Meine Nachbarschaft: Huswertstraße
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Vorlagen
Einen Briefkasten im Bereich der Endhaltestelle der Straßenbahnlinie 18/GravensteinerPlatz aufstellen
Anregung an den Magistrat vom 04.10.2016, OM 602 entstanden aus Vorlage: OF 136/10 vom 20.09.2016 Betreff: Einen Briefkasten im Bereich der Endhaltestelle der Straßenbahnlinie 18/Gravensteiner-Platz aufstellen Der Magistrat wird gebeten, bei der Deutschen Post AG zu intervenieren, dass im Bereich der Endhaltestelle Gravensteiner-Platz der Straßenbahnlinie 18 ein Briefkasten aufgestellt wird, der für die Bürger des gesamten östlichen Wohngebietes im Frankfurter Bogen erreichbar ist. Begründung: Der einzige im Frankfurter Bogen befindliche Briefkasten steht an der Straßenecke An den Drei Hohen/Gundelandstraße. Dieser ist für die weiter östlich wohnenden Bürger nur sehr eingeschränkt oder gar nicht zu erreichen. Die Endhaltestelle der Straßenbahnlinie 18 wäre deshalb ein idealer Standort für einen Briefkasten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.01.2017, ST 219 Stellungnahme des Magistrats vom 31.07.2017, ST 1347 Aktenzeichen: 92 31
Verkehrsberuhigte Zone im Straßenbereich der Homburger Landstraße zwischen Ecke Weilbrunnstraße und Weinstraße
Antrag vom 20.09.2016, OF 133/10 Betreff: Verkehrsberuhigte Zone im Straßenbereich der Homburger Landstraße zwischen Ecke Weilbrunnstraße und Weinstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, inwieweit ein verkehrsberuhigter Straßenbereich auf der Homburger Landstraße zwischen Ecke Weilbrunnstrasse und Weinstrasse eingerichtet werden kann. Begründung: Es spricht einiges dafür, dass der größte Teil der Autofahrer diesen Teil der Homburger Landstraße aus alter Gewohnheit nutzt, um die Stadtteile und weitere Ziele nördlich der Gießener Straße zu erreichen. Diese Ziele wären alle über die Gießener Straße zu erreichen, die insofern als Umgehungsverbindung zur Verfügung steht. Eine Verkehrsberuhigung in der Homburger Landstraße wäre die infrastrukturelle Voraussetzung für eine Verbesserung der Wohnqualität der Anwohner, eine verbesserten Andienung und Erreichbarkeit der ansässigen Gewerbebetriebe, und sie eröffnete so die Möglichkeit diesen Bereich als Zentrum für diesen Teil Preungesheims zu gestalten, was die alte und durchaus interessante Bausubstanz in diesem Bereich wieder zur Geltung verhelfen würde, die gegenwärtig auf Grund der Enge der Straße und ihrer Belastung verkommt. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 10 am 04.10.2016, TO I, TOP 39 Beschluss: Auskunftsersuchen V 158 2016 Die Vorlage OF 133/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und FDP gegen CDU (= Ablehnung)
Aktuelle Zeitplanung für den geplanten Ausbau der Main-Weser-Bahn
Antrag vom 20.09.2016, OF 119/10 Betreff: Aktuelle Zeitplanung für den geplanten Ausbau der Main-Weser-Bahn Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, wie die aktuelle Zeitplanung für den geplanten Ausbau der Main-Weser-Bahn aussieht und wie die Planungen der Stadt aussehen, um die davon ausgehenden Beeinträchtigungen insbesondere für die Nutzung des öffentlichen Straßen- und Wegenetzes zu reduzieren, damit die ohnehin schon sehr hohe Belastung dieses Netzes im Ortsbezirk 10, insbesondere auf den Straßen: Berkersheimer Weg, Homburger Landstraße und Am Dachsberg abgewickelt werden kann. Begründung: Die dem Ortsbeirat übermittelten Antwortentwürfe auf die Anregungen des OBR 10, OM 64, vom 03.05.2016, und OM 57, vom 03.05.2016, vermitteln den Eindruck, dass einerseits mit einem baldigen Bauanfang zu rechnen ist und deshalb von den Einwohnern angeblich nur subjektive Beeinträchtigungen hinzunehmen sind, etwa die Rodungsmaßnahmen, gleichzeitig aber ein für den Ausbau so wichtiges Bauvorhaben wie die Querung in Berkersheim planungstechnisch noch nicht einmal so weit abgeschlossen ist, dass es vorgestellt werden könnte. Dies lässt befürchten, dass auch die sich hieran anschließenden Planungen hinsichtlich Verkehrsführung und sonstigen Maßnahmen zur Minimierung der Beeinträchtigungen für die Anwohner, die auf Grund der zwischenzeitlich veränderten Situation nicht mehr ohne Weiteres aus dem Planfeststellungsplan übernommen werden können, nicht aktualisiert wurden. Deshalb ist eine Vorstellung der Planungen insbesondere auch der zeitlichen geboten, damit hier entsprechend nachjustiert werden kann. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 10 am 04.10.2016, TO II, TOP 7 Beschluss: Auskunftsersuchen V 155 2016 Die Vorlage OF 119/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Schäden an den Gehwegen im Bereich der Grünflächen Am Lausberg, An den Drei Hohen, Boskoopstraße und Gundelandstraße und Prüfung auf mögliche Baumängel
Anregung an den Magistrat vom 30.08.2016, OM 418 entstanden aus Vorlage: OF 91/10 vom 15.08.2016 Betreff: Schäden an den Gehwegen im Bereich der Grünflächen Am Lausberg, An den Drei Hohen, Boskoopstraße und Gundelandstraße und Prüfung auf mögliche Baumängel Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die Schäden am Bodenbelag der Gehwege in den Grünflächen in Richtung Gundelandstraße/Gravensteiner-Platz auf Höhe Am Lausberg, An den Drei Hohen und Boskoopstraße schnellstmöglich behoben werden und die Wege wieder instand gesetzt werden. Weiterhin wird der Magistrat gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass der in diesen Bereichen verbaute Bodenbelag hinsichtlich eventuell vorhandener Baumängel überprüft wird. Begründung: Der Bodenbelag auf den Gehwegen in den genannten Bereichen ist nach den starken Regenfällen in den letzten Monaten stellenweise stark ausgespült worden. Der Hauptweg parallel zur Boskoopstraße in Richtung An den Drei Hohen und Am Lausberg ist abschüssig und unbeleuchtet. Wie auf den Fotos ersichtlich, sind auf den Gehwegen zahlreiche nicht unerhebliche Furchen von fünf bis acht Zentimeter Tiefe und mehreren Metern Länge entstanden. Diese Schäden erstrecken sich auf den gesamten Bereich der Gehwege in diesem Bereich, ebenfalls auf den Weg innerhalb des Spielplatzes. Für Fußgänger, Radfahrer und spielende Kinder sowie für ältere Personen stellen die entstandenen Schäden eine potenzielle Gefahr und damit ein vermeidbares Unfallrisiko dar. Fußgänger könnten wegen der beachtlichen Tiefe und Länge der schadhaften Stellen dort umknicken oder stolpern, Radfahrer könnten schwer stürzen. Der vor allem im Kreuzungsbereich zu den Seitenwegen gesammelte, ausgespülte Rollsplitt birgt ein weiteres zu berücksichtigendes Unfallrisiko für Fußgänger und Radfahrer (Rutsch- und Stolpergefahr). Der ausgespülte Splitt gelangt mit dem Regenwasser natürlich auch in die Abwasserkanäle, was zu zusätzlichen Problemen führen kann. Das Ausmaß der Schäden an den Gehwegen als bloße Folge starker Regenfälle zu begründen, scheint fraglich, deshalb wird um eine generelle Überprüfung des Bodenbelags auf mögliche vorhandene Baumängel gebeten. Anlage: Google Earth Übersicht und Bilder im Bereich der Gehwege vom 27.07.2016 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.11.2016, ST 1628 Aktenzeichen: 66 2
Verkehrssicherheit im unteren Teil der Huswertstraße - auch für Fußgänger und Radfahrer
Anregung an den Magistrat vom 28.06.2016, OM 225 entstanden aus Vorlage: OF 61/10 vom 10.06.2016 Betreff: Verkehrssicherheit im unteren Teil der Huswertstraße - auch für Fußgänger und Radfahrer Die Huswertstraße ist zu einer wichtigen und viel genutzten Verbindung vom Frankfurter Bogen zu den Einkaufsmöglichkeiten und nach Frankfurt-Berkersheim geworden. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat um Prüfung und Berichterstattung zu folgenden Fragen sowie ggf. um schnelle Handlung gebeten: 1. Warum ist im unteren Teil der Huswertstraße von der Straße Am Dachsberg bis zur Unterführung kein Fußweg/Radfahrweg? 2. Warum gibt es in diesem Teil der Huswertstraße keine Beleuchtung? 3. Warum gibt es von der Straße Am Dachsberg aus kommend für Kraftfahrzeuge kein Hinweisschild auf Tempo 30? 4. Wann wird dies behoben? Begründung: Im unteren Teil der Huswertstraße von der Straße Am Dachsberg bis zur Unterführung fehlt es an allem, was zur Sicherheit der Fußgänger und Radfahrer nötig ist. Kein Fußweg, kein Radfahrweg, keine Beleuchtung der Straße und der Unterführung. Ebenso fehlt von der Straße Am Dachsberg aus kommend für Kraftfahrzeuge der Hinweis auf Tempo 30. Es kann nicht sein, dass Fußgänger und Radfahrer dermaßen gefährdet sind. Es muss sofort gehandelt werden, um Unfälle zu vermeiden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.10.2016, ST 1346 Stellungnahme des Magistrats vom 21.11.2016, ST 1551 Aktenzeichen: 66 2
Busschleuse für den Gravensteiner-Platz
Anregung an den Magistrat vom 28.06.2016, OM 215 entstanden aus Vorlage: OF 46/10 vom 13.06.2016 Betreff: Busschleuse für den Gravensteiner-Platz Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, ob es möglich ist, in Verlängerung der Weilbrunnstraße eine Busschleuse einzurichten. Diese soll verhindern, dass Privatwagen verbotswidrig über den Gravensteiner-Platz fahren und dabei Fußgänger, Radfahrer und spielende Kinder gefährden. Parallel dazu sollte für Marktbeschicker und Rettungsfahrzeuge eine durch herausnehmbare Poller gesicherte Zufahrt erhalten bleiben. Begründung: Täglich missachten Fahrer von Pkw und Motorroller die Fußgängerzone am Gravensteiner-Platz. In verschiedenen Städten im In- und Ausland gibt es bereits unterschiedliche Versionen von Busschleusen, die den öffentlichen Nahverkehr passieren lassen und gleichzeitig die Durchfahrt des Individualverkehrs verhindern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.10.2016, ST 1351 Stellungnahme des Magistrats vom 27.02.2017, ST 482 Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2017, ST 2184 Stellungnahme des Magistrats vom 28.05.2018, ST 980 Stellungnahme des Magistrats vom 07.12.2018, ST 2284 Aktenzeichen: 66 0
