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Vorlagen
Geschwindigkeitskontrolle in der Homburger Landstraße, Abschnitt ab Weilbrunnstraße bis Gießener Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.11.2025, OF 1161/10 Betreff: Geschwindigkeitskontrolle in der Homburger Landstraße, Abschnitt ab Weilbrunnstraße bis Gießener Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten das zuständige Amt aufzufordern, dem Ortsbeirat die Messergebnisse der Geschwindigkeitskontrollen aus dem Zeitraum April - November 2025 mitzuteilen. Auch ist das Ergebnis der noch ausstehenden Viacount-Messung Antrag OF 1029/10 mitzuteilen. Begründung: Die Verkehrsbelastung durch PKW- und LKW-Durchfahrten in diesem Teilabschnitt der Homburger Landstraße hat aktuell weiter zugenommen. Die Belastung für die anwohnenden Bürger ist nicht mehr zu ertragen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10
Partei: FDP
Weiter lesenToilettenanlage im Hauptfriedhof/Eingang Gießener Straße in Eckenheim
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2025, OF 1172/10 Betreff: Toilettenanlage im Hauptfriedhof/Eingang Gießener Straße in Eckenheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten durch die Erhöhung der Reinigungsfrequenz eine Verbesserung der Situation an den Toilettenanlagen im Hauptfriedhof/Eingang Gießener Straße zu erreichen. Begründung: Die Verunreinigung der Toilettenanlagen im Hauptfriedhof/Eingang Gießener Straße hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Von einem Bürger aus dem Stadtteil Frankfurter Berg wurde mir ein Bild über eine starke Verunreinigung aus der 45. Kalenderwoche 2025 zugemailt. Da dies kein Einzelfall ist und die Reinigung offensichtlich unregelmäßig stattfindet und erfahrungsgemäß auch mehrere Tage dauern kann, ist die Nutzung der Toilettenanlage häufig eingeschränkt bzw. nicht möglich. Insbesondere ist eine dringende Verbesserung der Situation erforderlich, da diese Toilettenanlage nach Ansicht des Magistrats/Stadtverwaltung auch als Standort für die fehlende Toilettenanlage im Grünzug Feldscheidenstraße vorgesehen ist. Antragsteller: AfD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10
Partei: AfD
Weiter lesenGeschwindigkeitsüberprüfung an der Kreuzung SigmundFreudStraße/Ecke JeanMonnetStraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.11.2025, OF 1170/10 Betreff: Geschwindigkeitsüberprüfung an der Kreuzung Sigmund-Freud-Straße/Ecke Jean-Monnet-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob an der Kreuzung Sigmund-Freud-Str. Ecke Jean-Monnet-Strasse eine mobile Mess-Station zur Tempoüberwachung eingesetzt werden kann. Begründung: PKWs auf der Sigmund-Freud-Str. Richtung Hügelstr. geben vor der Kreuzung oftmals Gas, um die grüne Ampelphase zu erreichen. Das ist insbesondere für Fußgänger gefährlich. Eine mobile Geschwindigkeitsmessung in diesem Bereich ist notwendig. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10
Partei: GRÜNE
Weiter lesenParklets für Frankfurt-Eckenheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7533 entstanden aus Vorlage: OF 1105/10 vom 03.10.2025 Betreff: Parklets für Frankfurt-Eckenheim Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob man den Kreuzungsbereich Eckenheimer Landstraße/Hügelstraße/Engelthaler Straße für Anwohner und Fußgänger freundlicher gestalten kann, z. B. durch den Aufbau einer kombinierten Pflanz- und Sitzgruppe, wie es vom Oeder Weg bekannt ist. Begründung: Die Plätze vor der Reinigung und der ehemaligen Schneiderei oder gegenüber auf der gesperrten Fläche vor dem italienischen Restaurant wären geeignet. Auch würde dies dazu führen, dass die Autofahrenden langsamer und aufmerksamer in die sich verengende Engelthaler Straße fahren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein
Zickzack-Bodenmarkierung (Verkehrszeichen 299) erneuern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7541 entstanden aus Vorlage: OF 1108/10 vom 06.10.2025 Betreff: Zickzack-Bodenmarkierung (Verkehrszeichen 299) erneuern Der Magistrat wird gebeten, die Zickzack-Bodenmarkierungen, Verkehrszeichen 299, in der Engelthaler Straße in Höhe der Hausnummer 27 zu erneuern. Begründung: Durch die Bauarbeiten zur Errichtung der Eigentumswohnungen in der Engelthaler Straße gegenüber der Hausnummer 27 wurden die Zickzack-Bodenmarkierungen, Verkehrszeichen 299, sehr stark abgenutzt und werden nicht mehr als Parkverbotszone wahrgenommen. Das Haus Nummer 27 wird zurzeit entkernt und nach energetischen Gesichtspunkten renoviert. Hier fahren deshalb häufig Lkw vom Grundstück in die Engelthaler Straße und werden durch dort auf den Zickzack-Bodenmarkierungen parkende Fahrzeuge an der Ausfahrt stark behindert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein
Standort des Verkehrszeichens 222 auf der Sperrfläche Sigmund-Freud-Straße/Einmündung Niederbornstraße überdenken
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7542 entstanden aus Vorlage: OF 1109/10 vom 06.10.2025 Betreff: Standort des Verkehrszeichens 222 auf der Sperrfläche Sigmund-Freud-Straße/Einmündung Niederbornstraße überdenken Der Magistrat wird gebeten, die jetzige Situation mit dem Verkehrszeichen 222 - vorgeschriebene Fahrtrichtung rechts vorbei - auf der Sperrfläche im Einmündungsbereich der Sigmund-Freud-Straße in Fahrtrichtung Niederbornstraße dahin gehend zu überdenken, ob nicht eine nachhaltigere Lösung möglich wäre. Zurzeit wird dieses Schild leider sehr häufig an- oder umgefahren, vermutlich von Lkws. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein
Fahrradabstellplätze am Haus der Chöre
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.08.2025, OF 1071/9 Betreff: Fahrradabstellplätze am Haus der Chöre Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat gebeten, sich mit den zuständigen Ämtern ins Benehmen zu setzen, um zu prüfen, ob und inwieweit rund um das Haus der Chöre mehr Fahrradabstellplätze zur Verfügung gestellt werden können, ohne ebenfalls benötigte Parkflächen dafür zu beseitigen. Begründung: Das Haus der Chöre in der Sigmund-Freud-Straße wird stark frequentiert. Viele Besucher kommen mit dem Fahrrad, finden aber nicht ausreichend Abstellmöglichkeiten vor, um ihre Räder sicher anschließen zu können. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 9 am 04.09.2025, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 1071/9 wurde zurückgezogen.
