Unterliederbach: Tempo 120 auf der BAB 66
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 10.02.2015, OM
3863 entstanden aus
Vorlage: OF 1244/6 vom
24.01.2015 Betreff: Unterliederbach: Tempo 120 auf der BAB
66 Vorgang: ST
1587/14 Zwischen den Anschlussstellen Zeilsheim und Höchst
beginnt auf der BAB 66 hinter der Kuppel, die durch die
Autobahnunterführung der Königsteiner Eisenbahn und die Schmalkaldener Straße
bedingt ist, ein Abschnitt mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von
120 km/h. Damit steht das jetzige
Verkehrszeichen mit Tempo 120 "hinter der Kuppe". Autofahrer fahren derzeit mit
ihrem Tempo über den Hügel, sehen die Geschwindigkeitsbegrenzung und fangen an
zu bremsen. Nachfolgende Autofahrer sehen jedoch nur die Bremslichter, ohne den
Grund des Bremsmanövers zu erkennen. Aus diesem Grund wird der Magistrat gebeten, sich bei
Hessen Mobil für eine einheitliche Tempobegrenzung auf dem gesamten
Streckenabschnitt der BAB 66 einzusetzen (vorzugsweise Tempo 100,
ersatzweise Tempo 120). Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 6
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 22.12.2014, ST 1587
Stellungnahme des
Magistrats vom 13.04.2015, ST 573
Stellungnahme des
Magistrats vom 23.11.2015, ST 1614
Antrag vom
29.12.2015, OF
1553/6
Auskunftsersuchen vom 19.01.2016, V 1555
Aktenzeichen: 32 1