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Rettet den Rebstockwald - Umplanung des Bebauungsplans Nr. 683 Ä Vortrag des Magistrats vom 06.11.2017, M 216

Vorlagentyp: OA

Inhalt

Anregung vom 04.12.2017, OA 210 entstanden aus Vorlage: OF 460/2 vom 26.11.2017

Betreff: Rettet den Rebstockwald - Umplanung des Bebauungsplans Nr. 683 Ä Vortrag des Magistrats vom 06.11.2017, M 216 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: I. Die Vorlage M 216 wird in der vorgelegten Fassung abgelehnt. II. Der Magistrat wird aufgefordert, folgende Änderungen vorzunehmen:

  1. Es finden keine weiteren Eingriffe in den Wald statt! Die 3.600 Quadratmeter müssen als Ursprungswald erhalten bleiben.

  2. Es bedarf in dem Gebiet nur einer Kita, die groß genug zu definieren ist. Diese Kita ist in dem allgemeinen Wohngebiet WA entlang der Wiesbadener Straße zu realisieren. Sollte eine weitere Kita benötigt werden, soll die Kita hinter der Seniorenresidenz in der Montgolfier-Allee endlich gebaut werden.

  3. Die Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr ist zwar von der Anzahl der Linien als gut zu beschreiben, jedoch zeigen diese jetzt schon eine Überlastung, sodass hier bei weiteren Wohnungen dringend ein erweiterter ÖPNV bereitgestellt werden muss.

  4. Der öffentlich geförderte Wohnungsbau soll nicht nur zu der Autobahn hin realisiert werden. Es muss sichergestellt werden, dass mindestens die zugesagten 30/40 Prozent geförderter Wohnungsbau auch realisiert werden .

  5. Sobald die Änderungen eingearbeitet sind, ist die Umplanung des Bebauungsplans dem Ortsbeirat sowie den Bürgerinnen und Bürgern umgehend in einer öffentlichen Sitzung vorzustellen. Begründung: Wie aus der FR vom 10.11.2017 zu erfahren war, soll eine Umplanung des Bebauungsplanes stattfinden. Der Ortsbeirat 2 begrüßt zwar den Bau von geförderten Wohnungen, jedoch darf dies nicht zulasten eines der einzigen Urwälder in Frankfurt passieren. Eine Abholzung des Urwaldes auf einer Fläche von circa einem Fußballfeld (3.600 Quadratmeter) ist nicht hinnehmbar. Dass in dem Neubau zwei Kitas entstehen sollen, obwohl eine geplante Kita in dem Gebiet bisher nicht gebaut worden ist, ist nicht nachvollziehbar. Des Weiteren würde bei der Realisierung einer einzigen Kita weniger Personal für den Betrieb benötigt werden. Auch müssen Konzepte für den überlasteten ÖPNV gefunden werden. Der Ortsbeirat steht Planungen ohne Eingriffe in den Wald positiv gegenüber und erwartet eine Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger. Eine Bebauung westlich der Bestandswohnungen an der Angelika-Machinek-Straße zwischen Leonardo-da-Vinci-Allee und Felix-Kracht-Straße wäre auch ein Affront gegen die dort bereits Wohnenden, deren Miete oder Kaufpreis eben wegen der Aussicht auf das Waldgebiet vermutlich höher bemessen ist, als wenn von vornherein ein geplantes Gebäude die Aussicht versperrt hätte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 06.11.2017, M 216 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 2 Versandpaket: 06.12.2017

Beratungsverlauf 4 Sitzungen

Sitzung 17
Haupt- und Finanzausschusses
TO I, TOP 28
Angenommen
1. Der Vorlage M 216 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. a) Die Ziffer I. der Vorlage OA 210 wird abgelehnt. b) Die Ziffer II. der Vorlage OA 210 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD Linke
Ablehnung:
FDP BFF Frankfurter
Sitzung 19
Stadtverordnetenversammlung
TO II, TOP 32
Angenommen
1. Der Vorlage M 216 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. a) Die Ziffer I. der Vorlage OA 210 wird abgelehnt. b) Die Ziffer II. der Vorlage OA 210 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD Linke
Ablehnung:
FDP FRAKTION BFF Frankfurter ÖkoLinX-ARL
Sitzung 22
OBR 2
TO I, TOP 6
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 23
OBR 2
TO I, TOP 6
Angenommen
Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Beschlussausfertigung(en): § 2113,