Vorgaben für die Bebauung des Römerhof
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 19.02.2018, OM
2748 entstanden aus Vorlage:
OF 289/2 vom
02.05.2017 Betreff: Vorgaben für die Bebauung des Römerhof
Der Magistrat
wird aufgefordert, bei der Planung des Baugebietes am Römerhof folgende Punkte
zu berücksichtigen: 1. Der
öffentlich geförderte Wohnungsbau soll im Baugebiet weit mehr als die von der
ABG zugesagten 40 Prozent betragen. Idealerweise sollten 100 Prozent
des Wohnungsbaus im Baugebiet öffentlich gefördert werden, damit der insoweit
fehlende soziale Wohnungsbau im Rebstock und Europaviertel ausgeglichen
wird. 2. Es sollen reine
Mietwohnungen entstehen. 3.
Die Kapazitäten der Buslinien 34 und 50 müssen in Bezug auf Änderungen während
der Messe geprüft und angepasst werden. 4. Die Schule muss wegen der Anbindung an den ÖPNV
näher am Kreisel Schmidtstraße/Am Römerhof gebaut werden. In der Schule
oder im Planungsgebiet muss mindestens ein Versammlungsort für Bürgerinnen und
Bürger geschaffen werden. 5.
Zwischen dem neuen Baugebiet, dem Rebstockpark (alt) und Rebstockpark (neu)
muss eine behindertengerechte Fußgänger-/Radfahrerbrücke realisiert werden.
6. Das Baugebiet ist so zu
planen, dass den Anwohnern auch während Messen ausreichend Parkraum zur
Verfügung steht. 7. Die
Bebauung der Grundstücke muss so erfolgen, dass die Feldbahner in ihrem
Reparatur- und Fahrbetrieb nicht eingeschränkt werden. 8. Die
Vorgaben an die mit der Planung beauftragen Firmen soll nicht dazu führen, dass
hier durch Designvorgaben die Nutzbarkeit eingeschränkt oder der Bau verteuert
wird. 9. Es soll
sichergestellt werden, dass der Ortsbeirat im Vorfeld von geplanten Maßnahmen
rechtzeitig und angemessen über die Planung informiert wird. Begründung: Wieder einmal aus der Presse wurde der Ortsbeirat
darüber Informiert, wo ein Baugebiet entstehen soll. Der Presse war zu
entnehmen, dass die Feldbahner und die Kleingärten Bestandschutz haben sollen.
Von einer guten Verkehrsanbindung kann für das neue Baugebiet jedoch keine Rede
sein. Derzeit würde nur der 50er Bus in einem sehr langen Takt dieses Gebiet
bedienen. Mit der Eröffnung der Linie U 5 soll auch der 46er Bus wieder
zurückgenommen werden. Auch die U 5 ist in der Kapazität beschränkt,
sodass sich die Frage stellt, ob weitere Einwohner aufgenommen werden können.
Schulen sollten nicht an Autobahnen gebaut werden, dafür in der Nähe von
Verkehrsmitteln (Stadtbahn, Straßenbahn und Bus) sein. Der Übergang der
Stadtviertel muss durch eine Brücke, die ganzjährig nutzbar ist, verbunden
sein. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 2
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 06.08.2018, ST 1412
Stellungnahme des
Magistrats vom 08.02.2019, ST 311
Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 2
am 13.08.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat
zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat.
Aktenzeichen: 61 0