Schäden an den Gehwegen im Bereich der Grünflächen Am Lausberg, An den Drei Hohen, Boskoopstraße und Gundelandstraße und Prüfung auf mögliche Baumängel
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 30.08.2016, OM
418 entstanden aus Vorlage:
OF 91/10 vom
15.08.2016 Betreff: Schäden an den Gehwegen im Bereich der
Grünflächen Am Lausberg, An den Drei Hohen, Boskoopstraße und Gundelandstraße
und Prüfung auf mögliche Baumängel Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen,
dass die Schäden am Bodenbelag der Gehwege in den Grünflächen in Richtung
Gundelandstraße/Gravensteiner-Platz auf Höhe Am Lausberg, An den Drei Hohen und
Boskoopstraße schnellstmöglich behoben werden und die
Wege wieder instand gesetzt werden. Weiterhin wird der Magistrat gebeten, dafür
Sorge zu tragen, dass der in diesen Bereichen verbaute Bodenbelag hinsichtlich
eventuell vorhandener Baumängel überprüft wird. Begründung: Der Bodenbelag auf den Gehwegen in den genannten
Bereichen ist nach den starken Regenfällen in den letzten Monaten stellenweise
stark ausgespült worden. Der Hauptweg parallel zur Boskoopstraße in Richtung An
den Drei Hohen und Am Lausberg ist abschüssig und unbeleuchtet. Wie auf den
Fotos ersichtlich, sind auf den Gehwegen zahlreiche nicht unerhebliche Furchen
von fünf bis acht Zentimeter Tiefe und mehreren Metern Länge entstanden. Diese
Schäden erstrecken sich auf den gesamten Bereich der Gehwege in diesem Bereich,
ebenfalls auf den Weg innerhalb des Spielplatzes. Für Fußgänger, Radfahrer und
spielende Kinder sowie für ältere Personen stellen die entstandenen Schäden
eine potenzielle Gefahr und damit ein vermeidbares Unfallrisiko dar. Fußgänger
könnten wegen der beachtlichen Tiefe und Länge der schadhaften Stellen dort
umknicken oder stolpern, Radfahrer könnten schwer stürzen. Der vor allem im
Kreuzungsbereich zu den Seitenwegen gesammelte, ausgespülte Rollsplitt birgt
ein weiteres zu berücksichtigendes Unfallrisiko für Fußgänger und Radfahrer
(Rutsch- und Stolpergefahr). Der ausgespülte Splitt gelangt mit dem Regenwasser
natürlich auch in die Abwasserkanäle, was zu zusätzlichen Problemen führen
kann. Das Ausmaß der Schäden an den Gehwegen als bloße Folge starker Regenfälle
zu begründen, scheint fraglich, deshalb wird um eine generelle Überprüfung des
Bodenbelags auf mögliche vorhandene Baumängel gebeten. Anlage: Google Earth Übersicht und Bilder im Bereich
der Gehwege vom 27.07.2016
Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 10
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 25.11.2016, ST 1628
Aktenzeichen: 66 2