Meine Nachbarschaft: Hoffeldstraße
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Vorlagen
Durchfahrt über die Straßenbahnschienen am Buchrainplatz
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.10.2019, OM 5284 entstanden aus Vorlage: OF 1415/5 vom 06.10.2019 Betreff: Durchfahrt über die Straßenbahnschienen am Buchrainplatz Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass am Buchrainplatz keine Fahrzeuge weiter über die Schienen durch die Straßenbahnhaltestelle fahren und die wartenden Fahrgäste gefährden. Begründung: Trotz der Beschilderung, die auf ein Durchfahrtsverbot hinweist, fahren immer wieder Fahrzeuge genau auf den Schienen der Straßenbahn durch die Haltestelle - manchmal mit hohem Tempo. Als die Offenbacher Landstraße in Richtung Sachsenhausen umgebaut wurde, musste eines der zwei Durchfahrtsverbotsschilder der Straßenbahnhaltestelle wegen kurzzeitiger Umkehr der Ersatzbusse am Buchrainplatz entfernt werden. Es wurde mit Klebeband an dem nahen Oberleitungsmast befestigt. Später wurde es vom Mast entfernt, mitgenommen und nicht wieder ersetzt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.03.2020, ST 448 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 5 am 14.02.2020, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1
Schutz des Fuß- und Radverkehrs Im Bärengarten und auf dem anschließenden Wirtschaftsweg - erneuter Versuch
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.10.2019, OM 5296 entstanden aus Vorlage: OF 1435/5 vom 08.10.2019 Betreff: Schutz des Fuß- und Radverkehrs Im Bärengarten und auf dem anschließenden Wirtschaftsweg - erneuter Versuch Vorgang: OM 1647/17 OBR 5; ST 1512/17 Der Magistrat wird nochmals gebeten, der Gefährdung der Fußgängerinnen und Fußgänger sowie der Radfahrerinnen und Radfahrer in der Straße Im Bärengarten zwischen dem Abzweig Strahlenberger Weg und Speckweg sowie auf dem Wirtschaftsweg zwischen Speckweg und Wehrstraße durch geeignete Maßnahmen entgegenzuwirken. Der Ortsbeirat hält die Einrichtung einer Fahrradstraße oder die Anordnung von Tempo 30 für geeignet. Begründung: Die Straße Im Bärengarten ist eine schmale Straße, freigegeben als Anliegerstraße ohne nutzbaren Gehweg. Der daran nach Osten anschließende Wirtschaftsweg hat gar keinen Bürgersteig. Dieser Weg ist eigentlich nur für landwirtschaftlichen Verkehr freigegeben, wird aber intensiv von Schleichverkehr befahren. In seiner Stellungnahme ST 1512 führt der Magistrat aus, dass Geschwindigkeitsbegrenzungen aus Sicherheitsgründen bei entsprechenden baulichen Gegebenheiten angeordnet werden dürfen. Da sich Fußgänger und Kraftfahrzeuge mangels Gehweg den Straßenraum teilen müssen, liegt hier eine besondere Gefahrenlage vor. In vergleichbarer Weise sind im Altebergsweg und dem südlichen Strahenberger Weg Tempo 30 angeordnet. Der Magistrat möge sich nicht auf die Spitzfindigkeit berufen, Im Bärengarten gebe es einen Gehweg. Dieses Konstrukt ist äußerst schmal, an etlichen Stellen durch Einbauten weiter eingeengt oder zugewachsen und wird in der Praxis von keinem Fußgänger benutzt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.05.2017, OM 1647 Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2017, ST 1512 Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2020, ST 293 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32 1
Aufstellen eines Verkehrsspiegels in der Offenbacher Landstraße gegenüber der Einmündung der Kinzigstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.10.2019, OM 5282 entstanden aus Vorlage: OF 1412/5 vom 05.10.2019 Betreff: Aufstellen eines Verkehrsspiegels in der Offenbacher Landstraße gegenüber der Einmündung der Kinzigstraße Der Magistrat wird gebeten, in der Offenbacher Landstraße gegenüber der Einmündung der Kinzigstraße einen Verkehrsspiegel anbringen zu lassen. Begründung: Beim Einbiegen von der Kinzigstraße in die Offenbacher Landstraße ist die Einsicht in die Offenbacher Landstraße nur schwer möglich. Ein Spiegel gegenüber der Ausfahrt würde verhindern, dass die Autofahrerinnen und Autofahrer zu weit in die Offenbacher Landstraße hineinfahren, um die Verkehrslage besser überblicken zu können. Ein zu weites Hineinfahren bedeutet ggf. die Behinderung des fließenden Verkehrs und die Gefährdung der Radfahrerinnen und Radfahrer. Die Anbringung des Spiegels würde zur Erhöhung der Verkehrssicherheit beitragen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2020, ST 241 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66 8
Verbesserung der Nahversorgung im Stadtteil Oberrad
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.09.2019, OM 5173 entstanden aus Vorlage: OF 1372/5 vom 30.08.2019 Betreff: Verbesserung der Nahversorgung im Stadtteil Oberrad Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, inwieweit sich die folgenden Standorte zur Verbesserung der Nahversorgung im Stadtteil Oberrad eignen: 1. Offenbacher Landstraße 219 (Freiwillige Feuerwehr Oberrad), 2. Offenbacher Landstraße zwischen Liegenschaft Nr. 482 und A 661. Begründung: Die Anzahl der Einwohnerinnen und Einwohner Oberrads steigt stetig. Leider ist die Nahversorgung nicht gut. Um vor allem Bürgerinnen und Bürgern, die auf eine wohnortnahe Nahversorgung angewiesen sind, eine gute Möglichkeit der Nahversorgung zu bieten, muss das Netz der Nahversorgungsanbieter engmaschiger werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.12.2019, ST 2389 Beratung im Ortsbeirat: 5
Ampel für Linksabbieger im Bereich Offenbacher Landstraße/Haltestelle „Lettigkautweg“
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.08.2019, OM 5009 entstanden aus Vorlage: OF 1337/5 vom 08.08.2019 Betreff: Ampel für Linksabbieger im Bereich Offenbacher Landstraße/Haltestelle "Lettigkautweg" Der Magistrat wird gebeten, an der Offenbacher Landstraße/Haltestelle "Lettigkautweg" eine Ampel für Linksabbieger zu installieren. Begründung: Autofahrer, die von Oberrad kommen und nach links in den Lettigkautweg einbiegen wollen, finden dort eine Linksabbiegerspur. Bei Grün kann man in die Kreuzung einfahren und muss bei entsprechendem Verkehr aus der Gegenrichtung warten. Allerdings gibt es eine Phase, in der der aus Sachsenhausen kommende Verkehr schon Rot und der Verkehr aus dem Lettigkautweg kommend auch noch Rot hat, ebenso alle Fußgängerampeln. Für die Linksabbieger in den Lettigkautweg ist dennoch dann nicht ersichtlich, ob sie sicher abbiegen können, denn sie können von dort, wo sie warten, weder die rote Ampel für den Gegenverkehr auf der Offenbacher Landstraße noch die rote Ampel am Lettigkautweg einsehen. Somit wissen die Linksabbieger nicht, dass sie eigentlich abbiegen und die Kreuzung freimachen könnten. Dies ist ein Unfallrisiko, da auch noch Straßenbahnen auf der Fahrbahn unterwegs sind. Eine einzelne Ampelleuchte an der Ecke Offenbacher Landstraße/Lettigkautweg anzubringen, an der ein grüner Linksabbieger-Pfeil aufleuchtet, wenn die Ampel für den Gegenverkehr der Abbiegespur Rot ist, würde dieses Unfallrisiko minimieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.11.2019, ST 2068 Aktenzeichen: 32 1
Installation eines Ballfangzaunes am östlichen Ende der Festwiese Villa Bonn (II)
