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Meine Nachbarschaft: Hülya-Platz

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Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 2

Friesengasse: Aufenthaltsqualität am Hülya-Platz erhöhen

26.05.2025 · Aktualisiert: 25.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.05.2025, OM 7058 entstanden aus Vorlage: OF 1149/2 vom 11.05.2025 Betreff: Friesengasse: Aufenthaltsqualität am Hülya-Platz erhöhen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten und bei positivem Prüfausgang Folgendes umzusetzen: 1. Einsetzen einer Fahrbahnschwelle zur Verkehrsberuhigung auf Höhe der Friesengasse/Ecke Grempstraße; 2. Errichtung einer weiteren Fahrbahnschwelle auf Höhe der Appelsgasse sowie Aufstellen großer Warnschilder vor kreuzenden Fußgängern; 3.Sicherung der ersten Meter der linken Straßenseite (Fünf-Meter-Bereich) in der Appelsgasse an der Ecke Friesengasse durch geeignete physische Maßnahmen vor behindernden Parkvorgängen. Dabei soll der direkt anschließende legale Parkplatz möglichst erhalten bleiben und 4. Unterbindung von behinderndem Parken vor den Baumscheiben zwischen den Parkbuchten durch Aufstellen von linksseitigen Halteverbotsschildern an der Friesengasse zwischen Fröbelstraße und Schloßstraße. Es wäre zu prüfen, ob das Vergrößern der Baumscheiben möglich erscheint . Der Ortsbeirat begrüßt die Fortentwicklung des Superblockkonzepts. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, neben dem Superblock- auch das Verkehrskonzept für die Grundschule an der Schloßstraße/Kaufunger Straße dem Ortsbeirat vorzustellen bzw. darüber zu informieren und ggf. entsprechend zu berücksichtigen. Hierbei sind insbesondere auch mögliche Elterntaxis und mit dem Auto anreisende Lehrkräfte zu berücksichtigen. Begründung: An der Friesengasse befindet sich ein Hort (Mädchenhort Nummer 14). Auch erfreut sich die dort gelegene Eisdiele "De Luca" in den Sommermonaten erheblicher Beliebtheit und aufgrund der schmalen Gehwege, die sich wegen der Bauweise nicht verbreitern lassen, sind gefährliche Situationen zwischen Fußgängern und Autofahrern gewissermaßen vorprogrammiert. Leider mangelt es teilweise an der zu erwartenden Rücksichtnahme. Eine Sperrung der Straße würde zu einem erhöhten Verkehrsaufkommen in der Grempstraße führen, was nicht zu präferieren ist. Schließlich werden die Parkplätze häufig durch das anliegende Pflegeheim genutzt, weshalb auch diese der Anzahl nach erhalten werden sollten. Zu den Fahrbahnschwellen könnte die Robert-Mayer-Straße als Beispiel dienen. Die Maßnahmen wegen des illegalen Parkens zum Ende der Friesengasse sollen die Durchfahrt zur Schloßstraße frei halten und ungehindert ermöglichen. Die Maßnahmen wegen des illegalen Parkens sollen die Einsicht in Kreuzungen, die Passierbarkeit für Fußgänger und die Durchfahrt zur Schloßstraße frei halten und ungehindert ermöglichen. Nach Auskunft des Planungsdezernats würde derzeit seitens des Stadtplanungsamtes eine Verkehrsuntersuchung in Bockenheim beauftragt, die als Grundlage für weitere Planungen im Kontext des Themas Superblock dienen solle. Es handele sich um echte Grundlagenarbeit, auf der dann Vorschläge und Projekte definiert werden sollten. Der Ortsbeirat nimmt nicht zuletzt zur Kostenersparnis davon Abstand, den Bereich noch vor der weiteren Planung des Superblocks näher zu beplanen. Die im Sommer eröffnende Grundschule bietet evtl. Anlass für eine Ausnahme. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1627

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Friesengasse: Aufenthaltsqualität am Hülya-Platz erhöhen

11.05.2025 · Aktualisiert: 13.08.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.05.2025, OF 1149/2 Betreff: Friesengasse: Aufenthaltsqualität am Hülya-Platz erhöhen Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten und bei positivem Prüfungsausgang umzusetzen: 1. auf Höhe der Friesengasse/Ecke Grempstraße eine Fahrbahnschwelle zur Verkehrsberuhigung einzusetzen, 2. eine weitere Fahrbahnschwelle auf Höhe der Appelsgasse zu errichten, sowie hier große Warnschilder vor kreuzenden Fußgängern aufzustellen, 3. in der Appelsgasse an der Ecke Friesengasse die ersten Meter der linken Straßenseite (5-Meter-Bereich) durch geeignete physische Maßnahmen vor behindernden Parkvorgängen zu sichern. Dabei soll der direkt anschließende legale Parkplatz möglichst erhalten bleiben und 4. durch Aufstellen von linksseitigen Halteverbotsschildern an der Friesengasse zwischen Fröbelstraße und Schloßstraße ein behinderndes Parken vor den Baumscheiben zwischen den Parkbuchten zu unterbinden. Es wäre zu prüfen, ob das Vergrößern der Baumscheiben möglich erschiene. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat begrüßt dir Fortentwicklung des Superblockkonzepts. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, neben dem Superblock- auch das Verkehrskonzept für die Grundschule an der Schlossstraße/Kaufunger Straße dem Ortsbeirat vorzustellen bzw. darüber zu informieren und ggfs. entsprechend zu berücksichtigen. Hierbei sind insbesondere auch mögliche Elterntaxis und mit dem Auto anreisende Lehrkräfte zu berücksichtigen. Begründung: An der Friesengasse befindet sich ein Hort (Mädchenhort Nummer 14). Auch erfreut sich die dort gelegene Eisdiele "Da Luca" in den Sommermonaten erheblicher Beliebtheit und aufgrund der schmalen Gehwege, die sich aufgrund der Bauweise nicht verbreitern lassen, sind gefährliche Situationen zwischen Fußgängern und Autofahrern gewissermaßen vorprogrammiert. Leider mangelt es teilweise an der zu erwartenden Rücksichtnahme. Eine Sperrung der Straße würde zu einem erhöhten Verkehrsaufkommen in der Grempstraße führen, was nicht zu präferieren ist. Schließlich werden die Parkplätze häufig durch das anliegende Pflegeheim genutzt, weshalb auch diese der Anzahl nach erhalten werden sollten. Zu den Fahrbahnschwellen könnte etwa das Beispiel der Robert-Mayer-Str. dienen. Die Maßnahmen wegen des illegalen Parkens zum Ende der Friesengasse sollen die Durchfahrt zur Schloßstraße freihalten und ungehindert ermöglichen. Die Maßnahmen wegen des illegalen Parkens sollen die Einsicht in Kreuzungen, die Passierbarkeit für Fußgänger und die Durchfahrt zur Schloßstraße freihalten und ungehindert ermöglichen. Nach Auskunft des Planungsdezernats würde derzeit seitens des Stadtplanungsamtes eine Verkehrsuntersuchung in Bockenheim beauftragt, die als Grundlage für weitere Planungen im Kontext des Themas Superblock dienen solle. Es handele sich um echte Grundlagenarbeit, auf der dann Vorschläge und Projekte definiert werden sollten. Der Ortsbeirat nimmt nicht zuletzt zur Kostenersparnis davon Abstand, den Bereich noch vor der weiteren Planung des Superblocks näher zu beplanen. Die im Sommer eröffnende Grundschule bietet evtl. Anlass für eine Ausnahme. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2

Partei: FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Unterstützung der Gedenkveranstaltung Hülya-Tag 2025

05.03.2025 · Aktualisiert: 02.04.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.03.2025, OF 1089/2 Betreff: Unterstützung der Gedenkveranstaltung Hülya-Tag 2025 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Für Aktivitäten im Zusammenhang mit der Gedenkveranstaltung Hülya-Tag 2025, stellt der Ortsbeirat 2 dem Türkischen Volkshaus Frankfurt e.V. einmalig zweckgebundene Mittel in Höhe von 500 EUR zur Verfügung. Die Mittel werden u.a. für Veranstaltungs-Equipment und Druckkosten verwendet. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Am 29. Mai 2025 jährt sich der Brandanschlag von Solingen zum 32. Mal. Damals starben fünf Menschen, unter ihnen die neunjährige Hülya Genç. Wie jedes Jahr, ist auch in diesem Jahr wieder eine Kundgebung auf dem Hülya-Platz geplant, mit Redebeiträgen und Diskussionsrunden soll ein deutliches Zeichen gegen Rassismus gesetzt werden. Die Veranstalter hatten sich mit der Bitte eines Beitrags in Höhe von 500 EUR an den Ortsbeirat gewandt. Die Mittel des Ortsbeirats leisten einen Beitrag zur Finanzierung der Gedenkveranstaltung. Antragsteller: GRÜNE CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 2 am 24.03.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 394 2025 Die Vorlage OF 1089/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung)

Parteien: GRÜNE, CDU, SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Friesengasse: Autoverkehr am Hülya-Platz entschleunigen

19.12.2024 · Aktualisiert: 03.06.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.12.2024, OF 1056/2 Betreff: Friesengasse: Autoverkehr am Hülya-Platz entschleunigen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, durch geeignete Maßnahmen dafür Sorge zu tragen, dass der Autoverkehr an der Friesengasse, insbesondere zwischen der Grempstraße und der Diemelstraße, entschleunigt wird. Auf ihre Geeignetheit zu prüfende Maßnahmen könnten entweder Bodenschwellen oder die Anordnung der Parkplätze auf wechselnder Straßenseite sein, was zu einer S-Straße führen würde. Begründung: An der Friesengasse befindet sich ein Hort (Mädchenhort Nummer 14). Auch erfreut sich die dort gelegene Eisdiele "Da Luca" in den Sommermonaten erheblicher Beliebtheit und aufgrund der schmalen Gehwege, die sich aufgrund der Bauweise nicht verbreitern lassen, sind gefährliche Situationen zwischen Fußgängern und Autofahrern gewissermaßen vorprogrammiert. Leider mangelt es teilweise an der zu erwartenden Rücksichtnahme. Eine Sperrung der Straße würde zu einem erhöhten Verkehrsaufkommen in der Grempstraße führen, was nicht zu präferieren ist. Schließlich werden die Parkplätze häufig durch das anliegende Pflegeheim genutzt, weshalb auch diese der Anzahl nach erhalten werden sollten. Die im Antrag genannten Maßnahmen sind nur als mögliche zu prüfende Maßnahmen zu verstehen, beide Maßnahmen werden andernorts erfolgreich zur Entschleunigung eingesetzt (Bodenschwellen: Robert-Mayer Str. und S-Straße in der Mühlgasse). Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 2 am 20.01.2025, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 1056/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 2 am 17.02.2025, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 1056/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 2 am 24.03.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 1056/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 2 am 28.04.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 1056/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 2 am 26.05.2025, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 1056/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1149/2 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Unterstützung der Gedenkveranstaltung Hülya-Tag 2024

