Meine Nachbarschaft: Im Kirschenwäldchen
Vorlage
Idee
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Deine Nachbarschaft
Vorlagen
Beseitigung notwendiger Bürgersteigflächen durch die Stadt in der Kalbacher Hauptstraße 37 und dem Weißkirchener Weg 34
Anregung vom 10.03.2017, OA 133 entstanden aus Vorlage: OF 138/12 vom 24.02.2017 Betreff: Beseitigung notwendiger Bürgersteigflächen durch die Stadt in der Kalbacher Hauptstraße 37 und dem Weißkirchener Weg 34 Vorgang: OM 717/16 OBR 12; ST 43/17 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Magistrat wird beauftragt, durch das Rechtsamt prüfen zu lassen, inwieweit die Rechtsauffassung und Handlungsweise der Bauaufsicht zutrifft, durch die Stadt hergestellte und unterhaltene öffentliche Verkehrsflächen, sofern sie sich im Privatbesitz befinden, ohne Entwidmungsverfahren beseitigen und bebauen lassen zu können, oder ob diese Handlungsweise im Widerspruch zu der Entscheidung des Bundesgerichtshofs steht, nach der auch im privaten Besitz befindliche Verkehrsflächen zum öffentlichen und zu erhaltenden Verkehrsraum zählen, sofern sie aufgrund stillschweigender oder ausdrücklicher Duldung des Verfügungsberechtigten zur Benutzung durch jedermann zugelassen sind. 2. Der Magistrat wird aufgefordert zu berichten, mit welchen Begründungen das Erwerbsrecht der Stadt nach § 3 des Verkehrsflächenbereinigungsgesetzes nicht in Anspruch genommen wurde, um die Erhaltung der für den öffentlichen Verkehr notwendigen Bürgersteigflächen vor den Gebäuden Kalbacher Hauptstraße 37 und Weißkirchener Weg 34 zu sichern. Begründung: In Beantwortung einer Anregung des Ortsbeirats 12 mit Stellungnahme vom 09.01.2017, ST 43, erklärt die Bauaufsicht, dass die Bebauung einer bisher der Öffentlichkeit zugänglichen und von der Stadt hergestellten und instand gehaltenen Bürgersteigfläche zulässig ist, da diese Fläche nicht im öffentlichen Eigentum ist und somit nicht den Status eines öffentlichen Bürgersteigs erfüllt. Infolge wurde der bisher 1,5 Meter breite Bürgersteig auf eine Breite von 1,0 Meter und stellenweise auf 0,60 Meter reduziert. Im Weißkirchener Weg 34 stehen vor dem Geschäft eines Altgerätehändlers auf dem öffentlichen Bürgersteig Schrottgeräte. Auch in diesem Fall, der zur Gefährdung von Passanten führt, erkennt die Bauaufsicht keine Funktion als Verkehrsfläche, da sich der betreffende Teil des Bürgersteigs im Privatbesitz befindet. In den alten Ortsteilen kommt es durch früher geltende Baugesetze nicht selten vor, dass die vor den bebauten Privatgrundstücken liegenden Verkehrsflächen, meist Bürgersteige, zum Teil in Privatbesitz sind. Das Urteil des Bundesgerichtshofs stützt die Auffassung, dass es sich dabei um öffentliche Verkehrsflächen handelt, die nicht zur freien Verwendung der Eigentümer stehen. Um die Nutzungsrechte dieser Flächen zu regeln, wurde 2001 das Verkehrsflächenbereinigungsgesetz als Bundesgesetz erlassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.10.2016, OM 717 Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2017, ST 43 Bericht des Magistrats vom 14.08.2017, B 262 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 8 Versandpaket: 15.03.2017 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 8 am 20.04.2017, TO I, TOP 40 Beschluss: Der Vorlage OA 133 wird zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF 10. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 24.04.2017, TO I, TOP 26 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 133 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 11. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 02.05.2017, TO I, TOP 25 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 133 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 13. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 04.05.2017, TO II, TOP 58 Beschluss: Die Vorlage OA 133 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD, LINKE., BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 1353, 13. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 04.05.2017 Aktenzeichen: 61 0
Pavillonanlage der ehemaligen Außenstelle der Grundschule in der Talstraße 26a
Antrag vom 20.01.2017, OF 130/12 Betreff: Pavillonanlage der ehemaligen Außenstelle der Grundschule in der Talstraße 26a Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, welche Maßnahmen ergriffen werden, damit die Pavillons, die bis zu Beginn des Schuljahres 2012-13 von der Grundschule für die Betreuung der Kinder und Arbeitsgemeinschaften genutzt wurden, für eine weitere Verwendung durch die Grundschule bzw. die Kalbacher Jugendeinrichtungen instandgehalten werden. Begründung: Die Bürger in Kalbach interessieren sich zunehmend für den Verwendungszweck der Pavillons der Grundschule Kalbach. Seit diese Pavillons nicht mehr regelmäßig benutzt werden, befinden sich Pavillons und Grundstück in einem ziemlich verwahrlosten Zustand. Zwar sind vor Wochen einige Pavillons gereinigt und wieder benutzbar gemacht worden, es gibt aber keinerlei Informationen über eine zukünftige Verwendung. Das Thema wurde im Ortsbeirat schon mehrfach angesprochen und seitens des Magistrats mit der ST 765 vom 9.5.2016 dahin gehend beantwortet, dass die Schule die Räume evtl. für die Einrichtung von Intensivklassen braucht. Mit der ST 1118 vom 29.8.2016 hieß es, eine Reaktivierung der Container der früheren Außenstelle Talstraße ist nicht sinnvoll, da eine abgetrennte Beschulung von Intensivklassen nicht zielführend sei. Es ist außerdem festzustellen, dass keine Intensivklassen eingerichtet wurden. Die steigende Schülerzahl an der Grundschule - nicht zuletzt durch die Beschulung der auf dem Gelände des Alten Flugplatzes untergebrachten Kinder - und der weiterhin bestehende Bedarf der Kinder- und Jugendeinrichtungen (z. B. Bandübungsraum, Töpferwerkstatt, Schulgarten) lassen die Instandhaltung der Pavillonanlage wünschenswert erscheinen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 20.11.2016, OF 114/12 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 12 am 20.01.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: Auskunftsersuchen V 320 2017 1. Die Vorlage OF 114/12 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 130/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. SPD, GRÜNE, FDP und LINKE. gegen CDU (= Annahme) zu 2. SPD, GRÜNE, FDP und LINKE. gegen CDU (= Ablehnung)
Beschilderung für Ortsfremde verbessern - Kalbach-Riedberg auf Verkehrsschildern besser ausweisen
Anregung an den Magistrat vom 20.01.2017, OM 1164 entstanden aus Vorlage: OF 122/12 vom 09.01.2017 Betreff: Beschilderung für Ortsfremde verbessern - Kalbach-Riedberg auf Verkehrsschildern besser ausweisen Der Magistrat wird gebeten, die Beschilderung auf den Zufahrtsstraßen nach Kalbach-Riedberg dahin gehend zu verbessern, dass beide Teile des Stadtteils ausgeschildert sind und hierzu, soweit erforderlich, Gespräche mit Nachbarkommunen sowie der Straßenverkehrsverwaltung beziehungsweise Hessen Mobil aufzunehmen. Insbesondere schlägt der Ortsbeirat folgende Anpassungen der Beschilderung vor: - Vor und an der Kreuzung "Kalbacher Hauptstraße/Am Martinszehnten" zum einen von Bonames kommend für den Geradeausverkehr sowie für den Linksabbiegeverkehr von Kalbach kommend und für den Rechtsabbiegeverkehr vom Martinszehnten kommend zusätzlich zu "F-Niederursel" und "Oberursel" auch "F-Riedberg" zu ergänzen; - an der Kreuzung "Rosa-Luxemburg-Straße/Am Weißkirchener Berg" bzw. "Frankfurter Landstraße" zusätzlich zu "F-Kalbach" auch "F-Riedberg" auszuweisen; - an der Kreuzung "Am Weißkirchener Berg/L 3019" aus Kalbach kommend für den Linksabbiegeverkehr "F-Riedberg" auszuweisen; - an der Kreuzung "Lange Meile/L 3019" aus Kalbach kommend für den Links abbiegeverkehr "F-Riedberg" auszuweisen sowie - auf den Ausfahrttafeln der Abfahrt 6 (Heddernheim) der BAB 661 aus Süden kommend den Schriftzug "F-Riedberg" zu ergänzen. Begründung: Zahlreiche Hinweisschilder auf den Zufahrtsstraßen zum Stadtteil enthalten unvollständige und teilweise irreführende Angaben zu den beiden Teilen des Stadtteils. Dies kann dazu führen, dass Ortsfremde fehlgeleitet werden. Darüber hinaus trägt dies besser dem gewachsenen Stadtteil Rechnung. Daher wird der Magistrat gebeten, im Sinne einer Verbesserung der Beschilderung selbst tätig zu werden beziehungsweise zur Verbesserung der Beschilderung mit den zuständigen Nachbarkommunen beziehungsweise den zuständigen Straßenverkehrsbehörden Kontakt aufzunehmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.04.2017, ST 684 Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2017, ST 1828 Aktenzeichen: 66 7
Gefährliche Kanaldeckel
Antrag vom 03.01.2017, OF 128/12 Betreff: Gefährliche Kanaldeckel Der Ortbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, sich mit der zuständigen Firma in Verbindung zu setzen, die für den Einbau der Kanalkästen verantwortlich ist, die sich auf der Kalbacher Hauptstraße vor dem Alten Rathaus und auf der anderen Straßenseite, sowie auf dem Bürgersteig gegenüber der Straße Am Schlinkenborn befinden. Diese Firma ist aufzufordern, die Abdeckungen dieser Kästen so einzubauen, dass keine Kanten hervorragen. Begründung: Die Kanaldeckel stehen zwischen zwei und fünf Zentimeter hervor und sind gefährliche Stolperfallen. Dieser Antrag ist so dringend, weil bereits am 29. Dezember eine Seniorin aus Kalbach an einem herausragenden Kanaldeckel gestolpert und hingefallen ist. Sie hat sich eine Schulterverletzung zugezogen, so dass ein Krankenwagen angefordert werden musste. Sie ist über einen der Kanaldeckel, der nicht einmal sehr hoch hervorsteht, gestolpert, Nicht auszudenken wenn jemand über den unverantwortlich hochstehend Kanaldeckel an der Bushaltestelle vor dem Alten Rathaus stolpert und hinfällt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 12 am 20.01.2017, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 128/12 wurde zurückgezogen.