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.08.2019, OM 5017 entstanden aus Vorlage: OF 1348/5 vom 03.08.2019 Betreff: Installation eines Ballfangzaunes am östlichen Ende der Festwiese Villa Bonn (II) Vorgang: OM 1467/17 OBR 5; ST 1238/17 Der Magistrat wird gebeten, am östlichen Ende der Festwiese Villa Bonn einen Ballfangzaun zu installieren. Begründung: Auf der Festwiese Villa Bonn sind zwei Tore aufgestellt worden. Der Bolzplatz wird von den Kindern und Jugendlichen im Stadtteil Oberrad gut angenommen. Der Bürgersteig des Hansenwegs zwischen den Liegenschaften Hansenweg 8 und 20 ist im Jahre 2019 neu geordnet worden, sodass nunmehr ein durchgehender Bürgersteig existiert. Am östlichen Ende grenzt die Festwiese Villa Bonn unmittelbar an den Hansenweg. Durch die Neuordnung des Hansenwegs ist diese Fläche minimiert worden. Wird das Tor verfehlt, landet der Ball auf dem Hansenweg und rollt wegen des Gefälles in Richtung Offenbacher Landstraße. Der Ortsbeirat hält daher die Installation eines Ballfangzaunes für geboten. Die Anbringung eines Stabgitterzaunes, wie in der Stellungnahme des Magistrats vom 17.07.2017, ST 1238, zugesagt, steht bis heute aus. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.04.2017, OM 1467 Stellungnahme des Magistrats vom 17.07.2017, ST 1238 Stellungnahme des Magistrats vom 22.11.2019, ST 2173 Aktenzeichen: 67 0
Plakette für Theodor W. Adorno im öffentlichen Raum in Oberrad
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.08.2019, OM 5020 entstanden aus Vorlage: OF 1351/5 vom 01.08.2019 Betreff: Plakette für Theodor W. Adorno im öffentlichen Raum in Oberrad Der Magistrat wird beauftragt, im öffentlichen Raum in Oberrad eine Erinnerungsplakette für Theodor W. Adorno anzubringen. Wenn es die Gegebenheiten vor Ort erlauben, sollte dieser Hinweis vor der Seeheimer Straße 19 oder in der Nähe angebracht werden. Sollte es dagegen irgendwelche Einwände (z. B. aus Gründen der Verkehrssicherheit der Fußgänger) geben, dann sollte diese Plakette oder eine Stele an zentraler Stelle auf dem Buchrainplatz angebracht werden. Begründung: Der Philosoph, Soziologe, Musiktheoretiker und Komponist Theodor W. Adorno zählt mit Max Horkheimer zu den Begründern der als "Kritische Theorie" bekannten Denkrichtung der Philosophie, die auch als "Frankfurter Schule" bekannt ist. Er wohnte zwanzig Jahre lang von seinem 11. Lebensjahr bis zu seiner erzwungenen Emigration im Jahre 1934 in der Seeheimer Straße 19 in Oberrad. Anlässlich des 50. Todestages am 6. August sollte an diesem Haus - auf Betreiben des Bürgervereins - eine Gedenkplakette bzw. Gedenkstele angebracht werden. Die Anbringung einer solchen Gedenkplakette an dem im Privatbesitz befindlichen Wohnhaus im Stadtteil Oberrad ist leider derzeit nicht möglich, da auch nach einem halben Jahr Verhandelns der Stadt mit dem Hausbesitzer dieser dem nicht zugestimmt hat. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.12.2019, ST 2364 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 41
Eingangsportal des Alten Friedhofs Oberrad
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.08.2019, OM 5019 entstanden aus Vorlage: OF 1350/5 vom 16.07.2019 Betreff: Eingangsportal des Alten Friedhofs Oberrad Der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Bürgerinnen und Bürger vor herabfallenden Deckenteilen im Eingangsportal des Alten Friedhofs Oberrad zu schützen. Begründung: Im Eingangsportal des Alten Friedhof Oberrad in der Mathildenstraße sind in der Vergangenheit immer häufiger Deckenteile im Bereich des Eingangsportals herabgefallen. Das Portal ist im Deckenbereich in weiten Teilen marode und sehr rissig. Inzwischen ist stellenweise der Unterbau der Decke komplett zu sehen. Hier ist dringend und schnell Abhilfe geboten, bevor jemand durch herabfallende Stücke verletzt wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.11.2019, ST 2077 Aktenzeichen: 67 4
Unklare Baustellenausschilderung
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.07.2019, OF 1352/5 Betreff: Unklare Baustellenausschilderung Derzeit wird der Fuß- und Radweg der Gerbermühlstraße stadteinwärts zwischen Wehrstraße und Mainwasenweg saniert. Die Baustelle wurde in folgender Weise ausgeschildert (Quelle: Antragsteller): Der Zweck der Ausschilderung ist intuitiv schwer erfassbar. Eine Radfahrerin, die diese Stelle passiert, wird anhalten müssen und folgende Überlegungen anstellen: Der Radweg ist durch Absperrschranke und Benutzungsverbot für Fußgänger und Radfahrer gesperrt. Gleichzeitig ist das Gebotsschild für den getrennten Fuß- und Radweg nicht aufgehoben. Mit dem Schild kann nicht ein neuer getrennter Fuß- und Radweg auf dem rechten Weg etabliert sein, weil er die Mindestbreite für solche Wege bei weitem unterschreitet, keine Trennung der Wege sichtbar ist und kein Grund erkennbar ist, warum die Beschilderung links des Weges aufgestellt ist. Der Radweg ist somit gleichzeitig benutzungspflichtig und verboten. Da keine gültige Regelung für den Radverkehr abseits der Fahrbahn getroffen wurde, wird die gesetzestreue Radfahrerin entweder das Fahrrad auf dem Fußweg schieben oder unter Todesgefahr, die Fahrbahn benutzen. Letzteres ist besonders gefährlich, weil während der Bauarbeiten eine Fahrspur gesperrt ist. Die Radfahrerin kann auf der Fahrbahn nicht überholt werden. Dies wird nach allgemeiner Erfahrung zahlreiche verbotswidrige Handlungen von Kraftfahrern zur Folge haben. Dies vorausgeschickt fragt der Ortsbeirat den Magistrat: Hat der Magistrat die Baustellenbeschilderung so angeordnet? Wenn ja, was hat er erwartet, wie sich Radfahrende gemäß dieser Ausschilderung verhalten würden? Hält es der Magistrat für sinnvoll, Baustellenausschilderungen so zu gestalten, dass sich auch Verkehrsteilnehmer, die mit niedriger Geschwindigkeit unterwegs sind, ohne anzuhalten orientieren können? Wenn nein, was genau hat der Magistrat angeordnet? Wie konnte es dazu kommen, dass die Anordnung nicht umgesetzt wurde? Welche Maßnahmen wird der Magistrat ergreifen, damit künftig seine Anordnungen befolgt werden? Begründung: Konflikte zwischen Fußgängern und Radfahrern nehmen wegen der Enge des Verkehrsraums und der stark gestiegenen Zahl der Radfahrer zu. Der Magistrat sollte auch bei Baustellenausschilderungen darauf achten, dass die Verkehrsteilnehmer nicht unnötig in Konflikte gedrängt werden. Verkehrsverbände geben sich große Mühe, durch ihre Öffentlichkeitsarbeit die genauen Unterschiede zwischen den verschiedenen Verkehrszeichen zu vermitteln. Das hilft, Konflikte zu minimieren. Die Verwaltung muss daher große Sorgfalt darauf verwenden, dass ihre angeordneten Verkehrszeichen in der Praxis mit den Vorschriften vereinbar sind. Hier vermitteln Schlampereien den betroffenen Verkehrsteilnehmern den Eindruck, dass sie nicht wichtig sind und sie werden sich entsprechend um die Einhaltung der Regeln scheren. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 5 am 23.08.2019, TO I, TOP 58 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1399 2019 Die Vorlage OF 1352/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenZukunft des Gebäudes „Offenbacher Landstraße 289“ - Gasthof Zum Hirsch
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.06.2019, OM 4702 entstanden aus Vorlage: OF 1282/5 vom 24.05.2019 Betreff: Zukunft des Gebäudes "Offenbacher Landstraße 289" - Gasthof Zum Hirsch Vorgang: F 1889/19 Der Magistrat wird gebeten, sich mit dem Eigentümer der Liegenschaft "Offenbacher Landstraße 289", ehemals "Gasthof Zum Hirsch", in Verbindung zu setzen und die Zukunft der Liegenschaft zu erörtern. Begründung: Auf die Frage vom 16.05.2019, F 1889 - Zukunft des Gebäudes "Offenbacher Landstraße 289" - Gasthof Zum Hirsch - antwortete der Magistrat, dass dem "Magistrat [...] keine aktuellen Planungen zur zukünftigen Nutzung des Gasthofs Zum Hirsch bekannt [sind]." Der Ortsbeirat hat - ebenso wie zahlreiche Bürgerinnen und Bürger - großes Interesse am Erhalt dieses Gebäudes und bittet daher, dass sich der Magistrat diesbezüglich mit dem Eigentümer in Verbindung setzen möge. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Frage vom 16.05.2019, F 1889 Stellungnahme des Magistrats vom 02.09.2019, ST 1680 Aktenzeichen: 63 0
Kreuzung Wendelsplatz entlasten - unteren Abschnitt Hainer Weg öffnen!
