Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Keine Wildstaudenzüchtungen auf öffentlichen Spielplätzen

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.08.2010, OM 4423 entstanden aus Vorlage: OF 385/12 vom 16.08.2010 Betreff: Keine Wildstaudenzüchtungen auf öffentlichen Spielplätzen Der Magistrat wird aufgefordert, die Ende 2009 hergestellten öffentlichen Spielplatzflächen südlich der Wilhelm-Gutbrod-Straße, zwischen der Josef-Bautz-Straße und dem Grünzug Weingärtenanlage, ganzjährig zugänglich und benutzbar zu machen, indem der Bewuchs mit Wildstauden (früher als Unkraut bezeichnet) durch regelmäßige Mahd kurz gehalten wird und somit die Rasenflächen auch betreten werden können. Die zwischenzeitlich begrünten Bauzäune sind zu entfernen und die abgesperrten Spielgeräte nach nunmehr 12 Monaten zur Benutzung freizugeben. Das Umfeld des Basketballfeldes ist von dem über Monate zerstreuten Müll aus dem nicht geleerten Papierkorb zu reinigen. Auf dem Sandspielfeld ist der Distelbewuchs zu entfernen. Begründung: Die mit erheblichen Kosten hergestellte Spielplatzanlage war nur kurze Zeit benutzbar und ist im Laufe dieses Jahres mangels Grünpflege total verwildert und zugewachsen. Jegliche Benutzung war über Monate unmöglich. Erst am 6. und 07.08.2010 erfolgte der erste Grünschnitt des über einen Meter hohen Bewuchses. Sollten die 2009 aufgestellten Spielgeräte Mängel aufweisen, ist zu erwarten, dass diese Mängel auch kurzfristig im Rahmen der Gewährleistung oder andernfalls durch Ersatzvornahme beseitigt werden. Für die Bürgerinnen und Bürger entsteht der Eindruck, dass mit erheblichen Steuergeldern eine teure Spielplatzanlage errichtet wird, deren Zweckbestimmung nur die Züchtung gewöhnlicher Wildstauden zu sein scheint. Auf Brachflächen könnten sich diese Pflanzen kostengünstig selbst entwickeln. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.11.2010, ST 1445 Aktenzeichen: 67 2