Pavillonanlage der ehemaligen Außenstelle der Grundschule in der Talstaße 26a
Antrag vom 20.11.2016, OF 114/12 Betreff: Pavillonanlage der ehemaligen Außenstelle der Grundschule in der Talstaße 26a Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, zu welchem Zweck stehen die Pavillons, die vorübergehend die Kinder der Frühbetreuung der Grundschule Kalbach aufnahmen, noch auf dem Grundstück Talstraße 26a. Begründung: Die Bürger in Kalbach interessieren sich zunehmend für den Verwendungszweck der Pavillons der Grundschule Kalbach. Seit diese Pavillons für die Kinder der Frühbetreuung nicht mehr gebraucht werden, befinden sich die Pavillons und das Grundstück in einem ziemlich verwahrlosten Zustand. Vor Wochen sind einige Pavillons gereinigt und wieder benutzbar gemacht worden. Die Bürger fragen sich zurecht, was hat die Stadtverwaltung mit den Pavillons vor, und wer wird diese künftig nutzen. Das Thema wurde im Ortsbeirat schon mehrmals angesprochen und seitens des Magistrats mit der ST 765 vom 09.05.2016 dahingehend beantwortet, dass die Schule die Räume eventuell für die Einrichtung von Intensivklassen braucht. Mit der ST 1118 vom 29.08.2016 hieß es, eine Reaktivierung der Container der früheren Außenstelle Talstraße ist nicht sinnvoll, da eine abgetrennte Beschulung von Integrationsklassen-Kinder nicht zielführend wäre. Die Pavillons stehen noch immer unbenutzt auf dem Grundstück. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 20.01.2017, OF 130/12 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 12 am 09.12.2016, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 114/12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 12 am 20.01.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: Auskunftsersuchen V 320 2017 1. Die Vorlage OF 114/12 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 130/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. SPD, GRÜNE, FDP und LINKE. gegen CDU (= Annahme) zu 2. SPD, GRÜNE, FDP und LINKE. gegen CDU (= Ablehnung)
Hinweisschilder zum Skatepark „Am Martinszehnten“
Anregung an den Magistrat vom 04.11.2016, OM 895 entstanden aus Vorlage: OF 92/12 vom 20.10.2016 Betreff: Hinweisschilder zum Skatepark "Am Martinszehnten" Der Magistrat wird gebeten - wie für Sportanlagen üblich -, Hinweisschilder für den Skatepark "Am Martinszehnten", z. B. im Bereich der Heinrich-Lanz-Allee/Ecke zur K 824 und der L 3019/Einfahrt in die Josef-Bautz-Straße (Kreuzung Lange Meile), aufzustellen. Begründung: Trotz des Vorhandenseins von Navigationsgeräten verfügen nicht alle Jugendlichen darüber. Daher ist - wie bei Sportanlagen üblich - auch hierfür vonseiten der Stadt für eine gute Ausschilderung Sorge zu tragen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2017, ST 259
Verlegung der Bushaltestelle „Rathaus Kalbach“
Antrag vom 22.10.2016, OF 88/12 Betreff: Verlegung der Bushaltestelle "Rathaus Kalbach" Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 6 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte aufgefordert, zunächst keine weiteren Planungsschritte zur Verlegung der Bushaltestelle der Linie 28 und 29 vor dem alten Rathaus Kalbach zu unternehmen. Stattdessen ist zwischen dem ausführenden Amt, dem beauftragten Planungsbüro und dem Ortsbeirat ein klärendes Gespräch zu führen, um die bauliche Maßnahme und eventuell mögliche Alternativen zu erörtern. Ein Vertreter der Grundstückseigentümer des Anwesens Kalbacher Hauptstraße 34 ist bei der Erörterung der Maßnahme zu beteiligen. Begründung: Mit der ST 1214 vom 9.9.2016 teilt der Magistrat mit, dass er aufgrund des barrierefreien Ausbaus der Haltestelle Rathaus Kalbach die Planung zur Verlegung der Haltestelle vor das Wohnhaus Kalbacher Hauptstraße 34, entgegen des Beschlusses des Ortsbeirats (OM 4990 vom 22.1.2016) weiterverfolgt. Der Ortsbeirat verweist in diesem Zusammenhang auf den Antrag NR. 109 vom 19.9.2016 "Beim Umbau von Bushaltestellen Ortsbeiräte in die Planung einbeziehen", dessen Aussagen auch auf die Situation von Kalbach übertragbar sind. Die geplante Verlegung der Haltestelle bewirkt aus Sicht des Ortsbeirats Nachteile für die Fahrgäste, die Bewohner des Wohnhauses Kalbacher Hauptstraße 34 und für den Verkehrsfluss auf der Straße. An dieser Einschätzung hält der Ortsbeirat trotz des Inhalts der Stellungnahme ST 1214 fest und bittet das Fachamt um eine gemeinsame Erörterung mit nochmaliger Prüfung der örtlichen Situation unter Erwägung möglicher Alternativen. Des Weiteren verweist der Ortsbeirat auf die ihm vorliegende Aussage des Grundstückseigentümers, der eine Bushaltestelle an seinem Wohnhaus wegen erheblicher Beeinträchtigungen der Wohnsituation ablehnt. Im Übrigen hat der Eigentümer vom Fachamt die Auskunft erhalten, dass keine Verlegung der Haltestelle vor sein Anwesen stattfinden wird. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 12 am 04.11.2016, TO I, TOP 6 Beschluss: Initiative OI 5 2016 Die Vorlage OF 88/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Bau des Kreisels an der Kreuzung Am Martinszehnten/Ben-Gurion-Ring Fortsetzung der Planung
Antrag vom 19.10.2016, OF 54/15 Betreff: Bau des Kreisels an der Kreuzung Am Martinszehnten/Ben-Gurion-Ring Fortsetzung der Planung Vorgang: EA 248/13 OBR 15; ST 1214/14 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu berichten, ob zwischenzeitlich die in der ST 1214 vom 12.09.2014 angekündigte Prüfung hinsichtlich der Einstellung von Haushaltsmitteln für die weitere Planung sowie zum Bau eines Kreisverkehrsplatzes Ben-Gurion-Ring/Am Martinszehnten im Haushalt 2017/2018 durchgeführt und abgeschlossen wurde. Falls dies bejaht wird, mit welchem Ergebnis endete die Prüfung, z. B. Aufnahme der Maßnahme im aktuellen Verwaltungsentwurf für den Haushalt 2017/2018, etc.? Darüber hinaus wird um Mitteilung der ermittelten Gesamtbau- und Planungskosten für diese Um- und Ausbaumaßnahme der vorhandenen Kreuzung in einen Verkehrskreisel gebeten. Begründung: Der Ortsbeirat bekräftigt seinen Willen, diese sinnvolle Maßnahme in den kommenden Jahren umsetzen zu wollen und regt die Wiederaufnahme der vertiefenden Planung und der Bereitstellung von Mitteln für einen zeitnahen Umbau erneut an. Seit 2014 hat sich der städtische Haushalt unter Federführung von Stadtkämmerer Uwe Becker kontinuierlich und wesentlich verbessert. Es könnten daher wieder Mittel für investive Maßnahmen zusätzlich bereitgestellt werden. Der Magistrat hat in seiner Stellungnahme vom 12.09.2014 (ST 1214) zuletzt wie folgt berichtet: "Der Magistrat bittet um Verständnis dafür, dass die Aufnahme investiver Planungen angesichts der Lage des städtischen Haushalts grundsätzlich auf das unabdingbar notwendige Maß zu reduzieren ist. Obschon der Magistrat durchaus erkennt, dass die fachlichen Vorplanungen für die Einrichtung eines Kreisverkehrplatzes Am Martinszehnten/Ben-Gurion-Ring verkehrlich sinnvoll ist, hält er diese Maßnahme gegenwärtig nicht für so wesentlich und unabweisbar, dass diese nicht zu einem späteren Zeitpunkt realisiert werden kann. Insoweit wird der Magistrat zu gegebener Zeit prüfen, ob für die weiterführende Planung und Bau zum Haushalt 2017 und 2018 Mittel angemeldet werden können." Abb.: Mini-Kreisverkehr Ben-Gurion-Ring/ Am Martinszehnten (ohne Maßstabsangabe) Die Vorplanung zur Umgestaltung des Knotenpunkts Ben-Gurion-Ring/ Am Martinszehnten in einen Mini-Kreisverkehr (s. Abbildung) Abb.: Mini-Kreisverkehr Ben-Gurion-Ring/Am Martinszehnten (ohne Maßstabsangabe) Vor diesem Hintergrund, besonders im Vorfeld für die kommenden Haushaltsberatungen zum Haushalt 2017 und 2018 und Aufstellung des Investitionsprogramms, benötigt der Ortsbeirat diese aktuellen Informationen über dieses Projekt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 27.09.2013, EA 248 Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2014, ST 1214 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 15 am 04.11.2016, TO I, TOP 5 Beschluss: Auskunftsersuchen V 241 2016 Die Vorlage OF 54/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen BFF (= Ablehnung)
