abbildung 3 Dieser Straßenquerschnitt zeigt deutliche Schwächen und massive Mängel: Zwischen den beiden Straßen (mit ihren Parkplätzen) und den Wohn- und Bürogebäuden liegen 7,50m breite bepflanzte Grünstreifen, die eine direkte Erschließung der Wohn- und Bürogebäude verhindern. Um von den Parkplätzen zu den Gebäuden zu kommen, muss man diese Grünstreifen (Hundeklos!) überqueren. Diese Situation ist für Anlieferungen, Ver- und Entsorgungsfahrzeuge sowie Rettungsdienste unzumutbar. Die Fahrradfahrer werden wieder in die Gefahr gebracht, direkt seitlich an den parkenden Autos vorbeizufahren (Gefahr der sich öffnenden Autotüren). Der straßenmittig liegende Grünstreifen mit 5,70m Breite ist für die Lebensqualität an der Straße völlig unnütz. Die Bürgersteige mit mehr als 7,00m Breite sind angesichts der zu erwartenden Fußgängerfrequenzen überdimensioniert. Zusammenfassend muss gesagt werden, dass dieser Straßenquerschnitt (Grundriss) den Anforderungen an einen Innerstädtischen Boulevard in keiner Weise gerecht wird. Weder unterstützt er die Anforderungen der Anwohner an die Erschließung ihrer Häuser, noch schafft er innerstädtische, urbane Qualitäten. Die wichtige Trennung zwischen langsamen Erschließungsverkehren (Neugierige, Besucher, Anlieger) und dem unausweichlichen Durchgangsverkehr erfolgt nicht. Dieses widerspricht dem Konzept eines urbanen Boulevards. Durch den gegenwärtigen (und für den Stadtteil viel zu spät stattfindenden) Bau der U- Bahn sind die öffentlichen Flächen im östlichen Bereich der Europaallee heute völlig zerstört. Es ergibt sich damit die einmalige Chance, weitgehend kostenneutral (!) über eine optimalere Gestaltung der öffentlichen Flächen in diesem Bereich nachzudenken und die gravierendsten Mängel des Straßenquerschnitts zu korrigieren. Allerdings sieht die für die Zeit nach dem U-Bahnbau beschlossene Straßenplanung (Abbildung 4) eine Fortsetzung der Planungsmängel vor. Abbildung 4 Die Abbildung 4 zeigt die im Jahr 2013 beschlossene Ausführung des Straßenquerschnitts der Europaallee nach der Errichtung der U-Bahn im Bereich der Rampe zur oberirdischen Führung der Trasse. Zwar ist der Straßengrundriss jetzt symmetrisch, aber aus den mangelhaften Erschließungsqualitäten der früheren Planungen haben die Verantwortlichen nichts gelernt. In der Straßenmitte liegt ein für die Anwohner völlig unnützer Grünstreifen mit fast 18m Breite und minderwertiger Erholungsqualität, der für Fußgänger eigentlich nicht erreichbar ist. Der überbreite Fußgängerweg grenzt erneut an einen Grünstreifen, der die Erreichbarkeit der Parkplätze am Straßenrand und die Erschließung der Gebäude massiv behindert. Der Radweg unterliegt der schon beschriebenen Gefährdungssituation durch die ein- und aussteigenden Autofahrer. Diese völlig unzureichende Planung, die die Potentiale der Europaallee nicht ausnutzt, ließe sich unter dem Ziel einer urbanen Qualität des Stadtteils Dank der nach der U-Bahnbaustelle erforderlichen Neugestaltung des Straßenraums heute noch korrigieren. Es könnte noch auf die ursprünglich geplante Konzeption eines urbanen Boulevards zurückgegriffen werden. Abbildung 5 zeigt diese Konzeption, die sich an der ursprünglichen Planung der 90er Jahre orientiert: Abbildung 5 Die Häuser der Anlieger werden wiederum durch seitliche, verkehrsberuhigte Erschließungsstraßen (Tempo 30 Zonen) erschlossen, in denen auch der Fahrradverkehr gefährdungsfrei abgewickelt wird. Der sich anschließende Grünstreifen verringert sich auf Grund des Platzbedarfs der U-Bahnrampe auf nunmehr 7,80m, was noch eine ausreichend Qualität verspricht. Der Grünstreifen zwischen den durchgehenden Fahrbahnen entspricht der Breite der U-Bahntrasse. Hier wird gegenüber der aktuellen städtischen Planung keine Fläche mehr unsinnig verschenkt. Es geht allein um die Nutzbarkeit und Attraktivität des Boulevards für die Anwohner und Besucher. Mit einer solchen Konzeption könnte für den öffentlichen Raum der Europaallee, bei allen Mängeln der Fassadengestaltung der angrenzenden Gebäude, für die Anlieger und Besucher eine größere Lebensqualität gewonnen werden, die einem breiten, selbstbewussten Boulevard gerecht wird. Die Erschließung muss einerseits feinteilig entlang der Häuser erfolgen und ein dem Quartier entsprechendes Leben ermöglichen. Sie muss andererseits die Funktionen einer Straße gerecht werden, die überörtliche Funktionen erfüllt. Dies ermöglicht der vorgeschlagene Entwurf. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 1 am 14.08.2018, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 651/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 1 am 18.09.2018, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 651/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 1 am 30.10.2018, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 651/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 1 am 27.11.2018, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 651/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 1 am 22.01.2019, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 651/1 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradständer Galvanistraße/Ecke Voltastraße

11.06.2018 · Aktualisiert: 17.12.2019

Anregung an den Magistrat vom 11.06.2018, OM 3340 entstanden aus Vorlage: OF 578/2 vom 24.05.2018 Betreff: Fahrradständer Galvanistraße/Ecke Voltastraße Der Magistrat wird gebeten, an der Galvanistraße/Ecke Voltastraße (von der Franklinstraße kommend auf der linken Straßenseite der Galvanistraße direkt an der Kreuzung mit der Voltastraße) Fahrradständer aufzustellen. Begründung: Anregung von Bewohnern. Neben der Deckung des Bedarfs an Fahrradabstellplätzen könnte die Maßnahme zugleich auch die Nutzung der bezeichneten Fläche für das Abstellen von Sperrmüll und einfachem Müll verhindern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.10.2018, ST 1936 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrsplanung Neubaugebiet „Am Römerhof“