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.06.2019, OM 4698 entstanden aus Vorlage: OF 1268/5 vom 10.04.2019 Betreff: Kreuzung Wendelsplatz entlasten - unteren Abschnitt Hainer Weg öffnen! Der Magistrat wird aufgefordert, die Kreuzung Wendelsplatz durch Entzerrung des Verkehrs zu entlasten, indem der untere Abschnitt des Hainer Wegs für den Zweirichtungsverkehr geöffnet wird. Begründung: Die vollständige Wohnbebauung des Henninger-Areals nähert sich gegen Ende dieses Jahres der Fertigstellung. Die Anzahl der Bewohner am Mühlberg bzw. in Sachsenhausen-Südost ist bereits angewachsen und nimmt noch beträchtlich zu. Die jetzige, einseitige Sperrung des unteren Abschnitts des Hainer Wegs wird dem daraus folgenden Verkehr nicht mehr gerecht und sollte geöffnet werden. Der gesamte Verkehr aus Mühlberg/Sachsenhausen-Südost wird auf den Hainer Weg Richtung Innenstadt an der Kreuzung Geleitsstraße in die Geleitsstraße zur Darmstädter Landstraße abbiegend geleitet. Das westliche Stück der Geleitsstraße wird dadurch überlastet. Oft entsteht ein Rückstau in den Hainer Weg zurück. Geleitsstraße bleibt wichtig - muss entlastet werden. Die Buslinien 47 und 48 müssen über die Geleitsstraße auch weiterhin auf die Darmstädter Landstraße Richtung Südbahnhof geführt werden. Entlastung ist für den übrigen Verkehr über den unteren Hainer Weg zu schaffen. Die Öffnung des unteren Abschnitts des Hainer Wegs für den Zweirichtungsverkehr entzerrt die Überlastung der Geleitsstraße; der abfließende Verkehr aus dem Hainer Weg gelangt so am Wendelsplatz durch Rechtsabbiegen direkt in die Offenbacher Landstraße nach Osten. Die Vorteile der Entlastung, sowohl der Geleitsstraße als auch des Wendelplatzes, überwiegen gegenüber dem Wegfall der Schrägparkplätze auf dem unteren Hainer Weg. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.09.2019, ST 1703 Aktenzeichen: 32 1
Radwegfurt über Straßenbahngleise in der Offenbacher Landstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.05.2019, OF 1298/5 Betreff: Radwegfurt über Straßenbahngleise in der Offenbacher Landstraße Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, bis wann die Radwegfurt in der Offenbacher Landstraße über die Straßenbahngleise in der Nähe der Haltestelle Mühlberg stadteinwärts, gegenüber der Hausnummer 68 in einen einwandfreien Zustand versetzt wird. Begründung: Offenbar haben die Erschütterungen der schweren Straßenbahnen das Gleisbett so stark beeinträchtigt, dass die Steine aus ihrer Position herausgehoben wurden und fast 10 cm aus der Straßenoberfläche herausragen. Dies ist besonders gefährlich, weil Radfahrende direkt neben dem Kraftfahrzeugverkehr fahren müssen und durch die Unebenheiten in ihrer Stabilität gefährdet sind. Wer die Gefahrenstelle kennt, fährt besonders langsam. Die Ampelschaltung ist aber auf eine höhere Räumgeschwindigkeit ausgerichtet, sodass Radfahrende noch auf der Kreuzung sind, wenn der Querverkehr bereits das Grünsignal erhält. Der Ortsbeirat hält es daher für geboten, die Gefahrenstelle unverzüglich, ggfls. provisorisch zu beseitigen. Quelle: geoinfo.frankfurt.de Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 5 am 07.06.2019, TO I, TOP 31 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1300 2019 Die Vorlage OF 1298/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenAufstellen eines zusätzlichen Briefkastens vor der Frankfurter Sparkasse, Offenbacher Landstraße 345
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.05.2019, OM 4619 entstanden aus Vorlage: OF 1255/5 vom 23.04.2019 Betreff: Aufstellen eines zusätzlichen Briefkastens vor der Frankfurter Sparkasse, Offenbacher Landstraße 345 Der Magistrat wird gebeten, mit der Deutschen Post Kontakt aufzunehmen, um die Möglichkeit zu eruieren, vor der Frankfurter Sparkasse, Offenbacher Landstraße 345, einen zusätzlichen Briefkasten aufstellen zu lassen. Begründung: Vor der Frankfurter Sparkasse, Offenbacher Landstraße 345, war früher ein Briefkasten. Dieser ist nun verschwunden. Da dieser aber in unmittelbarer Nähe zum Buchrainplatz gelegen war, war dieser vor allem für die Besucherinnen und Besucher der Geschäfte auf der Offenbacher Landstraße und des Oberräder Wochenmarktes gut zu erreichen. Vor allem ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger wünschen sich, dass dort wieder ein Briefkasten aufgestellt wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.08.2019, ST 1457 Aktenzeichen: 92 31
Verkehrsknotenpunkt Offenbacher Landstraße/Buchrainstraße/Wehrstraße/ deNeufvilleStraße hier: Änderung der Ampelschaltung
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.05.2019, OM 4620 entstanden aus Vorlage: OF 1256/5 vom 19.04.2019 Betreff: Verkehrsknotenpunkt Offenbacher Landstraße/Buchrainstraße/Wehrstraße/ de-Neufville-Straße hier: Änderung der Ampelschaltung Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, inwieweit die Ampelschaltung am Buchrainplatz verändert werden kann, sodass sich weniger Rückstau bildet und auch die Autos aus der Buchrainstraße und vom REWE-Parkplatz ohne Probleme auf die Offenbacher Landstraße einfahren können. Begründung: Derzeit bewirkt die Ampelschaltung am Verkehrsknotenpunkt Offenbacher Landstraße/ Buchrainstraße/Wehrstraße/de-Neufville-Straße, dass es auf der gesamten Strecke um den Buchrainplatz in beide Richtungen häufig zu Staus kommt. Eine Ausfahrt vom REWE-Parkplatz und der Buchrainstraße in die Offenbacher Landstraße ist nur sehr schwer möglich, da die Autos sich zwischen der Ampel an der Offenbacher Landstraße/Ecke de-Neufville-Straße (siehe Abbildung Ampel 1) und Offenbacher Landstraße/Buchrainstraße (s. Abbildung Ampel 2) stauen. Dies liegt daran, dass zuerst die Ampel Offenbacher Landstraße/Ecke de-Neufville-Straße Richtung Offenbach auf Rot springt und die Autos dann erst einmal den Bereich bis zur nächsten Ampel blockieren, da die zweite Ampel erst später auf das Rotsignal wechselt. Dies ist auch bei der anderen Richtung, von Offenbach in Richtung Frankfurt Innenstadt, das Gleiche. Auch hier gibt es die verzögerte Ampelschaltung, sodass sich auch die Autos zwischen den beiden Ampeln stauen und eine Einfahrt auf den REWE-Parkplatz und in die Buchrainstraße schwierig ist. Es ist zu prüfen und zu berichten, inwieweit eine Änderung der Ampelschaltung hier zu einer flüssigeren Verkehrsführung beitragen kann. Quelle: Stadtvermessungsamt Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.08.2019, ST 1430 Aktenzeichen: 32 1