Absolutes Halteverbot nach dem Zebrastreifen Am Hasensprung von der Talstraße kommend einrichten und Ausbesserung des Bürgersteigs
Anregung an den Magistrat vom 07.10.2016, OM 718 entstanden aus Vorlage: OF 83/12 vom 26.09.2016 Betreff: Absolutes Halteverbot nach dem Zebrastreifen Am Hasensprung von der Talstraße kommend einrichten und Ausbesserung des Bürgersteigs Der Magistrat wird gebeten, 1. unmittelbar nach dem Zebrastreifen an der Einfahrt in die Straße Am Hasensprung von der Talstraße kommend auf der rechten Seite ein absolutes Halteverbot mit markierter Sperrfläche von mindestens fünf Metern Länge einzurichten; 2. den Bürgersteig Talstraße/Ecke Am Hasensprung auszubessern beziehungsweise die fehlenden Pflastersteine zu ersetzen. Begründung: Zu 1.: Nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist es zulässig, unmittelbar nach einem Zebrastreifen zu parken (Umkehrschluss aus Anlage 2 zu § 41 Absatz 1 StVO Nr. 66). Unmittelbar hinter dem Zebrastreifen am Beginn der Straße Am Hasensprung von der Talstraße kommend steht regelmäßig ein parkendes Auto. Die bestehende Regelung der StVO führt hier wegen der nur einspurig befahrbaren Straße Am Hasensprung und der relativ schlechten Einsehbarkeit der Straße dazu, dass der von der Talstraße in die Straße Am Hasensprung einbiegende Verkehr regelmäßig erst auf dem Zebrastreifen zum Halten kommt, um den aus der Straße Am Hasensprung kommenden Verkehr vorbeizulassen. Dies behindert insbesondere morgens die aus Richtung Kalbach-Süd kommenden Schülerinnen und Schüler auf ihrem Weg in die Schule. Der betroffene Zebrastreifen ist nach dem Schulwegeplan Bestandteil des Schulwegs für diese Schülerinnen und Schüler. Diese Situation kann durch die Einrichtung eines entsprechenden absoluten Halteverbots unmittelbar nach dem Zebrastreifen entschärft werden. Zu 2.: Der Bürgersteig Talstraße/Ecke Am Hasensprung ist an der Bordsteinkante kaputt. Hier fehlen Pflastersteine, und die Steine, die noch liegen, sind locker. An dieser Ecke befindet sich ein Zebrastreifen, der auf dem offiziellen Schulweg der Kinder liegt. Diese defekte Stelle im Bürgersteig ist eine Gefahr für Kinder und Erwachsene. Da die Kurve sehr eng ist und sehr oft das Parkverbot gegenüber in der Talstraße missachtet wird, hatte der Bus, der die Kinder aus der Bonameser Kita zu den Containern in den Kalbacher Stadtpfad brachte, Probleme, auf der Straße zu bleiben, und fuhr auf die Kante des Bürgersteigs. Das hält der stärkste Bürgersteig nicht aus. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.11.2016, ST 1618 Aktenzeichen: 32 1
Keine Reduzierung der schmalen Bürgersteige in Kalbach
Anregung an den Magistrat vom 07.10.2016, OM 717 entstanden aus Vorlage: OF 82/12 vom 20.09.2016 Betreff: Keine Reduzierung der schmalen Bürgersteige in Kalbach 1. Der Magistrat (Bauaufsicht und Liegenschaftsamt) wird aufgefordert, verstärkt darauf zu achten, dass die schmalen Bürgersteige im Ortskern von Kalbach durch private Baumaßnahmen nicht in Anspruch genommen und der öffentlichen Nutzung dauerhaft entzogen werden. 2. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die bei dem Neubauvorhaben Kalbacher Hauptstraße 37, sogenannte "Kalbacher Höfe", vorgenommene Reduzierung des bisher 1,5 Meter breiten Bürgersteigs um voraussichtlich mindestens 50 Zentimeter mit Zustimmung oder Duldung der Bauaufsicht oder des Liegenschaftsamtes erfolgt ist. 3. Des Weiteren wird der Magistrat gebeten darzustellen, warum im Rahmen der bauaufsichtlichen Prüfung und Genehmigung eine angestrebte bauliche Inanspruchnahme nicht zum Baugrundstück gehörender öffentlicher Verkehrsflächen nicht verhindert wird. Es ist zu erklären, warum trotz der Zweckbestimmung als öffentlicher Verkehrsfläche allein die Eigentumsverhältnisse die bauliche Nutzung von Verkehrsflächen begründen sollen. Begründung: Die 2016 fertiggestellten bzw. in Ausführung befindlichen Neubaumaßnahmen Kalbacher Hauptstraße 30 und 37 führten zu Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern. Beanstandet wurde die weitere Reduzierung der schmalen Bürgersteige vor den Gebäuden. Besonders einschränkend ist die Ausführung des Neubauprojekts Kalbacher Hauptstraße 37. Der Standort neben drei Geschäften und einer Sparkasse führt zu zahlreichem Fußgängerverkehr. Die jetzt vollzogene Bürgersteigreduzierung, durch eine stärkere Wärmedämmung und in Hüfthöhe vorstehende Fensterbänke, auf eine Breite von unter einem Meter führt zu Einschränkungen für Fußgängerinnen und Fußgänger, insbesondere wenn sie einen Rollator oder Kinderwagen mitführen. Begegnungen sind ohne Ausweichen auf die Fahrbahn nicht mehr möglich. Durch den mangelnden Erhalt öffentlicher Wegeflächen wird die Gefährdung von Fußgängerinnen und Fußgängern erhöht. In der Tat ist bei zahlreichen Grundstücken in alten Ortskernen ein schmaler Teil des Bürgersteigs vor den Gebäuden in privatem Besitz. Dies resultiert aus der Zeit des Hessischen-Nassauischen Baurechts. Die vordere Dachkante des Gebäudes durfte nicht über die Grundstücksgrenze ragen. Durch den Dachüberstand blieb die Gebäudewand zwangsläufig von der Grenze zurück. Dieser schmale Grundstücksstreifen ist zwar in den meisten Fällen noch in Privatbesitz geblieben, gleichwohl gehört er aber nach wie vor zur öffentlichen Verkehrsfläche, ist damit der privaten Nutzung entzogen und kann ausschließlich zum Zwecke des öffentlichen Verkehrs verwendet werden. Die vor einigen Jahren erfolgte Einmessung dieser geringen Teilflächen mit der Bildung separater Flurstücksnummern sollte einen Erwerb dieser Verkehrsflächen durch die Stadt ermöglichen. Auch wenn in vielen Fällen dieser Eigentumswechsel noch nicht erfolgt ist, sind daraus keine Bebauungsrechte der Eigentümer abzuleiten, denn entscheidend ist nicht die Eigentumssituation, sondern die Zweckbestimmung dieser Flächen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2017, ST 43 Anregung vom 10.03.2017, OA 133 Aktenzeichen: 66 2
Altes Rathaus, Kalbacher Hauptstraße 36: Instandsetzung der Eingangstür