Partei: FDP
Weiter lesenBeschilderung Radroute in Eckenheim zur Vermeidung von Gegenverkehr in der Engelthaler Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.06.2025, OM 7111 entstanden aus Vorlage: OF 1054/10 vom 28.04.2025 Betreff: Beschilderung Radroute in Eckenheim zur Vermeidung von Gegenverkehr in der Engelthaler Straße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die Beschilderung in Eckenheim an der Kreuzung Engelthaler Straße/Steinkleestraße so gestaltet werden kann, dass für Radfahrende deutlich wird, wo die Alternativroute zur Engelthaler Straße durch die Eckenheimer Schulstraße verlä uft. Begründung: Viele Radfahrende nutzen die Engelthaler Straße verkehrswidrig gegen die Einbahnstraße, die gerade aufgrund ihrer baulichen Enge nicht gegen die Einbahnstraße befahren werden darf. Das führt immer wieder zu kritischen Situationen. Die Alternative durch die parallel verlaufende Eckenheimer Schulstraße ist vermutlich nicht allen bekannt und sollte daher deutlicher ausgeschildert sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1866 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 10 am 21.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Tempo 30 auf dem Abschnitt der Gießener Straße gegenüber der TheobaldZieglerSchule
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.05.2025, OM 6959 entstanden aus Vorlage: OF 1055/10 vom 28.04.2025 Betreff: Tempo 30 auf dem Abschnitt der Gießener Straße gegenüber der Theobald-Ziegler-Schule Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob auf dem Teilstück der Gießener Straße gegenüber der Theobald-Ziegler-Schule zwischen den Ampeln an der Haltestelle "Theobald-Ziegler-Schule" eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h ausgewiesen und ein Blitzer installiert werden kann. Begründung: Auf dem oben genannten Teilstück sind zwei Ampeln für den Schulweg mit Drucktasten ausgerüstet worden. Es wird sehr häufig bei Dunkelgelb oder sogar bei Rot über diese Ampeln gefahren. Deshalb wäre es hilfreich, dort Tempo 30 anzuordnen und einen Blitzer zu installieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1583
Rücksicht nehmen - Piktogramme anbringen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.04.2025, OM 6838 entstanden aus Vorlage: OF 978/9 vom 30.03.2025 Betreff: Rücksicht nehmen - Piktogramme anbringen Auf dem Weg zwischen Victor-Gollancz-Weg und Ziegenhainer Straße (in Verlängerung/Teil der Sigmund-Freud-Straße) teilen sich verschiedene Verkehrsteilnehmende den Weg. Da es dort gelegentlich zu Missverständnissen und Konflikten zwischen Fußgängern und Radfahrenden kommt, wird der Magistrat gebeten, in diesem Abschnitt Piktogramme "Rücksicht macht Wege breit" anzubringen. Begründung: Die verkehrsrechtlichen Regelungen an dieser Stelle sind klar. Eine Reflektion des eigenen Verkehrsverhaltens mithilfe der Piktogramme kann dazu beitragen, mögliche Stress- und Konfliktsituationen zu verhindern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.10.2025, ST 1726 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 9 am 04.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Fahrbahndecke in der Sigmund-Freud-Straße ab Hausnummer 71 bis 77 und weiter bis zur Gärtnerei Werner dringend sanieren
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.04.2025, OM 6778 entstanden aus Vorlage: OF 1021/10 vom 08.04.2025 Betreff: Fahrbahndecke in der Sigmund-Freud-Straße ab Hausnummer 71 bis 77 und weiter bis zur Gärtnerei Werner dringend sanieren Der Magistrat wird gebeten, die Fahrbahndecke in dem abknickenden Straßenabschnitt der Sigmund-Freud-Straße ab Hausnummer 71 bis 77 (Tennisclub Phönix Eckenheim e. V. ) und weiter über die Brücke bis zur Gärtnerei Werner zu sanieren. Begründung: Dieser Straßenabschnitt ist ein von Radfahrern, die den Tennisclub Phönix Eckenheim e. V. erreichen wollen oder diesen auch als Verbindungsweg über die Brücke nutzen, stark befahrener Weg. Der Straßenbelag gleicht einem Schweizer Käse und ist eine direkte Gefahr. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1280
Weinstraße - Heckenüberstand
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.04.2025, OM 6781 entstanden aus Vorlage: OF 1025/10 vom 07.04.2025 Betreff: Weinstraße - Heckenüberstand Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die Hecken und Sträucher in der Weinstraße so weit zurückgeschnitten werden, dass der Bürgersteig wieder vollständig nutzbar und als solcher erkennbar ist. Begründung: Die Hecken und Sträucher wachsen über den Bürgersteig, sodass Fußgänger:innen teilweise nicht mehr auf diesem laufen können und auf die Straße ausweichen müssen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1284
Viacount-Messungen im Straßenabschnitt der Homburger Landstraße ab dem Abzweig Weilbrunnstraße bis Gießener Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.04.2025, OM 6784 entstanden aus Vorlage: OF 1029/10 vom 08.04.2025 Betreff: Viacount-Messungen im Straßenabschnitt der Homburger Landstraße ab dem Abzweig Weilbrunnstraße bis Gießener Straße Der Magistrat wird gebeten, im Abschnitt der Homburger Landstraße ab Weilbrunnstraße bis Gießener Straße eine zeitlich begrenzte unauffällige Geschwindigkeitsmessung per Viacount (o. Ä .) durchzuführen. Begründung: Es wird regelmäßig von Anwohnern berichtet, dass Autofahrer diese Tempo-30-Zone besonders in den Abend- und Nachtstunden mit überhöhter Geschwindigkeit durchfahren. Der besonders schmale Fußweg, die reduzierte Breite der Straße und die nahe Bebauung der Wohnhäuser wirken wie ein Schalltrichter. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.07.2025, ST 1211
Straßenstatus für Namensgebung - Bezirkssportanlage Hügelstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.02.2025, OM 6480 entstanden aus Vorlage: OF 987/10 vom 27.01.2025 Betreff: Straßenstatus für Namensgebung - Bezirkssportanlage Hügelstraße Vorgang: OM 4486/23 OBR 10; ST 1266/24 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Wegverbindung (Straße) westlich entlang der Gebrüder-Hommel-Anlage die Voraussetzungen für eine Namenszuweisung erfüllt. Begründung: In der Stellungnahme vom 21.06.2024, ST 1266, äußert der Magistrat die Auffassung, dass es sich bei dem an der Gebrüder-Hommel-Anlage vorbeiführenden Weg um eine öffentliche Straße handelt. Zur Bezirkssportanlage Hügelstraße existieren zwei relevante Zuwegungen. Einerseits über die Sigmund-Freud-Straße, andererseits über den unbenannten, von der Hügelstraße abgehenden und über 180 Meter langen an der Gebrüder-Hommel-Anlage vorbeiführenden Weg. Medizinisch zu Versorgende befinden sich vorrangig näher am Vereinsheim! Leider zeigen die Erfahrungen aus der Vergangenheit, dass insbesondere Besatzungen von Rettungswagen oftmals Probleme haben, schnell und nahe an den medizinischen Einsatzort herangeführt zu werden. Deshalb ist eine Verbesserung der Lage zwingend erforderlich. Aus den vorgenannten Gründen ist der Ortsbeirat der Auffassung, dass der Weg/die Straße entlang der Gebrüder-Hommel-Anlage die Voraussetzungen für eine notwendige Namenszuweisung durch den Ortsbeirat erfüllt. Im Übrigen gibt es keine Anlieger, die gegebenenfalls von Änderungsbedarfen betroffen wären. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.09.2023, OM 4486 Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2024, ST 1266 Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2025, ST 821 Antrag vom 10.11.2025, OF 1171/10 Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1858