Aufstellen von zehn Sitzbänken auf dem Mühlberg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.05.2019, OM 4607 entstanden aus Vorlage: OF 1205/5 vom 27.02.2019 Betreff: Aufstellen von zehn Sitzbänken auf dem Mühlberg Der Magistrat wird gebeten, an den genannten Stellen Sitzbänke (Frankfurter Bänke) aufzustellen: 1. Grünfläche Offenbacher Landstraße, Nähe S-Bahn-Haltestelle "Mühlberg", Weg zur Treppenanlage; 2. Am Mühlkanal, rechts neben dem Treppenabgang zur Offenbacher Landstraße; 3. Gehweg Wendelsweg/Ecke Miltenberger Straße; 4. Ecke Dielmannstraße/Hühnerweg, auf der Rasenfläche; 5. Hühnerweg/Bürgermeister-Gräf-Haus, auf der Rasenfläche; 6. Hainer Weg/Ecke Aschaffenburger Straße, auf dem gesamten Hainer Weg fehlen Parkbänke, besonders rund um den Henninger Turm; 7. Hainer Weg, vor dem Friseursalon, nebenan sind noch eine Apotheke und ein Bäcker; 8. Am Sandberg, Bushaltestelle "Am Sandberg"; 9. Schweinfurter Weg, auf der Insel mit Grünfläche; 10. Gemündener Straße/Ecke Miltenberger Straße, auf dem Gehweg vor der Hecke. Begründung: Vor allem Seniorinnen und Senioren beklagen das Fehlen von Sitzbänken in diesem Bereich des Stadtteils Sachsenhausen, um sich auf ihren Wegen zwischendurch auszuruhen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.08.2019, ST 1469 Aktenzeichen: 67 0
Verfügung und Durchsetzung der ursprünglichen Parkanordnung vor der Liegenschaft Goldbergweg 5 - 7
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.04.2019, OF 1254/5 Betreff: Verfügung und Durchsetzung der ursprünglichen Parkanordnung vor der Liegenschaft Goldbergweg 5 - 7 Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, ob er beabsichtigt die ursprüngliche - vor der Sanierung und dem Umbau der Offenbacher Landstraße - Parkanordnung vor der Liegenschaft "Goldbergweg 5 - 7" wieder zu verfügen und durchzusetzen. Begründung: Im Zuge der Sanierung und des Umbaus der westlichen Offenbacher Landstraße würde vor der Liegenschaft "Goldbergweg 5-7" Schrägparken verfügt. Dadurch konnte ein Teil der Parkplätze, die während dieser Maßnahme nicht zur Verfügung standen, kompensiert werden. Die Baustelle ist nun seit Juni 2018 verschwunden. Das Längsparken ist bislang nicht wieder verfügt worden. Problematisch ist, dass der verbleibende Bürgersteig keine Restbrite von 1,50 Meter aufweist. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 5 am 10.05.2019, TO I, TOP 44 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1263 2019 Die Vorlage OF 1254/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenSanierung des Quirinsbrunnen in Sachsenhausen
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.04.2019, OF 1259/5 Betreff: Sanierung des Quirinsbrunnen in Sachsenhausen Der Ortsbeirat beauftragt den Magistrat, den Quirinsbrunnen fachgerecht zu sanieren. Diese Maßnahme ist aus dem Ortsbeiratsbudget zu finanzieren und gilt bis zu einem Höchstbetrag von 4.500,00 Euro. Begründung: Der Quirinsbrunnen aus dem 17.Jahrhundert liegt im Stadtteil Sachsenhausen an der Offenbacher Landstraße. Da der Brunnen mittlerweile keinen schönen Anblick mehr bietet, sollte hier Abhilfe geschaffen werden. Der Abschnitt wird auch von Sightseeingbussen befahren. Ein besseres Erscheinungsbild ist auch aus touristischer Sicht wünschenswert. Zusätzlich sollte eine Hinweistafel auf die Bedeutung des Brunnens hinweisen. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE FDP LINKE. BFF fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 5 am 10.05.2019, TO I, TOP 49 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 308 2019 Die Vorlage OF 1259/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE., BFF, fraktionslos
Weiter lesenEinrichtung einer direkten Busverbindung zwischen Oberrad und dem Ostbahnhof
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.03.2019, OM 4445 entstanden aus Vorlage: OF 1216/5 vom 04.03.2019 Betreff: Einrichtung einer direkten Busverbindung zwischen Oberrad und dem Ostbahnhof Der Magistrat wird gebeten , eine direkte Verbindung zwischen dem Stadtteil Oberrad und dem Ostbahnhof einzurichten. Begründung: Während der Sanierung und Umgestaltung der Offenbacher Landstraße 2017/2018 war ein Schienenersatzverkehr eingerichtet worden. Dieser wurde von der Stadtgrenze über die Offenbacher Landstraße zum Buchrainplatz und von dort über die Gerbermühlstraße zum Südbahnhof geführt. Die Nutzung des ÖPNV war in dieser Zeit für die Oberräderinnen und Oberräder nur mit erheblichen Einschränkungen möglich. Was jedoch von vielen Nutzerinnen und Nutzern als positiv angesehen worden war, ist die Führung über die Gerbermühlstraße. Daher bittet der Ortsbeirat um Einrichtung einer Buslinie zwischen dem Stadtteil Oberrad und dem Ostbahnhof. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.07.2019, ST 1236 Aktenzeichen: 92 11
Bordsteinabsenkungen im Ortsbezirk 5 (Fortsetzung)
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.03.2019, OM 4447 entstanden aus Vorlage: OF 1222/5 vom 04.03.2019 Betreff: Bordsteinabsenkungen im Ortsbezirk 5 (Fortsetzung) Vorgang: OM 2332/17 OBR 5; ST 368/18 Der Magistrat wird nochmals gebeten, an den in der Anregung OM 2332 aufgeführten Stellen eine Nullabsenkung vorzunehmen: 1. In der Offenbacher Landstraße östlich der Hausnummer 507 an der Einmündung des Radweges; 2. an der gleichen Stelle am Übergang über die Straßenbahngleise; 3. in der Offenbacher Landstraße östlich der Hausnummer 508 an der Einmündung des Waldweges entlang der Bahngleise; 4. im Sachsenhäuser Landwehrweg an der Einmündung des verkehrsberuhigten Bereichs im Letzten Hasenpfad und 5. im Sachsenhäuser Landwehrweg an der Einmündung in die Turiner Straße. Begründung: Eine Nullabsenkung bedeutet eine niveaugleiche Absenkung ohne Kante. Die an den Örtlichkeiten der Ziffern 1. bis 3. vorhanden Rundsteine mögen, wie der Magistrat ausführt, "mit dem technisch minimalsten Bordsteinvorstand" verbaut sein. Es bleibt aber eine Kante (Foto), die Radfahrende, vor allem bei ungünstiger Witterung, einem unnötigen Sturzrisiko aussetzt. Dies gilt besonders, da in dem genannten Bereich die Bordsteine schräg angefahren werden müssen. Die Maßnahmen zu den Örtlichkeiten der Ziffern 4. und 5. wurden zugesagt, aber nicht umgesetzt. Bordsteinabsenkung mit Kante an der Offenbacher Landstraße 507 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.11.2017, OM 2332 Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2018, ST 368 Stellungnahme des Magistrats vom 05.08.2019, ST 1429 Antrag vom 25.02.2020, OF 1627/5 Anregung an den Magistrat vom 13.03.2020, OM 5930 Aktenzeichen: 66 2
Benennung einer Straße im Stadtteil Oberrad
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.03.2019, OF 1181/5 Betreff: Benennung einer Straße im Stadtteil Oberrad Der Ortsbeirat fordert den Magistrat gem. § 3 (3) 2 1 GOOBR auf, die bislang unbenannte Straße Nr. 8587 in Philippine-Schulz-Weg zu benennen. Begründung: Im Zuge der Realisierung eines Wohnbauvorhabens an der Offenbacher Landstraße 441 sollen die rückwärtigen Gebäude über eine neue Straße entlang der förmlich festgestellten Straßenfluchten der Fluchtlinienpläne F 699 Bl. 1 und F 381 erschlossen werden. Der Ortsbeirat hält die Heimatmalerin Philippine Schulz für eine geeignete Persönlichkeit. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE FDP LINKE. BFF fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 18.01.2019, M 11 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 5 am 22.03.2019, TO I, TOP 22 Beschluss: 1. Die Vorlage M 11 wird abgelehnt. (Ermächtigung gem. § 3 Absatz 3 GOOBR) 2. Die Vorlage OF 1181/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 3793, 30. Sitzung des OBR 5 vom 22.03.2019
Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE., BFF, fraktionslos
Weiter lesenKurzzeitparkplätze in der Offenbacher Landstraße zwischen Buchrainplatz und Hirschhornstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.02.2019, OM 4240 entstanden aus Vorlage: OF 1150/5 vom 31.01.2019 Betreff: Kurzzeitparkplätze in der Offenbacher Landstraße zwischen Buchrainplatz und Hirschhornstraße Der Magistrat wird gebeten, zwischen dem Buchrainplatz und der Hirschhornstraße Kurzzeitparkplätze mit Parkscheinautomaten für die Zeit von 07:00 Uhr bis 18:00 Uhr einzurichten. Begründung: Schon lange wird von den Oberräder Bürgern die Einrichtung von Kurzzeitparkplätzen gewünscht, z. B. zum Einkauf beim Bäcker oder in der Apotheke. Dies würde auch das Dauerparken von denjenigen erschweren, die Oberrad als Park-and-ride-Ort benutzen, um dann zum Einkauf oder zur Arbeitsstätte die Weiterfahrt mit dem öffentlichen Personennahverkehr anzutreten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.05.2019, ST 881 Aktenzeichen: 32 1
Abpollerung der Einmündung An der Mannsfaust in die Mathildenstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.02.2019, OM 4239 entstanden aus Vorlage: OF 1149/5 vom 29.01.2019 Betreff: Abpollerung der Einmündung An der Mannsfaust in die Mathildenstraße Der Magistrat wird gebeten, die Einmündung der Straße An der Mannsfaust in die Mathildenstraße abzupollern. Begründung: An der Einmündung der Straße An der Mannsfaust in die Mathildenstraße ist auf der südlichen Seite der Einmündung zwar eine Sperrfläche markiert, jedoch wird diese Fläche immer wieder zugeparkt, sodass die Entsorgungsfahrzeuge der FES Mühe haben, von der Mannsfaust in die Mathildenstraße einzubiegen. Hier würden Poller das Problem lösen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2019, ST 1077 Anregung an den Magistrat vom 14.02.2020, OM 5771 Aktenzeichen: 66 0
Temporäres Aufstellen eines Metzgereiwagens auf dem Buchrainplatz
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.01.2019, OM 4097 entstanden aus Vorlage: OF 1124/5 vom 02.01.2019 Betreff: Temporäres Aufstellen eines Metzgereiwagens auf dem Buchrainplatz Der Magistrat wird gebeten, das temporäre Aufstellen eines Metzgereiwagens auf dem Buchrainplatz bei einem entsprechenden Antrag zu genehmigen. Begründung: Derzeit gibt es im Stadtteil Oberrad keinen Metzger mehr. Selbstverständlich wäre es - auch aus Sicht des Ortsbeirates - wünschenswert, wenn sich eine Metzgerei dauerhaft mit einem Ladengeschäft im Stadtteil Oberrad ansiedeln würde. Problematisch hierbei ist das Fehlen eines Ankermarktes und der damit nicht vorhandenen Bindung der Kaufkraft im Stadtteil. Der Ortsbeirat erhofft sich von der Weiterentwicklung des Grundstücks in der Offenbacher Landstraße/Ecke Wehrstraße, dass diese Bindung hier verwirklicht werden kann und dieser Ankermarkt dann auch die Offenbacher Landstraße wieder belebt. Solange der Ankermarkt jedoch fehlt, ist es aus Sicht des Ortsbeirates sinnvoll, das temporäre Aufstellen eines Metzgereiwagens auf dem Buchrainplatz zu genehmigen. Die zentrale Lage ist für die Bürgerinnen und Bürger des Stadtteils gut zu erreichen. Darüber hinaus würde diese außerdem einer Metzgerei, die an der Übernahme eines Ladengeschäftes in Oberrad interessiert wäre, die Möglichkeit bieten, zügig eine Kundenbindung aufzubauen und wirtschaftlich rentabel zu arbeiten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.05.2019, ST 977 Stellungnahme des Magistrats vom 18.11.2019, ST 2133 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 5 am 10.05.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92 31
Instandsetzung des Bürgersteigs in der Mathildenstraße hier: vor der Einfahrt zur Liegenschaft Mathildenstraße 30a
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.01.2019, OM 4096 entstanden aus Vorlage: OF 1123/5 vom 02.01.2019 Betreff: Instandsetzung des Bürgersteigs in der Mathildenstraße hier: vor der Einfahrt zur Liegenschaft Mathildenstraße 30a Der Magistrat wird gebeten, den Bürgersteig vor der Einfahrt zur Liegenschaft Mathildenstraße 30a - Gemeindehaus der Herz-Jesu-Kirche - instand zu setzen. Begründung: Für Bürgerinnen und Bürger, die mobilitätseingeschränkt sind oder einen Kinderwagen für ihr Kind brauchen, existiert in der Herz-Jesu-Kirche ein barrierefreier Eingang an der Westseite. Dieser ist jedoch nur über die Hofeinfahrt zu erreichen. Besucherinnen und Besucher der Messe haben sich beklagt, dass der Teil des Bürgersteigs sehr uneben und das Erreichen des barrierefreien Eingangs der Herz-Jesu-Kirche nicht uneingeschränkt möglich ist. Hier bittet der Ortsbeirat um Abhilfe. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.03.2019, ST 642 Aktenzeichen: 66 2
Beleuchtung auf dem Buchrainplatz
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.01.2019, OM 4099 entstanden aus Vorlage: OF 1126/5 vom 03.01.2019 Betreff: Beleuchtung auf dem Buchrainplatz Der Magistrat wird gebeten, endlich dafür Sorge zu tragen, dass alle Lampen an der Pergola auf dem Buchrainplatz in einen funktionsfähigen Zustand versetzt werden. Begründung: Bei dem Weihnachtsmarkt 2018 des Vereinsrings Oberrad auf dem Buchrainplatz sind die Mängel, die seit dem Umbau des Platzes hinsichtlich der Beleuchtung herrschen, wieder offensichtlich geworden. Die mittleren drei Lampen an der Pergola leuchten, alle anderen nicht. Die ersten beiden Lampen in Richtung Offenbacher Landstraße profitieren noch von dieser Straßenbeleuchtung und von der Sparkasse gegenüber. Dagegen führt an den beiden letzten Beleuchtungskörpern eine Treppe zur Kreuzung Gräfendeichstraße/Wasserhofstraße. Diese liegt immer noch im Dunklen, was nicht ungefährlich ist. Genau auf diesen Tatbestand wurde schon im November 2013 in einer Anregung hingewiesen und es wurde versichert, dass dieser Tatbestand geändert worden sei. Dies scheint aber bis heute nicht der Fall zu sein. Fünf Jahre nach Eröffnung des Buchrainplatzes sollte es doch möglich sein, diesen auch ausreichend zu beleuchten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.03.2019, ST 641 Aktenzeichen: 91 53
Schaffung von zusätzlichem Parkraum hier: nördliche Seite der Offenbacher Landstraße (II)
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.11.2018, OM 3969 entstanden aus Vorlage: OF 1082/5 vom 05.11.2018 Betreff: Schaffung von zusätzlichem Parkraum hier: nördliche Seite der Offenbacher Landstraße (II) Vorgang: OM 4991/16 OBR 5 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob auf der nördlichen Seite der Offenbacher Landstraße zwischen der Liegenschaft Offenbacher Landstraße 219 und gegenüber der Liegenschaft Offenbacher Landstraße 212 weitere Parkplätze eingerichtet werden können. 1,5 Meter Gehwegbreite sollen gewährleistet bleiben. Begründung: Bereits im Jahre 2016 hatte sich der Ortsbeirat für die Einrichtung von Parkplätzen im o. g. Abschnitt eingesetzt. Dem Ansinnen wurde entsprochen. Mittlerweile werden im o. g. Bereich der Offenbacher Landstraße weitere zusätzliche Parkplätze benötigt. Der Ortsbeirat bittet daher um Prüfung, ob in dem Bereich noch weitere Parkplätze eingerichtet werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.02.2016, OM 4991 Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2019, ST 344 Aktenzeichen: 32 1