Antrag vom 18.09.2016, OF 84/12 Betreff: Altes Rathaus, Kalbacher Hauptstraße 36: Instandsetzung der Eingangstür Der Magistrat wird gebeten, an dem denkmalgeschützten alten Rathausgebäude die äußeren Oberflächen der beiden Türflügel des Haupteingangs mit einem neuen Anstrich zu versehen. Begründung: Die Oberflächen der Türflügel sind in unterschiedlichem Zustand, teils grau verwittert und teils mit Anstrichresten behaftet. Es ist der öffentlichen Nutzung des Gebäudes abträglich, wenn die im barocken Stil gestaltete Tür einen vernachlässigten Eindruck macht. Auch im Hinblick auf den Schutz des Holzes wäre ein neuer Anstrich der Außenseite angebracht. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 12 am 07.10.2016, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 84/12 einen Brief an die Verwaltung zu schreiben und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Ausbesserung des Feldweges zwischen der Bonifatiusstraße und dem Prozessionsweg
Antrag vom 18.09.2016, OF 79/12 Betreff: Ausbesserung des Feldweges zwischen der Bonifatiusstraße und dem Prozessionsweg Die Ortsvorsteherin wird gebeten, nachfolgenden Brief an das Amt für Straßenbau und Erschließung zu richten: Sehr geehrte Damen und Herren, im Nachgang zu der Erörterung des Straßen- und Wegezustandes in der Ortsbeiratssitzung am 9.9.2016 bittet der Ortsbeirat, den Belag des Feldweges zwischen der Bonifatiusstraße und dem Prozessionsweg zu verbessern. Diese Wegeverbindung ist als kurze und direkte Radwegeverbindung zwischen Riedberg/Kalbach und Bonames/Nieder-Eschbach von Bedeutung. Mit der für 2016 in Aussicht gestellten Verknüpfung in Verlängerung des Weges Am Zedernholz mit der Straße Am Martinszehnten im Bereich der Firma Sunflower, dürfte sich die Nutzung der Wegeverbindung für den Radverkehr erweitern. Der Ortsbeirat bittet deshalb die schadhafte Betondecke auszubessern und die Wegeoberfläche notfalls mit einem Asphaltüberzug zu versehen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 12 am 07.10.2016, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 79/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die ersten zwei Sätze des Briefes wie folgt lauten: "Sehr geehrte Damen und Herren, im Nachgang zu der Erörterung des Straßen- und Wegezustandes in der Ortsbeiratssitzung am 09.09.2016 bittet der Ortsbeirat, den Belag des Feldweges zwischen der Bonifatiusstraße und dem Prozessionsweg sowie den Betonbelag zwischen dem Kätcheslachweg und der Alten Riedbergstraße zu verbessern. Die im ersten Halbsatz aufgeführte Wegeverbindung ist als kurze und direkte Radwegeverbindung zwischen Riedberg/Kalbach und Bonames/Nieder-Eschbach von Bedeutung." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Neuer Verkehrsspiegel Talstraße/Am Hasensprung
Anregung an den Magistrat vom 09.09.2016, OM 557 entstanden aus Vorlage: OF 67/12 vom 23.08.2016 Betreff: Neuer Verkehrsspiegel Talstraße/Am Hasensprung Der Magistrat wird gebeten, den Verkehrsspiegel an der Kreuzung Talstraße/Am Hasensprung durch einen doppelten Spiegel ersetzen zu lassen. Begründung: Der Verkehrsspiegel an der oben erwähnten Stelle ist zweckmäßig, aber nur für die Verkehrsteilnehmer, die von Osten in die Straße Am Hasensprung einbiegen wollen. Diese können sehr gut die entgegenkommenden Pkw aus der Straße Am Hasensprung sehen. Die Verkehrsteilnehmer, die von Westen kommen, können durch die rechts parkenden Pkw nicht in die Straße Am Hasensprung einsehen. Der Verkehrsspiegel ist in diesem Fall auch keine Hilfe, weil er nur Einsicht für die von Osten kommenden Verkehrsteilnehmer gewährt. Man muss ziemlich weit in die Straße Am Hasensprung einbiegen, um ein entgegenkommendes Fahrzeug wahrzunehmen und dann gegebenenfalls wieder zurücksetzen. Diese Rückwärtsaktionen sind nicht ungefährlich, weil sich genau dort ein Zebrastreifen und der Schulweg befinden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.11.2016, ST 1564 Antrag vom 12.11.2020, OF 666/12 Anregung an den Magistrat vom 27.11.2020, OM 6939 Aktenzeichen: 66 7
Grunderneuerung der Talstraße
Anregung an den Magistrat vom 09.09.2016, OM 554 entstanden aus Vorlage: OF 60/12 vom 15.08.2016 Betreff: Grunderneuerung der Talstraße Der Magistrat wird beauftragt, die Ergebnisse der Voruntersuchung für die Grunderneuerung der Talstraße im Bereich zwischen der Bonifatiusstraße und der Alten Riedbergstraße dem Ortsbeirat noch in 2016 vorzustellen, die dringend erforderliche Sanierung in den Investitionshaushalt 2017 mit entsprechender Mittelbereitstellung aufzunehmen und im selben Jahr durchzuführen. Begründung: Die Fahrbahndecke der Talstraße befindet sich in dem genannten Bereich in einem sehr schlechten Zustand. Seit Jahren beklagen die Anwohner Erschütterungen und Lärmbelastungen in ihren Häusern infolge der Straßenschäden. Ein noch längeres Aufschieben vergrößert den Sanierungsaufwand und die Kosten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.01.2017, ST 208 Antrag vom 26.02.2017, OF 133/12 Etatanregung vom 10.03.2017, EA 48 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 12 am 20.01.2017, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine (vorläufige) schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 66 5
Verkehrsspiegel Kalbacher Hauptstraße/Neugasse
Anregung an den Magistrat vom 09.09.2016, OM 558 entstanden aus Vorlage: OF 68/12 vom 25.08.2016 Betreff: Verkehrsspiegel Kalbacher Hauptstraße/Neugasse Der Magistrat wird gebeten, nach Fertigstellung der Bauarbeiten auf dem Grundstück Kalbacher Hauptstraße Nr. 37 einen Verkehrsspiegel anzubringen, um bei Ausfahrt aus der Neugasse auf die Kalbacher Hauptstraße Einblick in den westlichen Verkehrsbereich zu erhalten. Begründung: Der Neubau in der Kalbacher Hauptstraße Nr. 30 versperrt eine einwandfreie Sicht in den westlichen Straßenverlauf. Fahrzeuge müssen sich in die Hauptstraße hineintasten. Ein Spiegel, wie er an der Parallelstraße der Neugasse, der Gickelgasse, vorhanden ist, schafft Abhilfe. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.11.2016, ST 1563 Aktenzeichen: 66 7
Feldwegedecke ab der Unterführung der A 5 von Bad Homburg Richtung Gewerbegebiet „Am Martinszehnten“
Antrag vom 20.08.2016, OF 66/12 Betreff: Feldwegedecke ab der Unterführung der A 5 von Bad Homburg Richtung Gewerbegebiet "Am Martinszehnten" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Wirtschafts- und Feldweg von der Unterführung der BAB 5 kommend bis hinter die Bezirksportanlage Richtung Gewerbegebiet "Am Martinszehnten" hinsichtlich der gebrochen Betonplatten von rund ca. 100 m durch eine tragfähige Asphaltdecke zu erneuern. Begründung: Bei diesem landwirtschaftlichen Weg, der regelmäßig auch von Radfahrerinnen und Radfahrern sowie Spaziergängern von und nach Bad Homburg genutzt wird, sind die vorhandenen Betonplatten noch hinsichtlich ca. 100 m stark beschädigt und gebrochen. Die weitere Fläche wurde zwischenzeitlich erneuert. Da gerade Radfahrer mit höherer Geschwindigkeit von Bad Homburg kommend nach einer guten Asphaltdecke von der geänderten Fahrbahn überrascht sind, ist das kleine unbeleuchtete Teilstück allein aus Verkehrssicherheitsgründen zu erneuern. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 12 am 09.09.2016, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 66/12 wurde zurückgezogen.