22.03.2024 · Aktualisiert: 13.05.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.03.2024, OF 898/2 Betreff: Unterstützung der Gedenkveranstaltung Hülya-Tag 2024 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Für Aktivitäten im Zusammenhang mit der Gedenkveranstaltung Hülya-Tag 2024 zum 31. Jahrestag des Solinger Brandanschlags, stellt der Ortsbeirat 2 dem Türkischen Volkshaus Frankfurt e.V. einmalig zweckgebundene Mittel in Höhe von 500 EUR zur Verfügung. Die Mittel werden u.a. für Druckkosten und Veranstaltungs-Equipment verwendet. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Am 29. Mai 2024 jährt sich der Brandanschlag von Solingen zum 31. Mal. Damals starben fünf Menschen, unter ihnen die neunjährige Hülya Genç. Wie jedes Jahr, ist auch in diesem Jahr wieder eine Kundgebung auf dem Hülya-Platz geplant. U.a. mit Redebeiträgen und Diskussionsrunden soll ein deutliches Zeichen gegen Rassismus gesetzt werden. Die Veranstalter hatten sich mit der Bitte eines Beitrags in Höhe von 500 EUR an den Ortsbeirat gewandt. Die Mittel des Ortsbeirats leisten einen Beitrag zur Finanzierung der Gedenkveranstaltung. Antragsteller: GRÜNE CDU SPD Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 2 am 22.04.2024, TO I, TOP 31 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 315 2024 Die Vorlage OF 898/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, 3 CDU, SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen 1 CDU, FDP und BFF (= Ablehnung)

Parteien: GRÜNE, CDU, SPD, Linke

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kein Abriss des Gebäudes Friesengasse 13 - keine weitere Zerstörung von AltBockenheim

16.10.2023 · Aktualisiert: 28.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.10.2023, OM 4643 entstanden aus Vorlage: OF 771/2 vom 10.10.2023 Betreff: Kein Abriss des Gebäudes Friesengasse 13 - keine weitere Zerstörung von Alt-Bockenheim Der Ortsbeirat lehnt nach dem Abriss des historischen Backhauses/Tibethauses am Hülya-Platz in Alt-Bockenheim weitere Zerstörungen des historischen Stadtteilkerns Bockenheims ab. Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen kurzfristig zu beantworten: 1. Trifft es zu, dass die vom Eigentümer (oder Voreigentümer) unterschriebene Abwendungserklärung für das Teilgrundstück Friesengasse 13 (Abwendung des Vorkaufsrechts der Stadt im Satzungsgebiet einer Milieuschutzsatzung) bereits demnächst ausläuft? Falls ja, wann ist dies der Fall? 2. Trifft es zu, dass der Eigentümer bereits über eine Abrissgenehmigung für die Friesengasse 13 verfügt? Wenn nein, wurde eine solche beantragt oder gab es ggf. eine Voranfrage für eine solche Genehmigung (formell oder informell)? 3. Trifft es zu, dass der Eigentümer des obigen Areals auch die Absicht hat, den in der Friesengasse angrenzenden Gartenbereich Friesengasse 15 (Eigentümer Stadt/Nachbarn als Pächter) zu erwerben und zu bebauen? Der Magistrat wird aufgefordert, 1. die Maßnahmen darzulegen, mit denen er die städtebauliche Struktur in Alt-Bockenheim künftig besser schützen will; 2. darzulegen, wie die Erhaltungssatzung Nr. 48 - Bockenheim II (Erhaltung der städtebaulichen Eigenart) z. B. über einen Bebauungsplan besser abgesichert werden kann; 3. darzulegen, welche Möglichkeiten es gibt, das Gebäude Friesengasse 13 zu erhalten, indem z. B. Denkmalschutz und/oder Ensembleschutz (zusammen mit den gegenüberliegenden Gebäuden, z. B. Friesengasse 12) geprüft werden oder gemäß der Erhaltungssatzung Nr. 48 der Rückbau des Fachwerkhauses versagt wird; 4. dem Eigentümer (falls notwendig) die behutsame Sanierung zu empfehlen und damit preiswerten Wohnraum zu erhalten (entsprechend E 47 - Milieuschutzsatzung); 5. das Garten-Pachtgrundstück Friesengasse 15 weder zu verkaufen noch an den Eigentümer der Friesengasse 13 zu verpachten. Begründung: Nach vorläufigem Kenntnisstand beabsichtigt der Eigentümer des Areals Kaufunger Straße 4/Friesengasse 13 nunmehr auch den Abbruch des historischen Fachwerkgebäudes Friesengasse 13 (17. Jahrhundert), um am Eingang zum Altstadtkern Bockenheims höher zu bauen. Das Haus ist vermietet, den derzeitigen Bewohnenden wurde bereits die Kündigung angekündigt. Es steht zu befürchten, dass der Eigentümer mit dem Auslaufen der Abwendungserklärung zum Vorkaufsrecht der Stadt kalkuliert, um das Areal auf dem Teilgrundstück Friesengasse 13 neu zu bebauen bzw. baulich extrem zu überformen. Das noch vorhandene dörfliche Ortsbild Bockenheims wird nur noch durch wenige Gebäude geprägt, die die historische Bedeutung verdeutlichen und die Identität des Stadtteils ausmachen. Hierzu gehört das Gebäude Friesengasse 13. Die Sanierung Bockenheims definierte exakt die prägenden Gebäude und hat versucht, dieses Ortsbild zu erhalten und zukunftsfähig zu machen. Die Erhaltungssatzung Nr. 48, Bockenheim II, die auch das Ensemble Kaufunger Straße 4/Friesengasse 13 umfasst, beschreibt die wesentlichen Ziele für Alt-Bockenheim und muss respektiert werden. Die Erhaltungssatzung besagt u. a.: "Insbesondere die engen Gassen und die Reste des ehemaligen Ortskerns südlich des Kirchplatzes tragen zur Identifikation bei." Verwiesen wird zudem auf das Integrierte Stadtentwicklungskonzept Frankfurt 2030+, das die Bedeutung der historischen Stadtteilkerne für Identität, Zugehörigkeitsgefühl und Lebensqualität in der Stadt betont. In der Auseinandersetzung um den Abriss des alten Backhauses und den Neubau von neun hochpreisigen Wohnungen auf dem Teilgrundstück Kaufunger Straße 4 hatte der Eigentümer dem Ortsbeirat erklärt, dass das an der Friesengasse gelegene Fachwerkhaus erhalten bliebe und saniert werde (FAZ 13.11.2019). Ebenso solle die Struktur der Innenhöfe auf dem Areal, dessen Zufahrt und die Begrenzungsmauer zum Hülya-Platz erhalten werden. Schon die Fertigstellung des Neubaus auf dem Areal des ehemaligen Backhauses Kaufunger Straße 4 entspricht nur sehr bedingt der vorher vom Bauherrn in einer Ortsbeiratssitzung versprochenen optischen Kleinteiligkeit. Laut Erhaltungssatzung dürfen Rückbau und Nutzungsänderung versagt werden, "wenn die bauliche Anlage allein oder im Zusammenhang mit anderen baulichen Anlagen das Ortsbild, die Stadtgestalt oder das Landschaftsbild prägt oder sonst von städtebaulicher, insbesondere geschichtlicher oder künstlerischer Bedeutung ist" (§ 172 Absatz 3 Satz 1 BauGB). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.12.2023, ST 2448 Aktenzeichen: 63-0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Unterstützung der Gedenkveranstaltung Hülya-Tag

03.03.2023 · Aktualisiert: 03.04.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.03.2023, OF 609/2 Betreff: Unterstützung der Gedenkveranstaltung Hülya-Tag Der Ortsbeirat wolle beschließen: Zur Unterstützung der Gedenkveranstaltung zum 30. Jahrestag des Solinger Brandanschlags, stellt der Ortsbeirat 2 dem Türkischen Volkshaus Frankfurt e.V. einmalig zweckgebundene Mittel in Höhe von bis zu 2.000 EUR zur Verfügung. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Am 29. Mai 2023 jährt sich der Brandanschlag von Solingen zum 30. Mal. Damals starben fünf Menschen, unter ihnen die neunjährige Hülya Genç. Wie jedes Jahr, ist auch in diesem Jahr wieder eine Kundgebung auf dem Hülya-Platz geplant. U.a. mit Redebeiträgen und Diskussionsrunden soll ein deutliches Zeichen gegen Rassismus gesetzt werden. Rund um den Hülya-Tag sind weitere Aktionen geplant, u.a. ein Schulprojekt, eine Fotoausstellung sowie eine Lesung. Die Mittel des Ortsbeirats leisten einen Beitrag zur Finanzierung der Gedenkveranstaltung und Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Hülya-Tag 2023. Antragsteller: GRÜNE CDU SPD FDP LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 2 am 20.03.2023, TO II, TOP 3 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 214 2023 Die Vorlage OF 609/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE.