11.06.2018 · Aktualisiert: 27.04.2022

Anregung an den Magistrat vom 11.06.2018, OM 3332 entstanden aus Vorlage: OF 594/2 vom 04.06.2018 Betreff: Verkehrsplanung Neubaugebiet "Am Römerhof" Im Zusammenhang mit den weiteren Verkehrsplanungen für das Neubaugebiet Am Römerhof wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. wie der aktuelle Planungsstand des Ausbaus der U-Bahn-Linie U 5 in das Europaviertel ist; 2. ob eine Weiterführung der U-Bahn-Linie U 5 über das Europaviertel hinaus zum Neubaugebiet Am Römerhof mit anschließender Weiterführung bis nach Höchst (letzteres auf der S-Bahn-Bestandsstrecke) möglich ist; 3. ob in räumlicher Nähe zum Neubaugebiet eine zusätzliche Haltestelle der Taunusbahn (RB 15 des RMV) eingerichtet werden kann. Begründung: Das Neubaugebiet benötigt eine gute und leistungsfähige Anbindung an den ÖPNV. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.10.2018, ST 1939 Aktenzeichen: 61 1

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Beteiligung der Frankfurter Wohnungsbaugenossenschaften an Entwicklungsprojekten der Stadt im Ortsbezirk 2

27.03.2018 · Aktualisiert: 18.04.2018

Antrag vom 27.03.2018, OF 537/2 Betreff: Beteiligung der Frankfurter Wohnungsbaugenossenschaften an Entwicklungsprojekten der Stadt im Ortsbezirk 2 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird um Auskunft gebeten: 1. In welcher Art und Weise und in welchem Umfang bezieht der Magistrat die Frankfurter Wohnungsbaugenossenschaften in die Realisierung von städtischen Entwicklungsvorhaben im Ortsbezirk 2 ein? 2. In welcher Art und Weise und in welchem Umfang bezieht der Magistrat die Frankfurter Wohnungsbaugenossenschaften konkret bei der Entwicklung des Areals "Am Römerhof" mit ein? Begründung: Auch der ABG tut Wettbewerb gut. Mit den Frankfurter Wohnungsbaugenossenschaften stehen verlässliche Partner bereit, um den Magistrat bei der nachhaltigen Realisierung seiner wohnungspolitischen Ziele zu unterstützen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 2 am 16.04.2018, TO II, TOP 14 Beschluss: Auskunftsersuchen V 821 2018 Die Vorlage OF 537/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Radverkehr zügiger und sicherer machen hier: Weg von der City West über den Katharinenkreisel zum Rebstock

12.03.2018 · Aktualisiert: 11.10.2022

Anregung an den Magistrat vom 12.03.2018, OM 2837 entstanden aus Vorlage: OF 506/2 vom 02.02.2018 Betreff: Radverkehr zügiger und sicherer machen hier: Weg von der City West über den Katharinenkreisel zum Rebstock Der Magistrat wird aufgefordert, die Radwegeverbindung von der City West über den Katharinenkreisel zügiger und sicherer zu machen (Richtung von der City West beziehungsweise Ludwig-Landmann-Straße kommend zum Rebstock). Zum einen geht es um eine radfahrerfreundlichere Ampelschaltung, da in diese Richtung vier einzelne Ampelschaltungen passiert werden müssen, was sehr lange dauert. Zum anderen sind die Radwege sehr schmal, besonders vor der Einmündung zu der Straße Am Römerhof, wo der Bereich schon seit Jahren durch einen Bauzaun zusätzlich verengt ist. Begründung: Die Strecke wird von vielen Radfahrern genutzt und die beschriebenen Mängel und Probleme sind Bürgern aufgefallen, die sich an den Ortsbeirat gewandt haben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.08.2018, ST 1563 Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2019, ST 500 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 2 am 13.08.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Lärmschutz für das Rebstockviertel

12.03.2018 · Aktualisiert: 26.11.2018

Anregung an den Magistrat vom 12.03.2018, OM 2831 entstanden aus Vorlage: OF 513/2 vom 21.02.2018 Betreff: Lärmschutz für das Rebstockviertel Der Magistrat wird gebeten, sich bei der Landesregierung dafür einsetzen, auf der Autobahn 648 in Höhe der Tankstelle Tempo 80 sowie vor der Brücke Tempo 60 einzurichten und möglichst auch eine Geschwindigkeitsüberwachung an dieser Stelle vorzunehmen. Begründung: Die Autobahn 648 reicht weit in das Stadtgebiet bis zur Messe hinein, obwohl die Bebauung, hier das Rebstockviertel, sich schon nach Westen ausgebreitet hat. In Höhe des autobahnnahen Rebstockviertels ist derzeit noch immer Tempo 100 erlaubt und 80 km/h vor der Brücke über den Katharinenkreisel. Die Brücke über den Kreisel hat noch die bauliche Besonderheit, das typische "daram daram" hervorzurufen, dessen Lärm weit in das Viertel hineinreicht. Die nahe an die Autobahn geplante Wohnbebauung wird dadurch weiterhin durch den Autobahnlärm belastet, wenn nicht Lärm mindernde Maßnahmen ergriffen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.06.2018, ST 1025 Aktenzeichen: 79 3

