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Schäden an den Gehwegen im Bereich der Grünflächen Am Lausberg, An den Drei Hohen, Boskoopstraße und Gundelandstraße und Prüfung auf mögliche Baumängel

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.08.2016, OM 418 entstanden aus Vorlage: OF 91/10 vom 15.08.2016 Betreff: Schäden an den Gehwegen im Bereich der Grünflächen Am Lausberg, An den Drei Hohen, Boskoopstraße und Gundelandstraße und Prüfung auf mögliche Baumängel Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die Schäden am Bodenbelag der Gehwege in den Grünflächen in Richtung Gundelandstraße/Gravensteiner-Platz auf Höhe Am Lausberg, An den Drei Hohen und Boskoopstraße schnellstmöglich behoben werden und die Wege wieder instand gesetzt werden. Weiterhin wird der Magistrat gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass der in diesen Bereichen verbaute Bodenbelag hinsichtlich eventuell vorhandener Baumängel überprüft wird. Begründung: Der Bodenbelag auf den Gehwegen in den genannten Bereichen ist nach den starken Regenfällen in den letzten Monaten stellenweise stark ausgespült worden. Der Hauptweg parallel zur Boskoopstraße in Richtung An den Drei Hohen und Am Lausberg ist abschüssig und unbeleuchtet. Wie auf den Fotos ersichtlich, sind auf den Gehwegen zahlreiche nicht unerhebliche Furchen von fünf bis acht Zentimeter Tiefe und mehreren Metern Länge entstanden. Diese Schäden erstrecken sich auf den gesamten Bereich der Gehwege in diesem Bereich, ebenfalls auf den Weg innerhalb des Spielplatzes. Für Fußgänger, Radfahrer und spielende Kinder sowie für ältere Personen stellen die entstandenen Schäden eine potenzielle Gefahr und damit ein vermeidbares Unfallrisiko dar. Fußgänger könnten wegen der beachtlichen Tiefe und Länge der schadhaften Stellen dort umknicken oder stolpern, Radfahrer könnten schwer stürzen. Der vor allem im Kreuzungsbereich zu den Seitenwegen gesammelte, ausgespülte Rollsplitt birgt ein weiteres zu berücksichtigendes Unfallrisiko für Fußgänger und Radfahrer (Rutsch- und Stolpergefahr). Der ausgespülte Splitt gelangt mit dem Regenwasser natürlich auch in die Abwasserkanäle, was zu zusätzlichen Problemen führen kann. Das Ausmaß der Schäden an den Gehwegen als bloße Folge starker Regenfälle zu begründen, scheint fraglich, deshalb wird um eine generelle Überprüfung des Bodenbelags auf mögliche vorhandene Baumängel gebeten. Anlage: Google Earth Übersicht und Bilder im Bereich der Gehwege vom 27.07.2016 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.11.2016, ST 1628 Aktenzeichen: 66 2