Keine Wildstaudenzüchtungen auf öffentlichen Spielplätzen
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 20.08.2010, OM
4423 entstanden aus
Vorlage: OF 385/12 vom
16.08.2010 Betreff: Keine Wildstaudenzüchtungen auf öffentlichen
Spielplätzen Der Magistrat wird aufgefordert, die Ende
2009 hergestellten öffentlichen Spielplatzflächen südlich der
Wilhelm-Gutbrod-Straße, zwischen der Josef-Bautz-Straße und dem Grünzug
Weingärtenanlage, ganzjährig zugänglich und benutzbar zu machen, indem der
Bewuchs mit Wildstauden (früher als Unkraut bezeichnet) durch regelmäßige Mahd
kurz gehalten wird und somit die Rasenflächen auch betreten werden können. Die
zwischenzeitlich begrünten Bauzäune sind zu entfernen und die abgesperrten
Spielgeräte nach nunmehr 12 Monaten zur Benutzung freizugeben. Das Umfeld des
Basketballfeldes ist von dem über Monate zerstreuten Müll aus dem nicht
geleerten Papierkorb zu reinigen. Auf dem Sandspielfeld ist der Distelbewuchs
zu entfernen. Begründung: Die mit
erheblichen Kosten hergestellte Spielplatzanlage war nur kurze Zeit benutzbar
und ist im Laufe dieses Jahres mangels Grünpflege total verwildert und
zugewachsen. Jegliche Benutzung war über Monate unmöglich. Erst am 6. und
07.08.2010 erfolgte der erste Grünschnitt des über einen Meter hohen Bewuchses.
Sollten die 2009 aufgestellten Spielgeräte Mängel aufweisen, ist zu erwarten,
dass diese Mängel auch kurzfristig im Rahmen der Gewährleistung oder
andernfalls durch Ersatzvornahme beseitigt werden. Für die Bürgerinnen und Bürger entsteht der
Eindruck, dass mit erheblichen Steuergeldern eine teure Spielplatzanlage
errichtet wird, deren Zweckbestimmung nur die Züchtung gewöhnlicher Wildstauden
zu sein scheint. Auf Brachflächen könnten sich diese Pflanzen kostengünstig
selbst entwickeln. Antragstellender
Ortsbeirat:
Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme
des Magistrats vom 01.11.2010, ST 1445
Aktenzeichen: 67 2