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 7

Continental-Erweiterung: Verkehrsbedürfnisse klären

11.03.2018 · Aktualisiert: 18.04.2018

Antrag vom 11.03.2018, OF 265/7 Betreff: Continental-Erweiterung: Verkehrsbedürfnisse klären Mit insgesamt etwa 4.500 Mitarbeitern ist das Technologie-Unternehmen Continental eines der größten Unternehmen im Rhein-Main-Gebiet. Presseberichten zufolge plant Continental am Standort Rödelheim ein neues Entwicklungsgebäude, das Platz bietet für 200 neue sowie für 900 weitere Mitarbeiter, die derzeit noch an anderen angemieteten Continental-Standorten in Frankfurt und Eschborn arbeiten. Die Parkraumsituation soll durch ein neues Parkhaus mit 1.700 Stellplätzen verbessert werden, was eine Entzerrung des Zufahrtverkehrs bewirken kann. Diese nachhaltigen Investitionen bestätigen einmal mehr die Attraktivität Frankfurts für Wirtschaft und Arbeitsplätze. Der Ortsbeirat begrüßt die bald 50jährige Treue von Continental zum Standort Rödelheim. Gleichwohl kann die Verkehrserschließung des Gewerbegebietes an der Guerickestraße, das zwischen A 5 und A 66 "eingeklemmt ist", noch optimiert werden. Das Frankfurter Verkehrsdezernat berichtet aktuell über die sehr starke Auslastung des Frankfurter öffentlichen Nahverkehrs. Eine Entspannung der Situation ist nicht in Sicht. Die Fertigstellung der RTW wird für 2023 in Aussicht gestellt - nach bisheriger Planung bis zur Verlängerung der Ludwig-Landmann-Straße. Für weitere Verkehre gibt es noch keine konkreteren Planungen. Eine eigene Station für die S5 als mögliche Option für eine bessere Erschließung dieses großen Gewerbestandortes war immer mal ein Thema, zumal Berufstätige eher das Auto nutzen, wenn das Angebot des ÖPNV unzureichend ist. Aber auch im Straßenbau fehlen Entlastungskonzepte. So steht der Bau der Ortsumfahrung Praunheim immer noch in den Sternen. Dem Vernehmen nach beklagt das Unternehmen Continental seinerseits das Fehlen einer zeitsparenden Radwegeverbindung zwischen dem S-Bahnhof Rödelheim und dem Werksgelände. Einer Statistik zufolge nutzen viele Mitarbeiter S-Bahn und Fahrrad in Kombination. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat 1. Wie will der Magistrat kurzfristig das Angebot des öffentlichen Nahverkehrs verbessern, damit die Bevölkerung in Rödelheim und Praunheim durch neue Pendlerverkehre nicht zusätzlich belastet wird? 2. Sieht der Magistrat langfristig Chancen für einen eigenen Haltepunkt der S5 im Bereich Guerickestraße? 3. Ist der Magistrat bereit, eine direkte Radwegeverbindung zwischen dem S-Bahnhof Rödelheim und dem Gewerbegebiet Guerickestraße nördlich der A66 zu prüfen und die Radwegeverbindung zur Ludwig-Landmann-Straße über Heerstraße zu verbessern? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 7 am 13.03.2018, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 265/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 7 am 10.04.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: Auskunftsersuchen V 810 2018 Die Vorlage OF 265/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 1

EuropaAllee - Welches Verkehrsaufkommen wurde bei Planung prognostiziert?

24.02.2018 · Aktualisiert: 29.09.2022

Antrag vom 24.02.2018, OF 522/1 Betreff: Europa-Allee - Welches Verkehrsaufkommen wurde bei Planung prognostiziert? Im Gallus aktive Menschen, die sich Ende der 90er / Anfang er 00er Jahre mit den Planungen zum Europaviertel unter dem Motto "Chancen und Risiken für das Gallus" beschäftigt haben, berichten davon, dass insbesondere die Verkehrserschließung und das prognostizierte Verkehrsaufkommen damals im Gallus für viel Aufregung gesorgt haben. Partei- und vereinsübergreifend wurde gefordert, die straßenverkehrliche Anbindung der neuen Wohngebiete so zu gestalten, dass die Europaallee nicht zu einer Verbindung zwischen Autobahn und Bankenviertel mit der dann zu erwartenden hohen Verkehrsbelastung ausgebaut wird. Ebenso sollten die Nord-Süd-Verbindungen zum Gallus hin so beschränkt werden, dass hier kein Schleichverkehr in dieses dicht besiedelte Wohngebiet umgeleitet wird. Ehemalige Mitglieder dieser Bürgerinitiative berichten, dass aufgrund des prognostizierten Verkehrsaufkommens und der damit verbundenen Luft-Schadstoffbelastung eine geplante KiTa mit Außengelände an der Europaallee zwischen Emser Brücke und Güterplatz nicht genehmigungsfähig war. Vor diesem Hintergrund und um hier Gerüchten mit fundierten Zahlen entgegen treten zu können, wird er Magistrat aufgefordert, folgende Fragen zu beantworten: 1. Welches Verkehrsaufkommen auf der Europaallee - nach Fertigstellung und damit der Möglichkeit zur Durchfahrt von der Straße "Am Römerhof" bis zum "Güterplatz" bzw. "Platz der Republik" - wurde von den Fachbüros, die an der Verkehrserschließung des Europaviertels beteiligt waren, errechnet? 2. Haben sich aus dem Verkehrsaufkommen Nutzungsbeschränkungen für die Bebauung entlang der Europaallee ergeben und wenn ja, welche? 3. Ist es dem Magistrat möglich, dem Ortsbeirat die Fachgutachten oder Teile daraus mit der Berechnung des Verkehrsaufkommens (Zahlen!) sowie dessen Zusammensetzung zukommen zu lassen. Antragsteller: U.B. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 1 am 13.03.2018, TO I, TOP 8 Beschluss: Auskunftsersuchen V 787 2018 Die Vorlage OF 522/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: U.B.
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Vorgaben für die Bebauung des Römerhof