Verbesserung der Reinigung der Straßenbahnhaltestelle „Buchrainplatz“
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.11.2018, OM 3978 entstanden aus Vorlage: OF 1093/5 vom 05.11.2018 Betreff: Verbesserung der Reinigung der Straßenbahnhaltestelle "Buchrainplatz" Der Magistrat wird gebeten, darauf hinzuwirken, dass die Straßenbahnhaltestelle "Buchrainplatz" häufiger und besser gereinigt wird als das bisher der Fall ist. Begründung: Bürgerinnen und Bürger haben sich beklagt, dass die Straßenbahnhaltestelle "Buchrainplatz" im Stadtteil Oberrad einen dreckigen Eindruck macht. Bedauerlicherweise muss konstatiert werden, dass das Erscheinungsbild der Straßenbahnhaltestelle "Buchrainplatz" immer mehr zu wünschen übrig lässt. Während der Buchrainplatz einer Reinigung unterzogen worden ist, macht die Straßenbahnhaltestelle einen wenig sauberen Eindruck. Wenn man erreichen möchte, dass mehr Bürgerinnen und Bürger den ÖPNV nutzen, sollten auch die Haltestellen entsprechend gepflegt sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.04.2019, ST 765 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 5 am 22.03.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92 13
Aufstellen eines Verkehrsspiegels in der Offenbacher Landstraße gegenüber der Einmündung der Hoffeldstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.11.2018, OM 3977 entstanden aus Vorlage: OF 1092/5 vom 05.11.2018 Betreff: Aufstellen eines Verkehrsspiegels in der Offenbacher Landstraße gegenüber der Einmündung der Hoffeldstraße Der Magistrat wird gebeten, in der Offenbacher Landstraße gegenüber der Einmündung der Hoffeldstraße einen Verkehrsspiegel anzubringen . Begründung: Beim Einbiegen von der Hoffeldstraße in die Offenbacher Landstraße ist die Einsicht in die Offenbacher Landstraße nur schwer möglich. Ein Spiegel gegenüber der Ausfahrt würde verhindern, dass die Autofahrerinnen und Autofahrer zu weit in die Offenbacher Landstraße hineinfahren, um die Verkehrslage besser überblicken zu können. Ein zu weites Hineinfahren bedeutet ggf. die Behinderung des fließenden Verkehrs und die Gefährdung der Radfahrerinnen und Radfahrer. Die Anbringung des Spiegels würde zur Erhöhung der Verkehrssicherheit beitragen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.02.2019, ST 373 Aktenzeichen: 66 7
Haushalt 2019 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Umgestaltung der östlichen Offenbacher Landstraße zwischen Einmündung deNeufvilleStraße und Stadtgrenze Frankfurt/Offenbach
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.11.2018, OF 1049/5 Betreff: Haushalt 2019 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Umgestaltung der östlichen Offenbacher Landstraße zwischen Einmündung de-Neufville-Straße und Stadtgrenze Frankfurt/Offenbach Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung zu beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Mittel für die Planung zur Umgestaltung der östlichen Offenbacher Landstraße zwischen Einmündung De-Neufville-Straße und der Stadtgrenze Frankfurt/Offenbach in den neuzubeschließenden Haushalt 2019 einzuplanen. In der vorzulegenden abgestimmten Planung sollen folgende Punkte enthalten sein: 1. Die Straßenbahnhaltestellen sind barrierefrei umzugestalten und mit dynamischen Fahrgastanzeigen auszustatten. 2. Der marode Gleiskörper ist auszutauschen. 3. Anstelle des Kopfsteinpflasters ist Flüsterasphalt einzubauen. 4. Die Straße ist zu begrünen. Begründung: Die östliche Offenbacher Landstraße zwischen Einmündung De-Neufville-Straße und der Stadtgrenze Frankfurt/Offenbach ist dringend sanierungsbedürftig. Nach der Sanierung der westlichen Offenbacher Landstraße soll nun auch der östliche Teil saniert werden. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 5 am 23.11.2018, TO I, TOP 19 Beschluss: Etatanregung EA 222 2018 Die Vorlage OF 1049/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, FDP
Weiter lesenHaushalt 2019 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Neuordnung des westlichen Bürgersteigs des Hansenwegs zwischen den Liegenschaften Hansenweg 8 und 20
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.11.2018, OF 1050/5 Betreff: Haushalt 2019 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Neuordnung des westlichen Bürgersteigs des Hansenwegs zwischen den Liegenschaften Hansenweg 8 und 20 Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung zu beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Mittel für die Neuordnung des westlichen Bürgersteigs des Hansenwegs zwischen den Liegenschaften Hansenweg 8 und 20 in den neuzubeschließenden Haushalt 2019 miteinzuplanen. Begründung: Im Hansenweg existiert zwischen den Liegenschaften Nr. 8 und Nr. 20 kein durchgehender Bürgersteig. Kommt man aus Richtung der Offenbacher Landstraße, so endet der Bürgersteig nach der Liegenschaft Hansenweg 8 und man gelangt über eine Treppe dann auf die Höhe der Festwiese Villa Bonn. Hier herrscht keine Barrierefreiheit. Da die Mauer, die den Höhenunterschied zwischen Festwiese Villa Bonn und Hansenweg ausgleicht ohnehin sanierungsbedürftig erscheint, hält es der Ortsbeirat für das Beste, dass die Mauer zurückgebaut und in westliche Richtung verschoben wird. Auf der somit freiwerdenden Fläche soll ein durchgängiger Bürgersteig geführt werden. Quelle: Florian Aydt Antragsteller: CDU SPD GRÜNE FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 5 am 23.11.2018, TO I, TOP 19 Beschluss: Etatanregung EA 223 2018 Die Vorlage OF 1050/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, FDP
Weiter lesenRadweg in der Wehrstraße in beiden Richtungen freigeben
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.11.2018, OM 3908 entstanden aus Vorlage: OF 1001/5 vom 17.10.2018 Betreff: Radweg in der Wehrstraße in beiden Richtungen freigeben Der Magistrat wird gebeten, den Bordsteinradweg in der Wehrstraße zwischen Gerbermühlstraße und Abzweigung zum Bachflußweg in Fahrtrichtung Süden für den Radverkehr freizugeben. Dies kann durch Piktogramme oder entsprechende Beschilderung geschehen. Außerdem ist die Bordsteinabsenkung an der Ampel über die Wehrstraße auf der Ostseite bis zum ersten Abweiser zu verbreitern. Begründung: Der von der Gerbermühle kommende Radverkehr Richtung östliches Oberrad nutzt verbotswidrig den östlichen Geh- und Radweg in Richtung Süden. Radfahrende müssten vorschriftsmäßig mit dem Kraftverkehr durch den Trog fahren und am Ende des Trogs links in den Abzweig Bachflußweg abbiegen. Das erfordert das frühzeitige linke Einordnen des Radverkehrs. Von diesem Manöver ist der Kraftverkehr regelmäßig überrascht. Es wird gehupt, und es kommt zu gefährlichen Bremsmanövern. Nach solchen Erfahrungen benutzen alle Radfahrer dann lieber verbotswidrig den Radweg in Gegenrichtung. Aufgrund des mäßigen Verkehrsaufkommens müsste die Freigabe trotz der beschränkten Breite des Radwegs möglich sein. Die Verbreiterung der Bordsteinabsenkung ist für den von Westen kommenden und nach Süden abbiegenden Radverkehr notwendig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.02.2019, ST 368 Stellungnahme des Magistrats vom 02.09.2019, ST 1714 Stellungnahme des Magistrats vom 30.03.2020, ST 643 Aktenzeichen: 32 1
