Grünfläche für Kita Sternenbrücke nutzbar machen
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 15.07.2014, OM
3330 entstanden aus Vorlage:
OF 414/7 vom
30.06.2014 Betreff: Grünfläche für Kita Sternenbrücke nutzbar
machen Der Magistrat wird gebeten, einen Teil der Grünfläche
(ca. 25 Prozent), die sich hinter der Kita Sternenbrücke (Rödelheimer
Landstraße 126) befindet, in die zeitweis e Obhut der Kita
bzw. deren Träger zu übergeben und die Errichtung eines niedrigen Zaunes zur
Absicherung des Geländes zu gestatten. Begründung: Die Grünfläche schließt direkt an das Gelände der
Kita an und trennt die Häuserreihe entlang der Rödelheimer Landstraße von den
Kleingartenanlagen. Die Grünfläche liegt etwas versteckt und wird daher selten
genutzt. Mangels einer eigenen Freifläche wird das Gelände aber von der Kita
intensiv genutzt. Durch die mangelnde Abgrenzung des Geländes ist die Aufsicht
über die spielenden Kinder aber nur schwer zu gewährleisten. Ein niedriger Zaun
in nordsüdlicher Richtung könnte dieses Problem aber beseitigen. Die Kita wäre
bereit, den Zaun zu errichten und die abgetrennte Grünfläche in Eigenregie zu
pflegen. Da das Gelände im Grüngürtel liegt,
ist die Errichtung eines Zaunes eigentlich nicht zulässig. Aufgrund der
geschilderten Situation sieht der Ortsbeirat in einem solchen Zaun, sofern er
eine Höhe von 1 Meter bis 1,20 Meter nicht überschreitet, keinen
Eingriff, der den Intentionen der Grüngürtelsatzung entgegensteht. Selbstverständlich muss der Zaun wieder entfernt
werden, sobald das Gelände nicht mehr von der Kita genutzt wird. Auf dem
Gelände sollen Bauwerke wie Hütten oder fest installierte Spielgeräte nicht
zugelassen werden. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 7
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 20.10.2014, ST 1373
Aktenzeichen: 67 0