Meine Nachbarschaft: Hunsrückstraße
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Vorlagen
Einmündung der Hunsrückstraße in den Heimchenweg
Antrag vom 01.06.2016, OF 91/6 Betreff: Einmündung der Hunsrückstraße in den Heimchenweg Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten durch geeignete Maßnahmen zu veranlassen, dass an der Ecke Hunsrückstraße/Heimchenweg das Halteverbot im Heimchenweg auf der linken Straßenseite (auf der Seite, auf der sich der Kiosk befindet) konsequent eingehalten wird. Begründung: Um zu verhindern, dass beim Abbiegen von LKWs und ähnlich großen Fahrzeugen an der Einmündung Hunsrückstraße in den Heimchenweg das eintritt, was oben beschrieben ist, ist dort auf auf der linken Seite des Heimchenwegs ein Halteverbot eingerichtet. So können die großen Fahrzeuge beim Einbiegen weit genug ausholen. Leider wird das Halteverbot aber oft missachtet, wodurch der Fahrbahnraum an dieser Stelle deutlich eingeengt wird und es für LKWs usw. zu eng wird, wenn sie um die Kurve fahren und deshalb über den Bürgersteig an der Ecke der Einmündung fahren müssen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 6 am 28.06.2016, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OF 91/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 108/6 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Bericht zum Verkehrsversuch „Tempo 30 auf der Königsteiner Straße“
Anregung an den Magistrat vom 16.02.2016, OM 5008 entstanden aus Vorlage: OF 1610/6 vom 14.02.2016 Betreff: Bericht zum Verkehrsversuch "Tempo 30 auf der Königsteiner Straße" Der Magistrat wird gebeten, über die Entwicklung des Verkehrsversuchs mit der Einführung von Tempo 30 auf der Königsteiner Straße zwischen A 66 und Burgunderweg in einer der nächsten Sitzungen des Ortsbeirats zu berichten. Dabei ist mitzuteilen, inwiefern sich die Lärmbelastung verringert hat, Tempo 30 beachtet oder ggf. missachtet wird und ob der Verkehr in diesem Abschnitt womöglich seither erkennbar in seinem Fluss behindert wird. Außerdem ist zu berichten, ob sich der Verkehr von der Königsteiner Straße evtl. in die Nebenstraßen (Hans-Böckler-Straße, Engelsruhe, Chattenweg, Legienstraße) verlagert hat und es dort zu Tempo-Überschreitungen kommt. Wenn es zu Tempo-Überschreitungen kommen sollte, ist mitzuteilen, ob diese im Vergleich zu de r Zeit vor dem Verkehrsversuch zugenommen haben. Begründung: Vor nunmehr fast einem Jahr (nach Ostern 2015) wurde mit dem Verkehrsversuch und der Einrichtung von Tempo 30 im o. g. Abschnitt der Königsteiner Straße begonnen. Da ist es an der Zeit, dem Ortsbeirat und den Bürgerinnen und Bürgern über den bisherigen Verlauf des Versuchs zu berichten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.05.2016, ST 750 Aktenzeichen: 32 1
Geschwindigkeitskontrollen
Anregung an den Magistrat vom 01.12.2015, OM 4769 entstanden aus Vorlage: OF 1535/6 vom 12.11.2015 Betreff: Geschwindigkeitskontrollen Der Magistrat wird gebeten, verstärkte Geschwindigkeitskontrollen auf den Schulwegen zu den Grundschulen in Höchst und Unterliederbach durchzuführen. Dabei sollten folgende Straßen besonders berücksichtigt werden: - Liederbacher Straße in Höhe Hermann-Waibel-Allee; - Schmalkaldener Straße in Höhe Aldi-Markt; - Sossenheimer Weg in Höhe Teutonenweg; - Kurmainzer Straße in Höhe Friedhof Kurmainzer Straße. Begründung: Eltern berichteten gegenüber dem Ortsbeirat von Autofahrern, die an Fußgängerüberwegen, welche auf Schulwegen liegen, die Geschwindigkeit nicht einhalten bzw. Verkehrsteilnehmer überholen, welche Fußgänger die Straße passieren lassen möchten. Dies führt zu gefährlichen Situationen, welchen durch gezielte Kontrollen entgegengewirkt werden sollte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.02.2016, ST 330 Aktenzeichen: 32 4
Fußgängerüberweg in der Liederbacher Straße in Höhe Hermann-Waibel-Allee
Anregung an den Magistrat vom 03.11.2015, OM 4648 entstanden aus Vorlage: OF 1505/6 vom 14.10.2015 Betreff: Fußgängerüberweg in der Liederbacher Straße in Höhe Hermann-Waibel-Allee 1. Der Magistrat wird gebeten, eine Verkehrszählung mit dem Ziel durchzuführen, ob an der o. g. Stelle eine Fußgängerampel installiert werden kann. 2. Wenn die Verkehrszählung ergeben sollte, dass die Zahlen nicht ausreichen, wird der Magistrat gebeten, durch bauliche Maßnahmen, wie z. B. eine Mittelinsel, einen Fuß gängerüberweg in der Liederbacher Straße in Höhe Herrmann-Waibel-Allee so zu gestalten, dass Fußgänger diesen sicher passieren können. Begründung: Bürger und Eltern von Schulkindern haben sich an den Ortsbeirat gewandt, weil sie immer wieder beobachten, dass der erste Autofahrer am Überweg anhält, um Fußgängern die Querung zu ermöglichen, aber nachfolgende Autofahrer links überholen bzw. Autofahrer einfach durchfahren, weil sie den Überweg durch die Bäume nicht wahrnehmen und so die Fußgänger gefährden. Da hier auch ein Schulweg zur Karl-von-Ibell-Schule entlangführt, sollte eine Gefährdung von Schulkindern verhindert werden. Die Eltern der Schulkinder regen an, hier eine Ampel zu installieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2016, ST 268 Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2016, ST 1059 Antrag vom 21.03.2018, OF 654/6 Anregung an den Magistrat vom 10.04.2018, OM 2960 Antrag vom 18.01.2022, OF 327/6 Anregung an den Magistrat vom 08.02.2022, OM 1544 Antrag vom 23.12.2023, OF 906/6 Auskunftsersuchen vom 16.01.2024, V 824 Aktenzeichen: 32 1
Gefährdung von Schulkindern verhindern: Tempo 30 in der Liederbacher Straße
Anregung an den Magistrat vom 03.11.2015, OM 4649 entstanden aus Vorlage: OF 1525/6 vom 24.10.2015 Betreff: Gefährdung von Schulkindern verhindern: Tempo 30 in der Liederbacher Straße Der Magistrat wird gebeten, Tempo 30 in der Liederbacher Straße im Abschnitt vom Otto-Ernst-Weg bis zur Wasgaustraße einzuführen. Begründung: Bürger und Eltern haben sich an den Ortsbeirat gewandt, weil sie immer wieder beobachten, dass es aufgrund von erhöhten Geschwindigkeiten und der alleenartigen Straße zu gefährlichen Situationen kommt. Autofahrer erblicken querende Fußgänger zu spät. Bei einer Geschwindigkeitsreduzierung würde dieses Risiko drastisch reduziert. Der benannte Abschnitt stellt für viele Kinder aus Unterliederbach den Schulweg zur Karl-von-Ibell-Schule dar. Um eine Gefährdung von Schulkindern zu verhindern, sollte auf dem Abschnitt Tempo 30 eingeführt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.02.2016, ST 334 Aktenzeichen: 32 1
Querungshilfe in der Liederbacher Straße in Höhe Idarwaldstraße
Anregung an den Magistrat vom 03.11.2015, OM 4650 entstanden aus Vorlage: OF 1506/6 vom 18.10.2015 Betreff: Querungshilfe in der Liederbacher Straße in Höhe Idarwaldstraße Vorgang: V 702/13 OBR 6; ST 1035/13 Der Magistrat wird gebeten, in der Liederbacher Straße zwischen Idarwaldstraße und der Bushaltestelle "Wasgaustraße" eine Querungshilfe in Form eines Fußgängerüberwegs einzurichten. Begründung: In der Vorlage ST 1035 teilt der Magistrat mit, dass eine Querungshilfe nur in Form eines regulären Fußgängerüberwegs eingerichtet werden kann. Mit dieser Anregung wird er gebeten, dies umzusetzen und die notwendigen Mittel bereitzustellen. Aufgrund der neu entstandenen Wegeverbindung über die neu gebaute Brücke über den Liederbach im Bereich der Idarwaldstraße und der Pfälzer Straße ist es sinnvoll, hier eine Querungshilfe einzurichten, zumal in die in Fertigstellung befindliche Wohnbebauung viele junge Familien mit Kindern einziehen werden, die diesen Weg dann als Schulweg zur Karl-von-Ibell-Schule nutzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 09.04.2013, V 702 Stellungnahme des Magistrats vom 08.07.2013, ST 1035 Stellungnahme des Magistrats vom 15.02.2016, ST 336 Stellungnahme des Magistrats vom 29.08.2016, ST 1155 Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2017, ST 267 Antrag vom 15.05.2021, OF 56/6 Auskunftsersuchen vom 01.06.2021, V 23 Aktenzeichen: 32 1