Straßenbeleuchtung der Talstraße unzureichend
Anregung an den Magistrat vom 01.07.2016, OM 283 entstanden aus Vorlage: OF 48/12 vom 31.05.2016 Betreff: Straßenbeleuchtung der Talstraße unzureichend Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass die Straßenbeleuchtung im Bereich zwischen "Carbone" und der Bushaltestelle "Bonifatiusstraße" nicht mehr von den Ästen der anliegenden Bäume beeinträchtigt wird. Außerdem ist zu überprüfen, ob der Abstand zwischen den Straßenlampen in diesem Bereich ausreichend bzw. eine weitere Laterne notwendig ist. Begründung: Die Talstraße zwischen "Carbone" und der Bushaltestelle "Bonifatiustraße" ist bei Dunkelheit völlig unzureichend beleuchtet. Das Licht der vorhandenen Laterne wird durch Astwerk der anliegenden Bäume fast vollständig verschluckt. Außerdem erscheint der Abstand zur nächsten Laterne in Richtung Kalbach zu groß. Es ist abends, wenn man dort entlangläuft, einfach beängstigend, besonders für Kinder. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.09.2016, ST 1168 Aktenzeichen: 91 52
Ausbau der Bonifatiusstraße
Anregung an den Magistrat vom 01.07.2016, OM 284 entstanden aus Vorlage: OF 49/12 vom 18.06.2016 Betreff: Ausbau der Bonifatiusstraße Vorgang: M 208/91; M 124/16 Der Magistrat wird gebeten, den 1991 geplanten Ausbau der Bonifatiusstraße zwischen der Talstraße und der Kalbacher Hauptstraße entsprechend den Planunterlagen der Vorlage M 208 vom 30.08.1991 mit beidseitigen Bürgersteigen und Parklängsstreifen und einer Fahrbahnbreite von 6,5 Metern unter Berücksichtigung von Fahrradstreifen herzustellen und damit eine für den öffentlichen Nahverkehr der Buslinien 24 und 29 angemessene Fahrstraße zu schaffen. Begründung: Die derzeit nur einseitig bebaute Bonifatiusstraße mit einseitigem Bürgersteig von 1,6 Metern und einer Fahrbahn von 5 Metern ist in keiner Weise geeignet, um die parkenden Autos, den sich begegnenden Busverkehr und die Zufahrt zum Stadtteil Kalbach einschließlich des Gewerbegebiets um die ehemalige "Carbone" aufzunehmen. Nach Aussagen im Magistratsvortrag M 124 vom 10.06.2016 entstehen durch die Fahrverzögerungen der Buslinie 29 jährlich nicht unerhebliche Mehrkosten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 10.06.2016, M 124 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2016, ST 1213 Antrag vom 26.02.2017, OF 133/12 Etatanregung vom 10.03.2017, EA 48 Aktenzeichen: 66 2
Gewässerschutz im Bereich des südlichen Kalbachs in Bonames
Anregung an den Magistrat vom 28.06.2016, OM 229 entstanden aus Vorlage: OF 74/10 vom 28.06.2016 Betreff: Gewässerschutz im Bereich des südlichen Kalbachs in Bonames Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, wie der Kalbach insbesondere zum Schutz der Anlieger in Bonames renaturiert werden kann, ohne dabei die Landwirtschaft vor Ort weiter zu benachteiligen. Begründung: Mit dem seinerzeitigen Bau der Häuser im Bonameser Bereich des Kalbachs waren Pläne zur Renaturierung und für den Hochwasserschutz sowie die entsprechende Finanzierung als Ausgleichsmaßnahme für die CargoCity Süd vorgesehen. Die aktuellen Starkregenüberflutungen haben die Anlieger in Bonames sehr betroffen, siehe Hessenschau vom 12.06.16. Die Maßnahmen zur Vermeidung von Hochwasserereignissen im Bereich Am Martinszehnten, am Riedberg sowie die Hochwassermulde entlang der Stadtbahn bringen nicht die erforderliche Entlastung. Der Kalbach fließt zudem nicht ausreichend ab. Der Rückstau ist von Jahr zu Jahr deutlich gestiegen. Diverse 90-Grad-Knicke im Betonverlauf des Kalbachs in Höhe des ehemaligen Tanklagers der US-Streitkräfte am Alten Flugplatz tragen dazu bei. Die Eselsweide/Bauernwiese läuft voll, Häuser und Gärten sind betroffen. Die Renaturierung des Kalbachs sowie ein zusätzlicher Ablauf, zum Beispiel in den Schwarznidda-Altarm, erscheinen möglich und sollten über Bundes-, Landes- oder EU-Projekte finanzierbar sein. Der Naturschutzverein Bonames ist gegebenenfalls bereit, das Projekt der Renaturierung des Kalbachs mitzugestalten und zu pflegen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2016, ST 1216 Aktenzeichen: 79 2
Freie Ein- und Ausfahrt in die Gickelgasse
Anregung an den Magistrat vom 03.06.2016, OM 156 entstanden aus Vorlage: OF 19/12 vom 20.05.2016 Betreff: Freie Ein- und Ausfahrt in die Gickelgasse Der Magistrat wird gebeten, in der Gickelgasse die Ein- und Ausfahrtsituation durch die Aufstellung von Pollern sowohl neben dem Gebäude Talstraße 7 als auch Kalbacher Hauptstraße 24 zu sichern und damit das Parken von Pkw unmittelbar in der Ein- und Ausfahrt der Gasse zu verhindern. Begründung: Die Einfahrt in die Gickelgasse von der Talstraße ist nur möglich, wenn kein Fahrzeug unmittelbar im Eckbereich der Gickelgasse steht. Das angeordnete absolute Halteverbot wird leider regelmäßig ignoriert. Auch die nördliche Ausfahrt in die Kalbacher Hauptstraße ist erschwert, soweit im Ausfahrtsbereich ein Fahrzeug parkt. Nicht nur Notfallfahrzeuge haben dann keine Zufahrt, auch die Müllabfuhr kann dann die Gickelgasse nicht anfahren und die Mülltonnen bleiben ungeleert. Bis zur Fertigstellung der Baustelle sollten zumindest im Eckbereich zur Talstraße Poller aufgestellt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2016, ST 1086 Aktenzeichen: 32 1
Bürgersteig in der Talstraße
Antrag vom 07.05.2016, OF 21/12 Betreff: Bürgersteig in der Talstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat den Bürgersteig in der Talstraße/Kalbach zwischen den Häusern Nr. 10 und 20 zu erneuern, so dass hier die Bürger ungefährdet gehen können. Begründung: Der Bürgersteig in diesem Abschnitt der Talstraße ist zur Fahrbahn hin abgesenkt und uneben. Einzelne Pflastersteine liegen schräg und uneben und die Kanaldeckel ragen mit ihren scharfkantigen Ecken aus dem Boden. Für die gehbehinderten Senioren ist das Begehen dieses Bürgersteiges nicht ungefährlich und ein Balanceakt wird dieses Stück, wenn ein Rollator benutzt wird. Behinderte Bürger mit Rollstuhl müssen auf die Fahrbahn ausweichen und ein Begehen mit Kinderwagen ist sehr unbequem. Die Schulkinder die mit Rollern in die Schule fahren, weichen ohnehin zumeist auf die Fahrbahn aus. Das kann vom Straßenverkehrsamt nicht gewollt sein. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 12 am 03.06.2016, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 21/12 wurde zurückgezogen.
Integration der Flüchtlingskinder an Schulen im Ortsbezirk
Anregung an den Magistrat vom 29.04.2016, OM 17 entstanden aus Vorlage: OF 8/12 vom 07.04.2016 Betreff: Integration der Flüchtlingskinder an Schulen im Ortsbezirk Der Magistrat wird gebeten, sich dafür einzusetzen, dass die Stabsstelle Flüchtlingsmanagement frühzeitig Gespräche mit der Grundschule Kalbach und ggf. weiteren Schulen im Ortsbezirk führt, um eine reibungslose Integration der Kinder aus der Flüchtlingsunterkunft am Alten Flugplatz an den Schulen sicherzustellen. Es sollte frühzeitig geklärt werden, ob zusätzliches Lehrpersonal zur Unterstützung und Integration der Kinder eingestellt werden muss. Weiterhin wird der Magistrat um Auskunft gebeten, 1. in welchen Räumlichkeiten die Beschulung der Grundschulkinder stattfinden soll; 2. ob das Raumangebot des Schulgebäudes ausreicht oder ob die Beschulung in den Containern der früheren Außenstelle in der Talstraße erfolgen soll; 3. welche Schulen ältere Kinder und Jugendliche besuchen werden. Begründung: Am 23. März 2016 wurde bei der Informationsveranstaltung zur Flüchtlingsunterkunft am Alten Flugplatz Kalbach/Bonames im Towercafé berichtet, dass ca. 100 Kinder und Jugendliche mit ihren Familien in die Unterkunft einziehen werden. Diese sollen teilweise an der Grundschule Kalbach beschult werden. Es habe bereits Gespräche mit dem Schulleiter gegeben. Auf telefonische Nachfrage bei der Stabsstelle Flüchtlingsmanagement stellte sich jedoch heraus, dass noch keine Gespräche diesbezüglich geführt wurden. Eine Beschulung sei nicht sofort, sondern erst nach den Sommerferien angedacht, berichtete eine Mitarbeiterin. Bis dahin sollen die Kinder die Schulen besuchen, in die sie bereits eingeschult wurden. Es sei vorgesehen, dass jüngere, schulpflichtige Kinder am Regelunterricht der 1. und 2. Klasse teilnehmen. Die Kinder der 3. und 4. Klasse sollen in Intensivklassen beschult werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.08.2016, ST 1118 Auskunftsersuchen vom 20.01.2017, V 320 Aktenzeichen: 51
Herstellung einer Ausgleichsfläche am Riedberg Bebauungsplan Nr. 803 Ä 2 - Riedberg - Schöne Aussicht
