Umlaufsperre über die Brücke der Bundesautobahn 661/Marbachweg
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Anregung an den Magistrat vom 08.09.2015, OM 4417 entstanden aus Vorlage: OF 847/10 vom 16.08.2015
Betreff: Umlaufsperre über die Brücke der Bundesautobahn 661/Marbachweg Vorgang: OM 3861/15 OBR 10; ST 716/15 Der Magistrat wird wiederholt gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die Umlaufsperre vor der Fußgängerbrücke am Marbachweg über die Bundesautobahn 661 wieder aufgestellt wird. Begründung: Die Stellungnahme vom 18.05.2015, ST 716 (zu der Ortsbeiratsanregung OM 3861), weist auf § 45 Absatz 9 StVO hin, der besagt, dass Umlaufsperren nur bei besonderer Gefahrenlage aufgestellt werden dürfen. Hier handelt es sich aber nicht um ein neues Aufstellen, sondern um das Aufstellen der vorhandenen Umlaufsperre, welche bei Bauarbeiten abmontiert wurde. Die Umlaufgitter an der Oberwiesenstraße und Am Lausberg (Spielplatz an der Huswertstraße) wurden ferner auch wieder aufgestellt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10