Klare 30 km/hGeschwindigkeitsregelung für die gesamte Straße Am Kalten Berg in Berkersheim
Anregung an den Magistrat vom 31.05.2016, OM 86 entstanden aus Vorlage: OF 19/10 vom 09.05.2016 Betreff: Klare 30 km/h-Geschwindigkeitsregelung für die gesamte Straße Am Kalten Berg in Berkersheim Vorgang: OM 3776/15 OBR 10; ST 815/15 Bezug nehmend auf die ablehnende Antwort des Magistrats in seiner Stellungnahme vom 29.05.2016, ST 815, zu der Anregung des Ortsbeirats vom 20.01.2015, OM 3776, zur Einrichtung von Tempo 30 auf der gesamten Straße Am Kalten Berg in Berkersheim wird der Magistrat erneut aufgefordert, in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen die Geschwindigkeit auf der gesamten Straße Am Kalten Berg in Berkersheim mittels entsprechender Beschilderung auf 30 km/h zu begrenzen und die Tempo-30-Regelung nicht lediglich für ein kleines Straßenstück im Kurvenbereich zum Heiligenstockweg gelten zu lassen, wie es derzeit der Fall ist. Begründung: Der Magistrat ging bei seiner damaligen Ablehnung offenbar davon aus, dass das bei einer Verkehrszählung zur Hauptberufsverkehrszeit festgestellte hohe Verkehrsaufkommen auf der Straße Am Kalten Berg schnelles Fahren wegen der Haltesituation an der Kreuzung zur Straße Am Dachsberg unmöglich macht und somit keine Erfordernis für Tempo 30 besteht. Abgesehen davon, dass dann auch die Einrichtung im Kurvenbereich zum Heiligenstockweg überflüssig wäre, ist dies auch deshalb nicht stichhaltig, weil außerhalb der morgendlichen Hauptberufsverkehrszeit wegen des stattfindenden Schleichverkehrs sehr wohl auch schneller gefahren wird, woraus sich eine Verkehrsgefährdung ergibt. Im Übrigen ist wenig einsichtig, dass nach der geltenden Regelung vom Heiligenstockweg kommend nach der Kurve wieder aufs Gas getreten werden kann, um dann nach der Einmündung in die Straße Am Dachsberg wieder lediglich Tempo 30 fahren zu dürfen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.01.2015, OM 3776 Stellungnahme des Magistrats vom 29.05.2015, ST 815 Stellungnahme des Magistrats vom 07.10.2016, ST 1426 Antrag vom 13.11.2016, OF 185/10 Anregung an den Magistrat vom 29.11.2016, OM 953 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 10 am 04.10.2016, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat.
Elektro-Kleingeräte-Sammeltonnen
Antrag vom 08.05.2016, OF 37/10 Betreff: Elektro-Kleingeräte-Sammeltonnen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, warum die Sammeltonnen vor den Rewe-Märkten Karl-von-Drais-Straße (derzeit geschlossen) und Am Dachsberg entfernt wurden, welches Ergebnis das Pilotprojekt mit den Sammeltonnen gebracht hat und wo derzeit im Ortsbezirk 10 welche zu finden sind. Begründung: Im Rahmen eines Pilotprojekts wurden 2013 vor den Smart-Märkten Porthstraße und Oberer Kalbacher Weg und den beiden Rewe-Märkten Elektro-Kleingeräte-Sammeltonnen aufgestellt, damit solche Geräte nicht im Hausmüll landen und die wertvollen Inhaltsstoffe sinnvoll recycelt werden können. Bei den Rewe-Märkten sind sie seit der Jahreswende verschwunden, obwohl die Tonnen von den Bürger*innen stark genutzt wurden und auch heute noch häufig nach dem Verbleib der Tonnen gefragt wird. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 10 am 31.05.2016, TO II, TOP 22 Beschluss: Auskunftsersuchen V 24 2016 Die Vorlage OF 37/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Wiederholungsantrag: Gravensteiner-Platz als Fußgängerzone erhalten
Anregung an den Magistrat vom 03.05.2016, OM 59 entstanden aus Vorlage: OF 7/10 vom 18.04.2016 Betreff: Wiederholungsantrag: Gravensteiner-Platz als Fußgängerzone erhalten Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass der Gravensteiner-Platz als Fußgängerzone nicht entgegen der geltenden Straßenverkehrsordnung von Privatwagen überquert wird. Die in Höhe der Kurve in der Weilbrunnstraße angebrachte Beschilderung "Sackgasse" und die am Ende der Weilbrunnstraße angebrachte Beschilderung "Fußgängerzone" wird von einer steigenden Zahl von Autofahrern zum Teil bewusst und regelmäßig missachtet. Hier helfen nur deutliche Maßnahmen, die der Ortsbeirat bereits mehrfach gefordert hat, wie zum Beispiel Poller. Begründung: Der Gravensteiner-Platz wurde als Treffpunkt im Frankfurter Bogen konzipiert und wird von allen Preungesheimern sehr gut angenommen. An schönen Tagen spielen dort Kinder aller Altersgruppen Ball oder fahren Roller, Skateboard und Fahrrad. Die Bewohner des nahe gelegenen Wiesenhüttenstifts nutzen den Gravensteiner-Platz zum Verweilen und für Spaziergänge. Sie alle werden durch Autofahrer gefährdet, die, zum Teil ohne ihre Geschwindigkeit zu vermindern, wie selbstverständlich durch die Fußgängerzone die Abkürzung zur Renettenstraße nehmen. Inzwischen wurden erste Läden in den Gravensteiner Arkaden eröffnet, die zusätzlichen Autoverkehr über den Gravensteiner-Platz anziehen. Anstatt in die vorgesehene Tiefgarage in der Gundelandstraße zu fahren, parken Kunden vor dem Haupteingang des Einkaufszentrums in der Fußgängerzone. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.08.2016, ST 1144 Stellungnahme des Magistrats vom 27.02.2017, ST 481 Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2017, ST 1820 Stellungnahme des Magistrats vom 05.03.2018, ST 522 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 32 1
Poller in der Weilbrunnstraße/Am Klarapfel
Anregung an den Magistrat vom 03.05.2016, OM 60 entstanden aus Vorlage: OF 8/10 vom 19.04.2016 Betreff: Poller in der Weilbrunnstraße/Am Klarapfel Der Magistrat wird gebeten, am Ende Weilbrunnstraße/Gravensteiner-Platz sowie Gravensteiner-Platz/Am Klarapfel versenkbare Poller anzubringen. Begründung: Seit Eröffnung der Gravensteiner Arkaden fahren vermehrt Fahrzeuge auf der nur für Busse gedachten Fahrbahn von beiden Richtungen über den Gravensteiner-Platz oder parken vor dem Tegut. Da sehr viele Kinder auf dem Podest und rundherum mit Rollern, Rädern oder Skateboards unterwegs sind und ebenso sehr viele Einkäufer die DM-Drogerie und den Tegut nutzen, ist es schon zu gefährlichen Situationen mit Autofahrern gekommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2016, ST 1093 Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2017, ST 2183 Stellungnahme des Magistrats vom 28.05.2018, ST 977 Stellungnahme des Magistrats vom 07.12.2018, ST 2283 Beratung im Ortsbeirat: 10
Busverbindung zwischen S-Bahn-Station „Frankfurt-Berkersheim Bahnhof“ und der U-Bahn-Station „Preungesheim“
Antrag vom 01.02.2016, OF 941/10 Betreff: Busverbindung zwischen S-Bahn-Station "Frankfurt-Berkersheim Bahnhof" und der U-Bahn-Station "Preungesheim" Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob zwischen der S-Bahnstation Berkersheim Bahnhof und der U-Bahnstation Preungesheim eine Kleinbuslinie eingerichtet werden kann. Bezüglich der Linienführung soll geprüft werden, ob ein Kleinbus über die Straßen "Am Dachsberg" - "Berkersheimer Obergasse" - "Berkersheimer Bahnstraße" - " An der Roseneller" und "Am Hohlacker" die S-Bahnstation Berkersheim Bahnhof erreichen kann. Ebenso ob die Kapazität eines Kleinbusses für das zu erwartende Fahrgastaufkommen ausreichend ist. Begründung: Im alten Ortskern von Berkersheim wohnen viele alte und auch in ihrer Mobilität eingeschränkte Menschen. Die haben ohne fremde Hilfe keine Chance zum Beispiel Ärzte, Apotheken und Supermärkte zu erreichen, weil sie den Anstieg zur Station "Berkersheim Mitte" dann nicht schaffen, wenn sie im unteren Teil des Stadtteils wohnen. Diese Menschen können aber auch nicht die S 6 stadteinwärts nutzen, weil der Abstand zwischen Bahnsteigkante und Zugeinstieg, wegen der Kurvenlage des Bahnsteiges, so groß ist, dass er nicht bewältigt werden kann. Hier könnte eine Buslinie durch den alten Ortskern von Berkersheim Abhilfe schaffen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 49. Sitzung des OBR 10 am 16.02.2016, TO I, TOP 22 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1584 2016 Die Vorlage OF 941/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 3 GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU, 1 GRÜNE und FDP (= Ablehnung)
Zeitplan für Straßenbaumaßnahmen