Antrag vom 15.04.2016, OF 11/12 Betreff: Herstellung einer Ausgleichsfläche am Riedberg Bebauungsplan Nr. 803 Ä 2 - Riedberg - Schöne Aussicht Der Magistrat wird gebeten zu berichten, wann und wie die Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 803 Ä 2 über die Umwandlung einer bisher als Acker genutzten Fläche zur Ausgleichsfläche für Natur und Landschaft umgesetzt werden. Gemäß dem Beschluss des Magistrats M 88 vom 9.5.2008, ist auf den im Eigentum des Treuhandvermögens befindlichen Flurstücken 7/5 und 8/12 in der Flur 10, am nordöstlichen Bebauungsrand, zwischen den Wegen In der Kätcheslach und Alte Riedbergstraße, eine öffentliche Grünfläche (ÖM 13) als extensive Mähwiese mit Hecken, Baumhainen oder Streuobst anzulegen und dauerhaft zu unterhalten. Begründung: Laut Magistratsbericht von 2008 wurde dem Pächter des Ackerlandes eine Ersatzfläche vermittelt, so dass für die Umwandlung der Fläche keine Hinderungsgründe gegeben waren. Gleichwohl wird die landwirtschaftliche Nutzung seit 8 Jahren weiter betrieben. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 12 am 29.04.2016, TO I, TOP 18 Beschluss: Auskunftsersuchen V 5 2016 Die Vorlage OF 11/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Umgestaltung der Haltestellen der Buslinien 28 und 29 am Riedberg und in Kalbach
Anregung an den Magistrat vom 22.01.2016, OM 4990 entstanden aus Vorlage: OF 535/12 vom 22.01.2016 Betreff: Umgestaltung der Haltestellen der Buslinien 28 und 29 am Riedberg und in Kalbach Vorgang: OM 4378/15 OBR 12 Der Magistrat wird in Abstimmung mit traffiQ und der VGF gebeten, 1. die mit traffiQ vereinbarte Verlegung der Haltestelle der Buslinie 29 "Uni Campus Riedberg" in den südwestlichen Bereich des Riedbergplatzes, wie anlässlich einer gemeinsamen Ortsbesichtigung am Riedberg im Protokoll vom 02.07.2015 dokumentiert und durch Beschluss des Ortsbeirats 12 mit der Vorlage OM 4378 vom 10.07.2015 bestätigt, zu vollziehen. Die nördlich des Kreisverkehrsplatzes liegende Haltestelle an der Riedbergallee, die im Zuge des aktuellen Fahrplanwechsels von "Uni Campus Riedberg" in "Riedbergzentrum" umbenannt wurde, ist als Bedarfshaltestelle zu erhalten und zur Vermeidung von Irritationen mit einer Namensbezeichnung ohne Bezug zum Zentrum zu versehen; 2. die Pläne, die Haltestelle der Buslinien 28 und 29 vor dem alten Rathaus Kalbach aufzulösen und eine Verlegung vor das Wohnhaus Kalbacher Hauptstraße 34 vorzunehmen, einzustellen. Die Haltestelle "Rathaus Kalbach" ist direkt vor dem Gebäude in der derzeitigen Positionierung barrierefrei auszubauen. Zwischen Oberkante Bürgersteig am Gebäudesockel und der Fahrbahn liegt ein Gefälle von circa 10 Zentimeter . Um die fehlenden Zentimeter für die Bordsteinanhebung zu erzielen, ist zu prüfen, ob durch eine leichte Fahrbahnabfräsung mit geringer Erhöhung des Bürgersteigs das notwendige Niveau erreicht werden kann. Begründung: In einer geringfügigen Bürgersteiganhebung von wenigen Zentimetern sieht der Ortsbeirat keine Beeinträchtigung des Kulturdenkmals Altes Rathaus. Das derzeitige Bürgersteigniveau ist neuzeitlich und entspricht nicht dem historischen Zustand. Erst kürzlich wurde auf der Gebäuderückseite, mit Zustimmung der Denkmalpflege, der Gebäudesockel wesentlich verändert und erhöht. Eine Haltestellenverlegung vor das Wohnhaus Kalbacher Hauptstraße 34 bewirkt für die Bewohner erhebliche Nachteile und findet nach Kenntnis des Ortsbeirats nicht deren Zustimmung. Der Bürgersteig ist an dieser Stelle mit 2 Metern Breite zu schmal für eine überdachte Wartehalle. Wartende Fahrgäste dürften vor den Wohnungsfenstern mit 1,25 Meter Brüstungshöhe die Wohnsituation in der Erdgeschosswohnung erheblich belasten. Durch die bei diesem Standort schmale Fahrbahnbreite der Kalbacher Hauptstraße wird eine Anordnung der Bushaltestellen für beide Fahrtrichtungen auf gleicher Höhe verkehrstechnisch als äußerst ungünstig beurteilt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.07.2015, OM 4378 Stellungnahme des Magistrats vom 17.05.2016, ST 795 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2016, ST 1214 Initiative vom 04.11.2016, OI 5 Aktenzeichen: 92 13
Sicherheitsmängel in der öffentlichen Grünanlage am Reiterhof/Alte Riedbergstraße
Anregung an den Magistrat vom 22.01.2016, OM 4985 entstanden aus Vorlage: OF 529/12 vom 09.01.2016 Betreff: Sicherheitsmängel in der öffentlichen Grünanlage am Reiterhof/Alte Riedbergstraße Der Magistrat wird gebeten, im Hinblick auf die Sicherheitsmängel an der im Juli 2015 fertiggestellten Grünanlage vor dem Reiterhof/Alte Riedbergstraße zu prüfen, ob die scharfkantigen eisernen Begrenzungen des öffentlichen Spazierwegs nicht aufwendig nachgebessert, sondern ersatzlos entfernt werden können. Im Übrigen wird um Information gebeten, warum bei der Auftragsvergabe die Sicherheitskriterien für bauliche Anlagen in öffentlichen städtischen Grünflächen ohne Beachtung geblieben sind. Begründung: Die Grundlagen der Planung zur öffentlichen Grünanlage am Reiterhof wurden 2011 und 2012 mit dem Ortsbeirat abgestimmt. Allerdings ist das Detail der Einfassung eines Wegeabschnitts mit Metallblechen dem Ortsbeirat vorenthalten worden. Die künstlerische Bedeutung dieser rostigen Metallbleche ist für den Ortsbeirat nicht erkennbar, allerdings fällt sofort die scharfkantige und damit gefährliche Ausführung der Wegebegrenzung ins Auge. Es bleibt unverständlich, wie eine Ausführung, deren Gefährlichkeit jedem ersichtlich ist, in Auftrag gegeben wurde. Eine ersatzlose Entfernung dürfte für die Gestaltung der Grünanlage nur positiv sein. Weder die Verlängerung der seit sechs Monaten vorgenommenen Absperrung noch eine teure Nachbesserung ist für den Ortsbeirat vertretbar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.04.2016, ST 695 Aktenzeichen: 67 0
Lückenschlussprogramm Radverkehr: Radwegeverbindung zwischen Nieder-Eschbach/Bonames und Kalbach, Am Martinszehnten/Am Zedernholz
Anregung an den Magistrat vom 11.12.2015, OM 4852 entstanden aus Vorlage: OF 510/12 vom 28.11.2015 Betreff: Lückenschlussprogramm Radverkehr: Radwegeverbindung zwischen Nieder-Eschbach/Bonames und Kalbach, Am Martinszehnten/Am Zedernholz Vorgang: OM 1373/07 OBR 12; ST 1191/09; ST 18/10; OM 2560/13 OBR 12; ST 395/14 Der Magistrat wird gebeten, den für Oktober 2015 angekündigten Bau des Radwegeanschlusses Am Martinszehnten/Am Zedernholz (Mitteilung vom 15.12.14, A z. 66.32.2 - 14/77 Zue) nicht auf unbestimmte Zeit zu verschieben, sondern diesen Lückenschluss des Radweges Nieder-Eschbach/Bonames und Kalbach zeitnah auszuführen. Begründung: Für die vom Ortsbeirat seit 2007 (OM 1373) beanstandete fehlende Radwegeanbindung an der Straße Am Martinszehnten war für Oktober 2015 verbindlich der Beginn der Baumaßnahme angekündigt. Die Maßnahme wurde nicht begonnen und es wurde dem Ortsbeirat auch kein neuer Termin für den Baubeginn genannt. Damit nicht weitere Jahre bis zur Ausführung vergehen, bittet der Ortsbeirat um eine Fertigstellung der kleinen überschaubaren Maßnahme im Jahr 2016. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.06.2007, OM 1373 Stellungnahme des Magistrats vom 31.07.2009, ST 1191 Stellungnahme des Magistrats vom 11.01.2010, ST 18 Anregung an den Magistrat vom 27.09.2013, OM 2560 Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2014, ST 395 Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2016, ST 352 Auskunftsersuchen vom 01.12.2017, V 685 Antrag vom 16.11.2018, OF 383/12 Aktenzeichen: 66 2
Fahrbahnmarkierungen in Kalbach erneuern
Anregung an den Magistrat vom 11.09.2015, OM 4500 entstanden aus Vorlage: OF 475/12 vom 23.08.2015 Betreff: Fahrbahnmarkierungen in Kalbach erneuern Vorgang: OM 3724/14 OBR 12; ST 282/15 Der Magistrat wird gebeten, die Fahrbahnmarkierungen entlang der innerhalb Kalbachs befindlichen Straße Am Weißkirchener Berg und im weiteren Verlauf der Kalbacher Hauptstraße auszubessern. Hierbei sind insbesondere die unterbrochenen Wartelinien der untergeordneten Straßen Schwalbenweg, Am Hopfenbrunnen, Zum Bergwerk, Grubweg und Am Oberschlag, die Haltelinie Kalbacher Hauptstraße/An der Grünhohl, die Grenzmarkierung für Halte- und Parkverbote vor dem alten Rathaus Kalbach sowie der Fußgängerüberweg an der Langen Meile wiederherzustellen. Dies gilt ebenso für den Fußgängerüberweg auf der Kalbacher Hauptstraße in Höhe der Hausnummer 141 (nähe Getränke Retzlaff). Im Zuge der bereits mit der Stellungnahme vom 20.02.2015, ST 282, entsprochenen, aber noch nicht umgesetzten Anregung "Einfahrtsbereiche der Tempo-30-Zone in Kalbach" (OM 3724 vom 05.12.2014) könnten die Ausbesserungen umgesetzt werden. Begründung: Um Gebote und Verbote von Markierungen zu beachten, müssen sie auch erkennbar sein. Insbesondere bei den nicht vorfahrtsberechtigten Straßen mit Gefälle, wie z. B. Schwalbenweg, Grubweg und Am Oberschlag, dienen die Markierungen der Verkehrssicherheit. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.12.2014, OM 3724 Stellungnahme des Magistrats vom 20.02.2015, ST 282 Stellungnahme des Magistrats vom 23.11.2015, ST 1640 Aktenzeichen: 66 7