19.02.2018 · Aktualisiert: 11.10.2022

Anregung an den Magistrat vom 19.02.2018, OM 2748 entstanden aus Vorlage: OF 289/2 vom 02.05.2017 Betreff: Vorgaben für die Bebauung des Römerhof Der Magistrat wird aufgefordert, bei der Planung des Baugebietes am Römerhof folgende Punkte zu berücksichtigen: 1. Der öffentlich geförderte Wohnungsbau soll im Baugebiet weit mehr als die von der ABG zugesagten 40 Prozent betragen. Idealerweise sollten 100 Prozent des Wohnungsbaus im Baugebiet öffentlich gefördert werden, damit der insoweit fehlende soziale Wohnungsbau im Rebstock und Europaviertel ausgeglichen wird. 2. Es sollen reine Mietwohnungen entstehen. 3. Die Kapazitäten der Buslinien 34 und 50 müssen in Bezug auf Änderungen während der Messe geprüft und angepasst werden. 4. Die Schule muss wegen der Anbindung an den ÖPNV näher am Kreisel Schmidtstraße/Am Römerhof gebaut werden. In der Schule oder im Planungsgebiet muss mindestens ein Versammlungsort für Bürgerinnen und Bürger geschaffen werden. 5. Zwischen dem neuen Baugebiet, dem Rebstockpark (alt) und Rebstockpark (neu) muss eine behindertengerechte Fußgänger-/Radfahrerbrücke realisiert werden. 6. Das Baugebiet ist so zu planen, dass den Anwohnern auch während Messen ausreichend Parkraum zur Verfügung steht. 7. Die Bebauung der Grundstücke muss so erfolgen, dass die Feldbahner in ihrem Reparatur- und Fahrbetrieb nicht eingeschränkt werden. 8. Die Vorgaben an die mit der Planung beauftragen Firmen soll nicht dazu führen, dass hier durch Designvorgaben die Nutzbarkeit eingeschränkt oder der Bau verteuert wird. 9. Es soll sichergestellt werden, dass der Ortsbeirat im Vorfeld von geplanten Maßnahmen rechtzeitig und angemessen über die Planung informiert wird. Begründung: Wieder einmal aus der Presse wurde der Ortsbeirat darüber Informiert, wo ein Baugebiet entstehen soll. Der Presse war zu entnehmen, dass die Feldbahner und die Kleingärten Bestandschutz haben sollen. Von einer guten Verkehrsanbindung kann für das neue Baugebiet jedoch keine Rede sein. Derzeit würde nur der 50er Bus in einem sehr langen Takt dieses Gebiet bedienen. Mit der Eröffnung der Linie U 5 soll auch der 46er Bus wieder zurückgenommen werden. Auch die U 5 ist in der Kapazität beschränkt, sodass sich die Frage stellt, ob weitere Einwohner aufgenommen werden können. Schulen sollten nicht an Autobahnen gebaut werden, dafür in der Nähe von Verkehrsmitteln (Stadtbahn, Straßenbahn und Bus) sein. Der Übergang der Stadtviertel muss durch eine Brücke, die ganzjährig nutzbar ist, verbunden sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2018, ST 1412 Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2019, ST 311 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 2 am 13.08.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 61 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Neubaugebiet Rebstock - Mögliche Verkehrsmaßnahmen

22.01.2018 · Aktualisiert: 21.10.2022

Anregung an den Magistrat vom 22.01.2018, OM 2634 entstanden aus Vorlage: OF 378/2 vom 30.09.2017 Betreff: Neubaugebiet Rebstock - Mögliche Verkehrsmaßnahmen Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, wie die Verkehrsanbindung des ÖPNV verbessert werden kann, damit die Bürgerinnen und Bürger des neuen Stadtteils künftig nach Möglichkeit auf Ihre Autos verzichten können. Hierbei sollten folgende Maßnahmen genauer geprüft werden: 1. Verlängerung der Linie U 5 bis Rebstockbad Die Linie U 5 nach der Haltestelle "Wohnpark" über die Straße Zum Rebstockbad bis zum Rebstockbad verlängern. Eine neue Endhaltestelle könnte im Zuge der Sanierung des Rebstockbades geschaffen werden. 2. Erweiterung der Straßenbahnlinie 17 zu einer Ringstraßenbahn Die Straßenbahnlinie 17 könnte über die Max-Pruss-Straße, Oeserstraße und Waldschulstraße an die Straßenbahngleise der Linien 11 und 21 angeschlossen werden. Somit wäre eine Ringstraßenbahnlinie in beiden Richtungen, z. B. HBF Pforzheimer Straße Þ Messe Þ Rebstock Þ Mainzer Landstraße Þ HBF Pforzheimer bzw. die Gegenrichtung HBF Pforzheimer Straße Þ Mainzer Landstraße ÞRebstock Þ Messe Þ HBF Pforzheimer möglich. Quelle: Google Maps 3. Einrichtung eines S-Bahn-Haltes zwischen dem Biegwald und dem Rebstock Zwischen dem Rebstöcker Weg sowie dem Schreberweg könnte in der Höhe der S-Bahn-Unterquerung eine S-Bahn-Haltestelle eingerichtet werden. Für Fußgänger, Radfahrer sowie gegebenenfalls Messebesucher, die auf dem Rebstock parken, wäre ein Zugang über den Schreberweg "Rebstöckerweg" sowie die Brücke "Am Römerhof" über die Autobahn hinweg erreichbar. Die Bahnsteige wären jeweils von der Unterführung aus erreichbar. Quelle: Google Maps Begründung: Frankfurt braucht einen stabilen und starken ÖPNV! Bei einem so großen neuen Wohngebiet muss auch von Anfang an gewährleistet werden, dass die Bürgerinnen und Bürger kein Auto benötigen. Eine Verlängerung der U 5 würde ein umsteigefreies Reisen zum Rebstockbad ermöglichen. Die Schaffung einer Ringstraßenbahn würde die Leistungskapazität der Strecke massiv erhöhen und die Stadtteile Griesheim und Rebstock näher zusammenbringen. Die neue S-Bahn-Station würde für die Bürgerinnen und Bürger im Rebstock, Biegwald bzw. Griesheim eine schnelle Anbindung an Eschborn etc. bedeuten. Auch in der Gegenrichtung wären viele Ziele direkter und schneller erreichbar, und auch für die neue Schule wäre diese S-Bahn-Station geeignet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.04.2018, ST 712 Antrag vom 20.06.2021, OF 69/2 Aktenzeichen: 61 10

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Neubaugebiet Rebstock - Einbindung weiterer Flächen

