Entschärfung der Unfallgefahr auf der A 66 durch Tempobegrenzung
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 09.04.2013, OM
2103 entstanden aus Vorlage:
OF 673/6 vom
23.03.2013 Betreff: Entschärfung der Unfallgefahr auf der A 66
durch Tempobegrenzung Der Magistrat wird gebeten,
sich mit der Landesregierung in Verbindung zu setzen mit dem Ziel, auf der
Autobahn A 66 eine Tempobegrenzung auf 100 km/h im Bereich zwischen
Krifteler Dreieck und Anschlussstelle Höchst zu erreichen. Begründung: Auf der A 66 kommt es insbesondere im Bereich
der zahlreichen Anschlussstellen immer wieder zu schweren Unfällen. So wurde
vor etwa 16 Monaten ein Auto, welches an der Ausfahrt Zeilsheim abfahren wollte
und entsprechend abgebremst hatte, von einem mit über 160 km/h fahrenden
Fahrzeug gerammt und neben die Fahrbahn geschleudert, wo es ausbrannte. Beide
Insassen starben. Es ist nicht einzusehen, wieso auf diesem Teilstück der
A 66 beliebig schnell gefahren werden darf. Solche Unfälle, wie der
geschilderte, werden dadurch begünstigt, dass die Geschwindigkeiten der
Fahrzeuge sehr unterschiedlich sind. Auf den wenigen Kilometern zwischen dem
Krifteler Dreieck und dem Eschborner Dreieck gibt es mit diesen beiden
Knotenpunkten sowie den Anschlussstellen Zeilsheim, Kelkheim, Höchst und
Eschborn insgesamt sechs Stellen, an denen auf die Autobahn auf- oder von der
Autobahn abgefahren werden kann. Die A 66 hat damit in diesem Bereich den
Charakter einer typischen Stadtautobahn, und es erscheint nur logisch, dass die
Geschwindigkeit auf den meisten Teilstrecken in diesem Bereich auch deutlich
reduziert wird.
So gibt es auch schon ab der
Anschlussstelle Kelkheim Richtung Frankfurt eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf
120 km/h, die kurz hinter Höchst in Tempo 100 übergeht. In der Gegenrichtung
gilt ab der Anschlussstelle Eschborn ebenfalls Tempo 100, und zwar durchgehend
bis zur Anschlussstelle Kelkheim, dort wird dann plötzlich jegliche
Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben. An der Anschlussstelle Zeilsheim gilt
derzeit in Richtung Höchst Tempo 120, wahrscheinlich aufgrund von
Straßenschäden. Für die knapp drei Kilometer zwischen den Anschlussstellen
Zeilsheim und Kelkheim wird diese Geschwindigkeitsbegrenzung dann aufgehoben,
bis, wie geschildert, ab der Anschlussstelle Kelkheim dann wieder
Tempo 120 gilt. Dieser verwirrende Wechsel verschiedener Tempobegrenzungen
auf einem kleinen Autobahnteilstück, dazu noch mit teils unterschiedlichen
Geschwindigkeiten in unterschiedlichen Richtungen, kann keine für alle
Verkehrsteilnehmer sichere Situation gewährleisten. Eine einheitliche
Geschwindigkeit von 100 km/h, wie sie auf den geschilderten Teilstücken
bereits gilt, wäre auf der gesamten Strecke wesentlich sicherer. Folgende weitere Argumente sollten gegenüber dem Land
Hessen vorgebracht werden: Derzeit haben Autos, die an der Anschlussstelle
Kelkheim (Schmalkaldener Straße) auf die A 66 in Richtung Frankfurt
auffahren, große Probleme, sich in den fließenden Verkehr einzufädeln, denn vor
ihnen staut sich meist schon der Verkehr durch Fahrzeuge, die nur wenige
hundert Meter weiter an der Anschlussstelle Höchst abfahren wollen. Von hinten
kommen aber Fahrzeuge mit hoher Geschwindigkeit angefahren, die von der
Anschlussstelle Zeilsheim kommend gar keine Geschwindigkeitsbegrenzung hatten,
auf der langen Geraden Gas gegeben haben und nun nur zögerlich auf die ab der
Anschlussstelle Kelkheim erlaubten 120 km/h abbremsen. In dieser Konstellation
ist die Anschlussstelle Kelkheim (Schmalkaldener Straße) eigentlich sogar noch
gefährlicher als die Anschlussstelle Zeilsheim, bei der der geschilderte
schwere Unfall passiert ist und an der auch sonst immer wieder von kleineren
Unfällen und gefährlichen Situationen berichtet wird. Durch den Ausbau des
Main-Taunus-Zentrums hat der Verkehr an den beiden Ausfahrten Kelkheim und
Höchst übrigens noch einmal deutlich zugenommen. Diesem Fakt wurde bisher
keinerlei Rechnung getragen. Studien haben ergeben, dass die Staugefahr bei Tempo
80 auf Stadtautobahnen mit vielen dicht aufeinander folgenden Auffahrten
geringer ist als ohne Tempobegrenzung. Gerade durch das abrupte Abbremsen bei
hoher Geschwindigkeit wird die Staubildung gefördert. Die Kapazität der
Autobahnen nimmt bei niedrigeren Geschwindigkeiten durch die niedrigeren
Sicherheitsabstände zu, mehr Autos könnten die Strecke im gleichen Zeitraum
benutzen. Wenn man sich in Richtung staufreies Hessen entwickeln will, gehört
die Einrichtung von Geschwindigkeitsbegrenzungen an solchen Stellen wie hier an
der A 66 zu den unbedingt notwendigen Maßnahmen. Dies ist übrigens auch
daran zu erkennen, dass in dem Bereich, in dem momentan durch Straßenschäden ab
der Anschlussstelle Zeilsheim Tempo 120 vorgeschrieben ist, kein Nachteil
im Verkehrsfluss zu beobachten ist. Den direkten Vergleich ermöglicht die
entgegengesetzte Fahrtrichtung, für die es keine Geschwindigkeitsbegrenzung
gibt. Fazit: Die Ungleichbehandlung der
verschiedenen Abschnitte der A 66 im geschilderten kurzen Bereich ist
nicht vermittelbar, begünstigt Unfälle, behindert einen gleichmäßigen
Verkehrsfluss und sollte deswegen abgeschafft werden. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 6
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 22.07.2013, ST 1106
Stellungnahme des
Magistrats vom 13.01.2014, ST 26
Stellungnahme des
Magistrats vom 11.08.2014, ST 1037
Stellungnahme des
Magistrats vom 22.12.2014, ST 1587
Aktenzeichen: 32 1