Verschieben von Kleidercontainern an der Ecke Gießener Straße/Theobald-Ziegler-Schule auf die andere Straßenseite
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.01.2025, OM 6311 entstanden aus Vorlage: OF 952/10 vom 11.12.2024 Betreff: Verschieben von Kleidercontainern an der Ecke Gießener Straße/Theobald-Ziegler-Schule auf die andere Straßenseite Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob man die o. g. Kleidercontainer auf die Seite der Schule stellen kann, damit bessere soziale Kontrolle das Hinzulegen von Müll reduziert. Begründung: An den jetzigen Standorten der Kleidercontainer ist die Einsehbarkeit nicht gegeben, sodass immer wieder Müll, Sperrmüll und sogar Hausmüll dazugelegt wird. Der Standort am Zaun gegenüber der Schule bringt mehr Einsehbarkeit und soziale Kontrolle. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 10 am 20.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 10 am 17.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 10 am 02.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 10 am 21.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Außerordentliche Verkehrsbelastung bei Umleitungen - Sigmund-Freud-Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.12.2024, OM 6212 entstanden aus Vorlage: OF 935/10 vom 18.11.2024 Betreff: Außerordentliche Verkehrsbelastung bei Umleitungen - Sigmund-Freud-Straße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die außerordentliche Belastung der Sigmund-Freud-Straße als Ersatzstrecke bei Umleitungen reduziert werden kann. Begründung: Den Ortsbeirat erreichen Klagen von Anwohner:innen der Sigmund-Freud-Straße über die außerordentliche Verkehrsbelastung (Lärm, Abgase und eine verstopfte Straße) aufgrund der erneuten Sperrung der Brücke über die A 661. Viele Autofahrer:innen halten sich offenbar nicht an die ausgeschilderte Umleitung und wählen die vermeintliche Abkürzung durch die Sigmund-Freud-Straße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 497 Aktenzeichen: 32-1
Parkverbot für Lkws über 3,5 Tonnen auf der Gießener Straße stadtauswärts
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.12.2024, OM 6210 entstanden aus Vorlage: OF 898/10 vom 21.10.2024 Betreff: Parkverbot für Lkws über 3,5 Tonnen auf der Gießener Straße stadtauswärts Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob das Parken von Lkws mit einem Gewicht von über 3,5 Tonnen auf dem Parkstreifen der Gießener Straße zwischen Ronneburgstraße und Siegmund-Freud-Straße verboten werden kann. Begründung: Da vermehrt Lkws auf diesem Parkstreifen stehen, bei jeder Witterung den Motor warm laufen lassen (Schadstoffemission) und Anwohnern sowie Pendlern den Platz wegnehmen, sollen die Schilder Parkverbot für Lkw und Verkehrszeichen 314 (Parken) mit dem Zusatzschild 1010-58 (Personenkraftwagen) der Straßenverkehrsordnung dies in Zukunft verhindern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 498 Aktenzeichen: 32-1
E-Ladesäulen auf dem Parkplatz Ecke Gießener Straße/Marbachweg einrichten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.12.2024, OM 6220 entstanden aus Vorlage: OF 939/10 vom 19.11.2024 Betreff: E-Ladesäulen auf dem Parkplatz Ecke Gießener Straße/Marbachweg einrichten Der Magistrat wird gebeten, auf dem Parkplatz Ecke Gießener Straße/Marbachweg eine noch festzulegende Anzahl von E-Ladesäulen einzurichten. Begründung: Dieser Parkplatz wird besonders von Pendlern, Friedhofsbesuchern und Anwohnern benutzt und ist daher für eine länger andauernde Ladezeit ein idealer Ort. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.03.2025, ST 335 Aktenzeichen: 66-3
Gießener Straße - Überschwemmungen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.11.2024, OM 6051 entstanden aus Vorlage: OF 901/10 vom 21.10.2024 Betreff: Gießener Straße - Überschwemmungen Der Magistrat wird gebeten, den Bereich in der Gießener Straße zwischen Weinstraße/Sigmund-Freud-Straße und Homburger Landstraße sowie den Kreuzungsbereich Marbachweg/Gießener Straße prioritär in die Reinigungsliste der Sinkkästen aufzunehmen, insbesondere vor erwarteten Starkregenereignissen. Begründung: Der genannte Abschnitt ist Teil einer intensiv genutzten Verkehrsverbindung. Bei Starkregen kann das Wasser nicht zügig durch die vorhandenen Kanäle abfließen. Es entstehen auf der Gießener Straße verkehrsgefährdende Überschwemmungen, ein größerer See wie zuletzt am 26.09.2024, den Pkws nicht durchfahren können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 10 am 18.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 10 am 22.04.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 10 am 20.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 10 am 17.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 10 am 02.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Holpriger Bürgersteig zwischen Weinstraße 33 und 35
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.07.2024, OM 5674 entstanden aus Vorlage: OF 844/10 vom 17.06.2024 Betreff: Holpriger Bürgersteig zwischen Weinstraße 33 und 35 Der Magistrat wird gebeten, den Bürgersteig zwischen der Weinstraße 33 und 35 wieder verkehrssicher herzurichten. Begründung: Im Laufe der Zeit sind an diesem Ort durch starke Baumwurzelwucherungen erhebliche Verformungen (Hebungen und Absenkungen) des nördlichen Bürgersteiges in der Weinstraße entstanden. Sie stellen eine große Unfallgefahr dar, besonders mit Blick auf die kommende Winterzeit. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.11.2024, ST 1946 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 10 am 05.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) b) Der Ortsbeirat verzichtet auf eine Stellungnahme des Magistrats, da die Angelegenheit sich inzwischen erledigt hat. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Die Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer in der Homburger Landstraße im Teilstück zwischen dem Abzweig Weilbrunnstraße und Gießener Straße (Endhaltestelle U5) verbessern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.07.2024, OM 5665 entstanden aus Vorlage: OF 846/10 vom 18.06.2024 Betreff: Die Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer in der Homburger Landstraße im Teilstück zwischen dem Abzweig Weilbrunnstraße und Gießener Straße (Endhaltestelle U5) verbessern Vorgang: OM 4239/23 OBR 10; ST 2245/23 Der Magistrat wird gebeten, die von der FAAG am 22.11.2021 angekündigte Sanierung in der Homburger Landstraße im Teilstück zwischen dem Abzweig Weilbrunnstraße und Gießener Straße (Endhaltestelle Linie U5) so voranzutreiben, dass für die Sicherheit von Radfahrern und Fußgängern eine optimale Veränderung erreicht wird. In der Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2245, werden zwar Veränderungen angekündigt, doch Radverkehr-Piktogramme auf rumpeligem Straßenbelag können nicht die Lösung sein. Begründung: Dieses Teilstück der Homburger Landstraße bedarf einer dringenden Grundsanierung, um gleichzeitig die Chance einer Verbesserung der gesamten Infrastruktur zu erreichen. Anlage 1 (ca. 184 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.07.2023, OM 4239 Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2245 Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2088 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 10 am 05.