22.01.2018 · Aktualisiert: 26.11.2018

Anregung an den Magistrat vom 22.01.2018, OM 2635 entstanden aus Vorlage: OF 379/2 vom 30.09.2017 Betreff: Neubaugebiet Rebstock - Einbindung weiterer Flächen Der Magistrat wird aufgefordert, die Flächen des jetzigen Autohandels an der Straße Am Römerhof in die Bebauungsplanung des Baugebietes mit aufzunehmen. Auf diesen Flächen können weitere Wohnungen (auch geförderte) sowie Freizeiteinrichtungen realisiert werden. Abbildung: Quelle Google Maps Begründung: Frankfurt braucht Wohnungen. Es ist den Bürgerinnen und Bürgern einfach nicht zu erklären, warum dieser Autohandel auch bei der Planung dieses Wohngebietes einen Sonderstatus einnehmen soll. Auf diesen Flächen können bestimmt 200 oder mehr bezahlbare Wohnungen samt Freizeiteinrichtungen realisiert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.03.2018, ST 569 Aktenzeichen: 61 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ampel-Rot beim Bushalt in der Ginnheimer Landstraße Ecke Sophienstraße

22.01.2018 · Aktualisiert: 25.04.2022

Anregung an den Magistrat vom 22.01.2018, OM 2637 entstanden aus Vorlage: OF 465/2 vom 19.12.2017 Betreff: Ampel-Rot beim Bushalt in der Ginnheimer Landstraße Ecke Sophienstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob vor den Haltestellen der Buslinie 34 auf der Ginnheimer Landstraße Ecke Sophienstraße jeweils eine Ampel installiert werden kann, die bei der Anfahrt der Busse zur Haltestelle auf Rot schaltet. Diese könnten für einen Probebetrieb auch als Interimsampel aufgestellt und bei Erfolg der Maßnahme dauerhaft installiert werden. Begründung: Mit der Auslagerung der Franckeschule an den Auslagerungsort hinter der FTG ist es dringend geboten, die Querung der Ginnheimer Landstraße an dieser Stelle weiter zu sichern. Wie schon durch frühere Anträge bemängelt, werden die Busse der Linie 34 bei ihrem Halt an dieser Stelle, trotz durchgestrichener Markierung und der mittig angebrachten Querungshilfe, sehr oft illegal und mit hoher Geschwindigkeit überholt, trotz Tempo 30. Besonders während der Spitzenverkehrszeit werden der Gegenverkehr und auch querende Fußgänger, auch zukünftige Grundschüler, durch diese Manöver gefährdet. Wie hilfreich solche Ampelschaltungen sind, zeigt sich am Beispiel der Voltastraße. An den beiden Haltestellen der Straßenbahnlinie 17 ist jeweils vor der Haltestelle eine Ampel installiert, die bei der Anfahrt der Straßenbahn auf Rot schaltet, um den Ein- und Ausstieg der Fahrgäste nicht zu gefährden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2018, ST 1459 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 2 am 11.06.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 2 am 13.08.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32 1

OA (Anregung Ortsbeirat)

Rettet den Rebstockwald - Umplanung des Bebauungsplans Nr. 683 Ä Vortrag des Magistrats vom 06.11.2017, M 216

04.12.2017 · Aktualisiert: 26.11.2018

Anregung vom 04.12.2017, OA 210 entstanden aus Vorlage: OF 460/2 vom 26.11.2017 Betreff: Rettet den Rebstockwald - Umplanung des Bebauungsplans Nr. 683 Ä Vortrag des Magistrats vom 06.11.2017, M 216 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: I. Die Vorlage M 216 wird in der vorgelegten Fassung abgelehnt. II. Der Magistrat wird aufgefordert, folgende Änderungen vorzunehmen: 1. Es finden keine weiteren Eingriffe in den Wald statt! Die 3.600 Quadratmeter müssen als Ursprungswald erhalten bleiben. 2. Es bedarf in dem Gebiet nur einer Kita, die groß genug zu definieren ist. Diese Kita ist in dem allgemeinen Wohngebiet WA entlang der Wiesbadener Straße zu realisieren. Sollte eine weitere Kita benötigt werden, soll die Kita hinter der Seniorenresidenz in der Montgolfier-Allee endlich gebaut werden. 3. Die Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr ist zwar von der Anzahl der Linien als gut zu beschreiben, jedoch zeigen diese jetzt schon eine Überlastung, sodass hier bei weiteren Wohnungen dringend ein erweiterter ÖPNV bereitgestellt werden muss. 4. Der öffentlich geförderte Wohnungsbau soll nicht nur zu der Autobahn hin realisiert werden. Es muss sichergestellt werden, dass mindestens die zugesagten 30/40 Prozent geförderter Wohnungsbau auch realisiert werden . 5. Sobald die Änderungen eingearbeitet sind, ist die Umplanung des Bebauungsplans dem Ortsbeirat sowie den Bürgerinnen und Bürgern umgehend in einer öffentlichen Sitzung vorzustellen. Begründung: Wie aus der FR vom 10.11.2017 zu erfahren war, soll eine Umplanung des Bebauungsplanes stattfinden. Der Ortsbeirat 2 begrüßt zwar den Bau von geförderten Wohnungen, jedoch darf dies nicht zulasten eines der einzigen Urwälder in Frankfurt passieren. Eine Abholzung des Urwaldes auf einer Fläche von circa einem Fußballfeld (3.600 Quadratmeter) ist nicht hinnehmbar. Dass in dem Neubau zwei Kitas entstehen sollen, obwohl eine geplante Kita in dem Gebiet bisher nicht gebaut worden ist, ist nicht nachvollziehbar. Des Weiteren würde bei der Realisierung einer einzigen Kita weniger Personal für den Betrieb benötigt werden. Auch müssen Konzepte für den überlasteten ÖPNV gefunden werden. Der Ortsbeirat steht Planungen ohne Eingriffe in den Wald positiv gegenüber und erwartet eine Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger. Eine Bebauung westlich der Bestandswohnungen an der Angelika-Machinek-Straße zwischen Leonardo-da-Vinci-Allee und Felix-Kracht-Straße wäre auch ein Affront gegen die dort bereits Wohnenden, deren Miete oder Kaufpreis eben wegen der Aussicht auf das Waldgebiet vermutlich höher bemessen ist, als wenn von vornherein ein geplantes Gebäude die Aussicht versperrt hätte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 06.11.2017, M 216 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 2 Versandpaket: 06.12.2017 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 12.12.2017, TO I, TOP 28 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 216 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. a) Die Ziffer I. der Vorlage OA 210 wird abgelehnt. b) Die Ziffer II. der Vorlage OA 210 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD und LINKE. gegen FDP (= Annahme im Rahmen OA 210) sowie BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRAKTION (M 216 = Annahme im Rahmen OA 210, OA 210 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (M 216 = Ablehnung, OA 210 = Annahme) 19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 14.12.2017, TO II, TOP 32 Beschluss: 1. Der Vorlage M 216 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. a) Die Ziffer I. der Vorlage OA 210 wird abgelehnt. b) Die Ziffer II. der Vorlage OA 210 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD und LINKE. gegen FDP und FRAKTION (= Annahme im Rahmen OA 210) sowie BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 22. Sitzung des OBR 2 am 14.05.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 2 am 11.06.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Beschlussausfertigung(en): § 2113, 19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 14.12.2017 Aktenzeichen: 61 00