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2022 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.12 Kommunale Abfallwirtschaft Müllgaragen für den Ortsbezirk 2

02.03.2022 · Aktualisiert: 30.03.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.03.2022, OF 320/2 Betreff: Haushalt 2022 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.12 Kommunale Abfallwirtschaft Müllgaragen für den Ortsbezirk 2 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, 1. im Haushalt 2022 werden zusätzliche 54.000 € bereit gestellt, um 30 Müllgaragen mit 120 L Fassungsvermögen auf besonders müllbelasteten öffentlichen Plätzen und Flächen im Ortsbezirk zu installieren. 2. der Magistrat möge die Standorte im Einvernehmen mit dem Ortsbeirat und der FES festlegen. Begründung: Große Müllmengen treffen im Ortsbezirk an vielen Stellen auf eine ungenügende Entsorgungsinfrastruktur. Veraltete Abfallbehälter, die zu klein und oftmals nicht krähensicher sind, machen eine ordentliche Entsorgung unmöglich. Wilder Müll landet in der Umwelt, in unseren Parks und auf unseren Straßen und provoziert zahlreiche Beschwerden von Bürger*innen. Wo alte Abfalleimer durch moderne und größere Müllgaragen ersetzt oder durch diese ergänzt wurden, wie z.B. auf dem Kurfürstenplatz, hat dies die Abfallproblematik deutlich entspannt. Es braucht deshalb zusätzliche Müllgaragen, die auch an anderen müllbelasteten Flächen im Ortsbezirk Abhilfe schaffen. Zu diesen Flächen gehören u.a. der Celsiusplatz sowie die zwei benachbarten Plätze in der City West, der Rebstockpark, der Hülya-Platz sowie das Umfeld stark frequentierter Restaurants, beispielsweise in der Adalbertstraße oder der Leipziger Straße. In seinen Stellungnahmen hatte der Magistrat zuletzt das Aufstellen der Müllgaragen grundsätzlich als gute Lösung begrüßt, gleichzeitig aber festgestellt, dass dem Grünflächenamt für eine Beschaffung zusätzlicher Müllgaragen (in ausreichender Menge) aktuell keine Mittel für die angeregte Maßnahme zur Verfügung stehen. Die Kosten einer Müllgarage belaufen sich auf 1.800 €. Mit den zusätzlichen Haushaltsmitteln könnten damit 30 weitere Müllgaragen beschafft werden. Dies würde zu einer merklichen Verbesserung der Abfallsituation und damit zu einer signifikanten Verbesserung der Aufenthaltsqualität im Ortsbezirk beitragen. Antragsteller: GRÜNE SPD LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 2 am 21.03.2022, TO I, TOP 33 Beschluss: Etatanregung EA 131 2022 Die Vorlage OF 320/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, 3 CDU, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP (= Ablehnung); 1 CDU und 1 FDP (= Enthaltung)

Parteien: GRÜNE, SPD, LINKE.

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Der Hülya-Platz ist keine Durchgangsstraße

21.05.2021 · Aktualisiert: 21.06.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.05.2021, OF 50/2 Betreff: Der Hülya-Platz ist keine Durchgangsstraße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten Sorge dafür zu tragen, dass die Baustelleneinrichtung und Absperrungen so verändert werden, 1. dass keine PKWs von der Kaufunger Straße/Kleinen Seestraße in die Friesengasse (und umgekehrt fahren), 2. dass zu Fuß gehende den Hülyaplatz ohne Behinderungen in die Kaufunger Straße/Kleinen Seestraße queren und den Bürgersteig der Kleinen Seestraße nutzen können. Hierzu sind Absprachen mit der*m Bauherr*in zu treffen und die Absperrungen entsprechend umzustellen und vom Bürgersteig der Kleinen Seestraße zu entfernen. Begründung: Die Absperrungen führen derzeit tatsächlich kurioserweise dazu, dass PKWs über den Platz fahren. Durch einen Linksabbiegerpfeil an der Ecke Kaufunger Straße/Kleine Seestraße, der die PKWs so leitet, werden diese dazu auch noch ermuntert. Auf die Gefahren hierdurch muss sicher nicht weiter eingegangen werden. Gleichzeitig wird auch noch der Fußverkehr auf dem Platz und auf dem Bürgersteig behindert. Dies führt freilich dazu, dass zu Fuß gehende die Absperrungen selbsttätig umstellen und öffnen. Außerdem wurde der Platz nach Hülya Genc benannt, die als 9-jähriges Kind Opfer eines rassistischen Brandanschlags wurde. Es ist höchst verstörend, dass ein Ort des Gedenkens mit Kraftfahrzeugen befahren wird. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 2 am 07.06.2021, TO II, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 50/2 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Tauschen statt wegwerfen - Vorgaben statt Ablehnung: Eine Givebox für Bockenheim

18.01.2021 · Aktualisiert: 06.08.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.01.2021, OM 7069 entstanden aus Vorlage: OF 1257/2 vom 31.12.2020 Betreff: Tauschen statt wegwerfen - Vorgaben statt Ablehnung: Eine Givebox für Bockenheim 1. Der Ortsbeirat unterstützt grundsätzlich die Idee des Vereins Begegnen in Bockenheim e. V., im öffentlichen Raum eine sogenannte Givebox aufzustellen, in der frei zugänglich intakte Gebrauchsgegenstände zur kostenfreien Mitnahme von allen abgestellt oder mitgenommen werden können. 2. Der Ortsbeirat gibt dennoch zu bedenken, dass eine solche Givebox nur dann im öffentlichen Raum aufgestellt werden kann und vom Ortsbeirat befürwortet wird, wenn sie a) sich in das städtebauliche Bild des Aufstellungsortes einfügt und dieses im besten Fall aufwertet (als Orientierung dienen hier die öffentlichen Bücherschränke), b) standsicher aufgebaut ist, c) barrierefrei zugänglich ist, d) kein Ort für die Ansammlung von Sperrmüll ist und e) tatsächlich nützliche, brauchbare und nicht gefährliche Gegenstände enthält. 3. Der Ortsbeirat erachtet solche Standorte für die Givebox als besonders geeignet, die öffentlich zugänglich, hoch frequentiert sowie verkehrlich unproblematisch sind, eine gewisse Aufenthaltsqualität bieten und wo eine der Givebox zuträgliche soziale Kontrolle wirksam ist. Der Hülya-Platz stellt beispielsweise einen solchen Standort dar. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Verein Begegnen in Bockenheim e. V. ein Konzept für den Bau und Betrieb einer solchen Givebox entsprechend der oben genannten Vorgaben erarbeiten wird, sofern seitens des Magistrats zumindest die grundsätzliche Möglichkeit einer Genehmigung signalisiert wird, um den ehrenamtlichen Planungsaufwand zu rechtfertigen, sowie konkretere Vorgaben hierfür gegeben werden, an denen sich das Konzept des Vereins insbesondere in Bezug auf anfallende Kosten orientieren kann. 5. Der Magistrat wird vor diesem Hintergrund gebeten, a) die Einrichtung einer Givebox nicht grundsätzlich abzulehnen und b) zu prüfen und zu berichten, welche konkreten Vorgaben für die bauliche Gestaltung und den Betrieb einer solchen Givebox erfüllt werden müssten, damit diese genehmigungsfähig ist. 6. Es dient zur Kenntnis, dass der Verein Begegnen in Bockenheim e. V. für diese Prüfungen für Fragen des Magistrats und des Ortsbeirates zur Verfügung steht. 7. Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass der Verein für die Umsetzung Fördermittel bei Dritten beantragen wird und weder den Erhalt einer finanziellen Förderung der Stadt noch des Ortsbeirates beabsichtigt. Begründung: Die Givebox stellt einen Ort und Symbol der Nachbarschaftlichkeit, Nachhaltigkeit und Fürsorge dar. Der Grundgedanke dieser Einrichtung ist das Teilen und Wiederverwerten nützlicher Dinge. Die Givebox ist ein öffentlich zugänglicher Ort, an dem man gut erhaltene Dinge jeglicher Art, die man selbst nicht mehr braucht, ablegen kann, damit diese dann von anderen entnommen und weiter genutzt werden können. Es ist sozusagen eine Tauschbörse am Straßenrand. Tauschobjekte können z. B. folgende sein: - Kleidung (von Schuh bis Hut), - Haushaltsgegenstände wie Töpfe, Besteck, Bilderrahmen, - kleine und mittlere (noch funktionstüchtige) Elektrogeräte, - Deko-Objekte, - (Kinder-) Spielzeuge, - Taschen - und vieles mehr. Nicht geeignet wären z. B. folgende Tauschobjekte: - Lebensmittel (aus hygienischen Gründen dürfen keine Lebensmittel oder andere verderbliche Dinge abgelegt werden), - kaputte Gegenstände (insbesondere defekte Elektrogeräte), - gefährliche Gegenstände wie Messer. Eine Givebox hat viele positive Aspekte und Wirkungen. Nützliche Dinge werden kostenfrei zur Verfügung gestellt. Personen mit geringerem Einkommen können so kleinere Einsparungen erzielen. Es fördert im Stadtteil ein soziales Gefühl des "Gebens und Nehmens", des sich "gegenseitigen Unterstützens" und trägt damit zur allgemeinen sozialen Integration im Stadtteil bei. Außerdem ist die Givebox ein Beitrag zu einem nachhaltigeren, ressourcenschonenden Konsum. Einer immer noch vorherrschenden "Wegwerfmentalität" wird ein Modell der Wiederverwertung und des achtsamen Umgangs mit Ressourcen entgegengestellt. Zudem kann das räumliche Umfeld der Givebox in vielerlei Hinsicht aufgewertet werden, die soziale Atmosphäre um die Givebox verbessert sich, die Umgebung wird durch die Nutzerinnen bzw. Nutzer der Givebox höher frequentiert und - sofern sie ästhetisch-künstlerisch wertvoll gestaltet ist - "verschönert". Eine Givebox kann auf vielen Ebenen ein echter Zugewinn sein - für die einzelnen Bürgerinnen bzw. Bürger, für umliegende Geschäfte, Cafés oder anliegende Dienstleister und Organisationen sowie für das Stadtteilimage insgesamt. Im Rahmen des "Masterplans 100 % Klimaschutz" hat das Energiereferat bereits die Aufstellung und Inbetriebnahme einer solchen Givebox im Stadtteil Höchst unterstützt. Auch in Bockenheim ist die Neigung der Anwohnerinnen bzw. Anwohner, Dinge zu tauschen statt verstauben zu lassen, reparieren statt wegzuwerfen, Gebrauchtes statt Neues zu kaufen, recht ausgeprägt. Hier sei auf Bücherschränke, Repaircafés und Secondhandläden verwiesen. Auch die Onlineplattform "nebenan.de" erfreut sich gerade in Bockenheim großer Beliebtheit und hat in diesem Raum über 3.000 Nutzerinnen bzw. Nutzer. Die Givebox kann hierfür eine gute Ergänzung im nicht digitalen Raum und für weniger digitalaffine Menschen darstellen. Der Verein erhofft sich durch die grundsätzliche Befürwortung des Ortsbeirates eine erhöhte Bereitschaft zur Genehmigung seitens des Magistrats. Die Signalisierung grundsätzlicher Befürwortung und Genehmigungsfähigkeit seitens des Ortsbeirates und des Magistrats ist für den Verein notwendig, um den ehrenamtlichen Planungs-, Organisations- und Umsetzungsaufwand zu rechtfertigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.05.2021, ST 1038 Aktenzeichen: 66 5