Antrag vom 05.01.2016, OF 919/10 Betreff: Zeitplan für Straßenbaumaßnahmen Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen um Prüfung und Berichterstattung gebeten, über den aktuellen Stand anstehender beziehungsweise erforderlicher Straßenbaumaßnahmen in Preungesheim und den anderen Stadtteilen des Ortsbezirks 10 Auskunft zu erteilen. Von besonderem Interesse dabei sind jeweils aktuelle Informationen zum voraussichtlichen Beginn, der Dauer und eventuellen Ersatzmaßnahmen. Auskunft wird insbesondere bezüglich der folgenden Bereiche erbeten: 1. Fußgängerüberwege, zum Beispiel im Bereich der Homburger Landstraße/Ecke August-Schanz-Straße, 2. Ampelanlagen, zum Beispiel im Bereich der Homburger Landstraße/Ecke August-Straße, 3. gefährliche Stellen im Bereich vor der Fußgängerbrücke über die BAB 661 vor der Kleingartenanlage "An der Wolfsweide", nahe der Haltestelle der Straßenbahnlinie 18, 4. grundlegende Sanierungen, zum, Beispiel bezüglich des Berkersheimer Weges, 5. einzurichtende Abbiegespuren, zum Beispiel von der Friedberger Landstraße zur BAB 661, 6. Geh- und Radwege, zum Beispiel anstehende Erneuerungen und Neuplanungen. Begründung: Erfolgt gegebenenfalls mündlich. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 48. Sitzung des OBR 10 am 19.01.2016, TO I, TOP 8 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1552 2016 Die Vorlage OF 919/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Preungesheim-Nord
Antrag vom 03.11.2015, OF 894/10 Betreff: Preungesheim-Nord Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu prüfen und darüber zu berichten: 1. Verursacht ein etwaiges Neubaugebiet "Preungesheim-Nord", sofern es jeweils entlang beider Straßenseiten der Straße Am Dachsberg realisiert würde, nicht gegebenenfalls mehr erforderliche Ausgleichsflächen als das Neubaugebiet "Berkersheim-Ost"? 2. Welche weiteren Hindernisse entstünden durch die in Ziffer 1. genannten Aspekte, da gegebenenfalls ein Neubaugebiet "Preungesheim-Nord" für Bürger, Landwirtschaft und den Pferdesport akzeptabler erscheint, als das Neubaugebiet "Berkersheim-Ost". Antragsteller: CDU GRÜNE SPD LINKE. FDP fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 10 am 03.11.2015, TO I, TOP 23 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1495 2015 Die Vorlage OF 894/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Verkehrsspiegel Huswertstraße
Anregung an den Magistrat vom 08.09.2015, OM 4416 entstanden aus Vorlage: OF 846/10 vom 15.08.2015 Betreff: Verkehrsspiegel Huswertstraße Der Magistrat wird gebeten, an der Einmündung der alten Straßenbahntrasse in die Huswertstraße einen Verkehrsspiegel für die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer anzubringen, die von der Straße Am Dachsberg kommend links auf die alte Straßenbahntrasse abbiegen. Begründung: Für die angesprochenen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer, hauptsächlich Radfahrende, wird das Abbiegen wegen mangelnder Sicht zu einer gefährlichen Angelegenheit, auch deshalb, weil der Gegenverkehr häufig die Geschwindigkeitsbegrenzung nicht einhält. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.12.2015, ST 1703 Aktenzeichen: 66 7
Umlaufsperre über die Brücke der Bundesautobahn 661/Marbachweg
Anregung an den Magistrat vom 08.09.2015, OM 4417 entstanden aus Vorlage: OF 847/10 vom 16.08.2015 Betreff: Umlaufsperre über die Brücke der Bundesautobahn 661/Marbachweg Vorgang: OM 3861/15 OBR 10; ST 716/15 Der Magistrat wird wiederholt gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die Umlaufsperre vor der Fußgängerbrücke am Marbachweg über die Bundesautobahn 661 wieder aufgestellt wird. Begründung: Die Stellungnahme vom 18.05.2015, ST 716 (zu der Ortsbeiratsanregung OM 3861), weist auf § 45 Absatz 9 StVO hin, der besagt, dass Umlaufsperren nur bei besonderer Gefahrenlage aufgestellt werden dürfen. Hier handelt es sich aber nicht um ein neues Aufstellen, sondern um das Aufstellen der vorhandenen Umlaufsperre, welche bei Bauarbeiten abmontiert wurde. Die Umlaufgitter an der Oberwiesenstraße und Am Lausberg (Spielplatz an der Huswertstraße) wurden ferner auch wieder aufgestellt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.02.2015, OM 3861 Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2015, ST 716 Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2016, ST 213 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 48. Sitzung des OBR 10 am 19.01.2016, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine (vorläufige) schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 66 6
Erhalt der Pförtnerampel auf dem Heiligenstockweg
Antrag vom 24.08.2015, OF 841/10 Betreff: Erhalt der Pförtnerampel auf dem Heiligenstockweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge die provisorische Pförtnerampel auf dem Heiligenstockweg nach Ablauf der Probephase baldmöglichst dauerhaft einrichten. Sollte dazu eine Abstimmung mit dem Regierungspräsidium in Darmstadt erforderlich sein, ist diese sofort vorzunehmen. Begründung: Bereits jetzt lässt sich sagen, dass die Pförtnerampel ihren Zweck erfüllt: Sie sorgt dafür, dass kein dauerhafter Schleichverkehr im Berufsverkehr mehr durch Berkersheim fließt und so die Frankfurt abschirmende Wirkung der Pförtnerampeln auf der Friedberger Landstraße zum Tragen kommt, die ansonsten teilweise verpufft. Die Pförtnerampel ist deshalb zur Absicherung des überörtlichen Verkehrskonzepts erforderlich, weshalb auch von Seiten des Regierungspräsidiums hiergegen keine Einwände bestehen sollten. Gleichzeitig wird für die Anwohner in Berkersheim Entlastung hinsichtlich der Verkehrsbelastung geschaffen, was sich auch deshalb bewährt hat, weil es wieder möglich ist, sich aus den Grundstückseinfahrten auf der Straße "Am Dachsberg" in den fließenden Verkehr einzufädeln. Außerdem verbessert die Ampel den Verkehrsfluss deutlich, weil sie dafür sorgt, dass sich der Verkehr an der Kreuzung "Am Dachsberg/Homburger Landstraße" nicht mehr zurückstaut, so dass sich der Verkehr aus dem Frankfurter Bogen und der August-Schanz-Straße besser einreihen kann, was diesen Gebieten deutlich zu Gute kommt. Ferner bleibt so die Verbindung zwischen Berkersheim und Bad Vilbel für den wirklichen Ziel-/Quell-Verkehr erhalten und wird auch entsprechend genutzt. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 10 am 08.09.2015, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 841/10 wird bis zur Sitzung am 03. November 2015 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 10 am 03.11.2015, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 841/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 47. Sitzung des OBR 10 am 01.12.2015, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 841/10 wurde zurückgezogen.
Einzeilige Ortsteiltafeln
Anregung an den Magistrat vom 21.04.2015, OM 4029 entstanden aus Vorlage: OF 787/10 vom 31.03.2015 Betreff: Einzeilige Ortsteiltafeln Der Magistrat wird gebeten, soweit eigentumsrechtlich möglich, an nachfolgend aufgeführten Stellen oder möglichst nahe einzeilige Ortsteiltafeln (Verkehrszeichen StVO Nr. 313-50) zu installieren. In Berkersheim: An der Ecke In den Gräben/Prämäckerweg, ostwärts; Am Frankfurter Berg: An der Ecke In den Gräben/Im Klingenfeld, westwärts. Ferner wird der Magistrat gebeten, die am Frankfurter Berg im Berkersheimer Weg ostwärts auf der linken Seite installierte Ortsteiltafel zu versetzen, idealerweise näher zur Brücke über die Bundesautobahn 661 und in Fa hrtrichtung rechts. Begründung: An den Straßen Am Dachsberg sowie der Homburger Landstraße befinden sich bereits in den beiden Stadtteilen entsprechende Ortsteiltafeln. Obgleich diese nicht die tatsächlichen Stadtteilbeginne korrekt wiedergeben, dienen sie nicht nur der Orientierung auch von "Ortsfremden", sondern fördern auch die äußerliche Identifikation und gemeinschaftliche Verbundenheit der Anwohner mit ihrem jeweiligen Stadtteil. Ein Standort von Verkehrszeichen, die nicht in Fahrtrichtung rechtsseitig vorhanden sind, wird von Verkehrsteilnehmern nicht erwartet bzw. wahrgenommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2015, ST 1308 Stellungnahme des Magistrats vom 22.01.2016, ST 162 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 10 am 08.09.2015, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 66 7
Warum pflanzt man Kiefern im Frankfurter Bogen?
Antrag vom 07.04.2015, OF 779/10 Betreff: Warum pflanzt man Kiefern im Frankfurter Bogen? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, warum als "Alleebäume" am Lausberg hinter der Kita in Richtung Unterführung der BAB 661 langnadelige Kiefern gepflanzt worden sind. Begründung: Es bestand Einvernehmen, dass die durch die Bebauung des Frankfurter Bogens weggefallenen Bäume wenigstens dadurch ausgeglichen werden sollten, dass auf den verbliebenen Grünflächen möglichst viele Obstgehölze und einheimische Laubbäume gepflanzt werden. Nun sind an dem Weg "Am Lausberg" aber großnadelige Kiefern gepflanzt worden, die zu den hiesigen Böden nur bedingt passen und in der übrigen eher an die traditionelle Bepflanzung erinnernden Anlage schon auf Grund ihrer langen Nadeln als Fremdkörper erscheinen und äußerst exotisch wirken. Insofern ist Aufklärung geboten, warum hier plötzlich das Bepflanzungskonzept grundlegend geändert wurde. Dadurch wird es zudem noch schwieriger, den Eigentümern der Privatgärten zu vermitteln, dass sie ihre Gärten möglichst mit heimischen Apfelsorten bepflanzen sollten. Wenn man die Gartenanlagen näher betrachtet, stellt man fest, dass trotz Beratung durch die zuständigen Ämter hier ohnehin sehr viele der üblichen, aber nicht unbedingt der heimischen Vegetation entsprechenden "Baumarkt-Pflanzen", wie Thuja oder Koniferen, Einzug gehalten haben. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 10 am 21.04.2015, TO I, TOP 8 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1310 2015 Die Vorlage OF 779/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP gegen CDU (= Ablehnung)
.Berkersheim-Süd/Preungesheim. statt .Berkersheim-Ost.
