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Sicherer Radweg auf der Schloßstraße
Antrag vom 29.08.2019, OF 899/2 Betreff: Sicherer Radweg auf der Schloßstraße Der Ortsbeirat möchte beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, welche Maßnahmen auf der Schlossstraße zwischen Breitenbachbrücke und Adalbertstraße vorzunehmen wären, um einen in beiden Richtungen durchgehenden, markierten und sicheren Radweg im genannten Bereich einzurichten. Sofern bei den Vorschlägen des Magistrats Flächen für ruhenden Verkehr erhalten bleiben, ist auf ausreichenden Abstand zwischen parkenden Fahrzeugen und Radweg (dooring zone) zu achten. Bei der Prüfung sollen auch die Gleisflächen der Schlossstraße einbezogen werden. Darüber hinaus wird der Magistrat um einen Bericht des derzeitigen Planungsstandes zum Umbau der Schlossstraße gebeten. Begründung: Derzeit führt der Radweg eng an parkenden Autos entlang, wodurch das Risiko besteht, dass es zu Unfällen mit durch geöffnete Türen kommt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 2 am 16.09.2019, TO I, TOP 21 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1421 2019 Die Vorlage OF 899/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der erste Satz des Antragstenors nachfolgenden Wortlaut hat: "Der Magistrat wird gebeten, mit Blick auf die geplante Öffnung der Schule in der Schloßstraße zu prüfen und zu berichten, welche Maßnahmen auf der Schloßstraße zwischen Breitenbachbrücke und Adalbertstraße vorzunehmen wären, um einen in beiden Richtungen durchgehenden, markierten und sicheren Radweg im genannten Bereich einzurichten." Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 FDP
Sicherheit für Radfahrer und Autofahrer - Auffahrt Breitenbachstraße Zur Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße
Antrag vom 26.08.2019, OF 400/7 Betreff: Sicherheit für Radfahrer und Autofahrer - Auffahrt Breitenbachstraße Zur Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße Seit ungefähr 2013 ist die neu geregelte Einfädelspur von der unter der Breitenbachbrücke kommenden Breitenbachstraße zur Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße neu geregelt. Ob diese Maßnahmen sinnvoll und hilfreich sind, wurde mehrfach diskutiert. Kleine Änderungen wie die Verlegung des Stoppschildes wurden durchgeführt, größere wie Piktogramme oder eine Erhöhung des Fahrradüberwegs wurden abgelehnt. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, folgende Fragen zu beantworten: 1. Wie viele Unfälle haben sich nach der Installation im Sommer 2013 ereignet? Wie viele sind davon Auto/Fahrrad Unfälle? Wie viele sind Auto/Auto Unfälle? 2 Wäre eine farbliche Markierung des Fahrradweges möglich? 3. Warum wurde an dieser Gefahrenstelle eine Ströer-Werbegroßfläche genehmigt, welche die Verkehrsteilnehmer ablenkt? Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 7 am 10.09.2019, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1405 2019 Die Vorlage OF 400/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Sicher mit dem Rad zur Schule auf der Schloßstraße
Antrag vom 19.08.2019, OF 886/2 Betreff: Sicher mit dem Rad zur Schule auf der Schloßstraße Der Magistrat möchte Sorge dafür tragen, dass spätestens mit der Eröffnung der geplanten Schule hierzu an der Schloßstraße ein beidseitiger, baulich getrennter, spezifisch 2 m breiter und durchgehender Fahrradweg zur Verfügung steht. Begründung: Ein sicherer Weg zur Schule ist für die Kinder wichtig. Früh Rad fahren, lernen und leben, da gesund, nachhaltig und weniger Autoverkehr durch (parkende) Autos, mit denen Eltern ansonsten ihre Kinder zur Schule bringen. Nebenbei dient dieser Radverkehr entlang einer zentralen Achse in Frankfurt am Main auch Eltern, Großeltern, Lehrer*innen und anderen Menschen. Daran führt kein Fahrradweg vorbei. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 2 am 19.08.2019, TO I, TOP 42 Beschluss: Die Vorlage OF 886/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 2 am 16.09.2019, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 886/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 899/2 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Sicherung des Radweges auf der Schloßstraße
Anregung an den Magistrat vom 19.08.2019, OM 4962 entstanden aus Vorlage: OF 869/2 vom 30.07.2019 Betreff: Sicherung des Radweges auf der Schloßstraße Der Magistrat wird gebeten, den Radstreifen auf der Schloßstraße in Höhe des Von-Bernus-Parks durch Klemmfixe vor dem Überfahren durch Pkw und Lkw zu sichern. Begründung: Im Bereich der Schloßstraße auf Höhe des Von-Bernus-Parks ist neben der Fahrbahn eine schraffierte Fläche aufgebracht, die das Parken in diesem Bereich verhindern soll. Neben der schraffierten Fläche befindet sich der Radstreifen, der leider sehr häufig unter Missachtung des Parkverbots zum Teil zugeparkt wird. Fahrzeuge stehen teils auf dem Bürgersteig und teils auf dem Radstreifen. Dadurch müssen Radfahrer an dieser sehr schmalen Stelle auf die Fahrbahn ausweichen und sind dadurch gefährdet. Damit die Gefährdung des Radverkehrs vermindert wird, sollen Klemmfixe das Überfahren des Radweges sichern und das illegale Parken auf der schraffierten Fläche verhindern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2019, ST 2286 Aktenzeichen: 66 2
Bessere Anbindung des Westbahnhofs und des Römerhofs an das Straßenbahnnetz
Anregung an den Magistrat vom 19.08.2019, OM 4955 entstanden aus Vorlage: OF 853/2 vom 02.08.2019 Betreff: Bessere Anbindung des Westbahnhofs und des Römerhofs an das Straßenbahnnetz Der Magistrat wird beauftragt, 1. den Westbahnhof an das bestehende Straßenbahn- bzw. Stadtbahnnetz direkt anzuschließen. Dazu regt der Ortsbeirat die folgende Variante an, bei der der Westbahnhof durch folgende Linienführung an die Straßenbahnlinie 16 angeschlossen wird: a) Richtung Ginnheim von der Schloßstraße links in die Adalbertstraße, über Kasseler Straße/Westbahnhof, Kürfürstenstraße, Schloßstraße, Adalbertstraße zur Bockenheimer Warte. b) Richtung Messe von der Bockenheimer Warte über die Adalbertstraße, rechts in die Schloßstraße, Kürfürstenstraße, Kasseler Straße/Westbahnhof, Adalbertstraße, Schloßstraße zur Hamburger Allee und Messe (siehe Grafik); 2. den Römerhof durch folgende Linienführung an die Straßenbahnlinie 17 anzuschließen: Von der (derzeitigen) Endhaltestelle "Rebstockbad" über die Straßen Zum Rebstockbad und Am Römerhof, über den Kreisel in die Schmidtstraße zur Mainzer Landstraße und der Endhaltestelle "Mönchhofstraße". Sollte die Deckenhöhe der Unterführung der Schmidtstraße unter der Eisenbahnstrecke nicht ausreichen, ist der Grund tiefer zu legen. Begründung: Zu 1.: Die Straßenbahnlinie 17 wurde in den 90er-Jahren, um die Bäume in der Hamburger Allee zu schonen, im Abschnitt zwischen der Kreuzung Schloßstraße/Hamburger Allee und der Haltestelle "Nauheimer Straße" eingleisig durch die Hamburger Allee Richtung Voltastraße geführt. Der Westbahnhof ist nicht direkt angeschlossen, und der Fußweg, und damit die Umsteigezeit zum Westbahnhof, ist sehr lang - Gleiches gilt für die Straßenbahnlinie 16. Um den Westbahnhof direkt an die Straßenbahnlinie 16 anzuschließen, bieten sich die vorgeschlagenen Linienführungen an, da die Gleise bereits verlegt sind und z. B. vom Ebbelwei-Express befahren werden. Auch ein Anschluss über die Straßenbahnlinie 17 wäre prinzipiell denkbar, wenn dazu die Gleise auf der Hamburger Allee bis zur Kasseler Straße weiter verlegt würden, dies wäre jedoch mit höheren Kosten verbunden und würde sehr wahrscheinlich die Fällung der Bäume im Kreuzungsbereich Hamburger Allee/Nauheimer Straße bedeuten. Zu 2.: Mittlerweile wurde am Römerhof ein neues Gymnasium errichtet. Zusätzlich sollen im Areal "Am Römerhof" 2.000 neue Wohnungen gebaut werden. Um dieses Gelände besser anzuschließen, ist eine Verlängerung der Straßenbahnlinie über die Straße Zum Rebstockbad und Am Römerhof über den Kreisel in die Schmidtstraße zur Endhaltestelle "Mönchhofstraße" zu bauen, dies würde zu einem verbesserten Anschluss des Gebiets "Am Römerhof" führen. Eine Linienführung auf dieser Strecke durch eine Straßenbahn ist möglich, da ein Gelenkbus diese Strecke befährt. Wie der Bau der Straßenbahn in der Stresemannallee zeigte, ist eine Straßenbahn relativ schnell und kostengünstig zu realisieren. Ebenfalls war der Bau der Straßenbahnlinie 17 zum Rebstockbad ein positives Beispiel für vorausschauende Verkehrspolitik. Als die Wohnhäuser im Rebstockgelände bezugsfertig wurden, war die Straßenbahn schon da. Im Gegensatz dazu wird die U-Bahn-Strecke zum Europaviertel, die erst mehr als zehn Jahre nach dem Bezug der Wohnungen fertig werden wird, Kosten in Höhe von mindestens 350 Millionen Euro für eine unterirdische und drei oberirdische Haltestellen verursachen. Quelle: OpenStreetMap Weiterhin kann die Verlängerung der Straßenbahnlinie 17 bis zur Haltestelle "Mönchhofstraße" im Falle einer längeren Betriebsunterbrechung in der Mainzer Landstraße zwischen "Mönchhofstraße" und "Platz der Republik" als Ausweichstrecke für die Straßenbahnlinien 11, 14 und 21 dienen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.11.2019, ST 2020