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Neuer Stadtteil im Frankfurter Nordwesten: Bezahlbaren Wohnraum schaffen, bestehende Stadtteile schützen und den neuen Stadtteil nachhaltig planen

28.11.2017 · Aktualisiert: 12.10.2022

Anregung an den Magistrat vom 28.11.2017, OM 2455 entstanden aus Vorlage: OF 221/7 vom 13.11.2017 Betreff: Neuer Stadtteil im Frankfurter Nordwesten: Bezahlbaren Wohnraum schaffen, bestehende Stadtteile schützen und den neuen Stadtteil nachhaltig planen In Frankfurt wird dringend bezahlbarer Wohnraum benötigt. Es ist wahrscheinlich, dass dieser Bedarf in den kommenden 15 Jahren nicht nachlässt und der Verzicht auf die Ausweisung neuer Wohnbaugebiete einen rasanten Anstieg der Mieten und der Kaufpreise für Immobilien nach sich ziehen würde. Diese Entwicklung befördert letztlich die Verdrängung einkommensschwächerer Bevölkerungsschichten aus der Stadt, was nicht im Interesse einer verantwortungsvollen Politik liegen kann. Gleichzeitig führt die Entwicklung neuer Baugebiete immer auch zu Problemen für die Bevölkerung in den benachbarten Stadtteilen. Neben einem erhöhten Verkehrsaufkommen ist vor allem der Verlust beliebter Freiflächen und ein negativer Einfluss auf das Stadtklima zu nennen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat aufgefordert, im Zuge der weiteren Planungen folgende Forderungen und Anregungen zu berücksichtigen und umzusetzen. Dem Ortsbeirat ist einmal jährlich ein detaillierter Bericht über den Stand der Planungen zu geben. Sobald eine Entscheidung gegen eine der Forderungen des Ortsbeirats im Magistrat gefallen ist, ist der Ortsbeirat unverzüglich zu informieren: A. Forderungen zum Schutz der Lebensqualität in den benachbarten Stadteilen 1. Entlang der Autobahn 5 vom Autobahnkreuz Nordwest bis zur Urselbachbrücke ist ein effektiver Lärmschutz zu errichten, der nicht mit der Realisierung des Riederwaldtunnels verknüpft ist. Zu prüfen ist eine nach neuesten Erkenntnissen konzipierte Lärmschutzbebauung, wie sie z. B. vor vielen Jahren erfolgreich entlang der Autobahn 66 realisiert wurde (Papageiensiedlung). 2. Die geplante Ortsumfahrung Praunheim ist komplett zu realisieren, bevor beiderseits des Steinbachtals die ersten Wohneinheiten entstehen. Dies schließt eine Tunnelanbindung an den Erich-Ollenhauer-Ring ein. 3. Die Stadterweiterung ist so zu planen, dass die Erschließung bevorzugt von Norden über die Rosa-Luxemburg-Straße erfolgt. 4. Die Rosa-Luxemburg-Straße erhält vor Baubeginn einen effektiven Lärmschutz, insbesondere von der Geschwister-Scholl-Schule bis zur neuen Feuerwache. Für diesen Bereich wird eine Einhausung geprüft. 5. Bei der Bebauung des Baugebiets ist ein Konzept zu entwickeln, welches dafür sorgt, dass die Frischluftschneisen nicht komplett zugebaut werden und somit die herabfallenden Taunuswinde ihre Wirkung für Frankfurt weiterhin entfalten können. Entlang des Steinbachtals sind möglichst breite Grünzonen zu erhalten, die komplett von der Bebauung freigehalten werden. Die Kaltluftzufuhr darf nicht abgeschnitten werden. 6. Es ist in diesem Zuge zu prüfen, ob die bestehende und sanierungsbedürftige Seniorenwohnanlage am Praunheimer Weg verlagert werden kann, um die Kaltluftzufuhr zu verbessern. Im Moment bildet dieser Gebäuderiegel eine unüberwindbare Barriere am Ende des Steinbachtals. 7. Der bereits beschlossene Rahmenplan Praunheim wird hinsichtlich der Verkehrsberuhigung in Alt-Praunheim und der Umgestaltung des Dalles (Seiten 26 bis 28 des Rahmenplans) bevorzugt umgesetzt. 8. Der vorhandene Tennisplatz der TSG Nordwest sowie die Kleingartenanlage des KGV Nordweststadt sollten bei der Stadterweiterung erhalten bleiben. 9. Die Regionaltangente-West wird bis zum Verknüpfungspunkt mit der U-Bahn-Linie U 6 und über eine Tunnelanbindung bis zum Nordwestzentrum weitergeführt. Zu prüfen ist zudem, ob die U-Bahn-Linie U 6 durch den neuen Stadtteil weitergeführt werden kann, diesen mit einer Haltestelle erschließt und schließlich auf die Trasse der Linie U 3 einbiegt. 10. Folgende weitere Möglichkeiten der Erschließung sind zu prüfen: Zusätzlicher S-Bahn-Haltepunkt, Linie U 6-Verlängerung bis Steinbach, direkte Buslinien über den neuen Stadtteil nach Steinbach/Eschborn/Weißkirchen. 11. Im Bereich der Wilhelm-Fay-Straße wird eine zusätzliche Anschlussstelle zur Autobahn 66 oder Bundesautobahn 648 geschaffen, um die Verkehrssituation im Bereich Westerbachstraße, Gaugrafenstraße, Am Seedam zu entschärfen und den bisherigen Verkehrsfluss über die Guerickestraße und die Heerstraße zu minimieren. 12. Die Verkehrsplanung ist so zu gestalten, dass eine Verkehrszunahme auf der Heerstraße und der Ludwig-Landmann-Straße vermieden wird. 13. Eine zusätzliche Ausfahrt von der Autobahn 5, z. B. in Höhe des Rastplatzes Taunusblick, birgt die große Gefahr, dass diese Ausfahrt als Einfallstor in die Stadt genutzt wird und der Verkehr über die Verlängerung der Ludwig-Landmann-Straße abfließt. Der Ortsbeirat lehnt eine solche Abfahrt daher ab, sofern nicht plausibel nachgewiesen werden kann, dass eine solche Abfahrt nur der Erschließung des neuen Stadtteils dient und zusätzliche Belastungen, insbesondere für die Ludwig-Landmann-Straße und die Heerstraße, ausgeschlossen werden. Auch im Falle der Errichtung einer Park-and-ride-Anlage ist sicherzustellen, dass kein zusätzlicher Verkehr durch Praunheim oder Rödelheim geführt wird. B. Anregungen zur Gestaltung des neuen Stadtteils 1. Die Planungen für den neuen Stadtteil sollten von einem Expertengremium begleitet werden (Consilium), dabei sind neben externen Experten auch Interessenvertreter der benachbarten Stadtteile zu berücksichtigen. 2. Der neue Stadtteil sollte nach den aktuellen Grundsätzen einer nachhaltigen Stadtentwicklung geplant werden. Dies schließt unter anderem eine klimafreundliche Bauweise, die Reduzierung des Individualverkehrs, die Nutzung und Erzeugung regenerativer Energien und den Bau getrennter Systeme für Trink- und Brauchwasser ein. 3. Bei der Planung sind Carsharing-Stationen, Ladestationen für E-Autos und E-Bikes sowie die Erschließung durch einen Radschnellweg (Frankfurt- Oberursel/Bad Homburg) zu berücksichtigen. 4. Die öffentliche Infrastruktur für den neuen Stadtteil (Schule, Kitas etc.) muss parallel mit dem Einzug der ersten Bewohnerinnen und Bewohner in ausreichender Kapazität zur Verfügung stehen. 5. Als ein weiterer Beitrag zur Aufwertung des neuen Stadtteils ist die Erweiterung des Grüngürtels rund um den neuen Stadtteil zu prüfen. 6. Es sollten möglichst innovative und vielfältige Architekturkonzepte gefördert werden. 7. Es sollte eine reduzierte Vergabe der Grundstücke an Großinvestoren angestrebt werden. Damit kann man eine kreativere und individuellere Architektur erreichen. Eine monotone Blockbebauung wie im Europaviertel ist auf jeden Fall zu vermeiden. 8. Die Vergabe der Grundstücke sollte in der Regel aufgrund einer Konzeptvergabe erfolgen. Dabei sollten gemeinschaftliche Wohnprojekte und Genossenschaften angemessen berücksichtigt werden. 9. Es ist sicherzustellen, dass auch bei privaten Investoren mindestens 30 Prozent der Wohnungen als geförderte Wohnungen im ersten und zweiten Förderweg entstehen. Mit den angrenzenden Nachbargemeinden ist eine einvernehmliche Regelung anzustreben. 10. Mit den von der Baumaßnahme betroffenen Landwirten ist ebenfalls eine einvernehmliche Regelung anzustreben. 11. Die Planungen für den neuen Stadtteil und die Ausbauplanungen für die Autobahn 5 sollten eng miteinander abgestimmt werden, um Zeitverzögerungen und Doppelarbeiten zu vermeiden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.03.2018, ST 657 Beratung im Ortsbeirat: 7 Aktenzeichen: 61 1