Anregung vom 10.03.2015, OA 609 entstanden aus Vorlage: OF 772/10 vom 24.02.2015 Betreff: "Berkersheim-Süd/Preungesheim" statt "Berkersheim-Ost" Vorgang: B 369/14 Zwischenbescheid des Magistrats vom 14.07.2015 Der auf der Idee eines "Gebietstauschs" basierende Ansatz bietet große Vorteile über die wohnungspolitische Dimension ("Wohnraumknappheit") hinaus, da er effiziente und effektive Antworten beziehungsweise Lösungen für eine Reihe von Fragen und Problemen bietet, die den Stadtteil Berkersheim und auch seine Nachbarstadtteile innerhalb des Ortsbezirks 10 betreffen. Die vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Die Bebauungsplanung für das Neubaugebiet "Berkersheim-Ost" wird aufgegeben und der Aufstellungsbeschluss für dieses Gebiet aufgehoben. Sodann wird das Gebiet in den GrünGürtel (Schutzzone II) aufgenommen und im Austausch dafür das Gebiet zwischen dem Gewerbegebiet August-Schanz-Straße und der Bebauungsgrenze der Straße Am Dachsberg (im Folgenden "Berkersheim-Süd/Preungesheim") aus dem GrünGürtel herausgenommen (bis dato Schutzzone II). Für dieses Gebiet "Berkersheim-Süd/Preungesheim" wird der Magistrat aufgefordert, die Arbeiten für einen Bebauungsplan aufzunehmen und einen Aufstellungsbeschluss auszuarbeiten, der auf der umweltrechtlichen und regionalplanerischen Umwidmung von "Berkersheim-Süd/Preungesheim" und "Berkersheim-Ost" aufbaut. Begründung: Sachgründe im Überblick: "Berkersheim-Süd/Preungesheim" heißt: 1. Wohnungspolitik - mehr (sozialer) Wohnraum: - Bei annähernd gleicher Größe der Gebiete kann aufgrund der Binnenlage im Bereich "Berkersheim-Süd/Preungesheim" städtischer, das bedeutet verdichteter gebaut werden. Für "Berkersheim-Ost" dominieren gemäß Bericht B 369 nur Reihen- und Doppelhäuser. - "Berkersheim-Süd/Preungesheim" befindet sich bereits überwiegend in städtischem Besitz; eine Bebauung ist hier erwartbar schneller möglich, da rechtliche Unwägbarkeiten geringer sind. - Aufgrund der Eigentumssituation erscheint die volle Durchsetzung des Zielanteils für sozialen Wohnungsbau von 30 Prozent möglich. 2. Verkehrspolitik - weniger Individualverkehr, mehr ÖPNV: - Die Verkehrslast durch das Neubaugebiet wird hin zum vorhandenen Verkehrsknotenpunkt Homburger Landstraße/Bundesautobahn 661/U-Bahn/Bus-Haltepunkte verlegt. Die dörflich strukturierten Straßen in Berkersheim sowie die Straße Am Dachsberg werden nicht zusätzlich belastet. - Durch eine Straßenverbindung des Gebiets "Berkersheim-Süd/Preungesheim" mit der Straße Am Dachsberg wird eine Verbindungslücke zu Berkersheim-West/Siedlung Am Neuenberg geschlossen, ohne für den vorhandenen Schleichverkehr vom Heiligenstockweg interessant zu sein. 3. Sozialpolitik - mehr Integration der Stadtteile: - Die bislang abgeschnittenen Siedlungen Am Neuenberg und Berkersheim-West sowie der geplante Grundschulneubau können an den Stadtteil Berkersheim angebunden werden. Die Enklavensituation wird aufgelöst. - Die soziale Verbindung zu den Nachbarstadtteilen, insbesondere dem Frankfurter Berg und Preungesheim, kann sich intensivieren. 4. Fiskalpolitik - weniger städtische Investition: - Eine Vielzahl von Infrastruktureinrichtungen, die für "Berkersheim-Ost" erst neu- bzw. ausgebaut und vor allem städtisch, aber auch privat zu finanzieren sind, sind hier schon im Nahbereich vorhanden, beispielsweise: - Lärmschutz Bundesautobahn 661, - ÖPNV (U-Bahn und Busverbindungen), - Schule/Sporthalle am Schwarzen Platz (in Planung) und Kindergärten (zwei städtische und eine private Einrichtung), - Kanalisation/Fernwärmenetz, - Einkaufsmöglichkeiten (Homburger Landstraße), - Spielplätze. Hierdurch wird der städtische Haushalt nachhaltig von potenziellen Belastungen entlastet. 5. Umweltpolitik/GrünGürtel - ökologisch vorteilhaft: - Voraussetzung für diese Lösung ist ein Gebietstausch innerhalb des GrünGürtels. Der Gebietstausch ist gemäß GrünGürtelsatzung/Charta von 2003 möglich und bedarf einer Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung unter Beratung der Fachämter. - Das Gebiet "Berkersheim-Ost" mit seinem hohen Anteil an reifen, naturgeschützten Streuobstwiesen liegt nahtlos umgeben von Flächen der Schutzzone II, ohne dass es sich von diesen Flächen in ökologischer Beschaffenheit und kultureller Nutzung unterscheidet. Laut Klimaplanatlas gehört es zur Kategorie 1: Kaltluftentstehung, Luftleitbahnen, Hangwinde (sehr wichtig, erhalten und schützen). Ein gleichwertiger Tausch auf Stufe II ist möglich. Dabei wird der stadtplanerischen Maxime "Innen- vor Außenentwicklung" Folge geleistet. Die Siedlungsstruktur wird geschlossen, ohne Flächenverbrauch nach außen. Im Falle einer zeitgleichen Fertigstellung des Grünzugs entlang der Siedlung Berkersheim-West und deren Verlängerung bis zur Straße Am Dachsberg bleibt die bestehende Kaltluftschneise erhalten und ein Lückenschluss der übergeordneten Wegeverbindung des GrünGürtels in Richtung Preungesheim/Frankfurter Bogen wird realisiert. Ein Nebeneinander von Wohnen und Arbeiten (Grenze zum Gewerbegebiet August-Schanz-Straße) erscheint angesichts der bestehenden beschwerdefreien Lösung hin zur benachbarten Siedlung Edwards Garden und der Vielzahl an gestalterischen Optionen des Baugesetzbuches planerisch möglich. Anlage 1 (ca. 183 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 19.09.2014, B 369 Bericht des Magistrats vom 11.12.2015, B 452 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Umwelt und Sport Versandpaket: 18.03.2015 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 23.04.2015, TO I, TOP 17 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 609 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und LINKE. gegen FDP (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) Piraten (= Prüfung und Berichterstattung) 39. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 27.04.2015, TO I, TOP 36 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 609 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE., FDP und FREIE WÄHLER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: RÖMER (= Annahme) Piraten (= Prüfung und Berichterstattung) 42. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 14.09.2015, TO I, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 609 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und BFF Beschlussausfertigung(en): § 5843, 39. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 27.04.2015 § 6269, 42. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 14.09.2015
.Berkersheim-Süd/Preungesheim.