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Tempo30-Zone obere Leipziger Straße/Friesengasse

14.05.2018 · Aktualisiert: 26.04.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.05.2018, OM 3169 entstanden aus Vorlage: OF 512/2 vom 23.02.2018 Betreff: Tempo-30-Zone obere Leipziger Straße/Friesengasse Vorgang: OM 1004/16 OBR 2; ST 410/17 Der Magistrat wird gebeten, am Übergang Leipziger Straße/Friesengasse ein bis zwei Piktogramme "Tempo 30" auf dem Straßenbelag anzubringen, z. B. ein Piktogramm vor dem Altersheim in Höhe Friesengasse 5 und ein weiteres vor der Eisdiele in Höhe Hausnummer 8. Begründung: Ausweislich der Stellungnahme vom 17.02.2017, ST 410, erkennt der Magistrat keine Notwendigkeit für eine Markierung an dieser Stelle. Der ortskundige Ortsbeirat indes erkennt an dieser Stelle ein Alten- und Pflegeheim, eine Eisdiele/Pizzeria, diverse weitere gastronomische Angebote in unmittelbarer Nähe, den Hülya-Platz samt Gedenkstele und eine Querung von der Kleinen Seestraße in die Friesengasse/Appelsgasse. Der Ortsbeirat erkennt bei seinen häufigen Aufenthalten in diesem Bereich eine Menge Mensch und Tier jeglichen Alters, sei es zu Fuß, auf dem Rad, im Rollstuhl oder sonst wie, welchen in diesem Bereich deutlich mehr Schutz angedeihen muss. Mit der gleichen Begründung, wie er sie in der Stellungnahme ST 410 verwendet hat, könnte der Magistrat das nur wenige Meter weiter aufgebrachte Piktogramm "Achtung Kinder!" entfernen lassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.11.2016, OM 1004 Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2017, ST 410 Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2018, ST 1457 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Unterstützung des 25. Hülyatags

16.04.2018 · Aktualisiert: 18.04.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.04.2018, OF 538/2 Betreff: Unterstützung des 25. Hülyatags Zur Unterstützung des 25. Hülyatags stellt der Ortsbeirat 2 dem Türkischen Volkshaus einmalig zweckgebundene Mittel in Höhe von € 1000,- zur Verfügung. Hiermit soll ein Beitrag zur Finanzierung des Straßenfests mit Redebeiträgen, Musik, Diskussionsveranstaltungen und Ständen am Hülya-Platz geleistet werden. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Am 29. Mai jährt sich zum 25. Mal der Brandanschlag von Solingen. Wie jedes Jahr wird es auch dieses Mal eine Kundgebung auf dem Hülya-Platz geben, die auf Samstag, den 26. Mai 2018 terminiert ist. Zum Jubiläum soll zusätzlich über den Tag ein Straßenfest mit Redebeiträgen, Musik, Diskussionsveranstaltungen und Ständen stattfinden, um damit ein deutliches Zeichen gegen den Rechtsruck in der Gesellschaft zu setzen. Gerne beteiligt sich der Ortsbeirat 2 bei der Finanzierung dieser Veranstaltung. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE FDP LINKE. Piraten Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 2 am 16.04.2018, TO I, TOP 20 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 204 2018 Die Vorlage OF 538/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass bis zu maximal 1.000 Euro zur Verfügung gestellt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE., Piraten

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Wirksamer Schutz für den Ortskern Bockenheims durch Aufstellung eines Bebauungsplans zur Festschreibung der Nutzung nach Art und Maß der heutigen Bebauung. Erlass eines Verbots von Vergnügungsstätten zum Schutz vor dem Betrieb von Wettbüros und Spielhalle

12.11.2017 · Aktualisiert: 07.11.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.11.2017, OF 427/2 Betreff: Wirksamer Schutz für den Ortskern Bockenheims durch Aufstellung eines Bebauungsplans zur Festschreibung der Nutzung nach Art und Maß der heutigen Bebauung. Erlass eines Verbots von Vergnügungsstätten zum Schutz vor dem Betrieb von Wettbüros und Spielhallen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt: 1. Für das von Erhaltungssatzungen erfasste Areal im Bereich des Bockenheimer Kerngebiets ist zum Erhalt der städtebaulichen Eigenart des Gebietes aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt (§ 172 (1) Nr. 1 BauGB) und zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung (§ 172 (1) Nr. 2 BauGB ) ein Bebauungsplan aufzustellen. Der Bereich wird begrenzt durch folgende Straßen: - Sophienstraße (einschließlich der nordöstlichen Wohnbebauung) - Gräfstraße - Hamburger Allee - Varrentrappstraße - Hermann-Wendel-Straße - Emser Straße - Kasseler Straße/ Salvador-Allende-Straße - An den Bangerten - Main-Weser Bahn zwischen der Straße An den Bangerten und der Verlängerung der Sophienstraße auf Höhe der Sportfabrik bis zur Bahnlinie. 2. Die derzeitigen Geschosszahlen sowie Art und Maß der aktuell bestehenden Baulinien und Traufhöhen sind - insbesondere in Bezug auf die Anteile der alten dörflichen bzw. der gründerzeitlichen Bebauung und der ehemaligen Sozialwohnungen der 50er und 60er Jahre - wegen des Milieuschutzes nach (§ 172 (1) Nr. 2 BauGB ) detailliert festzuschreiben. 3. Eine maßvolle Nachverdichtung durch Ausbau der Dachgeschosse zu Wohnungen und die Bebauung von Garagenhöfen kann in Ausnahmefällen zugelassen werden. 4. Besonderes Augenmerk ist auf das vor Ort ansässige Gewerbe, insbesondere die Handwerksbetriebe zu richten. Bei der Erarbeitung des Bebauungsplans ist nicht nur sicherzustellen, dass das bestehende Gewerbe Bestandsschutz erhält, sondern auch, dass Entwicklungsmöglichkeiten für Gewerbebetriebe eingeräumt werden, wo immer dies mit Rücksicht auf benachbarte Nutzungen möglich ist. 5. Die im Rahmen der Sanierung Bockenheims geschaffenen grünen Hinterhöfe und die unbebauten Hinterhöfe im Bebauungsplangebiet sind zu erhalten. 6. Die erhaltenswerten Bäume im Bebauungsplangebiet sind im Plan zu markieren und im Textteil festzuschreiben. 7. Das Bebauungsplangebiet soll vor schädlichen Nutzungen (Vergnügungsstätten, insbesondere Spielhallen und Wettbüros) durch Verbot der in Bebauungsplangebieten ausnahmsweise zulässigen Vergnügungsstätten geschützt werden. 8. Der Bebauungsplan ist vor der Offenlegung der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen. 9. Zur Sicherung der Planung wird nach dem Aufstellungsbeschluss im Bereich des Bebauungsplangebietes Kerngebiet Bockenheim eine Veränderungssperre nach § 14 BauGB erlassen und von der Möglichkeit der Aussetzung oder vorläufigen Untersagung von Bauvorhaben nach § 15 BauGB Gebrauch gemacht, wenn zu befürchten ist, dass die Durchführung der Planung durch das entsprechende Bauvorhaben unmöglich gemacht oder wesentlich erschwert werden würde. Begründung: Der Ortskern von Bockenheim ist sowohl baulich als auch hinsichtlich der dort anzutreffenden Nutzungen vielgestaltig. Für das Gebiet des zu beschließenden Bebauungsplans wurden Erhaltungssatzungen, die vor allem die alte dörfliche und die gründerzeitliche Bebauung und die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung schützen sollen, erlassen. Damit diese Erhaltungssatzungen die notwendige Schutzwirkung entfalten können, ist es notwendig, dass sich der parallel dazu entstehende Bebauungsplan weitestmöglich am Bestand orientiert. Dieses Gebiet ist nicht nur aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt schützenswert, sondern auch hinsichtlich seiner Nutzungen, seines verträglichen und attraktiven Nebeneinanders von Wohnen und Arbeiten. Die für die Wahrung des Milieuschutzes und der sozialen Zusammensetzung der Wohnbevölkerung wichtige bestehende Bebauung aus den 50er und 60er Jahren ist ebenfalls erhaltenswert. Der Erhalt wurde auch für vergleichbare Frankfurter Wohngebiete mit der NR 299 vom 21.05.2012 für den Ortskern Bornheim und mit der NR 133 vom 03.11.2011 für das Gebiet des Bebauungsplans östlich der Günderrodestraße bereits beschlossen. Die prägende Nutzungsmischung im gesamten Geltungsbereich soll unter besonderer Berücksichtigung der Wohnnutzung geschützt und fortentwickelt werden. Dem steht die Ansiedlung von Vergnügungsstätten entgegen, die sich zum einen besonders nachteilig auf die Wohnnutzung auswirken, zum anderen bewirken Vergnügungsstätten und dabei speziell Spielhallen und Wettbüros eine Verstärkung des sogenannten "Trading - Down - Effekts", der insbesondere dadurch gekennzeichnet ist, dass die vermehrte Ansiedlung von Vergnügungsstätten vornehmlich die erhaltenswerten und der Versorgung des Gebietes dienenden Läden und Lokale zunehmend verdrängt und zu einer Niveauabsenkung des Umfeldes führt. Mit diesen Verdrängungseffekten geht regelmäßig eine Steigerung des Mietpreisniveaus einher. Das Plangebiet erscheint durch seine Kleinteiligkeit - insbesondere in Bezug auf die Parzellengröße und die teilweise bereits aufgetretenen Leerstände - anfällig für die beschriebenen negativen Entwicklungen. Folgende Bebauungspläne wurden unter anderem zur Verhinderung der Nutzung von Vergnügungsstätten neu aufgestellt oder geändert: M 103/2012 Bebauungsplan Nr. 891 nördlich Adickesallee - Bereich um die ehemalige Oberfinanzdirektion, M 81/2012 Bebauungsplan Nr. 465 - Ginnheimer Landstraße/Rosa-Luxemburg-Straße, M 229/2011 Bebauungsplan Nr. 883 - Höchst/südliche Innenstadt, M 159/ 2011 Bebauungsplan Nr. 888 - östlich Günderrodestraße. Zur Sicherung der Planung für den künftigen Satzungsbereich ist nach dem Aufstellungsbeschluss für das Gebiet des Bebauungsplans eine Veränderungssperre nach § 14 BauGB und in Einzelfällen die Aussetzung oder vorläufige Untersagung von Bauvorhaben nach § 15 BauGB zu beantragen. Leider gibt es in den letzten Jahren immer mehr negative Beispiele für die Entwicklung des Bockenheimer Kernbereichs, die die Dringlichkeit der Aufstellung eines Bebauungsplans für das Gebiet der Erhaltungssatzungen deutlich machen. So wurde für das Gebiet Friesengasse 13 / Kaufungerstraße 4 (ehemaliges Tibethaus ) der Bau eines fünfgeschossigen Gebäudes direkt neben dem zweigeschossigen Fachwerkhaus Friesengasse 13 und dem Hülya-Platz beantragt für die Realisierung hochpreisigen Wohnungsbaus, was sowohl der städtebaulichen Erhaltungssatzung zum Erhalt der dörflichen Struktur wie auch der Milieuschutzsatzung widerspricht. Direkt beben dem Café Exzess soll anstelle eines zweigeschossigen Gebäudes ein viergeschossiges Gebäude mit fünf Wohnungen von je 100 qm Wohnfläche zum Verkaufspreis von 7000 €/qm erbaut werden. Auch dies widerspricht der Milieuschutzsatzung. Dem zweigeschossigen Fachwerkhaus Leipzigerstraße 68, das durch Überbelegung und Verwahrlosung nun einsturzgefährdet ist, droht der Abriss. Dieses Haus zählt zu den Gebäuden, die wahrscheinlich in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts gebaut wurden und damit Gegenstand der städtebaulichen Erhaltungssatzung sind. Nach dem Abriss könnte aufgrund von § 34 Baugesetzbuch ein viergeschossiges Gebäude mit hochpreisigen Wohnungen errichtet werden. Auch hier wird demnach die Milieuschutzsatzung verletzt. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 2 am 04.12.2017, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2018, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2018, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 2 am 12.03.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 2 am 16.04.2018, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 2 am 14.05.2018, TO I, TOP 9 Beschluss: 1. Der Ortsvorsteher wird gebeten, einen öffentlichen Rundgang mit Vertretern des Baumamtes zu organisieren, um so den Bedarf eines Bebauungsplans zur Festschreibung der Nutzung nach Art und Maß der heutigen Bebauung darzustellen. Der Rundgang sollte vor der Sitzung im August 2018 stattfunden. 2. Die Vorlage OF 427/2 wird zurückgestellt, bis der öffentliche Rundgang stattgefunden hat. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 2 am 11.06.2018, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 2 am 13.08.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 2 am 10.09.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 2 am 29.10.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 2 am 26.11.2018, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur Sitzung am 25.03.2019 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 2 am 25.03.2019, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 2 am 13.05.2019, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 2 am 17.06.2019, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird so lange zurückgestellt, bis die Terminabstimmung zu einem Ortstermin stattgefunden hat. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 2 am 28.10.2019, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, 2 GRÜNE und FDP gegen LINKE., BFF und Piraten (= Annahme) bei Enthaltung 1 GRÜNE