Nutzung der Pavillonanlage der ehemaligen Außenstelle der Grundschule Kalbach in der Talstraße 26a
Anregung an den Magistrat vom 10.07.2015, OM 4376 entstanden aus Vorlage: OF 464/12 vom 26.06.2015 Betreff: Nutzung der Pavillonanlage der ehemaligen Außenstelle der Grundschule Kalbach in der Talstraße 26a Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Pavillonanlage, die sich komplett in städtischem Eigentum befindet, von den Kalbacher Kinder- und Jugendeinrichtungen zur Erweiterung ihrer Angebote genutzt werden kann. Die im vorläufigen Konzept, das dem Dezernat Ende 2014 vorgelegt wurde, dargestellten Nutzungen sind der Prüfung zugrunde zu legen. Begründung: Seit der Fertigstellung des Erweiterungsbaus der Grundschule Kalbach im Jahr 2012 stehen die Pavillons weitgehend leer. Die technische Ausrüstung (Wasser, Heizung, Toiletten) ist betriebsbereit. Mittlerweile ist leider festzustellen, dass sich Unbefugte auf dem Gelände aufhalten und die Einrichtung zerstören (Zaun, Türverglasung). Zur Abwehr weiteren Schadens an städtischem Eigentum ist schnellstmöglich eine Nutzung der Anlage zu prüfen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.10.2015, ST 1542 Stellungnahme des Magistrats vom 09.05.2016, ST 765 Auskunftsersuchen vom 20.01.2017, V 320 Aktenzeichen: 40 31
Fußgängerampel an der Grundschule Kalbach
Antrag vom 28.06.2015, OF 467/12 Betreff: Fußgängerampel an der Grundschule Kalbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Ortsvorsteherin wird gebeten folgenden Brief an das Straßenverkehrsamt der Stadt Frankfurt am Main zu senden: "Sehr geehrte Damen und Herren, in der Regel wird die Lichtsignalanlage vor der Grundschule Kalbach von Schülerinnen und Schülern der Schule und den umliegenden Kindertagesstätten zur Überquerung der Kalbacher Hauptstraße genutzt. Bedauerlicherweise ist festzustellen, dass die Grünphase für die Fußgänger nicht ausreicht um die Kalbacher Hauptstraße zu queren. Daher werden Sie gebeten, die Schaltung zugunsten der Fußgänger zu verlängern, um einen gefahrlosen Übergang zu gewährleisten. Mit freundlichen Grüßen" Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 12 am 10.07.2015, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 467/12 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP, BFF und LINKE. (= Annahme)
KinderKulturFarm
Antrag vom 28.06.2015, OF 465/12 Betreff: KinderKulturFarm Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob 1. gegenüber dem neu entstanden Spielplatz an der Alten Riedbergstraße eine Fläche eingerichtet werden kann, die den Bedürfnissen der Projektidee der KinderKulturFarm entspricht und 2. eine dauerhafte Finanzierung von Seiten der Stadt Frankfurt am Main oder des Trägers sichergestellt werden kann. Begründung: Der Vorschlag der Kinderbeauftragten für den Riedberg für diese Projektidee ist begrüßens- und unterstützenswert und erinnert an den Abenteuerspielplatz Coloradopark Raimundstraße in Ginnheim. Solche Flächen dienen der freien Entfaltung und Entwicklung der Kinder und Jugendlichen und sollten daher gerade auch auf dem Riedberg einen Platz finden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 12 am 10.07.2015, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 465/12 wurde zurückgezogen.
Erhöhte Geschwindigkeit von Kraftfahrzeugen in der Talstraße
Antrag vom 19.06.2015, OF 463/12 Betreff: Erhöhte Geschwindigkeit von Kraftfahrzeugen in der Talstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, eine mehrtägige Geschwindigkeitsmessung in der Talstraße Kalbach zwischen den Hausnummer 50 und 110 nach den Sommerferien 2015 durchzuführen. Das Ergebnis der Messung ist dem Ortsbeirat mitzuteilen. Begründung: Die weitestgehend geradlinige Talstraße (Tempo-30-Zone) verleitet zu unerwünscht schneller Fahrweise. Aktuell wurden Beschwerden durch Anwohner an den Ortsbeirat herangetragen, dass die Geschwindigkeitsüberschreitungen in den letzten Wochen stark zugenommen hätten. Die vorübergehende Geschwindigkeitsmessung soll Aufschluss geben, ob weitergehende Maßnahmen notwendig sind. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 12 am 10.07.2015, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 463/12 wurde zurückgezogen.
Vorplanung für die Grunderneuerung der Talstraße
Anregung an den Magistrat vom 29.05.2015, OM 4233 entstanden aus Vorlage: OF 455/12 vom 12.05.2015 Betreff: Vorplanung für die Grunderneuerung der Talstraße Vorgang: ST 1117/09; ST 527/12; ST 1475/14 Der Magistrat wird gebeten, die Vorplanung für die Grunderneuerung der Talstraße abzuschließen und die Planung, die auch verkehrsberuhigende Maßnahmen beinhalten soll, dem Ortsbeirat vorzustellen, damit eine qualifizierte Kostenschätzung erstellt werden kann und die Mittelbeantragung für den Haushalt 2017 rechtzeitig erfolgt. Begründung: Da der Magistrat die Realisierung des Projekts für notwendig erachtet, ist dem Ortsbeirat an einer frühzeitigen Abstimmung gelegen, um die Maßnahme in den nächsten Finanzhaushalt einstellen zu können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.07.2009, ST 1117 Stellungnahme des Magistrats vom 10.04.2012, ST 527 Stellungnahme des Magistrats vom 28.11.2014, ST 1475 Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2015, ST 1304 Antrag vom 26.02.2017, OF 133/12 Etatanregung vom 10.03.2017, EA 48 Aktenzeichen: 66 5
Öffentlicher Spielplatz Kalbacher Hauptstraße Errichtung einer Tischtennisplatte
Anregung an den Magistrat vom 29.05.2015, OM 4234 entstanden aus Vorlage: OF 456/12 vom 12.05.2015 Betreff: Öffentlicher Spielplatz Kalbacher Hauptstraße Errichtung einer Tischtennisplatte Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob auf dem Spielplatz Kalbacher Hauptstraße eine Tischtennisplatte errichtet werden kann, um den Kindern der Grundschule Kalbach eine sportlich-spielerische Betätigung zu ermöglichen, die auf dem Schulhof nicht möglich ist. Begründung: Die Prüfung zur Errichtung einer Tischtennisplatte auf dem Schulhof der Grundschule führte zu einem negativen Ergebnis, da auf dem Schulhof für eine Tischtennisplatte kein ausreichender Bewegungsraum zur Verfügung steht beziehungsweise für eine Tischtennisplatte zu viel Fläche beansprucht würde. Da die Grundschulkinder auch den angrenzenden Spielplatz nutzen, wäre dort eine Tischtennisplatte eine sinnvolle Ergänzung des Spielangebots. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.08.2015, ST 1174 Aktenzeichen: 67 2
Provisorisches Gymnasium in Kalbach Am Hasensprung
Antrag vom 04.05.2015, OF 445/12 Betreff: Provisorisches Gymnasium in Kalbach Am Hasensprung Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob eine provisorische Containeranlage als Dependance eines bestehenden Gymnasiums im Frankfurter Norden zum kommenden Schuljahr 2015/2016 in Kalbach in der Straße "Am Hasensprung" am ehemaligen Containerstandort der Grundschule, der während deren Umbau genutzt wurde, errichtet werden kann. Diese Container werden so lange genutzt, bis weitere Lösungen der Stadt Frankfurt am Main für die künftigen Gymnasiasten gefunden und fertig gestellt sind. Der Magistrat sorgt dafür, dass bei einer Nutzung als Schulstandort die Anfahrt zur Containeranlage verkehrstechnisch so erschlossen wird, dass im Wohngebiet Kalbach Süd keine Probleme entstehen und für die Grundschülerinnen und Grundschüler, welche die Straße in entgegengesetzter Richtung für ihren Schulweg nutzen, keine Gefahrensituationen auftreten. Begründung: Viele der Eltern, die für ihre rund 500 Schulkinder keinen Gymnasialplatz bekommen haben, leben im Frankfurter Norden/Nord-Osten, Nordend, Westend und innenstadtnah. Auch wenn Kalbach nicht um die Ecke liegt, wäre dieser Standort schneller und leichter zu erreichen als Höchst und nur ein Umsteigen mit den öffentlichen Verkehrsmitteln nötig. Abgesehen davon ist dieser Standort für schulische Zwecke im Bebauungsplan Kalbach-Süd ausgewiesen. Da die Grundschule mit rund 220 Schülern bei kleineren Klassengrößen in genormten Containern für die Bauzeit von rund 2,5 Jahren untergebracht waren, wäre bei Aufstockung der Containeranlage, wie die NGO auf dem Riedberg, für bis zu drei Jahren Platz. Für die Turnhallennutzung müsste evtl. ein Pendelverkehr zu dem Sportzentrum "Am Martinszehnten" eingerichtet, auf die alte Turnhalle im "Grubweg" oder auf die umliegenden Schulen zurückgegriffen werden. Da jedoch diese Containeranlage in Teilen vorhanden ist, kann das Stadtschulamt schnellstmöglich ohne großen Verwaltungsaufwand für eine kurzfristige Entspannung bei der Schulplatzsuche sorgen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 12 am 29.05.2015, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 445/12 wurde zurückgezogen.
