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Bürgersteige der Kalbacher Hauptstraße nur für Fußgänger

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.09.2010, OM 4561 entstanden aus Vorlage: OF 390/12 vom 04.09.2010 Betreff: Bürgersteige der Kalbacher Hauptstraße nur für Fußgänger Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob durch bauliche Änderungen an den nördlichen Bürgersteigflächen der Kalbacher Hauptstraße, zwischen den Straßen An der Grünhohl und Am Oberschlag, und in der Straße Am Weißkirchener Berg eine Befahrung unterbunden werden kann. Begründung: Da auf der Fahrbahnfläche einseitig geparkt werden darf, verbleibt eine 4,5 bis 5,0 Meter breite Fahrbahn für den Autoverkehr. Obwohl diese Breite bei mäßiger Geschwindigkeit völlig ausreichend für den Begegnungsverkehr von PKW ist, weichen PKW-Fahrerinnen und Fahrer über die niedrigen Bordsteine auf den Bürgersteig aus. In der Regel geschieht dies, um eine Reduzierung der Fahrgeschwindigkeit zu vermeiden und zügig den Straßenabschnitt zu befahren. Dies gefährdet Fußgänger und insbesondere Kinder, die von den steilen Grundstückseinfahrten und Treppenanlagen den Bürgersteig betreten. Sowohl Fußgänger wie auch Autofahrer haben durch die Stützmauern und die Hangbepflanzung keinen rechtzeitigen Sichtkontakt. Von Anwohnern wird deshalb gefordert, eine Befahrung des Bürgersteigs mit Fahrzeugen zu verhindern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2011, ST 446 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 48. Sitzung des OBR 12 am 18.02.2011, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 4