Die Stadt vom Grün her denken: Begrünung der Straßenbahngleise in der Adalbertstraße und Gräfstraße
Antrag vom 02.08.2019, OF 874/2 Betreff: Die Stadt vom Grün her denken: Begrünung der Straßenbahngleise in der Adalbertstraße und Gräfstraße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob eine Begrünung (Rasengleis) der Bahngleise in der Adalbert- und Gräfstraße, Abschnitt zwischen Kreuzung Adalbert-, Nauheimer- Schloßstraße und Kreuzung Gräf-, Sophienstraße) möglich und sinnvoll wäre. Ebenso wird um eine Schätzung der Kosten einer solchen Maßnahme gebeten. Begründung: Zwar wurde im Zuge der Sanierung Bockenheims (1978-1995) die gesamte Gebäudefront auf der nördlichen Seite der Adalbertstraße um mehrere Meter zurückgenommen, um den Gleiskörper in heutiger Form erst zu ermöglichen, dennoch ist eine trennende Wirkung nicht von der Hand zu weisen. Eine Begrünung wäre daher nicht nur eine optische Aufwertung, sondern auch eine sehr gute Maßnahme der sommerlichen Überwärmung entgegenzuwirken. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 2 am 19.08.2019, TO I, TOP 28 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1388 2019 Die Vorlage OF 874/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor das Wort "(Rasengleis)" ersatzlos gestrichen wird. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und Piraten gegen FDP, LINKE. und BFF (= Ablehnung)
Die Stadt vom Grün her denken: Begrünung der Bahngleise in der Schloßstraße
Antrag vom 02.08.2019, OF 875/2 Betreff: Die Stadt vom Grün her denken: Begrünung der Bahngleise in der Schloßstraße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob eine Begrünung (Rasengleis) der Bahngleise in der Schloßstraße, Abschnitt zwischen Kreuzung Adalbert-, Nauheimer- Schloßstraße und Kreuzung Rödelheimer-, Schloßstraße möglich und sinnvoll wäre. Ebenso wird um eine Schätzung der Kosten für eine solche Maßnahme gebeten. Da dieser Gleisabschnitt nicht im Dauerbetrieb genutzt wird, wird ebenfalls gebeten zu prüfen, ob er sich als Fläche für eine Blühwiese eignen würde. Begründung: Die optische Wirkung des Gleisbereichs im benannten Abschnitt der Schloßstraße zeichnet sich durch einen sehr zurückhaltenden Charme aus. Auch kommt es durch den mittig im Straßenraum liegenden Gleiskörper zu einer trennenden Wirkung. Eine Begrünung wäre daher nicht nur eine optische Aufwertung, sondern auch eine sehr gute Maßnahme der sommerlichen Überwärmung entgegenzuwirken. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 2 am 19.08.2019, TO I, TOP 29 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1389 2019 Die Vorlage OF 875/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, 3 SPD, GRÜNE, FDP, LINKE., BFF und Piraten gegen 1 SPD (= Ablehnung)
Die ewige rote Ampel
Anregung an den Magistrat vom 17.06.2019, OM 4769 entstanden aus Vorlage: OF 837/2 vom 30.05.2019 Betreff: Die ewige rote Ampel Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass die Schaltung der Lichtsignalanlage an der Schloßstraße/Kaufunger Straße sowie der Schloßstraße/Kurfürstenstraße bzw. dem Kurfürstenplatz deutlich schneller auf die Anforderung der Fußgängerinnen und Fußgänger durch Betätigen des Tasters reagiert. Begründung: Die betreffende Lichtsignalanlage ist eine echte Bedarfsanlage, die tatsächlich ständig für den Straßenverkehr Grün ist und nur bei Bedarf der Fußgängerinnen und Fußgänger für den Straßenverkehr auf Rot und für die Fußgängerinnen und Fußgänger auf Grün schaltet. Problematisch ist jedoch, dass dieses Umschalten immer eine extrem lange Zeit benötigt. Dies führt dazu, dass die Fußgängerinnen und Fußgänger sehr häufig diese Zeit nicht abwarten und bei Rot über die Ampel laufen. Derzeit besteht hierdurch zwar kein erhebliches Unfallrisiko, da die Straße zu beiden Richtungen gut einsehbar ist, jedoch könnte nach dieser Argumentation auch die Ampel direkt abgebaut und durch einen Zebrastreifen ersetzt werden. Problematisch ist die Situation, da zum einen direkt an der Lichtsignalanlage eine Kita ist. Hierdurch sehen sich die Kinder oft mit schlechten Vorbildern konfrontiert - Erwachsene, die bei Rot über die Ampel gehen. Dies wäre durch eine Verkürzung der Wartezeit leicht zu beheben. Noch schwerwiegender wird die Situation zum anderen, da an genau dieser Stelle eine neue Grundschule im Gebäude des ehemaligen Deutschen Instituts für Internationale Pädagogische Forschung (DIPF) entsteht. Hier muss der Magistrat dafür Sorge tragen, dass die Grundschülerinnen und Grundschüler nicht durch lange Wartezeiten der Ampel und schlechte Vorbilder zum Überqueren der Straße bei Rot animiert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.08.2019, ST 1597 Antrag vom 14.11.2019, OF 964/2 Aktenzeichen: 32 1
Verkehrssicherheit Bonifatiusschule
Anregung an den Magistrat vom 17.06.2019, OM 4777 entstanden aus Vorlage: OF 823/2 vom 30.05.2019 Betreff: Verkehrssicherheit Bonifatiusschule Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen mit Blick auf die Verkehrssituation im Umfeld der Bonifatiusschule umzusetzen: 1. Einrichtung von (Warn-) Hinweisen "Achtung Grundschule/Kinder" bereits im Kreuzungsbereich (Kurvenbereich) Hamburger Allee/Schloßstraße; 2. Anbringen einer "Tempo 30"-Markierung auf der Fahrbahn im vorgenannten Kreuzungsbereich; 3. Erneuerung der bestehenden, aber teilweise "verblichenen" Fahrbahnmarkierungen auf der Hamburger Allee stadteinwärts und -auswärts; 4. Überprüfung des bestehenden "Tempo 30"-Verkehrsschildes auf dessen tatsächliche Einsehbarkeit für den Autoverkehr. Begründung: Bitte von Vertretern des Schulelternbeirats. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2019, ST 1816 Aktenzeichen: 32 1
Schimmel in der neuen Grundschule
Antrag vom 30.05.2019, OF 819/2 Betreff: Schimmel in der neuen Grundschule Der Ortsbeirat möchte beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten: 1. ob die Kellerräume des alten DIPF/der neuen Grundschule in Bockenheim an der Schloßstraße mit Schimmel belastet sind, 2. Ob, ob falls ja, in welchem Ausmaß der Schimmelbefall die Planungen und letztlich den Beginn des Schulbetriebs verzögert. 3. Welche Maßnahmen bei den Umbau- und Sanierungsmaßnahmen des Gebäuden getroffen werden, damit sich künftig dort kein Schimmel in den Kellerräumen bildet. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten zeitnah den derzeitigen Planungsstand der neuen Grundschule im Ortsbeirat vorzustellen. Begründung: Hinweise der Mitarbeiter des DIPF lassen darauf schließen, dass ein Schimmelbefall in den Kellerräumen bestehen könnte. So wurde berichtet, dass das DIPF im Keller des Altbaus Video-Interview-Kabinen für die Psychologen eingebaut hätte. Nach einem Jahr hätten die Kabinen wegen Schimmels wieder geschlossen werden müssen. Anscheinend seien die Mauern feucht, weil der Keller nicht ausreichend gegen aufsteigende Feuchtigkeit geschützt sei. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 2 am 17.06.2019, TO II, TOP 8 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1326 2019 Die Vorlage OF 819/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Ordnungswidrig parkende Autos am Kirchplatz im Bereich der Einmündung Fritzlarer Straße auf die Rödelheimer Straße stärker kontrollieren