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Überschwemmungen in Eckenheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.06.2024, OM 5555 entstanden aus Vorlage: OF 829/10 vom 21.05.2024 Betreff: Überschwemmungen in Eckenheim Vorgang: OM 5558/24 OBR 10 Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, 1. welche Erkenntnisse aus den aktuellen Starkregenereignissen in Eckenheim, u. a. in der Sigmund-Freud-Straße, in der Niederbornstraße sowie auch in der Adolf-Leweke-Straße gewonnen werden konnten; 2. ggf. welche Erkenntnisse zu 1. noch ermittelt bzw. ausgewertet werden müssen; 3. ggf. welche Maßnahmen eingeleitet werden, damit künftige Überschwemmungen auch in Eckenheim unterbleiben bzw. weniger Schäden anrichten. Die Ergebnisse sollen spätestens im Rahmen der mit der Anregung vom 04.06.2024, OM 5558, erbetenen Informationsveranstaltung vorgestellt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.06.2024, OM 5558 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2024, ST 1642 Stellungnahme des Magistrats vom 06.10.2025, ST 1694 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 10 am 02.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Toiletten auf dem Rollschuhplatz/AmiSpielplatz in Eckenheim Widerspruch zu den Stellungnahmen ST 2309 und ST 735
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.06.2024, OM 5564 entstanden aus Vorlage: OF 828/10 vom 18.05.2024 Betreff: Toiletten auf dem Rollschuhplatz/Ami-Spielplatz in Eckenheim Widerspruch zu den Stellungnahmen ST 2309 und ST 735 Vorgang: OM 1887/22 OBR 10; ST 2309/22; ST 735/24 Die Aussage "Im Falle des Ami-Spielplatzes liegt die WC-Anlage am Hauptfriedhof/Blumenladen, Marbachweg/Ecke Gießener Straße in zumutbarer Entfernung und kann von den Besucher*innen des Ami-Spielplatzes genutzt werden" ist absolut unzutreffend. Die Entfernung ist unzumutbar weit und erfordert die Überquerung einer der komplexesten Kreuzungen des Ortsbezirkes. Es ist keinem Kind oder älterem Menschen mit Rollator zuzumuten, die Strecke bis zur Toilettenanlage am Hauptfriedhof zurückzulegen. Der Magistrat wird noch einmal gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob an der Rollschuhbahn/auf dem Ami Spielplatz eine Toilettenanlage installiert werden kann. Begründung: Mit den Stellungnahmen ST 2309 und ST 735 wurde dem Ortsbeirat mitgeteilt, dass das Konzept "Öffentliche Toiletten für das Stadtgebiet der Stadt Frankfurt am Main" überarbeitet wird. Nun wurde den spielenden Kindern und Jugendlichen und allen anderen die Möglichkeit nahegelegt, die öffentlichen Toiletten der WC-Anlage am Hauptfriedhof/Blumenladen Marbachweg/Ecke Gießener Straße zu nutzen. Man kann kleinen Kindern nicht zumuten, eine Strecke zu Fuß zurückzulegen, die die Distanz zwischen zwei U-Bahn-Stationen umfasst, um ein dringendes Bedürfnis zu erledigen. Die Entfernung beträgt nicht 600 Meter, sondern eher 1,4 Kilometer. Kein Kind kann so lange warten und wird sicherlich nicht den Weg zum Friedhof nehmen. Ebenso wenig werden ältere Personen den Weg auf sich nehmen können. So wird es weiterhin vermehrt zu Verrichtungen in Büschen und hinter Hecken kommen, was die Anregung vermeiden wollte. Darüber hinaus fehlt in Eckenheim ein Ort der generationsübergreifenden Begegnung. Das Kirschwäldchen könnte ein solcher Ort werden, wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.03.2022, OM 1887 Stellungnahme des Magistrats vom 30.09.2022, ST 2309 Stellungnahme des Magistrats vom 15.04.2024, ST 735 Stellungnahme des Magistrats vom 07.04.2025, ST 568 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 10 am 05.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 10 am 03.12.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 10 am 14.01.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 10 am 11.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 10 am 18.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
ÖPNV stärken
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.04.2024, OM 5383 entstanden aus Vorlage: OF 810/10 vom 08.04.2024 Betreff: ÖPNV stärken Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, wie und ab wann im Ortsbezirk 10 der öffentliche Personennahverkehr insgesamt freundlicher für Fahrgäste gestärkt werden kann. Von besonderem Interesse sind folgende Belange: a) weniger Umsteigeerfordernisse sowie weniger Ausfälle; b) deutlich besserer und schnellerer U 5-Schienenersatzverkehr; c) insbesondere, wie der bisher auf Gießener Straße und Homburger Landstraße geteilte U 5-Hin- und Rück-Schienenersatzverkehr künftig fahrgastfreundlicher organisiert werden kann. Nicht nur Gäste aus anderen Ländern, auch in Frankfurt lebende Menschen waren leider von dieser Aufteilung vor Ort sehr irritiert und betroffen. Begründung: Keine Glanzleistung und keine Werbung, sondern ein echter Schildbürgerstreich war und ist für Frankfurt der Schienenersatzverkehr der Linie U 5, der die Konstablerwache statt von Norden, leider sehr, sehr umständlich und zudem zeitraubend nur von Süden anfährt. Dies wurde bereits im Sommer 2023 kritisiert und muss erneut auch jetzt in den Osterferien als absoluter Reinfall bezeichnet werden. Besonders irritierend dabei ist, dass dieses Thema offenbar den Magistrat überhaupt nicht zu interessieren scheint. Offenbar auch nicht, dass eben deshalb das Auto so selbst in Frankfurt unverzichtbar gemacht wird, obwohl der Magistrat ja eigentlich eine Verkehrswende anstrebt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.09.2024, ST 1686 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 10 am 10.09.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-11
Harmonisierung der Ampelschaltung auf der Friedberger Landstraße zwischen RatBeilStraße und Nibelungenplatz
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.02.2024, OM 5166 entstanden aus Vorlage: OF 636/3 vom 11.01.2024 Betreff: Harmonisierung der Ampelschaltung auf der Friedberger Landstraße zwischen Rat-Beil-Straße und Nibelungenplatz Der Magistrat wird gebeten, die Verkehrsführung und die Ampelschaltung auf der Friedberger Landstraße zwischen Rat-Beil-Straße und Nibelungenplatz zu harmonisieren. Dabei soll insbesondere berücksichtigt werden, dass die Rechtsabbiegerampel auf der Friedberger Landstraße in die Rat-Beil-Straße mit der Linksabbiegerampel von der Rat-Beil-Straße in die Friedberger Landstraße gleichgeschaltet wird. Aktuell haben Rechtsabbieger Rot, während die Ampel in der Rat-Beil-Straße schon Grün zeigt. Begründung: Seit der Umwidmung einer Pkw-Spur zwischen Rat-Beil-Straße und Nibelungenplatz zum Radweg staut sich der Verkehr auf der Friedberger Landstraße stadteinwärts selbst außerhalb der Rushhour und an Wochenenden bis zur Friedberger Warte. Die Gründe hierfür liegen nicht nur in der Verknappung. Zum einen wechseln viele Autofahrer zwischen Gießener Straße und Rat-Beil-Straße noch schnell die Spur, weil die Rechtsabbiegerspur nicht rechtzeitig ausgewiesen wird, zum anderen führen die nicht aufeinander abgestimmten Ampeln zu Rückstaus und Stop-and-go. Dies führt zu einer Gefährdung der Fußgänger, die auf Höhe der UAS die Straße überqueren wollen. Zum einen, weil stehengebliebene Pkw den Überweg versperren, zum anderen, weil auch Radfahrer auf der anderen Spur das Ampelsignal missachten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.06.2024, ST 1178 Aktenzeichen: 32-1