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Benennung des Stadtplatzes im Rebstock Nord

16.11.2017 · Aktualisiert: 11.12.2017

Antrag vom 16.11.2017, OF 435/2 Betreff: Benennung des Stadtplatzes im Rebstock Nord Der Stadtplatz an der Kreuzung Parseval-/Felix-Kracht-Straße erhält den Namen Louis-Blériot-Platz. Auf die bisher geplante Benennung nach Charles Lindbergh wird verzichtet. Begründung: Über die berühmte internationale Luftfahrtausstellung 1909 in Frankfurt steht im Amtsblatt der Stadt Frankfurt am Main Nr.30 vom 21. Juli 2009: "Krönender und zugleich zukunftweisender Abschluss der ILA war die "Fliegerwoche", der erste internationale Flugzeugwettbewerb, im Oktober 1909. Am Start war auch Louis Blériot, dem es nur wenige Wochen zuvor geglückt war, erstmals den Ärmelkanal zu überfliegen." Charles Lindbergh erscheint aufgrund seiner überschwänglichen Sympathie für die nationalsozialistischen Machthaber im späteren Deutschland und seine wiederholten Beschuldigungen der Juden als geheime Drahtzieher und Kriegstreiber (so z.B. in seiner berüchtigten "Des Moines-Rede" vom 11. September 1941: http://www.charleslindbergh.com/americanfirst/speech.asp) nicht als geeigneter Namenspate. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 2 am 04.12.2017, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 435/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD und 2 GRÜNE gegen 1 GRÜNE, FDP, BFF und Piraten (= Ablehnung) bei Enthaltung LINKE.