Anregung an den Magistrat vom 13.05.2019, OM 4657 entstanden aus Vorlage: OF 805/2 vom 25.04.2019 Betreff: Ordnungswidrig parkende Autos am Kirchplatz im Bereich der Einmündung Fritzlarer Straße auf die Rödelheimer Straße stärker kontrollieren Der Magistrat wird aufgefordert, die Halteverbotszonen am Kirchplatz im Bereich der Einmündung der Fritzlarer Straße auf die Rödelheimer Straße wieder häufiger auf ordnungswidriges Parken hin zu kontrollieren. Begründung: Der benannte Bereich wird wieder verstärkt ordnungswidrig von Autofahrern als Park- und Halteraum genutzt. Dies ist auch deshalb bedenklich, da Feuerwehrautos maßgeblich im Einsatzfall behindert wären. Insbesondere im Kurvenbereich der Ecke Fritzlarer Straße und der Einmündung auf den Kirchplatz gefährden häufig parkende Autos die Verkehrssicherheit. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.08.2019, ST 1418 Antrag vom 05.06.2020, OF 1089/2 Antrag vom 19.05.2021, OF 48/2 Anregung an den Magistrat vom 07.06.2021, OM 223 Aktenzeichen: 32 4
Neue Grundschule in der Schloßstraße
Antrag vom 24.08.2018, OF 625/2 Betreff: Neue Grundschule in der Schloßstraße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten Auskunft über den aktuellen Stand rund um die geplante Grundschule in der Schloßstraße 29 zu geben: - Ist das Deutsche Institut für internationale pädagogische Forschung (DIPF) bereits komplett aus dem Gebäude ausgezogen? - Wie ist der Stand der geplanten Umbauten/Sanierungen/Erweiterungen an dem Gebäude Schloßstraße 29 im Hinblick auf die Nutzung als Grundschule? - Wird auf dem Grundstück auch die vom Ortsbeirat angeregte Turnhalle entstehen? - Wie wird der zeitliche Ablauf sein bis die Schule eröffnet werden kann? Begründung: Informationsbedarf. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 2 am 10.09.2018, TO I, TOP 14 Beschluss: Auskunftsersuchen V 978 2018 Die Vorlage OF 625/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Aufzählung im Tenor wie folgt ergänzt wird: " - Wie sehen die Planungen im Hinblick auf die Schulwegsicherheit aus (z. B. um verbotswidriges Parken in der Schloßstraße und Kaufunger Straße zu unterbinden)? - Geht der Ortsbeirat zu Recht davon aus, dass bei der Planung vom Grün aus gedacht wird und die Grünfläche zur Schloßstraße hin komplett erhalten bleibt und der Schuhhof auf der rückwärtigen Gebäudeseite entstehen wird?" Abstimmung: Einstimmige Annahme
Schloßstraße 24 Parksituation
Anregung an den Magistrat vom 11.06.2018, OM 3325 entstanden aus Vorlage: OF 544/2 vom 23.04.2018 Betreff: Schloßstraße 24 Parksituation Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, das Parken vor der Liegenschaft Schloßstraße 24 zu verhindern. Geeignete Maßnahmen hierzu können sein, 1. in Anbetracht der geplanten Nutzung als Kindergarten, Drängelgitter oder Poller anzubringen; 2. nach Möglichkeit den Bordstein in Richtung Straße zu verschieben, mit den vorher genannten Maßnahmen. Begründung: Vor dieser Liegenschaft besteht eine Engstelle auf der Schloßstraße, deshalb sind hier entsprechende schraffierte Straßenmarkierungen angebracht, um das Parken zu verhindern. Trotz dieser Markierungen ist zu beobachten, dass hier unerlaubt geparkt wird. Gerade in Anbetracht der Nutzung als Kindergarten sollten hier Maßnahmen ergriffen werden, um die Kinder zu schützen. Auch der Fahrradverkehr ist an dieser Stelle durch die Falschparker beeinträchtigt. Wie auf den beiliegenden Bildern ersichtlich, die noch den Zustand vor der Neubebauung zeigen, muss im Hinblick auf die Kindergartennutzung Abhilfe geschaffen werden. (Quelle: Google Streetview) (Quelle: Google Streetview) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2018, ST 1671 Aktenzeichen: 32 1
Planungsstand Rödelheimer Straße 32
Anregung an den Magistrat vom 11.06.2018, OM 3343 entstanden aus Vorlage: OF 584/2 vom 15.05.2018 Betreff: Planungsstand Rödelheimer Straße 32 Der Magistrat wird gebeten, 1. zu prüfen und zu berichten, wie der Planungsstand für die zukünftige Bebauung und Nutzung des Areals Rödelheimer Straße 32 ist; 2. das Neubauvorhaben durch den Investor im Ortsbeirat 2 vorstellen zu lassen. Begründung: Informationsbedarf. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2018, ST 1812 Aktenzeichen: 63 0
Bauprojekt der ABG an der Salvador-Allende-Straße
Antrag vom 08.05.2018, OF 561/2 Betreff: Bauprojekt der ABG an der Salvador-Allende-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird bzgl. des Bauvorhabens der ABG an der Salvador-Allende-Straße um Auskunft gebeten: 1. Wie viele Miet- und Eigentumswohnungen wurden gebaut? 2. Wie viele Wohnungen wurden dabei im Rahmen des geförderten Wohnungsbaus errichtet? 3. Welche Größen haben die Wohnungen? 4. Wie hoch sind die Mieten für die verschiedenen Wohnungsgrößen? 5. Wie hoch ist der Vermietungsstand der Mietwohnungen? Begründung: Informationsbedarf. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE FDP LINKE. BFF Piraten Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 2 am 14.05.2018, TO I, TOP 27 Beschluss: Auskunftsersuchen V 871 2018 Die Vorlage OF 561/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Bockenheim auf dem Weg in ein neues Jahrzehnt: Wann geht es weiter mit den (Vor-)Planungen der Schloßstraße und des Kreuzungsbereichs Adalbertstraße?
Antrag vom 31.03.2018, OF 528/2 Betreff: Bockenheim auf dem Weg in ein neues Jahrzehnt: Wann geht es weiter mit den (Vor-)Planungen der Schloßstraße und des Kreuzungsbereichs Adalbertstraße? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fordert den Magistrat zur Beantwortung folgender Fragen auf: 1. Gibt es Planungen zur Umgestaltungen der Schlossstraße und den Knotenpunktes Adalbert-/Schlossstraße? Wenn nein, warum gibt es sie nicht und wann ist damit zu rechnen? 2. Gibt es einen Kriterienkatalog, aus dem ersichtlich ist, wann wichtige Straßen in bevölkerungsreichen Stadtteilen mit solchen Projekten "dran" sind? Es ist nicht hilfreich, dass Ortsbeiräte über Jahre hinweg konkrete Anträge stellen, die dann nur mit dem Hinweis auf andere Projekte beantwortet werden (z.B. im vorliegenden Fall F 1077). Begründung: Nach vielen Anträgen des OBR zur Umgestaltung des genannten Bereichs wurde in der F 1077 (Datum 09. September 2013) mitgeteilt, dass das Projekt "in diesem Jahrzehnt nicht zu realisieren" sein werde. Da sich das Jahrzehnt nun dem Ende neigt und auch die Vorschläge des OBR langsam volljährig werden könnten, ist zu fragen, wann es denn da endlich vorwärts geht. Bürgern ist diese Form der Verzögerung, in der noch nicht mal ein Planungsstand erreicht wird, nicht plausibel zu erklären. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 2 am 16.04.2018, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 528/2 wurde zurückgezogen.
Sichere Zufahrt zur Lebenshilfe Frankfurt am Main
Anregung an den Magistrat vom 13.03.2018, OM 2860 entstanden aus Vorlage: OF 254/7 vom 12.02.2018 Betreff: Sichere Zufahrt zur Lebenshilfe Frankfurt am Main Der Magistrat wird aufgefordert, ein Parkverbot von mindestens fünf Metern in der Zufahrtsstraße von der Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße/Breitenbachbrücke zur Lebenshilfe Frankfurt am Main und den Kleingärten einrichten zu lassen, um das gegenwärtige Unfallrisiko zu verringern (s iehe Skizze). Begründung: Viele Pendler, die von der Haltestelle "Industriehof" mit der U-Bahn weiterfahren, parken ihre Autos direkt in der Zufahrtsstraße von der Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße/Breitenbachbrücke zur Lebenshilfe Frankfurt und den Kleingärten. Die dort geparkten Autos behindern ein sicheres Warten auf herausfahrende Autos. Dies führt zu einem höheren Unfallrisiko. Von der Gefahr sind ebenfalls Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer, die von der Breitenbachbrücke kommen, betroffen. Quelle: Google Maps, Ergänzungen: Antragsteller Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.06.2018, ST 999 Aktenzeichen: 32 1
Vegane Kita in der Schloßstraße unbedenklich?