Bedarfsampel in der Hunsrückstraße in Höhe des Heimchenwegs
Anregung an den Magistrat vom 06.10.2015, OM 4572 entstanden aus Vorlage: OF 1467/6 vom 15.09.2015 Betreff: Bedarfsampel in der Hunsrückstraße in Höhe des Heimchenwegs Der Magistrat wird gebeten, vor der Bedarfsampel in der Hunsrückstraße, die sich in Höhe des Heimchenwegs befindet, ein Vorwarnsignal von der Liederbacher Straße kommend zu installieren. Begründung: Anwohner haben sich an den Ortsbeirat gewandt, weil die Ampel in der Hunsrückstraße von der Liederbacher Straße kommend sehr spät zu sehen ist und die Autofahrer dadurch oftmals sehr spät erkennen, dass die Ampel Rot zeigt. Ein Vorwarnsignal würde hier die Autofahrer rechtzeitig auf die Rot zeigende Ampel hinweisen, zumal an dieser Stelle auch eine Kita beheimatet ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.01.2016, ST 53 Aktenzeichen: 32 1
Flohmarkt an der Jahrhunderthalle - Verkehrschaos/Parkchaos eindämmen
Anregung an den Magistrat vom 06.10.2015, OM 4575 entstanden aus Vorlage: OF 1470/6 vom 21.09.2015 Betreff: Flohmarkt an der Jahrhunderthalle - Verkehrschaos/Parkchaos eindämmen Während des Flohmarkts an der Jahrhunderthalle kommt es regelmäßig zum Verkehrschaos durch falsch geparkte Fahrzeuge, die sowohl in der Silostraße als auch in der Pfaffenwiese zum Teil auch auf den Geh- und Radwegen abgestellt werden. Der Magistrat wird daher gebeten, durch geeignete Maßnahmen, wie z. B. Kontrollen, das Verkehrschaos einzudämmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2016, ST 130 Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2016, ST 887 Aktenzeichen: 32 1
Bedarfsampel in der Schmalkaldener Straße in Höhe des Bahnhofs Unterliederbach
Anregung an den Magistrat vom 06.10.2015, OM 4573 entstanden aus Vorlage: OF 1468/6 vom 15.09.2015 Betreff: Bedarfsampel in der Schmalkaldener Straße in Höhe des Bahnhofs Unterliederbach Der Magistrat wird gebeten, die Rotkammern der Bedarfsampel in der Schmalkaldener Straße durch größere Kammern zu ersetzen. Begründung: Anwohner haben sich an den Ortsbeirat gewandt, weil sie beobachten, dass die Autofahrer an dieser Ampel oft sehr spät erkennen, dass die Ampel Rot zeigt. Diese Ampel wird von Schulkindern aus der Parkstadt Unterliederbach auf dem Weg zur Karl-von-Ibell-Schule genutzt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.11.2015, ST 1604 Aktenzeichen: 32 1
Bedarfsampel in der Hunsrückstraße in Höhe des Bahnübergangs Nachtigallenweg
Anregung an den Magistrat vom 06.10.2015, OM 4571 entstanden aus Vorlage: OF 1466/6 vom 15.09.2015 Betreff: Bedarfsampel in der Hunsrückstraße in Höhe des Bahnübergangs Nachtigallenweg Der Magistrat wird gebeten, die Grünphase für Fußgänger an der Bedarfsampel in der Hunsrückstraße in Höhe des Bahnübergangs Nachtigallenweg von jetzt 10 Sekunden auf 20 Sekunden zu verlängern. Begründung: Anwohner haben sich an den Ortsbeirat gewandt mit der Bitte, die Grünphase für Fußgänger an dieser Ampel zu verlängern. Sie berichten, dass die Grünphase nicht ausreicht, wenn sie mit ihren Kindern unterwegs sind, um die Straße komplett zu überqueren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.11.2015, ST 1605 Aktenzeichen: 32 1
Sanierung Hoechster-Farben-Straße
Anregung an den Magistrat vom 08.09.2015, OM 4441 entstanden aus Vorlage: OF 1437/6 vom 19.08.2015 Betreff: Sanierung Hoechster-Farben-Straße Der Magistrat wird gebeten, sich mit dem Land Hessen in Verbindung zu setzen, damit nach erfolgter Grunderneuerung der Silostraße auch die Hoechster-Farben-S traße zügig saniert wird. Begründung: In der von der Hessischen Landesregierung vorgestellten "Sanierungsoffensive 2016 - 2022" ist auch die Hoechster-Farben-Straße enthalten. Da jetzt der zweite Abschnitt der Silostraße saniert wird, sollte der Magistrat zeitnah mit der Landesregierung Kontakt aufnehmen, damit mit den Planungen zur Sanierung der Hoechster-Farben-Straße rasch begonnen wird und diese dann auch zügig umgesetzt werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.12.2015, ST 1708 Aktenzeichen: 66 5
Unterliederbach: ASB-Rettungswache bei der Planung für die Silostraße vergessen Vortrag des Magistrats vom 29.05.2015, M 95
Anregung vom 30.06.2015, OA 647 entstanden aus Vorlage: OF 1415/6 vom 30.06.2015 Betreff: Unterliederbach: ASB-Rettungswache bei der Planung für die Silostraße vergessen Vortrag des Magistrats vom 29.05.2015, M 95 Vorgang: V 219/12 OBR 6; ST 809/12; OM 3685/14 OBR 6; ST 289/15 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Vorlage M 95 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass der Magistrat aufgefordert wird, die in den Vorlagen ST 809 und ST 289 getroffenen Aussagen in die Planungen noch einzuarbeiten. Der Arbeiter-Samariter-B und möchte die Sanierung der Silostraße nutzen, um seine Rettungsausfahrt bzw. Grundstückszufahrt neu zu ordnen. Hierfür muss der Übersichtslageplan überarbeitet werden, damit die Ein- und Ausfahrt berücksichtigt wird. Ebenso fehlt die Planung der Ampelvorrangschaltung, die schon für 2014 angekündigt wurde. Begründung: Der Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) stellt für den Frankfurter Westen, insbesondere für die Stadtteile Zeilsheim, Sindlingen, Höchst und Unterliederbach, zwei Rettungswagen zur Sicherstellung des Rettungsdienstes. Die enge Bebauung des Geländes und die zum Gebäude versetzte Ausfahrt stellen bei der zügigen Ausfahrt auf die Silostraße einen Mangel dar. Hier möchte der ASB die Hofausfahrt so umgestalten, dass die Ausfahrt geradlinig erfolgen kann. Dies wurde mit der Vorlage ST 289 auch anerkannt, jedoch nicht in den Planungen berücksichtigt. Ergänzend zur Ausfahrt fehlt eine Ampelvorrangschaltung (vgl. ST 809), die dringend geboten ist, denn der Verkehr verhindert gerade in den Spitzenzeiten oder bei Veranstaltungen in den umliegenden Versammlungsstätten eine beschleunigte Ausfahrt und verzögert die Anfahrt zu den Einsatzorten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 29.05.2015, M 95 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 09.10.2015, B 377 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Versandpaket: 01.07.2015 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des Verkehrsausschusses am 07.07.2015, TO I, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 95 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 647 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER; BFF (= Enthaltung) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, BFF und RÖMER (= Annahme) 42. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 14.07.2015, TO II, TOP 16 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 95 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 647 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER; BFF (= Enthaltung) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, BFF und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 95 = Ablehnung, OA 647 = Annahme bei Ablehnung M 95) REP (M 95 und OA 647 = Annahme) Stv. Krebs (M 95 = Enthaltung, OA 647 = Annahme) 43. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 16.07.2015, TO II, TOP 36 Beschluss: 1. Der Vorlage M 95 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 647 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, RÖMER und REP gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, BFF, RÖMER und REP (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ARL (= Annahme bei Ablehnung der Vorlage M 95) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Stv. Krebs (M 95 = Enthaltung, OA 647 = Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 6164, 43. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 16.07.2015 Aktenzeichen: 66 0