Partei: LINKE.

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OA (Anregung Ortsbeirat)

Verkauf einer Teilfläche des Grundstücks Gemarkung Bockenheim, Flur 6, Nr. 66/5, Kaufunger Straße Vortrag des Magistrats vom 12.05.2017, M 103

23.10.2017 · Aktualisiert: 17.12.2020

S A C H S T A N D : Anregung vom 23.10.2017, OA 188 entstanden aus Vorlage: OF 419/2 vom 13.10.2017 Betreff: Verkauf einer Teilfläche des Grundstücks Gemarkung Bockenheim, Flur 6, Nr. 66/5, Kaufunger Straße Vortrag des Magistrats vom 12.05.2017, M 103 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Vortrag des Magistrats vom 12.05.2017, M 103, wird abgelehnt. Die auf der betreffenden Teilfläche bestehende städtische Grünfläche bleibt mitsamt der vorhandenen Sitzgelegenheiten erhalten. 2. Der Magistrat wird zugleich aufgefordert, die Idee einer maßvollen Nachverdichtung auf dem Areal des ehemaligen Tibethauses unter folgenden Maßgaben weiterzuverfolgen: a) Erhalt des Hauses Friesengasse 13, um so den ursprünglichen Bockenheimer Charakter des dortigen Straßenverlaufs der Friesengasse als Ensemble zu bewahren. b) Erhalt des Baumbestandes auf dem Grünstreifen entlang des Hülya-Platzes. c) Anpassung des Gebäudehöhenverlaufs der Neubebauung auf dem Areal des ehemaligen Tibethauses, sodass die Wuchtigkeit der Bebauung nicht die Aufenthaltsqualität auf dem Hülya-Platz beeinträchtigt. 3. Der Magistrat wird darüber hinaus aufgefordert, sicherzustellen, dass im Zuge der Nachverdichtung 30 Prozent des neu entstehenden Wohnraums als geförderter Wohnraum realisiert wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 12.05.2017, M 103 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 25.10.2017 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 06.11.2017, TO I, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage M 103 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 188 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 16. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 14.11.2017, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 103 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 188 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 18. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 16.11.2017, TO II, TOP 25 Beschluss: 1. Die Beratung der Vorlage M 103 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 188 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 17. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 12.12.2017, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 103 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 188 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 14.12.2017, TO II, TOP 22 Beschluss: 1. Die Beratung der Vorlage M 103 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 188 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 18. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 30.01.2018, TO I, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage M 103 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage NR 496 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 188 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER gegen FDP und BFF (= Annahme) zu 2. Ziffer 1.: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, BFF und FRAKTION gegen AfD, LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) Ziffern 2. und 3.: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FRAKTION gegen AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Annahme) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FDP gegen LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie BFF (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 103 = Ablehnung, OA 188 und NR 496 = Annahme) 20. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 01.02.2018, TO II, TOP 19 Beschluss: 1. Die Vorlage M 103 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage NR 496 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 188 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen FDP und BFF (= Annahme) zu 2. Ziffer 1.: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, BFF und FRAKTION gegen AfD, LINKE., FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Ziffern 2. und 3.: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FRAKTION gegen AfD, LINKE., BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FDP gegen LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie BFF (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 1963, 18. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 16.11.2017 § 2104, 19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 14.12.2017 § 2259, 20. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 01.02.2018 Aktenzeichen: 23 11

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Wie weiter mit dem ehemaligen Tibethaus und seinem Umfeld

19.06.2017 · Aktualisiert: 28.01.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.06.2017, OM 1818 entstanden aus Vorlage: OF 304/2 vom 02.06.2017 Betreff: Wie weiter mit dem ehemaligen Tibethaus und seinem Umfeld Vorgang: M 103/17 Der Magistrat wird gebeten zu berichten: 1. Steht die Immobilie Kaufunger Straße 4, in der bis vor kurzem das Kulturinstitut Tibethaus untergebracht war, unter Denkmalschutz? Wenn ja, seit wann? Stehen die Gebäude auf dem Grundstück Friesengasse 13 unter Denkmalschutz? Wenn ja, seit wann? 2. Dem Vernehmen nach wurden die Anwesen zwischenzeitlich an einen Investor verkauft. Der Käufer will laut der Vorlage M 103 durch einen zusätzlichen Ankauf eines städtischen Grundstücks das Gesamtgrundstück Friesengasse 13/Kaufunger Straße 4 arrondieren und plant dort den Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit Tiefgarage. Der Magistrat wird gebeten, diese Nachverdichtungsplanungen dem Ortsbeirat zur Kenntnis zu geben und damit zu klären, inwieweit die Pläne des neuen Eigentümers in diesem Kontext auf den Abriss der Immobilie Kaufunger Straße 4 hinweisen. 3. In diesem Zusammenhang ist auch zu erläutern, ob gegebenenfalls ein Abriss auch des alten Bauernhauses, das zum Gesamtkomplex gehört, in Rede steht und ob ein solcher Abriss (historische Brotfabrik und altes Bauernhaus, Friesengasse 13) im Sinne des Erhalts historischer Objekte in Bockenheim wirklich wünschenswert ist. 4. Es drängt sich der Eindruck auf, bei dieser Planung werde die Erhaltungssatzung Nr. 47, Bockenheim I, nicht berücksichtigt. Der Magistrat möge hierzu Stellung nehmen. 5. Ist geplant, neben der Grünfläche vor dem Anwesen Kaufunger Straße 4, weitere Teile des Hülya-Platzes zu bebauen? 6. Der Ortsbeirat ist stets bemüht neue Areale für Grünflächen zu finden. Warum opfert der Magistrat erneut eine solche? 7. Inwieweit hat der Magistrat in Verhandlungen zum Grundstücksverkauf dem neuen Eigentümer verdeutlicht, dass mit der Nutzung des ehemaligen Tibethauses dringender Raumbedarf für einen weiteren Hort in Bockenheim gedeckt werden könnte? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 12.05.2017, M 103 Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2017, ST 1882 Aktenzeichen: 63 0

OA (Anregung Ortsbeirat)