Antrag vom 12.03.2018, OF 519/2 Betreff: Vegane Kita in der Schloßstraße unbedenklich? Der Ortsbeirat möge beschließen, 1.) der Magistrat wird gebeten, die fachliche Stellungnahme bzw. das Prüfergebnis des Magistrats (angekündigt in ST-1312 vom 24.07.2017) zum Auskunftsersuchen des Ortsbeirates 2 vom 13.03.2017, benannt als V 377, in einer Bürgerfragestunde des Ortsbeirates vorzustellen und zu erläutern. 2.) der Ortsvorsteher wird gebeten, die Betreiber der veganen Kita in der Schloßstraße in einer Bürgerfragestunde des Ortsbeirates mit der Bitte einzuladen, den Mitgliedern des Ortsbeirates sowie interessierten Bürgerinnen und Bürgern das Konzept der veganen Kita vorzustellen Begründung: Mit Überraschung wurde in Bockenheim die Genehmigung der veganen Kita durch die Stadt Frankfurt zur Kenntnis genommen. Insbesondere wird weiterhin kritisch nachzufragen sein inwieweit die Kinder mit bestimmten Nährstoffen z.B. Vitamin B12, das nur in tierischen Lebensmitteln vorkommt, versorgt werden. Angereicherte Lebensmitteln oder Nahrungsergänzungsmittel bei Kindern erscheinen nicht vorbehaltlos angemessen. Im Ergebnis ist die öffentliche Informationsveranstaltung und sachliche Diskussion insbesondere bei einem so umstrittenen Thema notwendige Voraussetzung für ein besseres Verständnis und Akzeptanz. Hierfür bietet sich der Ortsbeirat an. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 2 am 12.03.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: Der Ortsvorsteher wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 519/2 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Annahme bei einer Enthaltung LINKE.
Neue Grundschule südlich Rödelheimer Landstraße
Antrag vom 12.02.2018, OF 255/7 Betreff: Neue Grundschule südlich Rödelheimer Landstraße Vorgang: ST 1212/17; ST 1963/17 Aus den Zeitungsartikeln vom 08.02.2018 wurde der Wegzug des Speditionsunternehmens Fermont angekündigt. Das Stadtplanungsamt möchte den Bebauungsplan zügig anpassen und offen legen. Dies begrüßt der Ortsbeirat. Deshalb fordert der Ortsbeirat den Magistrat auf: Im Bezug auf ST 1212 und ST 1963 fordert der Ortsbeirat den Magistrat auf, im Bebauungsgebiet südlich der Rödelheimer Landstraße eine Grundschule sowie ausreichend Kitaplätze vorzusehen und den erneuerten Bebauungsplan schnellstmöglich vorzustellen. Begründung: Die Kerschensteinerschule, die aktuell von 328 Kindern besucht wird, wird in Zukunft eine weitere Anzahl von Schülern durch die Nachverdichtung in Hausen aufnehmen müssen. Damit wird die Kapazität der Grundschule belastet sein. Die Michael-Ende-Schule in Rödelheim ist mit ihrer Schüleranzahl von 380 Schülerinnen und Schülern (Quelle Internet) bereits ausgeschöpft und kann keine weiteren Kinder aufnehmen. Die Victoria-Luise-Schule im Rebstock wird durch die zukünftige Bebauung im Rebstock ebenso ausgelastet sein. Aus diesen Gründen würde die Grundschule südlich Rödelheimer Landstraße nicht nur den Kindern aus dem Neubaugebiet und dem Industriehof dienen, sondern ggf. auch den Kindern aus dem östlichen Teil von Rödelheim, dem Rebstock und dem Biegwald, die auf diese Grundschule ausweichen könnten. Des Weiteren müssen in dem Gebiet ausreichend Kitaplätze geschaffen werden. Die Verlagerung der vom Ortsbeirat abgelehnten Kita an der Breitenbachbrücke sollte in der Planung mitberücksichtigt werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 10.03.2018, OF 264/7 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2017, ST 1212 Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2017, ST 1963 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 7 am 13.03.2018, TO I, TOP 9 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 255/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 264/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 7 am 10.04.2018, TO I, TOP 4 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 255/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 264/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 7 am 08.05.2018, TO I, TOP 4 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 255/7 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 264/7 wurde zurückgezogen.
Ersetzen des Kopfsteinpflasters in der Kurfürstenstraße zwischen der Schloßstraße und der Kasseler Straße
Anregung an den Magistrat vom 04.12.2017, OM 2506 entstanden aus Vorlage: OF 451/2 vom 11.11.2017 Betreff: Ersetzen des Kopfsteinpflasters in der Kurfürstenstraße zwischen der Schloßstraße und der Kasseler Straße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob durch bauliche Maßnahmen die Nutzung der Kurfürstenstraße zwischen der Schloßstraße und der Kasseler Straße am Westbahnhof, insbesondere für Rollstuhlfahrer und Nutzer von Rollatoren, aber auch für Fußgänger mit Rollkoffer sowie für Radfahrer, verbessert werden kann. Begründung: Aus der Bevölkerung wird angeregt, das Kopfsteinpflaster auf dem Weg zum Westbahnhof zu ersetzen, um unter anderen Rollstuhlfahrern und Nutzern von Rollatoren den Weg zum demnächst barrierefreien Westbahnhof zu erleichtern. Hierbei ist auch zu beachten, dass durch die bauliche Situation häufig Radfahrer auf den Fußweg ausweichen, um dem Kopfsteinpflaster zu entgehen, was zu Konflikten zwischen Fußgängern und Radfahrern führt. Darüber hinaus fühlen sich auch Fußgänger mit Rollkoffern von dem Kopfsteinpflaster behindert. Fußgänger mit Rollkoffer mit dem Ziel Westbahnhof sind sehr häufig in dem beschriebenen Teil der Kurfürstenstraße anzutreffen. Namentlich wird zu prüfen sein, ob das Kopfsteinpflaster nicht komplett ersetzt werden kann und sollte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2018, ST 677 Stellungnahme des Magistrats vom 08.10.2018, ST 1975 Aktenzeichen: 66 5
Sicherung sozialer Infrastruktur im Baugebiet Rödelheimer Landstraße
Anregung vom 04.12.2017, OA 212 entstanden aus Vorlage: OF 429/2 vom 12.11.2017 Betreff: Sicherung sozialer Infrastruktur im Baugebiet Rödelheimer Landstraße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. im Baugebiet "Südlich Rödelheimer Landstraße" eine Fläche für den Bau eines Jugendhauses auszuweisen; 2. zusätzliche Flächen auf ihre Eignung für die Nutzung als Einrichtung der offenen Jugendarbeit zu prüfen, zum Beispiel das Gebäude hinter der Rödelheimer Straße 14 oder den Saalbau Schönhof. Begründung: In Bockenheim fehlt es an Einrichtungen der offenen Jugendarbeit. Das an der Salvador- Allende-Straße liegende Nachbarschaftsheim Bockenheim mit Mädchen- und Jungen-Treff ist bereits jetzt ausgelastet. Zukünftig kommen in unmittelbarer Nachbarschaft im Baugebiet Rödelheimer Landstraße 1.200 Wohnungen hinzu. Laut Entwicklungsplan sind im Baugebiet zwar zwei Kindertagesstätten, aber kein Jugendhaus vorgesehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.05.2018, ST 894 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 7, 2 Zuständige sonstige Gremien: Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 13.12.2017 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 22.01.2018, TO I, TOP 40 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 212 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD und BFF gegen LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) 18. Sitzung des OBR 7 am 23.01.2018, TO I, TOP 19 Beschluss: Der Vorlage OA 212 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 25.01.2018, TO I, TOP 26 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 212 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD und BFF gegen LINKE. (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Prüfung und Berichterstattung) FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) 43. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 29.01.2018, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OA 212 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Beschlussausfertigung(en): § 2170, 17. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit vom 25.01.2018 Aktenzeichen: 51
Wirksamer Schutz für den Ortskern Bockenheims durch Aufstellung eines Bebauungsplans zur Festschreibung der Nutzung nach Art und Maß der heutigen Bebauung. Erlass eines Verbots von Vergnügungsstätten zum Schutz vor dem Betrieb von Wettbüros und Spielhalle