Hunsrückstraße: Tempo 30-Beschilderung
Anregung an den Magistrat vom 30.06.2015, OM 4316 entstanden aus Vorlage: OF 1404/6 vom 13.06.2015 Betreff: Hunsrückstraße: Tempo 30-Beschilderung Der Magistrat wird gebeten, 1. die Tempo 30-Schilder vor der Ludwig-Erhard-Schule, welche durch Bäume zugewachsen sind, freizuschneiden; 2. nach geeigneteren Standorten für die Tempo 30-Beschilderung zu suchen, da das Problem jedes Jahr erneut auftritt. Begründung: Anwohner weisen den Ortsbeirat jedes Jahr erneut darauf hin, dass die Beschilderung von Tempo 30 durch Bäume verdeckt wird. Dies hat zur Folge, dass die Tempobeschränkung in diesem Bereich übersehen wird. Daher bittet der Ortsbeirat den Magistrat, die Schilder freizuschneiden und ggf. nach neuen Standorten zu suchen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.10.2015, ST 1481 Aktenzeichen: 66 7
Gebeschusstraße: Einrichtung von Tempo 30
Antrag vom 13.06.2015, OF 1403/6 Betreff: Gebeschusstraße: Einrichtung von Tempo 30 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, auf der gesamten Länge der Gebeschusstraße Tempo 30 einzurichten. Begründung: Auf der Gebeschusstraße ist bereits in einem Abschnitt vor dem Leibniz Gymnasium Tempo 30 eingerichtet, lediglich auf einem kleinen Teilstück von der Liederbacher Straße kommend und auf die Königsteiner Straße führend ist Tempo 50. Da die Straße von vielen Kindern als Anfahrtsweg mit dem Fahrrad genutzt wird und die Gebeschussstraße vor allem im ersten Abschnitt von der Liederbacher Straße sehr eng und unübersichtlich ist, setzt sich der Ortsbeirat im Interesse der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer dafür ein, auf der gesamten Strecke Tempo 30 einzurichten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 6 am 30.06.2015, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage OF 1403/6 wird (bei Stimmengleichheit) abgelehnt. Abstimmung: CDU, REP und FDP gegen SPD und GRÜNE (= Annahme)
Hunsrückstraße - Lärmschutzwall verlängern
Antrag vom 01.05.2015, OF 1362/6 Betreff: Hunsrückstraße - Lärmschutzwall verlängern Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob der Lärmschutzwall auf der Ostseite der Hunsrückstraße gegenüber des Silogebietes bis zu dem kleinen Parkplatz an der Silostraße verlängert werden kann. Begründung: Durch den Ausbau des Silogebietes hat das Verkehrsaufkommen erheblich zugenommen. Dadurch steigt in gleichem Maße die Lärmbelästigung für das gegenüberliegende "Vogelviertel" in Unterliederbach. Es existiert bereits ein begrünter Lärmschutzwall zum Schutz des "Vogelviertels" auf der Ostseite der Hunsrückstraße. Dieser geht allerdings nur bis etwa zur Hälfte des angrenzenden Viertels. Beim Ausbau des Silogebietes wurde nun auch auf der Westseite der Hunsrückstraße eine Lärmschutzwand für das Neubaugebiet errichtet. Dies zeigt, dass den Planern bewusst ist, welch große Lärmbelastung die Hunsrückstraße für die Anwohner darstellt. Es sollten allerdings alle Bürger in gleichem Maße entlang dieser Straße vor Lärm geschützt werden. Daher möchte der Ortsbeirat vom Magistrat wissen, ob die Möglichkeit besteht, den Wall auf der Ostseite bis fast zur Silostraße zu verlängern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 6 am 19.05.2015, TO I, TOP 31 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1354 2015 Die Vorlage OF 1362/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parkplatzsituation im .Vogelviertel.
Antrag vom 29.04.2015, OF 1361/6 Betreff: Parkplatzsituation im "Vogelviertel" Die Parkplätze in den Straßen des sogenannten Vogelviertels in Unterliederbach werden bei Veranstaltungen in der Fraport-Arena auch zunehmend von dortigen Gästen als Auto-Parkplatz genutzt. Vor allem in Straßen wie dem Nachtigallenweg, in dem die Anwohner über keine eigenen Stellplätze verfügen, finden Anwohner abends oft keinen Parkplatz mehr. Außerdem parken hier oftmals auch Besucher des Silobads und einer Moschee. Hinzu kommt, dass mittlerweile auch viele Autos von in der Silostraße ansässigen Firmen im Vogelviertel geparkt werden. Der Magistrat möge hierzu folgende Fragen beantworten: 1. Wie viele Zuschauer fasst die Fraport Arena? 2. Wie viele Abend-Veranstaltungen gab es im Jahr 2014 in der Fraport-Arena monatlich? 3. Über wie viele Parkplätze verfügt die Fraport-Arena? Wie viele sind gebührenpflichtig? 4. Wie viele kostenlose Parkplätze stehen bei Veranstaltungen in der Fraport-Arena in deren Umfeld zu Verfügung? Wie viele während der Öffnungszeiten des Silobads? 5. Welche Straßen sind grundsätzlich als Parkplätze für die große Anzahl von Besuchern von Fraport-Arena, Moschee und Silobad vorgesehen? 6. Wie steht der Magistrat zu der Möglichkeit in Straßen wie dem Nachtigallenweg Schilder mit der Aufschrift "Parken nur für Anwohner" oder Halteverbotsschilder mit dem Vermerk "Anwohner ausgenommen" aufzustellen um die angespannte Parkplatzsituation für die Anwohner zu entschärfen? 7. Welche weiteren Möglichkeiten sieht der Magistrat, um dem zunehmenden Zuparken des Vogelviertels, vor allem bei Veranstaltungen in der Fraport-Arena, entgegen zu wirken? Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 6 am 19.05.2015, TO I, TOP 30 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1353 2015 Die Vorlage OF 1361/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die erste Frage ersatzlos gestrichen und die Nummerierung der nachfolgenden Fragen dementsprechend angepasst wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Warnsignal für die Fußgängerampel in der Hunsrückstraße
Anregung an den Magistrat vom 21.04.2015, OM 4041 entstanden aus Vorlage: OF 1325/6 vom 01.04.2015 Betreff: Warnsignal für die Fußgängerampel in der Hunsrückstraße Der Magistrat wird gebeten, vor der Fußgängerampel in der Hunsrückstraße, die sich in Höhe des Fußgängerübergangs der HLB befindet, ein Vorwarnsignal von der Silostraße kommend zu installieren. Begründung: Anwohner haben sich an den Ortsbeirat gewandt, weil sie immer wieder beobachten, dass Autofahrer durch die Kurve vor der Fußgängerampel zu spät erkennen, dass die Ampel Rot zeigt. Dies passiert auch, wenn sie die vorgeschriebene Geschwindigkeit einhalten. Der Ortsbeirat hält es daher für sinnvoll, ein Vorwarnsignal zu installieren, welches die Autofahrer rechtzeitig auf die Rot zeigende Ampel hinweist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.06.2015, ST 874 Aktenzeichen: 32 1
Tempo-30-Versuch in der Königsteiner Straße - Schleichwege verhindern
Anregung an den Magistrat vom 21.04.2015, OM 4040 entstanden aus Vorlage: OF 1323/6 vom 01.04.2015 Betreff: Tempo-30-Versuch in der Königsteiner Straße - Schleichwege verhindern Der Magistrat wird gebeten, das Entstehen von neuen Verkehrsbeziehungen infolge der Einführung von Tempo 30 in der Königsteiner Straße, z. B. über die Hans-Böckler-Straße und die Liederbacher Straße oder umgekehrt über die Stegerwaldstraße und die Inselbergstraße, zu vermeiden. Dazu wird der Magistrat gebeten, sowohl vor Beginn der Maßnahme als auch nach drei bzw. sechs Monaten in den oben genannten Straßen eine Verkehrszählung über den Zeitraum von mindestens 24 Stunden durchzuführen, um zu sehen, ob die Zahl der Verkehrsteilnehmer nach Beginn der Maßnahmen in der Königsteiner Straße gleich geblieben ist oder zugenommen hat. Begründung: Anwohner sind an den Ortsbeirat herangetreten, weil sie durch die Einführung von Tempo 30 in der Königsteiner Straße eine stärkere Belastung der umliegenden Straßen, insbesondere der Hans-Böckler-Straße, der Liederbacher Straße, der Stegerwaldstraße und der Inselbergstraße, befürchten. Die Bürger sehen auch Gefahren für Schulkinder, die die genannten Straßen als Schulweg benutzen, und Besucher, die sowohl den Sportplatz in der Hans-Böckler-Straße als auch die Sporthalle im Geißspitzweg ansteuern. Ebenso wird befürchtet, dass die Geißspitzbrücke eine höhere Anzahl von Verkehrsteilnehmern nicht verkraften könnte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.07.2015, ST 976 Aktenzeichen: 32 1