Sperrmüllprobleme
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2024, OM 5011 entstanden aus Vorlage: OF 743/10 vom 08.01.2024 Betreff: Sperrmüllprobleme Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, wie die seit Jahren auftretenden Probleme mit Sperrmüll, teils mit Sondermüll bzw. gewerblichem Müll und leider auch direkt nach den fest vorgegebenen Abholzeiten im Siedlungsbereich der Gießener Straße, Ronneburgstraße und Hoherodskopfstraße möglichst künftig vermieden werden können. Begründung: Fraglich erscheint, ob die bisher vorgegebenen Abstände von immerhin vier bis fünf Wochen je Sperrmüllentsorgung noch zeitgemäß sind. Rein statistisch erneut sich die Frankfurter Bevölkerung alle sieben Jahre. Dies ist mit Umzügen - einhergehend mit Sperrmüll - verbunden. Zudem gibt es auch im Bestand natürlich Neuanschaffungen. Womöglich weil qualitativ weniger gute Geräte schneller als bisher kaputtgehen oder technisch überholt sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2024, ST 488
Reduzierung der Kürzungen des öffentlichen Nahverkehrs im Ortsbezirk 10
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2024, OM 5007 entstanden aus Vorlage: OF 751/10 vom 18.12.2023 Betreff: Reduzierung der Kürzungen des öffentlichen Nahverkehrs im Ortsbezirk 10 Der Magistrat wird gebeten, den RMV zu veranlassen, einige Kürzungen im Bereich des Ortsbezirks 10 ab Februar 2024 zurückzunehmen. Darunter zum Beispiel die Linie 39, welche für Berkersheim die einzige und für Eckenheim die am meisten genutzte Buslinie ist. Für dieses und alle weiteren Vorhaben dieser Art ist zu prüfen, ob wirklich eine gleichmäßige Belastung über die Stadt hinweg vorliegt, damit nicht - wie jetzt - der Ortsbezirk 10 unverhältnismäßig stark eingeschränkt wird. Begründung: Durch den Ausbau der Linie S 6 und die Kürzung der U 5 nur bis zur Konstablerwache sind die Stadtteile im Norden übermäßig betroffen. Dies wird dazu führen, dass Bürger vermehrt auf das Auto umsteigen werden. Ab Ende Januar 2024 gelten in Frankfurt neue Fahrpläne. Eckenheim ist als Stadtteil überdurchschnittlich negativ betroffen. In Eckenheim sollen beide Buslinien (M34 und 39) noch seltener fahren. Des Weiteren soll die U 5 zum einen seltener und zum anderen nur noch bis zur Konstablerwache fahren. Das bedeutet, dass sich die Fahrtzeit zum Hauptbahnhof pro Fahrt um ca. zehn Minuten verlängert, in Randzeiten vermutlich noch mehr. Und die U 5 braucht schon jetzt von der Sigmund-Freud-Straße bis zum Hauptbahnhof 20 Minuten, was absurd lang ist. Anders formuliert sind 100 Prozent der ÖPNV-Anbindungen in Eckenheim (hat nur die beiden Busse und die U 5) negativ betroffen. Die VGF argumentiert, dass es flächendeckend Verschlechterungen gibt, also die Bürger aller Stadtteile gleichermaßen betroffen sind. Allerdings sind von den neun U-Bahn-Linien in Frankfurt laut Ankündigung nur drei (U 5, U 6 und U 7) betroffen und nicht (!) alle. Von den über 50 Buslinien in Frankfurt sind nur sechs betroffen und nicht (!) alle. Zu diesen sechs Buslinien gehören die zwei Busse, die durch Eckenheim fahren (Quelle: https://www.rmv.de/c/de/start/frankfurt/rmv-frankfurt-aktuell/stab ilisierung-des-nahverkehrsangebots). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.03.2024, ST 554 Aktenzeichen: 92-1
Städtische und stadtnahe Baustellen im Ortsbezirk 10 ganzheitlich realisieren
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2024, OM 5012 entstanden aus Vorlage: OF 745/10 vom 08.01.2024 Betreff: Städtische und stadtnahe Baustellen im Ortsbezirk 10 ganzheitlich realisieren Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, ab wann Baustellen künftig auch für die Wärmeplanung, für die Fernwärme sowie für die verschiedenen Wasserthemen im Ortsbezirk 10 seitens der Stadt einschließlich stadtnaher Gesellschaften ganzheitlich realisiert werden können. Dazu gehört unter anderem die rechtzeitige Information aller und die Abstimmung mit allen Beteiligten. Bessere Informationen sind auch für die im Ortsbezirk lebenden und arbeitenden Menschen zu verbessern - dies auch bei etwaigen Änderungen wie z. B. zeitlichen Verzögerungen etc. In diesem Zusammenhang wird der Magistrat erneut darum gebeten, künftig möglichst sämtliche notwendigen Informationen und Unterlagen rechtzeitig vor allen öffentlichen Vorstellungen von Bauvorhaben dem Ortsbeirat 10 zur Verfügung zu stellen. Begründung: Nicht nur Umweltschutz legt ein besseres Baustellenmanagement einschließlich Wärmeplanung nahe. Vermeidbar sind immer wieder neue Baustellen innerhalb weniger Jahre an gleicher Stelle. Jede einzelne Baustelle - sicher für sich alleine genommen so akzeptabel - wird leider gefühlt zu zeitraubend oder auch zu oft an gleicher Stelle umgesetzt. Alleine in der Gießener Straße zum Beispiel wurden Baustellen, unter anderem für Hochbahnsteige, für Fahrradwege sowie zuletzt für Stromkabel in Zuständigkeit oder im Auftrag der Stadt durchgeführt, leider ohne dass bisher weitere städtische Themen wie zum Beispiel Fern- bzw. Nahwärme, Brauchwasserleitungen und andere Erfordernisse berücksichtigt wurden. Dazu sind immer rechtzeitig vorab Informationen nebst Unterlagen erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1104 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 66-0
Sanierung der asphaltierten Fußwege auf dem Hauptfriedhof
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.12.2023, OF 739/10 Betreff: Sanierung der asphaltierten Fußwege auf dem Hauptfriedhof Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob und wann die teilweise stark beschädigten asphaltierten Fußwege auf dem Hauptfriedhof sanierten werden können. Begründung: Ca. 1/4 des Hauptfriedhofes befindet sich auf Eckenheimer-Gemarkung und ca. 3/4 auf Nordend-Gemarkung. Im vergangenen Jahr wurde der Mittelweg (zwischen Alten Portal und Gruftenweg auf Nordend-Gemarkung) erneuert. Der Zustand der asphaltierten Fußwege auf dem gesamten Friedhof ist für ältere und mobilitätseingeschränkte Besucher inzwischen wegen der erheblichen Schlaglöcher sehr gefährlich. Dies gilt nicht nur für zentrale Durchgangsfußwege (z.B. Ehrenmalweg vom Wasserpark zum Haupteingang in der Gemarkung-Nordend), sondern auch für weitere Wege in der Gemarkung Eckenheim (Wege am Nordeingang Gießener Straße). Antragsteller: AfD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 10 am 23.01.2024, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 739/10 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und fraktionslos gegen AfD (= Annahme)
Partei: AfD