Antrag vom 12.11.2017, OF 427/2 Betreff: Wirksamer Schutz für den Ortskern Bockenheims durch Aufstellung eines Bebauungsplans zur Festschreibung der Nutzung nach Art und Maß der heutigen Bebauung. Erlass eines Verbots von Vergnügungsstätten zum Schutz vor dem Betrieb von Wettbüros und Spielhallen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt: 1. Für das von Erhaltungssatzungen erfasste Areal im Bereich des Bockenheimer Kerngebiets ist zum Erhalt der städtebaulichen Eigenart des Gebietes aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt (§ 172 (1) Nr. 1 BauGB) und zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung (§ 172 (1) Nr. 2 BauGB ) ein Bebauungsplan aufzustellen. Der Bereich wird begrenzt durch folgende Straßen: - Sophienstraße (einschließlich der nordöstlichen Wohnbebauung) - Gräfstraße - Hamburger Allee - Varrentrappstraße - Hermann-Wendel-Straße - Emser Straße - Kasseler Straße/ Salvador-Allende-Straße - An den Bangerten - Main-Weser Bahn zwischen der Straße An den Bangerten und der Verlängerung der Sophienstraße auf Höhe der Sportfabrik bis zur Bahnlinie. 2. Die derzeitigen Geschosszahlen sowie Art und Maß der aktuell bestehenden Baulinien und Traufhöhen sind - insbesondere in Bezug auf die Anteile der alten dörflichen bzw. der gründerzeitlichen Bebauung und der ehemaligen Sozialwohnungen der 50er und 60er Jahre - wegen des Milieuschutzes nach (§ 172 (1) Nr. 2 BauGB ) detailliert festzuschreiben. 3. Eine maßvolle Nachverdichtung durch Ausbau der Dachgeschosse zu Wohnungen und die Bebauung von Garagenhöfen kann in Ausnahmefällen zugelassen werden. 4. Besonderes Augenmerk ist auf das vor Ort ansässige Gewerbe, insbesondere die Handwerksbetriebe zu richten. Bei der Erarbeitung des Bebauungsplans ist nicht nur sicherzustellen, dass das bestehende Gewerbe Bestandsschutz erhält, sondern auch, dass Entwicklungsmöglichkeiten für Gewerbebetriebe eingeräumt werden, wo immer dies mit Rücksicht auf benachbarte Nutzungen möglich ist. 5. Die im Rahmen der Sanierung Bockenheims geschaffenen grünen Hinterhöfe und die unbebauten Hinterhöfe im Bebauungsplangebiet sind zu erhalten. 6. Die erhaltenswerten Bäume im Bebauungsplangebiet sind im Plan zu markieren und im Textteil festzuschreiben. 7. Das Bebauungsplangebiet soll vor schädlichen Nutzungen (Vergnügungsstätten, insbesondere Spielhallen und Wettbüros) durch Verbot der in Bebauungsplangebieten ausnahmsweise zulässigen Vergnügungsstätten geschützt werden. 8. Der Bebauungsplan ist vor der Offenlegung der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen. 9. Zur Sicherung der Planung wird nach dem Aufstellungsbeschluss im Bereich des Bebauungsplangebietes Kerngebiet Bockenheim eine Veränderungssperre nach § 14 BauGB erlassen und von der Möglichkeit der Aussetzung oder vorläufigen Untersagung von Bauvorhaben nach § 15 BauGB Gebrauch gemacht, wenn zu befürchten ist, dass die Durchführung der Planung durch das entsprechende Bauvorhaben unmöglich gemacht oder wesentlich erschwert werden würde. Begründung: Der Ortskern von Bockenheim ist sowohl baulich als auch hinsichtlich der dort anzutreffenden Nutzungen vielgestaltig. Für das Gebiet des zu beschließenden Bebauungsplans wurden Erhaltungssatzungen, die vor allem die alte dörfliche und die gründerzeitliche Bebauung und die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung schützen sollen, erlassen. Damit diese Erhaltungssatzungen die notwendige Schutzwirkung entfalten können, ist es notwendig, dass sich der parallel dazu entstehende Bebauungsplan weitestmöglich am Bestand orientiert. Dieses Gebiet ist nicht nur aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt schützenswert, sondern auch hinsichtlich seiner Nutzungen, seines verträglichen und attraktiven Nebeneinanders von Wohnen und Arbeiten. Die für die Wahrung des Milieuschutzes und der sozialen Zusammensetzung der Wohnbevölkerung wichtige bestehende Bebauung aus den 50er und 60er Jahren ist ebenfalls erhaltenswert. Der Erhalt wurde auch für vergleichbare Frankfurter Wohngebiete mit der NR 299 vom 21.05.2012 für den Ortskern Bornheim und mit der NR 133 vom 03.11.2011 für das Gebiet des Bebauungsplans östlich der Günderrodestraße bereits beschlossen. Die prägende Nutzungsmischung im gesamten Geltungsbereich soll unter besonderer Berücksichtigung der Wohnnutzung geschützt und fortentwickelt werden. Dem steht die Ansiedlung von Vergnügungsstätten entgegen, die sich zum einen besonders nachteilig auf die Wohnnutzung auswirken, zum anderen bewirken Vergnügungsstätten und dabei speziell Spielhallen und Wettbüros eine Verstärkung des sogenannten "Trading - Down - Effekts", der insbesondere dadurch gekennzeichnet ist, dass die vermehrte Ansiedlung von Vergnügungsstätten vornehmlich die erhaltenswerten und der Versorgung des Gebietes dienenden Läden und Lokale zunehmend verdrängt und zu einer Niveauabsenkung des Umfeldes führt. Mit diesen Verdrängungseffekten geht regelmäßig eine Steigerung des Mietpreisniveaus einher. Das Plangebiet erscheint durch seine Kleinteiligkeit - insbesondere in Bezug auf die Parzellengröße und die teilweise bereits aufgetretenen Leerstände - anfällig für die beschriebenen negativen Entwicklungen. Folgende Bebauungspläne wurden unter anderem zur Verhinderung der Nutzung von Vergnügungsstätten neu aufgestellt oder geändert: M 103/2012 Bebauungsplan Nr. 891 nördlich Adickesallee - Bereich um die ehemalige Oberfinanzdirektion, M 81/2012 Bebauungsplan Nr. 465 - Ginnheimer Landstraße/Rosa-Luxemburg-Straße, M 229/2011 Bebauungsplan Nr. 883 - Höchst/südliche Innenstadt, M 159/ 2011 Bebauungsplan Nr. 888 - östlich Günderrodestraße. Zur Sicherung der Planung für den künftigen Satzungsbereich ist nach dem Aufstellungsbeschluss für das Gebiet des Bebauungsplans eine Veränderungssperre nach § 14 BauGB und in Einzelfällen die Aussetzung oder vorläufige Untersagung von Bauvorhaben nach § 15 BauGB zu beantragen. Leider gibt es in den letzten Jahren immer mehr negative Beispiele für die Entwicklung des Bockenheimer Kernbereichs, die die Dringlichkeit der Aufstellung eines Bebauungsplans für das Gebiet der Erhaltungssatzungen deutlich machen. So wurde für das Gebiet Friesengasse 13 / Kaufungerstraße 4 (ehemaliges Tibethaus ) der Bau eines fünfgeschossigen Gebäudes direkt neben dem zweigeschossigen Fachwerkhaus Friesengasse 13 und dem Hülya-Platz beantragt für die Realisierung hochpreisigen Wohnungsbaus, was sowohl der städtebaulichen Erhaltungssatzung zum Erhalt der dörflichen Struktur wie auch der Milieuschutzsatzung widerspricht. Direkt beben dem Café Exzess soll anstelle eines zweigeschossigen Gebäudes ein viergeschossiges Gebäude mit fünf Wohnungen von je 100 qm Wohnfläche zum Verkaufspreis von 7000 €/qm erbaut werden. Auch dies widerspricht der Milieuschutzsatzung. Dem zweigeschossigen Fachwerkhaus Leipzigerstraße 68, das durch Überbelegung und Verwahrlosung nun einsturzgefährdet ist, droht der Abriss. Dieses Haus zählt zu den Gebäuden, die wahrscheinlich in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts gebaut wurden und damit Gegenstand der städtebaulichen Erhaltungssatzung sind. Nach dem Abriss könnte aufgrund von § 34 Baugesetzbuch ein viergeschossiges Gebäude mit hochpreisigen Wohnungen errichtet werden. Auch hier wird demnach die Milieuschutzsatzung verletzt. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 2 am 04.12.2017, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2018, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2018, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 2 am 12.03.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 2 am 16.04.2018, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 2 am 14.05.2018, TO I, TOP 9 Beschluss: 1. Der Ortsvorsteher wird gebeten, einen öffentlichen Rundgang mit Vertretern des Baumamtes zu organisieren, um so den Bedarf eines Bebauungsplans zur Festschreibung der Nutzung nach Art und Maß der heutigen Bebauung darzustellen. Der Rundgang sollte vor der Sitzung im August 2018 stattfunden. 2. Die Vorlage OF 427/2 wird zurückgestellt, bis der öffentliche Rundgang stattgefunden hat. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 2 am 11.06.2018, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 2 am 13.08.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 2 am 10.09.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 2 am 29.10.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 2 am 26.11.2018, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur Sitzung am 25.03.2019 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 2 am 25.03.2019, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 2 am 13.05.2019, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 2 am 17.06.2019, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird so lange zurückgestellt, bis die Terminabstimmung zu einem Ortstermin stattgefunden hat. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 2 am 28.10.2019, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, 2 GRÜNE und FDP gegen LINKE., BFF und Piraten (= Annahme) bei Enthaltung 1 GRÜNE