.Gesperrt. und .Anlieger frei. im .Vogelviertel. in Unterliederbach während Veranstaltungen in der Fraport Arena
Antrag vom 06.04.2015, OF 1360/6 Betreff: "Gesperrt" und "Anlieger frei" im "Vogelviertel" in Unterliederbach während Veranstaltungen in der Fraport Arena Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, während Veranstaltungen in der Fraport Arena im "Vogelviertel" Unterliederbach (Bachstelzenweg, Drosselweg, Wachtelweg, Starenweg, Amselweg, Nachtigallenweg, Rotkelchenweg, Stieglitzenweg, Grasmückenweg) eine "Anlieger frei Zone" zu errichten. Begründung: Die Nähe des sogenannten Vogelviertels in Unterliederbach verleitet viele Besucher der Fraport Arena, dort kostenfrei ihre Autos abzustellen, anstatt die zahlreichen aber kostenpflichtigen Parkplätze der Fraport Arena zu nutzen. Während der Veranstaltungen in der Fraport Arena nimmt der Verkehr im Viertel unverhältnismäßig zu, es herrscht teilweise Verkehrschaos und es wird seitens der Besucher falsch geparkt. Der Ortsbeirat bittet daher den Magistrat, die Anwohner vor dem Besucherverkehr der Fraport Arena zu schützen und während der Veranstaltungen Anlieger frei einzurichten. Die vorgeschlagene Lösung, die Siedlung während der Veranstaltungen für den Autoverkehr mit Ausnahme der Anlieger komplett zu sperren, würde einen verglichen mit anderen Lösungen sehr geringen Aufwand verursachen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 6 am 19.05.2015, TO I, TOP 30 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1352 2015 Die Vorlage OF 1360/6 wird als Anfrage an den Magistrat beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Betreuungsplätze in Unterliederbach - Potentielle Standorte
Antrag vom 22.02.2015, OF 1295/6 Betreff: Betreuungsplätze in Unterliederbach - Potentielle Standorte Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Freiflächen an der Hunsrückstraße / Ecke Schmalkaldender Straße sowie Liederbacher Straße / Philosophenweg als Standorte für Betreuungseinrichtungen geeignet wären. Begründung: Durch das rasante Wachstum des Stadtteils Unterliederbach fehlen Betreuungsplätze; vor allem an Hortplätzen für die Karl-Ibell-Schule (A). In unmittelbarer Nähe der Schule gibt es einige Freiflächen, die für eine kurzfristige Lösung (z.B. Container) geeignet wären. Der Ortsbeirat bittet daher den Magistrat um Prüfung der Standorte B und C. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 6 am 10.03.2015, TO I, TOP 32 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1288 2015 Die Vorlage OF 1295/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Unterliederbach: Tempo 120 auf der BAB 66
Anregung an den Magistrat vom 10.02.2015, OM 3863 entstanden aus Vorlage: OF 1244/6 vom 24.01.2015 Betreff: Unterliederbach: Tempo 120 auf der BAB 66 Vorgang: ST 1587/14 Zwischen den Anschlussstellen Zeilsheim und Höchst beginnt auf der BAB 66 hinter der Kuppel, die durch die Autobahnunterführung der Königsteiner Eisenbahn und die Schmalkaldener Straße bedingt ist, ein Abschnitt mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h. Damit steht das jetzige Verkehrszeichen mit Tempo 120 "hinter der Kuppe". Autofahrer fahren derzeit mit ihrem Tempo über den Hügel, sehen die Geschwindigkeitsbegrenzung und fangen an zu bremsen. Nachfolgende Autofahrer sehen jedoch nur die Bremslichter, ohne den Grund des Bremsmanövers zu erkennen. Aus diesem Grund wird der Magistrat gebeten, sich bei Hessen Mobil für eine einheitliche Tempobegrenzung auf dem gesamten Streckenabschnitt der BAB 66 einzusetzen (vorzugsweise Tempo 100, ersatzweise Tempo 120). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.12.2014, ST 1587 Stellungnahme des Magistrats vom 13.04.2015, ST 573 Stellungnahme des Magistrats vom 23.11.2015, ST 1614 Antrag vom 29.12.2015, OF 1553/6 Auskunftsersuchen vom 19.01.2016, V 1555 Aktenzeichen: 32 1
Höchst: Verkehrsführung im Bereich der Jahrhunderthalle
Anregung an den Magistrat vom 02.12.2014, OM 3684 entstanden aus Vorlage: OF 1197/6 vom 11.11.2014 Betreff: Höchst: Verkehrsführung im Bereich der Jahrhunderthalle Der Magistrat wird gebeten, die Beschilderung im Umfeld der Jahrhunderthalle zu optimieren und insbesondere den Weg von den Parkplätzen zur Autobahn so zu verdeutlichen, dass die Besucher nicht durch den Stadtteil Zeilsheim zur Anschlussstelle 14 (Zeilsheim/Hofheim-Nord) fahren. Dabei soll auch gemeinsam mit dem Betreiber geprüft werden, ob eine beleuchtete Schilderbrücke an der Parkplatzausfahrt A installiert werden kann, da hier das größte Potenzial zur Verbesserung besteht. In einem zweiten Schnitt soll gemeinsam mit Hessen Mobil geprüft werden, wie die Zufahrt zur Jahrhunderthalle im Bereich der BAB 66 und der B 40a ebenfalls optimiert werden kann. Der Verkehrsfluss über die Silostraße (Richtung Frankfurt) und über die Farbenstraße (Richtung Wiesbaden) ist für den Ortsbeirat wünschenswert. Begründung: Die erfolgreiche Auslastung der Jahrhunderthalle führt leider zur massiven Verkehrserhöhung, unter der vor allem die Anlieger der Pfaffenwiese leiden müssen. Der Verkehr ist nach Veranstaltungsende komplett sich selbst überlassen. Die vorhandene Beschilderung ist unzureichend und die meisten Autofahrer verlassen sich in dem Fall auf ihr Navigationssystem. An der Parkplatzausfahrt A ist nur eine kleine Verkehrstafel auf der gegenüberliegenden Straßenseite vorhanden, die nur der Verkehrsteilnehmer sehen kann, der schon unmittelbar an der Pfaffenwiese steht und sich somit in die falsche Spur eingeordnet hat. Die Beschilderung im Kreuzungsbereich Silostraße ist zusätzlich widersprüchlich. Ziel muss es sein, dass Autofahrer auch mit Navigationssystemen nicht durch Zeilsheim geführt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.03.2015, ST 374 Aktenzeichen: 32 1
Höchst: Ein-/Ausfahrt der ASB-Rettungswache
Anregung an den Magistrat vom 02.12.2014, OM 3685 entstanden aus Vorlage: OF 1198/6 vom 11.11.2014 Betreff: Höchst: Ein-/Ausfahrt der ASB-Rettungswache Vorgang: OM 3599/14 OBR 6 Der Magistrat wird gebeten, bei der Sanierungsmaßnahme Silostraße die geplanten Umbaumaßnahmen der Grundstückszufahrt zur ASB-Rettungswache in der Silostraße 23 zu berücksichtigen und auf ganzer Front den Bordstein abzusenken. Begründung: Der Ortsbeirat begrüßt die Sanierung der Silostraße. Im Zusammenhang mit der Sanierung hat der Arbeiter-Samariter-Bund das Interesse geäußert, die Hofeinfahrt zu verändern, um schneller mit Rettungswagen ausrücken zu können. Ein weiterer Vorteil ist die Verbesserung der Parkplatzsituation auf dem Gelände (vgl. OM 3599). Hier hat sich der ASB intensiv Gedanken gemacht, auch auf dem Gelände weitere Parkplätze auszuweisen. Als Ergebnis soll die Einfahrt der Rettungswache auf die volle Grundstücksgröße verbreitert werden. Dafür ist es laut Amt für Straßenbau und Erschließung erforderlich, dass dies im Vorfeld der Planung berücksichtigt wird, um ggf. auch die seit Langem geforderte Ampelsteuerung zu optimieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.11.2014, OM 3599 Stellungnahme des Magistrats vom 20.02.2015, ST 289 Aktenzeichen: 66 0
Katastrophenschutz der Stadt und ehrenamtliche Arbeit des ASB sicherstellen