Antrag vom 23.02.2015, OF 771/10 Betreff: "Berkersheim-Süd/Preungesheim" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge im Rahmen der Diskussion um ein eventuelles Neubaugebiet "Berksheim-Süd/Preungesheim" prüfen und berichten: 1. ob die bisher fehlenden Voraussetzungen für ein etwaiges Wohngebiet "Berkersheim-Süd/Preungesheim" (im Bereich zwischen "August-Schanz-Straße" und südlichem Teil der Straße "Am Dachsberg") zumindest mittelfristig geschaffen werden können; dazu gehören unter anderem die zeitnahe Aufnahme in den regionalen Flächennutzungsplan sowie die Berücksichtigung der erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen, 2. ob die Bebauungsplanung für das Neubaugebiet "Berkersheim-Ost" im Gegenzug zu Punkt 1 aufgegeben werden könnte und ob dies zu einer beschleunigten Umsetzung führen könnte, 3. welche Bebauung auf dem Gelände zu 1. möglich wäre (insbesondere hinsichtlich der Anzahl der Wohneinheiten; hier wird des Weiteren um die Darstellung eines Lageplans inklusive Baufenstern und der Angabe der jeweiligen Ausnutzung sowie sämtlicher Verkehrserschließungsmöglichkeiten und sonstiger Infrastruktur, Grünflächen, etc., gebeten), 4. ob der erforderliche Lärmschutz zur A661 sowie zum Gewerbegebiet "August-Schanz-Straße" gegeben ist. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 10 am 10.03.2015, TO I, TOP 21 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1280 2015 Die Vorlage OF 771/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung GRÜNE
Schneeräumung im südlichen Bereich der Straße Am Dachsberg
Anregung an den Magistrat vom 10.02.2015, OM 3857 entstanden aus Vorlage: OF 749/10 vom 26.01.2015 Betreff: Schneeräumung im südlichen Bereich der Straße Am Dachsberg Der Magistrat wird gebeten, die Streupflicht und die Schneeräumung im südlichen Bereich des Gehwegs der Straße Am Dachsberg zu klären beziehungsweise, soweit erforderlich, zu veranlassen. Begründung: Im Rahmen einer Bürgerfragestunde des Ortsbeirates 10 wurde unter anderem auf die Bedeutung der Straße Am Dachsberg als Grundnetzstraße für Berkersheim sowie auf das in der Vergangenheit wiederholt ungenügende Schneeräumen im genannten Bereich hingewiesen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2015, ST 599 Aktenzeichen: 79 4
Verkehrssituation An den Drei Hohen
Anregung an den Magistrat vom 20.01.2015, OM 3779 entstanden aus Vorlage: OF 733/10 vom 05.01.2015 Betreff: Verkehrssituation An den Drei Hohen Vorgang: ST 430/14 Laut Stellungnahme ST 430 erkennt der Magistrat durchaus die schwierige Situation der Straße An den Drei Hohen an, ist jedoch in seinem Handeln an die einschlägigen normativen Vorgaben gebunden. Bürger tragen dem Ortsbeirat 10 jedoch vor, dass verschiedentliche Lösungsansätze mit ihnen besprochen wurden. In Teilbereichen wurden Halteverbotsschilder aufgestellt, die jedoch meist ignoriert werden. Dies führt zu großen Irritationen bei den Bewohnern, die täglich mit der Verkehrslage hadern und sehr große Befürchtungen haben, dass die Straße nach Fertigstellung des Einkaufszentrums endgültig als Durchgangsstraße genutzt wird. Die für den Durchgangsverkehr angedachte Huswertstraße wird dauerhaft über das Teilstück der Straße An den Drei Hohen abgekürzt. Navigationsgeräte bieten Auswärtigen die Straße grundsätzlich an. Um diesen Bedenken und den bereits seit Jahren bestehenden Problemen entgegenzuwirken, soll eine Begehung mit Bürgern stattfinden. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die Verkehrssituation der Straße An den Drei Hohen erneut überprüft wird und durch eine Begehung mit Bürgern und Ortsbeiratsmitgliedern Lösungen gefunden werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2014, ST 430 Stellungnahme des Magistrats vom 30.03.2015, ST 508 Aktenzeichen: 32 1
Raserei in den Straßen Am Dachsberg und Auf der Kuhr verhindern
Anregung an den Magistrat vom 20.01.2015, OM 3775 entstanden aus Vorlage: OF 695/10 vom 20.10.2014 Betreff: Raserei in den Straßen Am Dachsberg und Auf der Kuhr verhindern Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass 1. sowohl im Einfahrtsbereich nach Berkersheim (von Preungesheim kommend) auf der Straße Am Dachsberg sowie im Einfahrtsbereich (von Bad Vilbel kommend) auf der Straße Am Kalten Berg Geschwindigkeitsanzeigetafeln installiert werden; 2. Piktogramme aufgetragen werden, welche auf die Tempo-30-Geschwindigkeitsbeschränkungen sowohl im Ortseingangsbereich als auch in der Mitte der Straße Am Dachsberg (auf Höhe der Straße Im Steinbügel) hinweisen. Begründung: Schon seit Jahren erhält der Ortsbeirat Beschwerden von Anwohnerinnen und Anwohnern, denen zufolge in Berkersheim der Schleichverkehr zunimmt und die Autofahrer sowie Motorradfahrer sich nicht an die vorgeschriebenen Geschwindigkeiten halten. Mit den Maßnahmen sollen die Verkehrsteilnehmer auf ihre Geschwindigkeit hingewiesen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.05.2015, ST 814 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 10 am 19.05.2015, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32 4
Aktuelle Verkehrsstatistiken für Berkersheim und Preungesheim
Anregung an den Magistrat vom 20.01.2015, OM 3777 entstanden aus Vorlage: OF 731/10 vom 05.01.2015 Betreff: Aktuelle Verkehrsstatistiken für Berkersheim und Preungesheim Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat 10 aktuelle Verkehrsstatistiken für die Straßen Am Dachsberg, Heiligenstockweg, Hofhausstraße (in Richtung Preungesheim) sowie Friedberger Landstraße (im stadteinwärts gelegenen Bereich auf Höhe der BG-Unfallklinik) vorzulegen. Begründung: Der Ortsbezirk 10 wird durch Durchgangsverkehr vermehrt belastet. Entlastende Maßnahmen sind dringend erforderlich. Der Ortsbeirat 10 bittet zur Vorbereitung weiterer Anregungen um die entsprechenden Statistiken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.05.2015, ST 813 Stellungnahme des Magistrats vom 15.02.2016, ST 322 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 10 am 19.05.2015, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 61 1
Vorstellung von Alternativen zum Schleichverkehr in Berkersheim
Antrag vom 05.01.2015, OF 734/10 Betreff: Vorstellung von Alternativen zum Schleichverkehr in Berkersheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsvorsteher wird gebeten, die zuständigen Ämter einzuladen, um im Ortsbeirat alternative Verkehrsführungen vorzustellen, die dauerhaft den Schleichverkehr in Berkersheim verhindern können. Begründung: Im Zusammenhang mit dem drohenden Ausbau der Main-Weser-Bahn und der Erschließung eines Neubaugebietes Berkersheim-Ost ist mittlerweile den meisten Berkersheimern klar geworden, dass eine Abwicklung des gesamten dadurch drohenden Verkehrs über die Straße Am Dachsberg schwierig bis unmöglich werden dürfte. Eine Öffnung von anderen Wohnstraßen für den Durchgangsverkehr wird die Schwierigkeiten nicht verbessern, sondern verschlimmern und noch mehr Bürger belasten. Alle Vorschläge des Ortsbeirats zur Lösung des Problems des Schleichverkehrs sind von der Verwaltung abgelehnt worden. Gleichzeitig entwickelt sich in Berkersheim eine höchst unerfreuliche Stimmung, weil gegenseitige Vorwürfe durch die jeweils Betroffenen erhoben werden, die zur Lösung der Probleme nicht beitragen werden (s. vielfältige Presseberichte). Vor diesem Hintergrund erscheint es dringend erforderlich, dass nun einmal die zuständigen Ämter Vorschläge präsentieren, wie aus ihrer Sicht das Problem des Schleichverkehrs angegangen werden kann, bevor die vorgenannten Baumaßnahmen ergriffen werden und damit die bestehende schwierige Situation endgültig untragbar wird. Ansonsten wird sich die Diskussion schwer versachlichen lassen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 10 am 20.01.2015, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 734/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Barrierefreier Zugang zum Clematisweg
Anregung an den Magistrat vom 02.12.2014, OM 3709 entstanden aus Vorlage: OF 713/10 vom 17.11.2014 Betreff: Barrierefreier Zugang zum Clematisweg Der Magistrat wird in Zusammenarbeit mit der Firma Sahle Wohnen gebeten, den Zugang von der Homburger Landstraße zum Clematisweg mit einfachen Mitteln barrierefrei zu gestalten. Begründung: Radfahrer, Personen mit Kinderwagen, Rollatoren oder Rollstühlen, die die Treppe nicht benutzen können, weichen derzeit über eine matschige Gefällstrecke aus, die bei Nässe gefährlich rutschig wird. Die Wegeverbindung wird intensiv genutzt, um nach Preungesheim beziehungsweise zur Bushaltestelle an der August-Schanz-Straße zu gelangen. Abhilfe ist dringend angezeigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.03.2015, ST 376
Halteverbot
Anregung an den Magistrat vom 04.11.2014, OM 3611 entstanden aus Vorlage: OF 689/10 vom 15.10.2014 Betreff: Halteverbot Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass in der Straße An den Drei Hohen in Höhe der Hausnummer 31/Ecke Fuß-/Schulweg ein dauerhaftes Halteverbot eingerichtet wird. Begründung: In der Straße An den Drei Hohen wird auf der Fahrbahn geparkt. Dies ist juristisch in Ordnung, führt aber an einigen Stellen, auch an der oben genannten Stelle, zu erheblichen Problemen. Die parkenden Fahrzeuge blockieren regelmäßig den Fußweg bzw. hier parken regelmäßig größere Fahrzeuge, die unter anderem die gegenüberliegende Ausfahrt aus der Privatstraße behindern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.02.2015, ST 149