Witterungsschutz/Überdachung an der Bushaltestelle der Linien 34 und 73 an der Breitenbachbrücke
Anregung an den Magistrat vom 23.10.2017, OM 2272 entstanden aus Vorlage: OF 374/2 vom 01.10.2017 Betreff: Witterungsschutz/Überdachung an der Bushaltestelle der Linien 34 und 73 an der Breitenbachbrücke Der Magistrat wird gebeten, an der Bushaltestelle der Linien 34 und 73 an der Breitenbachbrücke in Fahrtrichtung Hausen die Sitzmöglichkeiten des Wartebereichs mit einem Witterungsschutz beziehungsweise einer Überdachung für die Fahrgäste ausstatten zu lassen. Begründung: Der Wunsch nach einer Überdachung wurde von Nutzern der Haltestelle an den Ortsbeirat herangetragen. Die wartenden Fahrgäste sind den Witterungsverhältnissen ungeschützt ausgesetzt. Eine Überdachung der Sitzmöglichkeiten und des sonstigen Wartebereiches der Bushaltestelle würde daher vielen Fahrgästen die Wartezeit erleichtern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2018, ST 106
Knöterichweg: Wege im Dunkel
Anregung an den Magistrat vom 23.10.2017, OM 2250 entstanden aus Vorlage: OF 352/2 vom 01.09.2017 Betreff: Knöterichweg: Wege im Dunkel Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass für die auf den Knöterichweg angewiesenen Anrainer der Ginnheimer Landstraße durch eine angemessene Beleuchtung eine entsprechende Verkehrssicherheit gegeben ist. Begründung: Nach Einbruch der Dunkelheit ist es im entsprechenden Areal beispielsweise nicht mehr möglich, ohne Taschenlampe die Müllcontainer zu erreichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2018, ST 107 Aktenzeichen: 91 52
Witterungsschutz/Überdachung an der Bushaltestelle der Linie 73 Schloßstraße Höhe Hausnummer 12
Anregung an den Magistrat vom 23.10.2017, OM 2273 entstanden aus Vorlage: OF 375/2 vom 01.10.2017 Betreff: Witterungsschutz/Überdachung an der Bushaltestelle der Linie 73 Schloßstraße Höhe Hausnummer 12 Der Magistrat wird gebeten, an der Bushaltestelle der Linie 73 in der Schloßstraße in Höhe der Hausnummer 12 die Sitzmöglichkeiten des Wartebereichs mit einem Witterungsschutz beziehungsweise einer Überdachung für die Fahrgäste ausstatten zu lassen. Begründung: Der Wunsch nach einer Überdachung wurde von Nutzern der Haltestelle an den Ortsbeirat herangetragen. Die wartenden Fahrgäste sind den Witterungsverhältnissen ungeschützt ausgesetzt. Eine Überdachung der Sitzmöglichkeiten und des sonstigen Wartebereiches der Bushaltestelle würde daher vielen Fahrgästen die Wartezeit erleichtern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2018, ST 101
Ampelschaltungen Von-Bernus-Park/Schloßstraße sowie Breitenbachbrücke/Rödelheimer Straße/Schloßstraße
Anregung an den Magistrat vom 18.09.2017, OM 2170 entstanden aus Vorlage: OF 357/2 vom 29.08.2017 Betreff: Ampelschaltungen Von-Bernus-Park/Schloßstraße sowie Breitenbachbrücke/Rödelheimer Straße/Schloßstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob 1. die Grünphase der Ampelschaltung der Fußgängerampel in der Schloßstraße, Höhe Von-Bernus-Park, sowie 2. die Grünphasen der Ampelschaltungen der beiden Fußgängerampeln an der Kreuzung Rödelheimer Straße über die Schloßstraße beziehun gsweise Breitenbachbrücke jeweils für die Fußgänger verlängert werden können. Begründung: Es ist Fußgängern nicht möglich, die Schloßstraße an den benannten Ampeln in einem Zuge beziehungsweise einer Grünphase bei normalem Schritttempo zu überqueren, ohne dass die Ampel wieder auf Rot schaltet und die nächste Grünphase auf dem Mittelstreifen abgewartet werden muss. Dieser Sachverhalt wurde von verschiedenen Bürgern kritisch angefragt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.12.2017, ST 2430
Die Stadt, der Lärm und das Leben
Antrag vom 31.08.2017, OF 348/2 Betreff: Die Stadt, der Lärm und das Leben Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten folgende Fragen zu beantworten: 1. Fanden in der Vergangenheit Lärmmessungen im Bereich der Breitenbachbrücke und im Bereich Kreuzung Schloßstraße/Ginnheimer Landstraße statt? Wie waren die Ergebnisse? 2. Finden auf der Breitenbachbrücke regelmäßig Geschwindigkeitsmessungen statt? Wie sind die Ergebnisse? 3. Plant der Magistrat im Bereich der Breitenbachbrücke Geschwindigkeitsreduzierungen? 4. Plant der Magistrat im Bereich der Breitenbachbrücke bauliche Veränderungen auf den vier Fahrspuren? 5. Wie ist der aktuelle Stand der Planungen zur kompletten Umgestaltung der Schloßstraße wie sie dem Ortsbeirat am 28.11.2011 vorgestellt wurde? Wann wird die Planung umgesetzt werden? Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 2 am 18.09.2017, TO I, TOP 16 Beschluss: Auskunftsersuchen V 592 2017 Die Vorlage OF 348/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Salvador-Allende-Straße entlasten - Wohnqualität erhöhen
Anregung an den Magistrat vom 21.08.2017, OM 1992 entstanden aus Vorlage: OF 334/2 vom 03.08.2017 Betreff: Salvador-Allende-Straße entlasten - Wohnqualität erhöhen Vorgang: V 1550/16 OBR 2; ST 803/16 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. inwieweit in der Salvador-Allende-Straße über die Einrichtung der Gehwegnase vor den Einrichtungen des Nachbarschaftsheimes hinaus weitere verkehrsberuhigende Maßnahmen angelegt werden können bzw. 2. ob alternativ die Straße als Einbahnstraße (Hersfelder Straße Richtung Rödelheimer Straße) eingerichtet werden kann, um den Durchgangsverkehr zu steuern; 3. ob und an welchen Stellen weitere Fahrradbügel aufgestellt werden können. Begründung: Zwar ist der Magistrat im Jahr 2016 der Anregung des Ortsbeirates gefolgt und hat den Gehweg vor dem Nachbarschaftsheim e. V. (Mädchenbüro und Jungentreff) erweitert. Die Verengung der Straße sollte den Verkehr verlangsamen und damit zur Entlastung der Straße beitragen. Dennoch berichten Anwohner, dass die Straße vermehrt als Umgehung der Ampelkreuzung Rödelheimer Straße/Schloßstraße genutzt sowie vielfach zu schnell befahren und stark beschleunigt wird. Es ist daher an weitere verkehrsberuhigende und - entlastende Maßnahmen zu denken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 18.01.2016, V 1550 Stellungnahme des Magistrats vom 17.05.2016, ST 803 Stellungnahme des Magistrats vom 18.12.2017, ST 2431
Planungsstand „DIPF-Gebäude“ in der Schloßstraße 35
Antrag vom 02.08.2017, OF 338/2 Betreff: Planungsstand "DIPF-Gebäude" in der Schloßstraße 35 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird um Auskunft zum aktuellen Planungstand für das Gebäude, die anstehenden Baumaßnahmen und deren zeitliche Ablaufplanung gebeten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 2 am 21.08.2017, TO II, TOP 22 Beschluss: Auskunftsersuchen V 538 2017 Die Vorlage OF 338/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Sauberkeit im Ortsbezirk verbessern