Anregung an den Magistrat vom 04.11.2014, OM 3599 entstanden aus Vorlage: OF 1163/6 vom 20.10.2014 Betreff: Katastrophenschutz der Stadt und ehrenamtliche Arbeit des ASB sicherstellen Vorgang: ST 809/12 Der Magistrat wird gebeten, gemeinsam mit dem ASB Regionalverband Frankfurt kurzfristig eine Lösung zu finden, die die engagierte, überwiegend ehrenamtliche Arbeit in der Rettungswache in der Silostraße 23 für die Zukunft sicherstellt. Der Katastrophenschutz (KatS) nimmt einen wichtigen Stellenwert innerhalb der Stadt Frankfurt ein. Die Ausübung des Katastrophenschutzes sollte ungehindert möglich sein. Dazu zählt auch die Möglichkeit, anrückenden Einsatzkräften eine geeignete Abstellmöglichkeit in unmittelbarer Nähe der Rettungswache anzubieten. Hier ist nach Schließung des Parkplatzes am Silobad aktuell keine adäquate Parkmöglichkeit mehr vorhanden. Darüber hinaus erinnert der Ortsbeirat an die Erledigung der in der Vorlage ST 809 angekündigten Einrichtung einer Ampelvorrangschaltung, da auch hier dringend Handlungsbedarf besteht, um den Bevölkerungsschutz im Frankfurter Westen sicherzustellen. Begründung: Der Standort des Arbeiter-Samariter-Bundes (ASB) Frankfurt in der Silostraße 23 ist seit vielen Jahrzehnten eine wichtige Stütze des Rettungsdienstes, des Katastrophenschutzes und der Aus- und Weiterbildung von Ersthelfern im Ortsbezirk. Die haupt- und ehrenamtliche Arbeit leisten insgesamt 180 Personen, die über viele Jahre ihre Hilfsbereitschaft in den Dienst der Bevölkerung stellen. Das Motto des ASB "Wir helfen hier und jetzt." wird leider durch die o. g. unglückliche Situation verhindert. Über Jahrzehnte hinweg stand der Parkplatz des Silobades und der Fraport-Arena für jeden Samariter offen und konnte genutzt werden. In den vergangenen Jahren hat die Nutzung der Fraport-Arena zugenommen und der Parkplatz wurde durch Schranken abgesperrt. Nun ist durch die Winterschließung des Silobades auch der letzte frei verfügbare Parkplatz versperrt. Die Unterkunft in der Silostraße wurde seinerzeit so konzipiert, weil auf der gegenüberliegenden Seite freie Parkflächen für die Einsatzkräfte zur Verfügung standen. Nutzbare Parkflächen auf dem ASB-Gelände sind nicht vorhanden. Das derzeitige notgedrungene Abstellen der Fahrzeuge auf dem Gelände behindert die Ausfahrt der Einsatzfahrzeuge. Die Situation stellt den ASB heute vor unlösbare Herausforderungen. Einsatzkräfte im Katastrophenschutz müssen innerhalb kürzester Zeit die Fahrzeuge besetzen und ausrücken können. Sie können weder mit öffentlichen Verkehrsmitteln anrücken noch auf weit entfernte Parkflächen ausweichen. Der ASB Frankfurt hat im Bereich des Katastrophenschutzes die SEG-Behandlung aus dem ersten Sanitätszug der Stadt Frankfurt mit zwei Fahrzeugen (ein Arzttruppkraftwagen und ein Rettungstransportwagen) und einer Einsatzstärke von acht Helfern am Standort stationiert. Weiterhin rückt von der Silostraße der Führungstrupp mit einem Einsatzleitwagen und drei Helfern aus. Die Teileinheit selbst umfasst zurzeit 24 Helfer. Bei einer ersten Alarmierung kommen erfahrungsgemäß 13 bis 18 Helfer, die dann die Fahrzeuge besetzen oder als Alarmreserve in Bereitschaft bleiben. Fünf weitere Helfer aus Höchst unterstützen auch die SEG-Logistik (Transport des Bevorratungssatzes San-KatS des Landes Hessen) bei der Einrichtung der dritten Betreuungsstelle der Stadt Frankfurt. Zusätzlich zu den sanitätsdienstlichen Ausbildungsveranstaltungen nehmen die KatS-Helfer an fachspezifischen Ausbildungen, Übungen, Bewegungsfahrten sowie Fahrzeugüberprüfungen, je nach Art und Aufwand mit bis zu 1.025 Teilnehmern, teil. 2014 haben so die Höchster Einheiten bei 39 Veranstaltungen (Einsätze, Übungen, Ausbildungen und Arbeitsdienste) teilgenommen. Diese Zahlen werden auch 2015 angestrebt, was bedeutet, dass allein der Katastrophenschutz in Höchst fast jede Woche eine Dienstveranstaltung durchführt und dafür eine Parkfläche für ca. 15 Fahrzeuge benötigt. Das ist jedoch nur der Bedarf des Katastrophenschutzes. Eine weitere wichtige Säule des ASB ist die Aus- und Weiterbildung von Ersthelfern. Hier finden pro Woche zwei Erste-Hilfe-Kurse mit bis zu 20 Teilnehmern statt. Erfahrungsgemäß nutzen nur wenige die Möglichkeit, mit öffentlichen Verkehrsmitteln anzureisen. Da Erste-Hilfe-Kurse verschiedener Organisationen miteinander konkurrieren, kann dieses Standbein im schlimmsten Fall wegen mangelnder Parkflächen wegbrechen. Die hauptamtliche Seite des ASB umfasst die Verwaltung und den Betrieb der zwei Rettungswagen, die für die westlichen Stadtteile die rettungsdienstliche Versorgung sicherstellen. Dem Ortsbeirat ist sehr daran gelegen, die Zustände für den ASB zu verbessern, damit dieser ungehindert seine wichtige Arbeit für den Schutz der Bevölkerung leisten kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2012, ST 809 Antrag vom 11.11.2014, OF 1198/6 Anregung an den Magistrat vom 02.12.2014, OM 3685 Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2015, ST 481 Aktenzeichen: 37 3
Durchgängig Tempo 30 von der Legienstraße/Ecke Wasgaustraße bis zur Hunsrückstraße/Ecke Schmalkaldener Straße
Anregung an den Magistrat vom 04.11.2014, OM 3597 entstanden aus Vorlage: OF 1160/6 vom 19.10.2014 Betreff: Durchgängig Tempo 30 von der Legienstraße/Ecke Wasgaustraße bis zur Hunsrückstraße/Ecke Schmalkaldener Straße Der Magistrat wird gebeten, 1. von der Legienstraße/Ecke Wasgaustraße bis zur Hunsrückstraße/Ecke Schmalkaldener Straße durchgängig Tempo 30 einzuführen; 2. die Beschilderung des Tempolimits auf 30 km/h auf der gesamten Strecke so anzubringen, dass die Schilder für alle Verkehrsteilnehmer ersichtlich sind. Begründung: Anwohner haben sich an den Ortsbeirat gewandt und auf das erhöhte Gefahrenpotenzial aufgrund überhöhter Geschwindigkeiten auf der genannten Strecke hingewiesen. Im Abschnitt befinden sich eine Kindertagesstätte und eine Schule. Dennoch ist nur abschnittsweise Tempo 30 ausgewiesen. Dem Ortsbeirat erschließt es sich nicht, weshalb vor der Ludwig-Erhard-Schule und vor dem Kindergarten Tempo 50 ausgewiesen wird und auf Teilstrecken Tempo 30 gilt. Der Ortsbeirat bittet daher den Magistrat, auf der gesamten Strecke Tempo 30 einzurichten. Dies würde die Verkehrssicherheit deutlich erhöhen, zu einer gleichmäßigeren Fahrweise führen und auch den Verkehrslärm reduzieren. Aufgrund der Kürze der Strecke ist ein nennenswerter Zeitverlust auch für Verkehrsteilnehmer, die es eilig haben, schon rechnerisch auszuschließen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.01.2015, ST 119 Aktenzeichen: 32 1
Fußweg am Liederbach
Anregung an den Magistrat vom 08.07.2014, OM 3278 entstanden aus Vorlage: OF 1059/6 vom 05.06.2014 Betreff: Fußweg am Liederbach Auf dem relativ schmalen Fußweg am Liederbach ist zwischen Hans-Böckler-Straße und Hunsrückstraße an manchen Stellen die Erde bzw. der Grund so abgerutscht, dass hier der Weg noch zusätzlich eingeengt ist und zudem auch die Gefahr besteht, dass besonders Menschen, die nicht mehr so gut zu Fuß sind, abrutschen könnten. An diesen Stellen müsste der Untergrund wieder befestigt werden, um den Weg breiter und sicherer zu machen. Ebenso sollten auf dem gesamten Weg wuchernde Zweige immer wieder von Bäumen und Sträuchern geschnitten werden, da diese die Breite des Wegs zum Teil auch stark einengen. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, den Fußweg am Liederbach zwischen Hans-Böckler-Straße und Hunsrückstraße an den genannten Stellen auszubessern und auf der gesamten Weglänge immer wieder wuchernde Zweige von Bäumen und Sträuchern zurückzuschneiden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.11.2014, ST 1434 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 6 am 04.11.2014, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine (vorläufige) schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 90 31
Zeilsheim: Parken in der Pfaffenwiese außerhalb der Wohnbebauung