Straßenkreuzung Bonifatiusstraße/Am Zedernholz mit der Kalbacher Hauptstraße
Anregung an den Magistrat vom 13.03.2015, OM 3983 entstanden aus Vorlage: OF 421/12 vom 25.02.2015 Betreff: Straßenkreuzung Bonifatiusstraße/Am Zedernholz mit der Kalbacher Hauptstraße Vorgang: M 208/91; OM 1693/12 OBR 12 Der Ortsbeirat begrüßt die positive Beantwortung seiner jahrelangen Bemühungen um eine Radwegeverbindung zwischen Nieder-Eschbach/Bonames/Kalbach im Bereich Bonifatiusstraße/Am Zedernholz und nimmt den für Oktober 2015 geplanten Baubeginn erfreut zur Kenntnis. Da durch diese aktivierte Radwegeverbindung der kritische Einmündungspunkt der Straße Am Zedernholz in die Kalbacher Hauptstraße einer Umgestaltung bedarf, wird der Magistrat entsprechend der Anregung vom 02.11.2012, OM 1693, gebeten, diesen Kreuzungspunkt unter Beachtung des Planungsinhalts der Vorlage vom 30.08.1991, M 208, mit einem Zebrastreifen und einer Mittelinsel umzubauen. Anlage Anlage 1 (ca. 125 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.11.2012, OM 1693 Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2015, ST 718 Auskunftsersuchen vom 01.12.2017, V 685 Aktenzeichen: 32 1
Einfahrtsbereiche der Tempo-30-Zone in Kalbach
Anregung an den Magistrat vom 05.12.2014, OM 3724 entstanden aus Vorlage: OF 404/12 vom 22.11.2014 Betreff: Einfahrtsbereiche der Tempo-30-Zone in Kalbach Der Magistrat wird gebeten, die bestehenden, aber kaum noch sichtbaren Fahrbahnmarkierungen mit der großen Ziffer 30 in den Einfahrtsbereichen Am Weißkirchener Berg und Talstraße zu erneuern. Während die Fahrbahnmarkierung im Einfahrtsbereich Kalbacher Hauptstraße noch sehr gut erhalten ist, wurde es versäumt, nach der Erneuerung der Oberfläche der Straße Lange Meile eine entsprechende Fahrbahnmarkierung im Einfahrtsbereich aufzubringen, weshalb diese Markierung nachträglich auszuführen ist. Begründung: Der Stadtteil Kalbach ist vollständig als Tempo-30-Zone ausgewiesen. Ursprünglich wurden die Einfahrtsbereiche mit den sogenannten "Stellvertretern" (inzwischen entfernt) und der Ziffer 30 auf der Straßenoberfläche markiert. Drei Einfahrtsbereiche zweigen von der Landesstraße L 3019 ab, auf der eine Geschwindigkeitsbegrenzung von Tempo 70 gilt. Da im Bereich Am Weißkirchener Berg aufgrund der Gefällstrecke und in der Talstraße durch die Fahrbahnbreite die Neigung zu höheren Geschwindigkeiten besteht, bittet der Ortsbeirat um die Erneuerung beziehungsweise Ergänzung der Fahrbahnmarkierung. Eine Unzulässigkeit dieser straßenbehördlichen Anordnung dürfte aufgrund der früheren Anordnung der Kennzeichnung ausgeschlossen sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.02.2015, ST 282 Anregung an den Magistrat vom 11.09.2015, OM 4500 Anregung an den Magistrat vom 17.01.2020, OM 5639 Aktenzeichen: 32 1
Haushalt 2015/2016 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Feldwegedecke ab der Unterführung der A 5 von Bad Homburg Richtung Gewerbegebiet .Am Martinszehnten.
Antrag vom 28.09.2014, OF 392/12 Betreff: Haushalt 2015/2016 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Feldwegedecke ab der Unterführung der A 5 von Bad Homburg Richtung Gewerbegebiet "Am Martinszehnten" Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, für den kommenden Haushalt ausreichend Mittel einzustellen, um den Wirtschafts- und Feldweg, der im Rahmen der Überarbeitung des Frankfurter Radwegenetzes auch künftig ein Fahrradweg sein wird, von der Unterführung der BAB 5 kommend bis hinter die Sportanlage Richtung Gewerbegebiet "Am Martinszehnten" durch eine tragfähige Asphaltdecke zu erneuern. Begründung: Bei diesem landwirtschaftlichen Weg, der regelmäßig auch von Radfahrerinnen und Radfahrern sowie Spaziergängern von und nach Bad Homburg genutzt wird, sind die vorhandenen Betonplatten stark beschädigt und gebrochen. Im Rahmen der Vorstellung des Frankfurter Radewegenetzes im Bereich Kalbach im Juni 2014 wurde zugesichert auch diesen Weg mit aufzunehmen. Allein aus Verkehrssicherheitsgründen ist dieser unbeleuchtete Weg dringend zu erneuern. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 19.09.2014, M 158 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 12 am 10.10.2014, TO I, TOP 18 Beschluss: Etatanregung EA 13 2014 1. Der Vorlage M 158 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 392/12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 393/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass in der ersten Zeile des Tenors nach dem Wort "Haushalt" die Worte "aus den Einnahmen der Hundesteuer" eingefügt werden. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, 1 SPD, FREIE WÄHLER und LINKE. gegen 2 SPD und FDP (= Ablehnung) bei einer Enthaltung SPD zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 12 am 14.11.2014, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 392/12 wurde zurückgezogen.
Wirtschafts- und Feldweg zwischen dem Kalbacher Stadtpfad und der BAB 661
Antrag vom 28.09.2014, OF 382/12 Betreff: Wirtschafts- und Feldweg zwischen dem Kalbacher Stadtpfad und der BAB 661 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die Schäden an dem Feldweg in Verlängerung des Kalbacher Stadtpfades ab der Alten Riedbergstraße / Kätcheslachmulde, die durch die Bauarbeiten für die städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Riedberg bis zu dem Bereich der BAB 661 verursacht wurden, beseitigt werden. Begründung: Zunächst wurde durch schwere Baufahrzeuge neben diesem Feldweg auf der Seite zum Riedberg eine Gasleitung als Ringleitung verlegt. Weiterhin wurde Bauverkehr aus dem Bereich der neuen U-Bahn-Linie dort abgewickelt. Zuletzt ist der Weg mit schweren Lkw' s über die Alte Riedbergallee kommend für Erdaushub vom Riedberg in eine Erddeponie neben der U-Bahn unterhalb des Kautenhofes genutzt worden, um später wieder über die gleichen Wege abgefahren zu werden. Der Wirtschaftsweg war für diesen Schwerverkehr nicht errichtet, so dass die Betonplatten beschädigt sind. Da nunmehr das Baugebiet Riedberg in den Richtung Kalbach liegenden Flächen entwickelt ist, sind vom Verursacher die Schäden zu beseitigen. An dieser Stelle ist daraufhin zu weisen, dass bei der Wiederherstellung der Alten Riedbergstraße, die auch außerhalb des Planungsgebietes liegt, ebenfalls das Verursacher Prinzip anerkannt wurde. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 12 am 10.10.2014, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 382/12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 12 am 14.11.2014, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 382/12 wurde zurückgezogen.
Was passiert mit der ehemaligen Grundschuldependance in der Talstraße?
Antrag vom 26.09.2014, OF 385/12 Betreff: Was passiert mit der ehemaligen Grundschuldependance in der Talstraße? Der Magistrat wird gebeten zu berichten, welche Planungen bezüglich der Container-Anlage in der Talstraße 26a in Frankfurt-Kalbach (ehemalige Grundschuldependance) bestehen. Begründung: Nach Fertigstellung der sanierten und durch einen Erweiterungsbau ergänzten Grundschule Kalbach werden die Container in der Talstraße 26a nicht mehr für Betreuungsangebote sondern, dem Vernehmen nach, als Lagerstätte für Betreuungseinrichtungen im Stadtteil genutzt. Es stellt sich die Frage, ob diese Verwendungsart auf Dauer angelegt ist oder ob die städtischen Vermögenswerte Container, Grundstück, Einrichtungen und Spielgeräte einer anderen, vorteilhafteren Verwendung zugeführt werden können. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 12 am 10.10.2014, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 385/12 wurde zurückgezogen.
Feldweg Alte Riedbergstraße/Teilinstandsetzung
Antrag vom 16.09.2014, OF 381/12 Betreff: Feldweg Alte Riedbergstraße/Teilinstandsetzung Der Magistrat wird gebeten, bei der Instandsetzung bzw. Ausbesserung von Wegeflächen in Kalbach, im Feldwegebereich Alte Riedbergstraße, den Teilbereich zwischen der Talstraße und der Einmündung des Feldweges In der Kätcheslach, vorrangig herzustellen. Neben den zahlreichen Flickstellen der Wegeoberfläche ist insbesondere die Absenkung im Einmündungsbereich des Feldweges In der Kätcheslach auszubessern, um die große Pfützenbildung nach Regenfällen zu unterbinden. Begründung: Der o. g. Feldwegebereich wird als Fuß- und Radweg zum Riedberg intensiv genutzt und ist Kreuzungspunkt mit dem Hölderlinpfad. Durch mehrfache Aufbrüche und Absenkungen besteht die wegeoberfläche aus zahlreichen Teilflächen, auf denen sich bei Regenfällen große Wasserpfützen mit Verschmutzungen bilden. Die wiederholten Hinweise des Ortslandwirts mit der Bitte um eine Instandsetzung blieben bisher leider erfolglos. Antragsteller: CDU GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 12 am 10.10.2014, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 381/12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 12 am 14.11.2014, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 381/12 wurde zurückgezogen.
Ideen
Keine Ideen gefunden.