Weiter lesenAnbringung einer Straßenmittelmarkierung in der Gießener Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.12.2023, OF 740/10 Betreff: Anbringung einer Straßenmittelmarkierung in der Gießener Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob in der Gießener Straße (im Bereich zwischen den Hausnummern 66 bis 94) eine Straßenmittelmarkierung angebracht werden kann. Begründung: Durch die bisher nicht angebrachte Straßenmittelmarkierung von ca. 300 Metern im Bereich der Gießener Straße (zwischen den Hausnummern 66 bis 94) kommt es immer wieder zu gefährlichem Begegnungsverkehr. Die Straßenfläche ist in diesem Bereich der Gießener Straße durch die beiden Fahrradwege, Parkstreifen und den Bürgersteig relativ schmal und es kommt relativ häufig vor, besonders bei Begegnungsverkehr mit größeren Fahrzeugen, dass auf die Radwege ausgewichen wird und die Radfahrer und Fußgänger gefährdet werden. Antragsteller: AfD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 10 am 23.01.2024, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 740/10 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und FDP gegen AfD (= Annahme); fraktionslos (= Enthaltung)
Partei: AfD
Weiter lesenBabyschaukeln für die Heinrich-Wilhelm-Römer-Anlage
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2023, OM 4875 entstanden aus Vorlage: OF 703/10 vom 20.11.2023 Betreff: Babyschaukeln für die Heinrich-Wilhelm-Römer-Anlage Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, ob in der Heinrich-Wilhelm-Römer-Anlage ein bis zwei Babyschaukeln aufgestellt werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2024, ST 438 Aktenzeichen: 67-2
An der Brücke Eschersheim/Eckenheim: Wildes Parken im Kreuzungsbereich Ziegenhainer Straße/SigmundFreudStraße durch Markierungen und Verkehrsschilder ordnen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.10.2023, OM 4594 entstanden aus Vorlage: OF 599/9 vom 22.09.2023 Betreff: An der Brücke Eschersheim/Eckenheim: Wildes Parken im Kreuzungsbereich Ziegenhainer Straße/Sigmund-Freud-Straße durch Markierungen und Verkehrsschilder ordnen Der Magistrat wird gebeten, Markierungen und Verkehrsschilder derart anzubringen, dass nicht länger auf der Brücke und im gesamten Kreuzungsbereich (Ausnahme: die bis zu sechs Parkplätze der Gärtnerei Werner) gefährdend geparkt wird, damit Fußgänger und Fahrradfahrer den Bereich gefahrlos passieren können. Wie zu beobachten ist, parken oftmals sogar mehrere Fahrzeuge auf der Brücke, zudem im Kurvenbereich vor den Findlingen und darüber hinaus mehrere Pkw hintereinander in der Verlängerung der Ziegenhainer Straße in den Platz hinein. Auch die Straße der Elisabeth-Schwarzhaupt-Anlage nach Süden wird trotz Baumstämmen und Findlingen vielfach als Parkplatz zweckentfremdet (Video unter: https://youtu.be/-Nrc1mSyEGc). Der gesamte Bereich wird von Spaziergängern, Familien und Joggern intensiv genutzt. Außerdem ist die Nord-Süd-Verbindung ein wichtiger und stark frequentierter Teil des Frankfurter Radnetzes. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2024, ST 255 Aktenzeichen: 32-1
Weinstraße - Am Flutgraben
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.09.2023, OM 4482 entstanden aus Vorlage: OF 670/10 vom 04.09.2023 Betreff: Weinstraße - Am Flutgraben Immer wieder ist es für Lkw schwierig, beim Verlassen der Straße Am Flutgraben in die Weinstraße das Rechtsabbiegegebot einzuhalten: Pkw, die rechts neben der Einmündung der Straße Am Flutgraben in die Weinstraße geparkt sind, behindern das vorgeschriebene Rechtsabbiegen. Ja, sie verhindern es sogar gelegentlich, sodass dann verkehrswidrig links gegen die Einbahnstraßenrichtung in die Weinstraße abgebogen wird! Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, mit welchen Maßnahmen diese gefährliche Verkehrssituation an der Ecke Weinstraße - Am Flutgraben verhindert werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2024, ST 260 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 32-1
Verkehrsberuhigende Maßnahmen auf der Homburger Landstraße im Teilstück zwischen dem Abzweig Weilbrunnstraße und Gießener Straße (Endhaltestelle U 5)
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.07.2023, OM 4239 entstanden aus Vorlage: OF 645/10 vom 27.06.2023 Betreff: Verkehrsberuhigende Maßnahmen auf der Homburger Landstraße im Teilstück zwischen dem Abzweig Weilbrunnstraße und Gießener Straße (Endhaltestelle U 5) Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, in wieweit verkehrsberuhigende Maßnahmen im Straßenabschnitt ab dem Abzweig in die Weilbrunnstraße bis zur Einmündung der Gießener Straße möglich sind, zur - Reduktion des durchfließenden Pkw- und Lkw-Verkehrs; - Herstellung der Verkehrssicherheit auf den Gehwegen (siehe Anlage 1); - Gewährleistung der Verkehrssicherheit für Radfahrer; - Reduktion jahrzehntelanger Belastung der Anwohner auf ein Mindestmaß; - Schaffung von notwendigen Anfahrt-/Parkflächen für bestehende Gewerbetreibende; - Schaffung der Voraussetzungen für zukünftige Ansiedlung von Einzelhandel/Gastronomie. Begründung: Die schon seit Jahrzehnten bestehende Belastung dieses Straßenabschnittes durch durchfahrende Pkw, Lkw sowie der Buslinie 39, insbesondere durch die Erschließung des Frankfurter Bogens und der daraus resultierenden erheblichen Mehrbelastung, nimmt beständig zu und ist für die dort lebenden Bürgerinnen und Bürger nicht mehr zumutbar. Es ist jetzt wichtig, die Voraussetzungen für eine generationsübergreifende, lebenswerte, grüne Zukunft für diesen Teilbereich des alten Stadtkerns zu schaffen. Mögliche Lösungsansätze: 1. Umleitung der Buslinie 39 über den Gravensteiner-Platz ab Weilbrunnstraße an der Endhaltestelle der Stadtbahnlinie U 5 - Verbesserung der öffentlichen Nahverkehrsstruktur und daraus resultierender besseren Erreichbarkeit von wichtiger anderer Infrastruktur (Physiotherapie, Seniorenheim, Wochenmarkt, Kindergarten, Schule, U-Bahn-Linie 5 usw.) - Verbesserung der Stadteilvernetzung; 2. Verminderung der Attraktivität dieses Abschnittes für den Durchgangsverkehr durch bspw. Versatzparkplätze/Haltebuchten/Poller/Sonderflächen mit Blumenkübel, somit Umleitung über die Gießener Straße. Anlage 1 (ca. 184 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2245 Anregung an den Magistrat vom 02.07.2024, OM 5665 Aktenzeichen: 32-1
Verkehrsüberwachung auf der Gießener Straße an der Ecke zur Ronneburgstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.07.2023, OM 4245 entstanden aus Vorlage: OF 635/10 vom 26.06.2023 Betreff: Verkehrsüberwachung auf der Gießener Straße an der Ecke zur Ronneburgstraße Der Magistrat wird gebeten, künftig regelmäßig den Straßenverkehr auf der Gießener Straße an der Ecke zur Ronneburgstraße mit geeigneten Mitteln zu kontrollieren. Begründung: Geschwindigkeits-, Rotlicht- und Lärmüberschreitungen nehmen dort leider ganztägig zu. Kontrollen sind auch zur Schulwegsicherung erforderlich. Der Ortsbeirat 10 steht für einen vermutlich notwendigen Vor-Ort-Termin gerne zur Verfügung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2244 Aktenzeichen: 32-4
Grüne Welle für den ÖPNV