Platz schaffen

13.02.2017 · Aktualisiert: 26.11.2018

S A C H S T A N D : Anregung vom 13.02.2017, OA 124 entstanden aus Vorlage: OF 202/2 vom 27.01.2017 Betreff: Platz schaffen Vorgang: OM 4878/16 OBR 2; ST 1677/16 H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 39 vom 17.02.2017, Haushalt 2017 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2017 - 2020. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 01.06.2017, § 1429, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, um die Aufenthaltsqualität im öffentlichen Straßenraum deutlich zu steigern, den Abschnitt der Leipziger Straße zwischen Am Weingarten und Kurfürstenstraße einschließlich des Umfeldes um die U-Bahn-Station "Leipziger Straße" an der Ecke Markgrafenstraße/Leipziger Straße mit einem Etat von 150.000 Euro in das Programm "Schöneres Frankfurt" aufzunehmen. Die Mittel sollen schwerpunktmäßig dazu dienen, statt der bisherigen oberirdischen Altglascontainer sogenannte Unterflursysteme zu prüfen und zu installieren. Weiterhin sollen folgende zweckdienliche Maßnahmen aus dem Etat realisiert werden: 1. Die frei stehenden Auskunftstafeln werden durch modernere, platzsparende Ausführungen ersetzt und verlegt. 2. Der Fahrkartenautomat wird umgesetzt. 3. Die Standorte der aktuell vorhandenen Fahrradbügel sind der Gesamtkonzeption anzupassen. 4. Frankfurter Bänke als Rundbänke ersetzen die vorhandenen Drahtbänke. 5. Der Wohlfühlcharakter wird durch eine erweiterte, kreative Begrünung gesteigert. 6. Eine verbesserte Anordnung der Fahrradbügel, moderne, platzsparende Auskunftstafeln und Begrünungen sind auch für die gegenüberliegende Seite der Kreuzung Leipziger Straße/Ecke Markgrafenstraße zu planen und zu realisieren. 7. Im Kreuzungsbereich ist zudem an gut sichtbarer Stelle ein Hinweisschild auf den Hülya-Platz zu platzieren. Begründung: Aus Sicht des Ortsbeirates kann das Ziel, diesen zentralen Bereich der Leipziger Straße qualitativ zu verbessern, nur durch verschiedene, platzgestaltende Maßnahmen erreicht werden, die teilweise bereits in der Stellungnahme ST 1677 kommentiert werden. So wird etwa die Verlegung der jetzigen Glascontainer vom Ortsbeirat als prioritär angesehen. Die erwähnte Stellungnahme eröffnet hierfür keine Möglichkeiten und lässt auf der anderen Seite eine ersatzlose Entfernung bedenklich erscheinen. Da Unterflursysteme bislang nur im Rahmen des Ausbauprogramms "Schöneres Frankfurt" geplant und finanziert wurden, erscheint die Aufnahme der Maßnahmen in dieses Programm zwingend. Die hierbei anfallenden höheren Kosten werden ausgeglichen durch ein verbessertes Erscheinungsbild der Umgebung, eine Reduzierung der in Anspruch genommenen Gehwegfläche, weniger Lärmbelästigung und eine barrierefreie Nutzung. In Absprache mit dem Ortsbeirat 2, auch was mögliche finanzielle Eigenleistungen bei der Maßnahmenrealisierung anbelangt, können die vorgeschlagenen Verbesserungen im Rahmen des Programms "Schöneres Frankfurt" in einer Gesamtplanung auf den Weg gebracht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.01.2016, OM 4878 Stellungnahme des Magistrats vom 05.12.2016, ST 1677 Stellungnahme des Magistrats vom 08.09.2017, ST 1725 Stellungnahme des Magistrats vom 05.03.2018, ST 500 Antrag vom 11.10.2018, OF 657/2 Anregung an den Magistrat vom 29.10.2018, OM 3869 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 2 Versandpaket: 22.02.2017 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 13.03.2017, TO I, TOP 24 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 124 wird bis zu den Etatberatungen zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 11. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 22.05.2017, TO I, TOP 51 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 124 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Aktenzeichen: 61 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Durch Begradigung der Pollerreihe an der Einmündung Kleine Seestraße/Kaufunger Straße/ Hülya-Platz das Parken in zweiter Reihe verhindern und dadurch eine sichere Zufahrt für Rettungsfahrzeuge über die Kaufunger Straße auf den HülyaPlatz gewährleisten

27.06.2016 · Aktualisiert: 13.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.06.2016, OM 255 entstanden aus Vorlage: OF 33/2 vom 07.06.2016 Betreff: Durch Begradigung der Pollerreihe an der Einmündung Kleine Seestraße/Kaufunger Straße/ Hülya-Platz das Parken in zweiter Reihe verhindern und dadurch eine sichere Zufahrt für Rettungsfahrzeuge über die Kaufunger Straße auf den Hülya-Platz gewährleisten Der Magistrat wird beauftragt, an der Einmündung der Kaufunger Straße in die Kleine Seestraße die Pollerreihe zu begradigen und dadurch die kleine Sackgasse in den Hülya-Platz zu entfernen. Begründung: An der Einmündung der Kaufunger Straße in die Kleine Seestraße befindet sich eine als Zufahrt auf den Hülya-Platz durch Poller abgegrenzte kleine Sackgasse. Dort befinden sich zwei reguläre Parkplätze. Da an dieser Stelle aber sehr oft Fahrzeuge in zweiter Reihe in der Mitte der Straße parken, ist die als Zufahrt zum Altenpflegeheim gedachte Sackgasse zugeparkt und nicht benutzbar. Um eine sichere Zufahrt von der Kaufunger Straße auf den Hülya-Platz, insbesondere für Rettungsfahrzeuge, zu gewährleisten, ist es dringend erforderlich, durch Begradigung der Pollerreihe an der Einmündung Kaufunger Straße in die Kleine Seestraße die Sackgasse aufzuheben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.10.2016, ST 1327 Stellungnahme des Magistrats vom 31.03.2017, ST 647 Aktenzeichen: 66 5

OF (Antrag Ortsbeirat)

Gedenktafel Hülya-Platz

12.11.2015 · Aktualisiert: 17.12.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.11.2015, OF 808/2 Betreff: Gedenktafel Hülya-Platz Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf dem Hülya-Platz eine Gedenktafel unter folgenden Maßgaben aufzustellen: 1. Die Gedenktafel soll folgende Inschrift tragen: Überschrift: Gegen Rassismus und Gewalt Text: Dieser Platz erinnert an die neunjährige Türkin Hülya Genc, die mit ihrer Familie in Solingen lebte. In der Nacht des 29. Mai 1993 wurde sie zusammen mit vier weiteren Familienangehörigen durch einen heimtückischen Brandanschlag auf ihr Haus getötet. Der Tod von Hülya warnt vor Fremdenhass und seinen furchtbaren Folgen. Unterschrift: Für ein friedliches Zusammenleben 2. Die Gedenktafel soll gut sichtbar auf dem Platz angebracht werden, idealerweise in Verbindung mit dem Hammering Man. Es wird um Abstimmung des Anbringungsortes mit dem OBR 2 gebeten. 3. Es ist keine besondere künstlerische Gestaltung der Gedenktafel erforderlich, vielmehr ist eine zeitnahe Aufstellung der Gedenktafel anzustreben, idealerweise bis zum nächsten Gedenktag des Brandanschlags von Solingen am 29.05.2016. Der Ortsbeirat 2 stellt dem Magistrat für die Umsetzung der Maßnahme aus seinem Budget einen Betrag i.H.v. bis zu EUR 5.000,- zur Verfügung. Antragsteller: GRÜNE CDU SPD LINKE. FDP BFF fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 49. Sitzung des OBR 2 am 30.11.2015, TO I, TOP 5 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 392 2015 Die Vorlage OF 808/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, BFF, fraktionslos

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Eine Gedenktafel für den Hülya-Platz

12.06.2015 · Aktualisiert: 17.12.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.06.2015, OF 692/2 Betreff: Eine Gedenktafel für den Hülya-Platz Vorgang: OI 140/99 Der Magistrat wird beauftragt, Sorge dafür zu tragen, dass der Hülya-Platz eine Gedenktafel erhält. Der genaue Wortlaut der Inschrift ist mit den Vertreterinnen und Vertretern des Türkisches Volkshaus Frankfurt e.V. abzustimmen. Begründung: Ursprünglich bestand schon einmal die Absicht, am Hülya-Platz eine Gedenktafel aufzustellen (vgl. OI 140 99). Da allerdings mit dem Verbleib des neuen Hammer-Manns die Diskussion um eine aufwendige künstlerische Platzgestaltung beendet wurde, kann nunmehr auch das originäre Ansinnen beibehalten werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Initiative vom 12.04.1999, OI 140 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 2 am 29.06.2015, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 692/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 2 am 07.09.2015, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 692/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 47. Sitzung des OBR 2 am 28.09.2015, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 692/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 48. Sitzung des OBR 2 am 02.11.2015, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 692/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 49. Sitzung des OBR 2 am 30.11.2015, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 692/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 808/2 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Gedenktafel am Hülya-Platz in Bockenheim Aufstellen der am 12.04.1999 einstimmig vom Ortsbeirat beschlossenen Gedenktafel

28.04.2015 · Aktualisiert: 17.12.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.04.2015, OF 679/2 Betreff: Gedenktafel am Hülya-Platz in Bockenheim Aufstellen der am 12.04.1999 einstimmig vom Ortsbeirat beschlossenen Gedenktafel Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert: 1.Anlässlich des 22. Jahrestages des Anschlags von Solingen vom 29.05.1993 mit 5 Todesopfern fordert der Ortsbeirat den Magistrat, gemäß § 3, Absatz 3, Satz 2, Geschäftsordnung der Ortsbeiräte, erneut auf, am Hülya-Platz endlich die am 12.04.1999 vom Ortsbeirat einstimmig beschlossene Gedenktafel an gut sichtbarer Stelle aufzustellen. Folgender Text soll an Hülya Genc erinnern: "Dieser. Platz erinnert an die neunjährige Türkin Hülya Genc, die mit ihrer Familie in Solingen lebte. In der Nacht des 29. Mai 1993 wurde sie zusammen mit vier weiteren Familienangehörigen durch einen heimtückischen Brandanschlag auf ihr Haus getötet. Der Tod von Hülya warnt vor Fremdenhass und seinen furchtbaren Folgen. Ihre Mutter, Mevlide Genc, fand trotz des schweren Leides, das ihr zugefügt wurde, versöhnliche Worte. Diese Haltung verdient hohe Achtung und weist zugleich den Weg für ein friedliches Zusammenleben." 2. Die Kosten werden aus dem Etat des Ortsbeirats 2 getragen. Begründung: Das antifaschistische - antirassistische Mahnmal " Kleiner Hammering Man " wurde am dem 20. Jahrestag des Anschlags von Solingen am 29.05.2013 endgültig aufgestellt und nach dem Jahrestag genehmigt. Deshalb sollte man nun die vor 16 Jahren vom Ortsbeirat geforderte Gedenktafel dort anbringen. 16 Jahre nach dem einstimmigen Beschluss existiert auf dem nach einem Opfer des Anschlags von Solingen benannten Hülya-Platz in Bockenheim immer noch nicht die am 12.04.1999 vom Ortsbeirat einstimmig beschlossene Gedenktafel. Angesichts des 22. Jahrestages des Anschlags und zunehmenden Fremdenhasses sowie einer Zunahme von rassistischen Übergriffen in der Bundesrepublik Deutschland ist die Aufstellung der Gedenktafel ein Gebot der Stunde. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 2 am 18.05.2015, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 679/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 2 am 29.06.2015, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 679/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 2 am 07.09.2015, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 679/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 47. Sitzung des OBR 2 am 28.09.2015, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 679/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 48. Sitzung des OBR 2 am 02.11.2015, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 679/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 49. Sitzung des OBR 2 am 30.11.2015, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 679/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 808/2 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: LINKE.