Einrichtung einer Ladezone in der Offenbacher Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.11.2018, OM 3907 entstanden aus Vorlage: OF 1000/5 vom 18.10.2018 Betreff: Einrichtung einer Ladezone in der Offenbacher Landstraße Der Magistrat wird gebeten, vor der Liegenschaft Offenbacher Landstraße 326 eine Ladezone, Zeichen 283 - "Absolutes Halteverbot" mit dem Zusatz "Werktags 08:00 Uhr - 19:00 Uhr", einzurichten. Begründung: Durch die Sanierung und den Umbau der Offenbacher Landstraße und dem damit verbundenen Wegfall der Andienungsmöglichkeit auf der nördlichen Seite ist ein entsprechendes Angebot für die Andienung notwendig. Dies kann auch auf der südlichen Seite vor der Liegenschaft Offenbacher Landstraße 326 geschaffen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.01.2019, ST 195
Öffentliches WC an der Endhaltestelle „Rheinlandstraße“ dauerhaft öffnen und behindertengerecht gestalten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.10.2018, OM 3796 entstanden aus Vorlage: OF 828/6 vom 08.10.2018 Betreff: Öffentliches WC an der Endhaltestelle "Rheinlandstraße" dauerhaft öffnen und behindertengerecht gestalten Der Magistrat wird gebeten, die öffentliche Toilette im Bereich der Endhaltestelle "Rheinlandstraße" der Straßenbahnlinie 12 dauerhaft zu öffnen und behindertengerecht zu gestalten. Begründung: Die Begründung folgt der Argumentation des Sozialverbandes VdK, der die Notwendigkeit der Einrichtung an die Ortsbeiräte herangetragen hat: Die zurzeit vorhandene Toilette an der Straßenbahnendhaltestelle "Rheinlandstraße" ist nur an bestimmten Tagen geöffnet und nicht barrierefrei zu erreichen. Es wird immer häufiger der Hinweis aus der Schwanheimer Bevölkerung vorgetragen, die Toilette wieder öffentlich und zugleich barrierefrei zu machen, damit auch Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen, die auf einen Rollator bzw. Rollstuhl angewiesen sind, diese Einrichtung ohne Hindernis benutzen können, was leider zurzeit nicht möglich ist. Mit Bedauern muss hier festgestellt werden, dass es bei den Umbauarbeiten versäumt wurde, eine barrierefreie und öffentliche Toilette mit einzuplanen. Hier sollte die städtebauliche Vorlage aus Frankfurt am Main-Oberrad (Buchrainplatz) Vorbild sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2019, ST 240 Stellungnahme des Magistrats vom 29.07.2019, ST 1367 Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2019, ST 2275 Aktenzeichen: 91 22
Gemeinsamer gegenläufiger Fuß- und Radweg in der Wehrstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.10.2018, OF 1003/5 Betreff: Gemeinsamer gegenläufiger Fuß- und Radweg in der Wehrstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, dass die Unterführung Wehrstraße mit ihrem gemeinsamen Fuß- und Radweg in Richtung Gerbermühlstraße auch für den Radverkehr in Richtung Stadtteil gegenläufig geführt werden soll. Dies kann durch Piktogramme oder entsprechende Beschilderung geschehen. Begründung: Nach Informationen aus dem Stadtteil hat die Stadtpolizei auf der Straßenseite unter der Bahnunterführung Kontrollen durchgeführt mit dem Hinweis, dass der Radverkehr nur einspurig geführt ist. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 5 am 02.11.2018, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 1003/5 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
Weiter lesenVerkehrssicherheit in der Wehrstraße
S A C H S T A N D : Anregung vom 21.09.2018, OA 312 entstanden aus Vorlage: OF 966/5 vom 04.09.2018 Betreff: Verkehrssicherheit in der Wehrstraße Vorgang: OM 142/16 OBR 5; OM 2441/17 OBR 5; OM 2442/17 OBR 5; ST 1484/18 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Maßnahmen zu ergreifen, um die Höchstgeschwindigkeit in der Wehrstraße durchzusetzen. Begründung: Der Ortsbeirat hat den Magistrat in mehreren Anregungen - OM 142, OM 2441, OM 2442 - auf die hohe Zahl von Geschwindigkeitsüberschreitungen in der Wehrstraße hingewiesen und um Abhilfe gebeten. Leider hat sich der Magistrat bisher nur zu einer Papierbeschriftung in Form seiner Stellungnahme ST 1484 durchgerungen. Die dort vorgebrachte Begründung, wonach es nur vier Prozent Übertretungen im sanktionierbaren Bereich gebe, ist abwegig. Der Ortsbeirat möchte nicht die Zahl möglicher Strafzettel reduzieren, sondern sicherstellen, dass die dort erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h eingehalten wird. Insbesondere in Fahrtrichtung Gerbermühlstraße wird sie von etwa jedem zweiten oder dritten Fahrzeug nicht eingehalten. Dazu reicht es, sich an den Straßenrand zu stellen. Genau das haben die Anwohner getan, und sie sind Anlass dieser Anregung. Der Magistrat kann auch seine Messprotokolle zurate ziehen und wird die Einschätzung des Ortsbeirats und der Anwohner bestätigt sehen. Nach Ansicht des Ortsbeirats könnte durch kostengünstige Markierungsarbeiten die Übertretungsquote deutlich reduziert werden: Die Trennlinie in der Straßenmitte wird entfernt. Die ohnehin zu schmalen Radfahrstreifen werden durch mindestens 1,8 Meter breite Schutzstreifen ersetzt. Der optisch verengte Straßenraum für die Kraftfahrzeuge führt erfahrungsgemäß zu einer Geschwindigkeitsreduzierung. Der Ortsbeirat befürwortet weiterhin eine hohe Kontrolldichte in der Wehrstraße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.06.2016, OM 142 Anregung an den Magistrat vom 24.11.2017, OM 2441 Anregung an den Magistrat vom 24.11.2017, OM 2442 Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2018, ST 1484 Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2019, ST 322 Antrag vom 26.05.2021, OF 43/5 Anregung vom 11.06.2021, OA 28 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 26.09.2018 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des Verkehrsausschusses am 30.10.2018, TO I, TOP 39 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 312 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE. und FDP (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (= vereinfachtes Verfahren) FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 3247, 25. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 30.10.2018 Aktenzeichen: 32 1
Aufstellen eines Schaukastens für das Quartiersmanagement der Agaplesion Markus Diakonie