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.06.2023, OM 4146 entstanden aus Vorlage: OF 534/3 vom 01.06.2023 Betreff: Grüne Welle für den ÖPNV Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob und wo die Attraktivität des ÖPNV im Nordend durch die Einrichtung einer Grünen Welle gestärkt werden kann. Begründung: Der ÖPNV verläuft an vielen Stellen im Nordend parallel mit dem Autoverkehr beispielsweise entlang der Friedberger Landstraße, der Eckenheimer Landstraße oder der Rohrbachstraße sowie auf dem Oeder Weg oder auf dem Alleenring und Anlagenring. Häufig unterliegen Busse und Bahnen dabei denselben Ampelphasen, wodurch sie beispielsweise auf der oberen Friedberger Landstraße an Querstraßen wie der Rat-Beil-Straße, der Gießener Straße und der Dortelweiler Straße regelmäßig ausgebremst werden. Ein ÖPNV, der Vorfahrt vor dem querenden Verkehr erhielte, könnte sich deutlich schneller durch die Stadt bewegen und so ein noch attraktiveres Angebot darstellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 28.06.2023, OF 559/3 Anregung an den Magistrat vom 13.07.2023, OM 4273 Stellungnahme des Magistrats vom 02.10.2023, ST 2010 Aktenzeichen: 92-11
Busstrecke 39 in der Sigmund-FreudStraße frei halten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.06.2023, OM 4030 entstanden aus Vorlage: OF 617/10 vom 18.05.2023 Betreff: Busstrecke 39 in der Sigmund-Freud-Straße frei halten Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die Busstrecke der Linie 39 auf der Sigmund-Freud-Straße zwischen Niederbornstraße und Hügelstraße in Eckenheim frei gehalten werden kann. Begründung: Immer wieder stehen Pkws und weitere Fahrzeuge behindernd auf der Fahrbahn und machen es dem Bus unmöglich, die Straße zu befahren. Das wiederholte Falschparken auf der Fahrbahn verzögert den Zeitplan des Busses und ist eine Sicherheitsgefahr durch die erschwerte Sicht auf die Straße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.04.2024, ST 811 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 10 am 17.10.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 10 am 05.12.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 10 am 23.01.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 10 am 20.02.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 10 am 12.03.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 10 am 23.04.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-11
Freie Fläche im Kreisel Homburger Landstraße gegenüber Hausnummer 240 (ATU) prüfen und ggf. entsiegeln
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.06.2023, OM 4037 entstanden aus Vorlage: OF 609/10 vom 23.05.2023 Betreff: Freie Fläche im Kreisel Homburger Landstraße gegenüber Hausnummer 240 (ATU) prüfen und ggf. entsiegeln Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob eine Entsiegelung der nicht genutzten Gehwegfläche nach dem Gehwegübergang möglich ist. Begründung: Im Kreisel an der Endstation der Stadtbahnlinie U 5 wird der Gehweg entlang der Gießener Straße bis zum Gehwegübergang an der Homburger Landstraße stark genutzt. Spätestens dort überqueren alle Fußgänger die Straße. Der Gehweg nach den taktilen Elementen wird nicht weiter genutzt, da es ins Grüne geht. Dieser Abschnitt ist daher überflüssig und könnte eventuell entsiegelt werden. Somit wird die Grünfläche erweitert und der Pflegeaufwand des Gehweges verringert. Bilder anbei. Quelle: Google Maps Quelle: Google Maps Anlage 1 (ca. 2,2 MB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.08.2023, ST 1792 Aktenzeichen: 66-5
Weinstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.06.2023, OM 4025 entstanden aus Vorlage: OF 605/10 vom 22.05.2023 Betreff: Weinstraße Immer wieder beobachten Anwohnerinnen und Anwohner gefährliche Begegnungen in der Weinstraße durch Autoverkehr gegen die Einbahnstraße. Auch gibt es besonders im Abschnitt zwischen Kreuzstraße/Flutgraben und Gießener Straße Übertretungen des Tempo-30-Gebots, wodurch gerade Kinder der anliegenden Kit as gefährdet werden. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, mit welchen Maßnahmen die aktuelle Verkehrssituation in der Weinstraße sicherer gestaltet werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.10.2023, ST 2087 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 32-1
Parken in der Engelthaler Straße zwischen Kreisel und Hirzenhainer Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.05.2023, OM 3892 entstanden aus Vorlage: OF 587/10 vom 17.04.2023 Betreff: Parken in der Engelthaler Straße zwischen Kreisel und Hirzenhainer Straße Der Magistrat wird gebeten, im Einbahnstraßenbereich der Engelthaler Straße zwischen dem Kreisel und der Hirzenhainer Straße das halbseitige Parken (Verkehrszeichen 315 nach § 42 Absatz 2 StVO) jeweils auf beiden Bürgersteigen - im Bereich vor der Hausnummer 47 bitte das Parken für drei Pkws hintereinander vollständig auf dem breiten Bürgersteig - zu ermöglichen. Begründung: Vor Ort besteht hoher Parkdruck. Parken ist dort wie beantragt seit Jahren aufgrund der positiven Gegebenheiten problemlos möglich, ohne dass es zu Beeinträchtigungen Dritter gekommen wäre. Die leider dennoch von Knöllchen in Höhe von 55 Euro konfrontierten Anlieger erwarten nunmehr, dass die Stadt Frankfurt das Parken ausweist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2023, ST 1633 Aktenzeichen: 32-1
Links abbiegen von der Gießener Straße in die Ronneburgstraße - Fortsetzung
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.03.2023, OM 3744 entstanden aus Vorlage: OF 551/10 vom 06.03.2023 Betreff: Links abbiegen von der Gießener Straße in die Ronneburgstraße - Fortsetzung Vorgang: OM 1889/22 OBR 10; ST 1667/22 Die Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2022, ST 1667, stößt auf Unverständnis und ist nur bedingt nachvollziehbar. Bei der jetzigen Verkehrsführung teilen sich auf der Gießener Straße von Norden kommende Fahrzeuge (mit Ziel westliche Ronneburgstraße) und die Radfahrenden bereits einen über 50 Meter langen Fahrstreifen. Es sind keine besonderen Vorkommnisse bekannt. Ebenso wird bereits häufig verkehrswidrig links in die östliche Ronneburgstraße abgebogen und der nachfolgende Kraftfahrzeugverkehr fährt regelmäßig auf einem kurzen Stück über den Radfahrstreifen an wartepflichtigen, links abbiegenden Fahrzeugen vorbei. Den Ortsbeirat erreichten bislang keine Beschwerden oder Berichte über gefährliche Situationen für parallel fahrende Radfahrerinnen und Radfahrer. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat deshalb erneut gebeten, auf der Gießener Straße das Linksabbiegen in die östliche Ronneburgstraße zu ermöglichen und dadurch die Homburger Landstraße zu entlasten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.03.2022, OM 1889 Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2022, ST 1667 Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2023, ST 1452 Aktenzeichen: 66-2
Ringstraßenbahn in Preungesheim