Gelände rund um die Straße Am Lausberg sicherer machen
Anregung an den Magistrat vom 04.11.2014, OM 3610 entstanden aus Vorlage: OF 688/10 vom 20.10.2014 Betreff: Gelände rund um die Straße Am Lausberg sicherer machen Der Magistrat wird gebeten, durch eine verbesserte Beleuchtung die Sicherheit der Anwohner der Straße Am Lausberg zu erhöhen. Begründung: Zwar ist die Straße Am Lausberg auf gesamter Länge mit Straßenlaternen versehen, aber auf der gegenüberliegenden Verlängerung des Oberwiesenweges fehlt eine Beleuchtung. Wiederholt haben Kriminelle den Schutz der Dunkelheit genutzt, um in Häuser in der Straße Am Lausberg einzubrechen, Autos aufzubrechen und festinstallierte Navigationsgeräte zu entwenden. Einzelne Familien wurden bereits mehrere Male von Einbrechern heimgesucht. Die Straße Am Lausberg ist nur einseitig bebaut und der angrenzende Mulan-Spielplatz sowie die benachbarten Gärten sind völlig unbeleuchtet. Nach mehreren Einbrüchen ist die Nachbarschaft in dem Bereich rund um die Straße Am Lausberg beunruhigt. Straßenlaternen entlang des verlängerten Oberwiesenweges könnten die soziale Kontrolle im gesamten Areal erleichtern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2015, ST 18 Aktenzeichen: 66 0
Reduzierung des Durchgangsverkehrs im Ortsbezirk 10
Anregung an den Magistrat vom 04.11.2014, OM 3612 entstanden aus Vorlage: OF 690/10 vom 19.10.2014 Betreff: Reduzierung des Durchgangsverkehrs im Ortsbezirk 10 Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass 1. der Durchgangsverkehr in Berkersheim und Preungesheim aktuell analysiert und durch geeignete Maßnahmen erheblich reduziert wird. Dabei sollen insbesondere die unnötigen und täglichen Staus auf der Bundesstraße 521 beziehungsweise der Friedberger Landstraße vermieden werden. Diesbezüglich haben sowohl die Stadtverordnetenversammlung als auch der Ortsbeirat 10 Vorschläge unterbreitet; 2. auch künftig die Straßen Auf der Kuhr sowie der östliche Teil des Marbachweges nicht für den Durchgangsverkehr geöffnet werden, da dies nur unnötig zusätzlichen Straßenverkehr in die Stadtteile Preungesheim, Berkersheim (hier auch für die Straße Am Dachsberg) und in der Folge auch den Frankfurter Berg (insbesondere den Berkersheimer Weg) und Eckenheim anziehen würde. Die genannten sowie die benachbarten Straßen sind zudem nicht für zusätzlichen Durchgangsverkehr geeignet. Begründung: Im Ortsbeirat 10 gibt es seit Jahren einen parteiübergreifenden Konsens, dass unter anderem die Straßen Auf der Kuhr sowie der östliche Teil des Marbachweges nicht für den Durchgangsverkehr geöffnet werden. Als Bürgerbefragung getarnte Parteiwerbemaßnahmen werden im Übrigen geeignete städtische Verkehrsplanungen nicht ersetzen können. Zudem können durch intendierte Fragen Planungen nicht sinnvoll erarbeitet werden, allenfalls wird Unfrieden geschürt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.01.2015, ST 115 Aktenzeichen: 61 1
Haushalt 2015/2016 Kreuzung auf der Homburger Landstraße/Ecke August-Schanz-Straße durch eine Ampelanlage regeln
Antrag vom 19.10.2014, OF 680/10 Betreff: Haushalt 2015/2016 Kreuzung auf der Homburger Landstraße/Ecke August-Schanz-Straße durch eine Ampelanlage regeln Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschießen: im Haushalt 2015/2016 werden ausreichende Haushaltsmittel zur Finanzierung einer Ampelanlage auf der Homburger Landstraße, Ecke August-Schanz-Straße bereitgestellt. Begründung: Die Ampelanlage soll die unübersichtliche Kreuzung regeln, insbesondere für den steigenden Straßenverkehr in und aus dem Gewerbegebiet August-Schanz-Straße. Sie ist zum Schutz der Fußgänger, der Fahrgäste der Buslinien sowie der Radfahrer notwendig; zudem würde eine Entschleunigung des Schleichverkehrs durch das Gewerbegebiet August-Schanz-Straße eintreten. Die Ampelanlage ist erforderlich, da die Verlängerung der U-Bahnlinie 5 bis zum Frankfurter Berg bis auf weiteres zurückgestellt wurde. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 10 am 04.11.2014, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 58 2014 Die Vorlage OF 680/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Hinweisschild auf dem Fußgängerüberweg vor der Kita „Weltreise“
Anregung an den Magistrat vom 30.09.2014, OM 3498 entstanden aus Vorlage: OF 666/10 vom 15.09.2014 Betreff: Hinweisschild auf dem Fußgängerüberweg vor der Kita "Weltreise" Der Magistrat wird gebeten, auf dem Fußgängerüberweg vor der Kita "Weltreise" ein Hinweisschild mit dem Verkehrszeichen 350 "Fußgängerüberweg" sowie ein weiteres Hinweisschild mit dem Verkehrszeichen 1004-30 "100 m" einzurichten. Begründung: Trotz Tempo-30-Zone wird in der Huswertstraße meist schneller gefahren. Immer wieder ist zu beobachten, dass Autofahrer mit überhöhtem Tempo aus der Huswertstraße in die Weilbrunnstraße einfahren und die Fußgänger auf dem Fußgängerüberweg vor der Kita "Weltreise" gefährden. Viele Autofahrer halten nicht mehr vor dem Fußgängerüberweg an oder fahren an den dort schon laufenden Fußgängern ganz knapp vorbei. Verkehrszeichen 350 "Fußgängerüberweg" mit dem Zusatzzeichen 1004-30 "100 m" in Höhe der Huswertstraße 3 auf dem direkt hinter einer Kurve befindlichen Fußgängerüberweg könnte die Autofahrer sensibilisieren. Der Fußgängerüberweg vor der Kita "Weltreise" war bereits mehrfach Thema in der Sitzung des Ortsbeirates. Der Überweg dort ist nicht optimal, aber es gibt keine Alternativen. Deshalb sollte die Stadt Frankfurt Autofahrer auf den Fußgängerüberweg über die bisherigen Maßnahmen (reflektierende Manschetten) hinaus bereits in ausreichender Distanz hinweisen. Der Fußgängerüberweg wird von den Kindern der Kita "Weltreise" (deren Wiedereröffnung bevorsteht), Anwohnern, Marktbesuchern und Fahrgästen, die zur Haltestelle der Straßenbahnlinie 18 wollen oder von dort kommen, gerne genutzt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.12.2014, ST 1597 Aktenzeichen: 32 1
Sicherere Gestaltung der Kreuzung Homburger Landstraße/Ecke August-Schanz-Straße
Anregung an den Magistrat vom 30.09.2014, OM 3497 entstanden aus Vorlage: OF 665/10 vom 15.09.2014 Betreff: Sicherere Gestaltung der Kreuzung Homburger Landstraße/Ecke August-Schanz-Straße Der Magistrat wird gebeten, den Kreuzungsbereich Homburger Landstraße/ Ecke August-Schanz-Straße übersichtlicher, staufrei und für alle Verkehrsteilnehmer umgehend sicherer zu gestalten. Begründung: Die dringend erforderliche Ampelanlage fehlt und wurde bisher mit Blick auf die etwaige U 5-Trassenverlängerung immer wieder verschoben. Das ständig wachsende Gewerbegebiet August-Schanz-Straße benötigt umgehend eine bessere Zu- und Abfahrt. Zudem sollte auch der Zugang der Fahrgäste zu der gegenüberliegenden Bushaltestelle sowie der Radverkehr sicherer gestaltet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2015, ST 476 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 10 am 10.02.2015, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 10 am 10.03.2015, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 66 0
Zusätzliches gelbes Blinklicht an der Kreuzung Homburger Landstraße/Am Dachsberg
Anregung an den Magistrat vom 30.09.2014, OM 3496 entstanden aus Vorlage: OF 662/10 vom 15.09.2014 Betreff: Zusätzliches gelbes Blinklicht an der Kreuzung Homburger Landstraße/Am Dachsberg Der Magistrat wird gebeten, an der Ampelanlage Homburger Landstraße in Höhe der Autobahnbrücke ein zusätzliches gelbes Blinklicht zu installieren, welches die Rechtsabbieger in Richtung Am Dachsberg auf mögliche Fußgänger aufmerksam macht. Begründung: Im Bereich der Fußgängerampel der Straße Am Dachsberg unter der Autobahnbrücke (gegenüber des REWE-Marktes) kommt es immer wieder zu gefährlichen Situationen. Autofahrer, die von der Homburger Landstraße in die Straße Am Dachsberg einfahren, achten häufig nicht darauf, dass gleichzeitig die Fußgängerampel Grün zeigt. Die Autobahnbrücke taucht den gesamten Einmündungsbereich auch tagsüber in Dunkelheit. Ein Blinklicht, das die Rechtsabbieger auf mögliche Fußgänger hinweist, könnte hier Abhilfe schaffen. An dieser Kreuzung ist es bereits mehrfach zu Beinahe-Unfällen gekommen. Fußgänger konnten sich vor Pkws nur durch einen Sprung beiseite retten, welche ohne auf den Fußgängerverkehr zu achten mit hohem Tempo in die Straße Am Dachsberg einfahren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.12.2014, ST 1596 Aktenzeichen: 32 1
Ausfahrt der Tiefgarage in der Kantapfelstraße regeln
Anregung an den Magistrat vom 09.09.2014, OM 3379 entstanden aus Vorlage: OF 650/10 vom 26.08.2014 Betreff: Ausfahrt der Tiefgarage in der Kantapfelstraße regeln Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass an der Ausfahrt der Tiefgarage der Häuser Kantapfelstraße 18 bis 24 (Apfel-Carré) das Verkehrszeichen Z 209-10 ("Vorgeschriebene Fahrtrichtung - links") angebracht wird, welches die Fahrer dazu anhält, das Parkdeck links in Richtung Am Jessenapfel und Goldpeppingstraße zu verlassen. Begründung: Immer wieder lässt sich beobachten, dass Bewohner der Häuser Kantapfelstraße 18 bis 24 die Tiefagarage verkehrswidrig über den Gravensteiner-Platz und die Weilbrunnstraße verlassen und damit Fußgänger und Radfahrer in der Fußgängerzone gefährden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.11.2014, ST 1467 Aktenzeichen: 32 1
Rumänische Bauarbeiter im Ortsbezirk 10 - Wo bleibt der Lohn?
