Bürgersteige der Kalbacher Hauptstraße nur für Fußgänger
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 17.09.2010, OM
4561 entstanden aus Vorlage:
OF 390/12 vom
04.09.2010 Betreff: Bürgersteige der Kalbacher Hauptstraße nur
für Fußgänger Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu
berichten, ob durch bauliche Änderungen an den nördlichen Bürgersteigflächen
der Kalbacher Hauptstraße, zwischen den Straßen An der Grünhohl und Am
Oberschlag, und in der Straße Am Weißkirchener Berg eine Befahrung unterbunden
werden kann. Begründung: Da auf der Fahrbahnfläche
einseitig geparkt werden darf, verbleibt eine 4,5 bis 5,0 Meter breite
Fahrbahn für den Autoverkehr. Obwohl diese Breite bei mäßiger Geschwindigkeit
völlig ausreichend für den Begegnungsverkehr von PKW ist, weichen
PKW-Fahrerinnen und Fahrer über die niedrigen Bordsteine auf den Bürgersteig
aus. In der Regel geschieht dies, um eine Reduzierung der Fahrgeschwindigkeit
zu vermeiden und zügig den Straßenabschnitt zu befahren. Dies gefährdet
Fußgänger und insbesondere Kinder, die von den steilen Grundstückseinfahrten
und Treppenanlagen den Bürgersteig betreten. Sowohl Fußgänger wie auch Autofahrer haben durch die
Stützmauern und die Hangbepflanzung keinen rechtzeitigen Sichtkontakt. Von
Anwohnern wird deshalb gefordert, eine Befahrung des Bürgersteigs mit
Fahrzeugen zu verhindern. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 12
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 17.03.2011, ST 446
Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 48. Sitzung des OBR
12 am 18.02.2011, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 4