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2015/2016 Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Programm .Schöneres Frankfurt. Umgestaltung des Hülya-Platzes

17.10.2014 · Aktualisiert: 12.11.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.10.2014, OF 579/2 Betreff: Haushalt 2015/2016 Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Programm "Schöneres Frankfurt" Umgestaltung des Hülya-Platzes Vorgang: ST 1083/14 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, im Doppel-Haushalt 2015/2016 Mittel in Höhe von 25.000 € einzustellen. Mit dieser Maßnahme soll die Gestaltung des Hülya-Platzes durch Rückbau der Einbuchtung zur Feuerwehrzufahrt an der Außenkante zur Kleinen Seestraße (dadurch Wegfall zweier Parkplätze) harmonisiert werden. Es dient zur Kenntnis, dass der Ortsbeirat auf die Inanspruchnahme der Restmittel aus der Projektdefinition 5.005206 [Umgestaltung des Hülya-Platzes] zugunsten kleinerer Maßnahmen verzichtet hat. Mithin ist ein weiterer Bedarf für die im Haushalt aufgeführte Sammelveranschlagung von 625.000 € nicht mehr vorhanden. Damit stehen nunmehr Einsparungen in Höhe von 600.000 € zur Verfügung. Begründung: In der genannten ST bemerkt der Magistrat zwar, dass der Rückbau der Parkplätze grundsätzlich denkbar ist und stellt die Prüfung der Umsetzung der Maßnahme aus Haushaltsansätzen der Folgejahre in Aussicht. Wenn schon aber der Ortsbeirat auf die Inanspruchnahme von erheblichen Mitteln verzichtet, darf gewiss die Umgestaltung des Hülya-Platzes in einem Guss erwartet werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2014, ST 1083 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2014, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 579/2 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: CDU und FDP gegen GRÜNE, SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER (= Annahme)

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sanierungsmaßnahmen zum Hülya-Platz

05.05.2014 · Aktualisiert: 05.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.05.2014, OM 3056 entstanden aus Vorlage: OF 497/2 vom 17.04.2014 Betreff: Sanierungsmaßnahmen zum Hülya-Platz Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung zu folgenden Ziffern gebeten: 1. Die im Rahmen des Programms "Schöneres Frankfurt" entwickelte Planung zum Hülya-Platz wird nicht realisiert; 2. stattdessen werden die folgenden, im Rahmen eines Ortstermins am 21. November 2013 mit Vertretern von Stadtplanungs- und Grünflächenamt besprochenen, kleineren Sanierungsmaßnahmen auf Realisierbarkeit und Kosten untersucht und gegebenenfalls umgesetzt: 2.1 Neubepflanzung der Grünfläche; 2.2 Sanierung der wassergebundenen Decke in der Platzmitte; 2.3 Aufstellung von weiteren Sitzbänken in Abstimmung mit dem Alten- und Pflegeheim Bockenheim in der Friesengasse 7; 2.4 Platzharmonisierung durch Rückbau der Einbuchtung zur Feuerwehrzufahrt an der Außenkante zur Kleinen Seestraße (dadurch Wegfall zweier Parkplätze). 3. Bei einer eventuellen Fortschreibung des Programms "Schöneres Frankfurt" wird berücksichtigt, dass der Ortsbezirk 2, nach Einstellung des Projekts zum Hülya-Platz, aus dem bisherigen Programm damit bislang keinerlei Förderung erhalten hat. Begründung: Wie bei dem Ortstermin mit den beteiligten Ämtern dargestellt wurde, lassen sich die Planungen zum Hülya-Platz nicht wie vorgesehen realisieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2014, ST 1083 Aktenzeichen: 60 10

OF (Antrag Ortsbeirat)

Urban Gardening in Patenschaft des Pflegeheims Bockenheim

28.02.2014 · Aktualisiert: 26.03.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.02.2014, OF 472/2 Betreff: Urban Gardening in Patenschaft des Pflegeheims Bockenheim Aus dem Budget des Ortsbeirats werden € 1.500,- für die Anschaffung dreier Pflanzkübel nach dem Vorbild "Bockenheimer Garten" bereitgestellt, deren Betreuung in die Obhut des Pflegeheims Bockenheim gegeben wird. Das Grünflächenamt wird gebeten, Anschaffung und Aufbau dieses (und gegebenenfalls weiteren, dann privat gestellten) Straßenmobiliars mit der Leitung des Pflegeheims sowie dem Ortsbeirat 2 abzustimmen. Begründung: Der Vorstoß der Leitung des Pflegeheims Bockenheim, ihren Bewohnern die Möglichkeit einzuräumen, im öffentlichen Raum des Hülya-Platzes den grünen Daumen zu betätigen, ist seinerzeit administrativ versandet. Mit der vorgeschlagenen Maßnahme soll der entsprechende Wunsch nun doch noch Realisation erfahren. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 2 am 17.03.2014, TO I, TOP 20 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 224 2014 Die Vorlage OF 472/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor hinter dem Wort "Pflanzübel" das Wort "Hochbeete" eingefügt wird. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU und FDP

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Programm .Schöneres Frankfurt./Hülya-Platz

27.02.2014 · Aktualisiert: 15.05.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.02.2014, OF 485/2 Betreff: Programm "Schöneres Frankfurt"/Hülya-Platz Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. die im Rahmen des Programms Schöneres Frankfurt entwickelte Planung zum Hülya-Platz nicht zu realisieren; 2. stattdessen die folgenden im Rahmen eines Ortstermins am 21.11.2013 mit Vertretern von Stadtplanungs- und Grünflächenamt besprochenen kleineren Sanierungsmaßnahmen umzusetzen bzw. auf Realisierbarkeit und Kosten zu prüfen und zu berichten: - Neubepflanzung der Grünfläche, - Sanierung der wassergebundenen Decke in der Platzmitte, - Aufstellung von weiteren Sitzbänken in Abstimmung mit dem Alten- Pflegeheim Bockenheim in der Friesengasse 7. 3. bei einer evtl. Fortschreibung des Programms Schöneres Frankfurt zu berücksichtigen, dass der Ortsbezirk 2 nach Einstellung des Projektes Hülya-Platz aus dem bisherigen Programm keine Förderung erhalten hat. Begründung: Wie mit den beteiligten Ämtern besprochen, lassen sich die Planungen zum Hülya-Platz nicht realisieren. Antragsteller: GRÜNE CDU SPD LINKE. FDP FREIE WÄHLER fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 2 am 17.03.2014, TO I, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage OF 485/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 2 am 05.05.2014, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 485/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 497/2 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, FREIE_WÄHLER, fraktionslos

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Der .Hammering Man" gehört zum Hülya-Platz

19.11.2013 · Aktualisiert: 10.01.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.11.2013, OF 424/2 Betreff: Der "Hammering Man" gehört zum Hülya-Platz Vorgang: OM 2451/13 OBR 2; ST 1589/13 Der Ortsbeirat wolle beschließen: "Es gibt derzeit nicht die Absicht, den Hammering Man zu entfernen" ist der zentrale Satz der gemeinsamen Presseerklärung der Stadträte Prof. Dr. Semmelroth und Majer vom 01.11.2013. Nunmehr werden in der ST 1589 wieder altbekannte, wenn auch falsche Behauptungen aufgestellt, um den Verbleib des "Hammering Man" auf dem Hülya-Platz zu untergraben. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in ständiger Rechtsprechung (!) (BGH 3 StR 3/72, BGH 3 StR 486/06) für Recht erkannt, dass der Gebrauch des Kennzeichens einer verfassungswidrigen Organisation in einer Darstellung, deren Inhalt in offenkundiger und eindeutiger Weise die Gegnerschaft zur Ideologie zum Ausdruck bringt, nicht gegen § 86 a Strafgesetzbuch (StGB) "Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen" verstößt. Besonders sei hierbei auf die Absätze 12 und 13 a der Entscheidung vom 15.03.2007 (BGH 3 StR 486/06) hingewiesen (am Ende des Antrags nachlesbar). Vor diesem Hintergrund bittet der Ortsbeirat den Magistrat um die Beantwortung folgender Fragen: ) Ist die ständige Rechtsprechung des BGH zum hier relevanten § 86 a StGB am Magistrat vorbeigegangen? ) Falls Frage 1.) mit "nein" beantwortet wird, stellt sich die Frage, ob sich der Magistrat nicht an Entscheidungen des höchsten deutschen Zivilgerichts gebunden sieht. 3. ) Sollte sich der Magistrat an Entscheidungen des BGH gebunden fühlen (wovon diesseits ausgegangen wird), so wird er gebeten zu erklären, wie die ST 1589, deren Inhalt klar den BGH-Entscheidungen entgegensteht, jemals aus der Verwaltung heraus unter dem Titel "Stellungnahme des Magistrats" veröffentlicht werden konnte.

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Programm Schöneres Frankfurt/Hülya-Platz

05.11.2013 · Aktualisiert: 10.01.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.11.2013, OF 418/2 Betreff: Programm Schöneres Frankfurt/Hülya-Platz Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die im Rahmen des Programms Schöneres Frankfurt entwickelte Planung zum Hülya-Platz nicht zu realisieren; stattdessen die im Rahmen eines Ortstermins am 21.11.2013 mit Vertretern von Stadtplanungs- und Grünflächenamt besprochenen Einzelmaßnahmen (kleinere Sanierungsmaßnahmen) umzusetzen; bei einer evtl. Fortschreibung des Programms Schöneres Frankfurt zu berücksichtigen, dass der Ortsbezirk 2 nach Einstellung des Projektes Hülya-Platz aus dem bisherigen Programm keine Förderung erhalten hat. Begründung: Wie mit den beteiligten Ämtern besprochen, lassen sich die Planungen zum Hülya-Platz nicht realisieren. Antragsteller: GRÜNE CDU SPD LINKE. FDP FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 2 am 25.11.2013, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 418/2 wurde zurückgezogen.