Antrag vom 29.06.2014, OF 634/10 Betreff: Rumänische Bauarbeiter im Ortsbezirk 10 - Wo bleibt der Lohn? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, umgehend zu prüfen und zu berichten, welche Maßnahmen er unternommen hat, den Sachverhalt zu den sehr offensichtlich um ihren Lohn betrogenen betreffenden Bauarbeitern aus Rumänien seitens der Firma ACCENT zu klären. - Wie ist der derzeitige Stand der Lage? - Konnte der Magistrat dazu beitragen, dass die in der August-Schanz-Straße beschäftigten Bauarbeiter ihren Verdienst erhalten? - Wird der Magistrat auch da einhaken, wo bereits weitere Arbeiter, ohne Erhalt des ihnen zustehenden Arbeitslohns, in ihre Heimat zurückgekehrt sind? - Wie kann der Magistrat dazu beitragen, dass solche Vorkommnisse, die keinen Einzelfall darstellen, in der Praxis unterbunden werden können und in Zukunft verhindert werden kann, dass LeiharbeitnehmerInnen für ihre harte Arbeit in unserer Stadt um ihren Lohn betrogen bzw. nicht angemessen vergütet werden? Begründung: Sechs rumänische Bauarbeiter hatten sich zum probaten Mittel des Hungerstreikes entschlossen und diesen über eine Woche durchgezogen, nachdem sie sich machtlos sahen, zu dem ihnen zustehenden Geld zu kommen, das sie dringend für ihre Familien benötigen. Weitere um ihren Lohn betrogene Bauarbeiter waren bereits entmutigt vor dem Hungerstreik abgereist. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 10 am 15.07.2014, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 634/10 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: CDU und FDP gegen GRÜNE, SPD und LINKE. (= Annahme)
Neubaugebiete im Ortsbezirk 10
Anregung an den Magistrat vom 03.06.2014, OM 3178 entstanden aus Vorlage: OF 608/10 vom 19.05.2014 Betreff: Neubaugebiete im Ortsbezirk 10 Der Magistrat wird in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen gebeten, einen Runden Tisch, unter anderem mit Vertretern des Ortsbeirates 10, einzurichten, der helfen soll, die Planungen sowie die Umsetzung der Neubaugebiete im Ortsbezirk 10 nachhaltig zu begleiten und verträglich zu optimieren. Begründung: Der Ortsbezirk 10 verfügt über liebens- und lebenswerte, sehr grüne, in der ursprünglichen (und teils dörflichen) Struktur erhaltenswerte Stadtteile. Diese leiden in Teilen auch heute noch unter den Planungsversäumnissen vergangener Tage. Viele Bürger haben vor Ort eine Heimat gefunden und wünschen sich, dass positive Elemente wie Streuobstwiesen, Kleingärten sowie die örtliche Landwirtschaft nicht auch noch zerstört, sondern erhalten und gefördert werden. In Berkersheim muss beispielsweise mit Blick auf den künftigen weitreichenden Ausbau der Bahnlinie auch zukünftig das Reiten im Freien wie in der Halle (inklusive Pferdekoppeln) möglich sein. Es soll vermieden werden, dass die Neubaugebiete überfrachtet werden, sowie dass uniforme langweilige Strukturen oder postmoderne Platten beziehungsweise Architekturen entstehen. Die individuelle verkehrliche Erschließung und Freizeit- und Sportaktivitäten sollen planerisch angemessen berücksichtigt werden. Alte Bebauungspläne, wie beispielsweise hinsichtlich der nicht realisierten Sportfläche an der August-Schanz-Straße, sind zu prüfen und nach Möglichkeit einer sinnvollen, nicht störenden Nutzung zuzuführen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.09.2014, ST 1242 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 61 0
Gelbes Hinweisblinklicht für Rechtsabbieger an Fußgängerampel Am Dachsberg
Anregung an den Magistrat vom 18.03.2014, OM 2985 entstanden aus Vorlage: OF 588/10 vom 27.02.2014 Betreff: Gelbes Hinweisblinklicht für Rechtsabbieger an Fußgängerampel Am Dachsberg Die Kreuzung Am Dachsberg/Homburger Landstraße ist auf Höhe des REWE-Marktes zur Querung der Straße mit einer Fußgängerampel versehen. Deren Grünphase ist für die Fußgänger weitestgehend parallel mit der Grünphase für Kfz auf der Homburger Landstraße in Richtung Frankfurter Berg und Berkersheim geschaltet. Insbesondere bei abnehmendem Tageslicht und bei Dunkelheit kann die Beleuchtung des REWE-Marktes und des dortigen Imbissstandes die grüne Fußgängerampel "überlagern". Dies führt dazu, dass rechtsabbiegende Fahrzeugführer leichter die Grünphase der Fußgänger übersehen und es immer wieder zu gefährdenden Situationen für die ordnungsgemäß querenden Fußgänger kommt. Dies gipfelte unter anderem am 12.12.2013 in einen Unfall. Ein 73 Jahre alter Frankfurter wurde von einem Abschleppwagen erfasst und erlitt schwere Verletzungen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, durch die Anbringung eines gelben Warnblinklichtes an der Am pel, auf der Seite des REWE-Marktes, präventiv dieses Gefahrenpotenzial zu minimieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.07.2014, ST 922 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 10 am 15.07.2014, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine (vorläufige) schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32 1
Bebauungsplan Nr. 907 - Berkersheim Ost Vortrag des Magistrats vom 17.01.2014, M 19
Anregung vom 18.03.2014, OA 482 entstanden aus Vorlage: OF 586/10 vom 04.03.2014 Betreff: Bebauungsplan Nr. 907 - Berkersheim Ost Vortrag des Magistrats vom 17.01.2014, M 19 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Vortrag des Magistrats, M 19, wird mit folgenden Maßgaben zugestimmt: 1. Die Verkehrserschließung für den Individualverkehr muss so sichergestellt werden, dass die aus dem Baugebiet stammenden Verkehrsströme nicht durch die bestehende Wohnbebauung und insbesondere durch die enge Berkersheimer Bahnstraße geführt werden. Eingriffe in den GrünGürtel dürfen hierfür nicht erfolgen. Für den ÖPNV muss eine gute Erreichbarkeit gewährleistet sein; 2. Für das Gebiet werden an der Bundesstraße 3a und an der Main-Weser-Bahn die erforderlichen Lärmschutzmaßnahmen errichtet; 3. Kosten für die Lärmschutzmaßnahmen werden nicht auf die bestehende Bebauung umgelegt; 4. Es ist ein reines Wohngebiet festzusetzen. Durch eine Beimischung von Geschosswohnungsbau wird das durch die Berkersheimer Erhaltungssatzung geschützte Panorama am Niddahang nicht gestört; 5. Die Hausgärten im nördlichen Teil des Hohlackers mit ihrem teils alten Obstbaumbestand und der Erschließungsweg der Häuser Am Hohlacker 34 bis 38 b werden nicht in das Bebauungsplangebiet einbezogen; 6. Die übrigen Streuobstwiesen mit ihren alten Obstbäumen, die das gesamte Gebiet durchziehen, werden weitestgehend erhalten; 7. In dem Gebiet werden ausreichende Gemeinbedarfsflächen, insbesondere für einen Spiel- und Bolzplatz, untergebracht; 8. Bis feststeht, wie viele Wohneinheiten in Berkersheim Ost entstehen könnten, wird das bestehende Schulgelände in Berkersheim nicht aufgelassen. Begründung: Ziffer 1.: Das Baugebiet ist an die S-Bahn-Linie S 6 gut angeschlossen. Allerdings ist die S-Bahn-Linie S 6 in den Stoßzeiten bereits jetzt überlastet. Eine Kapazitätserweiterung der S-Bahn-Linie S 6 ist weder geplant noch durch die begrenzten Kapazitäten des Haupt-S-Bahn-Tunnels möglich. Die Endhaltestelle des Busses der Linie 39 ist dagegen bei strammem Fußmarsch zum Eingang des Baugebiets bereits jetzt zehn Fußminuten entfernt. Bis zum Ende des Baugebietes wird man eher 15 bis 20 Minuten brauchen, bei Gehbehinderungen, gerade ältere Bewohner, entsprechend länger. In Berkersheim gibt es aber nur ein sehr rudimentäres Grundversorgungsangebot, sodass Bewohner des Baugebiets den Bus benötigen werden, um entweder den Supermarkt Am Dachsberg (Bestandschutz nur für den gegenwärtigen Betreiber) oder im Frankfurter Bogen (Umsteigemöglichkeit: "Am Dachsberg") zu erreichen. Für die Erschließung für den Individualverkehr stehen nach dem dem Aufstellungsbeschluss zugrunde liegenden Plan nur drei Stichstraßen aus der gegenwärtigen Wohnbebauung im Bereich Am Hohlacker/An der Roseneller zur Verfügung, wovon die im unteren (nördlichen) Bereich des Hohlackers eher ein gut ausgebauter Fußweg ist. Andere Grundstücke stehen für die Verkehrserschließung offensichtlich nicht zur Verfügung. Diese drei Stichstraßen führen aber zumindest für Lastwagen immer auf die Berkersheimer Bahnstraße, die sehr eng ist und teilweise nicht einmal einen Bürgersteig aufweist. Für Personenwagen besteht nur eine Verbindung zur Straße Am Honigberg, die ein Provisorium und für Lastwagen gesperrt ist. Diese sind nicht in der Lage, weiteren Verkehr für ein Neubaugebiet aufzunehmen. Ziffer 2.: Das geplante Neubaugebiet liegt in einem Dreieck zwischen der Bundesstraße 3a und der zum Ausbau anstehenden Main-Weser-Bahn, sodass für seine Erschließung neue Lärmschutzmaßnahmen erforderlich werden. Ziffer 3.: Da der Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau der Main-Weser-Bahn dieses Gebiet nicht als Wohnbaugebiet berücksichtigen musste, wird die Bahn die erforderlichen Lärmschutzmaßnahmen nicht übernehmen. Die Bundesstraße 3a ist ebenfalls mit den für sie damals erforderlichen Lärmschutzmaßnahmen errichtet worden, sodass der Bund keine Kosten wegen des Baugebiets übernehmen wird. Wenn alle Kosten alleine auf das Neubaugebiet abgewälzt werden müssen, die wegen des zu treibenden Aufwands (Amphitheaterwirkung bei der Bahn/Brücke der Bundesstraße 3a) hoch sein werden, wird das Bauland teuer. Eine Abwälzung auf die übrigen Anwohner kommt aber nicht in Betracht, weil diese Häuser lange vor der Bundesstraße 3a standen beziehungsweise von der Bahn ohnehin zu schützen sind. Ziffer 4.: Für Berkersheim besteht eine Erhaltungssatzung, um das Dorfpanorama am Niddahang zu schützen. Dieses Panorama muss auch bei einer Bebauung von Berkersheim Ost erhalten bleiben. Insofern ist eine Beimischung von Geschosswohnungsbau in dem Gebiet sehr schwierig, weil er den Blick auf den Altort mit Kirche nicht verstellen darf. Dazu kommt die unter Ziffer 1. angesprochene sehr problematische Verkehrserschließung, die einer verdichteten Bebauung entgegensteht. Ziffer 5.: Eine Einbeziehung der Hausgärten im nördlichen Teil des Hohlackers in das Baugebiet wird dazu führen, dass diese ins Umlegungsverfahren einbezogen werden und an anderer Stelle ausgeglichen werden. Dadurch gehen die teilweise sehr alten Obstbäume und Gehölze in diesen Gärten als Rückzugsraum für die Tiere verloren. Zudem ist ein solcher Ausgleich für die Anwohner keine wirkliche Alternative. Der Erschließungsweg für die Häuser Am Hohlacker 34 bis 38 b sollte ebenfalls in seiner jetzigen Form erhalten bleiben. Insofern ist nicht nachvollziehbar, warum er in das Aufstellungsgebiet einbezogen wird, zumal so die Grenze des Gebiets verspringt. Ziffer 6.: Der Magistratsvortrag M 19 führt zu Recht aus, dass das Gebiet Streuobststreifen enthält, deren Einbeziehung zu prüfen sein wird. Das Problem ist allerdings, dass die Streifen das gesamte Gebiet jeweils von West nach Ost durchziehen, sodass ein Erhalt schwer möglich sein wird, insbesondere weil die Bebauung, um das Panorama zu erhalten, in Nord-Süd-Richtung orientiert werden muss. Die Streuobstreifen mit ihren alten Obstbäumen sind aber für die in diesem Gebiet lebenden Vögel und Fledermäuse wichtige Rückzugsräume. Ziffer 7.: Berkersheim hat keinen einzigen öffentlichen Bolzplatz und für das betreffende Gebiet nur einen Kleinkinderspielplatz in der Straße Am Herrenhof. Insofern wird bei einer Erweiterung der Bebauung in Berkersheim Ost unbedingt ein Angebot an Spielstätten, gerade auch für ältere Kinder und Jugendliche, benötigt. Alle in diesem Bereich verbleibenden Flächen sind aber besonders geschützter Bereich als Teil des GrünGürtels in denen nicht gebaut werden darf. Somit müssen entsprechende Flächen zulasten einer Wohnbebauung vorgesehen werden. Ziffer 8.: Aufgrund der Planungen für eine neue Grundschule auf dem "Schwarzen Platz" besteht nach gegenwärtiger Ansicht des Stadtschulamts kein Bedarf mehr für die gegenwärtige Berkersheimer Schule. Bei einer Bebauung von Berkersheim Ost entstehen bis zum "Schwarzen Platz" aber sehr lange Wege und außerdem ein höherer Bedarf auf Grund der größeren Einwohnerzahl in Berkersheim. Da keine anderen Schulbauflächen mehr im neuen Schulbezirk Berkersheim/Frankfurter Berg zur Verfügung stehen, sollte deshalb unbedingt das alte Schulgelände im Eigentum der Stadt Frankfurt verbleiben, zumindest bis klar ist, wie viele Wohneinheiten in diesem Schulbezirk (neben Berkersheim Ost auch noch das Hilgenfeld) neu geschaffen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 17.01.2014, M 19 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 19.09.2014, B 369 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Umwelt und Sport Haupt- und Finanzausschuss Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 19.03.2014 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 20.03.2014, TO I, TOP 13 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 19 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 826 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 465 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 482 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER zu 4. