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Unterliederbach: Tempo 120 auf der BAB 66

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.02.2015, OM 3863 entstanden aus Vorlage: OF 1244/6 vom 24.01.2015 Betreff: Unterliederbach: Tempo 120 auf der BAB 66 Vorgang: ST 1587/14 Zwischen den Anschlussstellen Zeilsheim und Höchst beginnt auf der BAB 66 hinter der Kuppel, die durch die Autobahnunterführung der Königsteiner Eisenbahn und die Schmalkaldener Straße bedingt ist, ein Abschnitt mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h. Damit steht das jetzige Verkehrszeichen mit Tempo 120 "hinter der Kuppe". Autofahrer fahren derzeit mit ihrem Tempo über den Hügel, sehen die Geschwindigkeitsbegrenzung und fangen an zu bremsen. Nachfolgende Autofahrer sehen jedoch nur die Bremslichter, ohne den Grund des Bremsmanövers zu erkennen. Aus diesem Grund wird der Magistrat gebeten, sich bei Hessen Mobil für eine einheitliche Tempobegrenzung auf dem gesamten Streckenabschnitt der BAB 66 einzusetzen (vorzugsweise Tempo 100, ersatzweise Tempo 120). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.12.2014, ST 1587 Stellungnahme des Magistrats vom 13.04.2015, ST 573 Stellungnahme des Magistrats vom 23.11.2015, ST 1614 Antrag vom 29.12.2015, OF 1553/6 Auskunftsersuchen vom 19.01.2016, V 1555 Aktenzeichen: 32 1