Partei: BFF
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Einfacherer Zugang Solmsstraße/Ludwig-Landmann-Straße

23.10.2017 · Aktualisiert: 29.01.2018

Anregung an den Magistrat vom 23.10.2017, OM 2256 entstanden aus Vorlage: OF 386/2 vom 05.10.2017 Betreff: Einfacherer Zugang Solmsstraße/Ludwig-Landmann-Straße Vorgang: OM 392/16 OBR 2; ST 1070/17 Der Magistrat wird aufgefordert, an der Treppe Solmsstraße/Ludwig-Landmann-Straße eine Möglichkeit zu schaffen, die diesen Bereich für Menschen mit Fahrrädern, Kinderwagen, Rollatoren und ähnlichen Mobilitätshilfsmitteln einfacher passierbar macht. Dazu könnte eine Rampe mit größerer Steigung gebaut werden, die zwar nicht den Anforderungen an vollständige Barrierefreiheit entspricht, aber trotzdem eine große Erleichterung für die genannten Gruppen darstellen würde. Begründung: Für Radfahrer ist diese Stelle wegen des alternativ zu fahrenden Umwegs ein Ärgernis. Das gilt auch für andere Verkehrsteilnehmer, die mit Rädern unterwegs sind. Der Magistrat hat in seiner Stellungnahme ST 1070 mitgeteilt, dass eine barrierefreie Rampe an diese Stelle baulich nicht möglich ist. Deswegen wird jetzt gefordert, zumindest für einen Teil der von der Treppe Betroffenen eine Lösung zu schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.08.2016, OM 392 Stellungnahme des Magistrats vom 09.06.2017, ST 1070 Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2018, ST 100

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Abbau von Straßenmobiliar in der Kuhwaldsiedlung

23.10.2017 · Aktualisiert: 18.12.2020

Anregung an den Magistrat vom 23.10.2017, OM 2268 entstanden aus Vorlage: OF 414/2 vom 05.10.2017 Betreff: Abbau von Straßenmobiliar in der Kuhwaldsiedlung Der Magistrat wird gebeten, 1. gemeinsam mit dem Ortsbeirat 2 einen geeigneten Ort in der Kuhwaldsiedlung oder der unmittelbaren Umgebung zu identifizieren, an dem ein Treffpunkt für Jugendliche eingerichtet werden kann. Der Ortsbeirat 2 bietet hierzu eine gemeinsame Ortsbegehung an. Die Terminabstimmung kann über den Ortsvorsteher erfolgen; 2. nach erfolgreicher Umsetzung der Ziffer 1. die in der Verlängerung der Braunfelsstraße zwischen Scherbiusstraße und Parrotweg stehende Tischtennisplatte und die Sitzbänke abzubauen und am neuen Standort wieder aufzubauen. Begründung: Beschwerden von Bewohnern über Lärm und Vermüllung durch die Nutzung der genannten Objekte als abendlicher/nächtlicher Treffpunkt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2018, ST 283 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 51

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Radwegeverbindung City-West

23.10.2017 · Aktualisiert: 29.09.2022

Anregung an den Magistrat vom 23.10.2017, OM 2255 entstanden aus Vorlage: OF 385/2 vom 05.10.2017 Betreff: Radwegeverbindung City-West Vorgang: OM 392/16 OBR 2; ST 1070/17 Der Magistrat wird aufgefordert, zeitnah ein Konzept zur Umgestaltung der Radwegeverbindung Voltastraße/Robert-Mayer-Straße umzusetzen. Die Antwort in der Stellungnahme ST 1070, dass dieses große Problem "im Zuge der Planungen zur Radroute 11 berücksichtigt werden" könne, ist für alle Bürger, die seit Jahren auf eine sichere Radwegeverbindung warten, im höchsten Maße unbefriedigend. Der Magistrat wird deshalb darüber hinaus gebeten, zeitnah über den aktuellen Sachstand der Planungen zu berichten. Sollte dies schriftlich nic ht möglich sein, ist der Ortsbeirat gegebenenfalls auch bereit, den zuständigen Sachbearbeiter in seinen Räumlichkeiten aufzusuchen. Begründung: Die Bürger erwarten an dieser Stelle zu Recht ein deutlich zügigeres Handeln der Verwaltung, auch weil der Radverkehr in diesem Bereich stark zugenommen hat. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.08.2016, OM 392 Stellungnahme des Magistrats vom 09.06.2017, ST 1070 Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2018, ST 104 Antrag vom 25.02.2019, OF 774/2 Auskunftsersuchen vom 25.03.2019, V 1228 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Lärmreduzierung für das westliche Europaviertel schaffen

22.08.2017 · Aktualisiert: 21.08.2020

Anregung an den Magistrat vom 22.08.2017, OM 2047 entstanden aus Vorlage: OF 388/1 vom 04.08.2017 Betreff: Lärmreduzierung für das westliche Europaviertel schaffen Der Magistrat wird aufgefordert, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Lärmbelästigung durch Raser auf der Straße Am Römerhof im westlichen Europaviertel zu reduzieren. Dazu sollen insbesondere mehr Kontrollen zur späteren Abend- und Nachtzeit durchgeführt werden. Da öfter scheinbar kaum schallgedämpfte Fahrzeuge die vermeintliche "Rennstrecke" nutzen, soll bei den Kontrollen neben der Geschwindigkeit auch die bauliche Beschaffenheit der Fahrzeuge auf ihre Rechtmäßigkeit hin berücksichtigt werden. Begründung: Anwohner des westlichen Europaviertels berichten, dass es zu einer erheblichen Lärmbelästigung durch zu schnelles Fahren auf der Straße Am Römerhof kommt. Dies betreffe insbesondere die Abend- und Nachtzeit. Die Ampelanlage Europa-Allee/Römerhof wird von Pkw sowie Motorrädern als "Start/Countdown" genutzt, um dann Rennen zu fahren. Außerdem ist bekannt, dass die Straße von Autohäusern als Teststrecke empfohlen wird. Aufgrund zahlreicher Beschwerden (siehe auch OF 294/1) müssen nun schnellstmöglich Maßnahmen ergriffen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.11.2017, ST 2275 Aktenzeichen: 32 1

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