Anregung an den Magistrat vom 03.06.2014, OM 3175 entstanden aus Vorlage: OF 1032/6 vom 19.05.2014 Betreff: Zeilsheim: Parken in der Pfaffenwiese außerhalb der Wohnbebauung Vorgang: ST 524/14 Der Magistrat wird gebeten, das verbotswidrige Parken von Kraftfahrzeugen zwischen den Kastanien in der Pfaffenwiese zwischen Kellerskopfweg und Silostraße zu verhindern, indem weitere Steinhindernisse aufgestellt werden. Begründung: Viele Besucher der Jahrhunderthalle sparen sich die Parkgebühren und stellen ihr Auto verbotswidrig zwischen die Kastanien. Die Verkehrsüberwachung kann nicht bei jeder Veranstaltung das Falschparken ahnden. Vielen auswärtigen Besuchern entgeht vor allem bei den abendlichen Veranstaltungen, dass ihr vermeintlicher Parkplatz ein Fuß- und Radweg ist, der stellenweise dann schwer zu nutzen ist. Bereits jetzt stehen zwischen vereinzelten Bäumen Steinhindernisse. Diese sollen das Parken nun auf der gesamten Strecke der Pfaffenwiese zwischen Silostraße und Kellerskopfweg verhindern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.04.2014, ST 524 Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2014, ST 1205 Aktenzeichen: 66 3
Bahndämme in Höchst/Unterliederbach sanieren
Anregung an den Magistrat vom 06.05.2014, OM 3078 entstanden aus Vorlage: OF 992/6 vom 20.04.2014 Betreff: Bahndämme in Höchst/Unterliederbach sanieren Vorgang: OM 2958/14 OBR 6 Der Magistrat wird gebeten, die Deutsche Bahn AG und HLB aufzufordern, die Bahndämme in Höchst und Unterliederbach zu sanieren und für das Stadtbild in einen angemessenen Zustand zu bringen. Begründung: Die Bahndämme in Höchst und Unterliederbach sind in einem sehr schlechten Zustand. Über die Gefährdung wurde bereits in der Anregung OM 2958 aufmerksam gemacht. Allerdings wird an vielen Stellen auch das Stadtbild aufgrund einer mangelhaften Pflege (Putz bröckelt, Risse in Stützwänden, umgefallene Stützpfeiler, lückenhafte Zäune, Graffiti etc.) verschandelt. Der Ortsbeirat fordert daher von der Deutschen Bahn und der HLB, die Bahndämme in einen angemessenen Zustand zu bringen. Bahndamm Silostraße Bahndamm Silostraße Bahndamm Emmerich-Josef-Straße Bahndamm Königsteiner Straße Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.03.2014, OM 2958 Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2014, ST 989 Aktenzeichen: 69
Unbefestigte Flächen auf dem Schulhof der Ludwig-Erhard-Schule befestigen
Anregung an den Magistrat vom 18.02.2014, OM 2885 entstanden aus Vorlage: OF 923/6 vom 27.01.2014 Betreff: Unbefestigte Flächen auf dem Schulhof der Ludwig-Erhard-Schule befestigen Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die heute unbefestigten Flächen auf dem Schulhof der Ludwig-Erhard-Schule, auf denen früher eingerahmte Hochbeete angelegt waren, mit Pflastersteinen befestigt werden . Dazu sind die sonst auf dem Schulhof verlegten Steinsorten zu wählen. Eine Stelle befindet sich an der Stegerwaldstraße, die andere auf der anderen Seite des Schulgebäudes an der Legienstraße. Begründung: Die beiden genannten Flächen sind unbefestigt. Bei Regen sind sie entsprechend schnell schlammig. Der Schulhof ist nicht nur für die Schüler da, er ist für den Stadtteil öffentlich zugänglich, also ohne Zaun usw., und wird von den Bewohnern entsprechend genutzt, u. a. auch beim traditionellen und sehr beliebten Bürgerfest. Im letzten Jahr haben Vereine mit ihren Ständen auf den genannten Flächen im Matsch gestanden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2014, ST 680 Aktenzeichen: 40 34
Bücherschrank für den Schulhof der Ludwig-Erhard-Schule
Antrag vom 27.01.2014, OF 922/6 Betreff: Bücherschrank für den Schulhof der Ludwig-Erhard-Schule Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird beauftragt, sich dafür einzusetzen und mit der Deutschen Telekom zu vereinbaren, dass die alte, nicht mehr in Verwendung stehende gelbe Telefonzelle an der Ecke Schmalkaldener-straße/Hunsrückstraße auf den Schulhof der Ludwig-Erhard-Schule versetzt wird. Der genaue Standort auf dem Schulhof ist mit dem Schulleiter und dem Ortsbeirat zu vereinbaren. Die Telefonzelle ist so aufzustellen und herzurichten, dass sie als Bücherschrank Verwendung finden kann. Alternativ kann auch eine andere ehemalige gelbe Telfonzelle, die nicht mehr in Gebrauch ist und noch irgendwo im Straßenraum in der näheren Umgebung herumsteht, verwendet werden. Der Ortsbeirat stellt hierfür einen Betrag aus seinem Budget in der Höhe bereit, der auch sonst üblicherweise für das Aufstellen von Bücherschränken zur Verfügung gestellt wird (bis 6.000,-€). Begründung: Die Ludwig-Erhard-Schule ist eine Berufsschule, die von Auszubildenden in Berufen der Telekommunikation besucht wird. Der Schulleiter der Ludwig-Erhard-Schule in Unterliederbach würde gerne eine ehemalige gelbe Telefonzelle im Schulhof seiner Schule aufstellen und darin einen Bücherschrank einrichten. Dies würde nicht nur den Schulhof in origineller Weise bereichern, es käme neben den Schülern auch den Bewohnern Unterliederbachs zugute. Denn der Schulhof ist an dieser Schule offen und für die Bewohner zugänglich. In Unterliederbach gibt es noch keinen Bücherschrank. Die Schule würde die Betreuung des Bücherschranks gewährleisten. Schon lange nicht mehr in Nutztung stehende ehemalige gelbe Telefonzellen stehen immer noch im öffentlichen Straßenraum und gammeln vor sich hin, wie z.B. auch an der o.g. Stelle in Unterliederbach. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 6 am 18.02.2014, TO I, TOP 11 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 211 2014 Die Vorlage OF 922/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stau an der Kreuzung Leunastraße/Adolf-Haeuser-Straße reduzieren
Antrag vom 11.11.2013, OF 870/6 Betreff: Stau an der Kreuzung Leunastraße/Adolf-Haeuser-Straße reduzieren Die Adolf-Haeuser-Straße mündet zweispurig in die Leunastraße. Die Markierungen und Verkehrszeichen sind derzeit so gestaltet, dass auf der linken Spur nur nach links in die Leunastraße abgebogen werden kann. Die rechte Spur ist mit zwei Pfeilen versehen, einmal zur Geradeausfahrt in die Hoechster-Farben-Straße, außerdem kann man nach rechts abbiegen in die Liederbacher Straße. Es ist nun zu beobachten, dass die linke Spur kaum benutzt wird, während auf der rechten Spur der Stau so groß ist, dass man zu Spitzenzeiten noch nicht einmal in einem Rutsch die Grünphase der Ampel schafft. Es wäre zu überlegen, ob man nicht auch von der linken Spur aus die Weiterfahrt nach geradeaus in die bekanntermaßen zweispurige Hoechster-Farben-Straße ermöglichen sollte. Dies würde sehr wahrscheinlich dazu führen, dass ein Großteil der geradeaus fahrenden Fahrzeuge die linke Spur benutzen würde und zügig an der Schlange der nach rechts abbiegenden Fahrzeuge vorbei fahren könnte. Die Kapazität der Kreuzung wäre damit deutlich erhöht und die Staugefahr gemindert. Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Markierung der Spuren an der Kreuzung Leunastraße/Adolf-Haeuser-Straße so geändert werden kann, dass man auch von der linken Spur aus geradeaus weiter fahren kann. Sollte die Geradeausfahrt von zwei Spuren aus nicht möglich sein, ist auch zu prüfen, ob man die rechte Spur zur reinen Rechtsabbiegerspur macht und die linke Spur für Linksabbiegen und Geradeausfahren öffnet. Begründung: Die Verkehrsströme nach rechts und nach geradeaus scheinen die deutlich stärkeren zu sein. Allein das spricht schon dafür, dass man diese Ströme auf zwei Spuren verteilen sollte. Aber es kommt noch hinzu, dass die Rechtsabbieger auf Fußgänger und Fahrradfahrer warten müssen und deswegen der Abfluss von der rechten Spur aus nicht so schnell erfolgen kann wie von der linken Spur. Jedenfalls ist der Stau auf der rechten Spur an vielen Tageszeiten zu beobachten. Unnötige Staus produzieren unnötige Abgase und sollten deswegen vermieden werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 6 am 26.11.2013, TO I, TOP 22 Beschluss: Auskunftsersuchen V 890 2013 Die Vorlage OF 870/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Querungshilfe in der Liederbacher Straße in Höhe Idarwaldstraße