Antrag vom 05.05.2017, OF 285/2 Betreff: Sauberkeit im Ortsbezirk verbessern Der Ortsbeirat möge beschließen: Im Stadtteil Bockenheim herrscht eine hohe Fluktuation der Bewohner, durch Haushaltsauflösungen kommt es immer wieder dazu, dass Sperrmüll an der Straße über lange Zeit abgestellt wird. Teilweise wird Sperrmüll auch durch kommerzielle Dienstleister für Haushaltsauflösungen auf die Straße gestellt und bleibt wochenlang dort liegen. Wilder Müll wird dann noch dazugestellt, wie zum Beispiel an der Schönhofstraße immer mal wieder zu beobachten ist. Gelegentlich werden auch Teile des Sperrmülls für Schlafplätze im öffentlichen Raum verwendet. Deswegen fordert der Ortsbeirat den Magistrat auf, folgende Punkte zu prüfen und zu berichten: 1. Nimmt die Stadtpolizei bei Ihren Kontrollen und "Streifenfahrten/-gängen" illegale Müllentsorgung wahr und wird das an die FES gemeldet? 2. Mit welchen Maßnahmen wird versucht, die Verursacher zu ermitteln und Bußgelder zu verhängen? 3. Kann das Grünflächenamt testweise zwei Orte, an denen wiederholt wilder Müll abgelegt wird, zur Abschreckung mit mobilen Pflanzenkübeln belegen? 4. Können die Hinweisschilder, die gegen den wilden Müll bereits angebracht wurden, mit einer Rufnummer des Ordnungsamtes versehen werden, unter der der wilde Müll angezeigt werden kann. Einige Schilder, wie z.B. am Rohmerplatz, sind offensichtlich entfernt worden. Ist eine Erweiterung der Beschilderung geplant? 5. Können Kosten der Entsorgung von Wildem Müll beziffert werden und auf der Webseite der Stadt veröffentlicht werden, um den Bürger klar zu machen, dass tatsächlich hohe Kosten anfallen, die dann von allen zu tragen sind? Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 2 am 22.05.2017, TO I, TOP 19 Beschluss: Auskunftsersuchen V 474 2017 Die Vorlage OF 285/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Vorspann als Begründung verwendet wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Veganer Kindergarten in der Schloßstraße
Antrag vom 19.02.2017, OF 231/2 Betreff: Veganer Kindergarten in der Schloßstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert zu prüfen und zu berichten, wie die Meinung des Magistrates zu der Errichtung einer Veganen Kita in der Schloßstraße ist? Hierbei soll der Magistrat insbesondere auf die folgenden Fragen eingehen: 1. Sollte diese Vegane Kita als öffentliche Kita geführt werden? 2. Sollte diese Vegane Kita vom Gesundheitsamt auf mögliche Gefahren für die Entwicklung der Kinder überprüft werden? 3. Wie ist der generelle Umgang mit dem Wunsch der veganen Ernährung in den öffentlichen Kitas? Begründung: Wie aus der Presse zu erfahren war, soll in der Schloßstraße ein neues Wohngebäude mit einer Veganen Kita gebaut werden. Jedoch ist das Thema vegane Ernährung sehr umstritten. Jeder Erwachsene der sich für die vegane Ernährungsform entscheidet, weiß auf was er sich einlässt. Ist dieses jedoch bei Kindern genauso? Lt. den Kinderärzten und Ärzten, kann eine vegane Ernährung zu Schädigungen der Entwicklung von kleinen Kindern führen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 2 am 13.03.2017, TO I, TOP 23 Beschluss: Auskunftsersuchen V 377 2017 Die Vorlage OF 231/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass Ziffer 1. gestrichen und der Eingangssatz wie folgt geändert wird: "Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob eine Kita mit einer veganen Ernährung in der Schloßstraße errichtet wird." Abstimmung: Annahme bei einer Enthaltung CDU
„Schulbau beschleunigen“ den aktuellen Gegebenheiten und Realitäten anpassen
Anregung an den Magistrat vom 13.02.2017, OM 1231 entstanden aus Vorlage: OF 223/2 vom 31.01.2017 Betreff: "Schulbau beschleunigen" den aktuellen Gegebenheiten und Realitäten anpassen Vorgang: OM 4390/15 OBR 2; OM 4637/15 OBR 2; ST 1757/15; ST 299/16; ST 1235/16; M 233/16 Der Magistrat wird aufgefordert, 1. die Mittel zur Errichtung einer vierzügigen Grundschule in Bockenheim (Umbau) deutlich zu erhöhen (in der Anlage A, Schuljahr 2018/2019, der Vorlage M 233); 2. Mittel für den Umbau und die Erweiterung der Holzhausenschule in den entsprechenden Anlagen der Vorlage M 233 einzuarbeiten. Begründung: Der Vortrag des Magistrats, M 233, entspricht nicht mehr der Realität. Durch Verhandlungen des Magistrats mit dem Land Hessen und der Johann Wolfgang Goethe-Universität soll es nun zu einem Grundstückstausch kommen. Daher wird das sogenannte Gymnasium Nied weder auf dem im Vortrag des Magistrats, M 233, zugrunde liegenden Grundstück gebaut noch wird es achtzügig, sondern in Sechszügigkeit errichtet werden. Bereits seit mehreren Jahren laufen Planungen (vergleiche ST 1757, ST 299 und ST 1235), das Gebäude des Deutschen Instituts für Internationale pädagogische Forschung (DIPF), Schloßstraße 29, nach dessen Auszug im Januar 2018 unmittelbar umzubauen und zu sanieren, um dort möglichst schnell und reibungslos eine vierzügige Grundschule unterzubringen. Der im Vortrag des Magistrats, M 233 "Schulbau beschleunigen", Anlage A, aufgeführte Betrag bildet ein solches Vorgehen nicht im Ansatz ab und ist deutlich zu erhöhen. Ein Neubau der Holzhausenschule verbarg sich zum Zeitpunkt der Erstellung des Vortrages des Magistrats, M 233, neben dem sogenannten Gymnasium Nied unter dem Titel "Schulcampus Westend". Da es diesen in dieser Form nicht geben wird, muss schnellstens eine Entscheidung zur Holzhausenschule getroffen werden, welche Eingang in eine Vorlage "M 233 NEU" zu finden hat. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.09.2015, OM 4390 Anregung an den Magistrat vom 02.11.2015, OM 4637 Stellungnahme des Magistrats vom 11.12.2015, ST 1757 Stellungnahme des Magistrats vom 15.02.2016, ST 299 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2016, ST 1235 Vortrag des Magistrats vom 09.12.2016, M 233 Stellungnahme des Magistrats vom 19.06.2017, ST 1104 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 2 am 19.06.2017, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 40 2
Rad- und Fußgängerverkehr zügiger und sicherer machen: Radweg auf der Adalbertstraße
Anregung an den Magistrat vom 28.11.2016, OM 1000 entstanden aus Vorlage: OF 173/2 vom 10.11.2016 Betreff: Rad- und Fußgängerverkehr zügiger und sicherer machen: Radweg auf der Adalbertstraße Der Magistrat wird aufgefordert, die Radwege auf der Adalbertstraße zwischen Schloß straße und Bockenheimer Warte deutlich zu markieren, da Fußgängern oft nicht bewusst wird, dass sich dort Radwege befinden. Begründung: Die Radwegsituation ist auf der Adalbertrstraße ohnehin schwierig, weil Radweg und Bürgersteig an vielen Stellen sehr schmal sind. Eine deutlichere Markierung sollte Fußgänger und Radfahrer zu höherer Aufmerksamkeit in diesem Bereich animieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2017, ST 509 Aktenzeichen: 32 1
Ampelanlagen für Seh- und Hörgeschädigte
Anregung an den Magistrat vom 31.10.2016, OM 832 entstanden aus Vorlage: OF 133/2 vom 07.10.2016 Betreff: Ampelanlagen für Seh- und Hörgeschädigte Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob die Ampelanlagen - in der Leonardo-da-Vinci-Allee zur Straßenbahnhaltestelle "Rebstockbad"; - ab der Leonardo-da-Vinci-Allee bis in den Rebstockpark (alt); - an der Kreuzung der Bockenheimer Landstraße zur Senckenberganlage; - an der Kreuzung Adalbertstraße zur Gräfstraße (Bockenheimer Warte); - an der Kreuzung Schloßstraße zur Adalbertstraße (Richtung Westbahnhof); - an der Kreuzung Sophienstraße zur Franz-Rücker-Allee; - an der Kreuzung Ginnheimer Landstraße zur Schloßstraße mit Drückern ausgestattet werden können, die sowohl akustische Signale und möglichst auch Vibrationen ausgeben können. Sollte dies umsetzbar sein, wird der Magistrat um zeitnahe Umsetzung gebeten. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, bei Neu- und Umplanungen von Ampelanlagen diese gleich mit Ampeldrückern mit akustischem Signal sowie Vibration auszustatten. Begründung: Blinde und/oder hörgeschädigte Menschen in unserer Stadt können die Signale der Ampeln nicht oder nur schwer wahrnehmen. Diesen Bürgerinnen und Bürgern könnten entsprechende Ampeln ermöglichen, ohne Gefahr und/oder fremde Hilfe die Straße zu überqueren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2017, ST 290
Mülleimer entlang des Knöterichwegs sowie des Bockenheimer Wiesenwegs
Antrag vom 22.09.2016, OF 113/2 Betreff: Mülleimer entlang des Knöterichwegs sowie des Bockenheimer Wiesenwegs Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob entlang des Knöterichwegs sowie des Bockenheimer Wiesenwegs Mülleimer aufgestellt werden können. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 2 am 10.10.2016, TO II, TOP 20 Beschluss: Auskunftsersuchen V 200 2016 Die Vorlage OF 113/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Fahrradanlehnbügel im Bereich U-Bahn-Haltestelle „Kirchplatz“