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.01.2023, OF 513/10 Betreff: Ringstraßenbahn in Preungesheim Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird in Verbindung mit den zuständigen Stellen um Prüfung und umfassende Berichterstattung gebeten, 1. wie insbesondere im Bereich der künftigen Ringstraßenbahn zwischen Friedberger Warte und Marbachweg bis zur Gießener Straße Baumfällungen unterbleiben können, ohne dass dabei Baumruinen entstehen, 2. welche neutralen Gutachten oder anderen Unterlagen mit entsprechenden Erkenntnissen zu städtischen Aussagen geführt haben, dass keine Bäume in dem Bereich zu 1. gefällt werden müssen. Diese vorgenannten Unterlagen sind den Mitgliedern des Ortsbeirates 10 vollumfänglich und umgehend zur Verfügung zu stellen. Begründung: Die öffentliche Vorstellung in der Januarsitzung des Ortsbeirates 10 in Sachen Ringstraßenbahn und den teils denkwürdigen Aussagen zu den Bäumen dort haben vor Ort zu großem Verblüffen und viel Unverständnis geführt. Insbesondere in der Homburger Landstraße sind sehr große Bäume vorhanden, die nach bestem Wissen und Gewissen wohl durch den Bau von Oberleitungen entweder gefällt werden müssen oder aber erheblichen (Total-)Schaden in den Baumkronen sowie durch Gleisbauarbeiten im Wurzelbereich erleiden dürften, so dass letztlich nur noch Baumruinen verbleiben können. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 10 am 07.02.2023, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 513/10 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und FDP gegen CDU (= Annahme); fraktionslos (= Enthaltung)
Partei: CDU
Weiter lesenAmpelsignal für Rechtsabbieger von Gießener Straße auf den Marbachweg optimieren
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.01.2023, OM 3331 entstanden aus Vorlage: OF 491/10 vom 19.12.2022 Betreff: Ampelsignal für Rechtsabbieger von Gießener Straße auf den Marbachweg optimieren Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie das Ampelsignal für den nach rechts abbiegenden Verkehr von der Gießener Straße Richtung Friedberger Landstraße auf den Marbachweg Richtung Feuerwehr optimiert werden kann. Hier dürfen gleichzeitig Kraftfahrzeuge rechts abbiegen, Fußgänger die Straße überqueren und die Züge der Linie U 5 links und rechts abbiegen. Weiter wird der Magistrat gebeten, festzustellen und zu berichten, ob eine Trennung der Verkehre, rechts abbiegende Kraftfahrzeuge, Fußgänger und Züge der Linie U 5, möglich ist. Begründung: Vor einiger Zeit wurde während der Herstellung des mittleren Radstreifens auch eine gesonderte Spur für Rechtsabbieger errichtet. Die Ampel ist geblieben. Bei Grün fahren die Autos los, mit Beachtung auf Fußgänger, die ebenfalls Grün haben, genau wie die U 5-Bahnfahrer. Da nicht alle Autofahrer begreifen, dass die Bahn gleichzeitig fahren darf, sind schon einige Auffahrunfälle passiert. Die Autos fahren los und bremsen, genau wie die Bahnfahrer, die auch leicht losfahren und selbst darauf achten müssen, ob die Autofahrer sie sehen und durchlassen. Bestätigt wurde die Gefahrstelle nach Rücksprache mit einem der Bahnfahrer. Bei der Fahrt in beiden Richtungen in dieser Kurve ist besondere Vorsicht geboten. Die Situation wurde bereits der Zentrale gemeldet. Es erfolgte keine Änderung. Die gelbe Warnleuchte erkennen höchstens ein paar Fahrer, die diese Strecke öfter fahren und kennen, alle anderen sind überfordert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2023, ST 1127 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 66-0
Radfahrwege auf der Brücke am Frankfurter Berg sichern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.12.2022, OM 3221 entstanden aus Vorlage: OF 442/10 vom 25.10.2022 Betreff: Radfahrwege auf der Brücke am Frankfurter Berg sichern Der Magistrat wird gebeten, die Radfahrwege auf der Brücke am Frankfurter Berg so zu sichern, dass Autofahrer die durchgezogene Sicherheitslinie nicht mehr überfahren können (siehe Beispiel Einmündung Gießener Straße/Homburger Landstraße). Begründung: Es ist festzustellen, dass Fahrzeuge, welche die Brücke passieren, regelmäßig die durchgezogene Linie rechts und links der Fahrbahn überfahren und somit eine Gefahr für die Radfahrer darstellen. Gerade jetzt in der beginnenden dunklen Jahreszeit besteht die Gefahr besonders stark. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2023, ST 861 Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2023, ST 1862 Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 630 Aktenzeichen: 32-1
Geschwindigkeitskontrollen in Eckenheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.11.2022, OM 3079 entstanden aus Vorlage: OF 437/10 vom 24.10.2022 Betreff: Geschwindigkeitskontrollen in Eckenheim Der Magistrat wird gebeten, Geschwindigkeitskontrollen in der Gießener Straße und der Engelthaler Straße durchzuführen. Insbesondere an Wochenenden sollten auch Lärmmessungen erfolgen. Begründung: Leider sind in diesen Straßen überhöhte und zudem auch sehr laute Geschwindigkeitsübertretungen festzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.02.2023, ST 441 Aktenzeichen: 32 1
Ideen
Ersatz von "Stoppschild" durch einfaches "Vorfahrt gewähren" (nähe U-Bahn-Station Preungesheim)
Vor vielen Jahren stand an der gemeinten Stelle (siehe Screenshots - kurz nach der Ampel an der Bus- und U-Bahn-Haltestelle "Preungesheim", wo die Gießener Straße einen Bogen um eine Grünfläche macht) ein Baum, der die Sicht beeinträchtigte. Dieser Baum ist nun weg, sodass die Sicht einwandfrei ist und der Verkehr von rechts kommend perfekt gesehen werden kann. In Fahrtrichtung links steht, um auf der Homburger Landstraße zurückzukommen, ein Stoppschild, der von sehr vielen Verkehrsteilnehmern leider nicht respektiert wird, weil da meistens oder meistens stadtauswärts (rechts) keiner so kommt, dass man da "lange" halten müsste. Wäre es daher nicht sinnvoller, das "Stopp" durch ein "Vorfahrt Gewähren" wie in einem Kreisel zu ersetzen? Bild 1: Das Schild selbst am Standort Bild 2: Standort auf einem Plan
Aufwertung der Homburger Landstr. in Preungesheim
Die Homburger Landstraße in Preungesheim verfügt durchaus über Potenzial zur Aufwertung, nicht zuletzt wegen zahlreiche Altbauten mit Sanierungsmöglichkeiten. Und so kann es gehen: Durch die parallel verlaufende Gießener Straße ist die Homburger als Durchfahrtstraße weitestgehend verzichtbar. Deshalb kann sie in eine verkehrsberuhigte Einbahnstraße mit ausgebauten Radwegen umgewandelt werden. Parkplätze können reduziert werden was Gastronomie und Geschäften Freiräume verschaffen würde. Die Homburger in Preungesheim kann Stück für Stück zu einer kleinen Berger werden....
Nur PKW Parken entlang der Gießener Straße
Im immer größer werdenden Problem um Parkplatzmangel, gerade in Siedlungsgebieten in Frankfurt, gibt es Straßen, welche eine Vielzahl von Parkplätzen für Anwohner oder auch deren Besucher dienen können. Nur sind diese, hier speziell die Gießener Straße, meist von LKWs die Tage lang unbewegt da stehen, oder aber auch Anhänger die Tage lang unbewegt stehen, dauerhaft besetzt. Hier sollte es nur möglich sein Pkw ab zu stellen. Auch mit der weiteren Sicht, auf die Verteuerung der Parkkosten im Innenstadt Bereich, wobei hier die Autofahrer die Parkmöglichkeiten am Stadtrand benutzen. Deswegen LKWs und Anhänger in diesem Bereich verbannen.
Kreisel an der U-Bahn Station Preungesheim: Großes Vorfahrt achten Zeichen auf die Straße bringen.
An dem Kreisel an der U-Bahn Station Preungesheim kommt es immer wieder zu Situationen, bei denen dem vorfahrtberechtigten Verkehr aus der Gießener Straße teils aus Unachtsamkeit die Vorfahrt gegenüber dem Verkehr aus der Homburger Landstr. genommen wird. Für die Fahrzeuge aus der Homburger Landstr. geht die Straße geradeaus weiter. Ein großes "Vorfahrt achten" Zeichen, dass sich direkt auf der Fahrbahn befindet, würde die Aufmerksamkeit der Fahrer aus der Homburger Landstr. erhöhen.