Anregung an den Magistrat vom 29.10.2013, OM 2582 entstanden aus Vorlage: OF 837/6 vom 07.10.2013 Betreff: Querungshilfe in der Liederbacher Straße in Höhe Idarwaldstraße Vorgang: V 702/13 OBR 6; ST 1035/13 Der Magistrat wird gebeten, in der Liederbacher Straße zwischen der Idarwaldstraße und der Bushaltestelle "Wasgaustraße" eine Querungshilfe in Form eines Fußgängerüberwegs einzurichten. Die Kosten sollen aus laufenden Haushaltsmitteln übernommen werden. Begründung: In der Vorlage ST 1035 teilt der Magistrat mit, dass eine Querungshilfe nur in Form eines regulären Fußgängerüberwegs eingerichtet werden kann. Mit diesem Antrag wird der Magistrat gebeten, dies nun umzusetzen und die notwendigen Mittel aus dem laufenden Haushalt zu nehmen. Auch im Hinblick auf die neu entstehende Wegeverbindung von der Idarwaldstraße über die bald neu gebaute Brücke über den Liederbach zur Pfälzer Straße wäre es sinnvoll, wenn eine Querungshilfe eingerichtet wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 09.04.2013, V 702 Stellungnahme des Magistrats vom 08.07.2013, ST 1035 Stellungnahme des Magistrats vom 24.01.2014, ST 120 Aktenzeichen: 32 1
Lärmaktionsplan: Minderungsmaßnahmen für innerörtliche Straßen aufnehmen
Anregung vom 27.08.2013, OA 409 entstanden aus Vorlage: OF 760/6 vom 12.08.2013 Betreff: Lärmaktionsplan: Minderungsmaßnahmen für innerörtliche Straßen aufnehmen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, in den vom Regierungspräsidium (RP) Darmstadt zu erstellenden nächsten Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, die nachfolgend aufgeführte Minderungsmaßnahme aufnehmen zu lassen: Tempo 30 auf innerörtlichen Straßen im Ortsbezirk 6, auf denen in der Lärmkartierung 2012 (siehe Website des Landes Hessen zur Umgebungslärmrichtlinie des Landes Hessen unter http://laerm.hessen.de/Main.html?role=default) Werte gemäß Lärmindizes LDEN/LNight von über 65 bzw. 55 dB(A) eingetragen sind. Dazu sind durch den Magistrat die betroffenen Straßenabschnitte zu ermitteln. Dort ist Tempo 30 als Lärmminderungsmaßnahme beim RP einzufordern. 1. Besonders hervorzuheben sind dabei folgende Straßen: Königsteiner Straße, Gotenstraße, Liederbacher Straße, Pfaffenwiese, Alt-Zeilsheim/West-Höchster Straße, Alt-Sossenheim/Westerbachstraße, Kurmainzer Straße, Sossenheimer Weg, Waldschulstraße, Espenstraße/Lärchenstraße, Mainzer Landstraße in Nied, Oeserstraße in Nied. 2. Auszunehmen sind jedoch folgende Straßen bzw. Straßenabschnitte, da sie entweder außerhalb der Bebauung verlaufen oder eine besondere Verkehrsleitfunktion haben, das heißt, sie nehmen Verkehr auf, der von anderen Straßen ferngehalten werden soll (z. B. aus Gründen der Entlastung der Anwohner vor dem Verkehr): Schwanheimer Ufer, Schwanheimer Brücke, Stroofstraße, Mainzer Landstraße von der Birminghamstraße stadtauswärts sowie ab Nied Kirche bis zur Bolongarostraße, Oeserstraße durch den Niedwald bis zum Römerhof, Schmalkaldener Straße, Hunsrückstraße von der Schmalkaldener Straße bis zur Silostraße, Silostraße, Pfaffenwiese von der Silostraße bis zum Ortsrand Zeilsheim, Hoechster-Farben-Straße. Auf den Straßen unter Ziffer 2. soll - dort, wo Wohnbevölkerung betroffen und dies möglich ist - durch alternative Maßnahmen, wie z. B. Lärmschutzwände, Lärmminderung erreicht werden. Hervorzuheben ist hier besonders die Straße Schwanheimer Ufer . Begründung: Im Laufe dieses Jahres wird der Lärmaktionsplan des Landes Hessen, der Teil der gesetzlich geregelten Lärmminderungsplanung (§ 47 BImSchG) ist, aktualisiert. Grundlage für die Erstellung des Lärmaktionsplans sind strategische Lärmkarten (Kartierungen), in denen die Belastungswerte dargestellt werden. Die Lärmkarten sind mittlerweile erstellt und stehen jedem Bürger im Internet zur Verfügung (Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie: www.hlug.de; direkter Link: http://laerm.hessen.de/Main.html?role=default). Werden aufgrund der Darstellung in den Lärmkarten bestimmte Belastungswerte überschritten, sind die Behörden verpflichtet, im Lärmaktionsplan entsprechende Minderungsmaßnahmen festzulegen. In der Endversion des Lärmaktionsplans, Stufe 1, veröffentlicht am 15.11.2010, heißt es im Abschnitt "Grundlagen der Lärmaktionsplanung" auf Seite 41: "In der ersten Stufe der Lärmaktionsplanung werden zunächst für alle Lärmkonfliktpunkte (LDEN/LNight > 70/60 dB(A)) Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung erarbeitet. Im Lärmaktionsplan der Stufe 2 werden zusätzlich Maßnahmen für die Lärmbelastungspunkte (LDEN/LNight > 65/55 dB(A)) entwickelt." Der Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, stellt die in Durchführung befindlichen und für die nächsten Jahre geplanten Lärmminderungsmaßnahmen im Straßenbereich vor. Der Lärmaktionsplan bildet darüber hinaus die Grundlage, auf deren Basis die zuständigen Behörden weitere Lärmminderungsmaßnahmen, wie z. B. Geschwindigkeitsreduzierungen, prüfen und ergreifen können. Zuständige Behörde für die Aufstellung von Lärmaktionsplänen ist in Hessen das "örtlich" zuständige Regierungspräsidium. Hinsichtlich der Region Frankfurt am Main wird somit die Aufgabe der Lärmminderungsplanung durch das Regierungspräsidium Darmstadt wahrgenommen. Die Kommunen werden vom RP aufgefordert, "Konfliktpunkte" zu definieren sowie entsprechende Minderungsmaßnahmen auszuarbeiten und an das RP weiterzuleiten. Minderungsmaßnahmen und Vorschläge bezüglich der Lärmaktionsplanung, die von einer Kommune stammen, haben wesentlich höheres Gewicht als Einwendungen bzw. Anregungen, die durch Einzelpersonen (Öffentlichkeit) an das RP herangetragen werden. Entscheidend ist, dass dem RP die "gewünschten" Minderungsmaßnahmen rechtzeitig vor der Erstellung des Entwurfs vorliegen. Die Chance, dass Einwendungen und Anregungen, die erst nach der Veröffentlichung des Entwurfs an das RP eingereicht werden, dann später doch noch in der Endversion des Lärmaktionsplans aufgeführt werden, ist sehr gering. Diese Anregungen landen in einem "unbedeutenden" Anhang und werden eigentlich nicht wirklich "ernst" genommen gemäß dem Motto: "Die Öffentlichkeit hatte die gesetzlich geregelte Möglichkeit, Anregungen und Einwendungen vorzutragen." Deshalb ist es wichtig und sinnvoll, schon jetzt den Magistrat aufzufordern, für den Ortsbezirk 6 bestimmte Minderungsmaßnahmen als notwendige lärmmindernde Maßnahmen für den Lärmaktionsplan des Landes Hessen einzufordern. Der Straßenverkehr und die damit verbundene Lärmbelastung hat in den letzten Jahren extrem zugenommen. Damit ist eine zunehmende Gesundheitsgefährdung der Anwohner verbunden. Tempo 30 reduziert den Straßenlärm erheblich (vgl. auch Vortrag von Prof. Dr. Spessert von der FH Jena im Ortsbeirat 6). Tempo 30 ist darüber hinaus eine kostengünstige und schnell umsetzbare Maßnahme. Neben dem positiven Einfluss auf die Verkehrssicherheit wird eine Tempo 30-Anordnung in den genannten Straßen aufgrund der örtlichen Gegebenheiten zu einem besseren Verkehrsfluss führen. Somit stellt eine Tempo 30-Anordnung in diesen Straßen auch keinen Nachteil für die Verkehrsinteressen der Nutzer dar. Auch die Belange des Wirtschaftsverkehrs werden nicht eingeschränkt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2014, ST 46 Antrag vom 27.02.2014, OF 953/6 Anregung an den Magistrat vom 18.03.2014, OM 2952 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Umwelt und Sport Verkehrsausschuss Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 04.09.2013 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 26.09.2013, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 409 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Ablehnung) 23. Sitzung des Verkehrsausschusses am 01.10.2013, TO I, TOP 34 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 409 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Ablehnung) Piraten (= Annahme) 13. Sitzung der KAV am 28.10.2013, TO II, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OA 409 wird abgelehnt. Beschlussausfertigung(en): § 3713, 23. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport vom 26.09.2013 Aktenzeichen: 79 3