Parteien: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, FREIE_WÄHLER

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Der „Hammering Man“ gehört zum Hülya-Platz

02.09.2013 · Aktualisiert: 01.10.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.09.2013, OM 2451 entstanden aus Vorlage: OF 347/2 vom 17.06.2013 Betreff: Der "Hammering Man" gehört zum Hülya-Platz Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, ob - der neue "Hammering Man" als Mahnmal gegen rassistische und rechtsradikale Gewalt auf seinem angestammten Standort am Hülya-Platz dauerhaft geduldet werden kann; - von weiteren Planungen hinsichtlich eines Mahnmals auf dem Hülya-Platz Abstand genommen werden kann. Begründung: Das knapp zwei Meter hohe künstlerische Zitat des "Hammering Man", welcher mit dem Hammer auf ein Hakenkreuz einschlägt, wurde 1995 von einer Stadtteilinitiative errichtet. Auf Initiative des Ortsbeirats 2 konnten schließlich Bürgeranregungen umgesetzt werden, damit die umgebende Fläche in Hülya-Platz umbenannt wird. Dies erfolgte am 8. März 1999. Der "Hammering Man" drückt mit seinem Zerschlagen des Hakenkreuzes den notwendigen Widerstand gegen nazistischen Terror aus und mahnt gleichzeitig an seinem Standort auf dem Hülya-Platz, der Opfer dieses Terrors zu gedenken. Auch bei den Gedenkveranstaltungen an die fremdenfeindlichen Anschläge vor 20 Jahren in Solingen ist deutlich geworden, dass für viele engagierte Menschen dieses Mahnmal mit seiner Symbolkraft genau an der richtigen Stelle steht und daher auch nicht ausgetauscht werden darf. Der "Hammering Man" gehört zum Hülya-Platz (Bild: Günter Heilmann) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.11.2013, ST 1589 Auskunftsersuchen vom 25.11.2013, V 882 Aktenzeichen: 41

OA (Anregung Ortsbeirat)

Programm .Schöneres Frankfurt" - Umgestaltung des Hülya-Platzes

16.04.2012 · Aktualisiert: 01.10.2013

S A C H S T A N D : Anregung vom 16.04.2012, OA 180 entstanden aus Vorlage: OF 164/2 vom 16.04.2012 Betreff: Programm "Schöneres Frankfurt" - Umgestaltung des Hülya-Platzes Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. den im Ortsbeirat 2 vorgestellten Entwurf für ein Mahnmal auf dem Hülya-Platz nicht zu realisieren; 2. das vorgestellte Konzept der zukünftigen Platzgestaltung (einschließlich der für das Mahnmal vorgesehenen Fläche, aber ohne den Entwurf des Mahnmals) als Grundlage für die Umgestaltung des Hülya-Platzes zu nehmen. Die Details der zukünftigen Platzgestaltung sind direkt mit dem Ortsbeirat 2 zu klären. Die Umgestaltung des Platzes wird zeitnah realisiert; 3. unabhängig von Ziffer 2. unter der Federführung des Ortsbeirates 2 sowie unter Einbeziehung von Vertretern der Kommunalen Ausländer- und Ausländerinnenvertretung und des Türkischen Volkshauses einen Wettbewerb für die Gestaltung eines Mahnmals auf dem Hülya-Platz auszuschreiben; 4. gemeinsam mit dem Ortsbeirat 2 sicherzustellen, dass die Maßnahmen gemäß der Ziffern 2. und 3. im Rahmen des bestehenden städtischen Haushaltsansatzes für die Umgestaltung des Hülya-Platzes realisiert werden. Die Kosten des Wettbewerbs für das Mahnmal sind aus den Haushaltsansätzen für die Platzumgestaltung zu bestreiten. Begründung: Der Ortsbeirat 2 würdigt die bisherige Arbeit und Kooperationsbereitschaft des Magistrats, sieht den vorliegenden Entwurf für ein Mahnmal auf dem Hülya-Platz jedoch nicht als geeignet an, um von den Bewohnern des Ortsbezirkes tatsächlich angenommen zu werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 28.09.2012, B 432 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Kultur- und Freizeitausschuss Ausschuss für Bildung und Integration Versandpaket: 25.04.2012 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des Kultur- und Freizeitausschusses am 15.05.2012, TO I, TOP 33 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 180 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP 10. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 21.05.2012, TO I, TOP 67 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 180 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten 10. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 21.05.2012, TO I, TOP 59 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Ziffern 1., 3. und 4. der Vorlage OA 180 werden dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 2. Der Ziffer 2. der Vorlage OA 180 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1.: CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE. und Piraten (= Annahme) zu 2.: CDU, GRÜNE, LINKE. und Piraten gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP und REP (= vereinfachtes Verfahren) FREIE WÄHLER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) NPD (= Ablehnung) Stv. Ochs (= Prüfung und Berichterstattung) 11. Sitzung des Kultur- und Freizeitausschusses am 14.06.2012, TO I, TOP 17 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: a) Die Ziffern 1., 3. und 4. der Vorlage OA 180 werden dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. b) Der Ziffer 2. der Vorlage OA 180 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: a) CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE. und FREIE WÄHLER (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) b) CDU, GRÜNE, LINKE. und FREIE WÄHLER gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Piraten und Stv. Ochs (= Annahme) 11. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 18.06.2012, TO I, TOP 23 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: a) Die Ziffern 1., 3. und 4. der Vorlage OA 180 werden dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. b) Der Ziffer 2. der Vorlage OA 180 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: a) CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE. und FREIE WÄHLER (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) b) CDU, GRÜNE, LINKE. und FREIE WÄHLER gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Piraten (= Annahme) Stv. Ochs (= Prüfung und Berichterstattung) 13. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.06.2012, TO II, TOP 38 Beschluss: 1. Die Ziffern 1., 3. und 4. der Vorlage OA 180 werden dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 2. Der Ziffer 2. der Vorlage OA 180 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1.: CDU, GRÜNE, SPD und Stv. Ochs gegen LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten (= Annahme), FDP und REP (= vereinfachtes Verfahren) sowie NPD (= Ablehnung) zu 2.: CDU, GRÜNE, LINKE., FREIE WÄHLER und Piraten gegen SPD und Stv. Ochs (= Prüfung und Berichterstattung), FDP und REP (= vereinfachtes Verfahren) sowie NPD (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 1883, 13. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 28.06.2012 Aktenzeichen: 60 10

OA (Anregung Ortsbeirat)

Umgestaltung des Hülya-Platzes

08.08.2011 · Aktualisiert: 02.10.2012

S A C H S T A N D : Anregung vom 08.08.2011, OA 37 entstanden aus Vorlage: OF 40/2 vom 05.08.2011 Betreff: Umgestaltung des Hülya-Platzes Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Magistratsbericht B 249 wird als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen. 2. Weiterhin wolle die Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnis nehmen: a) Der Ortsbeirat 2 bewertet die Zusammenarbeit mit den beteiligten Ämtern der Stadt insgesamt positiv. b) Bis zum jetzigen Zeitpunkt hat der Ortsbeirat 2 noch keine Stellungnahme oder gar eine Bewertung zur Platzkonzeption und zur Mahnmalgestaltung abgegeben. c) Für den 06.09.2011, 17.00 Uhr, ist ein nicht öffentlicher Termin einschließlich einer Diskussionsmöglichkeit mit dem Künstler, Herrn Tümkaya, im Stadtplanungsamt angesetzt, zu dem bei Interesse auch Stadtverordnete und KAV-Mitglieder eingeladen werden können. d) Der Ortsbeirat 2 wird erst nach dem genannten Termin mit der öffentlichen Diskussion des Vorhabens beginnen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 23.05.2011, B 249 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 14.11.2011, B 454 Bericht des Magistrats vom 28.09.2012, B 432 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Bildung und Integration Kultur- und Freizeitausschuss Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 10.08.2011 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des Kultur- und Freizeitausschusses am 11.08.2011, TO I, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 249 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. 2. Der Vorlage OA 37 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Bunte zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Bunte 2. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 15.08.2011, TO I, TOP 55 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 249 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. 2. Der Vorlage OA 37 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FDP und Bunte gegen LINKE. und FREIE WÄHLER (= Kenntnis) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER und Bunte gegen LINKE. (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: REP (B 249 = Kenntnis, OA 37 = Ablehnung) 2. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 15.08.2011, TO I, TOP 20 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 249 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. 2. Der Vorlage OA 37 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Bunte zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Bunte 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 25.08.2011, TO II, TOP 45 Beschluss: 1. Die Vorlage B 249 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. 2. Der Vorlage OA 37 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FDP und Bunte gegen LINKE., FREIE WÄHLER und REP (= Kenntnis) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER und Bunte gegen LINKE. und REP (= Ablehnung) 8. Sitzung der KAV am 12.09.2011, TO II, TOP 48 Beschluss: Der Vorlage OA 37 wird zugestimmt. Beschlussausfertigung(en): § 559, 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 25.08.2011 Aktenzeichen: 60 10

OA (Anregung Ortsbeirat)

Aufnahme der Umgestaltung Hülya-Platz in das Programm „Schöneres Frankfurt“

02.06.2008 · Aktualisiert: 18.02.2021

S A C H S T A N D : Anregung vom 02.06.2008, OA 672 entstanden aus Vorlage: OF 254/2 vom 16.05.2008 Betreff: Aufnahme der Umgestaltung Hülya-Platz in das Programm "Schöneres Frankfurt" Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, die Umgestaltung des Hülya-Platzes in das Programm "Schöneres Frankfurt" aufzunehmen. Die künstlerische Gestaltung des geplanten antifaschistischen Mahnmals wird in die entsprechende Platzgestaltung integriert und gemeinsam finanziert. Die Realisierung wird unverzüglich angestrebt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Kultur- und Freizeitausschuss Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 11.06.2008 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung der KAV am 04.08.2008, TO II, TOP 57 Beschluss: Der Vorlage OA 672 wird zugestimmt. 23. Sitzung des Kultur- und Freizeitausschusses am 14.08.2008, TO I, TOP 23 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 672 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG 23. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 18.08.2008, TO I, TOP 75 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 672 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF 24. Sitzung des Kultur- und Freizeitausschusses am 11.09.2008, TO I, TOP 14 Beschluss: nicht auf TO Die Entscheidung über die Vorlage OA 672 wird auf den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau delegiert. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF 24. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 15.09.2008, TO I, TOP 60 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 672 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF 25. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 27.10.2008, TO I, TOP 55 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 672 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG gegen BFF (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (= Ablehnung) ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 28. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 06.11.2008, TO II, TOP 81 Beschluss: Der Vorlage OA 672 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Prüfung und Berichterstattung) und NPD (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 4896, 28. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 06.11.2008 Aktenzeichen: 61 0

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