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.09.2018, OM 3763 entstanden aus Vorlage: OF 973/5 vom 20.08.2018 Betreff: Aufstellen eines Schaukastens für das Quartiersmanagement der Agaplesion Markus Diakonie Der Magistrat wird gebeten, in Absprache mit der Agaplesion Markus Diakonie einen Schaukasten für das Quartiersmanagement am unteren Ende der Fußgängertreppe zwischen der Straße Am Mühlkanal und der Offenbacher Landstraße aufzustellen. Begründung: Die Agaplesion Markus Diakonie betreibt seit Ende 2017 das Quartiersmanagement auf dem Mühlberg. Unter dem Motto "Nachbarn sind wir ALLE" setzt sie verschiedene Projekte um, vernetzt Interessenten oder plant Veranstaltungen. Als Quartierszentrum dient das Oberin-Martha-Keller-Haus in der Dielmannstraße 26. So wurde die Agaplesion Markus Diakonie zum Beispiel bereits für eines ihrer Projekte im Januar 2018 mit der Ehrung "Orte des Respekts - Hessen lebt Respekt" ausgezeichnet. Da ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger sich weniger digital informieren als analog, ist das Aufstellen eines Schaukastens zum Aushängen der Veranstaltungen sinnvoll. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.12.2018, ST 2372 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 51
Freigabe der Wasserhofstraße für das Fahren gegen die Einbahnstraße hier: zwischen Wehrstraße und Gräfendeichstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.09.2018, OM 3753 entstanden aus Vorlage: OF 962/5 vom 26.08.2018 Betreff: Freigabe der Wasserhofstraße für das Fahren gegen die Einbahnstraße hier: zwischen Wehrstraße und Gräfendeichstraße Der Magistrat wird gebeten, die Wasserhofstraße zwischen den Einmündungen in die Wehrstraße und in die Gräfendeichstraße für das Radfahren gegen die Einbahnstraße freizu geben. Begründung: Die Wasserhofstraße ist zwischen der Einmündung in die Wehrstraße und der Einmündung in die Gräfendeichstraße nur in süd-nördliche Richtung freigegeben. Die Beschaffenheit der Straße sowie der Straßenquerschnitt erlauben durchaus das Fahrradfahren gegen die Einbahnstraße. Da dies derzeit vereinzelt auch schon praktiziert wird, bittet der Ortsbeirat nun auch um die offizielle Freigabe. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.12.2018, ST 2311
Einrichtung von beidseitigem Parken in der Balduinstraße hier: zwischen Offenbacher Landstraße und Georg-Treser-Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.08.2018, OM 3488 entstanden aus Vorlage: OF 936/5 vom 21.07.2018 Betreff: Einrichtung von beidseitigem Parken in der Balduinstraße hier: zwischen Offenbacher Landstraße und Georg-Treser-Straße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob in der Balduinstraße zwischen der Offenbacher Landstraße und der Georg-Treser-Straße das beidseitige Parken halb auf dem Gehweg unter Berücksichtigung einer Mindestgehwegbreite von 1,5 Metern und der Beibehaltung des Zweirichtungsverkehrs eingerichtet werden kann. Begründung: Auch im Stadtteil Oberrad ist der Parkraum im Verhältnis zu den Personenkraftwagen gering. Während des Umbaus der Offenbacher Landstraße war der Abschnitt der Balduinstraße zwischen der Offenbacher Landstraße und der Georg-Treser-Straße als südliche Einbahnstraße ausgewiesen und das beidseitige Parken halb auf dem Gehweg war erlaubt. Um zusätzlichen Parkraum zu schaffen, erachtet es der Ortsbeirat dort als sinnvoll, das beidseitige Parken halb auf dem Gehweg unter Berücksichtigung einer Mindestgehwegbreite von 1,5 Metern und der Beibehaltung des Zweirichtungsverkehrs einzurichten. Diese Maßnahme würde nicht nur zusätzlichen Parkraum schaffen, sondern auch die Straße verengen und somit zu einem vorsichtigeren Fahren führen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.11.2018, ST 2160 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32 1
Radweg entlang der östlichen Seite der Seehofstraße im Abschnitt Strahlenberger Weg bis Siemensstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.08.2018, OM 3482 entstanden aus Vorlage: OF 923/5 vom 18.07.2018 Betreff: Radweg entlang der östlichen Seite der Seehofstraße im Abschnitt Strahlenberger Weg bis Siemensstraße Der Magistrat wird aufgefordert, durch Anbringen von Fahrradpiktogrammen zu kennzeichnen, dass der Bürgersteig auf der östlichen Seite der Seehofstraße i m Abschnitt Strahlenberger Weg bis Siemensstraße auch von Fahrrädern genutzt werden kann. Weiterhin wird der Magistrat gebeten, die sich auf dem östlichen Bürgersteig ca. auf Höhe der Heisterstraße befindenden Unebenheiten zu beseitigen. Begründung: Auf dem Bürgersteig entlang der östlichen Seite der Seehofstraße ist von der Offenbacher Landstraße aus kommend bis zum Strahlenberger Weg ein Fahrradweg durch auf dem Boden befindliche Piktogramme gekennzeichnet. Nach dem Strahlenberger Weg endet die Kennzeichnung. Ein Schild weist auf eine gemeinsame Nutzung des Bürgersteiges von Radfahrern und Fußgänger hin. östlicher Bürgersteig der Seehofstraße auf östlicher Bürgersteig der Seehofstraße Höhe des Strahlenberger Weges auf Höhe Heisterstraße Gerade auf dem Bürgersteig in Höhe der Straßenbahnhaltestelle "Heister-/Seehofstraße" vor dem Schulamt wird der Weg jedoch oftmals von Fußgängern blockiert, sodass ein Durchkommen für Radfahrer nur schwer möglich ist und somit mit Unfallgefahren einhergeht. Um dem entgegenzuwirken bittet der Ortsbeirat um Kennzeichnung der Nutzung des Bürgersteiges auch durch Fahrradfahrer durch Bodenpiktogramme. Weiterhin befinden sich auf dem östlichen Bürgersteig ca. auf Höhe der Heisterstraße, wohl durch Wurzeln bedingte, Bodenunebenheiten, die ein Unfallrisiko darstellen und daher zu beseitigen sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.11.2018, ST 2210 Beratung im Ortsbeirat: 5
Parksituation in der Straße An der Mannsfaust
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.08.2018, OM 3490 entstanden aus Vorlage: OF 938/5 vom 22.07.2018 Betreff: Parksituation in der Straße An der Mannsfaust Der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um gegen das verkehrswidrige Parken in der Straße An der Mannsfaust - hier zu nennen ist vor allen Dingen das Parken auf dem nördlichen Bürgersteig, zwischen der Hausnummer 10 und der Mathildenstraße, und im Wendehammer - vorzugehen. Begründung: Bürgerinnen und Bürger haben sich über das verkehrswidrige Parken in der Straße An der Mannsfaust beschwert. Die Autos parken verkehrswidrig auf dem nördlichen Teil des Bürgersteigs und im Wendehammer. Dieses Verhalten behindert nicht nur die Fußgängerinnen und Fußgänger, die den Bürgersteig dann nicht mehr nutzen können, sondern stellt für mobilitätseingeschränkte Personen ein teilweise unüberwindbares Hindernis dar. Des Weiteren wird die Zufahrt für die Feuerwehr, den Krankenwagen oder die Müllabführt erschwert oder gar unmöglich gemacht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.11.2018, ST 2209 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32 1
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