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER 28. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 24.03.2014, TO I, TOP 22 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 19 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 826 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 465 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 482 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER zu 4. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER 29. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 01.04.2014, TO II, TOP 15 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 19 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 826 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 465 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 482 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER zu 4. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER 17. Sitzung der KAV am 05.05.2014, TO II, TOP 37 Beschluss: Der Vorlage OA 482 wird zugestimmt. 29. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 08.05.2014, TO I, TOP 18 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 19 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 826 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 465 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 482 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER zu 4. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER 29. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 12.05.2014, TO I, TOP 25 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 19 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 826 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OA 465 wird für erledigt erklärt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 482 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER zu 4. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER 30. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 20.05.2014, TO II, TOP 11 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 19 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 826 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OA 465 wird für erledigt erklärt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 482 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER zu 4. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER 30. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 12.06.2014, TO I, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 19 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 826 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 465 wird für erledigt erklärt. 4. Die Vorlage OA 482 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD und ELF Piraten gegen FREIE WÄHLER (= Ablehnung) und RÖMER (= Annahme im Rahmen NR 826); LINKE. (= Votum im Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau) zu 2. CDU, GRÜNE, FREIE WÄHLER und ELF Piraten gegen SPD und RÖMER (= Annahme); LINKE. (= Votum im Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau) zu 3. CDU und GRÜNE gegen SPD, ELF Piraten und RÖMER (= Annahme); FREIE WÄHLER (= Enthaltung), LINKE. (= Votum im Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau) zu 4. CDU und GRÜNE gegen SPD, ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) sowie FREIE WÄHLER (= Ablehnung); LINKE. (= Votum im Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FDP (M 19 und OA 482 = Annahme, NR 826 = Prüfung und Berichterstattung) 30. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 16.06.2014, TO I, TOP 16 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 19 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 826 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 482 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD und ELF Piraten gegen LINKE. und FDP (= Annahme im Rahmen OA 482) sowie FREIE WÄHLER (= Ablehnung) und RÖMER (= Annahme im Rahmen NR 826 und OA 482) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und ELF Piraten gegen FDP (= Prüfung und Berichterstattung) und RÖMER (= Annahme) zu 3. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) sowie FREIE WÄHLER (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL und REP (M 19, NR 826, OA 465 und OA 482 = Annahme) NPD (M 19, NR 826, OA 465 und OA 482 = Enthaltung) 31. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 24.06.2014, TO II, TOP 5 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 19 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 826 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 482 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD und ELF Piraten gegen LINKE. und FDP (= Annahme im Rahmen OA 482) sowie FREIE WÄHLER (= Ablehnung) und RÖMER (= Annahme im Rahmen NR 826 und OA 482) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und ELF Piraten gegen FDP (= Prüfung und Berichterstattung) und RÖMER (= Annahme) zu 3. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) sowie FREIE WÄHLER (= Ablehnung) 32. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 26.06.2014, TO II, TOP 28 Beschluss: 1. Der Vorlage M 19 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 826 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 465 wird für erledigt erklärt. 4. Die Vorlage OA 482 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, ELF Piraten und ÖkoLinX-ARL gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 482) sowie FREIE WÄHLER (= Ablehnung) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und ELF Piraten gegen ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu 3. CDU und GRÜNE gegen SPD, ELF Piraten und ÖkoLinX-ARL (= Annahme); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 4. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., ELF Piraten und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FREIE WÄHLER (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FDP (M 19 = Annahme im Rahmen OA 482, NR 826 = Prüfung und Berichterstattung, OA 482 = Annahme) RÖMER (M 19 = Annahme im Rahmen NR 826 und OA 482, NR 826, OA 465 und OA 482 = Annahme) NPD (M 19, NR 826, OA 465 und OA 482 = Enthaltung) REP (M 19, NR 826, OA 465 und OA 482 = Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 4743, 32. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 26.06.2014 Aktenzeichen: 61 00
Künftige Abbiegespur zur Bundesautobahn A 661 auf der Friedberger Landstraße
Anregung an den Magistrat vom 21.01.2014, OM 2799 entstanden aus Vorlage: OF 558/10 vom 05.01.2014 Betreff: Künftige Abbiegespur zur Bundesautobahn A 661 auf der Friedberger Landstraße Vorgang: ST 705/13 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob gemäß seiner Stellungnahme vom 17.05.2013, ST 705, die erforderlichen Gutachten erstellt und ausgewertet wurden, sodass über Hessen Mobil die Baumaßnahme schnellstmöglichst und ohne Planfeststellung realisiert werden kann. Begründung: Die Abbiegespur ist aus folgenden Gründen mit oberster Priorität fertigzustellen: 1. Das Abbiegen auf die schlecht einsehbare Friedberger Landstraße ist sehr gefährlich; 2. das Neubaugebiet Frankfurter Bogen wird insgesamt nur über drei Straßen (Am Dachsberg, Weilbrunnstraße und Renettenstraße) erschlossen; 3. der Bauverkehr sowohl für das Einkaufszentrum als auch die Bezirkssportanlage im Frankfurter Bogen soll möglichst über die Abbiegespur auf der Friedberger Landstraße zur Bundesautobahn A 661 abgewickelt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.04.2014, ST 521 Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2014, ST 697 Aktenzeichen: 61 12
Verkehrssituation An den Drei Hohen
Anregung an den Magistrat vom 26.11.2013, OM 2693 entstanden aus Vorlage: OF 470/10 vom 11.06.2013 Betreff: Verkehrssituation An den Drei Hohen Das vollflächige Parken auf der Fahrbahn lässt häufig nur noch eine Restbreite von circa drei Metern übrig, dabei sind eine Breite von 3,55 Meter vorgeschrieben. Dadurch gibt es ständige Fahrzeugbegegnungen, die häufig nicht besonnen bewältigt werden, sondern ein hohes Aggressionspotenzial freisetzen, welches sich mittels Hupen, Beschimpfungen und Bedrohungen Luft macht. Aufgrund der unklaren Situation, ob es sich bei den diversen privaten und öffentlichen Stichstraßen, die zum Teil auch zu Anwohnerparkplätzen führen, um Einfahrten oder um Straßeneinmündungen handelt, wird weder gegenüber diesen Stichstraßen das Parkverbot eingehalten, noch der Schwenkbereich beachtet, der größere Fahrzeuge wie Krankenwagen, FES-Fahrzeuge und vor allem der Feuerwehr die Zufahrt ermöglicht. Nach § 12 StVO sind aber Einmündungen freizuhalten. Die Fahrer der FES müssen jeweils situativ entscheiden, ob sie alle Tonnen zu Fuß abholen und bringen müssen oder mit ihren Fahrzeugen ein- und ausfahren können. Ganz gleich, welche generelle Anweisung sie haben, einheitlich durchhalten lässt sie sich nicht. In der Folge entsteht jeweils ein allgemeines Durcheinander. Seit Monaten klagen Anwohner, weil ihre Tonnen mal geholt, aber nicht gebracht werden, falsch zugeordnet oder gar nicht geleert sind. Für Fußgänger sind die vielen parkenden Fahrzeuge ein großes Ärgernis. Auch wird immer wieder vor den Fußwegen geparkt, sodass sich zwischen parkenden Fahrzeugen hindurchgezwängt werden muss. Alle Menschen, die mit Kinderwagen, Rollatoren, Rollstühle etc. unterwegs sind, können nicht nur wegen der fehlenden Absenkungen, sondern auch wegen der Autos nur die Übergänge an den jeweiligen Kreuzungen zur Huswertstraße, Gundelandstraße oder Weilbrunnstraße benutzen. Bei der Einfahrt Gundelandstraße wird zudem noch beiderseits auf der Straße geparkt, was dort die Straße extrem verengt. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die Verkehrssituation An den drei Hohen erneut überprüft wird und Lösungen für die diversen Gefahrensituationen sowie die notwendige Verkehrsberuhigung gefunden werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2014, ST 430 Aktenzeichen: 32 1
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