Anregung an den Magistrat vom 29.08.2016, OM 395 entstanden aus Vorlage: OF 77/2 vom 11.08.2016 Betreff: Fahrradanlehnbügel im Bereich U-Bahn-Haltestelle "Kirchplatz" Der Magistrat wird gebeten, im Bereich zwischen dem Abgang der U-Bahn-Haltestelle "Kirchplatz" und dem Aufzug dieser Haltestelle (etwa vor Rödelheimer Straße 3) weitere Fahrradanlehnbügel zu installieren. Begründung: Laut Anwohnern, Besuchern der Gastronomie und Personen, die ihr Fahrrad dort sicher abstellen möchten, um dann die U-Bahn zu nutzen, sind die bereits installierten Fahrradbügel vor dem anderen Abgang zur U-Bahn nicht ausreichend. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.11.2016, ST 1538 Aktenzeichen: 66 2
Durch Setzen von Pollern an der Ampel Kirchplatz (Einmündungen der Appelsgasse und Fritzlarer Straße) ein sichereres Überqueren der Straße für sehbehinderte Menschen ermöglichen und gefährdendes Parken verhindern
Anregung an den Magistrat vom 27.06.2016, OM 270 entstanden aus Vorlage: OF 35/2 vom 07.06.2016 Betreff: Durch Setzen von Pollern an der Ampel Kirchplatz (Einmündungen der Appelsgasse und Fritzlarer Straße) ein sichereres Überqueren der Straße für sehbehinderte Menschen ermöglichen und gefährdendes Parken verhindern Der Magistrat wird beauftragt, an der Ampel Kirchplatz im Bereich der Einmündungen von Appelsgasse und Fritzlarer Straße Poller zu setzen, damit das wilde Parken verhindert wird und sehbehinderte Menschen die Straße sicherer überqueren können. Begründung: An der genannten Ampel am Kirchplatz fehlen Poller. Dies führt dazu, dass an der Einmündung an der Appelsgasse bis zu drei Pkws wild an der Ampel parken und dadurch Fußgänger gefährden. Dies insbesondere dadurch, dass an der Ampel die Pflasterung mit Rillen für sehbehinderte Menschen ausgestattet wurde, die Pkws aber genau auf der Pflasterung parken. Dies kann durch Poller verhindert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.09.2016, ST 1176 Aktenzeichen: 66 0
Akustische Ampelanlagen in Bockenheim
Anregung an den Magistrat vom 18.01.2016, OM 4887 entstanden aus Vorlage: OF 845/2 vom 30.12.2015 Betreff: Akustische Ampelanlagen in Bockenheim Der Magistrat wird gebeten, den Planungsstand hinsichtlich der Um- bzw. Nachrüstung von Ampelanlagen mit akustischen Signalen an den folgenden Standorten mitzuteilen: 1. Ampelanlage Kreuzung Adalbertstraße/Schloßstraße, um von der Haltestelle der Linie 16 zum Westbahnhof hin- und zurückzukommen, 2. Ampelanlage bei der Haltestelle der Linie 16 "Bockenheimer Warte", um zur U-Bahn-Station zu kommen, 3. Ampelanlage Kreuzung Zeppelinallee/Bockenheimer Landstraße, 4. Ampelanlage Kreuzung Sophienstraße/Franz-Rücker-Allee/Juliusstraße, 5. Ampelanlage Kirchplatz Bockenheim, 6. Ampelanlage bei der Haltestelle der Linie 16 "Markus-K rankenhaus". Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.04.2016, ST 651
Sicherheit im Rebstock und den angrenzenden Stadtteilen erhöhen
Anregung an den Magistrat vom 18.01.2016, OM 4873 entstanden aus Vorlage: OF 793/2 vom 04.10.2015 Betreff: Sicherheit im Rebstock und den angrenzenden Stadtteilen erhöhen Der Magistrat wird aufgefordert, mit der Landesregierung ein Konzept zu erarbeiten und umzusetzen, wie die Sicherheit im Rebstock, im Kuhwald und in der City-West erhöht werden kann. Mögliche Konzepte könnten sein: 1. Dauerhafte Besetzung der im Messeparkhaus befindlichen Polizeiwache; 2. Betrieb als eigenständiges Polizeirevier oder Außenstelle der Polizeireviere Frankenallee bzw. Schloßstraße, ggf. in Kooperation beider Reviere. Begründung: Derzeit gibt es im Rebstock, im Kuhwald und in der City-West eine unzureichende Polizeipräsenz. Das zeigt sich an den Wohnungseinbrüchen und den Vandalismusschäden. Anrufe auf dem Revier in der Schloßstraße enden häufig mit der Aussage, kommen Sie vorbei und bringen Sie Ihr Videomaterial mit. Betroffene warten Stunden, bis ein Streifenwagen kommt. Leider warten die Bürger teils vergeblich. Das näher liegende Polizeirevier in der Frankenallee ist leider für das Gebiet nicht zuständig. Durch die wachsenden Stadtteile Rebstock, City-West und das Europaviertel ist ein Polizeirevier in diesem Bereich mittlerweile erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.05.2016, ST 776
Ringstraßenbahn - Umsetzung der Planung Schloßstraße
Anregung vom 18.01.2016, OA 705 entstanden aus Vorlage: OF 809/2 vom 17.11.2015 Betreff: Ringstraßenbahn - Umsetzung der Planung Schloßstraße Vorgang: B 381/15 Der Ortsbeirat befürwortet das Konzept der Ringstraßenbahn wie in der Studie von SHP Ingenieuren im November 2014 dargestellt und empfiehlt dessen Verfolgung und Umsetzung. Die Stadtverordnetenversammlung möge daher beschließen: 1. Der Magistrat wird aufgefordert, die Entscheidung über die Trassenführung der geplanten Ringstraßenbahn im Bereich des Ortsbezirkes 2 isoliert und vor einer Gesamtentscheidung zu dem Projekt zu treffen. 2. Weiterhin wird der Magistrat gebeten, die Trassenführung nicht über die Schloßstraße bzw. Ginnheimer Straße verlaufen zu lassen, sondern entsprechend der Empfehlung auf Seite 65 des Berichtes (Prüfung der Alternativt rassen) auf den Gleisen der heutigen Linie 16. 3. Der Magistrat wird außerdem aufgefordert, die Planungen des Amtes für Straßenbau und Erschließung der Stadt Frankfurt zur Gestaltung der Schloßstraße unmittelbar fortzusetzen und zur Umsetzung zu bringen. Begründung: Zu 1. und 2.: Ergibt sich aus der Studie von SHP Ingenieuren. Zu 3.: In zahlreichen Anträgen des Ortsbeirates 2 wurden Verbesserungsplanungen für den Straßenzug der Schloßstraße beantragt. Es liegen seit Jahren Planungsvarianten des Amtes für Straßenbau und Erschließung vor, die alleine deshalb nicht weiterverfolgt wurden, weil das Konzept einer Ringstraßenbahn ggf. Bereiche der Schloßstraße wie auch der Ginnheimer Landstraße beansprucht. Da es sich erwiesen hat, dass auch die vorliegenden Untersuchungen des Büros SHP Ingenieure zu dem Ergebnis kommen, dass die Führung einer Ringstraßenbahn über die Schloßstraße und die Ginnheimer Straße problematisch ist, sollte dieses Argument kein Grund mehr sein, die Planungen einer verkehrsberuhigt gestalteten Stadtstraße nicht zu vervollständigen und umzusetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 19.10.2015, B 381 Stellungnahme des Magistrats vom 20.05.2016, ST 822 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 27.01.2016 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des Verkehrsausschusses am 16.02.2016, TO I, TOP 22 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 705 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE. (= Punkt 1. Annahme, Punkt 2. und 3. Ablehnung) und FDP (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 6811, 47. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 16.02.2016 Aktenzeichen: 92 11
Bei der Planung der Ringstraßenbahn für die mittel- bis langfristige Planung die Alternative A über die Ginnheimer Landstraße, Rödelheimer Straße und Schloßstraße weiterhin ermöglichen
Antrag vom 19.12.2015, OF 824/2 Betreff: Bei der Planung der Ringstraßenbahn für die mittel- bis langfristige Planung die Alternative A über die Ginnheimer Landstraße, Rödelheimer Straße und Schloßstraße weiterhin ermöglichen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert: Bei der Planung der Ringstraßenbahn soll trotz des geplanten Verlaufs über die Gleise der Linie 16 als mittel- bis langfristige Möglichkeit die Führung über die Ginnheimer Landstraße, Rödelheimer Straße und Schloßstrasse ermöglicht werden. Begründung: Wie aus der Studie zur Ringstraßenbahn Seite 7 hervorgeht, gibt es an der Station Kirchplatz mehrere Umsteigebeziehungen, die auf der Strecke Sportuni bis Kirchplatz entstehen. Weiterhin geht aus der Studie Seite 10 hervor, dass bei einer Führung über die Gleise der Linie 16 der westliche Teil Bockenheims um den Kirchplatz und den Schönhof nicht an die Straßenbahn angeschlossen ist. Deshalb ist es notwendig, mittel- bis langfristig die Linie über die Ginnheimer Landstraße und Rödelheimer Straße zu führen. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 19.10.2015, B 381 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 50. Sitzung des OBR 2 am 18.01.2016, TO I, TOP 11 Beschluss: 1. Die Vorlage B 381 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 824/2 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF und fraktionslos gegen LINKE. (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, CDU und FDP gegen LINKE. und BFF (= Annahme); SPD und fraktionslos (= Enthaltung)
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