Vorplatz Bahnhof Unterliederbach
Anregung an den Magistrat vom 18.06.2013, OM 2273 entstanden aus Vorlage: OF 715/6 vom 19.04.2013 Betreff: Vorplatz Bahnhof Unterliederbach Der Magistrat wird gebeten, an die HLB heranzutreten, damit diese auf dem Platz neben dem Bahnhof Unterliederbach veranlasst, 1. dass der Zugang von der Rampe am Ende des Bahnsteigs hin zur Hunsrückstraße für Fußgänger und insbesondere für Personen mit Kinderwagen oder Rollstühlen in einen dauerhaft befestigten und begehbaren Zustand ve rsetzt wird, wobei gleichzeitig die dort befindliche Zufahrt für Pkws auf die Hunsrückstraße gesperrt werden soll (sodass nur noch eine Zufahrt auf den Platz bestehen bleibt, nämlich die über die Schmalkaldener Straße); 2. dass der Zugang von der Fußgängerampel auf der Schmalkaldener Straße zum Bahnsteig so hergerichtet wird, dass sich dort dauerhaft keine Pfützen mehr bilden. Begründung: Über viele Jahre hinweg hat der Ortsbeirat Anträge gestellt, um die Situation auf dem Platz vor dem Bahnhof Unterliederbach zu verbessern - bisher ohne durchschlagenden Erfolg. Es wurden immer nur kleinere Ausbesserungen vorgenommen, die bald schon wieder ihre Wirkung verloren haben. Jetzt hat sich die HLB in Gesprächen bereit erklärt - ein entsprechendes Votum des Ortsbeirats vorausgesetzt -, die beiden genannten Maßnahmen durchzuführen. Auf die Zufahrt für Autos über die Hunsrückstraße kann verzichtet werden, eine Zufahrt reicht völlig aus. Die Verkehrssituation im Bereich der Zufahrt von der Hunsrückstraße ist auch unübersichtlich und damit gefährlich. Außerdem nutzen Autofahrer den Platz auch schon einmal als Umfahrung, um einen Rückstau auf der Schmalkaldener Straße zu umgehen. Das ist nicht mehr möglich, wenn es nur noch eine Zufahrt auf den Platz gibt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.11.2013, ST 1536 Antrag vom 21.09.2015, OF 1471/6 Anregung an den Magistrat vom 06.10.2015, OM 4576 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 6 am 29.10.2013, TO I, TOP 6 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine (vorläufige) schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 69
Entschärfung der Unfallgefahr auf der A 66 durch Tempobegrenzung
Anregung an den Magistrat vom 09.04.2013, OM 2103 entstanden aus Vorlage: OF 673/6 vom 23.03.2013 Betreff: Entschärfung der Unfallgefahr auf der A 66 durch Tempobegrenzung Der Magistrat wird gebeten, sich mit der Landesregierung in Verbindung zu setzen mit dem Ziel, auf der Autobahn A 66 eine Tempobegrenzung auf 100 km/h im Bereich zwischen Krifteler Dreieck und Anschlussstelle Höchst zu erreichen. Begründung: Auf der A 66 kommt es insbesondere im Bereich der zahlreichen Anschlussstellen immer wieder zu schweren Unfällen. So wurde vor etwa 16 Monaten ein Auto, welches an der Ausfahrt Zeilsheim abfahren wollte und entsprechend abgebremst hatte, von einem mit über 160 km/h fahrenden Fahrzeug gerammt und neben die Fahrbahn geschleudert, wo es ausbrannte. Beide Insassen starben. Es ist nicht einzusehen, wieso auf diesem Teilstück der A 66 beliebig schnell gefahren werden darf. Solche Unfälle, wie der geschilderte, werden dadurch begünstigt, dass die Geschwindigkeiten der Fahrzeuge sehr unterschiedlich sind. Auf den wenigen Kilometern zwischen dem Krifteler Dreieck und dem Eschborner Dreieck gibt es mit diesen beiden Knotenpunkten sowie den Anschlussstellen Zeilsheim, Kelkheim, Höchst und Eschborn insgesamt sechs Stellen, an denen auf die Autobahn auf- oder von der Autobahn abgefahren werden kann. Die A 66 hat damit in diesem Bereich den Charakter einer typischen Stadtautobahn, und es erscheint nur logisch, dass die Geschwindigkeit auf den meisten Teilstrecken in diesem Bereich auch deutlich reduziert wird. So gibt es auch schon ab der Anschlussstelle Kelkheim Richtung Frankfurt eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 120 km/h, die kurz hinter Höchst in Tempo 100 übergeht. In der Gegenrichtung gilt ab der Anschlussstelle Eschborn ebenfalls Tempo 100, und zwar durchgehend bis zur Anschlussstelle Kelkheim, dort wird dann plötzlich jegliche Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben. An der Anschlussstelle Zeilsheim gilt derzeit in Richtung Höchst Tempo 120, wahrscheinlich aufgrund von Straßenschäden. Für die knapp drei Kilometer zwischen den Anschlussstellen Zeilsheim und Kelkheim wird diese Geschwindigkeitsbegrenzung dann aufgehoben, bis, wie geschildert, ab der Anschlussstelle Kelkheim dann wieder Tempo 120 gilt. Dieser verwirrende Wechsel verschiedener Tempobegrenzungen auf einem kleinen Autobahnteilstück, dazu noch mit teils unterschiedlichen Geschwindigkeiten in unterschiedlichen Richtungen, kann keine für alle Verkehrsteilnehmer sichere Situation gewährleisten. Eine einheitliche Geschwindigkeit von 100 km/h, wie sie auf den geschilderten Teilstücken bereits gilt, wäre auf der gesamten Strecke wesentlich sicherer. Folgende weitere Argumente sollten gegenüber dem Land Hessen vorgebracht werden: Derzeit haben Autos, die an der Anschlussstelle Kelkheim (Schmalkaldener Straße) auf die A 66 in Richtung Frankfurt auffahren, große Probleme, sich in den fließenden Verkehr einzufädeln, denn vor ihnen staut sich meist schon der Verkehr durch Fahrzeuge, die nur wenige hundert Meter weiter an der Anschlussstelle Höchst abfahren wollen. Von hinten kommen aber Fahrzeuge mit hoher Geschwindigkeit angefahren, die von der Anschlussstelle Zeilsheim kommend gar keine Geschwindigkeitsbegrenzung hatten, auf der langen Geraden Gas gegeben haben und nun nur zögerlich auf die ab der Anschlussstelle Kelkheim erlaubten 120 km/h abbremsen. In dieser Konstellation ist die Anschlussstelle Kelkheim (Schmalkaldener Straße) eigentlich sogar noch gefährlicher als die Anschlussstelle Zeilsheim, bei der der geschilderte schwere Unfall passiert ist und an der auch sonst immer wieder von kleineren Unfällen und gefährlichen Situationen berichtet wird. Durch den Ausbau des Main-Taunus-Zentrums hat der Verkehr an den beiden Ausfahrten Kelkheim und Höchst übrigens noch einmal deutlich zugenommen. Diesem Fakt wurde bisher keinerlei Rechnung getragen. Studien haben ergeben, dass die Staugefahr bei Tempo 80 auf Stadtautobahnen mit vielen dicht aufeinander folgenden Auffahrten geringer ist als ohne Tempobegrenzung. Gerade durch das abrupte Abbremsen bei hoher Geschwindigkeit wird die Staubildung gefördert. Die Kapazität der Autobahnen nimmt bei niedrigeren Geschwindigkeiten durch die niedrigeren Sicherheitsabstände zu, mehr Autos könnten die Strecke im gleichen Zeitraum benutzen. Wenn man sich in Richtung staufreies Hessen entwickeln will, gehört die Einrichtung von Geschwindigkeitsbegrenzungen an solchen Stellen wie hier an der A 66 zu den unbedingt notwendigen Maßnahmen. Dies ist übrigens auch daran zu erkennen, dass in dem Bereich, in dem momentan durch Straßenschäden ab der Anschlussstelle Zeilsheim Tempo 120 vorgeschrieben ist, kein Nachteil im Verkehrsfluss zu beobachten ist. Den direkten Vergleich ermöglicht die entgegengesetzte Fahrtrichtung, für die es keine Geschwindigkeitsbegrenzung gibt. Fazit: Die Ungleichbehandlung der verschiedenen Abschnitte der A 66 im geschilderten kurzen Bereich ist nicht vermittelbar, begünstigt Unfälle, behindert einen gleichmäßigen Verkehrsfluss und sollte deswegen abgeschafft werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2013, ST 1106 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2014, ST 26 Stellungnahme des Magistrats vom 11.08.2014, ST 1037 Stellungnahme des Magistrats vom 22.12.2014, ST 1587 Aktenzeichen: 32 1
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