Rettet den Rebstockwald - Umplanung des Bebauungsplans Nr. 683 Ä Vortrag des Magistrats vom 06.11.2017, M 216
Vorlagentyp: OA
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung vom 04.12.2017, OA 210 entstanden aus Vorlage:
OF 460/2 vom
26.11.2017 Betreff: Rettet den Rebstockwald - Umplanung des
Bebauungsplans Nr. 683 Ä Vortrag des Magistrats vom 06.11.2017, M
216 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
I. Die Vorlage M 216 wird in
der vorgelegten Fassung abgelehnt. II. Der Magistrat wird aufgefordert, folgende
Änderungen vorzunehmen: 1. Es finden keine weiteren Eingriffe in den Wald
statt! Die 3.600 Quadratmeter müssen als Ursprungswald erhalten
bleiben. 2. Es bedarf in dem
Gebiet nur einer Kita, die groß genug zu definieren ist. Diese Kita ist in dem
allgemeinen Wohngebiet WA entlang der Wiesbadener Straße zu realisieren. Sollte
eine weitere Kita benötigt werden, soll die Kita hinter der Seniorenresidenz in
der Montgolfier-Allee endlich gebaut werden. 3. Die Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr ist
zwar von der Anzahl der Linien als gut zu beschreiben, jedoch zeigen diese
jetzt schon eine Überlastung, sodass hier bei weiteren Wohnungen dringend ein
erweiterter ÖPNV bereitgestellt werden muss. 4. Der öffentlich geförderte Wohnungsbau soll nicht
nur zu der Autobahn hin realisiert werden. Es muss sichergestellt werden, dass
mindestens die zugesagten 30/40 Prozent geförderter Wohnungsbau auch
realisiert werden . 5. Sobald die Änderungen eingearbeitet sind, ist die
Umplanung des Bebauungsplans dem Ortsbeirat sowie den Bürgerinnen und Bürgern
umgehend in einer öffentlichen Sitzung vorzustellen. Begründung: Wie aus der FR vom 10.11.2017 zu erfahren war, soll
eine Umplanung des Bebauungsplanes stattfinden. Der Ortsbeirat 2 begrüßt
zwar den Bau von geförderten Wohnungen, jedoch darf dies nicht zulasten eines
der einzigen Urwälder in Frankfurt passieren. Eine Abholzung des Urwaldes auf einer Fläche von
circa einem Fußballfeld (3.600 Quadratmeter) ist nicht hinnehmbar. Dass in
dem Neubau zwei Kitas entstehen sollen, obwohl eine geplante Kita in dem Gebiet
bisher nicht gebaut worden ist, ist nicht nachvollziehbar. Des Weiteren würde
bei der Realisierung einer einzigen Kita weniger Personal für den Betrieb
benötigt werden. Auch müssen Konzepte für den überlasteten ÖPNV gefunden
werden. Der Ortsbeirat steht Planungen ohne Eingriffe in den Wald positiv
gegenüber und erwartet eine Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger. Eine Bebauung westlich der Bestandswohnungen an der
Angelika-Machinek-Straße zwischen Leonardo-da-Vinci-Allee und
Felix-Kracht-Straße wäre auch ein Affront gegen die dort bereits Wohnenden,
deren Miete oder Kaufpreis eben wegen der Aussicht auf das Waldgebiet
vermutlich höher bemessen ist, als wenn von vornherein ein geplantes Gebäude
die Aussicht versperrt hätte. Antragstellender
Ortsbeirat:
Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 06.11.2017, M 216
Zuständige Ausschüsse:
Haupt- und
Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 2 Versandpaket:
06.12.2017 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 12.12.2017, TO I, TOP 28 Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1.
Der
Vorlage M 216 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
2.
a)
Die Ziffer I. der Vorlage OA 210 wird abgelehnt. b) Die Ziffer II. der
Vorlage OA 210 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE,
AfD und LINKE. gegen FDP (= Annahme im Rahmen OA 210) sowie BFF und
FRANKFURTER (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD und
GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER (= Annahme)
Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRAKTION (M 216 = Annahme
im Rahmen OA 210, OA 210 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (M 216 = Ablehnung, OA
210 = Annahme) 19. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 14.12.2017, TO II, TOP 32 Beschluss: 1.
Der
Vorlage M 216 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
2.
a)
Die Ziffer I. der Vorlage OA 210 wird abgelehnt. b) Die Ziffer II. der
Vorlage OA 210 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE,
AfD und LINKE. gegen FDP und FRAKTION (= Annahme im Rahmen OA 210) sowie BFF,
FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2.
CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION,
FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 22. Sitzung des OBR 2
am 14.05.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur
Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt
und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war.
b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an
die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 2
am 11.06.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: Es dient zur
Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme
vorgelegt hat. Beschlussausfertigung(en): § 2113, 19. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 14.12.2017 Aktenzeichen: 61 00